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DE4243224C1 - Von außen abnehmbarer Sargbeschlag mit schwenkbarem Handgriff - Google Patents

Von außen abnehmbarer Sargbeschlag mit schwenkbarem Handgriff

Info

Publication number
DE4243224C1
DE4243224C1 DE4243224A DE4243224A DE4243224C1 DE 4243224 C1 DE4243224 C1 DE 4243224C1 DE 4243224 A DE4243224 A DE 4243224A DE 4243224 A DE4243224 A DE 4243224A DE 4243224 C1 DE4243224 C1 DE 4243224C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
coffin
handgrip
fastening bolt
fixture
wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE4243224A
Other languages
English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hohage & Cie KG C
Original Assignee
Hohage & Cie KG C
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Filing date
Publication date
Application filed by Hohage & Cie KG C filed Critical Hohage & Cie KG C
Priority to DE4243224A priority Critical patent/DE4243224C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4243224C1 publication Critical patent/DE4243224C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G17/00Coffins; Funeral wrappings; Funeral urns
    • A61G17/04Fittings for coffins
    • A61G17/041Handles

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen von außen abnehmbaren Sargbeschlag mit einem schwenkbaren Handgriff gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein solcher Sargbeschlag ist bekannt (DE-PS 3 97 913). Bei dem bekannten Sargbeschlag sind an eine Platte auf der der Sargwand zugewandten Seite Haftdorne und auf der abgewandten Seite neben den die Schwenkachse für den Handgriff bestimmenden Teilen nach unten führende und mit aufgebogenen Spitzen versehene Haken vorgesehen, die unter den Sargboden greifen. Die Haken sind durch eine parallel zur Schwenkachse verlaufende Verbindungsstange stabilisiert. Beim Anheben des Sargs drücken die Haftdorne und die Spitzen in Sargwand und -boden, wodurch der Sargbeschlag an dem Sarg gehalten wird. Die Beschläge sollen nach der Beisetzung mittels eines Hakens von dem Sarg gelöst und wieder verwendet werden. Die für die Montage des bekannten Sargbeschlags notwendigen Dorne bergen mit ihren Spitzen eine große Verletzungsgefahr in sich, was insbesondere ins Gewicht fällt, wenn die Montage von Behinderten vorgenommen wird, wie es vielfach der Fall ist. Darüber hinaus ist der bekannte Sargbeschlag aufwendig konstruiert und genügt nicht den Anforderungen an modernes Design. Schließlich ist der Sargbeschlag zwar von außen von dem Sarg abnehmbar; hierfür ist aber ein Werkzeug notwendig.
Die Entfernung von Sargbeschlägen von einem Sarg ist wieder aktuell: Aus Gründen des Immissionschutzes bei Krematorien dürfen in neuerer Zeit keine Sargbeschläge mehr mit verbrannt, sondern müssen vor dem Verbrennungs­ vorgang von dem Sarg gelöst werden.
Danach liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Sargbeschlag der gattungsgemäßen Art zu vereinfachen, ihn dabei so auszu­ bilden, daß er ohne Werkzeuge an dem Sarg angebracht und von ihm gelöst werden kann, ohne daß der Sarg geöffnet werden muß, wobei die volle Funktionsfähigkeit - Trag- und Anschlagfunktion des Handgriffs - erhalten bleiben muß. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 genannten Merkmale. Die Verwendung eines gewindefreien Befestigungsbolzens in Verbindung mit einem schwenkbaren Sarghandgriff ist an sich bekannt (DE-GM 82 29 341; DE-GM 74 39 300). Die bekannten gewindefreien Befestigungsbolzen sind jedoch von Hülsen bzw. Klemmblechen gehalten, die an der Innenseite der Sargwand befestigt werden müssen, bevor der Sarg ausge­ kleidet wird und die Befestigungsbolzen montiert werden können.
Bei der Erfindung wird der Bolzen - in der Regel an dem Handgriff montiert und zusammen mit dem anderen Bolzen - in eine vorbereitete Bohrung in der Sargwand von außen eingesteckt. Der Durchmesser der Bohrung ist im wesentlichen gleich der Länge der Diagonalen des Befestigungsbolzens. Mit seinem freien Ende, dessen Länge etwa ebenfalls gleich der halben Dicke der Sargwand ist, wird der Befestigungs­ bolzen im Reibschluß in die Bohrung eingeführt. Nachdem das freie Ende in die Bohrung eingeführt ist, gelangt der an das freie Ende anschließende Teil der Kröpfung außen an die Sargwand. Bei weiterem Einschieben gelangt der eingewölbte untere Teil der Kröpfung, der Bauch, an den unteren äußeren Rand der Bohrung. Mit ihrem ausgewölbten oberen Teil, dem Rücken, liegt die Kröpfung im Inneren der Bohrung oben an. In der Endlage ist der Befestigungsbolzen leicht schräg von außen-unten nach innen-oben in der Bohrung angeordnet. In dieser Stellung wird der Befestigungsbolzen im Reibschluß in der Sarg­ wand so gehalten, daß er sich beim Transport des Sargs ohne Zuhilfenahme des Handgriffs nicht aus der Bohrung in der Sargwand löst. Wird der Sarg mit seinem Handgriff angehoben, drückt der Rücken der Kröpfung gegen den oberen Teil der Bohrung, das freie Ende des Befestigungsbolzens gegen den unteren Teil. Der Reibschluß wird vergrößert; es ist in jedem Fall verhindert, daß der Befestigungsbolzen sich aus der Bohrung löst. Wird jedoch auf den Befestigungsbolzen eine Kraft in Axialrichtung der Bohrung ausgeübt, kann - vor dem Einäschern - der Handgriff mit beiden als Schwenklager dienenden Befestigungs­ bolzen, ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen und ohne daß der Sarg geöffnet werden muß, aus den Bohrungen heraus­ geholt werden.
Die Erfindung weist folgende Vorteile auf: Der Sargbeschlag kann an einem Sarg befestigt werden, ohne daß der Bolzen ein Gewinde aufzuweisen braucht, auf das eine Mutter geschraubt wird, und ohne daß Schenkel von Splinten umgelegt werden müssen. Der Sargbeschlag kann jederzeit von außen am Sarg befestigt werden. Der Sargbeschlag ist jederzeit von außen mittels einfacher Handhabung ohne Werkzeug lösbar. Der Bohrungs­ durchmesser in der Sargwand ist in Grenzen bezogen auf den Querschnitt des Befestigungsbolzens wählbar. Der Sargbeschlag kann nach seiner Entfernung von dem Sarg wieder verwendet werden. Der Sargbeschlag ist universell als Schnellbefestigung von Traggriffen an Särgen allgemein verwendbar.
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. Zwei Ausführungs­ beispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die rechte Hälfte eines Sargbeschlags in der Ansicht;
Fig. 2 die linke Hälfte eines anderen Sargbeschlags in der Ansicht;
Fig. 3 einen Schnitt durch den in Fig. 2 dargestellten Sargbeschlag im Bereich des Befestigungs­ bolzens bei abgesenktem Handgriff;
Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Darstellung bei angehobenem Handgriff;
Fig. 5 den Befestigungsbolzen in einer Seitenansicht;
Fig. 6 den in Fig. 5 dargestellten Befestigungs­ bolzen in der Stirnansicht von links.
Der in Fig. 1 dargestellte Sargbeschlag weist einen Hand­ griff 1 auf, in den ein Bügeldraht 2 eingelegt ist; außerdem zwei Befestigungsbolzen 3, mit deren Hilfe der Sarg­ beschlag in einer Sargwand 4 befestigt ist.
Der Handgriff 1 weist ein Mittelstück 11 und zwei Schenkel 12 auf. Das Mittelstück 11 und die Schenkel 12 bilden in der Ansicht im wesentlichen die Form eines U, dessen Schenkel zunächst nach außen abgewinkelt und dessen freie Enden nach außen abgebogen sind.
Der Bügeldraht 2 ist in seiner Form der des Handgriffs 1 angepaßt; weist also ebenfalls ein Mittelstück 21 und Schenkel 22 auf, die in der Ansicht im wesentlichen die Form eines nach außen abgebogenen U bilden. Der Bügel­ draht 2 steht über die Stirnseiten 13 des Handgriffs 1 vor. An jedem Ende ist der Bügeldraht 2 als Winkel 23 ausgebildet. Die von dem Winkel 23 bestimmte Ebene bildet mit der von dem Mittelstück 21 mit den zugehörigen Schenkeln 22 bestimmten Ebene einen Winkel, der im wesentlichen gleich dem Schwenkwinkel des Handgriffs 1 ist. Im Ausführungs­ beispiel beträgt dieser Winkel etwa 60°.
Auch der in Fig. 2 dargestellte Sargbeschlag weist den Handgriff 1 auf, der in der Ansicht im wesentlichen die Form eines U bildet. Es fehlt jedoch der Bügeldraht. Vielmehr ist der Handgriff 1 im Bereich des Mittelstücks 11 ein Hohl-Vollprofil, im Bereich der Schenkel 12 ein U-Profil mit nach innen abgewinkelten Seitenwänden 14.
Das äußerste Ende bildet eine Anschlagfläche 15, die im Winkel von etwa 60° zu der von der Außenfläche des Handgriffs 1 gebildeten Ebene steht. Die Seitenwände 14 sind am freien Ende jedes Schenkels 12 von einem Schwenk­ bolzen 5 durchsetzt, der den Befestigungsbolzen 3 aufnimmt.
Jeder Befestigungsbolzen 3 hat quadratischen Querschnitt. Andere Querschnitte, z. B. runde, ovale oder rechteckige Querschnitte, sind möglich. An seinem einen Ende weist er ein Auge 31 auf. In einem Abstand von dem Auge 31, der gleich dem Abstand der von den Augen 31 bestimmten Schwenkachse des Handgriffs 1 von der Außenfläche der Sargwand 4 ist, ist eine Kröpfung 32 nach oben angebracht. Die Abmessung der Kröpfung 32 in Längsrichtung des Befestigungsbolzens 3 beträgt etwa die halbe Dicke der Sargwand 4. Das an die Kröpfung 32 anschließende freie Ende 33 des Befestigungsbolzens 3 hat eine Länge von etwas mehr als die halbe Dicke der Sargwand. Mit dem freien Ende 33 wird jeder Befestigungsbolzen 3 durch die dafür vorgesehene Bohrung 41 in der Sargwand 4 gesteckt. Im wesentlichen hat die Bohrung 41 in der Sargwand 4 einen Durchmesser, der gleich der Diagonalen 34 des Befestigungsbolzens 3 ist. Das Einbringen des Befestigungs­ bolzens 3 mit seinem freien Ende 33 erfolgt entgegen der Wirkung der Reibung. In dem Augenblick, in dem die Kröpfung 32 an der Außenfläche der Sargwand 4 anlangt, wird durch den Rücken 35 der Kröpfung 32, die die Bohrung 41 in der Sargwand 4 außen erreicht, der Befestigungs­ bolzen 3 leicht schräg von außen unten nach innen oben gedrückt. Diese Schräglage wird beibehalten, bis am Ende der Einschieb-Bewegung des Befestigungsbolzens 3 der Bauch 36 der Kröpfung 32 am Übergang zu dem dem Auge 31 benachbarten Teil 37 des Befestigungsbolzens 3 ankommt. Der Übergangsbereich vom Bauch 36 in den Teil 37 fixiert an der Außenwand der Sargwand 5 den Befestigungsbolzen. In dieser Lage stehen die freien Enden 33 der Befestigungsbolzen 3 geringfügig innen über die Sargwand 4 vor.
In der beschriebenen Endlage wird der Befestigungsbolzen 3 im Reibschluß gehalten, auch bei einer durch den Transport hervorgerufenen Bewegung des Sargbeschlags. Wird der Hand­ griff 1 nach oben bis zum Anschlag des Winkels 23 (Fig. 1) oder der Anschlagfläche 15 an der Sargwand 4 angehoben, um den Sarg zu tragen, wirken auf den Befestigungsbolzen 3 Kräfte, die den Rücken 35 noch fester quer zur Axialrichtung des Befestigungsbolzens 3 gegen den oberen Teil der Bohrung in der Sargwand 4 drücken. Die in Axialrichtung des Befestigungsbolzens 3 wirkenden Kräfte sind in diesem Zustand des Sargbeschlags gering. Der Sarg ist sicher zu tragen. Bei abgesenktem Handgriff 1 kann der Befestigungs­ bolzen 3 entgegengesetzt zur Einsteckbewegung ohne weiteres aus der Bohrung 41 herausgezogen werden, wenn auf den Bolzen 3 in seiner Axialrichtung eingewirkt wird.
Zwischen den Anschlagteilen der Handgriffe 1 und der Sargwand 4 können Rosetten vorgesehen sein, die um den Bolzen 3 gelegt sind. Andere Verzierungen als die in den Fig. 1 und 2 dargestellten sind an den Handgriffen 1 in Anpassung an die übrige Ausgestaltung des Sargs und des Sargbeschlags möglich. Auch sind andere Ausgestaltungen des Handgriffs 1 möglich, solange Schwenkbolzen an seinen freien Enden vorgesehen sind, um die die Befestigungs­ bolzen 3 mit ihrem Auge 31 gelegt werden können.

Claims (4)

1. Von außen abnehmbarer Sargbeschlag mit einem schwenkbaren Handgriff, mit zwei im Abstand angeordneten Befestigungsmitteln, von denen jedes ein Auge koaxial zu dem Auge des anderen Befestigungsmittels aufweist, die die Schwenkachse des Handgriffs bestimmen, und mit einem Anschlag für die Begrenzung der Schwenkbewegung des Hand­ griffs, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel ein gewinde­ freier Befestigungsbolzen (3) ist und daß der gewindefreie Befestigungsbolzen (3) in einem Abstand von seinem Auge (31), der gleich dem Abstand der Schwenk­ achse des Handgriffs (1) von der Sargwand (5) ist, eine Kröpfung (32) nach oben aufweist, deren Abmessung in Längsrichtung etwa gleich der halben Dicke der Sarg­ wand (5) ist.
2. Sargbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsbolzen (3) quadratischen Quer­ schnitt aufweist.
3. Sargbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das an die Kröpfung (32) auf der dem Auge (31) abgewandten Seite anschließende freie Ende (33) des Befestigungsbolzens (3) etwa gleich der halben Dicke der Sargwand (5) ist.
4. Sargbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Diagonale (34) des Querschnitts des Befestigungsbolzens (3) etwa gleich dem Durchmesser der Bohrung in der Sarg­ wand (5) ist.
DE4243224A 1992-12-19 1992-12-19 Von außen abnehmbarer Sargbeschlag mit schwenkbarem Handgriff Expired - Fee Related DE4243224C1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4428709C1 (de) * 1994-08-14 1995-07-13 Stahl Holzbearbeitung Gmbh Von außen ohne Werkzeug abnehmbarer Handgriff, insbesondere für Särge

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE397913C (de) * 1924-07-08 Wilhelm Demuth Abnehmbarer Handgriff fuer Saerge
DE7439300U (de) * 1975-04-10 Spalt W Sargbeschlag, insbesondere Sarggriff
DE2815286A1 (de) * 1978-04-08 1979-10-18 Hohage & Cie Kg C Sargbeschlag
DE8002700U1 (de) * 1980-05-08 C. Hohage & Cie Kg, 5990 Altena Sargbeschlag
DE8229341U1 (de) * 1982-10-19 1984-05-03 C. Hohage GmbH & Co KG, 5990 Altena Vorrichtung zur Schnellbefestigung eines Bolzens

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