DE4017652A1 - Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuell - Google Patents
Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuellInfo
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- B07B1/15—Roller screens using corrugated, grooved or ribbed rollers
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Sieben von Schüttgütern mit mehreren stufenförmig
hintereinander angeordneten Teilsiebböden, die aus
einer Vielzahl von zueinander abstandsgleichen und
parallel verlaufenden Wellen mit sechseckigen
Förderscheiben bestehen, welche jeweils in die
Lücken zwischen zwei benachbarten Förderscheiben
greifen und deren gegenseitigen Abstände die Größe
der Sieböffnungen eines jeden Teilsiebbodens
bestimmen.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus dem
DE-GM 89 06 721.5 bekannt geworden. Die darin
offenbarte Siebvorrichtung ist für das Sieben von
Torfen, Rindenmulchen und ähnlichen Schüttgütern
bestimmt und weist zu diesem Zweck mehrere
hintereinander stufenförmig angeordnete
Teilsiebböden mit unterschiedlicher Öffnungsgröße
auf. Dabei sind eine Vielzahl von drehbar auf
parallel zueinander angeordneten Wellen gelagerter
Förderscheiben mit sternförmig ausgebildeten Armen
angeordnet, und ein jeder Teilsiebboden weist
einen gleichen Synchronantrieb auf. Diese
Siebeinrichtung mag zwar für den darin
geschilderten Verwendungszweck zum Sieben von
Torfen, Rindenmulchen oder ähnlichen Schüttgütern
geeignet sein, ist jedoch für das Sieben von Haus-
und Industriemüll nicht verwendbar. Denn in einem
derartigen Haus- und Industriemüll befinden sich
neben Steinbrocken und Eisenteilen auch
Kunststoffolien, die sich um die sternförmigen
Förderscheiben der Wellen wickeln und somit den
betreffenden Teilsiebboden verstopfen würden. Das
gleiche gilt für Hausmüll mit Kunststofftüten,
Säcken, Federkernmatratzen und vielen anderen
ähnlichen Bestandteilen, die sich in Haus-
und/oder Industriemüll ansammeln. Denn beim Sieben
derartiger höchst inhomogener Stoffe mit sowohl in
ihrer Konsistenz als auch in ihrer Größe höchst
unterschiedlichen Bestandteilen kommt es nicht nur
auf eine intensive Siebung und Förderung, sondern
auch darauf an, diese Stoffe möglichst ohne
formschlüssigen Eingriff der Förderscheiben und
damit relativ schonend mit der gewünschten
Geschwindigkeit zu fördern. Ferner ist dabei jeder
Stau, jedes Einklemmen oder jedes sonstige, diesen
Fördervorgang hemmende Ereignis auszuschließen.
Dies hat offenbar auch der Erfinder des
Gegenstandes der DE-OS 35 03 640 erkannt und für
eine Vorrichtung zum Trennen von Haushaltsmüll in
verschiedene Teilgrößenfraktionen vorgeschlagen,
daß sie einen Rollenrost und ein über diesem
angeordnetes Reiß-, Schneid- und/oder
Schlagwerkzeug in Form einer sich quer über den
Rollenrost erstreckenden, mit Messern und/oder
Schlägeln besetzten Walze aufweist. Die
Förderscheiben sind mit Spitzen, vorzugsweise in
Form von Dreiecken mit ausgewölbten Seiten
versehen. Eine derartige Vorrichtung ist aus den
bereits dargelegten Gründen weder für das Sieben
von Haushaltsmüll noch von Industriemüll geeignet,
da sich auch hier aufgrund der Reiß-, Schneid- und
Schlagwerkzeuge einerseits und der spitz
ausgebildeten Förderscheiben andererseits Folien,
Draht und weiche Blechteile um die Wellen wickeln
können, wodurch sich die Größe der Sieböffnungen
nachteilig verändert und hammerschlagartige
Reaktionsmomente auf die Getriebe- und
Antriebsmittel der Wellen ausgeübt werden.
Auch mit zahlreichen anderen seit Jahrzehnten
für die Klassierung von Stein- und
Braunkohlebestandteilen bekannten Rollenrosten
kann hier keine Abhilfe geschaffen werden.
So ist beispielsweise aus der DE-PS 5 85 663
ein Rollenrost mit drei hintereinander
angeordneten Stufen zur Klassierung von Kohle und
Erz bekannt, deren Förderscheiben kreisrund,
jedoch taumelnd auf den Wellen angeordnet sind.
Aus der DE-PS 6 09 919 ist ein Klassierrost
mit sechseckigen Förderscheiben bekannt geworden,
die gleichfalls taumelnd auf Antriebswellen
angeordnet sind, über denen eine Egge mit entgegen
der Förderrichtung sichelförmig gekrümmten Zinken
angeordnet ist. Dabei greifen bei diesen beiden
letztgenannten Vorrichtungen die Förderscheiben
nicht in die Lücken zwischen den Förderscheiben
der jeweils benachbarten Wellen ein, sondern sind
stirnseitig voreinander angeordnet.
Und schließlich - jedoch nicht abschließend -
ist aus der DE-AS 11 78 285 ein Rollenrost
offenbart, auf dessen Wellen kreisringförmige
Scheiben sowie Nocken derart angebracht sind, daß
die auf den benachbarten Wellen sitzenden Scheiben
gegeneinander versetzt sind und sich etwa mit der
Hälfte ihres Durchmessers einander überdecken.
Dadurch entstehen zwischen den Förderscheiben und
Wellen Sieböffnungen unterschiedlicher Größe, je
nachdem, ob diese Sieböffnungen nur von Scheiben
und/oder auch von Nocken begrenzt sind. Durch
letztere können wiederum Kunststoffolien um die
Wellen und Scheiben gewickelt werden.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu
schaffen, die zum kontinuierlichen sowie
störungsfreien Sieben von Haus- und/oder
Industriemüll in unterschiedliche Teilefraktionen
geeignet ist.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem
eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß zum Sieben von Haus- und/oder
Industriemüll die Wellen mit den Förderscheiben
drehfest verbunden und die Wellen eines jeden
Teilsiebbodens in Förderrichtung mit ansteigender
Drehzahl antreibbar sind, wobei die Wellenbereiche
zwischen den Förderscheiben einen Kreisquerschnitt
und eine jede Förderscheibe die Form eines
gleichseitigen Sechseckes mit abgerundeten
Eckenbereichen aufweist. Durch die drehfeste
Anordnung der Förderscheiben auf den Wellen sowie
durch eine in Förderrichtung eines jeden
Teilsiebbodens ansteigende Drehzahl der Wellen
wird das von einer obligatorischen
Aufgabevorrichtung auf den ersten Teilsiebboden
geschüttete Müllgut beschleunigt
auseinandergezogen und durch die abgerundeten
Wellen zwischen den Förderscheiben und deren
abgerundete Eckenbereiche ein Festhaken der
Müllbestandteile unterbunden. Durch die
sechseckigen Förderscheiben werden die
Müllbestandteile regelmäßigen vertikalen Impulsen
unterworfen und damit permanent beschleunigten
Vibrationen ausgesetzt, so daß die durch die
Sieböffnungen passenden Fraktionsteile abgesiebt
und die groberen Bestandteile mit rascher
Geschwindigkeit weitergefördert sowie störungsfrei
davon getrennt werden können. Dabei sorgen in
jedem Fall die Stufen für ein Umkippen bzw.
Umstülpen von Kartons, Tüten, Kisten und sonstigen
Behältnissen, um die darin enthaltenen
Müllbestandteile mit kleinerer Größe
auszuschütten.
Für eine effektive Siebung hat es sich als
besonders vorteilhaft erwiesen, die Förderscheiben
eines jeden Teilsiebbodens in Durchlaufrichtung
derart auf den Wellen anzuordnen, daß jeweils ein
Eckenbereich der Förderscheibe der einen Welle
einem zur Förderrichtung senkrecht verlaufenden
Seitenbereich der Förderscheibe der benachbarten
Welle zugeordnet ist. Dadurch werden die
Müllbestandteile in rascher Weg- und Zeitenfolge
einer "Berg-Tal-Fahrt" unterzogen und
dementsprechend gründlich sowie mit ansteigender
Fördergeschwindigkeit durchgeschüttelt bzw.
durchgetrommelt und damit abgesiebt.
Vorteilhaft sind die Förderscheiben
rotationssymmetrisch auf den Wellen angeordnet und
die Symmetrieachsen der Wellen einer jeden Stufe
liegen in der gleichen Ebene.
Als besonders vorteilhaft hat es sich
erwiesen, die Abstände einer jeden Stufe zur
nächsten gleich, und zwar derart zu gestalten, daß
der lotrechte Abstand zwischen den Symmetrieachsen
der Wellen von zwei benachbarten Teilsiebböden
mindestens 700 mm beträgt. Dadurch ist einerseits
der gewünschte Umsturz- bzw. Umstülpeffekt von im
Müll enthaltenen Verpackungsbehältern, wie Tüten,
Kartons, Kästen, Säcken etc., sichergestellt und
andererseits wird eine unerwünscht große Bauhöhe
vermieden.
Im dargestellten Fall sind die drei
Teilsiebböden mit jeweils gleicher Größe der
Sieböffnungen versehen. Es ist jedoch auch
möglich, den Müll in höchst unterschiedliche
Teilsiebfraktionen zu trennen, und zwar
dergestalt, daß der in Förderrichtung erste
Teilsiebboden die kleinste Größe der Sieböffnungen
und die daran anschließenden Teilsiebböden eine
ansteigende Größe der Sieböffnungen aufweisen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale
sind den Patentansprüchen zu entnehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht auf eine
Vorrichtung zum Sieben von Müll mit
einem Transportband einer
Aufgabevorrichtung sowie zwei
Fördereinrichtungen zum Abtransport
zweier Teilfraktionen des Siebgutes,
Fig. 2 die Draufsicht auf die drei
Teilsiebböden von Fig. 1 in
vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 die Frontansicht in Richtung des
Pfeiles III von Fig. 1 auf die drei
Teilsiebböden,
Fig. 4 die Ansicht eines Teilsiebbodens
gemäß Fig. 1 in vergrößerter
Darstellung und
Fig. 5 die Teilansicht auf zwei benachbarte
Förderscheiben mit abgerundeten
Eckenbereichen in gegenüber der
Fig. 4 vergrößerter Darstellung.
Gemäß Fig. 1 besteht die Vorrichtung (1) zum
Sieben von Haus- und/oder Industriemüll aus drei
hintereinander angeordneten
Teilsiebböden (2, 3, 4), von denen ein jeder aus
einer Vielzahl von zueinander abstandsgleichen und
parallel verlaufenden Wellen (5) besteht. In jeder
Stufe sind im vorliegenden Fall nur sechs
Wellen (5) dargestellt. Auf jeder Welle (5) sind
Förderscheiben (6) in Form eines gleichseitigen
Sechseckes mit abgerundeten Eckenbereichen (6′)
drehfest angeordnet, die jeweils in die Lücken (7)
(s. Fig. 2) zwischen zwei benachbarten
Förderscheiben (6) greifen und deren gegenseitige
Abstände (einschließlich zu den Wellen (5)) die
Größe der Sieböffnungen (8) eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) bestimmen.
Erfindungsgemäß werden zum Sieben von Haus-
und/oder Industriemüll die Wellen (5) mit den
sechseckigen Förderscheiben (6) eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung gemäß
dem Pfeil (9) über hydraulische, nicht näher
beschriebene Antriebsmittel (10) durch gleichfalls
nicht dargestellte Regelventile mit ansteigender
Drehzahl angetrieben. Dadurch wird in Richtung des
Pfeiles (9) von Fig. 1, 2 und 4 das Müllgut
auseinandergezogen.
Um ein Festhaken oder Festklemmen von
einzelnen Müllbestandteilen zu vermeiden, weisen
die Wellenbereiche (11) zwischen den
Förderscheiben (6) einen Kreisquerschnitt und eine
jede Förderscheibe (6) die Form eines
gleichseitigen Sechseckes (s. Fig. 4 und 5) mit
abgerundeten Eckenbereichen (6′) auf.
Die Förderscheiben (6) eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) sind derart in
Förderrichtung des Pfeiles (9) angeordnet, daß
jeweils ein Eckenbereich (6′) einer
Förderscheibe (6) der einen Welle (5) einem zur
Förderrichtung gemäß dem Pfeil (9) senkrecht
verlaufenden Seitenbereich (6′′) der
Förderscheibe (6) einer benachbarten Welle (5)
zugeordnet ist. Dadurch wird das Müllgut gemäß
Fig. 4 einer stetig wechselnden, welligen
Durchlaufbahn unterzogen, wobei die sich in
Richtung des Pfeiles (12) mit ihren
Förderscheiben (6) drehenden Wellen (5) sowohl in
Längsrichtung der Wellen (5) als auch in
Transportrichtung gemäß dem Pfeil (9) alternierend
das Müllgut buchstäblich "abklopfen" und in der
Förderrichtung steigenden Vibrationen unterwerfen.
Dabei sind die Förderscheiben (6)
rotationssymmetrisch auf den Wellen (5)
angeordnet, wobei die Symmetrieachsen (13) der
Wellen (5) einer jeden Stufe (2, 3, 4) in der
gleichen Ebene (14) liegen. Außerdem weisen die
drei Teilsiebböden (2, 3, 4) jeweils die gleiche
Größe der Sieböffnungen (8) auf.
Die Abstände eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) sind untereinander
gleich, wobei der lotrechte Abstand (15) gemäß den
Fig. 1 und 3 zwischen den Symmetrieachsen (13)
der Wellen (5) zweier benachbarter
Teilsiebböden (2, 3, 4) mindestens 700 mm beträgt.
Außerdem sind die Teilsiebböden (2, 3, 4)
vorteilhaft in an sich bekannter Weise gegenseitig
überlappend angeordnet.
Gemäß Fig. 1 wird der Haus- und/oder
Industriemüll mittels einer an sich bekannten
Aufgabeeinrichtung (16) in Form eines
Transportbandes zum Eingang des ersten
Teilsiebbodens (2) gefördert und auf diesen mit
einer Schütthöhe von gleichfalls mindestens 700 mm
aufgebracht. Die einzelnen Teilsiebböden (2, 3, 4)
sind bis auf ihren Ausgangsbereich mit Wänden (17)
abgegrenzt, um ein seitliches und rückwärtiges
Herunterfallen vom jeweiligen
Teilsiebboden (2, 3, 4) zu unterbinden. Unterhalb
der drei Teilsiebböden (2, 3, 4) befindet sich
gemäß Fig. 1 ein in Richtung des ersten
Teilsiebbodens (2) ansteigend geführtes
Förderband (18), welches die ausgesiebten,
kleineren Müllbestandteile in einen
Auffangbehälter (19) fördert.
Am Ausgang (20) des letzten
Teilsiebbodens (4) ist ein in Förderrichtung des
Pfeiles (9) ansteigendes, weiteres Förderband (21)
zum Abführen der nicht siebfähigen Schüttgüter
angeordnet.
Es versteht sich, daß die Erfindung auch
verschiedene Variationen zuläßt, ohne daß dadurch
ihr allgemeiner Erfindungsgedanke verlassen wird.
So können beispielsweise die ansteigenden
Transportgeschwindigkeiten eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) durchaus variabel sein
und beispielsweise in Förderrichtung des
Pfeiles (9) sowohl bei nachfolgenden
Teilsiebböden (3, 4) gleichbleiben als auch noch
weiter ansteigen. Auch können die
Sieböffnungen (8) eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung des
Pfeiles (9) zum Aussieben unterschiedlicher
Teilegrößenfraktionen unterschiedlich gestaltet
sein, beispielsweise dergestalt, daß der erste
Teilsiebboden (2) die kleinste Sieböffnung (8) und
die letzte Stufe (4) die größte Sieböffnung (8)
aufweist. Und schließlich kann auch die Länge
eines jeden Teilsiebbodens (2, 3, 4) durchaus
variieren und nicht unbedingt gleich lang
gestaltet sein, wie es in Fig. 2 dargestellt ist.
Bezugszeichenliste:
1 Vorrichtung
2, 3, 4 Teilsiebböden
5 Wellen
6 Förderscheiben
6′ Eckenbereich
6″ Seitenbereich
7 Lücken zwischen Förderscheiben 6
8 Sieböffnung
9, 12 Pfeile
10 Antriebsmittel
11 Wellenbereich
13 Symmetrieachse
14 Ebene
15 lotrechter Abstand
16 Aufgabeeinrichtung
17 Wände
18, 21 Förderbänder
19 Auffangbehälter
20 Ausgang
2, 3, 4 Teilsiebböden
5 Wellen
6 Förderscheiben
6′ Eckenbereich
6″ Seitenbereich
7 Lücken zwischen Förderscheiben 6
8 Sieböffnung
9, 12 Pfeile
10 Antriebsmittel
11 Wellenbereich
13 Symmetrieachse
14 Ebene
15 lotrechter Abstand
16 Aufgabeeinrichtung
17 Wände
18, 21 Förderbänder
19 Auffangbehälter
20 Ausgang
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Sieben von Schüttgütern
mit mehreren stufenförmig hintereinander
angeordneten Teilsiebböden, die aus einer Vielzahl
von zueinander abstandsgleich und parallel
verlaufende Wellen mit sechseckigen Förderscheiben
bestehen, welche jeweils in die Lücken zwischen
zwei benachbarten Förderscheiben greifen und deren
gegenseitigen Abstände die Größe der Sieböffnungen
eines jeden Teilsiebbodens bestimmen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Sieben von Haus- und/oder Industriemüll
die Wellen (5) mit den Förderscheiben (6) drehfest
verbunden und die Wellen (5) eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung
(Pfeil 9) mit ansteigender Drehzahl antreibbar
sind, wobei die Wellenbereiche (11) zwischen den
Förderscheiben (6) einen Kreisquerschnitt und eine
jede Förderscheibe (6) die Form eines
gleichseitigen Sechseckes mit abgerundeten
Eckenbereichen (6′) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderscheiben (6) eines jeden
Teilsiebbodens (2, 3, 4) in Förderrichtung
(Pfeil 9) derart auf den Wellen (5) angeordnet
sind, daß jeweils ein Eckenbereich (6′) der
Förderscheibe (6) der einen Welle (5) einem zur
Förderrichtung (Pfeil 9) senkrecht verlaufenden
Seitenbereich (6′′) der Förderscheibe (6) der
benachbarten Welle (5) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderscheiben (6) rotationssymmetrisch
auf den Wellen (5) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sie drei
Teilsiebböden (2, 3, 4) mit jeweils gleicher Größe
der Sieböffnungen (8) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Symmetrieachsen (13) der Wellen (5) einer jeden
Stufe (2, 3, 4) in der gleichen Ebene (14) liegen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Abstände (15) einer jeden Stufe (2, 3, 4) zur
nächsten gleich ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der lotrechte
Abstand (15) zwischen den Symmetrieachsen (13) der
Wellen (5) zwischen zwei benachbarten
Teilsiebböden (2, 3, 4) mindestens 700 mm beträgt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Teilsiebböden (2, 3, 4) in an sich bekannter Weise
sich gegenseitig überlappend untereinander
angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß unterhalb der
Teilsiebböden (2, 3, 4) ein in Richtung des ersten
Teilsiebbodens (2) aufwärts führendes
Förderband (18) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß am
Ausgang (20) des letzten Teilsiebbodens (4) ein
Förderband (21) zum Abführen der nichtsiebfähigen
Schüttgüter angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit drei
Stufen (2, 3, 4) mit je sechs Wellen (5) versehen
ist, von denen eine jede hydraulisch mit einer
Leistung von 0,7 kW in einen regelbaren
Drehzahlbereich von 7 U/min bis 50 U/min
antreibbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904017652 DE4017652A1 (de) | 1990-06-01 | 1990-06-01 | Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuell |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19904017652 DE4017652A1 (de) | 1990-06-01 | 1990-06-01 | Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuell |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4017652A1 true DE4017652A1 (de) | 1991-12-05 |
DE4017652C2 DE4017652C2 (de) | 1992-04-09 |
Family
ID=6407606
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904017652 Granted DE4017652A1 (de) | 1990-06-01 | 1990-06-01 | Vorrichtung zum sieben von haus- und/oder industriemuell |
Country Status (1)
Country | Link |
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