DE4023530A1 - Einrichtung zum transport und festhalten von vorlagen und aufzeichnungsmaterial - Google Patents
Einrichtung zum transport und festhalten von vorlagen und aufzeichnungsmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum hochgenauen Transportieren und
Festhalten einer Vorlage oder eines Aufzeichnungsmaterials in Abtast- bzw.
Aufzeichnungsgeräten, wobei eine in zwei Drehrichtungen positions- und
geschwindigkeitskontrollierbare Trommel so ausgebildet ist, daß die
Trommeloberfläche mit einem Vakuum beaufschlagbar ist, wobei die
Wirkung des Vakuums vorzugsweise nur im Abtast- bzw.
Aufzeichnungsbereich, also sektormäßig, wirksam wird und die restliche
Trommeloberfläche zur sicheren Abhebung des Materials mit einem
Überdruck beaufschlagbar ist.
Als Ausgabe- bzw. Aufzeichnungsgeräte sind hierunter solche zu verstehen,
bei denen ein Lichtstrahl, wie er aus einer entsprechenden Lichtquelle z. B.
einer CRT-Röhre, eines Lasers oder einer Diode stammen könnte, dazu
verwendet wird, daß Buchstaben, Ziffern, Zeichen, zu Texten, Graphiken
und Bilder auf ein lichtempfindliches Material aufgezeichnet werden, welches
dann nach der Entwicklung für die weiteren Druckprozesse Anwendung
findet. Aber auch Laserdrucker, Tintenstrahldrucker oder andere mit einem
Übertragungsmittel arbeitende Aufzeichnungs- bzw. Ausgabegeräte
benötigen ebenfalls ein Aufzeichnungsmaterial, das in irgendeiner Weise für
die fortschreitende Aufzeichnung transportiert werden muß. Dabei sind
wiederum verschiedene Möglichkeiten des Aufzeichnungsweges bekannt,
dergestalt, daß entweder das Aufzeichnungsmaterial auf einer planebenen
Fläche festgehalten bzw. über diese bewegt oder mittels einer Trommel
festgehalten und transportiert wird. Einige bekannte Geräte arbeiten nach
der Methode, daß das Aufzeichnungsmaterial im Innenraum eines Zylinders
oder Halbzylinders geführt und dort gegen die Innenwand gedrückt bzw.
angesaugt wird.
Aber auch Abtaster, bekannt unter der Bezeichnung Scanner, tasten mit
einem sehr feinen Lichtstrahl eine oder auch mehrere, auf einer Trommel
befestigten Vorlage/Bilder für die digitale Erfassung von schwarz-weißer
oder farbiger Reproduktion ab.
In den weiteren Ausführungen wird von Aufzeichnungsgeräten ausgegangen
und schließt die Anwendung für Scanner mit ein.
Mit dem technischen Fortschritt der Aufzeichnungsgeräte, zu denen man die
qualitativ hochwertigen und technische aufwendigen Digitalbelichter zu
rechnen hat, ist es nunmehr möglich, neben Texten in entsprechenden Arten
und Größen, Strichbilder, graphischen Elementen auch gerastete Bilder zu
erzeugen. Mit kleinsten erzeugbaren Punkten (Pixel) auf dem lichtempfindlichen
Material, z. B. von ca. 0,01 mm Durchmesser, lassen sich nunmehr
gerastete Bilder hoher Auflösung bzw. sogar die Farbauszüge eines farbigen
Bildes oder auch das farbige Bild selbst, herstellen. Die Qualität einer derartigen
Aufzeichnungseinheit hängt auch im wesentlichen davon ab, mit welcher
Feinheit, also Auflösung oder Anzahl von Punkten pro Maßeinheit, die
Lichtquelle betrieben wird und wie exakt diese feinsten Punkte genau auf die
erforderliche Stelle des lichtempfindlichen Materials plaziert werden können.
In der Regel sind die Aufzeichnungsgeräte so aufgebaut, daß zwischen der
Lichtquelle und dem Aufzeichnungsmaterial eine Relativbewegung stattfindet.
Insbesondere auch für den Fall, daß das Aufzeichnungsmaterial vorwärts
und rückwärts bewegt wird, um verschiedene Spalten oder Reihen eines
Textes nebeneinander aufzuzeichnen oder in einen Text eine Freifläche
mit einem gerasterten Bild zu versehen. Wird beispielsweise von einem
farbigen Bild eine Farbseparierung für die verschiedenen Farben aufgezeichnet,
ist es einleuchtend, daß der Transport des Aufzeichnungsmaterials
sehr genau und kontrolliert durchgeführt werden muß.
Dabei hat sich in gekannten Aufzeichnungsgeräten der Transport des Aufzeichnungsmaterials
als sehr schwierig herausgestellt, da die genaue Positionierung
des Materials durch Quetschungen, Verschiebungen und Durchrutsche
des Aufzeichnungsmaterials zu Ungenauigkeiten bei der Aufzeichnung
führt. Bedenkt man beispielsweise die hochgenaue Aufzeichnung eines
feingerasterten Bildes, dann darf hierbei keinerlei Schlupf, Quetschung
oder Stauchung des Aufzeichnungsmaterials im Aufzeichnungsbereich stattfinden.
In bekannten Aufzeichnungsgeräten, bei denen paarweise angeordnete
Antriebs- und Meßwalzen das Material vorwärts schieben bzw. ziehen, ist
bekannt, daß es hierbei immer wieder zu Lageungenauigkeiten des
Aufzeichnungsmaterials kommt, zumal wenn verschiedene Materialdicken
verwendet werden müssen.
Aus der DE-PS 31 43 342 ist eine Trommel für einen Trommelscanner bekannt,
bei der die gesamte Trommeloberfläche mit feinen Bohrungen versehen
ist, so daß über den Innenraum der Trommel bei Anlegung eines Vakuums
an der Oberfläche ein Evakuierungsvorgang zur Aufnahme eines
Aufzeichnungsträgers auf der Trommeloberfläche stattfindet. Aus dieser
Veröffentlichung ist lediglich der Aufbau der Trommel mit der gelöcherten
Mantelfläche zu entnehmen.
Aus der DE-OS 31 20 172 ist ebenfalls eine Vakuumspanneinrichtung für
Filme oder filmähnliche Materialien bekannt, bei der auch wiederum die
Mantelfläche einer Trommel mit feinen Öffnungen versehen ist, wobei aber
die Oberfläche der Trommel durch eine ledernarbenartige Struktur ausgebildet
und damit eine Vielzahl irregulär geformter Vertiefungen entstehen läßt,
auf denen das Aufzeichnungsmaterial anliegt und die untereinander eine Art
Kanalsystem bilden.
Beide vorgenannten Veröffentlichungen stellen Trommeln dar, deren gesamte
Oberfäche für das Festhalten eines einzigen Blattes vom Aufzeichnungsmaterial
mit einem Vakuum beaufschlagbar ist und der Aufzeichnungsbereich
durch die Abmaße der Trommel begrenzt ist.
Wird nun von einer Lichtquelle auf eine derartige Aufzeichnungstrommel mit
einem darauf fixierten Material belichtet, so braucht im Grunde genommen
nur der Aufzeichnungsbereich rutsch- und transportfest mit der Trommel
verbunden sein. Es ist also nachteilig, wenn die mit einem Vakuum versehene
Transporttrommel an ihrem gesamten Umfang ein Vakuum bildet und
das Material sich nur schwer oder widerstrebend von der Trommeloberfläche
lösen läßt, für den Fall der Anwendung von Rollenmaterial.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Einrichtung zum
Transportieren von Aufzeichnungsmaterial für diverse Aufzeichnungsgeräte
so auszugestalten, daß das Aufzeichnungsmaterial äußerst präzise, um
gleichzeitig frei von Materialverformungen, wie Stauchungen, Quetschungen,
im Aufzeichnungsbereich festgehalten und somit transportiert werden
kann. Ein weiteres Anliegen der Erfindung ist es, das Aufzeichnungsmaterial
in zwei Richtungen hochgenau zu bewegen und keine Verschiebungen oder
Veränderungen gegenüber der Trommel zuzulassen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einrichtung gemäß der
Merkmale der Patentansprüche gelöst.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 die erfindungsgemäße Einrichtung in Verbindung mit einem
digitalen Aufzeichnungsgerät.
Fig. 2 die Einrichtung von der Vorderseite her betrachtet.
Fig. 3 Einrichtung zur Überwachung der Kante des
Aufzeichnungsmaterials und Mittel zur Verstellung.
Aus Fig. 1 ist nunmehr zu entnehmen, wie die erfindungsgemäße Einrichtung in
einem digitalen Belichter Anwendung findet. Ein Aufzeichnungslichtstrahl 2 wird
von einer Lichtquelle 1, beispielsweise von einem Laser, mittels optischer Mittel 3
auf die Oberfläche 16 einer drehbaren Trommel 4 fokussiert. Ein fotosensitives
Aufzeichnungsmaterial 5 wird aus einer Vorratskassette 6 entnommen. Das
Walzenpaar 7 wird über nicht näher dargestellte Antriebsmittel gesteuert, so daß
das Aufzeichnungsmaterial 5 eine Vorschlaufe bildet. Zwei Niederhalter 9 und 10,
jeweils an den Übergangsstellen der Trommel 4 von der saugenden Oberfläche zum
Bereich der Überdruckstelle, halten das Material in diesem Bereich in die Nähe der
Trommeloberfläche. Die beiden Niederhalter 9 und 10 sind scheibenförmige
drehbare Röllchen, die ansonsten keine wichtige Funktion wahrnehmen. Nach dem
Niederhalter 10 bildet das Material wiederum eine Schlaufe 11, bis es zu einem
Walzenpaar 12 gelangt, das kurz vor der Schneideeinrichtung 13 angeordnet ist.
Ein letztes Walzenpaar 14 kann das belichtete und abgeschnittene Material 5 in die
Aufnahmekassette 15 transportieren.
Die Walze oder Trommel 4 ist aus einem leichten Material hergestellt,
beispielsweise aus einem Aluminium-Strangpreßprofil mit einer Vielzahl von
durchgehenden Kammern 17. Im gezeigten Beispiel sind 50 Hohlkammern 17 am
Umfang und achsparallel vorhanden, wobei jeweils die Kammern mit einer Vielzahl
von feinen Luftdurchtrittsöffnungen 18 versehen sind, die reihenweise in
achsparalleler Richtung die Luftkammern 17 mit der Oberfläche 16 der Trommel 4
verbinden. Ein sehr günstiger Durchmesser der Transportwalze 4
für eine sehr wirksame Mitnahme liegt bei ca. 55 mm.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß die Walze bzw. Trommel 4 in einem Lagerteil 25
gelagert ist, das über eine Traverse 27 mit der zweiten Lagerstelle 26 (Fig. 2)
verbunden ist. In den beiden Lagerteilen 25 und 26 ist jeweils eine Ausfräsung 19
vorhanden, die die Form eines Kanals bildet und mit dem Ausgang 20 verbunden
ist.
Ferner ist ersichtlich, daß eine zweite Aussparung 21 in den Lagerteilen 25 und 26
mit entsprechenden Ausgängen 22 ebenfalls verbunden ist. Zwischen beiden
Vertiefungen 19 und 21 besteht keine Verbindung. Ein Vakuumunterdruckgerät 30
erzeugt nun über Leitung 28 am Kanal 20 für die Aussparung 19 einen Unterdruck,
so daß sämtliche auf der rechten Seite der Walze, also in Richtung der
Aufzeichnungsstelle, gegenüber der Lichtquelle 1 liegenden Kanäle 17 in der
Walze 4 mit einem Unterdruck beaufschlagt werden. Dies bedeutet, daß über die
Luftdurchtrittsöffnungen 18 nur der rechte Bereich der Trommeloberfläche 16 mit
einem Unterdruck versehen wird, da bei Walzendrehung sich die jeweiligen
Längskanäle 17 entweder in den Unterdruckbereich der Aussparung 19
hineindrehen oder diesen Bereich verlassen.
Über Leitung 29 und Anschluß 22 auf der vom Aufzeichnungsmaterial 5 nicht
überdeckten Fläche der Oberfläche 16 kann ein Überdruck erzeugt werden, der ein
leichteres Abheben des Aufzeichnungsmaterials 5 von der Trommeloberfläche 16
bewirkt. Dieser Überdruck ist somit konstant nur in dem linken Bereich der
Transportwalze 4 vorhanden. Dieser Überdruckbereich 21 kann auch dazu
verwendet werden, die Luftdurchtrittsöffnungen 18 in diesem Bereich zu säubern.
Durch ein Ventil 31 läßt sich der Überdruck auch abschalten.
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung von der Vorderseite her betrachtet,
das heißt, von der Seite der Aufzeichnungslichtquelle 1. Die drehbare Walze 4 ist
zu den beiden stationären Lagerteilen 25 und 26 so montiert, daß möglichst wenig
Nebenluft an der Übergangsstelle 32 eine Minderung des Unterdruckes zuläßt. Aus
dieser Figur ist ersichtlich, daß die Aussparungen 19 und 21 seitlich eine
Vertiefung in den stationären Lagerteilen 25 und 26 bilden, wobei der besseren
Übersichtlichkeit wegen die Unterdruckschläuche 28 zum Unterdruckgerät 30 nicht
dargestellt sind.
Jede der Hohlkammern 17 ist, wie bereits in Fig. 1 beschrieben, mit
Luftdurchtrittsöffnungen in achsparalleler Richtung versehen, wobei der Abstand
zueinander in etwa dem gleichen Maß entspricht, das auch in Umfangsrichtung
jeweils sich aus dem Abstand der Längskammern 17 gibt. Der Durchmesser der
Luftdurchtrittsöffnungen 18 beträgt 0,6 mm, und hat sich bei Versuchen zur
Ansaugung eines fotosensitiven Materials als günstig herausgestellt, ohne daß
während des Ansaugvorganges eine Markierung auf dem Material erzeugt wird.
Gleichzeitig garantiert diese Vielzahl der Luftdurchtrittsöffnungen 18 ein
gleichmäßiges Anliegen des Materials 5 an der Oberfläche der Walze 4 und damit
verbunden eine starke Fixierung und Mitnahme des Materials auf der
Unterdruckseite, so daß keinerlei weitere Haltemechanismen das zu
transportierende Material halten und in einem exakten Abstand zur
Belichtungsseite führen.
Ferner ist aus Fig. 2 ersichtlich, daß die Transportwalze 4 durch einen Motor 41
angetrieben wird, welcher beispielsweise ein Gleichstrom-Servomotor sein kann.
Auf der gegenüberliegenden Achsseite befindet sich ein inkrementaler Drehgeber
43, wobei Motor 41 und Drehgeber 43 mit einer Regel- und Steuereinrichtung 42
verbunden sind.
In Fig. 3 wird nunmehr die Einrichtung zur Überwachung des Parallellaufes des
Filmmaterials 5 bei der Unterdruck-Transportmitnahme durch die Walze 4
beschrieben.
Nachdem eine Vorratskassette 6 eingelegt ist, wird der Anfang des fotosensitiven
Materials 5 über die bereits beschriebenen Transportwalzenpaare 7 und 8 auf die
Unterdruck erzeugende Seite der Transportwalze 4 gelegt, und zwar so, daß eine
Mitnahme im Unterdruckbereich bei Drehung der Walze 4 erfolgt. Da beide
Längskanten des fotosensitiven Materials 5 nicht zwangsweise einer seitlichen
Führung zugeordnet sind, bedarf es nun einer Überprüfung, ob die Längskanten
senkrecht zur Achsrichtung der Transportwalze 4 während des Transportes
bestehen bleiben oder ob eine leichte Schräglage des Materials zur seitlichen
Auswanderung führt. Die Vorratskassette 6 wird mit entsprechenden
Rastelementen 52 auf eine Grundplatte 51 gesetzt und mit nicht näher
dargestellten Mitteln dort verriegelt. Diese Grundplatte 51 ist auf der rechten Seite
durch einen Lagerbolzen 53 drehbar gelagert. Auf der linken Seite wird die
Grundplatte 51 mittels einer Feder gegen die Stirnseite einer Verstelleinrichtung 55
gezogen. Diese Verstelleinrichtung 55 hat eine in Pfeilrichtung A
motorangetriebene Spindel 56, so daß die Vorratskassetten-Grundplatte 51
kleinere Verstellbewegungen zuläßt, die von einem Wegaufnehmer registriert
werden. Die rechte Kante des austretenden Materials 5 wird U-förmig von einer
Bewegungskontrolleinrichtung 57 umfaßt, die beispielsweise eine
Ultraschallsende- und -empfängerseite beinhalten können.
Nachdem das Material 5 auf der Transportwalze 4 in Transportrichtung einen
bestimmten Weg zurückgelegt hat, wird über die Bewegungskontrolleinrichtung 57
festgestellt, ob eine seitliche Auswanderung der rechten Kante 58 des Materials 5
erfolgt ist und zwar in Bezug auf einen bestimmten zurückgelegten Weg. Wird eine
Auswanderung nach links oder rechts registriert, so wird beim nächsten
Aufziehvorgang über die Regel und Steuereinrichtung 42 die Grundplatte 51 mittels
der Stelleinrichtung 55 in die Lage um den Drehpunkt 53 verändert. Das heißt, die
Vorratskassette wird in Achsrichtung bewußt verstellt, so lange, bis die
Kontrolleinrichtung der Regel- und Steuereinrichtung 42 keine seitliche
Abweichung über eine bestimmte Transportstrecke anzeigt. Dieses Überwachen
und Nachstellen erfolgt so lange, bis festgestellt wird, daß keine seitliche
Abweichung der rechten Kante 58 des Materials erfolgt, so daß ein möglichst
absoluter Geradeauslauf des Materials gegeben ist. Die Registrierung einer
seitlichen Abweichung wird immer, auch während der Aufzeichnung oder
Abtastung registriert, aber es erfolgt erst dann eine Korrektur, wenn die
Aufzeichnung oder Abtastung einer Vorlage abgeschlossen ist.
Korrigiert bzw. aufgezogen wird das Material 5 grundsätzlich
ohne Vorschlaufe mit blockiertem Vorratswickel der Vorratskassette
6 mit geöffnetem Walzenpaar 7 und mit vermindertem
Unterdruck, so daß die drehende Walze 4 unter dem Material 5
durchschlupft, und dieses dadurch nach dem blockiertem Vorratswickel
in der Vorratskassette 6 ausgerichtet wird.
Belichtet bzw. abgetastet wird grundsätzlich mit Vor- und
Nachschlaufe, wobei das Walzenpaar 7 und 12 geschlossen
ist und damit jeweils die Länge der Vor- und Nachschlaufe
regelt.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Transportwalze 4 durchaus auch
blattförmiges Material ansaugen und festhalten kann. Für diesen Fall kann auch
der Überdruckbereich der Leitung 29 zu den Aussparungen 21 in den Lagerteilen
25, 26 auf Unterdruck mittels eines Ventils 31 umschalten, so daß die gesamten
Kammern 17 der Transportwalze 4 einen Unterdruck erzeugen.
Allerdings kann auch blattförmiges Material, wie das im Beispiel dargestellte
Rollenmaterial 5 mit sektormäßigem Unterdruck im Aussparungsbereich 19,
verarbeitet werden.
Claims (7)
1. Einrichtung zum hochgenauen Transportieren und Festhalten
eines Vorlagen- bzw. Aufzeichnungsmaterials in Abtast-
bzw. Aufzeichnungsgeräten, mit einer vakuumbeaufschlagbaren
Transportwalze, dadurch gekennzeichnet, daß nur die
der Abtast- bzw. Aufzeichnungseinrichtung (1) zugewandte
Seite der Transportwalzenoberfläche (16, 18) mit einem
Unterdruck beaufschlagbar ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der der Abtast- bzw. Aufzeichnungsrichtung (1) zugewandte
Unterdruckbereich (16, 19) gegenüber einer kontinuierlichen
Drehung der Transportwalze (4) ortsfest ist und
dieser Unterdruckbereich (16, 19) kleiner als der Transportwalzenumfang
ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die drehbare Transportwalze (4) eine Vielzahl kreisförmig
untereinander nicht verbundener achsparalleler Kanäle
(17) aufweist, wobei jeder Kanal (17) mit der Walzenoberfläche
(16) durch Luftdurchtrittsöffnungen (18) verbunden
ist, wobei die Kanäle (17) jeweils stirnseitig der Transportwalze
(4) in Überdeckung mit in den Lagerteilen (25,
26) eingearbeiteter Aussparungen (19) für den Unterdruck
und Aussparungen (21) für den Überdruck sektorartig in
Verbindung stehen.
4. Einrichtung nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aussparungen (19) mit den Lagerteilen
(25, 26) über einen Anschluß (28) mit einem Unterdruckgerät
(30) verbunden sind, und daß die Aussparungen
(21) über Leitungen (29) mit der Überdruckseite verbunden
sind.
5. Einrichtung nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aussparungen (21) mit den Lagerteilen
(25, 26) über Leitungen (29) durch entsprechende
Steuerung eines Ventils (31) ebenfalls mit einem Unterdruck
beaufschlagbar sind.
6. Einrichtung nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Umfang bzw. der Durchmesser der
Transportwalze (4) unabhängig von der Art und der Formatgröße
des verwendeten Materials (5) ist.
7. Einrichtung zum hochgenauen Transportieren und Festhalten
eines Vorlagen- bzw. Aufzeichnungsmaterials in Abtast-
bzw. Aufzeichnungsgeräten, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Außenkante (58) des bahnförmigen Materials (5) in
Verbindung mit einem Bewegungskontrollmesser (57) steht,
welcher eine seitliche Lageverschiebung der Kante (58)
einer Regel- und Steuereinrichtung anzeigt, welche über
eine Stellvorrichtung (55) die Lage der Vorratskassette
gegenüber der Transportrichtung des Materials (5) eine
Lageveränderung bewirken kann.
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