DE4033292A1 - Ueberwachungsvorrichtung fuer mobile atemgeraete - Google Patents
Ueberwachungsvorrichtung fuer mobile atemgeraeteInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Überwachungsvor
richtung für mobile Atemgeräte. Derartige mobile Atemgeräte
werden z. B. von Tauchern, von Feuerwehrleuten bei der
Brandbekämpfung oder allgemein dann eingesetzt, wenn die
Luft mit Schadstoffen belastet ist, die ein freies Atmen
unmöglich machen. Mobile Atemgeräte bestehen üblicherweise
aus einem oder zwei Metallflaschen, die z. B. auf dem Rücken
des Benutzers mitgeführt werden und in denen ein
hochkomprimiertes Sauerstoff-Gas-Gemisch mit einem Druck von
z. B. bis 350 bar enthalten ist. Dieses Sauerstoff-Gas-
Gemisch wird im folgenden vereinfacht als Atemluft oder
einfach Luft bezeichnet. Die Atemluft wird den Flaschen
über ein Absperrventil entnommen und vom Benutzer mittels
eines sogenannten Lungenautomaten eingeatmet.
Die Problematik der Benutzung derartiger Atemgeräte wird
zunächst am Beispiel des Gerätetauchens beschrieben:
Beim Gerätetauchen werden heute, im professionellen
Einsatz, Tiefen von über hundert Metern erreicht, und auch
beim Sporttauchen werden von geübten Tauchern beträchtliche
Tiefen erzielt.
Mit zunehmender Wassertiefe erhöht sich der auf den Taucher
wirkende hydrostatische Druck, was dazu führt, daß das
Körpergewebe eine höhere Menge an inerten Gasen, d. h. ins
besondere an Stickstoff aufnimmt. Beim Auftauchen und der
damit einhergehenden Druckverminderung kehrt sich dieser
Vorgang um. Erfolgt die Druckverminderung schneller, als
das freiwerdende Gas abgeführt und abgeatmet werden kann,
entsteht die Dekompressionskrankheit, die in leichteren
Fällen zur vorübergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung, in
schwereren Fällen aber zu bleibenden Gesundheitsschäden und
sogar zum Tode führen kann. Um ein zu schnelles Freisetzen
der inerten Gase zu verhindern, müssen Taucher deshalb beim
Wiederauftauchen nach längerem Aufenthalt in größerer
Tiefe in bestimmten Tiefen längere Auftauchpausen einlegen,
die als sogenannte Dekompressionsstops bezeichnet werden.
Die Zeitdauer der notwendigen Dekompressionsstops ist
schwierig zu berechnen, da der menschliche Körper eine
Vielzahl von unterschiedlichen Gewebearten aufweist, die
sich sowohl in bezug auf das Sättigungs- und Entsät
tigungsverhalten in Abhängigkeit von Tauchtiefe und
Tauchzeit als auch in der medizinischen Gefährdung
unterscheiden. Taucher benutzen deshalb gewöhnlicherweise
Tauchtabellen, in denen die Dekompressionszeiten in
Abhängigkeit von der erreichten Tauchtiefe und der
Tauchzeit angegeben sind, oder sie benutzen Tauchcomputer,
in denen das Sättigungs- und Entsättigungsverhalten einer
ausgewählten Zahl von Gewebearten mathematisch simuliert
und die damit ermittelten Dekompressionszeiten dem Taucher
über entsprechende Display-Einrichtungen angezeigt werden.
Einen Überblick über die Problematik der Dekompression gibt
z. B. das Werk von A.A. Bühlmann: Decompression-Decompres
sion Sickness, Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo 1984,
ISBN 3-540-13308-9 und zwar insbesondere die Seiten 1-62
vom medizinischen Aspekt, und die Seiten 63-67 über die
Dekompressionsberechnung. Die Seiten 68-82 enthalten
Dekompressionstafeln für Taucher.
Bevor der Taucher also eine solchen Tauchgang unternimmt,
muß er sicherstellen, daß der von ihm mitgeführte
Luftvorrat für die geplante Aufenthaltsdauer und für die
Aufstiegszeit ausreichend ist.
Die Bestimmung des erforderlichen Luftvorrates stößt aber
auf erhebliche Schwierigkeiten: Die vom Taucher pro Minute
aufgenommene Luftmenge ist nicht konstant, sondern ändert
sich z. B. mit der körperlichen Belastung. Bei Angst- und
Panikzuständen kann sich der Luftverbrauch durch die
sogenannte Hyperventilation sprunghaft erhöhen. Weiterhin
ist die entnommene Luftmenge selbstverständlich vom
jeweiligen Umgebungsdruck abhängig und hängt somit davon
ab, welche Tiefen der Taucher aufsucht.
Der Taucher bedarf deshalb einer Überwachungseinrichtung,
um den tatsächlichen Luftverbrauch und die noch mögliche
Aufenthaltsdauer unter Wasser abschätzen zu können.
Derzeit verwenden Taucher zur Überwachung des Luftvorrates
Druckmeßgeräte, die über einen Schlauch mit dem Atemgerät
verbunden sind und den aktuellen Druck des Luftvorrates im
Behälter anzeigen. Da der Druck mit zunehmender Entnahme
der Luft aus der Flasche absinkt, kann damit, entsprechende
Erfahrung vorausgesetzt, einigermaßen die noch verbleibende
Atemzeit abgeschätzt werden.
Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, siehe z. B. US-
Patente 47 94 803 oder 45 86 136, eine Überwachungseinrich
tung in der Weise zu gestalten, daß aus dem gemessenen
Flaschendruck unmittelbar die für den Taucher noch zur
Verfügung stehende Restzeit ermittelt und angezeigt werden
kann. Diese Vorrichtungen haben jedoch den Nachteil, daß
sie über einen Schlauch mit dem Atemgerät verbunden und
darum in ihrer Bedienung sehr unhandlich sind und außerdem
den Bewegungsspielraum des Tauchers beeinträchtigen können.
Um diesem Problem zu begegnen, ist in dem australischen
Patentdokument AU-B-78 218/87 vorgeschlagen worden, statt
des Schlauches eine Ultraschallübertragung zwischen dem
Drucksensor an der Flasche und einer Anzeigeeinrichtung
vorzusehen. Die Empfangs- und Anzeigevorrichtung ist in
diesem Fall an der Gesichtsmaske des Tauchers angeordnet.
Die Verwendung derartiger Überwachungsvorrichtungen,
insbesondere, wenn sie mit einer drahtlosen Signalübertra
gung arbeiten, ist aber nur zu vertreten, wenn bestimmte
Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
So muß sichergestellt werden, daß die Signalübertragung vom
Sender zum Empfänger unter allen Umständen korrekt erfolgt,
d. h., daß Bewegungen des Tauchers und des Wassers, externe
Störungen usw. keinen Einfluß auf die Übertragung des
Meßsignals haben.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Denkvermögen ab einer
Tiefe von etwa 30 m durch den hohen N2-Partialdruck, der
eine Art narkotischer Wirkung ausübt (Tiefenrausch),
beeinträchtigt ist. Wenn die Überwachungseinrichtung z. B.
fälschlicherweise einen zu geringen Luftvorrat anzeigt,
kann dies auch bei erfahrenen Tauchern zu unüberlegten,
panikartigen Reaktionen führen. Es sollte deshalb
sichergestellt sein, daß die Überwachungseinrichtung
möglichst nie, auch nicht kurzzeitig, ein falsches Signal
anzeigt.
Die vorstehend für das Gerätetauchen beschriebenen Probleme
treffen, in entsprechend abgewandelter Weise, auch für den
Einsatz von Atemgeräten der Brand- und Katastrophen
bekämpfung und bei sonstigen Anwendungen zu. Auch hier
benötigt der Benutzer eine exakte Angabe der noch zur
Verfügung stehenden Atemzeit, um z. B. seinen Rückweg
entsprechend rechtzeitig antreten zu können. Weiterhin
befindet sich auch hier der Benutzer in der Regel in einem
besonderen Streßzustand, und es muß darauf geachtet werden,
daß Fehlmessungen und Fehlangaben soweit wie möglich
vermieden werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, eine Überwachungsvorrichtung für mobile
Atemgeräte zu schaffen, durch die der Benutzer zumindest
über seinen Luftvorrat informiert wird und die zuverlässig
und insbesondere frei von äußeren Störeinflüssen arbeitet
und deren Anzeige auf einfache Weise ablesbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des
Anspruchs 1 gelöst.
Zu bevorzugende Weiterbildungen der Vorrichtung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Überwachungsvorrichtung besteht aus
einer Sendeeinrichtung und aus einer von dieser getrennten
Empfangseinrichtung. Diese Gestaltung hat den Vorteil, daß
die Empfangseinrichtung, die in der Regel unmittelbar mit
der Anzeigeeinrichtung kombiniert ist, im Blickfeld des
Benutzers angeordnet werden kann, ohne daß dessen
Bewegungsspielraum, z. B. durch eine Schlaucheinrichtung,
unnötig eingeschränkt wird und ohne daß zum Ablesen der
Anzeigeeinrichtung eine gesonderte Handhabung erforderlich
ist.
Die Empfangseinrichtung kann somit in beliebiger Weise vom
Benutzer getragen werden. Zu bevorzugen ist, daß die
Empfangseinrichtung unmittelbar am Handgelenk des
Benutzers angeordnet ist. Gegenüber einer Anordung an einer
Gesichtsmaske hat dies den Vorteil, daß der Benutzer keine
Akkommodierungsschwierigkeiten beim Ablesen der Anzeige
hat. Darüber hinaus hat er auch nicht ständig die
Anzeigeinstrumente im Blickfeld, was ihn irritieren oder
ablenken könnte. Die Anordnung am Handgelenk ermöglicht dem
Benutzer, die entsprechenden angezeigten Daten auch dann
einfach abzulesen, wenn er z. B. irgendwelche Verrichtungen
mit den Händen ausführt.
Die drahtlose Signalübertragung birgt aber andererseits er
hebliche Risiken für die Sicherheit der Datenübertragung.
Die Empfangseinrichtung könnte bei dieser Konzeption
Störsignale, wie sie z. B. durch Bewegungen des Tauchers,
aber auch durch externe Quellen verursacht werden, als
Drucksignal interpretieren und damit dem Benutzer falsche,
oder sich häufiger ändernde Werte anzeigen. Dem Benutzer
ist es dann nicht mehr möglich, die Daten zuverlässig
abzulesen.
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht bei der
drahtlosen Übertragung auch davon aus, daß entsprechende
Einsätze oder Tauchgänge in der Regel nicht alleine
unternommen werden, sondern daß mehrere Personen den
Einsatz oder den Tauchgang gemeinsam durchführen. Da
innerhalb einer Rettungsorganisation oder einer Tauchbasis
häufig für alle Mitglieder einer solchen Gruppe identische
Geräte verwendet werden, ist die Gefahr sehr hoch, daß eine
Empfangseinrichtung die Signale der Sendeeinrichtung eines
Nachbarn aufnimmt und dem Benutzer somit falsche Werte
anzeigt.
Es ist möglich, das Problem der Benutzung mehrerer
Überwachungsgeräte innerhalb einer Gruppe dadurch zu lösen,
daß jedem Gerät eine individuelle Sendefrequenz zugewiesen
wird, die nur von einem entsprechend eingestellten
Empfangsgerät empfangen werden kann. Diese Gestaltung hat
aber einige Nachteile. Wollte man eine größere Stückzahl
derartiger Überwachungsgeräte mit unterschiedlichen
Frequenzen zur Verfügung stellen, müßte das für das
einzelne Gerät verbleibende Frequenzband sehr eng bemessen
sein. Dies erfordert aber empfängerseitig einen verhältnis
mäßig hohen technischen Aufwand, um aus mehreren
empfangenen Frequenzen zuverlässig die für das jeweilige
Empfangsgerät bestimmte Frequenz herauszufiltern. Dadurch
wird das Empfangsgerät aufwendig, und die Wahrscheinlich
keit möglicher Fehler steigt.
Auch die Tatsache, daß die Intensität der empfangenen
Signale mit der Entfernung abnimmt, ist nicht ausreichend,
um in diesem Fall eine eindeutige Zuordnung der Geräte
sicherzustellen.
Zum einen würde eine einigermaßen gleichbleibende
Empfangsintensität nur erreicht werden können, wenn Sender
und Empfänger in verhältnismäßig kurzer Entfernung
zueinander angeordnet sind und stets die gleiche räumliche
Zuordnung zueinander aufweisen. Dies ist aber schon dann
nicht der Fall, wenn der Sender am Druckbehälter und der
Empfänger im Bereich des Kopfes oder z. B. einer Gesichts
maske des Benutzers installiert ist. In diesem Fall reicht
bereits eine Kopfdrehung aus, um die räumliche Zuordnung
und damit die Empfangsintensität zu verändern. Ist der
Sender am Druckbehälter und der Empfänger am Handgelenk des
Benutzers installiert, ist, in Abhängigkeit von der
Bewegung des Benutzers, mit starken Schwankungen der
Empfangsintensität zu rechnen. Überdies können weitere
Störungen, z. B. Luftblasen beim Tauchen, die Empfangsinten
sität zusätzlich beeinflussen.
Des weiteren kann der Abstand von unterschiedlichen Benut
zern, z. B. bei der gemeinsamen Bergung von Gegenständen
oder Personen, sehr gering sein, so daß der entfernungs
bedingte Intensitätsunterschied keine Rolle mehr spielt.
Dies trifft z. B. dann zu, wenn ein Taucher versucht, einem
in Schwierigkeiten befindlichen Kollegen zu helfen.
Die erfindungsgemäße Überwachungsvorrichtung löst diese
Probleme sehr zuverlässig. Durch die Verwendung eines
Identifikationssignales ist sichergestellt, daß jedes
Empfangsgerät immer nur die Signale erhält und weiter
verarbeitet, die vom zugeordneten Sendegerät ausgestrahlt
werden. Damit wird nicht nur verhindert, daß Signale
anderer Geräte empfangen werden können; aufgrund des starr
vorgegebenen Identifikationsmusters wird auch verhindert,
daß Signale weiterverarbeitet werden, die von äußeren
Störungen, z. B. von beliebigen anderen Sendern, stammen.
Dies wird dadurch erreicht, daß das Signal nur weiter
verarbeitet wird, wenn es exakt dem jeweiligen Iden
tifikationsmuster entspricht. Daß Störsignale von anderen,
beliebigen Sendern entsprechende Identifikationsmuster
enthalten, ist sehr unwahrscheinlich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform geschieht die
Übertragung der Daten und des Identifikationssignales
digital. Dadurch wird eine größere Zuverlässigkeit der
Datenübertragung erreicht, und es ist außerdem möglich,
eine hohe Zahl von Identifikationsmustern zu wählen, indem
dieses Signal aus einer entsprechend hohen Anzahl einzelner
Bits zusammengesetzt wird.
Es ist möglich, daß jedem Sendeteil bereits bei der
Produktion ein bestimmtes Empfangsteil bzw. umgekehrt
zugeordnet wird. Dies hat jedoch den Nachteil, daß, z. B.
bei einem Ausfall des Empfangsteils, das dazugehörige
Sendeteil ebenfalls unbrauchbar wird und umgekehrt.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung wird
deshalb vorgeschlagen, die Zuordnung zwischen Sendeteil und
Empfangsteil veränderbar zu gestalten.
In diesem Fall wird vorzugsweise vorgesehen, daß das
Sendeteil und das jeweils damit zu verwendende Empfangsteil
in einen Identifikationssignal-Änderungsmodus gebracht
werden können, der es dem Empfangsteil ermöglicht, das
Identifikationssignal des ihm zugeordneten Sendeteils
aufzunehmen und abzuspeichern. Dieser Zuordnungs- oder
Paarungsmodus hat, gemäß einer bevorzugten Weiterbildung,
mehrere Sicherheitsstufen, so daß eine unbeabsichtigte und
fehlerhafte Zuordnung von Sendeteil und Empfangsteil
vermieden wird.
Gemäß einer zu bevorzugenden Weiterbildung sind Sende- und
Empfangsteil so gestaltet, daß der Identifikationssigal-
Änderungsmodus immer von einem Gerät, und vorzugsweise vom
Sendeteil, ausgelöst wird, wobei dieses Gerät dann
vorzugsweise auch ein festes, unveränderbares Iden
tifikationssignal besitzt.
Die Möglichkeit der freien Zuordnung von Sendeteil und
Empfangsteil hat im praktischen Gebrauch erhebliche
Vorteile. Organisationen, wie z. B. eine Tauchbasis, eine
Feuerwehreinheit und dergleichen, verfügen meist über eine
Vielzahl von mobilen Atemgeräten, die bei Anwendung der
erfindungsgemäßen Überwachungsvorrichtung jeweils mit einem
Sendeteil und einem Empfangsteil versehen sind. Fällt in
einer solchen Gruppe z. B. ein Sendeteil und ein Empfangs
teil eines nicht zugeordneten Paares aus, würden bei einer
nicht veränderbaren Zuordnung insgesamt zwei Über
wachungsvorrichtungen unbrauchbar werden. Bei Verwendung
einer veränderbaren Zuordnung könnten die verbleibenden
Geräte weiterhin verwendet werden.
Es ist schließlich auch nicht erforderlich, Empfangsteil
und Sendeteil jeweils so aufzubewahren, daß eine
Verwechselung der Geräte unmöglich ist. Wird festgestellt,
daß die Geräte nicht zusammenpassen, kann jederzeit eine
neue Zuordnung vorgenommen werden.
Weiterhin muß, insbesondere wenn die Überwachungsvorrich
tung beim Tauchen verwendet werden soll, die sowohl beim
Sendeteil als auch beim Empfangsteil notwendige Batterie
druckdicht in dem jeweiligen Gehäuse angeordnet werden und
kann somit nicht selbst vom Benutzer gewechselt werden. Da
damit zu rechnen ist, daß die Batterien von Sendeteil und
Empfangsteil, abhängig vom jeweiligen Gebrauchsprofil,
unterschiedlich schnell verbraucht werden, würden für die
Zeit des Batteriewechsels eines Gerätes, der für gewöhnlich
nur vom Hersteller vorgenommen werden kann, beide Geräte
einer solchen Kombination ausfallen. Auch dieser Nachteil
wird durch die veränderbare Zuordnung vermieden.
Die variable Zuordnung hat weiter den Vorteil, daß einem
Sendegerät auch zwei Empfangsgeräte zugeordnet werden
können. Es ist dann z. B. möglich, daß ein Tauchlehrer zwei
Empfangsgeräte verwendet, mit denen er seinen Luftvorrat
und den Luftvorrat eines mit ihm tauchenden Schülers
beobachten kann. Falls die Geräte zusätzlich mit einer
Luftverbrauchsmessung versehen sind, kann der Tauchlehrer
darüber hinaus aus dieser Anzeige den Streßzustand seines
Schülers beurteilen.
Schließlich ist es auch denkbar, daß insbesondere für die
Empfangseinrichtung, die mit anderen Funktionen kombiniert
werden kann, unterschiedliche Gerätemodelle angeboten
werden, die der Benutzer verwenden können soll, ohne sich
jeweils ein neues Sendeteil beschaffen zu müssen.
Ferner wird die Fabrikation der Überwachungsvorrichtung
durch die veränderbare Zuordnung wesentlich vereinfacht.
Der Identifikationssigal-Änderungsmodus wird vorzugsweise
ausgelöst, indem die Sendeeinrichtung durch eine manuelle
Tätigkeit dazu veranlaßt wird, ein bestimmtes Signal, das
Identifikations-Steuersignal, auszusenden, das dem
Empfangsgerät anzeigt, daß ein Zuordnungsvorgang
stattfinden soll. Um die Zuordnung von mehreren Empfangs
geräten zu einem Sendegerät zu verhindern, können seitens
des Empfangsgerätes entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
vorgesehen werden.
Die eigentliche Zuordnung geschieht, indem mit dem
Identifikations-Steuersignal auch das Identifikationssignal
des Sendeteils ausgestrahlt wird. Das in den Iden
tifikationssignal-Änderungsmodus gebrachte Empfangsgerät
empfängt dieses Identifikationssignal und speichert es in
einem entsprechenden Speicher so lange ab, bis es im Rahmen
einer neuen Zuordnung ein anderes Identifikationssignal
erhält.
Es ist unwahrscheinlich, daß ein dritter, beliebiger
Sender ein Muster abstrahlt, das dem Identifikationssignal
entspricht. Der verbleibende kleine Unsicherheitsfaktor
kann durch eine weitere Sicherheitsmaßnahme stark reduziert
werden, die auch dazu dient, die Auswirkung von Signal
störungen, wie sie z. B. durch Bewegungen des Tauchers
hervorgerufen werden, zu eliminieren.
Eines der bevorzugten Ziele der Überwachungsvorrichtung ist
die Berechnung der dem Benutzer des Atemgerätes noch zur
Verfügung stehenden Atemzeit. Diese Atemzeit wird vorzugs
weise durch eine Recheneinrichtung berechnet, die entweder
im Sendegerät oder im Empfangsgerät installiert ist.
Dadurch kann dem Benutzer des Atemgerätes angezeigt
werden, wie lange die Atemluft bei den aktuellen
Bedingungen noch ausreichen wird.
Gemäß einer zu bevorzugenden Weiterbildung der Erfindung
ist diese Recheneinrichtung im Empfangsteil installiert und
führt die Luftverbrauchsrechnung im Sinne einer Prognose
fort, wenn kein Signal vom Sendeteil erhalten wird. Dadurch
kann ein nach einer Unterbrechung erhaltenes Signal auf
seine Plausibilität überprüft werden.
Wenn also die Empfangseinrichtung infolge einer Störung
kein Signal erhält, rechnet sie den Luftverbrauch so lange
aufgrund der vorausgegangenen Messungen weiter hoch, bis
das nächste Signal zuverlässig empfangen wird. Dann wird
überprüft, ob dieses empfangene Signal in einem gewissen
Toleranzbereich des hochgerechneten Luftverbrauches liegt.
Ist dies der Fall, wird das Signal als neuer Wert
angezeigt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt keine Anzeige.
Vorzugsweise wird auch, solange die Empfangssituation
unklar ist, kein Anzeigewert ausgegeben.
Diese Gestaltung hat den Vorteil, daß zuverlässig
verhindert werden kann, daß die Empfangseinrichtung
aufgrund eines fehlerhaft empfangenen Signals einen
falschen Wert anzeigt, der den Benutzer irritieren könnte.
Die Übertragung der Signale von Sendeteil zu Empfangsteil
kann mit allen für die Signalübertragung geeigneten
Verfahren erfolgen. Falls die Überwachungsvorrichtung unter
Wasser eingesetzt wird, kann die Datenübertragung mit
Ultraschall erfolgen. Besonders bevorzugt ist bei einem
Einsatz unter Wasser jedoch die Verwendung von Funk
signalen, und hier insbesondere die Verwendung von Signalen
im Langwellenbereich, d. h. die Verwendung von Funksignalen
mit einer Frequenz von 5 Hertz bis 100 Kilohertz.
Untersuchungen der Erfinder haben gezeigt, daß zur
elektromagnetischen Übertragung des Signals im Wasser ein
Frequenzbereich zwischen 5 Hertz und 50 Kilohertz besonders
geeignet ist, um die gewünschten Signale zu übertragen.
Sowohl das Sende- als auch das Empfangsteil kann mit
weiteren Funktionen versehen werden.
Wird die Überwachungsvorrichtung beim Tauchen eingesetzt,
kann sie, gemäß einer zu bevorzugenden Weiterbildung der
Erfindung, mit einem Dekompressionsrechner kombiniert
werden. Dieser Computer wird vorzugsweise im Empfangsteil
untergebracht und ist mit einem Drucksensor verbunden, der
den hydrostatischen Druck des Wassers und damit die
Tauchtiefe mißt. Ferner ist ein weiterer Zeitgeber
vorgesehen, durch welchen die Tauchzeit gemessen werden
kann. Durch eine Rechnerschaltung wird aus den gemessenen
Werten von Tauchtiefe und Tauchzeit das Sättigungs- bzw.
Entsättigungsverhalten für eine endliche Anzahl von
Gewebearten bestimmt, wie dies z. B. im zitierten Werk von
Bühlmann dargestellt ist. Aus diesen Werten kann ermittelt
und dem Taucher angezeigt werden, wie lange der Aufstieg
zur Wasseroberfläche insgesamt dauert, und in welchen
Tiefen dabei Dekompressionshalte mit welcher Länge
einzulegen sind. Durch eine Kombination der Berechnung der
Dekompressionszeiten mit der Luftverbrauchsrechnung kann
dann berechnet und dem Taucher angezeigt werden, wie lange
er sich noch auf der entsprechenden Tauchtiefenstufe
aufhalten kann, bevor er mit dem Aufstieg beginnen muß, um
genügend Luftvorrat für einen medizinisch gefahrlosen
Aufstieg zur Verfügung zu haben.
Aus der tauchmedizinischen Forschung ist bekannt, daß die
Sättigung und die Entsättigung der Gewebe nicht nur von
Tauchtiefe und Tauchzeit abhängt, sondern auch davon
abhängig ist, ob der Taucher eine physiologische
Arbeitsleistung erbringt oder nicht. Verrichtet der Taucher
während des Tauchganges Arbeit, so können sich die
erforderlichen Dekompressionszeiten um bis zu 50 Prozent
erhöhen. Eine entsprechende Erhöhung der Dekompressions
zeiten kann sich auch ergeben, wenn der Taucher, z. B. beim
Sporttauchen, zwar keine eigentliche Arbeit verrichtet,
aber z. B. seinen Standort gegen eine stärkere Strömung
halten muß, so daß ebenfalls eine höhere physiologische
Arbeitsleistung erforderlich ist.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird die physiologische Arbeitsleistung mit Hilfe
der erfindungsgemäßen Überwachungsvorrichtung in die
Dekompressionsrechnung einbezogen. Als Maßstab für die
Arbeitsleistung wird die Luftverbrauchsmessung heran
gezogen. Dabei kann die Luftverbrauchsmessung sowohl
relativ als auch absolut erfolgen.
Bei einer absoluten Luftverbrauchsmessung wird aus der
Druckabnahme bei bekanntem Flaschenvolumen ermittelt,
welche Luftmenge der Taucher pro Zeiteinheit aufnimmt. Von
diesem Wert wird auf eine durchschnittliche oder eine
erhöhte physiologische Arbeitsleistung geschlossen, die
dann bei der Dekompressionsrechnung berücksichtigt wird.
Bei der relativen Luftverbrauchsmessung wird lediglich
festgestellt, wie hoch der mittlere Luftverbrauch des
Tauchers ist, was über einen bestimmten Zeitraum gemittelt
wird. Erhöht sich der Luftverbrauch gegenüber diesem Wert,
wird von einer erhöhten physiologischen Arbeitsleistung
ausgegangen.
Sowohl die absolute als auch die relative Luftverbrauchs
messung kann während des Auftauchens fortgeführt werden, um
die Dekompressionsrechnung weiter zu beeinflussen. Dadurch
ist es möglich, eine physiologische Arbeitsleistung
während der Dekompressionsphase zu erfassen, die in der
Regel die Dekompressionszeit verkürzt. Zusätzlich zur
Luftverbrauchsmessung kann auch mittels eines entsprechen
den Sensors die Pulsfrequenz des Tauchers erfaßt und an den
Dekompressionsmesser übertragen werden. Die Pulsfrequenz
liefert ebenfalls ein Maß für die physiologische
Arbeitsleistung. Wird die Pulsfrequenz z. B. über Elektroden
abgenommen, die im Brustbereich des Tauchers angeordnet
sind, können die Werte z. B. mittels einer Kabelverbindung
an das Sendegerät an der Tauchflasche weitergeleitet und
von dort mit der Überwachungseinrichtung drahtlos zum am
Handgelenk getragenen Empfangsgerät übermittelt werden.
Bei einer Verwendung des Überwachungsgerätes bei der Brand-
und Katastrophenbekämpfung können ebenfalls mehrere
zusätzliche Funktionen im Empfangsteil integriert werden.
So kann neben der Anzeige des aktuellen Drucks im
Druckbehälter des Atemgerätes die noch verbleibende
Atemzeit und/oder die Atemfrequenz berechnet und angezeigt
werden. Ferner ist es möglich, in dem Empfangsgerät
Meßsensoren vorzusehen, die dem Benutzer Informationen über
den Zustand der ihn umgebenden Luft geben. So kann z. B. bei
der Brandbekämpfung der Kohlenmonoxidanteil der Luft
gemessen und angezeigt werden, so daß der Benutzer des
Atemgerätes z. B. über die Gefährdung von zu rettenden
Personen informiert ist. Selbstverständlich können außer
Gasdetektoren aber auch Sensoren für alle anderen Arten von
meßbaren Schadeinflüssen eingesetzt werden (z. B.
Geigerzähler und dergleichen).
Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nun
in bezug auf die Figuren beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Funktions-Darstellung eines
mobilen Atemgerätes mit einem Ausführungsbei
spiel der erfindungsgemäßen Überwachungsein
richtung;
Fig. 2 eine schematisierte Darstellung des Sendeteils
des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Funktionsmodi
des Sendeteils des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1;
Fig. 4 eine schematische Darstellung der Codierung des
Sendesignals des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1;
Fig. 5 eine schematisierte Darstellung des Aufbaus des
Sendesignals im Normalbetrieb des Ausfüh
rungsbeispiels gemäß Fig. 1;
Fig. 6 eine schematisierte Darstellung des Aufbaus des
Sendesignals im Identifikationsänderungs-Modus
des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1;
Fig. 7 eine schematisierte Darstellung des Empfangs
teils des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1;
Fig. 8 eine schematisierte Darstellung eines weiteren
Ausführungsbeispiels der Erfindung, bei der die
Empfangseinrichtung mit einem Dekompres
sionsrechner kombiniert ist.
Das in bezug auf die Fig. 1 bis 7 erläuterte erste
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dafür vorgesehen, in
Verbindung mit dem Atemgerät eines Tauchers verwendet zu
werden. Es kann jedoch gegebenenfalls mit entsprechenden
Modifikationen ebenfalls für Atemgeräte, wie sie z. B. beim
Brand- und Katastrophenschutz benutzt werden, Verwendung
finden.
Die Fig. 1 zeigt eine stark schematisierte Darstellung der
Überwachungsvorrichtung, die insgesamt mit 1 bezeichnet
ist und die ein Sendeteil 2, das die Sendeeinrichtung
beinhaltet, und ein Empfangsteil 3, das die Empfangsein
richtung beinhaltet, aufweist.
Das Sendeteil 2 ist, beim vorliegenden Beispiel, (in den
Fig. nicht dargestellt) fest an einer Tauchflasche 5
angebracht. Die Tauchflasche ist eine konventionelle
Stahlflasche mit einem Volumen von z. B. 7 bis 18 Litern
und einem maximalen Speicherdruck von z. B. 350 bar, welche
mit einem handbetätigten Absperrventil 6 verschließbar ist.
Während der Benutzung ist das Absperrventil 6 geöffnet, und
der Druck der dem Benutzer zugeführten Luft wird über ein
schematisch angedeutetes Druckregelventil 9 geregelt.
Dieses Ventil 9, das üblicherweise als Lungenautomat
bezeichnet wird, kann eine der unterschiedlichen Bauarten
aufweisen, die im Stand der Technik bekannt sind. Der
Benutzer entnimmt dem Atemgerät die Luft dann z. B. über
eine (nicht gezeigte) Schlauchverbindung mittels eines
Mundstückes.
Zwischen dem Absperrventil und dem Lungenautomaten ist ein
Drucksensor 7 angeordnet, der den in der Flasche
herrschenden Druck erfaßt. Die Anordnung des Drucksensors
nach dem Absperrventil 6 hat den Vorteil, daß der
Drucksensor während der Lagerung der Flasche nicht mit dem
Gerätedruck beaufschlagt ist; weiterhin hat dies, wie noch
erläutert wird, Vorteile bezüglich der Sicherheitsgestal
tung der Überwachungsvorrichtung.
Das Empfangsteil 3 wird bei der Benutzung in räumlichem
Abstand zum Sendeteil 2 verwendet und ist mit einer
Anzeigeeinrichtung 4 gekoppelt, die üblicherweise
unmittelbar in das Gehäuse des Empfangsteils integriert
ist.
Das in Fig. 2 schematisch dargestellte Sendeteil 2 weist
ein aus nichtmagnetischem Material, vorzugsweise
Kunststoff, bestehendes Gehäuse 10 auf, in dem die
elektrischen und elektronischen Bauelemente des Sendeteils
aufgenommen sind. Das Innere des Gehäuses 10 des Sendeteils
2 ist vollständig mit elektrisch nicht leitendem Öl,
Silikon oder dergleichen gefüllt. Der Bereich des Gehäuses
10a, in dem der Drucksensor 7 angeordnet ist, ist so
gestaltet, daß er bei Gebrauch dem Druck in der Flasche 5
ausgesetzt ist. Dies ist durch die Anschlußstutzen 11,12
schematisch dargestellt. Der übrige Teil 10b des Gehäuses
ist ebenfalls abgedichtet, um ein Eindringen von Wasser zu
vermeiden.
Im Gehäuse 10 ist ferner eine Batterie 13 untergebracht,
die das Sendeteil mit elektrischer Energie versorgt, und
die somit ebenfalls dem Druck im Gehäuse ausgesetzt ist.
Der Aufbau der elektrischen Komponenten des Sendeteils wird
nun in bezug auf die Fig. 2 beschrieben.
Der Drucksensor 7 ist über elektrische Leitungen, die hier
und im folgenden immer nur schematisch dargestellt sind,
mit einer Signalaufbereitungsschaltung 20 verbunden. Als
Drucksensor können alle im Handel befindliche Sensortypen
verwendet werden, vorausgesetzt, daß sie mit einer
Batteriespannung von unter 5 V betrieben werden können und
möglichst wenig Energie verbrauchen. Besonders zu
bevorzugen sind deshalb Drucksensoren, die nach dem piezo
elektrischen Prinzip arbeiten.
Das analoge Signal des Drucksensors wird in der Signalauf
bereitungsschaltung 20 mittels eines A/D - Wandlers in ein
digitales Signal umgewandelt. Die Signalaufbereitungsschal
tung 20 ist weiterhin mit einem quarzgesteuerten Zeitgeber
21 verbunden, dessen Zweck noch nachfolgend erläutert wird.
Das digital aufbereitete Signal wird einer handelsüblichen
Mikroprozessor-Recheneinheit 22 zugeführt. Die Mikroprozes
sor-Recheneinheit 22 ist mit einem Speicher 23 verbunden
und empfängt ebenfalls die Signale des Zeitgebers 21. Der
Speicher 23 (und der entsprechende Speicher im Empfangs
teil) kann vollständig aus RAM-Speicherelementen aufgebaut
sein. Es ist aber auch möglich, einen gemischten Speicher,
bestehend aus ROM- (Festwertspeicher) und RAM -Speicherele
menten zu verwenden. Da die Batteriespannung dauerhaft zur
Verfügung steht, können die Speicherinhalte auch bei
Verwendung von flüchtigen Speicherelementen langfristig
gesichert werden.
Durch den Mikroprozessor 22 werden das Drucksignal sowie
die anderen zu übertragenden Signale nach einem im Speicher
23 gespeicherten Programm in ein Sendesignal umgewandelt
und einer Sendeausgangsstufe 25 zugeführt. Von der
Sendeausgangsstufe 25 wird das Signal auf die Antenne 26
übertragen.
Die Antenne 26 besteht aus einem Ferritkern, der mit
Kupferdraht umwickelt ist. Als besonders günstig hat sich
eine Induktivität der Sendespule im Bereich zwischen 10 und
50 mHenry erwiesen.
Verschiedene Betriebsarten der Sendeeinrichtung werden nun
in bezug auf Fig. 3 beschrieben, in der die verschiedenen
Funktionsmodi des Sendeteiles über der Zeitachse 40 auf
getragen sind.
Im Zeitabschnitt 41 im linken Teil der Figur befindet sich
die Sendeeinrichtung im Stand-By-Modus. In diesem Modus
wird die Signalaufbereitungsschaltung veranlaßt, in
bestimmten Zeitabständen eine Druckmessung auszuführen, was
durch Säulen 42 charakterisiert ist. Als zu bevorzugender
Zeitabstand hat sich hier eine Zeitdauer von ca. 5 sec
ergeben. Der Mikroprozessor 22 wird zwischen zwei
Messungen immer in einen Stand-By-Modus geschaltet, in dem
er nur sehr wenig Energie verbraucht. Dadurch ist es
möglich, das Sendeteil bei einem typischen Benutzungsprofil
ungefähr 5 Jahre lang mit einer Lithiumbatterie zu
betreiben.
Das Startsignal für die Druckmessung geht von dem Zeitgeber
21 der Sendeeinrichtung aus. Der Mikroprozessor 22 wird
daraufhin aktiviert und der Druck mittels des Drucksensors
7 gemessen.
Sobald ein bestimmtes Einschaltkriterium erfüllt ist, wird
die Sendeeinrichtung vom Stand-By-Modus in den Sendemodus
umgeschaltet. Als Einschaltkriterium können verschiedene
Kriterien verwendet werden. Als besonders vorteilhaft hat
es sich erwiesen, das Ergebnis zweier aufeinanderfolgender
Druckmessungen zu vergleichen und bei einem Druckanstieg
das Umschalten in den Sendemodus zu veranlassen.
Vorzugsweise ist das Einschaltkriterium so bemessen, daß
der Sendemodus eingeschaltet wird, wenn innerhalb von 5 sec
ein Anstieg des Druckes von unter 5 bar auf z. B. 30 bar
oder darüber festgestellt wird. Dieser Anstieg wird in
jedem Falle erzielt, wenn der Benutzer des Atemgerätes das
Absperrventil 6 der Flasche 5 öffnet und damit den
Drucksensor 7 mit dem Flaschendruck beaufschlagt.
Zufällige Druckschwankungen, wie sie z. B. durch Temperatur
änderungen, Höhenänderungen etc. entstehen, reichen nicht
aus, um dieses Einschaltkriterium zu erfüllen.
Nach dem Einschalten findet im Zeitabschnitt 43 zunächst
ein sogenannter Identifikationsänderungs-Modus oder
Paarungsmodus statt, der später noch erläutert wird.
Dem Identifikationsänderungs-Modus folgt der eigentliche
Normal-Modus im Zeitabschnitt 45, der die eigentliche
Benutzungsphase des Gerätes darstellt. Wie in der Fig. 3
schematisch dargestellt ist, wechseln sich in diesem Modus
ein Meßintervall 46 und ein Sendeintervall 47 ab. Es hat
sich als günstig erwiesen, auch während des Normal-Modus
mit einem zeitlichen Abstand der Druckmessungen von 5 sec
zu arbeiten. Nach der Aufnahme jedes Meßwertes wird dann
durch den Mikroprozessor das Sendesignal generiert und über
die Sendeausgangsstufe 25 der Antenne 26 zugeleitet.
Der Zeitabstand zwischen der Druckmessung und dem Aussenden
des Signals ist nicht konstant, sondern wird durch den
Mikroprozessor nach einem Zufallsverfahren innerhalb eines
vorgegebenen Zeitbereiches variiert. Die Aussendung des
Signals erfolgt aber immer vor der Aufnahme des nächsten
Meßwertes. Diese Zeitvariation bringt den Vorteil, daß bei
zwei gleichzeitig in geringem Abstand betriebenen
Überwachungsvorrichtungen, die verschiedene Atemgeräte
überwachen, eine Kollision von ausgesendeten Signalwerten
nur zufällig erfolgen kann. Wäre der Zeitabstand zwischen
Meßintervall und Sendeintervall immer gleich, könnte die
ungünstige Konstellation entstehen, daß die von zwei
Sendeteilen ausgestrahlten Werte längere Zeit miteinander
kollidieren.
Sobald ein vorgegebenes Ausschaltkriterium erfüllt ist,
wird die Sendeeinrichtung in den Stand-by-Modus zurück
geschaltet, was im Zeitabschnitt 49 gezeigt ist. Das
Ausschaltkriterium liegt vor, wenn für eine vorbestimmte
Anzahl von Meßintervallen keine Druckabnahme mehr
festgestellt wird.
Die Signalübertragung von der Sendeeinrichtung 2 zur
Empfangseinrichtung 3 erfolgt mittels einer elektromagne
tischen Funkwelle konstanter Frequenz. Zur Steuerung der
Sendefrequenz dient der quarzgesteuerte Zeitgeber 21. Da
die Frequenz des Schwingquarzes 32.768 Hz beträgt, wird der
Aufbau des Sendeteils vereinfacht, wenn eine Frequenz
verwendet wird, die aus dieser Frequenz mit dem Teiler 2n
abgeleitet wird. Damit sind die Frequenzen 32.768 (n=0),
16.384 (n=1), 8.192 (n=2) und 4.096 (n=3) besonders
bevorzugt. Versuche haben ergeben, daß eine besonders gute
Datenübertragung unter Wasser durch die Verwendung einer
Trägerfrequenz von 8.192 Hertz erzielt wird.
Im Interesse einer störunanfälligen Datenübertragung werden
die zu übertragenden Datensignale im Sendeteil 2 digital
codiert. Um die digitalen Werte zu übertragen, gibt es im
Stand der Technik verschiedene Verfahren, bei denen die
Frequenz, die Amplitude oder die Phasenlage des Träger
signals verändert werden.
Ein bekanntes Verfahren, das auch für die Überwachungsvor
richtung der gezeigten Art angewendet werden könnte, ist
die Frequenzänderung des Sendesignals mit dem sogenannten
"Frequency Shift Keying". Bei diesem Verfahren werden den
Bitinformationsinhalten 0 und 1 unterschiedliche Frequenzen
zugeordnet. Damit müssen jedoch 2 Frequenzen übertragen
werden, was den Aufwand sender- und empfängerseitig erhöht.
Als beste Möglichkeit der Übertragung hat sich die
Beeinflussung der Phasenlage mit dem sogenannten "Phase
Shift Keying" (PSK) erwiesen, wobei beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel noch eine besondere Variante des PSK-
Verfahrens verwendet wird, nämlich das "Differential Phase
Shift Keying" (DPSK).
Bei diesem Verfahren erfährt das Sendesignal einen
Phasensprung, wenn eine 1 übermittelt wird; soll eine 0
gesendet werden, bleibt das Sendesignal unverändert.
Da bei dieser Methode das erste Bit des übermittelten Bit
musters eine Unsicherheit enthält, darf es nicht als Infor
mationsträger dienen.
Ein Beispiel dieser digitalen Verschlüsselung ist in Fig. 4
dargestellt. Dabei ist im Diagramm 60 über einer Zeitachse
61 und einer Zahlenachse 62 ein Bitmuster, bestehend aus
den Bits 011010011..., dargestellt.
Im Diagramm 64 ist über der gleichskalierten Zeitachse 65
und der Spannungsachse 66 ein Spannungssignal 67
aufgetragen, welches eine gleichbleibende Frequenz
aufweist, dem aber durch die vorbeschriebene DPSK-
Modulation das Bitmuster als Phasenänderung aufgeprägt
ist.
Innerhalb jedes Sendeintervalls wird eine Signalfolge
gesendet, die, wie dies die Fig. 5 zeigt, aus einer
Präambel, dem Identifikationssignal, einem Datenblock und
einer Postambel aufgebaut ist. Die Präambel dient dazu, der
Empfangseinrichtung die Synchronisation auf das gesendete
Signal zu ermöglichen. Der Identifikationscode enthält die
senderspezifische Identifizierung. An den Identifikations
code schließt sich der eigentliche zu übertragende
Datenblock an. Der Datenblock enthält in jedem Fall den
gemessenen Druckwert, kann aber bei einer bevorzugten
Ausführungsform auch noch einen Temperaturwert enthalten,
der über einen entsprechenden Temperatursensor erfaßt wird.
Weiterhin ist es möglich, die z. B. aus der Messung des
Drucksignals abgeleitete Atemfrequenz in diesem Datenblock
zu übertragen. Selbstverständlich können auch noch weitere
Daten übertragen werden, wenn dies im spezifischen
Anwendungsfall von Interesse ist. Daran schließt sich die
Postambel an, die unter anderem zur Fehlerkorrektur dient.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel umfaßt das
Synchronisationsintervall 16 Bit, der Identifikationscode
24 Bit, der Datenblock 32 Bit und die Postambel 4 Bit.
Jedes Signal ist also 76 Bit lang.
Versuche haben gezeigt, daß es für die verwendete DPSK
günstig ist, pro Bit insgesamt 8 Perioden der Trägerfre
quenz mit 8196 Hertz auszustrahlen. Dadurch ergibt sich
eine Zeitdauer der Ausstrahlung von insgesamt 0,976
msec/Bit oder eine gesamte Signaldauer von ca. 74 msec.
In bezug auf die Fig. 7 wird nun der Aufbau des Empfangs
teils beschrieben.
Das Empfangsteil 3 ist, getrennt vom Sendeteil, in einem
Kunststoffgehäuse 70 untergebracht und weist keine
Verbindung mechanischer Art oder mittels elektrischer
Leitungen mit dem Sendeteil 2 auf. Das Kunststoffgehäuse 70
ist mit elektrisch nicht leitendem Öl, Silikon oder
dergleichen gefüllt und weist eine Batterie 71 auf, um die
elektrischen und elektronischen Komponenten mit elektri
scher Energie zu versorgen. Am Gehäuse 70 ist ferner ein
flexibles Armband (nicht dargestellt) angeordnet, das es
dem Benutzer ermöglicht, das Empfangsteil wie eine
Armbanduhr am Handgelenk zu befestigen.
Das Gehäuse ist so gestaltet, daß es dem Wasserdruck auch
in den größten von Tauchern erreichbaren Tiefen standhält
und weist an seiner dem Wasser zugewandten Außenfläche
keine beweglichen elektrischen Schalteinrichtungen auf. Um
das Gerät in Betrieb setzen zu können und um im Paarungs
modus die Zuordnung zu bestätigen, sind jedoch mehrere
elektrisch leitende Metallstifte 73 im Gehäuse eingelassen,
die vom Taucher z. B. mit seinen Fingern überbrückt werden
können, was vom Empfangsteil unter bestimmten Umständen als
Schaltereignis interpretiert wird.
Das Empfangsteil weist eine oder zwei Ferritantennen 80
auf, wie schematisch in der Figur dargestellt ist. Das
empfangene Signal wird zunächst einer Signalverarbeitungs-
und Verstärkungsstufe 81 zugeführt, an die sich eine
Digitalisierstufe 82 anschließt. Beide Bauteile entsprechen
üblicher Bauart.
Das digitale Signal wird einem Vergleicher 83 zugeführt.
Dieser Vergleicher stellt fest, ob das empfangene und
aufbereitete Signal das Identifikationssignal oder das
Identifikationssteuersignal enthält. Ist dies der Fall,
wird das Signal einem Mikroprozessor 85 zugeführt, der,
gesteuert über ein in einem Speicher 86 abgelegtes
Programm, die weitere Verarbeitung übernimmt.
Die Verwendung der vorgeschalteten Vergleichsstufe hat den
Vorteil, daß der Mikroprozessor 85 nur dann mit dem Signal
beaufschlagt wird, wenn feststeht, daß die individuelle
Empfangseinrichtung angesprochen ist.
Die Zeitsteuerung des Empfangsteils erfolgt über einen
Zeitgeber 84.
Die aus dem empfangenen Signal abgeleiteten Daten sowie
gegebenenfalls weitere Daten werden im Display 87 dem
Benutzer angezeigt. Das Display 87 ist dazu hinter einem
durchsichtigen Bereich in der Wand des Gehäuses 70 des
Empfangsteiles 2 angeordnet. Auf dem Display wird der in
der Flasche 5 herrschende Druck sowie vorzugsweise auch die
noch verbleibende Atemzeit angezeigt. Dazu wird ein
weiterer Drucksensor 89 benötigt, der den jeweiligen
Umgebungsdruck mißt. Die verbleibende Atemzeit wird
bestimmt, indem durch den Mikroprozessor aus der pro
Zeiteinheit gemessenen Druckabnahme unter Berücksichtigung
des Umgebungsdruckes der aktuelle Luftverbrauch ermittelt
wird. Der Luftverbrauch kann dabei entweder für eine kurz
zurückliegende Zeit oder über einen längeren Zeitraum
gemittelt werden, um realistische Werte zu erhalten. Daraus
wird dann die erwartete Zeit bis zur vollständigen
Luftentnahme hochgerechnet.
Die jeweiligen Daten werden im Display solange angezeigt,
bis nach einer erneuten Messung und der Übertragung der
Werte neue Daten ermittelt sind.
Die Empfangseinrichtung weist ferner eine nur schematisch
dargestellte Schalteinrichtung 88 mit den bereits erwähnten
Metallstiften 73 auf. Die Metallstifte 73 können auch in
größerem Abstand zueinander oder auch an verschiedenen
Seiten des Gehäuses angeordnet sein, um eine versehentliche
Kontaktüberbrückung zu verhindern.
Nachfolgend wird nun beschrieben, wie die Zuordnung oder
die Paarung von Sendeteil und Empfangsteil innerhalb des
Identifikationsänderungs-Modus vorgenommen wird.
Wie bereits dargelegt, wird jedem Sendeteil bei der
Herstellung ein Identifikationssignal fest zugeordnet, das
immer nur einmal vergeben wird. Beim vorstehenden
Ausführungsbeispiel wird dabei ein 24-Bit-Signal verwendet,
woraus sich insgesamt 16,7 Millionen verschiedene
Identifkationsmöglichkeiten ergeben. Durch diese hohe Zahl
ist sichergestellt, daß niemals zwei Sendeteile mit
gleichem Signal existieren.
Das Identifikationssignal des Sendeteils wird in einem
Festwertspeicherbereich des Speichers 23 des Sendeteils 2
abgelegt. Es ist auch möglich, das Identifikationssignal in
einem RAM-Speicherbereich abzulegen; in diesem Fall muß
aber das Signal z. B. durch die gleichzeitige Verwendung als
Herstellernummer im Gerät anderweitig fixiert sein, damit
das Signal bei einem Batteriewechsel wieder korrekt
eingelesen werden kann.
Der Identifikationsänderungs-Modus wird jedesmal gestartet,
wenn das Sendeteil in Betrieb genommen wird. Dies
geschieht, wie vorstehend erläutert, vorzugsweise durch ein
festgelegtes Einschaltkriterium, z. B. das Aufdrehen des
Geräteventils 6 der Flasche 5. Das Sendeteil geht dann in
den Identifikationsänderungs-Modus über und sendet, wie in
Fig. 6 dargestellt, ein Signal, welches aus einer Präambel,
einem Identifikationssteuersignal, dem eigentlichen Iden
tifikationssignal und einer Postambel besteht. Beim
Ausführungsbeispiel sind die Präambel 16 Bit, die Postambel
4 Bit und das Identifikationssteuersignal und das
Identifikationssignal jeweils 24 Bit lang.
Das Identifikationssteuersignal wird von allen Empfangstei
len der entsprechenden Baureihen verstanden. Sobald ein
Empfangsteil dieses Signal empfängt, wird es über den
Mikroprozessor in den Identifikationsänderungs-Modus
umgeschaltet. Der Prozessor fragt dann über das Display an,
ob das Identifikationssignal des Sendeteils übernommen
werden soll. Wird dies vom Benutzer über die Schaltein
richtung 88 mittels der Metallstifte 73 bestätigt, wird das
Identifikationssignal des Sendeteils übernommen und im
Speicher 86 als Identifikations-Vergleichssignal
abgespeichert.
Das im Speicher 86 gespeicherte Steuerprogramm des
Empfangsteils kann so gestaltet werden, daß das Empfangs
teil, sobald es das Identifikations-Steuersignal des
Sendeteils im Identifikationsänderungs-Modus empfängt,
überprüft, ob sein abgespeichertes Identifikations-
Vergleichssignal mit dem Identifikationssignal des
Sendeteils übereinstimmt. Wenn dies der Fall ist, kann das
Empfangsteil dann anzeigen, daß es auf dieses Sendeteil
eingestellt ist, so daß der Benutzer weiß, daß die beiden
Geräte einander zugeordnet sind.
Um eine versehentliche Zuordnung von Geräten zu vermeiden,
weist der Identifikationsänderungs-Modus beim Ausfüh
rungsbeispiel mehrere Sicherheitsstufen auf.
Die erste Stufe ist die Kopplung des Beginns des
Identifikationsänderungs-Modus an das Einschaltkriterium
des Sendeteils. Die Identifikationsänderung wird immer nur
unmittelbar nach Auftreten des Einschaltkriteriums
vorgenommen. Damit wird zuverlässig verhindert, daß eine
Identifikationsänderung während der normalen Benutzung der
Geräte gestartet wird.
Als zweite Sicherheitsstufe wird vom Empfangsteil mit
einer entsprechenden Einrichtung eine Energiemessung des im
Identifikationsänderungs-Modus empfangenen Signals
durchgeführt. Das Programm des Empfangsteils ist also so
gestaltet, daß immer dann, wenn das Identifikations-
Steuersignal empfangen wird, eine Engergiemessung des
Gesamtsignales durchgeführt wird. Nur wenn die Sendeenergie
einen bestimmten Grenzwert überschreitet, ist eine
Zuordnung möglich.
Die Übertragung der Energie vom Sendeteil zum Empfangsteil
hängt, wie bekannt, vom Abstand und, in erheblichem Maße,
auch von der jeweiligen Ausrichtung der beiden Antennen
zueinander ab. Nur wenn die Geräte räumlich und winkelmäßig
in bestimmter Weise zueinander angeordnet sind, wird die
vom Empfangsteil aufgenommene Energie maximal hoch. Der
Grenzwert für die Energiemessung wird deshalb so gewählt,
daß eine Zuordnung nur stattfinden kann, wenn Sende- und
Empfangsteil in kleinem Abstand zueinander angeordnet sind
und zudem eine vorgegebene winkelmäßige Ausrichtung
zueinander aufweisen. Um die winkelmäßige Zuordnung zu
erleichtern, werden die Antennen von Sendeteil und
Empfangsteil vorzugsweise so im jeweiligen Gehäuse
angeordnet, daß sich die maximale Energie bei einer
parallelen oder T-förmigen Anordnung der Geräte zueinander
ergibt. Um auch hier Zufälligkeiten auszuschließen, wird
das Aussenden des Identifkations-Steuersignals mehrfach
wiederholt und nur dann von einer ausreichenden Signalener
gie ausgegegangen, wenn der gemessene Wert bei einem
bestimmten prozentualen Anteil der Aussendungen über dem
Grenzwert liegt.
Schließlich muß der Benutzer noch, und dies stellt die
nächste Sicherheitsstufe dar, die Schalteinrichtung 88
betätigen, um die Identifikationsänderung zu bestätigen.
Dazu müssen z. B. die drei Metallstifte in einer Weise
verwendet werden, daß beim Identifikationsänderungsmodus
nur zwei überbrückt sein dürfen. Damit wird ausgeschlossen,
daß eine Identifikationszuordnung unter Wasser (in diesem
Fall wären alle drei Metallstifte elektrisch verbunden)
geschieht. Es ist auch möglich, drei Metallstifte in der
Weise zu verwenden, daß zunächst ein erstes Paar und dann
ein zweites Paar überbrückt werden muß.
Eine Zuordnung findet also nur dann statt, wenn
1. Sende- und Empfangsteil praktisch unmittelbar nebeneinander in definierter Winkellage angeordnet sind;
2. in diesem Zustand das Absperrventil der Luftflasche geöffnet wird;
3. und die Identifikation durch den Benutzer manuell bestätigt wird.
1. Sende- und Empfangsteil praktisch unmittelbar nebeneinander in definierter Winkellage angeordnet sind;
2. in diesem Zustand das Absperrventil der Luftflasche geöffnet wird;
3. und die Identifikation durch den Benutzer manuell bestätigt wird.
Nachfolgend wird beschrieben, wie die dargestellte
Empfangseinrichtung die Plausibilität der empfangenen Daten
überprüft.
Wie eingangs dargelegt, sollte die Überwachungsvorrichtung
möglichst nie, auch nicht kurzfristig, falsche Werte
anzeigen. Aufgrund der drahtlosen Übertragung kann es
jedoch vorkommen, daß der Empfang des gesamten, während
eines Sendeintervalls ausgesendeten Signals oder von Teilen
des Signals, z. B. durch starke Bewegungen des Benutzers
oder dergleichen, beinträchtigt ist.
Wenn zwei Sendeteile in naher Entfernung zueinander
arbeiten, könnte außerdem der Fall eintreten, daß die
beiden Sendeteile im wesentlichen zur selben Zeit senden,
so daß sich die Signale überlagern und damit nicht mehr
eindeutig zu identifizieren sind.
Weiterhin könnte es, auch wenn dies unwahrscheinlich ist,
geschehen, daß durch die Überlagerung verschiedener Signale
kurzfristig ein Muster entsteht, welches dem Identi
fikationssignal zufälligerweise entspricht.
Diesem Problem kann begegnet werden, indem immer, wenn das
Signal nicht absolut korrekt aufgenommen wurde, die
entsprechende Anzeige unterdrückt wird.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist als zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme eine Plausibilitätskontrolle
vorgesehen, um jede Gefahr einer Fehlanzeige auszuschlie
ßen. Die Plausibilitätskontrolle erfolgt über die
Berechnung des zu erwartenden Druckabfalls in der Flasche
des Atemgerätes durch den Mikroprozessor des Empfangstei
les.
Bei der Benutzung wird dem Atemgerät im wesentlichen
kontinuierlich Atemluft entnommen, und der Druck in der
Flasche 5 sinkt entsprechend kontinuierlich ab, woraus der
aktuelle Luftverbrauch ermittelt wird. Anhand des Luftver
brauches wird vom Mikroprozessor berechnet, wie der
Druckabfall in der Flasche bei einer kontinuierlichen
Luftentnahme weiter absinken müßte. Bei jeder Druckmessung
wird dann festgestellt, ob der neu gemessene Druck
gegenüber den vorher gemessenen Druckwerten plausibel ist.
Ist dies der Fall, wird der neue Druckwert im Display
angezeigt. Ist der Druckwert nicht plausibel, oder wird
kein Signal oder kein vollständiges Signal im vorbestimmten
Zeitintervall empfangen, so wird entweder kein Druckwert
angezeigt, oder es wird der zuletzt gemessene Druckwert
angezeigt, jedoch durch ein zusätzliches Symbol oder z. B.
durch ein Blinken der Anzeige darauf hingewiesen, daß dies
das Ergebnis einer zurückliegenden Druckmessung ist.
Wird mehrere Meßintervalle lang kein Drucksignal empfangen,
oder ist das Signal infolge Störungen nicht eindeutig iden
tifizierbar, wird diese Anzeige weitergeführt, bis ein im
Steuerprogramm des Mikroprozessors 86 festgelegter
Zeitrahmen überschritten ist. Ab diesem Zeitpunkt wird
davon ausgegangen, daß zuverlässige Druckwerte nicht mehr
vorhanden sind und die Berechnung des Luftverbrauches
eingestellt. Dies wird im Display 87 entsprechend
kenntlich gemacht.
Werden wieder Drucksignale empfangen, die von dem dem
Empfangsteil zugeordneten Sendeteil stammen, so werden
diese angezeigt, jedoch mit einem Zusatzsymbol, z. B. mit
einer Blinkanzeige oder dergleichen, durch die der Benutzer
informiert wird, daß eine Plausibilätskontrolle dieser
Werte nicht mehr möglich ist.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemä
ßen Überwachungsvorrichtung, das schematisch in der Fig. 8
dargestellt ist, ist die Überwachungsvorrichtung mit einem
Dekompressionsrechner kombiniert. Der Dekompressionsrechner
könnte sowohl beim Sendegerät, als auch beim Empfangsgerät
angeordnet sein. Vorzugsweise werden aber, wie beim
gezeigten Ausführungsbeispiel, das Empfangsteil der
Überwachungsvorrichtung und der Dekompressionscomputer in
einem Gehäuse miteinander vereinigt, da der Dekompres
sionscomputer dann auch bei einem Ausfall der Sendeeinrich
tung in Funktion bleibt.
Dekompressionscomputer der hier in Rede stehenden Art sind
im Stand der Technik bekannt. Die Patentanmelderin hat
derartige Geräte beispielsweise in größerer Stückzahl im
Jahre 1989 in Europa, USA, Japan, Australien und vielen
anderen Ländern z. B. unter dem Namen "Aladin pro"
vertrieben. Bei derartigen Dekompressionsrechnern werden
der aktuelle Umgebungsdruck, der ein Maß für die Tauchtiefe
ist, und die gesamte Tauchzeit über eine entsprechende
Druckmeßeinrichtung und eine Zeitmeßeinrichtung erfaßt. Mit
diesen Eingangswerten wird anhand eines in einem Speicher
gespeicherten Programms mittels eines Mikroprozessors das
Sättigungs- und Entsättigungsverhalten einer bestimmten
Anzahl, z. B. sechs oder sechzehn verschiedener Gewebe
simuliert. Durch einen Vergleich der Belastung der
einzelnen Gewebe ermittelt die Recheneinheit, welches
Gewebe für die Dekompression maßgebend ist, das sogenannte
Führungsgewebe, und bestimmt danach die Anzahl, die Tiefe
und die jeweilige Zeitdauer der notwendigen Dekompres
sionsstufen. Dabei werden dem Taucher auf einem Display die
gesamte Tauchzeit, die aktuelle Tauchtiefe, der jeweils
nächste Dekompressionshalt und die gesamte Zeitdauer
angezeigt, die erforderlich ist, um mit einer bestimmten,
vorgeschriebenen Aufstiegsgeschwindigkeit und den
Dekompressionsstufen die Wasseroberfläche zu erreichen.
Weiterhin ist der Dekompressionscomputer mit Speicherein
richtungen versehen, einem sogenannten Logbuch, in dem das
Tauchprofil von vorangegangenen Tauchgängen gespeichert
ist, so daß der Taucher nach Verlassen des Wassers seine
jeweiligen Tauchzeiten usw. notieren kann. Des weiteren ist
ein solcher Dekompressionscomputer mit einer Einrichtung
versehen, um den Luftdruck vor dem Tauchen zu messen, um
somit auch bei Seen, die in größerer Höhe liegen als der
Meeresspiegel, einsatzfähig zu sein, und um Luftdruck
schwankungen nicht in das Meßergebnis einfließen zu lassen.
Es ist möglich, das Empfangsteil der erfindungsgemäßen
Überwachungsvorrichtung und die Recheneinheit für die
Dekompressionsberechnung derart zu kombinieren, daß beide
von einem gemeinsamen Mikroprozessor gesteuert werden.
Die Programmierung und die Konstruktion werden jedoch
vereinfacht, wenn statt dessen eine Lösung mit zwei
Mikroprozessoren angewendet wird.
Das in Fig. 8 gezeigte Ausführungsbeispiel der erfin
dungsgemäßen Überwachungsvorrichtung arbeitet mit einem
Sendeteil, wie es in bezug auf die Fig. 2 erläutert und
deshalb in Fig. 8 nicht mehr dargestellt ist. Das
Empfangsteil weist ein druckfestes, nichtmagnetisches
Gehäuse 100 auf, in dem, wie durch den strichpunktierten
Bereich angedeutet ist, die Empfangseinrichtung 103 und der
Dekompressionsrechner 104 gemeinsam angeordnet sind. Das
Gehäuse ist ölgefüllt und hat einen Innendruck, der gleich
dem Druck des das Gehäuse umgebenden Wassers ist. Die
Abmessungen eines Musters dieses Gehäuses, das zum Tragen
am Handgelenk vorgesehen ist, betragen ca. 75 mm (Länge
quer zur Armrichtung) und ca. 75 mm Breite, entlang des
Armes gemessen. Das Gehäuse hat eine Dicke von ca. 20 mm.
Das Empfangsteil 103 ist wie vorstehend beschrieben
aufgebaut und weist eine Antenne 110 und einen ersten
Mikroprozessor 112 mit einem Speicher 113 auf. Die im
wesentlichen der Signalverarbeitung dienenden Komponenten
sind schematisch im Bauteil 111 zusammengefaßt.
Der Dekompressionsrechner weist einen Mikroprozessor 120
mit einem Speicher 121 für Programm und Daten auf. Der
Druck des umgebenden Wassers wird über einen Drucksensor
125 erfaßt. Die übrigen elektrischen Komponenten, wie
Zeitgeber usw., sind schematisch im Bauteil 127 zusammen
gefaßt.
Als gemeinsame Bauelemente sind zumindest die der
Stromversorgung dienende Batterie 130, ein in der
Gehäusewand eingelassenes Display 132 und eine Schaltein
richtung 134 mit vier Metallstiften 136 vorgesehen.
Als weitere gemeinsame Bauelemente können eine gemeinsame
Display-Kontrolleinrichtung sowie ein gemeinsamer Zeitgeber
und dergleichen verwendet werden.
Die Mikroprozessoren werden jeweils über ein eigenes
Programm gesteuert, tauschen jedoch über eine schematisch
angedeutete Datenleitung 138 Daten aus. Daraus werden
folgende Daten bestimmt und auf dem Display 132 mit Zahlen
und/oder Symbolen dargestellt:
- - der Druck in der Atemluftflasche in bar oder psi;
- - die verbleibende Zeit zum Aufenthalt auf der jeweiligen Tiefenstufe, unter Berücksichtigung der für den Aufstieg erforderlichen Zeit (remaining air time) in min oder mit einem Symbol, z. B. einer auslaufenden Sanduhr;
- - die gesamte Tauchzeit seit Eintritt in das Wasser;
- - die aktuelle Tauchtiefe;
- - der nächste Dekompressionshalt und die dort zu verbringende erste Dekompressionszeit;
- - die Gesamtauftauchzeit;
- - die maximal getauchte Tiefe;
- - die momentane Aufstiegsgeschwindigkeit.
Zusätzlich können folgende Funktionen oder Fehlfunktionen
durch das Blinken der entsprechenden Werte oder durch
zusätzliche optische und/oder akustische Warnungen
angezeigt bzw. ausgegeben werden:
- - ein Signal, z. B. das Blinken der Druckanzeige, das anzeigt, daß der aktuelle angezeigte Flaschendruck nicht über die Luftverbrauchsprognose kontrolliert ist, da die Verbindung zwischen Sendeteil und Empfangsteil längere Zeit unterbrochen war;
- - eine Anzeige für eine kurzfristige Unterbrechung der Verbindung Sendeteil und Empfangsteil;
- - ein Signal, wenn die maximale Aufstiegsgeschwindigkeit den erlaubten Wert überschreitet (dieser Wert kann durch in kurzem zeitlichen Abstand erfolgende Druckmessungen mit dem Drucksensor 125 bestimmt werden).
Des weiteren kann die Überwachungsvorrichtung nach diesem
Ausführungsbeispiel mit Anzeigen gekoppelt werden, die erst
nach dem Verlassen des Wassers sichtbar werden, z. B. eine
Warnanzeige in Form eines Flugzeuges, die dem Taucher
anzeigt, daß die Benutzung eines Flugzeuges noch nicht
wieder möglich ist, einer Logbuchanzeige usw.
Die Dekompressionsdaten werden, wie vorstehend beschrieben,
vom Mikroprozessor 120 über die Simulation des Verhaltens
einer bestimmten Anzahl von Gewebearten ermittelt. Die
zulässige Aufenthaltszeit in einer bestimmten Tiefe ergibt
sich durch eine z. B. iterativ erfolgende Näherungsrechnung,
indem die vorausberechnete Zeit, die der Luftvorrat noch
ausreicht, in die verbleibende Aufenthaltszeit und in die
Gedamtauftauchzeit, die erforderlich ist, um nach Ablauf
der Aufenthaltszeit aus dieser Tiefe aufzutauchen,
unterteilt wird.
Neben den Eingangsgrößen Druck und Zeit kann auch der
errechnete Luftverbrauch in der Dekompressionsrechnung
berücksichtigt werden. Da der Luftverbrauch ein Maß für die
vom Taucher erbrachte physiololgische Arbeitsleistung ist,
kann damit, entsprechend den Forschungsergebnissen der
Tauchmedizin, der Einfluß körperlicher Arbeitsleistung auf
die Dekompressionszeiten berücksichtigt werden.
Claims (34)
1. Überwachungsvorrichtung für mobile Atemgeräte mit:
einer Druckmeßeinrichtung, welche den Druck in einem oder mehreren Druckbehältern des Atemgerätes mittels eines Drucksensors erfaßt und ein für den Druck repräsentatives elektrisches Drucksignal ausgibt;
einer Sendeeinrichtung, welche das von der Druckmeßein richtung ausgegebene Drucksignal aufnimmt und ein diesem entsprechendes Sendesignal aussendet,
einer Empfangseinrichtung, welche das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Sendesignal empfängt;
einer Anzeigeeinrichtung, welche mit der Empfangsein richtung gekoppelt ist und Daten als Zahlen oder Symbole anzeigt, welche zumindest zum Teil von dem von der Empfangseinrichtung empfangenen Sendesignal abgeleitet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendeeinrichtung eine Steuereinrichtung aufweist, welche bewirkt, daß die Sendesignale in Intervallen ausgesendet werden,
daß die Sendeeinrichtung eine Signalgenerierungs- Einrichtung aufweist, welche ein Identifikationssignal generiert, das für die individuelle Sendeeinrichtung charakteristisch ist und diese eindeutig identifiziert,
daß die Steuereinrichtung bewirkt, daß dieses Identifikationssignal zumindest einmal innerhalb jedes Sendeintervalles ausgesendet wird,
daß die Empfangseinrichtung einen Speicher aufweist, in dem ein dem der zugehörigen individuellen Sendeeinrich tung zugeordnetes Identifikations-Vergleichssignal abgespeichert ist, und
daß die Empfangseinrichtung eine Vergleichseinrichtung aufweist, welche prüft, ob das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Identifikationssignal mit dem in der Empfangseinrichtung gespeicherten Identifikations- Vergleichssignal übereinstimmt, und
daß eine Weiterleitung bzw. eine Weiterverarbeitung der von der Empfangseinrichtung aufgenommenen Signale nur dann erfolgt, wenn das von der Empfangseinrichtung empfangene und das in der Empfangseinrichtung gespei cherte Identifikations-Vergleichssignal identisch sind.
einer Druckmeßeinrichtung, welche den Druck in einem oder mehreren Druckbehältern des Atemgerätes mittels eines Drucksensors erfaßt und ein für den Druck repräsentatives elektrisches Drucksignal ausgibt;
einer Sendeeinrichtung, welche das von der Druckmeßein richtung ausgegebene Drucksignal aufnimmt und ein diesem entsprechendes Sendesignal aussendet,
einer Empfangseinrichtung, welche das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Sendesignal empfängt;
einer Anzeigeeinrichtung, welche mit der Empfangsein richtung gekoppelt ist und Daten als Zahlen oder Symbole anzeigt, welche zumindest zum Teil von dem von der Empfangseinrichtung empfangenen Sendesignal abgeleitet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendeeinrichtung eine Steuereinrichtung aufweist, welche bewirkt, daß die Sendesignale in Intervallen ausgesendet werden,
daß die Sendeeinrichtung eine Signalgenerierungs- Einrichtung aufweist, welche ein Identifikationssignal generiert, das für die individuelle Sendeeinrichtung charakteristisch ist und diese eindeutig identifiziert,
daß die Steuereinrichtung bewirkt, daß dieses Identifikationssignal zumindest einmal innerhalb jedes Sendeintervalles ausgesendet wird,
daß die Empfangseinrichtung einen Speicher aufweist, in dem ein dem der zugehörigen individuellen Sendeeinrich tung zugeordnetes Identifikations-Vergleichssignal abgespeichert ist, und
daß die Empfangseinrichtung eine Vergleichseinrichtung aufweist, welche prüft, ob das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Identifikationssignal mit dem in der Empfangseinrichtung gespeicherten Identifikations- Vergleichssignal übereinstimmt, und
daß eine Weiterleitung bzw. eine Weiterverarbeitung der von der Empfangseinrichtung aufgenommenen Signale nur dann erfolgt, wenn das von der Empfangseinrichtung empfangene und das in der Empfangseinrichtung gespei cherte Identifikations-Vergleichssignal identisch sind.
2. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Umwandlungseinrichtung
vorgesehen ist, die die von der Sendeeinrichtung zu
übertragenden Signale digital codiert.
3. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Steuerein
richtung und die Signalgenerierungs-Einrichtung der
Sendeeinrichtung in einer ersten Mikroprozessor-
Einrichtung zusammengefaßt sind, welche durch ein in
einem Speicher gespeichertem Programm gesteuert ist.
4. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Empfangseinrichtung eine Mikroprozessor-Einheit
aufweist, welche durch ein Programm gesteuert ist,
welches in dem in der Empfangseinrichtung angeordneten
Speicher abgespeichert ist.
5. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß das Identifikations
signal in der Sendeeinrichtung als digitale Zahlenfolge
mit n Bits abgespeichert ist und daß das Identifika
tions-Vergleichssignal im Empfänger ebenfalls als
digitale Zahlenfolge mit n Bits abgespeichert ist.
6. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das in
der Sendeeinrichtung abgespeicherte Identifikatons
signal und/oder das in der Empfangseinrichtung
abgespeicherte Identifikations-Vergleichssignal
veränderbar ist bzw. sind, um das Identifikationssignal
und/oder das Identifikations-Vergleichssignal von
Sende- und/oder Empfangseinrichtung einander
anzupassen.
7. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß durch die Signalgenerierungs-Ein
richtung der Sendeeinrichtung ein Identifikations-
Steuersignal generiert wird, daß im Speicher der
Empfangseinrichtung ein Identifikations-Steuer
vergleichssignal abgespeichert ist und daß die
Vergleichseinrichtung die Empfangseinrichtung in einen
Identifikationssignal-Änderungsmodus umschaltet, sobald
die Vergleichseinrichtung erkennt, daß ein von der
Sendeeinrichtung ausgestrahltes Identifikations-
Steuersignal mit dem in der Empfangseinrichtung
gespeicherten Identifikations-Steuervergleichssignal
identisch ist.
8. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung eine erste
Detektoreinrichtung aufweist, welche das Auftreten
einer vorgegebenen Bedingung erkennt, und eine
Umschaltung der Sendeeinrichtung von einem Sendemodus,
in dem zumindest Drucksignal und Identifikationssignal
ausgestrahlt werden, in einen Identifikationssignal-
Änderungsmodus, in dem ein Identifikations-Steuersignal
und das Identifikationssignal ausgestrahlt werden,
bewirkt.
9. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das von der Druckmeßeinrichtung
gemessene Drucksignal der ersten Detektoreinrichtung
zugeführt wird und daß diese als vorgegebene Bedingung
erkennt, wenn der von der Druckmeßeinrichtung gemessene
Druck innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne um einen
vorgegebenen Wert ansteigt.
10. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Empfangseinrichtung eine Signalenergie-Meßeinrichtung
aufweist, mit welcher die Energie des von der
Sendeeinrichtung empfangenen Signals zumindest dann
gemessen wird, wenn die Vergleichseinrichtung
feststellt, daß ein von der Sendeeinrichtung gesendetes
Identifikations-Steuersignal mit dem in der Empfangs
einrichtung abgespeicherten Identifikations-Steuer
vergleichssignal identisch ist.
11. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Empfangseinrichtung eine manuell betätigbare
Schalteinrichtung aufweist und daß ein während des
Identifikations-Änderungsmodus empfangenes Iden
tifikationssignal von der Empfangseinrichtung nur ab
gespeichert wird, wenn diese manuelle Schalteinrichtung
betätigt wird.
12. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung aus Metall
bestehende elektrische Kontaktstifte aufweist, welche
durch einen elektrisch nicht leitenden Gehäusebereich
der Empfangseinrichtung geführt und von außen berührbar
sind.
13. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 6, 7, 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinrichtung ein
während des Identifikations-Änderungsmodus empfangenes
Identifikationssignal nur abspeichert, wenn die Energie
des empfangenen Sendesignals über einem bestimmten,
vorgegebenen Wert liegt und wenn die Schalteinrichtung
betätigt wird.
14. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Übertragung des Sendesignals von der Sendeeinrichtung
zur Empfangseinrichtung mittels Ultraschalls erfolgt.
15. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Übertragung der Signale von der Sendeeinrichtung zur
Empfangseinrichtung mittels elektromagnetischer Wellen
(Rundfunkwellen) erfolgt.
16. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Frequenz der elektromagneti
schen Wellen im Langwellenbereich, bevorzugt zwischen 5
und 100 Kilohertz, besonders bevorzugt zwischen 5 und
50 Kilohertz und ganz besonders bevorzugt zwischen 5
und 15 Kilohertz liegt.
17. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragung der Daten
über eine Veränderung der Phasenlage eines sinusför
migen Signals (phase shift keying) und bevorzugt über
eine differentielle Veränderung der Phasenlage
(differential phase shift keying) erfolgt.
18. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß in
jedem Sendeintervall zumindest vier Bitfolgen mit
jeweils vorgegebener Bit-Anzahl gesendet werden, wobei
die erste Bitfolge eine Präambel ist, die die
Synchronisation der Empfangseinrichtung auf die
Sendeeinrichtung ermöglicht, die z. B. zweite und dritte
Bitfolge eine Datenfolge, welche für das gemessene
Drucksignal repräsentativ ist bzw. welche das
Identifikations-Steuersignal enthält, und eine z. B.
vierte und letzte Bitfolge als Postambel, die jedes
Sendeintervall abschließt.
19. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sendeeinrichtung eine Zeitgebereinheit aufweist und
derart gesteuert ist, daß die Druckmeßeinrichtung den
Druck in vorgegebenen, festen Zeitintervallen mißt.
20. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der bei der Druckmessung ermittelte
Wert in ein Sendesignal umgewandelt und gesendet wird,
bevor die nächste Druckmessung erfolgt, und daß eine
Zufallsschaltung vorgesehen ist, welche bewirkt, daß
der zeitliche Abstand zwischen der Druckmessung und
der Ausstrahlung des gemessenen Drucksignals
zufallsabhängig ist.
21. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung eine
zweite Detektoreinrichtung aufweist, welche das
Auftreten eines bestimmten Ereignisses erkennt und
welche beim Auftreten dieses Ereignisses die
Sendeeinrichtung von einem passiven Stand-by-Modus in
einen aktiven Sende-Modus umschaltet und daß weiterhin
eine dritte Detektoreinrichtung vorgesehen ist, welche
erkennt, daß sich der Meßwert für eine vorgegebene
Anzahl aufeinanderfolgender Druckmessungen nicht ändert
und welche die Sendeeinrichtung vom aktiven Modus in
den passiven Modus umschaltet.
22. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 2 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß
vorzugsweise mittels der Mikroprozessoreinrichtung der
Empfangseinrichtung die vorausichtliche Abnahme des
Druckes bzw. der Atemluft im Druckbehälter aus dem
aktuellen Atemluftverbrauch hochgerechnet wird.
23. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer kurzfristigen Un
terbrechung der Verbindung zwischen der Sendeeinrich
tung und der Empfangseinrichtung der neu empfangene
Druckwert mit dem hochgerechneten Druckwert verglichen
und angezeigt wird, falls vorausberechneter und
gemessener Druck sich um einen vorgegebenen Betrag
unterscheiden.
24. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet, daß aus dem hochgerechneten
Atemluftverbrauch die Zeit ermittelt und gegebenfalls
angezeigt wird, wie lange der Atemluftvorrat
voraussichtlich ausreichen wird.
25. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl
Sendeeinrichtung als auch Empfangseinrichtung jeweils
in einem druckdichten, vorzugsweise ölgefüllten Gehäuse
angeordet sind, so daß die Überwachungsvorrichtung
unter Wasser einsetzbar ist.
26. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß
Empfangseinrichtung und Anzeigeeinrichtung in einem
gemeinsamen Gehäuse angeordnet sind, welches mit
Befestigungsmitteln im Arm- oder Handgelenkbereich des
Benutzers befestigbar ist.
27. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 25 oder 26, welche speziell zum Mitführen bei
einem Tauchgang vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Empfangseinrichtung mit einer Dekompres
sionsrecheneinheit gekoppelt ist, welche mit einer
zweiten Druckmeßeinrichtung sowie mit einem Zeitgeber
verbunden ist und anhand eines vorgegebenen, in einem
Speicher der Dekompressionsrecheneinrichtung
abgespeicherten Programms unter Berücksichtigung der in
verschiedenen Tauchtiefen verbrachten Aufenthaltszeiten
berechnet, wie lange der Benutzer benötigt, um ohne
Gefahr eines Dekompressionsschadens die Wasserober
fläche zu erreichen, wobei dem Benutzer die Gesamtauf
tauchzeit und/oder der nächste Dekompressionshalt und
die dort zu verbringende Zeit und/oder die Überschrei
tung der zulässigen maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit
angezeigt wird.
28. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens Anspruch 27
und 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Mikropro
zessoreinrichtung der Empfangseinrichtung bzw. die
Dekompressionsrecheneinrichtung aus der vorausbe
rechneten Zeit, die der Luftvorrat noch ausreicht und
der ermittelten Gesamtauftauchzeit die Zeit berechnet
und anzeigt, die sich der Taucher noch in der
jeweiligen Tauchtiefe aufhalten darf.
29. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet, daß Empfangseinrichtung und
Dekompressionsrecheneinrichtung getrennte Mikroprozes
soreinrichtungen aufweisen.
30. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet, daß Empfangseinrichtung und
Dekompressionsrecheneinrichtung eine gemeinsame
Mikroprozessoreinrichtung aufweisen.
31. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens Anspruch 3
oder Anspruch 3 und einem der Ansprüche 1 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Mikroprozes
soreinrichtung der Sendeeinrichtung weiterhin über das
im Speicher gespeicherte Programm zumindest teilweise
die Funktionen der Druckmeßeinrichtung und/oder der
Umwandlungseinrichtung und/oder der ersten und/oder der
zweiten und/oder der dritten Detektoreinrichtung
und/oder der Zufallsschaltung ausführt.
32. Überwachungsvorrichtung gemäß mindestens Anspruch 4
oder Anspruch 4 und einem der Ansprüche 1 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Mikroprozes
soreinrichtung der Empfangseinrichtung über das im
Speicher gespeicherte Programm zumindest teilweise die
Funktion der Signalenergie-Meßeinrichtung ausführt.
33. Überwachungsvorrichtung gemäß Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ergebnis der
Luftverbrauchsmessung der Dekompressionsrecheneinheit
als weitere Eingangsgröße zugeführt wird, so daß der
Einfluß des Luftverbrauches als Maß für die physiolo
gische Arbeitsleistung des Tauchers bei der Berechnung
der Dekompressionsparameter berücksichtigbar ist.
34. Verfahren zum Überwachen eines mobilen Atemgerätes mit
einem in Druckbehältern gespeicherten Gas-Sauerstoff-
Gemisch, mit einer Überwachungsvorrichtung, welche eine
Druckmeßeinrichtung, eine Sendeeinrichtung und eine
Empfangseinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendeeinrichtung die gemessenen Druckwerte in
Sendeintervallen überträgt und daß mit jedem
Sendeintervall ein den individuellen Sender charak
terisierendes Identifikationssignal übertragen wird,
wobei die Empfangseinrichtung das übertragene
Identifikationssignal mit einem in einem Speicher der
Empfangseinrichtung gespeicherten Identifikationssignal
vergleicht und bewirkt, daß die gesendeten Druckdaten
und gegebenenfalls weitere Daten nur weiterverarbeitet
werden, wenn das vom Sender ausgestrahlte Identifika
tionssignal und das im Empfänger abgespeicherte
Identifikationssignal identisch sind.
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