DE4004729A1 - Wegwerfbare hygienebinde - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft wegwerfbare Hygienebinden oder
-einlagen, die eine höhere Gewähr für Dichtheit aufweisen
und insbesondere einen wirkungsvolleren Kontakt mit den
Außenflächen des Perinealbereichs eines Benutzers haben,
wodurch das Risiko der Undichtheit an den Seiten des Pro
duktes vermindert wird.
Im Sinne der Erfindung sind hygienische Binden insbesondere
absorbierende Mittel, die außerhalb des weiblichen Körpers
verwendet werden sollen, im allgemeinen während der Men
struationszeit, um den Monatsfluß und andere Vaginal
flüssigkeiten aufzunehmen und zurückzuhalten.
Wegwerfbare Hygienebinden sind so ausgelegt, daß sie nach
der Aufnahme der Flüssigkeiten aus dem weiblichen Körper,
ohne noch einmal verwendet zu werden, weggeworfen werden.
Hygienebinden sind Artikel des allgemeinen Verbrauchs in
der modernen Gesellschaft und können beispielsweise in drei
Kategorien eingeteilt werden, nämlich:
Tampons,
Damenbinden, und
Hybridbinden, die die Eigenschaften der anderen
beiden Arten haben.
Tampons,
Damenbinden, und
Hybridbinden, die die Eigenschaften der anderen
beiden Arten haben.
Tampons sind Einlagen, die den Monatsfluß innerhalb der
Vagina aufnehmen können, ohne daß die Kleider der Benutze
rin beschmutzt werden. Sie werden als die besten Schutzmit
tel angesehen. In der Praxis können Funktionsfehler bei
ihrer Anwendung auftreten betreffend ihre Eigenschaft sich
bei der Aufnahme von Flüssigkeit radial so auszudehnen, daß
durch die Expansion des Tampons der vaginale Kanal abge
dichtet und verschlossen wird. Außerdem gibt es Frauen, die
aus physischen oder psychologischen Gründen keine Tampons
als wirkungsvolle weibliche Schutzmaßnahmen verwenden kön
nen. Schließlich können Tampons Einführungs- und
Entnahmeprobleme verursachen; gelegentlich sind sie klebrig
und schwer zu handhaben, und aus gesundheitlichen Gründen
unterliegt ihre Verwendung in einigen Fällen medizinischen
Einschränkungen.
Die sogenannten Hybridbinden weisen Eigenschaften von Tam
pons und äußerlich zu verwendenden Damenbinden auf. Ge
legentlich werden sie Einlagen oder Labialkissen, Vorhof-
Einlagen genannt, wobei eine teilweise oder vollständige
Einführung in den Scheidenvorhof erfolgt.
In vielen in der Literatur beschriebenen Fällen wird das
anatomische Zusammenwirken der Einlage mit dem Körper der
Benutzerin nicht berücksichtigt, insofern, als die empfind
lichen Hautgewebe oft durch die obstruktive Geometrie
gewisser Strukturelemente erweitert werden, d.h., die soge
nannten Labialkissen reiben an sehr empfindlichen Urogeni
talbereichen, wie der Vaginalöffnung, der Harnröhrenöffnung
und/oder der Klitoris. In anderen Fällen ist es notwendig,
daß eine Binde mit einem Bereich, der innerhalb des Schei
denvorhofs liegt, fest an der Intimkleidung der Benutzerin
befestigt wird, und in den meisten Fällen führt dies zu
einer Reibwirkung innerhalb dieses empfindlichen Bereichs.
So wird gemäß den US-A 20 92 342 und 39 05 372 ein Element
innerhalb der Vaginalöffnung physikalisch an einen äußeren
Teil gebunden, so daß die relativen Bewegungen zwischen dem
Körper der Benutzerin und der darunter liegenden Struktur
der Einlage Unbehagen, Reizungen und sogar Schmerzen verur
sachen. In ähnlicher Weise werden in der US-A 39 83 873
Seitenteile bzw. Lappen beschrieben, die sich gegen die
Wände des Labialraums anlegen, um die Haltekräfte der Binde
zu erhöhen. Es gibt noch andere Vorhof-Einlagen, die so
ausgelegt sind, daß die Reizfaktoren durch die relativen
Bewegungen des Körpers und des Produkts und der Kleider der
Benutzerin beseitigen (z.B. wie in US-A 47 42 245 beschrie
ben); jedoch ist dieses Produkt außerordentlich anspruchs
voll und teuer in der Herstellung.
Ferner wurden Binden zur Verwendung außerhalb des Körpers
in der Nähe des Vulvabereichs zur Aufnahme des Monatsflus
ses, anderer Vaginalflüssigkeiten und möglicherweise Urin
bei inkontinenten Frauen entwickelt.
In ihrer einfachsten und häufigsten Form weisen diese Ein
lagen bzw. Binden einen absorbierenden Kern zwischen einer
flüssigkeitsdurchlässigen Schicht oder Folie auf der Vor
derseite (gelegentlich als "Oberschicht" bezeichnet) und
einer flüssigkeitsundurchlässigen Rückschicht auf.
Der absorbierende Kern, hier gelegentlich als "absorbieren
des Element" bezeichnet, ist so ausgelegt, daß er den
Monatsfluß und andere Vaginalflüssigkeiten aufnimmt und
absorbiert. Der absorbierende Kern kann zerkleinerte Zell
stoffasern, Polymerschaumstoffe, Pflanzenzellstoff, natür
liche oder synthetische Fasern oder ein anderes Material
enthalten, das die Monatsflüsse oder andere Körperflüssig
keiten absorbieren kann. Im allgemeinen werden Zellstoffa
sern als Hauptbestandteil des absorbierenden Kerns von
außen anzuwendenden Binden benutzt.
Die flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht liegt am Körper
der Benutzerin an, wenn die Binde benutzt wird, und läßt
den Monatsfluß oder andere Vaginalflüssigkeiten durch, so
daß sie von dem darunter liegenden absorbierenden Kern
absorbiert werden können. Diese Oberschicht ist im allge
meinen ein flüssigkeitsdurchlässiger, nicht gewebter Stoff
oder eine perforierte Kunststoffolie. Obwohl die Ober
schicht hydrophil sein kann, ist sie vorzugsweise hydro
phob. In diesem Fall gehen der Monatsfluß oder andere
Flüssigkeiten durch die flüssigkeitsdurchlässige Ober
schicht durch, die Oberschicht fühlt sich aber, da sie
hydrophob ist, trocken an, was das Produkt bei der Anwen
dung angenehmer macht. Die perforierten Kunststoffolien
sind im allgemeinen an sich hydrophob. Nicht gewebte Stoffe
können, wenn sie nicht aus hydrophoben Fasern sind, durch
Behandlung mit beispielsweise einer wasserabweisenden
Appretur, wie Fluor enthaltenden Chemikalien oder Wachse
mulsionen, hydrophob gemacht werden.
Die flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht verhindert, daß
die vom absorbierenden Kern angesammelte Flüssigkeit aus
der hygienischen Binde ausfließt und die Kleidung der
Benutzerin beschmutzt. Die Rückschicht ist im allgemeinen
eine dünne Kunststoffolie, wie Polyethylen, obwohl sie in
einigen Fällen auch aus anderem Material bestehen kann,
beispielsweise einem nicht gewebten Stoff, der so behandelt
worden ist, daß er flüssigkeitsundurchlässig ist. Gegebe
nenfalls kann die Rückseite für Wasserdampf durchlässig
sein, d.h. sie kann Wasserdampf durchlassen und zugleich
für Flüssigkeiten undurchlässig sein.
Das Ablaufen, und am häufigsten ist im allgemeinen das
Ablaufen von Monatsblut an den Seiten, ist selbst in sehr
geringen Mengen für die Benutzerin sehr unangenehm und
peinlich. Deshalb war es bei der Entwicklung derartiger
Produkte das Ziel des Fachmanns, den Flüssigkeitsdurchfluß
in Richtung Z zu maximieren (wobei berücksichtigt wird, daß
in einer dreidimensionalen Darstellung die Achsen X und Y
die horizontale Ebene darstellen und die Achse Z senkrecht
zu dieser Ebene gerichtet ist). Außer den technischen Grün
den, die dieses Ziel rechtfertigen, gibt es psychologische
Gründe für das Ziel, daß ein schneller Abfluß in Z-Richtung
die Verfärbung auf der Binde minimiert und, zusammen mit
einer relativ trockenen Oberschicht, das Sicherheitsgefühl
erhöht und die auf einem Versagen der Binde, beispielsweise
durch Undichtheit, verursachte Peinlichkeit vermindert
wird.
Die herkömmliche Binde ist ein ganz gewöhnliches, längli
ches, rechteckiges Produkt, das ohne Rücksicht auf die Ana
tomie der Benutzerin hergestellt worden ist. D.h., bei der
Anwendung kann sich dieses Produkt verformen, wodurch die
Aufnahmefähigkeit beträchtlich vermindert und das Auftreten
von Undichtheit begünstigt werden.
Von diesem Produkt ausgehend wurden viele Verbesserungen
vorgenommen, die direkt oder indirekt zu einer höheren
Dichtheit führten:
- - die absorbierenden Schichten sind anatomischer als ein Rechteck, beispielsweise in Form einer Sanduhr, herge stellt;
- - die Binde als Ganzes erhielt eine Muschelform, um einen besseren Sitz zwischen den Beinen der Benutzerin näher an ihrem Perinealbereich zu erreichen;
- - es wurden Oberschichten verwendet, die den Durchfluß der Flüssigkeit zum absorbierenden Element optimieren und ihren Rückfluß in die entgegengesetzte Richtung verhindern;
- - es wurden kompliziertere Strukturen entwickelt, bei spielsweise ein absorbierendes Element, das in seinem Mittelbereich dicker ist, um die Abflußstelle und die Binde einander näher zu bringen, Seitenlappen, die Abflußsperren bilden, oder überlappende Strukturen, wie beispielsweise in US-A 44 25 130 beschrieben;
- - die Absorptionsfähigkeit wurde erhöht, beispielsweise durch Verwendung entweder von absorbierenden Fasern oder superabsorbierenden Polymeren, durch Verändern der Dichte innerhalb und entlang der herkömmlichen, absorbierenden Schicht oder durch Verwendung von Schichten aus unterschiedlichen Materialien, usw.
Aus dieser Liste von Verbesserungen ist ersichtlich, daß
die Optimierung des Produkts dieses immer komplizierter,
anspruchsvoller und teurer in bezug auf den erreichten Nut
zen macht, was wiederum den Preis für den Endverbraucher
erhöht.
Bei der Untersuchung der Gründe für das Auftreten von
Undichtheit bei Damenbinden wurde festgestellt, daß der Weg
des Vaginalabflusses zu dem Punkt, an dem er mit dem Pro
dukt, das solche Flüssigkeiten aufnimmt und zurückhält,
zusammentrifft, möglichst kurz gehalten werden muß. Das
zeigt sich auch dadurch, daß jeder Abstand es der Flüssig
keit ermöglicht, mehr oder weniger über die der Abfluß
stelle benachbarte Haut zu fließen, was wiederum beispiels
weise von der Viskosität und der Oberflächenspannung einer
solchen Flüssigkeit abhängt. In einigen Fällen kann die
Flüssigkeit sogar außerhalb der Reichweite der absorbieren
den Schicht abfließen und so Unbehagen, Peinlichkeit und
das Gefühl von Unsicherheit für die Benutzerin bedeuten.
Das führt zu dem Schluß, daß eine Struktur mit einer ausge
zeichneten Leistungsfähigkeit, was Absorption und Flüssig
keitshaltefähigkeit betrifft, nur von dem Moment an
erreicht werden kann, in dem die Flüssigkeit mit einer sol
chen Struktur in Berührung kommt und nicht vorher.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die Nachteile des
Standes der Technik zu überwinden und eine wegwerfbare
Hygienebinde zur Verfügung zu stellen, welche die Gefahr
von Undichtheit an den Seiten wirkungsvoll verringert, ohne
neue Materialien und komplizierte und anspruchsvolle Struk
turen, die schwer herzustellen sind, verwenden zu müssen,
sowie einfach und wirkungsvoll ist und ein günstiges
Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine wegwerfbare
Hygienebinde, die gekennzeichnet ist durch mindestens eine
durch Verdichtung erhältliche Linie entlang oder in der
Nähe jedes Längsrandes der Binde. Diese Linien sind genü
gend weit voneinander entfernt, so daß der durch die
Oberschenkel der Benutzerin ausgeübte Druck auf das Produkt
eine Ausstülpung zum Körper der Benutzerin hin bildet, in
die die Flüssigkeiten abfließen können.
Die Funktion der Binde gemäß der Erfindung beruht auf der
Tatsache, daß bei Benutzung des Produkts sein Mittelbereich
durch die Schenkel der Benutzerin komprimiert wird. Durch
dieses Verdichten wird das Material zwischen den beiden
Linien zum Körper der Benutzerin hin gedrückt, wodurch mehr
Material für die Absorption an der Abflußstelle zur Verfü
gung steht, d.h., dort, wo der Absorptionsbedarf am größten
ist. Auf diese Weise wird ein freies Fließen der Flüssig
keit mit der Möglichkeit, über die Haut zu entweichen ver
hindert und somit die Leckagegefahr reduziert.
Sind die beiden Linien,wie beim Stand der Technik, nicht
vorhanden, so kann sich das absorbierende Material unter
dem Oberschenkeldruck der Benutzerin vom Körper weg bewegen
oder eine zufällige Konfiguration annehmen, die keinen bes
seren Kontakt an der Abflußstelle bringt.
D.h., daß, im Gegensatz zu herkömmlichen Binden, die weg
werfbare Hygienebinde gemäß der Erfindung eine Ausstülpung
des absorbierenden Materials ermöglicht, um den Kontakt mit
dem Körper der Benutzerin zu optimieren, ohne daß zusätzli
ches absorbierendes Material für diesen Zweck verwendet
werden muß.
Der hier verwendete Ausdruck "Verdichtungslinie" oder
"durch Verdichtung erhaltene Linie" bedeutet, daß der Kör
per der Hygienebinde einem solchen Druck entlang einer
Linie unterworfen wird, daß auf unelastische Weise eine
höhere Dichte als das umgebende Material erhalten wird.
Derartige Linien - es müssen mindestens zwei davon vorhan
den sein - können gerade oder nicht gerade sowie zueinander
und zu den Längsrändern parallel sein, sie können auch jede
Tiefe aufweisen. Vorzugsweise verlaufen die Linien zu den
Längsrändern parallel, ihre Breite beträgt weniger als 5
mm, weil sie auf diese Weise die Bildung der Ausstülpung
begünstigen, wenn das Produkt Benutzung genommen wird.
Eine Linie, die durch eine hohe Verdichtung erhalten wird,
ist gegenüber einer Linie, die durch niedrige Verdichtung
erreicht wird, bevorzugt, weil sie die Fähigkeit der absor
bierenden Schicht zur Bildung der Ausstülpung zum Körper
der Benutzerin hin unter dem Druck der Oberschenkel begün
stigt. Eine Verdichtung über einen gewissen Wert hat jedoch
den Nachteil, daß eine Linie aus hartem Material entsteht,
die wiederum für die Benutzerin unbehaglich sein kann. Eine
einzige Verdichtungslinie entlang jedes Längsrandes ist
bevorzugt. Geeignet sind aber auch zwei oder mehr benach
barte Linien entlang jedes Längsrandes oder auch andere
Konfigurationen, die sich nicht nachteilig auf die Ausbil
dung der Ausstülpung während der Benutzung des Produkts
auswirken.
Der Ausdruck "Längsrand" bezieht sich auf die Ränder ent
lang des absorbierenden Materials der erfindungsgemäßen
Binde. Dieser Ausdruck bezieht sich nicht auf die Längsrän
der entlang des Produkts, die auch Seitenlappen aufweisen
können, die über das absorbierende Element hinaus ragen.
Der Ausdruck "entlang oder in der Nähe jedes Längsrandes"
bedeutet, daß der Abstand von einer durch Verdichtung
erhaltenen Linie zum nächstliegenden Längsrand geringer ist
als der Abstand zwischen dieser einen Linie und der anderen
durch Verdichtung erhaltenen Linie an dem gegenüberliegen
den Längsrand. Da die Verdichtungslinien wegen ihrer größe
ren Dichte Bereiche bevorzugter Flüssigkeitsleitung sind,
sind sie den Längsrändern nicht so nahe, daß eine Leckage
gefahr auftritt, aber auch nicht so nahe beieinander, daß
die Bildung der oben angegebenen Ausstülpung verhindert
wird. Vorzugsweise beträgt der Abstand einer Verdichtungs
linie zum nächstliegenden Längsrand etwa 5 bis 30%, insbe
sondere etwa 5 bis 20% der Breite des absorbierenden Ele
ments.
Der Abstand zwischen den Verdichtungslinien hängt auch von
dem oder den Materialien ab, die das absorbierende Material
bilden und die beispielsweise unterschiedliche Elastizität,
Dichte oder Faserlänge haben können. Eine spezifische
Eigenschaft der Verdichtungslinien ist, daß sie bevorzugte
Abflußwege für Flüssigkeiten darstellen, und deshalb die
ausgetretene Flüssigkeit in Bereiche leiten oder dochtartig
ansaugen, die weiter von der Abflußstelle entfernt sind,
d.h., sie verteilen die Flüssigkeit homogener und schneller
über das ganze absorbierende Element, so daß der Flüssig
keit weniger Zeit zur Verfügung steht, mit der Haut der
Benutzerin in Berührung zu kommen, und eine Leckage vermie
den wird, die auftreten würde, wenn viel Menstruationsflüs
sigkeit an einer einzigen Stelle ohne Verdichtungslinien
zur leichteren Verteilung abfließt.
Bei einigen praktischen Ausführungsformen herkömmlicher
Hygienebinden werden elastische Mittel in Kombination mit
Seitenlappen entlang des Produkts und eine Watteschicht aus
Zellstoffasern als absorbierendes Element verwendet.
Festzustellen ist, daß eine gewisse Verdichtung des
absorbierenden Elements während der Lagerung des Produkts
auftritt. Diese elastischen Mittel geben dem Produkt anato
mische Krümmungen und Falten, und die Elastizität der
Zellstoffasern ermöglicht es diesem, sich bevorzugt nahe
den anatomischen Krümmungen und Falten einzubetten, so daß
sie unerwünschten Bereichen höherer Dichte und folglich
geringerer Absorptionsgeschwindigkeit, gewöhnlich an der
Stelle des menstruellen Abflusses nachgeben. Die Verdich
tungslinien verleihen der Zellstoffwatte Kohäsion und daher
Widerstandsfähigkeit gegenüber elastischen Bewegungen ihrer
Fasern an für das Produkt günstigen Stellen, z.B. entlang
der Längsränder, wo sie die ausgetretene Flüssigkeit zu
entfernteren Bereichen des absorbierenden Elements führen
und die oben angegebene Ausstülpung bei Benutzung der Binde
herbeiführen können.
Unter dem "Körper" der Binde ist hier zu verstehen, daß
dieser zumindest das absorbierende Element umfaßt und gege
benenfalls noch aus anderen Schichten bestehen kann, z.B.
der Oberschicht und der Rückschicht, die auf, unter oder in
dem Körper angeordnet sind. Die Verdichtungslinien können
somit gegebenenfalls nur in das absorbierende Element oder
in jedes andere Strukturelement, das den Körper der Binde
enthält, hineingepreßt werden. Beispielsweise können die
Verdichtungslinien sowohl in der Oberschicht als auch im
absorbierenden Element hergestellt werden.
Das bevorzugte Verfahren zur Herstellung der Verdichtungs
linien besteht darin, daß auf den Absorptionskörper ein
Reliefmuster aus einem entsprechenden Material und der
gewünschten Form aufgebracht und gepreßt wird, so daß das
Material des absorbierenden Elements genügend geprägt wird,
falls nötig durch Warmpressen, um Verdichtungslinien her
vorzurufen. Die mit dem Reliefmuster in Berührung gebrachte
Oberfläche des absorbierenden Elements ist die dem Körper
der Benutzerin zugewandte Seite; im anderen Fall führt der
durch die Oberschenkel der Benutzerin ausgeübte Druck zur
ungünstigen Bildung der Ausstülpung auf derjenigen Seite
des absorbierenden Elements, die vom Körper abgewandt ist.
Ein Beispiel für eine großtechnische Herstellung der erfin
dungsgemäßen Binde besteht darin, auf dem Umfang eines
Drehzylinders eine Anzahl gleicher Reliefmuster anzubringen
und die das absorbierende Element bildende Watte zwischen
diesem Zylinder und einem Förderband unter ausreichendem
Druck durchzuführen, um die Verdichtungslinien auf der Wat
ten herzustellen.
Die wegwerfbare Hygienebinde gemäß der Erfindung ist nicht
auf eine spezielle Strukturart begrenzt und kann folgende
Merkmale aufweisen:
- - flüssigkeitsdurchlässige Deckschichten aus einem nicht gewebten Stoff oder perforierten Kunststoffolien, mit oder ohne Prägung, allein oder in Kombination mit anderen Materialien, mit entweder hydrophoben oder hydrophilen oder anderen Eigenschaften,
- - eine einschichtige oder mehrschichtige Lage aus Holz oder anderem Pflanzenzellstoff, Polymer- oder natürli chem Schaumstoff, hydrophoben Fasern, entweder allein oder miteinander vermischt, die superabsorbierende Polymere mit Bereichen unterschiedlicher Dichte auf weisen,
- - gegebenenfalls Mittel zum Befestigen der Binde an der Bekleidung der Benutzerin,
- - eine äußere Rückschicht aus entweder ganz oder teil weise hydrophobem Material oder Materialien, atmungs aktiv oder nicht, als Einzel- oder Mehrfachschicht,
- - gegebenenfalls elastische Mittel,
- - in rechteckiger Form, in Form einer Sanduhr oder jeder anderen entsprechenden Form.
Die Verdichtungslinien müssen dicht an den Längsrändern des
Bereiches liegen, der den Monatsfluß aufnehmen soll, und
sollten eine Länge von vorzugsweise etwa 1 bis 12 cm und
insbesondere etwa 2 bis 8 cm haben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung befin
den sich die Verdichtungslinien nicht nur entlang der
Längsränder, sondern erstrecken sich komplementär in die
Bereiche, die den Monatsfluß nicht direkt aufnehmen, son
dern vielmehr eine zueinander hinführende Richtung aufwei
sen, bis sie sich treffen und in beiden Richtungen weiter
geführt wird. Dadurch wird eine schnellere und homogenere
Verteilung der im absorbierenden Element gesammelten Flüs
sigkeit optimiert.
Die Erfindung betrifft aber auch Ausführungsformen, in
denen sich die Verdichtungslinien nicht treffen oder radial
unterteilt sind, oder auch Ausführungsformen, die die ge
sammelte Flüssigkeit verteilen, ohne die Fähigkeit, eine
Ausstülpung zwischen den Verdichtungslinien unter dem Ober
schenkeldruck der Benutzerin zu bilden, nachteilig zu
beeinflussen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der schematischen
Zeichnung eines ausführungsbeispiels einer wegwerfbaren
Hygienebinde näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a eine Draufsicht des Produkts vor der Thermo
kontraktion der verwendeten elastischen Mit
tel,
Fig. 1b einen schematischen Querschnitt entlang der
Linie I-I der Fig. 1a,
Fig. 2a eine perspektivische Ansicht der Binde in
Fig. 1 nach der Thermokontraktion der ver
wendeten elastischen Mittel,
Fig. 2b einen schematischen Querschnitt entlang der
Linie II-II in Fig. 2a,
Fig. 3 einen schematischen Querschnitt der Form,
die die Binde der Fig. 1 einnimmt, wenn sie
benutzt wird, und
Fig. 4 eine schematische Darstellung anderer Anord
nungen der Verdichtungslinien, die in ande
ren Ausführungsformen der Erfindung verwen
det werden können.
In der Zeichnung ist eine äußerlich anzuwendende Hygiene
binde 30 länglicher Form mit abgerundeten oberen und unte
ren Enden 16 bzw. 17 gezeigt. Sie besteht aus einer flüs
sigkeitsdurchlässigen Oberschicht 1, einem absorbierenden
Element oder absorbierenden Kern 3 und einer flüssig
keitsundurchlässigen Rückschicht 2. Die Binde 30 enthält
außerdem ein Paar elastischer Elemente 6, 6′, die sich an
den sich längs erstreckenden Seitenrändern 18 bzw. 19 der
Binde befinden. Die Binde 30 weist Verdichtungslinien
(Kompressionslinien) 10, 11, 12 a, 12 b, 12 c, 12 d, 13 a und
13 b auf, die im folgenden näher erläutert werden. Aus Fig.
1b ist z. B. ersichtlich, daß die Oberschicht 1 und die
Rückschicht 2 sich über die gleiche Breite erstrecken. Die
Schichten 1 und 2 sind auch gleich lang. Dagegen ist die
Länge des absorbierenden Elements 3 geringer als die Länge
der Ober- und Rückschichten, und ihre Breite geringer als
die Breite der Ober- und Rückschichten. Das absorbierende
Element 3 weist ein Paar sich längs erstreckender Seiten
ränder 9, 9′, einen abgerundeten oberen Rand 21 und einen
abgerundeten unteren Rand 22 auf, die zusammen den Umfang
des absorbierenden Elements bilden. Das absorbierende Ele
ment befindet sich zwischen der Oberschicht 1 und der Rück
schicht 2, wie aus Fig. 1b am besten ersichtlich ist. Die
Oberschicht 1 und die Rückschicht 2 werden an den Randtei
len miteinander z.B. durch Heißsiegeln befestigt, d.h. an
jenen Teilen, die zwischen dem Umfang des absorbierenden
Elements 3 und dem Umfang der Binde 30 liegen, der durch
den erwähnten oberen Rand 16, den unteren Rand 17 und die
der in der angegebenen Weise miteinander befestigten
Schichten 1 und 2 entstehen sich längs erstreckende Seiten
lappen 4, 5 in der Binde 30.
Zwischen der Oberschicht 1 und der Rückschicht 2 befinden
sich elastische Elemente 6, 6′ in den Längslappen 4, 5 der
Binde 30. Diese elastischen Elemente befinden sich in einem
gedehnten, aber elastisch zusammenziehbaren Zustand, wenn
die Binde 30, wie in Fig. 1a, flach ausgebreitet ist. Wenn
sich die elastischen Elemente aus ihrem gedehnten Zustand
heraus zusammenziehen, nimmt die Binde eine "bootähnliche"
Form gemäß Fig. 2a ein. Die elastischen Elemente können ein
oder mehrere Gummi-Monofilamente sein, die beispielsweise
mittels eines Heißschmelzklebers zwischen der Oberschicht
und der Rückschicht gemäß Fig. 1b befestigt sind. Vorzugs
weise wird jedoch ein Streifen eines thermoplastischen
Films, der sich zusammenzieht und nach Hitzebehandlung ela
stisch wird, als elastisches Element verwendet. Verschie
dene durch Hitze schrumpfbare thermoplastische Filme, die
nach der Hitzeschrumpfung elastische Eigenschaften haben,
sind bekannt. Erfindungsgemäß werden vorzugsweise Streifen
eines durch Hitze schrumpfbaren Ethylen- und Vinylazetat-
Copolymers mit einem Grundgewicht von etwa 35 g/cm2, einer
Länge von etwa 13 cm, einer Breite von etwa 1 cm und einer
Dicke von etwa 30µm verwendet.
Die elastischen Elemente haben vorzugsweise eine Länge, die
etwa 60% der Binde 30 beträgt, und sind von einem Ende zum
anderen der Binde zentriert. Die angegebenen Streifen aus
hitzeschrumpfbarem Copolymer werden in ihrem entspannten
Zustand zwischen den Ober- und Rückschichten unter Verwen
dung einer Anordnung zum Heißsiegeln befestigt, wodurch
eine Reihe von im Abstand angeordneten, quer orientierten
Befestigungslinien 7 entsteht (Fig. 1a). Die Befestigungs
linien 7 sind voneinander durch Bereiche 8 getrennt, in
denen keine Versiegelung vorhanden ist. Werden die durch
Hitze schrumpfbaren elastischen Elemente 6 zwischen der
Oberschicht und der Rückschicht durch das oben angegebene
Heißsiegeln befestigt, so ziehen sich die Elemente 6, 6′
unter der Einwirkung der angewandten Hitze zusammen und
erhalten dadurch ihre elastischen Eigenschaften. Werden die
durch Hitze schrumpfbaren elastischen Elemente 6, 6′
beispielsweise mit einem Klebstoff befestigt, so müssen die
Elemente anschließend mit Hitze behandelt werden, z.B.
Heißluft, damit sie sich zusammenziehen und ihre elasti
schen Eigenschaften erhalten. Befinden sich die elastischen
Elemente 6, 6′ im zusammmengezogenen Zustand, nimmt die
Binde 30 die anatomische, muschelförmige Konfiguration
gemäß Fig. 2a und 2b an. Die Seitenlappen 4, 5 und deren
benachbarte Bereiche der Binde werden nach oben angehoben,
wie Fig. 2b zeigt, so daß die Lappen einen Winkel von etwa
30° mit der horizontalen Ebene 36 der Binde 30 im ausge
breiteten Zustand gemäß Fig. 1b bilden.
Vorzugsweise besteht die flüssigkeitsdurchlässige Ober
schicht 1 aus einem nichtgewebten Stoff aus heißversiegel
baren Polyesterfasern mit einem Grundgewicht von 22 g/m mit
144 Perforationen pro 6,45 cm2 (square inch). Die flüssig
keitsundurchlässige Schicht 2 besteht vorzugsweise aus
einer Polyethylenfolie mit einem Grundgewicht von 19 g/cm2
und einer Dicke von etwa 0,020 mm. Besteht die Oberschicht
1 aus heißversiegelbaren Polyesterfasern und die Rück
schicht 2 aus Polyethylen, so können die Oberschicht und
die Rückschicht an ihren Randteilen durch Hitze versiegelt
werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht das
absorbierende Element 3 aus einer Schicht aus 100% Zell
wollflausch mit einem Gewicht von etwa 7 g. Bei einer typi
schen Hygienebinde ist das absorbierende Element 3 etwa 20 cm
lang und etwa 6 cm breit. Das absorbierende Element 3
befindet sich in bekannter Weise zwischen der flüssigkeits
durchlässigen Oberschicht 1 und der flüssigkeitsundurchläs
sigen Rückschicht 2.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist die Hygiene
binde 30 ein erstes Paar von Verdichtungslinien 10, 11 auf,
die parallel zu den sich längs erstreckenden Seitenrändern
9, 9′ des absorbierenden Elements 3 verlaufen. Für eine
Hygienebinde 30 mit einer Länge von 22 cm sind Verdich
tungslinien 10, 11 etwa 6 cm lang (zwischen den Punkten A
und B sowie A′ und B′ in Fig. 1a) und etwas nach innen im
Abstand (etwa 0,8 cm) von den Längsseitenrändern 9, 9′ des
absorbierenden Elements 3 angeordnet. Die Verdichtungsli
nien 10, 11 sind im wesentlichen in der Mitte zwischen den
oberen und unteren Rändern der Binde angeordnet.
Bei einer zweiten und bevorzugteren Ausführungsform der
Erfindung weist die Hygienebinde 30 noch vier weitere Ver
dichtungslinien auf. Wie Fig. 1a zeigt, verläuft ein Paar
von Verdichtungslinien in einem Winkel von den Enden jeder
Verdichtungslinie 10, 11 zu Punkten (C und C′ in Fig. 1a),
die auf der Längsmittellinie 33 der Hygienebinde 30 liegen.
So verläuft am oberen Ende der Binde 30 eine dritte Ver
dichtungslinie 12 a vom oberen Ende A′ der ersten Verdich
tungslinie 10 zu einem ersten Punkt C auf der Mittellinie
33 zwischen dem Ende A und dem oberen Rand 16 der Binde.
Entsprechend erstreckt sich eine vierte Verdichtungslinie
12 b vom oberen Ende A der zweiten Verdichtungslinie 11 zum
ersten Punkt C. Ein zweites Paar von im Winkel angeordneten
Verdichtungslinien 12 c und 12 d befindet sich in der Nähe
des unteren Teils der Hygienebinde. Eine fünfte Verdich
tungslinie 12 c verläuft vom unteren Ende B′ der ersten Ver
dichtungslinie 10 zu einem zweiten Punkt C′ auf der Mittel
linie 33 zwischen dem Ende B′ und dem unteren Rand 17 der
Binde 30. Eine sechste Verdichtungslinie 12 d verläuft vom
unteren Ende B der zweiten Verdichtungslinie 11 zum zweiten
Punkt C′ auf der Mittellinie 33.
Sind die Verdichtungslinien 10, 11, 12 a, 12 b, 12 c und 12 d
in der gerade beschriebenen Weise angeordnet, so bilden sie
eine längliche hexagonale Konfiguration, wie Fig. 1a zeigt.
Aus Fig. la ist auch ersichtlich, daß die erste Verdich
tungslinie 10 und die zweite Verdichtungslinie 11 parallel
zueinander und zu den Seitenrändern 9, 9′ des absorbieren
den Elements 3 verlaufen. Bei einer typischen Hygienebinde
30 mit einer Länge von etwa 22 cm und einer Breite von etwa
8 cm, die ein absorbierendes Element 3 mit einer Länge von
etwa 20 cm und einer Breite von etwa 6 cm aufweist, haben
die Verdichtungslinien 10 und 11 eine Länge von etwa 6 cm
und eine Breite von etwa 0,15 cm. Zweckmäßigerweise haben
die Verdichtungslinien 10 und 11 einen Abstand von etwa 4 cm.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die
Hygienebinde ein weiteres Paar Verdichtungslinien entlang
der Längsmittellinie 33 auf. Aus Fig. 1a ist ersichtlich,
daß eine siebte Verdichtungslinie 13 a vom Punkt C zum Punkt
D auf der Längsmittellinie 33 in Richtung des oberen Endes
der Hygienebinde verläuft. Entsprechend verläuft eine achte
Verdichtungslinie 13 d vom Punkt C′ zum Punkt D′ auf der
Längsmittellinie 33 in Richtung des unteren Endes der
Hygienebinde. Haben die Binde 30 und die Verdichtungslinien
10, 11, 12 a, 12 b, 12 c und 12 d die typischen angegebenen
Längen, so sind die Verdichtungslinien 13 a und 13 b zweck
mäßigerweise 1,5 cm lang. Für den Fachmann ist ersichtlich,
daß die verschiedenen, hier angegebenen Abmessungen für die
Binde 30, das absorbierende Element 3 und die verschiedenen
Verdichtungslinien nur Beispiele sind und daß diese Abmes
sungen verändert werden können.
Zur Bildung der Verdichtungslinien kann eine Stahlplatte
mit Rippen, die dem gewünschten Verdichtungslinienmuster
entsprechen, verwendet werden. So kann beispielsweise das
absorbierende Element auf einer feststehenden Fläche pla
ziert und dann mit der Stahlplatte bedeckt werden, so daß
ihre Rippen mit der Oberseite des absorbierenden Elements
in Berührung kommen. Die Stahlplatte wird dann gegen das
absorbierende Element gedrückt, wobei eine hydraulische
Presse (Norgren) mit einem Druck von 630 mbar (9 psi) zur
Bildung der Verdichtungslinien verwendet wird.
Fig. 3 zeigt die Binde der Fig. 2 bei der Benutzung, ein
gebracht in den Perinealbereich 40 der Benutzerin. Unter
dem Druck der Oberschenkel 12 und 13 der Benutzerin bildet
sich die Ausstülpung 14 zwischen den Verdichtungslinien 10
und 11. Die Lappen 4 und 5 liegen an den Oberschenkeln der
Benutzerin an und verhindern so wirkungsvoll eine seitliche
Leckage.
Fig. 4 zeigt drei Beispiele von erfindungsgemäß angeordne
ten Verdichtungslinien. In Fig. 4a treffen sich die Ver
dichtungslinien nicht; in Fig. 4b treffen sich die Verdich
tungslinien und laufen radial zu den äußersten Bereichen
der Binde auseinander; in Fig. 4c sind zwei Verdichtungsli
nien entlang jedes Längsrandes angeordnet.
Die erfindungsgemäße Hygienebinde gemäß Fig. 2 wurde in
einer Gruppe von 17 Frauen untersucht.
Jede Frau erhielt 7 erfindungsgemäße Binden, d. h. mit Ver
dichtungslinien (im folgenden mit Gruppe A-Binden bezeich
net) sowie 7 weitere, diesen Binden entsprechende Binden,
jedoch ohne die Verdichtunglinien (im folgenden mit Gruppe
B-Binden bezeichnet).
Jede Frau trug die Binden während der Menstruation, wobei
sie die Binden der Gruppe A und B abwechselnd benutzte.
Jede Binde wurde durchschnittlich vier Stunden benutzt.
Nach Benutzung wurde jede Binde auf die Bildung der Aus
stülpung in der Mitte und das Auftreten von Undichtheit an
den Seiten untersucht. Dabei wurden folgende Ergebnisse
erhalten:
- - 40% mehr Binden der Gruppe A als der Gruppe B wiesen die Bildung der Ausstülpung in der Mitte auf, wodurch bewiesen ist, daß die Verwendung von Verdichtungslinien zu der Bil dung dieser Ausstülpung führt.
- - 5% weniger Binden der Gruppe A als der Gruppe B zeigten Zeichen von Undichtheit an den Seiten, woraus ersichtlich ist, daß die Ausstülpung gemäß der Erfindung in der Nähe der Ausflußstelle eine Undichtheit verhindern hilft.
Claims (12)
1. Wegwerfbare Hygienebinde, mit
- - einem absorbierenden Element (3),
- - einer flüssigkeitsdurchlässigen Schicht (1) an der dem Körper zugewandten Oberseite,
- - einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (2) an der dem Körper abgewandten Rückseite,
- - elastischen Elementen (6, 6′) und
- - sich längserstreckenden Seitenrändern (4, 5), gekennzeichnet durch mindestens eine durch Verdichtung erhaltene Linie (10, 11, 12 a, 12 b, 12 c, 12 d, 13 a, 13 b) entlang und in der Nähe jedes Längsrandes (9, 9′) des absorbierenden Elements (3).
2. Hygienebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verdichtungslinie 1 bis 12 cm lang ist.
3. Hygienebinde nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verdichtungslinie 2 bis 8 cm lang ist.
4. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie 1,5 bis 5 mm
breit ist.
5. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie parallel zu
den Längsrändern (9, 9′) des absorbierenden Elements
(3) verläuft.
6. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrer Verdichtungslinien zueinan
der parallel sind.
7. Hygienebinde nach einem der Ansprüche bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie(n) in das
absorbierende Element (3) eingepreßt ist (sind).
8. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie(n) in das
absorbierende Element (3) und die durchlässige Ober
schicht eingepreßt ist (sind).
9. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie(n) in die
die Binde bildende Struktur eingepreßt ist (sind).
10. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinien (A B, A′
B′) sich unter gegenseitiger Annäherung in den Men
struationsfluß nicht direkt aufnehmende Bereiche
erstrecken bis sie sich treffen (C, C′) und sich
danach etwas weiter in beide Richtungen (D, D′)
erstrecken.
11. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der
Verdichtungslinie und dem nächstliegenden Längsrand
(9, 9′) 5 bis 30% der Breite des absorbierenden Ele
ments (3) beträgt.
12. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der
Verdichtungslinie und dem nächstliegenden Längsrand 5
bis 20% der Breite des absorbierten Elements (3)
beträgt.
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