DE4021669A1 - Gehaeuse fuer einen elektrischen hilfsantrieb - Google Patents
Gehaeuse fuer einen elektrischen hilfsantriebInfo
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Description
Hilfsantriebe in Kraftfahrzeugen, wie z. B. Scheibenwischermotoren für die
Front- und/oder die Heckscheibe und ähnliche Antriebe, müssen häufig an
Stellen des Kraftfahrzeugs untergebracht werden, wo sie, mal mehr, mal
weniger, den Einflüssen der Atmosphäre, insbesondere
Feuchtigkeitseinflüssen, ausgesetzt sind. Die Hilfsantriebe werden daher oft
in einem Gehäuse aus Kunststoff untergebracht.
Derartige Gehäuse sind meist zweiteilig ausgebildet und weisen zwei
Halbschalen auf, die entlang ihres einander zugekehrten Randes mit je einer
aufeinander abgestimmten Profilierung versehen sind. Die beiden Halbschalen
sind mittels Schrauben oder mittels Rastelementen und/oder
Verriegelungselementen miteinander verbunden. Diese sind im allgemeinen
außerhalb der Randprofilierung an der Außenseite der Halbschalen angeordnet,
damit sie bei Bedarf frei zugänglich sind.
Bei einem bekannten Gehäuse (DE-OS 23 40 271) weist die Randprofilierung der
Gehäuseteile ebene Schulter- und Gegenschulterflächen auf. Dazwischen ist
ein Dichtungselement aus einem Elastomer eingelegt. Da die Dichtheit einer
solchen Dichtung von der höchsten auftretenden Flächenpressung im Bereich
der Dichtung abhängt, wurde zumindest an einer der Schulterflächen ein
umlaufender Ringwulst angeordnet, der eine stärkere Flächenpressung an dem
Dichtelement hervorruft. Daneben sind noch weitere Ringwülste vorgeschlagen.
Bei einer derartigen Ausbildung der Dichtung haben die erforderlichen
Flächenpressungen entsprechend hohe Reaktionskräfte zur Folge, die von den
Rast- oder Verriegelungselementen aufgenommen werden müssen. Dadurch werden
diese Elemente, aber auch die Gehäuseteile selbst, mechanisch
verhältnismäßig stark belastet. Die Gehäuseteile und ihre Rast- oder
Verriegelungselemente müssen mit entsprechend hohen Festigkeiten
ausgestattet werden. Da die zulässige Beanspruchung der verwendeten
Werkstoffe begrenzt ist, lassen sich höhere Belastungen nur durch eine
entsprechende Dimensionierung der Teile aufnehmen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gehäuse für elektrische Hilfsantriebe,
insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1 so weiterzubilden, daß eine gute Dichtheit des Gehäuses bei
verhältnismäßig geringer Dimensionierung seiner Teile erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Randprofilierung
an der einen Halbschale als Nut in der Stirnfläche des Randes ausgebildet
ist und daß die Randprofilierung der anderen Halbschale als Rippe in der
Stirnfläche des Randes ausgebildet ist. Diese beiden Profilteile lassen sich
so eng aufeinander abstimmen und so genau ausbilden, daß sie durch bloßes
Ineinandergreifen eine sehr gute Dichtheit an der Trennfuge der beiden
Halbschalen ergeben. Dazu bedarf es keiner Zwischenlage eines selbständigen
streifenförmigen Dichtungelementes aus einem Elastomer. Infolge des Fehlens
einer solchen Elastomer-Zwischenlage werden keine großen Haltekräfte
benötigt, um die beiden Halbschalen zusammenzuhalten. Daher müssen sowohl
die Halbschalen, und zwar insbesondere ihre Ränder, wie auch die für ihren
Zusammenhalt angeordneten Rast- und/oder Verriegelungselemente lediglich für
die Übertragung geringer Haltekräfte ausgebildet werden. Dadurch können alle
diese Teile mit einer verhältnismäßig geringen Dimensionierung,
beispielsweise einer verhältnismäßig geringen Wanddicke, hergestellt werden.
Bei einer Ausgestaltung des Gehäuses nach Anspruch 2 bleibt selbst beim
Auftreten der üblichen Maßtoleranzen, insbesondere bei den Rast- und/oder
Verriegelungselementen, die gute Dichtheit gewährleistet, weil die in die
Nut eingebrachte fließfähige Dichtungsmasse die ohnehin nur geringen
Abstände zwischen der Rippe und der Nut zu überbrücken vermag und sowohl den
Raum zwischen dem Rücken der Rippe und dem Nutgrund als auch zwischen den
Seitenflächen von Rippe und Nut ausfüllen kann.
Eine Ausgestaltung des Gehäuses nach Anspruch 3 ermöglicht es, die
Dichtungsmasse mit Hilfe eines Automaten klecksfrei in die Nuten
einzubringen, weil die Erweiterungen am Anfang einer Nut den geringen
Überschuß an Dichtungsmasse aufnehmen, der beim Einsetzen des Masseflusses
während der Beschleunigung des Spritzkopfes auftreten kann. In gleicher
Weise nimmt die Erweiterung am Ende einer Nut die möglicherweise
nachtropfende Dichtungsmasse auf, die beim Verzögern des Spritzkopfes auf
die gleiche Stelle trifft.
Eine Ausgestaltung des Gehäuses nach Anspruch 4 trägt dem Umstand Rechnung,
daß das Gehäuse vor allem an den Durchtrittsstellen von Antriebs- oder
Abtriebsteilen nicht so absolut abgedichtet werden kann, daß nicht infolge
von Luftdruckunterschieden und Temperaturunterschieden zwischen der Luft im
Innern des Gehäuses und der Umgebungsluft und infolge wechselnden
Feuchtigkeitsgehaltes dieser Luftmassen im Innern des Gehäuses Feuchtigkeit
sich niederschlägt. Ein solcher unvermeidlicher Feuchtigkeitsniederschlag
kann über das Abflußloch und den Abflußstutzen jederzeit abfließen. Die
Weiterbildung des Gehäuses nach Anspruch 5 ergibt einen guten
Spritzwasserschutz im Abflußstutzen, der einerseits einen im Innern des
Gehäuses entstehenden Feuchtigkeitsniederschlag nach außen austreten läßt,
der andererseits aber verhindert, daß etwa bei starkem Regen Wasser von
außen in das Gehäuse eindringen kann. Dieser Spritzwasserschutz wird durch
die weitere Ausbildung des Gehäuses nach Anspruch 6 noch verbessert. Das
gleiche gilt für eine Ausgestaltung des Gehäuses nach Anspruch 7, weil durch
die Ausbildung des Abflußstutzens als Schlauchstutzen ein mehr oder weniger
langes Schlauchstück auf den Abflußstutzen aufgesteckt werden kann, wodurch
die Mündung der Abflußleitung um eine größere Strecke vom Abflußloch am
Gehäuse wegverlegt wird.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gehäuses ist in der
Zeichnung dargestellt. Anhand dieser Zeichnung wird die Erfindung näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht des geschlossenen Gehäuses;
Fig. 2 eine Seitenansicht des geschlossenen Gehäuses;
Fig. 3 eine Draufsicht ins Innere der unteren Halbschale des
Gehäuses;
Fig. 4 eine Draufsicht ins Innere der oberen Halbschale des Gehäuses;
Fig. 5 einen ausschnittsweise dargestellten Vertikalschnitt der
unteren Halbschale;
Fig. 6 einen ausschnittsweise dargestellten Vertikalschnitt der
oberen Halbschale;
Fig. 7 einen Querschnitt eines Abflußstutzens des Gehäuses im
Bereich der unteren Halbschale;
Fig. 8 einen Querschnitt des Abflußstutzens des Gehäuses im Bereich
der oberen Halbschale;
Fig. 9 einen ausschnittsweise dargestellten Längsschnitt des
Abflußstutzens im Bereich der unteren Halbschale;
Fig. 10 einen ausschnittsweise dargestellten Längsschnitt des
Abflußstutzens im Bereich der oberen Halbschale;
Fig. 11 einen ausschnittsweise dargestellten Vertikalschnitt des
geschlossenen Gehäuses im Bereich des Abflußstutzens;
Fig. 12 einen ausschnittsweise dargestellten Vertikalschnitt der
unteren Halbschale im Bereich einer Kabeldurchführung.
Das aus Fig. 1 und 2 ersichtliche Gehäuse 20 ist zweiteilig ausgebildet und
weist eine untere Halbschale 21 und eine obere Halbschale 22 auf. Der
Begriff "Halbschale" besagt nicht, daß diese Gehäuseteile jeweils genau eine
Hälfte des Gehäuses darstellen.
Die beiden Halbschalen 21 und 22 werden nach dem Zusammenfügen mittels einer
Anzahl Verriegelungselemente 23 zusammengehalten. Davon sind die
Riegelnasen 24 an der unteren Halbschale 21 und die Riegelösen 25 an der
oberen Halbschale 22 angeformt. Die Riegelösen 25 sind über einen größeren
Teil ihrer Höhe freistehend, so daß sie eine ausreichend große
Biegeelastizität haben, um beim Zusammenfügen der beiden Halbschalen über
den rampenförmig ansteigenden Rücken der Riegelnasen hinwegzugleiten und an
deren Riegelfläche zurückzuschnappen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist das Gehäuse 20 in der Draufsicht
asymmetrisch gestaltet. Der näherungsweise zylindrisch oder prismatisch
geformte Gehäuseteil 26 nimmt den zylindrischen elektrischen Antriebsmotor
des Hilfsantriebs auf. Der mehr scheibenförmige Gehäuseteil 27 nimmt das
Winkel- und Untersetzungsgetriebe des Hilfsantriebs auf. Durch eine Öffnung
in der oberen Halbschale 22 tritt im Bereich des Gehäuseteils 27 die
Antriebswelle 28 aus dem Gehäuse 20 aus. Am unteren Ende des Gehäuseteils 26
ist ein Betätigungsknopf 29 angeordnet, der drehfest auf einem Wellenstummel
des Antriebsmotors im Gehäuseteil 26 sitzt. Er dient der Notbetätigung des
Hilfsantriebs für den Fall, daß die Energieversorgung des Hilfsantriebs
ausfällt oder am Hilfsantrieb selbst eine Betriebsstörung auftritt.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, liegen die beiden Halbschalen 21 und 22
entlang ihres einander zugekehrten Randes aneinander an. Diese Ränder sind
mit einer aufeinander abgestimmten Profilierung 31 versehen (Fig. 2). Diese
Profilierung ist an der unteren Halbschale 21 als Nut 32 in der im übrigen
ebenen Stirnfläche 33 der Seitenwand 34 ausgebildet (Fig. 5). An der oberen
Halbschale ist die Randprofilierung als Rippe 35 in der im übrigen ebenen
Stirnfläche 36 der Seitenwand 37 ausgebildet (Fig. 6). Die Nuten 32 und die
Rippen 35 beginnen jeweils bei der Mündung einer Durchlaßöffnung 38, die für
den Durchtritt des Wellenstummels des Antriebsmotors für den Notantrieb
vorhanden ist. Sie enden jeweils an der Mündung eines Abflußstutzens 39 im
Bereich des Gehäuseteils 27.
Die Nuten 32 und die Rippen 35 sind so aufeinander abgestimmt, daß sie nach
dem Zusammenfügen der beiden Halbschalen 21 und 22 deren Ränder außerhalb
der Durchlaßöffnung 38 und außerhalb des Abflußstutzens 39 allein schon
durch ihr Ineinandergreifen sehr gut abdichten. Um diese gute Dichtheit auch
für den Fall möglicher Fertigungstoleranzen hinsichtlich der Formhaltigkeit
und der Maßhaltigkeit der beiden Halbschalen 21 und 22 zu gewährleisten,
wird vor dem Zusammenfügen der beiden Halbschalen in die Nuten 32 eine
zumindest anfänglich fließfähige Dichtungsmasse eingebracht, Das geschieht
mittels eines Spritzkopfes, der mittels einer Wegsteuerung dem Verlauf der
beiden Abschnitte der Nut 32 entlanggeführt wird. Damit beim Anfahren und
beim Anhalten des Spritzkopfes der Spritzkopf nicht kleckst, sind jeweils am
Anfang und am Ende der beiden Abschnitte der Nut 32 je eine Erweiterung 41
miteingeformt. Die Tiefe der Erweiterungen 41 ist zumindest annähernd gleich
der Tiefe der Nut 32. Diese Erweiterungen 41 liefern eine Art Stauraum für
möglicherweise auftretende Überschüsse der Dichtungsmasse.
Der Abflußstutzen 39 wird im Bereich des Gehäuseteils 27 zweckmäßigerweise
an einer solchen Stelle angeordnet, die bei der späteren Einbaulage des
Gehäuses 20 sich nach Möglichkeit an der tiefsten Stelle des Gehäuses
befindet, damit etwa im Innern des geschlossenen Gehäuses auftretender
Feuchtigkeitsniederschlag unter der Wirkung der Schwerkraft durch den
Abflußstutzen 39 möglichst ungehindert abfließen kann. Um möglicherweise
auftretendem Spritzwasser das Eindringen von außen her in das Gehäuse 20 zu
erschweren, sind im Innern des Abflußstutzens querverlaufende Rippen
angeordnet, die eine Art Labyrinthdichtung bilden. Zur besonderen
Unterscheidung der an den beiden Halbschalen 21 und 22 jeweils vorhandenen
Teile des Abflußstutzens 39 ist der an der unteren Halbschale 21 vorhandene
Teil des Abflußstutzens mit 39.1 und der an der oberen Halbschale 22
vorhandene Teil mit 39.2 bezeichnet.
Am Abflußstutzenteil 39.1 ist eine einzige querverlaufende Rippe 42
vorhanden, die etwa in der Mitte der Längserstreckung des Abflußstutzens 39
angeordnet ist (Fig. 3 und 9). Am Abflußstutzenteil 39.2 sind zwei Rippen 43
und 44 vorhanden, von denen die eine Rippe 43 im Bereich der Mündung des
Abflußstutzens 39 und die zweite Rippe 44 am innen gelegenen Beginn des
Abflußstutzens 39 angeordnet ist (Fig. 4 und 10). Auf diese Weise ist die
eine Rippe 42 im Stutzenteil 39.1 bezüglich der Längsrichtung des
Abflußstutzens 39 etwa in der Mitte zwischen den beiden Rippen 43 und 44 im
Stutzenteil 39.2 angeordnet, wie aus Fig. 11 deutlich zu ersehen ist.
In den Fig. 7, 8 und 11 erstrecken sich die drei Rippen 42 bis 44 jeweils
nur bis zur Trennfuge oder Trennebene der beiden Halbschalen 21 und 22. Die
Dichtungswirkung der durch sie gebildeten Labyrinthdichtung kann dadurch
noch verbessert werden, daß von diesen drei Rippen entweder alle drei oder
zumindest ein Teil von ihnen zumindest teilweise in den lichten Querschnitt
des Abflußstutzenteils an der jeweils anderen Halbschale hineinragt.
Eine weitere Verbesserung der Dichtwirkung der Labyrinthdichtung wird
dadurch erreicht, daß der Abflußstutzen 39 auf seiner Außenseite als
Schlauchstutzen ausgebildet ist. Das geschieht im einfachsten Falle dadurch,
daß bei beiden Stutzenteilen eine umlaufende Halterippe 45 mit den beiden
Teilen 45.1 und 45.2 angeformt wird (Fig. 11). Dadurch erhält ein auf den
Abflußstutzen 39 aufgeschobener Abflußschlauch einen besseren Halt.
Eine Kabeldurchführung 46 für ein Anschlußkabel 47 (Fig. 1) für den im
Gehäuse 20 untergebrachten Elektromotor wird zweckmäßigerweise in der
Seitenwand 34 der unteren Halbschale 21 angeordnet, deren Rand mit der Nut
32 versehen ist.
Die Durchlaßöffnung 48 für die Kabeldurchführung 46 wird an den Seiten und
am Boden von einer Wandverdickung 49 umrahmt (Fig. 3 und Fig. 12). An diese
Wandverdickung 49 schließt in Richtung auf die Durchlaßöffnung 48 hin an
beiden Seiten je eine seitliche Rippe 51 und am Boden eine Bodenrippe 52 an.
Die Kabeldurchführung 46 weist einen plattenförmigen Haltekörper mit
rechteckigem Aufriß auf, an dessen schmalen Umfangsseiten eine umlaufende
Nut vorhanden ist. Diese ist auf die seitlichen Rippen 51, die Bodenrippe 52
und die an der oberen Halbschale 22 vorhandene Rippe 35 abgestimmt, so daß
nach dem Einsetzen des Haltekörpers in die Durchlaßöffnung 48 und nach dem
Aufsetzen der oberen Halbschale 22 die umlaufende Nut des Haltekörpers von
den in sie eingreifenden Rippen weitestgehend ausgefüllt wird und damit die
Kabeldurchführung 46 abgedichtet wird. Aus diesem Grunde ist an der oberen
Halbschale 22 der im Bereich der Kabeldurchführung 46 gelegene
Rippenabschnitt 53 gerade ausgeführt (Fig. 4), und zwar unabhängig vom
Grundrißverlauf der Rippe 35 in den anschließenden Abschnitten der
Seitenwand der Halbschale 22.
Claims (7)
1. Gehäuse für einen elektrischen Hilfsantrieb mit den Merkmalen:
- - das Gehäuse (20) ist zweiteilig ausgebildet und weist eine untere Halbschale (21) und eine obere Halbschale (22) auf,
- - die beiden Halbschalen (21; 22) sind entlang des einander zugekehrten Randes ihrer Seitenwände (34; 37) mit je einer aufeinander abgestimmten Profilierung (31) versehen,
- - die beiden Halbschalen (21; 22) sind mittels Rastelementen und/oder Verriegelungselementen (23) miteinander verbindbar, die außerhalb der Randprofilierung (31) an der Außenseite der Halbschalen (21; 22) angeordnet sind, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Profilierung der unteren Halbschale (21) ist als Nut (32) in der Stirnfläche (33) der Seitenwand (34) ausgebildet,
- - die Profilierung der oberen Halbschale (22) ist als Rippe (35) in der Stirnfläche (36) der Seitenwand (37) ausgebildet.
2. Gehäuse nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
- - in die Nut (32) ist eine zumindest anfänglich fließfähige Dichtungsmasse eingebracht,
- - vorzugsweise ist die Dichtungsmasse von einer nachträglich dauerelastischen Konsistenz.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
die Nut (32) weist am Anfang und/oder am Ende je eine Erweiterung (41)
auf, deren Tiefe vorzugsweise gleich der Tiefe der Nut (32) ist.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an beiden Halbschalen (21; 22) ist an zumindest annähernd der gleichen Stelle ihrer Umfangswand (34; 37) je ein Teil, vorzugsweise je eine Hälfte eines Abflußlochs, vorhanden,
- - an beiden Halbschalen (21; 22) schließt am Rand des Abflußlochs je ein Teil, vorzugsweise je die Hälfte (39.1, 39.2), eines Abflußstutzens (39) an,
- - vorzugsweise ist auf der Innenseite jedes Teils des Abflußstutzens (39) wenigstens je eine querverlaufende Rippe (41; 42, 43) vorhanden, die in der Längsrichtung des Abflußstutzens (39) gegeneinander versetzt angeordnet sind.
5. Gehäuse nach Anspruch 4,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - an der einen Halbschale (22) sind zwei querverlaufende Rippen (34; 44) vorhanden, die in der Längsrichtung des Abflußstutzens (39) einen Abstand voneinander haben, der größer als die Dicke der Rippe (42) an der anderen Halbschale (21) ist,
- - an der anderen Halbschale (21) ist die Rippe (42) in der Längsrichtung des Abflußstutzens (39) zwischen den beiden Rippen (43; 44) der einen Halbschale (22) angeordnet.
6. Gehäuse nach Anspruch 4 oder 5,
gekennzeichnet durch das Merkmal:
die Rippen (43; 44; 44) im Abflußstutzen (39) ragen zumindest teilweise
in den lichten Querschnitt des Teils (39.2; 39.1) des Abflußstutzens
(39) an der jeweils anderen Halbschale (22; 21) hinein.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- - die Außenseite des Abflußstutzens (39) ist als Schlauchstutzen ausgebildet,
- - vorzugsweise sind an der Außenseite des Abflußstutzens (39) eine oder mehrere umlaufende Halterippen (45) und/oder Haltenuten vorhanden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19904021669 DE4021669A1 (de) | 1990-07-07 | 1990-07-07 | Gehaeuse fuer einen elektrischen hilfsantrieb |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19904021669 DE4021669A1 (de) | 1990-07-07 | 1990-07-07 | Gehaeuse fuer einen elektrischen hilfsantrieb |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4021669A1 true DE4021669A1 (de) | 1992-02-20 |
Family
ID=6409851
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19904021669 Withdrawn DE4021669A1 (de) | 1990-07-07 | 1990-07-07 | Gehaeuse fuer einen elektrischen hilfsantrieb |
Country Status (1)
Country | Link |
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