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DE4102145A1 - Befestigungsanordnung fuer anschluesse an zuendspulen fuer kraftfahrzeuge - Google Patents

Befestigungsanordnung fuer anschluesse an zuendspulen fuer kraftfahrzeuge

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DE4102145A1
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DE
Germany
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connector
arrangement according
housing
primary
primary winding
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4102145A
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Dieter Dipl Ing Betz
Karl-Heinz Dipl Ing Nuebel
Werner Dipl Ing Grewe
Oskar Balcarek
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to EP91919223A priority patent/EP0522097B1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01FMAGNETS; INDUCTANCES; TRANSFORMERS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR MAGNETIC PROPERTIES
    • H01F5/00Coils
    • H01F5/04Arrangements of electric connections to coils, e.g. leads
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01FMAGNETS; INDUCTANCES; TRANSFORMERS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR MAGNETIC PROPERTIES
    • H01F5/00Coils
    • H01F5/04Arrangements of electric connections to coils, e.g. leads
    • H01F2005/046Details of formers and pin terminals related to mounting on printed circuits

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Ignition Installations For Internal Combustion Engines (AREA)
  • Coils Of Transformers For General Uses (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für Anschlüsse an Zündspulen von Kraftfahrzeugen nach der Gattung des Anspruchs 1.
Allgemein bekannt sind Befestigungsanordnungen in Zündspulengehäusen bei Mehrfunken-Zündspulen für den Anschluß der Primärwicklungen der in dem Zündspulengehäuse untergebrachten Zündspulen. Diese Be­ festigungsanordnungen, die auch als Stromschienen bezeichnet werden, bilden mit einem Anschlußstecker eine bauliche kunststoffumspritzte Einheit und weisen pro Zündspule zwei metallisch blanke Haken auf, an die die Endabschnitte der Primärwicklungen elektrisch kontaktiert werden. Die Stromschienen werden gebildet durch Metallstreifen mit den endseitig angeformten Haken und werden als Einlegeteile in ein Kunststoff-Spritzwerkzeug zur Herstellung des Anschlußsteckers ein­ gebracht.
Da die Stromschienen beim Betrieb der Zündspule unterschiedliche elektrische Potentiale führen, die Befestigungsanordnung jedoch möglichst raumsparend aufgebaut sein soll, müssen die Stromschienen eng benachbart im Spritzwerkzeug positioniert werden, ohne sich dabei zu berühren, und so fixiert werden, daß deren Ausgangsstellung durch den Spritzdruck nicht verändert wird. Diese Befestigungsan­ ordnung ist in der Herstellung aufwendig, kostenintensiv und hat hohe Ausschußquoten.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß die Verbindung der Endabschnitte der Primärspulen mit dem Anschluß­ stecker über eine einfach herzustellende Leiterplatte vorgenommen wird.
Diese Leiterplatte ist funktionell sicherer als die Stromschienen und besteht aus glasfaserverstärktem Epoxidharz.
Beim Verfüllen der fertig montierten Zündspule mit Gießharz ist das Epoxidharz der Leiterplatte mit dem Gießharz besser verbindbar als mit der kunststoffumspritzten Stromschiene. Dies führt angesichts der hohen Temperaturdifferenzen an der Zündspule beim Betrieb in einem Kraftfahrzeug zu einer verbesserten Alterungsbeständigkeit der Zündspule.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung darge­ stellt und in der Figurenbeschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 Teile der Zündspule mit einem zweigeteilten Ge­ häuse. Der obere Teil des Gehäuses ist teilweise aufgeschnitten und in der Draufsicht ist der untere Teil des Gehäuses, partiell ge­ schnitten, mit der Befestigungsanordnung dargestellt. Fig. 2 zeigt die Befestigungsanordnung in einer Seitenansicht und Fig. 3 die Befestigungsanordnung in einem Schnitt entlang der Linie III-III von Fig. 2.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Fig. 1 zeigt einen Teil einer Zündspule 10 mit einem Gehäuse 11 und mit einem teilweise aus dem Gehäuse 11 ragenden Anschlußstecker 12. Der Anschlußstecker 12 bildet an seinem einen Ende, dem Gehäuse 11 abgewandt, eine Steckerseite 13 und an seinem anderen Ende eine An­ schlußseite 14 aus.
Von der Steckerseite 13 zur Anschlußseite 14 erstrecken sich als elektrische Anschlußteile drei voneinander elektrisch isolierte zungenförmige Kontakte 16, die zur Anschlußseite 14 hin zu Stiften 17 verjüngt sind.
Der Anschlußstecker 12 weist als Hauptbestandteile neben den metallischen Kontakten 16 noch eine Hülse 18 und einen Flansch 19 auf.
Der Hülse 18 ist kastenförmig und zur Steckerseite 13 hin offen. Sie umgibt die Kontakte 16 auf der Steckerseite 13 mit Fügespiel, so daß zwischen Kontakte 16 und Bund 18 nicht dargestellte Kupplungsteile eines Gegensteckers auf die Kontakte 16 aufgeschoben werden können.
Die Hülse 18 wird zur Anschlußseite 14 inseitig von einem Boden 21 abgeschlossen, der in den Flansch 19 übergeht, welcher die Kontur der Hülse 18 stirnseitig überragt.
Der Flansch 19 weist einen außenliegenden Führungssteg 22 auf, der in einer Führungsnut 23, die in einer nicht dargestellten Ausnehmung des Gehäuses 11 verläuft, einpreßbar ist und so den Anschlußstecker 12 am Gehäuse 11 festlegt.
In dem Gehäuse 11 sind, da es sich bei dem beschriebenen Aus­ führungsbeispiel um eine Zweifunken-Zündspule handelt, zwei Primär­ wicklungen 24 und zwei Sekundärwicklungen 26 eingebracht, von denen in Fig. 1 je eine schematisch dargestellt ist. Jede der Wicklungen 24, 26 ist auf einem separaten Wicklungskörper aufgewickelt, wobei in Fig. 1 ein Teil eines Primärwicklungskörpers 27 gezeigt ist.
Am Primärwicklungskörper 27 sind stirnseitig zwei Endabschnitte 28 der auf ihm angebrachten Primärwicklung 24 fixiert. Die Endab­ schnitte 28, Wicklungsanfang und Wicklungsende der Primärwicklung 24, sind dabei so positioniert, daß sie den Primärwicklungskörper 27 um eine Einstecklänge von ca. 4 mm überragen, wobei die End­ abschnitte 28 parallel zu einer Längsachse 29 der Primärwicklung 24 liegen und rechtwinklig auf den Teil des Gehäuses 11 gerichtet sind, der die Ausnehmung zur Aufnahme des Anschlußsteckers 12 aufweist.
Die Endabschnitte 28 der beiden Primärwicklungen 24 sind, ebenso wie die Stifte 17 der Kontakte 16 des Anschlußsteckers 12, mit einem Anschlußkörper in Form einer Trägerplatte 31, kurz Leiterplatte 31 genannt, verbindbar.
Die Leiterplatte 31 besteht aus glasfaserverstärktem ausgehärtetem Epoxidharz und weist, in einem Ätzverfahren aus einer aufkaschierten Kupferschicht 32 herausgebildete, sogenannten - gedruckte - Leiter­ bahnen 33 als Leitungen 33 auf, die in der Fig. 2 ausschnittsweise dargestellt sind.
Die Leiterbahnen 33 verlaufen voneinander getrennt und sind, da die Leiterplatte 31 aus elektrisch nichtleitendem Material besteht, voneinander elektrisch isoliert. Sie erstrecken sich von einer an­ schlußseitigen Kopfseite 34 zu einer den Endabschnitten 28 der Primärwicklungen 24 benachbarten Fußseite 36.
Im beschriebenen Ausführungsbeispiel sind zum Anschluß der beiden Primärwicklungen 34 drei Leiterbahnen 33 erforderlich und zwar zwei für je einen der Endabschnitte 28 der Primärwicklungen 24, während die verbleibenden Endabschnitte 28, beim Betrieb der Zündspule 10 elektrisch auf dem gleichen Potential liegend, an eine gemeinsame, dritte Leiterbahn 33 anschließbar sind. Diese dritte Leiterbahn 33 verzweigt sich zur Fußseite 36 hin in zwei getrennt verlaufende Anschlußbahnen 37. Jede der Anschlußbahnen 37 bildet mit je einer der anderen beiden Leiterbahnen 33 räumlich benachbarte Anschluß­ plätze für die beiden Primärwicklungen 24.
Zum Zwecke des Anschlusses der Primärwicklungen 24 weisen die An­ schlußbahnen 33 beziehungsweise jede Anschlußbahn 37 auf der Fuß­ seite 36 je eine Bohrung 38 auf.
Zum Anschluß der Kontakte 16 des Anschlußsteckers 12 sind, in der Fig. 3 dargestellt, auch auf der Kopfseite 34 in den Leiterplatten 33 je eine Bohrung 38 angebracht. Während der Abstand der Bohrungen 38 auf der Fußseite 36 dem der an dem Primärwickelkörper 27 festge­ legten Endabschnitte 28 der Primärwicklungen 24 entspricht, ist der Abstand der Bohrungen 38 auf der Kopfseite 34 entsprechend dem Ab­ stand der Kontakte 16 des Anschlußsteckers 12 zueinander gewählt.
Die Befestigungsanordnung für die Anschlüsse der Zündspule 10 nach Fig. 3 wird erstellt, indem zunächst die Stifte 17 der Kontakte 16 durch die Bohrungen 38 der Kopfseite 34 der Leiterplatte 31 gesteckt werden und danach jeder Stift 17 mit einer Leiterbahn 33 verlötet wird.
Die Kontakte 16 werden von der Anschlußseite 14 her durch den Boden 21 eingepreßt, wodurch der Anschlußstecker 12 und, durch dessen Verbindung mit der Leiterplatte 31, eine Primärsteckereinheit 39 gebildet ist. Die beiden Primärwicklungen 24 werden in einer Montagevorrichtung plaziert. Dann wird die Primärsteckereinheit 39 so auf die Montagevorrichtung aufgesteckt, daß die Endabschnitte 28 durch die Bohrungen 38 ragen. Danach werden die Endabschnitte 28 mit den Leiterbahnen 33 verlötet. Dieser Verband wird anschließend in das Gehäuse 11 so eingesetzt, daß der Führungssteg 22 in der Führungsnut 23 verläuft.
Danach schließt sich noch ein Verfüllen des Gehäuses 11 der Zünd­ spule 10 mit Gießharz an, wodurch die Zündspule 10 fertiggestellt wird und die Leiterplatte 31 darin endgültig fixiert ist.
Damit ist eine kostengünstige und funktionell sichere Befestigungs­ anordnung für Zündspulen 10 verwirklicht, die abweichend vom be­ schriebenen Ausführungsbeispiel auch bei einer Mehrfunken-Zündspule 10, die mehr als zwei Primärwicklungen 27 aufweist, anwendbar ist. Dazu wird dann zur Vermeidung sich kreuzender Leiterbahnen 33 vor­ zugsweise eine Leiterplatte 31 verwendet, die beidseitig Leiter­ bahnen 33 trägt. Möglich wäre jedoch auch eine einseitig kupfer­ kaschierte mehrlagige Leiterplatte 31. Die die Leiterbahnen 33 tragenden Seite der Leiterplatte 31 kann, wie beim beschriebenen Ausführungsbeispiel, dem Anschlußstecker 12 gegenüberliegen; alter­ nativ kann diese Seite in den beiden Fällen der einseitigen An­ bringung der Leiterbahnen 33 auch entgegengerichtet den Primär­ wicklungen 24 gegenüberliegen.

Claims (9)

1. Befestigungsanordnung für Anschlüsse an Zündspulen für Kraftfahrzeuge, mit einem mindestens eine Sekundärwicklung und eine Primär­ wicklung aufweisenden Gehäuse, wobei jeder der beiden Endabschnitte der Primärwicklung elektrischen Kontakt hat mit einem Anschluß­ körper, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußkörper aus einer Trägerplatte (31) besteht, auf der mehrere, voneinander isolierte Leitungen (33) aufgebracht sind, die elektrisch mit einem Anschluß­ stecker (12) in Verbindung stehen.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (31) innerhalb des Gehäuses (11) angeordnet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (31) aus mit Leitmaterial beschichtetem Isolierstoff besteht, die Leitungen (33) aus, in einem Ätzverfahren hergestellten Leiterbahnen (33) bestehen, von denen jede mindestens zwei Enden mit je einer Bohrung (38) aufweist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet daß die Leiterbahnen (33) auf der dem Anschlußstecker (12) gegenüber­ liegenden Seite der Leiterplatte (31) angeordnet sind.
5. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der An­ schlußstecker (12) ein am Gehäuse (11) fixierbarer Stecker ist, mit einer Steckerseite (13) und einer Anschlußseite (14) und mehreren elektrischen Kontakten (16), die auf der Steckerseite (13) aus und auf der Anschlußseite (14) in das Gehäuse (11) ragen.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakte (16) voneinander elektrisch isoliert sind, sich von der Steckerseite (13) zur Anschlußseite (14) erstrecken und zur An­ schlußseite (14) als Stifte (17) ausgeformt sind.
7. Anordnung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stift (17) durch eine der Bohrungen (38) der Leiterbahnen (33) ragt, mit der zugehörigen Leiterbahn (33) verlötet ist, so daß An­ schlußstecker 12 und Leiterplatte 31 eine Primärsteckereinheit (39) bilden.
8. Anordnung nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endabschnitte (28) der Primärwicklung (24) durch einen im Gehäuse (11) festgelegten Primärwicklungskörper (27) positioniert sind und in die Bohrungen (38) der Leiterbahnen (33) eingeführt und mit diesen elektrisch verbunden sind.
9. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zündspule (10) zwei Primärwicklungskörper (27) und zwei Primärwicklungen (24) aufweist.
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