DE4136826A1 - Austragvorrichtung fuer medien - Google Patents
Austragvorrichtung fuer medienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für
Medien, die insbesondere zur Feinstzerstäubung flüssi
ger, pulverförmiger oder ähnlicher Medien sowie zum
handgetragenen Gebrauch und zur einhändigen Bedienung
geeignet sein soll.
Die Austragvorrichtung kann eine, ein Treibfluid för
dernde Treibpumpe aufweisen, mit welchem das Medium aus
einer oder mehreren Medienkammern bzw. -speichern in
Richtung zu einer oder mehreren Auslaßöffnungen dadurch
ausgetrieben wird, daß das Volumen einer oder mehrerer
Druckkammern verändert bzw. verringert wird. Obwohl das
in der Druckkammer befindliche Medium das gleiche bzw.
von gleichem Aggregatzustand wie das in der Medienkammer
befindliche Medium sein kann, unterscheiden sich diese
Medien zweckmäßig hinsichtlich des Aggregatzustandes,
wobei das Treibmedium vorteilhaft ein geeignetes Gas,
z. B. Luft, ist, während das getriebene Medium, nämlich
z. B. ein pharmazeutischer oder kosmetischer Wirkstoff,
wenigstens teilweise flüssig und/oder pulverförmig ist.
Statt einer chemischen Zuordnung des Treibmediums und
des Wirkmediums so, daß diese bei Durchmischung chemisch
reagieren, ist zweckmäßig die Ausbildung so vorgesehen,
daß diese Medien miteinander chemisch nicht reagieren,
sondern lediglich Mischungen bilden können. Zweckmäßig
ist das je Arbeitshub auszubringende Volumen des Treib
mediums um eine bis drei Potenzen größer als das Volumen
des während dieses Arbeitshubes auszubringenden Wirk
stoffes, wobei das jeweilige Volumen im wesentlichen dem
gesamten Speichervolumen der Druckkammer bzw. der Me
dienkammer entsprechen kann, die beim jeweiligen Ar
beitshub nahezu vollständig entleert werden. Durch diese
erfindungsgemäßen Ausbildungen wird eine sehr vorteil
haft zu handhabende Austragvorrichtung geschaffen.
Der Erfindung liegt des weiteren die Aufgabe zugrunde,
eine Austragvorrichtung der genannten Art zu schaffen,
bei welcher Nachteile bekannter Austragvorrichtungen
vermieden sind und.die es insbesondere ermöglichen, bei
sehr einfachem Aufbau kleinste Wirkstoffmengen feinst
verteilt auszutragen.
Gemäß der Erfindung ist des weiteren mindestens eine
Treibpumpe als Balgpumpe ausgebildet, die unter Zwi
schenschaltung wenigstens eines Teiles mindestens einer
Medienkammer an wenigstens eine Auslaßöffnung ange
schlossen ist, so daß das von der Treibpumpe geförderte
Treibmedium nicht nur zu einer wirksamen Entleerung der
Medienkammer, sondern auch dazu führt, daß der Wirkstoff
der Medienkammer bereits vor dem Austrag in einem Treib
mittelstrom fein verteilt und erst dann mit diesem
entlang eines Auslaßkanales und durch eine Auslaßöff
nung, z. B. eine Zerstäuberdüse, nach außen gefördert
wird.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung können Wirkstoff
mengen von z. B. weniger als einem Zehntel oder einem
Dreißigstel Kubikzentimeter mit einem mehr als 100fach
größeren Treibmittelvolumen von z. B. etwa 5 cm feinst
verteilt aufgebracht werden.
Es ist denkbar, die Treibmittelpumpe so auszubilden, daß
ihre Druckkammer nach einer ersten Entleerung, z. B. über
ein Einlaßventil, wieder nachgefüllt werden kann, jedoch
ist vorteilhaft wenigstens eine Druckkammer der Treib
mittelpumpe bzw. die gesamte Austragvorrichtung ledig
lich für den einmaligen Gebrauch oder einen einzigen
Austragvorgang ausgebildet. Dadurch kann die jeweilige
Druckkammer in ihrem Ausgangszustand vollständig ge-.
schlossen und ggf. unter Überdruck prall gespannt ge
füllt sein, wodurch bei kleinen Abmessungen ein verhält
nismäßig großes und in seiner Zusammensetzung bzw.
seinem Reinheitsgrad genau bestimmbares Treibmittelvolu
men zur Verfügung steht.
Das Treibmittelvolumen kann vorteilhaft nur unter Über
windung des Widerstandes eines den Auslaß der Druckkam
mer sperrenden Verschlusses aus der Druckkammer heraus
gedrückt werden, so daß es während der gesamten Lager
zeit der Austragvorrichtung sicher eingeschlossen ist
und nicht allmählich entweichen kann. Dieser Verschluß
kann im wesentlichen durch das Wirkmedium selbst gebil
det sein, wenn die Medienkammer einen Abschnitt des
Auslaßkanales der Druckkammer bildet und das Medium die
Medienkammer im wesentlichen dicht verschließt bzw. als
dichte Packung voll ausfüllt. Dadurch ist nicht, wie
auch denkbar, zwischen dem Auslaß der Druckkammer und
dem Einlaß der Medienkammer ein z. B. druckabhängig
arbeitendes bzw. öffnendes Einlaßventil erforderlich,
sondern der Einlaß der Medienkammer ist zum Druckraum
der Treibmittelpumpe stets offen. Das auslaßseitige, der
Auslaßöffnung zugehörige Ende der Medienkammer bzw. ein
daran anschließender Abschnitt des Auslaßkanales kann
jedoch mit einem ggf. druckabhängig arbeitenden bzw.
öffnenden Verschluß verschlossen sein, welcher sowohl
die Druckkammer als auch die Medienkammer gegen unbeab
sichtigtes Entleeren sichert und nur beim bestimmungsge
mäßen Gebrauch geöffnet ist.
Erfindungsgemäß ist des weiteren ein die Auslaßöffnung
und/oder die Medienkammer aufweisendes, im wesentlichen
formstabiles Gehäuse vorgesehen, das zweckmäßig mit der
Treibmittelpumpe bzw. mit voneinander abgekehrten Druck-
Handhaben zur Austragbetätigung um mindestens eine zu
seiner Mittelachse bzw. der Mittelachse der Auslaßöff
nung querliegende und vorzugsweise diese Mittelachse
rechtwinklig schneidende Gelenkachse gelenkig verbunden
ist. Dadurch kann das Gehäuse zur Vereinfachung der
Handhabung beim Austrag und/oder zur Erzielung eines
kompakten Lagerzustandes in unterschiedlichen Winkella
gen gegenüber den genannten Bauteilen ausgerichtet
werden. Bevorzugt ist eine Schwenkbewegung im wesentli
chen nur um eine einzige definierte Gelenkachse möglich,
welche zwei von ihr frei abstehende Gliederabschnitte
der Austragvorrichtung verbindet und quer zur Betäti
gungsrichtung der Handhaben liegt.
Die Treibmittelpumpe ist zweckmäßig durch einen freilie
genden, kissenförmigen Balg aus aufeinanderliegenden und
am Umfang der Druckkammer in Randbereichen dicht verbun
denen Folien gebildet, von denen im Abstand benachbart
zur Außenseite des Druckraumes auch das Gehäuse wenig
stens teilweise eingeschlossen sein kann, so daß die
Folienteile die einzige Verbindung zwischen dem Gehäuse
und dem Druckraum herstellen. Die beiden ballig gewölb
ten und im wesentlichen in einer gemeinsamen Verbin
dungsebene auslaufenden, gleich großen Wandungen des
Druckraumes können mit ihren Außenseiten unmittelbar
sowie mit ihrer gesamten Fläche die Handhaben zur Betä
tigung der Austragvorrichtung bilden und haben vorteil
haft eine Flächengröße etwa in der Größenordnung eines
Daumenballens, so daß eine ergonomisch sehr günstige
Handhabung zur annähernd vollständigen Entleerung der
Druckkammer unter hohem Druck gewährleistet ist.
Mehrere Einzel-Austragvorrichtungen können zerstörungs
frei oder unter Zerstörung der Verbindung mit einem
gemeinsamen Träger verbunden sein, an dem die Einzel-
Austragvorrichtungen zweckmäßig in einer einzigen Reihe
oder in einem mehrreihigen Raster hinter- oder neben
einander angeordnet sind, wobei sie in dieser Verbindung
zweckmäßig so stehen, daß Handhaben benachbarter Aus
tragvorrichtungen nicht einander zugekehrt sind, sondern
wie die Gelenkachsen in gleicher Ausrichtung etwa in
einer gemeinsamen Ebene liegen. Der Träger oder ein
gesonderter Bauteil kann auch gleichzeitig einen Ver
schluß der Auslaßöffnung bilden, so daß diese erst
freigegeben ist, wenn der Verschluß durch manuelles
Greifen und Öffnen entfernt ist.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprü
chen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen
hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich
allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen
bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen
Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für
sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für
die hier Schutz beansprucht wird. Ein Ausführungsbei
spiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt
und wird im folgenden näher erläutert.
In den Zeichnun
gen zeigt
Fig. 1 eine als Set ausgebildete
Austragvorrichtung in Ansicht,
Fig. 2 einen Ausschnitt einer einzelnen Austrag
vorrichtung gemäß Fig. 1 in wesentlich
vergrößerter und geschnittener Darstel
lung sowie
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Ausbildung
gemäß Fig. 1 in wesentlich vergrößerter
Darstellung.
Das Austrag-Set 1 gemäß Fig. 1 weist eine Vielzahl
gleicher oder ungleicher Austragvorrichtungen 2 auf, die
unabhängig voneinander entnommen und zwangsläufig erst
dann so betätigt werden können, daß ein Medienaustrag
erfolgt. Die Austragvorrichtungen 2 können gleiche oder
unterschiedliche Größe bzw. Füllvolumen oder Füllstoffe
haben, je nachdem für welche Art von Anwendung das Set 1
vorgesehen ist. Die Austragvorrichtungen 2 liegen in
einer geraden Reihe hintereinander, könnten aber auch in
einem Ring bzw. Kranz oder ähnlichem vorgesehen sein.
Zumindest Teile benachbarter Austragvorrichtungen 2 sind
auch im Set 1, insbesondere quer zu ihrer Verbindungsge
raden bzw. ihrer gemeinsamen Ebene gegeneinander frei
bewegbar, wobei benachbarte Austragvorrichtungen 2
einander nicht berühren, sondern über Spaltlücken voll
ständig im Abstand voneinander liegen und lediglich an
einer einzigen Seite bzw. Stirnfläche mit einem gemein
samen Träger verbunden sind, von dem sie frei abstehen.
Die jeweilige Austragvorrichtung 2 weist ein formstabi
les, langgestrecktes Gehäuse 3 auf, dessen Außenumfang
im wesentlichen über seine gesamte Länge durchgehend
kontinuierlich glattflächig bzw. zylindrisch ausgebildet
ist. Das Gehäuse 3 liegt am Ende eines gegenüber ihm in
der Breite, der Dicke und der Länge größeren Griffes 4,
der im wesentlichen aus biegeschlaffem flexiblem Werk
stoff besteht, im wesentlichen allseits über die Hüll
fläche des Gehäuses 3 vorsteht und mit diesem über eine
wenigstens teilweise biegeschlaffe Verbindung verbunden
ist. Der Griff 4 dient zum Halten sowie zur Betätigung
der Austragvorrichtung 2 während des Gebrauches, wobei
dann das Gehäuse 3 gegenüber dem Griff nicht in seiner
Längsrichtung aber quer dazu frei beweglich ist. Im Set
1 sind die Gehäuse 3 zwar gegeneinander nicht beweglich,
jedoch die Griffe 4 der Austragvorrichtungen 2, so daß
sie sich zur Trennung leicht greifen und in die günstig
ste Stellung bringen lassen.
Die Austragvorrichtung 2 weist eine im wesentlichen
durch den Griff 4 gebildete bzw. innerhalb von diesem
liegende Gaspumpe 5 in Form einer Balgpumpe auf, die
keinen Faltenbalg hat. Der kissenförmige bzw. in allen
Querschnitten annähernd flachovale Druckraum 6 der
Gaspumpe 5 ist von zwei einander gegenüberliegenden,
ballig nach außen gekrümmten Wandungen 7, 8 aus biege
schlaffer bzw. im wesentlichen zugunelastischer Folie
gebildet, die z. B. unter den gebrauchsbedingt auftreten
den Belastungen nicht mehr als zwei, fünf oder zehn
Prozent gedehnt werden kann. Die beiden Folienbereiche,
die durch Faltung einteilig miteinander ausgebildet oder
durch gesonderte, aufeinandergelegte Folienteile gebil
det sein können, liegen im Anschluß an den Außenumfang
des Druckraumes 6 im Bereich eines Randes 9 aneinander
an und sind in diesem Bereich ganzflächig haftend, z. B.
durch Schweißung, miteinander verbunden, so daß der
Druckraum 6 nach außen dicht abgeschlossen ist. Der
Druckraum 6 liegt, wie im wesentlichen alle übrigen
Bestandteile der Austragvorrichtung, symmetrisch zu
einer Mittelachse 10 und mit einem gegenüber der Weite
des Gehäuses 3 wesentlich geringerem Abstand vom zugehö
rigen Ende dieses Gehäuses 3.
Der Druckraum 6 bzw. der zugehörige Folienballon
schließt über einen in der Breite und Dicke wesentlich
verengten Hals 11 an das zugehörige Ende des Gehäuses 3
an. Dieser Hals 11 hat quer zur Mittelachse 10 langge
streckte, über seine Länge im wesentlichen konstante
Flachquerschnitte, wobei seine Länge kleiner als die
größere Querschnittserstreckung und größer als die
kleinere Querschnittserstreckung ist. Der Hals 11 be
grenzt einen seinen Abmessungen entsprechenden Auslaßka
nal 12 und ist ebenfalls durch die Folienabschnitte 13,
14 gebildet, welche auch die Wandungen 7, 8 des Druck
raumes 6 bilden.
Diese Folienabschnitte 13, 14 bilden im Bereich der
Wandungen 7, 8 auch die voneinander abgekehrten und nach
außen ballig gewölbten Handhaben 15, 16, die zur Ingang
setzung bzw. Durchführung der Austragbetätigung zwischen
zwei oder drei Fingern einer Hand so gegeneinander zu
drücken sind, daß dadurch der Druckraum 6 flachgedrückt
und über den Auslaßkanal 12 in das Gehäuse 3 entleert
wird. Die Druckkammer 6 hat somit herstellerseitig eine
unter Überdruck dicht eingeschlossene Originalfüllung,
welche die biegeschlaffen Handhaben 5, 16 sowie den Hals
11 in ihrer gespannten Ausgangslage, z. B. pneumatisch,
rückfedernd sichert, wobei die Gaspumpe 5 nur eine
einzige Entleerung der Druckkammer 6 ohne darauffolgende
Wiederfüllung zuläßt.
Das Gehäuse 3 ist nur aus zwei einteiligen Bauteilen,
nämlich einem äußeren Gehäusekörper 17 und einem im
wesentlichen bzw. vollständig in diesem liegenden Gehäu
sekern 18 gebildet, wobei das Gehäuse 3 ohne Verwendung
gesonderter Verbindungsglieder unmittelbar mit dem Griff
4 bzw. den Wandungen 7, 8 der Druckkammer 6 verbunden
ist. Der äußere Gehäusekörper 17 ist an einem Ende mit
einer Stirnwand 19 im wesentlichen verschlossen und am
anderen Ende im wesentlichen auf seiner vollen, übrigen
Innenweite offen. Im Zentrum ist die Stirnwand 19 von
einer an ihrer Außenseite liegenden Auslaßöffnung 20
einer Zerstäuber-Düse 21 durchsetzt. Die Auslaßöffnung
20 liegt im Bereich der tiefsten Stelle einer vertieften
Düsenkuhle 22, welche in der Außenseite der Stirnwand 19
vorgesehen ist, gegenüber der Auslaßöffnung 20 eine
wesentlich größere Weite hat und von einer annähernd
ebenen Ringfläche der Stirnwand 19 umgeben ist.
Der gegenüber der Innenweite des Gehäusekörpers 17
engere Gehäusekern 18 ist von der offenen Seite des
Gehäusekörpers 17 her in eine Zentrierung 23 eingesetzt,
welche nur im Bereich des der Stirnwand 19 zugehörigen
Endes des Gehäusekernes 18 bzw. in einem Abstand von
dessen anderem Ende liegt, der größer als das ein- oder
zweifache seines Außendurchmessers ist. Die Zentrierung
23 kann z. B. durch einteilig mit dem Gehäusekörper 17
und/oder dem Gehäusekern 18 ausgebildete Radial- bzw.
Längsrippen gebildet sein, welche über den Innenumfang
des Gehäusekörpers 17 und den Außenumfang des Gehäuse
kerns 10 vorstehen sowie diese beiden Bauteile durch
Preßsitz axial und/oder in Drehrichtung festsitzend
miteinander verbinden. Die zugehörige Stirnseite 24 des
dornförmig im wesentlichen über seine gesamte Länge
konstante Außenweite aufweisenden Gehäusekernes 18 liegt
zweckmäßig an der Innenseite der Stirnwand 19 anschlag
begrenzt an. Im Bereich dieser Stirnseiten ist eine der
Düse 21 zugehörige Dralleinrichtung 25 vorgesehen,
welche die Medienmischung beim Eintritt in einen gegen
über der Auslaßöffnung 20 erweiterten Abschnitt des
Düsenkanales in Rotation um die Mittelachse 10 dadurch
versetzt, daß zwischen den Stirnseiten Querkanäle gebil
det sind, welche etwa tangential in die Düse 21 münden.
Zwischen dem Außenumfang des Gehäusekernes 18 und dem
Innenumfang des Gehäusekörpers 17 ist ein spaltförmiger
Hüllraum mit einer im wesentlichen kontinuierlichen
Spaltweite von weniger als zwei oder einem Millimeter,
insbesondere von etwa einem halben Millimeter begrenzt,
und dieser Hüllraum ist durch ein Überdruck-Ventil 26
unterteilt, dessen ringförmige Dichtlippe 27 näher beim
vorderen als beim hinteren Ende des Hüllraumes liegt.
Der Außenumfang und/oder der Innenumfang der Dichtlippe
27 ist zum vorderen Ende des Hüllraumes annähernd kegel
stumpfförmig unter einem Kegelwinkel von etwa 90° erwei
tert und liegt mit einem im Querschnitt teilkreisförmig
konvex abgerundeten, die Schließfläche dieses Ventilkör
pers bildenden Ringrand an einer Gegenfläche an.
Die Dichtlippe 27 ist einteilig mit dem im Querschnitt
über seine gesamte Länge massiven bzw. geschlossenen
Gehäusekern 18 ausgebildet, über dessen ansonsten durch
gehend zylindrischen Außenumfang sie vorsteht, wobei
ihre Schließfläche mit geringem Abstand hinter der
Zentrierung 23 am Innenumfang 29 des Gehäusemantels 28
des Gehäusekörpers 17 federnd anliegt. Auch dieser
Innenumfang 29 hat im wesentlichen über die gesamte
Länge des Gehäusemantels 28 bzw. des Hüllraumes konstan
te zylindrische Querschnitte, wobei die Dicke des Gehäu
semantels 28 in der Größenordnung der Spaltweite des
Hüllraumes oder darunter liegen kann.
Das Ventil 26 kann nur zur Förderung in Richtung zur
Auslaßöffnung 20 öffnen und schließt rückfedernd bzw.
bei entgegengesetzter Strömungsrichtung zwangsläufig
selbstverstärkend. Die Dichtlippe 27 ist axial gegen
über dem Gehäusekörper 17 und dem Gehäusekern 18 bis auf
ihre Verformungsbewegung festsitzend. Im Öffnungszustand
gibt sie einen ringförmigen Durchtrittsspalt frei, der
gegenüber der Spaltweite des Hüllraumes wesentlich enger
ist und einen Zerstäubungsspalt bildet.
Zwischen der Schließfläche des Ventiles 26 und dem
hinteren Ende des Gehäuses 3 bildet der zugehorige
Längsabschnitt des Hüllraumes eine seinen Querschnitten
entsprechende Medienkammer 30, die am vorderen Ende
durch die äußere, kegelstumpfförmige Flanke der Dicht
lippe 27 begrenzt ist, welche somit bei geöffnetem
Ventil eine zum Ventilspalt führende schräge Leitfläche
bildet. Die Stirnseiten 31 des Gehäusekörpers 17 und des
Gehäusekernes 18 liegen am anderen Ende im wesentlichen
in einer gemeinsamen Ebene, wobei die Stirnfläche des
Gehäusekernes 18 hier einteilig geschlossen ist, so daß
in ihn weder Medium noch Luft aus der Druckkammer 6
eintreten kann. Beide Stirnseiten 24, 31 sind durchge
hend eben.
Das zugehörige Ende der Medienkammer 30 bildet etwa in
der Ebene der Stirnseiten 31 eine Ringöffnung, die etwa
gleich weit wie die übrige Medienkammer 30 ist und mit
zwei im Abstand einander gegenüberliegenden Zonen Ein
laßöffnungen bzw. einen Einlaß 32 bildet, über welchen
die Druckkammer 6 ventil- und verschlußfrei an die
Medienkammer 30 angeschlossen ist. Der Auslaßkanal 12
reicht zu diesem Zweck bis an die Stirnseiten 31.
Zum Verschluß der Ringöffnung zwischen den Einlässen 32
bilden die Folienabschnitte 13, 14 im Anschluß an den
Hals 11 quer nach außen abgewinkelte Folienteile 33, die
an beiden Stirnseiten 31 haftend, z. B. durch Schweißung,
befestigt sind und in diesem Bereich die Ringöffnung
abgedichtet überdecken. Die Folienteile 33 liegen quer
zur Teilungsebene 37 zwischen den Folienabschnitten 13,
14, in welchen auch deren Ränder 9 liegen und miteinan
der verbunden sind, wodurch die Folienteile 33 quer zur
langeren Querschnittserstreckung des Auslaßkanales 12
vorgesehen sind.
Die Befestigung der Folienteile 33 kann so vorgesehen
sein, daß sie auch unter den auftretenden Betriebsdrüc
ken, nämlich beim Betätigen der Gaspumpe 5, hält oder
sie kann so vorgesehen sein, daß sich die Folienteile 33
unter diesem Druck von selbst von den Stirnseiten 31
ablösen und dadurch auch die zuvor verschlossenen Zonen
der Ringöffnung zur Bildung eines entsprechend größeren
Einlasses geöffnet werden; in diesem Fall könnten die
Folienteile 33 die Ringöffnung im Ausgangszustand auch
vollständig verschließen, so daß eine Art Aufreiß-Ein
laßventil gebildet ist, das druckabhängig öffnet. Ist
mindestens ein Einlaß 32 auch im Ausgangszustand zur
Druckkammer 6 bzw. zum Auslaßkanal 12 offen, so kann ein
Übertreten des in die Medienkammer 30 gefüllten Mediums
in den Auslaßkanal 12 bzw. die Druckkammer 6 dadurch
verhindert werden, daß das Medium verhältnismäßig dicht
gepackt in der Medienkammer 30 angeordnet ist bzw. ihre
kapillarartig geringe Spaltweite und der an den Ein
lässen 32 anstehende Überdruck der Druckkammer 6 zur
dauerhaften Lagesicherung dieses Mediums beitragen.
Die Folienteile 33 sind um die zugehörige Endkante des
Gehäuses 3 bzw. des Gehäusekörpers 17 an dessen Außenum
fang geschlagen, den sie über den Umfang und/oder seine
Länge im wesentlichen ununterbrochen anliegend, mit
Folienteilen 34 umhüllen, so daß das Gehäuse 3 axial
zuggesichert fest mit dem Griff 4 bzw. der Gaspumpe 5
verbunden ist. Durch die Art der Verbindung der Folien
abschnitte 13, 14 sowie durch die Querschnittsform des
Halses 11 und die Versteifungswirkung der nach Art einer
Randrippe verbundenen Ränder 9 ist zwischen dem Gehäuse
3 und dem Griff 4 bzw. der Gaspumpe 5 ein Gelen 35
geschaffen, das es nach Art eines durch Fluiddruck
versteiften, federnden Biegegelen es aus biegeschlaffen
Bauteilen erlaubt, diese beiden Bereiche gegeneinander
aus der Mittellage gemäß Fig. 3 nach beiden Seiten um
mindestens 90° oder mehr, also insgesamt um mindestens
180°, zu verschwenken. Zwar ist auch eine geringe Ver
schwenkbarkeit parallel zur Teilungsebene 37 gegeben,
jedoch ist die Schwenkbewegung hauptsächlich um eine
Gelenkachse 36 möglich, die etwa parallel zur bzw. in
der Teilungsebene 37 sowie quer bzw. rechtwinklig zur
Mittelachse 10 und diese schneidend liegt.
Im Ausgangszustand ist die jeweilige Auslaßöffnung 20
bzw. Düsenkuhle 22 an der Außenseite der Austragvorrich
tung 2 bzw. des Gehäuses 3 druckdicht mit einem formsta
bilen Verschluß 39 verschlossen, der Bestandteil eines
gemeinsamen, stabförmigen Trägers 40 für die Mehrzahl
von Austragvorrichtungen 2 ist, die einzige Verbindung
der jeweiligen Austragvorrichtung 2 zu diesem Träger 40
herstellt und einteilig mit dem Träger 40 ausgebildet
ist. Zur Bildung des jeweiligen Verschlusses weist der
biegeelastische Träger 40 einen über eine Profilseite
flach vorstehenden Vorsprung auf, der mit seiner Stirn
fläche ganzflächig an der die Auslaßöffnung 20 bzw. die
Düsenkuhle 22 umgebenden Ringfläche des Gehäuses 3
haftend, z. B. durch Schweißung, befestigt ist, wobei
diese Befestigung eine Sollbruch-Verbindung 31 bildet,
die ohne Zerstörung des Gehäuses 3 oder von dessen
zugehöriger Stirnfläche gelöst werden kann.
Im Bereich des Verschlußvorsprunges ist der Träger 40 an
seiner von der Verbindung 41 abgekehrten Seite mit einer
napfförmigen Vertiefung versehen, so daß die zum Ver
schluß dienende Stirnwand des Verschlusses 39 verhält
nismäßig dünnwandig flexibel ist und dadurch zu er
leichterten Lösen vom Gehäuse 3 in sich geringfügig nach
Art eines Hohlprofiles verformt werden kann. Die Verbin
dung der Austragvorrichtungen 2 mit dem Träger 40 ist so
vorgesehen, daß die Austragvorrichtungen 2 frei hängend
mit dem Träger 40 gelagert werden können.
Zum Gebrauch der Austragvorrichtung wird diese zunächst
von dem Verschluß 39 bzw. dem Träger 40 abgerissen,
wodurch die Austragöffnung 20 geöffnet wird. Dann wird
das Gehäuse 3, manuell gehalten an dem Griff 4, mit der
Austragöffnung 20 an die gewünschte Anwendungsstelle
herangeführt bzw. z. B. in eine Öffnung eingeführt,
wonach die Handhaben 15, 16 zusammengedrückt werden.
Dadurch strömt das Treibmittel aus dem Druckraum 6 über
die Einlässe 32 in die gefüllte Medienkammer 30, bis der
Öffnungsdruck des Ventiies 26 erreicht ist. Danach reißt
das Treibmittel das Medium vorzerstäubt in eine Zwi
schenkammer 38, die zwischen der Dralleinrichtung 25
bzw. der Düse 21 und dem Ventil 26 im Bereich der Zen
trierung 23 durch das vordere Ende des Hüllraumes gebil
det ist, durch ihre Strukturierung wegen der Zentrier
rippen oder dgl. als Misch- bzw. Wirbelkammer dienen
kann, im Ausgangszustand leer bzw. nur gasgefüllt ist,
bis an die Querkanäle reicht und zwischen diesen und der
Medienkammer 30 einen Abschnitt eines Austragkanales
bildet.
Von dieser Zwischenkammer 38 gelangt die Mischung aus
Wirkmedium und Treibmittel über die Dralleinrichtung.25
in die Düse 21 und von dort durch die Auslaßöffnung 20
ins Freie. Nach diesem einmaligen Gebrauch, bei dem das
Medium im wesentlichen restefrei aus der Medienkammer 30
ausgetragen wird, kann die gesamte Austragvorrichtung 2
weggeworfen bzw. der Wiederverwertung ihrer Materialan
teile zugeführt werden. Alle ihre einzelnen Bauteile
sind aus solchen Werkstoffen bzw. Kunststoffen herge
stellt, die gemeinsam zur Wiederverwertung zum Zwecke
der Herstellung eines Kunststoff-Ausgangsproduktes
geeignet sind.
Die Durchlaßquerschnitte des Auslaßkanales 12 können
etwa in der Größenordnung der Durchlaßquerschnitte der
Medienkammer 30 liegen oder demgegenüber größer sein.
Die Durchlaßquerschnitte der Zwischenkammer 38 sind
gegenüber denen der Medienkammer 30 etwa gleich groß
bzw. eher kleiner, wobei die Durchlaßquerschnitte des
Ventiles 26 im geöffneten Zustand demgegenüber wesent
lich kleiner sind. Auch die Durchlaßquerschnitte der
Querkanäle bzw. der Dralleinrichtung 25, der Düse 21 und
der Auslaßöffnung 20 sind gegenüber den zuvor genannten
Durchlaßquerschnitten wesentlich kleiner. Die Austrag
vorrichtung ist auch dafür geeignet, die Druckkammer 6
und die Medienkammer 30 mit demselben Medium zu füllen
bzw. die Medienkammer im Ausgangszustand ungefüllt zu
lassen und auszutragendes Medium nur in der Druckkammer
zu speichern, das dann erst bei der Austragbetätigung in
die Kammer 30 gelangt.
Claims (15)
1. Austragvorrichtung für Medien mit mindestens einem
eine Medienkammer (30) bildenden Medienspeicher und
wenigstens einer Treibmittelpumpe (5), deren volu
menveränderbare Druckkammer (6) in einem Ausgangs
zustand wenigstens teilweise mit einer Treibmittel-
Füllung gefüllt ist, wobei die Medienkammer (30)
und die Druckkammer (6) durch mindestens eine
Auslaßöffnung (20) wenigstens teilweise zu entlee
ren sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Treibmittelpumpe (5) wenigstens teilweise als
Balgpumpe ausgebildet und über wenigstens eine
Medienkammer (30) an mindestens eine Auslaßöffnung
(20) angeschlossen ist.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens eine Druckkammer (6) im
Ausgangszustand im wesentlichen druckdicht ge
schlossen und nur beim Austraghub zu mindestens
einer Auslaßöffnung (20) offen ist, wobei das
Volumen der Druckkammer (6) vorzugsweise mindestens
dem 100- bis 200fachen des Volumens der Medienkam
mer (30) entspricht.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine Druckkammer (6)
wenigstens einer Treibmittelpumpe (5) im Ausgangs
zustand unter Überdruck steht, insbesondere im
wesentlichen ausschließlich durch den Fülldruck
annähernd formstabil prall aufgeblähte und unter
Zugspannung stehende Wandungen (7, 8) aufweist.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Druckkammer (6) wenigstens teilweise von einer
flexiblen, höchstens geringfügig zugelastischen,
Wandung (7, 8) begrenzt ist und daß vorzugsweise
einander gegenüberliegende, biegeschlaffe Wandungen
(7, 8) nach außen gewölbt eine kissenförmige Druck
kammer (6) begrenzen.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Druckkammer (6) durch zwei wenigstens teilwei
se einander gegenüberliegende Folienabschnitte (13,
14) gebildet ist, die insbesondere im Randbereich
außerhalb der Druckkammer (6) stegförmig miteinan
der fest haftend verbunden sind, wobei die Druck
kammer (6) vorzugsweise in einer von wenigstens
einer Austragöffnung (20) bestimmten Austragrich
tung bzw. in mindestens einer von drei Ansichten
langgestreckt bzw. im wesentlichen langrund ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Austrag
betätigung zwei einander gegenüberliegende Handha
ben (15, 16) vorgesehen sind, von denen insbesonde
re wenigstens eine unmittelbar durch im wesentli
chen die gesamte Außenseite einer flexiblen Wandung
(7, 8) wenigstens einer Druckkammer (6) gebildet
ist und/oder eine konvexe Druckfläche in der Grö
ßenordnung etwa eines Daumenballens bildet.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine Treibmittelpumpe (5) im Strömungsweg zu minde
stens einer Auslaßöffnung (20) vor einer insbeson
dere einen einzigen Medienspeicher bildenden Me
dienkammer (30) liegt, die vorzugsweise einen im
Abstand um eine Mittelachse (10) an die Druckkammer
(6) angeschlossenen Treibmittel-Einlaß (32) und
einen zur Auslaßöffnung (20) führenden, im Abstand
zum Einlaß (32) liegenden Medienauslaß aufweist.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Medienkammer (30) und/oder wenigstens eine
Begrenzung mindestens einer Auslaßöffnung (20)
wenigstens teilweise formstabil ausgebildet und
vorzugsweise durch ein Gehäuse (3) gebildet ist,
das insbesondere im wesentlichen nur um eine Achse
(36) flexibel beweglich mit mindestens einer Treib
mittelpumpe (5) und/oder einem Griff (4) der Aus
tragvorrichtung (2) verbunden ist.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Medienkammer (30) im Abstand um eine Achse
(10) angeordnet, insbesondere im Querschnitt ring
förmig ist und daß vorzugsweise die Medienkammer
(30) mit einem Ende an die Druckkammer (6) sowie
mit dem anderen Ende über mindestens einen Auslaß
kanal und/oder eine Dralleinrichtung (25) an die
Auslaßöffnung (20) angeschlossen ist.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Medienkammer (30) an wenigstens einer Öffnung
mindestens teilweise von einer Wandung der Druck
kammer (6) geschlossen ist und daß vorzugsweise
wenigstens ein Folienabschnitt (13, 14) der Treib
mittelpumpe (5) am Ende eines verengten Auslaßkana
les (12) der Druckkammer (6) abgewinkelt gegen
mindestens eine Stirnseite (31) des Gehäuses (3)
angelegt ist und/oder von mindestens einer den
Treibmittel-Einlaß (32) bildenden Öffnung nur
höchstens eine Teilzone abdeckt.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Medien
füllung wenigstens einer Medienkammer (30) an einem
Treibmittel-Einlaß (32) durch den Druck in wenig
stens einer Druckkammer (6) und/oder an einem
Medienauslaß durch ein Ventil (26) gesichert ist,
das insbesondere als Ventilkörper eine kegelstumpf
förmige, an einer Umfangsfläche (29) der Medienkam
mer (30) dichtend sowie federnd abhebbar anliegende
Dichtlippe (27) aufweist und vorzugsweise durch
einen lagestarr die Medienkammer (30) begrenzenden
Bauteil (18) gebildet ist.
12. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine Medienkammer (30) durch einen äußeren, napf
förmigen Gehäusekörper (17) sowie einen in diesen
etwa koaxial und zentriert eingesetzten Gehäusekern
(18) gebildet ist und daß vorzugsweise der im
wesentlichen dornförmige Gehäusekern (18) am Außen
umfang vorstehend die Dichtlippe (27) bildet, wobei
vorzugsweise ein Ende des Gehäusekernes (18) mit
der Innenseite einer von der Auslaßöffnung (20)
durchsetzten Stirnwand (19) des Gehäusekörpers (17)
Querkanäle bildet, die im Abstand von der Dichtlip
pe (27) an eine im Ausgangszustand nur gasgefüllte
Zwischenkammer (38) anschließen, welche eine im
wesentlichen kontinuierliche Fortsetzung der Me
dienkammer (30) bildet.
13. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse
(3) mindestens einer Austragvorrichtung (2) im
wesentlichen ausschließlich durch Umschließung mit
Wandungen (7, 8) des Druckraumes (6) einer zugehö
rigen Treibmittelpumpe (5) verbunden ist, die
vorzugsweise zwischen einem Hals (11) des Druckrau
mes (6) und dem Außenumfang des Gehäuses (3) Fo
lienteile (33) bilden, welche als Verschlußteile
für Strömungswege zwischen der Druckkammer (6) und
der Medienkammer (30) vorgesehen sind.
14. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung
mindestens einer Austragvorrichtung (2) gegen
Austritt ins Freie durch einen mechanisch manuell
von außen zu öffnenden Verschluß (39) im wesentli
chen gesichert ist, der vorzugsweise mindestens
eine Auslaßöffnung (20) an einer Stirnfläche wenig
stens einer Austragvorrichung (2) abtrennbar über
deckt und/oder mit dieser Stirnfläche über eine
Solltrennstelle (41) verbunden ist.
15. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehr
zahl gleicher und/oder unterschiedlicher Austrag
vorrichtungen (2), insbesondere jeweils als ganzes
abtrennbar, an einem gemeinsamen, langgestreckten
Träger (40) angeordnet ist, der vorzugsweise den
jeweiligen Verschluß (39) bildet und/oder mit dem
die jeweilige Austragvorrichtung (2) frei abstehend
nur im Bereich einer Sollbruchstelle (41) verbunden
ist.
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