DE4242702C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Bearbeiten flächenhafter Gegenstände - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Bearbeiten flächenhafter GegenständeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer
Vorrichtung zum Bearbeiten, insbesondere zum Schneiden
flächenhafter Gegenstände, wie Gewebebahnen oder
Spitzenbänder o. dgl. nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1
sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
Mit der DE-OS 15 35 999 ist bereits eine Vorrichtung zum
Schneiden und/oder Besäumen von Bahnen aus Textilstoffen
bekannt geworden. In dieser Schrift wird im wesentlichen eine
Halte- und Transportvorrichtung für Textilbahnen beschrieben,
bei der die Bahnen durch parallel zur Vorschubrichtung der
Bahn angeordnete Nadelreihenpaare fixiert und transportiert
werden. Der Zweck der Vorrichtung liegt in dem
fadenparallelen Zerteilen von Stoffbahnen mit Hilfe einer
quer zur Vorschubrichtung beweglichen Schneidevorrichtung und
dem anschließenden Zuführen der Schnittkanten zur hinter der
Schneidvorrichtung angeordneten Nähmaschine, um die
Schnittkanten zu besäumen. Die beschriebene Halte- und
Transportvorrichtung für Gewebebahnen ist nicht in der Lage,
ein elastisches Textilband quer zur Vorschub- bzw.
Schneiderichtung im Verlauf des Transports durch die Maschine
zu spannen. Zudem werden in dieser Schrift keine Angaben über
die Steuerungsanlage der Schneidvorrichtung und das Verfahren
zur Steuerung der Maschine getroffen.
In der deutschen Patentschrift 34 35 391 wird ein Verfahren
zum Überwachen einer Webmaschine erläutert, wobei
insbesondere eine Videokamera in Verbindung mit einer
Mustererkennungsvorrichtung eingesetzt wird, um die Dichte
des in der Fertigung befindlichen Gewebes zu erfassen und
damit ggf. die Schußdichte des Schußfadens zu regeln.
Des weiteren ist in der DE-Offenlegungsschrift 37 41 195 ein
Verfahren zur Qualitätskontrolle eines flächigen Objektes,
insbesondere zur Fehlerkennung bei Textilstoffen oder
Papierbahnen bekannt geworden, bei dem eine Zeilenkamera das
zu prüfende Gewebe in äquidistanten Abtastlinien abtastet und
die so erhaltenen Zeilensignale anschließend in einem
numerischen Verfahren verarbeitet werden. Dieses Verfahren
dient im wesentlichen dazu, Fehlstellen, beispielsweise
Löcher, in einem feinen Gewebemuster zu detektieren.
Die beiden vorgenannten Verfahren sind zur Qualitätskontrolle
in der Lage, Abweichungen in einem Muster mit sehr kleiner
Periodizität zu erkennen. Unter kleiner Periodizität ist
hierbei die Größenordnung des Fadenabstandes innerhalb des
Gewebes zu verstehen. Beide Verfahren sind nicht in der Lage,
ein großflächiges Muster, von dem eine Periode ein Vielfaches
eines Fadenabstandes innerhalb des Gewebes umfaßt, zu
erfassen, zu analysieren oder gar ein Bearbeitungswerkzeug
innerhalb eines solchen Gewebemusters zu steuern.
Schließlich ist mit der älteren Anmeldung, die nach
veröffentlicht wurde und zwar als
DE 40 26 250 A1 bzw. C2 eine Koordinatenschneid- oder
-trennvorrichtung zum automatischen Schneiden oder Trennen von
abgepaßtem flächenförmigem Schneidgut bekanntgeworden. In
dieser Schrift wird eine Maschine beschrieben, bei der
Stoffbahnen über mehrere Transportwalzen einer
Bearbeitungszone zugeführt werden, in der eine
Schneidvorrichtung quer zur Transportvorrichtung verschiebbar
angeordnet ist. Über ein vorgeschaltetes Bilderfassungssystem
wird ein Bild des Schneidgutes aufgenommen und zur Steuerung
des Schneidwerkzeuges verwendet.
In dieser Druckschrift wird ein Trenn- oder
Schnittlinienverlauf aufgrund eines Kontrastsprungs in einem
mit Hilfe einer Videokamera aufgenommenen Bild eines Gewebes
ermittelt. Hierzu muß das Bild sehr scharfe Kontraste
aufweisen (vgl. Spalte 3, Zeile 58 ff.). Daher wird ein
Auflagentisch mit dunkler Oberfläche vorgesehen, um ein
weißes Gewirk kontrastreich abzubilden. Diese Vorrichtung
benötigt somit stets eine Anordnung, bei der das in der
Videokamera aufgenommene Bild sehr scharfe Kontraste
aufweist. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht immer
vorhanden bzw. sie sind nicht immer gleichbleibend,
beispielsweise ist das zu bearbeitende Gewirk nicht immer
weiß.
Bei der rechnerischen Auswertung der Bilddaten bringt die
Verarbeitung sämtlicher Graustufen zudem einen erheblichen
Aufwand sowohl hinsichtlich der Rechenkapazität als auch des
notwendigen Speichers mit sich.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren
vorzuschlagen, bei dem ein Bearbeitungspfad, beispielsweise
zum Schneiden eines Gewebes, zuverlässig bei überschaubarem
Aufwand an Rechen- und Speicherkapazität bestimmbar ist.
Diese Aufgabe
wird bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale
gelöst. Zweckmäßige und weiterhin vorteilhafte Weiterbildungen
des Gegenstands des Anspruchs 1 sind in den auf diesen Anspruch
rückbezogenen Ansprüchen 2 bis 19 angegeben.
Durch die in diesen Ansprüchen angeführte Digitalisierung, d. h.
die Aufteilung der Graustufen des aufgenommenen Bildes in
zwei Klassen (hell/dunkel) verringert sich die Anzahl der
weiter zu bearbeitenden Daten erheblich, da pro Bildpunkt
lediglich ein Bit als Helligkeitsinformation benötigt wird.
Außerdem können mit Hilfe dieses Verfahrens auch weniger
kontrastreiche Bilder ausgewertet werden.
Damit bei dem genannten Hell-Dunkel-Digitalisierungsverfahren
ein günstiger Schwellwert verwendet wird, empfiehlt es sich,
diesen Schwellwert während der Bildanalyse nachzuregeln (vergl. Anspruch 2).
Vorzugsweise werden in der Bildanalyse des Musters zunächst
Verzerrungen und Verschiebungen bestimmt. Hierdurch steht der
Auswerteeinheit der Ist-Zustand des zu bearbeitenden Gewebes
zur Verfügung, um im weiteren den Bearbeitungspfad
festzulegen (vergl. Anspruch 3).
Vorteilhafterweise wird zur Bilderfassung vom Gegenstand
herrührendes transmittiertes oder reflektiertes Licht
verwendet (vergl. Anspruch 4). Hierdurch wird der Einsatz einer herkömmlichen
CCD-Kamera, insbesondere einer Zeilenkamera, möglich.
Natürlich können auch andere Detektoren verwendet werden.
Selbstverständlich ist die Bilderfassungsvorrichtung nicht
auf die Verwendung elektromagnetischer Wellen im sichtbaren
Bereich eingeschränkt. Die Verwendung anderer
Frequenzbereiche ist ebenso denkbar, wie der Einsatz von
Ultraschallwellen (vergl. Anspruch 5).
Vorzugsweise wird jedoch das Bild zeilenweise von einer CCD-
Zeilenkamera aufgenommen, wobei die relative
Bewegungsgeschwindigkeit zwischen Kamera und flächenhaftem
Gegenstand mit dem Zeitpunkt zur Aufnahme einer Bildzeile
synchronisiert wird (vergl. Anspruch 6). Auf diese Weise wird mit Hilfe mehrerer
aufgenommener Bildzeilen ein flächenhaftes Bild des zu
erfassenden Musters aufgenommen.
Da die Gesamtintensität des erfaßten Lichtes für den
Informationsgehalt des aufgenommenen Bildes von
entscheidender Bedeutung sein kann, empfiehlt es sich, die
Abtastvorrichtung mit einer steuerbaren Blende zu versehen,
die die Lichtintensität regelt (vergl. Anspruch 7).
Die Intensität könnte jedoch auch auf andere Weise,
beispielsweise über eine regelbare Beleuchtungsvorrichtung
geregelt werden.
Die mit dem oben genannten Verfahren gefundenen Hell-, sprich
"high"-Bereiche entsprechen weniger dichten Gewebebereichen,
die besser durchleuchtet werden. Diese Bereiche sind zunächst
in einer Vorauswahl als mögliche Pfade zu identifizieren. Um
hieraus den richtigen Bearbeitungspfad zu ermitteln, bedarf
es eines Auswahlkriteriums, das beispielsweise aus dem
Ergebnis eines zuvor durchgeführten Prognoseverfahrens
bestehen kann (vergl. Ansprüche 8 und 9).
Soll beispielsweise ein der Maschine noch nicht bekanntes
Muster in Bearbeitung genommen werden, so könnte sich ein
Prognosewert für die Auswahl eines Pfades während einer
Lernphase der Maschine aus einer Extrapolation anhand bereits
identifizierter Abschnitte des Bearbeitungspfades aus zuvor
analysierten Zeilen ermittelt werden (vergl. Anspruch 10). Eine derartige
Extrapolation bedeutet, daß die Auswerteeinheit den
Prognosewert für die Auswahl des richtigen Pfades aus der
Richtungstendenz der bereits ausgewerteten Abschnitte
ermittelt.
Ist bereits ein kompletter Zyklus der Musterbearbeitung
durchlaufen, so kann der Prognosewert in einer Arbeitsphase
aus dem identifizierten Pfad des letzten Zyklus ermittelt
werden (vergl. Anspruch 11). Ein solcher Zyklus kann beispielsweise dann
abgeschlossen sein, wenn eine vollständige Periode, im
Fachjargon Rapport genannt, des Musters abgearbeitet ist.
Ein derartiger Zyklus könnte jedoch auch dadurch gegeben
sein, daß ein Schnittmuster fertig geschnitten wurde und der
nächste Gewebebahnabschnitt zum Ausschneiden des nächsten
Schnittmusters vorliegt.
Verzerrungen und Verschiebungen des Musters können ebenfalls
zur Ermittlung eines Prognosewertes herangezogen werden. Eine
Verzerrung kann sich beispielsweise durch Schwankungen in der
Frequenz eines periodischen Musters bei durchlaufenden
Gewebebahnen äußern. Verzerrungen sowie Verschiebungen des
Musters werden vorzugsweise in einem Korrelationsalgorithmus
anhand der Daten eines, insbesondere des letzten, zuvor
analysierten Zyklus des Musters im Vergleich zu den
vorliegenden Bilddaten bestimmt (vergl. Anspruch 12). Ein derartiger
Korrelationsalgorithmus ist in der Lage, ähnliche und
abweichende Bereiche zwischen zwei Mustern herauszustellen.
Die dabei gefundenen Veränderungen im Gewebemuster im
Verhältnis zum zuvor analysierten Zyklus können wiederum auf
den Bearbeitungspfad übertragen werden, womit der
Prognosewert im aktuellen Erkennungszyklus bestimmbar ist.
Insbesondere bei Mustern, die von sich aus vielfältige
Bearbeitungspfade zulassen würden, ist es empfehlenswert, die
Lernphase über wenigstens einen kompletten Auswertezyklus des
Musters zu erstrecken, wobei gegebenenfalls für diese
Lernphase eine Schablone, die nur einen erkennbaren Pfad
zuläßt verwendet werden sollte. Bei derart schwierig zu
analysierenden Mustern kann in der Lernphase der gewünschte
Pfad auch manuell abgefahren und die Daten gespeichert
werden. Selbstverständlich kann an Stelle der Lernphase auch
ein vorgegebener Datensatz in den Speicher geladen werden (vergl. Anspruch
13 bis 16).
Sollte in einer analysierten Zeile kein Pfad identifiziert
werden können, beispielsweise wenn ein Querfaden vorliegt, so
empfiehlt es sich, den Prognosewert als tatsächlichen Wert
anzunehmen und die nächste Zeile einzulesen und zu
analysieren. Dies bedeutet de facto, daß der Querfaden
ignoriert wird und der Richtungstrend des erkannten
Bearbeitungspfades eingehalten wird.
Nach einer vorgegebenen Anzahl unmittelbar
aufeinanderfolgender Fehlversuche steigt die
Wahrscheinlichkeit, daß der korrekte Bearbeitungspfad
verloren wurde. Deshalb ist in einem solchen Fall der
vorzugsweise innerhalb eines maximalen Abstands liegende
nächste Pfad als richtig anzunehmen. Sollte ein solcher nicht
erkennbar sein, so ist die Spur des Bearbeitungsverfahrens verloren
und das Bearbeitungsverfahren abzubrechen (vergl. Anspruch 18). Auf diese Weise
wird die Zerstörung des zu bearbeitenden Gewebes vermieden,
falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, und der
Bearbeitungspfad nicht mehr automatisch ermittelbar ist.
Insbesondere in der Lernphase, in der die Prognosewerte noch
vergleichsweise unzuverlässig sind, ist die Verfolgung von
zwei oder mehreren möglichen Bearbeitungspfaden solange zu
empfehlen, bis eine Entscheidung für einen Pfad möglich
Diese Entscheidung kann beispielsweise dadurch gegeben sein,
daß der oder die anderen Pfade, beispielsweise in dichterem
Gewebe, enden.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird in vorrichtungsmäßiger Hinsicht durch die
im Anspruch 20 angegebenen Merkmale gelöst, wobei zugleich eine Vorrichtung zur Durchführung
von mindestens einem der in den Ansprüchen 1 bis 19 angegebenen Verfahren vorliegt.
Bei dieser Vorrichtung wird in der Regel davon ausgegangen, daß
das Bilderkennungssystem bzw. die Auswerteeinheit mit
Prozessor und Speichereinheit ausgerüstet ist.
Vorteilhafte und
weiterhin zweckmäßige Weiterbildungen der Vorrichtung sind in den auf diesen Anspruch rückbe
zogenen Ansprüchen 21 bis 34 angegeben.
Insbesondere für das Schneiden von Spitzenbändern ist es
empfehlenswert, eine Halte- und Transportvorrichtung
vorzusehen, die ein förderbandartig umlaufendes Transportband
oder dergleichen und zwei dazugehörige Umlenkrollen umfaßt (vergl. Anspruch 21).
Bei der Verwendung mehrerer, insbesondere zweier
Transportbänder, steht der Zwischenraum zwischen den Bändern
zur Bearbeitung der Gewebebahn zur Verfügung, was vor allem
bei Werkzeugen, die über die Gewebeebene hinausstehen, von
Vorteil ist.
Zur Fixierung des Gewebes kann auf jedes Transportband ein
sogenanntes Kratzenband aufgebracht werden (vergl. Anspruch 22). Ein derartiges
Kratzenband greift durch die Leerstellen innerhalb des
Gewebemusters und sorgt somit für eine solide Halterung des
Gewebes.
Die Wirkung des Kratzenbandes kann mittels einer Bürstenrolle
verbessert werden, die das Gewebe fest in das Kratzenband
eindrückt (vergl. Anspruch 23).
Des weiteren ist es von Vorteil, ein Spitzenband leicht zu
spannen, bevor es geschnitten wird. Da in diesem Fall ein
leichter Zug auf die Transportbänder nach innen ausgeübt
wird, empfiehlt es sich, die Zahnriemen mit einem Spurkeil in
Längsrichtung zu versehen, um diese fest zu führen (vergl. Anspruch 24).
Da der Vorschub des Gewebes sowohl für die Bilderfassung als
auch für den Schneidvorgang von erheblicher Bedeutung sein
kann, empfiehlt es sich, die Zahnriemen mittels eines
regelbaren Motors anzutreiben und die Geschwindigkeit des
Zahnriemens zur Kontrolle der Vorschubgeschwindigkeit mittels
eines Tachogenerators zu erfassen (vergl. Anspruch 25 und 26).
Um Gewebebahnen verschiedener Breite schneiden zu können,
werden die Zahnriemen und die zugehörigen Umlenkrollen in
ihrem seitlichem Abstand zueinander verstellbar angeordnet (vergl. Anspruch 27).
Vorteilhafterweise wird eine Spreizvorrichtung für die
Zahnriemen im Bereich der Bearbeitungszone angebracht (vergl. Anspruch 28).
Hierdurch kann das Gewebe, beispielsweise ein Spitzenband,
spannungsfrei zu Beginn des Transportvorgangs aufgenommen
werden, um während des Transports auf die Bearbeitungszone
hin durch die leicht auseinanderlaufenden Transportbänder
eine leichte Vorspannung zu erhalten.
Um das Gewebe, vor allem in Längsrichtung, spannungsfrei auf
das Kratzenband zuzuführen, sind separat angetriebene und
gesteuerte Transportwalzen vor den Transportbändern (vergl. Anspruch 29)
empfehlenswert. Diese können von einer großen Magazinrolle
das Gewebe jeweils so weit vorschieben, daß es vor der
Aufnahme auf die Kratzenbänder leicht durchhängt und somit
vollständig entspannt ist.
Von großem Vorteil ist der Einsatz eines Schneidwerkzeugs als
Bearbeitungswerkzeug (vergl. Anspruch 30). So liegen beispielsweise beim Schneiden
von Gewebebahnen oder Spitzenbändern entlang eines bestimmten
Schnittpfades innerhalb des Gewebemusters die Vorteile, die
sich aus dem Einsatz eines Schneidwerkzeugs innerhalb der
Erfindung ergeben, auf der Hand, da derartige Tätigkeiten
nach wie vor in der Regel als Handarbeit ausgeführt werden.
Die Einsatzmöglichkeiten der Erfindung sind durch die
Variationsmöglichkeiten bezüglich des
Bearbeitungsgegenstandes und des Bearbeitungswerkzeugs jedoch
äußerst vielfältig. Durch Austauschen des Schneidwerkzeugs
gegen ein Nähwerkzeug ist z. B. problemlos auch die
Bearbeitung von Nahtstellen in Abstimmung mit einem
Gewebemuster möglich.
Zur Verdeutlichung der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sei
beispielhaft nur noch auf die Verwendung von Papierbahnen als
Bearbeitungsgegenstand oder Farbwerkzeuge als
Bearbeitungswerkzeuge hingewiesen.
Bei der Verwendung eines Schneidwerkzeugs ist dieses
vorzugsweise mit einem eigenen Antrieb zu versehen, wobei
einer vertikalen drehbaren Achse des Schneidwerkzeugs ein
hierzu konzentrisch angeordnetes Zahnrad zugeordnet ist,
welches mit einer horizontal angeordneten Zahnstange derart
kämmt, daß das Schneidwerkzeug sich bei einer horizontalen
Verschiebung der Zahnstange dreht (vergl. Anspruch 31). Dadurch, daß das
Schneidwerkzeug einen eigenen Antrieb aufweist, kann es mit
samt diesem Antrieb eine Drehung um eine vertikale Drehachse
durchführen. Diese Drehung kann mit der genannten Anordnung
aus Zahnrad und Zahnstange besonders einfach durchgeführt
werden.
Für eine schnelle und gut ansteuerbare Verschwenkung oder
Verdrehung des Schneidwerkzeugs empfiehlt es sich, die
Zahnstange mittels Federn in einer Mittelposition zu halten,
die einer Mittelstellung des Schneidwerkzeugs entspricht und
mittels zweier Pneumatikzylinder die Zahnstange so
anzutreiben, daß das Schneidwerkzeug in zwei Endstellungen
verdrehbar ist (vergl. Anspruch 32). Die Verdrehung des Schneidwerkzeugs kann
notwendig werden, wenn der Bearbeitungspfad eine Richtung
einnimmt, die unter einem vergleichsweise großen Winkel zur
Vorschubrichtung des Gewebes liegt. Über die
Pneumatikzylinder kann das Schneidwerkzeug hierbei schnell
angesteuert werden, wobei sich der Aufwand für den Antrieb
der Mechanik in Grenzen hält.
Um einem Bearbeitungspfad mit einer Richtungskomponente quer
zur Vorschubrichtung der Gewebebahn zu folgen, sollte das
Bearbeitungswerkzeug mit samt seinem Antrieb und
gegebenenfalls mit der Drehvorrichtung quer zur
Vorschubrichtung der Gewebebahn verschiebbar ausgebildet
werden (vergl. Anspruch 33).
Ein Schrittmotor zum Antrieb der Querverschiebung des
Bearbeitungswerkzeuges erlaubt hierbei in einer vorteilhaften
Ausführungsform eine exakte Positionierung (vergl. Anspruch 34).
Die Erfindung wird anhand des in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Aufbauschema einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 2 eine schematische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne die
Steuerungsanlage,
Fig. 3 einen perspektivischen Ausschnitt eines
Transportbandes,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Halte- und
Transportvorrichtung nach Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Halte- und
Transportvorrichtung für Spitzenbänder,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Schneidwerkzeugs,
Fig. 7 eine Frontansicht eines Schneidwerkzeugs nach
Fig. 6 mit Antriebsvorrichtung,
Fig. 8 und 9 zwei Beispiele von Gewebemustern mit
teilweise geschnittenem Schnittpfad,
Fig. 10 zwei Diagramme zur Verdeutlichung der
Digitalisierung eines Bildes,
Fig. 11 ein Diagramm zur Veranschaulichung der
Bedeutung des Schwellwertes nach Fig. 10 und
Fig. 12 ein vereinfachtes Flußdiagramm des
Bilderkennungs- und Steuerungsprogramms.
In Fig. 1 ist eine Gewebebahn 1 auf einer Halte- und
Transportvorrichtung 2 dargestellt. Das Muster der Gewebebahn
wird von einer Kamera 3 als Bilderfassungseinheit erfaßt und
einem Computer 4 als Auswerte- und Steuereinheit zugeführt.
Von dem Computer 4 wird ein Bearbeitungswerkzeug 5 in seinen
Bewegungen gesteuert. Hierzu verfügt der Computer über
wenigstens einen Prozessor 6 und eine Speichereinheit 7. Zum
besseren Einblick in den Programmablauf der Steuerung kann
ein Bildschirm 8 verwendet werden. Die Halte- und
Transportvorrichtung 2 wird über einen Motor mit Getriebe 9
betrieben, wobei der Motor über einen Motorregler 11 regelbar
ist und die Rotationsgeschwindigkeit des Motors 9 über einen
Tachogenerator 10 vom Computer 4 erfaßt wird. Eine
Beleuchtungseinheit 12 sorgt für eine ausreichende
Lichtintensität im Arbeitsbereich der Kamera 3.
In Fig. 2 ist die räumliche Anordnung der mechanischen
Komponenten deutlicher zu sehen. Die Transportbänder 13
laufen förderbandartig um vier Umlenkrollen 14, von denen nur
die beiden vorderen eingezeichnet sind. Eine
Spreizvorrichtung 15 für die Transportbänder 13 befindet sich
auf der Höhe des Schneidwerkzeugs 5. Eine große Montagebrücke
16 dient zur Befestigung einer Lineareinheit 17, mit der das
Schneidwerkzeug 5 quer zur Umlaufrichtung der Transportbänder
13 mit Hilfe eines Schrittmotors 18 bewegt werden kann. Zur
Durchführung einer scherenartigen Schneidbewegung verfügt das
Schneidwerkzeug 5 über einen eigenen Werkzeugantrieb 19.
Für die Fixierung von Spitzenbändern auf ein Transportband
hat sich, wie in Fig. 3 zu sehen ist, die Verwendung eines
auf das Transportband aufgeklebten Kratzenbandes 20 bewährt.
Durch eine Bürstenrolle 21 wird das in Fig. 5 nicht
eingezeichnete Gewebe auf das Kratzenband 20 gepreßt. Hier
ist auch deutlich die Ausbildung des Transportbandes 13 als
Zahnriemen 22 mit einem Spurkeil 23 in Längsrichtung zu
sehen.
Insbesondere in Fig. 4 ist deutlich zu sehen, wie die
Spreizvorrichtung 15 mit Hilfe von Führungsplatten 24 und
Exzentern 25 die Transportbänder 13 in der gestrichelt
eingezeichneten Weise auseinanderspreizt. Durch den Spurkeil
23 werden die Zahnriemen 22 hierbei auf den Umlenkrollen 14
gehalten.
In Fig. 5 ist deutlich zu sehen, wie ein Transportband 13 die
Umlenkrollen 14 umläuft und dabei mit Hilfe von
Führungsprofilen 26 über die Spreizvorrichtung 15 geführt
wird. Die Umlaufrollen 14 sind auf ihrer Achse verschiebbar,
wodurch die Halte- und Transportvorrichtung 2 hinsichtlich
ihrer Breite für die Aufnahme verschiedener Gewebebahnen
variabel bleibt.
Zwei, der Transport- und Haltevorrichtung 2 vorgeschaltete,
in der Zeichnung nicht dargestellte Transportwalzen mit
separatem Antrieb und eigener Steuerung sorgen für eine
spannungsfreie Zuführung der Gewebebahn zur Transport- und
Haltevorrichtung.
Das in Fig. 6 dargestellte Schneidwerkzeug 5 mit seinem
Antrieb 19 kann zusätzlich um eine vertikale Achse 27 seiner
Schneidrichtung entsprechend gedreht werden. Der Schaft 28
des Schneidwerkzeugs 5 ist hierzu mit einem Zahnrad 29
versehen, das mit einer horizontal verschiebbaren, an einer
Montageplatte 31 befestigten Zahnstange kämmt. Durch
Druckfedern 32 wird das Schneidwerkzeug in eine rechtwinklige
Position in bezug auf die Montageplatte 31 gedrückt. Durch
Druckbeaufschlagung eines der beiden Pneumatikzylinder 33
wird die Zahnstange 30 entgegen der Haltekraft der
Druckfedern 32 in die jeweilige Richtung verschoben, wobei
das Schneidwerkzeug 5 um die Achse 27 gedreht wird.
Das Schneidwerkzeug ist mit Hilfe der Lineareinheit 17 und
des Schrittmotors 18 quer zur Vorschubrichtung der
Transportbänder 13 verschiebbar. Von dieser Verschiebung sind
auch der Werkzeugantrieb sowie die oben angeführte
Drehvorrichtung des Bearbeitungswerkzeugs betroffen.
Die beiden in Fig. 8 und 9 dargestellten Gewebemuster
zweier Spitzenbänder verdeutlichen unmittelbar die
Schwierigkeit, einen Bearbeitungspfad 34 automatisch zu
detektieren und anzusteuern. Die obere Hälfte der beiden
Figuren zeigt jeweils ein zusammenhängendes Spitzenband, das
in der unteren Hälfte entlang des Bearbeitungspfades 34
geschnitten und ein wenig auseinandergezogen ist, so daß der
Bearbeitungspfad markanter hervortritt. Der ungeschnittene
Bearbeitungspfad 35 in den oberen Figurenhälften ist ohne
Vorkenntnis kaum auszumachen. Deshalb bedarf es zur Steuerung
eines Bearbeitungswerkzeugs einer Bildanalyse zur Bestimmung
des Bearbeitungspfades, die vorzugsweise auch Verzerrungen
und Verschiebungen im Verlaufe mehrerer aufeinanderfolgender
Perioden, im Fachjargon auch Rapport genannt, berücksichtigt.
Derartige Verschiebungen und Verzerrungen können insbesondere
beim Einbringen von elastischen Bahnen in die
Transportvorrichtung auftreten.
Für die berührungslose Bilderfassung stehen nach dem Stand
der Technik mehrere Methoden, wie z. B. Ultraschallverfahren,
zur Verfügung. Im vorliegenden Fall wurde eine CCD-
Zeilenkamera 3 verwendet, die Licht im sichtbaren
Frequenzbereich orts- und intensitätsabhängig innerhalb einer
Zeile nachweisen kann. Der Zeittakt für die Aufnahmen der
aufeinanderfolgenden Zeilen muß hierbei mit dem Vorschub der
Halte- und Transportvorrichtung 2 synchronisiert werden. Die
Gesamtintensität des in die Kamera 3 einfallenden Lichts wird
über eine steuerbare Blende geregelt.
Eine mögliche Art der Bildauswertung wird im folgenden anhand
der Fig. 10 bis 12 näher erläutert.
Fig. 10 zeigt im oberen Diagramm die Lichtintensitätswerte,
die mit einer Aufnahme der Zeilenkamera 3 entlang einer Zeile
erfaßt werden. Die X-Achse entspricht dem Ort innerhalb eines
Musters quer zur Vorschubrichtung und die Y-Achse der
Intensität des transmittierten oder reflektierten Lichtes,
das mit der Kamera 3 nachgewiesen wird. Mit anderen Worten
stehen die Y-Werte dieses Diagramms für verschiedene
Grauwerte eines schwarzweiß Bildes. Zur Einschränkung von
Rechenzeit und Speicherbedarf für die folgende Auswertung
wird im weiteren Verlauf nur ein Fenster um einen bestimmten
Prognosewert P ausgewertet. Im folgenden wird die Kurve der
verschiedenen Grauwertstufen mit Hilfe eines Schwellwertes
digitalisiert. Das Ergebnis ist im unteren Diagramm von
Fig. 10 zu sehen. Alle Grauwerte oberhalb des Schwellwertes S
werden dem High-Level zugeordnet, die anderen Werte dem Low-
Level. Ab einer bestimmten Breite einer High-Level-Region
wird diese als möglicher Pfad interpretiert. Die Bedeutung
des Schwellwertes für die Struktur des digitalisierten Bildes
ist anhand von Fig. 11 deutlich sichtbar. Ein Absenken des im
oberen Diagramm verwendeten Schwellwertes führt zwangsläufig
zu einer Verbreiterung und einem Verschmelzen der High-Level-
Bereiche, was im unteren Diagramm deutlich wird. Deshalb wird
eine Variation des Schwellwertes in das Auswerteverfahren
integriert.
Fig. 12 zeigt ein grobes Ablaufdiagramm der im folgenden
einsetzenden Bildanalyse und Werkzeugsteuerung.
Wurden auf oben angeführter Weise verschiedene mögliche Pfade
oder Spuren erkannt, so wird diejenige Spur als die richtige
identifiziert, in der der Prognosewert liegt, wobei
verschiedene Möglichkeiten zur Festlegung des Prognosewertes
gegeben sind.
So wird in einer Lernphase ein Prognosewert für die Auswahl
eines Pfades aus einer Hochrechnung oder Extrapolation,
anhand bereits identifizierter Abschnitte des
Bearbeitungspfades aus zuvor analysierten Zeilen ermittelt.
Eine solche Lernphase spielt vor allem dann eine Rolle, wenn
ein neues Grundmuster der Bearbeitung zugeführt wird. In
diesem Fall kann in einem einmaligen Vorgang der
Bearbeitungspfad auch durch manuelles Abfahren oder direkt in
Form von Daten in den Computer eingegeben werden.
In einer anschließenden Arbeitsphase können dann die
abgespeicherten Daten über einen Rapport, vorzugsweise die
des zuletzt durchlaufenen, für die Ermittlung von
Prognosewerten verwendet werden.
Um laterale Verschiebungen der Gewebebahn oder auch
Verzerrungen, die im Falle eines elastischen Materials
auftreten können, auszugleichen, müssen diese zunächst erfaßt
und identifiziert werden. Dies ist nur möglich, wenn bereits
Daten über einen vollständigen Rapport vorhanden sind. Dann
kann das aktuelle Fenster der auszuwertenden Zeile in einem
zweidimensionalen Korrelationsverfahren mit dem im Speicher
abgelegten Muster verglichen werden. Die Position innerhalb
des abgespeicherten Rapports in der die größte
Übereinstimmung mit dem aktuellen Vergleichsfenster erzielt
wird, liefert die notwendige Information über Schwankungen in
der Frequenz des Musters, die auf Verzerrungen beruhen können
und über eventuelle Verschiebungen. Diese Information wird in
Verbindung mit dem früheren Verlauf des Bearbeitungspfades
dann für die Erstellung eines Prognosewertes verwendet.
Eine Lernphase oder die an ihre Stelle tretenden Daten
sollten sich also über mindestens eine Periode des Musters
erstrecken. Der Startpunkt zu Beginn einer Lernphase kann mit
Hilfe einer Schablone, die nur einen erkennbaren Pfad zuläßt,
vorgegeben werden.
Im Falle eines Fehlversuchs, bei dem kein Pfad in der
analysierten Zeile als richtig identifiziert wird, wird der
Prognosewert als tatsächlicher Wert angenommen und die
nächste Zeile zur Analyse eingelesen. Nach einer vorgegebenen
Anzahl unmittelbar aufeinanderfolgender Fehlversuche kann
entweder der nächstliegende Pfad innerhalb eines maximalen
Abstandes als richtig angenommen werden oder, falls ein
solcher nicht erkennbar ist, wird das Verfahren abgebrochen.
Solange die Speicherkapazität ausreicht, können auch zwei
mögliche Pfade so lange verfolgt werden, bis eine
Entscheidung für einen der beiden möglich ist.
Claims (34)
1. Das Verfahren zur Bearbeitung, insbesondere zum Schneiden,
flächenhafter Gegenstände, wie Gewebebahnen, Spitzenbänder
oder dergleichen, die ein Muster aufweisen, das
gegebenenfalls Verzerrungen und/oder Verschiebungen
unterliegt, wobei die Bearbeitung entlang wenigstens eines
Bearbeitungspfades innerhalb des Musters erfolgt und
ständig ein Bild des flächigen Musters wenigstens teilweise
erfaßt wird und wobei ein Bilderkennungssystem zur
Bestimmung wenigstens eines Bearbeitungspfades mit Hilfe
einer ortsauflösenden Lichtintensitäts-Messung verwendet
wird, um wenigstens ein Bearbeitungswerkzeug daran entlang
zu führen, dadurch gekennzeichnet, daß durch das
Bilderkennungssystem die Werte der ortsabhängigen
Intensitätsverteilung des Lichtes dergestalt digitalisiert
werden, daß die oberhalb eines vorgegeben Schwellwertes
liegenden Werte als hell und die anderen Werte als dunkel
interpretiert werden um anschließend den Bearbeitungspfad
zu bestimmen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schwellwert während der Bildanalyse nachgeregelt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Bildanalyse Verzerrungen und
Verschiebungen des Musters bestimmt und zur Festlegung des
Bearbeitungspfades verwendet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bilderfassung vom Gegenstand herrührendes
transmittiertes oder reflektiertes Licht verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bilderfassung Ultraschallwellen
verwendet werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bild zeilenweise von einer CCD-
Zeilenkamera aufgenommen und die relative
Bewegungsgeschwindigkeit zwischen Kamera und flächenhaftem
Gegenstand mit dem Zeittakt zur Aufnahme einer Bildzeile
synchronisiert wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gesamtintensität des erfaßten
Lichtes über wenigstens eine steuerbare Blende geregelt
wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Bereiche mit benachbarten Hell-Werten
ab einer Mindestbreite als mögliche Pfade identifiziert
werden.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem vorgegebenen Bildausschnitt
alle möglichen Bearbeitungspfade gesucht werden, aus denen
anhand einer zuvor durchgeführten Prognose ein bestimmter
Bearbeitungspfad ermittelt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß während einer Lernphase ein
Prognosewert für die Auswahl eines Pfades aus einer
Extrapolation anhand der bereits identifizierten Abschnitte
des Bearbeitungspfades aus zuvor analysierten Zeilen
ermittelt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer Arbeitsphase ein Prognosewert
aus dem identifizierten Pfad in der zuletzt gespeicherten
Periode der Musteranalyse ermittelt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Ermittlung eines Prognosewertes
Schwankungen in der Frequenz des Musters, die
beispielsweise durch Auseinanderziehen des flächigen
Gegenstandes verursacht werden können, sowie Verschiebungen
des Musters in einem Korrelationsverfahren anhand der Daten
einer, vorzugsweise der letzten Periode der Musteranalyse
bestimmt werden.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich eine Lernphase über mindestens
eine Periode der Musteranalyse erstreckt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Startpunkt zu Beginn der Lernphase
mit Hilfe einer Schablone, die nur einen erkennbaren Pfad
zuläßt, vorgegeben wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer Lernphase der gewünschte Pfad
manuell über wenigstens eine Periode der
Flächenmusterbearbeitung abgefahren und die Daten
gespeichert werden.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß anstelle einer Lernphase vorgegebene
Daten über mindestens eine Periode der
Flächenmusterbearbeitung in den Speicher geladen werden.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Falle eines Fehlversuchs, bei dem
kein Pfad in der analysierten Zeile identifiziert wurde,
der Prognosewert als tatsächlicher Wert angenommen und die
nächste Zeile eingelesen sowie analysiert wird.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß nach einer vorgegebenen Anzahl
unmittelbar aufeinanderfolgender Fehlversuche der innerhalb
eines maximalen Abstandes liegende nächste Pfad als richtig
angenommen wird oder, falls ein solcher nicht erkennbar
ist, das Verfahren abgebrochen wird.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß während einer Lernphase, bei der
zwischen zwei oder mehreren möglichen Pfaden mit Hilfe des
Prognosewertes nicht entschieden werden kann, wenigstens
zwei der möglichen Pfade so lange analysiert werden, bis
eine Entscheidung für einen Pfad möglich ist.
20. Vorrichtung zur Bearbeitung, insbesondere zum Schneiden,
flächenhafter Gegenstände, wie Gewebebahnen, Spitzenbänder
o. dgl., die ein Muster aufweisen, das Verzerrungen und/oder
Verschiebungen unterliegt, wobei die Bearbeitung entlang
wenigstens einem Bearbeitungspfad innerhalb des Musters
erfolgt, mit einem Bilderkennungssystem zur wenigstens
teilweisen Erfassung eines Bildes des flächigen Musters und
zur Bestimmung wenigstens eines Bearbeitungspfades mit Hilfe
eines orts- und intensitätsauflösenden Lichtdetektors sowie
mit einer Führungsvorrichtung zur Führung des
Bearbeitungswerkzeugs auf dem Bearbeitungspfad, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bilderkennungssystem (4) so
programmiert ist, daß die von dem Lichtdetektor (3) erfaßten
Werte der ortsabhängigen Intensitätsverteilung des Lichtes in
oberhalb eines vorgegebenen Schwellwertes liegende Hell-Werte
und in unterhalb des Schwellwertes liegende Dunkel-Werte
digitalisierbar sind, so daß aus diesen digitalisierten
Werten der Bearbeitungspfad bestimmbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halte- und Transportvorrichtung (2) wenigstens zwei
förderbandartig umlaufende Transportbänder (13) o. dgl. und
je zwei dazugehörige Umlenkrollen (14) umfaßt.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Transportband
(13) ein Kratzenband (20) zur Fixierung eines Gewebes (1)
aufgeklebt ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bürstenrolle (21)
zum Andrücken eines Gewebes (1) auf das Kratzenband (20)
vorgesehen ist.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportband (13)
als Zahnriemen (22) mit einem Spurkeil (23) in Längsrichtung
ausgebildet ist.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des
Zahnriemens (22) mittels eines regelbaren Motors (9, 11)
erfolgt.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschwindigkeit des
Zahnriemens (22) mittels eines Tachogenerators (10) erfaßbar
ist.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnriemen (22) und
die zugehörigen Umlenkrollen (14) in ihrem seitlichen Abstand
zueinander verstellbar sind.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnriemen (22)
mittels einer Spreizvorrichtung (15) quer zur
Vorschubrichtung zueinander verschiebbar gelagert sind.
29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß separat angetriebene und
gesteuerte Transportwalzen zur spannungsfreien Zuführung des
Gewebes (1) auf das Kratzenband (20) vorhanden sind.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Bearbeitungswerkzeug
als Schneidwerkzeug (5) ausgebildet ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidwerkzeug (5) scherenartig ausgebildet ist und
einen eigenen Antrieb (19) aufweist, wobei einer vertikalen
drehbaren Achse (27) des Schneidwerkzeugs (5) ein hierzu
konzentrisch angeordnetes Zahnrad (29) zugeordnet ist,
welches mit einer horizontal angeordneten Zahnstange (30)
derart kämmt, daß das Schneidwerkzeug (5) sich bei einer
horizontalen Verschiebung der Zahnstange (30) dreht.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zahnstange (30) zur Verschwenkung oder Verdrehung des
Schneidwerkzeugs (5) um die vertikale Drehachse (27) durch
Federn (32) in einer Mittelposition gehalten ist, die einer
Mittelstellung des Schneidwerkzeugs (5) entspricht und daß
mittels zweier Pneumatikzylinder (33) das Schneidwerkzeug (5)
in zwei Endstellungen versetzbar ist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 oder 32, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bearbeitungswerkzeug (5) mitsamt
seinem Antrieb (19) und ggf. mit der Drehvorrichtung (27, 29,
30) um seine vertikale Achse (27) steuerbar quer zur
Vorschubrichtung der Gewebebahn (1) verschiebbar ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Querverschiebung des Bearbeitungswerkzeugs (5) ein
Schrittmotor (18) vorgesehen ist.
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