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DE4016288C2 - Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbundplatte für Fußböden und durch das Verfahren hergestellte Verbundplatte - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbundplatte für Fußböden und durch das Verfahren hergestellte Verbundplatte

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DE4016288C2 DE4016288A DE4016288A DE4016288C2 DE 4016288 C2 DE4016288 C2 DE 4016288C2 DE 4016288 A DE4016288 A DE 4016288A DE 4016288 A DE4016288 A DE 4016288A DE 4016288 C2 DE4016288 C2 DE 4016288C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbundplatte für Fußböden, insbesondere für auf Stützen angeordnete Fußböden, durch Belegen einer Grundplatte im Bereich ihrer Oberseite und mindestens teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen mit mindestens einem begehbaren Schutzbelag.
Derartige Verbundplatten werden in großen Stückzahlen für Fußböden verwendet, unter denen sich ein Hohlraum befindet, in dem Leitungen aller Art verlegt sind. Die einzelnen Platten, die auch als "aufgeständerte Platten" bezeichnet werden, werden dabei in einem regelmäßigen Rastermaß verlegt, wobei die Platten dicht nebeneinander verlegt werden sollen und die Platten auch gegen eine Querverschiebung gesichert sein müssen. Der Ausdruck "Oberseite" bezieht sich dabei auf die Gebrauchslage derartiger Platten, d. h. der sogenannte Schutzbelag befindet sich auf der begehbaren Oberseite.
Ein Hauptanwendungsangebiet derartiger Platten sind Fußböden von Büroräumen, insbesondere von solchen, in denen sich Datenverarbeitungseinrichtungen befinden. Die verschiedenen Büroeinrichtungen bedingen eine große Zahl von Leitungen, die unter den aufgeständerten Fußboden­ platten "versteckt" verlegt und unmittelbar unter der Anschlußstelle durch den Fußboden herausgeführt werden können. In den Hohlräumen können aber außerdem auch noch andere Versorgungsleitungen verlegt sein, desgleichen auch sogenannte Fußbodenheizungen. Derartige Platten müssen einer ganzen Reihe von Anforderungen gerecht werden: Sie müssen unempfindlich gegen Schlag und Stoß, gegen punktförmige und rollende schwere Lasten sowie auch beständig gegenüber Reinigungsmitteln, insbesondere gegenüber Reinigungsflüssigkeiten mit Detergentien sein, die den Reinigungsflüssigkeiten ein hohes Kriechvermögen verleihen.
Die sogenannte "Grundplatte" die der Verbundplatte ihre eigentliche Festigkeit verleiht, kann dabei aus zahl­ reichen Werkstoffen bestehen: Infrage kommen Gips, Beton, Anhydrit und dergleichen mehr. Die Zug- bzw. Biegefestigkeit kann bei derartigen mineralischen Stoffen durch fasrige oder textile Füllstoffe erzielt werden, beispielsweise durch Glas- oder andere Mineralfasern, Metallfasern etc. Außerdem können organische Fasern oder Gewebeeinlage verwendet werden. Auch Laminate aus Faservliesen und Gewebebahnen mit mineralischen Bindemitteln und Spanplatten mit organischen und anorganischen Bindemitteln wie Zement- und Gipsbeton kommen als Grundplatten in Frage. Die Dicke liegt dabei üblicherweise zwischen etwa 20 und 40 mm, jedoch sind diese Werte keineswegs kritisch.
In Rechenzentren oder anderen stark strapazierten Räumen werden derartige Grundplatten vorzugsweise mit Schutzbelägen, sogenannten Hartbelägen, versehen, die aus PVC, Linoleum oder ähnlichen Werkstoffen bestehen, die in Form relativ dicker Folien im Handel sind. Die Schutzbeläge dienen dabei auch zu dem Zweck, um eine gute Reinigung zu ermöglichen, die üblicherweise mit Reinigungsflüssigkeiten, insbesondere mit großen Wassermengen durchgeführt wird.
Durch die EP-OS 02 79 341 ist es bekannt, Bauplatten aus mineralischen Materialien dadurch mit sogenannten Umleimern zu versehen, daß man in den Seitenwänden der Platten eine oder mehrere Nuten anbringt, in denen sich ein Schmelzkleber befindet. Weiterhin befinden sich auf den Kanten übliche Kleber. Durch Aufbringen, Anpressen und kurzzeitige Erwärmung des Schmelzklebers kann auf diese Weise ein preßstegfreier Umleimer angebracht werden. Die betreffende Baustoffplatte enthält aber auf ihrer Oberseite keinen Schutzbelag.
Durch die EP-OS 03 43 543 ist es ferner bekannt, eine Fußbodenplatte auf ihren Seitenwänden mit einer umlaufenden Nut zu versehen, die mit einem Schmelzkleber gefüllt ist. Zwischen der Nut und den Oberkanten der Grundplatte befindet sich ein erster Umleimer. Auf die Oberseite ist mittels eines weiteren Klebers ein üblicher Fußbodenbelag aufgebracht, dessen umlaufende Kanten mit den Außenkanten des ersten Umleimers fluchten. Der untere Teil der Fußbodenplatte ist in einer aufgekanteten Blechwanne untergebracht, deren Oberkanten an den Schmelzkleber anstoßen. Auf die Seitenkanten des Fußbodenbelages, den ersten Umleimer und den oberen Randbereich der Blechwanne ist mittels eines weiteren Klebers ein zweiter Umleimer aufgebracht. Trotz dieser sehr komplexen Herstellungsmethode des Schutzbelages kann keine absolute Dichtigkeit gegenüber einem Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten gewährleistet werden, da zwischen den Umleimern und dem Fußbodenbelag Fugen vorhanden sind, die zwar mit Klebstoffen gefüllt sind, was jedoch das Vorhandensein von Kapillar-Öffnungen nicht vollständig ausschließt. Eindringendes Reinigungswasser führt alsdann zum Ablösen der Beläge und zum Aufquellen der Grundplatte, wenn es sich beispielsweise um eine sogenannte Spanplatte handelt. Derartige Schäden, die irreparabel sind, werden noch dadurch begünstigt, daß bei einem punktförmigen Aufsetzen scharfkantiger Lasten ein Aufweiten der Klebefugen erfolgen kann, was das Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten zusätzlich begünstigt. Auch eine langjährige Strapazierung durch spitze Absätze führt allmählich zum Versagen derartiger Bodenplatten.
Durch die EP-PS 0 044 533 ist ein Verfahren der eingangs beschriebenen Gattung bekannt, einen sogenannten Gehbelag, der auch eine Teppichfliese sein kann, auswechselbar mit einer Grundplatte zu verbinden. Dies geschieht unter Zwischenschaltung einer sogenannten Maske, deren über den Gehbelag überstehender Randbereich um die Grundplatte herumfaltbar ist. Zum besseren Falten können dabei Perforationen oder Sollknickstellen vorhanden sein, die auch als Faltprägungen bezeichnet sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs beschriebenen Gattung anzugeben, mit dem maßhaltige Verbundplatten kostengünstig hergestellt werden können, die in hohem Maße auch im Bereich ihrer oberen Kanten verschleißfest und gegen ein Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten sehr weitgehend beständig sind.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs beschriebenen Verfahren erfindungsgemäß dadurch, daß zur Bildung des Schutzbelages
  • a) aus einer Folie, die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften besitzt, nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite der Grundplatte ein Zuschnitt erzeugt, dessen Außenkanten unter Bildung einer umlaufenden Randzone um ein vorgegebenes Maß über den Umriß der Grundplatte überstehen, und daß dieser Zuschnitt fest mit der Oberseite der Grundplatte verbunden wird,
  • b) nachfolgend durch ein Werkzeug die Randzone von einem der Oberseite der Grundplatte entsprechenden Mittenbereich durch V-förmige Einschnitte abgegrenzt wird, die von der der Grundplatte zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe besitzen, daß im Bereich der gegenüberliegenden begehbaren Oberfläche der Folie eine Art Filmscharnier gebildet wird, ohne daß eine Unterbrechung oder Abtrennung der Randzone erfolgt, wobei die Seitenflächen der Grundplatte und die Einschnitte jeweils in kleinstmöglicher Nachbarschaft zueinander verlaufen, und wobei die Einschnitte geradlinig auch durch die Randzonenbereiche hindurchgeführt werden, wodurch an den Schmalseiten der Randzonenbereiche Gehrungsflächen gebildet werden,
  • c) die Randzone im Bereich der Ecken des Polygons in einem solchen Maße ausgeklinkt wird, daß einzelne Randzonenbereiche gebildet werden, die unter flächiger Anlage auf die entsprechenden Seitenflächen der Grundplatte gefaltet werden, und daß
  • d) die Randzonenbereiche mit den Seitenflächen der Grundplatte und die Gehrungsflächen im Bereich der Ecken miteinander verklebt werden.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren erhält die Grundplatte aus einer einzigen Folie, die vorzugsweise aus PVC, Linoleum oder einem ähnlichen Material besteht, wie es für Fußbodenbeläge verwendet wird, eine Art "Haube", die die Grundplatte auf einem Teil ihrer Höhe umgreift und - mit Ausnahme von Klebefugen im Bereich der senkrechten oder nahezu senkrechten Eckkanten absolut geschlossen ist.
Eine derartige Verbundplatte ist auch im Bereich ihrer oberen, umlaufenden Kanten extrem strapazierfähig, und zwar auch gegenüber punktförmigen oder scharfkantigen Lasten und rollenden Bewegungen wie sie beispielsweise von fahrbaren Büromöbeln und Bürogeräten erzeugt werden. Man kann derartige Verbundplatten auch mit Reinigungsflüssigkeiten übergießen und Wasser auf den Platten stehen lassen, ohne daß die Gefahr eines Eindringens der betreffenden Flüssigkeiten befürchtet werden muß.
Die Folie kann dabei selbst durch ein Laminat gebildet werden, von dem die spätere Außen- oder Oberflächenschicht besonders zähelastisch ist. Diese zähelastische Komponente dient dann zur Herstellung des besagten "Filmscharniers".
Die V-förmigen Einschnitte müssen natürlich hinsichtliches ihres Öffnungswinkels dem Faltwinkel der Randzonenbereiche entsprechen. Da derartige Fußbodenplatten üblicherweise nach unten hin unter einem Winkel von etwa 2 bis 5 Grad abgeschrägt sind, muß der Winkel der V-förmigen Einschnitte etwa 92 bis 95 Grad betragen.
Das Filmscharnier wird dadurch gebildet, daß man eine gewisse Rest-Wandstärke stehen läßt, die ausreichend zähelastische Eigenschaften hat und ein Auffalten auf die entsprechenden Seitenflächen der Grundplatte ermöglicht.
Die Verbindung der Randzonenbereiche mit der Grundplatte kann dabei durch den besagten, Schmelzkleber erfolgen, der sich auf den ununterbrochenen Seitenflächen der Grundplatte und/oder in mindestens einer Nut befindet, die in den Seitenflächen verläuft und auf dem Umfang der Grundplatte geschlossen ist, und/oder durch einen zusätzlichen Umleimer erfolgen, der gleichfalls mit dem Schmelzkleber in Verbindung steht.
Man kann für die Herstellung des Schutzbelages durchaus auch Folien unterschiedlicher Dicke verwenden. Um hierbei stets das gleiche Rastermaß der Verbundplatten zu erhalten, ist es besonders vorteilhaft, wenn man die Randzonenbereiche zum Zwecke eines Ausgleiches von Dickenunterschieden im Mittenbereich in der Dicke auf ein jeweils vorgegebenes Maß durch Abfräsen verringert.
Sowohl die Herstellung des Zuschnitts nach Merkmal a) als auch die Herstellung der V-förmigen Einschnitte nach Merkmal b) sowie das Ausklinken an den Ecken des Polygons nach Merkmal c) können auf computergesteuerten Stanz- und Fräsmaschinen durchgeführt werden, wobei lediglich die räumliche Lage der Einkerbungen bzw. Faltlinien und damit der Bearbeitungsweg des hierfür vorgesehenen Werkzeugs programmiert werden muß.
Es ist auf diese Weise möglich, ohne die Vorratshaltung besonderer Werkzeuge eine praktisch unbegrenzte Anzahl von Zuschnittsgrößen und damit auch von Verbundplatten herzustellen.
Auch das Auffalten der einzelnen Randzonenbereiche und deren Verbindung mit den Seitenflächen der Grundplatte nach den Merkmalen c) und d) sind außerordentlich einfach durchzuführende Maßnahmen, weil nämlich die Filmscharniere eine zuverlässige Führung für den Faltvorgang darstellen. Es ist dann lediglich noch erforderlich, die aufgefalteten Randzonenbereiche durch Erwärmen mit dem Schmelzkleber zu verbinden.
Die Erfindung betrifft auch eine polygonale Verbundplatte für Fußböden, insbesondere für auf Stützen angeordnete Fußböden, mit einer Grundplatte, die im Bereich ihrer Oberseite und mindestens teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen mit mindestens einem begehbaren Schutzbelag versehen ist, wobei der Schutzbelag aus einer Folie besteht, die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften und nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite der Grundplatte einen Mittenbereich besitzt, der zur Oberseite der Grundplatte kongruent und mit dieser verbunden ist, und wobei sich an den Mittenbereich auf dessen Umfang einzelne, der Zahl und der Länge der Seitenflächen der Grundplatte entsprechende Randzonenbereiche anschließen, die um etwa 90 Grad um die Grundplatte herumgefaltet und mit den Seitenflächen der Grundplatte verbunden sind.
Zur Lösung der Aufgabe ist eine solche polygonale Verbundplatte erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die Randzonenbereiche vom Mittenbereich durch ursprünglich V-förmige Einschnitte abgegrenzt sind, die von der der Grundplatte zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe haben, daß im Bereich der gegenüberliegenden, begehbaren Oberfläche der Folie Filmscharniere vorhanden sind, durch die die Randzonenbereiche mit dem Mittenbereich verbunden sind, daß
  • b) die ursprünglich V-förmigen Einschnitte eng geschlossen sind, und daß
  • c) die umgefalteten Randzonenbereiche an ihren Schmalseiten aneinanderstoßende Gehrungsflächen besitzen, die miteinander verklebt sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegen­ standes ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 3 näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ecke einer Verbundplatte während ihres Herstellprozesses, d. h. in Über-Kopf-Lage,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch einen Teil einer Verbundplatte in Gebrauchslage, und
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Verbundplatte während der Herstellung eines der V-förmigen Einschnitte durch ein Fräswerkzeug, gleichfalls in Über-Kopf-Lage analog Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Verbundplatte 1 dargestellt, die einen quadratischen Grundriß besitzt und aus einer Grundplatte 2 und einem Schutzbelag 3 besteht. Die Grundplatte 2 besitzt eine Unterseite 4 und eine Oberseite 5, die quadratisch sind. Etwa auf halber Höhe zwischen Unterseite 4 und Oberseite 5 befindet sich eine umlaufende, im Querschnitt etwa quadratische Nut 6, die mit einem Schmelzkleber 7 gefüllt wird (Fig. 2).
Die Unterseite der Grundplatte 2 ist bis zur Nut 6 von einer Blechwanne 8 umgeben, die aus verzinktem Eisenblech besteht. Zwischen der Nut 6 und der Oberseite 5 befindet sich auf dem Umfang der Grundplatte 2 ein sogenannter Umleimer 9, der aber nicht zwingend erforderlich ist. Auf jeder Seite der Grundplatte 2 liegen die Oberflächen der Blechwanne 8 und der Umleimer 9 in einer gemeinsamen Ebene, die gegenüber einer senkrechten Ebene unter einem Winkel "α" verläuft (siehe Fig. 3). Diese gemeinsamen Begrenzungsflächen bilden die sogenannten Seiten­ flächen 10.
Auf die Oberseite 5 ist der besagte Schutzbelag 3 flächig aufgeklebt, und zwar in einem sogenannten Mittenbereich 11, der mit der Oberseite 5 kongruent ist. Von diesem Mittenbereich 11 sind durch vier V-förmige nutenförmige Einschnitte 12, deren Winkelhalbierende senkrecht verläuft, vier Randzonenbereiche 13 abgegrenzt, die jedoch im Bereich des Nutengrundes durch eine geringe Restwandstärke des Folienmaterials mit dem Filmscharnier 18 bilden. Die Einschnitte 12 verlaufen in kleinstmöglicher Nachbarschaft zu den Seitenflächen 10 der Grundplatte 2 und sind geradlinig auch durch die Ecken 14 des Polygons wurden die Filmscharniere 18 durch­ trennt, und die ursprünglich vorhandenen Eckbereiche 15 (gestrichelte Linien) herausgetrennt bzw. "ausgeklinkt". Genau genommen verlaufen die V-förmigen Einschnitte 12 in den Randzonenbereichen 13 nicht exakt geradlinig zu den Einschnitten 12 im Bereich der Grundplatte 2, sondern unter einem äußerst spitzen Winkel hierzu, um das vollständige Auffalten der Randzonenbereiche 13 auf die Seitenflächen 10 zu ermöglichen.
In jedem Fall werden an den nach dem Auffalten aneinander­ stoßenden Schmalseiten 16 der Randzonenbereiche 13 Gehrungsflächen 17 gebildet, die nach dem Auffalten eine Klebenaht bilden.
Fig. 1 ist noch zu entnehmen, daß die einzelnen Randzonen­ bereiche 13 vor dem Ausklinken der Eckbereiche 15 eine umlaufende Randzone bildeten.
Fig. 2 zeigt, daß die Grundplatte 2 im wesentlichen aus einer Spanplatte 2a besteht. Der Randzonenbereich 13 wurde auf die Seitenfläche 10 aufgefaltet, wobei sich der ursprünglich V-förmige Einschnitt 12 geschlossen hat. In der linken oberen Ecke von Fig. 2 ist übertrieben dargestellt, in welcher Weise das sogenannte Filmscharnier 18 einen Zusammenhalt des Mittenbereichs 11 mit den Randzonenbereichen 13 bewirkt. Es ist in Wirklichkeit nur ein sehr schmaler, mit Klebstoff gefüllter Spalt vorhanden. Es ist weiterhin Fig. 2 zu entnehmen, daß der haubenförmige Schutzbelag 3 nach unten hin sogar die Blechwanne 8 übergreift, so daß die komplette Verbundplatte 1 wirksam gegen ein Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten und anderer Feuchtigkeit geschützt ist.
Fig. 3 zeigt die Verhältnisse im Bereich eines der Einschnitte 12 in vergrößertem Maßstab. Die Grundplatte 2 ist vereinfacht dargestellt. Der Mittenbereich 11 des Schutzbelages 3 reicht bis zum Ende des Pfeils M. Über das Filmscharnier 18 ist der Randzonenbereich 13 mit dem Mittenbereich 11 verbunden. Das Filmscharnier 18 wird durch ein Fräswerkzeug 20 mit V-förmig angeordneten Schneiden 20a hergestellt, wobei die Winkelhalbierende der Schneiden 20a in einer radialen bzw. senkrechten Ebene verläuft (die Drehachse des Fräswerkzeugs ist mit A-A bezeichnet). Das Fräswerkzeug 20 ist durch ein zylindrisches Fräswerkzeug 21 verlängert, das sich vom Durchmesser her stufenlos an das Fräswerkzeug 20 anschließt. Damit hat es folgende Bewandtnis:
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, hat die Folie in ihrem Mittenbereich 11 eine deutlich größere Dicke DM als im Randzonenbereich 13. Dies geschieht aus dem Grunde, um das Rastermaß der Verbundplatte 1 unverändert zu lassen. Das zylindrische Fräswerkzeug 21 dient hierbei zur Verringerung der Dicke DR des Randzonenbereichs 13. Notwendigerweise muß hierbei die enge Nachbarschaft des Filmscharniers 18 zur Seitenfläche 10 erhalten bleiben, wodurch sich eine Stufe im Bereich der Innenflanke des Einschnitts 12 ergibt. Die Randzonenbereiche 13 lassen sich jedoch in analoger Weise auf die Seitenflächen 10 auffalten, ohne daß hierbei ein Zwischenraum, Spalt oder dergleichen gebildet würde. Es versteht sich, daß die teilweise fertiggestellte Verbundplatte 1 während der Bearbeitung gemäß Fig. 3 auf einer steifen Unterlage aufliegt, die hier jedoch der Einfachheit halber nicht gezeigt ist.
Die Überlappung der Seitenflächen 10 und der Randzonen­ bereiche 13 liegt üblicherweise zwischen 10 und 20 mm, vorzugsweise bei etwa 15 mm. Die Dicke DR der Folie beträgt in den Randzonenbereichen 13 etwa 2 bis 3 mm. Außer dem Schmelzkleber 7 dient zur Befestigung der Randzonen­ bereiche 13 noch ein weiterer Kleber, den man vor dem Auffalten der Randzonenbereiche 13 eingibt.

Claims (6)

1. Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbund­ platte für Fußböden, insbesondere für auf Stützen angeordnete Fußböden, durch Belegen einer Grund­ platte im Bereich ihrer Oberseite und mindestens teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen mit minde­ stens einem begehbaren Schutzbelag, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung des Schutzbelages
  • a) aus einer Folie, die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften besitzt, nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite der Grund­ platte ein Zuschnitt erzeugt wird, dessen Außenkanten unter Bildung einer umlaufenden Randzone um ein vorgegebenes Maß über den Umriß der Grundplatte überstehen, und daß dieser Zuschnitt fest mit der Oberseite der Grundplatte verbunden wird,
  • b) nachfolgend durch ein Werkzeug die Randzone von einem der Oberseite der Grundplatte entsprechenden Mittenbereich durch V-förmige Einschnitte abgegrenzt wird, die von der der Grundplatte zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe besitzen, daß im Bereich der gegenüberliegenden begehbaren Oberfläche der Folie eine Art Filmscharnier gebildet wird, ohne daß eine Unterbrechung oder Abtrennung der Randzone erfolgt, wobei die Seitenflächen der Grundplatte und die Einschnitte jeweils in kleinstmöglicher Nachbarschaft zueinander verlaufen, und wobei die Einschnitte geradlinig auch durch die Randzonenbereiche hindurchgeführt werden, wodurch an den Schmalseiten der Randzonenbereiche Gehrungsflächen gebildet werden,
  • c) die Randzone im Bereich der Ecken des Polygons in einem solchen Maße ausgeklinkt wird, daß einzelne Randzonenbereiche gebildet werden, die unter flächiger Anlage auf die entsprechenden Seitenflächen der Grundplatte gefaltet werden, und daß
  • d) die Randzonenbereiche mit den Seitenflächen der Grundplatte und die Gehrungsflächen im Bereich der Ecken miteinander verklebt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Randzonenbereiche gegenüber dem Mittenbereich in der Dicke jeweils auf das durch das Rastermaß vorgegebene Maß durch Abfräsen verringert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der Randzonenbereiche des Schutzbelages mit den Seitenflächen der Grundplatte durch einen Schmelzkleber herbeigeführt wird, der sich mindestens in einer in den Seitenflächen der Grundplatte angeordneten, umlaufenden Nut befindet.
4. Polygonale Verbundplatte (1) für Fußböden, insbe­ sondere für auf Stützen angeordnete Fußböden, mit einer Grundplatte (2), die im Bereich ihrer Ober­ seite (5) und mindestens teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen (10) mit mindestens einem begehbaren Schutzbelag (3) versehen ist, wobei der Schutzbelag (3) aus einer Folie besteht, die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften und nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite (5) der Grundplatte (2) einen Mittenbereich (11) besitzt, der zur Oberseite (5) der Grundplatte (2) kongruent und mit dieser verbunden ist, und wobei sich an den Mittenbereich (11) auf dessen Umfang einzelne, der Zahl und der Länge der Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) entsprechende Randzonenbereiche (13) anschließen, die um etwa 90 Grad um die Grundplatte (2) herumgefaltet und mit den Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die Randzonenbereiche (13) vom Mittenbereich (11) durch ursprünglich V-förmige Einschnitte (12) abgegrenzt sind, die von der der Grundplatte (2) zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe haben, daß im Bereich der gegenüberliegenden, begehbaren Oberfläche der Folie Filmscharniere (18) vorhanden sind, durch die die Randzonenbereiche (13) mit dem Mittenbereich (11) verbunden sind, daß
  • b) die ursprünglich V-förmigen Einschnitte (12) eng geschlossen sind, und daß
  • c) die umgefalteten Randzonenbereiche (13) an ihren Schmalseiten (16) aneinanderstoßende Gehrungsflächen (17) besitzen, die miteinander verklebt sind.
5. Verbundplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Randzonenbereiche (13) gegenüber dem Mittenbereich (11) der Folie in der Dicke auf das jeweils durch das Rastermaß vorgegebene Maß verringert sind.
6. Verbundplatte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Randzonenbereiche (13) des Schutzbelages (3) mit den Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) durch einen Schmelzkleber (7) verbunden sind, der sich in mindestens einer in den Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) angeordneten, umlaufenden Nut (6) befindet.
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