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DE4017652A1 - Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuell - Google Patents

Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuell

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Publication number
DE4017652A1
DE4017652A1 DE19904017652 DE4017652A DE4017652A1 DE 4017652 A1 DE4017652 A1 DE 4017652A1 DE 19904017652 DE19904017652 DE 19904017652 DE 4017652 A DE4017652 A DE 4017652A DE 4017652 A1 DE4017652 A1 DE 4017652A1
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DE
Germany
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conveyor
shafts
partial
sieve
disks
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DE19904017652
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Heinz-Juergen Lensing
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GAZ INDUSTRIEANLAGEN GmbH
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GAZ INDUSTRIEANLAGEN GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07BSEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS BY SIEVING, SCREENING, SIFTING OR BY USING GAS CURRENTS; SEPARATING BY OTHER DRY METHODS APPLICABLE TO BULK MATERIAL, e.g. LOOSE ARTICLES FIT TO BE HANDLED LIKE BULK MATERIAL
    • B07B1/00Sieving, screening, sifting, or sorting solid materials using networks, gratings, grids, or the like
    • B07B1/12Apparatus having only parallel elements
    • B07B1/14Roller screens
    • B07B1/15Roller screens using corrugated, grooved or ribbed rollers

Landscapes

  • Combined Means For Separation Of Solids (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sieben von Schüttgütern mit mehreren stufenförmig hintereinander angeordneten Teilsiebböden, die aus einer Vielzahl von zueinander abstandsgleichen und parallel verlaufenden Wellen mit sechseckigen Förderscheiben bestehen, welche jeweils in die Lücken zwischen zwei benachbarten Förderscheiben greifen und deren gegenseitigen Abstände die Größe der Sieböffnungen eines jeden Teilsiebbodens bestimmen.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus dem DE-GM 89 06 721.5 bekannt geworden. Die darin offenbarte Siebvorrichtung ist für das Sieben von Torfen, Rindenmulchen und ähnlichen Schüttgütern bestimmt und weist zu diesem Zweck mehrere hintereinander stufenförmig angeordnete Teilsiebböden mit unterschiedlicher Öffnungsgröße auf. Dabei sind eine Vielzahl von drehbar auf parallel zueinander angeordneten Wellen gelagerter Förderscheiben mit sternförmig ausgebildeten Armen angeordnet, und ein jeder Teilsiebboden weist einen gleichen Synchronantrieb auf. Diese Siebeinrichtung mag zwar für den darin geschilderten Verwendungszweck zum Sieben von Torfen, Rindenmulchen oder ähnlichen Schüttgütern geeignet sein, ist jedoch für das Sieben von Haus- und Industriemüll nicht verwendbar. Denn in einem derartigen Haus- und Industriemüll befinden sich neben Steinbrocken und Eisenteilen auch Kunststoffolien, die sich um die sternförmigen Förderscheiben der Wellen wickeln und somit den betreffenden Teilsiebboden verstopfen würden. Das gleiche gilt für Hausmüll mit Kunststofftüten, Säcken, Federkernmatratzen und vielen anderen ähnlichen Bestandteilen, die sich in Haus- und/oder Industriemüll ansammeln. Denn beim Sieben derartiger höchst inhomogener Stoffe mit sowohl in ihrer Konsistenz als auch in ihrer Größe höchst unterschiedlichen Bestandteilen kommt es nicht nur auf eine intensive Siebung und Förderung, sondern auch darauf an, diese Stoffe möglichst ohne formschlüssigen Eingriff der Förderscheiben und damit relativ schonend mit der gewünschten Geschwindigkeit zu fördern. Ferner ist dabei jeder Stau, jedes Einklemmen oder jedes sonstige, diesen Fördervorgang hemmende Ereignis auszuschließen.
Dies hat offenbar auch der Erfinder des Gegenstandes der DE-OS 35 03 640 erkannt und für eine Vorrichtung zum Trennen von Haushaltsmüll in verschiedene Teilgrößenfraktionen vorgeschlagen, daß sie einen Rollenrost und ein über diesem angeordnetes Reiß-, Schneid- und/oder Schlagwerkzeug in Form einer sich quer über den Rollenrost erstreckenden, mit Messern und/oder Schlägeln besetzten Walze aufweist. Die Förderscheiben sind mit Spitzen, vorzugsweise in Form von Dreiecken mit ausgewölbten Seiten versehen. Eine derartige Vorrichtung ist aus den bereits dargelegten Gründen weder für das Sieben von Haushaltsmüll noch von Industriemüll geeignet, da sich auch hier aufgrund der Reiß-, Schneid- und Schlagwerkzeuge einerseits und der spitz ausgebildeten Förderscheiben andererseits Folien, Draht und weiche Blechteile um die Wellen wickeln können, wodurch sich die Größe der Sieböffnungen nachteilig verändert und hammerschlagartige Reaktionsmomente auf die Getriebe- und Antriebsmittel der Wellen ausgeübt werden.
Auch mit zahlreichen anderen seit Jahrzehnten für die Klassierung von Stein- und Braunkohlebestandteilen bekannten Rollenrosten kann hier keine Abhilfe geschaffen werden.
So ist beispielsweise aus der DE-PS 5 85 663 ein Rollenrost mit drei hintereinander angeordneten Stufen zur Klassierung von Kohle und Erz bekannt, deren Förderscheiben kreisrund, jedoch taumelnd auf den Wellen angeordnet sind.
Aus der DE-PS 6 09 919 ist ein Klassierrost mit sechseckigen Förderscheiben bekannt geworden, die gleichfalls taumelnd auf Antriebswellen angeordnet sind, über denen eine Egge mit entgegen der Förderrichtung sichelförmig gekrümmten Zinken angeordnet ist. Dabei greifen bei diesen beiden letztgenannten Vorrichtungen die Förderscheiben nicht in die Lücken zwischen den Förderscheiben der jeweils benachbarten Wellen ein, sondern sind stirnseitig voreinander angeordnet.
Und schließlich - jedoch nicht abschließend - ist aus der DE-AS 11 78 285 ein Rollenrost offenbart, auf dessen Wellen kreisringförmige Scheiben sowie Nocken derart angebracht sind, daß die auf den benachbarten Wellen sitzenden Scheiben gegeneinander versetzt sind und sich etwa mit der Hälfte ihres Durchmessers einander überdecken. Dadurch entstehen zwischen den Förderscheiben und Wellen Sieböffnungen unterschiedlicher Größe, je nachdem, ob diese Sieböffnungen nur von Scheiben und/oder auch von Nocken begrenzt sind. Durch letztere können wiederum Kunststoffolien um die Wellen und Scheiben gewickelt werden.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die zum kontinuierlichen sowie störungsfreien Sieben von Haus- und/oder Industriemüll in unterschiedliche Teilefraktionen geeignet ist.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zum Sieben von Haus- und/oder Industriemüll die Wellen mit den Förderscheiben drehfest verbunden und die Wellen eines jeden Teilsiebbodens in Förderrichtung mit ansteigender Drehzahl antreibbar sind, wobei die Wellenbereiche zwischen den Förderscheiben einen Kreisquerschnitt und eine jede Förderscheibe die Form eines gleichseitigen Sechseckes mit abgerundeten Eckenbereichen aufweist. Durch die drehfeste Anordnung der Förderscheiben auf den Wellen sowie durch eine in Förderrichtung eines jeden Teilsiebbodens ansteigende Drehzahl der Wellen wird das von einer obligatorischen Aufgabevorrichtung auf den ersten Teilsiebboden geschüttete Müllgut beschleunigt auseinandergezogen und durch die abgerundeten Wellen zwischen den Förderscheiben und deren abgerundete Eckenbereiche ein Festhaken der Müllbestandteile unterbunden. Durch die sechseckigen Förderscheiben werden die Müllbestandteile regelmäßigen vertikalen Impulsen unterworfen und damit permanent beschleunigten Vibrationen ausgesetzt, so daß die durch die Sieböffnungen passenden Fraktionsteile abgesiebt und die groberen Bestandteile mit rascher Geschwindigkeit weitergefördert sowie störungsfrei davon getrennt werden können. Dabei sorgen in jedem Fall die Stufen für ein Umkippen bzw. Umstülpen von Kartons, Tüten, Kisten und sonstigen Behältnissen, um die darin enthaltenen Müllbestandteile mit kleinerer Größe auszuschütten.
Für eine effektive Siebung hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Förderscheiben eines jeden Teilsiebbodens in Durchlaufrichtung derart auf den Wellen anzuordnen, daß jeweils ein Eckenbereich der Förderscheibe der einen Welle einem zur Förderrichtung senkrecht verlaufenden Seitenbereich der Förderscheibe der benachbarten Welle zugeordnet ist. Dadurch werden die Müllbestandteile in rascher Weg- und Zeitenfolge einer "Berg-Tal-Fahrt" unterzogen und dementsprechend gründlich sowie mit ansteigender Fördergeschwindigkeit durchgeschüttelt bzw. durchgetrommelt und damit abgesiebt.
Vorteilhaft sind die Förderscheiben rotationssymmetrisch auf den Wellen angeordnet und die Symmetrieachsen der Wellen einer jeden Stufe liegen in der gleichen Ebene.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Abstände einer jeden Stufe zur nächsten gleich, und zwar derart zu gestalten, daß der lotrechte Abstand zwischen den Symmetrieachsen der Wellen von zwei benachbarten Teilsiebböden mindestens 700 mm beträgt. Dadurch ist einerseits der gewünschte Umsturz- bzw. Umstülpeffekt von im Müll enthaltenen Verpackungsbehältern, wie Tüten, Kartons, Kästen, Säcken etc., sichergestellt und andererseits wird eine unerwünscht große Bauhöhe vermieden.
Im dargestellten Fall sind die drei Teilsiebböden mit jeweils gleicher Größe der Sieböffnungen versehen. Es ist jedoch auch möglich, den Müll in höchst unterschiedliche Teilsiebfraktionen zu trennen, und zwar dergestalt, daß der in Förderrichtung erste Teilsiebboden die kleinste Größe der Sieböffnungen und die daran anschließenden Teilsiebböden eine ansteigende Größe der Sieböffnungen aufweisen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale sind den Patentansprüchen zu entnehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht auf eine Vorrichtung zum Sieben von Müll mit einem Transportband einer Aufgabevorrichtung sowie zwei Fördereinrichtungen zum Abtransport zweier Teilfraktionen des Siebgutes,
Fig. 2 die Draufsicht auf die drei Teilsiebböden von Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 die Frontansicht in Richtung des Pfeiles III von Fig. 1 auf die drei Teilsiebböden,
Fig. 4 die Ansicht eines Teilsiebbodens gemäß Fig. 1 in vergrößerter Darstellung und
Fig. 5 die Teilansicht auf zwei benachbarte Förderscheiben mit abgerundeten Eckenbereichen in gegenüber der Fig. 4 vergrößerter Darstellung.
Gemäß Fig. 1 besteht die Vorrichtung (1) zum Sieben von Haus- und/oder Industriemüll aus drei hintereinander angeordneten Teilsiebböden (2, 3, 4), von denen ein jeder aus einer Vielzahl von zueinander abstandsgleichen und parallel verlaufenden Wellen (5) besteht. In jeder Stufe sind im vorliegenden Fall nur sechs Wellen (5) dargestellt. Auf jeder Welle (5) sind Förderscheiben (6) in Form eines gleichseitigen Sechseckes mit abgerundeten Eckenbereichen (6′) drehfest angeordnet, die jeweils in die Lücken (7) (s. Fig. 2) zwischen zwei benachbarten Förderscheiben (6) greifen und deren gegenseitige Abstände (einschließlich zu den Wellen (5)) die Größe der Sieböffnungen (8) eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) bestimmen.
Erfindungsgemäß werden zum Sieben von Haus- und/oder Industriemüll die Wellen (5) mit den sechseckigen Förderscheiben (6) eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung gemäß dem Pfeil (9) über hydraulische, nicht näher beschriebene Antriebsmittel (10) durch gleichfalls nicht dargestellte Regelventile mit ansteigender Drehzahl angetrieben. Dadurch wird in Richtung des Pfeiles (9) von Fig. 1, 2 und 4 das Müllgut auseinandergezogen.
Um ein Festhaken oder Festklemmen von einzelnen Müllbestandteilen zu vermeiden, weisen die Wellenbereiche (11) zwischen den Förderscheiben (6) einen Kreisquerschnitt und eine jede Förderscheibe (6) die Form eines gleichseitigen Sechseckes (s. Fig. 4 und 5) mit abgerundeten Eckenbereichen (6′) auf.
Die Förderscheiben (6) eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) sind derart in Förderrichtung des Pfeiles (9) angeordnet, daß jeweils ein Eckenbereich (6′) einer Förderscheibe (6) der einen Welle (5) einem zur Förderrichtung gemäß dem Pfeil (9) senkrecht verlaufenden Seitenbereich (6′′) der Förderscheibe (6) einer benachbarten Welle (5) zugeordnet ist. Dadurch wird das Müllgut gemäß Fig. 4 einer stetig wechselnden, welligen Durchlaufbahn unterzogen, wobei die sich in Richtung des Pfeiles (12) mit ihren Förderscheiben (6) drehenden Wellen (5) sowohl in Längsrichtung der Wellen (5) als auch in Transportrichtung gemäß dem Pfeil (9) alternierend das Müllgut buchstäblich "abklopfen" und in der Förderrichtung steigenden Vibrationen unterwerfen.
Dabei sind die Förderscheiben (6) rotationssymmetrisch auf den Wellen (5) angeordnet, wobei die Symmetrieachsen (13) der Wellen (5) einer jeden Stufe (2, 3, 4) in der gleichen Ebene (14) liegen. Außerdem weisen die drei Teilsiebböden (2, 3, 4) jeweils die gleiche Größe der Sieböffnungen (8) auf.
Die Abstände eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) sind untereinander gleich, wobei der lotrechte Abstand (15) gemäß den Fig. 1 und 3 zwischen den Symmetrieachsen (13) der Wellen (5) zweier benachbarter Teilsiebböden (2, 3, 4) mindestens 700 mm beträgt. Außerdem sind die Teilsiebböden (2, 3, 4) vorteilhaft in an sich bekannter Weise gegenseitig überlappend angeordnet.
Gemäß Fig. 1 wird der Haus- und/oder Industriemüll mittels einer an sich bekannten Aufgabeeinrichtung (16) in Form eines Transportbandes zum Eingang des ersten Teilsiebbodens (2) gefördert und auf diesen mit einer Schütthöhe von gleichfalls mindestens 700 mm aufgebracht. Die einzelnen Teilsiebböden (2, 3, 4) sind bis auf ihren Ausgangsbereich mit Wänden (17) abgegrenzt, um ein seitliches und rückwärtiges Herunterfallen vom jeweiligen Teilsiebboden (2, 3, 4) zu unterbinden. Unterhalb der drei Teilsiebböden (2, 3, 4) befindet sich gemäß Fig. 1 ein in Richtung des ersten Teilsiebbodens (2) ansteigend geführtes Förderband (18), welches die ausgesiebten, kleineren Müllbestandteile in einen Auffangbehälter (19) fördert.
Am Ausgang (20) des letzten Teilsiebbodens (4) ist ein in Förderrichtung des Pfeiles (9) ansteigendes, weiteres Förderband (21) zum Abführen der nicht siebfähigen Schüttgüter angeordnet.
Es versteht sich, daß die Erfindung auch verschiedene Variationen zuläßt, ohne daß dadurch ihr allgemeiner Erfindungsgedanke verlassen wird.
So können beispielsweise die ansteigenden Transportgeschwindigkeiten eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) durchaus variabel sein und beispielsweise in Förderrichtung des Pfeiles (9) sowohl bei nachfolgenden Teilsiebböden (3, 4) gleichbleiben als auch noch weiter ansteigen. Auch können die Sieböffnungen (8) eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung des Pfeiles (9) zum Aussieben unterschiedlicher Teilegrößenfraktionen unterschiedlich gestaltet sein, beispielsweise dergestalt, daß der erste Teilsiebboden (2) die kleinste Sieböffnung (8) und die letzte Stufe (4) die größte Sieböffnung (8) aufweist. Und schließlich kann auch die Länge eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) durchaus variieren und nicht unbedingt gleich lang gestaltet sein, wie es in Fig. 2 dargestellt ist.
Bezugszeichenliste:
1 Vorrichtung
2, 3, 4 Teilsiebböden
5 Wellen
6 Förderscheiben
6′ Eckenbereich
6″ Seitenbereich
7 Lücken zwischen Förderscheiben 6
8 Sieböffnung
9, 12 Pfeile
10 Antriebsmittel
11 Wellenbereich
13 Symmetrieachse
14 Ebene
15 lotrechter Abstand
16 Aufgabeeinrichtung
17 Wände
18, 21 Förderbänder
19 Auffangbehälter
20 Ausgang

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Sieben von Schüttgütern mit mehreren stufenförmig hintereinander angeordneten Teilsiebböden, die aus einer Vielzahl von zueinander abstandsgleich und parallel verlaufende Wellen mit sechseckigen Förderscheiben bestehen, welche jeweils in die Lücken zwischen zwei benachbarten Förderscheiben greifen und deren gegenseitigen Abstände die Größe der Sieböffnungen eines jeden Teilsiebbodens bestimmen, dadurch gekennzeichnet, daß zum Sieben von Haus- und/oder Industriemüll die Wellen (5) mit den Förderscheiben (6) drehfest verbunden und die Wellen (5) eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung (Pfeil 9) mit ansteigender Drehzahl antreibbar sind, wobei die Wellenbereiche (11) zwischen den Förderscheiben (6) einen Kreisquerschnitt und eine jede Förderscheibe (6) die Form eines gleichseitigen Sechseckes mit abgerundeten Eckenbereichen (6′) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderscheiben (6) eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung (Pfeil 9) derart auf den Wellen (5) angeordnet sind, daß jeweils ein Eckenbereich (6′) der Förderscheibe (6) der einen Welle (5) einem zur Förderrichtung (Pfeil 9) senkrecht verlaufenden Seitenbereich (6′′) der Förderscheibe (6) der benachbarten Welle (5) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderscheiben (6) rotationssymmetrisch auf den Wellen (5) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie drei Teilsiebböden (2, 3, 4) mit jeweils gleicher Größe der Sieböffnungen (8) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Symmetrieachsen (13) der Wellen (5) einer jeden Stufe (2, 3, 4) in der gleichen Ebene (14) liegen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände (15) einer jeden Stufe (2, 3, 4) zur nächsten gleich ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der lotrechte Abstand (15) zwischen den Symmetrieachsen (13) der Wellen (5) zwischen zwei benachbarten Teilsiebböden (2, 3, 4) mindestens 700 mm beträgt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilsiebböden (2, 3, 4) in an sich bekannter Weise sich gegenseitig überlappend untereinander angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Teilsiebböden (2, 3, 4) ein in Richtung des ersten Teilsiebbodens (2) aufwärts führendes Förderband (18) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Ausgang (20) des letzten Teilsiebbodens (4) ein Förderband (21) zum Abführen der nichtsiebfähigen Schüttgüter angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit drei Stufen (2, 3, 4) mit je sechs Wellen (5) versehen ist, von denen eine jede hydraulisch mit einer Leistung von 0,7 kW in einen regelbaren Drehzahlbereich von 7 U/min bis 50 U/min antreibbar ist.
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