DE4119017A1 - Brief fuer werbezwecke - Google Patents
Brief fuer werbezweckeInfo
- Publication number
- DE4119017A1 DE4119017A1 DE19914119017 DE4119017A DE4119017A1 DE 4119017 A1 DE4119017 A1 DE 4119017A1 DE 19914119017 DE19914119017 DE 19914119017 DE 4119017 A DE4119017 A DE 4119017A DE 4119017 A1 DE4119017 A1 DE 4119017A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- fold
- wings
- along
- primary
- wing
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Withdrawn
Links
Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B42—BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
- B42D—BOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
- B42D15/00—Printed matter of special format or style not otherwise provided for
- B42D15/0073—Printed matter of special format or style not otherwise provided for characterised by shape or material of the sheets
- B42D15/008—Foldable or folded sheets
-
- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
- G09F1/00—Cardboard or like show-cards of foldable or flexible material
- G09F1/04—Folded cards
- G09F1/06—Folded cards to be erected in three dimensions
Landscapes
- Physics & Mathematics (AREA)
- General Physics & Mathematics (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Theoretical Computer Science (AREA)
- Credit Cards Or The Like (AREA)
Description
Es gibt Werbebriefe, die einen Außenteil und einen Innenteil
aufweisen, wobei der Außenteil die Form zweier Flügel hat,
die entlang einer gemeinsamen Falzkante aufgeklappt und
wieder zusammengeklappt werden können. Der Innenteil hat bei
diesen Werbebriefen ebenfalls die Form zweier Flügel, die
entlang einer gemeinsamen Falzkante zumindest teilweise
auseinandergeklappt werden können. Die gemeinsame Falzkante
der Innenflügel und die gemeinsame Falzkante der Außenflügel
sind voneinander abgekehrt. Von den Flügeln des Innenteils
(Innenflügel) ist jeder an einem von ihrer gemeinsamen Falz
kante abgekehrten Flächenbereich mit dem benachbarten Flügel
des Außenteils (Außenflügel) verklebt. Jeder Innenflügel
weist in der Nachbarschaft der Klebestelle, d. h. der Verbin
dungsstelle mit dem benachbarten Außenflügel, je einen
weiteren Falz auf, der parallel zu ihrem gemeinsamen Falz
ausgerichtet ist.
Wenn bei einem solchen Werbebrief die Außenflügel ausein
andergeklappt werden, werden gleichzeitig auch die Innen
flügel auseinandergeklappt. Je nachdem, ob die Länge der
Innenflügel zwischen ihrem gemeinsamen Falz und dem Falz in
der Nachbarschaft der Klebestelle größer, gleich oder
kleiner als die Entfernung von dem gemeinsamen Falz der
Außenflügel bis zu der Falzstelle in der Nachbarschaft der
Klebestelle der Innenflügel ist, gibt es verschiedene
Möglichkeiten, in der solche Briefe aufklappen. Wenn das
genannte Verhältnis größer als 1 ist, lassen sich die Außen
flügel bis in die Strecklage aufklappen, in der sie in einer
gemeinsamen Ebene liegen. Dabei erheben sich die Innenflügel
wie ein Firstdach über der gemeinsamen Falzkante der Außen
flügel. Wenn das Zahlenverhältnis gleich ist, lassen sich
sowohl die Außenflügel wie auch die Innenflügel bis in die
Strecklage auseinanderklappen. Wenn das Zahlenverhältnis
kleiner als 1 ist, lassen sich die Außenflügel nur so weit
auseinanderklappen, bis die Innenflügel ihre Strecklage
erreicht haben.
Bei allen diesen Ausführungsformen stehen für Werbezwecke
die Außenseite der Innenflügel und von den Außenflügeln der
jenige Flächenabschnitt zur Verfügung, der sich von der
Falzkante neben der Klebestelle der Innenflügel bis zum
freien Rand der Außenflügel erstreckt. Hinzu kommen noch die
Außenflächen der Außenflügel. Die zwischen den Innenflügeln
und den von ihnen überdeckten Flächenabschnitten auf der
Innenseite der Außenflügel gelegenen Flächenabschnitte
lassen sich nur in einem sehr beschränkten Ausmaß für Werbe
zwecke heranziehen, weil diese Flächenabschnitte im aufge
klappten Zustand des Werbebriefes von den Innenflügeln mehr
oder weniger stark verdeckt werden. Die Einsatzmöglichkeiten
dieser Werbebriefe beschränkt sich demnach auf einen ver
hältnismäßig geringen Flächenanteil im Vergleich mit der
tatsächlich vorhandenen Gesamtfläche der Außenflügel und
Innenflügel.
Der im Anspruch 1 und 3 angegebenen Erfindung liegt die Auf
gabe zugrunde einen Werbebrief mit Außenflügel und Innen
flügel derart zu gestalten, daß die vorhandenen Flächenbe
reiche zu einem größeren Anteil für Werbezwecke ausgenutzt
werden können.
Dadurch, daß beim Werbebrief nach Anspruch 1 die Innenflügel
entlang der Perforierung voneinander getrennt werden können,
sei es entlang dem Primärfalz oder sei es im Flächenbereich
eines der Innenflügel, können auch die Innenflügel ausein
andergeklappt werden und ihre Innenseite voll sichtbar
gemacht werden. Das bedeutet, daß diese Flächenabschnitte in
vollem Umfange für Werbezwecke ausgenutzt werden können.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 2 wird das Auftrennen
der Perforierung dadurch erleichtert, daß die schmalen
Flächenstreifen mit den Fingern einer Hand erfaßt werden
können und von den Innenflügeln längs der Perforierung abge
rissen werden können, wie dies bei Abrißrandstreifen
üblicherweise geschieht.
Dadurch, daß bei einem Werbebrief nach Anspruch 3 die an den
Primärfalz anschließenden schmalen Flächenstreifen aus
einandergezogen und damit voneinander getrennt werden
können, lassen sich die Innenflügel ebenfalls auseinander
klappen, so daß auch hier ihre Innenseite vollständig sicht
bar wird und für Werbezwecke ausgenutzt werden kann.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 4 lassen sich die
schmalen Flächenstreifen im Bereich des freien Seitenrandes
auseinanderbiegen und dadurch an dem klebstoffreien Flächen
abschnitt leichter erfassen und auseinanderziehen, als wenn
der Klebstoffauftrag über die gesamte Fläche der schmalen
Flächenstreifen verteilt ist.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 5 wird das Ausein
anderziehen oder anfängliche Auseinanderbiegen und an
schließende Auseinanderziehen der schmalen Flächenstreifen
durch die Ausnehmungen nach Art von Daumeneinschnitten
erleichtert.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einiger in der Zeich
nung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen
Fig. 1 bis 3 je eine perspektivische Ansicht eines Werbebriefes
mit Außenteil und Innenteil, mit drei verschiedenen
Ausführungsformen des Innenteils;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Aus
führungsform des Werbebriefes;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines gegenüber Fig. 1
geringfügig abgewandelten Werbebriefes in teilweise
auseinandergezogenem Zustand;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines gegenüber Fig. 4
und/oder Fig. 5 zusätzlich abgewandelten Werbe
briefes.
Wie am Beispiel des Werbebriefes 10 (Fig. 1) gezeigt ist,
weisen die Werbebriefe durchweg ein Außenteil 11 und ein
Innenteil 12 auf. Die aus Fig. 1 bis Fig. 6 ersichtlichen
Ausführungsformen sind nur als Grundformen des Werbebriefes
zu verstehen, zu denen im Einzelfall noch unterschiedliche
Gestaltungsmöglichkeiten des Außenteils und/oder des Innen
teils hinzutreten können.
Der Außenteil 11 weist zwei Flügel auf, die im folgenden zur
besseren Unterscheidung von anderen Teilen als Außen
flügel 13 und 14 bezeichnet werden. Diese beiden Außen
flügel 13 und 14 schließen entlang einer gemeinsamen Falz
linie 15 aneinander an. Um diese Falzlinie 15 können die
beiden Außenflügel 13 und 14 relativ zueinander gefaltet
werden, d. h. zusammengefaltet oder zusammengeklappt oder
auch auseinandergefaltet oder auseinandergeklappt werden.
Beim Werbebrief 10 und auch bei den übrigen Werbebriefen
sind der Außenteil und seine beiden Außenflügel mit geraden
und zueinander rechtwinklig ausgerichteten Umrißlinien dar
gestellt. Dort, wo nicht besondere Umstände dem entgegen
stehen, können die Umrißlinien auch einen anderen Verlauf
haben.
Der Außenteil 11 ist aus einem einzigen rechteckförmigen
Zuschnitt 16 hergestellt, weshalb die beiden Außenflügel 13
und 14 an ihrer gemeinsamen Falzlinie 15 einstückig anein
ander anschließen. Sie liegt in der Mitte der Breitener
streckung des Zuschnittes 16. Die Außenflügel 13 und 14
haben daher untereinander die gleiche Breite b1.
Der Innenteil 12 weist zwei primäre Flächenabschnitte auf,
die im folgenden als Innenflügel 17 und 18 bezeichnet
werden. Diese Innenflügel schließen ebenfalls entlang einer
gemeinsamen Falzlinie 19 aneinander an, entlang der sie
relativ zueinander gefaltet oder geklappt werden können, wie
das bei den Außenflügeln 13 und 14 der Fall ist. Diese
gemeinsame Falzlinie der Innenflügel 17 und 18 wird im
folgenden als Primärfalz 19 des Innenteils 12 bezeichnet. Er
liegt der Falzlinie 15 des Außenteils 11 in Bezug auf den
teilweise aufgeklappten Innenteil 12 diagonal gegenüber.
An jedem der beiden Innenflügel 17 und 18 schließt an dem
vom Primärfalz 19 abgekehrten Rand, der jeweils parallel zum
Primärfalz 19 verläuft, je ein Flächenabschnitt an, der im
folgenden als sekundärer Flächenabschnitt 21 bzw. 22
bezeichnet werden, um sie besser von den primären Flächenab
schnitten des Innenteils 12 zu unterscheiden. Zwischen jedem
Innenflügel und dem daran anschließenden sekundären Flächen
abschnitt ist je ein zweiter Falz vorhanden, der im
folgenden als Sekundärfalz 23 bzw. 24 bezeichnet wird, um
ihn besser von dem Primärfalz 19 unterscheiden zu können.
Die Sekundärfalze 23 und 24 verlaufen parallel zum Primär
falz 19.
Die Angabe Falzlinie bedeutet den geometrischen Ort, wo sich
ein Falz befindet oder wo zumindest ein Falz auftreten soll,
wenn die beiderseits daran anschließenden Flächenabschnitte
oder Teile des Werbebriefes relativ zueinander verschwenkt
werden. Die Angabe Falz bedeutet die körperliche Stelle, an
der sich die beiderseits anschließenden Flächenabschnitte
oder Teile tatsächlich relativ zueinander falten. Das
bedeutet zunächst eine Schwenkbewegung dieser Flächenab
schnitte oder Teile um die Falzlinie als Schwenkachse. Damit
ist noch nichts über das Ausmaß der Schwenkbewegung, d. h.
über den Schwenkwinkel, ausgesagt und auch nichts über die
Richtung der Schwenk- oder Falzbewegung. Im einfachsten
Falle ist der Falz diejenige Stelle oder auch derjenige
Bereich, in dem der eine oder der andere oder beide an die
Falzlinie anschließenden Abschnitte oder Teile zumindest
nach Art eines Biegegelenkes mit ihrem übrigen ßereich eine
relative Schwenkbewegung gegeneinander ausführen. Im allge
meinen wird jedoch die Falzstelle und damit der Falz selbst
dadurch genauer festgelegt, daß entlang der Falzlinie der
dafür in Betracht kommende Teil bereits vorgefalzt ist. Das
kann durch eine Falzung im engeren Sinne des Wortes
geschehen, so daß an dieser Stelle ein mehr oder weniger
deutlich sichtbarer Knick vorhanden ist. Es kann aber auch
dadurch geschehen, daß entlang der Falzlinie eine Rillung
angebracht wird. Das kann schließlich auch dadurch
geschehen, daß entlang der Falzlinie eine Perforationsreihe
angebracht wird, wobei für die Länge der Perforationen und
die Länge der zwischen den Perforationen verbleibenden Stege
verschiedene Werte in Betracht kommen. Ungeachtet der tat
sächlichen Ausführung sind in der Zeichnung die Falzstellen
oder die Falzlinien durch eine punktierte Linie angedeutet.
An den Stellen, wo durch den abgeknickten Flächenverlauf der
betreffenden Teile ohnehin erkennbar ist, daß sich dort ein
Falz befindet, ist die punktierte Linie der Übersichtlich
keit halber im allgemeinen weggelassen.
Im folgenden beziehen sich Längenangaben auf diejenige Er
streckung oder Abmessung des betreffenden Teils, die
parallel zu gemeinsamen Falzlinie 15 der Außenflügel 13
und 14 gemessen sind. Dementsprechend beziehen sich Breiten
angaben auf die dazu senkrechte Richtung.
Der Innenteil 12 ist ebenfalls aus einem einzigen rechteck
förmigen Zuschnitt hergestellt. In der Mitte der Gesamt
breite des Zuschnittes ist der Primärfalz 19 vorhanden. Die
Innenflügel 17 und 18 haben die Breite b2. Um dieses Maß
sind die Sekundärfalze 23 und 24 vom Primärfalz 19 entfernt.
Die Falzrichtung der Sekundärfalze 23 und 24 sind gleich
derjenigen des Primärfalzes 19.
Der Abstand a1 der Sekundärfalze 23 und 24 vom Falz 15 des
Außenteils 11 kann größer oder kleiner oder gleich der
Breite b2 der Innenflügel 17 und 18 gewählt werden. Daraus
ergeben sich beim Auseinanderklappen der Außenflügel 13
und 14 unterschiedliche Auswirkungen für diese und für die
Innenflügel 17 und 18. Wenn dieser Abstand a1 kleiner als
die Breite b2 ist, lassen sich die Außenflügel 13 und 14 bis
in die Strecklage auseinanderklappen, wobei die Innen
flügel 17 und 18 nach Art eines Firstdaches emporragen. Der
Neigungswinkel hängt dabei von dem Verhältnis des
Abstandes a1 zur Breite b2 ab. Wenn der Abstand a1 größer
als die Breite b2 der Innenflügel 17 und 18 ist, lassen die
Außenflügel 13 und 14 sich nur beschränkt auseinander
klappen, und zwar nur so weit, bis die Innenflügel 17 und 18
die Strecklage in Bezug auf den Primärfalz 19 erreicht
haben. Die Außenflügel 13 und 14 schließen dann einen mehr
oder minder großen Winkel zwischen 0° und 180° ein. Wenn der
Abstand a1 gleich der Breite b2 der Innenflügel 17 und 18
gewählt wird, lassen sich sowohl die Außenflügel 13 und 14
wie auch die Innenflügel 17 und 18 bis in ihre Strecklage
auseinanderklappen, bei der die Innenflügel flach auf dem
inneren Bereich der Außenflügel aufliegen.
Je nach der Wahl der Breite b2 der Innenflügel 17 und 18 im
Verhältnis zur Breite b1 der Außenflügel 13 und 14 und zum
Abstand a1 der Sekundärfalze 23 und 24 vom Falz 15 des
Außenteils 11 ergeben sich für die Innenflügel bei zusammen
geklapptem Werbebrief unterschiedliche Auswirkungen. Wenn
die Breite b2 größer als die Differenz zwischen der
Breite b1 und dem Abstand a1 ist, stehen die Innenflügel 17
und 18 um das Unterschiedsmaß über den Seitenrand 25 bzw. 26
der Außenflügel 13 und 14 über. Wenn die Breite b2 kleiner
als die besagte Differenz ist, liegt der Primärfalz 19 um
das Unterschiedsmaß innerhalb des Seitenrandes 25 und 26 der
Außenflügel. Wenn die Breite b2 gleich der besagten Diffe
renz ist, ist der Primärfalz 19 mit dem Seitenrand 25 und 26
der Außenflügel bündig.
Die sekundären Flächenabschnitte 21 und 22 dienen der
Verbindung des Innenteils 12 mit dem Außenteil 11. Dafür
sind auf der Außenseite der sekundären Flächenabschnitte 21
und 22 und/oder auf dem ihnen gegenüberliegenden Flächen
abschnitt der Innenseite der Außenflügel 13 und 14 zumindest
entlang dem benachbarten Sekundärfalz 23 bzw. 24 je ein in
Fig. 1 nicht sichtbarer Klebstoffauftrag angebracht, mittels
dessen die sekundären Flächenabschnitte mit den Außenflügeln
dauerhaft verbunden sind.
Da bei den sekundären Flächenabschnitten 21 und 22 an ihrem
vom Primärfalz 19 abgekehrten äußeren Seitenrand keine
weiteren Flächenabschnitte oder Teile anschließen, müssen
sie nicht breiter als die seitliche Ausdehnung des Kleb
stoffauftrages sein. Bei den aus Fig. 1 und Fig. 2 ersicht
lichen Werbebriefen ist daher die Breite der sekundären
Flächenabschnitte kleiner als der Abstand a1 zwischen den
Sekundärfalzen 23 und 24 und dem Falz 15 des Außenteils 11.
Für die Länge des Innenteils 12 gilt ähnliches, was zuvor
über die Breite ausgeführt wurde. Im allgemeinen hat der
Innenteil 12 die gleiche Länge wie der Außenteil 11. Zumin
dest ist das bei den in der Zeichnung dargestellten Ausfüh
rungsbeispielen angenommen. Dabei ist zu beachten, daß nur
der besseren Übersichtlichkeit wegen der untere und/oder der
obere Rand des Innenteils geringfügig gegenüber dem Längs
rand 27 bzw. 28 des Außenteils 11 versetzt dargestellt sind,
obwohl sie in Wirklichkeit bündig zueinander sind.
Am Innenteil 12 ist im Verlauf des Primärfalzes 19 eine Per
forierung 29 vorhanden. Sie erstreckt sich über die gesamte
Länge des Innenteils 12, d. h. über die gesamte Länge des
Primärfalzes 19. Die Länge der einzelnen Perforationen und
die Länge der zwischen ihnen verbliebenen Stegteile sind so
gewählt, daß die beiden Innenflügel 17 und 18 sich ohne
Zuhilfenahme eines Schneidwerkzeuges entlang dem Primär
falz 19 leicht voneinander trennen lassen. Danach lassen die
Innenflügel 17 und 18 sich auseinanderklappen und die
gesamte Innenfläche der Innenflügel 17 und 18 und der
anschließenden sekundären Flächenabschnitte 21 und 22 frei
betrachten.
Bei dem aus Fig. 2 ersichtlichen Werbebrief 30 ist der
Außenteil 31 gleich dem Außenteil 11 des Werbebriefes 10
ausgebildet. Der Innenteil 32 ist gegenüber dem Innenteil 12
abgewandelt.
Der Innenteil 32 ist wiederum aus einen einzigen rechteck
förmigen Zuschnitt hergestellt. Ein erster Falz 33 ist
wiederum in der Mitte der Gesamtbreite des Zuschnittes
vorhanden. In einem geringen Abstand a2 vom ersten Falz 33
ist je ein zweiter Falz 34 bzw. 35 vorhanden. Ihre Falz
richtung ist derjenigen des ersten Falzes 33 entgegenge
setzt. Diese beiden einander unmittelbar benachbarten
Falze 34 und 35 bilden gemeinsam den Primärfalz 36 des
Innenteils 32. In einem Abstand, der gleich der vorgesehenen
Breite b2 der Innenflügel 36 und 37 ist, ist je ein dritter
Falz vorhanden, dessen Falzrichtung entgegengesetzt der
jenigen der zweiten Falze 34 und 35 ist. Diese beiden
dritten Falze bilden je einen der Sekundärfalze 38 bzw. 39.
Von den zwischen dem ersten Falz 33 und den zweiten
Falzen 34 und 35 gelegenen beiden schmalen Flächen
streifen 42 und 43 ist wenigstens einer auf seiner Innen
seite mit einem in Fig. 2 nicht sichtbaren Klebstoffauftrag
versehen, der zumindest entlang dem Primärfalz 41 angebracht
ist. Mittels dieses Klebstoffauftrages sind die beiden
Flächenstreifen 42 und 43 dauerhaft miteinander verbunden,
wodurch die zweiten Falze 34 und 35 gemeinsam als Primär
falz 41 wirken.
Die an die beiden Innenflügel 36 und 37 anschließenden
sekundären Flächenabschnitte 44 bzw. 45 sind mit dem benach
barten Außenflügel 46 bzw. 47 in der gleichen Weise dauer
haft verbunden, wie das bei den sekundären Flächenab
schnitten 21 und 22 (Fig. 1) erläutert wurde.
Im Verlauf der beiden zweiten Falze 34 und 35 ist je eine in
der Längsrichtung durchgehende Perforierung 48 bzw. 49
vorhanden, von denen in Fig. 2 nur die Perforierung 49 auf
der Seite des Innenflügels 37 erkennbar ist. Diese beiden
Perforierungen 48 und 49 sind gleich oder zumindest ähnlich
der Perforierung 29 (Fig. 1) ausgebildet. Dadurch lassen
sich die miteinander verklebten schmalen Flächenstreifen 42
und 43 gemeinsam von den anschließenden Innenflügeln 36
bzw. 37 abtrennen, wonach die Innenflügel 36 und 37 wieder
frei auseinandergefaltet werden können.
Bei dem aus Fig. 3 ersichtlichen Werbebrief 50 mit dem
Außenteil 51 und dem Innenteil 52 ist der Außenteil 51
wieder gleich dem Außenteil 11 gestaltet. Er weist die
beiden Außenflügel 53 und 54 auf, die entlang dem gemein
samen Falz 55 relativ zueinander gefaltet werden können.
Der Innenteil 52 ist wiederum aus einem einzigen rechteck
förmigen Zuschnitt hergestellt. In der Mitte der Breiten
erstreckung dieses Zuschnittes ist wiederum ein Falz 56
vorhanden, der hier unmittelbar am Falz 55 des Außenteils 51
anliegt. Die beiderseits daran anschließenden sekundären
Flächenabschnitte 57 und 58 erstrecken sich bis zu dem
benachbarten zweiten Falz, der je einen der Sekundärfalze 61
bzw. 62 des Innenteils 52 bildet. An diese Sekundärfalze
schließt je einer der Innenflügel 63 bzw. 64 an. Die Innen
flügel werden von je einem dritten Falz 65 bzw. 66 begrenzt.
Daran schließt je schmaler Flächenstreifen 67 bzw. 68 an.
Die sekundären Flächenabschnitte 57 und 58 sind mittels
eines in Fig. 3 nicht sichtbaren Klebstoffauftrages mit dem
benachbarten Außenflügel 53 bzw. 54 dauerhaft verklebt.
Auf der Innenseite zumindest eines dieser beiden Flächen
streifen 67 und 68 ist ein in Fig. 3 nicht sichtbarer Kleb
stoffauftrag angebracht, mittels dessen die beiden Flächen
streifen 67 und 68 dauerhaft miteinander verklebt werden.
Die dadurch unmittelbar nebeneinander liegenden dritten
Falze 65 und 66 bilden gemeinsam den Primärfalz 69 des
Innenteils 52.
Im Verlaufe der beiden dritten Falze 65 und 66 ist am Innen
teil 52 je eine Perforierung 71 und 72 angebracht, von denen
in Fig. 3 nur die auf der Seite des Innenflügels 64 gelegene
Perforierung 72 sichtbar ist. Aufgrund dieser Perforie
rungen 71 und 72 lassen sich die miteinander verklebten
schmalen Flächenstreifen 67 und 68 von den beiden Innen
flügeln 63 und 64 abtrennen, so daß diese frei aufgeklappt
werden können.
Bei dem aus Fig. 4 ersichtlichen Werbebrief 80 mit dem
Außenteil 81 und dem Innenteil 82 ist der Außenteil 81
wiederum gleich dem Außenteil 11 (Fig. 1) ausgebildet. Der
Innenteil 82 ist ähnlich dem Innenteil 52 (Fig. 3) gestal
tet.
Der Innenteil 82 ist aus einem einzigen rechteckförmigen
Zuschnitt hergestellt, bei dem in der Mitte seiner Breiten
erstreckung ein erster Falz 83 vorhanden ist, der wiederum
am Falz 84 des Außenteils 81 anliegt, um den die beiden
Außenflügel 85 und 86 auseinander- und zusammengeklappt
werden können.
Die beiden sekundären Flächenabschnitte 87 und 88 des Innen
teils 82 sind wiederum mit dem benachbarten Außenflügel 85
bzw. 86 dauerhaft verklebt. An die beiden Sekundärfalze 89
und 90 schließen die beiden Innenflügel 91 bzw. 92 an. An
ihrem vom Sekundärfalz abgekehrten Rand ist je ein dritter
Falz 93 bzw. 94 vorhanden. Daran schließen wieder zwei
schmale Flächenstreifen 95 und 96 an.
Wie beim Werbebrief 50 (Fig. 3) ist auf der Innenseite eines
der beiden schmalen Flächenstreifen 95 und 96 ein Klebstoff
auftrag 97 aufgebracht. Damit sind die beiden Flächen
streifen miteinander verbunden, so daß die beiden dritten
Falze 93 und 94 wieder dicht nebeneinander liegen und
gemeinsam den Primärfalz 98 des Innenteils bilden.
Der Klebstoffauftrag 97 hat eine so geringe Haftfähigkeit,
daß die beiden schmalen Flächenstreifen 95 und 96 wohl
aneinandergeheftet nicht aber dauerhaft miteinander verklebt
sind. Der Klebstoffauftrag 97 ist so beschaffen, daß die
beiden schmalen Flächenstreifen 95 und 96 mit einer gewissen
geringen Kraftaufwendung auseinandergezogen werden können,
ohne daß dabei einer der beiden Flächenstreifen 95 und 96
verletzt wird. Falls es für diese Wirkungsweise des an einem
der Flächenstreifen 95 und 96 angebrachten Klebstoffauf
trages zweckmäßig ist, kann die Innenseite des anderen
schmalen Flächenstreifens mit einer Beschichtung versehen
werden, die das verletzungsfreie Trennen der beiden Flächen
streifen 95 und 96 erleichtert oder es erst richtig möglich
macht.
Im Hinblick darauf, daß die beiden schmalen Flächen
streifen 95 und 96 sich voneinander lösen lassen, sind für
das Auseinanderklappen der beiden Innenflügel 93 und 94
Perforierungen zum Abtrennen der Flächenstreifen 95 und 96
nicht erforderlich.
Der aus Fig. 5 ersichtliche Werbebrief 100 mit dem Außen
teil 101 und dem Innenteil 102 ist hinsichtlich seiner räum
lich-körperlichen Merkmale gleich dem Werbebrief 80 (Fig. 4)
gestaltet. Seine Abwandlung gegenüber dem Werbebrief 80
betrifft nur den Klebstoffauftrag 103, der auf einem der
beiden schmalen Flächenstreifen 104 und 105 angebracht ist.
Diese beiden Flächenstreifen 104 und 105 schließen längs des
Falzes 106 bzw. 107 an die Innenflügel 108 bzw. 109 an.
Durch den Klebstoffauftrag 103 werden die schmalen Flächen
streifen 104 und 105 wieder aneinandergeheftet, so daß die
sie begrenzenden Falze 106 und 107 wieder gemeinsam den
Primärfalz 111 des Innenteils 102 bilden.
Wie in Fig. 5 angedeutet ist, ist der Klebstoffauftrag 103
auf einen schmalen Flächenbereich 112 beschränkt, der unmit
telbar an den Primärfalz 111 anschließt. Der übrige Flächen
bereich 113 bis zum freien Seitenrand des Flächenab
schnittes 104 ist klebstoffrei. Dadurch können die außen
gelegenen Flächenbereiche der schmalen Flächenstreifen 104
und 105 entsprechend dem Flächenbereich 113 dann schon
auseinandergespreizt werden, wenn die Flächenstreifen im
Bereich des Klebstoffauftrages 103 noch aneinanderhaften.
Dadurch kann der klebstoffreie Flächenbereich 113 der
schmalen Flächenstreifen 104 und 105 besser erfaßt werden
und die Flächenstreifen selbst können leichter auseinander
gezogen werden, so daß anschließend die Innenflügel 108
und 109 frei aufgeklappt werden können.
Bei dem aus Fig. 6 ersichtlichen Werbebrief 120 mit dem
Außenteil 121 und dem Innenteil 122 sind bei gleicher Ausge
staltung dieser Teile wie beim Werbebrief 80 (Fig. 4) oder
bei dem Werbebrief 100 (Fig. 5) lediglich die schmalen
Flächenstreifen 123 und 124 etwas abgewandelt, die mittels
des in Fig. 6 nicht sichtbaren Klebstoffauftrages aneinander
angeheftet sind.
An dem vom Primärfalz 125 des Innenteils 122 abgekehrten
Rand 126 bzw. 127 der Flächenstreifen 123 und 124 ist je
eine Ausnehmung 128 bzw. 129 vorhanden, die nach Art eines
Daumeneinschnittes ausgeführt ist und eine bogenförmige
Randlinie aufweist. Die beiden Ausnehmungen 128 und 129 sind
in der Längsrichtung ihres Randes zweckmäßigerweise um
wenigstens ihre eigene Längsabmessung gegeneinander versetzt
angeordnet, so daß jeder Ausnehmung 128 und 129 ein
geschlossener Flächenteil des jeweils anderen schmalen
Flächenstreifen 124 bzw. 123 gegenüberliegt. Aufgrund dieser
Ausnehmungen 128 und 129 können die beiden schmalen Flächen
streifen 123 und 124 noch leichter auseinandergespreizt
werden, als das beim Werbebrief 100 (Fig. 5) der Fall ist.
Claims (7)
1. Werbebrief mit den Merkmalen:
- - es ist ein Außenteil (11) und ein Innenteil (12) vorhanden,
- - der Außenteil (11) weist zwei Flügel (13; 14) (Außen
flügel) auf,
- - - die entlang einer gemeinsamen Falzlinie (15) anein ander anschließen und
- - - die um diesen Falz (15) gegeneinander faltbar sind,
- - der Innenteil (12) weist zwei Flügel (17; 18) (Innen
flügel) mit rechteckiger Grundrißfläche auf,
- - - die entlang einer gemeinsamen Falzlinie (19) anein ander anschließen,
- - - die um diesen Falz (19) (Primärfalz) gegeneinander faltbar sind,
- - - und die untereinander eine bestimmte Breite (b2) haben,
- - an jedem Innenflügel (17; 18) schließt an dem vom Primärfalz (29) abgekehrten Rand je ein sekundärer Flächenabschnitt (21; 22) an, der eine bestimmte Breite hat,
- - zwischen diesem sekundären Flächenabschnitt (21; 22)
und dem zugehörigen Innenflügel (17; 18) ist ein
zweiter Falz (23; 24) (Sekundärfalz) vorhanden,
- - - der parallel zum Primärfalz (19) des Innenteils (12) und zum Falz (15) des Außenteils (11) ausgerichtet ist,
- - auf der Außenseite der sekundären Flächenab schnitte (21; 22) und/oder an der gegenüberliegenden Innenseite der Außenflügel (13; 14) ist zumindest entlang dem Sekundärfalz (23; 24) je ein Klebstoffauf trag vorhanden, mittels dessen jeder der sekundären Flächenabschnitte (21; 22) mit dem benachbarten Außen flügel (13; 14) verbunden ist,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - im Verlauf des Primärfalzes (19) oder im Flächenbe reich wenigstens eines der Innenflügel ist eine in der Längsrichtung durchgehende Perforierung (29) vorhan den.
2. Werbebrief nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an den Innenflügeln (36, 37; 63, 64) schließen entlang dem Primärfalz (41; 69) schmale Flächen streifen (42, 43; 67, 68) an, die an dem vom Primär falz (41; 69) abgekehrten Rand entweder einstückig aneinander anschließen oder getrennt voneinander enden,
- - auf der Innenseite wenigstens eines der schmalen Flächenstreifen (42, 43; 67, 68) ist ein Klebstoffauf trag angebracht, mittels dessen die schmalen Flächen streifen dauerhaft miteinander verbunden sind.
3. Werbebrief mit den Merkmalen:
- - es ist ein Außenteil (81) und ein Innenteil (82) vorhanden,
- - der Außenteil (81) weist zwei Flügel (85; 86) (Außen
flügel) auf,
- - - die entlang einer gemeinsamen Falzlinie (84) anein ander anschließen und
- - - die um diesen Falz (84) gegeneinander faltbar sind,
- - der Innenteil (82) weist zwei Flügel (93; 94) (Innen
flügel) mit rechteckiger Grundrißfläche auf,
- - - die entlang einer gemeinsamen Falzlinie (98) anein ander anschließen,
- - - die um diesen Falz (98) (Primärfalz) gegeneinander faltbar sind,
- - - und die untereinander eine bestimmte Breite (b2) haben,
- - an jedem Innenflügel (93; 94) schließt an dem vom Primärfalz (98) abgekehrten Rand je ein sekundärer Flächenabschnitt (87; 88) an, der eine bestimmte Breite hat,
- - zwischen diesem sekundären Flächenabschnitt (87; 88)
und dem zugehörigen Innenflügel (93; 94) ist ein
zweiter Falz (91; 92) (Sekundärfalz) vorhanden,
- - - der parallel zum Primärfalz (98) des Innenteils (82) und zum Falz (84) des Außenteils (81) ausgerichtet ist,
- - auf der Außenseite der sekundären Flächenab schnitte (87; 88) und/oder an der gegenüberliegenden Innenseite der Außenflügel (85; 86) ist zumindest entlang dem Sekundärfalz (91; 92) je ein Klebstoffauf trag vorhanden, mittels dessen jeder der sekundären Flächenabschnitte (87; 88) mit dem benachbarten Außen flügel (85; 86) verbunden ist,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an den Innenflügeln (93; 94) schließt entlang dem Primärfalz (98) je ein schmaler Flächen streifen (95; 96) an, die an dem vom Primärfalz (98) abgekehrten Rand getrennt voneinander enden,
- - auf der Innenseite wenigstens eines der schmalen Flächenstreifen (95; 96) ist ein Klebstoffauftrag (97) angebracht,
- - der Klebstoffauftrag (97) hat nur eine begrenzte Haft fähigkeit, so daß die schmalen Flächen streifen (95; 96) unverletzt voneinander trennbar sind.
4. Werbebrief nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - der Klebstoffauftrag (103) ist auf einen schmalen Flächenabschnitt entlang dem Primärfalz (111) beschränkt.
5. Werbebrief nach Anspruch 2 oder 3,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an dem vom Primärfalz (125) abgekehrten Rand 126; 127) wenigstens eines der schmalen Flächen streifen (123; 124) ist eine Ausnehmung (128; 129) vorhanden, die vorzugsweise eine bogenförmige Rand linie aufweist,
- - bevorzugt sind am Rand (126; 127) beider Flächen streifen (123; 124) je eine Ausnehmung (128; 129) vorhanden, die in der Längsrichtung des Randes (126; 127) vorzugsweise um wenigstens ihre Längsabmessung gegeneinander versetzt angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914119017 DE4119017A1 (de) | 1991-06-08 | 1991-06-08 | Brief fuer werbezwecke |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914119017 DE4119017A1 (de) | 1991-06-08 | 1991-06-08 | Brief fuer werbezwecke |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4119017A1 true DE4119017A1 (de) | 1992-12-10 |
Family
ID=6433588
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19914119017 Withdrawn DE4119017A1 (de) | 1991-06-08 | 1991-06-08 | Brief fuer werbezwecke |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4119017A1 (de) |
Citations (9)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
GB410901A (en) * | 1932-12-31 | 1934-05-31 | Theodore Brown | Improvements in postal letter cards |
US2168920A (en) * | 1938-01-31 | 1939-08-08 | Wiasmann Ludwig | Letter card |
US2298601A (en) * | 1940-05-31 | 1942-10-13 | Verne K Tremblett | Mailing piece |
US2725651A (en) * | 1952-07-28 | 1955-12-06 | Brown & Bigelow | Greeting fold display |
US2824394A (en) * | 1956-02-01 | 1958-02-25 | Hallmark Cards | Greeting card |
DE2140416A1 (de) * | 1971-08-12 | 1973-02-15 | Ernst Von Baeckmann | Fragebogen mit antwortspalte |
DE3447883A1 (de) * | 1984-01-17 | 1985-07-25 | Pan-Adress Direktwerbe GmbH & Co Vertriebs-KG, 8033 Planegg | Postversandeinheit |
US4534581A (en) * | 1983-12-14 | 1985-08-13 | Nekoosa Envelopes, Inc. | Product and method for using airline tickets |
DE3809373A1 (de) * | 1988-02-22 | 1988-09-01 | Yilmabasar Galip Dipl Designer | Mehrfach gefaltete, zur erzeugung einer dreidimensionalen wirkung aufstellbare karte |
-
1991
- 1991-06-08 DE DE19914119017 patent/DE4119017A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (9)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
GB410901A (en) * | 1932-12-31 | 1934-05-31 | Theodore Brown | Improvements in postal letter cards |
US2168920A (en) * | 1938-01-31 | 1939-08-08 | Wiasmann Ludwig | Letter card |
US2298601A (en) * | 1940-05-31 | 1942-10-13 | Verne K Tremblett | Mailing piece |
US2725651A (en) * | 1952-07-28 | 1955-12-06 | Brown & Bigelow | Greeting fold display |
US2824394A (en) * | 1956-02-01 | 1958-02-25 | Hallmark Cards | Greeting card |
DE2140416A1 (de) * | 1971-08-12 | 1973-02-15 | Ernst Von Baeckmann | Fragebogen mit antwortspalte |
US4534581A (en) * | 1983-12-14 | 1985-08-13 | Nekoosa Envelopes, Inc. | Product and method for using airline tickets |
DE3447883A1 (de) * | 1984-01-17 | 1985-07-25 | Pan-Adress Direktwerbe GmbH & Co Vertriebs-KG, 8033 Planegg | Postversandeinheit |
DE3809373A1 (de) * | 1988-02-22 | 1988-09-01 | Yilmabasar Galip Dipl Designer | Mehrfach gefaltete, zur erzeugung einer dreidimensionalen wirkung aufstellbare karte |
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
DE60008702T2 (de) | Taschentücherpaket | |
DE69133016T2 (de) | Gefalteter bogen | |
DE10301481B4 (de) | Prismenförmiges Gebinde | |
DE69806469T2 (de) | Rechenschieber und anzeige die auch mit dosen fuer arzneien und andere gegenstaende kombiniert werden koennen | |
DE60301806T2 (de) | Schachtel mit Verschlusswandelement, Sicherheitssiegel und Elementen zum Wiederverschließen des Wandelements und Zuschnitt dafür | |
DE3704393C1 (de) | Faltkarte | |
DE1586468A1 (de) | Karton mit Abreisskante | |
DE1801399A1 (de) | Faltschachtel als Verpackungs- und Schaustellungsschachtel,insbesondere fuer ein Feuerzeug | |
DE19739641A1 (de) | Faltschachtel für Gebäck und Kuchen, hergestellt aus einem Blankett, das in einem Stück zugeschnitten wurde | |
EP3854714B1 (de) | Faltschachtel | |
DE69501338T2 (de) | Schachtel mit Aussenwänden und Innenträgerkörper | |
DE4121914A1 (de) | Weichpackung aus kunststoffolie zur aufnahme eines stapels von gefalteten erzeugnissen aus papier, tissue ect., insbesondere von papiertaschentuechern und servietten | |
DE4119017A1 (de) | Brief fuer werbezwecke | |
DE9310598U1 (de) | Motivkarte | |
DE2215372A1 (de) | Kartonzuschnitt | |
DE2207676A1 (de) | Zusammenklappbarer hohlkoerper | |
EP0518232B1 (de) | Brief für Werbezwecke | |
DE9010670U1 (de) | Weichpackung aus Kunststoffolie zur Aufnahme eines Stapels von gefalteten Erzeugnissen aus Papier, Tissue ect., insbesondere von Papiertaschentüchern und Servietten | |
DE3227859C2 (de) | ||
DE202010015666U1 (de) | Zigarettenpapier | |
DE3226200C2 (de) | Tapeten-Vorbeitungsvorrichtung | |
DE2720591C2 (de) | Sammelbehälter aus Karton oder dergleichen für Kleingegenstände | |
DE20200959U1 (de) | Verpackungshülse für die Aufnahme von insbesondere Rollenwaren | |
AT403795B (de) | Faltschachtel | |
DE9209742U1 (de) | Faltprospekt mit damit verbundener Postkarte |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |