DE4027730A1 - Sitzmoebel - Google Patents
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- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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- A47C3/00—Chairs characterised by structural features; Chairs or stools with rotatable or vertically-adjustable seats
- A47C3/20—Chairs or stools with vertically-adjustable seats
- A47C3/26—Chairs or stools with vertically-adjustable seats with vertical, or inclined toothed rack; with peg-and-notch mechanism
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47C—CHAIRS; SOFAS; BEDS
- A47C1/00—Chairs adapted for special purposes
- A47C1/02—Reclining or easy chairs
- A47C1/022—Reclining or easy chairs having independently-adjustable supporting parts
- A47C1/024—Reclining or easy chairs having independently-adjustable supporting parts the parts, being the back-rest, or the back-rest and seat unit, having adjustable and lockable inclination
- A47C1/026—Reclining or easy chairs having independently-adjustable supporting parts the parts, being the back-rest, or the back-rest and seat unit, having adjustable and lockable inclination by means of peg-and-notch or pawl-and-ratchet mechanism
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sitzmöbel mit einem
relativ zum Fußgestell neigungs- oder höhenverstellbaren
Sitzelement mit oder ohne eine fest verbundene oder
angelenkte Rückenlehne mit oder ohne eine feste oder eine
angelenkte zwischengefügte Becken/Lendenstütze.
Derartige Sitzmöbel sind in den verschiedensten Ausführungen
bekannt. So kann das Sitzmöbel ein Fußgestell aus vier Füßen
aufweisen, die miteinander über Querholme oder durch das
aufgesetzte Sitzelement verbunden sind. Die Rückenlehne kann
an den hinteren Stuhlbeinen befestigt oder einteilig aus dem
Sitzelement herausgeformt sein. Ebenso kann die Rückenlehne
an dem Sitzelement angelenkt sein.
Das Sitzmöbel nach der Erfindung kann aber auch ein
Bürostuhl sein, dessen Sitzelement höhenverstellbar ist und
das unabhängig oder mit einer Becken/Lendenstütze und/oder
einer Rückenlehne gekoppelt im Neigungswinkel verstellbar
ist. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Konstruktionen sind
dabei bekannt.
Aus der EP 02 65 782 B1 ist ein Bürodrehstuhl mit
neigungsverstellbarem Sitzelement und neigungsverstellbarer
Rückenlehne mit einem eine höhenverstellbare Stützspindel
umfassenden Fußgestell bekannt, bei dem an der Stützspindel
ein Sitzteilträger befestigt ist, an dessen vorderem Ende
ein vorderes Sitzelement über eine erste Schwenkachse
angelenkt ist und über einen Winkelbereich verstellbar ist,
der die Horizontale mit einschließt. Über eine zweite
Schwenkachse ist rückseitig an dem vorderen Sitzelement eine
Becken/Lendenstütze angelenkt, an welchem die Rückenlehne
über eine dritte Schwenkachse angelenkt ist. Dieses
Sitzmöbel weist eine Verstelleinrichtung zum Verändern der
Neigung des Sitzelementes bei Umstellung des Sitzmöbels aus
einer Arbeitsposition in eine Ruheposition auf, wobei das
Sitzelement bei eingestellter Ruheposition in einer
geringfügig nach rückwärts geneigten Ebene liegt. Das
vordere Sitzelement weist eine als tragendes Element
dienende Schwinge auf, die an der ersten Schwenkachse
angelenkt ist, während die Becken/Lendenstütze eine als
tragendes Element dienende Stützplatte aufweist, die mit der
Schwinge über die zweite Schwenkachse verbunden ist. Die
Verstelleinrichtung weist einen Synchronhebel auf und ist an
ihrem Ende unter Bildung einer vorderen horizontalen
Synchronhebelachse am Sitzteilträger und mit ihrem anderen
Ende unter Bildung einer hinteren horizontalen
Synchronhebelachse an der Stützplatte angelenkt, wobei die
vordere Synchronhebelachse in einem solchen Abstand über der
ersten Schwenkachse am Sitzteilträger und am anderen Ende
die hintere Synchronhebelachse in einem solchen Abstand zur
zweiten Schwenkachse an der Stützplatte angelenkt sind, daß
sich bei der Verschwenkung des vorderen Sitzteils eine
überproportionale Verschwenkung der Becken/Lendenstütze
ergibt, deren Eingangsabschnitt länger ist als ihre in der
Lendenregion der Wirbelsäule des Sitzmöbelbenutzers endender
Ausgangsabschnitt. Die Rückenlehne ist um ihre Schwenkachse
durch die Körperbewegung des Sitzmöbelbenutzers entgegen der
Wirkung einer Federkraft nach rückwärts ausschwenkbar. Zu
diesem Zweck ist eine senkrecht gelagerte verstellbare
Druckfeder zwischen dem Sitzteilträger und der Schwinge
eingefügt, die über ein Stellrad verstellbar ist. Durch
diese Maßnahme ist gewährleistet, daß die
Sesselschalenkontur der in stabile Stütz- und flexible
Elastikzonen aufgegliederten Schalenelemente bei Änderung
der Sitzhaltung des Sitzmöbelbenutzers automatisch und
stufenlos sich den vollziehenden Bewegungsabläufen anpaßt,
wobei der Becken/Lendenbereich des Benutzers durchgehend bei
der aktiven Körpermotorik abgestützt bleibt.
Bei anderen bekannten Sitzmöbeln (EP 01 85 388 A1) erzwingt
die Verstelleinrichtung bei Umstellung des Sitzmöbels aus
der Arbeitsposition in die Ruheposition eine gleichzeitige
synchrone Verstellung sowohl des vorderen Sitzteils der
Rückenlehne als auch der Becken/Lendenstütze, deren
Ausgangsabschnitt sich mindestens über den gesamten
Lendenbereich der Wirbelsäule des Sesselbenutzers erstreckt.
Befindet sich das bekannte Sitzmöbel in Arbeitsposition,
also in aufrechter Stellung der Rückenlehne, so verläuft das
Sitzelement in etwa horizontal. Die Verstelleinrichtung
umfaßt einen über etwa 90° gekrümmten Stellhebel, der am
Sitzteilträger angelenkt ist und an der Rückenlehne gelenkig
eingreift. Der Stellhebel ist mit Hilfe eines
Pneumatikzylinders schwenkbar. Die Becken/Lendenstütze ist
über eine etwa vertikal angeordnete Feder aus dem Stellhebel
abgestützt.
Aus der DE-C 12 56 840, Spalte 3, Zeilen 39 bis 47, ist es
bekannt, bei einem Sitzmöbel die den Benutzer abstützende
Sesselkontur in einen das Sitzelement bildenden Teil, einem
Beckenstützteil oder einen eine Rückenlehne bildenden Teil,
aufzugliedern und die Beckenstütze verstellbar auszubilden.
Weitere höhenverstellbare und im Neigungswinkel verstellbare
Sitzmöbel sind aus der WO 86/00 508, US-PS 44 11 469,
DE-OS 28 43 058; DE-PS 27 33 322 bekannt.
Zur Neigungswinkelverstellung weisen die bekannten
höhenverstellbaren Stühle aufwendige Federkonstruktionen,
wie Gasfedern, auf, wobei gegen die Kraft dieser Federn das
Sitzelement mit dem verbundenen Rückenelement und/oder der
zwischengefügten Becken/Lendenstütze verstellbar ist. Diese
Federn bestehen in der Regel aus Schraubenfedern oder auch
aus Gasdruckfedern, die zwischen den Trägerelementen an
geeigneter Stelle plaziert sind. Bei vierbeinigen Stühlen
sind Höhenverstellvorrichtungen für das Sitzelement
unüblich. Bei sogenannten freischwingenden Stühlen aus einem
Rohrgestell, das so gebogen ist, daß nur vordere Stützbeine
gegeben sind, die an einem in die Tiefe des Sitzes sich
erstreckenden Grundrahmen, der auf dem Boden aufliegt,
befestigt sind, wird eine Federwirkung erzeugt, die eine
federnde Verstellung des Neigungswinkels des Sitzelementes
und der daran befestigten Rückenlehne ermöglicht. Der
Schwenkbereich ist dabei nicht begrenzt und wird primär von
dem Körpergewicht der das Sitzmöbel benutzenden Person
bestimmt.
Ausgehend von dem dargestellten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde ein besonders einfaches
Neigungs- oder Höhenverstellelement in einem Sitzmöbel
vorzusehen, um hierüber getrennt oder synchron eine Höhen-
und Neigungsverstellung des Sitzelementes und der damit
verbundenen Rückenlehne und der Becken/Lendenstütze oder
eine gesonderte Verstellung der Rückenlehne gegenüber dem
Sitzelement zu ermöglichen, wobei mit zunehmender
Neigungswinkelverstellung eine abnehmende Federungswirkung
gegeben und das Sitzelement in jedem Neigungswinkel
feststellbar sein soll.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Kennzeichen des
Anspruches 1 angegebene technische Lehre, wonach als
Neigungs- oder Höhenverstellelemente nichtmetallische
relativ lange Federelemente aus natürlichen oder
synthetischen Hochpolymeren, aus Plastwerkstoffen oder aus
Zellplastwerkstoffen vorgesehen sind.
Gemäß der Lehre der Erfindung wird die Verwendung eines an
sich bekannten Federelementes für die Neigungs- und
Höhenverstellung des Sitzelementes der Rückenlehne und/oder
der Beckenstütze in einem Sitzmöbel, z. B. einem
ungepolsterten oder gepolsterten Stuhl mit vier Füßen oder
einem Bürostuhl mit einer Mittensäule, angegeben, die dem
Fachmann neue und besonders einfache Konstruktionen der
Befestigung der beweglichen Elemente ermöglicht, wobei jede
beliebige Höhenposition oder Neigungswinkelstellung je nach
Länge des Federelementes einnehmbar ist. Da der Federweg
durch die Länge des Federelementes und deren Elastizität
durch das verwendete Material vorgegeben ist, ist der
Federweg durch entsprechende Ablängung des Federelementes
den gewünschten Anforderungen anpaßbar. Als
nichtmetallische relativ lange Federelemente sieht die
Erfindung solche vor, die aus massiven Polyurethan-
Elastomeren, Thermoplasten oder Naturgummi oder zelligen
Polyurethan-Elastomeren bestehen. Diese Federelemente werden
vermehrt als Konstruktionselemente im Fahrzeug- oder
Maschinenbau eingesetzt. Federungselemente aus massiven
Polyurethan-Elastomeren werden z. B. wegen ihres hohen
Elastizitätsmoduls und des relativ großen
Druckverformungsrestes für statisch durch Stoß belastete
Druckanschläge eingesetzt. Gummifedern eignen sich für
mittlere und kleinere Federungswege bei großer
Arbeitsaufnahme, Federungselemente aus Zellpolyurethan-
Elastomeren auch für große Federungswege bei kleiner
Arbeitsaufnahme. Druckverformungsrest und Dämpfung sind bei
Federn aus Gummi und aus zelligen (geschäumten) Polyurethan-
Elastomeren annährend gleich. Die Eigenschaften der Federn
sind allgemein bekannt. Die Eigenschaften der
Federungselemente als Zellpolyurethan-Elastomeren sind
beispielhaft in der Arbeitsblattsammlung "Arbeitsblätter für
Konstruktion, Arbeitsvorbereitung und Fertigung",
herausgegeben vom Carl Hanser Verlag, Gruppe K, Nr. 599,
beschrieben.
Die Erfindung macht sich die besonderen Eigenschaften der
nichtmetallischen Federelemente zu nutze, indem derartige
Federn zwischen dem beweglichen Teil eines Sitzmöbels, das
neigungs- oder höhenverstellbar sein soll, gegenüber dem
festen Teil zwischengefügt sind. Hierfür bieten sich
mannigfaltige konstruktive Ausgestaltungsformen an. Diese
und deren Verwendung in unterschiedlichen Ausführungen des
Sitzmöbels sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nach der Lehre des Anspruches 2 ist vorgesehen, daß die
erfindungsgemäßen Federelemente an den beweglichen
Trägerelementen des Sitzelementes oder der
Becken/Lendenstütze oder der Rückenlehne oder an diesen
direkt sich nach unten oder hinten erstreckend befestigt
sind und in dem feststehenden Fußgestell oder sich in einer
an einem befestigten Trägerelement vorgesehenen
Klemmvorrichtung erstrecken und mittels der Klemmvorrichtung
in jeder beliebigen Neigungsstellung, die zugleich eine
Höhenverstellung bewirkt, festklemmbar sind. Wird z. B. ein
10 cm langes Federelement etwa 1 cm vom freien Ende her
eingeklemmt, so beträgt die effektive Federlänge ca. 9 cm
bezogen auf die Unterseite des Trägerelementes, an dem das
Federelement befestigt ist. Bei entsprechender Ausgestaltung
der Feder wird dabei eine relativ hohe Elastizität erreicht,
so daß der Federweg relativ lang ist. Ist z. B. das
Sitzelement nicht gepolstert, so kann je nach Gewicht der
Person und Auslegung des Federelementes ein Federweg von
10 bis 50 mm erreicht werden. Wird hingegen das Federelement
nur 2 cm vor seinem festen Ende eingeklemmt, also ein
starker Neigungswinkel des Sitzelementes bereits
voreingestellt, so beträgt der effektive Federweg nur noch
wenige mm. Dennoch ist eine Elastizität und damit
Nachfederung in gewünschter Weise gegeben. Diese Eigenschaft
kommt insbesondere bei der Anwendung der Erfindung bei einem
Bürodrehstuhl zur Geltung, wenn eine erhöhte Schrägstellung
des Sitzelementes mit der daran befestigten oder gesondert
oder synchron im Neigungswinkel verstellbaren Rückenlehne
gewünscht ist. Bei Verstellung des Stuhles in die
Ruhestellung, also bei Einnahme des höchsten
Neigungswinkels, soll gerade eine größere elastische
Nachfederung vermieden werden, um den Benutzer nicht das
Gefühl des "Wegkippens" des Stuhles zu vermitteln. Dies wird
durch entsprechende Voreinstellung des Neigungswinkels durch
die damit verbundene Verkürzung des Federweges des
Federlementes gewährleistet.
In kinematischer Umkehrung der Lehre des Anspruches 2 kann
das Federelement auch fest an dem Fußgestell oder dem
Sitzträger angebracht sein und in eine Klemmvorrichtung
innerhalb des verschwenkbaren Teiles des Sitzes eingreifen.
Diese Ausgestaltungsform ist im Anspruch 3 angegeben. Es
versteht sich von selbst, daß diese Lösung nur dann möglich
ist, wenn geeignete konstruktive Führungen ein Einschieben
des Federelementes über die gesamte Länge in eine
Klemmvorrichtung ermöglichen. Die Klemmvorrichtung kann in
einem Profilrohr oder in einem aus Führungswänden
bestehenden Führungsschacht vorgesehen sein. Sie kann aber
auch in einfacher Ausgestaltungsform aus zwei Spannbacken
bestehen, die gegeneinander verschiebbar sind und ein
Festklemmen des Federelementes ermöglichen.
Auf einfache Weise wird die Einklemmung des Federelementes
dadurch bewirkt, daß ein Klemmbügel vorgesehen ist, der über
einen Hebel betätigbar ist, und seitlich gegen das
Federelement drückt. Das Federelement greift mit der anderen
gegenüberliegenden Seite gegen ein Druckwiderlager und wird
so eingeklemmt. Der Hebel kann eine Totpunkthebelvorrichtung
aufweisen, so daß beim nochmaligen Betätigen der Hebel
wieder von der Feder abgeschwenkt wird. Diese
Klemmvorrichtung eignet sich besonders für den Einsatz in
einem Bürodrehstuhl, der zudem über die Mittensäule mittels
einer Gasdruckfeder durch Ventilsteuerung in der Höhe
verstellbar ist.
Grundsätzlich sieht die Erfindung keine bestimmte
Querschnittsform des Federelementes vor. Es empfiehlt sich
jedoch, zur Erhöhung der Stabilität, Federelemente mit
rechteckigem Querschnitt einzusetzen. Diese können dann in
einfacher Weise in einem Halter gelagert sein, der an der
Unterseite des beweglichen Trägerelementes oder des
Sitzelementes befestigbar ist. Das Federelement wird dabei
gewissermaßen eingebettet, übersteht den Rahmen jedoch an
den Druckflächen, so daß es in jeder x-beliebigen Stellung
gegenüber einer fixierten Klemmvorrichtung von dieser
eingeklemmt werden kann. Sofern Führungslanglöcher
vorgesehen sind, versteht es sich von selbst, daß diese so
auszubilden sind, daß die Schwenkbewegung beim Verstellen
der Neigungs- oder Höhenposition des Federelementes nicht
beeinträchtigt wird. Ferner sind die Führungswände in einem
solchen Abstand zueinander anzuordnen, daß das festgeklemmte
Federelement sich noch seitlich etwas ausdehen kann, während
es durch das Gewicht des Benutzers des Sitzmöbels oderhalb
der Klemmung zusammengedrückt wird. Um eine seitliche
Ausdehnung zu ermöglichen, ist es empfehlenswert, den
Klemmpunkt möglichst an das obere Ende der
Führungslanglöcher zu verlegen. Bei Verwendung von
Federelementen mit sägezahnförmigen Einschnitten oder
Ausnehmungen gemäß Anspruch 9 kann ein solches Federelement
auch dadurch in der Höhenposition fixiert werden, indem
einfache Arretierungsbolzen, die in fluchtende Bohrungen
einschiebbar sind, in diese Verzahnungen eingreifen. Die
Ausnehmungen und Verzahnungen sind dabei so vorzusehen, daß
diese auf die Arretierungsbolzen beim Niederdrücken des
Sitzelementes aufsitzen. Entsprechend dem vorgesehenen
Ausbildungsraster sind diese Federelemente in verschiedene
Höhenpositionen innerhalb eines Führungslangloches oder
eines Befestigungshalters, der aus zwei parallelen Wänden
besteht, zwischen denen das Federelement geführt ist,
einstellbar.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 im Mittenlängsschnitt einen Teil eines
Bürodrehstuhls mit einem Sitzträger und einem
Trägerelement für die Rückenlehne, die an dem
Sitzelement angelenkt ist,
Fig. 2 eine schematische Teilansicht des in Fig. 1
dargestellten Ausführungsbeispiels längs der
Schittlinie A-A mit den wesentlichen Elementen,
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel für die Arretierung eines
Federelementes mittels Arretierungsbolzen,
Fig. 4 eine Seitenansicht des in Fig. 3 schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels,
Fig. 5 eine schematische Darstellung im Teilschnitt eines
Federelementes, das in einem Profilrohr gelagert
und mittels Arretierungsbolzen befestigt ist,
Fig. 6 eine Ausführungsform einer Klemmvorrichtung für
ein Federelement mittels eines exzenterförmigen
Klemmelementes in Form eines Stabes und
Fig. 7 den Einsatz eines Federelementes in einem vier
Füße aufweisenden Stuhl.
In Fig. 1 ist im Teilausschnitt vereinfacht das tragende
Fußgestell 8 eines höhenverstellbaren Bürostuhls
dargestellt, der im wesentlichen aus einem Sitzelement 3 und
einer hieran angelenkten Rückenlehne 5 besteht, von der
lediglich der Becken/Lendenstützteil noch teilweise
eingezeichnet ist. Beide Teile sind über das Schwenklager 23
miteinander verbunden. Das Sitzelement besteht im
wesentlichen aus einem Grundträger 29, auf dem eine erste
Polsterung 30 aufgebracht ist, auf der wiederum eine zweite
Polsterschicht 3 aufgebracht ist. Die Becken/Lendenstütze
weist ebenfalls einen Grundträger 32 auf, auf dem eine erste
Polsterschicht 33 aufgebracht ist, auf der wiederum eine
zweite Polsterschicht 34 aufgezogen ist. Der Grundträger 29
ist über einen Verbindungssteg an einem Sitzträger 2
angelenkt. Zu diesem Zweck ist an dem Grundträger 29 ein
Lagerungsbolzen 36 und am Sitzträger 2 eine Lagerungsachse 9
vorgesehen. Auf die Lagerungsachse 9 ist der Verbindungssteg
35 fest aufgezogen, so daß beim Verschwenken der
Lagerungsachse 9 in einem dargestellten Drehlager des
Sitzelementes 2 das Sitzelement 3 nach hinten verschoben
wird, und zwar in einer nahezu gleichbleibenden Ebene.
An dem Sitzträger 2 ist verschwenkbar über die Schwenkachse
10 das Trägerelement 4 angelenkt, an dem die Rückenlehne 5
mit dem Lendenstützteil befestigt ist. Das Trägerelement 4
übergreift dabei seitlich mittels einer nach unten sich
erstreckende Wandung den Sitzträger 2. Der Sitzträger 2 ist
an einer Hülse 37 angeschweißt, die auf die Säule 14 des
Fußgestells aufgesetzt ist. Die Säule 14 ist der
ausschiebbare Kolben einer Gasdruckfeder, die über ein
Ventil 38 steuerbar ist. Zu diesem Zweck greift auf den
Zapfen des Ventils 38 ein nur angedeuteter Hebel 39 auf, der
seitlich herausgeführt und manuell betätigbar ist. Über
diesen Mechanismus ist eine Höhenverstellung des Sitzteils
insgesamt möglich. Das Fußgestell wird umgeben von
teleskopartig ineinanderschiebbaren Hülsen 40 und 41, die
die Mittensäule bei der Höhenverstellung verdecken.
Erfindungsgemäß ist an der sich quer über den Sitz
erstreckenden Wand des Trägerelementes 4 ein Federelement 1,
vorzugsweise ein aus zelligen Polyurethan-Elastomeren
bestehendes Federelement, befestigt. Zu diesem Zweck ist
über die Schmalseiten hinweggezogen ein Rahmen 12 aus einem
Rundstab vorgesehen, dessen Enden in Bohrungen einer Wand 42
eingreifen und dort vernietet sind. Der Rahmen 12 ist so
ausgeformt, daß er längs der Schmalseite des Federelementes
1 verläuft und das Federelement 1 gewissermaßen einklemmt,
was aus Fig. 2 ersichtlich ist. Das Federelement 1 ist
hinter der Säule angebracht und erstreckt sich in den
Hohlraum des Sitzträgers 2 hinein. Zu diesem Zweck ist in
der oberen Wandung 43 des Sitzträgers 2 ein entsprechender
Durchbruch vorgesehen. Innerhalb des Sitzträgers 2 ist
unmittelbar unterhalb des Durchbruches eine Lagerungswand 44
vorgesehen, in der eine Klemmbacke 7 eingelegt ist. Die
Lagerungswand 44 bildet eine Stützwand, die durch seitlichen
Druck stark belastbar ist. Die Klemmbacke 7 ist gestrichelt
in Fig. 1 eingezeichnet, da sie bei gewählter Darstellung
des Mittenschnittes normalerweise nicht zu sehen ist. Aus
Fig. 2 ist ihre Anordnung klarer ersichtlich. Gemeinsam mit
dem Klemmelement 6 bildet die Klemmbacke 7 im abgeschwenkten
Zustand des Klemmelementes 6 einen Öffnungsspalt, in den das
Federelement 1 mit dem ihn umgebenden Rahmen einführbar ist.
Dieses Federelement 1 greift entsprechend der dargestellten
Abstandslänge, je nach Niederdrücken des Sitzelementes 3,
mehr oder minder tief in die Klemmvorrichtung ein. Ist ein
gewünschter Neigungswinkel des Sitzelementes 3 oder der
damit gekoppelten Rückenlehne 5 erreicht, so kann durch
Umlegen des Betätigungshebels 11 mit dem Klemmelement 6 das
Federelement 1 in der Klemmvorrichtung fest eingeklemmt
werden. Zu diesem Zweck ist ein nicht dargestellter
Handgriff an der seitlich herausgeführten Hebelverlängerung
13 vorgesehen. Der Hebel selbst ist ebenfalls innerhalb des
Sitzträgers 2 verschwenkbar gelagert. Er kann z. B. über
einen Totpunktmechnismus betätigt werden, der es gestattet,
daß beim einmaligen Betätigen des Handgriffes eine
Festklemmung erfolgt und beim zweimaligen Betätigen wieder
ein Lösen derselben erfolgt. Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß
in der dargestellten Ausführung das Klemmelement 3 im
Wirkungsbereich in die Oberfläche des Federelementes 1
hineingedrückt wird. Das Federelement wird somit fest
eingeklemmt, und zwar in der dargestellten Höhenposition X.
Soll nun eine stärkere Neigung des Sitzelementes 3 bzw. der
Rückenlehne 5 erreicht werden, so muß die Klemmvorrichtung
wieder entspannt werden, so daß das Federelement 1 weiter in
die Klemmvorrichtung eingeführt werden kann. Dadurch
verkürzt sich der Federweg, da aus der dargestellten
Position nur noch eine verkürzte Strecke X gegeben ist, so
daß die Elastizität der Feder 1 ebenfalls abnimmt. Zugleich
ist aber eine gewünschte feste Einstellung einer
Ausgangsneigung des Sitzelementes 3 und der Rückenlehne 5
gegeben. Innerhalb eines begrenzten Bereiches ist eine
Wippbewegung der Sitzmöbelelemente möglich. Durch die
Einbringung einer Feder nach der Erfindung in einem
Bürostuhl kann somit jede Sitzposition fixiert werden, wobei
dennoch eine gewünschte Federwirkung vorhanden ist, und
darüber hinausgehend ein Abkippen innerhalb des Federweges
bei entsprechender Auslegung des Federelementes 1 möglich
ist.
In den Fig. 3 und 4 ist eine Arretierungsmöglichkeit des
Federelementes 1 eingezeichnet. Es sei angenommen, daß das
Federelement 1 wiederum an der Wand 42 des Trägerelementes 4
nach Fig. 1 befestigt ist, zu welchem Zweck die
Rundstabenden des Rahmens 12 eingenietet sind. Der Rahmen 12
hält das Federelement 1 fest, das den Rahmen 12, wie aus
Fig. 4 ersichtlich, seitlich übergreift. Das Federelement 1
wird zwischen den beiden Führungswänden 15 und 16 seitlich
geführt. Diese Führungswände sind beispielsweise in dem
Sitzträger 2 angeordnet. Zum Unterschied gegenüber der
Ausführung nach den Fig. 1 und 2 sind zwei Lochreihen mit
Bohrungen 17 in Längserstreckung quer in das Federelement 1
eingebracht. Die Wände 15, 16 weisen Durchgangsbohrungen 19
im oberen Bereich auf, durch die hindurch ein Bolzen 18
steckbar ist. Es ist aus den Darstellungen in Fig. 3 und
Fig. 4 ersichtlich, daß bei entsprechender kongruenter
Stellung der Bohrungen 17 des Federelementes 1 mit den
Bohrungen 19 in den Seitenwänden 15 und 16 eine Fixierung
des Federelementes in verschiedenen Höhenpositionen möglich
ist, wobei die auf das Federelement 1 drückende Kraft auf
die Bolzen 18 und damit auf die Stützwände 15 und 16
übertragen wird. Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt
einen von Hand einsetzbaren Bolzen 11. Selbstverständlich
kann auch ein Betätigungsmechanismus vorgesehen sein, über
den ein solcher Arretierungsbolzen ein- und ausschiebbar
ist, so daß eine Verstellung der Höhenpositionen auf
einfache Weise ermöglicht wird. Einführhilfen, z. B. durch
Sicken im unteren Bereich der Führungswände 15, 16, die in
die Bohrungen des Federelementes 1 eingreifen, erleichtern
die Fixierung im bestimmten Höhenverstellbereich.
In Fig. 5 ist eine andere Arretierungsmöglichkeit der Feder
dargestellt, wobei nicht querverlaufend, sondern in
Längsrichtung der Breitseite verlaufend, Arretierungsbolzen
22 vorgesehen sind, die in kongruente Bohrungen in den
Schmalseiten eines Profilrohres, das als Führungslangloch
vorgesehen ist, eingesetzt sind. Diese Bolzen 22
untergreifen sägezahnförmige Einschnitte des Federelementes.
Anstelle der dargestellten sägezahnförmigen Einschnitte
können auch in einem Raster angeordnete Ausnehmungen
vorgesehen sein, die unmittelbar neben den Seitenwänden 45
und 46 verlaufen können.
In Fig. 6 ist ein anderes Ausführungsbeispiel einer
Klemmbefestigung des Federelementes 1 zwischen zwei
benachbarten Führungswänden 15 und 16 dargestellt. Die
beiden Führungswände 15 und 16 sind stirnseitig miteinander
durch eine überstehende Wand 47 verbunden. In dieser Wand
ist eine Lagerungsbohrung 48 vorgesehen, in der ein Drehstab
20 mit exzenterförmiger Querschnittsbildung eingesetzt ist.
Die Lagerungsbohrung ist so eingebracht, daß sie das
Führungslangloch mitschneidet, in dem das Federelement 1
eingesetzt ist. Es ist ersichtlich, daß bei Drehung des
Drehstabes in dargestellter Pfeilrichtung über den
aufgesetzten nicht eingezeichneten Drehkopf durch die
Exzenterform des Drehstabes das Federelement 1 fest
eingeklemmt wird, wobei die Stützwand 16 das Widerlager
bildet. Der Betätigungskopf kann hierzu einen Handgriff 49
aufweisen, wie er z. B. aus Fig. 7 ersichtlich ist. Der
Betätigungskopf kann aber auch aus einem seitlich
herausgeführten Hebel bestehen, der in der Oberstellung die
Klemmvorrichtung entspannt und durch sein Eigengewicht stets
eine Klemmung bewirkt. Es ist ersichtlich, daß mittels
dieser einfachen Ausführung auch eine gewünschte Klemmung
des Federelementes 1 in jeder Höhenposition innerhalb der
Gesamtlänge des Federelementes möglich ist.
In Fig. 7 ist in einem weiteren Ausführungsbeispiel
dargestellt, daß die Erfindung auch auf einen normalen Stuhl
anwendbar ist, wenn gewünscht wird, daß der Neigungswinkel
des Sitzelementes 27 bzw. des dargestellten einteiligen
Rückenelementes verstellbar ist. Zu diesem Zweck ist an der
Unterseite des Sitzelementes 27, das an den vorderen
Stuhlbeinen 28 über eine Schwenkachse 9 angelenkt ist, das
Federelement 1 mit einem Rahmen 12 im hinteren Bereich des
Stuhlelementes befestigt und greift in ein Führungslangloch
25 in einem hinteren Stuhlbein 24 ein. Es versteht sich, daß
in beiden Stuhlbeinen ein solches Führungslangloch 25
eingebracht sein muß. Die Öffnungsweite des
Führungslangloches 25 ist so gewählt, daß das Federelement 1
hierin ungehindert einführbar ist. Festgeklemmt wird das
Federelement 1 durch das Klemmelement 26, das im
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ein Drehstab sein kann.
Dieses Klemmelement 26 wird in die Durchgangsbohrungen 48
eingeführt und durch Verschwenken mittels eines Handgriffes
15 in eine Drehposition gebracht, in der der exzenterförmige
Drehstab das Federelement 1 innerhalb des Führunglangloches
25 festklemmt. Es versteht sich von selbst, daß eine
entsprechend gleiche Ausbildung auch am zweiten hinteren
Stuhlbein vorgesehen sein muß. Es ist aber auch eine
Ausführung möglich, bei der an einem Querholm zwischen den
beiden hinteren Stuhlbeinen eine Langlochführung 25
angebracht ist. Andere Ausgestaltungen sind ebenfalls
möglich. Darüber hinaus kann eine solche Vorrichtung auch an
den vorderen Stuhlbeinen vorgesehen sein, so daß der Stuhl
insgesamt in der Höhe verstellbar ist und zugleich eine
Elastizität aufweist. Solche Ausführungen sind besonders
geeignet, um individuelle Anpassungen an den Benutzer
vornehmen zu können. In der Höhenverstellmöglichkeit ist
zugleich eine Elastizität und damit gewünschte Federwirkung
des Sitzelementes 27 gegeben.
Bezugszeichenliste
1 Federelement
2 Trägerelement (Sitzträger)
3 Sitzelement
4 Trägerelement
5 Rückenlehne
6 Klemmelement
7 Klemmbacke
8 Fußgestell
9 Schwenkachse
10 Schwenkachse
11 Betätigungshebel
12 Rahmen
13 Betätigungshebel
14 Säule
15 Wandung
16 Wandung
17 Bohrung
18 Bolzen
19 Bohrungen
20 Drehstab
21 Einschnitte
22 Arretierungsbolzen
23 Stirnwandung
24 Stuhlbein hinten
25 Führungsloch
26 Klemmelement
27 Sitzelement
28 Stuhlbein vorn
29 Grundträger
30 Polsterschicht
31 Polsterschicht
32 Grundträger
33 Polsterschicht
34 Polsterschicht
35 Verbindungssteg
36 Lagerbolzen
37 Hülse
38 Ventil
39 Hebel
40 Hülse
41 Hülse
42 Wand
43 Wandung
44 Lagerwand
45 Seitenwand
46 Seitenwand
47 Wände
48 Lagerungsbohrung
49 Handgriff
2 Trägerelement (Sitzträger)
3 Sitzelement
4 Trägerelement
5 Rückenlehne
6 Klemmelement
7 Klemmbacke
8 Fußgestell
9 Schwenkachse
10 Schwenkachse
11 Betätigungshebel
12 Rahmen
13 Betätigungshebel
14 Säule
15 Wandung
16 Wandung
17 Bohrung
18 Bolzen
19 Bohrungen
20 Drehstab
21 Einschnitte
22 Arretierungsbolzen
23 Stirnwandung
24 Stuhlbein hinten
25 Führungsloch
26 Klemmelement
27 Sitzelement
28 Stuhlbein vorn
29 Grundträger
30 Polsterschicht
31 Polsterschicht
32 Grundträger
33 Polsterschicht
34 Polsterschicht
35 Verbindungssteg
36 Lagerbolzen
37 Hülse
38 Ventil
39 Hebel
40 Hülse
41 Hülse
42 Wand
43 Wandung
44 Lagerwand
45 Seitenwand
46 Seitenwand
47 Wände
48 Lagerungsbohrung
49 Handgriff
Claims (19)
1. Sitzmöbel mit einem relativ zum Fußgestell neigungs- oder
höhenverstellbaren Sitzelement mit oder ohne eine
festverbundene oder angelenkte Rückenlehne mit oder ohne
eine feste oder eine angelenkte zwischengefügte
Becken/Lendenstütze, dadurch
gekennzeichnet, daß als Neigungs- oder
Höhenverstellelemente nichtmetallische, relativ lange
Federelemente (1) aus natürlichen oder synthetischen
Hochpolymeren oder aus Plastwerkstoffen oder aus
Zellplastwerkstoffen vorgesehen sind.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Federelemente (1) an
beweglichen Trägerelementen (2, 4) des Sitzelementes (3),
der Becken/Lendenstütze oder der Rückenlehne (5) oder an
diesen direkt sich nach unten oder hinten erstreckend
befestigt sind, und daß in dem Fußgestell oder an dem an
diesem befestigten Trägerelement (2), wie Sitzträger,
Klemmvorrichtungen (6, 7) vorgesehen sind, mit denen die
eingreifenden Federelemente (1) wahlweise in verschiedenen
Höhenstellungen festklemmbar sind.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement fest an
dem Fußgestell oder dem Sitzträger angebracht ist und in
eine Klemmvorrichtung des gegenüber dem Fußgestell oder dem
Sitzträger verschwenkbaren oder höhenabsenkbaren
Trägerelementes des Sitzelementes oder der
Becken/Lendenstütze oder der Rückenlehne eingreift und in
diesem in verschiedenen Höhenpositionen festklemmbar ist.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Fußgestell (8) ein
Sitzträger (2) angebracht ist, an dem das Sitzelement (3)
vorn an einer ersten Schwenkachse (9) angelenkt ist, und daß
an dem Sitzelement eine Becken/Lendenstütze oder eine mit
dieser gemeinsam ausgebildete Rückenlehne (5) angelenkt ist,
die an einem Trägerelement (4) befestigt ist und um eine
zweite Schwenkachse (10) verschwenkbar oder über eine
Schwinge über eine dritte Schwenkachse an dem Trägerelement
der Becken/Lendenstütze angelenkt ist, welche Sitz-,
Becken/Lendenstütz- und Rückenlehnenanordnung (3, 5)
synchron gekoppelt relativ zum Fußgestell (8) in eine
gemeinsame Richtung, jedoch mit unterschiedlichen
Schwenkwinkelbereichen verstellbar ist, und daß das
Federelement (1) an dem Trägerelement (4) der Rückenlehne
(5) oder der Becken/Lendenstütze oder an der Unterseite des
Sitzelementes (3) befestigt ist und in eine der Dicke
angepaßte Klemmvorrichtung (6, 7) in dem Sitzträger (2)
eingreift, die einseitig oder beidseitig oder umlaufend quer
oder annähernd quer zur Längsachse des Federelementes (1)
auf das Federelement (1) drückende, ortsfest gelagerte
Klemmelemente (6, 7) aufweist, von denen mindestens ein
Klemmelement (6) über eine Betätigungseinrichtung (11) gegen
das Federelement (1) preßbar ist, wobei in einer ersten
Verschiebe- oder Kippstellung das Federelement (1)
eingeklemmt und in einer zweiten Stellung dieses zur
Höhenverstellung freigegeben wird.
5. Sitzmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Federelement (1) aus einem rechteckigen nichtmetallischen
Federelement (1) besteht, das an den Schmalseiten von einem
Rahmen (12) mindestens an drei Seiten eingefaßt und hiermit
an dem Trägerelement (4) oder der Unterseite des
Sitzelementes oder der Becken/Lendenstütze oder der
Rückenlehne befestigt ist, und den Rahmen (12) seitlich
großflächig übersteht, und daß das Federelement (1) zwischen
Klemmelemente (6, 7), die ortsfest in dem Fußgestell (8)
oder in dem Sitzträger (2) gelagert sind, greift, welche
Klemmelemente (6, 7) oder von denen nur ein Klemmelement (6)
gleichzeitig gegenüber dem anderen festen in eine
Klemmstellung und in eine Freigabestellung bei Betätigung
der Betätigungseinrichtung verschiebbar ist.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das verschiebbare oder
gegendrückbare Klemmelement (6) über einen Kniehebel unter
hohem Druck gegen das Federelement (1) drückt.
7. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung
einen einzigen Betätigungshebel (11, 13) aufweist, und daß
bei der ersten Betätigung die Klemmelemente (6, 7) in die
Klemmstellung verbracht werden und bei nochmaliger
Betätigung über einen Entriegelungsmechanismus, wie
Totpunktüberhubmechanismus, die Freigabe erfolgt.
8. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Klemmelement ein
verschwenkbarer Drehstab (20) in Form eines Exzenters oder
eines Halbrundstabes ist, der quer zur Längsachse des
Federelementes (1) auf diese aufgreifend angeordnet ist und
bei dessen Drehung durch eine Exzenterpressung gegen ein
Widerlager an der anderen Seite des Federlementes (1) eine
Klemmung des Federelementes (1) erfolgt (Fig. 6).
9. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement im
Querschnitt rund oder eckig ausgebildet ist und
sägezahnförmige Einschnitte (21) oder Ausnehmungen quer zur
Längsachse verlaufend aufweist oder aus einzelnen
übereinandergeschichteten Quernuten bildende Lamellen
besteht, in die als Klemmelemente bei unterschiedlicher
Höhenposition des Federelementes (1) Arretierungsbolzen (22)
einschiebbar sind, die ortsfest gelagert sind (Fig. 5).
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1, 2, 3, 5 bis 8,
gekennzeichnet durch die Verwendung des
Federelementes zur Höheneinstellung der Sitzfläche in einem
vier Füße (24, 28) aufweisenden Fußgestell (29).
11. Sitzmöbel nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Füßen (24) des
Fußgestells Führungslanglöcher (25) mit einer solchen Länge
vorgesehen sind, daß die Federelemente (1) mit ihrer
gesamten Länge in diese einschiebbar sind, und daß das
Federelement (1) innerhalb des Führungslangloches (25)
mittels ortfest gelagerter Klemmelemente (26) in
unterschiedlichen Höhenpositionen festklemmbar oder mittels
querverlaufend eingesetzter Arretierungsbolzen (20)
fixierbar ist (Fig. 7).
12. Sitzmöbel nach Anspruch 11, gekennzeichnet
durch die Verwendung zur Neigungsverstellung des
Sitzelementes (27) (Fig. 7).
13. Sitzmöbel nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sitzelement (27) an den
vorderen Stuhlbeinen (28) angelenkt und an den hinteren
Stuhlbeinen (24) über Federelemente (1) befestigt ist, die
in Führungslanglöcher (25) in den Stuhlbeinen (24) oder in
einen die hinteren Stuhlbeine (24) verbindenden Querholm
eingreifen und in diesen in verschiedenen Höhenpositionen
durch Klemmelemente (26) festklemmbar oder durch
Arretierungsbolzen (20) fixierbar sind, wobei das
Führungslangloch (25) in Schwenkrichtung des Federelementes
(1) so breit ist, daß das Federelement (1) dem Schwenkradius
des Sitzelementes (27) folgend ungehindert verstellbar ist
(Fig. 7).
14. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sitzträger (2) auf einer Säule (14) eines Drehstuhles
befestigt und mit der Säule (14) höhenverstellbar ist, und
daß über das Federelement (1) der Neigungswinkel des
Sitzelementes (13) und auch eine geringfügige
Höhenverstellung einstellbar ist (Fig. 1).
15. Sitzmöbel nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch die Verwendung zur Neigungswinkeländerung und
Tiefenverstellung der Rückenlehne gegenüber der Vorderkante
des Sitzelementes mittels einer waagerechten oder nahezu
waagerechten Anordnung der Federelemente an der Rückseite
der Rückenlehne, die in Klemmvorrichtungen an Stützsäulen
oder einem Trägerelement der Rückenlehne einschiebbar sind.
16. Sitzmöbel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein einziges Federelement
(1) mittig unterhalb der Becken/Lendenstütze oder der
Rückenlehne (5) hinter dem Schwenklager oder am Sitzelement
(3) vorgesehen ist.
17. Sitzmöbel nach Anspruch 5 in Verbindung mit Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen
(12) ein Metallrahmen ist, und daß das Federelement (1) eine
rechteckige Querschnittsform aufweist, und daß das
Federelement (1) längs zur mittigen Achse des Sitzelementes
(3) verlaufend nach unten sich erstreckend angeordnet ist.
18. Sitzmöbel nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement (1) aus
Zellplastwerkstoff, wie zelligem (geschäumten) Polyurethan-
Elastomeren besteht, deren Querschnittsgröße ca.
Länge 3,5 cm, Breite 1 cm und deren Längserstreckung nach
unten ca. 5 cm beträgt.
19. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungslangloch aus
einem dem Querschnitt des Federelementes (1) angepaßtem
Profilrohr oder zwei parallelen Wandungen (15, 16) besteht,
und daß mindestens in einer Wand eine Durchgangsbohrung
vorgesehen ist, und daß in dem Federelement (1) kongruent
Sack- oder Durchgangsbohrungen (19) in Längserstreckung in
einer Reihe verteilt angeordnet sind, und daß das
Federelement (1) mittels eines Bolzens (18), der in die
kongruenten Bohrungen (17, 19) einführbar ist, in
verschiedenen Höhenpositionen arretierbar ist (Fig. 3
und 4).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904027730 DE4027730A1 (de) | 1990-09-01 | 1990-09-01 | Sitzmoebel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904027730 DE4027730A1 (de) | 1990-09-01 | 1990-09-01 | Sitzmoebel |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4027730A1 true DE4027730A1 (de) | 1992-03-12 |
DE4027730C2 DE4027730C2 (de) | 1992-09-17 |
Family
ID=6413386
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904027730 Granted DE4027730A1 (de) | 1990-09-01 | 1990-09-01 | Sitzmoebel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4027730A1 (de) |
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CN116942432B (zh) * | 2023-07-25 | 2024-01-23 | 广东大洋医疗科技股份有限公司 | 一种双向轮椅 |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE4027730C2 (de) | 1992-09-17 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: BRAEUTIGAM MOEBEL-PRODUCT MARKETING GMBH, 96231 ST |
|
8320 | Willingness to grant licenses declared (paragraph 23) | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |