DE4109026C2 - Spinnmaschine - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spinnmaschine mit mehreren Spinn
stellen zum Erspinnen von Garnen aus Faserbändern, die den
Spinnstellen in Kannen vorgelegt werden, wobei zwischen den
Kannen und den Spinnstellen Führungsmittel für die Faserbänder
vorgesehen sind.
Das Vorlegen des zu verspinnenden Fasermaterials in Form von in
Kannen befindlichen Faserbändern ist beispielsweise bei Offen
endspinnmaschinen bekannt. Bei den auf dem Markt befindlichen
Maschinen werden die Faserbänder direkt von der Faserbandein
zugseinrichtung der einzelnen Spinnstellen aus den vor und
teilweise unterhalb der Spinnvorrichtung stehenden Kannen abge
zogen.
Es ist auch bekannt (DE 23 35 740 B2), bei OE-Spinnmaschinen die
Kannen auf einem Podest oberhalb der Spinnmaschine anzuordnen und
die Faserbänder durch Führungsrohre hindurch den Spinnstellen
zuzuführen. Diese Führungsrohre, die mit Schikanen versehen sind,
sollen als Zwischenspeicher dienen, der aufgrund einer besonderen
Konstruktion von einer ständig laufenden Zuführeinrichtung
dennoch intermittierend gespeist wird. Das Faserband soll dann im
wesentlichen zugspannungsfrei durch das jeweilige Führungsrohr
hindurchgeleitet werden.
Die Vorlage des Fasermaterials in Form von in Kannen bereitge
stellten Faserbändern ist auch bei anderen schnell laufenden
Spinnmaschinen bekannt, beispielsweise bei Umwindespinnmaschinen
oder Luftspinnmaschinen. Dabei handelt es sich in der Regel um
einseitige Maschinen, bei denen den Spinnstellen von oben die
Faserbänder zugeführt werden, die den auf der Rückseite der
Spinnmaschine abgestellten Kannen entnommen werden. Dabei werden
Führungsmittel in Form von Rollen und Führungsstangen für die
Faserbänder vorgesehen.
Es ist auch bekannt (DE-PS 817 572), bei Ringspinnmaschinen
Faserbänder in Kannen vorzulegen, wobei die Kannen auf Podesten
oder in einem Raum oberhalb der Spinnmaschine abgestellt werden.
Dabei ergeben sich relativ lange Wegstrecken mit einem oder
mehreren vertikalen Abschnitten, die zu der Gefahr führen, daß
sich die Faserbänder aushängen, d. h. aufgrund ihres Eigenge
wichtes in unkontrollierbarer Weise verziehen. Eine derartige
Anordnung ist daher nur für Faserbänder möglich, die eine relativ
grobe Nummer und damit eine relativ hohe Festigkeit aufweisen.
Das Verspinnen von Faserbändern mit groben Nummern ist jedoch an
Ringspinnmaschinen sehr schwierig. Da die Ringspinnmaschinen nur
eine relativ geringe Liefergeschwindigkeit am Ausgang der
Streckwerke haben, müssen - unter Berücksichtigung des erforder
lichen Verzuges - die Eingangswalzen der Streckwerke sehr langsam
laufen, d. h. mit Drehzahlen von einer Umdrehung pro Minute und
weniger. Es ist technisch äußerst schwierig, lange Wellen, wie
sie die Eingangswalzen von Streckwerken darstellen, mit genügen
der Genauigkeit mit derart geringen Drehzahlen laufen zu lassen.
Es besteht die Gefahr, daß diese Wellen sich nur ruckhaft drehen,
so daß dann kein kontrollierter Verzug erhalten wird. Die Vorlage
des zu verspinnenden Fasermaterials in Kannen ist daher bei
Ringspinnmaschinen in der Praxis nicht erfolgreich durchgeführt
worden.
In einer älteren deutschen Patentan
meldung P 40 41 112.5-26, die als DE 40 41 112 A1 nachveröffentlicht ist, wird vorgeschlagen,
Führungsmittel vorzusehen, welche die Faserbänder in vertikaler
Richtung abstützen und sich mit dem Faserband mitbewegen. Als
Mittel zum Führen der Faserbänder können dabei in Transportrich
tung angetriebene Führungsriemchen dienen, die sich gegen Gleit
flächen abstützen. Das Faserband wird dabei zwischen den Füh
rungsriemchen und den Gleitflächen geführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spinnmaschine der
eingangs genannten Art so auszubilden, daß auch feine Faserbänder
in den Kannen vorgelegt werden können, ohne daß die Gefahr von
Fehlverzügen, insbesondere in vertikalen Abschnitten des Trans
portweges auftritt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß als Führungsmittel ein in
Transportrichtung des Faserbandes angetriebenes Führungsriemchen
vorgesehen ist, gegen welches in eine Gleitfläche aufweisendes Maschinenelement federnd angedrückt
ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung wird erreicht, daß die
Faserbänder gestützt sind und dennoch in Transportrichtung bewegt
werden. Dadurch ist es möglich, auch relativ dünne Faserbänder in
Kannen vorzulegen, d. h. Faserbänder mit Nummern von etwa Nm 0,4
bis 0,8. Diese feinen Faserbänder können dabei auch in vertikaler
Richtung über größere Abschnitte transportiert werden. Es ist
deshalb möglich, eine Kannenvorlage auch bei Ringspinnmaschinen
durchzuführen, da aufgrund der Faserbänder mit feinen Nummern
unter Berücksichtigung des Verzuges die Eingangswalzenpaare der
Streckwerke noch mit genügend hoher Geschwindigkeit laufen, so
daß ein gleichmäßiges rundes Rotieren gewährleistet ist. Durch
diese Kannenvorlage ist es dann möglich, bei Ringspinnmaschinen
auf eine vorgeschaltete Maschine, nämlich den Flyer, zu verzich
ten. Bei anderen Spinnmaschinen, die mit Streckwerken versehen
sind, in welche die Faserbänder einlaufen, ist es möglich,
feinere Faserbänder zuzuführen, so daß dann die Streckwerke
vereinfacht werden können. Beispielsweise besteht bei derartigen
Maschinen die Möglichkeit, anstelle von Fünf-Zylinder-Streck
werken die heute bei Ringspinnmaschinen üblichen Drei-Zylinder-
Streckwerke einzusetzen.
Auch bei OE-Maschinen führt die Vorlage von feineren Faserbändern
zu Vorteilen, da dann die Auflösearbeit zum Vereinzeln der Fasern
geringer ist, so daß beim Auflösen die Fasern schonender
bearbeitet werden. Es ist somit möglich, feinere Garne mit
weniger geschädigten Fasern zu spinnen, so daß die Garne eine
höhere Qualität aufweisen.
Insbesondere ist das die Gleitfläche aufweisende Maschinenelement einem vertikalen Abschnitt des
Führungsriemchens zugeordnet, wobei die Gleitfläche mit einer
Federkraft von 0,2 bis 1,5 N zum Führungsriemchen hin belastet
ist (vergl. Ansprüche 2 und 3). Die Andrückkraft an das Faserband ist somit sehr gering, und
sie dient lediglich dazu, das Faserband sicher zu führen und
Fehlverzüge zu vermeiden.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die
Gleitfläche an einer streifenartigen Kufe angebracht, wobei zwei
im Abstand zueinander vertikal angeordnete Kufen vorgesehen sind,
die durch federnde Mittel auseinandergedrückt sind und die
jeweils einer anderen Maschinenseite zugeordnet sind (vergl. Ansprüche 4 und 5). Dadurch
läßt sich der Aufwand zum Andrücken des Faserbandes deutlich
reduzieren.
Weiterhin vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen
Unteransprüchen (Ansprüche 6 bis 15) angegeben.
Mit der nachfolgenden Beschreibung der in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele soll die Erfindung
weiter erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Teilquerschnitt durch eine Spinnmaschine, wobei
lediglich jeweils ein Streckwerk von den zwei Maschinenseiten
dargestellt ist, dem ein Faserband aus einer auf einem Podest
abgestellten Kanne zugeführt wird, wobei das Faserband von einem
Führungsriemchen transportiert wird, gegen welches eine Gleit
fläche federnd angedrückt ist,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Schnittfläche II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht auf ein Detail in Richtung des Pfeiles III
der Fig. 1,
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch eine Spinnmaschine ähnlich
Fig. 1 mit einer anderen Ausgestaltung der Erfindung,
Fig. 5 eine Einzelheit aus Fig. 4 in Richtung des Pfeiles V der
Fig. 4,
Fig. 6 eine Einzelheit aus Fig. 1 mit einer anderen Ausgestal
tung im Bereich des horizontalen Abschnittes des Führungsriem
chens,
Fig. 7 eine Teilansicht auf ein formschlüssig antreibbares
Führungsriemchen,
Fig. 8 einen Teilquerschnitt durch eine Spinnmaschine ähnlich
Fig. 1 und 4,
Fig. 9 ein Blechband mit angenieteten Blattfedern zum Belasten
der Gleitflächen,
Fig. 10 zwei die Gleitflächen enthaltende Gleitkufen, die einen
kleinen Abstand voneinander aufweisen, der mit einem elastischen
Füllstoff ausgefüllt ist.
Bei Fig. 1 sind von einer Spinnmaschine 1 lediglich zwei Spinn
stellen 2 und 2' dargestellt, die jeweils einer anderen Maschi
nenseite zugehören und von denen nur ein Streckwerk 3 bzw. 3'
gezeigt ist. Eine derartige Spinnmaschine 1 besteht jedoch aus
einer Vielzahl derartiger Spinnstellen 2 und 2', die in einer
Reihe nebeneinander auf einer Maschinenseite oder auf beiden
Maschinenseiten angeordnet sind. An jedes Streckwerk 3, 3'
schließt eine nicht dargestellte Drallgebungseinrichtung an,
beispielsweise eine Ringspindel oder eine Umwindespindel oder
eine Luftdüse. Ebenso könnte sich an der Stelle des Streckwerkes 3, 3'
eine Faserbandeinzugseinrichtung einer OE-Spinnmaschine befinden.
An jeder dieser Spinnstellen 2, 2' wird ein Faserband 4, 4' aus
einer Kanne 5 bzw. 5' entnommen und zu einem Garn versponnen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 stehen die Kannen 5, 5'
der einzelnen Spinnstellen 2, 2' oberhalb der Spinnmaschine 1 auf
einem Podest 6. Die Kannen 5, 5', die üblicherweise einen Außen
durchmesser haben, der größer als die Teilung der Spinnstellen 2,
2' ist (Abstand der Spinnstellen in Maschinenlängsrichtung),
werden in mehreren, in Längsrichtung der Spinnmaschine 1 verlau
fenden Reihen 7, 8, 9 abgestellt, wie auf der linken Seite in
Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist.
Die Faserbänder 4, 4' werden in Pfeilrichtung 8 nach oben aus den
oben offenen Kannen 5, 5' abgezogen und dann nach unten in
Pfeilrichtung A zu den Streckwerken 3, 3' transportiert. Um diese
Wegstrecke auch bei feinen Nummern der Faserbänder 4, 4' sicher
zu überbrücken, ohne daß Fehlverzüge in den feinen Faserbändern
4, 4' auftreten, sind spezielle Führungsmittel 10, 10' vorgese
hen. Die dann in den Streckwerken 3, 3' verstreckten Faserbänder
4, 4' werden in Pfeilrichtung C der nicht dargestellten
Drallgebungseinrichtung zugeführt.
Die Führungsmittel 10, 10' enthalten für jede Spinnstelle 2, 2'
jeweils ein endloses Führungsriemchen 11, 11', welches durch eine
Antriebsscheibe 12, 12' in Pfeilrichtung A angetrieben ist. Die
Antriebsscheiben 12, 12' dienen zugleich als Umlenkscheiben und
befinden sich unmittelbar vor dem jeweiligen Einzugswalzenpaar
13, 13' des zugehörigen Streckwerkes 3, 3'.
Im Bereich der Kannen 5, 5' weist das Führungsriemchen 11, 11'
einen horizontal verlaufenden Abschnitt 14, 14' auf, der an
schließend in einen vertikal verlaufenden Abschnitt 15, 15'
übergeht. Im horizontalen Abschnitt 14, 14' läuft das jeweilige
Führungsriemchen 11, 11' in einer im Querschnitt U-förmigen
Schiene 16, wie insbesondere auch aus Fig. 2 ersichtlich ist.
Das auf dem jeweiligen Führungsriemchen 11 mittig liegende
Faserband 4 ist ohne einen Andruck von oben allein durch das
Eigengewicht abgestützt. Am Ende der Schiene 16, wo der horizon
tale Abschnitt 14 in den vertikalen Abschnitt 15 übergeht, weist
die Schiene 16 einen Randsäumer 17 auf, der eine mittige Zen
trierung des Faserbandes 4 gewährleistet, bevor es seinen Weg in
den vertikalen Abschnitt 15 nimmt. Dieser Randsäumer 17 soll
verhindern, daß sich Randfasern zu weit in seitlicher Richtung
von der Mitte des Faserbandes 4 entfernen (siehe Fig. 3).
Im vertikalen Abschnitt 15, 15' sind etwa in der Mitte der
Spinnmaschine 1 zwei Kufen 18, 18' vorgesehen. Die Kufen 18, 18'
weisen jeweils eine Gleitfläche 19, 19' auf, die sich sanft gegen
das jeweilige Faserband 4, 4' anlegt. Es genügt ein Andruck von
0,2 bis 1,5 N. Die in geringem Abstand vertikal nach unten
verlaufenden Kufen 18, 18' werden mittels Federelementen 20
auseinandergedrückt, wobei die gewünschte leichte Anlage und
Belastung des jeweiligen Faserbandes 4, 4' zustandekommt.
Oberhalb der horizontalen Abschnitte 14, 14' der Führungsmittel
10, 10' sind Längsstangen 21, 21' angebracht, an denen die
streifenartig ausgebildeten Kufen 18, 18' eingehängt sind. Zu
diesem Zwecke sind die Kufen 18, 18' im Bereich der Längsstangen
21, 21' etwas eingerollt. Durch die Wirkung der Federelemente 20
sind die Kufen 18, 18' somit um die Längsstangen 21, 21'
schwenkbar.
Die Gleitflächen 19, 19' sind so ausgebildet, daß sie beim Verlassen
des jeweiligen Führungsriemchens 11, 11' im Bereich ihrer An
triebsscheiben 12, 12' das jeweilige Faserband 4, 4' zu den
Eingangswalzen 13, 13' des zugehörigen Streckwerkes 3, 3' führen.
Wie aus Fig. 1 noch ersichtlich, weist jedes Führungsriemchen
11, 11' außer der unteren Antriebsscheibe 12, 12' noch jeweils
Umlenkrollen 22, 23 und 24 auf, die das jeweilige Führungsriem
chen 11, 11' aus dem horizontalen Abschnitt 14, 14' zum verti
kalen Abschnitt 15, 15' umlenken.
Bei den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen wurden
die gleichen Bezugszeichen verwendet, soweit es sich um gleich
artige Bauteile handelt. Auf eine nochmalige Beschreibung wird
deshalb verzichtet.
Bei der Ausführung nach Fig. 4 ist ein vereinfachtes Führungs
riemchen 25, 25' vorgesehen, welches nur dem jeweils vertikalen
Abschnitt 15, 15' zugeordnet ist und welches außer der Antriebs
scheibe 12, 12' nur noch eine Umlenkscheibe 26, 26' oberhalb des
Podestes 6 aufweist. In den horizontalen Abschnitten 14, 14' ist
das jeweilige Faserband 4, 4' ungeführt. Eine solche Vereinfa
chung kommt im Falle des Verspinnens von kardierten Faserbändern
4, 4' in Betracht. Über den Kannen 5, 5' sind Umlenkwalzen 27
angeordnet, die mit einer Umfangsgeschwindigkeit angetrieben
sind, die etwas größer ist als die Geschwindigkeit der Faserbän
der 4, 4'.
Auch bei dieser Ausführung sind wieder Längsstangen 21, 21'
vorhanden, auf welchen zwei Kufen 28, 28' eingehängt sind. Die
zwei Kufen 28, 28' laufen in der Mitte der Spinnmaschine 1 in
vertikaler Richtung in geringem Abstand zueinander und werden
mittels Blattfedern 29 auseinandergedrückt, so daß sich die
Gleitflächen 19, 19' mit leichtem Andruck gegen das jeweilige
Führungsriemchen 25, 25' der Führungsmittel 10, 10' anlegen. Es
genügt dabei, wenn die Blattfedern 29 nur an einer Kufe 28'
befestigt sind.
Es ist zweckmäßig, wenn sich die Längsstangen 21, 21' genügend
weit oberhalb der Umlenkscheiben 26, 26' befinden. Weiterhin ist
es wichtig, daß die Gleitflächen 19, 19' genau symmetrisch zu den
Führungsriemchen 25, 25' verlaufen, damit im Bereich der Umlenk
scheiben 26, 26' genau gleiche Andrücke gewährleistet sind.
In Fig. 5 ist in einer anderen Ansicht dargestellt, wie die
Kufen 28 an der Längsstange 21 eingehängt sind.
In Fig. 6 ist nochmals der horizontale Abschnitt 14 einer
Ausführung ähnlich Fig. 1 dargestellt, bei welcher eine Schiene
30 vorhanden ist, die gegenüber der Ausführung nach Fig. 1
umgedreht ist, so daß der Quersteg der U-förmig ausgebildeten
Schiene 30 von oben das Führungsriemchen 11 mit seinem Gewicht
belastet. Diese Belastung drückt auch gegen das Faserband 4. Wie
aus Fig. 7 ersichtlich ist, kann das Führungsriemchen 11 mit
einer Seitlichen Lochung 31 versehen sein, damit ein formschlüs
siger Antrieb gewährleistet ist, bei dem es keinerlei Schlupf
gibt.
Bei der Ausführung nach Fig. 8 sind zwei Kufen 32 und 32'
vorgesehen, die jeweils sowohl über den horizontalen Abschnitt 14, 14' als
auch über den vertikalen Abschnitt 15, 15' der Führungsmittel 10,
10' verlaufen. Im vertikalen Abschnitt 15, 15' sind die Kufen 32,
32' mittels einer Wellenbandfeder 33 leicht auseinandergedrückt,
so daß sich die zugehörigen Gleitflächen 19, 19' mit leichtem
Andruck gegen das zugehörige Faserband 4, 4' anlegen. Die Wel
lenfeder 33 ist oberhalb des horizontalen Abschnittes 14, 14' an
einer Längsstange 33 aufgehängt. An Stelle einer Wellenbandfeder
33 kann man jedoch an einer Längsstange 33 alternativ gemäß Fig.
9 ein Band 34 aufhängen, an welchem eine Mehrzahl von Blattfedern
35 angenietet ist.
Bei der Ausführung nach Fig. 8 wurde darauf verzichtet, die
Kufen 32, 32' an Längsstangen verschwenkbar aufzuhängen. Vielmehr
wurden diese Kufen 32, 32' derart umgebogen, daß sie auch im
horizontalen Abschnitt 14, 14' das Faserband 4, 4' mit leichter
Belastung überdecken. Da man die vorzugsweise dünnen federharten
Kufen 32, 32' nicht genügend sicher und bleibend biegen kann, ist
es angezeigt, im Bereich der Umlenkung durch Nietung Verstär
kungsbleche 36 anzubringen.
In den horizontalen Abschnitten 14, 14' sind die Kufen 32, 32' so
weit über die Kannen 5, 5' geführt, daß das jeweilige Faserband
4, 4' ohne weiteres seinen Weg in die Führungsmittel 10, 10'
findet.
Bei der nur ausschnittsweise dargestellten Ausführung nach Fig.
10 sind zwei Kufen 37, 37' dargestellt, die im vertikalen Ab
schnitt 15, 15' wieder dicht benachbart parallel nebeneinander
laufen, wobei der Abstand durch einen elastischen Füllstoff 38
ausgefüllt ist. Es kann sich hierbei um einen matratzenähnlichen
Schaumstoff handeln, der die Kufen 37, 37' etwas auseinander
drückt und somit das jeweilige Faserband 4, 4' sehr gleichmäßig
belastet.
Claims (15)
1. Spinnmaschine mit mehreren Spinnstellen zum Erspinnen von Garnen
aus Faserbändern, die den Spinnstellen in Kannen vorgelegt
werden, wobei zwischen den Kannen und den Spinnstellen Führungs
mittel für die Faserbänder vorgesehen sind, dadurch gekennzeich
net, daß als Führungsmittel (10, 10') ein in Transportrichtung
(A) des Faserbandes (4, 4') angetriebenes Führungsriemchen (11,
11'; 25, 25') vorgesehen ist, gegen welches in eine Gleitfläche (19,
19') aufweisendes Maschinenelement (18, 18'; 28, 28'; 32, 32'; 37, 37') federnd angedrückt ist.
2. Spinnmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gleitfläche (19, 19') aufweisende Maschinenelement einem vertikalen Abschnitt (15, 15') des
Führungsriemchens (11, 11'; 25, 25') zugeordnet ist.
3. Spinnmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gleitfläche (19, 19') aufweisende Maschinenelement mit einer Federkraft von 0,2 bis 1,5 N
zum Führungsriemchen (11, 11'; 25, 25') hin belastet ist.
4. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das die Gleitfläche (19, 19') aufweisende Maschinenelement als eine streifenartige
Kufe (18, 18'; 28, 28'; 32, 32'; 37, 37') ausgebildet ist, welche
zum Führungsriemchen (11, 11'; 25, 25') hin verschwenkbar ist.
5. Spinnmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
im Abstand zueinander vertikal angeordnete Kufen (18, 18'; 28,
28'; 32, 32'; 37, 37') vorgesehen sind, die durch federnde Mittel
(20; 29; 33; 35; 38) auseinandergedrückt sind und die jeweils
einer anderen Maschinenseite zugeordnet sind.
6. Spinnmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
federnden Mittel (29; 33; 35) durch blatt- oder bandartige
Federelemente gebildet sind.
7. Spinnmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Federelemente durch eine Wellenbandfeder (33) gebildet sind.
8. Spinnmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
federnden Mittel durch einen elastischen Füllstoff (38) gebildet
sind.
9. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Führungsriemchen (11, 11'; 25, 25') form
schlüssig angetrieben sind.
10. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Führungsriemchen (11, 11') im Bereich der
Kannen (5, 5') einen horizontalen Abschnitt (14, 14') aufweisen,
dem eine Führungsschiene (16; 30) zugeordnet ist.
11. Spinnmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Faserband (4, 4') auf dem Führungsriemchen (11, 11') durch
Eigengewicht aufliegt.
12. Spinnmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungsriemchen (11, 11') von oben durch die Führungsschiene
(30) belastet und abgedeckt ist.
13. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Führungsschiene (16) im Bereich des Über
ganges vom horizontalen Abschnitt (14, 14') des Führungsriemchens
(11, 11') zum vertikalen Abschnitt (15, 15') mit einem Randsäumer
(17) zum Zentrieren des Faserbandes (4, 4') versehen ist.
14. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kufe (32, 32') sowohl einem horizontalen
Abschnitt (14, 14') als auch einem vertikalen Abschnitt (15, 15')
des Führungsriemchens (11, 11') zugeordnet ist.
15. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gleitfläche (19, 19') das Faserband (4, 4') bis
zur Spinnstelle (2, 2') leitet.
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DE4109026A1 (de) | 1992-09-24 |
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