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DE4143441C2 - Packung für nicht agrikulturchemisch eingesetzte Chemikalien - Google Patents

Packung für nicht agrikulturchemisch eingesetzte Chemikalien

Info

Publication number
DE4143441C2
DE4143441C2 DE4143441A DE4143441A DE4143441C2 DE 4143441 C2 DE4143441 C2 DE 4143441C2 DE 4143441 A DE4143441 A DE 4143441A DE 4143441 A DE4143441 A DE 4143441A DE 4143441 C2 DE4143441 C2 DE 4143441C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
laminate film
layers
pack according
chemicals
gel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Revoked
Application number
DE4143441A
Other languages
English (en)
Inventor
David Brian Edwards
William John Maccarthy
Leonard E Hodakowski
Chi-Yu R Chen
Samuel T Gouge
Paul J Weber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayer Agriculture Ltd
Original Assignee
Rhone Poulenc Agriculture Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from GB909009898A external-priority patent/GB9009898D0/en
Priority claimed from US07/554,615 external-priority patent/US5080226A/en
Application filed by Rhone Poulenc Agriculture Ltd filed Critical Rhone Poulenc Agriculture Ltd
Priority claimed from DE4113786A external-priority patent/DE4113786C2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4143441C2 publication Critical patent/DE4143441C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Revoked legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Packung für nicht agrikulturchemisch eingesetzte Chemikalien, insbesondere gefährliche Chemikalien, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine solche Packung ist aus der WO 89/12590 bekannt.
Gegenwärtig werden die meisten gefährlichen flüssigen Chemikalien in Metallfässern oder, wenn kleinere Gebinde gebraucht werden, in Kunststoffbehältern gelagert.
Gefährliche chemische Verbindungen werden auf zahlreiche verschiedene Weisen formuliert. Unabhängig davon besteht jedoch ein spezielles Bedürfnis daran, derartige Verbindungen in flüssiger Form handhaben zu können, da hierdurch auch das Ausbringen und die Verteilung solcher Verbindungen erleichtert werden. Die Handhabung von Flüssigkeiten bringt allerdings Schwierigkeiten und Nachteile mit sich. Flüssigkeiten können auf den Boden verschüttet werden oder aus in den Behältern vorhandenen Lecks ausfließen. Die Behälter können ferner auch bei Einwirkung mechanischer Beanspruchungen wie Stößen brechen oder aufreißen.
Es ist daher schwierig, ein geeignetes Behältersystem anzugeben, das sowohl für alle mit der Handhabung befaßten Personen als auch für die Umwelt genügende Sicherheit bietet.
Aus Folien hergestellte lösliche Beutel oder Säcke als Behälter für Agrikulturchemikalien sind bereits bekannt. Derartige Folien können allerdings Risse bekommen und aufreißen, so daß die enthaltenen Chemikalien auslaufen und verschüttet werden können. Tatsächlich gibt es auch eine Vielzahl von Defekten, die in Folien vorliegen können, die zu einer entsprechenden Schwachstelle in der Folie führen und demzufolge ein potentielles Leck darstellen können. Das Vorliegen von Luftblasen, Staubpartikeln oder anderen Fremdkörpern, von Gelpartikeln oder kleinen Punkten auf oder in der Folie stellen sämtlich potentielle Schwachstellen dar. Wenn eine Folie mit einer derartigen Schwachstelle zahlreichen Handhabungsbeanspruchungen oder physikalischen Schlag-, Stoß- oder Aufprallbeanspruchungen unterzogen wird, kann die Folie an dieser Stelle undicht werden.
Die oben erwähnten Schwachstellen in Kunststoffolien liegen in bestimmten Folien, abhängig von der Art ihrer Herstellung, in mehr oder weniger großem Ausmaß vor. Wenn Folien durch Gießen hergestellt sind, enthalten sie in der Regel weniger Poren oder Blaseneinschlüsse, jedoch häufiger kleine Geleinschlüsse. Wenn die Folien durch Extrusion hergestellt sind, treten andererseits mehr Poren bzw. Blasen auf.
Die WO89/12590 beschreibt eine Flüssigkeitspackung mit einem wasserlöslichen Beutel, der in einem Kunststoffbecher mit Aluminiumfoliendeckel angeordnet ist. Die Aluminiumfolie wird beim Gebrauch abgezogen und der Beutel aus dem Becher herausgenommen. Dabei ist nicht gewährleistet, daß der Verwender nicht mit der ggf. aus kleinen Öffnungen im Beutel heraustretenden Chemikalie in Berührung kommt, da die austretende Flüssigkeit in dem Becher den Zwischenraum zwischen dessen Innenwand und dem Beutel füllt und den Beutel damit benetzt.
Das DE-GM 18 24 283 beschreibt einen Verpackungsfilm, der aus zwei Schichten besteht. Davon ist die innere Schicht in einem Lösungsmittel löslich. Die äußere Schicht wird vor dem Gebrauch abgezogen. Auch hier besteht die Gefahr, daß der Verwender mit der in der Verpackung befindlichen Chemikalie in Berührung kommt, wenn er die äußere Schicht abzieht.
Das DE-GM 18 62 386 hat eine durch Wasser selbst öffnende Kunststoffolienpackung zum Gegenstand. Hier sind nur die Schweißstellen der Laminatpackung wasserlöslich, so daß eine in Wasser geworfene Packung nach ihrer Entleerung aus dem Wasser herausgezogen werden muß. Letztere ist dann ebenfalls mit dem Verpackungsinhalt von allen Seiten in Berührung gekommen.
Aus der DE-OS 30 17 246 ist ein Wäschesack bekannt, der sich während des Waschvorgangs in mehreren Etappen auflöst. Dabei ist eine innere Schicht kaltwasserlöslich und die äußere Schicht ist warmwasserlöslich. Dadurch wird erreicht, daß der Wäschesack zuerst an seinen Nahtstellen geöffnet wird und die Wäsche freisetzt und sich anschließend während des Waschvorgangs langsam auflöst. Auf Dichtigkeit gegenüber Flüssigkeiten kommt es bei einem solchen Wäschesack nicht an.
Schießlich beschreibt die US-PS 4 765 916 eine Filmpackung, bestehend aus einer Laminatfolie, deren verschiedenen Schichten sich bei einem bestimmten pH-Wert der sie umgebenden Flüssigkeit auflösen.
Die Erfindung geht von der Zielvorstellung aus, das Austreten von flüssigen oder gelösten oder dispergierten Chemikalien durch Löcher bzw. Poren in einem Folienbehältersystem zu vermeiden. Obgleich Poren und feine Löcher allgemein bei Kunststoffilmen selten auftreten, genügt bereits das Auftreten eines einzigen Lochs bei einem von mehreren Tausend Behältern, um mehr oder weniger große Schäden zu verursachen, da die im Behälter enthaltene Flüssigkeit durch das Loch hindurch austritt und im Fall einer gefährlichen Flüssigkeit zu einer entsprechenden Kontamination der Umgebung führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Packung für nicht agrochemikalisch eingesetzte Chemikalien so zu verbessern, daß diese einfacher herstellbar ist, und besser gegen Schäden bei der Herstellung (z. B. pin-holes), bei der Lagerung (z. B. Frost) sowie beim Transport und beim Hantieren (Schlag-, Stoß-, Dehneinwirkung) geschützt ist.
Die Aufgabe wird anspruchsgemäß gelöst. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindungskonzeption.
Die Verwendung wasserlöslicher bzw. in Wasser dispergierbarer Folienbehälter hat insbesondere dann besondere Vorteile für die Praxis, wenn der Inhalt in Wasser oder in einer wäßrigen Phase gelöst oder dispergiert werden soll, da es in solchen Fällen genügt, die ungeöffnete Packung in die entsprechende wäßrige Phase einzubringen, da sich der Folienbehälter darin mehr oder weniger rasch auflöst bzw. dispergiert wird und der Inhalt freigesetzt wird. Dementsprechend wird jeglicher Kontakt von Personen mit dem Inhalt solcher Chemikalienpackungen, wie er sonst beim Öffnen durch Aufschneiden u. dgl. vorkommen könnte, sicher vermeiden.
Die Materialien der Laminatfolie werden demgemäß auch entsprechend so ausgewählt, daß sie in der resultierenden wäßrigen Lösung bzw. wäßrigen Dispersion nicht stören bzw. sich gegenüber den vorliegenden Wirksubstanzen inert verhalten.
Im Rahmen der Erfindung werden unter Laminatfolien solche Kunststoffolien verstanden, die aus zwei oder mehr ursprünglich getrennten Schichten durch Zusammenfügen hergestellt sind. Dieses Laminieren kann nach an sich bekannten Verfahren erfolgen. So können beispielsweise die einzelnen Schichten des Laminats durch Einwirkung von Druck, Hitze, durch Vernetzung, Schmelzen, Verkleben oder Adhäsion oder beliebige Kombinationen dieser Maßnahmen hergestellt werden. Eine Adhäsion bzw. ein Verkleben der Schichten kann durch Verwendung eines gesonderten Klebers, insbesondere eines Adhäsionsklebers, erzielt werden. In geeigneten Fällen kann, bei Verwendung von in Wasser löslichen bzw. dispergierbaren Laminatmaterialien, zum Verkleben auch Wasser herangezogen werden.
Wenn geeignete wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Schichten verwendet werden, können entsprechende Laminatfolien in besonders geeigneter Weise durch Verkleben der einzelnen Schichten erzeugt werden, wobei entweder PVA-Kleber (im allgemeinen mit einer niederen Molmasse) und/oder noch einfacher Wasser verwendet wird.
Da im Rahmen der Erfindung mindestens zwei Schichten zur Herstellung der Laminatfolien verwendet werden, wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von feinen Löchern oder Poren in den Laminatfolien praktisch auf Null verringert. Dies beruht darauf, daß es äußerst unwahrscheinlich ist, daß zwei Löcher in unterschiedlichen Schichten genau übereinander zu liegen kommen. Darüber hinaus ist die Zugfestigkeit einer Mehrschichtenfolie, auch bereits einer zweischichtigen Laminatfolie, besser als die Zugfestigkeit eines vergleichbaren Films gleicher Dicke, der nur aus einer Schicht besteht.
Die im Rahmen der Erfindung verwendeten Laminatfolien besitzen allgemein eine Dicke von 10 bis 250 µm und vorzugsweise 15 bis 80 µm. Die einzelnen Schichten, aus denen die erfindungsgemäß verwendeten Laminatfolien aufgebaut sind, besitzen im allgemeinen eine Dicke, die der Hälfte der oben angegebenen Werte entspricht. Bei Verwendung von zwei Schichten liegt das Verhältnis der Dicken der beiden Schichten allgemein im Bereich von 0,1 bis 10 und vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 2.
Säcke oder Beutel aus Laminatfolien gemäß der Erfindung weisen allgemein ein Fassungsvermögen von vorzugsweise 0,2 bis 121 und noch bevorzugter von 0,45 bis 6 l auf.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die für die Laminatfolie verwendeten Materialien wasserlöslich oder in Wasser dispergierbar und zugleich in organischen Lösungsmitteln unlöslich, die zum Lösen oder Dispergieren der in entsprechenden Behältern enthaltenen Chemikalien verwendet sind. Geeignete Materialien für diesen Zweck sind beispielsweise Polyethylenoxide oder Methylcellulose. Besonders bevorzugte Materialien sind Polyvinylalkohol und/oder Derivate davon, insbesondere partiell oder vollständig alkoholysiertes oder hydrolysiertes Polyvinylacetat, besonders vorteilhaft zu 40 bis 99% und noch bevorzugter zu 70 bis 92% alkoholysiertes oder hydrolysiertes Polyvinylacetat.
Die Schichten der erfindungsgemäßen Laminatfolien können aus dem gleichen Material oder aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Folien aus Schichten aus unterschiedlichen Materialien können vorteilhafte Eigenschaften aufweisen. So kann beispielsweise eine innere Schicht eines Folienbehälters aus einem Material bestehen, das gegenüber einer in dem Behälter enthaltenen Chemikalie, z. B. einer Agrikulturchemikalie, beständiger ist als die übrigen Schichten der Laminatfolie. Ferner kann die äußere Schicht des erfindungsgemäßen Folienbehälters vorteilhaft auch so ausgewählt werden, daß sie eine oder mehrere der nachstehenden Eigenschaften aufweist:
  • i. Schnellere Löslichkeit in Wasser im Vergleich zur Innenschicht oder einer Folienpackung aus einer einzigen Schicht;
  • ii. verbesserte mechanische Eigenschaften, einschließlich verbesserter mechanischer Widerstandsfähigkeit;
  • iii. verbesserte Bearbeitbarkeit;
  • iv. geringere Feuchteempfindlichkeit (relative Feuchte);
  • v. Beständigkeit gegen Einfrieren und/oder hohe Temperaturen.
Eine oder mehrere Schichten der Laminatfolien können einen Weichmacher enthalten. Durch einen geeigneten Weichmachergehalt in der inneren Schicht kann die Dichtigkeit bzw. Versiegelungseigenschaften der Folien verbessert und die entsprechende Folie weniger dehnbar gemacht werden. Entsprechende Folien sind leichter maschinell zu verarbeiten; ferner ist auch das Einsiegeln gefährlicher Flüssigkeiten in solchen Behältern leichter. Durch einen geeigneten Weichmachergehalt in der äußeren Schicht eines erfindungsgemäßen Folienbehälters kann die Außenschicht flexibler und damit gegenüber physikalischer Beschädigung beständiger gemacht werden, die etwa von niederen Temperaturen oder Schlag-, Stoß- oder Dehneinwirkung oder vom Transport herrühren könnte.
Die Schichten der Laminatfolien können nach verschiedenen Verfahren hergestellt werden, z. B. durch Extrusion oder Gießen. Laminate aus Schichten, die nach unterschiedlichen Verfahren hergestellt wurden, können vorteilhafte Eigenschaften aufweisen, einschließlich einer höheren Flexibilität, erhöhter Festigkeit und erhöhter Dehnfestigkeit. Die erhöhte Festigkeit und/oder Dehnfestigkeit kann dabei in einer Richtung in der Folie vorliegen. Die erfindungsgemäß verwendeten Laminatfolien werden zur Herstellung von Packungen verwendet, wobei die zeitraubenden und gefährlichen Konsequenzen vermieden werden, die mit der Verwendung herkömmlicher Folienpackungen verbunden sind, bei denen beim Befüllen oder während der anschließenden Handhabung aufgrund von Defekten in der Folie Lecks auftreten können.
Wie bereits oben erläutert, können die erfindungsgemäßen Packungen Flüssigkeiten oder Gele enthalten. Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Packungen ein Gel.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindungskonzeption werden die Gele derart ausgewählt, daß sie eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten Eigenschaften aufweisen:
  • - Die resultierenden Gele bilden ein kontinuierliches System, und/oder
  • - die resultierenden Gele weisen eine Viskosität von 500 bis 50 000 cP (0,5 bis 50 Pa · s) und bevorzugt eine Viskosität von 1000 bis 12 000 cP (1 bis 12 Pa · s) auf (wobei die angegebenen Viskositätswerte Brookfield- Viskositäten sind, die mit einem Viskosimeter in Form einer flachen Platte, die sich mit einer Drehzahl von 20 min-1 dreht, gemessen sind;
  • - das Gel weist eine solche Phasendifferenz ϕ zwischen der kontrollierten Scherbeanspruchung und der resultierenden Scherdeformation auf, daß tanϕ 1,5 und vorzugsweise 1,2 ist, wobei tan der Tangens des Winkels ϕ (bzw. der Phasendifferenz) ist. Die Messung von ϕ erfolgt mit einem Rheometer mit einer flachen festen Platte und einem rotierenden Kegel oberhalb dieser Platte derart, daß der Winkel zwischen ihnen <10° und vorzugsweise 4° beträgt. Der Kegel wird mit einem drehzahlgeregelten Motor angetrieben; die Rotation ist sinusartig, d. h., daß Drehmoment und Winkelverschiebung sich zeitlich nach einer Sinusfunktion ändern. Diese Winkelverschiebung entspricht der oben erwähnten Scherdeformation; das Drehmoment des drehzahlgeregelten Motors (der die Winkelverschiebung hervorruft) entspricht der oben erwähnten kontrollierten Scherbeanspruchung;
  • - die Gele besitzen vorzugsweise eine Dichte <1 und vorzugsweise <1,1;
  • - die Gele besitzen eine Spontaneität (wie nachstehend definiert) <75 und vorzugsweise <25.
Die Spontaneität wird nach folgendem Verfahren bestimmt: Ein Gemisch von 1 ml Gel mit 99 ml Wasser wird in ein 150-ml-Glasrohr gegeben, das verschlossen und um 180° gedreht d. h. auf den Kopf gestellt wird. Die Anzahl solcher Vorgänge, die zum vollständigen Dispergieren des Gels erforderlich sind, wird als Spontaneität bezeichnet.
Unter einem kontinuierlichen System wird ein Material verstanden, das visuell homogen ist, d. h., das aufgrund des sichtbaren Aussehens nur eine physikalische Phase aufzuweisen scheint; dies schließt die Möglichkeit nicht aus, daß feste Partikel darin dispergiert sind, sofern diese Partikel klein genug sind, daß sie keine sichtbare separate physikalische Phase darstellen.
Es ist bekannt, daß ein Gel allgemein ein Kolloid ist, wobei die disperse Phase mit der kontinuierlichen Phase so kombiniert ist, daß ein viskoses, geleeartiges Produkt vorliegt; es stellt auch ein disperses System dar, das typischerweise aus einer hochmolekularen Verbindung oder einem Aggregat kleiner Partikel in sehr enger Assoziation mit einer Flüssigkeit besteht.
Zur Herstellung eines Beutels muß die Folie in eine entsprechende Form gebracht werden (ggfs. teilweise zugesiegelt werden), worauf mit dem Gel befüllt werden kann. Gele sind allgemein fließfähig, auch wenn die Fließgeschwindigkeit aufgrund hoher Viskosität nur klein ist. Folienbehälter bzw. Chemikalienpackungen, die zur Aufbewahrung von Gelen verwendet werden, können daher aufgrund der hohen Gelviskosität nicht leicht wieder entleert werden. Nach dem Füllen muß der Beutel abschließend zum Verschließen zugesiegelt werden, was allgemein mit Hitze geschieht.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen erläutert.
Beispiel 1
Eine Folie in Rollenform wird durch Laminieren von zwei dünneren Folien hergestellt. Die beiden Folien bestehen aus einem zu 88% hydrolysierten Polyvinylalkohol (kaltwasserlöslich), und weisen jeweils eine Dicke von 25 µm auf. Die eine Folie besitzt einen Weichmachergehalt von 17%, die andere einen Weichmachergehalt von 15%. Die beiden Folien werden unter Erhitzen (100°C) und Druckeinwirkung zusammenlaminiert, wodurch eine Folie von 50 µm Dicke erhalten wird.
Diese Folie wird dann zur Herstellung von Säcken von 1 l Fassungsvermögen verwendet, die ein flüssiges Herbicid (Gemisch aus Ioxynil- und Bromoxynil-Estern) auf Lösungsmittelbasis enthalten, wobei die sog. Form- und Füllverfahren herangezogen werden. Das Herbicid stellt eine Lösung in einem Gemisch von aromatischen C₁₀-Kohlenwasserstoffen als Lösungsmittel dar.
Die Folie wird so auf die Maschine gebracht, daß sich die Schicht mit dem höheren Weichmachergehalt auf der Außenseite der erzeugten Folienbehälter befindet. Die Folie ist auf diese Weise leicht zu verarbeiten.
Bei Herstelung, Handhabung und Transport von 500 entsprechenden Säcken wurde kein Leck festgestellt.
Beispiel 2
Es wird ein Gel durch Rühren des nachstehenden Gemisches bei 50°C hergestellt:
Wirkstoff:
2,4-Diphenoxybenzoesäureisooctylester: 64,8%
Lösungsmittel: @ Aromatisches Lösungsmittel mit einem Flammpunkt von 65°C: 24,2%
Grenzflächenaktives Mittel: @ Gemisch aus einem nichtionischen, sulfonatverschnittenen Emulgator 4%
und @ Calciumalkylbenzolsulfonat 1%
Geliermittel: @ Gemisch von Dioctylsulfosuccinat in Salzform und Natriumbenzoat 6%
Das Gemisch wird gerührt und geschüttelt, bis alle Komponenten gelöst oder dispergiert sind.
Während des Rührens treten zunächst Lösung und anschließend Gelbildung auf. Die Gelbildung nimmt während des Abkühlens auf Raumtemperatur (20°C) zu.
Die Brookfield-Viskosität des Gels beträgt 3000 cP (3 Pa · s). Die Emulsionsstabilität gemäß dem oben beschriebenen Test ist gut.
1100 g dieses Gels werden in einen 1-l-Folienbehälter eingebracht, der aus einer PVA-Folie wie der Folienbehälter von Beispiel 1 besteht. Der nahezu vollständig gefüllte Folienbehälter (etwa 95% V/V) wird anschließend mit Hitze zugesiegelt. Die Dichte sowohl des Gels als auch die der resultierenden Packung betragen 1,1.
Die Folienpackung wird anschließend zehnmal aus einer Höhe von 1,2 m auf den Boden fallen gelassen. Hierbei wird kein Reißen oder Auftreten von Lecks festgestellt.
Eine weitere, in gleicher Weise hergestellte Packung wurde auf ihre Lochfestigkeit geprüft. Hierzu wurde eine Nadel (Durchmesser 0,6 mm) durch die Folie durchgestochen. Dabei wurde ein kleines Tröpfchen beobachtet, das sich an der Einstichstelle bildete, das jedoch klein genug war, daß es nicht von der Packung heruntertropfte und auch nicht an ihr entlanglief.

Claims (20)

1. Packung für nicht agrikulturchemisch eingesetzte Chemikalien, insbesondere gefährliche Chemikalien, die in konzentrierter Form in einer Flüssigkeit und/oder einem viskosen Gel gelöst oder dispergiert sind, wobei die Packung mindestens zwei Umhüllungen aufweist, wovon die die Chemikalie enthaltende innere Umhüllung aus einer kaltwasserlöslichen, verschweißbaren Kunststoffolie besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite äußere Umhüllung ebenfalls aus einer kaltwasserlöslichen, verschweißbaren Kunststoffolie besteht, die vor der Ausbildung der Packung zu einem flexiblen Beutel auf die innere Umhüllung unter Bildung einer Laminatfolie fest aufgebracht ist, und daß die äußere Schicht der Laminatfolie durch einen geeigneten Weichmachergehalt beständiger gegen physikalische Beschädigungen ist als die innere Schicht.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laminatfolie eine Dicke von 10 bis 250 µm besitzt.
3. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laminatfolie eine Dicke von 15 bis 80 µm besitzt.
4. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Fassungsvermögen für Chemikalien von 0,2 bis 12 l und vorzugsweise 0,45 bis 6 l aufweist.
5. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei der Schichten der Laminatfolie in den flüssigen Chemikalien oder in der Flüssigkeit oder dem Gel unlöslich ist, die zum Lösen oder Dispergieren der Chemikalien verwendet sind.
6. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schichten der Laminatfolie aus Polyethylenoxid, Methylcellulose oder partiell oder vollständig alkoholysiertem oder hydrolysiertem Polyvinylacetat besteht.
7. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schichten der Laminatfolie aus zu 40 bis 99% alkoholysiertem oder hydrolysiertem Polyvinylacetat besteht.
8. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schichten der Laminatfolie aus zu 70 bis 92% alkoholysiertem oder hydrolysiertem Polyvinylacetat besteht.
9. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei der Schichten der Laminatfolie aus dem gleichen Material bestehen.
10. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei der Schichten der Laminatfolie aus unterschiedlichem Material bestehen.
11. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere oder alle Schichten der Laminatfolie einen Weichmacher enthalten.
12. Packung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Schichten der Laminatfolie einen Weichmacher enthalten, von denen eine die äußerste Schicht ist, und diese äußerste Schicht den höheren Weichmachergehalt aufweist.
13. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Laminatfolie aus zwei bzw. im wesentlichen aus zwei Schichten besteht.
14. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Laminatfolie aus drei oder mehr bzw. im wesentlichen aus drei oder mehr Schichten besteht.
15. Packung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Dicken der beiden Schichten der Laminatfolie 0,1 bis 10 beträgt.
16. Packung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Dicken der beiden Schichten der Laminatfolie 0,5 bis 2 beträgt.
17. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine gefährliche Chemikalie enthält.
18. Packung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Chemikalien in einem Gel gelöst oder dispergiert sind, das eine Viskosität von 500 bis 50 000 cP (0,5 bis 50 Pa · s) und vorzugsweise 1000 bis 12 000 cP (1 bis 12 Pa · s) aufweist.
19. Packung nach den Ansprüchen 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Chemikalien in einem Gel gelöst oder dispergiert sind, das eine solche Phasendifferenz zwischen der kontrollierten Scherbeanspruchung und der resultierenden Scherdeformation aufweist, daß tan 1,5 und vorzugsweise tan 1,2 ist.
20. Packung nach den Ansprüchen 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Chemikalien in einem Gel gelöst oder dispergiert sind, das eine Spontaneität von weniger als 75 und vorzugsweise weniger als 25 aufweist.
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