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DE4005218A1 - Verfahren zum kennzeichnen von roentgenfilmen mit patientendaten sowie roentgenfilmkassette und entlade-ladegeraet fuer roentgenfilmkassetten - Google Patents

Verfahren zum kennzeichnen von roentgenfilmen mit patientendaten sowie roentgenfilmkassette und entlade-ladegeraet fuer roentgenfilmkassetten

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DE4005218A1
DE4005218A1 DE4005218A DE4005218A DE4005218A1 DE 4005218 A1 DE4005218 A1 DE 4005218A1 DE 4005218 A DE4005218 A DE 4005218A DE 4005218 A DE4005218 A DE 4005218A DE 4005218 A1 DE4005218 A1 DE 4005218A1
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DE
Germany
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cassette
data
ray film
patient data
cassettes
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4005218A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Ort
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kodak GmbH
Original Assignee
Kodak GmbH
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Publication date
Application filed by Kodak GmbH filed Critical Kodak GmbH
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Priority to US07/651,711 priority patent/US5136626A/en
Priority to EP91101676A priority patent/EP0443372B1/de
Priority to AT91101676T priority patent/ATE137031T1/de
Priority to DE69118735T priority patent/DE69118735T2/de
Priority to JP3026467A priority patent/JPH04215647A/ja
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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B42/00Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means
    • G03B42/02Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means using X-rays
    • G03B42/04Holders for X-ray films
    • G03B42/047Holders for X-ray films provided with marking means

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Radiography Using Non-Light Waves (AREA)
  • Apparatus For Radiation Diagnosis (AREA)
  • Analysing Materials By The Use Of Radiation (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kennzeichnen von Rönt­ genfilmen mit Patientendaten, bei dem eine Röntgenfilmkassette und ein dieser zugeordneter Datenträger für die Patientendaten verwendet werden und bei dem der Röntgenfilm in einer Kenn­ zeichnungsbelichtung mit einem die Daten des Datenträgers dar­ stellenden Muster bildmäßig belichtet wird. Außerdem betrifft die Erfindung eine Röntgenfilmkassette sowie ein Entlade-Ladege­ rät für Röntgenfilmkassetten.
Durch die DE-PS 29 46 078 ist ein solches Verfahren bekannt, bei dem eine Röntgenfilmkassette mit einem lichtdicht verschließ­ baren Fenster, beispielsweise in der Art einer handelsüblichen X-D-Matic-Kassette, verwendet wird.
Bei diesem Verfahren, bei dem mittels einer Projektionsein­ richtung die Kennzeichnungsbelichtung durch das geöffnete Kasset­ tenfenster hindurch erfolgt, besteht die Gefahr einer Fehlkenn­ zeichnung. Es kann nämlich irrtümlicherweise das Projektionsgerät mit einem "falschen" Datenträger beschickt werden, oder es kann seitens der Bedienungsperson irrtümlich eine falsche, nicht dem im Projektionsgerät befindlichen Datenträger zugehörige Filmkassette in das Projektionsgerät eingelegt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kennzeichnungs­ verfahren der in Betracht stehenden Art aufzuzeigen, das eine größtmögliche Sicherheit gegen Fehlkennzeichnung bietet.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Verfahren der ein­ gangs genannten Art dadurch gelöst, daß als Datenträger eine an der Kassette vorgesehene, vom Kassettenäußeren her ansteuer­ bare LCD-Anordnung mit Speichereigenschaft verwendet wird und daß die Daten aus dem Datenträger maschinell ausgelesen und in Steuersignale umgesetzt werden, mittels deren die Kennzeich­ nungsbelichtung des Röntgenfilms gesteuert wird.
Dadurch, daß erfindungsgemäß eine Kassette verwendet wird, die den Datenträger als Bestandteil enthält, ist die Gefahr einer unrichtigen Zuordnung von Datenträger und Kassette aus­ geschlossen. Da außerdem als Datenträger eine vom Kassetten­ äußeren her ansteuerbare LCD-Anordnung benutzt wird, ist auch eine weitere mögliche Fehlerquelle vermeidbar, die darin be­ steht, in den Datenträger einen Datensatz einzulesen, der nicht zu der betreffenden Kassette paßt. Diese Gefahr ist bei der Erfindung vermieden, weil die Patientendaten unmittelbar bei der tatsächlichen Benutzung in die LCD-Anordnung eingelesen werden können, indem außenliegende Steuerkontakte der Kassette zum Einlesen der Daten angesteuert werden, während die Kassette in einem betreffenden Röntgengerät für die radiographische Bestrahlung eines betreffenden Körperteils des Patienten in Stellung gebracht ist. Das Röntgen- oder Bestrahlungsgerät kann zu diesem Zwecke an der Kassettenaufnahme eine Kontaktie­ rungseinrichtung aufweisen, die mit den Steuerkontakten der Kassette zusammenwirkt.
Aufgrund des weiteren Erfindungsmerkmals, daß die Daten aus dem Datenträger maschinell ausgelesen und für die Kennzeichnungs­ belichtung des Röntgenfilms verwendet werden, ist bei der Er­ findung auch die weitere, beim Stand der Technik gegebene Feh­ lerquelle ausgeschaltet, daß nicht richtig zugeordnete Daten bei der Kennzeichnungsbelichtung aufgezeichnet werden.
Die Speichereigenschaft der LCD-Anordnung kann bei einem Flüssig­ kristall mit einer nematischen Phase durch eine Haltespannung erreicht werden, die durch eine an der Kassette vorgesehene Stromversorgung zur Verfügung gestellt wird, z B. eine kleine eingebaute Batterie. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung einer LCD-Anordnung mit einer smektischen Phase (Typ SMECTIC A), die Memory-Fähigkeiten besitzt. In diesem Falle sind in der betreffenden Kassette keinerlei Batterien erforderlich, um die durch die Ansteuerung von außen her eingelesenen Daten zu halten. Diese bleiben auslesbar, bis eine neuerliche An­ steuerung der LCD-Anordnung zum Löschen der Daten erfolgt.
Wird eine Kassette verwendet, bei der die LCD-Anordnung an der Außenwand sichtbar ist, so ergibt sich der zusätzliche Vorteil, daß die eingelesenen Daten eine von außen sichtbare Markierung der Kassette bilden. Wenn die Daten im Zuge der Durchführung einer radiographischen Bestrahlung eingelesen werden, wird für das Bedienungspersonal ohne weiteres ablesbar, ob der in der Kassette befindliche Röntgenfilm bereits belichtet ist, was der Fall ist, wenn die LCD-Anordnung Daten zeigt.
Das Einlesen der Daten in die LCD-Anordnung kann je nach Be­ triebsorganisation des betreffenden Krankenhauses oder der betreffenden Ordination auf verschiedene Weise erfolgen. Wenn die Patientendaten beispielsweise in einem PC-Computersystem des Krankenhauses enthalten sind, kann der Datensatz bei Durch­ führen einer Röntgenaufnahme aus dem PC-Terminal abgerufen und in die im Röntgengerät eingelegte Filmkassette eingelesen werden. Wenn andererseits die Patienten mit einer Patienten- ID-Karte versehen sind, kann in Verbindung mit dem Röntgengerät ein Kartenleser vorgesehen sein, in den die ID-Karte des Patien­ ten eingesteckt wird und der, beispielsweise durch Auslesen eines Magnetstreifens oder dergleichen an der ID-Karte, den Datensatz in die LCD-Anordnung der Kassette einliest. Die Steue­ rung kann so ausgebildet sein, daß die Röntgenbestrahlung nur nach dem oder gleichzeitig mit dem Einlesen des Datensatzes auslösbar ist.
Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenfilm­ kassette mit einem Datenträger, in den Patientendaten einlesbar sind, zu schaffen, die insbesondere für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist. Diese Aufgabe ist bei einer derartigen Kassette erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als Datenträger eine LCD-Anordnung mit Speichereigenschaft (Typ SMECTIC A) vorgesehen ist, die an der Außenwand der Kassette zugängliche Steuerkontakte aufweist, über die die LCD-Anordnung vom Kassettenäußeren her zum Einlesen und Löschen der Patienten­ daten ansteuerbar ist.
Vorzugsweise ist die LCD-Anordnung an der Außenwand der Kassette so angeordnet, daß die eingelesenen Daten vom Kassettenäußeren sichtbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es auch, ein Entlade-Ladegerät für Röntgenfilmkassetten mit einem Datenträger für Patientendaten zu schaffen, das für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist und das einen lichtgeschützten Innen­ raum sowie Einrichtungen zum Öffnen von im Innenraum befind­ lichen Röntgenfilmkassetten, zum Entnehmen des bestrahlten Röntgenfilms aus den geöffneten Kassetten, zum Einlegen eines frischen Röntgenfilms in die geöffneten Kassetten und zum Ent­ wickeln des den Kassetten entnommenen Röntgenfilms besitzt.
Dieses Entlade-Ladegerät ist erfindungsgemäß dadurch gekenn­ zeichnet, daß es eine Belichtungsstation für eine bildmäßige Kennzeichnungsbelichtung des Röntgenfilms der geöffneten Kasset­ ten enthält und daß die Belichtungsstation durch Steuersignale eines Datenlesegerätes steuerbar ist, mittels dessen die Patien­ tendaten aus dem Datenträger der Kassetten auslesbar sind.
Als Datenlesegerät kann eine Scanner-Einrichtung üblicher Art verwendet werden. Vorzugsweise wird eine Scanner-Einrichtung verwendet, mittels deren alphanumerische Daten aus der den Datenträger der Kassetten bildenden LCD-Anordnung auslesbar sind.
Die Belichtungsstation des Entlade-Ladegerätes kann einen Schreib­ kopf mit einer durch Steuersignale der Scanner-Einrichtung steuerbaren LED-Anordnung zur bildmäßigen Kennzeichnungsbelich­ tung des Röntgenfilms aufweisen.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung im einzel­ nen erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine perspektivisch und stark schema­ tisch vereinfacht gezeichnete Ansicht einer einen Datenträger aufweisenden Röntgenfilmkassette und einer Einrichtung zum Einlesen von Patientendaten in den Datenträger der Kassette.
Eine Röntgenfilmkassette 1 ist, wenn man von der besonderen Art und Anordnung eines zugehörigen Datenträgers absieht, in bei derartigen Kassetten üblicher Art aufgebaut. Die Kassette besitzt demgemäß ein Kassettengehäuse, das geöffnet und ge­ schlossen werden kann und in dessen Innenraum ein Röntgenfilm, gegebenenfalls mit zugeordneten Verstärkerfolien, lichtdicht aufnehmbar ist. An einem Eckbereich der Breitseite der Kasset­ te 1 ist an deren Außenwand 3 ein Datenträger in Form einer LCD-Anordnung 5 so angebracht, daß deren Display 7 vom Kassetten­ äußeren her sichtbar ist, ohne daß ein Durchbruch in der Außen­ wand 3 gebildet wird. Bei der LCD-Anordnung 5 handelt es sich um eine solche mit Speichereigenschaft (Memory-Fähigkeit) . Diese Eigenschaft zeigt eine LCD-Anordnung vom Typ SMECTIC A, wie sie beim vorliegenden Ausführungsbeispiel Verwendung findet.
Bei einer derartigen LCD-Anordnung bleibt eine durch elektri­ sche Ansteuerung bewirkte Kristallorientierung auch nach Ab­ schalten der Steuerspannung erhalten. Das Löschen der einge­ lesenen und durch die beibehaltene Kristallorientierung ge­ speicherten Informationen geschieht durch neuerliches elek­ trisches Ansteuern durch Spannung entgegengesetzter Polarität. Für die Ansteuerung zum Einlesen von Daten in die LCD-Anord­ nung 5, die in dem rechteckförmigen Display 7 sichtbar erschei­ nen, und zum Ansteuern für das Löschen der eingelesenen Daten weist die LCD-Anordnung 5 eine Reihe von Steuerkontakten 9 auf, die an einem Kantenbereich an der Außenwand 3 der Kassette 1 zugänglich, also vom Kassettenäußeren her kontaktierbar sind. Die Steuerkontakte 9 sind einer geeigneten Anzeigematrix des Display 7 zugeordnet, beispielsweise für eine alphanumerische Darstellung der Daten mittels einer Sieben-Segment-Anzeige oder einer Punktmatrix.
Aufgrund der Speichereigenschaft der LCD-Anordnung 5 ist an oder in der Kassette 1 keine Stromversorgung (Batterie) für die LCD-Anordnung 5 erforderlich, weil, wie gesagt, nach An­ steuerung über die Steuerkontakte 9 die eingelesenen Daten im Display 7 erhalten bleiben, bis über die Steuerkontakte 9 ein neuerliches Ansteuern mit einer löschenden Spannung erfolgt.
Eine in der Figur gezeigte, als Ganzes mit 11 bezeichnete daten­ verarbeitende Einrichtung weist eine Tastatur 13 üblicher Art zur Dateneingabe sowie ein Einlesegerät 15 auf. Letzteres ent­ hält in der bei datenverarbeitenden Einrichtungen üblichen Weise einen Zwischenspeicher, in dem mehrere eingegebene Daten­ zeilen aufnehmbar sind, sowie ein LED-Anzeigefeld 17 auf, in dem die Daten des Zwischenspeichers sichtbar sind. Außerdem weist das Gerät 15 einen Steckschlitz 19 auf, in den die Kassette einführbar ist, wie es mit einem Pfeil 21 in der Figur ange­ deutet ist. Beim Einführen kommen die Steuerkontakte 9 in Kon­ taktberührung mit Gegenkontaktstücken des Gerätes 15, über die die LCD-Anordnung 5 so angesteuert wird, daß die dem Gerät 15 eingegebenen, im Anzeigefeld 17 sichtbaren Daten in die LCD-An­ ordnung 5 mittels eines im Gerät 15 befindlichen, der LCD-An­ ordnung 5 angepaßten Steuergerätes (Controllers) eingelesen werden, so daß die Daten im Display 7 sichtbar sind. Dort bleiben sie nach dem Herausziehen der Kassette 1 aus dem Schlitz 19 weiterhin sichtbar. Nachdem die Kassette 1 in einem betreffenden Röntgengerät zu dem gewünschten medizinischen Zweck radiogra­ phisch bestrahlt wurde, wird die Kassette 1 in üblicher Weise in ein Entlade-Ladegerät eingegeben. In dessen lichtgeschütztem Innenraum wird die Kassette 1 zum Entladen des bestrahlten Röntgenfilms geöffnet, der bestrahlte Röntgenfilm zum Entwickeln und Ausfertigen in eine Prozessoreinheit eingegeben und ein frischer Röntgenfilm in die Kassette eingelegt, bevor diese wieder verschlossen und aus dem Entlade-Ladegerät zur neuerlichen Verwendung ausgegeben wird. Ein Beispiel derartiger Geräte, die auch Multilader genannt werden, ist unter der Bezeichnung "Multi-Loader 700" im Handel erhältlich. Da das für die Durch­ führung der Erfindung zu benutzende Entlade-Ladegerät im großen ganzen den üblichen Multiladern entspricht, ist dieses in der Zeichnung nicht dargestellt.
Im Unterschied zu den üblichen Multiladern weist das Entlade- Ladegerät zur Durchführung der Erfindung lediglich folgende Zusatzeinrichtungen auf:
  • a) Eine Scanner-Einrichtung als Datenlesegerät,
  • b) eine Belichtungsstation und
  • c) eine Löschstation.
Bei dem Datenlesegerät handelt es sich um einen üblichen Scanner mittels dessen die im Display 7 der LCD-Anordnung 5 enthaltenen Daten auslesbar und in elektrische Steuersignale umsetzbar sind. Der Scanner kann an dem Eingabeschlitz des Entlade-Lade­ geräts so angeordnet sein, daß das Display 7 beim Einlaufen der Kassette 1 in das Entlade-Ladegerät abgetastet wird.
Die Belichtungsstation weist vorzugsweise einen durch die Steuer­ signale des Scanner steuerbare LED-Schreibeinheit zur bildmäßigen Belichtung des Röntgenfilms auf. Die Schreibeinheit ist vorzugs­ weise dem im Entlade-Ladegerät befindlichen Öffnungsmechanismus für die Kassette zugeordnet und legt sich nach dem Öffnen der Kassette kurzzeitig zum Belichtungsvorgang an den Röntgenfilm an.
Die Löschstation ist so angeordnet, daß die Kassette 1, bevor sie mit frischem Röntgenfilm geladen wieder aus dem Entlade-La­ degerät ausgegeben wird, mit ihren Steuerkontakten 9 an Lösch­ kontaktstücken der Löschstation kontaktierend zur Anlage kommt, wobei die Daten im Display 7 der LCD-Anordnung 5 gelöscht werden.
Anstelle der Tastatur 13 könnte das zum Einlesen der Patienten­ daten in die LCD-Anordnung 5 der Kassette 1 vorgesehene Gerät 15 in Datenverbindung mit einem PC-Terminal der betreffenden Rönt­ genabteilung stehen, wenn die Patientendaten in einem zentralen Computersystem des betreffenden Krankenhauses abgelegt sind. Alternativ könnte, wenn beispielsweise jeder Patient mit einer Patienten-ID-Karte versehen ist, anstelle der Tastatur 13 ein Kartenlesegerät vorgesehen sein, in das die Patienten-ID-Kar­ te vor einem betreffenden Röntgenvorgang eingesteckt wird, wobei die ID-Karte einen Magnetstreifen oder eine andere maschi­ nenlesbare Datenquelle aufweisen kann.
Das Gerät 15 könnte in die Röntgenapparatur integriert sein, also beispielsweise der Kassettenhalterung eines Röntgengerätes zugeordnet sein, so daß das Einlesen der Patientendaten in die LCD-Anordnung 5 unmittelbar beim Röntgenvorgang stattfin­ det.
Die vorstehende Beschreibung und die Zeichnung beschränken sich nur auf die Angabe von Merkmalen, die für die beispiels­ weise Verkörperung der Erfindung wesentlich sind. Soweit daher Merkmale in der Beschreibung und in der Zeich­ nung offenbart und in den Ansprüchen nicht genannt sind, dienen sie erforderlichenfalls auch zur Bestimmung des Gegenstandes der Erfindung.

Claims (13)

1. Verfahren zum Kennzeichnen von Röntgenfilmen mit Patientendaten, bei dem eine Röntgenfilmkassette und ein zugeordneter Datenträger für die Patientendaten verwendet werden und bei dem der Röntgenfilm in einer Kennzeichnungs­ belichtung mit einem die Daten des Datenträgers darstellenden Muster bildmäßig belichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß als Datenträger eine an der Kassette vorgesehene, vom Kassettenäußeren her ansteuerbare LCD-Anordnung mit Speicher­ eigenschaft verwendet wird und daß die Daten aus dem Daten­ träger maschinell ausgelesen und in Steuersignale umgesetzt werden, mittels deren die Kennzeichnungsbelichtung des Rönt­ genfilms gesteuert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Röntgenfilmkassette mit an ihrer Außenwand befind­ licher, von außen sichtbarer LCD-Anordnung verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine LCD-Anordnung vom Typ Smectic-A verwendet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansteuerung der LCD-Anordnung zum Einlesen der Patientendaten in zeitlichem oder räumlichem Zusammenhang mit der Durchführung einer radiographischen Röntgenbestrahlung der Kassette durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die radiographisch bestrahlte Kassette zum Entladen des Röntgenfilms, zum Entwickeln desselben und zum Neuladen der Kassette in ein Entlade-Ladegerät (Mul­ ti-Lader) eingegeben wird und daß die Patientendaten aus der LCD-Anordnung durch ein dem Entlade-Ladegerät zugeord­ netes Datenlesegerät ausgelesen werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das bildmäßige Belichten des Röntgenfilmes mit dem die Patientendaten darstellenden Muster in dem Entlade-Lade­ gerät durchgeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die LCD-Anordnung der Kassette im Entlade- Ladegerät zum Löschen zuvor eingelesener Patientendaten angesteuert wird.
8. Röntgenfilmkassette mit einem an deren Gehäuse vorgesehenen Datenträger, in den Patientendaten einlesbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß als Datenträger eine LCD-An­ ordnung (5) mit Speichereigenschaft vorgesehen ist, die an der Außenwand (3) der Kassette (1) zugängliche Steuer­ kontakte (9) aufweist, über die die LCD-Anordnung (5) vom Kassettenäußeren her zum Einlesen und Löschen der Patienten­ daten ansteuerbar ist.
9. Röntgenfilmkassette nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine LCD-Anordnung (5) vom Typ Smectic-A vorge­ sehen ist.
10. Röntgenfilmkassette nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die LCD-Anordnung (5) an der Außenwand (3) der Kassette (1) so angeordnet ist, daß die eingelesenen Daten vom Kassettenäußeren sichtbar sind.
11. Entlade-Ladegerät für Röntgenfilmkassetten mit einem Datenträger für Patientendaten, das einen lichtge­ schützten Innenraum sowie Einrichtungen zum Öffnen von im Innenraum befindlichen Röntgenfilmkassetten, zum Entnehmen des bestrahlten Röntgenfilms aus den geöffneten Kassetten, zum Einlegen eines frischen Röntgenfilms in die geöffneten Kassetten und zum Entwickeln des den Kassetten entnommenen Röntgenfilms besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Belichtungsstation für eine bildmäßige Kennzeichnungsbe­ lichtung des Röntgenfilms der geöffneten Kassetten (1) enthält und daß die Belichtungsstation durch Steuersignale eines Datenlesegerätes steuerbar ist, mittels dessen die Patien­ tendaten aus dem Datenträger der Kassetten (1) auslesbar sind.
12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Datenlesegerät für das Auslesen alphanumerischer, von einer LCD-Anordnung (5) angezeigter Daten vorgesehen ist.
13. Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Belichtungsstation einen Schreibkopf mit einer durch die Steuersignale des Datenlesegerätes steuerbaren LED-Anordnung zur bildmäßigen Kennzeichnungsbelichtung des Röntgenfilmes aufweist.
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