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DE4104871A1 - Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet - Google Patents

Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet

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Publication number
DE4104871A1
DE4104871A1 DE19914104871 DE4104871A DE4104871A1 DE 4104871 A1 DE4104871 A1 DE 4104871A1 DE 19914104871 DE19914104871 DE 19914104871 DE 4104871 A DE4104871 A DE 4104871A DE 4104871 A1 DE4104871 A1 DE 4104871A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
closure body
closure
shaft
applicator according
stopper
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19914104871
Other languages
English (en)
Other versions
DE4104871C2 (de
Inventor
Udo Dipl Ing Schmidt
Holger List
Peter Dohlus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JS Staedtler GmbH and Co KG
Original Assignee
JS Staedtler GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JS Staedtler GmbH and Co KG filed Critical JS Staedtler GmbH and Co KG
Priority to DE19914104871 priority Critical patent/DE4104871A1/de
Publication of DE4104871A1 publication Critical patent/DE4104871A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4104871C2 publication Critical patent/DE4104871C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K11/00Filling devices
    • B43K11/005Filling devices for refilling capillary reservoirs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K11/00Filling devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K23/00Holders or connectors for writing implements; Means for protecting the writing-points
    • B43K23/08Protecting means, e.g. caps

Landscapes

  • Pens And Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein nachfüllbares Auftragsgerät, insbesondere ein nachfüllbares Schreib-, Zeichen-, Mal-, oder Markierungsgerät nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Nachfüllbare Auftragsgeräte für flüssige Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markierungsmittel sind bekannt. So zeigt zum Beispiel die DD-PS 48 324 einen nachfüllbaren Füllhalter mit Schreibfilz, der am Schaftende eine lösbare Verschlußschraube aufweist. Dieses Verschlußsystem ist zum Be- oder Nachfüllen relativ umständlich zu handhaben, da die Verschlußschraube mit einem Hilfswerkzeug mehrmals gedreht werden muß, bis sie entnommen werden kann. Zudem ist der Verschlußkörper schlecht zu fassen, solange er nicht ganz vom Gewinde gelöst ist. Darüber hinaus liegt in geöffnetem Zustand der Speichereinsatz ungeschützt frei, so daß er bei unvorsichtiger Handhabung u. U. aus dem Schaft fallen und zu unangenehmen Verschmutzungen führen kann. Aus DD-PS 1 43 387 und aus FR-PS 5 96 990 sind Stifte bzw. Markierungs- und Auftragsvorrichtungen bekannt, die Verschlußkörper offenbaren, die ggf. von Hand und ohne Werkzeug lösbar sind. Auch hier liegen aber die Speichereinsätze in geöffnetem Zustand ungeschützt frei, so daß ebenfalls erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht, wenn diese Einsätze aus dem Schaft rutschen oder wenn bei umgedrehtem oder bei abgelegtem Gerät an der Innenwand des Schaftes Schreibmittel ausläuft.
Nach US-PS 34 59 484 kann der auf das Schaftende aufschraubbare Abschlußkörper einer Markierungsvorrichtung zusätzlich mit einem einstellbaren Ventil versehen sein, um den Lufteinlaß von Hand regulieren zu können. Ob hier ein Nachfüllen möglich sein soll oder ist, läßt sich nicht erkennen. Üblicherweise würde man hierzu dann aber den Abschlußkörper bzw. die Kappe abschrauben, wobei ebenfalls ein ggf. enthaltener Speichereinsatz aus dem Schaft fallen und zu Verschmutzungen führen kann. Bei dem dargestellten direkt gefüllten Gerät ist ein Nachfüllen von hinten aber sowieso nur dann ohne Probleme möglich, wenn die Spitze des Gerätes mit einem Auslaßventil versehen ist, das den Schreibmittelzulaufkanal ständig verschlossen hält, solange kein axialer Druck auf die Schreibspitze ausgeübt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein nachfüllbares Auftragsgerät, vorzugsweise ein mit einem Speichereinsatz versehenes Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markiergerät zum Befüllen mit einem flüssigen Auftragsmittel zu schaffen, das sich leicht und ohne Verschmutzungsgefahr nachfüllen läßt und dessen Verschlußkörper einfach zu handhaben ist.
Diese Aufgabe wird mit den im Hauptanspruch genannten Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen und bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine erste erfindungsgemäße Ausführung in teilweiser Schnittdarstellung,
Fig. 2 die Ausführung gem. Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3 eine weitere erfindungsgemäße Ausführung in teilweiser Schnittdarstellung,
Fig. 4 die Ausführung gem. Fig. 3 in Seitenansicht.
Das in Fig. 1 und in Fig. 2 dargestellte Auftragsgerät weist einen Schaft (1), einen am Schaftende (11) angeordneten Verschluß (2), einen aus einem Speicherraum (31) und einem hierin angeordneten Speichereinsatz (32) bestehenden Speicher (3) und eine in die Schaftspitze (12) eingesetzte Spitze (4) als Auftragselement auf.
In eine Verschlußzone (211) des Abschlußkörpers (21) wird der im wesentlichen aus einer Verschlußplatte (221) und aus einem Verschlußansatz (222) bestehende Verschlußkörper (22) axial soweit eingesetzt, bis der Verschlußring (223) durch die Füllöffnung (214) gedrückt wurde und an der Verschlußkante (213) des Füllansatzes (212) formschlüssig einrastet. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Rotationslage die beiden Körper (21 und 22) zueinander stehen. Zur Erleichterung der Demontage bzw. des Öffnens ist es von Vorteil, wenn die Formgebung des Schaftes (1) bzw. des Abschlußkörpers (21) und/oder des Verschlußkörpers (22) so gewählt wird, daß durch Verdrehen der beiden Körper (21 und 22) gegeneinander um beispielsweise 90° eine gegenseitige Position erreicht wird, die ein leichtes Lösen beider Körper (21, 22) voneinander durch axial gegeneinander gerichtete Kraftausübung ermöglicht oder erleichtert, um dadurch das Öffnen des Speichers (3) zum Nachfüllen zu bewirken. Vorteilhaft ist es hierfür, wenn der Schaft (1) bzw. der Verschluß (2) ovale oder längliche Querschnittsform aufweisen und wenn der Abschlußkörper (21) und der Verschlußkörper (22) so miteinander verbunden sind, daß sie in jeder Verbindungsposition gegeneinander verdreht werden können. Zur Verbesserung der Auslauffestigkeit ist es weiterhin von Vorteil, wenn das Speicherende (321) und der Distanzansatz (215) einander berühren, und wenn der Füllansatz (212) axial kürzer ist als der Distanzansatz (215), so daß zwischen beiden Ansätzen (212 und 215) ein axialer Freiraum (6) gebildet wird. Zur Vermeidung von Verschmutzungen beim Öffnen des Gerätes ist zudem die gesamte axiale Länge des Verschlußansatzes (222) so bemessen, daß die vordere Kante des Verschlußringes (223) das Speicherende (321) nicht berühren kann.
Bei dem in Fig. 3 und in Fig. 4 gezeigten Auftragsgerät weist der Schaft (1) ebenfalls einen am Schaftende (11) angeordneten Verschluß (2′), einen aus einem Speicherraum (31) und einem hierin angeordneten Speichereinsatz (32) bestehenden Speicher (3) und eine in die Schaftspitze (12) eingesetzte Spitze (4) als Auftragselement auf.
In eine Verschlußzone (211) des Abschlußkörpers (21′) wird der im wesentlichen aus einer Verschlußplatte (221′) und aus einem Verschlußansatz (222′) bestehende Verschlußkörper (22′) eingesetzt, wobei der Verschlußansatz (222′) die Füllöffnung (214) des Füllansatzes (212) flüssigkeitsdicht und i.d.R. auch luftdicht verschließt. Hierbei sind der Abschlußkörper (21′) und der Verschlußkörper (22′) durch eine als Filmscharnier ausgebildete Gelenkverbindung (5) miteinander klappbar verbunden. Zur Erleichterung des Öffnens ist es von Vorteil, wenn die Formgebung der Verschlußplatte (221′) bzw. des Abschlußkörpers (21′) so gewählt wird, daß in Verschlußposition stets ein Griffansatz an der Verschlußplatte (221′) und/oder eine Griffmulde am Abschlußkörper (21′) vorhanden ist, um beide Teile (21′ und 221′) gegeneinander einseitig voneinander abheben zu können, so daß eine gegenseitige Position erreicht wird, die das Befüllen des Speichers (3) bzw. des Speichereinsatzes (32) über das Speicherende (321) ermöglicht. Zur Verbesserung der Auslauffestigkeit ist es auch hier von Vorteil, wenn das Speicherende (321) und der Distanzansatz (215) einander berühren, und wenn der Füllansatz (212) axial kürzer ist als der Distanzansatz (215), sodaß zwischen beiden Ansätzen (212 und 215) ein axialer Freiraum (6) gebildet wird.
Der Abschlußkörper (21, 21′) soll generell mit dem Schaft (1) unlösbar verbunden, beispielsweise verschweißt, verklebt oder durch Sicken befestigt sein. Wenn die Schaftspitze (12) und der Schaft (1) aus mindestens zwei Teilen bestehen, die vor der Erstmontage getrennt vorliegen, und/oder wenn kein oder ein stark komprimierbarer Speichereinsatz (32) verwendet wird, kann der Abschlußkörper (21, 21′) auch einstückig mit dem Schaft (1) ausgebildet bzw. hergestellt sein. Zum sicheren Verschließen soll zwischen dem Abschlußkörper (21, 21′) und dem Verschlußkörper (22, 22′) vorzugsweise eine formschlüssig wirkende Schnappverbindung vorgesehen sein, um ein unbeabsichtigtes Lösen beider Teile voneinander zu vermeiden.
Damit sichergestellt ist, daß eine durch die Füllöffnung (214) in den Speicher (3) bzw. in den Speichereinsatz (32) eingeführte Befüllungskanüle den Speichereinsatz (32) auch stets annähernd zentrisch berührt bzw., daß die einzufüllende Flüssigkeit den Speichereinsatz (32) möglichst zentral erreicht, soll die Füllöffnung (214) stets kleiner, vorzugsweise erheblich kleiner sein als der Speichereinsatz (32) selbst.
Erfindungsgemäße Auftragsgeräte können als nachfüllbare Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markiergeräte mit den verschiedensten Auftragsspitzen verwendet werden. Insbesondere können Kugelschreiber - vorzugsweise solche, die mit dünnflüssiger Tinte gefüllt sind, Faser-, Filz­ oder sonstige Dochtschreib-, Mal- oder Markierungsgeräte, Füllfederhalter oder Röhrchenschreibgeräte mit den vorgeschlagenen Verschlüssen versehen und somit leicht nachfüllbar gestaltet werden.
Positionen
Gegenstand: nachfüllbares Auftragsgerät
  1 Schaft
 11 Schaftende
 12 Schaftspritze
  2, 2′ Verschluß
 21, 21′ Abschlußkörper
211 Verschlußzone
212 Füllansatz
213 Verschlußkante
214 Füllöffnung
215 Distanzansatz
 22, 22′ Verschlußkörper
221, 221′ Verschlußplatte
222, 222′ Verschlußansatz
223 Verschlußring
  3 Speicher
 31 Speicherraum
 32 Speichereinsatz
321 Speicherende
  4 Spitze
  5 Gelenkverbindung
  6 Freiraum

Claims (11)

1. Nachfüllbares Auftragsgerät, insbesondere nachfüllbares Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markierungsgerät, das zum Nachfüllen von flüssigem Auftragsmittel einen vom Schaftende mindestens teilweise abnehmbaren Verschlußkörper aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaftende (11) durch einen Abschlußkörper (21, 21′) verschlossen ist, der im Schaft (1) unlösbar befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet ist, und daß dem Abschlußkörper (21, 21′) ein Verschlußkörper (22, 22′) zugeordnet ist, der mit diesem zusammenwirkend den Verschluß (2, 2′) bildet.
2. Auftragsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22, 22′) mindestens teilweise lösbar in den Abschlußkörper (21, 21′) eingesetzt oder an diesem angeordnet ist.
3. Auftragsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22) vollständig lösbar in den Abschlußkörper (21) eingesetzt oder an diesem angeordnet ist.
4. Auftragsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22) einen Verschlußansatz (222) aufweist, der lösbar in eine Füllöffnung (214) des am Abschlußkörpers (21) angeordneten Füllansatzes (212) eingesetzt, vorzugsweise steckbar in dieser angeordnet ist.
5. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22, 22′) und der Abschlußkörper (21, 21′) gegeneinander verdrehbar miteinander verbunden sind.
6. Auftragsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22′) teilweise lösbar in den Abschlußkörper (21′) eingesetzt und an diesem gelenkartig angeordnet ist.
7. Auftragsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Abschlußkörper (21′) und dem Verschlußkörper (22′) eine Gelenkverbindung (5) angeordnet ist, um den Verschlußkörper (22′) teilweise lösbar bzw. schwenkbar an dem Abschlußkörper (21′) befestigt zu halten.
8. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22, 22′) und der Abschlußkörper (21, 21′) flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind.
9. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (22, 22′) und der Abschlußkörper (21, 21′) durch eine von Hand lösbare Schnappverbindung miteinander verbunden sind.
10. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Durchmesser der im Abschlußkörper (21, 21′) bzw. im Füllansatz (212) angeordneten Füllöffnung (214) kleiner ist als der Durchmesser des im Schaft (1) angeordneten Speichereinsatzes (32).
11. Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge des am Abschlußkörper (21, 21′) angeordneten Füllansatzes (212) geringer ist als die axiale Länge des den im Schaft (1) angeordneten Speicher (3) beaufschlagenden Distanzansatzes (215), so daß zwischen der Verschlußkante (213) des Füllansatzes (212) und dem Speicherende (321) zwangsweise ein axialer Freiraum (6) gebildet wird.
DE19914104871 1991-02-18 1991-02-18 Nachfuellbares auftragsgeraet, insbesondere nachfuellbares schreib-, zeichen-, mal- oder markierungsgeraet Granted DE4104871A1 (de)

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