DE4115730A1 - Anordnung zur objektidentifikation - Google Patents
Anordnung zur objektidentifikationInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Objektidentifikation,
bestehend aus einer Abfrageeinrichtung und ggf. mehreren
Datenträgern, die günstigerweise als flache Codekarte (im
Scheckkarten-Format) ausgeführt sowie jeweils an oder in der
Oberfläche der zu identifizierenden Objekte angebracht sind
und von der Abfrageeinrichtung bei möglichen Relativentfernungen
von einigen Zentimetern bis Dezimetern gelesen werden
können, wobei die Anordnung vorzugsweise bei der automatisierten
Warenerkennung, einer Kontrolle oder Identifizierung
von Objekten im Produktionsprozeß, insbesondere im Rahmen der
computergestützten Fertigung (CIM), in Transportprozessen,
aber auch als elektronische Schließeinrichtung in der Sicherungstechnik
oder zur Personenidentifizierung bzw. -kontrolle
Verwendung finden kann.
Anordnungen und Verfahren zur Objektidentifikation unter Verwendung
zusätzlicher Datenträger sind in großer Vielfalt und
für unterschiedlichste Anwendungen bekannt. In ihrer Grundkonfiguration
bestehen sie stets aus einer Abfrageeinrichtung
sowie den zu identifizierenden Objekten zugeordneten Daten
trägern.
Einfachste Lösungen verwenden dazu Markierungen in einem
bestimmten Code, die auf den zu identifizierenden Objekten
aufgebracht werden. Allgemein verbreitet sind dabei Strichcodes,
die insbesondere bei der Warenerkennung eine große Anwendung
erfahren. Entsprechende Systeme sind u. a. in der DE-
OS 28 22 573 und in der WO-Anm. 88/05 575 beschrieben.
Solche Strichcodes werden über besondere Lesegeräte, sogenannte
Scanner, gelesen. Dabei müssen die Scanner in geringstem
Abstand und relativ genauer Positionierung über den Code
geführt werden oder es müssen aufwendige und teure Laser-
oder CCD-Scanner eingesetzt werden. Durch geringfügigste
Verschmutzungen oder Beschädigungen können die Strichcodes
bereits unidentifizierbar werden. Zur Veränderung der codierten
Daten müssen jeweils die alten Strichcodemarkierungen
entfernt und neue aufgebracht werden.
Komfortablere Systeme, bei denen die Daten von Objekten mit
großer Störsicherheit gelesen werden können und die eine Pro
grammierbarkeit der Daten in gewissem Umfange vorsehen, setzen
deshalb Datenträger ein, welche die in ihnen abgespeicherten
Informationen über Trägermedien aktiv ausgeben.
In solchen Systemen ist es jedoch erforderlich, die Datenträger
mit Energie zu versorgen.
Hierfür ist im DD-WP 2 77 141 eine Anordnung zum automatischen
Identifizieren von Objekten beschrieben, bei der die Datenträger,
die die Form von Induktionsschleifen mit spezieller
Geometrie, als welche die Identifikationsdaten codiert sind,
besitzen, induktiv von einer Sendespule aus mit Energie versorgt
werden.
Zur Identifizierung selbst werden die Induktionsschleifen
abgetastet und aus dem Phasenvergleich zwischen der ausgesendeten
und der induzierten Spannung die Daten gewonnen.
Dabei ist jedoch eine sehr enge Kopplung zwischen der Abfrageeinrichtung
und den Induktionsschleifen erforderlich. Es
lassen sich auf diese Weise nur sehr wenige Informationen
übertragen, auch ergeben sich Probleme hinsichtlich der Stör
sicherheit.
Zur Vermeidung der letztgenannten Nachteile wird in der Anordnung
nach WO-Anm. 86/01 058 ein elektronisch aktiver Datenträger
verwendet. Dabei enthalten eine als Feststation
ausgelegte Auswerteeinrichtung und der Datenträger jeweils
einen Schwingkreis unter Benutzung von Ferritantennen.
Für eine Identifikation werden beide Schwingkreise induktiv
gekoppelt. Dabei wird dem Datenträger die zur Datenausgabe
erforderliche Energie über ein mit Synchronisationssignalen
frequenzmoduliertes HF-Signal übertragen, die Datenausgabe an
die Feststation erfolgt vermittels eines amplitudenmodulierten
HF-Signales.
Neben der erforderlichen engen Kopplung zwischen den Schwingkreisen
ergibt sich nachteilig, daß zur Realisierung der Ferritantenne
ein größerer (Volumen-)Aufwand des Datenträgers
erscheint bzw. leistungsstärkere HF-Sender und empfindliche
Empfänger in der Feststation erforderlich sind.
Das oben beschriebene Prinzip findet allgemeine Anwendung in
elektronischen Schlössern, vgl. DE-OS 31 49 789 und DE-OS
38 13 492, wo die enge Kopplung zwischen Schloß und elektronischem
Schlüssel a priori gegeben ist.
Eine komfortable "elektronische Warenbegleitkarte" zur Anwen
dung im technologischen Prozeß der Produktion von Halbleiterchips
ist in der Schrift "SMART-Traveller System. Integrated
Solution for Material Control Automation"; ASYST Technologies;
Oct. 1987 beschrieben.
Dabei ist zwischen den Datenträgern und Auswerteeinrichtungen
eine bidirektionale Verbindung über Infrarot-LEDs und -Fototransistoren
konzipiert. Die Datenträger lassen sich hierbei
auslesen und mit neuen Daten beschreiben. Zusätzlich ist noch
eine Ausgabe ausgewählter Daten über eine LCD-Anzeige am
Datenträger möglich.
Zur Stromversorgung der Datenträger macht sich jedoch eine
ständige autonome Energieversorgung, d. h. der Einsatz von
Brennelementen, üblicherweise Lithium-Zellen, erforderlich,
da der Stromverbrauch der Datenträger durch ihre Freiprogrammierbarkeit
sowie die den Gebrauchswert erhöhenden Maßnahmen
doch beträchtlich bzw. kein längerer Ausfall der Stromversorgung
zulässig ist.
Die Notwendigkeit von Brennelementen sowie die für sie erforderliche
Wartung, ein zyklisches Ersetzen verbrauchter Elemente,
sowie der größere Schaltungsaufwand und damit höhere
Kosten stellen die gravierenden Nachteile dieses Systems dar.
Bei der Mehrheit der Anwendungen von Objektidentifikationssystemen
machen sich zudem keine uneingeschränkte Freiprogrammierbarkeit
der Datenträger sowie eine zusätzliche visuelle
Datenausgabe am Datenträger selbst erforderlich.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
zur Objektidentifikation zu entwickeln, die mit geringem
Aufwand, insbesondere mit geringstem Volumenbedarf der den zu
identifizierenden Objekten zugeordneten Datenträger, realisierbar
ist und die Übertragung einer größeren Zahl von Informationen
mit hoher Störsicherheit über variable Entfernungen
im Zentimeter- bis Dezimeterbereich gestattet, ohne daß
die Datenträger eine autonome interne Energieversorgung be
sitzen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Anordnung zur
Objektidentifikation mit den Merkmalen des Patentanspruches 1
gelöst.
Die Abfrageeinrichtung sendet kontinuierlich bzw. zyklisch
mit Steuerimpulsen modulierte hochfrequente Wellen. Ist durch
räumliche Nähe eine induktive Kopplung zu einem Datenträger
gegeben, so wird diesem über seine Empfangsantenne die HF-
Energie übertragen. In der Stromversorgungsschaltung wird
daraus über Gleichrichtung und Stabilisierung die Betriebsspannung
des Datenträgers gewonnen. Der angeschlossene Energiespeicher
realisiert eine Speicherung für eine Ausgabe
leistungsstarker Lichtimpulse über den Sender.
Durch das Synchronimpulsfilter erfolgt die Demodulation der
dem HF-Trägersignal aufmodulierten Impulse. Diese werden nach
ihren Parametern unterschieden, so daß Synchron- und Rücksetzimpulse
abgeleitet werden können.
Auf den ersten empfangenen Rücksetzimpuls wird der Adreßgenerator
rückgesetzt und generiert anschließend, mit jedem empfangenen
Synchronimpuls fortschaltend, sukzessive jede Adreßbelegung
des Speichers. Der Speicher wird entsprechend
ausgelesen, die Identifikationsdaten werden seriell umgesetzt
und toren das von den Synchronimpulsen gesteuerte Monoflop.
Je nach Speicherbelegung wird damit korrespondierend zu den
Synchronimpulsen der Sender für Lichtimpulse angesteuert und
es erfolgt die Ausgabe bzw. Unterdrückung des dem Synchronimpuls
zuzuordnenden Lichtimpulses.
Die Lichtimpulse werden vom Fotosensor der Abfrageeinrichtung
aufgenommen und nach entsprechender Formierung und Verstärkung
an die Auswerteeinrichtung übergeben. In der Auswerteeinrichtung
werden durch Vergleich der Synchronimpulse mit
den empfangenen Lichtimpulsen die im Datenträger abgespeicherten
Identifikationsdaten dekodiert und zur weiteren Auswertung
bereitgestellt.
Durch die Kombination der hochfrequenten Energieübertragung
bei gleichzeitiger Übertragung von Synchronisationsimpulsen
durch Modulation des Energieträgers und der Übertragung der
Identifikationsdaten vermittels der Infrarotverbindung zwischen
Datenträger und Abfrageeinrichtung ist eine äußerst
sichere Datenübertragung auch bei in weiten Grenzen (Zentimeter-
bis Dezimeterbereich als technisch sinnvoll) veränderlicher
Position von Datenträger und Hochfrequenzsender/Abfrageeinrichtung
möglich.
Der schaltungstechnische Aufwand zur Realisierung insbesonde
re der Datenträger ist gering.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Patentansprüchen 2 bis 10.
Hervorzuheben ist dabei eine Ausgestaltungsvariante nach den
Patentansprüchen 2 bzw. 3: In einem Ruhezustand der Anordnung,
wenn keine Kopplung der Abfrageeinrichtung mit einem
Datenträger gegeben ist, sendet der Sender für Lichtimpulse
der Abfrageeinrichtung kontinuierlich in kurzen Zeitabständen
Lichtimpulse mit von der Auswerteeinrichtung eingestellten
Parametern, d. h. in einer entsprechenden Kodierung.
Solange diese Impulse nicht von der Oberfläche eines Datenträgers
auf den Fotosensor der Abfrageeinrichtung reflektiert
werden und in der Auswerteeinrichtung die Korrespondenz der
empfangenen mit den ausgesandten Lichtimpulsen festgestellt
wurde, was eine hohe Störsicherheit der Anordnung garantiert,
bleibt der Hochfrequenzsender von der Auswerteeinrichtung,
die geeignete Schaltelemente ansteuert, abgeschaltet.
Erkennt die Auswerteeinrichtung über die empfangenen Lichtimpulse,
daß eine Kopplung zu einem Datenträger gegeben ist, so
wird der HF-Sender zugeschaltet und sendet kontinuierlich mit
Steuerimpulsen modulierte hochfrequente Wellen.
Mit dem Zuschalten des HF-Senders erfolgt vorzugsweise das
Abschalten des Senders für Lichtimpulse der Abfrageeinrichtung
über die Auswerteeinrichtung.
Der weitere funktionelle Ablauf der Objektidentifikation
entspricht dem bereits beschriebenen.
Nach Abschluß des Identifikationsvorganges schaltet die Auswerteeinrichtung
den HF-Sender samt Impulsgenerator wieder ab
und den Sender für Lichtimpulse der Abfrageeinrichtung wieder
zu.
Durch die Einführung des zusätzlichen Senders für Lichtimpulse
in der Abfrageeinrichtung, der über reflektierte Signale
der Auswerteeinrichtung das Erkennen einer vorliegenden Verbindung
der Abfrageeinrichtung mit einem Datenträger ermöglicht,
braucht der HF-Sender nur für die eigentlichen Identifikationsvorgänge
betrieben zu werden. Damit werden ständige
Identifikationszyklen bei nicht vorhandenen Datenträgern
vermieden.
Der zusätzlich erforderliche Schaltungsaufwand ist sehr gering,
da als Empfangs- und Auswerteelemente für die reflektierten
Signale ohnehin vorhandene Baugruppen der Abfrageeinrichtung
genutzt werden.
Die Erfindung sei nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
und vier Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 das Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Anord
nung
Fig. 2 den Stromlaufplan eines Datenträgers
Fig. 3 den Stromlaufplan einer Abfrageeinrichtung
Fig. 4a ein Impulsdiagramm der demodulierten HF-Spannung
im Datenträger
Fig. 4b ein Impulsdiagramm der Steuerimpulse für den
Sender für Lichtimpulse.
Wie in Fig. 1 dargestellt, verwendet die erfindungsgemäße
Anordnung eine Abfrageeinrichtung 1 und den zu identifizierenden
Objekten jeweils zugeordnete, als Codekarte ausgeführte
Datenträger 2, wovon einer dargestellt ist.
Die Abfrageeinrichtung 1 enthält einen Hochfrequenzgenerator
3.1, der über einen Modulator 3.2 eine Hochfrequenzendstufe
3.3 ansteuert, an die eine als Ferritantenne ausgeführte
Sendeantenne 3.4 angeschlossen ist.
Der so konfigurierte Hochfrequenzsender 3 ist über einen
Schalter 4, der von einer Auswerteeinrichtung 5 der Abfrageeinrichtung
1 angesteuert wird, zu- bzw. abschaltbar.
Er überträgt induktiv auf die Codekarte 2 die für deren
Stromversorgung erforderliche Energie. Dabei sind der HF-
Energie Steuerimpulse in Form von Rücksetz- und Synchronimpulsen
aufmoduliert. Dazu wird der Modulator 3.2 von einem
Synchronimpulsgenerator 6 gesteuert, der an der Auswerteeinrichtung
5 angeschlossen ist.
Des weiteren enthält die Abfrageeinrichtung 1 einen Sender für
Lichtimpulse 7, der ebenfalls von der Auswerteeinrichtung 5
angesteuert wird und in kurzen Zeitabständen in ihren Parametern
definierte Lichtimpulse aussendet.
Zum Empfang der reflektierten Impulse sowie von der Codekarte
2 gesendeten Informationen ist die Abfrageeinrichtung 1 mit
einem Fotosensor 8 versehen. Ihm ist ein Verstärker 9 nachgeschaltet,
dessen Ausgänge wieder mit der Auswerteeinrichtung
5 verbunden sind.
Die Auswerteeinrichtung 5 muß dabei nicht Bestandteil der
Abfrageeinrichtung 1 sein, es kann z. B. ein separater Rechner
oder ein Prozeßrechner der das Objektidentifikationssystem
benutzenden Anlage verwendet werden, der die aufgenommenen
Informationen verarbeitet und entsprechende Identifikationsdaten
ausgibt bzw. zur weiteren Verarbeitung bereit
stellt.
Eine Codekarte 2 ist von ihrer Oberflächenbeschaffenheit so
ausgeführt, daß sie die von der Abfrageeinrichtung 1 gesendeten
Lichtimpulse in hinreichendem Maße auf den Fotosensor 8
reflektiert.
Sie enthält, integriert in ihre Platine, eine gedruckte Rahmenantenne
10, die auf den Hochfrequenzsender 3 abgestimmt
ist. Der Rahmenantenne 10 ist ein Kondensator 11 parallelgeschaltet,
so daß ein Parallelschwingkreis gebildet wird.
An der Rahmenantenne 10 ist ein die Betriebsspannung Ub der
Codekarte 2 bereitstellende Stromversorgungsschaltung 12
angeschlossen, deren Ausgänge mit einem Energiespeicher 13
verbunden sind.
Des weiteren ist die Rahmenantenne 10 mit einem Synchronimpulsfilter
14 zur Demodulation der der HF-Energie aufgeprägten
Rücksetz- und Synchronimpulse verbunden. Es besitzt dementsprechend
einen Rücksetzimpulse RESET und einen Synchronimpulse
SYN ausgebenden Ausgang.
Diese Impulse sind wiederum auf die Eingänge eines Adreßgenerators
15 gelegt, dessen Ausgänge mit Adreßeingängen eines
Speichers 16, in dem die Identifikationsdaten programmiert
sind, verbunden sind. Auf entsprechende Initialisierung generiert
der Adreßgenerator 15 nacheinander sukzessive die Adreßbelegungen
des Speichers 16, so daß dieser ausgelesen
wird.
An den Datenausgängen des Speichers 16 ist ein Parallel-Serien-
Wandler 17 angeschlossen, der die parallel ausgelesenen
Identifikationsdaten seriell ausgibt. Der Ausgang des Parallel-
Serien-Wandlers 17 ist mit einem Ausgang einer Torschaltung
18 verbunden, an derem zweiten Eingang die Synchronimpulse
SYN anliegen. Der Ausgang der Torschaltung 18 steuert
ein Monoflop 19, so daß das Monoflop 19 mit über die Identifikationsdaten
getorten Synchronimpulsen SYN angesteuert
wird.
Der Ausgang des Monoflops 19 steuert einen Sender 20 für
Lichtimpulse, über die die Identifikationsdaten an die Abfrageeinrichtung
1 übergeben werden. Dabei ist der Sender 20 aus
einem elektronischen Schalter 20.1 und dem von ihm geschalteten
eigentlichen Sender, einer Lichtquelle 20.2, aufgebaut.
Die Lichtquelle 20.2 wird zur Ausgabe leistungsstarker Sendeimpulse
vom Energiespeicher 13 gespeist.
In Fig. 2 ist eine konkrete Ausführungsform für eine Codekarte
2 dargestellt.
Dabei bildet die Rahmenantenne L1 mit dem Kondensator C1 in
bereits beschriebener Weise einen Eingangs- bzw. Empfangsschwingkreis.
Ein Knoten des Schwingkreises ist auf Masse
gelegt, am anderen Knoten sind zwei Dioden VD1; VD2 anodenseitig
angeschlossen.
Der Kathodenanschluß der Diode VD2 ist mit einem Anschluß
eines Elektrolytkondensators C2, der Kathode einer Z-Diode VD3
und einem Anschluß eines Kondensators C4 verbunden, deren
andere Anschlüsse an Masse liegen. Dabei bilden die Elemente
VD2; C2; VD3; C4 die Stromversorgungsschaltung 12; am Knoten
an der Anode der Z-Diode VD3 steht die durch Gleichrichtung
mit nachfolgender Stabilisierung der an der Rahmenantenne L1
anliegenden HF-Spannung gewonnene Betriebsspannung Ub der
Codekarte 2.
Dieser Knoten ist weiterhin über einen Widerstand R4 mit
einem als Energiespeicher 13 fungierenden Elektrolytkondensator
C5, dessen zweiter Anschluß an Masse gelegt ist, verbunden.
Der Kondensator C5 realisiert eine Speicherung der Energie
für den leistungsstarken Sendeimpuls des Senders 20.
Der Kathodenanschluß der Diode VD1 ist über den Eingang eines
Trigger-Negators D1.1 und über einen Widerstand R1 auf Masse
geführt.
Der Ausgang des Negators D1.1 ist zunächst mit dem Takteingang
eines RS-D-Flipflops D2 verbunden. Dabei liegt der Setzeingang
des Flipflops D2 an Masse und der Dateneingang an der
Betriebsspannung Ub. Der Datenausgang ist über einen Widerstand
R3 auf den Rücksetzeingang des Flipflops D2 und über
einen Kondensator C3 auf Masse gelegt. Damit ist das Flipflop
D2 als Monoflop geschaltet, wobei die Elemente R3; C3 das
Zeitglied bilden, so daß sich eine Zeitkonstante tau des
Monoflops zu tau=R3 *C3 ergibt.
Weiterhin ist der Ausgang des Negators D1.1 über einen Widerstand
R2 auf einen Eingang eines Trigger-NAND-Gatters D1.2
geführt, dessen zweiter Eingang am negierten Ausgang des
Flipflops D2 angeschlossen ist.
Die Elemente VD1; D1.1; R1; D2; R3; C3; R2; D1.2 bilden das
Synchronimpulsfilter 14.
Der Ausgang des NAND-Gatters D1.2 ist über einen weiteren
Trigger-Negator D1.3 auf den Rücksetzeingang eines vierstelligen
Binärzählers D3 gelegt, dessen Takteingang am Ausgang
des Gatters D2 angeschlossen ist. Der Binärzähler D3 arbeitet
als Adreßgenerator 15.
Die drei niedrigstwertigen der vier Ausgänge des Binärzählers
D3 sind jeweils auf die drei Adreßeingänge eines ersten und
zweiten 8-Kanal-Multiplexers D4; D5 und der höchstwertige
Ausgang des Binärzählers D3 ist auf den negierten Auswahleingang
des ersten Multiplexers D4 sowie negiert auf den negierten
Auswahleingang des zweiten Multiplexers D5 geführt. Die
beiden Multiplexer D4; D5 repräsentieren dabei den Parallel-
Serien-Wandler 17.
Der niedrigstwertige Dateneingang des ersten Multiplexers D4
ist mit der Betriebsspannung Ub, alle übrigen Dateneingänge
der Multiplexer D4; D5 sind mit zugehörigen Datenausgängen
einer Speicher-/Programmierschaltung P verbunden, in der die
Programmierung der Identifikationsdaten vorgenommen ist.
Diese sei nicht näher ausgeführt. Auf einfachste Weise, wie
dargestellt, ist sie als Matrix aus Drahtbrücken realisiert,
über die ihre Ausgänge mit der Betriebsspannung Ub verbunden
werden. Ist für einen Ausgang eine Brücke vorhanden, so liegt
die Betriebsspannung Ub am zugehörigen Eingang eines der
Multiplexer D4; D5.
In der Speicher-/Programmierschaltung P stehen 15 Bitstellen
zur Programmierung zur Verfügung, so daß 2¹⁵=32 768 Zustände
codiert abgespeichert werden können.
Die Datenausgänge der Multiplexer D4; D5 sind miteinander
verbunden auf den Dateneingang eines weiteren RS-D-Flipflops
D6 geführt, dessen Setzeingang an Masse und deren Takteingang
am Ausgang des Negators D1.1 angeschlossen ist. Der Dateneingang
ist weiterhin über einen Widerstand R9 auf Masse gelegt.
Der Ausgang des Flipflops D6 ist über einen Widerstand R6 auf
den Rücksetzeingang des Flipflops D6 und über einen Kondensator
C6 gegen Masse geschaltet. Damit arbeitet auch Flipflop
D6 als Monoflop, d. h. es stellt das Monoflop 19 dar, wobei
die Elemente R6; C6 das Zeitglied mit der Zeitkonstanten
tau′=R6 *C6 bilden und das Monoflop über die Ausgangsdaten
der Multiplexer D4; D5 an seinem Dateneingang getort wird.
Der negierte Ausgang des Flipflops D6 ist über einen Widerstand
R8 auf den Basisanschluß eines pnp-Transistors VT1
geführt, dessen Emitteranschluß über einen Widerstand R7 am
Betriebsspannungsanschluß des Kondensators C5 angeschlossen
und in dessem Kollektorstromkreis eine Infrarot-LED BD1 gegen
Masse geschaltet ist. Dabei bilden die genannten Elemente R7;
R8; VT1; BD1 den Sender 20.
Eine konkrete Ausführungsform für eine Abfrageeinrichtung 1
zeigt Fig. 3.
Diese enthält als Hochfrequenzgenerator 3.1 einen Schwingquarz
Q, dessen einer Ausgang über einen Negator D7.1 und
einen zweiten Negator D7.2 mit seinem zweiten Ausgang, der
den Ausgang des HF-Generators 3.1 darstellt, verbunden ist.
Zugleich ist der erste Ausgang des Schwingquarzes Q über
einen Widerstand R10 auf den Eingang des zweiten Negators
D7.2 gelegt.
Der Ausgang des HF-Generators 3.1 ist auf einen Eingang eines
NAND-Gatters D7.3 geführt, dessen zweiter Eingang über einen
Widerstand R11 an einem Ausgang 01 eines als Auswerteeinrichtung
7 arbeitenden und die Funktion des Synchronimpulsgenerators
6 mit übernehmenden Einchipmikrorechners EMR angeschlossen
ist.
Dabei erfolgt über den genannten Ausgang 01 das Zu- bzw.
Abschalten des Hochfrequenzsenders 3 durch die Freigabe des
als Torschaltung arbeitenden NAND-Gatters D7.3 sowie die
Modulation der hochfrequenten Wellen durch die Ausgabe von
Rücksetz- und Synchronimpulsen auf die Torschaltung (Austa
sten).
Der Ausgang des NAND-Gatters D7.3 ist über einen Negator D7.4
und einen Widerstand R12 auf den Basisanschluß eines npn-
Transistors VT2 gelegt. Die Elemente R11; D7.3; D7.4; R12
stellen den Modulator 3.2 dar, das NAND-Gatter D7.3 übernimmt
auch die Funktion des Schalters 4.
Der Transistor VT2 repräsentiert die HF-Endstufe 3.3 und
treibt in seinem Kollektorstromkreis gegen die Betriebsspannung
Ub′ der Abfrageeinrichtung 1 die als Ferritantenne L2
ausgeführte Sendeantenne 3.4, der ein Kondensator C7 zu einem
Parallelschwingkreis parallelgeschaltet ist.
An einem nächsten Ausgang 02 des Einchipmikrorechners EMR ist
über einen Widerstand R13 ein npn-Transistor VT3 angeschlossen,
der in seinem Kollektorkreis gegen die Betriebsspannung
Ub′ eine Infrarot-LED BD2 treibt. Angesteuert vom Einchipmikrorechner
EMR, gibt dieser Sender 7 Lichtimpulse einer im
Rechner EMR generierten Form in kurzen Abständen aus.
Weiterhin enthält die Abfrageeinrichtung 1 einen als Fotosensor
8 dienenden Infrarotempfänger. Dieser besteht in stark
vereinfachter Ausführung aus einer Fotodiode VT4, die kathodenseitig
an Masse liegt und deren Anodenanschluß mit dem
Eingang eines über einen Widerstand R14 rückgekoppelten Operationsverstärkers
A1 verbunden ist. Dessen Ausgang ist an
einem Eingang I1 des Einchipmikrorechners EMR angeschlossen.
Der Einchipmikrorechner EMR besitzt Kommunikationsmöglichkeiten
über ein RTTY-Interface, wozu über Treiber ET bzw. ST
geführte Eingangsports ED bzw. Ausgangsports SD vorgesehen
sind. Weiterhin ist zur visuellen Ausgabe der empfangenen und
verarbeiteten Identifikationsdaten in der Abfrageeinrichtung
eine Anzeigeeinheit BD3 implementiert, die über Dekoder/Treiber
D8 an einem weiteren Ausgangsport 03 des Einchipmikrorechners
EMR angeschlossen sind.
Nachfolgend sei die Funktion der erfindungsgemäßen Anordnung
im Komplex erläutert:
In einem Ruhezustand der Anordnung, wenn keine Kopplung der Abfrageeinrichtung 1 zu einer Codekarte 2 gegeben ist, werden am zugehörigen Ausgang 02 des Einchipmikrorechners EMR periodisch kurze Steuerimpulse ausgegeben, mit denen über Transistor VT3 die Infrarot-LED BD2 angesteuert wird, die entsprechende codierte Lichtimpulse aussendet. Solange diese Impulse nicht von der Oberfläche einer Codekarte 2 auf die Fotodiode VT4 der Abfrageeinrichtung 1 reflektiert werden und nicht nach einer Verstärkung und Formierung über die Elemente A1; R14 im Einchipmikrorechner EMR als zu den ausgesendeten Lichtimpulsen korrespondierend erkannt wurden, wird über den Ausgang 01 des Einchipmikrorechners EMR das NAND-Gatter D7.3 nicht freigegeben, so daß der HF-Sender 3 abgeschaltet bleibt.
In einem Ruhezustand der Anordnung, wenn keine Kopplung der Abfrageeinrichtung 1 zu einer Codekarte 2 gegeben ist, werden am zugehörigen Ausgang 02 des Einchipmikrorechners EMR periodisch kurze Steuerimpulse ausgegeben, mit denen über Transistor VT3 die Infrarot-LED BD2 angesteuert wird, die entsprechende codierte Lichtimpulse aussendet. Solange diese Impulse nicht von der Oberfläche einer Codekarte 2 auf die Fotodiode VT4 der Abfrageeinrichtung 1 reflektiert werden und nicht nach einer Verstärkung und Formierung über die Elemente A1; R14 im Einchipmikrorechner EMR als zu den ausgesendeten Lichtimpulsen korrespondierend erkannt wurden, wird über den Ausgang 01 des Einchipmikrorechners EMR das NAND-Gatter D7.3 nicht freigegeben, so daß der HF-Sender 3 abgeschaltet bleibt.
Erkennt der Einchipmikrorechner EMR anhand empfangener Lichtimpulse,
daß eine Kopplung zu einer Codekarte 2 vorliegt, so
wird vom Ausgang 01 die Torschaltung (NAND-Gatter D7.3) freigegeben
und damit der HF-Sender 3 zugeschaltet. Dieser sendet
nun kontinuierlich mit Steuerimpulsen modulierte hochfrequente
Wellen. Die dabei verwendete Frequenz ist relativ hoch und
sei im Beispiel mit 13,560 MHz anzugeben.
Allgemein werden die HF-Schwingungen, gesteuert vom Einchipmikrorechner
EMR, über den Modulator 3.2 durch Impulse unterschiedlicher
Breite moduliert. Im Beispiel werden Impulse
einer Breite A als Rücksetzimpulse und Impulse mit einer
gegenüber A deutlich geringeren Breite B als Synchronimpulse
verwendet.
Gleichzeitig zum Zuschalten des HF-Senders 3 wird Transistor
VT3 nicht mehr vom Einchipmikrorechner EMR angesteuert, was
einem Abschalten des Senders 7 entspricht.
Während des Identifikationsvorganges wird vom HF-Generator 3
der Abfrageeinrichtung 1 über die Ferritantenne L2 induktiv
Energie auf die gedruckte Rahmenantenne L1 der Codekarte 2
übertragen.
Die induzierte HF-Spannung liegt dabei an der Diode VD2 zur
Ableitung der Betriebsspannung Ub, was bereits beschrieben
wurde, und an der Diode VD1
Über die Diode VD1, Widerstand R1 und die (nicht dargestellte)
Eingangskapazität des Negators D1.1 erfolgt die Demodulation
der aufgeprägten Impulse; diese stehen dann als Rücksetz-
RESET und Synchronimpulse SYN low-aktiv am Widerstand
R1 zur Verfügung.
Fig. 4a zeigt das zugehörige Taktdiagramm.
In einer ersten Phase nach dem Zuschalten des HF-Senders 3
wird die HF-Energie nur mit Rücksetzimpulsen RESET moduliert.
Damit wird die Verbindung zwischen Codekarte 2 und Abfrageeinrichtung
1 auf ihre Stabilität und Güte geprüft.
Die Impulsbreite der verwendeten Rücksetzimpulse RESET ist
dabei größer als die gewählte Zeitkonstante tau=R3 *C3 des
als erstes Monoflop geschalteten Flipflops D2.
Dieses Monoflop wirkt nun in Verbindung mit den Triggernegatoren
D1.2; D1.3 als Impulsbreitendiskriminator.
Der zu Beginn einer Identifikationsoperation empfangene erste
Rücksetzimpulse RESET schaltet das NAND-Gatter D1.2 auf Low,
so daß über den Negator D1.3 der Rücksetzeingang des Binärzählers
D3 aktiviert und der Binärzähler D3 zurückgestellt
wird. Von den Multiplexern D4; D5 wird damit der Multiplexer
D4 mit seiner niedrigstwertigen Adresse angesprochen. An
seinem Ausgang wird in diesem Zustand wegen der am niedrigstwertigen
Dateneingang fest anliegenden Betriebsspannung Ub
ein logischer High-Pegel erzeugt. Dieser liegt am Dateneingang
des Flipflops D6 an.
Mit der Vorderflanke des nächsten Rücksetzimpulses RESET wird
das als zweites Monoflop geschaltete Flipflop D6 gestartet.
Dessen Zeitkonstante tau′ bestimmt die Breite des von der
Infrarot-LED BD1 ausgesendeten Lichtimpulses. Seine Intensität
kann über den Widerstand R7 eingestellt werden.
Sobald von der Abfrageeinrichtung 1 über die Fotodiode VT4
diese Impulse sicher und eindeutig empfangen wurden, werden
der HF-Energie die schmaleren Synchronimpulse SYN aufgeprägt.
Weil deren Impulsbreite kleiner als die Zeitkonstante tau
ist, gelangen wegen des jetzt gesperrten NAND-Gatters D1.2
und des sich aus der Eingangskapazität des NAND-Gatters D1.2
(nicht dargestellt) und dem Widerstand R2 gebildeten Zeitverzögerungsgliedes
keine Rücksetzimpulse RESET mehr zum Binärzähler
D3. Dadurch wird mit jedem Synchronimpuls SYN der
Zählerstand des Binärzählers D3 um Eins erhöht.
Die Multiplexer D4; D5 schalten den am entsprechend des Zählerzustandes,
d. h. der anliegenden Adresse, ausgewählten
Eingang liegenden Zustand, der von der Speicher-/Programmierschaltung
P übernommen wird, auf den Dateneingang des Flipflops
D6 durch. Der Widerstand R9 realisiert bei offenem
Multiplexereingang Low-Pegel am Dateneingang des Flipflops
D6, bei geschlossenen Drahtbrücken führt der Dateneingang
High-Pegel (Ub).
Nur wenn am Dateneingang High-Pegel anliegt, wird mit der
Vorderflanke des Synchronimpulses SYN ein Lichtimpuls ausgesendet.
Bei Low-Pegel am Dateneingang fehlt der zum jeweili
gen Synchronimpuls SYN korrespondierende Lichtimpuls.
Fig. 4b zeigt dazu ein Impulsdiagramm der Steuerimpulse für
die Infrarot-LED BD1.
Im Einchipmikrorechner EMR als Auswerteeinrichtung 5 werden
aus der Korrespondenz bzw. dem Ausbleiben der Lichtimpulse zu
den Synchronisationsimpulsen SYN die Identifikationsdaten
dekodiert.
Die Auswerteeinrichtung 5 braucht also lediglich - unter
Berücksichtigung von Zeitverzögerungen - während eines sehr
kleinen Zeitfensters nach Aussenden des Synchronisationsimpulses
SYN den Fotosensor 8 zu aktivieren, um das Vorhandensein
von Antwortimpulsen zu detektieren. Damit wird eine
äußerst störsichere Übertragung erreicht.
Nach Abschluß des Identifikationsvorganges schaltet die Auswerteeinrichtung
5 den HF-Sender 3 wieder ab und steuert die
Infrarot-LED BD2 in der Abfrageeinrichtung 1 wieder mit Impulsen
an. Bis zur Ansteuerung der Infrarot-LED BD2 kann
dabei noch eine Zeitverzögerung im Einchipmikrorechner EMR
programmiert sein.
Claims (10)
1. Anordnung zur Objektidentifikation, bestehend aus mindestens
einer Abfrageeinrichtung und mindestens einem Datenträger,
welcher jeweils zu identifizierenden Objekten zugeordnet
ist, wobei die Abfrageeinrichtung einen impulsmodulierten
Hochfrequenzsender enthält und im weiteren mit einem Empfänger
ausgestattet ist, der mit einer Auswerteeinrichtung zur
Feststellung von Identifikationsdaten zu den Objekten verbunden
ist, und wobei der Datenträger mit einer die ihm zur
Energieversorgung von der Abfrageeinrichtung bereitgestellte
Hochfrequenzenergie empfangenden Antenne versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Empfangsantenne (10) eine
die Betriebsspannung (Ub) des Datenträgers (2) bereitstellende
Stromversorgungsschaltung (12) angeschlossen ist, deren
Ausgänge mit einem Energiespeicher (13) verbunden sind, daß
ebenfalls an der Empfangsantenne (10) ein Synchronimpulsfilter
(14) angeschlossen ist, welches mit einem Synchronimpulse
(SYN) und mit einem Rücksetzimpuls (RESET) ausgebenden Ausgang
versehen ist, und diese Impulse (SYN; RESET) auf die
zugehörigen Eingänge eines Adreßgenerators (15) geführt sind,
daß Ausgänge des Adreßgenerators (15) mit Adreßeingängen
eines Speichers (16), in dem die Identifikationsdaten abgelegt
sind, verbunden und Datenausgänge des Speichers (16) auf
Eingänge eines Parallel-Serien-Wandlers (17) gelegt sind, daß
ein Ausgang des Parallel-Serien-Wandlers (17) mit einem Eingang
einer Torschaltung (18) verbunden ist, auf deren zweiten
Eingang die Synchronimpulse (SYN) geführt sind, daß der Ausgang
der Torschaltung (18) mit dem Eingang eines Monoflops
(19) verbunden ist, an dessem Ausgang ein Sender für Lichtimpulse
(20) angeschlossen ist, dem der als Fotosensor (8)
ausgeführte Empfänger in der Abfrageeinrichtung (1) zugeordnet
ist, und daß die Auswerteeinrichtung (5) mit einem die
Modulation des Hochfrequenzsenders (3) steuernden Synchronimpulsgenerators
(6) verbunden ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abfrageeinrichtung (1) ebenfalls mit einem Sender für Lichtimpulse
(7) versehen ist, daß der Datenträger (2) als diese
Impulse passiv reflektierend ausgeführt ist und daß vom die
reflektierten Impulse aufnehmenden Fotosensor (8) der Abfrageeinrichtung
(1) über die Auswerteeinrichtung (5) Mittel zum
Ein- und Ausschalten (4) des Hochfrequenzsenders (3) angesteuert
sind.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sender für Lichtimpulse (7) in der Abfrageeinrichtung (1) von
der Auswerteeinrichtung (5) angesteuert ist.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (16) und der Parallel-Serien-
Wandler (17) in einem einzigen programmierbaren Logikbaustein
auf Basis nichtflüchtiger Speicherelemente realisiert sind.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Logikbaustein löschbar ausgeführt ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger (2) mit als Eingänge zur
externen Programmierung herausgeführten Dateneingängen des
Speichers (16) versehen ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Synchronimpulsfilter (14) des Datenträgers
(2) eine Gleichrichterschaltung mit Siebkette vorgeordnet
ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Empfangsantenne (10) auf den Hochfrequenzsender
(3) abstimmbar ausgeführt ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Empfangsantenne (10) als eine im Leitermaterial
einer Leiterkarte des Datenträgers (2) integrierte
Rahmenantenne (L1) ausgeführt ist.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger (2) als eine flache, am zu
identifizierenden Objekt anzubringende Karte ausgeführt ist.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DD34089090A DD294830A5 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Anordnung zur objektidentifikation |
DD34089190A DD294831A5 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Anordnung zur objektidentifikation |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4115730A1 true DE4115730A1 (de) | 1991-12-19 |
Family
ID=25748349
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE4115730A Withdrawn DE4115730A1 (de) | 1990-05-22 | 1991-05-14 | Anordnung zur objektidentifikation |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4115730A1 (de) |
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- 1991-05-14 DE DE4115730A patent/DE4115730A1/de not_active Withdrawn
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