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DE4136826A1 - Austragvorrichtung fuer medien - Google Patents

Austragvorrichtung fuer medien

Info

Publication number
DE4136826A1
DE4136826A1 DE4136826A DE4136826A DE4136826A1 DE 4136826 A1 DE4136826 A1 DE 4136826A1 DE 4136826 A DE4136826 A DE 4136826A DE 4136826 A DE4136826 A DE 4136826A DE 4136826 A1 DE4136826 A1 DE 4136826A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
chamber
media
pressure chamber
discharge device
discharge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4136826A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Fuchs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aptar Radolfzell GmbH
Original Assignee
Erich Pfeiffer GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Erich Pfeiffer GmbH filed Critical Erich Pfeiffer GmbH
Priority to DE4136826A priority Critical patent/DE4136826A1/de
Priority to JP31929192A priority patent/JP3312046B2/ja
Priority to EP92119094A priority patent/EP0541127B1/de
Priority to AT92119094T priority patent/ATE156731T1/de
Priority to AT96118141T priority patent/ATE218927T1/de
Priority to ES92119094T priority patent/ES2104795T3/es
Priority to DE59209960T priority patent/DE59209960D1/de
Priority to DE59208792T priority patent/DE59208792D1/de
Priority to EP96118141A priority patent/EP0761314B1/de
Publication of DE4136826A1 publication Critical patent/DE4136826A1/de
Priority to US08/228,178 priority patent/US5482193A/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D1/00Containers having bodies formed in one piece, e.g. by casting metallic material, by moulding plastics, by blowing vitreous material, by throwing ceramic material, by moulding pulped fibrous material, by deep-drawing operations performed on sheet material
    • B65D1/22Boxes or like containers with side walls of substantial depth for enclosing contents
    • B65D1/26Thin-walled containers, e.g. formed by deep-drawing operations
    • B65D1/30Groups of containers joined together end-to-end or side-by-side
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B11/00Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use
    • B05B11/01Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use characterised by the means producing the flow
    • B05B11/06Gas or vapour producing the flow, e.g. from a compressible bulb or air pump

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  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Nozzles (AREA)
  • Loading And Unloading Of Fuel Tanks Or Ships (AREA)
  • Details Or Accessories Of Spraying Plant Or Apparatus (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien, die insbesondere zur Feinstzerstäubung flüssi­ ger, pulverförmiger oder ähnlicher Medien sowie zum handgetragenen Gebrauch und zur einhändigen Bedienung geeignet sein soll.
Die Austragvorrichtung kann eine, ein Treibfluid för­ dernde Treibpumpe aufweisen, mit welchem das Medium aus einer oder mehreren Medienkammern bzw. -speichern in Richtung zu einer oder mehreren Auslaßöffnungen dadurch ausgetrieben wird, daß das Volumen einer oder mehrerer Druckkammern verändert bzw. verringert wird. Obwohl das in der Druckkammer befindliche Medium das gleiche bzw. von gleichem Aggregatzustand wie das in der Medienkammer befindliche Medium sein kann, unterscheiden sich diese Medien zweckmäßig hinsichtlich des Aggregatzustandes, wobei das Treibmedium vorteilhaft ein geeignetes Gas, z. B. Luft, ist, während das getriebene Medium, nämlich z. B. ein pharmazeutischer oder kosmetischer Wirkstoff, wenigstens teilweise flüssig und/oder pulverförmig ist.
Statt einer chemischen Zuordnung des Treibmediums und des Wirkmediums so, daß diese bei Durchmischung chemisch reagieren, ist zweckmäßig die Ausbildung so vorgesehen, daß diese Medien miteinander chemisch nicht reagieren, sondern lediglich Mischungen bilden können. Zweckmäßig ist das je Arbeitshub auszubringende Volumen des Treib­ mediums um eine bis drei Potenzen größer als das Volumen des während dieses Arbeitshubes auszubringenden Wirk­ stoffes, wobei das jeweilige Volumen im wesentlichen dem gesamten Speichervolumen der Druckkammer bzw. der Me­ dienkammer entsprechen kann, die beim jeweiligen Ar­ beitshub nahezu vollständig entleert werden. Durch diese erfindungsgemäßen Ausbildungen wird eine sehr vorteil­ haft zu handhabende Austragvorrichtung geschaffen.
Der Erfindung liegt des weiteren die Aufgabe zugrunde, eine Austragvorrichtung der genannten Art zu schaffen, bei welcher Nachteile bekannter Austragvorrichtungen vermieden sind und.die es insbesondere ermöglichen, bei sehr einfachem Aufbau kleinste Wirkstoffmengen feinst­ verteilt auszutragen.
Gemäß der Erfindung ist des weiteren mindestens eine Treibpumpe als Balgpumpe ausgebildet, die unter Zwi­ schenschaltung wenigstens eines Teiles mindestens einer Medienkammer an wenigstens eine Auslaßöffnung ange­ schlossen ist, so daß das von der Treibpumpe geförderte Treibmedium nicht nur zu einer wirksamen Entleerung der Medienkammer, sondern auch dazu führt, daß der Wirkstoff der Medienkammer bereits vor dem Austrag in einem Treib­ mittelstrom fein verteilt und erst dann mit diesem entlang eines Auslaßkanales und durch eine Auslaßöff­ nung, z. B. eine Zerstäuberdüse, nach außen gefördert wird.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung können Wirkstoff­ mengen von z. B. weniger als einem Zehntel oder einem Dreißigstel Kubikzentimeter mit einem mehr als 100fach größeren Treibmittelvolumen von z. B. etwa 5 cm feinst­ verteilt aufgebracht werden.
Es ist denkbar, die Treibmittelpumpe so auszubilden, daß ihre Druckkammer nach einer ersten Entleerung, z. B. über ein Einlaßventil, wieder nachgefüllt werden kann, jedoch ist vorteilhaft wenigstens eine Druckkammer der Treib­ mittelpumpe bzw. die gesamte Austragvorrichtung ledig­ lich für den einmaligen Gebrauch oder einen einzigen Austragvorgang ausgebildet. Dadurch kann die jeweilige Druckkammer in ihrem Ausgangszustand vollständig ge-. schlossen und ggf. unter Überdruck prall gespannt ge­ füllt sein, wodurch bei kleinen Abmessungen ein verhält­ nismäßig großes und in seiner Zusammensetzung bzw. seinem Reinheitsgrad genau bestimmbares Treibmittelvolu­ men zur Verfügung steht.
Das Treibmittelvolumen kann vorteilhaft nur unter Über­ windung des Widerstandes eines den Auslaß der Druckkam­ mer sperrenden Verschlusses aus der Druckkammer heraus­ gedrückt werden, so daß es während der gesamten Lager­ zeit der Austragvorrichtung sicher eingeschlossen ist und nicht allmählich entweichen kann. Dieser Verschluß kann im wesentlichen durch das Wirkmedium selbst gebil­ det sein, wenn die Medienkammer einen Abschnitt des Auslaßkanales der Druckkammer bildet und das Medium die Medienkammer im wesentlichen dicht verschließt bzw. als dichte Packung voll ausfüllt. Dadurch ist nicht, wie auch denkbar, zwischen dem Auslaß der Druckkammer und dem Einlaß der Medienkammer ein z. B. druckabhängig arbeitendes bzw. öffnendes Einlaßventil erforderlich, sondern der Einlaß der Medienkammer ist zum Druckraum der Treibmittelpumpe stets offen. Das auslaßseitige, der Auslaßöffnung zugehörige Ende der Medienkammer bzw. ein daran anschließender Abschnitt des Auslaßkanales kann jedoch mit einem ggf. druckabhängig arbeitenden bzw. öffnenden Verschluß verschlossen sein, welcher sowohl die Druckkammer als auch die Medienkammer gegen unbeab­ sichtigtes Entleeren sichert und nur beim bestimmungsge­ mäßen Gebrauch geöffnet ist.
Erfindungsgemäß ist des weiteren ein die Auslaßöffnung und/oder die Medienkammer aufweisendes, im wesentlichen formstabiles Gehäuse vorgesehen, das zweckmäßig mit der Treibmittelpumpe bzw. mit voneinander abgekehrten Druck- Handhaben zur Austragbetätigung um mindestens eine zu seiner Mittelachse bzw. der Mittelachse der Auslaßöff­ nung querliegende und vorzugsweise diese Mittelachse rechtwinklig schneidende Gelenkachse gelenkig verbunden ist. Dadurch kann das Gehäuse zur Vereinfachung der Handhabung beim Austrag und/oder zur Erzielung eines kompakten Lagerzustandes in unterschiedlichen Winkella­ gen gegenüber den genannten Bauteilen ausgerichtet werden. Bevorzugt ist eine Schwenkbewegung im wesentli­ chen nur um eine einzige definierte Gelenkachse möglich, welche zwei von ihr frei abstehende Gliederabschnitte der Austragvorrichtung verbindet und quer zur Betäti­ gungsrichtung der Handhaben liegt.
Die Treibmittelpumpe ist zweckmäßig durch einen freilie­ genden, kissenförmigen Balg aus aufeinanderliegenden und am Umfang der Druckkammer in Randbereichen dicht verbun­ denen Folien gebildet, von denen im Abstand benachbart zur Außenseite des Druckraumes auch das Gehäuse wenig­ stens teilweise eingeschlossen sein kann, so daß die Folienteile die einzige Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Druckraum herstellen. Die beiden ballig gewölb­ ten und im wesentlichen in einer gemeinsamen Verbin­ dungsebene auslaufenden, gleich großen Wandungen des Druckraumes können mit ihren Außenseiten unmittelbar sowie mit ihrer gesamten Fläche die Handhaben zur Betä­ tigung der Austragvorrichtung bilden und haben vorteil­ haft eine Flächengröße etwa in der Größenordnung eines Daumenballens, so daß eine ergonomisch sehr günstige Handhabung zur annähernd vollständigen Entleerung der Druckkammer unter hohem Druck gewährleistet ist.
Mehrere Einzel-Austragvorrichtungen können zerstörungs­ frei oder unter Zerstörung der Verbindung mit einem gemeinsamen Träger verbunden sein, an dem die Einzel- Austragvorrichtungen zweckmäßig in einer einzigen Reihe oder in einem mehrreihigen Raster hinter- oder neben­ einander angeordnet sind, wobei sie in dieser Verbindung zweckmäßig so stehen, daß Handhaben benachbarter Aus­ tragvorrichtungen nicht einander zugekehrt sind, sondern wie die Gelenkachsen in gleicher Ausrichtung etwa in einer gemeinsamen Ebene liegen. Der Träger oder ein gesonderter Bauteil kann auch gleichzeitig einen Ver­ schluß der Auslaßöffnung bilden, so daß diese erst freigegeben ist, wenn der Verschluß durch manuelles Greifen und Öffnen entfernt ist.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprü­ chen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ein Ausführungsbei­ spiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
In den Zeichnun­ gen zeigt
Fig. 1 eine als Set ausgebildete Austragvorrichtung in Ansicht,
Fig. 2 einen Ausschnitt einer einzelnen Austrag­ vorrichtung gemäß Fig. 1 in wesentlich vergrößerter und geschnittener Darstel­ lung sowie
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Ausbildung gemäß Fig. 1 in wesentlich vergrößerter Darstellung.
Das Austrag-Set 1 gemäß Fig. 1 weist eine Vielzahl gleicher oder ungleicher Austragvorrichtungen 2 auf, die unabhängig voneinander entnommen und zwangsläufig erst dann so betätigt werden können, daß ein Medienaustrag erfolgt. Die Austragvorrichtungen 2 können gleiche oder unterschiedliche Größe bzw. Füllvolumen oder Füllstoffe haben, je nachdem für welche Art von Anwendung das Set 1 vorgesehen ist. Die Austragvorrichtungen 2 liegen in einer geraden Reihe hintereinander, könnten aber auch in einem Ring bzw. Kranz oder ähnlichem vorgesehen sein. Zumindest Teile benachbarter Austragvorrichtungen 2 sind auch im Set 1, insbesondere quer zu ihrer Verbindungsge­ raden bzw. ihrer gemeinsamen Ebene gegeneinander frei bewegbar, wobei benachbarte Austragvorrichtungen 2 einander nicht berühren, sondern über Spaltlücken voll­ ständig im Abstand voneinander liegen und lediglich an einer einzigen Seite bzw. Stirnfläche mit einem gemein­ samen Träger verbunden sind, von dem sie frei abstehen.
Die jeweilige Austragvorrichtung 2 weist ein formstabi­ les, langgestrecktes Gehäuse 3 auf, dessen Außenumfang im wesentlichen über seine gesamte Länge durchgehend kontinuierlich glattflächig bzw. zylindrisch ausgebildet ist. Das Gehäuse 3 liegt am Ende eines gegenüber ihm in der Breite, der Dicke und der Länge größeren Griffes 4, der im wesentlichen aus biegeschlaffem flexiblem Werk­ stoff besteht, im wesentlichen allseits über die Hüll­ fläche des Gehäuses 3 vorsteht und mit diesem über eine wenigstens teilweise biegeschlaffe Verbindung verbunden ist. Der Griff 4 dient zum Halten sowie zur Betätigung der Austragvorrichtung 2 während des Gebrauches, wobei dann das Gehäuse 3 gegenüber dem Griff nicht in seiner Längsrichtung aber quer dazu frei beweglich ist. Im Set 1 sind die Gehäuse 3 zwar gegeneinander nicht beweglich, jedoch die Griffe 4 der Austragvorrichtungen 2, so daß sie sich zur Trennung leicht greifen und in die günstig­ ste Stellung bringen lassen.
Die Austragvorrichtung 2 weist eine im wesentlichen durch den Griff 4 gebildete bzw. innerhalb von diesem liegende Gaspumpe 5 in Form einer Balgpumpe auf, die keinen Faltenbalg hat. Der kissenförmige bzw. in allen Querschnitten annähernd flachovale Druckraum 6 der Gaspumpe 5 ist von zwei einander gegenüberliegenden, ballig nach außen gekrümmten Wandungen 7, 8 aus biege­ schlaffer bzw. im wesentlichen zugunelastischer Folie gebildet, die z. B. unter den gebrauchsbedingt auftreten­ den Belastungen nicht mehr als zwei, fünf oder zehn Prozent gedehnt werden kann. Die beiden Folienbereiche, die durch Faltung einteilig miteinander ausgebildet oder durch gesonderte, aufeinandergelegte Folienteile gebil­ det sein können, liegen im Anschluß an den Außenumfang des Druckraumes 6 im Bereich eines Randes 9 aneinander an und sind in diesem Bereich ganzflächig haftend, z. B. durch Schweißung, miteinander verbunden, so daß der Druckraum 6 nach außen dicht abgeschlossen ist. Der Druckraum 6 liegt, wie im wesentlichen alle übrigen Bestandteile der Austragvorrichtung, symmetrisch zu einer Mittelachse 10 und mit einem gegenüber der Weite des Gehäuses 3 wesentlich geringerem Abstand vom zugehö­ rigen Ende dieses Gehäuses 3.
Der Druckraum 6 bzw. der zugehörige Folienballon schließt über einen in der Breite und Dicke wesentlich verengten Hals 11 an das zugehörige Ende des Gehäuses 3 an. Dieser Hals 11 hat quer zur Mittelachse 10 langge­ streckte, über seine Länge im wesentlichen konstante Flachquerschnitte, wobei seine Länge kleiner als die größere Querschnittserstreckung und größer als die kleinere Querschnittserstreckung ist. Der Hals 11 be­ grenzt einen seinen Abmessungen entsprechenden Auslaßka­ nal 12 und ist ebenfalls durch die Folienabschnitte 13, 14 gebildet, welche auch die Wandungen 7, 8 des Druck­ raumes 6 bilden.
Diese Folienabschnitte 13, 14 bilden im Bereich der Wandungen 7, 8 auch die voneinander abgekehrten und nach außen ballig gewölbten Handhaben 15, 16, die zur Ingang­ setzung bzw. Durchführung der Austragbetätigung zwischen zwei oder drei Fingern einer Hand so gegeneinander zu drücken sind, daß dadurch der Druckraum 6 flachgedrückt und über den Auslaßkanal 12 in das Gehäuse 3 entleert wird. Die Druckkammer 6 hat somit herstellerseitig eine unter Überdruck dicht eingeschlossene Originalfüllung, welche die biegeschlaffen Handhaben 5, 16 sowie den Hals 11 in ihrer gespannten Ausgangslage, z. B. pneumatisch, rückfedernd sichert, wobei die Gaspumpe 5 nur eine einzige Entleerung der Druckkammer 6 ohne darauffolgende Wiederfüllung zuläßt.
Das Gehäuse 3 ist nur aus zwei einteiligen Bauteilen, nämlich einem äußeren Gehäusekörper 17 und einem im wesentlichen bzw. vollständig in diesem liegenden Gehäu­ sekern 18 gebildet, wobei das Gehäuse 3 ohne Verwendung gesonderter Verbindungsglieder unmittelbar mit dem Griff 4 bzw. den Wandungen 7, 8 der Druckkammer 6 verbunden ist. Der äußere Gehäusekörper 17 ist an einem Ende mit einer Stirnwand 19 im wesentlichen verschlossen und am anderen Ende im wesentlichen auf seiner vollen, übrigen Innenweite offen. Im Zentrum ist die Stirnwand 19 von einer an ihrer Außenseite liegenden Auslaßöffnung 20 einer Zerstäuber-Düse 21 durchsetzt. Die Auslaßöffnung 20 liegt im Bereich der tiefsten Stelle einer vertieften Düsenkuhle 22, welche in der Außenseite der Stirnwand 19 vorgesehen ist, gegenüber der Auslaßöffnung 20 eine wesentlich größere Weite hat und von einer annähernd ebenen Ringfläche der Stirnwand 19 umgeben ist.
Der gegenüber der Innenweite des Gehäusekörpers 17 engere Gehäusekern 18 ist von der offenen Seite des Gehäusekörpers 17 her in eine Zentrierung 23 eingesetzt, welche nur im Bereich des der Stirnwand 19 zugehörigen Endes des Gehäusekernes 18 bzw. in einem Abstand von dessen anderem Ende liegt, der größer als das ein- oder zweifache seines Außendurchmessers ist. Die Zentrierung 23 kann z. B. durch einteilig mit dem Gehäusekörper 17 und/oder dem Gehäusekern 18 ausgebildete Radial- bzw. Längsrippen gebildet sein, welche über den Innenumfang des Gehäusekörpers 17 und den Außenumfang des Gehäuse­ kerns 10 vorstehen sowie diese beiden Bauteile durch Preßsitz axial und/oder in Drehrichtung festsitzend miteinander verbinden. Die zugehörige Stirnseite 24 des dornförmig im wesentlichen über seine gesamte Länge konstante Außenweite aufweisenden Gehäusekernes 18 liegt zweckmäßig an der Innenseite der Stirnwand 19 anschlag­ begrenzt an. Im Bereich dieser Stirnseiten ist eine der Düse 21 zugehörige Dralleinrichtung 25 vorgesehen, welche die Medienmischung beim Eintritt in einen gegen­ über der Auslaßöffnung 20 erweiterten Abschnitt des Düsenkanales in Rotation um die Mittelachse 10 dadurch versetzt, daß zwischen den Stirnseiten Querkanäle gebil­ det sind, welche etwa tangential in die Düse 21 münden.
Zwischen dem Außenumfang des Gehäusekernes 18 und dem Innenumfang des Gehäusekörpers 17 ist ein spaltförmiger Hüllraum mit einer im wesentlichen kontinuierlichen Spaltweite von weniger als zwei oder einem Millimeter, insbesondere von etwa einem halben Millimeter begrenzt, und dieser Hüllraum ist durch ein Überdruck-Ventil 26 unterteilt, dessen ringförmige Dichtlippe 27 näher beim vorderen als beim hinteren Ende des Hüllraumes liegt. Der Außenumfang und/oder der Innenumfang der Dichtlippe 27 ist zum vorderen Ende des Hüllraumes annähernd kegel­ stumpfförmig unter einem Kegelwinkel von etwa 90° erwei­ tert und liegt mit einem im Querschnitt teilkreisförmig konvex abgerundeten, die Schließfläche dieses Ventilkör­ pers bildenden Ringrand an einer Gegenfläche an.
Die Dichtlippe 27 ist einteilig mit dem im Querschnitt über seine gesamte Länge massiven bzw. geschlossenen Gehäusekern 18 ausgebildet, über dessen ansonsten durch­ gehend zylindrischen Außenumfang sie vorsteht, wobei ihre Schließfläche mit geringem Abstand hinter der Zentrierung 23 am Innenumfang 29 des Gehäusemantels 28 des Gehäusekörpers 17 federnd anliegt. Auch dieser Innenumfang 29 hat im wesentlichen über die gesamte Länge des Gehäusemantels 28 bzw. des Hüllraumes konstan­ te zylindrische Querschnitte, wobei die Dicke des Gehäu­ semantels 28 in der Größenordnung der Spaltweite des Hüllraumes oder darunter liegen kann.
Das Ventil 26 kann nur zur Förderung in Richtung zur Auslaßöffnung 20 öffnen und schließt rückfedernd bzw. bei entgegengesetzter Strömungsrichtung zwangsläufig selbstverstärkend. Die Dichtlippe 27 ist axial gegen­ über dem Gehäusekörper 17 und dem Gehäusekern 18 bis auf ihre Verformungsbewegung festsitzend. Im Öffnungszustand gibt sie einen ringförmigen Durchtrittsspalt frei, der gegenüber der Spaltweite des Hüllraumes wesentlich enger ist und einen Zerstäubungsspalt bildet.
Zwischen der Schließfläche des Ventiles 26 und dem hinteren Ende des Gehäuses 3 bildet der zugehorige Längsabschnitt des Hüllraumes eine seinen Querschnitten entsprechende Medienkammer 30, die am vorderen Ende durch die äußere, kegelstumpfförmige Flanke der Dicht­ lippe 27 begrenzt ist, welche somit bei geöffnetem Ventil eine zum Ventilspalt führende schräge Leitfläche bildet. Die Stirnseiten 31 des Gehäusekörpers 17 und des Gehäusekernes 18 liegen am anderen Ende im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene, wobei die Stirnfläche des Gehäusekernes 18 hier einteilig geschlossen ist, so daß in ihn weder Medium noch Luft aus der Druckkammer 6 eintreten kann. Beide Stirnseiten 24, 31 sind durchge­ hend eben.
Das zugehörige Ende der Medienkammer 30 bildet etwa in der Ebene der Stirnseiten 31 eine Ringöffnung, die etwa gleich weit wie die übrige Medienkammer 30 ist und mit zwei im Abstand einander gegenüberliegenden Zonen Ein­ laßöffnungen bzw. einen Einlaß 32 bildet, über welchen die Druckkammer 6 ventil- und verschlußfrei an die Medienkammer 30 angeschlossen ist. Der Auslaßkanal 12 reicht zu diesem Zweck bis an die Stirnseiten 31.
Zum Verschluß der Ringöffnung zwischen den Einlässen 32 bilden die Folienabschnitte 13, 14 im Anschluß an den Hals 11 quer nach außen abgewinkelte Folienteile 33, die an beiden Stirnseiten 31 haftend, z. B. durch Schweißung, befestigt sind und in diesem Bereich die Ringöffnung abgedichtet überdecken. Die Folienteile 33 liegen quer zur Teilungsebene 37 zwischen den Folienabschnitten 13, 14, in welchen auch deren Ränder 9 liegen und miteinan­ der verbunden sind, wodurch die Folienteile 33 quer zur langeren Querschnittserstreckung des Auslaßkanales 12 vorgesehen sind.
Die Befestigung der Folienteile 33 kann so vorgesehen sein, daß sie auch unter den auftretenden Betriebsdrüc­ ken, nämlich beim Betätigen der Gaspumpe 5, hält oder sie kann so vorgesehen sein, daß sich die Folienteile 33 unter diesem Druck von selbst von den Stirnseiten 31 ablösen und dadurch auch die zuvor verschlossenen Zonen der Ringöffnung zur Bildung eines entsprechend größeren Einlasses geöffnet werden; in diesem Fall könnten die Folienteile 33 die Ringöffnung im Ausgangszustand auch vollständig verschließen, so daß eine Art Aufreiß-Ein­ laßventil gebildet ist, das druckabhängig öffnet. Ist mindestens ein Einlaß 32 auch im Ausgangszustand zur Druckkammer 6 bzw. zum Auslaßkanal 12 offen, so kann ein Übertreten des in die Medienkammer 30 gefüllten Mediums in den Auslaßkanal 12 bzw. die Druckkammer 6 dadurch verhindert werden, daß das Medium verhältnismäßig dicht gepackt in der Medienkammer 30 angeordnet ist bzw. ihre kapillarartig geringe Spaltweite und der an den Ein­ lässen 32 anstehende Überdruck der Druckkammer 6 zur dauerhaften Lagesicherung dieses Mediums beitragen.
Die Folienteile 33 sind um die zugehörige Endkante des Gehäuses 3 bzw. des Gehäusekörpers 17 an dessen Außenum­ fang geschlagen, den sie über den Umfang und/oder seine Länge im wesentlichen ununterbrochen anliegend, mit Folienteilen 34 umhüllen, so daß das Gehäuse 3 axial zuggesichert fest mit dem Griff 4 bzw. der Gaspumpe 5 verbunden ist. Durch die Art der Verbindung der Folien­ abschnitte 13, 14 sowie durch die Querschnittsform des Halses 11 und die Versteifungswirkung der nach Art einer Randrippe verbundenen Ränder 9 ist zwischen dem Gehäuse 3 und dem Griff 4 bzw. der Gaspumpe 5 ein Gelen 35 geschaffen, das es nach Art eines durch Fluiddruck versteiften, federnden Biegegelen es aus biegeschlaffen Bauteilen erlaubt, diese beiden Bereiche gegeneinander aus der Mittellage gemäß Fig. 3 nach beiden Seiten um mindestens 90° oder mehr, also insgesamt um mindestens 180°, zu verschwenken. Zwar ist auch eine geringe Ver­ schwenkbarkeit parallel zur Teilungsebene 37 gegeben, jedoch ist die Schwenkbewegung hauptsächlich um eine Gelenkachse 36 möglich, die etwa parallel zur bzw. in der Teilungsebene 37 sowie quer bzw. rechtwinklig zur Mittelachse 10 und diese schneidend liegt.
Im Ausgangszustand ist die jeweilige Auslaßöffnung 20 bzw. Düsenkuhle 22 an der Außenseite der Austragvorrich­ tung 2 bzw. des Gehäuses 3 druckdicht mit einem formsta­ bilen Verschluß 39 verschlossen, der Bestandteil eines gemeinsamen, stabförmigen Trägers 40 für die Mehrzahl von Austragvorrichtungen 2 ist, die einzige Verbindung der jeweiligen Austragvorrichtung 2 zu diesem Träger 40 herstellt und einteilig mit dem Träger 40 ausgebildet ist. Zur Bildung des jeweiligen Verschlusses weist der biegeelastische Träger 40 einen über eine Profilseite flach vorstehenden Vorsprung auf, der mit seiner Stirn­ fläche ganzflächig an der die Auslaßöffnung 20 bzw. die Düsenkuhle 22 umgebenden Ringfläche des Gehäuses 3 haftend, z. B. durch Schweißung, befestigt ist, wobei diese Befestigung eine Sollbruch-Verbindung 31 bildet, die ohne Zerstörung des Gehäuses 3 oder von dessen zugehöriger Stirnfläche gelöst werden kann.
Im Bereich des Verschlußvorsprunges ist der Träger 40 an seiner von der Verbindung 41 abgekehrten Seite mit einer napfförmigen Vertiefung versehen, so daß die zum Ver­ schluß dienende Stirnwand des Verschlusses 39 verhält­ nismäßig dünnwandig flexibel ist und dadurch zu er­ leichterten Lösen vom Gehäuse 3 in sich geringfügig nach Art eines Hohlprofiles verformt werden kann. Die Verbin­ dung der Austragvorrichtungen 2 mit dem Träger 40 ist so vorgesehen, daß die Austragvorrichtungen 2 frei hängend mit dem Träger 40 gelagert werden können.
Zum Gebrauch der Austragvorrichtung wird diese zunächst von dem Verschluß 39 bzw. dem Träger 40 abgerissen, wodurch die Austragöffnung 20 geöffnet wird. Dann wird das Gehäuse 3, manuell gehalten an dem Griff 4, mit der Austragöffnung 20 an die gewünschte Anwendungsstelle herangeführt bzw. z. B. in eine Öffnung eingeführt, wonach die Handhaben 15, 16 zusammengedrückt werden. Dadurch strömt das Treibmittel aus dem Druckraum 6 über die Einlässe 32 in die gefüllte Medienkammer 30, bis der Öffnungsdruck des Ventiies 26 erreicht ist. Danach reißt das Treibmittel das Medium vorzerstäubt in eine Zwi­ schenkammer 38, die zwischen der Dralleinrichtung 25 bzw. der Düse 21 und dem Ventil 26 im Bereich der Zen­ trierung 23 durch das vordere Ende des Hüllraumes gebil­ det ist, durch ihre Strukturierung wegen der Zentrier­ rippen oder dgl. als Misch- bzw. Wirbelkammer dienen kann, im Ausgangszustand leer bzw. nur gasgefüllt ist, bis an die Querkanäle reicht und zwischen diesen und der Medienkammer 30 einen Abschnitt eines Austragkanales bildet.
Von dieser Zwischenkammer 38 gelangt die Mischung aus Wirkmedium und Treibmittel über die Dralleinrichtung.25 in die Düse 21 und von dort durch die Auslaßöffnung 20 ins Freie. Nach diesem einmaligen Gebrauch, bei dem das Medium im wesentlichen restefrei aus der Medienkammer 30 ausgetragen wird, kann die gesamte Austragvorrichtung 2 weggeworfen bzw. der Wiederverwertung ihrer Materialan­ teile zugeführt werden. Alle ihre einzelnen Bauteile sind aus solchen Werkstoffen bzw. Kunststoffen herge­ stellt, die gemeinsam zur Wiederverwertung zum Zwecke der Herstellung eines Kunststoff-Ausgangsproduktes geeignet sind.
Die Durchlaßquerschnitte des Auslaßkanales 12 können etwa in der Größenordnung der Durchlaßquerschnitte der Medienkammer 30 liegen oder demgegenüber größer sein. Die Durchlaßquerschnitte der Zwischenkammer 38 sind gegenüber denen der Medienkammer 30 etwa gleich groß bzw. eher kleiner, wobei die Durchlaßquerschnitte des Ventiles 26 im geöffneten Zustand demgegenüber wesent­ lich kleiner sind. Auch die Durchlaßquerschnitte der Querkanäle bzw. der Dralleinrichtung 25, der Düse 21 und der Auslaßöffnung 20 sind gegenüber den zuvor genannten Durchlaßquerschnitten wesentlich kleiner. Die Austrag­ vorrichtung ist auch dafür geeignet, die Druckkammer 6 und die Medienkammer 30 mit demselben Medium zu füllen bzw. die Medienkammer im Ausgangszustand ungefüllt zu lassen und auszutragendes Medium nur in der Druckkammer zu speichern, das dann erst bei der Austragbetätigung in die Kammer 30 gelangt.

Claims (15)

1. Austragvorrichtung für Medien mit mindestens einem eine Medienkammer (30) bildenden Medienspeicher und wenigstens einer Treibmittelpumpe (5), deren volu­ menveränderbare Druckkammer (6) in einem Ausgangs­ zustand wenigstens teilweise mit einer Treibmittel- Füllung gefüllt ist, wobei die Medienkammer (30) und die Druckkammer (6) durch mindestens eine Auslaßöffnung (20) wenigstens teilweise zu entlee­ ren sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Treibmittelpumpe (5) wenigstens teilweise als Balgpumpe ausgebildet und über wenigstens eine Medienkammer (30) an mindestens eine Auslaßöffnung (20) angeschlossen ist.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens eine Druckkammer (6) im Ausgangszustand im wesentlichen druckdicht ge­ schlossen und nur beim Austraghub zu mindestens einer Auslaßöffnung (20) offen ist, wobei das Volumen der Druckkammer (6) vorzugsweise mindestens dem 100- bis 200fachen des Volumens der Medienkam­ mer (30) entspricht.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Druckkammer (6) wenigstens einer Treibmittelpumpe (5) im Ausgangs­ zustand unter Überdruck steht, insbesondere im wesentlichen ausschließlich durch den Fülldruck annähernd formstabil prall aufgeblähte und unter Zugspannung stehende Wandungen (7, 8) aufweist.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Druckkammer (6) wenigstens teilweise von einer flexiblen, höchstens geringfügig zugelastischen, Wandung (7, 8) begrenzt ist und daß vorzugsweise einander gegenüberliegende, biegeschlaffe Wandungen (7, 8) nach außen gewölbt eine kissenförmige Druck­ kammer (6) begrenzen.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Druckkammer (6) durch zwei wenigstens teilwei­ se einander gegenüberliegende Folienabschnitte (13, 14) gebildet ist, die insbesondere im Randbereich außerhalb der Druckkammer (6) stegförmig miteinan­ der fest haftend verbunden sind, wobei die Druck­ kammer (6) vorzugsweise in einer von wenigstens einer Austragöffnung (20) bestimmten Austragrich­ tung bzw. in mindestens einer von drei Ansichten langgestreckt bzw. im wesentlichen langrund ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Austrag­ betätigung zwei einander gegenüberliegende Handha­ ben (15, 16) vorgesehen sind, von denen insbesonde­ re wenigstens eine unmittelbar durch im wesentli­ chen die gesamte Außenseite einer flexiblen Wandung (7, 8) wenigstens einer Druckkammer (6) gebildet ist und/oder eine konvexe Druckfläche in der Grö­ ßenordnung etwa eines Daumenballens bildet.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Treibmittelpumpe (5) im Strömungsweg zu minde­ stens einer Auslaßöffnung (20) vor einer insbeson­ dere einen einzigen Medienspeicher bildenden Me­ dienkammer (30) liegt, die vorzugsweise einen im Abstand um eine Mittelachse (10) an die Druckkammer (6) angeschlossenen Treibmittel-Einlaß (32) und einen zur Auslaßöffnung (20) führenden, im Abstand zum Einlaß (32) liegenden Medienauslaß aufweist.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Medienkammer (30) und/oder wenigstens eine Begrenzung mindestens einer Auslaßöffnung (20) wenigstens teilweise formstabil ausgebildet und vorzugsweise durch ein Gehäuse (3) gebildet ist, das insbesondere im wesentlichen nur um eine Achse (36) flexibel beweglich mit mindestens einer Treib­ mittelpumpe (5) und/oder einem Griff (4) der Aus­ tragvorrichtung (2) verbunden ist.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Medienkammer (30) im Abstand um eine Achse (10) angeordnet, insbesondere im Querschnitt ring­ förmig ist und daß vorzugsweise die Medienkammer (30) mit einem Ende an die Druckkammer (6) sowie mit dem anderen Ende über mindestens einen Auslaß­ kanal und/oder eine Dralleinrichtung (25) an die Auslaßöffnung (20) angeschlossen ist.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Medienkammer (30) an wenigstens einer Öffnung mindestens teilweise von einer Wandung der Druck­ kammer (6) geschlossen ist und daß vorzugsweise wenigstens ein Folienabschnitt (13, 14) der Treib­ mittelpumpe (5) am Ende eines verengten Auslaßkana­ les (12) der Druckkammer (6) abgewinkelt gegen mindestens eine Stirnseite (31) des Gehäuses (3) angelegt ist und/oder von mindestens einer den Treibmittel-Einlaß (32) bildenden Öffnung nur höchstens eine Teilzone abdeckt.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Medien­ füllung wenigstens einer Medienkammer (30) an einem Treibmittel-Einlaß (32) durch den Druck in wenig­ stens einer Druckkammer (6) und/oder an einem Medienauslaß durch ein Ventil (26) gesichert ist, das insbesondere als Ventilkörper eine kegelstumpf­ förmige, an einer Umfangsfläche (29) der Medienkam­ mer (30) dichtend sowie federnd abhebbar anliegende Dichtlippe (27) aufweist und vorzugsweise durch einen lagestarr die Medienkammer (30) begrenzenden Bauteil (18) gebildet ist.
12. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Medienkammer (30) durch einen äußeren, napf­ förmigen Gehäusekörper (17) sowie einen in diesen etwa koaxial und zentriert eingesetzten Gehäusekern (18) gebildet ist und daß vorzugsweise der im wesentlichen dornförmige Gehäusekern (18) am Außen­ umfang vorstehend die Dichtlippe (27) bildet, wobei vorzugsweise ein Ende des Gehäusekernes (18) mit der Innenseite einer von der Auslaßöffnung (20) durchsetzten Stirnwand (19) des Gehäusekörpers (17) Querkanäle bildet, die im Abstand von der Dichtlip­ pe (27) an eine im Ausgangszustand nur gasgefüllte Zwischenkammer (38) anschließen, welche eine im wesentlichen kontinuierliche Fortsetzung der Me­ dienkammer (30) bildet.
13. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (3) mindestens einer Austragvorrichtung (2) im wesentlichen ausschließlich durch Umschließung mit Wandungen (7, 8) des Druckraumes (6) einer zugehö­ rigen Treibmittelpumpe (5) verbunden ist, die vorzugsweise zwischen einem Hals (11) des Druckrau­ mes (6) und dem Außenumfang des Gehäuses (3) Fo­ lienteile (33) bilden, welche als Verschlußteile für Strömungswege zwischen der Druckkammer (6) und der Medienkammer (30) vorgesehen sind.
14. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung mindestens einer Austragvorrichtung (2) gegen Austritt ins Freie durch einen mechanisch manuell von außen zu öffnenden Verschluß (39) im wesentli­ chen gesichert ist, der vorzugsweise mindestens eine Auslaßöffnung (20) an einer Stirnfläche wenig­ stens einer Austragvorrichung (2) abtrennbar über­ deckt und/oder mit dieser Stirnfläche über eine Solltrennstelle (41) verbunden ist.
15. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehr­ zahl gleicher und/oder unterschiedlicher Austrag­ vorrichtungen (2), insbesondere jeweils als ganzes abtrennbar, an einem gemeinsamen, langgestreckten Träger (40) angeordnet ist, der vorzugsweise den jeweiligen Verschluß (39) bildet und/oder mit dem die jeweilige Austragvorrichtung (2) frei abstehend nur im Bereich einer Sollbruchstelle (41) verbunden ist.
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