DE4111000A1 - Verfahren zum betreiben einer spinnmaschine und spinnmaschine - Google Patents
Verfahren zum betreiben einer spinnmaschine und spinnmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Spinn
maschine mit einer Vielzahl von Garn aus Faserbändern er
spinnenden Spinnstellen und mit Transportmitteln zum Entnehmen
der Faserbänder aus Kannen und zum Zuführen zu den Spinnstellen
und eine Spinnmaschine.
Es ist bei einer Offenend-Spinnmaschine bekannt (DE-C 23 35 740),
Kannen mit den zu verspinnenden Faserbändern auf einem
Podest oberhalb der Spinnmaschine anzuordnen. Die Faserbänder
werden über Zuführrollen abgezogen und durch vertikale Rohre
hindurch nach unten zu den Spinnstellen geführt.
Es ist auch bekannt (GB-Patent 11 83 208), das zu verspinnende
Fasermaterial in Form von Faserbändern einer Ringspinnmaschine
vorzulegen. Bei dieser Bauart sind die Faserbänder in Kannen
abgelegt, die oberhalb der Ringspinnmaschine auf einem Podest
abgestellt sind. Die Faserbänder werden über Zuführrollen zu
sich im wesentlichen vertikal erstreckenden Führungsrohren
geführt, in welchen sie zu den Streckwerken der einzelnen
Spinnstellen geführt werden.
Es ist ferner bekannt (GB-Patent 10 15 780), den Spinnstellen
einer Ringspinnmaschine Faserbänder zuzuführen, die in Kannen
vorgelegt werden. Bei dieser Bauart sind die Kannen unter
Belassen eines Bedienungsganges vor der Spinnmaschine abge
stellt. Die Faserbänder werden über Führungsrollen aus den
Kannen abgezogen und dann von jeweils Paaren von Transport
bändern übernommen, die die Faserbänder den Streckwerken der
Spinnstellen zuführen.
Die Vorlage von Faserbändern mittels Kannen hat sich bei Ring
spinnmaschinen bisher in der Praxis nicht durchsetzen können.
Um die gewünschte Garnfeinheit zu erhalten, müssen die Streck
werke mit hohen Verzügen arbeiten. Da jedoch die maximale
Liefergeschwindigkeit am Ausgang der Streckwerke bei dem Ring
spinnen begrenzt ist, führt dies dazu, daß die Eingangswalzen
paare der Streckwerke mit sehr geringen Drehzahlen laufen
müssen, d. h. mit Drehzahlen von weniger als 1 min-1. Derart
geringe Drehzahlen lassen sich jedoch konstruktiv bei langen
Maschinen mit einer Vielzahl von Spinnstellen mit vertretbarem
Aufwand nicht so realisieren, daß die Einzugswalzenpaare mit
gleichmäßiger Rotationsgeschwindigkeit drehen. Eine ungleich
mäßige, ruckartige Rotation der Einzugswalzenpaare führt zu
unregelmäßigen Verzügen in den Faserbändern, so daß das er
sponnene Garn keine befriedigende Qualität besitzt.
Gemäß einer älteren, nicht vorveröffentlichten deutschen
Patentanmeldung (P 40 41 112.5) wird vorgesehen, insbesondere
Ringspinnmaschinen feinere Faserbänder als bisher vorzulegen,
d. h. Faserbänder mit einer Feinheit von etwa Nm 0,4 bis etwa Nm
0,8. Dies führt dazu, daß der Gesamtverzug der Streckwerke ver
ringert werden kann, so daß trotz der begrenzten maximalen
Liefergeschwindigkeit am Ausgangswalzenpaar der Streckwerke
sichergestellt ist, daß die Eingangswalzenpaare dieser Streck
werke mit genügend hohen Drehzahlen laufen, die eine ruckfreie
Rotation ermöglichen. Bei dieser Bauart werden die feinen
Faserbänder derart mittels Transportmitteln von den Kannen bis
zu den Spinnstellen geführt, daß keine Fehlverzüge während des
Transportes auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu
schaffen, durch welches das Betreiben einer Spinnmaschine der
eingangs genannten Art verbessert wird, insbesondere einer
Spinnmaschine, die feine Faserbänder im Bereich von etwa Nm 0,4
bis etwa Nm 0,8 verarbeitet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zum Vorbereiten des An
spinnens der Spinnmaschine zunächst die Transportmittel einge
schaltet, dann in die Transportmittel die Faserbänder eingelegt
werden, die von den Transportmitteln im Bereich der Spinn
stellen befindlichen Aufnahmemitteln zugeführt werden, aus
denen die Faserbänder entnommen und in die Spinnstellen ein
gelegt werden, die anschließend in Betrieb genommen werden.
Durch diese Ausbildung wird der Betrieb einer Spinnmaschine vor
allem dadurch verbessert, daß ein Erststart verbessert wird,
d. h. eine erste Inbetriebnahme der Spinnmaschine oder eine In
betriebnahme nach einem Partiewechsel. In diesem Fall müssen an
allen Spinnstellen neue Faserbänder den Spinnstellen zugeführt
werden. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Faser
bänder nacheinander in die den einzelnen Spinnstellen zugeord
neten Transportmittel eingelegt, wonach die Faserbänder dann zu
Aufnahmemitteln zugeführt werden, die als eine Art Zwischen
speicher dienen. Nachdem alle Faserbänder eingelegt sind,
werden die Faserbänder aus den Aufnahmemitteln entnommen und in
die Spinnstellen eingelegt. Danach können dann alle Spinn
stellen gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Da die Zuführ
geschwindigkeiten, mit welchen die Faserbänder von den Trans
portmitteln aus den Kannen zu den Spinnstellen zugeführt
werden, relativ gering sind, ergeben sich aus bei einer eine
Vielzahl von Spinnstellen aufweisenden Spinnmaschine keine
allzu großen Längenunterschiede in den aus den Kannen abge
zogenen Längen der Faserbänder, die nacheinander in die
einzelnen Transportmittel eingelegt werden. Dies führt zu dem
Vorteil, daß die Faserbänder der einzelnen Kannen im wesent
lichen gleichzeitig aufgebraucht werden, so daß dann auch ein
im wesentlichen gleichzeitiger Wechsel aller Kannen durchge
führt werden kann.
Da das Einlegen der Faserbänder in die Spinnstellen ebenfalls
nacheinander an den einzelnen Spinnstellen durchgeführt wird,
ist es vorteilhaft, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfin
dung die Transportmittel vor dem Einlegen der Faserbänder in
die Spinnstellen wieder abgeschaltet und nach dem Einlegen bei
der Inbetriebnahme der Spinnmaschine wieder eingeschaltet
werden. Damit wird sichergestellt, daß während der Zeit des
Einlegens der Faserbänder in die einzelnen Spinnstellen keine
unterschiedlichen Längen von Faserbändern aus den Kannen ent
nommen werden. Es ist somit möglich, daß eine derartige Spinn
maschine nur durch die Arbeiten einer einzigen Bedienungsperson
in Betrieb genommen wird, ohne daß sich wesentliche Unter
schiede in den aus den Kannen abgezogenen Längen der Faser
bänder ergeben und ohne daß allzuviel Fasermaterial als Verlust
bei der Inbetriebnahme entsteht.
Zur Durchführung des Verfahrens wird bei einer Spinnmaschine
mit mehreren Spinnstellen zum Verspinnen von Faserbändern zu
Garn und mit Transportmitteln zum Entnehmen der Faserbänder aus
Kannen und zum Zuführen zu den Spinnstellen vorgesehen, daß den
Transportmitteln Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder nach
geschaltet sind, die außerhalb des normalen Laufweges der
Faserbänder von den Transportmitteln zu den Spinnstellen
angeordnet sind.
Bei einem Erststart der Spinnmaschine, der selbstverständlich
auch einen Start nach einem Partiewechsel einschließt, laufen
die Faserbänder in die Mittel zum Aufnehmen, so daß sie sich an
einer definierten Stelle befinden und auch mit einer Mindest
länge aus den Transportmitteln herausragen, so daß sie an
schließend in die Spinnstellen eingeführt werden können, ins
besondere in Streckwerke dieser Spinnstellen eingelegt werden
können. Die Faserbänder befinden sich somit jeweils an
definierten Stellen, die den einzelnen Spinnstellen zugeordnet
sind.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß
unterhalb der die Faserbänder von oben nach unten zu den Spinn
stellen zuführenden Transportmittel Mittel zum Aufnehmen der
Faserbänder angeordnet sind. Damit wird sichergestellt, daß die
Faserbänder schon aufgrund der Schwerkraft von den
Transportmitteln zu den Mitteln zum Aufnehmen gelangen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß
die Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder an eine Sammelein
richtung angeschlossen sind. In vielen Fällen wird es notwendig
sein, die von den Transportmitteln den Mitteln zum Aufnehmen
zugeführten Faserbänder vor dem Einlegen in die Spinnstellen
auf eine gleichmäßige Länge abzulängen. Die überschüssigen
Teile der Faserbänder werden dann von der Sammeleinrichtung
aufgenommen, so daß diese abtransportiert und ggf. auch wieder
verwendet werden können. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die
Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder als eine sich über mehrere
Spinnstellen erstreckende, in Maschinenlängsrichtung verlaufen
de Einrichtung ausgebildet sind. Dadurch wird das Sammeln der
Faserbandreste an einer Stelle erleichtert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß
die Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder in der Maschinenmitte
einer zweiseitigen Spinnmaschine angeordnet und den Spinn
stellen beider Maschinenseiten zugeordnet sind. Dadurch ist es
möglich, mit einem relativ geringen Aufwand an Einrichtungen
auszukommen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß
die Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder als eine sich in
Maschinenlängsrichtung erstreckende, nach oben offene Wanne
ausgebildet sind. Dadurch ist es möglich, rein mechanische
Mittel zum Auffangen der von den Transportmitteln zugeführten
Faserbänder zu schaffen, bei welchen die Gefahr einer Betriebs
störung sehr gering ist. In weiterer Ausgestaltung wird vorge
sehen, daß der Boden der Wanne mit einem in Maschinenlängsrich
tung verlaufenden Förderband versehen ist. Dieses Förderband,
das kontinuierlich oder vorzugsweise diskontinuierlich ange
trieben wird, dient dazu, die überschüssigen Längen der Faser
bänder zu einer Sammeleinrichtung zu transportieren, die vor
zugsweise an einem Maschinenende angeordnet ist.
Bei einer anderen Ausführungsform wird vorgesehen, daß die
Wanne in ihrem Bodenbereich mit vorzugsweise verschließbaren
Absaugeinrichtungen versehen ist. Mittels dieser Absaugein
richtungen, von denen vorzugsweise jeweils eine einer Spinn
stelle zugeordnet ist, ist es möglich, die Faserbänder an exakt
definierten Stellen bereitzuhalten, so daß sie auch von einer
automatischen Einrichtung einfach übernommen werden können, die
das Einlegen in die Spinnstellen durchführt. Wenn die Absaug
einrichtungen verschließbar sind, so hat dies den Vorteil, daß
sie außer Funktion gesetzt werden können, wenn sie nicht be
nötigt werden, d. h. während des normalen Spinnbetriebs.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen,
daß die Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder als auf den die
Faserbänder abgebenden Bereich der Transportmittel gerichtete
Saugeinrichtungen ausgebildet sind. Diese Saugeinrichtungen,
von denen vorzugsweise jeweils eine einer Spinnstelle zugeord
net ist, sorgen ebenfalls dafür, daß die Faserbänder an
definierten Stellen bereitgehalten werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der in der Zeichnung darge
stellten Ausführungsformen.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung einen Teilquer
schnitt durch eine Ringspinnmaschine, die Faserbänder
zu Garnen verspinnt, welche aus Kannen entnommen
werden, die oberhalb der Spinnmaschine auf einem
Podest abgestellt sind,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene und in größerem Maßstab
dargestellte Seitenansicht der Spinnmaschine nach
Fig. 1 im Bereich der Streckwerke,
Fig. 3 einen Teilschnitt ähnlich Fig. 1 durch eine weitere
Ausführungsform mit einem zur Aufnahme von Faser
bändern dienenden Transportband,
Fig. 4 einen Teilschnitt ähnlich Fig. 1, bei welcher der
Boden der Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder mit
Absaugeinrichtungen versehen ist,
Fig. 5 einen Teilschnitt ähnlich Fig. 1 durch eine Ausfüh
rungsform mit auf den Abgabebereich von Transport
mitteln gerichteten Saugeinrichtungen und
Fig. 6 einen Teilschnitt durch eine Ausführungsform ähnlich
Fig. 5, bei welcher Absaugeinrichtungen in größerem
Abstand unterhalb der Transportmittel angeordnet und
mit diesen über Leitelemente verbunden sind.
Die in Fig. 1 nur angedeutete Spinnmaschine (1) ist auf beiden
Maschinenseiten mit einer Vielzahl von jeweils in einer Reihe
hintereinander angeordneten Spinnstellen (2, 2′) versehen. Von
diesen Spinnstellen (2, 2′) sind nur Streckwerke (3, 3′) dar
gestellt, die als Dreizylinderstreckwerke ausgebildet sind. Die
Streckwerke (3, 3′) liefern in Richtung des Pfeiles (C) das auf
die gewünschte Garnfeinheit verstreckte Faserband (5) zu nicht
dargestellten Drallorganen, insbesondere Ringspindeln. Alter
nativ sind auch andere Drallorgane wie Umwindespindeln oder
Luftdüsen o. dgl. möglich.
Jeder Spinnstelle (2, 2′) ist eine Kanne (4) zugeordnet, aus
welcher das zu verspinnende Faserband (5, 5′) entnommen wird.
Die Kannen (4, 4′) sind oberhalb der Spinnmaschine (1) auf
einem Podest (6) angeordnet. In der Regel sind die Durchmesser
der Kannen (4, 4′) größer als die Teilungsabstände der
Spinnstellen (2, 2′), so daß die Kannen (4, 4′) in zwei oder
mehr Reihen oberhalb jeder Maschinenseite auf dem Podest (6)
abgestellt werden.
Die aus den Kannen (4, 4′) nach oben (Pfeilrichtung A) abge
zogenen Faserbänder (5, 5′) werden jeweils mittels Transport
bändern (7, 7′) zu den Streckwerken (3, 3′) transportiert. Wie
insbesondere aus Fig. 1 zu ersehen ist, sind die Transport
bänder (7, 7′) mittels Umlenkrollen (8, 9, 10, 11) so geführt,
daß sie einen winkelförmigen Verlauf haben. Die unteren,
relativ dicht bei den Streckwerken (2, 2′) liegenden Umlenk
rollen (8, 8′) sind als Antriebsrollen ausgebildet. Sie sitzen
auf in Maschinenlängsrichtung durchlaufenden, angetriebenen
Wellen. Die Umlenkrollen (8, 9, 10, 11) legen den Lauf der
Transportbänder (7, 7′) so fest, daß diese wenigstens annähernd
zentrisch über der jeweils zugehörigen Kanne (4, 4′) beginnen
und dann in etwa horizontal zur Maschinenmitte verlaufen, wo
sie dann in Pfeilrichtung (B) annähernd vertikal nach unten
geführt sind. In dem Bereich des annähernd vertikalen Schenkels
liegen die nach unten laufenden Transportbänder (7, 7′) Gleit
kufen (12, 12′) gegenüber, die mit ihrem oberen Ende an einer
in Maschinenlängsrichtung durchlaufenden Schiene (13) schwenk
bar aufgehängt sind und die im Bereich zwischen den Umlenk
rollen (8, 10; 8′, 10′) mittels in Maschinenlängsrichtung
durchlaufenden Stangen (41, 41′) in Richtung zu den Transport
bändern (7, 7′) abgestützt sind.
Die Streckwerke (3, 3′) sind unterhalb der unteren, angetrie
benen Umlenkrollen (8, 8′) jeweils nach außen versetzt angeord
net und verlaufen unter einem Winkel von etwa 45°. Während des
normalen Spinnbetriebs, wie dies für die linke Maschinenhälfte
der Fig. 1 dargestellt ist, laufen die Faserbänder (5) von den
unteren, angetriebenen Umlenkrollen (8) in die Streckwerke (3)
ein. Unterhalb der Streckwerke (3, 3′) ist in üblicher Weise
eine dem Ausgangswalzenpaar zugeordnete Absaugung (42) angeord
net, die nur für die linke Maschinenhälfte dargestellt ist. In
diese Absaugung (42) wird das verstreckte Faserband (5) ein
gesaugt, falls im Bereich des Drallorgans ein Fadenbruch auf
getreten sein sollte.
In der Maschinenmitte unterhalb der Umlenkrollen (8, 8′) ist
eine Wanne (14) angeordnet, die nach oben offen ist und die von
zwei sich oben V-förmig aufweitenden Seitenwänden (15, 15′) be
grenzt wird. Die oberen, gerundeten Ränder der Seitenwände (15,
15′) ragen bis in den Bereich des normalen Laufweges des Faser
bandes (5), d. h. in den Laufweg, den das Faserband (5) in dem
Normalbetrieb hat, wie dies in der linken Hälfte der Fig. 1
dargestellt ist. Der Boden der Wanne (14), die aus einzelnen
Maschinensektionen entsprechenden Sektionen zusammengesetzt
ist, wird von einem Transportband (16) gebildet, das in ge
kanteten Aussparungen der Seitenwände (15, 15′) geführt ist.
Wie in Fig. 1 dargestellt ist, läuft das rücklaufende Trum (17)
dieses Transportbandes (16) unterhalb der Wanne (14) zurück.
Wie in Fig. 2, die eine Ansicht der Spinnmaschine (1) im Be
reich der Streckwerke (3) in größerem Maßstab zeigt, darge
stellt ist, transportieren die Transportbänder (7, 7a) jeweils
zwei Faserbänder (5). Dies sind die Faserbänder (5), die zu
zwei benachbarten Spinnstellen gehören, deren Streckwerke (3)
einen gemeinsamen Belastungsarm (18) aufweisen, in welchem die
Druckwalzen (19) der Streckwerke (3), die als Druckwalzen
zwillinge ausgebildet sind, gehalten sind. Jedem der Streck
werke ist ein in Fig. 2 geschnitten dargestellter Einlauf
trichter (20) vorgeschaltet.
Die Wannen (14) erfüllen zwei Funktionen (Fig. 1, rechte
Seite). Die eine Funktion besteht darin, daß sie ein Faserband
(5a) aufnehmen, wenn ein Bruch in diesem Faserband (5a) auf
getreten war, so daß dieses Faserband nicht mehr in das zu
gehörige Streckwerk einläuft. Dieses Faserband (5a) wird dann
geordnet aufgenommen und kann durch das in Pfeilrichtung (D)
laufende Transportband (16) zum Maschinenende transportiert
werden, wo es in einer Sammeleinrichtung gesammelt und ggf.
einer Wiederverwertung zugeführt wird.
Die zweite, wesentlich bedeutungsvollere Position der Wanne
(14) besteht jedoch darin, daß sie ein Hilfsmittel darstellt,
das die Inbetriebnahme der Spinnmaschine (1) erleichtert, d. h.
die Inbetriebnahme der Spinnmaschine (1) bei einem Erststart
oder nach einem Partiewechsel, wenn an allen Spinnstellen neue
Kannen (4, 4′) mit Faserbändern (5, 5′) vorgelegt werden. In
diesem Falle werden die Faserbänder (5, 5′) der einzelnen
Spinnstellen nacheinander auf die Transportbänder (7, 7)
aufgelegt, so daß sie bei eingeschalteten Antrieben der Trans
portbänder (7, 7′) in Richtung der Pfeile (A) abgezogen und in
Richtung der Pfeile (B) nach unten gefördert und von der Wanne
(14) aufgenommen werden. Das Anlegen der Faserbänder (5, 5′) an
die Transportmittel (7, 12; 7′, 12′) kann auch von einer Be
dienungsperson so schnell durchgeführt werden, daß sich in
Anbetracht der relativ langsamen Arbeitsgeschwindigkeiten der
Transportbänder (7, 7′) keine nennenswerten Unterschiede in den
abgezogenen Längen der Faserbänder (5, 5′) ergeben. Nachdem die
Faserbänder (5, 5′) die Wanne erreicht haben und über die
Transportmittel (7, 12; 7′, 12′) mit einer ausreichenden Länge
hinausragen, die ein Einlegen in die Streckwerke (3, 3′)
gestattet, werden die Transportbänder (7, 7′) wieder still
gesetzt. Danach kann eine Bedienungsperson die Faserbänder (5,
5′) aus der Wanne (14) entnehmen, auf die gewünschte Länge
ablängen und in die Streckwerke (3, 3′) einlegen, so daß dann
die gesamte Spinnmaschine (1) anspinnbereit ist. Durch Ein
schalten des Transportbandes (16) werden dann die über
schüssigen Faserbandlängen zum Maschinenende in dem Bereich
einer Sammeleinrichtung transportiert, so daß sie einer Wieder
verwertung zugeführt werden können.
Das Entnehmen der Faserbänder (5, 5′) und das Einlegen in die
Transportmittel (7, 12; 7′, 12′) sowie das Entnehmen aus der
Wanne kann von einer Bedienungsperson oder auch von einem ent
sprechenden Automaten durchgeführt werden, der dann auch das
Ein- und Ausschalten der Transportmittel (7, 12′, 7′, 12′)
übernimmt.
Mit der vorstehend geschilderten Art der Vorbereitung der
Inbetriebnahme der Spinnmaschine wird sichergestellt, daß das
Entleeren der Kannen (4, 4′) an allen Spinnstellen (2, 2′) für
das Spinnen gleichzeitig beginnt, ohne daß für die Vorbereitung
zu viel Faserband (5, 5′) verbraucht worden ist. Dies führt
dazu, daß alle Kannen (4, 4′) im wesentlichen gleichzeitig
leergesponnen sind, so daß dann auch ein im wesentlichen
gleichzeitiges Kannenwechseln durchgeführt werden kann, wobei
eine Bedienungsperson oder auch ein Automat schrittweise die
jeder Spinnstelle zugeordnete Kanne (4, 4′) gegen eine volle
Kanne (4, 4′) austauscht. Dabei muß der Spinnbetrieb nicht
unterbrochen werden, da der Faserbandanfang einer neuen Kanne
mit dem noch einlaufenden Ende des Faserbandes der jetzt leeren
Kanne verbunden werden kann.
In Fig. 3 ist eine vereinfachte Form einer zum Auffangen der
Faserbänder (5, 5′) dienenden Wanne (21) dargestellt, d. h. eine
Wanne (21), die keine bis in den Bereich des Faserbandlaufweges
ragende Leitflächen aufweist und die ggf. ganz entfallen kann.
Diese Wanne ist dann entsprechend breiter ausgebildet, so daß
ein von den Transportmitteln (7, 12; 7′, 12′) abgegebenes
Faserband (5′) sicher in den Bereich der Wanne gelangt. Die
Wanne besteht aus einem wannenförmigen Blech, auf welchem ein
Transportband (16′) läuft. Das Blech ist über Längsschienen
(22) auf einem Profil (23) der Spinnmaschine abgestützt. In dem
Bereich zwischen der Wanne (21) und dem Profil (23) ist das
rücklaufende Trum (17′) zurückgeführt. Bei einer derartigen
Ausführungsform kann es zweckmäßig sein, den Belastungsträger
(18, 18′) der einzelnen Streckwerke (3, 3′) in seinem oberen,
der Maschinenmitte zugewandten Ende als eine Leitfläche aus
zubilden, so daß er zumindest in dem abgeschwenkten, das
Streckwerk (3′) öffnenden Zustand (18′) als eine Leitfläche
fungiert, durch die das Faserband (5′) der Wanne (21) bzw. dem
Transportband (16′) zugeleitet wird.
Die Ausführungsform nach Fig. 4 entspricht in ihrem wesent
lichen Aufbau der Ausführungsform nach Fig. 1. Der Boden der
Wanne (14) wird bei dieser Ausführungsform jedoch von einem in
Maschinenlängsrichtung verlaufenden Schieber (26) gebildet, der
auf einem Unterdruckkanal (24) angeordnet ist, der in Ma
schinenlängsrichtung verläuft. Der Schieber (26) ist mit Öff
nungen (27) versehen, die durch entsprechendes Verschieben des
Schiebers (26) über Öffnungen (25) des Unterdruckkanals (24)
gebracht werden können, so daß dann eine Saugluftströmung (E)
entsteht, die die Faserbänder (5′) in den Saugkanal (24) ein
saugt. Der Saugkanal dient zum Abtransport der überschüssigen
Längen der Faserbänder (5′). Durch Verschieben des Schiebers
(26) kann die Verbindung zu dem Saugkanal (24) unterbrochen
werden.
Die in Fig. 5 teilweise dargestellte Spinnmaschine (1) ent
spricht bezüglich der Transportmittel (7, 12; 7′, 12′) und der
Streckwerke (3, 3′) der Ausführungsform nach Fig. 1. Bei dieser
Ausführungsform ist vorgesehen, daß an einen in Maschinenlängs
richtung verlaufenden Haupt-Saugkanal (36) über Zwischenrohre
(30) und Öffnungen (31) ein Hilfs-Saugkanal (28) über Öffnungen
(29) angeschlossen ist. Auf diesem Hilfssaugkanal (28) sind
Schienen (34, 34′) in Maschinenlängsrichtung verschiebbar
geführt, die mit Saugstutzen (33, 33′) versehen sind, die nach
oben bis zu dem Ausgabebereich der Transportmittel (7, 12; 7′,
12′) ragen, d. h. bis zu dem Bereich des Keilspaltes zwischen
den angetriebenen Umlenkrollen (8, 8′) und den Gleitkufen (12,
12′). Die Schieber sind mit Öffnungen (34, 34′) versehen, die
den Saugdüsen (33, 33′) zugeordnet sind. Sie können mit Öff
nungen (32, 32′) des Hilfssaugkanals (28) in Übereinstimmung
gebracht werden, so daß dann eine auf den Abgabebereich der
Transportmittel (7, 12; 7′, 12′) wirkende Saugluftströmung ent
steht. Durch entsprechendes Verschieben der Schieber mit den
Saugdüsen (33, 33′) kann diese Verbindung auch wieder ge
schlossen werden, was der Stellung für den Normalbetrieb in der
Regel entspricht.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 6, die bezüglich der
Transportmittel (7, 12; 7′, 12′) und der Streckwerke der Aus
führungsform nach Fig. 1 entspricht, ist ein in der Maschinen
mitte angeordneter Saugkanal (38) mit oben liegenden Öffnungen
(40, 40′) versehen, an die Saugdüsen (39, 39′) anschließen, die
in relativ großem Abstand zu den angetriebenen Umlenkrollen (8,
8′) angeordnet sind, so daß hier eine ständige Saugwirkung zu
lässig ist. Bei dieser Ausführungsform sind die Gleitkufen (12,
12′) mit Verlängerungen (37, 37′) versehen, die zu den Saug
düsen (39, 39′) führen. Diese Verlängerungen (37, 37′) stellen
somit sicher, daß von ihnen die Faserbänder (5, 5′) bei einem
Bruch und vor allem aber auch bei der Vorbereitung der Inbe
triebnahme zu den Saugdüsen (39, 39′) geleitet werden.
Claims (16)
1. Verfahren zum Betreiben einer Spinnmaschine mit einer
Vielzahl von Garn aus Faserbändern erspinnenden Spinnstellen
und mit Transportmitteln zum Entnehmen der Faserbänder aus
Kannen und zum Zuführen zu den Spinnstellen, dadurch gekenn
zeichnet, daß zum Vorbereiten des Anspinnens der Spinnmaschine
zunächst die Transportmittel eingeschaltet, dann in die
Transportmittel die Faserbänder eingelegt werden, die von den
Transportmitteln im Bereich der Spinnstellen befindlichen Auf
nahmemitteln zugeführt werden, aus denen die Faserbänder ent
nommen und in die Spinnstellen eingelegt werden, die an
schließend in Betrieb genommen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Transportmittel vor dem Einlegen der Faserbänder in die
Spinnstellen wieder abgeschaltet und nach dem Einlegen bei der
Inbetriebnahme der Spinnmaschine wieder eingeschaltet werden.
3. Spinnmaschine mit mehreren Spinnstellen zum Verspinnen
von Faserbändern zu Garnen und mit Transportmitteln zum Ent
nehmen der Faserbänder aus Kannen und zum Zuführen zu den
Spinnstellen, dadurch gekennzeichnet, daß den Transportmitteln
(7, 12, 7′, 12′) Mittel zum Aufnehmen (14, 21, 33, 39) der
Faserbänder (5) nachgeschaltet sind, die außerhalb des normalen
Laufweges der Faserbänder (5) von den Transportmitteln (7, 12)
zu den Spinnstellen (2) angeordnet sind.
4. Spinnmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß unterhalb der die Faserbänder (5) von oben nach unten zu
den Spinnstellen (2) zuführenden Transportmittel (7, 12) Mittel
(14, 21, 33, 39) zum Aufnehmen der Faserbänder (5) angeordnet
sind.
5. Spinnmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Mittel (14, 21, 33, 39) zum Aufnehmen der
Faserbänder (5) an eine Sammeleinrichtung angeschlossen sind.
6. Spinnmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel (14, 21, 33, 39) zum Aufnehmen der Faserbänder
(5) über Fördermittel (16, 16′, 24, 36, 38) an die Sammel
einrichtung angeschlossen sind.
7. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (14, 21, 33, 39) zum Aufnehmen
der Faserbänder (5) als eine sich über mehrere Spinnstellen (2)
erstreckende, in Maschinenlängsrichtung verlaufende Einrichtung
ausgebildet sind.
8. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (14, 21, 33, 39) zum Aufnehmen
der Faserbänder (5) in der Maschinenmitte einer zweiseitigen
Spinnmaschine (1) angeordnet sind und den Spinnstellen (2, 2′)
beider Maschinenseiten zugeordnet sind.
9. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder
(5) als eine sich in Maschinenlängsrichtung erstreckende, nach
oben offene Wanne (14, 21) ausgebildet sind.
10. Spinnmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden der Wanne (14, 21) mit einem in Maschinenlängs
richtung verlaufenden Förderband (16, 16′) versehen ist.
11. Spinnmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wanne (14) in ihrem Bodenbereich mit vorzugsweise ver
schließbaren Absaugeinrichtungen (25, 27) versehen ist.
12. Spinnmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wanne (14) auf einem in Maschinenlängsrichtung ver
laufenden Saugkanal (24) angeordnet ist.
13. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wanne (14) seitlich mit sich
bis zu dem Laufweg der Faserbänder (5, 5′) von den Transport
mitteln (7, 12; 7′, 12′) zu den Streckwerken (3, 3′) er
streckenden Leitflächen (15, 15′) versehen ist.
14. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Aufnehmen der Faserbänder
(5) als auf den die Faserbänder abgebenden Bereich der Trans
portmittel (7, 12) gerichtete Saugeinrichtungen (33, 39) aus
gebildet sind.
15. Spinnmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugeinrichtungen über schaltbare Verbindungselemente
(32, 34) an eine Saugleitung (28) angeschlossen sind.
16. Spinnmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugeinrichtungen (39) in Abstand zu dem die Faser
bänder (5) abgebenden Bereich der Transportmittel (7, 12)
angeordnet sind und daß die Transportmittel mit zu den Saug
einrichtungen führenden Leitelementen (37) versehen sind.
Priority Applications (6)
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- 1992-04-03 JP JP04127863A patent/JP3140168B2/ja not_active Expired - Fee Related
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