DE4005218A1 - Verfahren zum kennzeichnen von roentgenfilmen mit patientendaten sowie roentgenfilmkassette und entlade-ladegeraet fuer roentgenfilmkassetten - Google Patents
Verfahren zum kennzeichnen von roentgenfilmen mit patientendaten sowie roentgenfilmkassette und entlade-ladegeraet fuer roentgenfilmkassettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kennzeichnen von Rönt
genfilmen mit Patientendaten, bei dem eine Röntgenfilmkassette
und ein dieser zugeordneter Datenträger für die Patientendaten
verwendet werden und bei dem der Röntgenfilm in einer Kenn
zeichnungsbelichtung mit einem die Daten des Datenträgers dar
stellenden Muster bildmäßig belichtet wird. Außerdem betrifft
die Erfindung eine Röntgenfilmkassette sowie ein Entlade-Ladege
rät für Röntgenfilmkassetten.
Durch die DE-PS 29 46 078 ist ein solches Verfahren bekannt,
bei dem eine Röntgenfilmkassette mit einem lichtdicht verschließ
baren Fenster, beispielsweise in der Art einer handelsüblichen
X-D-Matic-Kassette, verwendet wird.
Bei diesem Verfahren, bei dem mittels einer Projektionsein
richtung die Kennzeichnungsbelichtung durch das geöffnete Kasset
tenfenster hindurch erfolgt, besteht die Gefahr einer Fehlkenn
zeichnung. Es kann nämlich irrtümlicherweise das Projektionsgerät
mit einem "falschen" Datenträger beschickt werden, oder es
kann seitens der Bedienungsperson irrtümlich eine falsche,
nicht dem im Projektionsgerät befindlichen Datenträger zugehörige
Filmkassette in das Projektionsgerät eingelegt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kennzeichnungs
verfahren der in Betracht stehenden Art aufzuzeigen, das eine
größtmögliche Sicherheit gegen Fehlkennzeichnung bietet.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Verfahren der ein
gangs genannten Art dadurch gelöst, daß als Datenträger eine
an der Kassette vorgesehene, vom Kassettenäußeren her ansteuer
bare LCD-Anordnung mit Speichereigenschaft verwendet wird und
daß die Daten aus dem Datenträger maschinell ausgelesen und
in Steuersignale umgesetzt werden, mittels deren die Kennzeich
nungsbelichtung des Röntgenfilms gesteuert wird.
Dadurch, daß erfindungsgemäß eine Kassette verwendet wird,
die den Datenträger als Bestandteil enthält, ist die Gefahr
einer unrichtigen Zuordnung von Datenträger und Kassette aus
geschlossen. Da außerdem als Datenträger eine vom Kassetten
äußeren her ansteuerbare LCD-Anordnung benutzt wird, ist auch
eine weitere mögliche Fehlerquelle vermeidbar, die darin be
steht, in den Datenträger einen Datensatz einzulesen, der nicht
zu der betreffenden Kassette paßt. Diese Gefahr ist bei der
Erfindung vermieden, weil die Patientendaten unmittelbar bei
der tatsächlichen Benutzung in die LCD-Anordnung eingelesen
werden können, indem außenliegende Steuerkontakte der Kassette
zum Einlesen der Daten angesteuert werden, während die Kassette
in einem betreffenden Röntgengerät für die radiographische
Bestrahlung eines betreffenden Körperteils des Patienten in
Stellung gebracht ist. Das Röntgen- oder Bestrahlungsgerät
kann zu diesem Zwecke an der Kassettenaufnahme eine Kontaktie
rungseinrichtung aufweisen, die mit den Steuerkontakten der
Kassette zusammenwirkt.
Aufgrund des weiteren Erfindungsmerkmals, daß die Daten aus dem
Datenträger maschinell ausgelesen und für die Kennzeichnungs
belichtung des Röntgenfilms verwendet werden, ist bei der Er
findung auch die weitere, beim Stand der Technik gegebene Feh
lerquelle ausgeschaltet, daß nicht richtig zugeordnete Daten
bei der Kennzeichnungsbelichtung aufgezeichnet werden.
Die Speichereigenschaft der LCD-Anordnung kann bei einem Flüssig
kristall mit einer nematischen Phase durch eine Haltespannung
erreicht werden, die durch eine an der Kassette vorgesehene
Stromversorgung zur Verfügung gestellt wird, z B. eine kleine
eingebaute Batterie. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung
einer LCD-Anordnung mit einer smektischen Phase (Typ SMECTIC A),
die Memory-Fähigkeiten besitzt. In diesem Falle sind in der
betreffenden Kassette keinerlei Batterien erforderlich, um
die durch die Ansteuerung von außen her eingelesenen Daten
zu halten. Diese bleiben auslesbar, bis eine neuerliche An
steuerung der LCD-Anordnung zum Löschen der Daten erfolgt.
Wird eine Kassette verwendet, bei der die LCD-Anordnung an
der Außenwand sichtbar ist, so ergibt sich der zusätzliche
Vorteil, daß die eingelesenen Daten eine von außen sichtbare
Markierung der Kassette bilden. Wenn die Daten im Zuge der
Durchführung einer radiographischen Bestrahlung eingelesen
werden, wird für das Bedienungspersonal ohne weiteres ablesbar,
ob der in der Kassette befindliche Röntgenfilm bereits belichtet
ist, was der Fall ist, wenn die LCD-Anordnung Daten zeigt.
Das Einlesen der Daten in die LCD-Anordnung kann je nach Be
triebsorganisation des betreffenden Krankenhauses oder der
betreffenden Ordination auf verschiedene Weise erfolgen. Wenn
die Patientendaten beispielsweise in einem PC-Computersystem
des Krankenhauses enthalten sind, kann der Datensatz bei Durch
führen einer Röntgenaufnahme aus dem PC-Terminal abgerufen
und in die im Röntgengerät eingelegte Filmkassette eingelesen
werden. Wenn andererseits die Patienten mit einer Patienten-
ID-Karte versehen sind, kann in Verbindung mit dem Röntgengerät
ein Kartenleser vorgesehen sein, in den die ID-Karte des Patien
ten eingesteckt wird und der, beispielsweise durch Auslesen
eines Magnetstreifens oder dergleichen an der ID-Karte, den
Datensatz in die LCD-Anordnung der Kassette einliest. Die Steue
rung kann so ausgebildet sein, daß die Röntgenbestrahlung nur
nach dem oder gleichzeitig mit dem Einlesen des Datensatzes
auslösbar ist.
Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenfilm
kassette mit einem Datenträger, in den Patientendaten einlesbar
sind, zu schaffen, die insbesondere für die Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist. Diese Aufgabe ist
bei einer derartigen Kassette erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß als Datenträger eine LCD-Anordnung mit Speichereigenschaft
(Typ SMECTIC A) vorgesehen ist, die an der Außenwand der Kassette
zugängliche Steuerkontakte aufweist, über die die LCD-Anordnung
vom Kassettenäußeren her zum Einlesen und Löschen der Patienten
daten ansteuerbar ist.
Vorzugsweise ist die LCD-Anordnung an der Außenwand der Kassette
so angeordnet, daß die eingelesenen Daten vom Kassettenäußeren
sichtbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es auch, ein Entlade-Ladegerät für
Röntgenfilmkassetten mit einem Datenträger für Patientendaten
zu schaffen, das für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet ist und das einen lichtgeschützten Innen
raum sowie Einrichtungen zum Öffnen von im Innenraum befind
lichen Röntgenfilmkassetten, zum Entnehmen des bestrahlten
Röntgenfilms aus den geöffneten Kassetten, zum Einlegen eines
frischen Röntgenfilms in die geöffneten Kassetten und zum Ent
wickeln des den Kassetten entnommenen Röntgenfilms besitzt.
Dieses Entlade-Ladegerät ist erfindungsgemäß dadurch gekenn
zeichnet, daß es eine Belichtungsstation für eine bildmäßige
Kennzeichnungsbelichtung des Röntgenfilms der geöffneten Kasset
ten enthält und daß die Belichtungsstation durch Steuersignale
eines Datenlesegerätes steuerbar ist, mittels dessen die Patien
tendaten aus dem Datenträger der Kassetten auslesbar sind.
Als Datenlesegerät kann eine Scanner-Einrichtung üblicher Art
verwendet werden. Vorzugsweise wird eine Scanner-Einrichtung
verwendet, mittels deren alphanumerische Daten aus der den
Datenträger der Kassetten bildenden LCD-Anordnung auslesbar
sind.
Die Belichtungsstation des Entlade-Ladegerätes kann einen Schreib
kopf mit einer durch Steuersignale der Scanner-Einrichtung
steuerbaren LED-Anordnung zur bildmäßigen Kennzeichnungsbelich
tung des Röntgenfilms aufweisen.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung im einzel
nen erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine perspektivisch und stark schema
tisch vereinfacht gezeichnete Ansicht einer einen Datenträger
aufweisenden Röntgenfilmkassette und einer Einrichtung zum
Einlesen von Patientendaten in den Datenträger der Kassette.
Eine Röntgenfilmkassette 1 ist, wenn man von der besonderen
Art und Anordnung eines zugehörigen Datenträgers absieht, in
bei derartigen Kassetten üblicher Art aufgebaut. Die Kassette
besitzt demgemäß ein Kassettengehäuse, das geöffnet und ge
schlossen werden kann und in dessen Innenraum ein Röntgenfilm,
gegebenenfalls mit zugeordneten Verstärkerfolien, lichtdicht
aufnehmbar ist. An einem Eckbereich der Breitseite der Kasset
te 1 ist an deren Außenwand 3 ein Datenträger in Form einer
LCD-Anordnung 5 so angebracht, daß deren Display 7 vom Kassetten
äußeren her sichtbar ist, ohne daß ein Durchbruch in der Außen
wand 3 gebildet wird. Bei der LCD-Anordnung 5 handelt es sich
um eine solche mit Speichereigenschaft (Memory-Fähigkeit) .
Diese Eigenschaft zeigt eine LCD-Anordnung vom Typ SMECTIC A,
wie sie beim vorliegenden Ausführungsbeispiel Verwendung findet.
Bei einer derartigen LCD-Anordnung bleibt eine durch elektri
sche Ansteuerung bewirkte Kristallorientierung auch nach Ab
schalten der Steuerspannung erhalten. Das Löschen der einge
lesenen und durch die beibehaltene Kristallorientierung ge
speicherten Informationen geschieht durch neuerliches elek
trisches Ansteuern durch Spannung entgegengesetzter Polarität.
Für die Ansteuerung zum Einlesen von Daten in die LCD-Anord
nung 5, die in dem rechteckförmigen Display 7 sichtbar erschei
nen, und zum Ansteuern für das Löschen der eingelesenen Daten
weist die LCD-Anordnung 5 eine Reihe von Steuerkontakten 9
auf, die an einem Kantenbereich an der Außenwand 3 der Kassette 1
zugänglich, also vom Kassettenäußeren her kontaktierbar sind.
Die Steuerkontakte 9 sind einer geeigneten Anzeigematrix des
Display 7 zugeordnet, beispielsweise für eine alphanumerische
Darstellung der Daten mittels einer Sieben-Segment-Anzeige
oder einer Punktmatrix.
Aufgrund der Speichereigenschaft der LCD-Anordnung 5 ist an
oder in der Kassette 1 keine Stromversorgung (Batterie) für
die LCD-Anordnung 5 erforderlich, weil, wie gesagt, nach An
steuerung über die Steuerkontakte 9 die eingelesenen Daten
im Display 7 erhalten bleiben, bis über die Steuerkontakte 9
ein neuerliches Ansteuern mit einer löschenden Spannung erfolgt.
Eine in der Figur gezeigte, als Ganzes mit 11 bezeichnete daten
verarbeitende Einrichtung weist eine Tastatur 13 üblicher Art
zur Dateneingabe sowie ein Einlesegerät 15 auf. Letzteres ent
hält in der bei datenverarbeitenden Einrichtungen üblichen
Weise einen Zwischenspeicher, in dem mehrere eingegebene Daten
zeilen aufnehmbar sind, sowie ein LED-Anzeigefeld 17 auf, in
dem die Daten des Zwischenspeichers sichtbar sind. Außerdem
weist das Gerät 15 einen Steckschlitz 19 auf, in den die Kassette
einführbar ist, wie es mit einem Pfeil 21 in der Figur ange
deutet ist. Beim Einführen kommen die Steuerkontakte 9 in Kon
taktberührung mit Gegenkontaktstücken des Gerätes 15, über
die die LCD-Anordnung 5 so angesteuert wird, daß die dem Gerät 15
eingegebenen, im Anzeigefeld 17 sichtbaren Daten in die LCD-An
ordnung 5 mittels eines im Gerät 15 befindlichen, der LCD-An
ordnung 5 angepaßten Steuergerätes (Controllers) eingelesen
werden, so daß die Daten im Display 7 sichtbar sind. Dort bleiben
sie nach dem Herausziehen der Kassette 1 aus dem Schlitz 19
weiterhin sichtbar. Nachdem die Kassette 1 in einem betreffenden
Röntgengerät zu dem gewünschten medizinischen Zweck radiogra
phisch bestrahlt wurde, wird die Kassette 1 in üblicher Weise
in ein Entlade-Ladegerät eingegeben. In dessen lichtgeschütztem
Innenraum wird die Kassette 1 zum Entladen des bestrahlten
Röntgenfilms geöffnet, der bestrahlte Röntgenfilm zum Entwickeln
und Ausfertigen in eine Prozessoreinheit eingegeben und ein
frischer Röntgenfilm in die Kassette eingelegt, bevor diese
wieder verschlossen und aus dem Entlade-Ladegerät zur neuerlichen
Verwendung ausgegeben wird. Ein Beispiel derartiger Geräte,
die auch Multilader genannt werden, ist unter der Bezeichnung
"Multi-Loader 700" im Handel erhältlich. Da das für die Durch
führung der Erfindung zu benutzende Entlade-Ladegerät im großen
ganzen den üblichen Multiladern entspricht, ist dieses in der
Zeichnung nicht dargestellt.
Im Unterschied zu den üblichen Multiladern weist das Entlade-
Ladegerät zur Durchführung der Erfindung lediglich folgende
Zusatzeinrichtungen auf:
- a) Eine Scanner-Einrichtung als Datenlesegerät,
- b) eine Belichtungsstation und
- c) eine Löschstation.
Bei dem Datenlesegerät handelt es sich um einen üblichen Scanner
mittels dessen die im Display 7 der LCD-Anordnung 5 enthaltenen
Daten auslesbar und in elektrische Steuersignale umsetzbar
sind. Der Scanner kann an dem Eingabeschlitz des Entlade-Lade
geräts so angeordnet sein, daß das Display 7 beim Einlaufen
der Kassette 1 in das Entlade-Ladegerät abgetastet wird.
Die Belichtungsstation weist vorzugsweise einen durch die Steuer
signale des Scanner steuerbare LED-Schreibeinheit zur bildmäßigen
Belichtung des Röntgenfilms auf. Die Schreibeinheit ist vorzugs
weise dem im Entlade-Ladegerät befindlichen Öffnungsmechanismus
für die Kassette zugeordnet und legt sich nach dem Öffnen der
Kassette kurzzeitig zum Belichtungsvorgang an den Röntgenfilm
an.
Die Löschstation ist so angeordnet, daß die Kassette 1, bevor
sie mit frischem Röntgenfilm geladen wieder aus dem Entlade-La
degerät ausgegeben wird, mit ihren Steuerkontakten 9 an Lösch
kontaktstücken der Löschstation kontaktierend zur Anlage kommt,
wobei die Daten im Display 7 der LCD-Anordnung 5 gelöscht werden.
Anstelle der Tastatur 13 könnte das zum Einlesen der Patienten
daten in die LCD-Anordnung 5 der Kassette 1 vorgesehene Gerät 15
in Datenverbindung mit einem PC-Terminal der betreffenden Rönt
genabteilung stehen, wenn die Patientendaten in einem zentralen
Computersystem des betreffenden Krankenhauses abgelegt sind.
Alternativ könnte, wenn beispielsweise jeder Patient mit einer
Patienten-ID-Karte versehen ist, anstelle der Tastatur 13 ein
Kartenlesegerät vorgesehen sein, in das die Patienten-ID-Kar
te vor einem betreffenden Röntgenvorgang eingesteckt wird,
wobei die ID-Karte einen Magnetstreifen oder eine andere maschi
nenlesbare Datenquelle aufweisen kann.
Das Gerät 15 könnte in die Röntgenapparatur integriert sein,
also beispielsweise der Kassettenhalterung eines Röntgengerätes
zugeordnet sein, so daß das Einlesen der Patientendaten in
die LCD-Anordnung 5 unmittelbar beim Röntgenvorgang stattfin
det.
Die vorstehende Beschreibung und die Zeichnung beschränken
sich nur auf die Angabe von Merkmalen, die für die beispiels
weise Verkörperung der Erfindung wesentlich sind.
Soweit daher Merkmale in der Beschreibung und in der Zeich
nung offenbart und in den Ansprüchen nicht genannt sind, dienen
sie erforderlichenfalls auch zur Bestimmung des Gegenstandes
der Erfindung.
Claims (13)
1. Verfahren zum Kennzeichnen von Röntgenfilmen mit
Patientendaten, bei dem eine Röntgenfilmkassette und ein
zugeordneter Datenträger für die Patientendaten verwendet
werden und bei dem der Röntgenfilm in einer Kennzeichnungs
belichtung mit einem die Daten des Datenträgers darstellenden
Muster bildmäßig belichtet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß als Datenträger eine an der Kassette vorgesehene, vom
Kassettenäußeren her ansteuerbare LCD-Anordnung mit Speicher
eigenschaft verwendet wird und daß die Daten aus dem Daten
träger maschinell ausgelesen und in Steuersignale umgesetzt
werden, mittels deren die Kennzeichnungsbelichtung des Rönt
genfilms gesteuert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Röntgenfilmkassette mit an ihrer Außenwand befind
licher, von außen sichtbarer LCD-Anordnung verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine LCD-Anordnung vom Typ Smectic-A verwendet
wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ansteuerung der LCD-Anordnung zum
Einlesen der Patientendaten in zeitlichem oder räumlichem
Zusammenhang mit der Durchführung einer radiographischen
Röntgenbestrahlung der Kassette durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die radiographisch bestrahlte Kassette
zum Entladen des Röntgenfilms, zum Entwickeln desselben
und zum Neuladen der Kassette in ein Entlade-Ladegerät (Mul
ti-Lader) eingegeben wird und daß die Patientendaten aus
der LCD-Anordnung durch ein dem Entlade-Ladegerät zugeord
netes Datenlesegerät ausgelesen werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das bildmäßige Belichten des Röntgenfilmes mit dem die
Patientendaten darstellenden Muster in dem Entlade-Lade
gerät durchgeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die LCD-Anordnung der Kassette im Entlade-
Ladegerät zum Löschen zuvor eingelesener Patientendaten
angesteuert wird.
8. Röntgenfilmkassette mit einem an deren Gehäuse
vorgesehenen Datenträger, in den Patientendaten einlesbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß als Datenträger eine LCD-An
ordnung (5) mit Speichereigenschaft vorgesehen ist, die
an der Außenwand (3) der Kassette (1) zugängliche Steuer
kontakte (9) aufweist, über die die LCD-Anordnung (5) vom
Kassettenäußeren her zum Einlesen und Löschen der Patienten
daten ansteuerbar ist.
9. Röntgenfilmkassette nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine LCD-Anordnung (5) vom Typ Smectic-A vorge
sehen ist.
10. Röntgenfilmkassette nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die LCD-Anordnung (5) an der Außenwand (3)
der Kassette (1) so angeordnet ist, daß die eingelesenen
Daten vom Kassettenäußeren sichtbar sind.
11. Entlade-Ladegerät für Röntgenfilmkassetten mit
einem Datenträger für Patientendaten, das einen lichtge
schützten Innenraum sowie Einrichtungen zum Öffnen von im
Innenraum befindlichen Röntgenfilmkassetten, zum Entnehmen
des bestrahlten Röntgenfilms aus den geöffneten Kassetten,
zum Einlegen eines frischen Röntgenfilms in die geöffneten
Kassetten und zum Entwickeln des den Kassetten entnommenen
Röntgenfilms besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß es eine
Belichtungsstation für eine bildmäßige Kennzeichnungsbe
lichtung des Röntgenfilms der geöffneten Kassetten (1) enthält
und daß die Belichtungsstation durch Steuersignale eines
Datenlesegerätes steuerbar ist, mittels dessen die Patien
tendaten aus dem Datenträger der Kassetten (1) auslesbar
sind.
12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Datenlesegerät für das Auslesen alphanumerischer,
von einer LCD-Anordnung (5) angezeigter Daten vorgesehen
ist.
13. Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Belichtungsstation einen Schreibkopf mit
einer durch die Steuersignale des Datenlesegerätes steuerbaren
LED-Anordnung zur bildmäßigen Kennzeichnungsbelichtung des
Röntgenfilmes aufweist.
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