DE4009979C3 - Kran-/Bohrgerätewagen - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kran-/Bohrgerätewagen, an welchem
ein neigbar und umlegbar gelagerter Mast sowie eine am Kran-/
Bohrgerätewagen angelenkte, zwei über Hydraulikzylinder in der
Länge verstellbare Nackenstützen umfassende Mastabstützung
vorhanden sind.
Derartige Kran-/Bohrgerätewagen werden im Hoch- bzw. Tiefbau
eingesetzt. Das Grundgerät besteht üblicherweise aus einem
Hydraulikbagger. Der Mast kann eine Länge von 30 m und mehr
aufweisen. Er wird daher mit zwei hydraulischen Nackenstützen
abgestützt, deren Anlenkpunkte in einem vorgegebenen Abstand
auf dem Kran-/Bohrgerätewagen angeordnet sind. Da die Nacken
stützen am Mast im wesentlichen zusammenlaufen, bilden sie ein
Stützdreieck, dessen Basislänge dem Abstand der Anlenkpunkte
entspricht. Die Mastabstützung muß den Mast nicht nur in sei
ner aufgerichteten Stellung unterstützen, sondern sie muß auch
Drehmomente aufnehmen, die insbesondere bei Drehbohranlagen
am Mast auftreten. Bei sehr großen Mastlängen und/oder großen
Drehmomente ist daher eine entsprechend breite Basis des
Stützdreiecks notwendig.
Wenn aber der Mast nach vorne in seine im wesentlichen hori
zontale Transportstellung umgelegt wird, müssen bei den bekann
ten Geräten die Nackenstützen bei einer gewissen Mastneigung
vom Mast gelöst werden, wobei die weitere Handhabung des Ma
stes mit Hilfe von zusätzlichen Seilzugeinrichtungen am Gerät
erfolgt. Die Entfernung der Nackenstützen vom Mast ist deshalb
erforderlich, weil zumindest eine der Nackenstützen mit dem
Führerhaus kollidieren würde, welche zwischen den Anlenkpunk
ten der Nackenstützen und dem Anlenkpunkt des Mastes angeord
net ist. Bei Kran-/Bohrgerätewagen mit kleinerer Mastlänge wähl
te man als Kompromiß einen relativ kleinen Abstand der Anlenk
punkte, so daß die Nackenstützen in der Transportstellung des
Mastes neben dem Führerhaus zu liegen kamen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kran-/
Bohrgerätewagen der eingangs genannten Art anzugeben, bei wel
chem ein Umlegen des Mastes ohne Ablösen der Nackenstützen
durchgeführt werden kann und bei welchem die Basis des Stütz
dreiecks im wesentlichen die gesamte Breite des Kran-/Bohrgeräte
wagens einnehmen kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem Grundgedanken, die Basis des
Stützdreiecks veränderbar auszugestalten, so daß in der Be
triebsstellung bei aufgerichtetem Mast, wenn beispielsweise das
Führerhaus wegen des großen Neigungswinkels nicht stört, in
seine äußerste Position geschoben ist. Beim Umrüsten in die
Transportstellung, wenn die Anforderungen an die Mastabstützung
geringer sind, wird der Anlenkpunkt nach innen neben das Führer
haus geschoben, so daß die betreffende Nackenstütze neben dem
Führerhaus umgelegt werden kann. Grundsätzlich erscheint es
ausreichend, daß die Basis des Stützdreiecks maximal der Brei
te des Kran-/Bohrgerätewagens entspricht. Für besonders große
Lasten ist es auch möglich, einen oder beide Anlenkpunkte über
den Bohrgerätewagen hinaus zu verschieben.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht
darin, daß ein hydraulischer Stellzylinder vorhanden ist, der
einerseits am verschiebbaren Anlenkpunkt und andererseits un
mittelbar am Kran-/Bohrgerätewagen, bevorzugt am Anlenkpunkt
der anderen Nackenstütze, gelagert ist.
Eine konstruktiv besonders einfache Weiterbildung der Erfindung
besteht darin, daß der verschiebbare Anlenkpunkt aus einer wagenseitigen,
zylindrischen Schiene und einem stützenseitigen Schienen-
Gegenstück besteht. Die Schiene hat somit eine Doppelfunktion.
Sie dient gleichzeitig als Schwenkachse und zur Querverschie
bung. Alternativ dazu ist es möglich, das Schwenkgelenk der be
treffenden Nackenstütze auf einem quer verschiebbaren, schie
nengebundenen Wagen anzuordnen.
Die Basisverbreiterung oder -verkleinerung wird dadurch er
leichtert, daß zwischen den beiden Hydraulikzylindern der
Nackenstützen eine Hydraulik-Steuerung vorhanden ist, mit
welcher während einer Verschiebung der Nackenstütze eine Län
genanpassung der Nackenstütze unter Aufrechterhaltung einer
ausreichenden Stützkraft durchgeführt wird, so daß die Mast
ausrichtung aufrechterhalten wird.
Grundsätzlich erscheint es ausreichend, wenn lediglich der An
lenkpunkt einer einzigen Nackenstütze verschiebbar gelagert
ist. Insbesondere wenn eine Stützdreieckbasis erwünscht ist,
die über die Gerätewagen-Basis hinausgeht, kann es vorteilhaft
sein, die Anlenkpunkte beider Nackenstützen verschiebbar zu
lagern.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von zwei in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen weiter erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines Kran-/
Bohrgerätewagens;
Fig. 2 zeigt schematisch eine weitere Seitenansicht gemäß
Pfeil II auf eine Mastabstützung und
Fig. 3 zeigt schematisch Einzelheiten eines Anlenkpunktes
für ein weiteres Beispiel einer Mastabstützung.
Gemäß Fig. 1 besteht ein Kran-/Bohrgerätewagen 10 aus einem Unter
wagen 11 mit einem Raupenfahrwerk sowie einem drehbar gelagerten
Oberwagen 12, an welchem ein Führerhaus 13 sowie Antriebs- und
Windenaggregate 14 angeordnet sind.
Ferner ist an der Vorderseite des Oberwagens 12 ein Mast 15
neigbar und umlegbar gelagert. Das Mastlager sowie die zuge
hörigen Betätigungseinrichtungen sind insgesamt mit 16 be
zeichnet. Sie sind der Vollständigkeit halber in der Figur
wiedergegeben, wenngleich sie tatsächlich in der gewählten Sei
tenansicht von dem linksseitig angeordneten Führerhaus 13 ver
deckt sind. Der Mast 15, bei dem es sich hier um einen Bohrmast
handelt, ist in aufgerichteter Arbeitsstellung mit durchgehen
den Linien und in seiner horizontalen Transportstellung 15′
strichpunktiert wiedergegeben.
In seiner aufgerichteten Position wird der Mast 15 von einer
Mastabstützung 17 in jedem Neigungswinkel gestützt. Sie umfaßt
zwei Nackenstützen 18, 19, von welchen in der Zeichnung eine
durch die andere verdeckt ist. Die Nackenstützen 18, 19 sind einer
seits im Punkt 20 am Mast 15 angelenkt und andererseits an An
lenkpunkten 21 bzw. 22 am Oberwagen 12 abgestützt.
Im abgelegten Zustand 15′ des Masts befinden sich die Nacken
stützen in der mit 18′, 19′ bezeichneten Position, ohne daß sie
an den Anlenkpunkten 21, 22 vom Oberwagen gelöst wurden. Wie
Fig. 1 veranschaulicht, sind sie dabei neben dem Führerhaus 13
angeordnet.
Aus der Fig. 2 wird ersichtlich, daß die Nackenstützen 18, 19
zwei Seiten eines Stützdreiecks bilden, dessen Basis von einem
Lager 23 auf dem Oberwagen 12
(Fig. 1) gebildet wird. Die Länge
dieser Basis ist durch den Abstand der Anlenkpunkte 21, 22 be
stimmt. In dem dargestellten Beispiel entspricht der maximale
Abstand etwa der Breite des Oberwagens. In dieser, mit durchge
zogener Linie dargestellten Position liegt der Fußpunkt der
linksseitigen Nackenstütze 18 hinter dem Führerhaus 13.
Der zugehörige Anlenkpunkt 22 der linksseitigen Nackenstütze
18 ist in der Zeichenebene, parallel zur Schwenkachse sowohl
des Mastes 15 (Fig. 1) als auch der beiden Nackenstützen 18, 19
in der Weise verschiebbar, daß der Fußpunkt entsprechend der
gestrichelten Darstellung 18′′ seitlich neben dem Führerhaus 13
liegt. Wird der Mast 15 in dieser Situation nach vorn abgelegt,
so kann die Nackenstütze 18′′ ungehindert am Führerhaus 13 vor
beigeführt werden.
Die Verschiebung des Anlenkpunktes 22 erfolgt mit Hilfe einer
Hydraulikvorrichtung 24, deren Zylinder am ortsfesten Anlenk
punkt 21 von deren Kolben am verschiebbaren Anlenkpunkt 22 be
festigt ist. Er wird über die Antriebsaggregate 14 (Fig. 1)
unter Steuerung vom Führerhaus 13 aus betätigt.
Der Anlenkpunkt 22 umfaßt eine zylindrische, in Bewegungsrich
tung verlaufende Schiene 26, die auf dem Lager 23 befestigt
ist. Auf die Schiene ist zur Bildung eines kombinierten Schwenk-
Schiebegelenks ein Hohlzylinder 28 aufgesetzt, auf dessen Au
ßenseite ferner ein Gelenk 30 zur Aufnahme der Nackenstütze 18
angebracht ist. Die Achse des Gelenks 30 verläuft quer zur
Achse der Schiene 26, so daß sich der Neigungswinkel der Nacken
stütze 18 beim Verschieben anpassen kann. Da die Nackenstütze
18, ebenso wie die Nackenstütze 19, jeweils aus einem Hydrau
likzylinder und einem darin geführten Kolben besteht, ist
durch einen entsprechenden Druckausgleich der Hydraulikflüssig
keit eine Längenanpassung möglich.
Der ortsfeste Anlenkpunkt 21 ist im wesentlichen wie der An
lenkpunkt 22 aufgebaut mit der Ausnahme, daß der das Gelenk 31
tragende Hohlzylinder 29 schiebefest auf einem entsprechend
kurz gewählten Zylinder 27 sitzt.
Die Fig. 3 veranschaulicht schematisch eine alternative Aus
führungsform eines kombinierten Schwenk-Schiebegelenks für den
Anlenkpunkt 22 der linksseitigen Nackenstütze 18. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist auf die zylindrische, in Bewegungsrich
tung der zugehörigen Nackenstütze 18 verlaufende Schiene 38 ein
Hohlzylinder 39 verschiebbar aufgesetzt, dessen ringförmige Stirn
flächen 40, 41 dicht mit der Schiene 38 abschließen. Der Hohlraum
des Hohlzylinders wird durch einen ortsfest mit der Schiene 38
verbundenen Ring 42 in zwei Kammern 43, 44 geteilt. Durch axiale
Verschiebung des Hohlzylinders 39 wird das Volumen der beiden
Kammern 43, 44 gegensinnig vergrößert, bzw. verkleinert.
Jede der beiden Kammern 43, 44 ist mit einem Anschluß 45 bzw. 46
versehen, durch welche die betreffende Kammer 43 bzw. 44 mit
einer Hydraulikflüssigkeit beaufschlagt bzw. entleert werden kann.
Der Anlenkpunkt 22 wird beispielsweise gemäß Pfeil 47 dadurch
entlang der Schiene 38 bewegt, daß Hydraulikflüssigkeit über den
Anschluß 45 in die zugehörige Kammer 43 gepumpt wird, während
gegensinnig über den Anschluß 46 Hydraulikflüssigkeit aus der zu
gehörigen Kammer 44 zum Druckausgleich abfließen kann. Bei einer
Bewegung entgegen dem Pfeil 47 wird die Kammer 44 als Druckkammer
verwendet und der Druck in der Kammer 43 wird über den Anschluß 45
abgebaut.
Mit dieser Anordnung des Anlenkpunktes kann der Hohlzylinder 39
verschoben werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß er bei der
Beaufschlagung mit der hydraulischen Stellvorrichtung auf der
Schiene 38 verkantet.
Claims (8)
1. Kran-/Bohrgerätewagen mit einem Führerhaus
und einem Oberwagen,
an welchem ein neigbar und umlegbar
gelagerter Mast sowie eine am Oberwagen
angelenkte, zwei über
Hydraulikzylinder in der Länge verstellbare
Nackenstützen umfassende
Mastabstützung vorhanden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anlenkpunkt (22) mindestens einer Nackenstütze (18) parallel zur Schwenkachse des Mastes (15) auf einer Schiene (26) verschiebbar gelagert ist, die auf der Oberseite des Oberwagens angeordnet ist,
daß der Anlenkpunkt (22) in der Weise mittels eines Schienengegenstücks (28) auf der Schiene (26) verschiebbar ist,
daß er in einer aufgerichteten Stellung des Mastes in einer äußeren, die maximale Basis eines Stützdreiecks darstellenden Stellung hinter dem Führerhaus (13) und in einer Stellung zum Umlegen des Mastes (15) neben dem Führerhaus (13) liegt, so daß beim Umlegen des Mastes (15) nach vorne die zugehörige Nackenstütze (18) am Führerhaus (13) vorbeigeführt werden kann.
daß der Anlenkpunkt (22) mindestens einer Nackenstütze (18) parallel zur Schwenkachse des Mastes (15) auf einer Schiene (26) verschiebbar gelagert ist, die auf der Oberseite des Oberwagens angeordnet ist,
daß der Anlenkpunkt (22) in der Weise mittels eines Schienengegenstücks (28) auf der Schiene (26) verschiebbar ist,
daß er in einer aufgerichteten Stellung des Mastes in einer äußeren, die maximale Basis eines Stützdreiecks darstellenden Stellung hinter dem Führerhaus (13) und in einer Stellung zum Umlegen des Mastes (15) neben dem Führerhaus (13) liegt, so daß beim Umlegen des Mastes (15) nach vorne die zugehörige Nackenstütze (18) am Führerhaus (13) vorbeigeführt werden kann.
2. Kran-/Bohrgerätewagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine hydraulische Stellvorrichtung vorhanden ist, die
einerseits am verschiebbaren Anlenkpunkt (22) und anderer
seits ortsfest angeordnet ist.
3. Kran-/Bohrgerätewagen nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ortsfeste Lagerung am ortsfesten Anlenkpunkt (21)
erfolgt.
4. Kran-/Bohrgerätewagen nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der verschiebbare Anlenkpunkt (22) aus einer wagensei
tigen zylindrischen Schiene (26) und einem stützenseiti
gen Schienengegenstück (28) mit zwei Freiheitsgraden be
steht.
5. Kran-/Bohrgerätewagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der verschiebbare Anlenkpunkt (22) eine wagen
seitige zylindrische Schiene (38) sowie einen darauf
verschiebbar gelagerten Hohlzylinder (39) umfaßt,
daß auf der Schiene (38) ein Ring (42) in der Weise
im Innern des Hohlzylinders (33) ortsfest angeordnet
ist, daß das Innere des Hohlzylinders (39) in zwei Kam
mern (43, 44) unterteilt wird und daß der Hohlzylinder
(39) zwei Anschlüsse (45, 46) für eine Hydraulikflüssig
keit aufweist, die jeweils einer der Kammern (43 bzw. 44)
in der Weise zugeordnet sind, daß die zugehörige Kam
mer mit Hydraulikflüssigkeit beaufschlagt bzw. druck
entlastet werden kann.
6. Kran-/Bohrgerätewagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein verschiebbarer, schienengebundener Wagen vorhan
den ist, auf welchem sich der Anlenkpunkt (22) befindet.
7. Kran-/Bohrgerätewagen nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Hydraulik-Steuerung für die Hydraulikzylinder
der Nackenstützen (18, 19) vorhanden ist, mit welcher
während einer Verschiebung der verschiebbaren Nacken
stütze (18) eine Längenanpassung unter Aufrechterhal
tung der Stützkraft durchführbar ist.
8. Kran-/Bohrgerätewagen nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Anlenkpunkte (21, 22) verschiebbar gelagert
sind.
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