DE4038123A1 - Differentialrefraktometer - Google Patents
DifferentialrefraktometerInfo
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- G01N—INVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
- G01N21/00—Investigating or analysing materials by the use of optical means, i.e. using sub-millimetre waves, infrared, visible or ultraviolet light
- G01N21/17—Systems in which incident light is modified in accordance with the properties of the material investigated
- G01N21/41—Refractivity; Phase-affecting properties, e.g. optical path length
- G01N21/4133—Refractometers, e.g. differential
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Description
Die Erfindung betrifft ein Differentialrefraktometer, das
beispielsweise zur Bestimmung eines Molekulargewichts
verwendet werden soll.
Es ist ein Verfahren bekannt zur Messung der Brechungszahl
einer Lösung und deren Abhängigkeit von der Konzentration
zwecks Messung des Molekulargewichts einer Probe, die
einen gelösten Stoff der Lösung bildet. Die Brechungszahl
einer Probelösung kann beispielsweise durch Verwendung
einer Zelle gemessen werden, die einen transparenten
Behälter aufweist, in dem die Probelösung und deren
gelöster Stoff getrennt voneinander untergebracht sind.
Fällt monochromatisches Licht durch einen Spalt auf die
Zelle, so wird der Strahlengang des einfallenden Lichtes
entsprechend dem Unterschied in der Brechungszahl zwischen
der Probelösung und dem Lösungsmittel abgelenkt. Somit
kann bei bekannter Brechungszahl des Lösungsmittels die
Brechungszahl der Probelösung erhalten werden. Somit
eignet sich ein Differentialrefraktometer zur Messung der
Brechungszahl einer Probe unter Verwendung des Umstands,
daß das einfallende Licht abgelenkt wird entsprechend dem
Unterschied in der Brechungszahl zwischen einem
Bezugsmaterial, dessen Brechungszahl bekannt ist (im
vorstehenden Beispiel das Lösungsmittel der Probelösung)
und einer Probe, deren Brechungszahl unbekannt ist (der
Probelösung).
Die Grundanordnung eines bekannten
Differentialrefraktometers ist in Fig. 21 angegeben. Licht
aus einer Lichtquelle 1 wird durch eine Spaltbacke 2 auf
eine Kollimatorlinse 3 geführt, wo das Licht kollimiert
wird. Die parallelen Lichtabschnitte fallen auf eine Zelle
5 als Lichtstrom A, dessen Breite durch eine Spaltbacke 4
beschränkt wird. Der Lichtstrom A von der Zelle 5 tritt
durch ein Abbildungsobjektiv 6 und eine später zu
beschreibende Korrekturglasplatte 7 und bildet ein durch
die Spaltbacke 4 gestaltetes Spaltbild auf einer
Erfassungsfläche eines Fotosensors 8 ab, der an der Seite
der Brennfläche der Abbildungslinse 6 angeordnet ist. Die
Korrekturglasplatte 7 kann in Richtung eines Pfeils R1
durch Betätigung eines Drehknopfes 9 winkelig verschoben
werden.
Fig. 22 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht der Zelle
5 und zeigt deren Ausbildung. Diese Zelle 5 wird als
Brice-Zelle od. dgl. bezeichnet, bei welcher ein
Zellbehälter 5a durch einen transparenten Gehäusekörper
mit rechteckförmigem Querschnitt gebildet wird und der
Innenraum des Zellbehälters 5a durch eine Trennwand 5b
schräg unterteilt wird, so daß eine erste Kammer 51 und
eine zweite Kammer 52 gebildet werden. Wird beispielsweise
die erste Kammer 51 mit einer Probelösung gefüllt, deren
Brechungszahl gemessen werden soll, und wird die zweite
Kammer 52 mit einem Lösungsmittel für die Probelösung
gefüllt, so wird der Lichtstrom A von der Spaltbacke 4
entsprechend dem Unterschied in den Brechungszahlen
zwischen der Probelösung und dem Lösungsmittel abgelenkt.
Als erster Schritt zur Messung der Brechungszahl werden
die erste Kammer 51 und die zweite Kammer 52 mit dem
gleichen Lösungsmittel aufgefüllt, und das von der
Spaltbacke 4 gebildete Spaltbild wird vom Fotosensor 8
erfaßt. Als zweitem Schritt wird beispielsweise die erste
Kammer 51 mit der Probelösung gefüllt und die zweite
Kammer 52 wird mit dem Lösungsmittel gefüllt, und es wird
eine ähnliche Messung durchgeführt. Die Positionen der
beim ersten und zweiten Schritt gebildeten Spaltbilder
sind voneinander verschieden entsprechend der Größe der
Ablenkung des Lichtstroms A, die entsprechend dem
Unterschied in den Brechungszahlen zwischen der
Probelösung und dem Lösungsmittel erzeugt wird.
Der Brechungszahlunterschied Δn wird durch folgende
Gleichung (1) ausgedrückt: Δn = nS-nR
wobei
nS: Brechungszahl der Probelösung
nR: Brechungszahl des Lösungsmittels
e: Brechungszahl außerhalb der Zelle
α: Ablenkwinkel des Lichtstroms A
R: Winkel zwischen dem Lichtstrom A und der Trennwand 5b.
nR: Brechungszahl des Lösungsmittels
e: Brechungszahl außerhalb der Zelle
α: Ablenkwinkel des Lichtstroms A
R: Winkel zwischen dem Lichtstrom A und der Trennwand 5b.
In der Gleichung (1) wird entweder ein positives oder
negatives Vorzeichen gewählt, entsprechend den
Brechungszahlen nS, nR und dem Winkel R. Wird andererseits
der Abstand zwischen der Zelle 5 und dem Fotosensor 8 mit
ℓ bezeichnet und die Änderung Δ x der
Abbildungsposition verwendet, so wird sin α durch folgende
Gleichung (2) ausgedrückt:
Somit wird die Gleichung (1) in folgende Gleichung (3)
umgeformt:
Da e in Luft näherungsweise gleich 1 ist, wird der
Brechungszahlunterschied Δn schließlich durch folgende
Gleichung (4) ausgedrückt:
Spezifischer ausgedrückt, wenn die Verschiebung Δx
bekannt ist, so kann der Brechungszahlunterschied Δn
erhalten werden. Somit kann die Brechungszahl der
Probelösung abhängig von der Brechungszahl des
Lösungsmittels erhalten werden.
Fig. 23 ist ein Grundriß, der die Arbeitsweise der
Korrekturglasplatte 7 darstellt. Wird der Drehknopf 9
betätigt, um die Korrekturglasplatte 7 um einen Winkel β
gegenüber einer Bezugsposition 7a zu verdrehen (die in
Fig. 23 gestrichelt angegeben ist), so ist der
Einfallswinkel des Lichtstroms A auf die
Korrekturglasplatte 7 gleich dem Winkel β. Wird dabei
angenommen, daß der Lichtstrom A gebrochen wird, so daß
sein Strahlengang um Δxa verschoben wird, so ist diese
Verschiebung Δxa des Strahlengangs angenähert
proportional sin β wie folgt:
Δxa α sin β. (5)
Zur Messung des Brechungszahlunterschieds Δn, wobei die
Korrekturglasplatte 7 eine Stellung der Bezugsposition 7a
einnimmt, werden beide Kammern 51, 52 der Zelle 5 zuerst
mit dem Lösungsmittel gefüllt und der Lichtstrom A wird
vom Fotosensor 8 erfaßt. Anschließend wird die erste
Kammer 51 der Zelle 5 mit der Probelösung gefüllt, und der
Drehknopf 9 wird derart betätigt, daß der abgelenkte
Lichtstrom A vom Fotosensor 8 erfaßt wird. Dabei wird die
Verschiebung Δ xa des Strahlengangs des Lichtstroms A
durch die Korrekturglasplatte 7 mittels folgender
Beziehung (6) ausgedrückt:
Δxa α Δx. (6)
Die Verschiebung Δ xa kann aus dem Einstellwert des
Drehknopfs 9 erhalten werden. Somit kann abhängig vom
Einstellwert des Drehknopfs 9 der Brechungszahlunterschied
Δn zwischen der Probelösung und dem Lösungsmittel durch
Verwendung der Gleichung (4) erhalten werden.
Eine derartige Anordnung schließt jedoch die
Wahrscheinlichkeit ein, daß ein individueller Unterschied
zwischen den Auswertern vorhanden ist, wenn der Drehknopf
9 von Hand betätigt wird, um die Spaltabbildungsposition
zu verschieben. Dies verringert die
Datenreproduzierbarkeit und führt zu einer
Verschlechterung der Meßgenauigkeit der Brechungszahl.
Ferner ist ein gewisses Zeitintervall zwischen der
Erfassung eines Spaltbilds vorhanden, das zu dem Zeitpunkt
gebildet wird, wenn beide Kammern der Zelle 5 mit dem
Lösungsmittel gefüllt sind, und der Erfassung eines
Spaltbilds, das zu dem Zeitpunkt gebildet wird, wenn die
erste Kammer 51 der Zelle 5 mit der Probelösung gefüllt
ist. Dies beinhaltet Fehlerfaktoren, wie beispielsweise
zeitabhängige Änderungen des mechanischen
Schwingungszustands und der Luftströmung, eine
zeitabhängige Ablenkung einer (nicht dargestellten)
optischen Basis und dgl. Dies verschlechtert weiterhin die
Meßgenauigkeit.
Ein weiterer Stand der Technik wird beispielsweise durch
JP-A-1 88 744/1988 angegeben, deren Grundanordnung in Fig.
24 dargestellt ist. Licht aus einer Lichtquelle 11 wird zu
einer Kondensorlinse 12 konzentriert, durch eine
Spaltbacke 13 räumlich gefiltert und durch eine
Kollimatorlinse 14 kollimiert. Die erhaltenen parallelen
Lichtabschnitte fallen auf einen V-Block 15 ein, der aus
transparentem Werkstoff mit bekannter Brechungszahl
besteht. Der V-Block 15 hat eine konkave V-Form 15a mit
einem Vertikalwinkel von 90°. Die konkave V-Form 15a dient
als Probeträger. Auf der konkaven V-Form 15a ist eine
Probe 16 aufgebracht, die einen Vertikalwinkel von
beispielsweise 90° hat und deren Brechungszahl nicht
bekannt ist. Nahezu die Hälfte der parallelen
Lichtabschnitte aus der Kollimatorlinse 14 treten durch
die Probe 16 hindurch.
Die Lichtabschnitte aus dem V-Block 15 treten durch einen
Zerhacker 17 und werden durch eine Abbildungslinse 18
konzentriert. Das durch eine Spaltbacke 13 gebildete
Spaltbild wird dann auf der Lichtaufnahmefläche eines
eindimensionalen Bildsensors 19 gebildet, der aus einem
eindimensionalen Ladungsverschiebeelement (CCD) od. dgl.
besteht. Der Zerhacker 17 hat ein stationäres Teil 17a und
ein bewegliches Teil 17b. Das stationäre Teil 17a weist
eine Öffnung zur Aufnahme des Lichtabschnitts auf, der
durch die Probe 16 hindurchgetreten ist und eine Öffnung
zur Aufnahme des Lichtabschnitts, der nicht durch die
Probe hindurchgetreten ist. Der bewegliche Teil 17b
verschließt beide dieser Öffnungen.
Zur Messung der Brechungszahl der Probe 16 wird der
Lichtabschnitt, der durch die Probe 16 hindurchgetreten
ist, zunächst vom Zerhacker 17 erfaßt. Dabei wird die
Spaltabbildbildungsposition durch den eindimensionalen
Bildsensor 19 erfaßt und beispielsweise von einer (nicht
dargestellten) Steuervorrichtung gehalten. In diesem Fall
ist der durch den Zerhacker 17 hindurchtretende
Lichtabschnitt der Lichtabschnitt, der allein durch den V-
Block 15 hindurchgetreten ist, dessen Brechungszahl
gleichmäßig ist, so daß dieser Lichtabschnitt nicht
abgelenkt wird.
Darauf erfaßt der Zerhacker 17 aus den vom V-Block 15
kommenden Lichtabschnitten den Lichtabschnitt, der nicht
durch die Probe 16 hindurchgetreten ist. Somit fällt auf
die Abbildungslinse 18 der Lichtabschnitt, der
entsprechend dem Brechungszahlunterschied zwischen dem V-
Block 15 und der Probe 16 abgelenkt wurde. Dies bewirkt,
daß das Spaltbild aus einer gegenüber der vorausgehend
beschriebenen Position verschiedenen Position gebildet
wird, wobei dieser Positionsunterschied dem
Brechungszahlunterschied entspricht. Diese Bildposition
wird durch den eindimensionalen Bildsensor 19 erfaßt und
der vorstehend erwähnten Steuervorrichtung zugeführt. In
der Steuervorrichtung wird der Abstand zwischen den beiden
Positionen berechnet, an denen die Spaltbilder jeweils
durch den durch die Probe 16 hindurchgetretenen
Lichtabschnitt und den nicht durch sie hindurchgetretenen
Lichtabschnitt gebildet werden. Aus dem Ergebnis dieser
Berechnung wird der Brechungszahlunterschied zwischen der
Probe 16 und dem V-Block 15 in gleicher Weise wie bei der
ersten bekannten Anordnung gemäß Fig. 21 erhalten.
Bei dem in Fig. 24 gezeigten Stand der Technik wird die
Größe der Lichtablenkung gemessen, abhängig von einem
Ausgangssignal des eindimensionalen Bildsensors 19, wobei
keine Handbetätigung erforderlich ist. Dies erleichtert
nicht nur die Messung der Brechungszahl, sondern schließt
auch Meßfehler als Folge einzelner Unterschiede zwischen
den Auswertern aus, wodurch die Meßgenauigkeit verbessert
wird.
Jedoch wird beim Antrieb des beweglichen Teils 17b des
Zerhackers 17 eine Schwingung verursacht und verschiebt
die Abbildungsposition auf dem eindimensionalen Bildsensor
19. Dies ergibt eine Verschlechterung der Meßgenauigkeit.
Ferner erhöht die Einführung des mechanisch angetriebenen
Teils unvermeidlich die Anzahl der Bauelemente.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Differentialrefraktometer zu schaffen, dessen
Meßgenauigkeit erheblich verbessert ist.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Differentialrefraktometer zu schaffen, bei dem die Anzahl
der Bauelemente verringert ist, um somit eine
Kostenverringerung zu erzielen.
Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabenstellung
umfaßt das Differentialrefraktometer erfindungsgemäß: eine
Lichtquelle; ein lichtdurchlässiges Element, das ein Bild
trägt, das mindestens zwei Kennungsabschnitte aufweist;
ein Objektiv zur Konzentrierung von Licht der Lichtquelle
durch das lichtdurchlässige Element; einen Bildsensor, der
in solcher Stellung angeordnet ist, daß der Bildsensor und
das lichtdurchlässige Element relativ zur Linse optisch
zugeordnet sind; eine zwischen dem lichtdurchlässigen
Element und dem Bildsensor angeordnete Zelle, die eine
Probe aufnimmt, dessen Brechungszahl gemessen werden soll
und ein Bezugsmaterial, dessen Brechungszahl als
Bezugswert verwendet wird, die Probe und das
Bezugsmaterial getrennt voneinander in der Zelle
aufgenommen werden; und ein Raumfilter zwischen dem
lichtdurchlässigen Element und dem Bildsensor angeordnet
ist, um Lichtabschnitte, die durch die beiden
Kennungsabschnitte des lichtdurchlässigen Elements
hindurchgetreten sind, räumlich zu filtern, wobei das
Raumfilter mindestens einen der somit räumlich gefilterten
Lichtabschnitte veranlaßt, durch die Zelle
hindurchzutreten.
Entsprechend der vorstehend aufgeführten Anordnung tritt
der Lichtabschnitte, der durch einen der mindestens zwei
am lichtdurchlässigen Element getragenen Kennungsabschnitte
hindurchgetreten ist, durch die Zelle und formt ein Bild
an einer Stellung der Erfassungsfläche des Bildsensors.
Der Lichtabschnitt, der durch den anderen
Kennungsabschnitt hindurchgetreten ist, tritt durch das
Innere oder Äußere der Zelle hindurch und formt ein Bild
an einer anderen Stellung auf der Erfassungsfläche des
Bildsensors. Diese Lichtabschnitte werden gleichzeitig im
Bildsensor erfaßt. Aus den Ausgangssignalen des
Bildsensors kann der Abstand zwischen den Stellungen der
Bilder erhalten werden, durch die Lichtabschnitte gebildet
werden, die jeweils durch die Kennungsabschnitte
hindurchgetreten sind. Der Abstand zwischen den
Abbildungspositionen entspricht der Ablenkungsgröße des
durch die Zelle hindurchgetretenen Lichtabschnitts, wobei
eine derartige Ablenkungsgröße dem
Brechungszahlunterschied zwischen der Probe und dem
Bezugsmaterial entspricht. Daher kann der
Brechungszahlunterschied zwischen der Probe und dem
Bezugsmaterial, abhängig von den Ausgangssignalen des
Bildsensors, erhalten werden.
Die erfindungsgemäße Anordnung enthält keine mechanisch
angetriebenen Bauelemente und ist daher frei von
mechanischen Schwingungen. Dies gewährleistet nicht nur
eine Messung der Brechungszahl mit hoher Genauigkeit,
sondern verringert auch die Anzahl der Bauelemente und
trägt somit zur Kostenreduzierung bei.
Schließlich werden die Lichtabschnitte, die durch die
beiden Kennungsabschnitte hindurchgetreten sind,
gleichzeitig vom Bildsensor erfaßt. Selbst wenn die
Stellung des Bildes, das durch einen Lichtabschnitt
geformt wird, als Folge von Schwingungen, Luftströmungen
od. dgl. verschoben wird, erleidet die Stellung des durch
den anderen Lichtabschnitt geformten Bildes eine ähnliche
Änderung. Somit können die Einflüsse von Schwingungen und
dgl., die auf die jeweiligen Abbildungspositionen ausgeübt
werden, annulliert werden, indem der Abstand zwischen den
Stellungen der Bilder erhalten wird, die durch die
Lichtabschnitte geformt werden, die durch die
Kennungsabschnitte hindurchgetreten sind. Somit kann der
Abstand zwischen den Abbildungspositionen mit hoher
Genauigkeit erfaßt werden, um die Meßgenauigkeit der
Brechungszahl zu verbessern.
Da ferner das lichtdurchlässige Element und der Bildsensor
so angeordnet sind, daß sie relativ zur Linse optisch
zugeordnet sind, können die Bilder des lichtdurchlässigen
Elements klar an der Erfassungsfläche des Bildsensors
gebildet werden. Das Raumfilter kann definiert die
Lichtabschnitte voneinander trennen, die durch die
Kennungsabschnitte des am lichtdurchlässigen Element
getragenen Bildes hindurchgetreten sind. Dies ermöglicht
es einem der getrennten Lichtabschnitte, definiert durch
einen Lichtweg in der Zelle hindurchzutreten,
beispielsweise den Lichtweg, der entweder durch die Probe
oder das Bezugsmaterial (oder dem Lichtweg außerhalb der
Zelle) hindurchtritt, und ermöglicht es ferner dem anderen
Lichtabschnitt, definiert durch den anderen Lichtweg in
der Zelle hindurchzutreten, beispielsweise dem Lichtweg,
der geneigt durch die Grenzfläche von Probe und
Bezugsmaterial verläuft. Somit können die Lichtabschnitte,
die jeweils durch die beiden Kennungsabschnitte
hindurchgetreten sind, sicher voneinander auf der
Erfassungsfläche des Bildsensors getrennt werden. Es ist
daher möglich, die Meßgenauigkeit des Abstands zwischen
den Stellungen der Bilder zu verbessern, die durch die
Lichtabschnitte gebildet werden, die durch die
Kennungsabschnitte hindurchgetreten sind.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung ein
Differentialrefraktometer, bei dem Licht einer Lichtquelle
auf einem Objektiv konzentriert wird, das derart
konzentrierte Licht zu einer Zelle geführt wird, die eine
Probe aufnimmt, deren Brechungszahl gemessen werden soll,
sowie ein Bezugsmaterial, dessen Brechungszahl als
Bezugswert verwendet wird, die Probe und das
Bezugsmaterial getrennt voneinander in der Zelle
untergebracht sind, das durch die Zelle hindurchgetretene
Licht zu einem Bildsensor geführt wird und die Größe der
Lichtablenkung als Folge des Brechungszahlunterschiedes
zwischen de Probe und dem Bezugsmaterial gemessen wird, um
dadurch die Brechungszahl der Probe zu erhalten; das
Differentialrefraktometer ist erfindungsgemäß
gekennzeichnet durch:
ein lichtdurchlässiges Element, das in einer solchen
Stellung angeordnet ist, daß das lichtdurchlässige Element
und der Bildsensor bezüglich des Objektivs optisch
zugeordnet sind, und das lichtdurchlässige Element ein
Bild trägt, das mindestens zwei Kennungsabschnitte hat;
und ein Raumfilter, das zwischen dem lichtdurchlässigen
Element und dem Bildsensor angeordnet ist und
Lichtabschnitte räumlich filtern kann, die durch die
beiden Kennungsabschnitte hindurchgetreten sind, und das
Raumfilter mindestens einen der somit räumlich gefilterten
Lichtabschnitte veranlaßt, durch die Zelle
hindurchzutreten.
Die vorstehend aufgeführten Merkmale der Erfindung ergeben
sich im einzelnen aus der nachfolgenden Beschreibung in
Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen, es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Grundriß des grundlegenden
Aufbaus eines Differentialrefraktometers
entsprechend einer Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Anordnung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht der Spaltbacke 24,
Fig. 4 eine Schnittansicht einer Zelle 27,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht zur Darstellung des
Meßprinzips für die Brechungszahl,
Fig. 6 eine Ansicht zur Darstellung der Intensitäten
der Ausgänge aus einem eindimensionalen
Bildsensor 29,
Fig. 7 eine Ansicht zur Darstellung der zeitabhängigen
Änderungen der Positionen der Koordinaten der
Scheitel P1, P2a in Fig. 6,
Fig. 8 bis 12 Schnittdarstellungen von Beispielen einer
geeigneten Zelle,
Fig. 13 einen schematischen Grundriß des grundlegenden
Aufbaus eines Differentialrefraktometers gemäß
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 14 eine Vorderansicht der in Fig. 13 gezeigten
Anordnung,
Fig. 15 einen schematischen Grundriß der grundlegenden
Anordnung eines Differentialrefraktometers
entsprechend einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 16 bis 20 Vorderansichten von Beispielen eines
verwendbaren lichtdurchlässigen Elements,
Fig. 21 einen schematischen Grundriß des Aufbaus eines
ersten bekannten Differentialrefraktometers,
Fig. 22 eine Schnittansicht einer Zelle 5,
Fig. 23 einen Grundriß, der den Betrieb einer
Korrekturglasplatte 7 darstellt, und
Fig. 24 eine schematische Vorderansicht des Aufbaus
eines zweiten bekannten
Differentialrefraktometers.
Es wird auf die bevorzugten Ausführungsformen Bezug
genommen. Fig. 1 ist ein schematischer Grundriß, der den
grundlegenden Aufbau eines Differentialrefraktometers
entsprechend einer erfindungsgemäßen Ausführung darstellt,
während Fig. 2 eine Vorderansicht desselben zeigt. Licht
von einer Lichtquelle 21 tritt durch ein Interferenzfilter
22 und wird zu einer Kondensorlinse 23 geführt, wo das
Licht konzentriert wird. Das konzentrierte Licht tritt
durch eine Spaltbacke 24 hindurch, die gemäß Fig. 3 zwei
schlanke Öffnungen 24a, 24b aufweist, um Lichtströme L1,
L2 zu bilden. Bei dieser Ausführungsform dient die
Spaltbacke 24 als lichtdurchlässiges Element.
Mittels eines Abbildungsobjektivs 25 treffen die
Lichtströme L1, L2 aus der Spaltbacke 24 über eine Öffnung
26, beispielsweise ein auf der optischen Achse des
Abbildungsobjektivs 25 gebildetes Loch, auf eine Zelle 27
auf. Die Öffnung 26 dient als Raumfilter. Die Lichtströme
L1, L2, die durch die Zelle 27 hindurchgetreten sind,
werden von einem Reflektor 28 reflektiert und treten
erneut durch die Zelle 27 hindurch. Anschließend bilden
die Lichtströme L1, L2 den Öffnungen 24a, 24b der
Spaltbacke 24 entsprechende Bilder auf einem
eindimensionalen Bildsensor 29. Die Spaltbacke 24 und der
eindimensionale Bildsensor 29 sind derart angeordnet, daß
sie relativ zum Abbildungsobjektiv 25 optisch zugeordnet
sind. Somit werden die Bilder der Öffnungen 24a, 24b der
Spaltbacke 24 klar auf der Erfassungsfläche des
eindimensionalen Bildsensors 29 abgebildet. Eine
Lichtbeschneidungsplatte 30 verhindert, daß zu starke
Umgebungslichtabschnitte auf den eindimensionalen
Bildsensor 29 fallen.
Fig. 4 ist eine Querschnittansicht der Zelle 27. Diese
Zelle 27 besteht aus einem transparenten Gehäusekörper mit
rechteckförmigem Querschnitt, dessen Innenraum durch eine
transparente Trennplatte 27b schräg unterteilt wird, so
daß eine erste Kammer 71 und eine zweite Kammer 72
gebildet werden. Die erste Kammer 71 ist beispielsweise
mit einer Probe gefüllt, wie einer Probelösung, deren
Brechungszahl gemessen werden soll, während die zweite
Kammer 72 mit einem Bezugsmaterial, beispielsweise einem
Lösungsmittel für die Probe, gefüllt ist.
Nach Durchtritt durch die zweite Kammer 72 und die
Trennplatte 27b gelangt der Lichtstrom L2 zum Reflektor 28
über die erste Kammer 71, während der Lichtstrom L1 nur
durch die zweite Kammer 72 tritt. Nach Reflexion durch den
Reflektor 28 bewegen sich die Lichtströme L1, L2 weiter in
einer Richtung, die im wesentlichen entgegengesetzt zu
jener nach Fig. 4 ist. Somit wird der Lichtstrom L2, der
sowohl durch die Probelösung in der ersten Kammer 71 als
auch das Lösungsmittel in der zweiten Kammer 72
hindurchgetreten ist, entsprechend dem
Brechungszahlunterschied zwischen der Probelösung und dem
Lösungsmittel abgelenkt. Andererseits wird der Lichtstrom
L1, der nur durch das Lösungsmittel hindurchgetreten ist,
nicht gemäß einem Brechungszahlunterschied abgelenkt.
Somit entspricht der Abstand zwischen den Stellungen der
Bilder der Öffnungen 24a, 24b in der Spaltbacke 24, der
durch den eindimensionalen Bildsensor 29 erfaßt wird, dem
Unterschied in der Brechungszahl zwischen der Probelösung
und dem Lösungsmittel. Das vorstehend Ausgeführte gilt
ebenfalls für den Fall, in dem die erste Kammer 71 mit dem
Lösungsmittel gefüllt ist, während die zweite Kammer 72
mit der Probelösung gefüllt ist. Spezifischer ausgedrückt,
der Lichtstrom L2, der durch die Trennplatte 27b
hindurchgetreten ist, wird entsprechend dem
Brechungszahlunterschied abgelenkt, während der Lichtstrom
L2, der nur durch die zweite Kammer 72 hindurchgetreten
ist, nicht entsprechend dem Brechungszahlunterschied
abgelenkt wird.
Die an der Rückseite des Abbildungsobjektivs 25
angeordnete Blendenöffnung 26 filtert räumlich die
Lichtströme L1, L2 ausreichend, so daß der Lichtstrom L2
definiert durch die Trennplatte 27b der Zelle 27
hindurchtritt und der Lichtfluß L1 definiert lediglich
durch die zweite Kammer 72 der Zelle 27 tritt. Es ist
daher möglich, daß der Lichtstrom L2, der sowohl durch die
Probelösung und das Lösungsmittel und der Lichtstrom L1,
der allein durch das Lösungsmittel hindurchgetreten ist,
definiert voneinander getrennt werden und jeweils Bilder
auf der Erfassungsfläche am eindimensionalen Bildsensor 29
erzeugen.
Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht zur Darstellung
des Meßprinzips. Fig. 5 zeigt, wie die Lichtströme L1, L2
Bilder auf der Erfassungsfläche des eindimensionalen
Bildsensors 29 erzeugen. Sind sowohl die erste Kammer 71
und die zweite Kammer 72 der Zelle 27 mit dem
Lösungsmittel für die Probelösung gefüllt, so trifft der
Lichtstrom L2 unabgelenkt über einen Lichtweg LREF auf die
Erfassungsfläche des eindimensionalen Bildsensors 29 auf.
Die Stellungsverschiebung ΔX zwischen der Position SREF des
Bilds des nicht abgelenkten Lichtstroms L2 und der
Position S2 des Bilds des abgelenkten Lichtstroms L2, wenn
die erste Kammer 71 mit Probelösung gefüllt ist,
entspricht dem Brechungszahlunterschied zwischen der
Probelösung und dem Lösungsmittel und ist der Unterschied
X1 zwischen der Abbildungsposition S1 des Lichtstroms L1
und der Abbildungsposition S2 des Lichtstroms L2, der vom
eindimensionalen Bildsensor 29 erfaßt wird. Wird jedoch
der Abstand ΔX0 zwischen den Abbildungspositionen S1 und
SREF vorab erhalten, so kann die Positionsverschiebung
ΔX (= ΔX1-ΔX0) erhalten werden.
In der vorstehend aufgeführten Ausführungsform werden die
Lichtwege der Lichtströme L1, L2 durch den Reflektor 28
zurückgeworfen. Entsprechend treten die Lichtströme L1, L2
zweimal durch die Zelle 27 und daher wird der Lichtstrom
L2 zweimal abgelenkt. Dabei entspricht die
Positionsverschiebung ΔX einem Wert, der das Zweifache
des Werts der Verschiebung des Spaltbildes in der
bekannten Anordnung ist, die jeweils in den Fig. 21 und 24
dargestellt ist. Gemäß dem Differentialrefraktometer
dieser Ausführungsform kann der Brechungszahlunterschied
Δn erhalten werden, indem ΔX in der vorstehend
erwähnten Gleichung (3) durch ΔX/2 ersetzt und
schließlich entsprechend folgender Gleichung (7) errechnet
wird:
mit
R: Winkel zwischen dem Lichtstrom L2 und der
Trennplatte 27b der Zelle 27 (Fig. 4),
ℓ: Abstand zwischen der Zelle 27 und der Erfassungsfläche des eindimensionalen Bildsensors.
ℓ: Abstand zwischen der Zelle 27 und der Erfassungsfläche des eindimensionalen Bildsensors.
Wird angenommen, daß der Abstand zwischen den Elementen,
beispielsweise den (nicht dargestellten) Fotodioden des
eindimensionalen Bildsensors 29 gleich 56×10-3 (mm) ist,
so kann ΔX mittels der Verwendung der Zahl m der
Elemente, die zwischen den Spaltabbildungspositionen
vorliegen, durch folgende Gleichung (8) ausgedrückt
werden:
X = m × (56 × 10-3) (mm). (8)
Entsprechend kann die Gleichung (7) in die folgende
Gleichung (9) umgeformt werden:
Fig. 6 ist eine Ansicht, die die Intensitäten der
Ausgangssignale aus dem eindimensionalen Bildsensor 29
darstellt. In Fig. 6 zeigt die Abszisse in einer Richtung
verlaufende Koordinaten, die in der Fluchtungsrichtung der
Elemente des eindimensionalen Bildsensors 29 ausgewählt
sind, während die Ordinate die Intensität eines
Ausgangssignals darstellt. In Fig. 6 entspricht ein
Scheitel P1 dem Lichtstrom L1, ein Scheitel P2a entspricht
einem Lichtstrom L2 in dem Zustand, wo die erste Kammer 71
mit dem Lösungsmittel gefüllt ist, und ein Scheitel P2b
entspricht dem Lichtstrom L2 in dem Zustand, wo die erste
Kammer 71 mit der Probelösung gefüllt ist. In Fig. 5
entspricht der Abstand ΔX1 dem Abstand zwischen den
obersten Punkten der Scheitel P1, P2b, der Abstand ΔXO
entspricht dem Abstand zwischen den obersten Punkten der
Scheitel P1, P2a, und die Positionsverschiebung ΔX
entspricht dem Abstand zwischen den obersten Punkten der
Scheitel P2a, P2b. Diese Abstände sind auch in Fig. 6
dargestellt.
Da der Lichtstrom L1, der beispielsweise den Scheitel P1
bildet, unter Einwirkung der Blende 26 ausreichend
räumlich gefiltert ist, kann der Scheitel P1 eine
ausreichend spitze Form haben. Dies gilt ebenfalls für die
Scheitel P2a, P2b.
Bei der Bestimmung der Scheitelpositionen in dieser
Ausführungsform werden die Flächen der von den Scheiteln
umgebenen Abschnitte und die Koordinatenachse berechnet
(die anschließend als Scheitelflächen bezeichnet werden).
Die Koordinatenwerte, bei welchen die Scheitelflächen in
zwei gleich große Teile unterteilt sind, werden als die
Scheitelpositionen bestimmt. Ein derartiges
Scheitelposition-Bestimmungsverfahren macht es möglich,
die Scheitelpositionen genauer zu bestimmen als den
Abstand zwischen den benachbarten Elementen im
eindimensionalen Bildsensor 29.
Zur Bestimmung der Scheitelpositonen kann alternativ ein
Verfahren verwendet werden, bei dem die von jedem Element
des eindimensionalen Bildsensors 29 erfaßte Lichtmenge Ii
als Gewichtung verwendet wird, und die
Durchschnittsposition xM entsprechend der folgenden
Gleichung (10) berechnet wird, und die in dieser Weise
berechnete Durchschnittsposition xM als Scheitelposition
verwendet wird:
wobei
x: Koordinatenpositionen auf der Erfassungsfläche
des eindimensionalen Bildsensors 29.
Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß die Daten,
die von der Durchschnittsposition xM abweichen, zu stark
betont werden. Entsprechend dem vorstehend aufgeführten
Verfahren, bei dem die Koordinatenposition, die jede
Scheitelfläche in zwei gleiche Teile aufteilt, als
jeweilige Scheitelposition bestimmt wird, ist die
Bedeutung des gesamten Lichts gleichmäßig gemacht, und
nahezu das gesamte empfangene Licht wird in Form
effektiver Daten verarbeitet. Somit hat dieses Verfahren
den Vorteil, die Genauigkeit der Scheitelpositionen zu
verbessern.
Zur Bestimmung der Scheitelpositionen kann beispielsweise
ebenfalls das in JP-A-2 95 935/1988 offenbarte Verfahren
verwendet werden. Gemäß diesem in der offengelegten
Veröffentlichung angegebenen Verfahren wird, wenn Licht
beispielsweise durch fünf Elemente im eindimensionalen
Bildsensor empfangen wird, der Schwerpunkt eines Fünfecks,
der auf einer Kurve gebildet wird, die die Beziehung
zwischen den Lichtmengen und Koordinatenpositionen angibt,
als Scheitelposition bestimmt. Darauf wird als
Scheitelhöhe die Höhe eines Dreiecks mit vorgegebener
Grundlinie bestimmt, dessen Fläche gleich der Fläche des
Fünfecks ist. Demzufolge werden, selbst wenn die
Scheitelintensitätsposition des auf den Bildsensor
einfallenden Lichtes, das sich in einem nicht
fotoelektrischen Umformungsbereich befindet, die
Scheitelposition und die Höhe genau erfaßt. Dieses
Verfahren kann es ferner möglich machen, die
Scheitelpositionen genauer zu bestimmen als den Abstand
zwischen den benachbarten Elementen.
Fig. 7 zeigt die zeitabhängigen Veränderungen der
Scheitelpositionskoordinaten x1 des Scheitels P1, der dem
Lichtstrom L1 (siehe Fig. 6) entspricht und die
Scheitelpositionskoordinaten x2a des Scheitels P2a, der
dem Lichtstrom L2 in dem Zustand entspricht, bei dem die
erste Kammer 71 mit dem Lösungsmittel gefüllt ist (siehe
Fig. 6). Die Abbildungspositionen der Lichtströme L1, L2
werden durch mechanische Schwingungen, Luftströme od. dgl.
beeinflußt und schwanken zeitabhängig, wie jeweils durch
die Kurven ℓ 1, ℓ 2 dargestellt ist. Derartige Schwankungen
der Abbildungspositionen erscheinen gleichfalls an den
Lichtströmen L1, L2. Entsprechend erfährt der Abstand XO
zwischen den Abbildungspositionen der Lichtströme L1, L2
keine wesentliche zeitabhängige Änderung, wie durch die
Kurve ℓo angegeben ist. Die von den Erfindern der
vorliegenden Erfindung vorgenommene Prüfung ergab, daß die
zeitabhängige Schwankung des Abstands ΔXO nur +/-2/1000
(mm) beträgt.
Somit kann der Abstand ΔXO genau gemessen werden, wobei
der Einfluß von mechanischen Schwingungen und dgl.
ausgeschlossen ist. Diese Ausführungen sind auch für den
Fall gültig, wo die erste Kammer 71 der Zelle 27 mit einer
Probelösung gefüllt ist. Entsprechend kann der Abstand
ΔX1 in Fig. 5 genau gemessen werden. Somit kann die
Positionsverschiebung ΔX mit hoher Genauigkeit erhalten
werden. Insbesondere ist diese Ausführungsform so
aufgebaut, daß rechtzeitig der durch die Probelösung
hindurchgetretene Lichtstrom L2 und der allein durch das
Lösungsmittel hindurchgetretene Lichtstrom L1 erfaßt
werden. Somit tritt der Einfluß von mechanischen
Schwingungen, Luftschwankungen od. dgl. gemeinsam auf den
Lichtströmen L1, L2 in der Form von Schwankungen von deren
Abbildungspositonen auf. Somit können die Abstände
zwischen den Abbildungspositonen genau gemessen werden,
wobei Fehlerfaktoren, wie sie vorausgehend aufgeführt
wurden, sich annullieren.
Es sei beispielsweise angenommen, daß der Abstand ℓ
zwischen der Zelle 27 und dem eindimensionalen Bildsensor
29 gleich 300 (mm) und der Winkel R gleich 45° ist; die zu
erfassende Mindestempfindlichkeit Δnmin wird dabei durch
folgende Gleichung (11) angegeben:
Wie vorstehend beschrieben wurde, wird der Einfluß von
mechanischen Schwingungen od. dgl. minimiert, so daß die
durch die Gleichung (11) ausgedrückte, zu erfassende
Empfindlichkeit mühelos erhalten werden kann.
Wie beschrieben, enthält die Anordnung dieser
Ausführungsform ein mechanisch angetriebenes Element, wie
die Korrekturglasplatte 7 beim ersten Stand der Technik
gemäß Fig. 21 oder beim Zerhacker 17 im zweiten Stand der
Technik nach Fig. 24. Das heißt, die jeweiligen
Bauelemente sind während der Messung immer stationär. Dies
verhindert nicht nur das Auftreten unerwünschter
mechanischer Schwingungen, sondern verringert auch die
Anzahl der Bauelemente und ist somit im Hinblick auf die
Kostenverringerung von Vorteil. Ferner kann die
Positionsverschiebung X der Abbildungsposition des
Lichtstroms L2 mit hoher Genauigkeit gemessen werden, ohne
Einfluß von mechanischen Schwingungen, zeitabhängige
Änderungen der (nicht dargestellten) optischen Basis
od. dgl., so daß die Brechungszahl mit sehr hoher
Genauigkeit gemessen werden kann.
Ferner werden die beiden Lichtströme L1, L2 aus dem Licht
der einzigen Lichtquelle 21 gebildet und anschließend
durch die Blende 26 räumlich gefiltert, wodurch die
Lichtströme L1, L2 als definiert voneinander getrennte
Strahlen auf die Zelle 27 auffallen. Dies gewährleistet,
daß der Lichtstrom L2 durch sowohl die Probelösung als
auch das Lösungsmittel hindurchtritt und der Lichtstrom L1
allein durch das Lösungsmittel tritt. Ferner ist die
Spaltbacke 24 zur Bildung der Lichtströme L1, L2 aus dem
Licht der Lichtquelle in einer solchen Position
angebracht, daß die Spaltbacke 24 und der eindimensionale
Bildensor 29 bezüglich des Abbildungsobjektivs 25 einander
optisch zugeordnet sind. Somit werden die Bilder der
Öffnungen 24a, 24b in der Spaltbacke 24 klar auf der
Erfassungsfläche des eindimensionalen Bildsensors 29
abgebildet. Diese beiden vorstehend aufgeführten Faktoren
machen es möglich, den Abstand ΔX1 zwischen den
Positionen der Bilder der Öffnungen 24a, 24b in der
Spaltbacke 24 mittels des eindimensionalen Bildsensors 29
mit viel höherer Genauigkeit zu messen.
Als Zelle, die eine Probe und ein Bezugsmaterial getrennt
voneinander aufnimmt, kann jede der Zellen verwendet
werden, die jeweils in den Fig. 8 bis 11 gezeigt sind,
anstatt der Zelle 27 in Fig. 4. In jeder der Zellen in den
Fig. 8 bis 11 wird ein Zellbehälter 40 durch einen
transparenten Gehäusekörper mit rechteckförmigem
Querschnitt gebildet, und der Innenraum des Zellbehälters
40 wird durch eine transparente Trennplatte 41 mit V-
förmigem Querschnitt gebildet. Beispielsweise wird eine
Probe, deren Brechungszahl gemessen werden soll, in eine
Kammer 42 gebracht, während ein Bezugsmaterial mit
bekannter Brechungszahl in die andere Kammer 43
eingebracht wird. Wird eine derartige Zelle verwendet, so
kann dafür gesorgt werden, daß der Lichtstrom L2 durch die
Trennplatte 41 hindurchtritt. In diesem Falle wird, wenn
der Lichtstrom L2 einmal durch die Zelle hindurchtritt,
der Lichtstrom L2 zweimal abgelenkt, entsprechend dem
Brechungszahlunterschied zwischen der Probe und dem
Bezugsmaterial. Demzufolge wird die Größe der Ablenkung im
Vergleich zu dem Fall bei Verwendung der Zelle 27 nach
Fig. 4 verdoppelt. Dies kann ferner die Meßgenauigkeit der
Brechungszahl verbessern.
Fig. 12 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer verwendbaren
Zelle. Diese Zelle verwendet einen V-förmigen Block 45 mit
einer V-förmigen Konkavität 45a, bestehend aus einem
transparenten Festkörper mit bekannter Brechungszahl. Eine
feste oder flüssige Probe 46, deren Brechungszahl gemessen
werden soll, wird in der Konkavität 45a des V-förmigen
Blocks 45 aufgenommen. Bei dieser Zelle dient der V-Block
45 als Bezugsmaterial.
Außer den vorstehend aufgeführten Zellen kann ebenfalls
eine Zelle verwendet werden, die derart ausgeführt ist,
daß, wenn zwei Lichtströme gleichzeitig auf die Zelle
auffallen, der eine Lichtstrom sowohl durch eine Probe und
ein Bezugsmaterial tritt, während der andere Lichtstrom
allein entweder durch die Probe oder das Bezugsmaterial
tritt.
Ferner kann eine Zelle verwendet werden, die derart
aufgebaut ist, daß beide Lichtströme sowohl durch eine
Probe und ein Bezugsmaterial hindurchtreten. In diesem
Falle ist es jedoch erforderlich, daß die Winkel, die
jeweils durch die beiden Lichtströme und eine Trennplatte
gebildet werden, die die Probe und das Bezugsmaterial
voneinander trennt, sich voneinander unterscheiden, so daß
die Lichtströme nach ihrer Ablenkung nicht parallel in
ihren Strömungsrichtungen sind.
Ferner müssen Probe und Bezugsmaterial nicht notwendig ein
Fluid, wie eine Flüssigkeit, sein, sondern können ein
Feststoff sein.
Fig. 13 ist ein schematischer Grundriß eines grundlegenden
Aufbaus eines Differentialrefraktometers entsprechend
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform, während
Fig. 14 eine Vorderansicht der Anordnung nach Fig. 13 ist.
In den Fig. 13 und 14 sind die Teile, die denen gemäß den
Fig. 1 und 2 entsprechen, mit den gleichen dort
verwendeten Bezugszeichen bezeichnet.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 13 und 14 wird eine
Zelle 50, die ähnlich der Brice-Zelle nach Fig. 22 ist,
anstelle der Zelle 27 nach den Fig. 1 und 2 verwendet. Der
Lichtstrom L2 tritt durch die Zelle 50, während der
Lichtstrom L1 sich in der Luft außerhalb der Zelle 50
ausbreitet. Der Innenraum der Zelle 50 wird durch eine
Trennplatte in zwei Kammern unterteilt, die geneigt
gegenüber dem Lichtstrom L2 verläuft. Eine Probe, deren
Brechungszahl gemessen werden soll, wird in einer Kammer
der Zelle aufgenommen, während ein Bezugsmaterial mit
bekannter Brechungszahl in der anderen Kammer aufgenommen
wird. Dieses Bezugsmaterial kann Luft sein.
Bei der vorstehend erwähnten Anordnung wird der Lichtstrom
L2 entsprechend dem Brechungszahlunterschied zwischen der
Probe und dem Bezugsmaterial abgelenkt. Andererseits wird
der Lichtstrom L1 nicht entsprechend dem
Brechungszahlunterschied abgelenkt. Somit entspricht der
Abstand zwischen den Abbildungspositionen der Lichtströme
L1, L2, der durch den eindimensionalen Bildsensor 29
erfaßt wird, dem Brechungszahlunterschied. Somit kann
diese Ausführungsform ein Betriebsergebnis ähnlich wie das
in der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 und 2 erzielte
erreichen.
Als Alternative kann gemäß Fig. 15 im Lichtweg des durch
den Außenraum der Zelle 50 hindurchtretenden Lichtstroms
L1 eine leere Zelle 53 angeordnet sein, die ähnlich wie
die Zelle 50 aufgebaut ist und die in ihren beiden Kammern
Luft aufweist. In diesem Falle wird der von der Zelle 50
auf den Lichtstrom L2 ausgeübte Einfluß annulliert werden,
indem der Abstand zwischen den Abbildungspositionen der
Lichtströme L1, L2 durch den eindimensionalen Bildsensor
29 erfaßt wird. Dies kann ferner die Genauigkeit der
Messung der Brechungszahl verbessern. Als Alternative kann
eine Feststoff-Zelle aus transparentem festen Werkstoff
verwendet werden, anstelle der leeren Zelle 53.
Als Zelle 50 kann als Alternative eine Zelle verwendet
werden, die eine Trennplatte mit V-förmigem Querschnitt
hat, die ähnlich einer der Zellen der Fig. 8 bis 11, oder
einer Zelle gemäß Fig. 12, ausgebildet ist. Bei Verwendung
einer derartigen Zelle kann der Lichtstrom L2 zweimal
abgelenkt werden, wenn der Lichtstrom L2 einmal durch die
Zelle hindurchtritt. Dies kann ferner die Meßgenauigkeit
der Brechungszahl verbessern.
In jeder der vorstehenden Ausführungsformen ist die
Spaltbacke 24 so angeordnet, daß sie zwei voneinander
getrennte Lichtströme L1, L2 bildet. Anstelle der
Spaltbacke 24 kann als Alternative ein lichtdurchlässiges
Element verwendet werden, das ein Bild trägt, das
mindestens zwei Kennungsabschnitte hat. Genauer gesagt,
kann das lichtdurchlässige Element beispielsweise derart
ausgebildet sein, daß ein transparentes plattenartiges
Element 33 gemäß Fig. 16 mindestens zwei
Lichtabfangabschnitte 31, 32 hat (in Fig. 16 gestrichelt),
die als Muster ausgebildet sind und die als
Kennungsabschnitte dienen. Als Alternative kann das
lichtdurchlässige Element gemäß Fig. 17 umgekehrt zum
lichtdurchlässigen Element nach Fig. 16 bezüglich der
Anordnung der Lichtabfangabschnitte und der
lichtdurchlässigen Abschnitte ausgebildet sein.
Jeder der Lichtabfangabschnitte kann beliebige Form haben,
die gemäß Fig. 18 dreieckförmig ist. Ferner kann ein
lichtdurchlässiges Element gemäß Fig. 19 verwendet werden,
wobei ein transparentes plattenartiges Element 35 einen
rechteckförmigen Lichtabfangabschnitt 36 hat, dessen beide
Enden 36a, 36b beispielsweise als die beiden
Kennungsabschnitte dienen. Ferner kann ein
lichtdurchlässiges Element gemäß Fig. 20 verwendet werden,
bei dem ein transparentes plattenartiges Element 37 eine
Skala 38 auf seiner Oberfläche aufweist. Wird somit ein
lichtdurchlässiges Element verwendet, das ein Bild trägt,
das mindestens zwei Kennungsabschnitte hat, so ist es
möglich, abhängig von einem Erfassungsausgangssignal aus
dem eindimensionalen Bildsensor 29 die Größe der Ablenkung
des Lichtes zu erhalten, das durch die Probe und das
Bezugsmaterial hindurchgetreten ist.
In jeder der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
wird als Raumfilter die Blende 26 verwendet, die ein Loch
auf der optischen Achse des Abbildungsobjektivs 25 hat und
das in der Nachbarschaft der Rückseite des
Abbildungsobjektivs 25 angeordnet ist. Jedoch sind Form
und Position des Raumfilters nicht auf die in jedem der
vorstehend erwähnten Ausführungsformen verwendeten
begrenzt. Das Raumfilter kann derart geformt und
positioniert sein, daß die auf den eindimensionalen
Bildsensor 29 auffallenden Lichtabschnitte definiert in
den Lichtabschnitt geteilt werden, der durch die
Trennplatte 27b der Zelle 27 hindurchgetreten ist und den
Lichtabschnitt, der nicht durch diese Platte
hindurchgetreten ist. Insbesondere kann in jeder der
Anordnungen der Fig. 1 und 2, der Fig. 13 und 14 und der
Fig. 15 anstelle der Blende 26 ein Raumfilter verwendet
werden, das ein Loch oder zwei Löcher in einer beliebigen
Position zwischen der Spaltbacke 24 und dem
eindimensionalen Bildsensor 29 hat. Das heißt, das
Raumfilter 26a, das durch ein plattenartiges Element mit
zwei Löchern gemäß Fig. 1, Fig. 13 oder Fig. 15 gebildet
wird, kann anstelle der Blende 26 zwischen der
Kondensorlinse 23 und dem Abbildungsobjektiv 25 angebracht
sein. Die Anzahl derartiger Raumfilter ist nicht auf eines
beschränkt, sondern eine Anzahl derartiger Raumfilter
kann im Lichtweg von der Spaltbacke 24 zum
eindimensionalen Bildsensor 29 liegen.
Die Lichtausschnittplatte 30 kann beispielsweise zwischen
der Blende 26 und der Zelle 27, oder zwischen der Zelle 27
und dem Reflektor 28 angeordnet sein. Es können auch eine
Anzahl Lichtausschnittplatten verwendet werden.
In jeder der vorstehenden Ausführungsformen werden die
Lichtwege der Lichtströme L1, L2 mittels des Reflektors 28
zurückgeworfen. Dies ergibt nicht nur einen kompakten
Entwurf für die Gesamtanordnung, sondern veranlaßt jeden
Lichtstrom L1 oder L2 zweimal, durch die Zelle 27
hindurchzutreten und erhöht die Größe der Ablenkung des
Lichtstroms L2, womit die Meßgenauigkeit verbessert wird.
Jedoch ist der Reflektor 28 nicht unbedingt erforderlich.
Es kann eine lineare Anordnung vorgesehen werden, bei der
der eindimensionale Bildsensor 29 rückwärts der Zelle 27
ohne die Verwendung des Reflektors 28 angeordnet ist, so
daß jeder Lichtstrom L1 oder L2 einmal durch die Zelle 27
hindurchtritt.
Es versteht sich, daß verschiedene Abänderungen der
Erfindung im Rahmen der anliegenden Ansprüche möglich sind
und von der Erfindung mitumfaßt werden.
Claims (15)
1. Differentialrefraktometer, bei dem Licht einer
Lichtquelle (21) auf einem Objektiv (25) konzentriert
wird, das derart konzentrierte Licht zu einer Zelle
(26, 50) geführt wird, die eine Probe aufnimmt, deren
Brechungszahl gemessen werden soll, sowie ein
Bezugsmaterial, dessen Brechungszahl als Bezugswert
verwendet wird, die Probe und das Bezugsmaterial
getrennt voneinander in der Zelle (27, 50)
untergebracht sind, das durch die Zelle (27, 50)
hindurchgetretene Licht zu einem Bildsensor (29)
geführt wird und die Größe der Lichtablenkung als Folge
des Brechungszahlunterschiedes zwischen der Probe und
dem Bezugsmaterial gemessen wird, um dadurch die
Brechungszahl der Probe zu erhalten, gekennzeichnet
durch:
ein lichtdurchlässiges Element (24), das in einer solchen Stellung angeordnet ist, daß das lichtdurchlässige Element (24) und der Bildsensor (29) bezüglich des Objektivs (25) optisch zugeordnet sind, und das lichtdurchlässige Element (24) ein Bild trägt, das mindestens zwei Kennungsabschnitte hat; und
ein Raumfilter (26, 26a), das zwischen dem lichtdurchlässigen Element (24) und dem Bildsensor (29) angeordnet ist und Lichtabschnitte räumlich filtern kann, die durch die beiden Kennungsabschnitte hindurchgetreten sind, und das Raumfilter (26, 26a) mindestens einen der somit räumlich gefilterten Lichtabschnitte veranlaßt, durch die Zelle hindurchzutreten.
ein lichtdurchlässiges Element (24), das in einer solchen Stellung angeordnet ist, daß das lichtdurchlässige Element (24) und der Bildsensor (29) bezüglich des Objektivs (25) optisch zugeordnet sind, und das lichtdurchlässige Element (24) ein Bild trägt, das mindestens zwei Kennungsabschnitte hat; und
ein Raumfilter (26, 26a), das zwischen dem lichtdurchlässigen Element (24) und dem Bildsensor (29) angeordnet ist und Lichtabschnitte räumlich filtern kann, die durch die beiden Kennungsabschnitte hindurchgetreten sind, und das Raumfilter (26, 26a) mindestens einen der somit räumlich gefilterten Lichtabschnitte veranlaßt, durch die Zelle hindurchzutreten.
2. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lichtabschnitt, der durch einen
der beiden Kennungsabschnitte hindurchgetreten ist,
sowohl durch die Probe und das in der Zelle (50)
befindliche Bezugsmaterial hindurchtritt; und
der Lichtabschnitt, der durch den anderen
Kennungsabschnitt hindurchgetreten ist, durch den
Außenbereich der Zelle hindurchtritt.
3. Differentialrefraktometer nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lichtabschnitt, der durch den
Außenbereich der Zelle (50) hindurchtreten soll, sich
in Luft ausbreitet.
4. Differentialrefraktometer nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine leere Zelle (51) mit Luft in
den Lichtweg des Lichtabschnitts eingeschaltet ist, der
durch den Außenbereich der Zelle (50) hindurchtreten
soll.
5. Differentialrefraktometer nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Feststoff-Zelle aus einem
transparentem Festkörper in den Lichtweg des
Lichtabschnitts zwischengeschaltet ist, der durch den
Außenbereich der Zelle (50) hindurchtreten soll.
6. Differentialrefraktometer nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zelle (50) eine Brice-Zelle
ist.
7. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Raumfilter (26, 26a) die
Lichtabschnitte räumlich filtern kann, die durch die
beiden Kennungsabschnitte hindurch in einen
Lichtabschnitt eingetreten sind, der durch die Probe
oder das Bezugsmaterial in der Zelle (50)
hindurchtreten kann, und in einen Lichtabschnitt, der
durch sowohl die Probe und das Bezugsmaterial in der
Zelle (27, 50) hindurchtreten kann, so daß der
Lichtabschnitt entsprechend dem
Brechungszahlunterschied zwischen Probe und
Bezugsmaterial abgelenkt wird.
8. Differentialrefraktometer nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zelle (27, 50) eine Trennplatte
(27b, 41) hat, die derart angeordnet ist, daß sie im
wesentlichen vertikal zu der Ebene liegt, die sowohl
den Lichtweg des Lichtabschnitts enthält, den durch die
Probe oder das Bezugsmaterial hindurchtritt, als auch
den Lichtweg des Lichtabschnitts, der sowohl durch die
Probe als auch durch das Bezugsmaterial hindurchtritt
und der entsprechend dem Brechungszahlunterschied
zwischen Probe und Bezugsmaterial abgelenkt wird, und
daß sie gegenüber dem Lichtweg des Lichtabschnitts, der
sowohl durch die Probe und das Bezugsmaterial
hindurchtritt, geneigt ist, und Probe und
Bezugsmaterial durch die Trennplatte (27b, 41) geteilt
werden.
9. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zelle durch einen Blockkörper
(45) aus einem transparenten Feststoff mit bekannter
Brechungszahl gebildet wird, und der Blockkörper (45)
eine Konkavität aufweist, in der die Probe (46)
eingebracht wird.
10. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das lichtdurchlässige Element eine
Spaltbacke (24) ist, die mindestens zwei Öffnungen
(24a, 24b) hat.
11. Differentialrefraktometer nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Position eines Bildes, das auf
der Erfassungsfläche des Bildsensors (29) durch jeden
der Lichtabschnitte gebildet wird, die durch die
Öffnungen (24a, 24b) hindurchgetreten sind, in Form von
Koordinaten einer Position erfaßt wird, in der die
Scheitelfläche einer Kurve, die die Beziehung zwischen
der Position am Bildsensor und die Intensität eines
Ausgangssignals hiervon herstellt, in zwei gleiche
Teile unterteilt wird.
12. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das lichtdurchlässige Element als
transparentes plattenartiges Element (33, 35) gefertigt
ist, das einen Lichtabfangabschnitt (31, 32, 36) mit
mindestens zwei Kennungsabschnitten aufweist.
13. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das lichtdurchlässige Element als
transparentes plattenartiges Element (37) mit einem
Maßstab (38) ausgestaltet ist.
14. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Lichtausschnittplatte (30)
zwischen dem lichtdurchlässigen Element (24) und dem
Bildsensor (29) angeordnet ist, um den Einfall von
unnötigem Umgebungslicht auf dem Bildsensor (29) zu
verhindern.
15. Differentialrefraktometer nach Anspruch 1, ferner
gekennzeichnet durch einen Reflektor (28), um das Licht
zu reflektieren, das über das Objektiv (25) durch die
Zelle (27, 50) hindurchgetreten ist, und der Reflektor
(28) derart angeordnet ist, daß das reflektierte Licht
durch die Zelle (27, 50) zum Bildsensor (29) geleitet
wird.
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Also Published As
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