DE4019112C2 - Verfahren zur herstellung eines rotors - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Rotors für
einen Asynchronmotor
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs.
Rotoren für derartige Asynchronmotoren kleiner Leistung werden
heutzutage jährlich in Millionenstückzahlen hergestellt. Aufgrund der
hohen Stückzahlen können schon durch geringe Verbesserungen des
Herstellungsverfahrens erhebliche Einsparungen erzielt werden,
weshalb die bekannten Herstellungsverfahren weitgehend optimiert
sind.
Aus US-PS 1,599,415 ist es bekannt, die Kurzschlußstäbe an ihren
Enden unter Einschluß des Rotorblechpakets und der Kurzschlußringe
zu Nietköpfen zu verformen und dadurch eine formschlüssige Verbindung
der vorgenannten Bauteile zu erreichen. Dieses seit langem
bekannte Verfahren zur Herstellung eines Rotors ist häufig mängelbehaftet.
Der Verbund des Rotorblechpaketes ist häufig nicht der
gewünschte, insbesondere kann es aufgrund unterschiedlicher Wärmedehnungen
bei der Erwärmung oder auch bei der Unterkühlung des
Rotors zu einem Sichlockern des Rotorblechpaketes kommen, was
unerwünscht ist. Durch diese Lockerungen wird auch die elektrische
Verbindung zwischen den Kurzschlußringen und den Nietköpfen der
Kurzschlußstäbe beeinträchtigt, was bekanntermaßen von Nachteil ist.
Es ist ein Verfahren bekannt, bei dem das Rotorblechpaket mit einer
Aluminiumlegierung derart aus- bzw. umgossen wird, daß die Kurzschlußstäbe
und die Kurzschlußringe durch die Vergußmasse entstehen.
Dieses Verfahren hat jedoch erhebliche Nachteile bezüglich
der Korrosionsfestigkeit und damit der Maßhaltigkeit des Rotors im
Betrieb.
Rotoren hochwertiger Motoren werden daher heutzutage in der Regel
nach dem eingangs beschriebenen Verfahren hergestellt. Hierbei wird
ein Rotorblechpaket aus vorgestanzten Blechen gebildet, in welches
dann Kupferbolzen als Kurzschlußstäbe in ringförmig angeordnete
Ausnehmungen eingesetzt werden. Sodann wird das Blechpaket gepreßt
und, sofern dies erforderlich, in bekannter Weise verdreht, so
daß die Kurzschlußstäbe jeweils Teil einer schraubenlinienförmig um
die Rotorachse laufenden Bahn bilden. Schließlich werden die Enden
der Kurzschlußstäbe mit den das Rotorblechpaket endseitig abschließenden
Kurzschlußringen unter Schutzgas verschweißt und somit
sowohl mechanisch als auch elektrisch mit diesen verbunden. Hierdurch
wird zugleich der mechanische Verbund des Rotorblechpakets
gewährleistet.
Dann wird der soweit fertiggestellte Rotor gepreßt und kalibriert und
über seine Länge spanabhebend, in der Regel durch Drehen nachbearbeitet,
bevor die Rotorwelle in die zentrische Bohrung des Rotorblechpaktes
eingepreßt wird. Um ein radiales Ausdehnen des Rotors
durch Oxidieren der Rotorbleche, wie dies bei Naßlaufmotoren aufgrund
der in den Rotor gelangenden Flüssigkeit erfolgen kann, weitgehend
zu vermeiden und somit den Spalt zwischen Rotor und Stator
bzw. Stator und Spaltrohrtopf konstant zu halten, wird sodann der
gesamte Rotor mit einem Schutzmantel, in der Regel aus Chromnickelstahl,
versehen, der aus einem umfangseitigen Mantelteil und ggf.
aus zwei stirnseitigen Kopfabschnitten besteht, die sich zwischen
Mantelteil und Welle erstrecken. Mantelteil und Kopfabschnitte
werden mechanisch aneinander angeformt und auf diese Weise miteinander
verbunden. Um die Maßhaltigkeit des Rotors zu gewährleisten,
wird vor dem Aufziehen des Mantels das Rotorblechpaket umfangseitig
auf Maß geschliffen.
Ausgehend von diesem bekannten Verfahren zur Herstellung eines
Rotors liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes
Verfahren zu schaffen, das eine kostengünstigere Fertigung der
in Rede stehenden Rotoren ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im Patentanspruch
angegebenen Merkmale gelöst.
Anstelle des bisher bekannten Verschweißens der Endseiten der
Kurzschlußstäbe mit den Kurzschlußringen sieht die Erfindung hier
eine Stauchverbindung dergestalt vor, daß die Kurzschlußstäbe, ggf.
nach dem Verdrehen der Bleche, so gestaucht werden, daß das Rotorblechpaket
mit seinen Kurzschlußringen durch die Kurzschlußstäbe
fest verbunden ist. Diese feste Verbindung kann durch das übliche
Stauchen, wie es bereits früher praktiziert worden ist (US-PS
1,599,415), bekanntlich nicht erreicht werden. Die Erfindung sieht
daher vor, daß die Kurzschlußstäbe in einem ersten Schritt zunächst
unter Teillast gestaucht werden, wonach dann in einem zweiten
Schritt die Kurzschlußstäbe durch Widerstandserwärmung aufgrund
elektrischen Stromdurchflusses erwärmt werden. Während dieser
Erwärmung bleibt die Stauchteillast aufrechterhalten und wird dann
nach Abschluß der Erwärmung, also nach Erreichen der gewünschten
Temperatur, auf die Stauchvollast erhöht. Hierdurch wird quasi ein
Warmnieteffekt erzielt, d. h., daß nach dem Erkalten der Bauteile
Zugspannungen innerhalb der Kurzschlußstäbe, und zwar zwischen
den Schließköpfen entstehen, die das Rotorblechpaket mit den Kurzschlußringen
sicher und fest verspannen.
Das Stauchen hat im Vergleich zu der bekannten Schweißverbindung
zunächst einmal den Vorteil, daß das Verfahren fertigungstechnisch
weniger aufwendig, insbesondere weniger wartungsintensiv ist. Des
weiteren kann eine solche durch Stauchen hervorgerufene Verbindung
wesentlich schneller hergestellt werden als eine vergleichbare
Schweißverbindung. Der wesentliche Vorteil des erfindungsgemäßen
Verfahrens liegt jedoch in der besseren Maßhaltigkeit der Bauteile
nach dem Stauchen, wodurch der Nachbearbeitungsaufwand ganz
erheblich reduziert wird. Da die durch das Schweißen im Randbereich
entstehende Verzunderung beim Stauchen gar nicht erst entsteht,
kann das bisher übliche Abdrehen des Rotors vollständig
entfallen. Durch die hohe Maßhaltigkeit nach dem Stauchen kann die
nachfolgende spanabhebende Bearbeitung auf ein abschließendes
Schleifen reduziert werden, wonach der umfangseitige Mantel endseitig
bündig an die Kupferringe angebördelt werden kann. Ein solches
Anbördeln ist bei der bisherigen Schweißverbindung zwar theoretisch
auch möglich, doch ist hierzu der Schweißvorgang so weit zu optimieren
und zu kontrollieren, daß es in der Regel wirtschaftlicher ist,
eine spanende Nachbearbeitung vorzusehen. Im übrigen kann eine
Anbördelung an die Schweißnaht selbstverständlich nicht so dicht
sein wie eine Anbördelung an eine Planfläche, wie sie gemäß der
Erfindung erfolgt. Das Aufbringen der Stauchvollast erst nach Erwärmung
der Kurzschlußstäbe erleichtert das Stauchen des Materials - in
der Regel Kupfer - was hinsichtlich der Maßhaltigkeit des späteren
Rotors von Vorteil ist. Zudem sind die aufzuwendenden Kräfte geringer
als beim reinen Kaltstauchen. Da als Werkstoff für die Kurzschlußstäbe
und die Kurzschlußringe Kupfer, also ein hochwärmeleitender
Werkstoff verwendet wird, werden beim Erwärmen im wesentlichen
nur die Kupferteile erwärmt, so daß ein Wärmeeinfluß auf das
Rotorblechpaket praktisch nicht gegeben ist. Ein wesentlicher Vorteil
dieser weiteren Stauchung nach der Erwärmung der Kurzschlußstäbe
liegt eben darin, daß beim Abkühlen in den Kurzschlußstäben Zugspannungen
erzeugt werden, welche die Rotorbleche fest aneinander
pressen. Hierdurch wird der Verbund des gesamten Rotors erhöht.
Unter Teillast und Vollast im Sinne der Erfindung ist nur eine unterschiedliche
Stauchlast zu verstehen, d. h., daß der nach dem Erwärmen
vorgesehene abschließende Stauchvorgang mit höherer Stauchkraft
als das vorherige Teillaststauchen erfolgt. Ob die Maschine
hierbei in der Tat unter Vollast arbeitet, spielt keine Rolle. Welche
Kräfte bzw. Stauchdrücke erforderlich sind, hängt vom Material
selbst und vom Materialquerschnitt ab, was jedoch bekannt ist oder
zumindest empirisch ermittelt werden kann.
Unter Warmnieten im Sinne der Erfindung ist grundsätzlich ein
Stauchvorgang mit Einleitung von Wärme in das zu stauchende Gut
gemeint, die zumindest so groß ist, daß das Fließverhalten des eingesetzten
Werkstoffs merklich verändert wird. Dabei kann die Erwärmung
der Kurzschlußstäbe im Extremfall soweit erfolgen, daß partielle
Verschweißungen zwischen den Kurzschlußstäben und den Kurzschlußringen
auftreten. Derartige Verschweißungen sind gemäß der
Erfindung nicht erforderlich, jedoch eher von Vorteil als von Nachteil.
Je größer jedoch der Anteil der durch Schweißen verbundenen
Flächen zwischen den Kurzschlußstäben und den Kurzschlußringen im
Bereich der Ausnehmungen ist, desto größer ist auch die Gefahr, daß
das Material durch Überhitzung seitlich wegfließt, was es zu vermeiden gilt.
Verfahrenstechnisch erfolgt die Erwärmung der Kurzschlußstäbe
durch Widerstandserwärmung beim elektrischen Stromdurchgang.
Hierdurch wird die vorbeschriebene und gewünschte, nahezu ausschließliche
Erwärmung
der Kupferstäbe erreicht. Zweckmäßigerweise
können hierbei die Nietwerkzeuge als Elektroden ausgebildet sein,
so daß gleichzeitig mit dem Stauchvorgang eine Spannung angelegt
wird und somit die Widerstandserwärmung erfolgt.
Je nach verwendetem Material kann es zweckmäßig sein, die Widerstandsaufheizung
der Kurzschlußstäbe bereits vor dem Stauchvorgang
zu beginnen oder auch erst beim Stauchvorgang einzusetzen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die
Figur zeigt einen Längsschnitt durch einen Rotor mit Welle.
Der in der Figur dargestellte Rotor eines Naßlaufasynchron
motors weist ein Rotorblechpaket 1 auf, das aus zahlreichen
aufeinandergelegten Rotorblechen 2 gebildet ist, welche eine
Mittelausnehmung 3 sowie konzentrisch zur Längsachse 4 angeordnete
Ausnehmungen 5 kleineren Durchmessers aufweisen. Die Aus
nehmungen 3 und 5 der einzelnen Rotorbleche 2 sind fluchtend
zueinander angeordnet und setzen sich in den das Rotorblechpaket 1
endseitig abdeckenden Kurzschlußringen 6 fort.
Die Mittelausnehmung 3 der Rotorbleche 2 sowie der Kurzschluß
ringe 6 wird von einer Hülse 7 durchsetzt, über die das
Rotorblechpaket 1 fest mit einer Welle 8 verbunden ist,
welche die Motorwelle bildet.
Die ringförmig nahe dem Außenumfang des Rotors angeordneten
Ausnehmungen 5 sind von Kurzschlußstäben 9 durchsetzt, die
durch Stauchen fest mit dem Rotorblechpaket 1 und den Kurz
schlußringen 6 sowie elektrisch leitend mit den Kurzschluß
ringen 6 verbunden sind. Die Kurzschlußstäbe 9 überragen mit
ihren Enden die Kurzschlußringe 6 und sind dort zu Schließ
köpfen 10 verformt, deren lichte Weite größer als der Durch
messer der Ausnehmungen 5 ist.
Die Herstellung des vorbeschriebenen Rotors erfolgt wie nach
stehend aufgeführt:
Zunächst werden die aus Transformatorblech vorgestanzten Rotorbleche 2 aufeinandergelegt und an der Ober- bzw. Unter seite durch die Kurzschlußringe abgedeckt, sodann werden die Kurzschlußstäbe 9 in die Ausnehmungen 5 eingeführt, wonach diese durch Warmnieten fest und leitend mit dem Rotorblech paket 1 und den Kurzschlußringen 6 verbunden werden.
Zunächst werden die aus Transformatorblech vorgestanzten Rotorbleche 2 aufeinandergelegt und an der Ober- bzw. Unter seite durch die Kurzschlußringe abgedeckt, sodann werden die Kurzschlußstäbe 9 in die Ausnehmungen 5 eingeführt, wonach diese durch Warmnieten fest und leitend mit dem Rotorblech paket 1 und den Kurzschlußringen 6 verbunden werden.
Das Einsetzen der Welle 8 bzw. der Hülse 7 erfolgt dann in bekannter
Weise, ebenso das teilweise oder völlige Einbetten in einen
Edelstahlmantel. Sofern ein Verdrehen der Rotorbleche 2 zu
einander gewünscht ist, erfolgt dies vor dem Warmnieten.
Beim Warmnieten werden Nietwerkzeuge an den stirnseitig über
das Rotorblechpaket 1 überstehenden Enden der Kurzschlußstäbe
9 angebracht, über die eine Stauchteillast aufgebracht wird.
Nachdem diese Teillast eine gewisse Zeit eingewirkt hat, wird
über die Stauchwerkzeuge, die auch als Elektroden dienen,
eine Spannung an die Endseiten der Kurzschlußstäbe angelegt,
so daß eine Widerstandserwärmung beim Stromdurchfluß der
Kurzschlußstäbe 9 erfolgt. Nach der Erwärmung wird der
Stauchdruck auf den vollen Stauchdruck erhöht, so daß
nach einer gewissen Haltezeit der Warmnietvorgang abge
schlossen ist und nach dem Entfernen der Werkzeuge der
Rotor so weit fertiggestellt ist.
Claims (1)
- Verfahren zur Herstellung eines Rotors für einen Asynchronmotor, insbesondere für einen Naßlaufmotor, bei dem ein aus aufeinandergelegten Blechen gebildetes Blechpaket, das an seiner Ober- und Unterseite jeweils durch einen Kurzschlußring abgedeckt wird, mit Kurzschlußstäben versehen wird, die in ringförmig innerhalb des Blechpaketes angeordnete Ausnehmungen gesetzt werden, wonach die Kurzschlußstäbe von den Endseiten her unter Bildung von Schließköpfen gestaucht werden, wodurch die Kurzschlußstäbe leitend und fest mit den Kurzschlußringen unter Einschluß des dazwischen angeordneten Rotorblechpakets verbunden werden, dadurch gekennzeichnet,
- a. daß in einem ersten Schritt die Kurzschlußstäbe (9) unter Teillast gestaucht werden,
- b. daß in einem zweiten Schritt die Kurzschlußstäbe (9) durch Widerstandserwärmung aufgrund elektrischen Stromdurchflusses erwärmt werden, wobei die Stauchteillast aufrechterhalten wird und
- c. daß in einem dritten Schritt die Erwärmung abgebrochen und die Kurzschlußstäbe (9) unter Vollast gestaucht werden.
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- 1990-06-15 DE DE4019112A patent/DE4019112C2/de not_active Expired - Fee Related
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