DE4008335A1 - Abgeschirmter pc - Google Patents
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- Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen abgeschirmten Personalcomputer,
d. h. einen PC, der gegen (hochfrequente) elektromagnetische
(Radio-) Abstrahlung, bzw. "Abhören", und somit die
Möglichkeit des Ablesens der Daten durch unbefugte Dritte
abgeschirmt ist, aber trotzdem örtlich mobil, d. h.
transportabel bleibt.
Solche Computer sind bei Verwendung in geheimhaltungs
bedürftigen Bereichen, wozu nicht nur militärische
Einsatzgebiete, sondern häufig auch Entwicklungsabteilungen
der Industrie gehören, von großer Wichtigkeit, denn sie
verhindern die unbefugte Datenabhörung (über die vom
Computer induzierten elektromagnetischen Felder), oder
zumindest erschweren sie diesen Vorgang ganz beträchtlich.
Der einfachste Weg, einen Computer abzuschirmen, so daß er
abhörsicher wird, wäre der Einbau des Computers in einen
Faraday′schen Käfig. Damit könnte der Raum, in dem der
Computer aufgestellt ist, entsprechend abgeschirmt werden.
Dies bedeutet aber, daß der Computer nur in diesem Raum
verwendet werden kann, also nicht mehr mobil ist. Außerdem
hat es sich gezeigt, daß die Arbeitsbedingungen für das
Bedienungspersonal in einem solchen, notwendigerweise recht
kleinen und fensterlosen, abgeschirmten Raum, auf längere
Dauer absolut unzumutbar sind.
Es besteht also ein Bedarf zur abhörsicheren Abschirmung von
PC′s in gewöhnlichen Arbeitsräumen und zwar in solcher
Weise, daß die Abschirmung mit dem Computer selbst
integriert ist, was den weiteren Vorteil hat, daß der
Computer mobil bleibt und das Bedienungspersonal in
gewohnten Arbeitsräumen arbeiten kann.
Es gibt im Handel abgeschirmte PC′s, bei denen die Dämpfung
elektronisch über elektrische Bausteine erfolgt. Derartige
abgeschirmte Computer, die auch abstrahlungsbehindernde oder
-unterbindende Geräte genannt werden, werden in vier Klassen
eingeteilt, wobei Klasse 1 die am wenigstens abgeschirmte
und Klasse 4 die beste, also die sicherste Klasse ist.
Aber auch diese handelsüblichen, nach den TÜV-Vorschriften
abgeschirmten PC′s haben immer noch soviel Abstrahlung, daß
die beim Arbeiten umgesetzten Informationen außerhalb des
Arbeitsraumes, und manchmal sogar auf Entfernungen von 100 m
bis mehreren hundert Metern unter Zuhilfenahme von
Spezialabhörgeräten unbefugt mitgelesen werden können. Ein
mobiles Gerät, das außerhalb des Arbeitsraumes nicht mehr
mitgelesen werden kann, ist noch nicht bekannt.
Ziel der Erfindung ist demnach ein PC, der so stark
elektromagnetisch abgeschirmt ist, daß praktisch außerhalb
des üblichen Arbeitsraumes kein unbefugtes Mitlesen oder
Mithören der ungeschützten Daten möglich ist, insbesondere
ein PC, der mindestens die Anforderungen der Klasse 4 der
derzeitigen Definition erfüllt.
Dies wird erreicht, indem die Schirmwirkung des äußeren
Rechnergehäuses (=äußerer Faraday′scher Käfig) durch die
Verschachtelung mit einem zweiten, inneren Faraday′schen
Käfig verstärkt wird, dergestalt, daß ein die erste, innere
Schirmung durchdringendes Feld, dessen Intensität bereits
reduziert ist, durch den äußeren Käfig weiter abgeschwächt,
bzw. vollkommen unterdrückt wird. Zusätzliche konstruktive
Maßnahmen bei der Auslegung und dem Systemzusammenbau/Montage
der einzelnen elektronischen Komponenten der
Rechnerhardware verstärken den Abschirmungseffekt.
Durch die Art der Konstruktion wird der Austritt
unerwünschter Signale sowohl über zwangsläufige Öffnungen in
den Gehäusen als auch über die abgehenden Signalleitungen
(=Datenkabel) vermindert.
Die Verschachtelung zweier Faraday′scher Käfige ergibt bei
geeigneter Auslegung eine hinreichende Gesamtdämpfung.
Angebrachte Absorbermaterialien wandeln die Feldenergien in
Wärme um. Der äußere Faraday′sche Käfig besteht speziell zur
Dämpfung der magnetischen Feldkomponenten aus einem
ferromagnetischen Material mit hoher Permeabilität. Da der
Einsatz von Permalloy oder Dynamoblech IV
fertigungstechnisch nicht immer gegeben ist, müssen aus
Tiefziehblech erstellte Komponenten entsprechend
wärmebehandelt werden. Zur besseren Oberflächenleitung sind
sämtliche Komponenten verkupfert. Um einen guten
elektrischen Kontakt zu eingebrachten Kontaktfederstreifen
zu gewährleisten, sind die Gehäusekomponenten zusätzlich
gegebenenfalls verkupfert und jedenfalls verzinnt, was
aufgrund der elektromagnetischen Durchdringung zusätzlich
absorbierende Wirkung hat.
Alle abgehenden Signalleitungen sind doppelt geschirmt,
wobei der innere Schirm auch mit dem innersten Käfig
Verbindung und der äußere zum Umgehäuse des Rechners hat.
Obwohl sich dadurch die über Kabel (Signalleitungen)
angeschlossenen Komponenten in das Konzept der
verschachtelten Abschirmung einbeziehen lassen, bilden diese
Kabelverbindungen Schwachstellen.
Aus diesem Grund sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich,
nämlich ein korrekter Leitungsabschluß, Ableitwiderstände
zwischen den einzelnen Schirmen und geeignete Kabellängen,
um Mantelwellen (also stehende Wellen) im Kabel zu vermeiden.
Da es sich beim üblichen PC um ein System, bestehend aus
Rechnereinheit (Chip-Mikrpelektronik auf Leiterplatinen plus
Massenspeicher und Laufwerke in einem Gehäuse), Tastatur,
Monitor (Bildschirm) und Drucker handelt, bilden die
Netzleitungen und die Datenkabel zwischen den einzelnen,
externen Ein-/Ausgabegeräten die kritischen,
abstrahlungsfähigen Kabelverbindungen, für die besondere
Maßnahmen nötig sind.
Wo es sich um Zuführungen der Versorgungsspannung
(Stromkabel) handelt, kann durch entsprechende Filter eine
Trennung von den informationsführenden Signalen vorgenommen
werden.
Zwangsöffnungen für Lüftung, Kabeleinlässe und Öffnungen für
Disketten sowie Wechselplatten werden durch hohlleiterartige
Durchbrüche realisiert, die aufgrund ihrer physikalischen
Abmessungen unterhalb der kritischen Wellenlänge betrieben
werden.
Die Abschirmung besteht z. T. in der speziellen Anwendung an
sich bekannter Bauteile für diesen speziellen Zweck des
abgeschirmten PC; z. T. handelt es sich um neue konstruktive,
für diesen besonderen Zweck angepaßte Bauteile, wobei die
geeignete Kombination den gewünschten Effekt bewirkt.
Die einzelnen Bauteile und Maßnahmen sollen nun im folgenden
für die kritischen Bereiche erläutert werden:
- 1. die Abstrahlung über die Netzzuleitung wird durch an sich bekannte Spezialnetzfilter abgeschirmt,
- 2. die Abstrahlung über die Zuleitung des Druckers, Monitors und der Tastatur wird durch mehrfach geschirmte Datenleitungen mit speziell verschraubten Verbindungen an den Gehäusen abgeschirmt,
- 3. die Abstrahlung durch Lüftungslöcher wird durch Einsatz von Wabenfiltern abgeschirmt,
- 4. die Abstrahlung von Disketten- und Wechselplattenschächten wird durch eine neue Konstruktion der Disketten- und Wechselplattenschächte als HF-Kamine abgeschirmt,
- 5. die Abstrahlung durch den Hauptgehäusedeckel wird durch die Verwendung von Beryllium-Kontaktfederleisten und eine verwindungsarme Deckelkonstruktion abgeschirmt,
- 6. die Abstrahlung der Systemplatine wird durch Einsatz eines Innengehäuses abgeschirmt,
- 7. die Abstrahlung durch die Kathodenstrahlröhre des Monitors wird durch Einsatz einer Spezialscheibe mit HF-Dichtgaze abgeschirmt und
- 8. eine Abstrahlung durch die Bedienungsöffnung des Druckers wird durch Außerbetriebnahme des Druckers beim Öffnen des Deckels verhindert.
Somit wird die Abstrahlungsunterdrückung in erster Linie
durch die Realisierung eines doppelten Faraday′schen Käfigs
erzielt. Der äußere Käfig umschließt alle Systemkomponenten
in Form von Einzelgehäusen für Rechner, Drucker, Monitor und
Tastur. Die Außenschirmung liegt dabei auf einem gemeinsamen
Schirmungspotential.
Sämtliche elektronische Komponenten sind potentialgetrennt
isoliert innerhalb der Außengehäuse eingebaut und mit einem
zweiten Faraday′schen Käfig umschlossen. Daraus resultiert
eine innere und eine äußere Schirmung, deren
Schirmungspotential voneinander verschieden ist.
Die Kabelverbindungen zwischen den einzelnen Außengehäusen
sind doppelt geschirmte Leitungen, wobei der innere
Kabelschirm auf dem inneren Schirmungspotential und der
äußere Kabelschirm auf dem äußeren Schirmungspotential
liegt. Somit wird der zweifache Faradav′sche Käfig durch die
Kabelverbindungen nicht aufgehoben.
Das Rechnersystem besteht normalerweise aus vier
Einzelgeräten, die durch Datenkabel (Signalleitungen)
miteinander verbunden sind. Diese 4 Geräte sind:
I. das Rechnergehäuse,
II. das Monitorgehäuse,
III. die Tastatur und
IV. das Druckergehäuse.
I. das Rechnergehäuse,
II. das Monitorgehäuse,
III. die Tastatur und
IV. das Druckergehäuse.
Der Rechner, Monitor und Drucker haben eine eigene
Stromversorgung mit entsprechender HF-Filterung.
Die Netzeinspeisung in Rechner, Monitor und Drucker erfolgt
über eine normale Kaltgeräte-Steckdose mit nachgeschaltetem
EMI-Filter zum Sperren von HF-Signalen über die
Netzversorgung.
Die Kabeldurchführungen sind durch spezielle Abdeckungen mit
HF-Kaminen gegen austretende Strahlung gesichert. Die
Lüftungsöffnungen sind mit einem Wabenfilter abgedichtet.
Der Abstrahlungsschutz für die einzelnen Komponenten ist im
folgenden ausführlicher beschrieben:
Das Rechnergehäuse ist aus Stahlblech gefertigt. Das
Stahlblech ist zur besseren Strahlungsminderung vorzugsweise
verkupfert und verzinnt.
Das Gehäuse verfügt über zwei große Seitenöffnungen, die mit
Deckeln aus gleichem Material verschlossen sind. Die Deckel
sind in einem Falz vielfach verschraubt und zur besseren
Kontaktierung mit Bervllium-Kupfer-Kontaktfederleisten
versehen. Die Verbindungskabel zum Drucker, Monitor und
Tastatur sind über Verschraubungsdurchführungen mit
angesetztem HF-Kamin aus Elektrolytkupfer aus dem Gehäuse
geführt. Nicht verwendete Durchführungen sind mit
Elektrolytkupferplatten von ca 1,5 mm Stärke abgedichtet.
Die Kabeldurchführungen erfolgen mittels einer an sich
bekannten R+S HF-Steckverbindung. Die Berechnung der
HF-Kamine, die für alle Durchführungen vorgesehen sind, die
abstrahlen, ist am Ende der Beschreibung an einem Beispiel
für H10-Wellen, angegeben.
Im Rechnergehäuse (äußerer F′-Käfig) mit Netzfilter und
Kabeldurchführungen befinden sich folgende Untergehäuse:
- a) Netzfiltergehäuse
- b) CPU-Gehäuse
- c) Massenspeichergehäuse mit Frontplatte
- d) Netzteilgehäuse
- e) Belüftungsventilator-Gehäuse
- f) Signalausgänge (Stecker) zum Anschluss der Datenkabel.
Das Netzfiltergehäuse ist aus verlötetem Kupferblech
gefertigt. Es ist leitend und HF-dicht mit dem
Rechneraußengehäuse verschraubt. Das Netzfiltergehäuse nimmt
einen Spezial-EMI-Filter auf. Das EMI-Filter sperrt die über
die Netzleitung nach außen strebenden HF-Signale ab. Das
EMI-Filterprinzip ist an sich bekannt, allerdings erfolgt
hier eine spezielle Auslegung. Über ein geeignet gewickeltes
Joch erfolgt eine Gleichtaktunterdrückung. Das Filter muß
also für die jeweilige Größe ausgerechnet werden. Wesentlich
ist die Lage der Bauteile, ebenso wie die physikalischen
Abmaße. Zur Vermeidung parasitärer Kapazitäten müssen die
Kondensatoren an einer bestimmten Stelle mit der Metallwand
verklebt werden, die experimentell für verschiedene Bautypen
von Netzfiltergehäusen bestimmt werden müssen um eine
Dämpfungsoptimierung zu erreichen.
In der Rückseite des Netzfiltergehäuses ist eine
Kaltgerätesteckdose mit an sich bekannter integrierter
Sicherung eingebaut.
Das CPU-Gehäuse ist aus verlötetem Kupferblech gefertigt.
Das CPU-Gehäuse hat einen vielverschraubten, metallisch
dichtenden Deckel, der zu Servicezwecken abgenommen werden
kann. Die Vielverschraubung ist eine im berechneten
Schraubenabstand erstellte Verbindung vom Innengehäuse mit
dem Innengehäusedeckel. Der Schraubenabstand ist dabei
kleiner als 1/2 der kritischen Wellenlänge. Das CPU-Gehäuse
nimmt die CPU-Hauptplatine und die auf der Hauptplatine
eingesteckten Erweiterungen (Steckkarten) auf. Das
CPU-Gehäuse ist isoliert mittels sechs Kunststoffdistanz
stücken in das Rechneraußengehäuse eingebaut.
Signalleitungen werden aus dem CPU-Gehäuse aus Durchbrüchen
in der Gehäusewand herausgeführt, die durch HF-Kamine mit
eingelegtem HF-Dichtungsschaum gegen austretende HF
gesichert sind. Diese Leitungen führen zu den
Anschlußsteckern an der Außenwand des Rechnergehäuses.
(siehe f) ). Für die Berechnung der HF-Kamine kann, wie
schon früher erwähnt, das am Ende angegebene Beispiel dienen.
Das Massenspeichergehäuse mit Frontplatte ist von vorne in
das Rechnergehäuse eingebaut. Im Massenspeichergehäuse sind
eingebaut: Festplatte, Diskettenlaufwerk und
Wechselplattenlaufwerk. Das Gehäuse ist aus Stahlblech
gefertigt, die Frontplatte ist aus Vollaluminium gefräst.
Die Festplatte ist in einen Einschub aus Stahlblech
eingebaut - die Festplatte kann nach Beendigung der Arbeit
dem Rechner entnommen werden. Die Frontplatte des Einschubes
hat einen umlaufenden Falz, der in eingeschobenem Zustand in
die Frontplatte des Massenspeichergehäuses mit einem
vorspringenden Absatz eingreift, der die Abstrahlung dämpft.
Die Bedienungsöffnungen für die Wechselplatte und das
Diskettenlaufwerk sind als HF-Kamine ausgebildet. Für die
Berechnung der HF-Kamine kann hier wie auch in allen
folgenden Fällen das am Ende angegebene Beispiel benutzt
werden.
In der Frontplatte sind die Schlüsselschalter für
Tastatur-Lock und Netz-Einschalter sowie die Betriebszustand-
Leuchtdioden und die Reset- und Load-Schalter eingebaut.
Sämtliche Durchführungen und Durchgänge, z. B. die
Leuchtdioden-Löcher, sind als HF-Kamine ausgebildet.
Zur besseren Kontaktierung ist das Massenspeichergehäuse mit
Frontplatte mit einer umlaufenden Metallkordel eingedichtet.
Mittels einer Schraub- oder Spannbefestigung wird diese
Dichtung unter hohen mechanischen Druck gesetzt. Diese
Metallkordel ist ein Handelsprodukt, das aus leitendem Gummi
und einem Kupfer/Eisen-Gemisch besteht. Da ein Andruck von
mehreren kg/cm2 erreicht werden soll, ist eine Schraub
befestigung, z. B. mit Schrauben M4 oder M5, bevorzugt.
Das Netzteilgehäuse ist aus verzinktem Weißblech gefertigt.
Es enthält die Schaltnetzteilplatinen und einen Lüfter zur
Wärmeableitung. Das Netzteilgehäuse ist auf das CPU-Gehäuse
aufgebaut, liegt also auf innerem Schirmungspotential. Der
Ohm′sche Widerstand an den Kontaktstellen zwischen Netzteil
gehäuse und CPU-Gehäuse soll möglichst niedrig sein und es
soll auch auf Vermeidung von Korrosionsmöglichkeiten
geachtet werden. Durch den direkten Aufbau des
Netzteilgehäuses auf das CPU-Gehäuse erfolgt die
Unterdrückung der Abstrahlung an der Quelle, also dort wo
die höchsten Ströme fließen. Die direkte Montage des
Netzteilgehäuses auf dem CPU-Gehäuse schafft auch die
kürzest möglichen Leitungswege.
Zur Belüftung des Innenraumes ist das Rechneraußengehäuse
mit Durchbrüchen versehen. Die Durchbrüche sind mit
Wabenfiltern gegen HF-Strahlungsaustritt gesichert. Mehrere
eingebaute Lüfter sorgen für die Zirkulation der Innenluft.
Die Wärme des CPU-Innengehäuses wird im Tauscherprinzip nach
außen abgeführt.
Hier können normale, bekannte abgeschirmte Buchsen bzw.
Stecker verwendet werden, wobei Filter zwischen Buchsen bzw.
Steckern zu dem Kabeln zu Bildschirm und Drucker eingesetzt
sind.
Das Monitorgehäuse umschließt den handelsüblichen Monitor
vollständig. Zum Betrachten des Schirmbildes wird eine
Kunststoffscheibe mit eingelegter feinmaschiger Metallgaze
verwendet. Die Metallgaze ist vollständig leitend mit dem
Monitorgehäuse verbunden. Die Metallgaze besteht aus einer
Eisen/Kupferlegierung, wobei auf eine gute leitende
Verbindung der Kreuzungspunkte der Einzeldrähte zu achten
ist. Die Maschenweite ergibt sich aus der kritischen
Wellenlänge und liegt vorzugsweise unter 1 mm. Die
Maschenweite wird entsprechend der kritischen Wellenlänge
gewählt. Damit eine Farbwiedergabe möglich ist, wird das
Netz um 20° bis 25° und insbesondere ca. 23° zur
Horizontalen geneigt. Solche Gazenetze aus Nylonfäden sind
bekannt als Kontrastscheiben und auch in der Röntgentechnik
wurden solche Gazenetze eingesetzt. Bis jetzt waren solche
Netze nur für Schwarz-Weiß-Abbildungen brauchbar. Erst durch
die Neigung erhält man ein farbtaugliches Netz.
Zur Herausfilterung der Bildinformationsignale des Monitors
auf der Spannungsversorgungsleitung wird ein Netzfilter
verwendet. Das Innengehäuse des Netzfilters ergibt sich aus
seiner Ausführungsform. Die Netzfilterlösung ist
grundsätzlich bekannt. Das Innengehäuse, also das
Monitorgehäuse, ist nicht mit dem Außengehäuse verbunden, so
daß zwei verschiedene Massenpotentiale vorliegen. Das
Netzfilter wird auf der Außenseite des Monitorgehäuses
angebracht, damit eine möglichst große HF-Abtrennung des
Innenraums erzielt wird. Die einzelnen Gehäuseteile sind aus
speziell wärmebehandeltem und daher magnetisch wesentlich
verbessertem Feinblech gefertigt. Zur optimalen Dämpfung der
HF beim Durchtritt durch die Gehäusewand ist das Blech
verkupfert und verzinnt. Alle Gehäuseteile sind, die
Verzinnung als Dichtungsmedium verwendend, miteinander
verschraubt. Das Blech der Gehäuseteile wird durch das
Weichglühen etwa 4 bis 5mal besser als Normalbleche. Es wird
jedoch nicht so weich wie z.B. Trafoblech oder Permalloy,
die zu weich sind. Durch die Wahl des Bleches kann man
verhindert, daß durch das Auftreten magnetischer Felder
weitere magnetische bzw. elektrische Felder auftreten, die
abstrahlen könnten.
Das Druckergehäuse besteht aus einer Ober- und einer
Unterschale. Zur Bedienung des Druckers ist die Oberschale
nach oben aufzuklappen.
Das EMI-Netzfilter ist in einem Gehäuse von innen an der
Druckergehäuserückwand angeflanscht. Die einzelnen
Gehäuseteile sind vorzugsweise verkupfert und verzinnt. Eine
wie bei dem Monitorgehäuse verwendete, geschirmte
Kunststoffscheibe ermöglicht hier die Sicht auf die
Anzeigeelemente des Druckers. Auch in diese
Kunststoffscheibe ist, wie oben erläutert, eine feine
Metallgaze eingelegt, die durch einen Preßrahmen rundum
niederohmig mit dem Gehäuse verbunden ist. Damit das Gehäuse
abstrahlsicher ist, wird eine Rundumdichtung mit
Beryllium-Kupfer-Kontaktfederleisten vorgenommen. Mit den
beiden Schließhebeln wird ein hoher Anpreßdruck auf die
Dichtungsflächen gewährleistet. Die Kontaktfederleisten, die
eine mechanische und elektrische Verbindung darstellen,
ersetzen die Vielverschraubung, wie sie z. B. für die
Verbindung des Massenspeichergehäuses mit der Frontplatte
verwendet wird.
Der Drucker arbeitet nur bei verschlossenem Deckel. Bei
geöffnetem Deckel wird die Netzspannungsversorgung des
Druckers unterbrochen, so daß keine kompromittierende
Abstrahlung entstehen kann.
Die Tastatur ist in ein Aluminiumgehäuse eingebaut. Die
Tastenkappen der Tastatur können aus technischen Gründen,
d. h. wegen der Notwendigkeit der Bedienung durch den
Benutzer, nicht weiter abgeschirmt werden. Die
HF-Abschirmung erfolgt hier durch ein Spezial-Layout der
Tastaturlogik. Die Betätigung der Tastaturschalter erfolgt
dabei über eine Kunststoffdurchführung, die durch eine über
die Platine montierte Metall-Schirmplatte führt. Die
Leitungsdurchführungen bilden selbst HF-Kamine.
Alle Durchführungen der Datenleitungen durch die
Gehäusewandungen übernehmen mehrere Funktionen. Sie
verbinden den äußeren Kabelschirm mit dem äußeren
Schirmungspotential des Rechners. Weiterhin übernehmen sie
die Zugentlastung des Kabels. Die Röhre der
Leitungsdurchführung ist als HF-Kamin ausgeführt, dadurch
wird die HF-Dichtigkeit der Verbindung weiter erhöht.
Sämtliche Einzelteile der Leitungsdurchführung sind aus
hochwertigem, also genügend hartem, Elektrolytkupfer
gefertigt. Die Kontaktierung an das Außengehäuse erfolgt
wieder durch mehrere Schrauben, die hohen Anpreßdruck
erzeugen.
Zum Belüften des Innenraumes ist das Rechner-Außengehäuse
mit Durchbrüchen versehen. Die Durchbrüche sind mit
Wabenfiltern gegen HF-Strahlungsaustritt gesichert. Solche
Wabenfilter sind grundsätzlich bekannt. Im vorliegenden Fall
werden Filter aus versilbertem Kupfer verwendet, die in die
Schlitze des Außengehäuses eingesetzt sind. Die Wabengröße
ergibt sich aus der kritischen Wellenlänge. Die Dicke dieser
Filter ist ca. 2 cm und die Waben sind vorzugsweise in einem
Rahmen von z. B. 2,5 cm Stärke eingesetzt.
Die Dämpfung ist am Gerät grundsätzlich gehäuseabhängig, da
die Außenflächen der Gehäuse nicht homogen sind. Sie kann
also am Gehäuse von Ort zu Ort verschieden sein. Man kann
durch wenige Versuche feststellen, was für einen bestimmten
Gerätetyp am besten ist.
Für die Berechnung der HF-Kamine sind lediglich die
H10-Wellen interessant, die bei der Betrachtung der
kritischen Wellenlänge den jeweils ungünstigsten
Dämpfungswert ergeben (die H10-Grenzwellenlänge ist von der
Breite des Hohlleiters abhängig). Für Kabeleinlässe und
Lüftungsgitter gilt stets fg 2 GHz.
Kritischer ist die Betrachtung für die Durchbrüche zur
Wechselplatte und Floppy Disk. Für die Wechselplatte ist der
angenommene Hohlleiter ca. 140/10/100 mm (B/H/L).
Claims (17)
1. Abgeschirmter, transportabler Personalcomputer, der derart
abgeschirmt ist, daß praktisch außerhalb des üblichen
Arbeitsraumes kein unbefugtes Mitlesen oder Mithören der
Daten möglich ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das äußere Rechnergehäuse mit einem zweiten, inneren
Faraday′schen Käfig verschachtelt ist und daß sämtliche
Durchführungen als dämpfende HF-Kamine ausgebildet sind.
2. Personalcomputer nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das äußere Rechnergehäuse aus einem
ferromagnetischen Material mit hoher Permeabilität
besteht und sämtliche Komponenten verkupfert sind.
3. Personalcomputer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß sämtliche Komponenten,
insbesondere deren Kontakte zusätzlich verzinnt sind.
4. Personalcomputer nach Anspruch 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß alle abgehenden
Signalleitungen doppelt geschirmt sind, wobei der innere
Schirm mit dem inneren Käfig und der äußere mit dem
Rechneraußengehäuse verbunden ist.
5. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß alle Zuleitungen durch mehrfach
geschirmte Datenleitungen mit verschraubten Verbindungen
an den Gehäusen abgeschirmt sind.
6. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kühlung durch Belüftung des
Innenraums mittels mindestens eines eingesetzten
Lüftergebläses erfolgt und das Rechneraußengehäuse mit
Durchbrüchen versehen ist, die mit Wabenfiltern gegen
HF-Strahlungsaustritt gesichert sind.
7. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Frontplatte des Einschubs für
die Massenspeicher einen umlaufenden Falz hat, der in
eingeschobenem Zustand in die Frontplatte des
Massenspeichergehäuses mit einem vorspringenden Absatz
eingreift.
8. Personalcomputer nach einem oder mehreren vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Massenspeichergehäuse mit Frontplatte mit einer
umlaufenden Metallkordel abgedichtet ist.
9. Personalcomputer nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß diese Dichtung mit einer
Schraubbefestigung unter hinreichend hohen mechanischen
Andruck gesetzt ist.
10. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß auch die Disketten- und
Wechselplattenschächte als HF-Kamine ausgebildet sind.
11. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abstrahlung durch den
Hauptgehäusedeckel durch die Verwendung von Beryllium/Kontakt
federleisten und eine verwindungsarme Deckel
konstruktion abgeschirmt ist.
12. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das CPU-Gehäuse einen
vielverschraubten metallisch dichtenden Deckel hat,
wobei der Schraubenabstand dabei kleiner als 1/2 der
kritischen Wellenlänge ist.
13. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abstrahlung der Systemplatine
durch Umhüllung mit einem Innengehäuse abgeschirmt ist.
14. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß sämtliche elektronischen
Komponenten potentialgetrennt, isoliert innerhalb der
Außengehäuse eingebaut und von einem zweiten
Faraday′schen Käfig umschlossen sind.
15. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abstrahlung durch die Kathoden
strahlröhre des Monitors durch Einsatz einer
Kunststoffscheibe mit eingelegter feinmaschiger
Metallgaze, die vollständig leitend mit dem
Monitorgehäuse verbunden ist, abgeschirmt ist.
16. Personalcomputer nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Metallgaze aus
parallelen, senkrecht zueinander stehenden Reihen von
Metalldrähten besteht, die 20° bis 25° zur Waagerechten
bzw. Senkrechten geneigt sind.
17. Personalcomputer nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei Öffnen des Druckerdeckels der
Drucker außer Betrieb gesetzt wird.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904008335 DE4008335A1 (de) | 1990-03-15 | 1990-03-15 | Abgeschirmter pc |
EP19910906080 EP0472698A1 (de) | 1990-03-15 | 1991-03-15 | Abgeschirmter pc |
PCT/EP1991/000492 WO1991014354A1 (de) | 1990-03-15 | 1991-03-15 | Abgeschirmter pc |
JP50574191A JPH04506283A (ja) | 1990-03-15 | 1991-03-15 | シールドされたパーソナル・コンピュータ |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904008335 DE4008335A1 (de) | 1990-03-15 | 1990-03-15 | Abgeschirmter pc |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4008335A1 true DE4008335A1 (de) | 1991-09-26 |
Family
ID=6402303
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904008335 Withdrawn DE4008335A1 (de) | 1990-03-15 | 1990-03-15 | Abgeschirmter pc |
Country Status (4)
Country | Link |
---|---|
EP (1) | EP0472698A1 (de) |
JP (1) | JPH04506283A (de) |
DE (1) | DE4008335A1 (de) |
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