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DE4121389A1 - Pharmazeutisches produkt zur behandlung von viruserkrankungen - Google Patents

Pharmazeutisches produkt zur behandlung von viruserkrankungen

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DE4121389A1
DE4121389A1 DE4121389A DE4121389A DE4121389A1 DE 4121389 A1 DE4121389 A1 DE 4121389A1 DE 4121389 A DE4121389 A DE 4121389A DE 4121389 A DE4121389 A DE 4121389A DE 4121389 A1 DE4121389 A1 DE 4121389A1
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Germany
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DE4121389A
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Joachim Dipl Chem Dr Roeding
Ursula Meusel
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A Natterman und Cie GmbH
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A Natterman und Cie GmbH
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein pharmazeutisches Produkt zur Behandlung von Viruserkrankungen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Um Viruserkrankungen, insbesondere virusbedingte Hauterkrankungen, wie beispielsweise Herpes simplex, Herpes labialis, Herpes genitalis, Herpes analis, Herpes gestationis, Herpes facialis, Herpes febrilis, Herpes menstrualis oder Herpes zoster, zu behandeln, werden üblicherweise salbenartige bzw. cremeartige Produkte auf die jeweils erkrankten Bereiche aufgebracht. So weist beispielsweise eine häufig für die therapeutische Behandlung der zuvor genannten Erkrankungen angewendete Creme als Wirkstoff 50 mg Aciclovir neben üblichen Hilfsstoffen, wie beispielsweise Propylenglykol, Poloxamer und Cetylstearylalkohol, auf.
Die bekannten Cremes oder Salben weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie regelmäßig innerhalb von kurzen Zeiträumen, beispielsweise 2 und 4 Stunden, aufgetragen werden müssen, da ansonsten eine Heilung oder Linderung nicht sichergestellt ist. Diese Anwendung wird jedoch nicht von allen Patienten konsequent eingehalten, so daß häufig der erwünschte Erfolg nicht eintritt. Darüber hinaus ist die Behandlungsdauer bei den bekannten pharmazeutischen Produkten auf wenige Tage eingeschränkt, so z. B. auf 5 bis maximal 10 Tage.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein pharmazeutisches Produkt der angegebenen Art zur Verfügung zu stellen, das auch über einen längeren Zeitraum ohne Nebenwirkungen unbedenklich angewendet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein pharmazeutisches Produkt mit dem kennzeichnenden Merkmal des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird somit ein pharmazeutisches Produkt zur topischen Behandlung von Viruserkrankungen, insbesondere von Viruserkrankungen der Haut vorgeschlagen, bei dem mindestens ein virucider Wirkstoff in einem multilamellaren Liposomensystem eingekapselt ist.
Hierbei werden in der vorliegenden Anmeldung unter dem Begriff Liposomen Kugeln (Vesikel) verstanden, die durch Lipiddoppelmembranen begrenzt sind und die in ihrem Inneren eine wäßrige Phase enthalten, in der der mindestens eine virucide Wirkstoff gelöst, dispergiert oder emulgiert ist.
Das erfindungsgemäße pharmazeutische Produkt weist im Vergleich zu den bekannten salbenartigen bzw. cremeartigen Produkten eine Reihe von Vorteilen auf. So ist zunächst herauszustellen, daß die erfindungsgemäße Zubereitung im Vergleich zu den bekannten Mitteln innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes, beispielsweise eines Tages, wesentlich weniger häufiger auf die jeweils erkrankten Bereiche aufgetragen werden muß. Dies wird darauf zurückgeführt, daß das erfindungsgemäße pharmazeutische Produkt eine Depotwirkung besitzt, da der Wirkstoff in den Liposomen eingekapselt ist und hieraus langsam und gleichmäßig freigesetzt wird. Weiterhin besitzt das erfindungsgemäße therapeutische Produkt eine bessere Bioverfügbarkeit, da die Liposomen in der Haut, und insbesondere in der Hornhaut, eingelagert werden, so daß eine Überwindung der Hornhautbarriere nicht erforderlich ist. Dies wiederum führt dazu, daß auch tiefere Hautschichten in der Dermis erreicht werden, so daß auch die sich in diesen tieferen Hautschichten befindlichen Viren abgetötet werden. Darüber hinaus besitzt das erfindungsgemäße pharmazeutische Präparat eine hohe Lagerstabilität, da, wie bereits vorstehend dargelegt, der mindestens eine Wirkstoff in den Liposomen eingekapselt und somit gegen äußere Einflüsse, beispielsweise Oxidation, optimal geschützt ist.
Eine besonders geeignete Ausführungsform des erfindungsgemäßen pharmazeutischen Produktes weist als viruciden Wirkstoff mindestens ein Polyanion, vorzugsweise Dextransulfat und/oder ein Derivat davon, auf. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen Schwefelsäureester des Dextrans, wobei Dextran ein Glucosepolymerisat ist.
Insbesondere wird das Dextransulfat in Form seiner Salze, vorzugsweise seiner Natrium- oder Kaliumsalze, eingesetzt.
Als Derivate des Dextrinsulfates kommen insbesondere die Ester, vorzugsweise die Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Butylester, in Frage, wobei die Esterbildung sowohl über SO₃OH-Gruppen als auch über Hydroxygruppen erfolgen kann.
Vorzugsweise liegt das Molekulargewicht des Polyanions, insbesondere des Dextransulfates, der entsprechenden Salze und/oder Derivate zwischen 5000 und 15 000, insbesondere zwischen 7000 und 12 000.
Die Konzentration des viruciden Wirkstoffes bzw. des Gemisches der viruciden Wirkstoffe richtet sich bei dem erfindungsgemäßen pharmazeutischen Produkt nach der Art der eingesetzten viruciden Verbindungen, der zu behandelnden Körperbereiche sowie dem Grad der Erkrankung. Allgemein variiert in dem erfindungsgemäßen Produkt die Konzentration des viruciden Wirkstoffes zwischen 0,001 Gew.-% und 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Masse des Liposomensystems, in die der Wirkstoff eingekapselt ist. Bei leichteren Erkrankungen und für die Anwendung im Schleimhautbereich werden solche Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Produktes eingesetzt, deren Wirkstoffkonzentration zwischen 0,001 Gew.-% und 0,1 Gew.-% variiert. Bei schwereren Erkrankungen und insbesondere bei solchen Erkrankungen, bei denen sich die Virusinfektion nicht auf Schleimhäute erstreckt, gelangen vorzugsweise Produkte zur Anwendung, deren Wirkstoffkonzentration zwischen 0,1 Gew.-% und 2 Gew.-% variiert. Soll hingegen die durch die Einkapselung des Wirkstoffes bzw. des Wirkstoffgemisches in das Liposomensystem herbeigeführte Depotwirkung voll ausgenutzt werden, so kann die Wirkstoffkonzentration in dem erfindungsgemäßen Produkt auf 2 Gew.-% bis 5 Gew.-% heraufgesetzt werden, wobei dann ein derartiges Produkt in entsprechend verlängerten Zeiträumen, insbesondere in einem Rhythmus von 24 Stunden, aufgetragen werden muß. Die zuvor wiedergegebenen Konzentrationsangaben beziehen sich jeweils auf die Masse des Liposomensystems, das den Wirkstoff bzw. das Wirkstoffgemisch einkapselt.
Um bei dem erfindungsgemäßen Produkt die Einlagerung des Produktes in der Haut, insbesondere in der Hornhaut, zu verbessern, werden vorzugsweise solche Liposomensysteme ausgewählt, deren Liposome einen mittleren Durchmesser zwischen 100 nm und 500 nm aufweisen. Besonders vorteilhaft haben sich hierbei Liposomensysteme gezeigt, bei denen der mittlere Liposomendurchmesser zwischen etwa 150 nm und etwa 300 nm variiert.
Als weiterhin vorteilhaft konnte festgestellt werden, daß solche Liposomensysteme, die eine negative Oberflächenladung aufweisen, besonders gut und schnell in die Haut penetrieren und damit eine hohe Wirksamkeit besitzen.
Bezüglich des Liposomensystems, das bei dem erfindungsgemäßen pharmazeutischen Produkt den Wirkstoff bzw. das Wirkstoffgemisch einkapselt, ist allgemein festzuhalten, daß hier jedes geeignete Liposomensystem verwendbar ist, das die vorstehend genannten Bedingungen bezüglich der mittleren Durchmesser und der Oberflächenladung erfüllt und das multilamellare Vesikel bildet. Vorzugsweise wird jedoch ein erfindungsgemäßes Produkt verwendet, das als gelartige Liposomendispersion vorliegt, die neben dem Wirkstoff bzw. dem Wirkstoffgemisch 8 bis 22 Gew.-% Sojaphospholipide sowie Wasser und/oder Alkohol umfaßt.
Eine besonders hohe Wirksamkeit, die sich durch eine gute Depotwirkung und eine besonders gute Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes bzw. Wirkstoffgemisches ausdrückt, weisen solche Ausführungsformen des erfindungsgemäßen pharmazeutischen Produktes auf, bei denen die Sojaphospholipide eine hohe Konzentration an Phosphatidylcholin, insbesondere zwischen 60 Gew.-% bis 98 Gew.-% Phosphatidylcholin, sowie 2 Gew.-% bis 40 Gew.-% weitere Phospholipide, wie insbesondere Phosphatidylethanolamin, Phosphatidsäure und/oder Phosphatidylinosit, enthalten.
Eine weitere Verbesserung der Wirksamkeit, insbesondere gegenüber Herpes simplex, wird bei dem erfindungsgemäßen Produkt dadurch erreicht, daß man ein Liposomensystem einsetzt, das aus speziellen Sojaphospholipiden besteht, wobei diese speziellen Sojaphospholipide 76±3 Gew.-% Phosphatidylcholin und 0 bis 6 Gew.-% Lyso-Phosphatidylcholin enthalten. Weiterhin können diese Sojaphospholipide noch die zuvor genannten weiteren Phospholipide, insbesondere etwa 5 Gew.-% Phosphatidylethanolamin, etwa 8 Gew.-% Phosphatidsäure und/oder Spuren von Phosphatidylinosit aufweisen. Ein derartiges Liposomensystem ist insbesondere hervorragend geeignet, Wirkstoffe auf Basis von Polyanionen, insbesondere auf Basis von Dextransulfat, Derivaten und/oder Salzen des Dextransulfates, einzukapseln und diese Wirkstoffe nach der Penetration der Liposomen in die Haut über einen entsprechend langen Zeitraum gleichmäßig abzugeben, so daß eine derartige Ausführungsform des erfindungsgemäßen Produktes eine hervorragende Depotwirkung und damit eine ausgezeichnete Langzeitwirkung besitzt.
Um unerwünschte, jedoch unbedenkliche Nebenwirkungen restlos auszuschließen, wie beispielsweise das Auftreten von Hautrötungen bei besonders empfindlichen Patienten, und um die zuvor beschriebenen Vorteile weiter zu verbessern, weist eine besonders geeignete Ausführungsform des erfindungsgemäßen Produktes hochreine Sojaphospholipide auf, die 93±3 Gew.-% Phosphatidylcholin und 0-6 Gew.-% Lyso-Phosphatidylcholin enthalten. In diesen Sojaphospholipiden sind dann die zuvor angesprochenen weiteren Phospholipiden, deren Nachweisgrenze bei etwa 0,5 Gew.-% liegt, nicht mehr oder nur in Spuren nachweisbar.
Um bei dem erfindungsgemäßen Produkt eine lange Haltbarkeit und insbesondere eine gute Liposomenstabilität sicherzustellen, weist das erfindungsgemäße Produkt neben dem Liposomensystem und dem Wirkstoff zwischen etwa 12 Gew.-% und etwa 20 Gew.-%, vorzugsweise etwa 16 Gew.-% Alkohol, insbesondere Ethanol und/oder Propanol 2, sowie zwischen etwa 80 Gew.-% und etwa 58 Gew.-% Wasser auf. Hier konnte festgestellt werden, daß ein derartiges Produkt neben einer ausgezeichneten Lagerstabilität von mehreren Jahren und einer hervorragenden Wirksamkeit topisch ohne Auftreten von Hautreizungen anwendbar ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung des zuvor beschriebenen pharmazeutischen Produktes, das als Liposomensystem Sojaphospholipide der vorstehend beschriebenen Art enthält.
Erfindungsgemäß wird ein derartiges Produkt dadurch hergestellt, daß man ein Phospholipidgemisch in Alkohol, vorzugsweise Ethanol und/oder Propanol 2 löst, hiernach soviel Wasser zugibt, bis sich ein Gel ausbildet, und anschließend das Gel mit dem mindestens einen Wirkstoff beispielsweise durch Verrühren vermischt.
Überraschend konnte festgestellt werden, daß sich bei dem zuvor beschriebenen Verfahren Liposome ausbilden, die den zugesetzten und vorstehend beschriebenen Wirkstoff einkapseln, wobei sich diese Liposomen durch eine definierte und konstante Teilchengröße zwischen etwa 150 nm und etwa 300 nm, vorzugsweise bei etwa 230 nm, auszeichnen. Weiterhin konnte festgestellt werden, daß infolge der Zugabe von Wasser und/oder durch weitere Verdünnung mit Wasser in dem pharmazeutischen Produkt frei vorliegende Liposome mit mehreren Bilayren ausgebildet werden. Darüber hinaus ist es bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich, bei der Herstellung der Liposomen, die den Wirkstoff bzw. das Wirkstoffgemisch einkapseln, zusätzliche energieaufwendige Schritte, wie beispielsweise Temperaturerhöhungen, Ultraschall oder ein exzessives Verrühren, anzuwenden. Hier reicht es aus, wenn die zuvor genannten Komponenten mit einem Laborrührer üblicher Bauart während 2 bis 8 Minuten verrührt werden. Ferner konnte festgestellt werden, daß das erfindungsgemäße Produkt eine extrem niedrige Keimzahl besitzt, insbesondere eine Keimzahl unter 100 Keime/g, wodurch somit die USP 21- und DAB 9-Normen erfüllt sind.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, daß man das Phospholipidgemisch nur in einem Teil der benötigten Alkoholmenge löst und während und/oder nach dem Verrühren des Gels mit dem Wirkstoff die restliche Alkoholmenge zugibt und anschließend die erforderliche Menge Wasser zuführt, um so die gewünschte Viskosität des pharmazeutischen Produktes einzustellen. Hierbei hat es sich als besonders geeignet herausgestellt, wenn man das Phospholipidgemisch zunächst in 10 Gew.-% bis 30 Gew.-% der erforderlichen Alkoholmenge löst und anschließend während und/oder nach dem Verrühren des Gels mit dem Wirkstoff die fehlende Alkoholmenge, d. h. somit 70 Gew.-% bis 90 Gew.-%, zugibt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen pharmazeutischen Produktes sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das erfindungsgemäße pharmazeutische Produkt wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Beispiel 1
20 g eines Phospholipidgemisches, bestehend aus
82,5±3,5 Gew.-% Phosphatidylcholin (3-SN-PC),
maximal 10 Gew.-% Phosphatidylethanolamin,
0-6 Gew.-% Lyso-Phosphatidylcholin und
maximal 10 Gew.-% sonstigen Lipiden
mit einer Peroxidzahl von maximal 5 und einer Gesamtkeimzahl von maximal 100 Keimen/g wurden in 3,6 g Ethanol gelöst. Anschließend wurden zu dieser Lösung 47 g entmineralisiertes Wasser zugegeben und die Lösung mit einem schnell laufenden Laborrührer während 3 Minuten homogenisiert. Hierbei bildete sich ein transparentes Gel aus. Dieses Gel wurde mit 12,4 g Ethanol und unterschiedlichen Mengen Dextransulfat (Tabelle 1), das in Form eines Natriumsalzes vorlag und ein Molekulargewicht von etwa 8000 aufwies, verrührt (schnell laufender Laborrührer, 2 Minuten). Anschließend erfolgte die Auffüllung mit entmineralisiertem Wasser auf 100 g Fertigprodukt und das nochmalige Verrühren mit einem schnell laufenden Laborrührer während 2 Minuten.
Die so erstellten Produkte wurden als Produkte 1-4 bezeichnet.
Parallel hierzu wurde eine Produktreihe 5-8 hergestellt, wobei dieselben Ausgangssubstanzen in den selben Mengen eingesetzt wurden wie bei den Produkten 1-4. Abweichend hiervon wurden jedoch die entsprechenden Dextransulfatmengen erst nach der letzten Wasserzugabe zugesetzt, wobei die Vermischung des Liposomensystems mit dem Dextransulfat im normalen Mörser per Hand erfolgte.
Parallel hierzu wurde ein Produkt 9 erstellt, wobei das Produkt 9 die selben Bestandteile aufwies wie die Produkte 1-8, jedoch mit der Abweichung, daß das Produkt 9 kein Dextransulfat enthielt.
Tabelle 1
An einer Gruppe von 30 willkürlich ausgewählten Patienten, die alle an Herpes simplex erkrankt waren, wurden die zuvor beschriebenen Produkte 1 bis 9 erprobt. Hierzu wurden die Produkte 1 bis 9 zweimal täglich in einem Zeitabstand von 12 Stunden lokal auf die erkrankten Hautbereiche aufgetragen und dort kurz eingerieben.
Bereits nach 3 Tagen nach dem Beginn der Behandlung konnte bei den Patienten, die mit den Produkten 1 bis 8 behandelt wurden, eine deutliche Besserung der Erkrankung festgestellt werden. Nach 6 Tagen Anwendung der Produkte 1, 2 sowie 5 und 6 wiesen 50% der behandelten Patienten keinen Herpes simplex auf.
Nach 6 Tagen Anwendung der Produkte 3 und 4 sowie 7 und 8 zeigten 40% der behandelten Patienten keinen Herpes simplex mehr.
Nach weiteren 4 Tagen der Behandlung zeigten die verbleibenden 50% der mit den Produkten 1, 2, 5 und 6 behandelten Patienten keinen Herpes simplex mehr, während die mit den Produkten 3, 4, 7 und 8 behandelten Patienten eine Gesamtbehandlungszeit von 14 Tagen erforderten, bis der Herpes simplex vollständig beseitigt war.
Alle Patienten, die mit dem Produkt 9 behandelt wurden, zeigten selbst nach einer Behandlungszeit von 14 Tagen unverändert den Herpes simplex.
Beispiel 2
20 g eines Phospholipidgemisches (Sojaphospholipid), bestehend aus
95 Gew.-% Phosphatidylcholin,
 3 Gew.-% Lyso-Phosphatidylcholin und
 2 Gew.-% nicht identifizierter sonstiger Phospholipide
wurden in 3,6 g Ethanol gelöst. Anschließend wurde zu dieser Lösung 47 g entmineralisiertes Wasser zugegeben und die Lösung mit einem schnellaufenden Laborrührer während drei Minuten homogenisiert. Hierbei bildete sich ein transparentes Gel aus. Dieses Gel wurde mit 12,4 g Ethanol und den zuvor angegebenen unterschiedlichen Mengen Dextransulfat (Tabelle 1), das in Form eines Natriumsalzes vorlag und ein Molekulargewicht von etwa 8000 aufwies, verrührt (schnellaufender Laborrührer, zwei Minuten). Anschließend erfolgte die Auffüllung mit entmineralisiertem Wasser auf 100 g Fertigprodukt und das nochmalige Verrühren mit einem schnellaufenden Laborrührer während zwei Minuten.
Das so erstellte Produkt wurde als Produkt 1′-4′ bezeichnet.
Parallel hierzu wurde ein Produkt 5′-8′ hergestellt, wobei die selben Ausgangssubstanzen in den selben Mengen eingesetzt wurden wie bei den Produkten 1′-4′. Abweichend hiervon wurde jedoch bei der Produktreihe 5′-8′ die entsprechenden Dextransulfatmengen erst nach der letzten Wasserzugabe zugesetzt, wobei die Vermischung des Liposomensystems mit dem Dextransulfat im normalen Mörser per Hand erfolgte.
Parallel hierzu wurde ein weiteres Produkt 9′ erstellt, wobei das Produkt 9′ die selben Bestandteile aufwies wie die Produkte 1′-8′, jedoch mit der Abweichung, daß das Produkt 9′ kein Dextransulfat enthielt.
An einer Gruppe von 30 ausgewählten Patienten, die sich durch eine ausgesprochene Hautempfindlichkeit bei der Anwendung von anderen Produkten auszeichneten und die alle an Herpes simplex erkrankt waren, wurden die zuvor beschriebenen Produkte 1′ bis 9′ erprobt. Hierzu wurden die Produkte 1′ bis 9′ zweimal täglich in einem Zeitabstand von 12 Stunden lokal auf die erkrankten Hautbereiche sowie die hierzu benachbarten gesunden Hautbereiche aufgetragen und dort kurz eingerieben.
Die Ergebnisse sind in bezug auf die Behandlung des Herpes simplex entsprachen im wesentlichen den zuvor bei Beispiel 1 wiedergegebenen Ergebnissen, wobei der Eindruck entstand, daß sich eine Tendenz zur Verkürzung der Gesamtbehandlungszeiten um etwa 1 bis 2 Tagen abzeichnete. Auffallend war jedoch, daß bei keinem der Patienten Hautreizungen auftraten.
Selbstverständlich belegte auch dieser Behandlungsversuch, daß alle die Patienten, die mit dem Produkt 9′ behandelt wurden, selbst nach einer Behandlungszeit von 14 Tagen unverändert den Herpes simplex zeigten.

Claims (15)

1. Pharmazeutisches Produkt zur Behandlung von Viruserkrankungen, insbesondere Viruserkrankungen der Haut, mit mindestens einem viruciden Wirkstoff, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff in einem multilamellaren Liposomensystem eingekapselt ist.
2. Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es als viruciden Wirkstoff mindestens ein Polyanion, vorzugsweise Dextransulfat, ein Salz und/oder ein Derivat davon, enthält.
3. Produkt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das virucide Polyanion ein Molekulargewicht zwischen 5000 und 15 000, vorzugsweise zwischen 7000 und 12 000, aufweist.
4. Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es den viruciden Wirkstoff in einer Konzentration zwischen 0,001 Gew.-% und 5 Gew.-%, bezogen auf die Masse des Liposomensystems, enthält.
5. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Liposomensystem enthält, dessen Liposome einen mittleren Durchmesser zwischen 100 nm und 500 nm aufweisen.
6. Produkt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Liposome des Liposomensystems einen mittleren Durchmesser zwischen etwa 150 nm und 300 nm besitzen.
7. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Liposomensystem aufweist, das eine negative Oberflächenladung besitzt.
8. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Liposomensystem eine gelartige Liposomendispersion ist, die neben dem mindestens einen Wirkstoff 8 bis 22 Gew.-% Sojaphospholipide sowie Wasser und/oder Alkohol umfaßt.
9. Produkt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sojaphospholipide
60 bis 98 Gew.-% Phosphatidylcholin sowie
 2 bis 40 Gew.-% sonstige Phospholipide
enthalten.
10. Produkt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sojaphospholipide
76±3 Gew.-% Phosphatidylcholin und
0 bis 6 Gew.-% Lyso-Phosphatidylcholin
enthalten.
11. Produkt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sojaphospholipide
93±3 Gew.-% Phosphatidylcholin und
 0-6 Gew.-% Lyso-Phosphatidylcholin
enthalten.
12. Produkt nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Liposomensystem neben den Phospholipiden zwischen 12 Gew.-% und 20 Gew.-% Alkohol, insbesondere Ethanol und/oder Propanol 2, und zwischen 80 Gew.-% und 58 Gew.-% Wasser aufweist.
13. Verfahren zur Herstellung des pharmazeutischen Produktes nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sojaphospholipide in Alkohol, vorzugsweise Ethanol oder Propanol 2, löst, hiernach soviel Wasser zugibt, bis sich ein Gel ausbildet, und das Gel mit dem mindestens einen Wirkstoff vermischt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sojaphospholipide nur in einem Teil der Alkoholmenge löst und während und/oder nach dem Vermischen des Gels mit dem Wirkstoff die restliche Alkoholmenge sowie Wasser zugibt.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil der Alkoholmenge zwischen 10 und 30 Gew.-% und der restliche Teil der Alkoholmenge zwischen 70 und 90 Gew.-% liegt.
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