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DE4008287C2 - Aufbewahrungsbehälter - Google Patents

Aufbewahrungsbehälter

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Publication number
DE4008287C2
DE4008287C2 DE19904008287 DE4008287A DE4008287C2 DE 4008287 C2 DE4008287 C2 DE 4008287C2 DE 19904008287 DE19904008287 DE 19904008287 DE 4008287 A DE4008287 A DE 4008287A DE 4008287 C2 DE4008287 C2 DE 4008287C2
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DE
Germany
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container
container according
conveyor
outlet slot
moving floor
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DE19904008287
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DE4008287A1 (de
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Manfred Koch
Bodo Dipl Ing Haegerich
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ROMPF KLAERWERKEINRICHTUNGEN G
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ROMPF KLAERWERKEINRICHTUNGEN G
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G65/00Loading or unloading
    • B65G65/30Methods or devices for filling or emptying bunkers, hoppers, tanks, or like containers, of interest apart from their use in particular chemical or physical processes or their application in particular machines, e.g. not covered by a single other subclass
    • B65G65/34Emptying devices
    • B65G65/40Devices for emptying otherwise than from the top
    • B65G65/44Devices for emptying otherwise than from the top using reciprocating conveyors, e.g. jigging conveyors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Treatment Of Sludge (AREA)
  • Fertilizers (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zur zeitwei­ ligen Aufbewahrung von Stoffen, insbesondere kompostierbaren Materials und/oder Klärschlammes, mit einer Schubboden-Förderanlage und einem an einem bodenseitigen, in einer Stirnwand des Behälters befindlichen Auslaßschlitz angeordneten Querför­ derer, wobei der Querförderer in einer an den Auslaßschlitz angrenzenden Ausnehmung angeordnet ist; sie ist insbeson­ dere zur Aufbereitung von Klärschlamm vorgesehen.
Bei der Aufarbeitung von Klärschlamm wird dieser üblicher­ weise auch entwässert, so daß das dabei erhaltene Produkt nachfolgend kompostiert und damit getrocknet werden kann. Der getrocknete Klärschlamm kann anschließend entweder auf Deponien abgelagert oder in den Naturkreislauf zurückge­ führt werden.
Aus der DE-Offenlegungsschrift 35 31 748 ist es bekannt, zumindest einen Teil des getrockneten mit dem noch unge­ trockneten Klärschlamm zu mischen, um auf diese Weise den Trocknungsvorgang positiv zu beeinflussen.
Es hat sich deshalb als besonders günstig herausgestellt, wenn dem Klärschlamm eine bestimmte Menge getrockneten Klärschlamm-Materials zugegeben wird. Dazu dient auch ein Behälter der eingangs genannten Art. Ein solcher Behälter ist aus der US-Patentschrift 4,461,606 bereits bekannt. Da­ bei wird als Querförderer eine einfache Förderschnecke ver­ wendet, die das von der Schubboden-Förderanlage geförderte Produkt quer zu dessen Förderrichtung aus dem Behälter aus­ trägt. Bei einer Beladung des Behälters insbesondere mit Klärschlamm bzw. Klärschlamm-Gemischen kann dabei die För­ derschnecke verstopfen und damit verklemmen.
Aus der nicht vorveröffentlichten DE-OS 39 06 253 geht auch ein Behälter mit Querförderer (Doppelschnecke) hervor, der für den Austrag von trockenem oder feuchtem Schüttgut geeignet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen solchen Be­ hälter so auszubilden, daß er bei einfachem Aufbau und be­ triebssicherer Arbeitsweise sowohl eine sichere Lagerung des Materials als auch dessen feindosierte Abgabe ermög­ licht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Durchlaßfläche des Auslaßschlitzes einstellbar ist und der Querförderer eine Doppelschnecke umfaßt, deren achsparal­ lele Schnecken gegenläufig wirken und dabei ineinander käm­ mend mit gegenläufiger Steigung ihrer Schneckengänge ange­ ordnet sind.
Ein solcher Behälter zeichnet sich durch eine Reihe erheb­ licher Vorteile aus. Da zunächst zwei Förderanlagen vorge­ sehen sind, nämlich eine Schubboden-Förderanlage und ein Querförderer, ist es möglich, zum einen das in dem Behälter befindliche Gut in feindosierter Weise über den Querförde­ rer abzugeben und zum anderen den Behälter so zu entleeren, daß von den bodenseitigen Bereichen schichtweise Material ausgebracht wird. Es wird somit sichergestellt, daß die Verweilzeit des Materials in dem Behälter in allen Berei­ chen größtenteils gleich ist. Durch den Schubboden-Förderer wird weiterhin eine gewisse Ummischung und Durchmengung des unteren Bereichs des gelagerten Gutes vorgenommen, so daß bei einer Entnahme durch den Schubboden-Förderer zugleich auch eine gewisse Durchmischung der noch nicht zu entneh­ menden Bereiche erfolgt.
In erfindungsgemäßer Weise ist der Querförderer nun aber in Form einer Doppelschnecke ausgebildet, deren beide Schnec­ ken gegenläufig sind und miteinander kämmen, so daß das eintretende Material so aufgenommen und gefördert wird, daß Betriebsstörungen durch Verstopfen oder Verklemmen des Querförderers ausgeschlossen sind; dazu trägt auch bei, daß die Durchlaßfläche des Auslaßschlitzes in ebenfalls erfin­ dungsgemäßer Weise einstellbar ausgebildet ist und damit die Beladung des Querförderers dem jeweiligen Material an­ gepaßt werden kann.
Um sicherzustellen, daß das von dem Schubboden-Förderer ab­ gegebene Material, ohne Betriebsstörungen hervorzurufen, an den Querförderer übergeleitet werden kann, ist der Querför­ derer in einer an den Auslaß angrenzenden Ausnehmung ange­ ordnet. Das ausgeförderte Material fällt somit in die Aus­ nehmung und damit in den Bereich des Querförderers. Ihre Überwachung erfolgt über eine Füllstandskontrolle im Trog des Querförderers.
Der Querförderer ist so zur Förderrichtung der Schubboden- Förderanlage angeordnet und betätigbar, daß das über die gesamte Breite des Auslaßschlitzes austretende Material in gleichmäßiger Weise abgeführt werden kann.
In einer besonders günstigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Behälter einen im wesentlichen ebe­ nen Boden aufweist, auf welchem feststehende und bewegbare Förderelemente der Schubboden-Förderanlage angeordnet sind. Der im wesentlichen ebene Boden ist günstig, da der Behäl­ ter zum einen einfach herstellbar ist und da zum anderen vermieden wird, daß sich Materialreste o. ä. in unerwünsch­ ter Weise am Behälterboden ansammeln. Mittels der festste­ henden und bewegbaren Förderelemente ist es in üblicher Weise möglich, schrittweise den Behälterinhalt auszuför­ dern.
Um auch bei einer größeren Menge von in dem Behälter be­ findlichem Gut eine sichere Ausförderung zu gewährleisten, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Förderelemente der Schubboden-Förderanlage einen im wesentlichen keilförmigen Querschnitt aufweisen. Dabei kann in Förderrichtung ein großer und entgegen der Förderrichtung ein kleiner Keilwin­ kel dieses Querschnitts vorgesehen sein, so daß die beweg­ baren Förderelemente jeweils durch Anlage an den größeren Keilwinkel das entsprechende Material über das angrenzende, feststehende Förderelement schieben können, da dessen Keil­ winkel kleiner ist.
Um eine sichere Betätigung der Schubboden-Förderanlage auch bei den rauhen Umgebungsbedingungen, welche im Klärwerksbe­ reich herrschen, zu sichern, ist vorgesehen, daß die Schub­ boden-Förderanlage mittels zumindest eines im Bereich des Auslaßschlitzes angeordneten Hydraulikzylinders betätigbar ist. Der hydraulische Antrieb weist den Vorteil auf, daß keine Motoren o. ä. in aggressivem Medium angeordnet sein müssen und daß der Antrieb insgesamt sehr einfach ausge­ staltet werden kann.
Als besonders günstig erweist es sich, wenn die Seitenwan­ dungen des Behälters mit einem negativen Sturz versehen sind, d. h. wenn der Behälter im Bodenbereich jeweils eine größere Breite aufweist, als im oberen Bereich. Durch diese Maßnahme lassen sich Brückenbildungen o. ä. vollständig ver­ meiden, so daß das in dem Behälter befindliche Material nach unten nachrutscht und die Bedienungspersonen keine weiteren Kontrollen oder Maßnahmen ergreifen müssen. Insbe­ sondere im Hinblick auf die möglicherweise vorhandene Ge­ ruchsbelästigung und/oder Gesundheitsgefährdung durch Klärschlamm erweist sich dies als besonders vorteilhaft.
Die Einfüllung des Materials in den Behälter erfolgt in günstiger Weise an dem dem Auslaßschlitz gegenüberliegenden Ende, an welchem die Einfüllöffnung des Behälters vorgese­ hen ist. Die Einfüllöffnung kann dabei so ausgebildet sein, daß Container oder Fahrzeuge in den Behälter entleert wer­ den können. Zum Verschließen des Behälters dient bevorzug­ terweise ein Rolltor, da dieses auch einen Geruchsverschluß des Behälters ermöglicht.
Der erfindungsgemäße Behälter ergibt somit die Möglichkeit, den Behälterinhalt abgeschlossen zu lagern, auf sichere und automatisierte Weise abzuführen, die abgeführte Menge genau zu dosieren und insbesondere den gesamten Entleerungsvor­ gang so zu gestalten, daß Betriebsstörungen weitgehend aus­ geschlossen sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungs­ beispiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Da­ bei zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht, im Schnitt entlang der Linie I-I von Fig. 2 eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Behäl­ ters,
Fig. 2 eine Draufsicht, teils im Schnitt, entlang der Linie II-II von Fig. 1 auf das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel und
Fig. 3 eine stirnseitige Ansicht, entlang der Schnittli­ nie III-III von Fig. 2.
Der Behälter weist ein kastenförmiges Ge­ häuse 13 auf, welches mit einem ebenen Boden 3 versehen ist. An einer Seite des Gehäuses 13 ist eine Einfüllöffnung 12 angeordnet, welche mittels eines Rolltors 11 ver­ schließbar ist, um Material 14 in das Gehäuse 13 einfüllen zu können bzw. um das Gehäuse 13 wieder dicht verschließen zu können.
An der der Einfüllöffnung 12 gegenüberliegenden Seite weist das Gehäuse 13 einen verstellbaren Auslaßschlitz 7 auf, welcher sich über die gesamte Gehäusebreite erstreckt und mittels eines Schiebers 15 verschließbar ist.
Im Bodenbereich des Gehäuses 13 ist eine Schubboden-Förder­ anlage 1 angeordnet, welche feststehende Förderelemente 4 sowie bewegliche Förderelemente 5 aufweist. Die Förderele­ mente haben jeweils einen dreieckförmigen Querschnitt, wo­ bei der dem Auslaßschlitz zugewandte Schenkel des dreieck­ förmigen Profils nahezu vertikal ausgebildet ist, während der andere Schenkel in einem flachen Winkel zur Horizonta­ len geneigt ist. Die beweglichen Förderelemente 5 sind je­ weils über eine Stange 16 miteinander verbunden, welche sich durch den Auslaßschlitz 7 erstreckt und an ihrem freien Ende mit einem Hydraulikzylinder 6 verbunden ist. Es ist somit möglich, über den Hydraulikzylinder 6 sowohl die Stange 16 als auch die daran befestigten beweglichen För­ derelemente 5 alternierend hin- und herzuschieben. Da die jeweiligen steiler geneigten Flanken der Förderelemente 5 nicht unter das Material 14 einschiebbar sind, wenn die Stange 16, wie in der oberen Bildhälfte von Fig. 2 gezeigt, nach rechts, d. h. in Richtung auf den Auslaßschlitz 7 be­ wegt wird, wird das entsprechende Material über die ge­ neigte Flanke der feststehenden Förderelemente 4 geschoben und gelangt somit näher zu dem Auslaßschlitz 7. Wenn nun nachfolgend die Stange 16, wie in der unteren Bildhälfte von Fig. 2 dargestellt, nach links, d. h. von dem Aus­ laßschlitz 7 weggeschoben wird, können die beweglichen För­ derelemente 5 unter das Material eingeschoben werden, so daß dieses über die Förderelemente hinwegrutscht und bei einer nachfolgenden Rückbewegung in Richtung auf den Aus­ laßschlitz 7 transportiert werden kann.
Angrenzend an den Auslaßschlitz 7 weist der Aufbewahrungs­ behälter eine Ausnehmung 8 auf, in welcher ein Querförderer 2 angeordnet ist. Der Querförderer 2 ist mit einer Doppel­ schnecke 9 versehen, deren einzelne Schnecken 9a; 9b mit­ einander kämmen, um das aus dem Auslaßschlitz 7 austretende Gut senkrecht zur Förderrichtung der Schubboden-Förderan­ lage 1 zu transportieren. Zu diesem Zweck sind die Schnec­ kengänge gegenläufig ausgeführt. Die Doppelschnecke 9 ist in einer Wanne 17 gelagert, um ein seitliches Austreten von Material zu verhindern.
Um Brückenbildungen zu vermeiden und um sicherzustellen, daß das Material 14 bei einer Entnahme nach unten nachrutscht, sind die Seitenwandungen 10 des Gehäuses 13 an ihrem oberen Bereich nach innen geneigt, so daß sich ein negativer Sturz ergibt.

Claims (9)

1. Behälter zur zeitweiligen Aufbewahrung von Stoffen insbesondere kompostierten Materials und/oder Klärschlammes, mit einer Schubboden-Förderanlage und einem an einem bodenseitigen, in einer Stirnwand des Behälters befindlichen Aus­ laßschlitz angeordneten Querförderer, wobei der Querförde­ rer in einer an den Auslaßschlitz angrenzenden Ausnehmung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchlaß­ fläche des Auslaßschlitzes (7) einstellbar ausgebildet ist und der Querförderer (2) eine Doppelschnecke (9) umfaßt, deren achsparallele Schnecken (9a; 9b) gegenläufig wirken und dabei ineinander kämmend mit gegenläufiger Steigung ih­ rer Schneckengänge angeordnet sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er einen im wesentlichen ebenen Boden (3) aufweist, auf wel­ chem feststehende (4) und bewegbare (5) Förderelemente der Schubboden-Förderanlage (1) angeordnet sind.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderelemente (4, 5) einen im wesentlichen keilför­ migen Querschnitt aufweisen.
4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in Förderrichtung ein großer und entgegen der Förderrichtung ein kleiner Keilwinkel der Querschnitte der Förderelemente (4, 5) vorgesehen ist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schubboden-Förderanlage (1) mittels mindestens eines im Bereich des Auslaßschlitzes (7) ange­ ordneten Hydraulikzylinders (6) betätigbar ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Querförderer (2) quer zur Förderrich­ tung der Schubboden-Förderanlage (1) betätigbar ist.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Seitenwandungen (10) des Behälters mit negativem Sturz geneigt sind.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß er an dem dem Auslaßschlitz (7) gegenüberliegenden Ende mit einer Einfüllöffnung (12) ver­ sehen ist.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllöffnung (12) mittels eines Rolltors (11) ver­ schließbar ist.
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