DE4104871A1 - Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet - Google Patents
Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraetInfo
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- B43K11/005—Filling devices for refilling capillary reservoirs
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- B43K23/08—Protecting means, e.g. caps
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Description
Die Erfindung betrifft ein nachfüllbares Auftragsgerät,
insbesondere ein nachfüllbares Schreib-, Zeichen-, Mal-,
oder Markierungsgerät nach dem Oberbegriff des
Hauptanspruchs.
Nachfüllbare Auftragsgeräte für flüssige Schreib-,
Zeichen-, Mal- oder Markierungsmittel sind bekannt.
So zeigt zum Beispiel die DD-PS 48 324 einen nachfüllbaren
Füllhalter mit Schreibfilz, der am Schaftende eine lösbare
Verschlußschraube aufweist. Dieses Verschlußsystem ist zum
Be- oder Nachfüllen relativ umständlich zu handhaben, da
die Verschlußschraube mit einem Hilfswerkzeug mehrmals
gedreht werden muß, bis sie entnommen werden kann. Zudem
ist der Verschlußkörper schlecht zu fassen, solange er
nicht ganz vom Gewinde gelöst ist. Darüber hinaus liegt in
geöffnetem Zustand der Speichereinsatz ungeschützt frei, so
daß er bei unvorsichtiger Handhabung u. U. aus dem Schaft
fallen und zu unangenehmen Verschmutzungen führen kann.
Aus DD-PS 1 43 387 und aus FR-PS 5 96 990 sind Stifte bzw.
Markierungs- und Auftragsvorrichtungen bekannt, die
Verschlußkörper offenbaren, die ggf. von Hand und ohne
Werkzeug lösbar sind. Auch hier liegen aber die
Speichereinsätze in geöffnetem Zustand ungeschützt frei, so
daß ebenfalls erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht, wenn
diese Einsätze aus dem Schaft rutschen oder wenn bei
umgedrehtem oder bei abgelegtem Gerät an der Innenwand des
Schaftes Schreibmittel ausläuft.
Nach US-PS 34 59 484 kann der auf das Schaftende
aufschraubbare Abschlußkörper einer Markierungsvorrichtung
zusätzlich mit einem einstellbaren Ventil versehen sein, um
den Lufteinlaß von Hand regulieren zu können. Ob hier ein
Nachfüllen möglich sein soll oder ist, läßt sich nicht
erkennen. Üblicherweise würde man hierzu dann aber den
Abschlußkörper bzw. die Kappe abschrauben, wobei ebenfalls
ein ggf. enthaltener Speichereinsatz aus dem Schaft fallen
und zu Verschmutzungen führen kann. Bei dem dargestellten
direkt gefüllten Gerät ist ein Nachfüllen von hinten aber
sowieso nur dann ohne Probleme möglich, wenn die Spitze des
Gerätes mit einem Auslaßventil versehen ist, das den
Schreibmittelzulaufkanal ständig verschlossen hält, solange
kein axialer Druck auf die Schreibspitze ausgeübt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein nachfüllbares
Auftragsgerät, vorzugsweise ein mit einem Speichereinsatz
versehenes Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markiergerät zum
Befüllen mit einem flüssigen Auftragsmittel zu schaffen,
das sich leicht und ohne Verschmutzungsgefahr nachfüllen
läßt und dessen Verschlußkörper einfach zu handhaben ist.
Diese Aufgabe wird mit den im Hauptanspruch genannten
Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen und bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
dargestellt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen nachfolgend näher
erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine erste erfindungsgemäße Ausführung
in teilweiser Schnittdarstellung,
Fig. 2 die Ausführung gem. Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3 eine weitere erfindungsgemäße
Ausführung in teilweiser
Schnittdarstellung,
Fig. 4 die Ausführung gem. Fig. 3 in Seitenansicht.
Das in Fig. 1 und in Fig. 2 dargestellte Auftragsgerät
weist einen Schaft (1), einen am Schaftende (11)
angeordneten Verschluß (2), einen aus einem Speicherraum
(31) und einem hierin angeordneten Speichereinsatz (32)
bestehenden Speicher (3) und eine in die Schaftspitze (12)
eingesetzte Spitze (4) als Auftragselement auf.
In eine Verschlußzone (211) des Abschlußkörpers (21) wird
der im wesentlichen aus einer Verschlußplatte (221) und aus
einem Verschlußansatz (222) bestehende Verschlußkörper (22)
axial soweit eingesetzt, bis der Verschlußring (223) durch
die Füllöffnung (214) gedrückt wurde und an der
Verschlußkante (213) des Füllansatzes (212) formschlüssig
einrastet. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher
Rotationslage die beiden Körper (21 und 22) zueinander
stehen. Zur Erleichterung der Demontage bzw. des Öffnens
ist es von Vorteil, wenn die Formgebung des Schaftes (1)
bzw. des Abschlußkörpers (21) und/oder des Verschlußkörpers
(22) so gewählt wird, daß durch Verdrehen der beiden Körper
(21 und 22) gegeneinander um beispielsweise 90° eine
gegenseitige Position erreicht wird, die ein leichtes Lösen
beider Körper (21, 22) voneinander durch axial
gegeneinander gerichtete Kraftausübung ermöglicht oder
erleichtert, um dadurch das Öffnen des Speichers (3) zum
Nachfüllen zu bewirken. Vorteilhaft ist es hierfür, wenn
der Schaft (1) bzw. der Verschluß (2) ovale oder längliche
Querschnittsform aufweisen und wenn der Abschlußkörper (21)
und der Verschlußkörper (22) so miteinander verbunden sind,
daß sie in jeder Verbindungsposition gegeneinander verdreht
werden können. Zur Verbesserung der Auslauffestigkeit ist
es weiterhin von Vorteil, wenn das Speicherende (321) und
der Distanzansatz (215) einander berühren, und wenn der
Füllansatz (212) axial kürzer ist als der Distanzansatz
(215), so daß zwischen beiden Ansätzen (212 und 215) ein
axialer Freiraum (6) gebildet wird. Zur Vermeidung von
Verschmutzungen beim Öffnen des Gerätes ist zudem die
gesamte axiale Länge des Verschlußansatzes (222) so
bemessen, daß die vordere Kante des Verschlußringes (223)
das Speicherende (321) nicht berühren kann.
Bei dem in Fig. 3 und in Fig. 4 gezeigten Auftragsgerät
weist der Schaft (1) ebenfalls einen am Schaftende (11)
angeordneten Verschluß (2′), einen aus einem Speicherraum
(31) und einem hierin angeordneten Speichereinsatz (32)
bestehenden Speicher (3) und eine in die Schaftspitze (12)
eingesetzte Spitze (4) als Auftragselement auf.
In eine Verschlußzone (211) des Abschlußkörpers (21′) wird
der im wesentlichen aus einer Verschlußplatte (221′) und
aus einem Verschlußansatz (222′) bestehende Verschlußkörper
(22′) eingesetzt, wobei der Verschlußansatz (222′) die
Füllöffnung (214) des Füllansatzes (212) flüssigkeitsdicht
und i.d.R. auch luftdicht verschließt. Hierbei sind der
Abschlußkörper (21′) und der Verschlußkörper (22′) durch
eine als Filmscharnier ausgebildete Gelenkverbindung (5)
miteinander klappbar verbunden. Zur Erleichterung des
Öffnens ist es von Vorteil, wenn die Formgebung der
Verschlußplatte (221′) bzw. des Abschlußkörpers (21′) so
gewählt wird, daß in Verschlußposition stets ein
Griffansatz an der Verschlußplatte (221′) und/oder eine
Griffmulde am Abschlußkörper (21′) vorhanden ist, um beide
Teile (21′ und 221′) gegeneinander einseitig voneinander
abheben zu können, so daß eine gegenseitige Position
erreicht wird, die das Befüllen des Speichers (3) bzw. des
Speichereinsatzes (32) über das Speicherende (321)
ermöglicht. Zur Verbesserung der Auslauffestigkeit ist es
auch hier von Vorteil, wenn das Speicherende (321) und der
Distanzansatz (215) einander berühren, und wenn der
Füllansatz (212) axial kürzer ist als der Distanzansatz
(215), sodaß zwischen beiden Ansätzen (212 und 215) ein
axialer Freiraum (6) gebildet wird.
Der Abschlußkörper (21, 21′) soll generell mit dem Schaft
(1) unlösbar verbunden, beispielsweise verschweißt,
verklebt oder durch Sicken befestigt sein. Wenn die
Schaftspitze (12) und der Schaft (1) aus mindestens zwei
Teilen bestehen, die vor der Erstmontage getrennt
vorliegen, und/oder wenn kein oder ein stark
komprimierbarer Speichereinsatz (32) verwendet wird, kann
der Abschlußkörper (21, 21′) auch einstückig mit dem Schaft
(1) ausgebildet bzw. hergestellt sein. Zum sicheren
Verschließen soll zwischen dem Abschlußkörper (21, 21′) und
dem Verschlußkörper (22, 22′) vorzugsweise eine
formschlüssig wirkende Schnappverbindung vorgesehen sein,
um ein unbeabsichtigtes Lösen beider Teile voneinander zu
vermeiden.
Damit sichergestellt ist, daß eine durch die Füllöffnung
(214) in den Speicher (3) bzw. in den Speichereinsatz (32)
eingeführte Befüllungskanüle den Speichereinsatz (32) auch
stets annähernd zentrisch berührt bzw., daß die
einzufüllende Flüssigkeit den Speichereinsatz (32)
möglichst zentral erreicht, soll die Füllöffnung (214)
stets kleiner, vorzugsweise erheblich kleiner sein als der
Speichereinsatz (32) selbst.
Erfindungsgemäße Auftragsgeräte können als nachfüllbare
Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markiergeräte mit den
verschiedensten Auftragsspitzen verwendet werden.
Insbesondere können Kugelschreiber - vorzugsweise solche,
die mit dünnflüssiger Tinte gefüllt sind, Faser-, Filz
oder sonstige Dochtschreib-, Mal- oder Markierungsgeräte,
Füllfederhalter oder Röhrchenschreibgeräte mit den
vorgeschlagenen Verschlüssen versehen und somit leicht
nachfüllbar gestaltet werden.
Positionen
Gegenstand: nachfüllbares Auftragsgerät
Gegenstand: nachfüllbares Auftragsgerät
1 Schaft
11 Schaftende
12 Schaftspritze
2, 2′ Verschluß
21, 21′ Abschlußkörper
211 Verschlußzone
212 Füllansatz
213 Verschlußkante
214 Füllöffnung
215 Distanzansatz
22, 22′ Verschlußkörper
221, 221′ Verschlußplatte
222, 222′ Verschlußansatz
223 Verschlußring
3 Speicher
31 Speicherraum
32 Speichereinsatz
321 Speicherende
4 Spitze
5 Gelenkverbindung
6 Freiraum
11 Schaftende
12 Schaftspritze
2, 2′ Verschluß
21, 21′ Abschlußkörper
211 Verschlußzone
212 Füllansatz
213 Verschlußkante
214 Füllöffnung
215 Distanzansatz
22, 22′ Verschlußkörper
221, 221′ Verschlußplatte
222, 222′ Verschlußansatz
223 Verschlußring
3 Speicher
31 Speicherraum
32 Speichereinsatz
321 Speicherende
4 Spitze
5 Gelenkverbindung
6 Freiraum
Claims (11)
1. Nachfüllbares Auftragsgerät, insbesondere nachfüllbares
Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markierungsgerät, das zum
Nachfüllen von flüssigem Auftragsmittel einen vom
Schaftende mindestens teilweise abnehmbaren Verschlußkörper
aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schaftende (11) durch einen Abschlußkörper (21,
21′) verschlossen ist, der im Schaft (1) unlösbar befestigt
oder einstückig mit diesem ausgebildet ist,
und daß dem Abschlußkörper (21, 21′) ein Verschlußkörper
(22, 22′) zugeordnet ist, der mit diesem zusammenwirkend
den Verschluß (2, 2′) bildet.
2. Auftragsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22, 22′) mindestens teilweise
lösbar in den Abschlußkörper (21, 21′) eingesetzt oder an
diesem angeordnet ist.
3. Auftragsgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22) vollständig lösbar in den
Abschlußkörper (21) eingesetzt oder an diesem angeordnet
ist.
4. Auftragsgerät nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22) einen Verschlußansatz (222)
aufweist, der lösbar in eine Füllöffnung (214) des am
Abschlußkörpers (21) angeordneten Füllansatzes (212)
eingesetzt, vorzugsweise steckbar in dieser angeordnet ist.
5. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22, 22′) und der Abschlußkörper
(21, 21′) gegeneinander verdrehbar miteinander verbunden
sind.
6. Auftragsgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22′) teilweise lösbar in den
Abschlußkörper (21′) eingesetzt und an diesem gelenkartig
angeordnet ist.
7. Auftragsgerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Abschlußkörper (21′) und dem
Verschlußkörper (22′) eine Gelenkverbindung (5) angeordnet
ist, um den Verschlußkörper (22′) teilweise lösbar bzw.
schwenkbar an dem Abschlußkörper (21′) befestigt zu
halten.
8. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22, 22′) und der Abschlußkörper
(21, 21′) flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind.
9. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußkörper (22, 22′) und der Abschlußkörper
(21, 21′) durch eine von Hand lösbare Schnappverbindung
miteinander verbunden sind.
10. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der lichte Durchmesser der im Abschlußkörper (21, 21′)
bzw. im Füllansatz (212) angeordneten Füllöffnung (214)
kleiner ist als der Durchmesser des im Schaft (1)
angeordneten Speichereinsatzes (32).
11. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axiale Länge des am Abschlußkörper (21, 21′)
angeordneten Füllansatzes (212) geringer ist als die axiale
Länge des den im Schaft (1) angeordneten Speicher (3)
beaufschlagenden Distanzansatzes (215), so daß zwischen der
Verschlußkante (213) des Füllansatzes (212) und dem
Speicherende (321) zwangsweise ein axialer Freiraum (6)
gebildet wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914104871 DE4104871A1 (de) | 1991-02-18 | 1991-02-18 | Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19914104871 DE4104871A1 (de) | 1991-02-18 | 1991-02-18 | Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4104871A1 true DE4104871A1 (de) | 1992-08-20 |
DE4104871C2 DE4104871C2 (de) | 1992-11-19 |
Family
ID=6425229
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19914104871 Granted DE4104871A1 (de) | 1991-02-18 | 1991-02-18 | Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4104871A1 (de) |
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- 1991-02-18 DE DE19914104871 patent/DE4104871A1/de active Granted
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Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE4104871C2 (de) | 1992-11-19 |
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Legal Events
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