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DE4200305C2 - Regelbare Flügelzellenpumpe in kompakter Bauweise - Google Patents

Regelbare Flügelzellenpumpe in kompakter Bauweise

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DE4200305C2
DE4200305C2 DE4200305A DE4200305A DE4200305C2 DE 4200305 C2 DE4200305 C2 DE 4200305C2 DE 4200305 A DE4200305 A DE 4200305A DE 4200305 A DE4200305 A DE 4200305A DE 4200305 C2 DE4200305 C2 DE 4200305C2
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DE
Germany
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recess
pressure
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rotor
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Bodo Dipl Ing Dr Stich
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Mercedes Benz Group AG
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GLYCO METALL WERKE
Glyco Metall Werke Glyco BV and Co KG
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Flügelzellenpumpe mit einem Gehäuse, einem im Gehäuse dicht geführten Stellring, der relativ zu einem im Gehäuse gelagerten und vom Stellring umfaßten Rotor quer zur Achsrichtung des Rotors schwenkbar ist, wo bei ein Saugbe­ reich der Pumpe durch ein in Drehrichtung des Rotors zunehmendes Volumen einer zwischen zwei benachbarten Flügeln, dem Rotor und dem Stellring gebildeten Flügelzelle, und ein Druckbereich auf der der Schwenkachse abgewandten Seite des Stellringes durch ein in Drehrichtung abnehmendes Volumen der Flügelzelle definiert ist, weiterhin mindestens ein Stellglied vorgesehen ist, welches die Position des Stellringes in Abhängigkeit von den jeweiligen Pumpenparametern einstellt und wobei der Stellring auf der Druckseite doppelwan­ dig ausgebildet ist und der von den Flügeln des Rotors überstrichene Druckraum radiale Öffnungen zu einer durch die Doppelwand gebildeten Druckkammer aufweist.
Als Pumpenparameter, welche die Position des Stellringes beeinflussen, können dabei ins­ besondere das Fördervolumen der Pumpe, vor allem aber der auf der Druckseite auftretende Druck verwendet werden. Eine doppelwandige Ausbildung des Stellringes auf der Druckseite des Stellringes führt zur Ausbildung einer zusätzlichen Druckkammer zwischen den beiden die Doppelwand bildenden Wänden, die radial außerhalb des von den Rotorflügeln überstrichenen Druckraumes liegt, wobei radiale Öffnungen in der den Flügelzellen zugewandten Wand die Verbindung zwischen dem Druckraum und der Druckkammer herstellen. Der Druckraum wird so leichter und schneller entleert, so daß sich auch bei sehr hohen Drehzahlen des Rotors kein übermäßig hoher Druck aufbaut und vor allem harte Druckstöße vermieden werden.
Flügelzellenpumpen der zuvor genannten Art sind aus der DE 40 11 671 A1 und der US 23 18 292 bekannt. In der DE 40 11 671 A1 ist die Anordnung und Lage der Stellglieder zur Verschiebung des Stellringes nicht beschrieben. Bei der in der US 23 18 292 gezeigten Flügelzellenpumpe bestehen die Stellglieder zunächst aus einer großflächigen Membran, deren eine Seite mit dem Eingangsdruck und deren andere Seite mit dem Ausgangsdruck der Pumpe beaufschlagt wird. Entsprechend der Höhe des Differenzdruckes bewegt sich die Membran entgegen der Kraft einer Feder. Über ein langes Gestänge wird die Bewegung der Membran auf den Stellring übertragen. Mit Nachteil vergrößern die großflächige Membran und das lange Übertragungsgestänge erheblich den Bauraum der Pumpe. Da derartige Flügelzellenpumpen regelmäßig als Hilfsorgane für andere Maschinen Verwendung finden, insbesondere als Schmiermittelpumpen in Motoren und anderen Maschinen, ist der hohe zusätzliche Platzbedarf für die Stellglieder unerwünscht. Ferner weist die Pumpe einen komplizierten und aufwendigen Aufbau auf, da lange Leitungen und Durchführungen im Gehäuse erforderlich sind, um die Membran mit den Eingangs- und Ausgangsdruck der Pumpe zu beaufschlagen.
Daneben sind weitere einschlägige Schriften bekannt, wobei jedoch die darin beschriebenen Pumpen in einzelnen Merkmalen von gattungsgemäßen Flügelzellenpumpen abweichen.
Hierzu zählt zunächst die US 29 29 329. Bei dieser Pumpe ist im Gegensatz zu gattungs­ gemäßen Flügelzellenpumpen der Stellring entlang einer Längsführung verschiebbar, um das Fördervolumen und den Druck zu regulieren. Ein weiterer Unterschied zu gattungsgemäßen Pumpen besteht darin, daß die Druckkammer nicht im Stellring integriert ist, sondern durch das Gehäuse der Pumpe gebildet ist. Der Stellring weist zwei sich nach außen erstreckende, gegenüberliegend angeordnete Führungsteile auf. In einem dieser Führungsteile sind zur Außenseite des Stellringes hin offene Aussparungen zur Aufnahme von Stellgliedern vor­ gesehen. Das die Stellglieder aufnehmende Führungsteil befindet sich jedoch genau in der Mitte zwischen dem Saugbereich und Druckbereich. Der Stellmechanismus ist dabei zwar teilweise einstückig mit dem Stellring ausgebildet, erlaubt jedoch nur eine lineare Verschie­ bung des Stellringes. Eine Anpassung eines derartigen Stellmechanismus an eine Schwenkbe­ wegung des Hubringes mit entsprechenden kreisbogenförmigen, dichten Führungen für die Stellglieder, wäre nur mit unvertretbar hohem Aufwand und entsprechenden Kosten herzustel­ len. Ferner gehören die DE 33 33 647 C2 und die US 45 58 998 hierzu. Die dort gezeigten Flügelzellenpumpen weisen in Abweichung zu gattungsgemäßen Pumpe keine Druckkammer im Stellring auf. Der Stellring umfaßt zu seiner Verstellung einen sich nach außen erstrecken­ den Hebel, der gegenüberliegend zum Schwenklager des Stellringes angeordnet ist. Dieser Hebel wird von Stellgliedern beaufschlagt, die außerhalb des Stellringes gehaltert sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Flügelzellenpumpe der eingangs genannten Art zu schaffen, welche einen platzsparenden, einfachen und kostengünstigen Aufbau hat.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß am Stellring in der Nähe des Druckbereiches mindestens eine zur Außenseite des Stellringes offene Aussparung zur Aufnahme eines Stellgliedes vorgesehen ist, wobei die Aussparung durch eine teilweise doppelwandige Ausbildung der druckseitigen Außenwand des Stellringes gebildet ist.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin, daß das Stellglied weitgehend in den Stellring selbst bzw. die daran vorgesehene Aussparung integriert werden kann. Der Stellring wird durch die zusätzlich vorzusehende Aussparung nicht oder nur sehr wenig größer als ohne die Aus­ sparung für das Stellglied. Die Innenwand einer solchen Aufgabe kann nämlich ohne weiteres in die Druckkammer hinein vorspringen, da die Druckkammer nicht über die gesamte axiale Länge des Stellringes einen gleichmäßigen Querschnitt haben muß, um ihre Funktion zu erfüllen. Dies ergibt einen einfachen und kostensparenden Aufbau der Flügelzellenpumpe.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind zwei Aussparungen auf gegenüber­ liegenden Seiten des Stellringes vorgesehen, wobei diese Aussparungen zumindest in Verstell­ richtung offen sind. Unter Verstellrichtung werden dabei die Richtungen verstanden, von welchen aus das Stellglied oder die Stellglieder eine Kraft auf den Stellring ausüben. Die beiden Aussparungen sind durch eine dazwischenliegende Wand getrennt.
Im allgemeinen sind an einem solchen Stellring zwei gegensätzlich wirkende Stellglieder vorgesehen, die in unterschiedlicher Weise auf die Verschiebung der Stellringposition und die zuvor angesprochenen Pumpenparameter reagieren. Bei geeigneter Auswahl stellt sich dann ein gewünschter Gleichgewichtszustand ein.
Weiterhin haben die erwähnten Aussparungen bzw. Hohlräume vorzugsweise einen zylin­ drischen Querschnitt, da auch die Stellglieder in ihrer einfachsten Ausführungsform oftmals einen zylindrischen Querschnitt haben.
Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei welcher in einer der Aus­ sparungen ein mit Druck beaufschlagbarer Stellkolben vorgesehen ist. Bei einer solchen Ausführungsform hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn der Stellkolben in einer entsprechend geformten Aussparung dicht geführt wird und wenn außerdem in der die Aussparung nach innen begrenzenden Wand eine Öffnung vorgesehen ist, welche eine Verbindung zur Druckkammer bzw. zum Druckraum der Pumpe herstellt. Diese Öffnung ist zweckmäßigerweise an dem inneren Ende der Aussparung vorgesehen. Bei Druckbeauf­ schlagung wird der Kolben dann aus der Aussparung herausgetrieben und stützt sich mit seinem aus der Aussparung herausragenden Ende beispielsweise an der Innenwand des Pumpengehäuses ab. Durch das Druckmedium wird dabei eine entsprechende Reaktionskraft auf die dem Kolben abgewandte Stirnwand der Aussparung ausgeübt, wodurch der Stellring von der Wand des Gehäuses wegbewegt wird, an welcher der Kolben angreift.
Die dabei erforderliche Gegenkraft, um den Stellring in einer Gleichgewichtsposition zu halten, wird zweckmäßigerweise durch eine Druckfeder aufgebracht, die in einer der ersten Aus­ sparung gegenüberliegenden Aussparung aufgenommen ist und die sich mit ihrem aus der Aussparung herausragenden Ende an der gegenüberliegenden Gehäusewand abstützt. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Vorrichtung ist es vorteilhaft, wenn das aus der ersten Aussparung herausragende Ende des Kolbens mit einer abgerundeten Stirnfläche ausgebildet ist und wenn beispielsweise die als Spiralfeder ausgebildete Druckfeder an ihrem aus der Aussparung herausragenden Ende eine Kappe aufweist, die eine entsprechend runde und gleitfähige Oberfläche hat. Während der Bewegung des Stellringes können diese an den Wänden angreifenden Flächen von Kolben und Druckfeder leichter gleiten, ohne Verschleiß­ spuren zu hinterlassen.
Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Innen­ wand des Gehäuses mit einer Blecheinlage aus Federstahl ausgekleidet ist, die für die damit in Eingriff tretenden Enden der Stellglieder eine im wesentlichen verschleißfreie oder zu­ mindest sehr verschleißarme Angriffsfläche bietet.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung und der zugehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 zwei zueinander senkrechte Schnittansichten einer Flügelzel­ lenpumpe nach dem Stand der Technik,
Fig. 3 und 4 den Fig. 1 und 2 entsprechende Schnitte einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Flügelzellenpumpe,
Fig. 5 und 6 zusätzliche Merkmale und Abweichungen zu den in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen in entsprechenden Schnittansichten.
Die wesentlichen Funktionen der Pumpe werden kurz anhand des Standes der Technik gemäß den Fig. 1 und 2 beschrieben. Mit 3 ist ein Gehäuse bezeichnet, in dessen Innenraum 14 mit einer ortsfesten Achse ein Rotor 1 angeordnet ist, der auf einer Welle 1′ umläuft und in radialer und axialer Richtung verlaufende Führungsschlitze 2′ für Flügel 2 hat. Die Flügel sind vom Zentrum des Rotors 1 her federnd vorgespannt und werden so in radialer Richtung nach außen gedrückt. Den Rotor 1 umgibt mit Abstand ein im wesentlichen zylindrischer Innenraum eines Stellringes 4. Die schraffierten Flächen des Stellringes 4 in Fig. 1 liegen an der planen Fläche 16 des Gehäuses 3 an, wie man in Fig. 2 erkennen kann. Der Stellring ist im wesentli­ chen spiegelsymmetrisch ausgebildet, so daß auf der gegenüberliegenden Seite spiegelbildlich gleiche Flächen des Stellringes 4 am Gehäuse anliegen. Wie man jedoch in Fig. 2 außerdem erkennt, weist der Stellring auch in radialer Richtung Öffnungen 9 und 10 für das Ein- bzw. Ausströmen des Fördermediums auf. Das Fördermedium strömt über die Gehäusebohrung 41 in den den Stellring 4 umgebenden Raum 14, teilweise jedoch auch direkt in den von den Flügelzellen überstrichenen Bereich 17 des Saugraumes 7 ein.
Wie man aus Fig. 1 leicht erkennt, nehmen die Flügel 2 in den zwischen benachbarten Flügeln 2 definierten Flügelzellen 5 Fördermedium aus dem Saugraum 7 mit und geben es im Druckraum 8 wieder ab, da im Druckbereich das Volumen der Flügelzellen 5 zwischen dem Rotor und der unteren Wand 6 des Stellringes 4 abnimmt. Das Fördermedium tritt durch Öffnungen 10 in radialer Richtung aus und in die Druckkammer 11 ein und von dort durch die axiale Öffnung 12 in die druckseitige Bohrung 40 des Gehäuses 3.
In Fig. 1 ist durch den Doppelpfeil 18 die Verstellmöglichkeit des Stellringes 4 angedeutet. Wird der Stellring 18 in Fig. 1 mehr nach links verschoben, so ändert sich beim Überstrei­ chen des Saugraumes 7 oder auch des Druckraumes 8 das Flügelzellenvolumen weniger als in dem in Fig. 1 dargestellten Zustand. Dementsprechend wird weniger Fördermedium gepumpt, so daß, ein konstanter Bedarf auf der Druckseite vorausgesetzt der Druck im Druckbereich abnimmt. In den Fig. 1 und 2 sind jedoch entsprechende Stellglieder, welche eine Verschiebung des Stellringes relativ zum Rotor 1 und zum Gehäuse 3 vornehmen und so das Fördervolumen und den Druck regulieren, nicht dargestellt. Im allgemeinen dienen als Stellglieder gegeneinanderwirkende Kolben und Federn, wobei ein entsprechender Kolben im allgemeinen im Gehäuse geführt wird und von der Gehäuseseite her mit dem Pumpmedium beaufschlagt wird, welches von der Druckseite, z. B. von der Bohrung 40 her, abgezweigt wird.
Man erkennt in den Fig. 3 bis 6, daß der Stellring um eine im oberen Teil des Gehäuses aufgenommene Welle 30 schwenkbar gelagert ist. Im Unterschied zu der Darstellung in Fig. 1, welche zwar nicht die Stellglieder, jedoch die Verstellmöglichkeit des Stellringes 4 zeigt, sind die Stellglieder 22, 23 gerade so angeordnet, daß umgekehrt wie bei Fig. 1 das Förder­ volumen verringert wird, wenn der Stellring von links nach rechts schwenkt, und vergrößert wird, wenn er von rechts nach links verschwenkt wird. Im Prinzip ist jedoch die Funktions­ weise der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Flügelzellenpumpe mit den in den Fig. 3 bis 6 dargestellten Flügelzellenpumpen identisch.
Die Besonderheiten der neuen Flügelzellenpumpen liegen in den Aussparungen 20, 21, die im unteren Bereich, d. h. im Druckbereich des Stellringes, vorgesehen sind. Bei allen dargestellten Ausführungsformen der Fig. 3 bis 6 ist der Stellring 4 im Druckbereich unter Bildung einer zusätzlichen Druckkammer 11 doppelwandig ausgebildet. Die Druckkammer 11 liegt zwischen der Innenwand 6 und der Außenwand 6′ des Stellringes. Die Außenwand 6′ ist nun ihrerseits in ihrem mittleren Bereich doppelwandig ausgebildet. Konkret erkennt man zwei nach gegen­ überliegenden Seiten hin offene und durch eine Zwischenwand 28 getrennte zylindrische Hohlräume 20, 21, von denen der Hohlraum bzw. die Aussparung 20 einen dicht in dieser Aussparung geführten Kolben 22 aufnimmt, während der Hohlraum 21 eine schraubenförmige Druckfeder 23 aufnimmt. Die beiden Hohlräume 20, 21 sind in entgegengesetzten Richtungen offen, wobei der so definierte Verlauf der Hohlräume 20, 21 vom geschlossenen zum offenen Ende oder umgekehrt die Verstellrichtung definiert, die immer quer-zur Achse des in den Fig. 3 bis 6 dargestellten Rotors 1 verlaufen muß und auf jeden Fall eine radiale Kom­ ponente bezüglich des Rotors 1 hat, da das Flügelzellenvolumen durch den radialen Abstand zwischen Rotoroberfläche und Innenfläche des Stellringes 4 definiert wird.
Beim Pumpen strömt das Fördermedium aus dem Druckraum 8 zunächst in radialer Richtung in die Druckkammer 11 und von dort durch die axial gerichtete Öffnung 12 der Druckkammer 11 in die Mündung 13 der Gehäusebohrung 40 hinein. Die Vorwölbung der innen gelegenen Wand der Hohlräume 20, 21 in diesen Druckraum 11 hinein behindert dabei die Strömung des Fördermedi­ ums nur unwesentlich, da der freie Querschnitt zwischen der Wand 6 und der Innenwand der Aussparungen 20, 21 ohne weiteres größer gehalten werden kann als der Querschnitt der Bohrung 40 im Gehäuse 3.
In den dargestellten bevorzugten Ausführungsformen der Fig. 3 bis 6 erkennt man außerdem eine Öffnung 26 in der Wand der Aussparung 20 zur Druckkammer 11 hin. Durch diese Öffnung 26 gelangt das Fördermedium auch in den Hohlraum 20 hinein und beauf­ schlagt so den Kolben 22 von innen her mit Druck. Die in den Fig. 3 und 5 dargestellten Ausführungsformen unterscheiden sich im wesentlichen nur durch das in Fig. 5 in das Gehäuse 3 eingelegte Blech 25 aus Federstahl und die Kappe 27 der Druckfeder 23. Anson­ sten zeigt Fig. 5 einen Zustand der Pumpe, bei welchem bei relativ geringem Druck relativ viel Fördermedium gepumpt wird; der Stellring hat eine nahezu maximale Auslenkung nach links und damit eine maximale Exzentrizität gegenüber dem nicht dargestellten Rotor 1, dessen Zentrum jedoch beispielsweise im Schnittpunkt der strichpunktierten Linien 32, 33 gedacht werden kann. Ist nun beispielsweise der Bedarf an Fördermedium auf der Druckseite geringer, so wird bei dem gegebenen Pumpvolumen der Druck zunehmen, was dazu führt, daß von dem mit Druck beaufschlagten Kolben 22 eine stärkere Reaktionskraft auf die der Stirnseite 24 des Kolbens abgewandte innere Wand der Aussparung 20 ausgeübt wird. Dadurch wird der Stellring 4 mehr in Richtung der in Fig. 3 dargestellten Position verschwenkt, bis die durch die dabei weiter zusammengedrückte Druckfeder 23 ausgeübte Gegen kraft die von dem Kolben aufgrund des höheren Druckes ausgeübte Kraft gerade wieder kompensiert. Das Fördervolumen nimmt dabei ab, so daß auch der Druck entsprechend sinkt. Im Ergebnis stellt sich ein Gleichgewichtszustand zwischen den beiden extremen Positionen ein, die in den Fig. 3 und 5 dargestellt sind, wob∫ in Fig. 3 der Rotor als zentriert im Stellring 4 gedacht ist (Pumpleistung Null) und in Fig. 5 die Position maximaler Exzentrizität erreicht ist (Pumpleistung maximal).
Die Gehäusegestaltung ist bei den erfindungsgemäßen Ausführungsformen wesentlich einfacher als beim Stand der Technik, bei welchem Kolbenführungen und insbesondere auch Bohrungen oder Leitungen, die dem Kolben das unter Druck stehende Medium zuführen, erforderlich waren.
Auch die Druckfeder braucht nicht im Gehäuse gelagert zu sein. Stattdessen sind die ent­ sprechenden Komponenten alle an dem Stellring angeordnet, der ohnehin aufgrund der doppelwandigen Ausführung mit einer Druckkammer 11 ein bestimmtes Volumen bean­ sprucht, welches durch die zusätzlichen Aufnahmeaussparungen für die Stellglieder nicht nennenswert vergrößert wird.
Das Gehäuse 3 kann damit insgesamt wesentlich einfacher und kompakter gestaltet werden.
Wie man beim Vergleich der beiden Fig. 3 und 5 erkennt, müssen die aus den Aussparun­ gen 20 bzw. 21 herausragenden Enden des Kolbens 22 bzw. der Druckfeder 23 auch auf den ihnen zugewandten Innenflächen des Gehäuses 3 gleiten. Zweckmäßigerweise hat dazu der Kolben eine vorzugsweise kugelförmig abgerundete Stirnfläche 24 und die Druckfeder 23 ist mit einer an ihrer Außenseite ebenfalls abgerundeten Kappe 27 versehen. Weiterhin ist die Innenfläche des Gehäuses 3 in dem Bereich, wo Kolben 22 bzw. dessen Stirnfläche 24 und die Kappe 27 der Druckfeder 23 mit der Gehäuseinnenwand in Eingriff treten, mit einem Blech 25 aus Federstahl ausgelegt. Die Materialien der Kappe 27 und der Stirnfläche 24 des Kolbens 22 werden vorzugsweise so ausgewählt, daß sie leicht auf dem Federstahl des Bleches 25 gleiten. Das Federstahlblech 25 wird vorzugsweise einstückig in den unteren Bereich des Gehäuses 3 eingelegt und könnte gegebenenfalls an den Enden mit entsprechenden Vor­ sprüngen oder einer Schulter an der Innenwand des Gehäuses 3 festgeklemmt werden. Dieses Einlegen des Federstahlbleches 25 in einem Stück erleichtert den Montagevorgang und senkt die Produktionskosten.
Fig. 6 zeigt in einem Axialschnitt durch Gehäuse und Stellring lediglich eine Variante in der Gestaltung der Öffnungen 10 zwischen Druckraum und Druckkammer, die im Beispiel der Fig. 6 als zwei parallele, in Umfangsrichtung verlaufende Schlitze dargestellt sind, wobei an den axialen Enden des Stellringes 4 noch Abschnitte 6a der Wand 6 des Stellringes stehen geblieben sind. Dagegen ist in der Ausführungsform der Fig. 4 lediglich im mittleren Bereich sowohl druckseitig als auch saugseitig ein Wandabschnitt 6 stehengeblieben, der als Führung für die Flügel 2 dient.
Gegenüber dem in Fig. 2 dargestellten Stand der Technik unterscheiden sich die Ausfüh­ rungsformen der Fig. 4 und 6 lediglich noch dadurch, daß die saugseitigen Öffnungen 31 in der Gehäusewand vorgesehen sind, die der Gehäusewand gegenüberliegt, in welcher die druckseitigen Öffnungen 13 vorgesehen sind.
Auch dies ist jedoch kein notwendiges Merkmal der Erfindung. Es kann im Gegenteil zweck­ mäßiger sein, wenn beide Öffnungen auf einer Seite des Gehäuses liegen, insbesondere wenn, wie in den Fig. 4 und 6 dargestellt, das Gehäuse aus einem im wesentlichen auf einer Seite offenen Hohlraum besteht, der nach der Montage von Rotor und Stellring lediglich noch mit einer Wand bzw. einem Deckel versehen wird, der die offene Seite des Gehäuses ab­ schließt.
Die erfindungsgemäße Flügelzellenpumpe ist relativ kostengünstig und vor allem mit geringem Gewicht und geringen Abmessungen herstellbar. Die etwas aufwendigere Gestaltung des Stellringes wird ohne weiteres wettgemacht durch entsprechende Einsparungen in der Gestaltung des Gehäuses, so daß insgesamt die vorteilhaften Eigenschaften der neuen Flügelzellenpumpen überwiegen.

Claims (10)

1. Flügelzellenpumpe mit einem Gehäuse (3), einem im Gehäuse (3) dicht geführten Stellring (4), der relativ zu einem im Gehäuse (3) gelagerten und vom Stellring (4) umfaßten Rotor (1) quer zur Achsrichtung des Rotors (1) schwenkbar gelagert ist, wobei ein Saugbe­ reich (7, 14) der Pumpe durch ein in Drehrichtung des Rotors (1) zunehmendes Volumen einer zwischen zwei benachbarten Flügeln (2), dem Rotor (1) und dem Stellring gebildeten Flügel­ zelle (5), und ein Druckbereich (8, 11) auf der der Schwenkachse abgewandten Seite des Stellringes (4) durch ein in Drehrichtung abnehmendes Volumen der Flügelzelle (5) definiert ist, weiterhin mindestens ein Stellglied (22, 23) vorgesehen ist, welches die Position des Stellringes (4) in Abhängigkeit von den jeweiligen Pumpenparametern einstellt, und wobei der Stellring (4) auf der Druckseite doppelwandig ausgebildet ist und der von den Flügeln (2) des Rotors (1) überstrichene Druckraum (8) radiale Öffnungen (10) zu einer durch die Doppelwand (6, 6′) gebildeten Druckkammer (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß am Stellring (4) in der Nähe des Druckbereiches (8, 11) mindestens eine zur Außenseite des Stellringes (4) offene Aussparung (20, 21) zur Aufnahme eines Stellgliedes (22, 23) vorgesehen ist, wobei die Aussparung durch eine teilweise doppelwandige Ausbildung der druckseitigen Außenwand (6′) des Stellringes (4) gebildet ist.
2. Flügelzellenpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste (20) und eine zweite (21) Aussparung auf gegenüberliegenden Seiten des Stellringes (4) vorgesehen sind.
3. Flügelzellenpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Aussparung (20, 21) einen zylindrischen Querschnitt hat.
4. Flügelzellenpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Aussparung (20) ein verschiebbarer Stellkolben (22) vorgesehen ist.
5. Flügelzellenpumpe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellkolben (22) in der ersten Aussparung (20) dicht geführt ist und daß eine den Druckbereich (8, 11) und die erste Aussparung (20) verbindende Öffnung (26) vorgesehen ist, so daß der Stell­ kolben (22) über die Öffnung (26) von der Innenseite der ersten Aussparung (20) her mit dem Druck auf der Druckseite beaufschlagbar ist.
6. Flügelzellenpumpe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellkolben (22) an seinem aus der Aussparung (20) herausragenden Ende eine abgerundete Stirnwand (24) aufweist.
7. Flügelzellenpumpe nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Aussparung (21) des Stellringes eine Druckfeder (23) aufgenommen ist.
8. Flügelzellenpumpe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder (23) an ihrem aus der Aussparung (21) herausragenden Ende mit einer Gleitkappe (27) versehen ist.
9. Flügelzellenpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand des Gehäuses (3) mindestens in dem von den Stellgliedern (22, 23) beauf­ schlagten Bereich mit einem verschleißfesten Material ausgekleidet ist.
10. Flügelzellenpumpe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das verschleiß­ feste Material ein Federstahlblech (25) ist.
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