DE4111253A1 - Verfahren zur entseuchung und hygienisierung von abfall und/oder wertstoffen aus der tierkadaververwertung und seine anwendung - Google Patents
Verfahren zur entseuchung und hygienisierung von abfall und/oder wertstoffen aus der tierkadaververwertung und seine anwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen neuen Vorschlag zur Entseuchung und
sicheren Hygienisierung von Abfall- und/oder Wertstoffen aus der
Tierkadaververwertung. Die Erfindung will dabei insbesondere eine
technologisch einfach und kostengünstig durchführbare Möglichkeit
schaffen praktisch beliebige Mengen von Einsatzmaterialien der hier
betroffenen Art unabhängig von Ausmaß und Art ihrer möglichen Ver
keimung zuverlässig zu hygienisieren, ohne damit neue Probleme bei
spielsweise durch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Schadstoff
beseitigung zu schaffen.
Die Entsorgung von Tierkadavern und Kadavermüll, insbesondere der
entsprechenden Abfälle aus Schlachthöfen, aus Metzgereien, aus der Ge
flügelzucht oder auch weiterführenden Ursprungs, wirft beträchtliche
praktische Probleme auf, die auf eine ganze Reihe unterschiedlicher
Ursachen zurückzuführen sind. Schon alleine die Menge des jährlich an
fallenden Kadaver-Tiermülls fordert hochtechnisierte Entsorgungsver
fahren, um unkontrollierbare Umweltgefährdungen durch nicht ordnungs
gemäß entsorgtes Material auszuschließen. So fallen alleine im Bereich
der europäischen Gemeinschaft jährlich Abfälle der hier betroffenen Art
in der Größenordnung von mehreren Millionen Tonnen an.
Kadaverabfälle gesunder Tiere sind dabei hochwertiges Gut, das nach
der heutigen Praxis der Kadaververwertungsanstalten durch das Recy
cling über die Verarbeitung zu Tiermehl letztlich wieder an Mastvieh
verfüttert werden kann. Die unabdingbare Voraussetzung hierfür ist
allerdings, daß der Eintrag und/oder das Übertragen von Krankheitser
regern mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die heutige Praxis
zeigt, daß hier besondere Schwierigkeiten gegeben sind:
Abfallstoffe tierischen Ursprungs der hier betroffenen Art sind be
kanntlich ideale Nährböden für pathogene Verkeimungen jeder Art, so
daß selbst bei der Aufarbeitung von Rückständen eines gesundes Tier
bestandes besondere Sicherheitsmaßnahmen zur Hygienisierung des
letztlich wieder zu verfütternden Gutes vorgesehen sein müssen. Die
tatsächliche Situation der heute gegebenen Zuchtviehhaltung ist jedoch
sehr viel komplizierter. Tierseuchen unterschiedlichster Art sind heute
bekannte Begleiterscheinungen der Tieraufzucht, wobei lediglich als
Beispiel verwiesen sei auf die sogenannte Rinderseuche mit ihrer krank
haften Veränderung der Hirnsubstanz oder des entsprechenden Krankheits
verlaufs bei Schafen, der als Scrapie oder sogenannte Traberkrankheit
bekannt ist. In jüngerer Zeit treten im Rahmen der Schweinemast seu
chenartige Krankheitsbilder auf, dem insbesondere der Ferkelnachwuchs
zum Opfer fällt.
Im Bereich der Geflügelzucht werden heute Salmonellendurchseuchungen
in hohem Ausmaß festgestellt, die sich auf den Menschen übertragen und
zu seiner Erkrankung führen können. Aber auch Tierkadavermaterial
ganz anderen Ursprungs ist als potentieller Keimträger erkannt worden.
In beträchtlichem Umfange werden insbesondere aus überseeischen Län
dern Fischmehle als Rohstoff für die Herstellung von Tierfuttermitteln
angeliefert und von der einschlägigen Großindustrie verarbeitet. Es hat
sich gezeigt, daß solche Fischmehle beträchtliche Verkeimungen aufweisen
können, sei es, daß in den Herkunftsländern eine unzureichende Sterili
sierung vorgenommen worden ist, sei es, daß während des Transportes
eine unkontrollierte Verkeimung stattgefunden hat. Die praktisch
lückenlose Kontrolle aller dieser möglichen Überträger für unerwünschte
Verkeimungen in Einsatzgebieten zur Wiederverwertung, insbesondere im
Bereich der Tierfuttermittel, ist praktisch nicht möglich. Es werden
dementsprechend heute in beträchtlichem Ausmaß Stimmen laut, die bei
spielsweise die Einfuhr von Kadavermehl generell verbieten wollen oder
überhaupt die Verfütterung von Tiermehl für bedenklich ansehen. Unter
Berücksichtigung des eingangs erwähnten Problems der Bewältigung doch
beträchtlicher Mengen dieser Materialien auf Basis von Tierkadavern und
unter weiterer Berücksichtigung der an sich hohen Wertigkeit dieses
Materials tierischen Ursprungs besteht das dringende Bedürfnis, die zu
verlässige und in großtechnischem Maßstab durchführbare Hygienisierung
und Entseuchung eines solchen Gutes tierischen Ursprungs - gegebenen
falls unmittelbar vor seiner Einarbeitung in das steril zu lagernde
Tierfuttermittel - zu ermöglichen. Die im nachfolgenden geschilderte
Lehre der Erfindung schafft hierfür die Möglichkeit.
Die erfindungsgemäße Lehre will die Entseuchung des zu hygienisieren
den Materials durch Hitzeeinwirkung gegebenenfalls unter Mitwirkung
hydrolytischer Einflüsse sicherstellen. Es ist bekannt, daß in einem sehr
großen Bereich potentielle Krankheitserreger, insbesondere auf Bakte
rienbasis, bereits bei Sterilisierungstemperaturen von etwa 100°C in
vergleichsweise kurzen Zeiträumen vernichtet werden. Werden höhere
Temperaturen, beispielsweise solche bis etwa 120 oder 130°C eingesetzt,
so kann die Behandlungsdauer des zu hygienisierenden Gutes substantiell
herabgesetzt werden und/oder es werden auch thermostabilere Krank
heitserreger vernichtet. Besonders intensive Entkeimungen beispielsweise
auch gegenüber vergleichsweise stabilen Sporen können unter Mitver
wendung hydrolytischer Einflüsse erreicht werden. Die erfindungsgemäße
Lehre will die Möglichkeit eröffnen, ein großtechnisch bekanntes und
durchführbares Erhitzungsverfahren für die Entseuchung des hier be
troffenen Gutes einzusetzen, ohne daß es dabei zur Bildung von sekun
dären Abfällen kommt, die ihrerseits einer weiterführenden Verarbeitung
bedürften.
Der Kern der erfindungsgemäßen Lehre liegt in der Vereinigung der be
kannten Technologie der Stofftrocknung durch unmittelbare Einwirkung
von überhitztem Wasserdampf auf das zu trocknende Gut mit dem bekann
ten Wissen der Entseuchung bzw. Hygienisierung durch Temperaturein
wirkung im Bereich von wenigstens etwa 100°C.
Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend in einer ersten Ausfüh
rungsform ein Verfahren zur Hygienisierung und gewünschtenfalls we
nigstens partiellen Trocknung von Abfall- und/oder Wertstoffen aus der
Tierkadaververwertung insbesondere im Rahmen der Entseuchung von
Wertstoffen für die Bereitung von Tierfuttermitteln, wobei das neue
Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß man das zu hygienisierende
Gut den Arbeitsbedingungen einer Trocknung mit überhitztem Wasser
dampf wenigstens für den zur geforderten Entseuchung hinreichenden
Zeitraum unterwirft.
In weiteren Ausführungsformen betrifft die Erfindung die Anwendung
dieses Verfahrens zur Beseitigung pathogener Verkeimungen und insbeson
dere zur Qualitätssicherung bei der Aufarbeitung von bevorzugt wenigstens
partiell aufgetrockneten Wertstoffen bzw. Wertstoffe enthaltenden
Rückständen tierischen Ursprungs, wobei hier die Anwendung des Ver
fahrens zur Entseuchung von Kadavermehl, insbesondere für dessen Ein
satz bei der Bereitung von Tierfuttermitteln, zur Entsorgung von
Schlachthof- bzw. Metzgereiabfällen und zur Entsorgung von Abfall
stoffen aus der Geflügelzucht im Vordergrund stehen.
Die Technologie der Trocknung mit überhitztem Wasserdampf durch des
sen unmittelbare Einwirkung auf wäßrige Wertstoffzubereitungen und/
oder feinteilige wasserhaltige Feststoffe ist seit Anfang dieses Jahr
hunderts bekannt. Es handelt sich hierbei um eine alternative Ver
fahrenstechnologie, bei der anstelle von Heißluft bzw. Gemischen von
Heißluft mit heißen Rauchgasen überhitzter Wasserdampf zum Eintrag der
Verdampfungsenergie in das zu trocknende Gut und zur Abführung des
gebildeten Wasserdampfs eingesetzt wird. Erste Vorschläge zu einer
solchen Verfahrensmodifikation gehen auf das Jahr 1908 zurück. Ins
besondere in den letzten Jahrzehnten ist in der Literatur die Möglichkeit
solcher Trocknungsverfahren unter Einsatz von überhitztem Wasserdampf
als Heißgasmedium intensiv untersucht und mit den in der Praxis bekann
ten Trocknungsverfahren auf Basis von Heißluft verglichen worden. Aus
der umfangreichen einschlägigen Literatur sei auf die nachfolgenden
Veröffentlichungen verwiesen, die ihrerseits umfangreiche Literatur
verzeichnisse zu diesem Arbeitsgebiet beinhalten: A.M. Trommelen et. al.
"Evaporation and Drying of Drops in Superheated Vapors" AIChE Journal
16 (1970) 857-867; Colin Beeby et. al. "STEAM DRYING" Soc of Chem
Eng, Japan, Tokyo (1984), 51-68 sowie W. A. Stein "Berechnung der
Verdampfung von Flüssigkeit aus feuchten Produkten im Sprühturm", Ver
fahrenstechnik 7 (1973) 262-267. Das Trocknungsverfahren mit Heiß
dampf kann absatzweise, insbesondere aber auch kontinuierlich betrieben
werden, wobei in der Regel ein feinpartikuläres flüssiges und/oder festes
Einsatzmaterial in der Wirbelschicht, in Fließbetten oder im Sprühturm
einer Gegenstrom- oder Gleichstrombehandlung mit dem heißen Wasser
dampf unterworfen wird. Vorschläge aus der jüngeren Patentliteratur
beschäftigen sich insbesondere mit der vorrichtungsmäßigen Ausgestal
tung von Anlagen, die zum Durchsatz großtechnischer Materialmengen
durch diesen Verfahrenstyp geeignet sind. Verwiesen wird hier auf die
EP-B1 0 58 651 und EP-B1 1 53 704.
Die in die Praxis umgesetzten Trocknungsverfahren unter Einsatz von
überhitztem Wasserdampf als Heißgasstrom setzen bisher vergleichsweise
unkomplizierte Naßmaterialien als zu trocknendes Gut ein. Der Begriff
der "unkomplizierten Materialien" ist dabei unter Berücksichtung der
erfindungsgemäßen Aufgabenstellung in doppelter Weise zu verstehen:
Die bisher diesem Verfahren unterworfenen Produkte sind aus dem Ge
sichtspunkt einer potentiellen pathogenen Verkeimung bzw. Verseuchung
unproblematisch, darüber hinaus aber auch verfahrenstechnisch einfach
zu verarbeiten. So sind entsprechende technische Verfahren entwickelt
worden für die Trocknung von nasser Braunkohle, von Sand, zur Herstel
lung von Tiertrockenfutter pflanzlichen Ursprungs oder zur Trocknung
von Papierpulpe.
Eine der bereits zitierten Veröffentlichungen bringt sorgfältige Unter
suchungen zur Ausdehnung dieses Arbeitsprinzips auf die Trocknung
von Naßmaterialien unterschiedlichsten Ursprungs. A. M. Trommelen et
al. beschreiben in "Evaporation and Drying of Drops in superheated
Vapors" a.a.O. eingehende Untersuchungen an isolierten und eine vorbe
stimmte Teilchengröße aufweisenden Tropfen verschiedenster Naßmate
rialien, einerseits bei ihrer Behandlung mit vorbeistreichender Heißluft,
andererseits mit vorbeistreichendem Heißdampf. Untersucht werden unter
anderem die Temperaturabhängigkeit der Trocknungsgeschwindigkeit, der
charakteristische Temperaturverlauf im jeweils untersuchten Tropfen in
Abhängigkeit vom eingesetzten Heißgasstrom und dessen vorgegebener
Temperatur, sowie charakteristische Abweichungen der jeweils mitein
ander zu vergleichenden getrockneten Materialkörner. Als zu trocknen
des wäßriges Gut wird reines Wasser, verschiedenartigste wäßrige Auf
bereitungen aus dem Lebensmittelsektor wie wäßrige Sukroselösung,
Tomatensaft, Kaffeextrakt und Milch, Lösungen und Suspensionen rein
anorganischer Materialien anhand einer Tonsuspension und wäßrige
Lösungen von Natriumsulfat, sowie Kaliumnitrat eingesetzt.
Beim Vergleich des Arbeitens einmal mit Heißluft und zum anderen mit
Heißdampf wird unter anderem ein wichtiger Unterschied aufgezeigt, der
für das Verständnis der vorliegenden Erfindung grundsätzliche Bedeu
tung hat: Beim Arbeiten mit dem konventionellen Heißluftstrom setzt der
Trocknungsvorgang bereits bei niederen Guttemperaturen wirkungsvoll
ein. Die Wasserabreicherung ist dabei derart ausgeprägt, daß beim
Erreichen der Guttemperatur von etwa 100°C die Trocknung schon nahe
zu abgeschlossen ist. So sind beispielsweise bis zu ca. 90% des ins
gesamt vorhandenen Wassers zu diesem Zeitpunkt aus dem Tropfen be
reits ausgetragen. Völlig anders sieht der Verlauf der Tropfentemperatur
beim Einsatz von Heißdampf aus. Durch Kondensation des Heißdampfes
auf dem kühleren Einsatzgut und Abgabe der Kondensationswärme an das
zu trocknende Gut findet eine spontane Aufheizung des wäßrigen Tropfens
auf die Siedetemperatur des Wasser unter Arbeitsbedingungen statt, beim
Arbeiten unter Normaldruck also auf Temperaturen von etwa 100°C. Die
se Siedetemperatur wird als Mindesttemperatur während des gesamten
Trocknungszeitraumes im Guttropfen beibehalten. Die jeweilige Beladung
der wäßrigen Phase mit den zu gewinnenden Trockenstoffen führt - in
Abhängigkeit vom Trocknungsgrad des Tropfens - zu individuellen Ab
weichungen des Temperaturverlaufs nach oben zu einem früheren oder
späteren Zeitpunkt.
Die von Trommelen et al. aufgezeigten Gesetzmäßigkeiten an wäßrigen
Lösungen und/oder Suspensionen im Verlauf der Trocknung mit überhitz
tem Wasserdampf zur Guttemperatur des wäßrigen Tropfens behalten auch
Gültigkeit für ein in dem überhitzten Wasserdampfstrom befindliches
Feststoffgut. Hiervon macht die erfindungsgemäße Lehre Gebrauch.
Werden die zu hygienisierenden Wertstoffe tierischen Ursprungs entweder
in wäßriger Lösung und/oder Suspension oder aber von vorneherein als
beispielsweise körnige bis feinteilige Feststoffe mit einem den Umge
bungsbedingungen entsprechenden natürlichen Wassergehalt in den über
hitzten Wasserdampfstrom mit einer Temperatur eingetragen, die unter
der Kondensations- bzw. Verdampfungstemperatur des Wassers unter den
gewählten Arbeitsbedingungen liegt, so kondensiert flüssiges Wasser
so lange auf der Oberfläche der eingetragenen Teilchen, bis - durch
Aufnahme der Kondensationswärme - die Guttemperatur des eingetragenen
Materials den Verdampfungspunkt des Wassers bei Arbeitsdruck erreicht
hat. Beim Arbeiten im Bereich von Normaldruck bedeutet das die prak
tisch spontane Aufheizung des eingebrachten partikelförmigen Gutes auf
die Mindesttemperatur von etwa 100°C. Gleichzeitig damit verbunden ist
das Aufkondensieren von Wasser in Flüssigphase auf das sich aufheizende
partikuläre Gut. Dieser Vorgang findet nicht etwa nur auf der äußeren
Oberfläche des individuellen Partikels statt. Wird ein bereits als Feststoff
vorliegender Wertstoff der hier betroffenen Art in partikulärer Form
eingesetzt, so dringt der Dampf durch die stets hinreichend poröse
Struktur des Feststoffpartikels hindurch und führt einerseits zur durch
dringenden Erhitzung auf die Siedetemperatur des Wassers unter Ver
fahrensdruck verbunden mit einer entsprechenden Durchfeuchtung mit
Flüssigwasser. Der während dieser Aufheizphase abgeschiedene Wasser
betrag ist mengenmäßig beschränkt und kann beispielsweise im Bereich
von etwa 10 bis 15 oder maximal 20 Gew.-% des jeweils betroffenen
Feststoffpartikels liegen. Diese Abscheidung von Flüssigwasser im zu
hygienisierenden Gut ist dabei eine wichtige Hilfe im Sinne der er
findungsgemäßen Aufgabenstellung. In der sich anschließenden Trocken
phase durch Einfluß des überhitzten Wasserdampfes ist die Wiederab
führung der eingetragenen Menge des Flüssigwassers nur dann möglich,
wenn der jeweils betroffene differentiale Partikelbereich die Ver
dampfungstemperatur des Wassers unter Verfahrensbedingungen angenom
men hat. Hier wird also tatsächlich die durchdringende Erhitzung des
jeweiligen Materialpartikels in der Trocknungsphase zuverlässig sicher
gestellt. Temperaturgradienten im Differentialbereich, wie sie im Quer
schnitt eines Materialpartikels etwa im Rahmen einer Trocknung bzw. Er
hitzung im heißen Luftstrom auftreten können, sind im Rahmen der er
findungsgemäßen Lehre ausgeschlossen. Es leuchtet ein, daß für die er
findungsgemäße Zielsetzung der Entseuchung hier ein wichtiges Bestim
mungselement liegt. Gerade die Durchfeuchtung eines primär trocken er
scheinenden feinpartikulären bis körnigen Materials mit beschränkten
Flüssigkeitsmengen und die nachfolgende Trocknung eines solchen Gutes
im überhitzten Wasserdampfstrom stellt sicher, daß tatsächlich durch
gängig sämtliche Materialbereiche wenigstens die vorgegebene Siedetem
peratur des Wassers unter dem Verfahrensdruck erreichen. Hier liegt die
Voraussetzung für die zuverlässige Entkeimung im Sinne der erfindungs
gemäßen Zielsetzung.
Der zuletzt geschilderte Aspekt wird in einer bevorzugten Ausführungs
form der Erfindung gezielt verstärkt. In dieser Ausführungsform wird
ein an sich trocken vorliegendes bevorzugt partikuläres Material aus der
Tierkadaververwertung, beispielsweise entsprechendes Fischmehl, vor
dem Eintrag in die Zone des überhitzten Wasserdampfes mit beschränkten
Wassermengen versetzt und bevorzugt innig vermischt. Auf diese Weise
kann sichergestellt werden, daß auch unter vergleichsweise extremen
Arbeitsbedingungen der Temperatur des eingesetzten Heißdampfes in der
Trocknungszone die durchdringende Durchfeuchtung eines zu entseuchen
den Gutes - beispielsweise auch in Granulatform - sichergestellt ist. Die
Geschwindigkeit des Trocknungsvorganges im überhitzten Wasserdampf
strom nimmt bekanntlich mit steigender Temperatur des eingesetzten
Wasserdampfes zu, so daß bei Dampftemperaturen des Einsatzdampfes ober
halb 200 bis 250°C oder gar oberhalb 300°C eine vergleichsweise rasche
Trocknung auch und gerade des primär aufkondensierten Wasseranteils
stattfindet. Zuvor eingetragene Wasseranteile können hier die Einstellung
des erfindungsgemäß geforderten Temperaturniveaus in jedem Bereich
des partikulären Gutes sicherstellen.
Die Lehre der Erfindung umfaßt damit den Einsatz des zu sterilisierenden
Gutes tierischen Ursprungs in Abmischung mit praktisch beliebigen Was
sermengen. Rein wäßrige Wertstofflösungen bzw. Suspensionen wie Blut,
Blutplasma und dergleichen können dem Verfahren ebenso unterworfen
werden wie praktisch trocken erscheinende, lagerbeständig rieselfähige
Feststoffmaterialien. Im einzelnen bestimmt dann der jeweils mit dem zu
behandelnden Gut eingetragene Wasseranteil und die Verfahrensbedingun
gen der erfindungsgemäßen Behandlung, ob überwiegend bis nahezu aus
schließlich eine Hygienisierung durch Keimvernichtung vorgenommen wird
oder ob zusätzlich der Gesichtspunkt der Trocknung eine substantielle
Rolle spielt. Als Verfahrensprodukt fallen in aller Regel aufgetrocknete
Materialien an, die sterile Trockenprodukte mit vorbestimmbaren Rest
wassergehalten sind. Der sterile Zustand dieses Gutes kann in an sich
bekannter Weise bis zur Weiterverarbeitung bzw. bis zum Verbrauch
sichergestellt werden. Es leuchtet ein, daß beispielsweise für den Fut
termittelhersteller bisher in dieser Form nicht bekannte Möglichkeiten
zugänglich werden: Die Einstellung eines vorgegebenen und/oder durch
Verordnung vorgeschriebenen Mindesteiweißgehalts beispielsweise in
Mastfuttermixturen wird wenigstens weitgehend unabhängig von der
Qualität eines angelieferten Materials aus der Tierkadaverbeseitung. Die
zuverlässige Entseuchung dieses Mischungsbestandteils beispielsweise
unmittelbar vor dessen Einmischung in das mehrkomponentige Mastfutter
wird durch den vergleichsweise einfachen Hygienisierungsschritt im Sinne
des erfindungsgemäßen Handelns zuverlässig möglich.
In diesem Zusammenhang wird eine weitere bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lehre verständlich:
Wichtige Mischungsbestandteile von Futtermittelgemischen sind neben den
Eiweißlieferanten der bisher geschilderten Art Nähr- und Ballaststoffe
pflanzlichen Ursprungs. Für ihre großtechnische Gewinnung als partiku
läres Feingut aus pflanzlichen Rohmaterialien ist das Aufschluß- und
Trocknungsverfahren mit überhitztem Wasserdampf bereits mehrfach vor
geschlagen worden. Verwiesen wird auf die eingangs genannten
EP-B1 0 58 651 und 1 53 704. Beide Druckschriften sowie weiterführendes
darin zitiertes Material des druckschriftlichen Standes der Technik
beschäftigen sich mit der Auftrocknung von pflanzlichem Partikelgut in
der Wirbelschicht bei kontinuierlichem Verfahrensablauf unter Verwendung
von überhitztem Wasserdampf als Trocknungsgas. In der hier diskutier
ten besonderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre werden
solche Arbeitsverfahren des Standes der Technik zur Grundlage der
gleichzeitigen Entseuchung und intensiven Vermischung mit Eiweiß
lieferanten auf Basis der Abfall- und/oder Wertstoffe aus der Tier
kadaververwertung gemacht. So kann im Sinne dieser Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lehre das zu trocknende pflanzliche Gut in Ab
mischung mit dem erfindungsgemäß zu entseuchenden Gut aus der Tier
kadaververwertung in die Stufe der Trocknung mit überhitztem Wasser
dampf eingebracht und dort zugleich mit der Auftrocknung der pflanz
lichen Mischungsanteile keimfrei hygienisiert werden. Es leuchtet ein,
daß hier eine wichtige Vereinfachung für die Herstellung von Futter
mittelmischungen liegen kann.
Zu den konkreten Verfahrensbedingungen, unter denen man erfindungs
gemäß das zu entseuchende Gut in flüssiger, in wenigstens pastös-fließ
fähiger und/oder in fester partikulärer Form dem überhitzten Wasser
dampf aussetzt, gelten die nachfolgenden Angaben.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird das zu hygienisierende Mate
rial für einen hinreichenden Zeitraum auf Temperaturen im Bereich von
etwa 100 bis 180°C und vorzugsweise auf Temperaturen im Bereich von
etwa 100 bis 150°C gestellt. Die Einstellung dieser Guttemperaturen im
Verfahren wird einerseits durch den Arbeitsdruck der Behandlung mit
überhitztem Wasserdampf bestimmt, andererseits aber auch durch die Ver
weilzeit und/oder die konkrete Form der Verfahrensführung, wie aus den
nachfolgenden Überlegungen ersichtlich wird. Während in der Anfangs
phase der Behandlung insbesondere der jeweils gewählte Verfahrensdruck
für den Siedepunkt des Wasser und damit die sich primär einstellende
Guttemperatur verantwortlich ist, kann in nachfolgenden Phasen der Gut
behandlung, in denen eine wenigstens weitgehende Auftrocknung statt
gefunden hat, die Temperatur des eingesetzten überhitzten Wasser
dampfes und/oder die Verweilzeit des Gutes in der Wasserdampfatmo
sphäre entscheidend sein. In diesem Zusammenhang wirkt sich in an sich
bekannter Weise aus, ob das Verfahren im Gegenstrom oder Gleichstrom
erfolgt.
Vorzugsweise wird mit Eintrittstemperaturen des überhitzten Wasser
dampfes in die Entseuchungsstufe gearbeitet, die wenigstens etwa 35°C
und insbesondere wenigstens etwa 50°C oberhalb des Siedepunktes des
Wassers bei dem vorgegebenen Arbeitsdruck liegt. Bevorzugte Temperatur
bereiche für die Dampfeinlaßtemperaturen liegen zwischen etwa 150 und
450°C und können insbesondere im Bereich von etwa 180 bis 350°C lie
gen. In die Bestimmung der jeweils konkret gewählten Einlaßtemperatur
des Dampfes geht eine Mehrzahl von Überlegungen ein, von denen hier
beispielhaft erwähnt seien: Der Wassergehalt des zu hygienisierenden
Gutes und damit das erforderliche Ausmaß seiner Auftrocknung, die ver
fahrens- und ergebnis-bedingte Verweildauer des Gutes in der Wasser
dampfatmosphäre, die Temperatursensibilität des jeweils zu entseuchenden
Gutes und/oder der zu vernichtenden Verkeimung. In diesem Zusammen
hang ist darauf hinzuweisen, daß mit der erfindungsgemäßen Behandlung
eine Denaturierung bzw. Garung oder wenigstens ein Angaren der protein
haltigen Wertstoffe tierischen Ursprungs verbunden sein kann. Die
Wertigkeit des entsprechend behandelten Materials als Tierfuttermittel
bestandteil wird dadurch jedoch in der Regel nicht negativ beeinflußt.
Von Bedeutung kann für die Wahl der jeweiligen Wasserdampftemperatur
weiterhin die bereits erwähnte Verweildauer des Gutes im Einfluß der
Temperaturbeanspruchung durch Einstellung entweder der Bedingungen
des Gleichstromverfahrens oder durch eine Behandlung im Gegenstrom
sein. Ist die Natur der im Einsatzmaterial vorliegenden Keimcharakteristik
und deren Empfindlichkeit gegenüber thermischer Beeinflussung bekannt,
bestimmt natürlich auch die Art der zu beseitigenden Keimbelastung die
Verfahrensbedingungen mit.
Die gewählten Arbeitsdrucke können überwiegend oder ausschließlich im
Bereich des Normaldrucks liegen, ebenso ist es aber auch möglich,
wenigstens abschnittsweise bei erhöhten Drucken zu arbeiten, die dann
beispielsweise im Bereich bis etwa 15-25 bar, vorzugsweise im Bereich
bis etwa 5 bar liegen können.
Die Verweilzeit des zu entseuchenden Gutes unter dem Einfluß des über
hitzten Wasserdampfes wird einerseits durch das Ausmaß und die Art der
Keimbelastung und andererseits durch die gewählten Verfahrensbedingun
gen bestimmt, sie liegt üblicherweise im Bereich von wenigstens etwa 1
Minute, kann aber auch in Sonderfällen vergleichsweise lange Zeiträume
von beispielsweise etwa 20 bis 30 Minuten erreichen. Im allgemeinen
reichen Behandlungszeiträume unterhalb 10 Minuten zur hinreichenden
Hygienisierung des Einsatzmaterials aus. Die thermische Behandlung auch
für den Zeitraum von einigen Stunden, z. B. 1 bis 5 Stunden, ist nicht
ausgeschlossen.
Zur Durchführung des Arbeitens mit überhitztem Wasserdampf wird auf
die eingangs zitierte umfangreiche druckschriftliche Literatur verwiesen.
Wie dort im einzelnen geschildert wird vorzugsweise in einem geschlos
senen Kreislaufsystem des überhitzten Wasserdampfs gearbeitet, in den
das zu entseuchende Gut eingeschleust und das gereinigte Gut ausge
schleust wird. Gegebenenfalls durch zusätzliche Gutauftrocknung an
fallende Überschußmengen an Wasserdampf werden aus dem geschlossenen
Dampfstrom ausgekreist, durch hinreichende Energiezufuhr in den Dampf
kreislauf werden die in der Hygienisierungsstufe geforderten Ver
fahrensbedingungen aufrechterhalten. In den Dampfkreislauf können
übliche Trennstufen wie Filter, Zyklonabscheider und dergleichen vor
gesehen sein. Das aus dem Verfahren ausgeschleuste Gut kann in be
kannter Weise erforderlichenfalls einer kurzen Nachtrocknung unter
worfen werden.
500 g eines mit Salmonellenverkeimung befallenen Fischmehls unbekannter
Herkunft werden in einer mit überhitztem Wasserdampf durchströmten
Reaktionszone unter den folgenden Verfahrensbedingungen behandelt:
Wasserdampf mit einer Einlaßtemperatur von 180 bis 190°C strömt durch
eine dampfdurchlässige Bodenplatte bei Normaldruck in einen nach außen
thermoisolierten Raum, in den das mit 50 bis 100 g angefeuchtete und
gut durchmischte Fischmehl-Einsatzmaterial gegeben wird. Die Geschwin
digkeit der Dampfzugabe wird derart beschränkt, das kein substantieller
Austrag des Feststoffgutes aus der Behandlungszone auftritt. Nach einer
Verweildauer von 5 Minuten unter Verfahrensbedingungen wird anstelle
des Heißdampfes zunächst kurzfristig Heißluft und dann Kaltluft in den
Trocknungsraum geführt. Der Trocknungszustand des behandelten Fisch
mehls ist dem Einsatzmaterial vor dessen Anfeuchtung vergleichbar. Das
behandelte Gut ist von der Salmonellenverkeimung befreit.
Claims (11)
1. Verfahren zur Hygienisierung und gewünschtenfalls wenigstens
partiellen Trocknung von Abfall- und/oder Wertstoffen aus der
Tierkadaververwertung insbesondere im Rahmen der Entseuchung
von Wertstoffen für die Bereitung von Tierfuttermitteln, dadurch
gekennzeichnet, daß man das zu hygienisierende Gut den Arbeits
bedingungen einer Trocknung mit überhitztem Wasserdampf wenigs
tens für den zur geforderten Entseuchung hinreichenden Zeitraum
unterwirft.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das
zu entseuchende Gut in flüssiger, bevorzugt aber in wenigstens
pastös-fließfähiger und/oder fester partikulärer Form dem über
hitzten Wasserdampf bei Normaldruck oder erhöhten Drucken aus
setzt.
3. Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
man das bevorzugt feinpartikuläre Gut bei Guttemperaturen im
Bereich von etwa 100 bis 180°C, vorzugsweise im Bereich von etwa
100 bis 150°C, wenigstens für den zur Entseuchung ausreichenden
Zeitraum hält und das gegebenenfalls gewünschte Ausmaß der Gut
trocknung vorzugsweise durch Wahl der Temperatur sowie der Menge
und/oder der Einwirkungsdauer des zugeführten überhitzten Was
serdampfes bestimmt.
4. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
man mit Eintrittstemperaturen des überhitzten Wasserdampfes
arbeitet, die wenigstens etwa 35°C, vorzugsweise wenigstens etwa
50°C oberhalb des Siedepunktes des Wasser bei dem vorgegebenen
Arbeitsdruck liegen, wobei vorzugsweise mit Dampf-Einlaßtempera
turen im Bereich von 150 bis 450°C und vorzugsweise im Bereich
von etwa 180 bis 350°C gearbeitet wird.
5. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
man im Bereich von Normaldruck oder erhöhten Drucken arbeitet,
die vorzugsweise 15 bis 20 bar und insbesondere etwa 4 bis 5 bar
nicht überschreiten.
6. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
man mit bevorzugt im kontinuierlichen Durchsatz betriebenen
Fließbetten oder Wirbelschichten arbeitet, in denen das zu ent
seuchende Gut mit dem überhitzten Wasserdampf im Gegenstrom oder
im Gleichstrom behandelt wird.
7. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Behandlung des zu hygienisierenden Gutes in einem geschlos
senen Kreislaufsystem des überhitzten Wasserdampfes erfolgt, aus
dem lediglich die gegebenenfalls durch zusätzliche Gutauftrocknung
anfallenden Wasserdampfmengen ausgekreist werden.
8. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das zu hygienisierende Gut vor dem Eintrag in die Zone des über
hitzten Wasserdampfes mit Wasser versetzt und wenigstens durch
dringend angefeuchtet wird.
9. Anwendung des Verfahrens nach Ansprüchen 1 bis 8 zur Beseitigung
pathogener Verkeimungen und insbesondere zur Qualitätssicherung
bei der Aufarbeitung von bevorzugt wenigstens partiell aufge
trockneten Wertstoffen bzw. Wertstoffe enthaltenden Rückständen
tierischen Ursprungs.
10. Ausführungsform nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 6 zur Entseuchung von Ka
davermehl, insbesondere für dessen Einsatz bei der Bereitung von
Tierfuttermitteln, zur Entsorgung von Schlachthof- bzw. Metzgerei
abfällen und/oder zur Hygienisierung von Abfallstoffen aus der Ge
flügelzucht eingesetzt wird.
11. Anwendung des Verfahrens nach Ansprüchen 1 bis 8 in Kombination
mit der Gewinnung von Futtermittelhilfsstoffen pflanzlichen Ur
sprungs durch Trocknung und gegebenenfalls Aufschluß
entsprechenden Pflanzengutes mittels überhitztem Wasserdampf,
wobei die Einsatzmaterialien pflanzlichen und tierischen Ursprungs
wenigstens zeitweilig gemeinsam dem überhitzten Wasserdampf
ausgesetzt werden.
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