DE4007824C2 - Fahrzeugantenne für Funkdienste mit einem stabförmigen Antennenelement - Google Patents
Fahrzeugantenne für Funkdienste mit einem stabförmigen AntennenelementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugantenne für Funkdienste nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine derartige Antenne ist bekannt aus der internationalen PCT-Anmeldung WO 87/00351.
Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Fahrzeugantenne für Funkdienste mit einem
stabförmigen Antennenelement auf einer leitfähigen Fahrzeugkarosserie. Diese Antenne
besteht aus einem Dipolteil, der über einen Monopolteil auf der Fahrzeugkarosserie so hoch
über dieser angebracht ist, daß der für höhere Frequenzen vorgesehene Dipolteil durch die
leitende Fahrzeugkarosserie in seinen Antenneneigenschaften nicht mehr wesentlich
beeinträchtigt wird.
Aus Rothammel, K., Antennenbuch, 7. Auflage, 1981, Seiten 128 bis 130 sowie Seiten 334
bis 337 ist in Bild 19.34 ein an einem Holzmast befestigter Halbwellenvertikaldipol gezeigt,
dem die Speiseleistung durch die untere als Rohr ausgebildete Dipolhälfte zugeführt wird. In
der gleichen Veröffentlichung zeigt Bild 19.36 einen gegen den Un
tergrund erregten Halbwellenstrahler, der an seinem Fußpunkt, an dem ein Stromknoten
vorliegt, gespeist ist. Bei einer derartigen Antenne ergibt sich wegen des Stromknotens eine
sehr hochohmige Fußpunktsimpedanz mit einem Realteil dieser Impedanz im Bereich von
1 bis 2 kOhm, wenn, wie meist in der Praxis, das Antennenelement schlank ausgeführt ist.
Die Speisung derartiger Antennen aus üblichen Wellenleitern mit Wellenwiderständen
von in der Regel 50 Ohm ist daher in der Praxis wesentlich schwieriger als z. B. die Speisung
von Antennenformen, die im Speisepunkt eine niederohmige Impedanz aufweisen, wie es
z. B. bei Lambda/4 langen Antennen der Fall ist (Lambda bezeichnet dabei die mittlere
Freiraumwellenlänge im Betriebsfrequenzbereich des Funkdienstes). Ein typisches Speise
netzwerk ist z. B. in Bild /Rothammel, Antennenbuch, 9. Auflage (1988), S. 334, Bild 19.36a/
angegeben. Ein Parallelresonanzkreis wird nach dem bekannten Prinzip der
Resonanztransformationsschaltungen im Speisepunkt der Antenne angeschlossen und die
Koaxialleitung an einem Abgriff an der Spule angeschaltet an einem Punkt, an dem die Im
pedanz dem Wellenwiderstand der Koaxialleitung entspricht. Die hochfrequente Energie
wird also über den bzw. im Stromknoten zugeführt.
Wegen des hohen erforderlichen Transformationsverhältnisses im Bereich von etwa
1 : 20 bis 1 : 40 muß dieser Übertrager als Resonanzübertrager ausgeführt sein. Trotzdem
ergeben sich unvermeidbare und unerwünschte Verluste, da elektrisch der Resonanzkreis
dem Antennenfußpunkt parallelgeschaltet ist und die Fußpunktsimpedanz des Antennen
elements ebenfalls den Charakter eines Parallelresonanzkreises aufweist. Daher liegen die
Ersatz-Induktivität, die Ersatzkapazität für das Antennenelement und der bedämpfende
Strahlungswiderstnd des Antennenelements den Elementen des Transformations-Reso
nanzkreises parallel. Die Resonanz dieses Resonanzübertragers muß außerdem sehr exakt
eingestellt werden, da andernfalls wegen der geringen Bandbreite der Anordnung auf
Grund der nur geringen Bedämpfung durch den Realteil der Fußpunktsimpedanz des
Antennenelements sich schnell eine erhebliche Fehlanpassung ergibt mit der Folge einer
großen Leistungsreflexion. Der technische Aufwand ist daher insgesamt unerwünscht hoch.
Grundsätzliich bietet eine derartige Antennenanordnung jedoch einen für die Praxis von
Fahrzeugantennen wesentlichen Vorteil. Bekanntlich beeinflußt die Karosserie des
Fahrzeugs und damit auch der Montagepunkt der Antenne auf dem Fahrzeug sehr stark die
Antenneneigenschaften, z. B. die Impedanz im Antennenfußpunkt, in besonders hohem
Ausmaß aber das Richtdiagramm. Dieser Einfluß ist umso höher, je mehr Feldlinien vom
Antennenelement zur Karosserie reichen, da sich dann ein hoher Verschiebungsstrom als
Leitungsstrom auf der Karosserie über den Antennenfußpunkt schließt.
Besonders groß ist die Abhängigkeit vom Montagepunkt auf der Karosserie daher bei
Antennen mit niederohmigem Fußpunktwiderstand, da hier der Speisestrom groß ist.
Antennen mit kleinem Speisestrom, also mit hochohmigem Fußpunkt, besitzen daher eine
wesentlich höhere Unabhängigkeit von der Fahrzeugkarosserie. Derartige Antennen sind
z. B. Dipole, bei denen sich, auch bei Montage über einer leitfähigen Karosserie, viele der
Feldlinien von der einen Dipolhälfte zur anderen Dipolhälfte schließen.
Diese Vorteile nutzen Sperrtopfantennen /Rothammel, Antennenbuch, 9. Auflage
(1988), S. 333/, bei denen der Stromknoten an einem Dipolende mittels einer überge
stülpten Leitung mit einer Lambda-Viertel-Transformation erzwungen wird. Der Nachteil
derartiger Sperrtopfantennen besteht jedoch zum einen im hohen mechanischen Aufwand
und zum anderen in der Schmalbandigkeit, die aus dem Resonanzcharakter des Sperrtopfes
resultiert.
Trotz der erheblichen Vorteile einer Fahrzeugantenne mit einem Stromknoten am
unteren Ende werden derartige Antennen bisher kaum eingesetzt. Dies resultiert aus der
Schwierigkeit der Speisung derartiger Antennen bei der Verwendung bekannter techni
scher Lösungen, die speziell eine Anwendung für Mobilfunkantennen sehr unattraktiv
macht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Antenne mit den genannten Vorteilen
bezüglich der guten Entkopplung von der Fahrzeugkarosserie und der damit ein
hergehenden Verbesserung des Richtdiagramms anzugeben die gleichzeitig mit geringem
Aufwand gespeist werden kann. Außerdem soll die Antenne auf einfache Weise zur Mehr
bandantenne ergänzt werden können und mechanisch einfach aufgebaut sein.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Fahrzeugantenne durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere in einer mechanisch und
elektrisch äußerst einfachen Ausführung der Speisung der Antenne mit geringen Verlusten
und einer in der Praxis vernachlässigbaren Beeinträchtigung der Strahlerbandbreite. Wei
tere Vorteile ergeben sich durch die Möglichkeit, erfindungsgemäße Antennen auf einfache
Weise als Kombinationsantennen auszuführen und sie z. B. für zwei Funkdienste auf unter
schiedlichen Frequenzbändern zu realisieren, oder sie z. B. mit Empfangszweigen für
andere Frequenzbereiche, z. B. für den UKW-Rundfunkempfang oder für den LMK-
Rundfunkempfang, zu erweitern.
Typische Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Antennen sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1: Antenne nach der Erfindung mit einer Zweidrahtleitung im Bereich der Trennstelle,
die durch einen Ferrit geführt ist.
Fig. 2: Antenne nach der Erfindung ähnlich Fig. 1, wobei nun jedoch die Hoch
frequenzleitung 20 zwischen Antennenspeisestelle 9 und Stromsperrglied 10 den
zweiten Teil 2 des Antennenelements bildet.
Fig. 3: Antenne nach der Erfindung mit spulenförmig aufgewickelter Koaxialleitung zur
Ausbildung des Stromsperrglieds und mit parallelgeschaltetem Kondensator.
Fig. 4: Antenne nach der Erfindung mit einer Hochfrequenzleitung, die als Zwei
drahtleitung ausgeführt ist, und mit einem Ferrit zur Erhöhung der Induktivität.
Fig. 5: Antenne nach der Erfindung, wie Fig. 4, aber mit erhöhter Montage.
Fig. 6: Antenne nach der Erfindung mit erhöhter
Montage und einem weiteren
Stromsperrglied
Fig. 7: Serienblindelement an der Speisestelle 9
Fig. 8: Parallelblindelement an der Speisestelle 9
Fig. 9: Antenne nach der Erfindung wie Fig. 2, aber erweitert für einen zweiten Funkdienst
Fig. 10: Antenne nach der Erfindung, erweitert für einen zweiten Funkdienst, mit
Serienresonanzkreis an der Speisestelle 9
Fig. 11: Antenne nach der Erfindung, erweitert für einen zweiten Funkdienst, mit Parallelre
sonanzkreis im Abstand Lambda/4 zur Speisestelle 9
Fig. 12: Kombinationsantenne nach der Erfindung mit transformatorischer Ankopplung für
den zweiten Funkdienst
Fig. 13: Kombinationsantenne nach der Erfindung für das Autotelefonnetz "B" und als
passive Antenne für den UKW-Empfang
Fig. 14: Kombinationsantenne nach der Erfindung für das Autotelefonnetz "C" und als
aktive Antenne für den UKW-Empfang
Fig. 15: Kombinationsantenne nach der Erfindung für das Autotelefonnetz "C" und als
aktive Antenne für den UKW-Empfang und mit längerem wirksamen Antennen
element für den UKW-Bereich
Fig. 16: Elektrisches und mechanisches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Antenne für C-Netz-Autotelefon sowie LMK- und UKW-Rundfunkempfang.
Den grundsätzlichen Aufbau einer Antenne nach der Erfindung zeigt Fig. 1. Die
Antennenanschlußstelle 14 ist in der Nähe derKarosserie 8 angeordnet. Von ihr erfolgt die
hochfrequente Verbindung zum eigenen Sender bzw. zum Empfänger über die Hochfre
quenzleitung 22, und zur Antennenspeisestelle 9 der Antenne über die Hoch
frequenzleitung 20. Im Bereich der Antennenanschlußstelle 14 kann der Außenleiter des
Koaxialkabels 22 hochfrequent niederohmig über eine galvanische Verbindung 13 mit der
Fahrzeugkarosserie 8 verbunden sein.
Die Hochfrequenzleitung 20 verbindet elektrisch die Antennenanschlußstelle 14 und die
Antennenspeisestelle 9. Im allgemeinen Fall kann die Hochfrequenzleitung 20 aus
mehreren Abschnitten bestehen, die sich im Leitungstyp und ebenfalls im
Wellenwiderstand unterscheiden. So ist im Beispiel der Fig. 1 ein Abschnitt vorhanden, in
dem die Hochfrequenzleitung 20 als symmetrische Zweidrahtleitung aufgebaut ist, während
sie in einem anderen Abschnitt als unsymmetrische Koaxialleitung realisiert ist. In jedem
Abschnitt besteht die Hochfrequenzleitung 20 aus den zwei Leitern 11 und 12.
In der Regel wird man für die Hochfrequenzleitung 20 in allen Abschnitten Leitungen
gleichen Wellenwiderstands verwenden, um Reflexionsstellen zu vermeiden, grundsätzlich
können jedoch auch Leitungen unterschiedlichen Wellenwiderstands verwendet werden,
z. B. um mit Hilfe der sich dadurch ergebenden Transformationseigenschaften der
Leitungsabschnitte die Anpassung an der Antennenanschlußstelle 14 zu verbessern.
Das Antennenelement ist in Fig. 1 durch den oberen ersten Teil 1 und den elektrisch
davon isolierten unteren zweiten Teil 2 gebildet. Der obere erste Teil 1 ist an der
Antennenspeisestelle 9 im einfachsten Fall direkt mit dem Innenleiter der
Koaxialleitung 20, der untere zweite Teil 2 im einfachsten Fall direkt mit dem Außenleiter
der Koaxialleitung 20 verbunden. Beide Elemente zusammen besitzen den Charakter eines
Dipols, der zwischen den beiden Teilen 1 und 2 an der Antennenspeisestelle 9 gespeist
wird. 37 kennzeichnet die Antennenimpedanz, die man an der Antennenspeisestelle 9
mißt, wenn die Verbindung zwischen dem Innenleiter des Koaxialkabels, das im Beispiel
der Fig. 1 die Hochfrequenzleitung 20 bildet, und dem ersten Teil 1 des Antennenelements
geöffnet ist.
Die Hochfrequenzleitung 20 führt bei erfindungsgemäßen Antennen Gegentaktströme,
die sich durch die Signalübertragung zwischen Antennenspeisestelle 9 und
Antennenanschlußstelle 14 ergeben, sowie Antennenströme. Diese Antennenströme
werden auch, je nach Leitungstyp, als Gleichtaktströme oder als Mantelströme bezeichnet,
wobei man in der Regel von Gleichtaktströmen spricht, wenn es sich im jeweiligen
Abschnitt um eine Zweidrahtleitung handelt. Handelt es sich im jeweiligen Abschnitt um
eine Koaxialleitung, so spricht man üblicherweise von Mantelströmen.
Antennenströme fließen ebenfalls auf den beiden Teilen 1 und 2 des Antennen
elements. Bei erfindungsgemäßen Antennen ist der Abstand 56 zwischen der Hoch
frequenzleitung 20 und dem unteren zweiten Teil 2 des Antennenelements klein gegenüber
Lambda/4, wenn Lambda wieder die Wellenlänge im Betriebsfrequenzbereich ist. Da
sowohl die Hochfrequenzleitung 20 wegen des Stromsperrglieds als auch der zweite Teil 2
des Antennenelements an der Karosserie benachbarten Ende elektrisch leerlaufen und
am anderen Ende miteinander verbunden sind, sind die Antennenströme auf beiden
gleichphasig und gleichartig und weisen im wesentlichen die gleiche Wirkung auf.
In einer vorteilhaften, weil besonders einfachen Weiterführung der Erfindung bildet
daher die Hochfrequenzleitung 20 zwischen Speisestelle 9 und Stromsperrglied 10 den
zweiten Teils 2 des Antennenelements. Eine derartige erfindungsgemäße Antenne zeigt
Fig. 2.
Das Stromsperrglied 10 bewirkt einen Stromknoten für die Antennenströme auf der
Hochfrequenzleitung 20 und kann auf unterschiedliche Weise aufgebaut sein. In keinem
Fall behindert es jedoch die Gegentaktströme, die die Hochfrequenzleitung 20 zwischen
Antennenanschlußstelle 14 und Antennenspeisestelle 9 führt.
Dieses Stromsperrglied ist in den beiden Beispielen der Fig. 1 und Fig. 2 gleichartig
aufgebaut, indem über die Hochfrequenzleitung 20 ein Ferritring (15) geschoben ist, der im
Frequenzbereich des betrachteten Funkdienstes eine hohe Permeabilität aufweist. Der In
duktivitätsbelag der Hochfrequenzleitung wird auf diese Weise für Gleichtaktströme stark
angehoben mit der Folge, daß sich der erforderliche Stromknoten ausbildet. Entscheidend
für die Wirksamkeit ist dabei der Betrag der sich ergebenden Impedanz. Es ist daher nicht
notwendig, Ferrite mit hohen Güten im Frequenzbereich des Funkdienstes zu verwenden;
auch eine stark verlustbehaftete, dabei aber hochohmige Impedanz erfüllt den gleichen
Zweck. Der Vorteil dieser Anordnung liegt in der erreichbaren großen Breitbandigkeit, die
sich aus der Frequenzcharakteristik der Eigenschaften des Ferrits ergibt.
In bekannter Weise kann die Induktivität erhöht werden, wenn die Hochfrequenzleitung
20 mehrfach um den Ferritring gewickelt wird, da hierbei zum einen die Verkopplung mit
dem Ferritmaterial besser wird und zum anderen in der Praxis ein näherungsweise
quadratischer Anstieg der sich ergebenden Induktivität mit der Windungszahl erreicht wird.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Antenne mit einer anderen Ausgestaltung des
Stromsperrglieds 10. In
diesem Beispiel ist die Hochfrequenzleitung 20 als Koaxialleitung
ausgeführt und in dem Bereich, in dem das Stromsperrglied 10 sich ausbilden soll,
spulenförmig aufgewickelt, um den Induktivitätsbelag für Antennenströme zu erhöhen.
Die auf diese Weise erreichbare Hochohmigkeit des Stromsperrglieds 10 ist häufig noch
zu gering; wie in Fig. 3 dargestellt kann durch Parallelschalten eines Kondensators 7 zu der
durch die Hochfrequenzleitung 20 gebildeten Spule ein Parallelresonanzkreis gebildet wer
den, der bei seiner Resonanfrequenz eine sehr hochohmige und nahezu reelle Se
rienimpedanz für die Antennenströme ergibt. Diese Resonanzfrequenz wird man daher
durch Wahl eines Kondensators mit einem entsprechenden Wert vorzugsweise mittig in das
Frequenzband des Funkdienstes legen.
Nachteilig an dieser Anordnung ist, daß für den Anschluß des Kondensators die Iso
lation des Kabels entfernt werden muß, um Anschlußpunkte auf dem Außenleiter frei
zulegen. Da die unvermeidbare Wicklungskapazität der durch die aufgewickelte
Hochfrequenzleitung 20 entstehenden Spule im Prinzip die gleiche Wirkung hat wie ein
diskret angeschlossener Kondensator 7, kann speziell bei höheren Frequenzen gegebenen
falls auch auf den Kondensator 7 verzichtet werden, wenn die Windungszahl der Spule und
die geometrische Anordnung der Windungen entsprechend gewählt werden.
Wegen des Resonanzcharakters der Schaltung eignet sich die Ausführungsform nach
Fig. 3 vorzugsweise für Funksysteme, die in schmalen Frequenzbändern arbeiten. Dies stellt
jedoch in der Praxis nur selten eine Einschränkung dar, da diese Voraussetzung bei den
meisten Funkdiensten gegeben ist, z. B. bei den Telefondiensten im B-Netz, C-Netz und D-
Netz.
Zur Erhöhung der Induktivität kann, mit dem Ziel, die Windungszahlen gering zu halten,
zusätzlich ein Ferrit verwendet werden, auf den die Hochfrequenzleitung aufgewickelt wird,
wie dies in Fig. 4 beispielhaft wiedergegeben ist.
Das Stromsperrglied 10 schließt sich in vielen Anwendungsfällen direkt an die
Antennenanschlußstelle 14 an, wie dies die Fig. 1 bis 4 zeigen. Bei erfindungsgemäßen
Antennen kann jedoch das Stromsperrglied 10 auch erhöht über der Fahrzeugkarosserie 8
angeordnet werden, so daß zwischen dem Stromsperrglied 10 und der Antennenanschluß
stelle 14 ein Abstand 30 überbrückt wird, wie dies in den beiden Anordnungen von
erfindungsgemäßen Antennen in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist.
Die Hochfrequenzleitung 20 im Abschnitt zwischen der Antennenanschlußstelle 14 und
dem Stromsperrglied 10 führt Antennenströme, die jedoch die Antennenfunktion nicht
unzulässig beeinflussen, solange sie klein sind. Daher müssen Resonanzlängen vermieden
werden, die geometrische Länge 30 muß bei Anordnungen wie in Fig. 5 also stets deutlich
kürzer als Lambda/4 sein.
Ist eine Montage in größerer Höhe über der Fahrzeugkarosserie erwünscht, kann es im
Interesse einer unveränderten Antennenrichtcharakteristik erforderlich sein, die
Antennenströme auf dem Leitungsabschnitt der Hochfrequenzleitung 20 zwischen
Antennenanschlußstelle 14 und dem Stromsperrglied 10 an mehreren Stellen zu unter
binden. Dies erfolgt dann vorteilhaft durch mehrfache Anwendung von Maßnahmen des
gleichen Typs wie bereits oben zur Ausbildung des Stromsperrglieds 10 beschrieben, wie
dies Fig. 6 beispielhaft zeigt. Der Abstand 31 zwischen zwei Stromsperrgliedern, an denen
die Antennenströme verhindert werden, muß hierzu jeweils deutlich kürzer als Lambda/2
sein.
Unter der Voraussetzung derartiger Maßnahmen bringt die erhöhte Montage des
Antennenelements (1, 2) über der Karosserie 8 dann eine noch bessere Entkopplung der
Antennenströme von der Fahrzeugkarosserie mit sich.
Die beiden Teile (1, 2) des Antennenelements zusammen besitzen bei erfindungsge
mäßen Antennen den Charakter eines Dipols. Die sich an der Antennenspeisestelle 9
ergebende Impedanz hängt von der Länge der beiden Teile (1, 2) ab. Grundsätzlich können
die Längen der beiden Teile des Antennenelements bei erfindungsgemäßen Antennen in
weiten Grenzen frei gewählt werden.
Kriterien für die Längen ergeben sich durch die resultierenden Vertikaldiagramme
sowie durch die Anpassungsverhältnisse an der Antennenspeisestelle 9. Besonders
vorteilhaft wegen der Einfachheit sind für praktische Anwendungen Dimensionierungen,
die keine transformierenden Blindelemente an der Antennenspeisestelle 9 erfordern.
Bei vorgegebener Gesamtlänge der beiden Teile (1, 2) des Antennenelements ergibt
sich bei einer Veränderung der Lage der Antennenspeisestelle kein Einfluß auf die
Stromverteilung, da am unteren Ende des zweiten Teils 2 des Antennenelements immer,
genauso wie am oberen Ende des ersten Teils, ein Stromknoten vorliegt und der Strom auf
beiden Teilen des Antennenelements mit der gleichen Charakteristik näherungsweise
sinusförmig, jeweils in Richtung zur Antennenspeisestelle, ansteigt. Eine Verschiebung der
Antennenspeisestelle verändert jedoch die Antennenimpedanz 37 (Fig. 1) an der
Antennenspeisestelle, wobei bei wachsender Entfernung der Antennenspeisestelle 9 von
der Mitte des Antennenelements, das Impedanzniveau hochohmiger wird. Dies erschwert
in der Regel die erwünschte Leistungsanpassung an die Hochfrequenzleitung 20 (Fig. 1) an
der Antennenspeisestelle 9.
So besitzt z. B. ein symmetrisch unterteilter Lambda/2-Dipol bekanntlich eine reelle
Antennenimpedanz von etwa 72 Ohm, ein Wert, der nur unwesentlich von ZL=50 Ohm ab
weicht und nur zu einer Leistungsfehlanpassung von 0,4 dB führt. Dies ist ein Verlust, der
in der Praxis in der Regel toleriert werden kann. Verschiebt man bei unveränderter
Gesamtlänge der Teile (1, 2) des Antennenelements die Antennenspeisestelle aus der Sym
metrie, so bleibt der reelle Charakter der Impedanz erhalten, die Impedanz wird jedoch
vom Betrag her hochohmiger, da ein kleinerer Speisestrom die gleiche Stromverteilung und
ein gleiches Fernfeld bewirkt. Folglich nimmt die Fehlanpassung zu, ein technisch nachtei
liger Effekt. So ergibt sich rechnerisch für eine Aufteilung von ¾ für die Länge des Teils 1
und ¼ für die Länge des Teils 2 bei unveränderter Gesamtlänge (Lambda/2) eine reelle
Impedanz von etwa 144 Ohm mit einer Fehlanpassung von 1,2 dB. Eine unsymmetrische
Aufteilung ist daher dann sinnvoll, wenn der Wellenwiderstand der zur Verfügung
stehenden Hochfrequenzleitung 20 deutlich von 50 Ohm nach oben abweicht.
Wie auch sonst bei Dipolstrukturen üblich, ist es demnach auch bei erfindungsgemäßen
Antennen aus Gründen einer besonders einfachen Anpassung sinnvoll, die Längen der bei
den Teile 1 und 2 des Antennenelements gleich zu wählen. Dabei ist die Anwendung des
Gedankens, der eine erfindungsgemäßen Antenne zu Grunde liegt, jedoch nicht auf An
tennenelemente mit einer Länge
von insgesamt Lambda/2 eingeschränkt. Da man jedoch
an der Antennenspeisestelle 9 in der Regel an einer geringen Leistungsfehlanpassung
interessiert ist, z. B. um im Sendefall die verfügbare Leistung der Sendeendstufe
abzustrahlen, wird man Längen bevorzugen, bei denen sich diese Leistungsanpassung an
der Antennenspeisestelle 9 unmittelbar oder mit geringem technischen Aufwand bezüglich
eventuell vorzusehender transformierender Blindelemente im Bereich der Anten
nenspeisestelle 9 ergibt. Eine derartige Länge des Antennenelements aus den Teilen (1, 2)
stellt die oben bereits erläuterte Dimensionierung zu zwei mal Lambda/4 dar.
Das sich dabei ergebende Vertikaldiagramm entspricht dann im wesentlichen dem eines
senkrecht stehenden Hertzschen Dipols. Ähnlich gute Anpassungsbedingungen ergeben
sich, wenn die Länge der beiden Teile (1, 2) jeweils ¾ Lambda beträgt. Das sich dann
ergebende Vertikaldiagramm weist im Vergleich zu zwei mal Lambda/4 einen höheren
Gewinn auf, die maximale Strahlung geht allerdings nicht mehr in die Horizontale. Dies
spielt bei Mobilkommunikation jedoch meist eine geringere Bedeutung, da häufig sowieso
keine Sichtverbindung zwischen den Stationen besteht und die Welle erst nach mehrfachen
Beugungs- und Brechungsvorgängen die Gegenstation erreicht. Eine Aufteilung in
Lambda/4 und 3 Lambda/4 lange Elemente ist dagegen meist nicht sinnvoll, da dann eine
ausgeprägte Nullstelle des Vertikaldiagramms in die Horizontale, wegen einer Gesamt
länge von Lambda, die Folge ist.
Grundsätzlich kann jedoch bei erfindungsgemäßen Antennen die Länge der beiden
Teile 1 und 2 auch abweichend von Lambda/4 oder 3 Lambda/4 gewählt werden. Im In
teresse einer geringen Leistungsfehlanpassung ist es dann jedoch meist erforderlich, an der
Antennenspeisestelle 9 verlustarme Blindelemente zu verwenden, mit denen eine
verlustarme Transformation der Antennenimpedanz durchgeführt werden kann. Ziel der
Transformation ist es, Anpassungsverhältnisse zu schaffen, bei denen im interessierenden
Frequenzbereich des Funkdienstes sich eine möglichst geringe Leistungsfehlanpassung
ergibt.
Im einfachsten und daher in dieser Hinsicht besonders vorteilhaften Fall wird diese
Transformation mit Hilfe eines einzigen Blindelements 16 erreicht, das, wie in der Fig. 7
dargestellt, in Serie oder, wie in Fig. 8 dargestellt, parallel geschaltet ist. Auf diese Weise
können durch das Serienblindelement Serienblindanteile der Antennenimpedanz bzw.
durch das Parallelblindelement Parallelblindleitwerte der Antennenadmittanz kompensiert
werden, wobei der jeweilige Realteil der Impedanz bzw. Admittanz unverändert bleibt.
Durch die Kombination eines Serien- und eines Parallel-Blindelements können zusätzlich
Realteiländerungen bewirkt werden. Die erreichbare Bandbreite, innerhalb derer eine
tolerierbare Fehlanpassung nicht überschritten wird, bleibt dabei zwar klein, reicht jedoch
wegen der ebenfalls geringen Breite der Frequenzbänder von Funksystemen in der Regel
aus. Größere Bandbreiten lassen sich bei Bedarf erzielen, wenn aufwendigere Transfor
mationschaltungen mit mehr als zwei Blindelementen verwendet werden.
Dem steigenden Kommunikationsbedarf entsprechend werden Fahrzeuge heute bereits
für mehrere Funkdienste ausgerüstet, wobei oft für jeden der einzelnen Funkdienste eine
eigene Antenne montiert wird. Dies geht einher mit einer erheblichen optischen
Beeinträchtigung der Fahrzeuge. Ein wesentlicher Vorteil erfindungsgemäßer Antennen
besteht in der einfachen Möglichkeit, eine Kombinationsantenne für zwei Funkdienste zu
realisieren. Aus Gründen einer größeren Klarheit wird der bisher behandelte "Funkdienst"
im folgenden als "erster Funkdienst" bezeichnet.
Der zweite Funkdienst kann dabei z. B. ein weiterer Dienst sein, der sowohl einen
Sende- als auch einen Empfangsbetrieb erfordert (z. B. Amateurfunkbänder), oder ein
Dienst, der ausschließlich Empfang erfordert, z. B. in den Rundfunkbändern UKW oder
LMK.
Für Fahrzeuge, die bereits mit einer Rundfunkempfangsantenne ausgestattet sind,
ergibt sich mit einer erfindungsgemäßen Antenne, die für den ersten Funkdienst und den
UKW-Bereich ausgelegt ist, außerdem die vorteilhafte Möglichkeit, den UKW-Rundfunk
empfang durch diese zweite UKW-Antenne mittels des bekannten Antennendiversityver
fahrens zu verbessern.
Ein Beispiel einer derartigen erfindungsgemäßen Antenne für zwei Funkdienste zeigt
Fig. 9. Für den zweiten Funkdienst wird hierzu eine eigene zweite Antennenspeisestelle mit
den Anschlußklemmen 27, 28, eine eigene zweite Antennenanschlußstelle 32, die in der
Nähe der Fahrzeugkarosserie 8 angebracht ist, sowie ein Netzwerk 34, das zwischen die
zweite Antennenspeisestelle 27, 28, und die zweite Antennenanschlußstelle 32 eingeschaltet
ist, verwendet. Das Antennenelement für den zweiten Funkdienst weist dabei den
Charakter eines elektrischen Monopols auf, der gegenüber der leitfähigen Fahr
zeugkarosserie betrieben wird.
Das Netzwerk 34 kann entweder ausschließlich aus passiven und vorzugsweise
verlustarmen Blindelementen ausgeführt sein, wodurch die Antenne für den zweiten
Funkdienst als passive Antenne charakterisiert ist, oder das Netzwerk beinhaltet auch
aktive Elemente, wodurch sich für den zweiten Funkdienst eine aktive Antenne ergibt, die
in der Regel als aktive Empfangsantenne mit dem bekannten Vorteil einer erhöhten
Grenzempfindlichkeit ausgeführt ist.
Der Monopol, den das Empfangselement für den zweiten Funkdienst darstellt, ist im
Beispiel der Fig. 9 zumindest durch den zweiten Teil 2 des Antennenelements gebildet,
dessen Fußpunktsspannung an der Anschlußklemme 27 gegen die mit der Fahrzeugka
rosserie hochfrequent leitend verbundene Anschlußklemme 28 abgegriffen ist. Diesen An
schlußklemmen 27 und 28 parallel liegt im Beispiel der Fig. 9 impedanzmäßig die
Hochfrequenzleitung 20 in dem Bereich, in dem sich das Stromsperrglied 10 für die
Antennenströme des ersten Funkdienstes ausbildet.
Für erfindungsgemäße Antennen für zwei Funkdienste mit einer Anordnung nach Fig. 9
ist daher die Ferritauswahl derart zu treffen, daß sich sowohl im Frequenzbereich des
ersten Funkdienstes die erforderliche Stromverteilung auf dem zweiten Teil 2 des Anten
nenelements mit einer Nullstelle am Stromsperrglied 10 einstellt, und gleichzeitig keine die
Antenneneigenschaften unzulässig negativ beeinflußende Belastung zwischen den
Anschlußklemmen 27 und 28 durch das Stromsperrglied 10 im Frequenzbereich des
zweiten Funkdienstes vorliegt. Dies ist z. B. gewährleistet, wenn die Verdrosselung zu einer
breitbandig betragsmäßig hochohmigen Impedanz führt.
Das Netzwerk 34 ist bei erfindungsgemäßen Antennen im weiteren so auszuführen, daß
im Frequenzbereich des ersten Funkdienstes der Stromknoten erhalten
bleibt.
Andere Ausführungen erfindungsgemäßer Antennen für zwei Funkdienste zeigen die
Fig. 10 und 11. In diesen erfindungsgemäßen Anordnungen ist die Hochfrequenzleitung 20
im Bereich des Stromsperrglieds 10 wieder, wie in Fig. 3 und 4, spulenförmig aufgewickelt
und die sich dadurch ergebende Induktivität mittels des parallelgeschalteten Kondensators
7 zu einem Parallelresonanzkreis mit einer Resonanz innerhalb des Frequenzbereichs des
ersten Funkdienstes ergänzt.
Häufig liegt der Frequenzbereich des zweiten Funkdienstes unter dem des ersten
Funkdienstes. Der wie beschrieben ausgeführte Parallelresonanzkreis des Stromsperrglieds
10 ist dann vom Charakter her bei tieferen Frequenzen induktiv und wirkt wie eine
Verlängerungsspule für die Frequenzen des zweiten Funkdienstes, wenn die
Anschlußklemme 27 unterhalb des Stromsperrglieds 10 angeordnet ist (Fig. 10). Um keinen
niederohmigen Nebenschluß durch die Hochfrequenzleitung 20 zwischen den
Anschlußklemmen 27 und 28 zu erhalten, wird die Hochfrequenzleitung 20 in diesem
Bereich z. B. wieder, wie in Fig. 10 und Fig. 11 dargestellt, spulenförmig zu Windungen 29
aufgewickelt oder durch Ferrite verdrosselt.
Im Beispiel der Fig. 11 ist die Anschlußklemme 27 oberhalb des Stromsperrglieds 10
angeordnet, so daß die induktive Wirkung des Resonanzkreises des Stromsperrglieds 10 im
niedrigeren Frequenzbereich des zweiten Funkdienstes parallel zu den Anschlußklemmen
27 und 28 liegt. Ist diese Induktivität zu gering, kann sie gegebenenfalls durch weitere Win
dungen 29 vergrößert werden.
Das Netzwerk 34 erfüllt in den Anordnungen der Fig. 9 bis 16 jeweils die Aufgabe einer
geeigneten Weiterleitung der empfangenen oder zu sendenden Signale zwischen zweiter
Antennenanschlußstelle 32 und zweiter Antennenspeisestelle 27, 28. Diese Weiterleitung
der Signale für den zweiten Funkdienst kann entweder auf passive Weise oder aktiv erfol
gen. Im Falle einer passiven Ausführung ist in der Regel eine möglichst verlustarme Lei
stungsanpassung an die Hochfrequenzleitung 26 das Ziel. Diese Hochfrequenzleitung 26
verbindet die zweite Antennenanschlußstelle 32 mit dem Sende-Empfänger bzw. Emp
fänger des zweiten Funkdienstes. Diese Anpaßaufgabe wird in bekannter Weise durch ver
lustarme Blindelemente erreicht, die in geeigneter Weise in Serie oder parallel eingebaut
werden.
In den Fig. 9 und 11 hat das Netzwerk 34 noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen. Da die
Anschlußklemme 27 in diesen Ausführungsformen oberhalb des Stromsperrglieds 10 an
geordnet ist, muß sichergestellt werden, daß die geforderte Stromverteilung auf dem
zweiten Teil 2 des Antennenelements nicht unzulässig verändert wird. Hierzu muß die
Impedanz des Netzwerkes 34 für den Frequenzbereich des ersten Funkdienstes ausreichend
hochohmig sein, um keinen Stromfluß zuzulassen.
Im Unterschied dazu muß im Beispiel der Fig. 10 diese Aufgabe nicht vom Netzwerk 34
übernommen werden, da diese Aufgabe bereits durch die Ausgestaltung des
Stromsperrglieds 10 selbst gelöst ist. Dies ergibt sich durch die Anordnung des Anschlusses
27 unterhalb des Stromsperrglieds 10. Das Netzwerk 34 kann bei einer Anordnung nach
Fig. 10 demnach einfacher gestaltet werden, wodurch sich eine besonders vorteilhafte Aus
führung der Erfindung ergibt.
Die Ausgestaltung der Erfindung nach Fig. 9 ist jedoch in anderer Hinsicht besonders
einfach und daher vorteilhaft, da hier eine doppelte Nutzung der Verdrosselung durch das
Stromsperrglied 10 erfolgt. Diese doppelte Nutzung ist immer dann auf einfache Weise
möglich, wenn kein zu großer Frequenzunterschied zwischen den Frequenzbändern des
ersten Funkdienstes und des zweiten Funkdienstes besteht. Betrifft z. B. der erste
Funkdienst das Autotelefon im Band B bei ca. 160 MHz und der zweite Funkdienst den
UKW-Empfang bei rund 100 MHz, so sind geeignete Ferrite verfügbar, die eine ausrei
chend breitbandige Verdrosselung ermöglichen. Ist der Frequenzunterschied größer, z. B.
zwischen dem Telefonband C bei ca. 460 MHz und dem UKW-Bereich oder zwischen dem
Telefonband D bei ca. 900 MHz und dem UKW-Bereich, so kann es erforderlich sein, zwei
Ferrite mit unterschiedlichen Eigenschaften einzusetzen, die in Serie geschaltet sind und
von denen jeweils einer auf das ihm entsprechende Band optimiert ist.
Fig. 12 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Ausführung eines passiven Netzwerkes 34.
In diesem Beispiel stellen die spulenförmig aufgewickelten Windungen 29 der
Hochfrequenzleitung 20 die Primärwicklung 48 eines Übertragers 47 dar, dessen An
schlüsse an der Sekundärwicklung 35 mit der Antennenanschlußstelle 32 verbunden sind.
Die zweite Antennenspeisestelle 27, 28 ist dann jeweils einer der beiden Enden der
Primärwicklung 48 zugeordnet.
Diese transformatorische Ankopplung kann sowohl als Breitbandtransformator aus
geführt sein und verwendet dann vorzugsweise, wie in Fig. 12 darstellt, einen Ferrit, um
die Verkopplung ausreichend hoch zu machen, oder sie kann in bekannter Weise als
Resonanztransformator ausgeführt sein. Bei einer derartigen Anordnung wird dann die
Induktivität der Primärwicklung 48 vorzugsweise so dimensioniert, daß sich bei kapazitivem
Charakter der Impedanz des im Frequenzbereich des zweiten Funkdienstes wirksamen
Antennenelements eine Serienresonanz innerhalb des Frequenzbereichs des zweiten
Funkdienstes ergibt.
Eine Teilankopplung an die Windungen 29 ist technisch ebenfalls möglich und wegen
der Einfachheit dann besonders vorteilhaft.
Die elektrisch wirksame Länge des Antennenelements im Frequenzbereich des zweiten
Funkdienstes hängt ab von der Impedanz 42 (Fig. 13), die sich zwischen den Anschlußklem
men 40 und 41 im Bereich der Antennenspeisestelle 9 für diesen Frequenzbereich ergibt.
Im Interesse einer hohen Leistungsfähigkeit ist es meist erwünscht, die volle Länge beider
Teile 1 und 2 des Antennenelements wirksam zu haben. Dies ist dann der Fall, wenn die
Impedanz 42 im Frequenzbereich des zweiten Funkdienstes ausreichend niederohmig ist,
so daß elektrisch beide Teile 1 und 2 in Serie geschaltet sind.
Vorteilhafte Ausführungsformen für diese niederohmige Verbindung im Fre
quenzbereich des zweiten Funkdienstes zeigen z. B. die Fig. 9 bis 11 sowie 12 bis 14. In
Fig. 10 und 12 erfolgt diese niederohmige Verbindung durch einen unmittelbar an der
Antennenspeisestelle 9 zwischen die beiden Leiter der Hochfrequenzleitung 20
geschalteten Serienresonanzkreis 44, dessen Resonanzfrequenz innerhalb des Frequenz
bandes des zweiten Funkdienstes liegt. Diesen Resonanzkreis im Bereich der
Antennenspeisestelle 9 anzuordnen ist allerdings technisch schwierig.
Einfacher und daher für erfindungsgemäße Antennen vorteilhaft wegen der günstigeren
Montagemöglichkeit im Bereich des Antennenfußes kann bei gleichartiger Wirkung auch
ein Serienresonanzkreis 44 verwendet
werden, der in einem Abstand von etwa
n(Lambda/2) (n ganzzahlig<1) des Gegentaktmodes der Wellen des zweiten Funkdienstes
auf der Hochfrequenzleitung 20 von der Antennenspeisestelle 9 entfernt zwischen die bei
den Leiter der Hochfrequenzleitung 20 geschaltet ist, wie dies beispielhaft Fig. 9 zeigt.
Des weiteren ergibt ein Parallelresonanzkreis 43 in einem Abstand von etwa (2n-
1)(Lambda/4) des Gegentaktmodes der Wellen des zweiten Funkdienstes auf der
Hochfrequenzleitung 20 von der Antennenspeisestelle 9 entfernt eine gleichartige Wirkung,
wenn dieser Resonanzkreis in den Leiter 11 der Hochfrequenzleitung 20 geschaltet ist, wie
dies die Beispiele der Fig. 11, 13 und 14 zeigen.
Im folgenden sollen konkrete Ausführungsbeispiele mit Angaben zur Geometrie für
erfindungsgemäße Kombinationsantennen für den Rundfunkempfang und für
Telefondienste erläutert werden.
Fig. 13 zeigt als Beispiel die Kombination für die Funkdienste des B-Netzes bei etwa
160 MHz (Lambda ca. 1,8 m) und des UKW-Bereichs um 100 MHz. Die einfachste Di
mensionierung für das B-Netz ergibt sich zu zwei je Lambda/4 langen Teilen des An
tennenelements, also zu je 45 cm. Diese Länge trägt in Fig. 13 die Bezeichnung 45. Mit der
sich so ergebenden Antennenimpedanz von ca. 72 Ohm bezüglich der An
tennenanschlußstelle 9 kann, wie anhand Fig. 1 bereits diskutiert, der erste Teil 1 des
Antennenelements direkt mit dem Innenleiter der Hochfrequenzleitung 20 im zweiten Ab
schnitt hochfrequent leitend verbunden werden, wenn diese den üblichen Wellenwiderstand
von 50 Ohm aufweist.
Im Beispiel der Fig. 13 ist der Abstand zwischen der Antennenspeisestelle 9 und dem
Ort, an dem der Parallelresonanzkreis 43 eingebracht ist, zu etwa 50 cm gewählt. Mit dem
elektrischen Verkürzungsfaktor von typisch 1,5 üblicher Hochfrequenzleitungen mit einem
Dielektrikum mit einer Dielektrizitätskonstanten von 2,25 entspricht dieser Abstand ¼
der UKW-Wellenlänge, so daß sich die Parallelresonanz in einen Serienresonanzkreis im
Bereich der Antennenspeisestelle 9 transformiert. Damit ergibt sich für den UKW-Bereich
ein Antennenelement mit einer Länge, die der Gesamtlänge der beiden Teile 1 und 2 des
Antennenelements entspricht, im Beispiel der Fig. 13 also etwa 90 cm.
Diese Länge entspricht derjenigen einer handelsüblichen passiven Teleskopantenne für
den UKW-Bereich, die in Kombination mit einer 150 Ohm-Hochfrequenzspeiseleitung
ohne Anpaßmaßnahmen zwischen Antennenelement und Hochfrequenzspeiseleitung verwendet
wird. Das Netzwerk 34 kann in diesem Fall sehr einfach ausgeführt werden in der Weise,
wie dies Fig. 13 zeigt: der Parallelresonanzkreis 50 ist auf den ersten Funkdienst abgestimmt
und verhindert so einen Stromfluß am unteren Ende des zweiten Teils 2 des An
tennenelements in diesem schmalbandigen Frequenzbereich. Im UKW-Bereich ist bei
geeigneter Dimensionierung dieser Parallelresonanzkreis 50 im Netzwerk 34 ausreichend
niederohmig und verändert die in der Praxis ausreichend gute Anpassung an der zweiten
Antennenanschlußstelle 27, 28 nicht.
Fig. 14 und Fig. 15 zeigen jeweils ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Kombinations
antenne für das Autotelefonnetz "C" bei etwa 460 MHz (Lambda ca. 0,7 m) und für den
UKW-Bereich. Dimensioniert man die beiden Teile 1 und 2 des Antennenelements wieder
jeweils zu Lambda/4, also zu je etwa 17,5 cm, so ergeben sich äquivalente An
passungsverhältnisse wie im Beispiel der Fig. 13, nun jedoch für das C-Netz. Die gesamte
Länge der Teile 1 und 2 beträgt dann etwa 35 cm. Mit dieser geringen Länge ist im UKW-
Bereich bei einer Ausführung als passive Antenne keine befriedigende
Grenzempfindlichkeit erreichbar.
Daher wird die Antenne dann vorteilhaft aktiv ausgeführt (aktive Antenne), das Netz
werk 34 enthält folglich mindestens ein aktives Element. Die Quellimpedanz 36 (Fig. 14),
die das erste aktive Element ansteuert, wird dabei in bekannter Weise derart ausgeführt,
daß sich Anpassungsverhältnisse mit einer geringen Rauschfehlanpassung ergeben. Diese
Impedanz 36 wird dabei aus der Impedanz 25 der zweiten Antennenspeisestelle
gegebenenfalls durch Transformation mit verlustarmen Blindelementen in einem trans
formierenden Netzwerk 49 gewonnen.
Um die Nullstelle der Stromverteilung am unteren Ende des zweiten Teils 2 des Anten
nenelements sicherzustellen, ist wieder der zusätzliche Sperrkreis 50 zwischen die An
schlußklemme 27 der zweiten Antennenspeisestelle und das transformierende Netzwerk 49
eingeschaltet.
Für eine äquivalente Empfangsleistung beim Empfang schwacher Stationen mit einer
derartigen aktiven Antenne im UKW-Bereich ist allerdings erfahrungsgemäß eine Länge
von mindestens 40 cm des in diesem Frequenzbereich wirksamen Antennenelements
erforderlich. Bei der Antenne nach Fig. 14 betrug diese jedoch nur etwa 35 cm mit der Folge
einer reduzierten Grenzempfindlichkeit.
Die Anordnung einer erfindungsgemäßen Antenne, die diesen Nachteil vermeidet, zeigt
Fig. 15. In diesem Beispiel ist die Anschlußklemme 27 der zweiten Antennenspeisestelle
unterhalb des Stromsperrglieds 10 angeordnet. Die Antenne ist damit für den ersten
Funkdienst um die Länge 30 erhöht über der Karosserie angebracht, für den zweiten
Funkdienst ergibt sich eine um den gleichen Betrag größere Länge des wirksamen
Antennennelements.
Wählt man diese Länge 30 z. B. zu etwa 5 cm, so ergibt sich für das UKW-Band eine
wirksame Länge des Antennenelements von insgesamt etwa 40 cm. Damit sind Emp
fangsleistungen als aktive Antenne zu realisieren, die einer ca. 90 cm langen passiven
Teleskopantenne gleichwertig sind.
In ähnlicher Weise, wie dies für die Kombination mit dem zweiten Funkdienst des
UKW-Empfangs erläutert wurde, kann eine erfindungsgemäße Antenne auch noch für den
LMK-Rundfunkempfang mitverwendet werden, wobei bei kurzen für den LMK-Bereich
wirksamen Antennenelementen wieder vorteilhaft das Prinzip der aktiven Antenne ver
wendet wird. Bei den tiefen Frequenzen des LMK-Bereichs wird hierzu vorteilhaft ein
Verstärker mit kapazitiv hochohmiger Eingangsimpedanz verwendet.
Ein Beispiel einer derartigen erfindungsgemäßen Kombinationsantenne für das
Telefonband des C-Netzes und für den Rundfunkempfang im UKW- und LMK-Bereich mit
Angaben für eine mögliche mechanische Gestaltung zeigt Fig. 16. Die Verstärker für die
beiden Rundfunkempfangsbereiche LMK und UKW sowie sämtliche weiteren diskreten
Bauelemente wie die Sperrkreise 43 und 50, der Ferrit 15 sowie die Drossel 54 und die
Kondensatoren 55 sind im Gehäusefuß 53 (Kunststoffgehäuse) untergebracht. Das
Antennenelement wird durch eine dünne Koaxialleitung gebildet, die oberhalb der
Speisestelle 9 vom Außenleiter befreit ist. Derartige Koaxialleitungen sind mit
Durchmessern des
Außenleiters bis herab zu etwa 1 mm verfügbar. Der erforderliche
Durchmesser wird nach unten im wesentlichen nur von der Spannungsfestigkeit der Leitung
bestimmt, die bei den abzustrahlenden Leistungen im Frequenzbereich des ersten Funk
dienstes ausreichend sein muß. Mechanisch wird diese Leitung vorteilhaft durch einen
elastischen Kunststoffstab 51 gehalten, wie er von im Handel erhältlichen aktiven
Rundfunkempfangsantennen her bekannt ist, wie sie speziell an der hinteren Dachkante
von Kombifahrzeugen montiert werden. Ein Schrumpfschlauch 52 fixiert im Beispiel der
Fig. 16 die Koaxialleitung am Kunststoffstab 51.
Die Signale des LMK-Bereichs werden, wie die Signale des UKW-Bereichs, an der
zweiten Antennenspeisestelle 27, 28 abgenommen. Um die LMK-Signale nicht durch die
Hochfrequenzleitung 20 im Bereich zwischen Stromsperrglied 10 und
Antennenanschlußstelle 14 kurzzuschließen, sind in beide Leiter der Hochfrequenzleitung
20 Kondensatoren 55 eingefügt, deren Kapazitätswert so gering gewählt ist, daß sich keine
unzulässig hohe kapazitive Belastung parallel zum Eingang des kapazitiv hochohmigen
LMK-Antennenverstärkers ergibt. Zu geringe Werte der Kapazität sind jedoch ebenfalls
nicht zulässig, da eine ausreichend niederohmige Verbindung für den ersten Funkdienst
sichergestellt sein muß. Typische Werte für die beiden Kondensatoren 55 liegen im
Bereich von 5 pF bis 10 pF.
Eine noch geringere Belastung im LMK-Bereich bei gleichzeitig noch geringerer
Serienimpedanz im C-Netz (erster Funkdienst) wird erreicht, wenn anstelle der
Kondensatoren 55 jeweils ein Serienresonanzkreis eingesetzt wird, dessen Reso
nanzfrequenz im Frequenzbereich des ersten Funkdienstes liegt. Auf diese Weise sind
Werte der Kondensatoren, die zusammen mit geeignet dimensionierten Spulen diese
Serienresonanzkreise bilden, im Bereich um 1 pF möglich.
Die Drossel 54 im Beispiel der Fig. 16 hat die Aufgabe, für die Frequenzen des LMK-
Bereichs die volle Länge des Antennenelements 1, 2 wirksam werden zu lassen. Diese
Drossel 54 ist daher so dimensioniert, daß sie im LMK-Bereich niederohmig und im UKW-
Bereich und im C-Netz-Band hochohmig ist. Diese Forderung ist wegen des großen
Frequenzunterschieds zwischen dem LMK-Band zum einen und den anderen Bändern zum
anderen leicht zu erfüllen.
Im Sendebetrieb des ersten Funkdienstes erfolgt eine Überkopplung der Signale auf die
zweite Antennenspeisestelle 27, 28. Dies kann zu einer unerwünscht hohen Aussteuerung
z. B. der aktiven Elemente im Verstärker eines aktiv ausgeführten Empfangszweigs im
Frequenzbereich des zweiten Funkdienstes mit der Gefahr von Kreuz- oder
Intermodulationsstörungen führen. In diesem Fall werden vorteilhaft Filter mit
Sperrwirkung für die Frequenzen des ersten Funkdienstes ins Netzwerk 34 einbezogen.
Claims (23)
1. Fahrzeugantenne für Funkdienste mit einem stabförmigen Antennenelement auf einer leit
fähigen Fahrzeugkarosserie mit einem Stromknoten der Sendestromverteilung am unteren Ende
des Antennenelements, welches untere Ende von der Karosserie für die Antennenströme im
Betriebsfrequenzbereich elektrisch isoliert ist, mit einer unsymmetrischen Antennenanschlußstelle
in der Nähe der Fahrzeugkarosserie, wobei das Antennenelement aus einem oberen ersten
Teil (1) und einem davon elektrisch isolierten unteren zweiten Teil (2) besteht und zwischen
den beiden Teilen (1, 2) die Speisestelle (9) der Antenne liegt,
dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des unteren Endes des zweiten Teils
(2) des Antennenelements zur Isolation mindestens ein Stromsperrglied (10) für die
Antennenströme zur leitfähigen Fahrzeugkarosserie vorhanden ist und daß etwa entlang der
Achse des zweiten Teils (2) eine aus zwei Leitern (11, 12) bestehende Hochfrequenzleitung
(20) geführt ist, oder daß der zweite Teil (2) durch eine solche gebildet ist, die an die beiden
Klemmen der Speisestellen (9) des Antennenelements angeschlossen ist und durch das Inndere
des Stromsperrglieds (10) hindurch zur unsymmetrischen Antennenanschlußstelle (14) geführt
ist.
2. Antenne nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung des Stromsperrglieds (10) die
Hochfrequenzleitung (20) durch einen Ferritring (15) geführt ist.
3. Antenne nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß als Stromsperrglied (10) die Hochfrequenzleitung
(20) spulenförmig aufgewickelt ist.
4. Antenne nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzleitung (20) im Bereich des
Stromsperrglieds (10) auf einen Ferrit (15) gewickelt ist (Fig. 3).
5. Antenne nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stromsperrglied (10) eine Kapazität (7) beinhaltet.
6. Antenne nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stromsperrglied (10) in einem Abstand (30),
welcher kurz im Vergleich zu einem Viertel der Freiraumwellenlänge im Frequenzbereich des
Funkdienstes ist, erhöht über der Karosserie (8) angebracht ist.
7. Antenne nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stromsperrglied (10) in einem Abstand (30),
der nicht kurz ist im Vergleich zu einem Viertel der Freiraumwellenlänge im Frequenzbereich
des Funkdienstes erhöht über der Karosserie (8) angebracht ist und daß weitere Stromsperrglieder
(10) vorhanden sind.
8. Antenne nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß in unterschiedlichen Abschnitten unterschiedliche
Wellenwiderstände für die Hochfrequenzleitung (20) zwischen Antennenspeisestelle (9) und
Antennenanschlußstelle (14) verwendet sind.
9. Antenne nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in unterschiedlichen Abschnitten gleiche oder
unterschiedliche Leitungstypen für die Hochfrequenzleitung (20), wie z. B. Zweidrahtleitung
oder Koaxialleitung, zwischen Antennenspeisestelle (9) und Antennenanschlußstelle (14) verwendet wird.
10. Antenne nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Speisestelle (9) verlustarme
Blindelemente (16) vorhanden sind und die Längen des ersten (1) und des zweiten Teils (2) des
Antennenelements derart gewählt sind, daß sich insgesamt reflexionsarme Anpassung ergibt.
11. Antenne nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß sie neben dem einen ersten Funkdienst noch für
einen zweiten Funkdienst ausgebildet ist und das Antennenelement im Frequenzbereich des
zweiten Funkdienstes als gegen die leitfähige Fahrzeugkarosserie (8) erregter Monopol betrieben
ist mit einer eigenen zweiten Speisestelle (27, 28) mit einer eigenen zweiten
Antennenanschlußstelle (32) in der Nähe der Fahrzeugkarosserie (8) und mit einem zwischen
zweiter Speisestelle (27, 28), und zweiter Antennenanschlußstelle (32) eingeschaltetem
Netzwerk (34).
12. Antenne nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußklemme (27) der zweiten
Speisestelle (21) oberhalb und die Anschlußklamme (28) unterhalb des Stromsperrglieds (10)
angebracht ist.
13. Antenne nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß beide Anschlußklemmen (27, 28) unterhalb des
Stromsperrglieds (10) angebracht sind.
14. Antenne nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzleitung (20) als Koaxialleitung
ausgeführt ist und die Anschlußklammen (27, 28) beide am Außenleiter dieser Koaxialleitung
angebracht sind.
15. Antenne nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk (34) einen verlustarmen
Transformator enthält.
16. Antenne nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk (34) als passives Netzwerk ausgeführt
ist (passive Antenne).
17. Antenne nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Funkdienst einen reinen
Empfangsbetrieb erfordert und das Netzwerk (34) auch aktive Elemente enthält (aktive
Antenne).
18. Antenne nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Quellimpedanz (36), aus der das erste aktive
Element angesteuert wird, so gestaltet ist, daß sich Anpassungsverhältnisse mit geringer
Rauschfehlanpassung ergeben.
19. Antenne nach einem der Ansprüche 11 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß im Frequenzbereich des zweiten Funkdienstes
elektrisch die gesamte Länge der beiden Teile (1) und (2) des Antennenelements wirksam ist.
20. Antenne nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Speisestelle (9) zwischen den
beiden Leitern der Hochfrequenzleitung (20) für die Frequenzen des zweiten Funkdienstes eine
elektrisch niederohmige Verbindung und für die Frequenzen des ersten Funkdienstes eine geringe
impedanzmäßige Belastung vorliegt.
21. Antenne nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antenne im zweiten Funkdienst als UKW-
Empfangsantenne verwendet ist.
22. Antenne nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antenne im zweiten Funkdienst als LMK-
Empfangsantenne verwendet ist.
23. Antenne nach einem der Ansprüche 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk (34) selektive Filter mit
Sperrwirkung für die Frequenzen des ersten Funkdienstes enthält.
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |