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DE4101272A1 - Verfahren zur extraktion von edelmetallen - Google Patents

Verfahren zur extraktion von edelmetallen

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Publication number
DE4101272A1
DE4101272A1 DE19914101272 DE4101272A DE4101272A1 DE 4101272 A1 DE4101272 A1 DE 4101272A1 DE 19914101272 DE19914101272 DE 19914101272 DE 4101272 A DE4101272 A DE 4101272A DE 4101272 A1 DE4101272 A1 DE 4101272A1
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bromine
gold
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precious metals
solution
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DE19914101272
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Solomon Dr Flax
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Satec Ltd
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Satec Ltd
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft ein hydrometallurgisches Verfahren zur Extraktion von Edelmetallen aus edelmetallhaltigen Rohmaterialien.
In der Literatur werden verschiedene unterschiedliche Prozesse zur Wiedergewinnung von Edelmetallen aus diese enthaltenden Rohmaterialien beschrieben, insbesondere von Gold und Silber.
Es ist beispielsweise ein Verfahren bekannt, mit dem Gold und andere Edelmetalle durch Behandlung von Konzentraten und Erzen als auch von sekundären Abfällen der Schmuck­ produktion und anderen Industrien mit Alkalimetallcyanid­ lösungen extrahiert werden, wobei die Edelmetalle nach­ folgend mittels Zinkpulver unter Lösungsregeneration und Reinigen der abgetrennten Edelmetalle gewonnen werden.
Dieser Verfahrenstyp ist im britischen Patent 21 56 794 beschrieben, in dem kohlenstoffhaltige Golderze mit einem Gehalt von 5 kg/Tonne Erz mit Alkalicyanidlösungen mit einem Gehalt von 0,3% Alkalihydroxid oberhalb der Neutralisation ausgelaugt werden.
Es besteht auch ein Verfahren, Gold und andere Edelme­ talle zu extrahieren, indem mit Thioharnstofflösungen ausgelaugt wird, mit anschließendem Ausfällen (Zementation) mittels Zinkpulver, Regeneration des Thio­ harnstoffs und des Zinks, und Reinigen der abgetrennten Edelmetalle, wie beispielsweise durch Won, Chang Whan; Cho, Tong Rae (Coll. Eng., Chungnam Univ., S. Korea) be­ schrieben wurde.In Taehan Kwangsan Hakhoe Chi. 1985, 22(3), 215-230 (koreanisch), wurde das Lösen von Gold in sauren Lösungen von Harnstoff mit Fe3+ als Oxidationsmittel untersucht. Unter Verwendung einer rotierenden reinen Scheibe kann Gold viel schneller durch saure Thioharnstofflösungen gelöst werden, als es bei den konventionellen Cyanidationsverfahren möglich ist. Die Lösungsgeschwindigkeiten hängen von der Thioharnstoff- und Oxidanskonzentration ab und werden teilweise durch chemische Phänomene und teilweise durch Ionentransport (Thioharnstoff und Oxidans) zur Oberfläche gesteuert.
Es bestehen auch Verfahren zur Extraktion von Gold und anderen Edelmetallen durch Auflösen von Rohmaterialien in sauren Lösungen in Anwesenheit starker Oxidationsmittel; beispielsweise Königswasser, elementares Chlor etc.
Im US-Patent 45 51 213 wird Gold aus den Aufschlämmungen aus hydrometallurgischer Verfahren von Kupfersulfiderzen gewonnen durch: (a) Zugabe von 12% Chloriden; (b) Auf­ rechterhaltung des Oxidationspotentials der Aufschlämmung bei 650 bis 750 mv zwischen Raumtemperatur und ±106°C; ggf. unter Zugabe eines starken Oxidationsmittels wie Chlorgas; und (c) Zugabe von CuCl2 oder FeCl3, um die Io­ nisierung von Gold zur Bildung von AuCl4⁻ zu fördern. Die beladene Lösung wird zur Goldgewinnung elektrolytisch be­ handelt oder durch Adsorption auf gepulvertem Kohlen­ stoff. Der verbrauchte Elektrolyt wird in einem Anoden­ kompartment reoxidiert und zur Trübebehandlung in einem kontinuierlichen Verfahren zur Wiedergewinnung rück­ geführt. Das Gold wird ggf. aus Abfällen und Schrott, die bei der Herstellung von elektrischen Leiterplatten auf­ treten gewonnen.
Im indischen Patent 1 55 454 wird in ähnlicher Weise ein Verfahren beschrieben, bei dem magere Erze, die Silber und ggf. Gold enthalten, in konzentrierten Chloridlösun­ gen oder Salzlaugen ausgelaugt werden, um die Bildung von Silberchlorid zu fördern und die Löslichkeit durch Kom­ plexbildung mit dem Chlorid zu erhöhen. Die Wiedergewin­ nung des Goldes wird durch Zugabe eines starken Oxidati­ onsmittels wie Chlorgas oder ein Hypochlorit verbessert, ebenfalls durch pH-Kontrolle beim Auslaugen.
Bestehende verfahren umfassen die Verwendung sehr gefähr­ licher toxischer Substanzen (beispielsweise Cyanide, Stickoxide, elementares Chlor und dergleichen), die die Erstellung sehr teuerer Spezialschutzmaßnahmen für Perso­ nal und Umgebung benötigen. Ferner ermöglichen die bekannten Verfahren es nicht, arme Rohmaterialien mit ausreichender ökonomischer Effizienz zu bearbeiten und umfassen viele komplizierte Stufen mit hohem Arbeitsgehalt. Einige Rohmaterialien, wie Tonerze und Graphitschmelztiegel, die beim Goldschmelzen verwendet werden, können mit den bekannten Verfahren überhaupt nicht bearbeitet werden.
Vor dem Hintergrund dieses Standes der Technik wird nun ein hydrometallurgisches Verfahren zur Extraktion von Edelmetallen aus edelmetallhaltigen Rohmaterialien ge­ schaffen, das aufweist:
  • a) Auslaugen der Rohmaterialien mit einer Mineralsäure unter Hinterlassen eines edelmetallhaltigen Rückstandes, der im wesentlichen frei von Kationen und Kationendonoren ist;
  • b) Behandeln des Rückstandes mit einer im wesentlichen nicht-wäßrigen Flüssigkeit, die Brom und ein apolares or­ ganisches Lösungsmittel aufweist, in der sich Brom unter Ausbildung eines Komplexes der Formel: R[MeBrx]löst, wobeix = 4-6Me = Au, Ag, Pt, Pd, Os, Ru, Rh, Irund
    R ein organischer Bestandteil des Lösungsmittels ist, und
  • c) Unterwerfen dieses im wesentlichen in nicht-wäßriger Flüssigkeit enthaltenen Komplexes der Elektrolyse in ei­ ner Elektrolysezelle mit einer Anode und einer Kathode, wodurch das Edelmetall auf der Kathode abgeschieden wird und von dieser entfernbar ist, und flüssiges Brom an der Anode gebildet wird und sich sofort im organischen Lö­ sungsmittel löst.
Der hier verwendete terminus "Rohmaterial" umfaßt Erze und irgendwelche anderen sekundären Rohmaterialien, die mindestens 2 g/Tonne und bis zu 30 oder sogar 50% Edelmetall-Konzentration enthalten. Insbesondere umfaßt der terminus "sekundäre Rohmaterialien", wie er hier verwendet wird, Abfälle, Reste und Endschlacken der Schmuckindustrie, Schrott der Schmuckproduktion, Schrott und Abfälle der Elektronikproduktion etc.
Der terminus "im wesentlichen nicht wäßrige Flüssigkeit", wie er hierin verwendet wird, soll anzeigen, daß die Flüssigkeit nicht mehr als 10% und bevorzugt nicht mehr als 5% Wasser enthält, wie es beispielsweise in handels­ üblichem 95%-igem Ethylalkohol der Fall ist.
Offensichtlich wird erfindungsgemäß im Gegensatz zu den Verfahren nach dem Stand der Technik, bei denen starke Säure wie Königswasser, eingesetzt werden, um Edelmetalle in wäßrige Lösungen zu überführen, in denen sie weiterbe­ handelt werden, eine Mineralsäure, nämlich Salpetersäure, Phosphorsäure, Salzsäure oder Schwefelsäure eingesetzt, um die unedlen Metalle zu extrahieren, unter Hinterlassen der Edelmetalle, die sodann in eine organische Schicht extrahiert werden, in der sie einen Komplex mit dem in dem Lösemittel anwesenden Brom bilden.
Bevorzugt ist die Säure eine verdünnte starke Säure wie Salzsäure oder Schwefelsäure; besonders bevorzugt ist Salzsäure einer Konzentration von etwa 15 bis 35%.
Das eingesetzte Lösemittel kann jedes apolare organische Lösemittel sein, in dem sich Brom löst, und das Lösemit­ tel kann bevorzugt ausgewählt werden aus Aceton, einem C1-C3-Alkohol Kohlenstoffdisulfid, Kohlenstofftetrachlo­ rid, Chloroform, Bromoform, Ethylether und Pyridin.
Ein besonders bevorzugtes Lösemittel ist Ethylalkohol.
Nachfolgend wird die Extraktion von Gold unter Verwendung vo Ethylalkohol als Lösemittel für das Brom beschrieben, wobei das Gold im festen Rückstand als eine Komplexver­ bindung gemäß der nachfolgenden Reaktionsgleichungen in Lösung gebracht wird:
C₂H₅OH + HBr → C₂H₅Br + H₂O
2 Au + 3 Br₂ → 2 AuBr₃
AuBr₃ + C₂H₅Br → C₂H₅[AuBr₄]
Alkoholische Lösungen der Bromide von Gold und anderen Edelmetallen können sodann durch Filtration vom festen Rückstand (Kuchen) abgetrennt werden; die Lösung wird sodann in ein Elektrolysebad überführt, in dem Gold und/oder andere Edelmetalle in Pulverform an der Kathode abgeschieden wird und elementares Brom sich an der Anode bildet und sich sofort in Alkohol (oder irgendeinem ande­ ren organischen) Lösemittel löst, woraufhin die Lösung wieder im Verfahren verwendet werden kann. Edelmetallpul­ ver können sodann unter Verwendung bekannter technologi­ scher Verfahren gereinigt werden.
Die Elektrolyse kann unter variierenden Bedingungen mit einer gleichgerichtete Stromspannung von etwa 0,7 bis 6 V und einer Kathodenspannungsdichte von etwa 50-200 A/m2 ausgeführt werden.
Bevorzugt wird die Elektrolyse mit einer gleichgerichte­ ten Stromspannung von etwa 2,5 bis 3 V und einer Katho­ denstromdichte von etwa 140 bis 160 A/m2 durchgeführt.
Im U.S.-Patent 46 84 404 ist ein Verfahren zur Lösung von Edelmetallen in wäßriger Lösung in Gegenwart eines Oxida­ tionsmittels, elementaren Broms und verschiedener Salze, die als Kationendonatoren wirken, beschrieben.
Insbesondere lehrt und beansprucht das Patent ein Verfahren zum Auflösen von metallischem Gold oder zum Ge­ winnen metallischen Goldes aus einem goldhaltigen Mate­ rial mit den Schritten:
  • a) Kontaktieren metallischen Goldes oder eines goldhal­ tigen Materials mit einer wäßrigen Zusammensetzung auf Brombasis, die mindestens eine Kationenquelle aufweist, wobei diese Quelle dazu befähigt ist, in der Lösung stark zu dissoziieren, wobei die Quelle eine starke Base ist oder in Lösung mindestens ein Kation ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Eisen-III- und Lithiumionen freisetzt, mindestens eine Halogenquelle, die dazu befähigt ist, eine wirksame Menge Brom in einer Konzentration von nicht mehr als 5 Gew.-% freizusetzen; und ausreichend Säure oder Base, so daß der pH-Wert der Zusammensetzung, die mit dem Gold in Berührung steht, im Bereich von 5,6 bis 8,5 liegt, um das Gold in der wäßrigen Zusammensetzung zu lösen; und
  • b) Rückgewinnen des aufgelösten Goldes aus der wäß­ rigen Zusammensetzung.
Im U.S.-Patent Nr. 7 32 708 vom 7. Juli 1903 wird ein "Verfahren zur Extraktion von Gold aus Erzen" beschrieben und beansprucht, wobei dieses Verfahren auf einem ähnli­ chen Mechanismus beruht, wobei der Mechanismus sich we­ sentlich vom erfindungsgemäßen unterscheidet wie nachfol­ gend beschrieben und näher erläutert werden wird.
Der in obigen Patenten beschriebene Verfahrensmechanismus kann wie folgt präsentiert werden. Im ersten Schritt fin­ det ein Verfahren der Oxidation von verschiedenen Erzkom­ ponenten wie Edelmetallen, Fe+2 Fe+3, Mn+2, Mn+4, S+2, S+4 etc. durch Brom statt. Wenn sekundäre Abfälle verarbeitet werden sollen, wird das Brom hauptsächlich für die Oxidation von Eisen, Kupfer, Aluminium etc., das sich in diesen Abfällen befindet, nach den folgenden Reaktionen verbraucht:
2 Au + 3 Br₂ → 2 AuBr₃
2 Ag + Br₂ → 2 AgBr
Pt + 2 Br₂ → PtBr₄
FeO + 1/2 Br₂ - 2 HBr → FeBr₃ + H₂O
Cus + 3 Br₂ + 2 H₂ → CuBr₂ + SO₂ + 4 Br₄, etc.
In ähnlicher Weise findet ein Verfahren der Wechselwir­ kung von Brom mit anderen Erzkomponenten und denjenigen sekundärer Abfälle statt, beispielsweise mit Metallcarbonaten nach der nachfolgenden Reaktion:
MCO3 + 2 Br2 + H2O → MBr2 + 2HOBr + CO2,
wobei M Calcium, Magnesium, Eisen etc. sein kann.
Es kann aus den thermodynamischen Daten aller obigen Pro­ zesse geschlossen werden, daß die ersten stattfindenden Verfahrensschritte diejenigen sein werden, bei denen alle Basenmetalle und ihre Salze mit Brom wechselwirken, und erst danach werden die Edelmetalle in den Reaktionen teilnehmen. Dies führt zu einem extrem hohen Bromver­ brauch. Demzufolge gibt es eine große Klasse Erze, die sowohl freie Metallcarbonate als auch Metalloxide enthal­ ten, die nicht mit Silicaten verbunden sind, die nicht ökonomisch nach den Verfahren gemäß der obigen Patente bearbeitet werden können.
Im zweiten Schritt findet eine Wechselwirkung der Edelme­ tallbromide mit komplexierenden Donoragenzien statt. Der­ artige Donoragenzien umfassen:
NaCl, NaOH, NH4Cl, NaBr, ZnBr2, Li2B4O7, etc.,
wobei NaCuCl4 gebildet wird und nicht NaAuBr4, wie in der vorliegenden Erfindung.
Wie festgestellt basiert das U.S.-Patent 46 84 404 auf einem unterschiedlichen Mechanismus, der die Kontaktie­ rung des goldhaltigen Materials mit einer wäßrigen Zusam­ mensetzung auf Brombasis umfaßt, die mindestens eine Kationenquelle enthält.
Aus Tabelle A, Spalte 8 des Patentes ist ersichtlich, daß nach den Verfahren und der Lehre dieses Patentes die Ab­ wesenheit des Donors es unmöglich macht, Gold aus dem Erz zu extrahieren. Es ist ferner nicht ein einziges Beispiel der Goldextraktion in nicht-wäßrigen Lösungen angegeben, beispielsweise alkoholischen Lösungen. Die Tatsache, daß die Verwendung geringer Alkoholmengen erwähnt ist, kann dessen Verwendung als Bromlösungsmittel zugeschrieben werden.
Im Gegensatz dazu beinhaltet das erfindungsgemäße Verfah­ ren keinen Einsatz oder eine Abhängigkeit von Kationendo­ noren und um die Bromwechselwirkung mit den Basenmetallen zu vermeiden, wird vorausgesetzt, daß diese Metalle zu­ erst mittels Mineralsäuren herausgelöst werden.
Es ist ferner gefunden worden, daß beim Auslaugen in wäß­ rigem Medium unter verschiedenen Bedingungen, nämlich Temperaturen von 25 bis 50°C, einer Auslaugzeit von 30 Minuten bis 2 Stunden, einer Azidität von 3 g/l bis zu 32% HCl und verschiedenen Bromgehalten bis sogar zum 50-fa­ chen Überschuß, verglichen mit der theoretisch notwendi­ gen Menge, es nicht ermöglicht wurde, Gold und Silber in Lösung zu extrahieren. Ferner drückt eine Reduktion in der Alkoholkonzentration von 95% auf 90% die Goldex­ traktion auf 50% und eine Reduktion der Alkoholkonzen­ tration auf 50% drückt die Goldextraktion auf 20%. Dem­ zufolge ist klar, daß die Patente das erfindungsgemäße Verfahren weder lehren noch nahelegen.
Während die Erfindung nun nachfolgend unter Bezugnahme auf einige bevorzugte Ausführungsformen in den nachfol­ genden Beispielen beschrieben wird, so daß ihre Aspekte besser verständlich und gewürdigt werden, sollen diese die Erfindung nicht auf diese speziellen Ausfüh­ rungsformen beschränken. Im Gegensatz dazu sollen alle Alternativen, Modifikationen und Äquivalente, die sich im Schutzbereich der Erfindung, wie er durch die dazugehöri­ gen Ansprüche bestimmt wird, befinden, umfaßt werden. Demzufolge dienen die nachfolgenden Beispiele, die bevorzugte Ausführungsformen umfassen, dazu, die Durchführung der Erfindung zu illustrieren, wobei selbstverständlich die dargestellten Einzelheiten lediglich beispielhaft und zum Zwecke der illustrativen Diskussion bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gezeigt werden und das angeben, was z. Zt. als nützlichste und leicht verständliche Beschreibung der Formulierungs­ prozeduren wie auch der Prinzipien und des Konzepts der Erfindung ist.
Beispiel 1
Gemahlene Graphitschmelztiegel wurden erfindungsgemäß als sekundäres goldhaltiges Rohmaterial mit einem Goldgehalt von 5,5 g/kg, einem Silbergehalt von 0,6 g/kg, einem Platingehalt von 0,2 g/kg behandelt. 100 g des Materials wurden in verdünnter 1 : 1 Salzsäurelösung ausgelaugt, wobei ein Feststoff : Flüssigkeitsverhältnis von 1 : 2 bei einer Temperatur von 95-100°C über 2 Stunden aufrechterhalten wurde, woraufhin die Lösung gefiltert und der feste Rückstand mit Wasser gewaschen wurde und sodann mit elementarem in Ethylalkohol gelösten Brom in einer Konzentration von 40 g/l Br2 und einem Feststoff : Flüssigkeitsverhältnis von 1 : 3 bei Raumtempe­ ratur über 2 Stunden behandelt wurde, wonach die Lösung wiederum filtriert wurde. Anschließend wurde die Behandlung des festen Rückstandes mit einer Bromalkohollösung wiederholt. Die erste Operation ermöglichte es, 80,0% des Goldes in Lösung zu überführen und die zweite, weitere 18% zu überführen, wobei der gesamte Goldextraktionsgrad 98,0%; der von Silver 97,8% und von Platin 98,1% betrug. Die alkoholische Lösung mit Edelmetallgehalt wurde zur elektrolytischen Goldextraktion in ein Glaselektrolysebad vom geschlossenen Typ überführt. Eine Aluminiumplatte wurde als Kathode und ein Graphitelement als Anode verwendet. Die gleichgerichtete Stromspannung betrug 2,5 bis 3 V, die Kathodenstromdichte 150 A/m2. Elementares Brom, das an der Anode freigesetzt wurde, löste sich sofort in der alkoholischen Lösung, wodurch die Lösung zur Extraktion von Edelmetallen aus der nächsten Rohmaterialportion wiederverwendet werden konnte. Edelmetalle wurden an der Kathode als Pulver abgeschieden, das perdiodisch entfernt wurde, gereinigt und unter Fluß in einem Muffelofen ergeschmolzen wurde. Die Extraktion zum Endprodukt betrug 96% für Gold, 95,8% für Silber und 96,17% für Platin.
Beispiel 2
Unter obigen Bedingungen (siehe Beispiel 1) wurde die Be­ handlung von gold-(edelmetall-)-haltigen Rohmaterialien durch eine 15%-ige Salzsäurelösung mit einem Feststoff­ /Flüssigkeitsverhältnis s : l von 1 : 3 durchgeführt. Die Ex­ traktion zum Endprodukt (EFP) betrug: Au - 96,1%, Ag - 95,9% und Pt - 96,1%.
Beispiel 3
Unter obigen Bedingungen wurde das s : l-Verhältnis bei der Behandlung der Rohmaterialien mit 15%-iger Salzsäure auf 1 : 5 gehalten. Das EFP betrug: Au - 95,8%, Ag - 95,9% und Pt - 96,0%.
Beispiel 4
Unter obigen Bedingungen wurde das s : l-Verhältnis bei der Behandlung der Rohmaterialien mit 15%-iger Salzsäurelösung auf 1 : 1 gehalten. Unter diesen Bedingun­ gen wurde keine vollständige Lösung von Eisen, Kupfer und anderen Metallen erzielt. Es war notwendig, das Material dreimal mit einer alkoholischen Bromlösung zu behandeln, woraufhin die Extraktion der Edelmetalle zum Endprodukt etwa 95% betrug. Wenn die Behandlung nur zweimal durchgeführt wurde, betrug die Extraktion nur 83%.
Beispiel 5
Die Behandlung der Rohmaterialien wurde unter obigen # Bedingungen mit konzentrierter Salzsäure (32% HCl) mit einem s : l-Verhältnis von 1 : 1 durchgeführt. EFP betrug 95,5%.
Beispiel 6
Die Behandlung wurde unter den obigen Bedingungen mit konzentrierter Salzsäure (32% HCl) mit einem s : l-Ver­ hältnis von 1 : 3 durchgeführt. Das EFP stieg effektiv nicht an, es betrug 95,6%. Während der Behandlung wurden Schwierigkeiten mit der Abgabe von HCl angetroffen, dem Filtern der starken Lösungen und dem Auswaschen des Rückstandes, um die überschüssige Salzsäure zu entfernen.
Beispiel 7
Die Verarbeitung des gemahlenen Graphit-Schmelztiegels wurde unter obigen Bedingungen mit einer 20%-igen Lösung von Schwefelsäure durchgeführt. EFP betrug 96,2%.
Beispiel 8
Die Rohmaterialien wurden unter den obigen Bedingungen mit 25%-iger Salpetersäure behandelt. EFP betrug 95,9%.
Beispiel 9
Es wurden andere Säuren unter obigen Bedingungen verwen­ det, um Nicht-Eisen- und Eisenmetalle aufzulösen; Phos­ phorsäure, Fluorwasserstoffsäure, Essigsäure etc. Die derart erhaltenen Resultate waren ähnlich denen in Bei­ spiel 1.
Beispiel 10
Die Behandlung des Rückstandes nach Auslaugen mit Salz­ säure unter den obigen Bedingungen wurde mit einer Brom­ lösung in Ethylalkohol durchgeführt mit einer Konzentra­ tion von 40 g/l Br durchgeführt und s : l. Das EFP an Edelmetallen nach zwei Behandlungen betrug 90%. Die erste Behandlung ermöglichte es uns, 68% der Metalle in Lösung zu überführen und die zweite, weitere 22%. Um die Extraktion in Lösung wie in Beispiel 1 zu erhöhen, war eine dritte Behandlung mit einer Bromlösung in Alkohol notwendig.
Beispiel 11
Die Materialien wurden mit einer Alkohollösung mit einem Gehalt von 62,8 g/l Brom mit einem s : l von 1 : 3 unter obi­ gen Bedingungen behandelt. Die Extraktion in Lösung be­ trug 98,2% und EFP war 96,2%. Demzufolge ergab die Steigerung der Konzentration virtuell keine Steigerung des Extraktionsgrades.
Beispiel 12
Unter den obigen Bedingungen wurde die Behandlung mit ei­ ner alkoholischen Lösung mit einem Gehalt von 20 g/l Br mit einem s : l von 1 : 3 durchgeführt; EFP betrug 95,6%.
Beispiel 13
Unter obigen Bedingungen wurde die Behandlung mit einer alkoholischen Lösung mit einem Gehalt von 20 g/l Brom bei s : l von 1 : 2 durchgeführt. EFP betrug 89%. Eine weitere dritte Behandlung ermöglichte es, die Extraktion auf 96,1% zu steigern.
Beispiel 14
Die Behandlung goldhaltiger Rohmaterialien wurde unter obigen Bedingungen mit einer Lösung von Brom in Chloro­ form, Methylalkohol, Bromoform und anderen organischen Lösemitteln durchgeführt. EFP hing nicht vom Lösemittel ab und war 95%.
Beispiel 15
Unter obigen Bedingungen wurde die Behandlung mit einer Bromlösung in Alkohol bei einer Temperatur von 35°C durchgeführt. Die EFP-Zahlen ähnelten denjenigen in Sei­ spiel 1 (96%). Die Behandlungszeit wurde aber um 0,5 Stunden erhöht.
Beispiel 16
Unter obigen Bedingungen (siehe Beispiel 1) wurde das Verfahren mit gemahlenen Schamottsteinen durchgeführt (nach dem Ende der Lebenszeit eines Ofens, in dem Gold geschmolzen wurde). Der Goldgehalt im Abfall betrug 3,1 g/kg Abfall. Die Extraktion zum Endprodukt betrug 93,5%.
Für den Fachmann ist aus obigem ersichtlich, daß die Er­ findung nicht auf die Details der vorstehenden illustra­ tiven Beispiele begrenzt ist und daß die Erfindung in an­ deren spezifischen Formen enthalten sein kann, ohne sich von ihren essentiellen Merkmalen zu entfernen und es ist daher erwünscht, daß die präsentierten Ausführungformen und Beispiele in jeder Hinsicht nur illustrativ und nicht restriktiv betrachtet werden, wobei Bezugnahme eher auf die zugehörigen Ansprüche als auf die vorstehende Be­ schreibung genommen wird, wobei alle Änderungen, die sich im Äquivalenzbereich der Ansprüche befinden, ebenfalls in diesen umfaßt sein sollen.

Claims (12)

1. Hydrometallurgisches Verfahren zur Extraktion von Edelmetallen aus edelmetallhaltigen Rohmaterialien mit
  • a) Auslaugen von Rohmaterialien mit Mineralsäure unter Hinterlassen eines edelmetallhaltigen Rückstandes, der im wesentlichen frei von Kationen und Kationendonoren ist;
  • b) Behandeln des Rückstandes durch eine im wesentlichen wasserfreien Flüssigkeit mit Brom und einem apolaren or­ ganischen Lösemittel, in dem sich Brom löst, unter Bildung eines Komplexes der Formel R[MeBrx]wobeix = 4-6Me = Au, Ag, Pt, Pd, Os, Ru, Rh, Irund
    R ein organischer Bestandteil des Lösungsmittels ist,
    und
  • c) Unterwerfen dieses im wesentlichen in nicht-wäßriger Flüssigkeit enthaltenen Komplexes der Elektrolyse in einer Elektrolysezelle mit einer Anode und einer Kathode, wodurch Edelmetall an der Kathode, entfernbar von dieser, abgeschie­ den wird und flüssiges Brom an der Anode gebildet wird, das sich sofort im organischen Lösemittel löst.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohmaterial mindestens 2 g/Tonne Edelmetall enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Edelmetall Gold ist.
4. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mineralsäure Salzsäure und/oder Schwefelsäure ist.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Säure verdünnte Salzsäure mit einer Konzentration von zwischen etwa 15 bis 35% ist.
6. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Lösemittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Aceton, C1-C3-Alkoholen, Kohlenstoffdisulfid, Kohlenstofftetrachlorid, Chloroform, Bromoform, Ethylether und Pyridin.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lösemittel Ethylalkohol ist.
8. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückstand mit der organischen Lösung im wesentlichen bei Raumtemperatur behandelt wird.
9. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolyse bei einer gleichgerichtete Stromspannung von etwa 0,7-6 V und einer Kathodenstromdichte von etwa 50-200 A/m2 durchgeführt wird.
10. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolyse bei einer gleichgerichteten Stromspannung von etwa 2,5 bis 3 V und einer Kathodenstromdichte von etwa 140-160 A/m2 durchgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch den weiteren Schritt des Wiederver­ wendens der edelmetallentreicherten und bromangereicherten Lösung zur Behandlung einer nachfolgenden Charge der Rohmaterialien.
12. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaugeverfahrensschritt das Spülen des Rückstandes mit Wasser zur Entfernung verbleibender Kationen umfaßt.
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