DE4127581C2 - - Google Patents
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- A01D34/00—Mowers; Mowing apparatus of harvesters
- A01D34/01—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
- A01D34/412—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
- A01D34/63—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis
- A01D34/73—Cutting apparatus
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Rotorklinge für Teller-
oder Trommelmähwerke mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1. Unter einer Schneide wird im vorliegenden
Zusammenhang eine Materialgestaltung verstanden, die im
wesentlichen zwei in Richtung auf das freie Ende konisch
zulaufende Oberflächen aufweist, so daß damit ein sich nach
dem freien Ende verjüngender Querschnitt gebildet ist. In der
Regel wird eine solche Schneide zwar durch einen
Schleifvorgang hergestellt sein und damit einen mehr oder
weniger spitzen, messerartigen Auslauf aufweisen. Aber auch
eine Gestaltung beispielsweise durch Prägen oder einen
anderen materialabtragenden oder materialumformenden
Herstellungsvorgang soll hierunter eingeschlossen werden, bei
welchem die beiden aufeinanderzustrebenden Oberflächen unter
Bildung eines mehr oder weniger großen Radius und damit
ohne messerartige scharfe Spitze aneinander anschließen.
Gattungsgemäße Rotorklingen werden in Verbindung mit
Rotationsmähwerken, also mit Tellermähwerken oder
Trommelmähwerken, eingesetzt und laufen dabei um eine mehr
oder weniger senkrecht stehende Achse um, so daß mit ihrer im
Bereich einer Längskante angeordneten Schneide Gras und
anderes Schnittgut durchschnitten wird. Beim Schneiden tritt
jedoch unvermeidbar ein Verschleiß der Rotorklinge im Bereich
der Schneide auf, der am freien Ende der Schneide der
Längskante beginnt und sich mit fortgesetzter Gebrauchsdauer
mehr oder weniger weit einerseits entlang der Schneide an der
Längskante in einer Richtung parallel zur Durchbrechung und
andererseits mehr oder weniger senkrecht dazu im Bereich der
Querkante erstreckt. Eine solche abgenutzte Rotorklinge
schlägt das Schnittgut mehr oder weniger durch. Es ergibt
sich ein unsauberes Schnittbild sowohl hinsichtlich des
abgeschnittenen Schnittguts als auch hinsichtlich der
stehenbleibenden Teile des Schnittguts. Solche Ausfransungen
am Schnittgut sind das typische Erkennungszeichen für eine zu
weit abgenutzte Rotorklinge. Das Abschlagen des Schnittguts
wirkt sich auf den Nachwachsvorgang, z. B. bei Gras, negativ
aus.
Eine Rotorklinge mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1 ist aus dem DE-GM 88 14 182 bekannt. Bei dieser
sind relativ zu einer Durchbrechung zum Einhängen in eine
Aufnahmeeinrichtung eines Rotationsmähwerks beide Längskanten
teilweise als Schneiden ausgebildet, so daß eine solche
Rotorklinge mit vergleichsweise verdoppelter Lebensdauer
einmal links drehend und zum anderen Teil rechts drehend
eingesetzt werden kann. Bei Tellermähwerken und bei
Trommelmähwerken entspricht es dem Stand der Technik, daß
einzelne Teller oder Trommeln links drehend und andere rechts
drehend zu einem gemeinsamen Mähwerk kombiniert sind. Die
bekannte Rotorklinge weist jedoch nicht nur eine
Durchbrechung, sondern zwei Durchbrechungen auf, wobei
relativ zu dieser zweiten Durchbrechung die Längskanten
ebenfalls teilweise als Schneiden ausgebildet sind, so daß
sich im Vergleich zu einer entsprechenden, nur einseitig
drehend einzusetzenden Rotorklinge damit eine vierfache
Gebrauchsdauer ergibt. Dennoch kommt jeder Schneide nur eine
begrenzte Einsatzdauer zu. Mit fortschreitendem Verschleiß
wird das Schnittgut nicht mehr geschnitten, sondern eher
abgeschlagen. Dabei kann sich eine Verschleißfläche an der
Rotorklinge ausbilden, die insbesondere an ihrem radialen
Ende, welches am weitesten vorstehend ausgebildet ist, eine
beachtliche Materialstärke aufweist, die in etwa der
Gesamtmaterialdicke der Rotorklinge entspricht. Diese
Verschleißfläche wird sich in der Regel auch noch
schrägstehend ausbilden, so daß die Gefahr besteht, daß die
Schnittguthalme nicht durchschlagen, sondern seitlich
umgedrückt werden, so daß keinerlei Durchtrennung des
Schnittguts stattfindet.
Aus dem DE-GM 18 40 669 ist eine Rotorklinge für einen
Sichelmäher bekannt. Die Rotorklinge weist eine Durchbrechung
zum Befestigen mit einer Schraube an einem Rotationsmähwerk
in ihrem einen Endbereich auf. Die Rotorklinge ist als
Formklinge mit zwei V-förmig steil angestellten Längskanten
und einer geraden Querkante ausgebildet. Sowohl die
Längskanten als auch die Querkante weisen eine Ausbildung als
Schneide auf. Die bekannte Rotorklinge ist nicht für die in
der Landwirtschaft gebräuchlichen Teller- oder
Trommelmähwerke sondern für einen Sichelmäher, also einen
Rasenmäher vorgesehen. An Rasenmäher werden im Gegensatz zu
Teller- oder Trommelmähwerken geringere Anforderungen
hinsichtlich der Standzeit gestellt. Dort ist die Qualität
des Schnittbilds von größerer Bedeutung. Wird die bekannte
Rotorklinge dennoch einem größeren Verschleiß unterworfen, so
ist sehr bald eine Verkürzung der Länge der im wesentlichen
spitz zulaufenden Rotorklinge zu beobachten. Mit der
Verkürzung der Rotorklinge geht nicht nur eine ungewünschte
Schnittbreitenverringerung des Sichelmähers sondern auch eine
Qualitäteinbuße des Schnittbilds bei dem Schnittgut einher.
Sobald die schmale Schneide an der Querkante nach relativ
kurzer Zeit verschlissen ist, wird das Schnittgut am freien
Ende der Motorklinge nur noch abgeschlagen. Die Verringerung
der Schnittbreite ist bei Teller- und Trommelmähwerken
äußerst unerwünscht, da diese in der Regel zwei nebeneinander
angeordnete Teller- oder Trommeln aufweisen, deren Bereiche
sich zwar etwas überdecken, die aber bei einer zunehmenden
Verkürzung der Länge der Rotorklingen einen immer breiter
werdenden Streifen zwischen den Tellern bzw. Trommeln nicht
mehr erfassen.
Aus der US-PS 24 84 511 ist ebenfalls eine Rotorklinge für
einen Rasenmäher bekannt, die eine Durchbrechung zum
Einhängen in eine Aufnahmeeinrichtung eines Rotationsmähwerks
in ihrem einen Endbereich aufweist. Diese Rotorklinge ist
auch als Formklinge mit zwei V-förmig steil angestellten
Längskanten vorgesehen. Zwischen den Längskanten ist am
freien Ende der Rotorklinge eine halbkreisförmige Querkante
vorgesehen. Sowohl die Längskanten als auch die Querkante der
Rotorklinge sind als Schneiden ausgebildet. Die besonders
leichte und flexible Ausbildung der Rotorklinge soll ihr bei
beweglicher Lagerung an dem Rotationsmähwerk ein Ausweichen
beim Auftreffen auf Hindernisse ermöglichen. Dabei spielt
auch die zum freien Ende der Rotorklinge hin verjüngte
Ausbildung eine Rolle, da so das Trägheitsmoment der
Rotorklinge beim Ausweichen möglichst klein gehalten wird.
Für die Verwendung bei einem in der Landwirtschaft
eingesetzten Teller- oder Trommelmähwerk ist die bekannte
Rotorklinge nicht geeignet. Aufgrund ihrer geringen Masse und
ihrer geringen Stabilität weist sie nicht die notwendige
Standfestigkeit auf. Dies gilt zum einen hinsichtlich dem
Schneiden von Schnittgut bei erhöhtem Schnittwiderstand und
zum anderen hinsichtlich des auftretenden Verschleißes, dem
die bekannte Rotorklinge kein Material entgegenzusetzen hat.
Bei Teller- und Trommelmähwerken mit einer Mehrzahl von
Tellern oder Trommeln käme hinzu, daß bei erhöhtem
Schnittwiderstand die Überschneidung der Schnittbereiche der
Teller- bzw. Trommel bereits dadurch aufgehoben würde, daß
die Rotorklingen aus ihrer radialen Stellung in eine
tangential angestellte Stellung ausweichen. Bei einem
tatsächlich auftretenden Verschleiß an der Rotorklinge wäre
sehr rasch eine Verkürzung der Länge der Klinge mit den
bereits oben beschriebenen Nachteilen zu beobachten.
Aus dem DE-GM 71 06 617 ist eine Rotorklinge zum Einhängen in
eine Aufnahmeeinrichtung eines Rotationsmähwerks wie
beispielsweise eines kleinen, elektrisch betriebenen
Rasenmähers zum Schneiden von Rasenkanten bekannt. Die
Rotorklinge ist dreischichtig aufgebaut, wobei zwischen zwei
Kunststofflagen ein dünnes Stahlbandstück angeordnet ist. Das
Stahlbandstück besteht aus einem bandförmigen Abschnitt und
einem kreisförmigen Abschnitt, die ineinander übergehen. Die
Durchbrechung zum Einhängen in die Aufnahmeeinrichtung des
Rotationsmähwerks ist in dem kreisförmigen Abschnitt
vorgesehen. Das Stahlbandstück steht aus spritztechnischen
Gründen allseitig über den darüber und darunter angeordneten
Kunststoff vor. An den Längskanten des randförmigen
Abschnitts des Stahlbandstücks ist eine Schneide ausgebildet,
wobei der Kunststoff senkrecht zu den Längskanten hin eine
abnehmende Dicke aufweist. So wirken die über den Kunststoff
hervorstehenden Längskanten des Stahlbandstücks beim Umlaufen
dieser bekannten Rotorklinge als Schneidkante. Die Querkante
an dem freien Ende des bandförmigen Abschnitts des
Stahlbandstücks ist demgegenüber nicht als Schneide
ausgebildet. Zwar steht auch hier das Stahlbandstück
ringsherum gegenüber dem Kunststoff vor, doch weist der
Kunststoff keine entsprechende Verjüngung auf. Er ist
vielmehr mit gegen das freie Ende hin anwachsender Dicke
vorgesehen und endet dort jeweils in einer Stufe gegenüber
dem Stahlbandstück, wobei die Stufenhöhe der maximalen Dicke
des Stahlbandstücks entspricht. Für den Einsatz bei Teller-
oder Trommelmähwerken in der Landwirtschaft ist die bekannte
Rotorklinge nicht geeignet, da der Kunststoff nicht die
notwendige Verschleißfestigkeit aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rotorklinge
der eingangs beschriebenen Art bereitzustellen, die über eine
längere Standzeit auch bei entsprechendem Verschleiß eine
gute Schnittqualität erbringt, indem ein Abschlagen des
Schnittguts durch die teilweise abgenutzte Rotorklinge
verringert wird.
Erfindungsgemäß wird dies durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 erreicht. Während beim gattungsgemäßen Stand
der Technik die Querkante am freien Ende der Rotorklinge eine
Materialdicke aufweist, die in der Regel der Materialdicke
der Klinge entspricht, besitzt jetzt die Querkante ganz oder
teilweise eine zu einer Schneide reduzierte Materialstärke,
so daß auch eine entstehende Verschleißfläche in den Bereich
dieser reduzierten Materialstärke übergeht bzw. dort endet.
Dies erbringt den Vorteil, daß bei der Ausbildung der
Verschleißfläche diese jeweils in einer Schneide endet, und
zwar dort, wo die Verschleißfläche ihren größten radialen
Abstand von der Durchbrechung aufweist. Auf diese Art und
Weise besteht die Wahrscheinlichkeit, daß ein
Durchtrennvorgang für das Schnittgut mehr oder weniger mit
einem Schneidvorgang abgeschlossen wird oder anders gesagt,
über eine längere Standzeit relativ mehr geschnitten denn
geschlagen wird. Dies wirkt sich nicht nur in einer
vergleichsweise längeren Standzeit positiv aus, sondern es
ergibt sich auch ein besseres Schnittbild und eine
verbesserte Schnittqualität, einmal für das abgeschnittene
Schnittgut und zum anderen für das Aussehen der geschnittenen
Wiese und den verbessert einsetzenden Nachwuchs. Als weiterer
Vorteil ergibt sich ein verringerter Kraftbedarf zum Antrieb
des Mähwerks, eben infolge der vermehrten Schnittarbeit,
verbunden mit einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs.
Andererseits sind auch höhere Mähgeschwindigkeiten möglich.
Selbstverständlich kann die vorliegende Erfindung auch
mehrfach an einer Rotorklinge realisiert werden,
beispielsweise für links drehende und rechts drehende
Anordnung, für Wendeanordnung und für Mehrfachunterbringung.
Die gerade, bogenförmige oder wenig steil angestellte V-
förmige Begrenzung der Querkante führt in Verbindung mit der
grundsätzlich bandförmigen Ausbildung der Rotorklinge dazu,
daß auch bei einer großen Verschleißfläche durch
Materialabtrag an der Rotorklinge keine Verkürzung der Länge
der Rotorklinge auftritt. Als gerade Strecken verlaufende
Schneiden oder Schneidenteile lassen sich besonders einfach
herstellen. Die Schnittqualität ist etwas schlechter als bei
bogenförmiger Schneidenausbildung, jedoch ist das
Verschleißverhalten günstiger.
Der Abschnitt, der die Rotorklinge bildet, besteht in der
Regel aus Federstahl und weist in der Regel auch eine
einzelne Durchbrechung auf. Die an der Querkante vorgesehene
Schneide kann durch Schleifen, Prägen, Fräsen o. dgl.
gebildet sein. Eine scharfe Schneide wird durch Schleifen
erzeugt. Eine weniger scharfe Schneide kann durch
Materialabtrag oder Materialumformung erzeugt werden. Die
Verschlechterung an Schnittarbeit wird durch einen Gewinn an
Standzeit ausgeglichen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen einer Rotorklinge nach Anspruch 1 sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Querkante kann eine gezahnte oder auch gewellte
Begrenzung aufweisen, die ganz oder teilweise die Schneide
bildet. Diese Ausbildung erbringt ein besonders gutes
Schnittbild infolge ziehenden Schnitts, während die
Verschleißeigenschaften vergleichsweise schlechter sind. Auch
eine kombinierte Ausbildung ist möglich.
Die an der Querkante vorgesehene Schneide kann zusätzlich zu
der die gesamte Rotorklinge erfassenden Vergütung örtlich
gehärtet ausgebildet sein, insbesondere durch
Elektronenstrahl-Härtung oder Laser-Härtung. Dabei kommt es
auf die linienförmige Erhöhung der Härte im Bereich der
Schneiden an, um dort gezielt dem Verschleiß und der Bildung
der Verschleißfläche entgegenzuwirken. Die Härtung der
Schneide der Querkante ist zweckmäßig auch im Bereich der
Schneide an der Längskante vorgesehen, wobei durchaus eine
durchgehende, beide Schneiden erfassende Härtung von Vorteil
ist.
Die an der oder den Längskanten vorgesehene Schneide und die
an der Querkante vorgesehene Schneide können in einer
gemeinsamen Ebene angeordnet sein. Diese gemeinsame Ebene
wird sich insbesondere senkrecht zu der etwa vertikalen Achse
erstrecken, um die das die Rotorklinge tragende Mähorgan
umläuft. Die Erfindung läßt sich sowohl für Rotorklingen mit
Trapezquerschnitt wie auch für Rotorklingen mit
Parallelogrammquerschnitt anwenden. Findet ein
Parallelogrammquerschnitt Verwendung, dann ist es
erforderlich, daß die Schneide an der Längskante und die
Schneide an der Querkante in unterschiedlichen Ebenen
vorgesehen sind.
Die Erfindung wird anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Rotorklinge in einer
ersten Ausführungsform,
Fig. 2 eine Ansicht der Rotorklinge gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Rotorklinge in einer
zweiten Ausführungsform,
Fig. 4 eine Ansicht der Rotorklinge gemäß Fig. 3 und
Fig. 5 und 6 Draufsichten auf Rotorklingen in zwei weiteren
Ausführungsformen.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Rotorklinge besteht
aus einem bandförmigen, länglichen Abschnitt 1 aus
Federstahl, der sich entlang einer Längsmittelachse 2
erstreckt und achsensymmetrisch dazu ausgebildet ist. Der
Abschnitt 1 weist in seinem einen Endbereich eine
Durchbrechung 3 in Form eines kreisrunden Lochs zum Einhängen
in eine Aufnahmeeinrichtung eines Rotationsmähwerks auf.
Gewöhnlich erstreckt sich durch die Durchbrechung 3 ein
Bolzen des Rotationsmähwerks, so daß die Rotorklinge um eine
Achse 4 schwenkbar aufgehängt ist und sich infolge Einwirkung
der Fliehkraft entsprechend ausrichtet.
Der Abschnitt 1 weist zwei Längskanten 5 und 6 auf. Die
Längskanten 5 und 6 sind hier über ihre gesamte Länge
durchgehend als Schneide 7 bzw. 8 ausgebildet. Diese
Schneiden 7 und 8 erstrecken sich insbesondere im Bereich 9
des freien Endes der Rotorklinge. In dem Bereich 9, also auf
der der Durchbrechung 3 abgekehrten Endseite des Abschnitts
1, ist auch eine Querkante 10 vorgesehen, die hier einen
geraden Verlauf senkrecht zu den parallelen Längskanten
aufweist und die ebenfalls als Schneide 11, durchgehend über
die gesamte Länge der Querkante, vorgesehen ist.
Wie erkennbar, kann diese Rotorklinge im Uhrzeigersinn, also
beispielsweise rechtsdrehend, eingesetzt werden. Dabei trifft
bevorzugt die Schneide 7 an der Längskante 5, und zwar im
Bereich 9, auf das Schnittgut. Durch den unvermeidlich dabei
eintretenden Verschleiß bildet sich eine Verschleißfläche 12,
die hier durch eine punktierte Linie angedeutet ist. Die z. B.
durch Schleifen bei der Neuherstellung der Rotorklinge
scharfkantig ausgebildeten Schneiden 7 und 11 werden in dem
angegebenen Bereich durch Verschleiß zunächst verrundet,
wobei sich die Verschleißfläche immer mehr ausdehnt.
Entscheidend für die vorliegende Erfindung ist jedoch, daß
die Verschleißfläche 12 infolge der Anordnung der Schneide 11
an der Querkante 10 immer in einem vergleichsweise spitzen
Punkt 13 im Bereich der Schneide 11 endet. Hierdurch wird
selbst bei einem erheblichen Verschleiß immer noch eine
Schnittarbeit ausgeführt und es ergibt sich für den Fachmann
eine überraschende Verlängerung der Standzeit in der das
Schnittgut tatsächlich geschnitten und nicht nur abgeschlagen
wird. Nachdem der Verschleiß an der Verschleißfläche 12 auf
ein nicht mehr vertretbares Maß angewachsen ist, kann die
Rotorklinge nochmals in Verbindung mit einem linksdrehenden
Organ eines Rotationsmähwerks eingesetzt werden, also
entgegen dem Uhrzeigersinn, so daß nunmehr die Längskante 6
und die Querkante 10 mit ihren Schneiden 8 und 11
zusammenarbeiten und sich dabei spiegelbildlich dieselben
Verhältnisse nochmals ergeben.
In den Fig. 3 und 4 ist eine zweite Ausführungsform einer
Rotationsklinge nach der Erfindung dargestellt, bei der der
Durchbrechung abgekehrte Bereich 14 einschließlich des
Bereichs 9 gegenüber dem Bereich um die Durchbrechung 3 herum
etwas verwunden ausgebildet ist. Eine solche Rotationsklinge
hat eine festliegende Drehrichtung, die durch einen Pfeil 15
gekennzeichnet ist, so daß es hier zwei Ausführungsarten der
Rotationsklingen geben muß, einmal, wie dargestellt, rechts
drehend und zum anderen, wie nicht dargestellt, links
drehend. Allerdings kann auch diese Rotationsklinge zweifach
eingesetzt werden. Sie wird an dem gleichen Organ des
Rotationsmähwerks einmal in der dargestellten Lage
eingesetzt, wobei die Schneiden 7 und 11 zusammenarbeiten. Die
zweite Verwendungsmöglichkeit am gleichen Organ oder einem in
der Drehrichtung jedenfalls übereinstimmenden Organ des
Rotationsmähwerks geschieht dadurch, daß die Rotationsklinge
um 180° um die Längsmittelachse 2 gedreht wird. Dann arbeitet
auch hier die Schneide 8 mit der Schneide 11 zusammen.
In den Fig. 5 und 6 sind zwei abgewandelte
Ausführungsformen der Rotorklinge dargestellt. So zeigt Fig.
5 eine Rotorklinge, bei der zwar auch die Schneiden 7 und 8
entsprechend über die ganze Länge der Längskanten 5 und 6
durchgehend vorgesehen sind. Die Querkante 10 ist hier jedoch
V-förmig und leicht schräg angeordnet und besteht aus zwei
Bereichen, so daß auch die Schneiden 11 entsprechend verteilt
angeordnet sind. Die Schneiden 11 gehen in die Schneiden 7
bzw. 8 unmittelbar über. Die Schrägstellung der Schneiden 11
ist aber vergleichsweise wenig steil vorgesehen, so daß auch
hier der Großteil der Schnittarbeit im Bereich 9 der
Ratorklinge von den Schneiden 7 und 8 ausgeführt wird.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 kennzeichnet sich dadurch,
daß die Querkante 10 und die zugehörige Schneide 11 hier
bogenförmig nach Art eines Halbkreises gestaltet ist, so daß
die Schneiden 7 und 11 bzw. 8 und 11 unmittelbar stetig
ineinander übergehen. Bei dieser Ausführungsform ist der
ziehende Schnitt besonders ausgeprägt.
Bezugszeichenliste
1 Abschnitt
2 Längsmittelachse
3 Durchbrechung
4 Achse
5 Längskante
6 Längskante
7 Schneide
8 Schneide
9 Bereich
10 Querkante
11 Schneide
12 Verschleißfläche
13 Punkt
14 Bereich
15 Pfeil
2 Längsmittelachse
3 Durchbrechung
4 Achse
5 Längskante
6 Längskante
7 Schneide
8 Schneide
9 Bereich
10 Querkante
11 Schneide
12 Verschleißfläche
13 Punkt
14 Bereich
15 Pfeil
Claims (5)
1. Rotorklinge für Teller- oder Trommelmähwerke mit einer
Durchbrechung zum Einhängen in eine Aufnahmeeinrichtung eines
Rotationsmähwerks in ihrem einen Endbereich, wobei die
Rotorklinge als Ganzes aus einem länglichen, bandförmigen
Abschnitt ausgebildet ist, dessen mindestens eine Längskante
ganz oder teilweise als Schneide ausgebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die an die schneidenförmige Längskante
(5; 6) anschließende Querkante (10) am freien Ende (9) der
bandförmigen Rotationsklinge als Schneide (11) ausgebildet
ist, wobei die Querkante (10) entweder eine gerade, eine
bogenförmige oder eine wenig steil angestellte V-förmige
Begrenzung aufweist, so daß die Schneide (11) der Querkante
(10) die an der Längskante (5, 6) vorgesehene Schneide (7, 8)
auch noch bei erheblichem Verschleiß derart ergänzt, daß die
durch den Materialabtrag entstehende Verschleißfläche (12) in
der Schneide (11) der Querkante (10) endet.
2. Rotorklinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Querkante (10) eine gezahnte oder gewellte Begrenzung
aufweist, die die Schneide (11) bildet.
3. Rotorklinge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die an der Querkante (10) vorgesehene
Schneide (11) zusätzlich zu der die gesamte Rotorklinge
erfassenden Vergütung örtlich gehärtet ausgebildet ist,
insbesondere durch Elektronenstrahl-Härtung oder Laser-
Härtung.
4. Rotorklinge nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Härtung der Schneide (11) der Querkante (10) auch im
Bereich der Schneide (7; 8) an der Längskante (5; 6)
vorgesehen ist.
5. Rotorklinge nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die an der oder den
Längskanten (5; 6) vorgesehene Schneide (7; 8) und die an der
Querkante (10) vorgesehene Schneide (11) in einer gemeinsamen
Ebene angeordnet sind.
Priority Applications (1)
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DE19914127581 DE4127581A1 (de) | 1991-08-21 | 1991-08-21 | Rotorklinge fuer maehwerke |
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FR2802766B1 (fr) * | 1999-12-23 | 2002-09-27 | Kuhn Sa | Element de coupe d'une machine de coupe de vegetaux rotative et machine de coupe de vegetaux rotative comportant un tel element de coupe |
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1991
- 1991-08-21 DE DE19914127581 patent/DE4127581A1/de active Granted
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