DE4016288C2 - Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbundplatte für Fußböden und durch das Verfahren hergestellte Verbundplatte - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbundplatte für Fußböden und durch das Verfahren hergestellte VerbundplatteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
polygonalen Verbundplatte für Fußböden, insbesondere für
auf Stützen angeordnete Fußböden, durch Belegen einer
Grundplatte im Bereich ihrer Oberseite und mindestens
teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen mit mindestens
einem begehbaren Schutzbelag.
Derartige Verbundplatten werden in großen Stückzahlen für
Fußböden verwendet, unter denen sich ein Hohlraum
befindet, in dem Leitungen aller Art verlegt sind. Die
einzelnen Platten, die auch als "aufgeständerte Platten"
bezeichnet werden, werden dabei in einem regelmäßigen
Rastermaß verlegt, wobei die Platten dicht nebeneinander
verlegt werden sollen und die Platten auch gegen eine
Querverschiebung gesichert sein müssen. Der Ausdruck
"Oberseite" bezieht sich dabei auf die Gebrauchslage
derartiger Platten, d. h. der sogenannte Schutzbelag
befindet sich auf der begehbaren Oberseite.
Ein Hauptanwendungsangebiet derartiger Platten sind
Fußböden von Büroräumen, insbesondere von solchen, in
denen sich Datenverarbeitungseinrichtungen befinden. Die
verschiedenen Büroeinrichtungen bedingen eine große Zahl
von Leitungen, die unter den aufgeständerten Fußboden
platten "versteckt" verlegt und unmittelbar unter der
Anschlußstelle durch den Fußboden herausgeführt werden
können. In den Hohlräumen können aber außerdem auch noch
andere Versorgungsleitungen verlegt sein, desgleichen
auch sogenannte Fußbodenheizungen. Derartige Platten
müssen einer ganzen Reihe von Anforderungen gerecht
werden: Sie müssen unempfindlich gegen Schlag und Stoß,
gegen punktförmige und rollende schwere Lasten sowie auch
beständig gegenüber Reinigungsmitteln, insbesondere
gegenüber Reinigungsflüssigkeiten mit Detergentien sein,
die den Reinigungsflüssigkeiten ein hohes Kriechvermögen
verleihen.
Die sogenannte "Grundplatte" die der Verbundplatte ihre
eigentliche Festigkeit verleiht, kann dabei aus zahl
reichen Werkstoffen bestehen: Infrage kommen Gips, Beton,
Anhydrit und dergleichen mehr. Die Zug- bzw.
Biegefestigkeit kann bei derartigen mineralischen Stoffen
durch fasrige oder textile Füllstoffe erzielt werden,
beispielsweise durch Glas- oder andere Mineralfasern,
Metallfasern etc. Außerdem können organische Fasern oder
Gewebeeinlage verwendet werden. Auch Laminate aus
Faservliesen und Gewebebahnen mit mineralischen
Bindemitteln und Spanplatten mit organischen und
anorganischen Bindemitteln wie Zement- und Gipsbeton
kommen als Grundplatten in Frage. Die Dicke liegt dabei
üblicherweise zwischen etwa 20 und 40 mm, jedoch sind
diese Werte keineswegs kritisch.
In Rechenzentren oder anderen stark strapazierten Räumen
werden derartige Grundplatten vorzugsweise mit
Schutzbelägen, sogenannten Hartbelägen, versehen, die aus
PVC, Linoleum oder ähnlichen Werkstoffen bestehen, die in
Form relativ dicker Folien im Handel sind. Die
Schutzbeläge dienen dabei auch zu dem Zweck, um eine gute
Reinigung zu ermöglichen, die üblicherweise mit
Reinigungsflüssigkeiten, insbesondere mit großen
Wassermengen durchgeführt wird.
Durch die EP-OS 02 79 341 ist es bekannt, Bauplatten aus
mineralischen Materialien dadurch mit sogenannten
Umleimern zu versehen, daß man in den Seitenwänden der
Platten eine oder mehrere Nuten anbringt, in denen sich
ein Schmelzkleber befindet. Weiterhin befinden sich auf
den Kanten übliche Kleber. Durch Aufbringen, Anpressen und
kurzzeitige Erwärmung des Schmelzklebers kann auf diese
Weise ein preßstegfreier Umleimer angebracht werden. Die
betreffende Baustoffplatte enthält aber auf ihrer
Oberseite keinen Schutzbelag.
Durch die EP-OS 03 43 543 ist es ferner bekannt, eine
Fußbodenplatte auf ihren Seitenwänden mit einer
umlaufenden Nut zu versehen, die mit einem Schmelzkleber
gefüllt ist. Zwischen der Nut und den Oberkanten der
Grundplatte befindet sich ein erster Umleimer. Auf die
Oberseite ist mittels eines weiteren Klebers ein üblicher
Fußbodenbelag aufgebracht, dessen umlaufende Kanten mit
den Außenkanten des ersten Umleimers fluchten. Der untere
Teil der Fußbodenplatte ist in einer aufgekanteten
Blechwanne untergebracht, deren Oberkanten an den
Schmelzkleber anstoßen. Auf die Seitenkanten des
Fußbodenbelages, den ersten Umleimer und den oberen
Randbereich der Blechwanne ist mittels eines weiteren
Klebers ein zweiter Umleimer aufgebracht. Trotz dieser
sehr komplexen Herstellungsmethode des Schutzbelages kann
keine absolute Dichtigkeit gegenüber einem Eindringen von
Reinigungsflüssigkeiten gewährleistet werden, da zwischen
den Umleimern und dem Fußbodenbelag Fugen vorhanden sind,
die zwar mit Klebstoffen gefüllt sind, was jedoch das
Vorhandensein von Kapillar-Öffnungen nicht vollständig
ausschließt. Eindringendes Reinigungswasser führt alsdann
zum Ablösen der Beläge und zum Aufquellen der
Grundplatte, wenn es sich beispielsweise um eine
sogenannte Spanplatte handelt. Derartige Schäden, die
irreparabel sind, werden noch dadurch begünstigt, daß bei
einem punktförmigen Aufsetzen scharfkantiger Lasten ein
Aufweiten der Klebefugen erfolgen kann, was das
Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten zusätzlich begünstigt.
Auch eine langjährige Strapazierung durch spitze Absätze führt
allmählich zum Versagen derartiger Bodenplatten.
Durch die EP-PS 0 044 533 ist ein Verfahren der eingangs
beschriebenen Gattung bekannt, einen sogenannten Gehbelag, der
auch eine Teppichfliese sein kann, auswechselbar mit einer
Grundplatte zu verbinden. Dies geschieht unter Zwischenschaltung
einer sogenannten Maske, deren über den Gehbelag überstehender
Randbereich um die Grundplatte herumfaltbar ist. Zum
besseren Falten können dabei Perforationen oder Sollknickstellen
vorhanden sein, die auch als Faltprägungen bezeichnet
sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der eingangs beschriebenen Gattung anzugeben, mit dem maßhaltige
Verbundplatten kostengünstig hergestellt werden können,
die in hohem Maße auch im Bereich ihrer oberen Kanten verschleißfest
und gegen ein Eindringen von Reinigungsflüssigkeiten
sehr weitgehend beständig sind.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs
beschriebenen Verfahren erfindungsgemäß dadurch, daß zur
Bildung des Schutzbelages
- a) aus einer Folie, die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften besitzt, nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite der Grundplatte ein Zuschnitt erzeugt, dessen Außenkanten unter Bildung einer umlaufenden Randzone um ein vorgegebenes Maß über den Umriß der Grundplatte überstehen, und daß dieser Zuschnitt fest mit der Oberseite der Grundplatte verbunden wird,
- b) nachfolgend durch ein Werkzeug die Randzone von einem der Oberseite der Grundplatte entsprechenden Mittenbereich durch V-förmige Einschnitte abgegrenzt wird, die von der der Grundplatte zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe besitzen, daß im Bereich der gegenüberliegenden begehbaren Oberfläche der Folie eine Art Filmscharnier gebildet wird, ohne daß eine Unterbrechung oder Abtrennung der Randzone erfolgt, wobei die Seitenflächen der Grundplatte und die Einschnitte jeweils in kleinstmöglicher Nachbarschaft zueinander verlaufen, und wobei die Einschnitte geradlinig auch durch die Randzonenbereiche hindurchgeführt werden, wodurch an den Schmalseiten der Randzonenbereiche Gehrungsflächen gebildet werden,
- c) die Randzone im Bereich der Ecken des Polygons in einem solchen Maße ausgeklinkt wird, daß einzelne Randzonenbereiche gebildet werden, die unter flächiger Anlage auf die entsprechenden Seitenflächen der Grundplatte gefaltet werden, und daß
- d) die Randzonenbereiche mit den Seitenflächen der Grundplatte und die Gehrungsflächen im Bereich der Ecken miteinander verklebt werden.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren erhält die
Grundplatte aus einer einzigen Folie, die vorzugsweise
aus PVC, Linoleum oder einem ähnlichen Material besteht,
wie es für Fußbodenbeläge verwendet wird, eine Art
"Haube", die die Grundplatte auf einem Teil ihrer Höhe
umgreift und - mit Ausnahme von Klebefugen im Bereich der
senkrechten oder nahezu senkrechten Eckkanten absolut
geschlossen ist.
Eine derartige Verbundplatte ist auch im Bereich ihrer
oberen, umlaufenden Kanten extrem strapazierfähig, und
zwar auch gegenüber punktförmigen oder scharfkantigen
Lasten und rollenden Bewegungen wie sie beispielsweise
von fahrbaren Büromöbeln und Bürogeräten erzeugt werden.
Man kann derartige Verbundplatten auch mit
Reinigungsflüssigkeiten übergießen und Wasser auf den
Platten stehen lassen, ohne daß die Gefahr eines
Eindringens der betreffenden Flüssigkeiten befürchtet
werden muß.
Die Folie kann dabei selbst durch ein Laminat gebildet
werden, von dem die spätere
Außen- oder Oberflächenschicht besonders zähelastisch
ist. Diese zähelastische Komponente dient dann
zur Herstellung des besagten "Filmscharniers".
Die V-förmigen Einschnitte müssen natürlich
hinsichtliches ihres Öffnungswinkels dem Faltwinkel der
Randzonenbereiche entsprechen. Da derartige
Fußbodenplatten üblicherweise nach unten hin unter einem
Winkel von etwa 2 bis 5 Grad abgeschrägt sind, muß der
Winkel der V-förmigen Einschnitte etwa 92 bis 95 Grad
betragen.
Das
Filmscharnier wird dadurch gebildet, daß man eine gewisse
Rest-Wandstärke stehen läßt, die ausreichend
zähelastische Eigenschaften hat und ein Auffalten auf die
entsprechenden Seitenflächen der Grundplatte ermöglicht.
Die Verbindung der Randzonenbereiche mit der Grundplatte
kann dabei durch den besagten, Schmelzkleber erfolgen,
der sich auf den ununterbrochenen Seitenflächen der
Grundplatte und/oder in mindestens einer Nut befindet,
die in den Seitenflächen verläuft und auf dem Umfang der
Grundplatte geschlossen ist, und/oder durch einen
zusätzlichen Umleimer erfolgen, der gleichfalls mit dem
Schmelzkleber in Verbindung steht.
Man kann für die Herstellung des Schutzbelages durchaus
auch Folien unterschiedlicher Dicke verwenden. Um hierbei
stets das gleiche Rastermaß der Verbundplatten zu
erhalten, ist es besonders vorteilhaft, wenn man die
Randzonenbereiche zum Zwecke eines Ausgleiches von
Dickenunterschieden im Mittenbereich in der Dicke auf ein
jeweils vorgegebenes Maß durch Abfräsen verringert.
Sowohl die Herstellung des Zuschnitts nach Merkmal a) als
auch die Herstellung der V-förmigen Einschnitte nach
Merkmal b) sowie das Ausklinken an den Ecken des Polygons
nach Merkmal c) können auf computergesteuerten Stanz- und
Fräsmaschinen durchgeführt werden, wobei lediglich die
räumliche Lage der Einkerbungen bzw. Faltlinien und damit
der Bearbeitungsweg des hierfür vorgesehenen Werkzeugs
programmiert werden muß.
Es ist auf diese Weise möglich, ohne die Vorratshaltung
besonderer Werkzeuge eine praktisch unbegrenzte Anzahl
von Zuschnittsgrößen und damit auch von Verbundplatten
herzustellen.
Auch das Auffalten der einzelnen Randzonenbereiche und
deren Verbindung mit den Seitenflächen der Grundplatte
nach den Merkmalen c) und d) sind außerordentlich einfach
durchzuführende Maßnahmen, weil nämlich die
Filmscharniere eine zuverlässige Führung für den
Faltvorgang darstellen. Es ist dann lediglich noch
erforderlich, die aufgefalteten Randzonenbereiche durch
Erwärmen mit dem Schmelzkleber zu verbinden.
Die Erfindung betrifft auch eine polygonale Verbundplatte für
Fußböden, insbesondere für auf Stützen angeordnete Fußböden,
mit einer Grundplatte, die im Bereich ihrer Oberseite und
mindestens teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen mit
mindestens einem begehbaren Schutzbelag versehen ist, wobei
der Schutzbelag aus einer Folie besteht, die mindestens in
einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften
und nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite der Grundplatte
einen Mittenbereich besitzt, der zur Oberseite der Grundplatte
kongruent und mit dieser verbunden ist, und wobei sich
an den Mittenbereich auf dessen Umfang einzelne, der Zahl und
der Länge der Seitenflächen der Grundplatte entsprechende
Randzonenbereiche anschließen, die um etwa 90 Grad um die
Grundplatte herumgefaltet und mit den Seitenflächen der
Grundplatte verbunden sind.
Zur Lösung der Aufgabe ist eine solche polygonale
Verbundplatte erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Randzonenbereiche vom Mittenbereich durch ursprünglich V-förmige Einschnitte abgegrenzt sind, die von der der Grundplatte zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe haben, daß im Bereich der gegenüberliegenden, begehbaren Oberfläche der Folie Filmscharniere vorhanden sind, durch die die Randzonenbereiche mit dem Mittenbereich verbunden sind, daß
- b) die ursprünglich V-förmigen Einschnitte eng geschlossen sind, und daß
- c) die umgefalteten Randzonenbereiche an ihren Schmalseiten aneinanderstoßende Gehrungsflächen besitzen, die miteinander verklebt sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegen
standes ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird
nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 3 näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ecke einer
Verbundplatte während ihres Herstellprozesses,
d. h. in Über-Kopf-Lage,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch einen Teil einer
Verbundplatte in Gebrauchslage, und
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer
Verbundplatte während der Herstellung eines der
V-förmigen Einschnitte durch ein Fräswerkzeug,
gleichfalls in Über-Kopf-Lage analog Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Verbundplatte 1 dargestellt, die
einen quadratischen Grundriß besitzt und aus einer
Grundplatte 2 und einem Schutzbelag 3 besteht. Die
Grundplatte 2 besitzt eine Unterseite 4 und eine
Oberseite 5, die quadratisch sind. Etwa auf halber Höhe
zwischen Unterseite 4 und Oberseite 5 befindet sich eine
umlaufende, im Querschnitt etwa quadratische Nut 6, die
mit einem Schmelzkleber 7 gefüllt wird (Fig. 2).
Die Unterseite der Grundplatte 2 ist bis zur Nut 6 von
einer Blechwanne 8 umgeben, die aus verzinktem Eisenblech
besteht. Zwischen der Nut 6 und der Oberseite 5 befindet
sich auf dem Umfang der Grundplatte 2 ein sogenannter
Umleimer 9, der aber nicht zwingend erforderlich ist. Auf
jeder Seite der Grundplatte 2 liegen die Oberflächen der
Blechwanne 8 und der Umleimer 9 in einer gemeinsamen
Ebene, die gegenüber einer senkrechten Ebene unter einem
Winkel "α" verläuft (siehe Fig. 3). Diese gemeinsamen
Begrenzungsflächen bilden die sogenannten Seiten
flächen 10.
Auf die Oberseite 5 ist der besagte Schutzbelag 3 flächig
aufgeklebt, und zwar in einem sogenannten Mittenbereich
11, der mit der Oberseite 5 kongruent ist. Von diesem
Mittenbereich 11 sind durch vier V-förmige nutenförmige
Einschnitte 12, deren Winkelhalbierende senkrecht
verläuft, vier Randzonenbereiche 13 abgegrenzt, die
jedoch im Bereich des Nutengrundes durch eine geringe
Restwandstärke des Folienmaterials mit dem
Filmscharnier 18 bilden. Die Einschnitte 12 verlaufen in
kleinstmöglicher Nachbarschaft zu den Seitenflächen 10
der Grundplatte 2 und sind geradlinig auch durch die
Ecken 14 des Polygons wurden die Filmscharniere 18 durch
trennt, und die ursprünglich vorhandenen Eckbereiche 15
(gestrichelte Linien) herausgetrennt bzw. "ausgeklinkt".
Genau genommen verlaufen die V-förmigen Einschnitte 12 in
den Randzonenbereichen 13 nicht exakt geradlinig zu den
Einschnitten 12 im Bereich der Grundplatte 2, sondern
unter einem äußerst spitzen Winkel hierzu, um das
vollständige Auffalten der Randzonenbereiche 13 auf die
Seitenflächen 10 zu ermöglichen.
In jedem Fall werden an den nach dem Auffalten aneinander
stoßenden Schmalseiten 16 der Randzonenbereiche 13
Gehrungsflächen 17 gebildet, die nach dem Auffalten eine
Klebenaht bilden.
Fig. 1 ist noch zu entnehmen, daß die einzelnen Randzonen
bereiche 13 vor dem Ausklinken der Eckbereiche 15 eine
umlaufende Randzone bildeten.
Fig. 2 zeigt, daß die Grundplatte 2 im wesentlichen aus
einer Spanplatte 2a besteht. Der Randzonenbereich 13
wurde auf die Seitenfläche 10 aufgefaltet, wobei sich der
ursprünglich V-förmige Einschnitt 12 geschlossen hat. In
der linken oberen Ecke von Fig. 2 ist übertrieben
dargestellt, in welcher Weise das sogenannte
Filmscharnier 18 einen Zusammenhalt des Mittenbereichs 11
mit den Randzonenbereichen 13 bewirkt. Es ist in
Wirklichkeit nur ein sehr schmaler, mit Klebstoff
gefüllter Spalt vorhanden. Es ist weiterhin Fig. 2 zu
entnehmen, daß der haubenförmige Schutzbelag 3 nach unten
hin sogar die Blechwanne 8 übergreift, so daß die
komplette Verbundplatte 1 wirksam gegen ein Eindringen von
Reinigungsflüssigkeiten und anderer Feuchtigkeit
geschützt ist.
Fig. 3 zeigt die Verhältnisse im Bereich eines der
Einschnitte 12 in vergrößertem Maßstab. Die Grundplatte 2
ist vereinfacht dargestellt. Der Mittenbereich 11 des
Schutzbelages 3 reicht bis zum Ende des Pfeils M. Über
das Filmscharnier 18 ist der Randzonenbereich 13 mit dem
Mittenbereich 11 verbunden. Das Filmscharnier 18 wird
durch ein Fräswerkzeug 20 mit V-förmig angeordneten
Schneiden 20a hergestellt, wobei die Winkelhalbierende
der Schneiden 20a in einer radialen bzw. senkrechten
Ebene verläuft (die Drehachse des Fräswerkzeugs ist mit
A-A bezeichnet). Das Fräswerkzeug 20 ist durch ein
zylindrisches Fräswerkzeug 21 verlängert, das sich vom
Durchmesser her stufenlos an das Fräswerkzeug 20
anschließt. Damit hat es folgende Bewandtnis:
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, hat die Folie in ihrem
Mittenbereich 11 eine deutlich größere Dicke DM als im
Randzonenbereich 13. Dies geschieht aus dem Grunde, um
das Rastermaß der Verbundplatte 1 unverändert zu lassen.
Das zylindrische Fräswerkzeug 21 dient hierbei zur
Verringerung der Dicke DR des Randzonenbereichs 13.
Notwendigerweise muß hierbei die enge Nachbarschaft des
Filmscharniers 18 zur Seitenfläche 10 erhalten bleiben,
wodurch sich eine Stufe im Bereich der Innenflanke des
Einschnitts 12 ergibt. Die Randzonenbereiche 13 lassen
sich jedoch in analoger Weise auf die Seitenflächen 10
auffalten, ohne daß hierbei ein Zwischenraum, Spalt oder
dergleichen gebildet würde. Es versteht sich, daß die
teilweise fertiggestellte Verbundplatte 1 während der
Bearbeitung gemäß Fig. 3 auf einer steifen Unterlage
aufliegt, die hier jedoch der Einfachheit halber nicht
gezeigt ist.
Die Überlappung der Seitenflächen 10 und der Randzonen
bereiche 13 liegt üblicherweise zwischen 10 und 20 mm,
vorzugsweise bei etwa 15 mm. Die Dicke DR der Folie beträgt
in den Randzonenbereichen 13 etwa 2 bis 3 mm. Außer dem
Schmelzkleber 7 dient zur Befestigung der Randzonen
bereiche 13 noch ein weiterer Kleber, den man vor dem
Auffalten der Randzonenbereiche 13 eingibt.
Claims (6)
1. Verfahren zum Herstellen einer polygonalen Verbund
platte für Fußböden, insbesondere für auf Stützen
angeordnete Fußböden, durch Belegen einer Grund
platte im Bereich ihrer Oberseite und mindestens
teilweise im Bereich ihrer Seitenflächen mit minde
stens einem begehbaren Schutzbelag, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bildung des Schutzbelages
- a) aus einer Folie, die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts flexible Eigenschaften besitzt, nach Maßgabe des Umrisses der Oberseite der Grund platte ein Zuschnitt erzeugt wird, dessen Außenkanten unter Bildung einer umlaufenden Randzone um ein vorgegebenes Maß über den Umriß der Grundplatte überstehen, und daß dieser Zuschnitt fest mit der Oberseite der Grundplatte verbunden wird,
- b) nachfolgend durch ein Werkzeug die Randzone von einem der Oberseite der Grundplatte entsprechenden Mittenbereich durch V-förmige Einschnitte abgegrenzt wird, die von der der Grundplatte zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe besitzen, daß im Bereich der gegenüberliegenden begehbaren Oberfläche der Folie eine Art Filmscharnier gebildet wird, ohne daß eine Unterbrechung oder Abtrennung der Randzone erfolgt, wobei die Seitenflächen der Grundplatte und die Einschnitte jeweils in kleinstmöglicher Nachbarschaft zueinander verlaufen, und wobei die Einschnitte geradlinig auch durch die Randzonenbereiche hindurchgeführt werden, wodurch an den Schmalseiten der Randzonenbereiche Gehrungsflächen gebildet werden,
- c) die Randzone im Bereich der Ecken des Polygons in einem solchen Maße ausgeklinkt wird, daß einzelne Randzonenbereiche gebildet werden, die unter flächiger Anlage auf die entsprechenden Seitenflächen der Grundplatte gefaltet werden, und daß
- d) die Randzonenbereiche mit den Seitenflächen der Grundplatte und die Gehrungsflächen im Bereich der Ecken miteinander verklebt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Randzonenbereiche gegenüber dem Mittenbereich
in der Dicke jeweils auf das durch das Rastermaß
vorgegebene Maß durch Abfräsen verringert
werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung der Randzonenbereiche
des Schutzbelages mit den Seitenflächen der Grundplatte
durch einen Schmelzkleber herbeigeführt wird,
der sich mindestens in einer in den Seitenflächen
der Grundplatte angeordneten, umlaufenden Nut
befindet.
4. Polygonale Verbundplatte (1) für Fußböden, insbe
sondere für auf Stützen angeordnete Fußböden, mit
einer Grundplatte (2), die im Bereich ihrer Ober
seite (5) und mindestens teilweise im Bereich ihrer
Seitenflächen (10) mit mindestens einem begehbaren
Schutzbelag (3) versehen ist,
wobei der Schutzbelag (3) aus einer Folie besteht,
die mindestens in einem Teilbereich ihres Querschnitts
flexible Eigenschaften und nach Maßgabe des
Umrisses der Oberseite (5) der Grundplatte (2) einen
Mittenbereich (11) besitzt, der zur Oberseite (5) der
Grundplatte (2) kongruent und mit dieser
verbunden ist, und wobei sich an den Mittenbereich (11) auf
dessen Umfang einzelne, der Zahl und der Länge der
Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) entsprechende Randzonenbereiche
(13) anschließen, die um etwa 90 Grad
um die Grundplatte (2) herumgefaltet und mit den
Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) verbunden
sind, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Randzonenbereiche (13) vom Mittenbereich (11) durch ursprünglich V-förmige Einschnitte (12) abgegrenzt sind, die von der der Grundplatte (2) zugekehrten Oberfläche der Folie ausgehen und eine solche Tiefe haben, daß im Bereich der gegenüberliegenden, begehbaren Oberfläche der Folie Filmscharniere (18) vorhanden sind, durch die die Randzonenbereiche (13) mit dem Mittenbereich (11) verbunden sind, daß
- b) die ursprünglich V-förmigen Einschnitte (12) eng geschlossen sind, und daß
- c) die umgefalteten Randzonenbereiche (13) an ihren Schmalseiten (16) aneinanderstoßende Gehrungsflächen (17) besitzen, die miteinander verklebt sind.
5. Verbundplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Randzonenbereiche (13) gegenüber dem
Mittenbereich (11) der Folie in der Dicke auf das
jeweils durch das Rastermaß vorgegebene Maß verringert
sind.
6. Verbundplatte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Randzonenbereiche (13) des
Schutzbelages (3) mit den Seitenflächen (10) der
Grundplatte (2) durch einen Schmelzkleber (7)
verbunden sind, der sich in mindestens einer in den
Seitenflächen (10) der Grundplatte (2) angeordneten, umlaufenden
Nut (6) befindet.
Priority Applications (1)
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Publications (2)
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ID=6406859
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