DE4137802A1 - Produkt aus papier oder karton - Google Patents
Produkt aus papier oder kartonInfo
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- A41H—APPLIANCES OR METHODS FOR MAKING CLOTHES, e.g. FOR DRESS-MAKING OR FOR TAILORING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- A41H3/00—Patterns for cutting-out; Methods of drafting or marking-out such patterns, e.g. on the cloth
- A41H3/06—Patterns on paper
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D3/00—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines
- B65D3/22—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines with double walls; with walls incorporating air-chambers; with walls made of laminated material
-
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- B65D65/00—Wrappers or flexible covers; Packaging materials of special type or form
- B65D65/38—Packaging materials of special type or form
- B65D65/46—Applications of disintegrable, dissolvable or edible materials
- B65D65/466—Bio- or photodegradable packaging materials
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- D—TEXTILES; PAPER
- D21—PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
- D21H—PULP COMPOSITIONS; PREPARATION THEREOF NOT COVERED BY SUBCLASSES D21C OR D21D; IMPREGNATING OR COATING OF PAPER; TREATMENT OF FINISHED PAPER NOT COVERED BY CLASS B31 OR SUBCLASS D21G; PAPER NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- D21H19/00—Coated paper; Coating material
- D21H19/36—Coatings with pigments
- D21H19/44—Coatings with pigments characterised by the other ingredients, e.g. the binder or dispersing agent
- D21H19/54—Starch
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-
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- D21H27/30—Multi-ply
- D21H27/32—Multi-ply with materials applied between the sheets
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- Y02—TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Produkt gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 1.
In seinen bevorzugten Ausführungsformen ist das erfindungs
gemäße Produkt entweder ein Behälter oder eine Zuschnitthilfe
zur Verwendung beim Zuschneiden von Stoffbahnen.
"Behälter" im Sinne der Erfindung sind ganz allgemein
Behältnisse, die zur Aufnahme insbesondere auch von zumindest
teilweise flüssigen Produkten, speziell auch von Nahrungs
mitteln dienen. Behälter im Sinne der Erfindung sind demnach
Becher, Teller, Verpackungsbehälter oder ähnliche Behält
nisse.
Eine "Zuschnitthilfe" im Sinne der Erfindung ist ein Flach
material, welches bei der Fertigung von Textilien für das
Zuschneiden von Stoffbahnen verwendet wird. Eine solche
Zuschnitthilfe besteht bisher aus einer herkömmlichen
Papierbahn, auf die beispielsweise mit Hilfe eines Plotters
der jeweilige Zuschnitt als Linie aufgebracht bzw. aufge
druckt ist. Dies Papierbahn wird dann auf einen auf einen
Arbeits- bzw. Zuschneidetisch angeordneten Stapel aus
Stoffbahnen aufgelegt. Über dem Zuschnitt wird eine Folie aus
einem durchsichtigen Kunststoff plaziert. Anschließend werden
die Stoffbahnen, die Zuschnitthilfe und die darüberliegende
Kunststoffolie durch Unterdruck aneinander und am Arbeits
tisch festgelegt. Die Folie ist unerläßlich, um einen
luftundurchlässigen Abschluß zu erreichen, der für das
Festlegen durch den Unterdruck benötigt wird. Der Linien
führung der Zuschnitthilfe folgend kann dann der Zuschnitt
der Stoffbahnen erfolgen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Produkt aus Papier und/oder
Karton aufzuzeigen, welches vollständig verrottbar und/oder
kompostierbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Produkt entsprechend dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Als Behälter besteht das Produkt aus einer Trägerschicht, die
aus Karton oder dickem Papier hergestellt ist, und auf die
zumindest an einer Seite die beschichtete Papierbahn auf
kaschiert ist, und zwar bevorzugt unter Verwendung eines
Klebers auf biologischer, vorzugsweise auf pflanzlicher
Basis, d. h. vorzugsweise eines Klebers auf Stärkebasis.
Der Behälter, der die aufkaschierte beschichtete Papierbahn
bevorzugt an seiner Innenseite aufweist, ist flüssigkeits
abweisend bzw. undurchlässig und kann zur Aufnahme von
Flüssigkeiten dienen. Mit allen seinen Materialien ist der
Behälter verrottbar bzw. kompostierbar. Das Kaschieren der
Trägerschicht mit der beschichteten Papierbahn hat den
Vorteil, daß die Trägerschicht bzw. das diese Trägerschicht
bildende Material im ursprünglichen Zustand erhalten bleibt,
die Trägerschicht also u. a. eine ausreichende Festigkeit und
auch eine ausreichende Wärmedämmung besitzt.
In seiner Form als Zuschnitthilfe hat das erfindungsgemäße
Produkt den Vorteil, daß die beschichtete Papierbahn luft
undurchlässig ist, so daß beim Zuschneiden eine zusätzliche
Kunststoffolie nicht mehr erforderlich ist. Die Zuschnitt
hilfe ist an einer Seite mit einer haftenden bzw. rutsch
festen Beschichtung versehen. Eine "rutschfeste Beschichtung"
im Sinne der Erfindung ist eine solche, die eine Rauhigkeit
und/oder einen Reibungskoeffizienten bewirkt, so daß die
Zuschnitthilfe auf dem jeweiligen Stoffstapel nicht ver
rutschen kann.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter
ansprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung zwei Schnitte durch ein
mehrschichtige Material eines Produktes gemäß der
Erfindung;
Fig. 2 in vereinfachter und schematischer Darstellung eine
erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Produktes
in Form eines Behälters;
Fig. 3 eine zweite mögliche Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Produktes in Form einer Zuschnitthilfe, zusammen
mit einem von mehreren Stoffbahnen gebildeten und auf
einem Zuschneidetisch angeordneten Stapel.
In den Figuren ist 1 eine Schicht oder Bahn aus einem Papier
auf Sulfatbasis, welches entweder ungebleicht oder unter
Verwendung von Sauerstoff (Sauerstoffperoxyd) gebleicht ist.
Beidseitig ist die Bahn 1 jeweils mit einer Masse auf
Stärkebasis beschichtet. Diese Beschichtung ist in der Fig. 1
mit den Schichten 2 und 3 angedeutet. Tatsächlich erfolgt
diese Beschichtung aber derart, daß die Bahn 1 nach dem
beidseitigen Aufbringen der auf Stärkebasis, bevorzugt auf
Kartoffelstärkebasis, hergestellten Beschichtung kalandriert
wird, d. h. ein Ausformen des beschichteten Materials zwischen
zwei oder mehreren Kalandrierwalzen erfolgt, wodurch sich
eine gewisse Verdichtung des Materials sowie vor allem auch
ein Eindringen der Beschichtung in die Bahn 1 ergibt.
Weiterhin erhält die Bahn 1 an den von den Beschichtungen 2
und 3 gebildeten Außenflächen eine leicht glänzende Ober
fläche.
An einer Seite ist die Bahn 1 mit einer weiteren Schicht 4
(Position a) oder mit einer Schicht 4′ (Position b) versehen.
Die Fig. 2 zeigt einen Behälter 5, der die Form eines Bechers
aufweist und zur Aufnahme von flüssigen Medien, insbesondere
von flüssigen Nahrungsmitteln (beispielsweise Getränken)
dient. Der Behälter 5 weist an seinen Wandungen die in der
Fig. 1 in der dortigen Position a dargestellte Schichtfolge
auf, wobei die Schicht 4 eine Trägerschicht aus Karton ist,
auf die die Bahn 1 mit ihren Beschichtungen 2 und 3 unter
Verwendung eines geeigneten Klebers aufkaschiert ist. Die
Trägerschicht 4 aus Karton besitzt eine Dicke, die wesentlich
größer ist als die Dicke der beschichteten Bahn 1. Bevorzugt
ist die Trägerschicht 4 beidseitig mit einer beschichteten
Bahn 1 kaschiert. Der für das Kaschieren verwendete Kleber
ist ebenfalls bevorzugt auf rein biologischer und dabei
vorzugsweise auf rein pflanzlicher Basis hergestellt. Der
verwendete Kleber ist beispielsweise ein Kleber auf Stärke
basis, so daß der Behälter 5 insgesamt nur aus biologischen,
leicht verrottbaren, sogar kompostierbaren Materialien
besteht und darüber hinaus trotz Verwendung unterschiedlicher
Materialien ohne Probleme recyclebar ist.
Durch das Kaschieren der Trägerschicht 4 mit der Bahn 1
ergibt sich für den Behälter 5 eine glatte Innen- und
Außenfläche, die nicht nur flüssigkeitsundurchlässig ist,
sondern auch ein Ankleben feuchter Produkte, beispielsweise
ein Ankleben von Lebensmitteln an der Innenfläche des
Behälters 5 weitestgehend verhindert. Durch das Kaschieren
der Trägerschicht 4 mit der Bahn 1 wird weiterhin auch
erreicht, daß die Struktur des Materials der Trägerschicht 4
voll erhalten bleibt, d. h. diese Trägerschicht durch ihre
Struktur die angestrebte Festigkeit bietet und auch, bei
spielsweise zum Warmhalten von Speisen, eine hohe Wärme
dämmung sicherstellt. Dies wäre dann nicht gegeben, wenn die
Beschichtungen 2 und 3 direkt auf die Trägerschicht 4
aufgebracht und die so beschichtete Trägerschicht kalandriert
würde.
Fig. 3 zeigt in schematischer Darstellung die horizontale
Platte 6 eines Zuschneidetisches, wie er in der Textil
industrie zum Zuschneiden von Stoff-Teilen verwendet wird.
Auf dem Tisch 6 sind mehrere Stoffbahnen 7 stapelartig
übereinander angeordnet, die (Stoffbahnen) gleichzeitig mit
einem geeigneten, nicht dargestellten, aber dem Fachmann
bekannten Werkzeug im Stapel zugeschnitten werden. Als
Zuschnitthilfe ist auf dem Stapel das in der Fig. 1 in der
Position b angegebene Material angeordnet, welches mit der
Schicht 4′ auf dem Stapel aufliegt. Die Schicht 4′ ist eine
haftende, z. B. leicht klebende Schicht. Auf der der Schicht
4′ abgewandten Seite ist die Bahn 1 mit dem jeweiligen
Schnitt versehen, d. h. dort ist die Schnittlinie, nach der
die Stoffbahnen 7 zugeschnitten werden sollen, aufgedruckt,
mit einem Plotter aufgebracht usw. Zum Zusammenhalten des
Stapels werden die Stoffbahnen in an sich bekannter Weise mit
einem Unterdruck an dem Tisch 6 gehalten, wie dies mit den
Pfeilen 8 angedeutet ist. Durch die Schicht 4′ ist die
Zuschnitthilfe auf dem Stapel gegen Verrutschen gesichert.
Auch die Zuschnitthilfe hat den Vorteil, daß sie insgesamt
aus einem umweltfreundlichen, d. h. verrottbaren und/oder
kompostierbaren Material besteht, welches auch ohne Probleme
recyclebar ist.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwand
lungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung
zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So kann
selbstverständlich der Behälter 4 nicht nur ein Becher,
sondern auch ein andersartig geformter Verpackungsbehälter
sein.
Aufstellung der verwendeten Bezugsziffern
1 Bahn
2, 3 Beschichtung
4 Trägerschicht
4′ Schicht
5 Behälter
6 Zuschneidetisch
7 Stoffbahn
8 Unterdruck
2, 3 Beschichtung
4 Trägerschicht
4′ Schicht
5 Behälter
6 Zuschneidetisch
7 Stoffbahn
8 Unterdruck
Claims (7)
1. Produkt aus Papier oder Pappe, hergestellt unter Ver
wendung einer zumindest einseitig mit einer flüssig
keitsabweisenden Beschichtung (1, 3) versehenen Papier
bahn (1), dadurch gekennzeichnet, daß die mit einer
Beschichtung auf Stärke-Basis, vorzugsweise auf Kar
toffelstärke-Basis, versehene Papierbahn (1) an
wenigstens einer Oberflächenseite mit einer weiteren
Schicht (4, 4′) versehen ist.
2. Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Papierbahn (1) durch Kalandrieren beschichtet ist.
3. Produkt nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
seine Ausbildung als Behälter (5), dessen Wandung aus
einer aus Papier oder Pappe gefertigten Trägerschicht (4)
besteht, die an wenigstens einer Oberflächenseite mit der
beschichteten Papierbahn (1) kaschiert ist.
4. Produkt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerschicht (4) zumindest an ihrer die Innenseite des
Behälters (5) bildenden Oberflächenseite mit der be
schichteten Papierbahn (1) kaschiert ist.
5. Produkt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Kaschieren ein Kleber auf biologischer Basis,
vorzugsweise ein Kleber auf pflanzlicher Basis, bei
spielsweise auf Stärkebasis verwendet ist.
6. Produkt nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
seine Ausbildung als Zuschnitthilfe für das Zuschneiden
von Stoffbahnen (7) sowie durch eine auf eine Seite der
beschichteten Papierbahn (1) aufgebrachte Schicht (4′)
aus einem haftenden oder rutschfesten Material.
7. Produkt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
der Schicht (4′) abgewandte Oberflächenseite der be
schichteten Papierbahn (1) das zuzuschneidende Muster
aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914137802 DE4137802A1 (de) | 1991-11-16 | 1991-11-16 | Produkt aus papier oder karton |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914137802 DE4137802A1 (de) | 1991-11-16 | 1991-11-16 | Produkt aus papier oder karton |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4137802A1 true DE4137802A1 (de) | 1993-05-27 |
Family
ID=6444988
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19914137802 Withdrawn DE4137802A1 (de) | 1991-11-16 | 1991-11-16 | Produkt aus papier oder karton |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4137802A1 (de) |
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- 1991-11-16 DE DE19914137802 patent/DE4137802A1/de not_active Withdrawn
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