DE4039159A1 - Tabakerzeugnis fuer die selbstverfertigung einer zigarette, insbesondere filter-zigarette - Google Patents
Tabakerzeugnis fuer die selbstverfertigung einer zigarette, insbesondere filter-zigaretteInfo
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- A24C—MACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
- A24C5/00—Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
- A24C5/40—Hand-driven apparatus for making cigarettes
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- Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Tabakerzeugnis für die Selbstverfer
tigung einer Zigarette, insbesondere Filter-Zigarette, gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1, sowie ein Verfahren zum
Selbstherstellen von Zigaretten unter Verwendung des vorgenann
ten Tabakerzeugnisses.
Ein derartiges Tabakerzeugnis ist z. B. bekannt aus der
DE-C-34 07 461 oder EP-B-1 55 514. Ein ganz ähnlicher Vorschlag wurde
schließlich noch unterbreitet in der EP-A-1 23 150.
Das bekannte Tabakerzeugnis hat sich nach Einführung auf dem
Markt sofort durchgesetzt und wird mit Erfolg in der Bundesre
publik Deutschland unter der Marke WESTPOINT verkauft. Einen
ähnlich großen Anklang hat dieses Tabakerzeugnis auch im Aus
land erfahren.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine
Alternative zu dem vorgenannten Tabakerzeugnis zu schaffen,
welche sich ebenfalls zum einen durch einfachste Handhabung und
zum anderen dadurch auszeichnet, daß die damit hergestellte
Zigarette einer fabrikatorisch hergestellten Zigarette gleich
wertig ist. Insbesondere soll durch die erfindungsgemäße Alter
native auch in den Ländern der Steuervorteil für Feinschnitt
erzielt werden, in denen das bekannte Tabakerzeugnis ähnlich
wie eine fabrikatorisch hergestellte Zigarette besteuert wird.
Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kenn
zeichnenden Maßnahmen des Anspruches 1 gelöst, wobei die Unter
ansprüche vorteilhafte Details des im Anspruch 1 definierten
Grundprinzips betreffen.
Des weiteren ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Verfahren zur Selbstherstellung von Zigaretten unter Verwendung
des erfindungsgemäßen Tabakerzeugnisses zu schaffen, wobei zwei
Alternativen dazu in den Ansprüchen 18 und 19 angegeben sind.
Das erfindungsgemäße Tabakerzeugnis zeichnet sich also dadurch
aus, daß die Tabakportion als Vorfabrikat innerhalb einer äuße
ren, stirnseitig jeweils offenen Stranghülle aus nicht rauch
barem, insbesondere auch schlecht brennbarem Material angeord
net ist derart, daß sie aus der Stranghülle in eine Zigaretten
papierhülse übertragbar ist. Gemäß den Ansprüchen 18 und 19
kann die Zigarettenpapierhülse entweder vorgefertigt oder durch
Herumwickeln eines Zigarettenpapierblättchens um die Tabakpor
tion durch den Benutzer hergestellt sein.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Stranghülle stellt die einfach
ste Form eines Stopfgerätes dar, wobei gegenüber den herkömmli
chen Stopfgeräten die Besonderheit darin liegt, daß die inner
halb der Stranghülle angeordnete Tabakportion in Länge und
Querschnitt formstabil ist und auch weitgehend formstabil blei
ben soll nach Überführung in die Zigarettenpapierhülse. Dement
sprechend leicht läßt sich die Tabakportion aus der Stranghülle
in die Zigarettenpapierhülse überführen, und zwar entweder
durch Herausblasen aus der Stranghülle und in die Zigarettenpa
pierhülse hinein oder mittels eines einfachen Überführungssta
bes in Form eines Bleistiftes oder dergleichen. Sofern die
äußere Stranghülle etwas kürzer dimensioniert ist als die Tabak
portion, oder sofern die Tabakportion innerhalb der äußeren
Stranghülle so positioniert ist, daß ein kurzes Stück der Ta
bakportion an einer Stirnseite der Stranghülle vorsteht, er
folgt die Überführung der Tabakportion aus der Stranghülle in
die Zigarettenpapierhülse dadurch, daß der vorstehende Ab
schnitt der Tabakportion innerhalb der Zigarettenpapierhülse
plaziert und zwischen zwei Fingern eingeklemmt wird, um dann
die Stranghülle von der Tabakportion abzuziehen und die Tabak
portion vollständig in die Zigarettenpapierhülse, insbesondere
vorgefertigte Zigarettenpapierhülse einzuschieben.
Die äußere Stranghülle besteht vorzugsweise aus schlecht brenn
barem Papier, insbesondere mit Aluminium kaschiertem Papier, so
wie dies z. B. für die Stranghülle des Tabakerzeugnisses gemäß
DE-U-83 09 186 oder DE-U-83 26 921 vorgesehen ist.
Gegenüber
den dort vorgeschlagenen Systemen zeichnet sich das erfindungs
gemäße Tabakerzeugnis dadurch aus, daß die Tabakportion mühelos
aus der Stranghülle in die Zigarettenpapierhülse überführt wer
den kann. Beim zuletzt genannten Stand der Technik expandiert
die Tabakfüllung beim Überführen aus der Stranghülle in die Zi
garettenpapierhülse in letztere hinein mit der Folge, daß zum
einen eine relativ große Kraft zur Überführung der Tabakfüllung
erforderlich ist und daß die Qualität der hergestellten Ziga
rette ganz erheblich von der Konsistenz, insbesondere Feuchtig
keit, der Tabakfüllung innerhalb der Stranghülle abhängt. Des
weiteren ist zur Überführung der Tabakfüllung aus der Strang
hülle in die Zigarettenpapierhülse ein dem Innendurchmesser der
Stranghülle angepaßter Kolben erforderlich, da andernfalls die
Gefahr besteht, daß die Tabakfüllung bereits innerhalb der
Stranghülle bei Ausübung des Überführungsdrucks expandiert und
dementsprechend klemmt. Aus diesem Grunde wurde auch ein geson
dertes Überführungsgerät gemäß DE-U-83 26 921 für erforderlich
erachtet. Das bekannte System wird daher auch nur in Verbindung
mit diesem Überführungsgerät angeboten. Doch selbst unter Ver
wendung eines derartigen Überführungsgerätes bleiben die vorge
nannten Probleme bestehen. Ist nämlich die Tabakfüllung inner
halb der Stranghülle lagerungs-, witterungs- oder klimabedingt
zu trocken geworden, läßt sich der Tabak beim Überführen aus
der Stranghülle in die vorgefertigte Zigarettenpapierhülse mit
tels des Ausstoßschiebers nicht in vorbestimmter Weise zusam
mendrücken mit der Folge, daß aus der Zigarettenpapierhülse ein
sogenannter Tabakbart vorsteht. Ist der Tabakvorrat anderer
seits zu feucht, wird er beim Überführen aus der Stranghülle in
die Zigarettenpapierhülse durch den Ausstoßschieber zu stark
zusammengepreßt. Der vordere Endabschnitt der Zigarettenpapier
hülse ist dann ohne Tabak. Das Ziel, eine der industriell ge
fertigten Zigarette entsprechende Zigarette durch Eigenverfer
tigung zu erhalten, ist dabei verfehlt. Oft stellt sich in der
Praxis heraus, daß die Füllung unmittelbar vor dem Filterstück
äußerst mangelhaft ist, und zwar selbst bei richtiger Konsi
stenz des überführten Tabaks. All diese Probleme treten bei dem
erfindungsgemäßen System nicht mehr auf.
Wie oben dargelegt, soll die Tabakportion weitgehend formstabil
bleiben. Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform entsprechend
Fig. 8 wird vorgeschlagen, daß die Tabakportion innerhalb der
äußeren Stranghülle unter geringfügiger radialer Kompression
angeordnet ist, derart, daß sie sich nach Überführung in die
Zigarettenpapierhülse innerhalb derselben unter entsprechender
geringfügiger radialer Expansion dicht an deren Innenfläche an
legt. Dementsprechend entspricht die radiale Kompression der
Tabakportion etwa der doppelten Wandstärke der äußeren Strang
hülle. Vorzugsweise ist sie sogar geringfügig geringer als die
doppelte Wandstärke und beträgt nur etwa 50-80% der doppel
ten Wandstärke der Stranghülle.
Aufgrund der äußeren Stranghülle ist es möglich, die Umhüllung
der Tabakportion aus extrem dünnem sowie entsprechend porösem
Material herzustellen. Die Umhüllung soll gerade noch ausrei
chen, um die Tabakportion zusammenzuhalten. Vorzugsweise be
sitzt die Umhüllung ein Gewicht von weniger als 10 Gramm, ins
besondere etwa 8 bis 12 g/m2. Sie besteht entweder aus porösem
oder über die gesamte Länge mit Poren, Schlitzen oder derglei
chen versehenem Zigarettenpapier oder Zellulosevlies. Beide Ma
terialien sind durch Rauchen konsumierbar. Aufgrund der minima
len Dimensionierung des Zigarettenpapiers hinsichtlich Festig
keit und insbesondere Dicke hat auch der Raucher das Gefühl,
praktisch kein zusätzliches Papier oder dergleichen mitrauchen
zu müssen. Die Umhüllung der Tabakportion kann selbstverständ
lich auch durch eine Tabakfolie oder sogar Folientabak gebildet
sein, wobei stets eine Luftdurchlässigkeit der Umhüllung über
die gesamte Länge der Tabakportion gewährleistet sein muß, die
ein Abrauchen der Tabakportion als solche nicht erlaubt.
Zumindest die äußere Stranghülle weist vorzugsweise innenseitig
einen minimalen Reibungskoeffizienten durch entsprechende Ober
flächenbearbeitung oder -beschichtung auf, so daß die Tabakpor
tion mühelos aus der Stranghülle in die Zigarettenpapierhülse
überführt werden kann, insbesondere z. B. durch Blasen.
Gemäß Anspruch 17 soll der Außendurchmesser der äußeren Strang
hülle etwa gleich dem Außendurchmesser der Zigarettenpapier
hülse sein, so daß die Stranghülle zum Zwecke der Überführung
der Tabakportion in eine vorgefertigte Zigarettenpapierhülse
stirnseitig ansetzbar ist. Bei dieser Ausführungsform wird ein
besonders guter Sitz der überführten Tabakportion innerhalb der
Zigarettenpapierhülse gewährleistet aufgrund der dann möglichen
minimalen Durchmesserdifferenz zwischen Tabakportion und Ziga
rettenpapierhülse. Gleichzeitig wird dadurch die einfache Über
führung der Tabakportion in die Zigarettenpapierhülse nicht ge
fährdet. Vorzugsweise ist in diesem Fall die Tabakportion in
nerhalb der äußeren Stranghülle so positioniert, daß sie an ei
nem Ende der Stranghülle stirnseitig geringfügig vorsteht.
Die äußere Stranghülle kann entweder zusammen mit der Umhüllung
der Tabakportion hergestellt werden. Dieses Verfahren eignet
sich besonders dann, wenn die äußere Stranghülle dieselbe Länge
wie die Tabakportion aufweist und die Tabakportion stirnseitig
jeweils bündig mit der äußeren Stranghülle abschließt.
Genauso gut ist es jedoch denkbar, die äußere Stranghülle nach
träglich um die Tabakportion maschinell herumzuwickeln, ähnlich
wie Filterbelagpapier bei fabrikatorisch hergestellten Zigaret
ten oder Zigarettenpapierhülsen.
Gemäß Anspruch 9 wird die Mantelfläche der Tabakportion durch
eine Umhüllung aus rauchbarem bzw. durch Rauchen konsumierbarem
Material gebildet mit der für die Nichtrauchbarkeit erforderli
chen Luftdurchlässigkeit. Alternativ kann entsprechend Anspruch
10 die Tabakportion durch rauchbare bzw. durch Rauchen konsu
mierbare Bindemittel zusammengehalten sein. Beide Alternativen
werden hier als erfindungswesentlich in Verbindung mit der äu
ßeren Stranghülle gemäß Anspruch 1 beansprucht.
Die Verfahren nach Anspruch 18 und 19 stellen ebenfalls Alter
nativen dar, und zwar einmal unter Verwendung einer vorgefer
tigten Zigarettenpapierhülse und zum anderen unter Verwendung
herkömmlicher Zigarettenpapierblättchen.
Nachstehend werden Ausführungsformen der Erfindung anhand der
beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems im schematischen Längsschnitt;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems im schematischen Längsschnitt;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems im schematischen Längsschnitt;
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems im schematischen Längsschnitt;
Fig. 5a-5d verschiedene Möglichkeiten eines erfindungsge
mäß ausgebildeten Tabakerzeugnisses in schematischer
Seitenansicht; und
Fig. 6 eine weitere Alternative zu dem vorbekannten Tabaker
zeugnis in schematischer Ansicht.
In Fig. 1 ist mit der Bezugsziffer 11 eine vorgefertigte Fil
ter-Zigarettenpapierhülse gekennzeichnet, in die ein Tabaker
zeugnis 12, bestehend aus einer formstabilen und in Querschnitt
und Länge an den Tabakaufnahmeraum 13 der Zigarettenpapierhülse 11
angepaßten Tabakportion 14 und einer diese umgebenden
Stranghülle 15 aus nicht rauchbarem, insbesondere nicht brenn
barem Material eingeschoben ist. Die Stranghülle 15 weist kei
nerlei Perforationen auf, so daß aus dieser die Tabakportion 14
in den Tabakaufnahmeraum 13 der Zigarettenpapierhülse 11 ein
blasbar ist (siehe Pfeil 16). In diesem Falle ist für die Über
führung der Tabakportion 14 in den Tabakaufnahmeraum 13 der Zi
garettenpapierhülse kein Hilfsmittel erforderlich. Um das Aus
blasen aus der Stranghülle 15 bzw. Einblasen in den Tabakauf
nahmeraum 13 der Zigarettenpapierhülse 11 zu erleichtern, ist
die Stranghülle 15 etwas länger dimensioniert als die Tabakpor
tion 14, und zwar derart, daß sie über die Tabakportion 14 am
freien Ende, d. h. in Fig. 1 rechten Ende vorsteht. Auf diese
Weise ist eine Art Blas-Mundstück hergestellt.
Vorzugsweise ist die Innenfläche der Stranghülle 15 behandelt
derart, daß der Reibungskoeffizient herabgesetzt ist, so daß
die Tabakportion 14 ohne Mühe aus der Stranghülle 15 heraus in
die Zigarettenpapierhülse 11 hineingeblasen werden kann.
Selbstverständlich kann die Überführung der Tabakportion 14
auch durch einen stabförmigen Gegenstand erfolgen, wobei der
Durchmesser dieses Stabes auch merklich kleiner sein kann als
der Innendurchmesser der Stranghülle 15. Der Grund dafür liegt
darin, daß die Überführung der Tabakportion 14 aus der Strang
hülle 15 in den Tabakaufnahmeraum 13 der Zigarettenpapierhülse
11 nahezu widerstandslos ist.
Die Ausführungsform nach Fig. 2 ist dadurch gekennzeichnet, daß
die Tabakportion 14 an einer Stirnseite der Stranghülle 15 über
diese geringfügig vorsteht, so daß innerhalb des Tabakaufnah
meraums 13 der vorstehende Abschnitt der Tabakportion 14 zwi
schen zwei Fingern eingeklemmt werden kann. Dann ist die
Stranghülle 15 aus der Zigarettenpapierhülse 11 in Richtung der
Pfeile 17 herausziehbar. Die Tabakportion 14 wird dabei inner
halb der Zigarettenpapierhülse 11 festgehalten. Bei dieser Aus
führungsform kann die Tabakportion 14 innerhalb der äußeren
Stranghülle 15 auch unter geringfügiger radialer Kompression
angeordnet sein, und zwar derart, daß sie sich nach Entfernung
der Stranghülle 15 innerhalb der Zigarettenpapierhülse 11 ge
ringfügig radial wieder ausdehnt unter entsprechend dichter An
lage an der Innenfläche der Zigarettenpapierhülse.
Des weiteren eignet sich diese Ausführungsform auch für eine
Tabakportion, die durch rauchbare bzw. durch Rauchen konsumier
bare Bindemittel zusammengehalten ist. Dagegen ist es bei der
Ausführungsform nach Fig. 1 zweckmäßig, die Mantelfläche der
Tabakportion durch eine Umhüllung aus rauchbarem bzw. durch
Rauchen konsumierbarem Material, wie Zigarettenpapier, Zellulo
sevlies, Tabakfolie oder dergleichen zu definieren, wobei die
Luftdurchlässigkeit der Umhüllung derart ist, daß die Tabakpor
tion als solche, d. h. außerhalb der Zigarettenpapierhülse nicht
abrauchbar ist. Vorzugsweise ist zumindest die Außenfläche der
Umhüllung der Tabakportion etwas fellartig, wodurch die Reibung
zwischen Stranghülle und Tabakportion zusätzlich herabgesetzt
wird, so daß die Überführung aus der Stranghülle in den Tabak
aufnahmeraum der Zigarettenpapierhülse zusätzlich erleichtert
wird.
Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, daß bei der Ausführungs
form der Tabakportion mit Umhüllung diese aus porösem oder über
die gesamte Länge mit Poren, Schlitzen oder dergleichen verse
henem Zigarettenpapier oder Zellulosevlies oder dergleichen be
steht, welches eine Dicke bzw. Stärke aufweist, die gerade noch
ausreicht, um die in herkömmlicher Weise komprimierte Tabakfül
lung zusammenzuhalten. Dementsprechend soll der Verbraucher nun
in minimalem Umfang zusätzliches Papier oder dergleichen rau
chen. Selbstverständlich kann auch die Zigarettenpapierhülse
aus im Vergleich zum Stand der Technik dünnerem Zigarettenpa
pier hergestellt sein, so daß der Raucher insgesamt nicht mehr
Zigarettenpapier raucht als bei herkömmlichen Zigaretten, seien
sie fabrikatorisch hergestellt oder selbst verfertigt.
Vorzugsweise besitzt die Umhüllung ein Gewicht von weniger als
10 g, insbesondere nur etwa 8-12 g/m2. Sofern es die gerade
noch notwendige Festigkeit der Umhüllung zuläßt, kann das Ge
wicht auch unter 8 g/m2 liegen.
Am stirnseitigen Ende der Tabakportion 14 kann auch noch ein
etwa querschnittsgleiches Filterstück eingesetzt sein. Diese
Ausführungsform ist insbesondere dann von Interesse, wenn das
Tabakerzeugnis mit einem herkömmlichen Zigarettenpapierblätt
chen umhüllt werden soll. Dann ist auch unter Verwendung eines
Zigarettenpapierblättchens eine Filterzigarette herstellbar.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2, bei der die Tabakportion
entweder durch innere Bindemittel oder durch eine Umhüllung der
vorbeschriebenen Art zusammengehalten ist, ist die Tabakportion
innerhalb der äußeren Stranghülle 15 vorzugsweise derart kom
primiert, daß durch die radiale Expansion außerhalb der äußeren
Stranghülle 15 die Tabakportion 14 einen Durchmesser einnimmt,
der etwa dem Außendurchmesser der äußeren Stranghülle 15 bzw.
dem inneren Durchmesser der Zigarettenpapierhülse 11 entspricht
oder nur geringfügig, d. h. 1/20-3/10 mm kleiner als dieser
ist.
Um das Tabakerzeugnis 11 in den Tabakaufnahmeraum 13 einer vor
gefertigten Zigarettenpapierhülse einschieben zu können, ist
der Außendurchmesser der Stranghülle 15 geringfügig, insbeson
dere etwa 1/20-2/10 mm kleiner als der Innendurchmesser der
Zigarettenpapierhülse 11, wobei der Außendurchmesser der Tabak
portion 14 bis zu etwa 3/10 mm kleiner sein kann als der Innen
durchmesser der Zigarettenpapierhülse. Dann ist nämlich immer
noch ein einwandfreies Abrauchen der Tabakportion innerhalb der
Zigarettenpapierhülse 11 möglich; gleichzeitig ist jedoch ge
währleistet, daß die Tabakportion 14 nicht versehentlich aus
der Zigarettenpapierhülse 11 heraus fällt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist der Außendurchmesser
der äußeren Stranghülle 15 etwa gleich dem Außendurchmesser der
Zigarettenpapierhülse 11, so daß die Stranghülle 15 zum Zwecke
der Überführung der Tabakportion 14 in eine vorgefertigte Ziga
rettenpapierhülse stirnseitig entsprechend Fig. 3 ansetzbar
ist. Zum Zwecke der Überführung der Tabakportion 14 in den Ta
bakaufnahmeraum 13 der Zigarettenpapierhülse 11 ist die Strang
hülle 15 etwas kürzer bemessen als die Tabakportion 14, so daß
letztere an einer Stirnseite über die Stranghülle 15 vorsteht.
Der vorstehende Abschnitt der Tabakportion 14 wird zum Zwecke
der Überführung in den Tabakaufnahmeraum 13 in diesen entspre
chend Fig. 3 eingesteckt und dann zwischen zwei Fingern festge
klemmt. Daraufhin läßt sich die Stranghülle 15 sehr leicht von
der Tabakportion 14 abziehen. Anschließend wird die Zigaretten
papierhülse 11 im Bereich des Filterstücks 18 mit der einen
Hand gehalten, während mit der anderen Hand die Tabakportion 14
vollständig in den Tabakaufnahmeraum 13 der Zigarettenpapier
hülse 11 eingeschoben wird. Auch diese Ausführungsform eignet
sich für eine Tabakportion 14, die unter geringfügiger Kompres
sion innerhalb der Stranghülle 15 angeordnet ist. Die Strang
hülle 15 wird vorzugsweise nachträglich um die Tabakportion 14
herumgewickelt, z. B. entsprechend dem Filterbelagpapier bei ei
ner fabrikatorisch hergestellten Zigarette oder fabrikatorisch
hergestellten Filter-Zigarettenpapierhülse.
Die Ausführungsform nach Fig. 4 unterscheidet sich von derjeni
gen nach Fig. 3 dadurch, daß die Überführung der Tabakportion
14 aus der Stranghülle 15 in den Tabakaufnahmeraum 13 der vor
gefertigten Zigarettenpapierhülse 11 mittels eines stabförmigen
Gegenstandes 19 in Richtung des Pfeiles 20 erfolgt. Bei dieser
Ausführungsform weist die Stranghülle 15 etwa dieselbe Länge
auf wie die Tabakportion 14, wobei die Tabakportion 14 vor der
Überführung in den Tabakaufnahmeraum 13 der Zigarettenpapier
hülse 11 bündig mit den beiden Stirnseiten der Stranghülle 15
abschließt. Zum Zwecke der Überführung in den Tabakaufnahmeraum
13 wird dann mittels des Stabes 19 die Tabakportion 14 zunächst
etwas aus der Stranghülle 15 herausgeschoben. Dann wird der
überstehende Abschnitt der Tabakportion 14 in das vordere Ende
der Zigarettenpapierhülse 11 eingeführt. Anschließend kann die
Überführung der Tabakportion 14 entsprechend derjenigen gemäß
Fig. 3 erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, die Überführung
der Tabakportion 14 mittels des Stabes 19 fortzusetzen. Der
Stab 19 braucht keinen Durchmesser aufzuweisen, der etwa dem
Innendurchmesser der Stranghülle 15 entspricht. Er kann wesent
lich kleiner sein, da die Tabakportion 14 zum einen formstabil
ist und sich zum anderen relativ leicht aus der Stranghülle 15
herausschieben läßt.
Die vorgenannten Beispiele sind in Kombination mit einer fabri
katorisch vorgefertigten Zigarettenpapierhülse dargestellt. Es
ist auch möglich, um das Tabakerzeugnis 12 zunächst ein Ziga
rettenpapierblättchen herumzuwickeln und dieses in an sich be
kannter Weise zu verkleben. Anschließend wird die äußere
Stranghülle 15 von der Tabakportion abgezogen bzw. aus der
durch Wickeln hergestellten Zigarettenpapierhülse herausgezo
gen. Das letztgenannte Verfahren ist sicherlich aufwendiger als
das System mit vorgefertigter Zigarettenpapierhülse; dennoch
ist bei ausreichender Geschicklichkeit auch mit einem Zigaret
tenpapierblättchen eine brauchbare Zigarette unter Verwendung
des erfindungsgemäßen Tabakerzeugnisses herstellbar.
In den Fig. 5a-5d sind hinsichtlich der Länge der Stranghülle
15 vier verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Tabakerzeugnisses dargestellt. Bei der Ausführungsform nach
Fig. 5a ist die Stranghülle 15 länger bemessen als die Tabak
portion 14, wobei die Tabakportion 14 innerhalb der äußeren
Stranghülle 15 so plaziert ist, daß ein stirnseitiges Ende der
Tabakportion 14 mit einem, nämlich in Fig. 5a rechten stirnsei
tigen Ende der Stranghülle 15 bündig ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5b weist die Stranghülle 15
etwa die gleiche Länge auf wie die Tabakportion 14. Nur ist die
Tabakportion 14 innerhalb der Stranghülle 15 so angeordnet, daß
sie an einem Ende über die Stranghülle 15 vorsteht.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5c ist die Stranghülle 15
kürzer bemessen als die Tabakportion 14. Des weiteren ist die
Tabakportion 14 innerhalb der Stranghülle 15 so plaziert, daß
sie an beiden stirnseitigen Enden der Stranghülle 15 aus dieser
herausragt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5d ist die Länge der Strang
hülle 15 gleich der Länge der Tabakportion 14, wobei sich die
Tabakportion 14 vollständig innerhalb der Stranghülle 15 befin
det. Bei dieser Ausführungsform läßt sich das Tabakerzeugnis 12
in einem Arbeitsgang auf einer modifizierten Zigarettenherstel
lungsmaschine herstellen.
Die äußere Stranghülle 15 hat im übrigen auch noch den Vorteil
einer zusätzlichen Feuchtigkeitskonservierung des Tabaks. Des
weiteren stellt sie einen zusätzlichen mechanischen Schutz für
die Tabakportion 14 dar. Im übrigen ist es die einfachste Form
eines Zigarettenstopfgerätes.
Schließlich sei noch auf eine Alternative gemäß Fig. 6 hinge
wiesen. Diese ist durch eine fabrikatorisch hergestellte Ziga
rette, insbesondere Filterzigarette 21 gekennzeichnet, deren
Zigarettenpapierhülse mit einer sich über die gesamte Länge des
Tabakaufnahmeraums erstreckenden Perforationslinie versehen ist
derart, daß die Zigarette nicht rauchbar ist. Die Zigarette
wird erst dann rauchbar, wenn die Perforationslinie 22 durch
einen gummierten Zigarettenpapierstreifen 23 abgedeckt ist.
Dieser muß also vor dem Rauchen der Zigarette 21 über die Per
forationslinie 22 geklebt werden. Zum vorgenannten System ge
hört also eine längsperforierte Zigarette 21 und ein zugeordne
ter Zigarettenpapierstreifen 23. Aufgrund der Tatsache, daß die
derart ausgebildete Zigarette nicht rauchbar ist, muß sie steu
errechtlich als Feinschnitt eingeordnet werden. Dieser porti
onsweise abgepackte Feinschnitt wird erst dann zu einer Ziga
rette, nachdem der Papierstreifen 23 über die Perforationslinie
22 geklebt worden ist. Das so hergestellte Produkt ist von ei
ner fabrikatorisch hergestellten Zigarette nicht zu unterschei
den. Die letztgenannte Ausführungsform wird als gesonderte Er
findung angesehen und beansprucht.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale wer
den als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Claims (19)
1. Tabakerzeugnis für die Selbstverfertigung einer Zigarette,
insbesondere Filter-Zigarette, bestehend aus einer der Ta
bakfüllung einer fertigen Zigarette angepaßten Tabakpor
tion (14), deren Mantelfläche luftdurchlässig ist, so daß
sie als solche nicht rauchbar ist, wobei die Tabakportion
(14) samt Mantelfläche aus vollständig rauchbarem bzw.
durch Rauchen konsumierbarem Material besteht, und wobei
die Tabakportion (14) formstabil und in Querschnitt und
Länge an den Tabakaufnahmeraum (13) einer Zigarettenpa
pierhülse (11) angepaßt ist, so daß die Mantelfläche im
wesentlichen unter Beibehaltung der vorgegebenen Form der
Tabakportion innerhalb der Zigarettenpapierhülse an dem
Zigarettenpapier zum Abrauchen dicht anliegt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tabakportion (14) als Vorfabrikat innerhalb einer
äußeren, stirnseitig jeweils offenen Stranghülle (15) aus
nicht rauchbarem, insbesondere auch schlecht oder nicht
brennbarem Material, angeordnet ist, derart, daß sie aus
der Stranghülle (15) in die Zigarettenpapierhülse (11)
überführbar ist, und zwar im wesentlichen unter Beibehal
tung ihrer vorgegebenen Form.
2. Tabakerzeugnis nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Stranghülle (15) eine Länge aufweist, die
entweder gleich, kleiner oder größer als die Länge der Ta
bakportion (14) ist.
3. Tabakerzeugnis nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Stranghülle (15) aus schlecht brennbarem,
insbesondere mit Aluminium kaschiertem und damit praktisch
nicht brennbarem Papier besteht.
4. Tabakerzeugnis nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Stranghülle (15) aus transparentem Folien
material besteht.
5. Tabakerzeugnis nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Stranghülle (15) aus Kunststoffolie,
Stanniol- oder Aluminiumfolie besteht.
6. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tabakportion (14) innerhalb der äußeren Strang
hülle (15) so plaziert ist, daß zumindest ein stirnseiti
ges Ende der Tabakportion (14) mit einem der beiden stirn
seitigen Enden der Stranghülle (15) bündig ist.
7. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Stranghülle (15) eine größere Länge auf
weist als der Tabakaufnahmeraum (13) der Zigarettenpapier
hülse (11).
8. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tabakportion (14) innerhalb der äußeren Strang
hülle (15) unter geringfügiger radialer Kompression ange
ordnet ist, derart, daß die Tabakportion (14) nach Über
führung in die Zigarettenpapierhülse (11) sich innerhalb
derselben unter entsprechender geringfügiger radialer Ex
pansion dicht an deren Innenfläche anlegt.
9. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mantelfläche der Tabakportion (14) durch eine Um
hüllung aus rauchbarem bzw. durch Rauchen konsumierbarem
Material, wie Zigarettenpapier, Zellulosevlies, Tabakfo
lie, Folientabak oder dergleichen besteht, wobei die Luft
durchlässigkeit der Umhüllung derart ist, daß die Tabak
portion (14) als solche nicht abrauchbar ist.
10. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tabakportion (14) durch rauchbare bzw. durch Rau
chen konsumierbare Bindemittel zusammengehalten ist.
11. Tabakerzeugnis nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung der Tabakportion (14) aus porösem oder
über die gesamte Länge mit Poren, Schlitzen oder derglei
chen versehenem Zigarettenpapier oder Zellulosevlies oder
dergleichen besteht, welches eine Dicke bzw. Stärke auf
weist, die gerade noch ausreicht, um die in herkömmlicher
Weise komprimierte Tabakfüllung zusammenzuhalten.
12. Tabakerzeugnis nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung der Tabakportion (14) ein Gewicht von
weniger als 10 Gramm, insbesondere etwa 8-12 g/m2 besitzt.
13. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß an einem stirnseitigen Ende der Tabakportion (14) ein
etwa querschnittsgleiches Filterstück angesetzt ist.
14. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Stranghülle (15) zumindest innenseitig
einen reduzierten Reibungskoeffizienten aufweist und zu
diesem Zweck entsprechend behandelt, insbesondere be
schichtet, geglättet oder zur Vermeidung des sogenannten
Slip-Stick-Effektes fellartig strukturiert ist.
15. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 8 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tabakportion (14) innerhalb der äußeren Strang
hülle (15) derart komprimiert ist, daß durch die radiale
Expansion außerhalb der äußeren Stranghülle (15) die Ta
bakportion (14) einen Durchmesser einnimmt, der etwa dem
Außendurchmesser der äußeren Stranghülle (15) bzw. dem In
nendurchmesser der Zigarettenpapierhülse (11) entspricht.
16. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser der äußeren Stranghülle (15) ge
ringfügig, insbesondere etwa 1/20-2/10 mm kleiner ist
als der Innendurchmesser der Zigarettenpapierhülse (11),
wobei der Außendurchmesser der Tabakportion (14) bis zu
etwa 3/10 mm kleiner sein kann als der Innendurchmesser
der Zigarettenpapierhülse (11).
17. Tabakerzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser der äußeren Stranghülle (15) etwa
gleich dem Außendurchmesser der Zigarettenpapierhülse (11)
ist, so daß die Stranghülle (15) zum Zwecke der Überfüh
rung der Tabakportion (14) in eine vorgefertigte Zigaret
tenpapierhülse stirnseitig an diese ansetzbar ist.
18. Verfahren zum Selbstverfertigen von Zigaretten, insbeson
dere Filter-Zigaretten durch den Verbraucher unter Verwen
dung eines Tabakerzeugnisses nach einem der Ansprüche 1
bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Überführung der Tabakportion (14) aus der äußeren
Stranghülle (15) in eine vorgefertigte Zigarettenpapier
hülse (11) mittels eines Überführungsstabes (19), durch
Blasen und/oder durch Heraus- oder Abziehen der äußeren
Stranghülle (15) aus dem Tabakaufnahmeraum (13) der Ziga
rettenpapierhülse (11) bzw. von der Tabakportion (14) un
ter gleichzeitigem Festklemmen derselben innerhalb der Zi
garettenpapierhülse erfolgt.
19. Verfahren zum Selbstverfertigen von Zigaretten, insbeson
dere Filter-Zigaretten, durch den Verbraucher unter Ver
wendung eines Tabakerzeugnisses nach einem der Ansprüche 1
bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß um das Tabakerzeugnis (12) ein Zigarettenpapierblätt
chen herumgewickelt und in an sich bekannter Weise ver
klebt wird, wobei anschließend die äußere Stranghülle (15)
von der Tabakportion (14) abgezogen bzw. aus der durch
Wickeln hergestellten Zigarettenpapierhülse (11) herausge
zogen wird.
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- 1991-11-29 CA CA 2056699 patent/CA2056699C/en not_active Expired - Lifetime
- 1991-12-05 FI FI915740A patent/FI915740A/fi not_active Application Discontinuation
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