DE4038993C2 - Verfahren zum Selektionieren von Behältnissen und Meßanordnung zur Durchführungs des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Selektionieren von Behältnissen und Meßanordnung zur Durchführungs des VerfahrensInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren nach dem
Oberbegriff von Anspruch 1 und Meßanordnungen nach
demjenigen von Anspruch 17.
Aus der gattungsgemäßen EP-A-0 306 307
ist es bekannt, im Rahmen des Behältnis-Recyclings,
an leeren Behältnissen, insbesondere Kunststoffbehältnissen,
wie Kunststoffflaschen, zu detektieren,
ob Kontaminationen im Behältnisinneren vorhanden
sind.
Hierzu wird vorgeschlagen, mit Hilfe einer Ionisationstechnik,
wie Flammionisation oder Photoionisation
im UV-Bereich, die erwähnten Kontaminationen zu
detektieren und gegebenenfalls damit kontaminierte
Behältnisse vor einer Neuabfüllung auszuscheiden.
An ein solches Verfahren bzw. an eine entsprechende
Meßanordnung müssen folgende Anforderungen gestellt
werden:
Die Selektion muß zuverlässig sein, insbesondere dürfen keine Behältnisse als zulässig kontaminiert selektioniert werden, welche unzulässig kontaminiert sind.
Die Selektion muß zuverlässig sein, insbesondere dürfen keine Behältnisse als zulässig kontaminiert selektioniert werden, welche unzulässig kontaminiert sind.
In Anbetracht, daß insbesondere bei In-line-Untersuchungen
eine große Zahl von Behältnissen rasch anfallen,
und aus Gründen der Zuverlässigkeit, sollte
ein solches Vorgehen möglichst einfach und schnell
sein.
Grundsätzlich besteht ein wesentliches Problem in
der Zuverlässigkeit des Vorgehens nach der erwähnten EP-A-0 306 307,
weil dabei je für unterschiedliche Kontaminationsstoffe
unterschiedliche Ausgangssignale erhalten
werden, sich aber nicht unterscheiden läßt, ob ein
erfaßtes Ausgangssignal einer Konzentration α des
Stoffes A oder einer Konzentration β des Stoffes B
entspricht.
So kann die Konzentration α des Stoffes A an einem
betrachteten Meßvorgang zum selben Resultat führen
wie die Konzentration β des Stoffes. B. Eine normierte
Konzentration kann bei dem hier angesprochenen Selektionsproblem
nicht vorausgesetzt werden.
Nun ist, unter dem Aspekt der Zuverlässigkeit, ein
ganz wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung
in der Erkenntnis begründet, daß unterschiedliche
Gasanalysetechniken für ein und dieselbe Konzentration
ein und desselben Kontaminationsstoffes unterschiedliche
Ausgangssignale ergeben, und zwar in dem
Sinne linear voneinander unabhängig, daß zwischen
den Signalen nicht einfach Proportionalität gilt. Die
Stoffkonzentration/Ausgangssignal-Übertragungs-Kennlinie
ist charakteristisch unterschiedlich. Die
Ausgangssignale ändern sich je nach betrachteter Analysetechnik
bei sich ändernder Konzentration unterschiedlich.
Diese Problematik stellt sich insbesondere dann, wenn nicht ein
extrem hoher Aufwand für selektive Meßverfahren betrieben werden,
soll, da die meisten bekannten Analysetechniken Meßsignale liefern,
die sowohl abhängig sind vom Kontaminationsstoff wie auch
von dessen Konzentration und mithin mehrdeutig sind.
Die WO-88-00 862 A1 betrifft ein Verfahren, bei dem eine Analyse von
kontaminiertem Wasser vorgenommen wird, wobei zwei Detektoren
vorgesehen werden können. Durch diese zweifache Analyse soll
jedoch lediglich die Analyseredundanz des Systems erhöht werden.
Dabei ist ausgeführt, daß das Ausgangssignal der die beiden Analysetechniken
festlegenden Detektoren erst mit Referenzdaten verglichen
werden, das Vergleichsresultat dann mit einem Korrelationswert
verglichen wird, welch letzteres von der spezifischen
Analysetechnik und einem spezifischen Produkt, welches ursprünglich
im Behältnis abgefüllt war, abhängt.
Die DE 29 22 463 C2 betrifft ganz allgemein ein Verfahren zum
Sortieren von Gegenständen nach Maßgabe des Grades, in welchem
die Gegenstände eine bestimmte Eigenschaft aufweisen.
In der US 4 818 348 ist ein Verfahren beschrieben für die quantitative
Analyse u. a. von Gasen, bei welcher unterschiedliche Sensoren
für die Analyse mit mindestens zwei Analysetechniken eingesetzt
werden. Mit Hilfe dieser Sensoren werden Diagramme
erhalten, welche mit vorgegebenen Mustern verglichen werden,
um die quantitative Zusammensetzung von Substanzen zu
bestimmen.
Ausgehend von der EP-A-0 306 307 liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, bei der Analyse Mehrdeutigkeiten bezüglich Kontaminierungsstoff
und Konzentration mindestens weitgehend auszuschließen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bezüglich eines Verfahrens
durch die im Kennzeichnungsteil
des Patentanspruchs 1 sowie bezüglich einer Meßanordnung
durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 17 angegebenen
Merkmale gelöst.
Es wird durch dieses Vorgehen eine zuverlässige Selektion
dadurch möglich, daß mit mindestens zwei unterschiedlichen
Analysetechniken, beispielsweise aus
der Gruppe der an sich bekannten Gasionisationstechnik,
der auch an sich erfindungsgemäßen Halbleitersensortechnik,
der ebensolchen elektrochemischen Zellentechnik,
der ebensolchen Infrarotabsorptionstechnik,
mindestens zwei Meßgrößen an einem betrachteten
Meßgas ermittelt werden und erst durch Kombination
dieser Meßgrößen - als deren Funktion - entschieden
wird, ob das Gas zulässige bzw. unzulässige
Kontaminationen enthält.
Nach Anspruch 8 kann dies in einer Ausführungsvariante
bevorzugterweise so vorgenommen werden, daß ein
zwei- oder mehrkoordinatiger "Zustandsvektor" für jede
Gasprobe und damit seine Lage in einem "Zustandsraum"
bestimmt werden, und es ergibt sich im entsprechend
definierten Zustands- bzw. Vektorraum, ob die
eben analysierte Gasprobe einen zulässigen Kontaminationszustand
definiert, der in einem erlaubten, vordefinierten
Zustands- bzw. Vektorraumbereich liegt.
Eine andere, weniger auswertungsaufwendige Variante
ist die in Anspruch 9 spezifizierte, die auf der Bestimmung
einer Mehr-Variablen-Entscheidungsfunktion
beruht, in die mit den Meßwerten eingegangen wird.
Nun ist weiter Absaugen einer Gasprobe aus dem jeweiligen
Behälter, ihr Flammionisieren für die anschließende
Analyse, wie aus der EP-A-03 06 307 bekannt,
ein relativ langsames Verfahren und zudem
auch unter dem Aspekt der Einfachheit nachteilig. Einerseits
darf nämlich beim Flammionisieren, mit Wasserstoffflamme,
das an der Flamme vorbeiströmende Gas
die Flamme nicht wesentlich stören, was der Strömungsgeschwindigkeit
und damit Schnelligkeit des
Meßvorganges Grenzen setzt, und zudem ist die Flammgasspeisung
aufwendig.
Die weitere, aus der EP-A-03 06 307 vorbekannte Ionisationstechnik,
nämlich mittels UV-Licht, ist kompliziert.
Hierzu kann auf die Ausführungen in der obengenannten
EP selbst hingewiesen werden, wonach häufig
das Ionisationsgerät gereinigt werden muß. Zudem
sind die notwendigen UV-Lampen teuer.
Diese Nachteile werden bei Weiterbildung des Vorgehens nach Anspruch
1 gemäß Anspruch 5 behoben.
Das Vorsehen einer elektrischen Entladungsstrecke,
ähnlich einer Verbrennungsmotorenzündkerze, ist außerordentlich
einfach, da eine solche miniaturisiert
werden kann, nicht kontaminationsanfällig ist und,
flexibel, praktisch überall elektrisch gespiesen werden
kann.
Im weiteren ist dieses Vorgehen sehr schnell, weil es
von der Strömungsgeschwindigkeit des Gases unabhängig
ist und weil es in gewissen Anwendungsfällen, im Unterschied
zur Flammionisation, im Behälter selbst
eingesetzt werden kann.
Wie erwähnt worden ist, ist es aus der EP-A-03 06 307
bekannt, Gas aus dem jeweiligen Behältnis zu ionisieren
und anschließend zu analysieren. Dabei wird die
Gesamt-Ionendichte erfaßt. Dieses Vorgehen ist unter
dem Aspekt der Zuverlässigkeit deshalb nachteilig,
weil häufig in einem betrachteten Behältnis sowohl
zulässige Kontaminationen wie auch unzulässige vorhanden
sind.
Unter einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung
wird deshalb ein Verfahren nach dem Wortlaut primär
lediglich des Oberbegriffes von Anspruch 1 vorgeschlagen,
durch welches es möglich wird, selektiv
Vorliegen oder Nichtvorliegen vorgegebener Kontaminationen,
d. h. von Kontaminationen bestimmter Stoffe,
zu detektieren.
Dies wird durch Vorgehen nach dem Wortlaut des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 2 erreicht.
Dadurch wird eine für sich betrachtet zuverlässigere
Meßgrößenerfassung möglich. Da die notwendige Anzahl
unterschiedlich gearteter Meßgrößenerfassungen
nach Anspruch 1 mit davon abhängt, wie zuverlässig
die einzelnen Erfassungen für sich betrachtet sind,
ist das Vorgehen nach Anspruch 2 höchst geeignet,
auch bei Vorgehen nach Anspruch 1 eingesetzt zu werden.
Durch Infrarotabsorptionsmessung, wie beispielsweise
mittels IR-Halbleitersensoren, wie sie z. B. von der
Firma Kohl Sensors Inc., 70W Barham Avenue, US-Santa
Rosa, vertrieben werden, wird mit schmalbandigen optischen
Filtern und mit einer Infrarotsendequelle,
welche Licht im interessierenden IR-Bereich abgibt,
festgestellt, ob an vorbestimmten Absorptionsbändern
die gesendete Strahlung auch entsprechend durch das
Gas absorbiert wird oder nicht, woraus spezifisch auf
Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Materialkontaminationen
geschlossen wird.
Obwohl bei gewissen Behältnissen mit im interessierenden
IR-Wellenband transmittierender Behältniswandung
durchaus eine IR-Absorptionsmessung mittels
Durchstrahlung des Behältnisses vorgenommen werden
könnte, sind auch dann die Transmissionsverhältnisse
der Behältniswandung derart großen Exemplarstreuungen
unterworfen, daß ein sicheres Detektieren der
erwähnten Materialkontaminationen im Gas nicht möglich
ist. Deshalb wird das Gas bei diesem Vorgehen
als Gasprobe entnommen und der IR-Absorptionsmessung
unterworfen, oder es werden mit Lichtleitern an einer
Lanze IR-Licht in oder unmittelbar an das Behältnis
ausgestrahlt, nach Durchlaufen einer Gasstrecke aufgenommen
und rückgeführt zur Auswertung.
Im weiteren wird, primär ausgehend von einem Verfahren
lediglich nach dem Oberbegriff von Anspruch 1,
unter dem Aspekt der zu erzielenden Einfachheit, vorgeschlagen,
nach dem Wortlaut von Anspruch 3 vorzugehen,
ein Vorgehen, das sich wie dasjenige von Anspruch
2 optimal mit demjenigen von Anspruch 1 kombinieren
läßt.
Es sind nämlich Halbleitergassensoren bekannt, wie
beispielsweise von der Firma Figaro Engineering, Osaka/Japan,
hergestellt bzw. vertrieben. Derartige
Halbleitersensoren können außerordentlich einfach
und auf Grund ihres kleinen Volumens auch direkt in
die oder an Behältnisse geführt werden oder an beliebigem
Ort an einer Anlage zur Analyse einer Gasprobe
eingesetzt werden. Auch damit wird die Analyse bzw.
Selektionstechnik gegenüber dem Vorgehen gemäß der
erwähnten EP-A-03 06 307 wesentlich einfacher, und
zudem, unter dem Aspekt der Zuverlässigkeit, wird
durch Vorsehen ein oder mehrerer derartiger Halbleitergassensoren
eine selektive Unterscheidung zwischen
einzelnen Kontaminationsstoffklassen möglich, was das
Vorgehen nach Anspruch 1 auch wesentlich vereinfacht.
Unter dem Aspekt der
erhöhten Selektionszuverlässigkeit,
wird weiter, bei einem Verfahren der im Oberbegriff
von Anspruch 1 spezifizierten Gattung, vorgeschlagen,
selektiv Vorliegen bestimmter Stoffkontaminationen
zu detektieren, was durch Vorgehen nach dem
Wortlaut des kennzeichnenden Teils von Anspruch 4 bewirkt
wird. Auch dieses Vorgehen läßt sich vorteilhaft
mit demjenigen nach Anspruch 1 kombinieren, wie
bereits diejenigen gemäß den Ansprüchen 2 bzw. 3.
Es sind nämlich auf der Basis elektrochemischer Meßzellen
arbeitende Gasanalysesysteme bekannt, wie beispielsweise
von AMS Analysen-Meß-Systemtechnik, D-Dielheim,
vertrieben, mittels welcher, schmalbandig,
auf Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Gasan
teile detektiert werden kann. Damit wird, unter dem
Aspekt der erwähnten Zuverlässigkeit, ermöglicht,
eindeutige Aussagen wie mit der oben erwähnten Infra
rotabsorptionsmessung zu machen, ob oder ob nicht, be
stimmte, besonders zu berücksichtigende Stoffkontami
nationen im analysierten Gas vorhanden sind.
Im weiteren wird bei einem Verfahren nach dem Oberbe
griff von Anspruch 1 weiter erfindungsgemäß vorge
schlagen, gemäß Wortlaut des kennzeichnenden Teils
von Anspruch 6 Massenspektroskopie für die Selektio
nierung einzusetzen, was mit Bezug auf die oben er
wähnte Zuverlässigkeit je nach dabei betriebenem Auf
wand einen großen Vorteil erbringt, aber sich auch
mit dem Vorgehen nach Anspruch 1 kombinieren läßt,
womit einerseits der Aufwand für die Massenspektro
skopie dank der weiteren Meßgrößenerfassung be
schränkt gehalten werden kann und zudem die Systemzu
verlässigkeit mit wenig vorgesehenen Analysetechniken
erhöht werden kann.
Um bereits mit einer einfachen Analysetechnik bei einem
Verfahren nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 und
bei welchem Gas aus dem Behältnis, oder das mit dessen
Innerem unmittelbar in Kontakt steht, bereits ioni
siert ist, wie insbesondere mit der einfachen Ioni
sationstechnik nach dem Wortlaut von Anspruch 5 sich
ergebend, eine Selektionierung unterschiedlicher Ionen
zu erhalten, wird vorgeschlagen, nach dem Wort
laut von Anspruch 7 vorzugehen.
Weitere bevorzugte Ausführungsvarianten der erwähnten
Verfahren sind in den Ansprüchen 10 und 11 spezifi
ziert.
Bei Verfahren der im Oberbegriff von Anspruch 1 spe
zifizierten Art besteht häufig ein weiteres Problem
darin, daß das Originalfüllgut auch nach der Entlee
rung des Behältnisses einen derartig hohen Kontamina
tionsgrad erzeugt, daß dieser im Sinne einer Signal-
to-Noise-Betrachtung weitere Kontaminationen über
deckt. Es wäre deshalb außerordentlich vorteilhaft,
ein einfaches, sicheres Vorgehen zu finden, um
punktuell bei einem vorliegenden Behältnis eruieren
zu können, welcher Art die Originalabfüllung war.
Dies wird bei einem Verfahren vorerst lediglich nach
dem Oberbegriff von Anspruch 1 erreicht, welches sich
nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 12 aus
zeichnet. Es versteht sich dabei von selbst, daß
diese einfache Ermittlungsmöglichkeit des Original
füllgutes sich ausgezeichnet auch beim Vorgehen nach
dem Wortlaut von Anspruch 1 einsetzen läßt, wo da
durch der Meßgrößen-Detektionsaufwand drastisch re
duziert werden kann, indem durch Auslesen der erwähn
ten Markierung die Originalabfüllung bekannt ist und
entsprechende Kontaminationsmeßgrößen selektiv zu
gunsten weiterer Kontaminationsmeßgrößen unter
drückt werden können.
Rückblickend auf das erfindungsgemäße Vorgehen nach
Anspruch 3, d. h. Vorsehen von Halbleitergassensoren,
besteht ein wesentlicher Nachteil dieser Sensoren da
rin, daß sie insbesondere nach Detektion einer höhe
ren Kontamination mit einer hohen Zeitkonstanten auf
den Ausgangssignalwert abfallen. Um dies insbesondere bei Halblei
tergassensoren im Sinne einer Erhöhung der möglichen
Abfolge für die Erfassung von Meßgrößen bzw. der
Verkürzung der Meßzykluszeit zu überwinden, wird vorgeschlagen,
nach dem Wortlaut von Anspruch 13, mindestens zwei
gleiche Halbleitergassensoren vorzusehen und diese
für sich folgende Untersuchungen sequentiell, d. h.
abwechselnd einzusetzen.
Dem Wortlaut von Anspruch 14 folgend, ist dies insbe
sondere dann angezeigt, wenn an einem der vorgesehe
nen Halbleitersensoren ein Ausgangssignal erfaßt
wird, welches einen vorgebbaren Wert übersteigt und
welches anzeigt, daß der betrachtete Halbleitersen
sor eine maßgebliche Gaskontamination detektiert
hat.
Damit ist er durch die Kontamination, der er ausge
setzt war, im Sinne einer Sättigung für einige Zeit
nicht mehr zur Meßgrößenerfassung brauchbar und
wird während dieser Zeit durch einen weiteren,
gleichgearteten Sensor ersetzt.
Beim Einsatz insbesondere der erwähnten Halbleitersensoren wird
die Meßzykluszeit auch dadurch drastisch verkürzt,
daß nicht abgewartet wird, bis der Sensor den bei
einer bestimmten Gasprobe sich ergebenden Maximalaus
gangssignalwert erreicht hat, sondern daß sein Aus
gangssignal gemäß Wortlaut von Anspruch 16 in der
Zeit differenziert wird. Die zeitliche Ableitung des
Halbleitergassensor-Ausgangssignals korreliert nämlich mit seinem Maxi
malwert, welchem es zustrebt, so daß
bereits kurz nach Auftreten einer Signalanstiegs-
bzw. -abfallsflanke durch Signaldifferenzierung die
dem angestrebten Maximalwert entsprechende Informa
tion erhalten wird.
Erfindungsgemäße Meßanordnungen, die entsprechend
den beschriebenen Verfahren arbeiten, sind in den An
sprüchen 17 bis 26 spezifiziert.
Die Erfindung wird anschließend, unter ihren ver
schiedenen Aspekten, anhand von Figuren erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 schematisch eine bevorzugterweise eingesetzte Entla
dungsstrecke zur Ionisation und gleichzeitigen
Ermittlung einer für die erfindungsgemäße
Behältnisselektion mindestens mitsignifikanten
Meßgröße,
Fig. 2 ausgehend von der Darstellung nach Fig. 1,
eine weitere Ausführungsvariante, bei wel
cher der Entladestrom geregelt wird und aus
dem Verhalten des Regelkreises die erwähnte
Meßgröße ermittelt wird,
Fig. 3 schematisch den Einsatz einer Entladungs
strecke zur Ionisation des Behältnisgases im
Behältnis selbst,
Fig. 4 schematisch eine erste Ausführungsvariante
zur Entladungsionisation des Gases und an
schließender elektrostatischer Ionenab
scheidung zur Ermittlung einer Meßgröße,
Fig. 5 in Analogie zur Darstellung von Fig. 4 eine
Weiterausbildung, bei welcher Abscheidungen
in Abhängigkeit von jeweiligen Ionenbeweg
lichkeiten als Meßgrößen erfaßt werden,
Fig. 6 schematisch innerhalb eines zu überprüfenden
Behältnisses, eine Entladungsionisationsein
richtung mit, nachgeschaltet, einer elektro
statisch beweglichkeits-selektiv arbeitenden
Ionenabscheidungseinrichtung,
Fig. 7 schematisch das Vorsehen einer Vorselektion
zur Verhinderung von Explosionen bei gewis
sen Kontaminationsstoffen, bei Entladungs
strecke im (a) oder außerhalb (b) des Be
hältnisses,
Fig. 8 unter dem Hauptaspekt der vorliegenden Er
findung ein Signalflußdiagramm einer
Selektionseinrichtung, bei
welcher unterschiedliche Analysetechniken
zur Definition des momentan analysierten
Gaszustandes kombiniert eingesetzt werden, und
Fig. 9 ein Signalfluß-/Funktionsblock-Diagramm einer
Analysestation mit Halbleitersensoren,
insbesondere Halbleitergassensoren.
Wie eingangs erwähnt wurde, betrifft die vorliegende
Erfindung das Problem, insbesondere bei leeren Be
hältnissen den Kontaminationszustand zu untersuchen.
Beispielsweise bei Kunststoffflaschen, die anfallen,
um wieder verwertet zu werden, besteht eine große
Unsicherheit darüber, wie sie nach ihrer Entleerung
von ihrer Originalfüllung, wie von Mineralwasser,
Fruchtsäften etc., verwendet worden sind. Bekanntlich
werden derartige Flaschen, beispielsweise in Haushal
tungen, oft artfremd eingesetzt, z. B. zum Lagern von
Seifenwasser, Pflanzenschutzmitteln, Motorenöl, Säuren,
Sprit, Benzin etc. Wurden solche Stoffe in den
Behältnissen gelagert, welche einer Wiederverwertung
durch eine Neu-Originalabfüllung zugeführt werden, so
ist bei gewissen Kontaminationsstoffkategorien mit
einer Geschmacksbeeinträchtigung des neu eingefüllten
Originalfüllgutes zu rechnen, oder es ist ein solches
Behältnis für eine Neuabfüllung nicht mehr verwertbar
aus Gründen der Unverträglichkeit der Kontamination
bis hin zu gesundheitlicher Schädlichkeit.
Deshalb muß ermittelt werden, ob und welche Restkon
taminationen in den Behältnissen vorhanden sind, um
entsprechend eine Selektion vornehmen zu können zwi
schen Behältnissen, die für eine neuerliche Original
abfüllung nicht mehr verwertbar sind, solchen, die
z. B. erst einer Spezialreinigung zuzuführen sind, und
solchen, die bedenkenlos neu gefüllt werden können.
Dabei ist zu bedenken, daß je nach Behältnismaterial,
insbesondere bei Kunststoffflaschen, gewisse der
erwähnten Kontaminationsstoffe durch das Wandungsma
terial absorbiert werden und die Kontamination in ein
gegebenenfalls neu eingefülltes Gut langsam desor
biert wird.
Da auch in gewissen Fällen das Füllgut eines Be
hältnisses kontaminiert sein kann und dann das darüber
liegende Gas kontaminiert wird, kann die Erfindung
unter all ihren Aspekten auch an bereits gefüllten
Behältnissen eingesetzt werden.
In Fig. 1 ist nun schematisch eine Ausführungsvariante
einer Vorrichtung zur Ermittlung einer Meßgröße
dargestellt, mindestens mitsignifikant dafür, ob in
dem in einem Behältnis enthaltenen Gas Konta
minationen einer bestimmten Stoffgruppe enthalten
sind oder nicht.
Es wird beispielsweise über eine Entnahmeleitung 1
aus einem hier nicht dargestellten, zu überprüfenden
leeren oder teilgefüllten Behältnis eine Gasprobe G,
gegebenenfalls auch eine außerhalb des Behältnisses,
damit bzw. mit dessen Füllgut unmittelbar in Kontakt
stehende, ausgesaugt und an einer Entladungsstrecke 3
mit einem Elektrodenpaar 5 vorbeigeführt. Mittels einer
Stromquelle 7 wird die Strecke 3 betrieben. Die
Entladung wird als Korona-Entladung oder als Funken
entladung erzeugt.
Wird, durch die hier nicht dargestellte Absaugvor
richtung, die Gasprobe G aus dem Behältnis ab
gesaugt und an der Entladungsstrecke 3 vorbeigeführt,
ändert sich die Entladespannung. Diese Spannung UF
wird mit einem Spannungsmeßgerät 11 gemessen.
Das Ausgangssignal des Spannungsmeßgerätes 11 wird
als Meßgröße ausgewertet und wird hierzu einer Ver
gleichereinheit 13 zugeführt, welcher weiter, aus einer
Referenzsignaleinheit 15, Referenzsignale zuge
führt werden. Je nach Entladespannung UF selektio
niert, werden Ausgangssignale A₁, A₂ . . . als Meß
größen ausgegeben, die für bestimmte Kontaminations
stoff-Untergruppen oder gar bestimmte Kontaminations
stoffe relevant sind bzw. für bestimmte Kontamina
tionskonzentrationen. Die Referenzsignale werden
durch Kalibriermessungen bestimmt und eingestellt an
Hand normiert kontaminierter Gasproben.
Ausgehend von der Darstellung gemäß Fig. 1 ist in
Fig. 2 eine weitere Meßgrößenermittlung an einer
Entladungsstrecke 3 dargestellt. Hier wird über eine
steuerbare Hochspannungsquelle 7a, zwischen den Elek
troden 5 der Funkenstrecke 3, die Entladung unterhal
ten. An einem Strommeßgerät 11a wird der Entladungs
strom iF gemessen und an einer Vergleichereinheit 17
mit einem an einer Referenzsignaleinheit 19 einstell
baren Stromreferenzwert iFSOLL verglichen.
Das an der Vergleichereinheit 17 ermittelte Diffe
renzsignal Δ wird als Regeldifferenz, gegebenenfalls
über einen Regler 21, als Stellgröße auf die nun als
Stellglied im Stromregelkreis wirkende, steuerbare
Spannungsquelle 7a geführt, derart, daß der Entla
dungsstrom iF dem an der Referenzsignalquelle 19 als
Sollwertgeber einstellbaren Referenzwert folgt, be
vorzugterweise dem konstant eingestellten Referenz
wert iSOLL entspricht.
Es wird das Regeldifferenzsignal Δ oder das Stellsignal
su für die Spannungsquelle oder die Ausgangs
spannung der Spannungsquelle 7a als Meßgröße ausge
wertet. Diese Meßgröße kann dabei, wie an Hand von
Fig. 1 erläutert wurde, wiederum einer Vergleicher
einheit 13 mit vorgeschalteter Referenzsignaleinheit
15 zugeführt werden, und je nachdem, in welchem Si
gnalbereich die am Regelkreis ermittelte Meßgröße
liegt, wird auf Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein
von Kontaminationen verschiedener Stoffgruppen bzw.
auf Vorhandensein von Kontaminationen verschiedener
Konzentrationen in der Gasprobe G geschlossen.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, wird hier das
Entladungsverhalten der Entladungsstrecke 3 und ihrer
elektrischen Ansteuerung direkt als Meßwertaufnehmer
für die Meßgröße eingesetzt.
Bei den Ausführungen nach den Fig. 1 und 2 wird eine
Korona-AC- oder -DC-Entladung erzeugt.
Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, kann die Gasprobe
G über eine Entnahmeleitung 1 entsprechend dem je
weilig zu überprüfenden Behältnis entnommen werden.
Gemäß Fig. 3 ist es aber auch durchaus möglich, weil
sich die Entladungsstrecke 3 ohne weiteres miniaturi
sieren läßt, z. B. mit Hilfe einer in Fig. 3 schema
tisch dargestellten Prüflanze 23, die Entladungs
strecke 3a in das jeweilige zu überprüfende Behältnis
25 einzuführen und dann den Ausführungen von Fig. 1
und 2 folgend vorzugehen.
Die Abgriffe 27 an der Lanze 23 gemäß Fig. 3 ent
sprechen den in den Fig. 1 und 2 mit gleicher Posi
tionsziffer 27 eingetragenen Abgriffen an den dort
dargestellten Entladungsstrecken 3.
In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform einer er
findungsgemäß eingesetzten Anordnung zur Ausfüh
rung des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt,
bei welcher mittels der Entladungsstrecke das Gas ioni
siert wird und, im Unterschied zu den Varianten
nach den Fig. 1 und 2, das ionisierte Gas abgesetzt
von der Entladungsstrecke untersucht wird.
Es wird über die Entnahmeleitung 1 die Gasprobe G dem
zu überprüfenden jeweiligen Behältnis oder dessen un
mittelbarer Umgebung entnommen und der Entladungs
strecke 3, mit der Stromquelle 7 betrieben, zuge
führt. In Gasströmungsrichtung der Entladungsstrecke
3 nachgeschaltet, ist eine Kondensatoranordnung vor
gesehen, beispielsweise ein Zylinderkondensator 29.
Er umfaßt den zylindrischen äußeren Kondensatorman
tel 29a und den koaxialen, inneren Dorn 29i.
Der Kondensator 29 ist über eine einstellbare Span
nungsquelle 31 auf einen vorgegebenen Spannungswert
aufgeladen, womit sich am Kondensator ein elektri
sches Feld E bildet. Auf Grund der Dasionisation an
der Entladungsstrecke 3 werden, je nach Polarität und
Stärke des elektrischen Feldes E, Ionen der einen Pola
rität an die eine der Kondensatorplatten 29a, 29i,
Ionen der anderen Polarität an die andere getrieben.
Die Bilanz der an die Kapazitätsplatten 29a, 29i ge
triebenen Ionen ergibt in dem dem Zylinderkondensator
29 zugeschalteten, äußeren Stromkreis einen Strom i.
Dieser wird als Stromintegral mit einem Ladungsver
stärker 32 gemessen bzw., wie gestrichelt darge
stellt, mit einem Stromverstärker 32a.
Bei Vorsehen eines Ladungsverstärkers 32 wird die In
tegrationszeit T, während welcher der über den Kon
densator 29 fließende Strom integriert wird, vorge
geben, wobei diese Zeitspanne T durch ein beliebiges,
den Meßzyklusanfang definierendes Signal ST ausge
löst wird, z. B. bei Beginn der Gasabsaugung oder bei Auf
treten einer definierten Anstiegsflanke des Stromes
i.
Nach Verstreichen der Integrationszeit T wird der
schematisch in Fig. 4 eingetragene Rücksetzschalter
am Ladungsverstärker 32 geschlossen.
Das Ausgangssignal, sei dies entsprechend dem Strom
integral bei Vorsehen des Ladungsverstärkers 32, sei
dies des vorgesehenen Stromverstärkers 32a, wird in
der an Hand von Fig. 1 bereits beschriebenen Art und
Weise einer Komparatoreinheit 13 zugeführt, an der
ausgangsseitig, selektioniert nach Größe des anfal
lenden Eingangssignals E, Ausgangssignale A₁, A₂ etc.
als Meßgröße auftreten.
Hier wird die Funkenstrecke 3, sei dies gemäß Fig. 3
in einem zu überprüfenden Behältnis selbst, sei dies,
wie in Fig. 4 dargestellt, in der Entnahmeleitung 1
angeordnet, nur zur Ionisation des zu überprüfenden Gases
eingesetzt.
Dieses Vorgehen erlaubt, die Gasionisation dank der
Miniaturisierbarkeit der Entladungsstrecke konstruktiv
flexibel an einem beliebigen Ort einer Selektionsan
lage vorzusehen. Die Abscheidung wird am gleichen
Ort, sei dies entlang der Entnahmeleitung, sei dies
im zu überwachenden Behältnis selbst, vorgenommen
oder aber örtlich von der Ionisation getrennt.
Während das an Hand von Fig. 4 dargestellte Vorgehen
nur erlaubt, pauschal die auf Grund der Funkenionisa
tion entstandene Ladungsbilanz des Gases als Meß
größe zu erfassen, wozu dann, wenn die Kondensator
anordnung 29 entlang einer Entnahmeleitung 1 angeord
net ist, das Gas mit vorgegebener Strömungsgeschwin
digkeit zuzuführen ist, zeigt nun Fig. 5 grundsätz
lich eine Vorgehensweise, mittels welcher, nach Ioni
sierung des Gases aus dem Behältnis, sei dies mittels
erfindungsgemäßem Einsatz einer Entladungsstrecke, sei
dies auch auf bekannte Art und Weise, wie durch
Flammionisation oder Photoionisation mittels UV, eine
Auswertung der im Gas entstandenen Ionen nach ihrer
Beweglichkeit erfolgt. Dadurch können Kontaminationen
unterschiedlicher Stoffe oder Stoffgruppen selektiver
erfaßt werden.
Hierzu wird das ionisierte Gas G* einer im wesentli
chen gemäß Fig. 5 aufgebauten elektrostatischen Ab
scheiderstufe 35 zugeführt, welche beispielsweise
wieder aus einer Zylinderkondensatoranordnung be
steht. Diese weist z. B. einen ausgedehnten Innendorn
30i auf sowie eine Mehrzahl hintereinander isoliert
angeordneter Zylinderflächen 30a. Alle Kondensatoren,
gebildet durch den gemeinsamen Innendorn 30i und je
weils eine Zylinderfläche 30a, sind mittels der Span
nungsquelle 31 elektrostatisch vorzugsweise gleich
gespannt, so daß die gleichen Feldstärken E über den
jeweiligen Kondensatoren 30i, 30a liegen.
Tritt das Gas mit Ionen unterschiedlicher Beweglich
keit, wie schematisch dargestellt, in den Kondensa
torraum 30z ein und erfahren darin auf Grund der homo
genen Feldstärke E, gleiche Ladungen der Ionen vor
ausgesetzt, auch gleiche Ablenkungskräfte, so werden
beweglichere Ionen pro axial durchlaufene Wegstrecke
mehr abgelenkt als weniger bewegliche. Damit sind die
von den jeweiligen Kondensatoren abgeführten Ströme
i₁, i₂ . . . als Meßgrößen ein Maß für die in Gas
strömungsrichtung sequentiell abgelenkten Ionen, wo
bei Ionen abnehmender Beweglichkeit einen zunehmenden
Anteil am Strom der Kondensatoranordnungen stromab
wärts bezüglich Gasflußrichtung beitragen.
Die abgegriffenen Ströme i werden je, wie an Hand von
Fig. 4 erläutert wurde, über Ladungsverstärker oder
Stromverstärker erfaßt und als Meßgrößen für die
Behälterselektion weiterverarbeitet.
In Fig. 6 ist eine Ausführungsform für Entladungsioni
sation des Gases und elektrostatische Abscheidungs
messung dargestellt, direkt in einem jeweiligen Be
hältnis. In Weiterausbildung der an Hand von Fig. 3
beschriebenen Anordnung ist an der Lanze 23 mit end
ständiger Entladungsstrecke 3 im oberen Bereich eine
Mehrzahl voneinander isolierter metallischer Flächen
33i vorgesehen und, koaxial dazu, eine metallische
Zylinderfläche 33a.
Wie schematisch dargestellt, wird die so weitergebil
dete Lanze in ein jeweiliges zu prüfendes Behältnis
eingelassen und in dessen Bodenbereich das Gas mit
tels der Entladungsstrecke 3 ionisiert. Bereits auf
Grund der dadurch bewirkten Erwärmung des Gases im
Behältnisinneren entsteht eine Gasströmung gegen die
Behältnisöffnung hin, in welchem Abschnitt die durch
die Kondensatoren 33i, 33a gebildete Abscheiderstufe
liegt.
Bevorzugterweise wird zudem wie durch schematisch
dargestellte Öffnungen 37 die Strömung des ionisier
ten Gases G* durch Eindüsen eines weiteren Gases er
zwungen.
Die elektrische Speisung der Funkenstrecke 3a und die
Kondensatoranordnung sowie die Stromabgriffe zum Ab
greifen der Ströme i₁, i₂ etc. werden durch die Lanze
23 geführt, ebenso eine Leitung zu den Gasaustritten
37.
Wie erwähnt wurde, wird bei den Ausführungsvarianten
gemäß den Fig. 1 bis 3 bevorzugterweise eine Korona-
Entladung erzeugt. Bei denjenigen nach den Fig. 4 bis
6 kann sowohl eine Korona- wie auch eine Funkenentla
dung erzeugt werden, also dann, wenn die Ionisation
des Gases gemessen wird. Bei Betrieb mit Funkenentla
dung wird, für eine Messung, bevorzugterweise eine
Serie vorgegebener Anzahl Funken erzeugt und im strö
menden, dadurch ionisierten Gas G* die Ionendichte
gemessen und über eine vorgegebene Zeit gemittelt, um
aussagekräftigere Resultate zu erhalten.
Bei gewissen Kontaminationsstoffen kann die erfin
dungsgemäße Entladungsionisation, oder auch eine be
kannte Flammionisation, zur Explosion führen. Deshalb
muß aus Sicherheitsgründen bei Einsatz dieser Ioni
sationstechniken an den anfallenden leeren Behältnis
sen eine Vorselektion getroffen werden. Dies ist bei
Messung im Behältnis schematisch in Fig. 7 darge
stellt. Demnach werden zu überprüfende Behältnisse,
wie beispielsweise Kunststoffflaschen, auf einer För
deranlage, sei dies ein Förderband oder eine Karus
sellanlage, an einer ersten Meßstation 40 vorbeige
führt, woran, sei dies, wie dargestellt, durch Gas
probenentnahme oder durch Eintauchen eines Meßfüh
lers in das entsprechende Behältnis, auf Vorliegen
spezifizierter explosionsgefährlicher Kontaminationen
detektiert wird.
Hierzu werden bevorzugterweise erfindungsgemäß, wie eingangs erläutert, Halbleitersensoren
oder elektrochemische Zellen eingesetzt, abgestimmt
auf das Detektieren bekannter explosionsgefährlicher
Kontaminationen. Wird ein Behältnis detektiert mit
explosionsgefährlicher Kontamination, so wird, wie
schematisch dargestellt, beispielsweise durch Stellen
einer Förderweiche, das entsprechende Behältnis von
der weiteren Überprüfung ausgeschieden. Diesbezüg
lich unbedenkliche Behältnisse werden der Ionisa
tionsmeßstation 42 mit Lanze 23 zugeführt.
Aufgrund der Ermittlung weiterer Kontaminationen und
entsprechender Auswertung der diesbezüglichen Meß
signale an einer Auswerteeinheit 44 wird eine weitere
Förderweiche gestellt und unzulässig kontaminierte
Behältnisse ausgeschieden oder einer Spezialreinigung
zugeführt, während nur mit Kontaminationen zulässiger
Gattung kontaminierte Behältnisse der Wiederabfüllung
zugeführt werden.
Wie eingangs erwähnt wurde, werden gewisse Kontamina
tionsstoffe von gewissen Wandungsmaterialien der
Behältnisse, wie beispielsweise und insbesondere von
Kunststoff, absorbiert und nur langsam wieder in den
Behältnisinnenraum freigesetzt. Ohne besondere Vor
kehrungen ist die Kontaminationskonzentration im Be
hältnisinnenraum, zu einem bestimmten Zeitpunkt be
trachtet, schlecht meßbar, ist jedoch das Behältnis
abgefüllt und wird es über längere Zeit gelagert, er
gibt sich z. B. eine nachhaltige Geschmacksbeeinträch
tigung des Füllgutes.
Deshalb wird im weiteren vorgeschlagen, wie in Fig. 7
bei 46 schematisch dargestellt, vor der vorgenommenen
Kontaminationserfassung gegebenenfalls in die Behält
niswandung absorbierte Kontaminationsstoffe auszu
treiben. Dies geschieht erfindungsgemäß durch Erhit
zen der Behältnisse, wie mit dem Wärmefluß darge
stellt, was durch Infrarotbestrahlung, bei Kunst
stoffbehältnissen insbesondere auch durch Mikrowel
lenerwärmung, durch Bedampfen oder Begasen des Be
hältnisinnenraumes und/oder von außen erfolgen kann,
wie durch Einlassen heißer Normalluft.
In gewissen Fällen ist es ohnehin angezeigt, wie be
reits aus der EP-A 03 06 307 vorbekannt, die Behält
nisse mit einem Gas, bevorzugterweise mit Luft, zu
spülen und gewisse Restgasanteile, herrührend von be
stimmten Originalabfüllungen, auszuspülen, welche übrige
Kontaminationen bei der Kontaminationsdetektion
ansonsten überdecken könnten.
Kontaminationsanteile, herrührend von Originalabfül
lungen, wie von Fruchtsäften, können, wie erkannt
wurde, einen signifikanten Störuntergrund bei der De
tektion übriger Kontaminationsstoffe ergeben. Eine
höchst einfache Möglichkeit, dieses Problem zu be
herrschen, besteht darin, auf den Behältnissen eine
Markierung, wie beispielsweise einen eingeformten Code,
vorzusehen, entsprechend dem Originalfüllgut.
Wird dies gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegen
den Erfindung vorgesehen, so ist es ein leichtes, bei
der Selektion anfallender leerer Behältnisse eine
solche Markierung auszulesen, womit dann die Informa
tion vorliegt, welcher Art das Originalfüllgut war.
Dementsprechend können Kontaminationsanteile sehr
schmalbandig, auf dieses eine Produkt abgestimmt,
ausgefiltert werden, um so den durch die Originalab
füllung bewirkten Meßstöruntergrund zu reduzieren.
Auf diese Art und Weise wird das Problem des origi
nalabfüllungsbedingten Störuntergrundes für die Be
reitstellung von Meßgrößen bei der hier angespro
chenen Behältnisselektion gelöst.
Wie bereits erwähnt worden ist, besteht das wesentli
che Problem bei der Lösung der hier gestellten Aufgabe
darin, daß die meisten Analysetechniken, wenn
nicht ein extrem hoher Aufwand, wie beispielsweise
durch selektive Infrarotspektrographie oder durch
Einsatz von aufwendigen Massenspektrometern betrieben
werden soll, Meßsignale liefern, die sowohl abhängig
sind von der Kontaminationsstoffart wie auch von de
ren Konzentration. Dies heißt mit anderen Worten,
daß oft darüber Mehrdeutigkeit besteht, ob nun ein
Stoff A mit der Konzentration α vorliegt oder ein
Stoff B mit der Konzentration β, sofern am selben
"Detektor" beide Zustände zum gleichen Ausgangssignal
führen.
Betrachtet man nun die teils bekannten, teils erfin
dungsgemäßen Analysetechniken, die sind,
- - UV-Ionisation oder Flammionisation mit anschließen der Bestimmung der Ionendichte (bekannt),
- - Funkenstreckenionisation mit anschließender, nicht weiter kategorisierter Ionendichtenermittlung oder Ionendichtenermittlung unter Berück sichtigung der Ionenbeweglichkeit,
- - Detektion gewisser Kontaminationsstoffklassen mit Halbleitersensoren oder IR-Absorptionsmessung, grundsätzlich auch Massenspektroskopie, gemäß vorliegender Erfindung,
- - Detektion gewisser Kontaminationsstoffe mit elek trochemischen Zellen gemäß vorliegender Erfin dung,
und zwar im Lichte des Behältnis-Selektionsproblems
hier angesprochener Art, so ist ersichtlich, daß
auch dann, wenn mit der einen Technik der obige Fall
auftritt, an mindestens einer der anderen Techniken
beim Kontaminationsstoff B mit Konzentration β nicht
dasselbe Signal auftreten wird.
Durch erfindungsgemäße kombinierte Auswertung von
mindestens zwei der erwähnten Techniken wird mithin,
wie nachfolgend erläutert werden wird, die Selek
tionszuverlässigkeit ganz wesentlich erhöht.
Dies erfolgt, gemäß Fig. 8, unter dem wesentlichsten
Aspekt der vorliegenden Erfindung z. B. dadurch, daß,
wie schematisch dargestellt, Gas aus dem zu prüfenden
Behältnis einer Anzahl n unterschiedlicher Analyse
stationen zugeführt wird, mit n < = 2, wie beispiels
weise dargestellt einer Station 54a, basierend auf
Gasionisation, einer 54b basierend auf dem Einsatz
von Halbleitersensoren, einer 54c basierend auf dem
Einsatz elektrochemischer Zellen, einer 54d basierend
auf dem Einsatz einer Infrarotabsorptionsmessung
etc., oder auch Analysestationen gleichen Typs, aber
unterschiedlicher Meßkennlinien.
Bei einer Gasprobe resultieren für die Selektion in
formative Meßgrößen I₁ . . . , In. Diese Signale I de
finieren in einem n-dimensionalen Zustandsraum den
Zustand des eben betrachteten Gases.
An einer Auswerterechneranlage ist in einem Sollbe
reichspeicher 56 ein n-dimensionaler "Raum" abgespei
chert, darin Zustandsbereiche, welche zulässig bzw.
nicht zulässig sind. Dies ist im Block 56 in Fig. 8
in einem dreidimensionalen "Raum" mit den Koordinaten
entsprechend I₁, I₂, I₃ und dem zulässigen Bereich
ZUL schematisch dargestellt. Die Werte I₁ bis In,
welche zulässige Kontaminationszusammensetzungen und
Konzentrationen des Gases definieren bzw. unzulässige,
werden vorab durch Eichmessungen mit standardi
siertem Gas ermittelt und im Speicher 56 abgespei
chert.
Bei der Messung des Zustandes eines momentan anlie
genden Gases wird der durch die Meßgrößen I₁ bis In
definierte Gasprobenzustand an einer Vergleicherein
heit 58 mit den in der Speichereinheit 56 abgespei
cherten zulässigen Zustandsvektoren ZUL für die Gas
probe verglichen. Liegt der Zustandsvektor der mo
mentan untersuchten Gasprobe innerhalb des im Spei
cher 56 abgespeicherten Raumbereiches für zulässige
Kontaminationszusammensetzungen ZUL, so wird aus
gangsseitig der Komparatoreinheit 58 die Selektion in
affirmativem Sinne entschieden, d. h. das eben geprüfte
Behältnis als zur weiteren Abfüllung zulässig
freigegeben. Andernfalls wird das entsprechende Be
hältnis ausgeschieden.
Wie eingangs erwähnt wurde, besteht ein Problem beim
Einsatz von Halbleitergassensoren darin, daß die An
sprechzeit und insbesondere auch die Abfallzeit des
Ausgangssignals relativ lange sind. Dieselben Probleme
können bei anderen Meßtechniken, wie beispielsweise
bei der UV-Ionisation, auch entstehen, womit die
nachfolgenden Erläuterungen diesbezüglich auch dafür
Gültigkeit haben.
Wie aus Fig. 9 ersichtlich, sind die Ausgangssignale
von darin dargestellten Halbleitersensoren 60a, 60b
bzw. 60c derart, daß je nach anfallender Kontamina
tion sie, entsprechend, den Maximalwert Amax einnehmen,
was aber relativ lange dauert, wie erwähnt wurde.
Um nun die Meßzykluszeit generell zu verkürzen, wird
ausgenützt, daß die Steigung des Ausgangssignals zu
nimmt, wenn der angelaufene Maximalausgangssignalwert
höher wird. Deshalb wird bei solchen Sensoren nicht
das Sensorausgangssignal direkt, sondern dessen zeit
liche Ableitung als Meßgröße Am, wie in Fig. 9 dar
gestellt ist, ausgewertet.
Wie weiter ersichtlich, ist die Zeitspanne, welche
das Ausgangssignal derartiger Sensoren benötigt, um
wieder seinen Ausgangswert einzunehmen, desto länger,
je höher der angelaufene Maximalwert Amax ist. Um nun, da
von unabhängig, die Meßzykluszeit trotzdem drastisch
verkürzen zu können, wird vorgeschlagen, gemäß Fig. 9,
zwei oder mehr derartige Sensoren, beispielsweise
zyklisch, für sich folgende Gasprobenanalysen einzu
setzen, wie angesteuert durch ein zyklisches Register
62, und/oder zu überwachen, wie mit Komparatoreinheiten 24, ob
das Ausgangssignal eines der Sensoren einen unzuläs
sig hohen Wert einnimmt und diesen einen Sensor dann
für eine vorbestimmte Zeit τ aus dem Zyklus auszu
schalten.
Im weiteren kann die an Hand von Fig. 8 erläuterte
mehrparametrige Auswertung bzw. das entsprechende
Vorgehen wie folgt geändert werden:
Mittels Probegasmessungen, eingeteilt in zulässig
kontaminierte und unzulässig kontaminierte, werden
zulässige bzw. unzulässige Kombinationen der Aus
gangssignale I₁ bis In ermittelt. Es wird nun mit
diesen, an den Kalibriergasproben ermittelten I-Wer
ten eine geeignete mathematische Funktion gesucht,
derart, daß der Funktionswert, in Abhängigkeit der
erwähnten Variablen, eindeutig in mindestens einen
Wertebereich für Zulässigkeit und Wertebereiche für
Unzulässigkeit eingeteilt werden kann.
Anstelle der Abspeicherung eines zulässigen mehrdi
mensionalen Bereiches, wie an Hand von Fig. 8 erläu
tert wurde, wird gegebenenfalls für eine Speicherplatz
einsparung, die gefundene mathematische Funktion abge
speichert und mit den Meßgaswerten als Variable in
diese Funktion eingegangen. Danach wird untersucht,
ob der resultierende Funktionswert im zulässigen oder
im unzulässigen Funktionswertebereich liegt.
Rückblickend auf Fig. 9 muß auch ausgeführt werden,
daß insbesondere bei Halbleitersensoren die Meßzy
kluszeit dadurch drastisch reduziert werden kann,
daß nach jeder Messung, oder gegebenenfalls nach je
der Messung einer hohen Kontamination, die Halblei
tersensoren, wie mit SG schematisch angedeutet, ge
spült werden, bevorzugterweise gasgespült werden.
Wird im übrigen, im Unterschied zu Fig. 7a, dem Behältnis gemäß Fig. 7b eine
Gasprobe G* entnommen, so erfolgt vorzugsweise die
Prüfung auf explosionsgefährliche Kontaminationen an
der entnommenen Gasprobe, bevor sie der Entladungs-
oder Flammionisation an Einheit 41 zugeführt wird.
Die Station steuert dann z. B. ein Ventil 45 an, der
Einheit 41 vorgelagert.
Durch Ausnützen verschiedener Übertragungscharakte
ristiken, insbesondere auch der unterschiedlichen,
vorgestellten Analysetechniken, sowohl was Kontamina
tionsstoffe anbelangt wie auch, was deren Konzentra
tionen anbelangt, wird ermöglicht, durch kombiniertes
Betrachten und Auswertung der Meßgrößen mindestens
zweier dieser Stationen mit unterschiedlichen Kennli
nien eine ganz wesentlich erhöhte Sicherheit darüber
zu erlangen, ob ein betrachtetes Behältnis weiterver
wertet werden kann oder nicht.
Claims (26)
1. Verfahren zum Selektionieren von auf einer Förderanlage
anfallenden Behältnissen, je nachdem sie oder ihr Inhalt mit
einer zulässigen Gruppe von Kontaminationen oder mit einer
unzulässigen kontaminiert ist, bei dem Gas aus den Behältnissen
analysiert wird, das Resultat der Analyse mit einer vorbestimmten
Referenz verglichen wird, dann aufgrund des Vergleichsresultates
die Selektion vorgenommen wird, dadurch
gekennzeichnet, daß
- - die Analyse mittels mindestens zweier Analysetechniken vorgenommen wird, die in Funktion sowohl des Kontaminationsstoffes als auch dessen Konzentration unterschiedliche Meßkennlinien aufweisen;
- - für das Meßsignal jeder Analysetechnik ein Signalbereich für die zulässigen Kontaminationen festgelegt wird; und
- - die Meßsignale beider Techniken dadurch ausgewertet werden, daß geprüft wird, ob beide im jeweils festgelegten Signalbereich liegen und, falls ja, geschlossen wird, daß ihr Inhalt mit einer zulässigen Gruppe von Kontaminationen kontaminiert ist.
2. Verfahren nach An
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an Gas aus dem
Inneren des Behältnisses oder an Gas, das mit diesem
Inneren unmittelbar in Kontakt steht, mittels IR-Ab
sorptionsmessung eine Meßgröße für die Selektionie
rung ermittelt wird.
3. Verfahren nach An
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Halbleitergassensor Gas aus dem Inneren des Behält
nisses oder Gas, das mit diesem Inneren unmittelbar
in Kontakt steht, ausgesetzt wird und dessen Aus
gangssignal als Meßgröße für die Selektionierung
ausgewertet wird.
4. Verfahren nach An
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Gas aus dem
Inneren des Behältnisses oder das mit diesem Inneren
unmittelbar in Kontakt steht mittels mindestens einer
elektrochemischen Zelle analysiert wird, deren Aus
gangssignal als Meßgröße für die Selektionierung
ausgewertet wird.
5. Verfahren, mindestens nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Gas einer elektrischen Entla
dungsstrecke (3) ausgesetzt wird und das Entladungs
verhalten (UF) und/oder die entladungsbedingte Gasionisation
(i) als Meßgröße ausgewertet wird.
6. Verfahren nach An
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Gas aus dem
Inneren des Behältnisses oder das mit diesem Inneren
unmittelbar in Kontakt steht mittels Massenspektro
skopie für die Selektionierung untersucht wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, bei
welchem Gas aus dem Behältnis, oder das mit dessen
Innerem unmittelbar in Kontakt steht, ionisiert wird,
gegebenenfalls ionisiert wird nach Anspruch 5, da
durch gekennzeichnet, daß von der Ionenbeweglichkeit
abhängige Meßsignale für die Selektionierung ausge
wertet werden.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gas mit mindestens zwei unterschiedlichen
Analysetechniken analysiert wird, mit den mindestens
zwei Techniken an Kalibriergasproben in einem minde
stens zweidimensionalen Zustandsraum, mit Koordinaten
entsprechend je den Ausgangssignalen der mindestens
zwei Analysetechniken, mindestens ein Gebiet defi
niert wird mit Punkten entsprechend Koordinatenwer
ten, welche zulässige Kontaminationen festlegen, und
Punkten außerhalb des mindestens einen Gebietes, die
einen Gaszustand entsprechend unzulässigen Kontamina
tionen definieren, und daß die mit den mindestens
zwei Techniken an einer Gasprobe ermittelten Meßwerte
als Koordinatenwerte dahingehend automatisch beur
teilt werden, ob sie einen Gaszustand innerhalb des
zulässigen Gebietes definieren oder nicht.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gas mit mindestens zwei unterschiedlichen
Analysetechniken analysiert wird, mit den mindestens
zwei Techniken an Kalibriergasproben eine Funktion
mindestens zweier Variablen ermittelt wird und ermit
telt wird, welche Funktionswerte zulässigen Kontami
nationen entsprechen, daß weiter mit den Meßgrößen
als Variablenwerte in die ermittelte Funktion einge
gangen wird, damit der zugeordnete Funktionswert er
mittelt wird und als Selektionsgröße ausgewertet
wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß die Behältnisse vor Er
mittlung von Meßwerten gespült werden, z. B. mit Was
ser, Dampf, einem Gas, dabei insbesondere mit Luft.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da
durch gekennzeichnet, daß die Behältnisse vor der
Ermittlung der Meßgrößen erwärmt werden, wie mit
tels Infrarot, Dampf, Wasser, einem Gas, darunter
insbesondere mit Luft, oder mit Mikrowellenenergie.
12. Verfahren, mindestens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Behältnisse
mit einer ihrer Originalabfüllung entsprechenden Mar
kierung vor Verbrauch der Originalabfüllung markiert
werden und bei der Selektion die Markierung ausgele
sen wird und für die Selektion verwendet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich
net, daß für mindestens zwei sich folgende Untersu
chungen zwei gleiche Sensoren sequentiell eingesetzt
werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich
net, daß dann, wenn an einem der Halbleitersensoren
ein Ausgangssignal ermittelt wird, das einen vorgeb
baren Wert übersteigt, dieser Sensor mindestens der
unmittelbar folgenden Untersuchung nicht eingesetzt
wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 3, 13, 14, da
durch gekennzeichnet, daß der Halbleitersensor nach
einer Untersuchung gespült, vorzugsweise gasgespült
wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 3, 13 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal in
der Zeit differenziert als Meßgröße ausgewertet
wird.
17. Meßanordnung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch
1 mit einer Detektoranordnung zur Analyse von Gas im Behältnis,
einer Vergleichereinheit, welcher der Ausgang der Detektoranordnung
und einer Referenzsignalspeichereinheit zugeführt
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektoranordnung mindestens
zwei Detektoren (54a . . . d) umfaßt, die in Funktion
des Kontaminationsstoffes und dessen Konzentration jeweils
unterschiedliche Meßkennlinien aufweisen, daß die Vergleichseinheit
(58) je stoff- und konzentrationsabhängige Ausgangssignale
der Detektoren (54a . . . d) mit von der Zulässigkeit
von Kontaminationsstoffen und deren Konzentration abhängigen,
den Detektoren (54a . . . d) zugeordneten Ausgangssignalbereichen
an der Speichereinheit (56) vergleicht, und daß die
Vergleichseinheit dann eine Zulässigkeitsbewertung für das
Behältnis ansteuert, wenn alle Ausgangssignale in den Bereichen
liegen.
18. Anordnung nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Infra
rotabsorptions-Meßeinrichtung (54d) vorgesehen ist, welche
so angeordnet ist, daß sie eingangsseitig mit Gas
aus dem Inneren des Behältnisses (25) oder mit Gas, wel
ches mit diesem Inneren unmittelbar in Kontakt steht,
beaufschlagbar ist.
19. Anordnung nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Detek
tionseinheit mit mindestens einem Halbleiter-Gassen
sor (54b) vorgesehen ist, welcher Gas aus dem Inneren des
Behältnisses (25) oder welches mit diesem Inneren unmit
telbar in Kontakt steht, zugeführt wird.
20. Anordnung nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Detek
tionseinheit (54c) mit mindestens einer elektrochemischen
Zelle vorgesehen ist, welcher Gas aus dem Inneren des
Behältnisses (25) oder das mit diesem Inneren unmittelbar
in Kontakt steht, zugeführt wird.
21. Anordnung nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Detek
tionseinheit vorgesehen ist mit einem Massenspektro
meter, welchem Gas aus dem Inneren des Behältnisses (25)
oder welches mit diesem Inneren unmittelbar in Kon
takt steht, zugeführt wird.
22. Anordnung nach Anspruch 17,
mit einer Ionisationseinrichtung (54a) für Gas aus dem In
neren des Behältnisses (25) oder welches mit diesem Inne
ren unmittelbar in Kontakt steht, wobei insbesondere
entlang eines Strömungspfades für das
ionisierte Gas mindestens zwei elektrostatische Ionen
abscheidungsstufen (30a) hintereinander vorgesehen sind.
23. Anordnung nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Code-
Lesegerät vorgesehen ist, um einen am Behältnis vor
gesehenen Code auszulesen.
24. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich
net, daß die Detektionseinheit mindestens zwei Halb
leitersensoren (60a . . . c) aufweist, welchen das Gas wahlweise
zuführbar ist.
25. Anordnung nach einem der Ansprüche 19 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal des
Halbleitersensors einer Differentiationseinheit zuge
führt wird.
26. Anordnung nach einem der Ansprüche 19, 24, 25,
dadurch gekennzeichnet, daß eine steuerbare Gasspül
einrichtung (SG) im Bereiche des Halbleitersensors (60a . . . c) vorge
sehen ist.
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