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DE4004729A1 - Wegwerfbare hygienebinde - Google Patents

Wegwerfbare hygienebinde

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DE4004729A1
DE4004729A1 DE4004729A DE4004729A DE4004729A1 DE 4004729 A1 DE4004729 A1 DE 4004729A1 DE 4004729 A DE4004729 A DE 4004729A DE 4004729 A DE4004729 A DE 4004729A DE 4004729 A1 DE4004729 A1 DE 4004729A1
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Johnson and Johnson
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Publication of DE4004729C2 publication Critical patent/DE4004729C2/de
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Description

Die Erfindung betrifft wegwerfbare Hygienebinden oder -einlagen, die eine höhere Gewähr für Dichtheit aufweisen und insbesondere einen wirkungsvolleren Kontakt mit den Außenflächen des Perinealbereichs eines Benutzers haben, wodurch das Risiko der Undichtheit an den Seiten des Pro­ duktes vermindert wird.
Im Sinne der Erfindung sind hygienische Binden insbesondere absorbierende Mittel, die außerhalb des weiblichen Körpers verwendet werden sollen, im allgemeinen während der Men­ struationszeit, um den Monatsfluß und andere Vaginal­ flüssigkeiten aufzunehmen und zurückzuhalten.
Wegwerfbare Hygienebinden sind so ausgelegt, daß sie nach der Aufnahme der Flüssigkeiten aus dem weiblichen Körper, ohne noch einmal verwendet zu werden, weggeworfen werden.
Hygienebinden sind Artikel des allgemeinen Verbrauchs in der modernen Gesellschaft und können beispielsweise in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich:
Tampons,
Damenbinden, und
Hybridbinden, die die Eigenschaften der anderen
beiden Arten haben.
Tampons sind Einlagen, die den Monatsfluß innerhalb der Vagina aufnehmen können, ohne daß die Kleider der Benutze­ rin beschmutzt werden. Sie werden als die besten Schutzmit­ tel angesehen. In der Praxis können Funktionsfehler bei ihrer Anwendung auftreten betreffend ihre Eigenschaft sich bei der Aufnahme von Flüssigkeit radial so auszudehnen, daß durch die Expansion des Tampons der vaginale Kanal abge­ dichtet und verschlossen wird. Außerdem gibt es Frauen, die aus physischen oder psychologischen Gründen keine Tampons als wirkungsvolle weibliche Schutzmaßnahmen verwenden kön­ nen. Schließlich können Tampons Einführungs- und Entnahmeprobleme verursachen; gelegentlich sind sie klebrig und schwer zu handhaben, und aus gesundheitlichen Gründen unterliegt ihre Verwendung in einigen Fällen medizinischen Einschränkungen.
Die sogenannten Hybridbinden weisen Eigenschaften von Tam­ pons und äußerlich zu verwendenden Damenbinden auf. Ge­ legentlich werden sie Einlagen oder Labialkissen, Vorhof- Einlagen genannt, wobei eine teilweise oder vollständige Einführung in den Scheidenvorhof erfolgt.
In vielen in der Literatur beschriebenen Fällen wird das anatomische Zusammenwirken der Einlage mit dem Körper der Benutzerin nicht berücksichtigt, insofern, als die empfind­ lichen Hautgewebe oft durch die obstruktive Geometrie gewisser Strukturelemente erweitert werden, d.h., die soge­ nannten Labialkissen reiben an sehr empfindlichen Urogeni­ talbereichen, wie der Vaginalöffnung, der Harnröhrenöffnung und/oder der Klitoris. In anderen Fällen ist es notwendig, daß eine Binde mit einem Bereich, der innerhalb des Schei­ denvorhofs liegt, fest an der Intimkleidung der Benutzerin befestigt wird, und in den meisten Fällen führt dies zu einer Reibwirkung innerhalb dieses empfindlichen Bereichs.
So wird gemäß den US-A 20 92 342 und 39 05 372 ein Element innerhalb der Vaginalöffnung physikalisch an einen äußeren Teil gebunden, so daß die relativen Bewegungen zwischen dem Körper der Benutzerin und der darunter liegenden Struktur der Einlage Unbehagen, Reizungen und sogar Schmerzen verur­ sachen. In ähnlicher Weise werden in der US-A 39 83 873 Seitenteile bzw. Lappen beschrieben, die sich gegen die Wände des Labialraums anlegen, um die Haltekräfte der Binde zu erhöhen. Es gibt noch andere Vorhof-Einlagen, die so ausgelegt sind, daß die Reizfaktoren durch die relativen Bewegungen des Körpers und des Produkts und der Kleider der Benutzerin beseitigen (z.B. wie in US-A 47 42 245 beschrie­ ben); jedoch ist dieses Produkt außerordentlich anspruchs­ voll und teuer in der Herstellung.
Ferner wurden Binden zur Verwendung außerhalb des Körpers in der Nähe des Vulvabereichs zur Aufnahme des Monatsflus­ ses, anderer Vaginalflüssigkeiten und möglicherweise Urin bei inkontinenten Frauen entwickelt.
In ihrer einfachsten und häufigsten Form weisen diese Ein­ lagen bzw. Binden einen absorbierenden Kern zwischen einer flüssigkeitsdurchlässigen Schicht oder Folie auf der Vor­ derseite (gelegentlich als "Oberschicht" bezeichnet) und einer flüssigkeitsundurchlässigen Rückschicht auf.
Der absorbierende Kern, hier gelegentlich als "absorbieren­ des Element" bezeichnet, ist so ausgelegt, daß er den Monatsfluß und andere Vaginalflüssigkeiten aufnimmt und absorbiert. Der absorbierende Kern kann zerkleinerte Zell­ stoffasern, Polymerschaumstoffe, Pflanzenzellstoff, natür­ liche oder synthetische Fasern oder ein anderes Material enthalten, das die Monatsflüsse oder andere Körperflüssig­ keiten absorbieren kann. Im allgemeinen werden Zellstoffa­ sern als Hauptbestandteil des absorbierenden Kerns von außen anzuwendenden Binden benutzt.
Die flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht liegt am Körper der Benutzerin an, wenn die Binde benutzt wird, und läßt den Monatsfluß oder andere Vaginalflüssigkeiten durch, so daß sie von dem darunter liegenden absorbierenden Kern absorbiert werden können. Diese Oberschicht ist im allge­ meinen ein flüssigkeitsdurchlässiger, nicht gewebter Stoff oder eine perforierte Kunststoffolie. Obwohl die Ober­ schicht hydrophil sein kann, ist sie vorzugsweise hydro­ phob. In diesem Fall gehen der Monatsfluß oder andere Flüssigkeiten durch die flüssigkeitsdurchlässige Ober­ schicht durch, die Oberschicht fühlt sich aber, da sie hydrophob ist, trocken an, was das Produkt bei der Anwen­ dung angenehmer macht. Die perforierten Kunststoffolien sind im allgemeinen an sich hydrophob. Nicht gewebte Stoffe können, wenn sie nicht aus hydrophoben Fasern sind, durch Behandlung mit beispielsweise einer wasserabweisenden Appretur, wie Fluor enthaltenden Chemikalien oder Wachse­ mulsionen, hydrophob gemacht werden.
Die flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht verhindert, daß die vom absorbierenden Kern angesammelte Flüssigkeit aus der hygienischen Binde ausfließt und die Kleidung der Benutzerin beschmutzt. Die Rückschicht ist im allgemeinen eine dünne Kunststoffolie, wie Polyethylen, obwohl sie in einigen Fällen auch aus anderem Material bestehen kann, beispielsweise einem nicht gewebten Stoff, der so behandelt worden ist, daß er flüssigkeitsundurchlässig ist. Gegebe­ nenfalls kann die Rückseite für Wasserdampf durchlässig sein, d.h. sie kann Wasserdampf durchlassen und zugleich für Flüssigkeiten undurchlässig sein.
Das Ablaufen, und am häufigsten ist im allgemeinen das Ablaufen von Monatsblut an den Seiten, ist selbst in sehr geringen Mengen für die Benutzerin sehr unangenehm und peinlich. Deshalb war es bei der Entwicklung derartiger Produkte das Ziel des Fachmanns, den Flüssigkeitsdurchfluß in Richtung Z zu maximieren (wobei berücksichtigt wird, daß in einer dreidimensionalen Darstellung die Achsen X und Y die horizontale Ebene darstellen und die Achse Z senkrecht zu dieser Ebene gerichtet ist). Außer den technischen Grün­ den, die dieses Ziel rechtfertigen, gibt es psychologische Gründe für das Ziel, daß ein schneller Abfluß in Z-Richtung die Verfärbung auf der Binde minimiert und, zusammen mit einer relativ trockenen Oberschicht, das Sicherheitsgefühl erhöht und die auf einem Versagen der Binde, beispielsweise durch Undichtheit, verursachte Peinlichkeit vermindert wird.
Die herkömmliche Binde ist ein ganz gewöhnliches, längli­ ches, rechteckiges Produkt, das ohne Rücksicht auf die Ana­ tomie der Benutzerin hergestellt worden ist. D.h., bei der Anwendung kann sich dieses Produkt verformen, wodurch die Aufnahmefähigkeit beträchtlich vermindert und das Auftreten von Undichtheit begünstigt werden.
Von diesem Produkt ausgehend wurden viele Verbesserungen vorgenommen, die direkt oder indirekt zu einer höheren Dichtheit führten:
  • - die absorbierenden Schichten sind anatomischer als ein Rechteck, beispielsweise in Form einer Sanduhr, herge­ stellt;
  • - die Binde als Ganzes erhielt eine Muschelform, um einen besseren Sitz zwischen den Beinen der Benutzerin näher an ihrem Perinealbereich zu erreichen;
  • - es wurden Oberschichten verwendet, die den Durchfluß der Flüssigkeit zum absorbierenden Element optimieren und ihren Rückfluß in die entgegengesetzte Richtung verhindern;
  • - es wurden kompliziertere Strukturen entwickelt, bei­ spielsweise ein absorbierendes Element, das in seinem Mittelbereich dicker ist, um die Abflußstelle und die Binde einander näher zu bringen, Seitenlappen, die Abflußsperren bilden, oder überlappende Strukturen, wie beispielsweise in US-A 44 25 130 beschrieben;
  • - die Absorptionsfähigkeit wurde erhöht, beispielsweise durch Verwendung entweder von absorbierenden Fasern oder superabsorbierenden Polymeren, durch Verändern der Dichte innerhalb und entlang der herkömmlichen, absorbierenden Schicht oder durch Verwendung von Schichten aus unterschiedlichen Materialien, usw.
Aus dieser Liste von Verbesserungen ist ersichtlich, daß die Optimierung des Produkts dieses immer komplizierter, anspruchsvoller und teurer in bezug auf den erreichten Nut­ zen macht, was wiederum den Preis für den Endverbraucher erhöht.
Bei der Untersuchung der Gründe für das Auftreten von Undichtheit bei Damenbinden wurde festgestellt, daß der Weg des Vaginalabflusses zu dem Punkt, an dem er mit dem Pro­ dukt, das solche Flüssigkeiten aufnimmt und zurückhält, zusammentrifft, möglichst kurz gehalten werden muß. Das zeigt sich auch dadurch, daß jeder Abstand es der Flüssig­ keit ermöglicht, mehr oder weniger über die der Abfluß­ stelle benachbarte Haut zu fließen, was wiederum beispiels­ weise von der Viskosität und der Oberflächenspannung einer solchen Flüssigkeit abhängt. In einigen Fällen kann die Flüssigkeit sogar außerhalb der Reichweite der absorbieren­ den Schicht abfließen und so Unbehagen, Peinlichkeit und das Gefühl von Unsicherheit für die Benutzerin bedeuten. Das führt zu dem Schluß, daß eine Struktur mit einer ausge­ zeichneten Leistungsfähigkeit, was Absorption und Flüssig­ keitshaltefähigkeit betrifft, nur von dem Moment an erreicht werden kann, in dem die Flüssigkeit mit einer sol­ chen Struktur in Berührung kommt und nicht vorher.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und eine wegwerfbare Hygienebinde zur Verfügung zu stellen, welche die Gefahr von Undichtheit an den Seiten wirkungsvoll verringert, ohne neue Materialien und komplizierte und anspruchsvolle Struk­ turen, die schwer herzustellen sind, verwenden zu müssen, sowie einfach und wirkungsvoll ist und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine wegwerfbare Hygienebinde, die gekennzeichnet ist durch mindestens eine durch Verdichtung erhältliche Linie entlang oder in der Nähe jedes Längsrandes der Binde. Diese Linien sind genü­ gend weit voneinander entfernt, so daß der durch die Oberschenkel der Benutzerin ausgeübte Druck auf das Produkt eine Ausstülpung zum Körper der Benutzerin hin bildet, in die die Flüssigkeiten abfließen können.
Die Funktion der Binde gemäß der Erfindung beruht auf der Tatsache, daß bei Benutzung des Produkts sein Mittelbereich durch die Schenkel der Benutzerin komprimiert wird. Durch dieses Verdichten wird das Material zwischen den beiden Linien zum Körper der Benutzerin hin gedrückt, wodurch mehr Material für die Absorption an der Abflußstelle zur Verfü­ gung steht, d.h., dort, wo der Absorptionsbedarf am größten ist. Auf diese Weise wird ein freies Fließen der Flüssig­ keit mit der Möglichkeit, über die Haut zu entweichen ver­ hindert und somit die Leckagegefahr reduziert.
Sind die beiden Linien,wie beim Stand der Technik, nicht vorhanden, so kann sich das absorbierende Material unter dem Oberschenkeldruck der Benutzerin vom Körper weg bewegen oder eine zufällige Konfiguration annehmen, die keinen bes­ seren Kontakt an der Abflußstelle bringt.
D.h., daß, im Gegensatz zu herkömmlichen Binden, die weg­ werfbare Hygienebinde gemäß der Erfindung eine Ausstülpung des absorbierenden Materials ermöglicht, um den Kontakt mit dem Körper der Benutzerin zu optimieren, ohne daß zusätzli­ ches absorbierendes Material für diesen Zweck verwendet werden muß.
Der hier verwendete Ausdruck "Verdichtungslinie" oder "durch Verdichtung erhaltene Linie" bedeutet, daß der Kör­ per der Hygienebinde einem solchen Druck entlang einer Linie unterworfen wird, daß auf unelastische Weise eine höhere Dichte als das umgebende Material erhalten wird. Derartige Linien - es müssen mindestens zwei davon vorhan­ den sein - können gerade oder nicht gerade sowie zueinander und zu den Längsrändern parallel sein, sie können auch jede Tiefe aufweisen. Vorzugsweise verlaufen die Linien zu den Längsrändern parallel, ihre Breite beträgt weniger als 5 mm, weil sie auf diese Weise die Bildung der Ausstülpung begünstigen, wenn das Produkt Benutzung genommen wird.
Eine Linie, die durch eine hohe Verdichtung erhalten wird, ist gegenüber einer Linie, die durch niedrige Verdichtung erreicht wird, bevorzugt, weil sie die Fähigkeit der absor­ bierenden Schicht zur Bildung der Ausstülpung zum Körper der Benutzerin hin unter dem Druck der Oberschenkel begün­ stigt. Eine Verdichtung über einen gewissen Wert hat jedoch den Nachteil, daß eine Linie aus hartem Material entsteht, die wiederum für die Benutzerin unbehaglich sein kann. Eine einzige Verdichtungslinie entlang jedes Längsrandes ist bevorzugt. Geeignet sind aber auch zwei oder mehr benach­ barte Linien entlang jedes Längsrandes oder auch andere Konfigurationen, die sich nicht nachteilig auf die Ausbil­ dung der Ausstülpung während der Benutzung des Produkts auswirken.
Der Ausdruck "Längsrand" bezieht sich auf die Ränder ent­ lang des absorbierenden Materials der erfindungsgemäßen Binde. Dieser Ausdruck bezieht sich nicht auf die Längsrän­ der entlang des Produkts, die auch Seitenlappen aufweisen können, die über das absorbierende Element hinaus ragen.
Der Ausdruck "entlang oder in der Nähe jedes Längsrandes" bedeutet, daß der Abstand von einer durch Verdichtung erhaltenen Linie zum nächstliegenden Längsrand geringer ist als der Abstand zwischen dieser einen Linie und der anderen durch Verdichtung erhaltenen Linie an dem gegenüberliegen­ den Längsrand. Da die Verdichtungslinien wegen ihrer größe­ ren Dichte Bereiche bevorzugter Flüssigkeitsleitung sind, sind sie den Längsrändern nicht so nahe, daß eine Leckage­ gefahr auftritt, aber auch nicht so nahe beieinander, daß die Bildung der oben angegebenen Ausstülpung verhindert wird. Vorzugsweise beträgt der Abstand einer Verdichtungs­ linie zum nächstliegenden Längsrand etwa 5 bis 30%, insbe­ sondere etwa 5 bis 20% der Breite des absorbierenden Ele­ ments.
Der Abstand zwischen den Verdichtungslinien hängt auch von dem oder den Materialien ab, die das absorbierende Material bilden und die beispielsweise unterschiedliche Elastizität, Dichte oder Faserlänge haben können. Eine spezifische Eigenschaft der Verdichtungslinien ist, daß sie bevorzugte Abflußwege für Flüssigkeiten darstellen, und deshalb die ausgetretene Flüssigkeit in Bereiche leiten oder dochtartig ansaugen, die weiter von der Abflußstelle entfernt sind, d.h., sie verteilen die Flüssigkeit homogener und schneller über das ganze absorbierende Element, so daß der Flüssig­ keit weniger Zeit zur Verfügung steht, mit der Haut der Benutzerin in Berührung zu kommen, und eine Leckage vermie­ den wird, die auftreten würde, wenn viel Menstruationsflüs­ sigkeit an einer einzigen Stelle ohne Verdichtungslinien zur leichteren Verteilung abfließt.
Bei einigen praktischen Ausführungsformen herkömmlicher Hygienebinden werden elastische Mittel in Kombination mit Seitenlappen entlang des Produkts und eine Watteschicht aus Zellstoffasern als absorbierendes Element verwendet. Festzustellen ist, daß eine gewisse Verdichtung des absorbierenden Elements während der Lagerung des Produkts auftritt. Diese elastischen Mittel geben dem Produkt anato­ mische Krümmungen und Falten, und die Elastizität der Zellstoffasern ermöglicht es diesem, sich bevorzugt nahe den anatomischen Krümmungen und Falten einzubetten, so daß sie unerwünschten Bereichen höherer Dichte und folglich geringerer Absorptionsgeschwindigkeit, gewöhnlich an der Stelle des menstruellen Abflusses nachgeben. Die Verdich­ tungslinien verleihen der Zellstoffwatte Kohäsion und daher Widerstandsfähigkeit gegenüber elastischen Bewegungen ihrer Fasern an für das Produkt günstigen Stellen, z.B. entlang der Längsränder, wo sie die ausgetretene Flüssigkeit zu entfernteren Bereichen des absorbierenden Elements führen und die oben angegebene Ausstülpung bei Benutzung der Binde herbeiführen können.
Unter dem "Körper" der Binde ist hier zu verstehen, daß dieser zumindest das absorbierende Element umfaßt und gege­ benenfalls noch aus anderen Schichten bestehen kann, z.B. der Oberschicht und der Rückschicht, die auf, unter oder in dem Körper angeordnet sind. Die Verdichtungslinien können somit gegebenenfalls nur in das absorbierende Element oder in jedes andere Strukturelement, das den Körper der Binde enthält, hineingepreßt werden. Beispielsweise können die Verdichtungslinien sowohl in der Oberschicht als auch im absorbierenden Element hergestellt werden.
Das bevorzugte Verfahren zur Herstellung der Verdichtungs­ linien besteht darin, daß auf den Absorptionskörper ein Reliefmuster aus einem entsprechenden Material und der gewünschten Form aufgebracht und gepreßt wird, so daß das Material des absorbierenden Elements genügend geprägt wird, falls nötig durch Warmpressen, um Verdichtungslinien her­ vorzurufen. Die mit dem Reliefmuster in Berührung gebrachte Oberfläche des absorbierenden Elements ist die dem Körper der Benutzerin zugewandte Seite; im anderen Fall führt der durch die Oberschenkel der Benutzerin ausgeübte Druck zur ungünstigen Bildung der Ausstülpung auf derjenigen Seite des absorbierenden Elements, die vom Körper abgewandt ist.
Ein Beispiel für eine großtechnische Herstellung der erfin­ dungsgemäßen Binde besteht darin, auf dem Umfang eines Drehzylinders eine Anzahl gleicher Reliefmuster anzubringen und die das absorbierende Element bildende Watte zwischen diesem Zylinder und einem Förderband unter ausreichendem Druck durchzuführen, um die Verdichtungslinien auf der Wat­ ten herzustellen.
Die wegwerfbare Hygienebinde gemäß der Erfindung ist nicht auf eine spezielle Strukturart begrenzt und kann folgende Merkmale aufweisen:
  • - flüssigkeitsdurchlässige Deckschichten aus einem nicht gewebten Stoff oder perforierten Kunststoffolien, mit oder ohne Prägung, allein oder in Kombination mit anderen Materialien, mit entweder hydrophoben oder hydrophilen oder anderen Eigenschaften,
  • - eine einschichtige oder mehrschichtige Lage aus Holz­ oder anderem Pflanzenzellstoff, Polymer- oder natürli­ chem Schaumstoff, hydrophoben Fasern, entweder allein oder miteinander vermischt, die superabsorbierende Polymere mit Bereichen unterschiedlicher Dichte auf­ weisen,
  • - gegebenenfalls Mittel zum Befestigen der Binde an der Bekleidung der Benutzerin,
  • - eine äußere Rückschicht aus entweder ganz oder teil­ weise hydrophobem Material oder Materialien, atmungs­ aktiv oder nicht, als Einzel- oder Mehrfachschicht,
  • - gegebenenfalls elastische Mittel,
  • - in rechteckiger Form, in Form einer Sanduhr oder jeder anderen entsprechenden Form.
Die Verdichtungslinien müssen dicht an den Längsrändern des Bereiches liegen, der den Monatsfluß aufnehmen soll, und sollten eine Länge von vorzugsweise etwa 1 bis 12 cm und insbesondere etwa 2 bis 8 cm haben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung befin­ den sich die Verdichtungslinien nicht nur entlang der Längsränder, sondern erstrecken sich komplementär in die Bereiche, die den Monatsfluß nicht direkt aufnehmen, son­ dern vielmehr eine zueinander hinführende Richtung aufwei­ sen, bis sie sich treffen und in beiden Richtungen weiter­ geführt wird. Dadurch wird eine schnellere und homogenere Verteilung der im absorbierenden Element gesammelten Flüs­ sigkeit optimiert.
Die Erfindung betrifft aber auch Ausführungsformen, in denen sich die Verdichtungslinien nicht treffen oder radial unterteilt sind, oder auch Ausführungsformen, die die ge­ sammelte Flüssigkeit verteilen, ohne die Fähigkeit, eine Ausstülpung zwischen den Verdichtungslinien unter dem Ober­ schenkeldruck der Benutzerin zu bilden, nachteilig zu beeinflussen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der schematischen Zeichnung eines ausführungsbeispiels einer wegwerfbaren Hygienebinde näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a eine Draufsicht des Produkts vor der Thermo­ kontraktion der verwendeten elastischen Mit­ tel,
Fig. 1b einen schematischen Querschnitt entlang der Linie I-I der Fig. 1a,
Fig. 2a eine perspektivische Ansicht der Binde in Fig. 1 nach der Thermokontraktion der ver­ wendeten elastischen Mittel,
Fig. 2b einen schematischen Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 2a,
Fig. 3 einen schematischen Querschnitt der Form, die die Binde der Fig. 1 einnimmt, wenn sie benutzt wird, und
Fig. 4 eine schematische Darstellung anderer Anord­ nungen der Verdichtungslinien, die in ande­ ren Ausführungsformen der Erfindung verwen­ det werden können.
In der Zeichnung ist eine äußerlich anzuwendende Hygiene­ binde 30 länglicher Form mit abgerundeten oberen und unte­ ren Enden 16 bzw. 17 gezeigt. Sie besteht aus einer flüs­ sigkeitsdurchlässigen Oberschicht 1, einem absorbierenden Element oder absorbierenden Kern 3 und einer flüssig­ keitsundurchlässigen Rückschicht 2. Die Binde 30 enthält außerdem ein Paar elastischer Elemente 6, 6′, die sich an den sich längs erstreckenden Seitenrändern 18 bzw. 19 der Binde befinden. Die Binde 30 weist Verdichtungslinien (Kompressionslinien) 10, 11, 12 a, 12 b, 12 c, 12 d, 13 a und 13 b auf, die im folgenden näher erläutert werden. Aus Fig. 1b ist z. B. ersichtlich, daß die Oberschicht 1 und die Rückschicht 2 sich über die gleiche Breite erstrecken. Die Schichten 1 und 2 sind auch gleich lang. Dagegen ist die Länge des absorbierenden Elements 3 geringer als die Länge der Ober- und Rückschichten, und ihre Breite geringer als die Breite der Ober- und Rückschichten. Das absorbierende Element 3 weist ein Paar sich längs erstreckender Seiten­ ränder 9, 9′, einen abgerundeten oberen Rand 21 und einen abgerundeten unteren Rand 22 auf, die zusammen den Umfang des absorbierenden Elements bilden. Das absorbierende Ele­ ment befindet sich zwischen der Oberschicht 1 und der Rück­ schicht 2, wie aus Fig. 1b am besten ersichtlich ist. Die Oberschicht 1 und die Rückschicht 2 werden an den Randtei­ len miteinander z.B. durch Heißsiegeln befestigt, d.h. an jenen Teilen, die zwischen dem Umfang des absorbierenden Elements 3 und dem Umfang der Binde 30 liegen, der durch den erwähnten oberen Rand 16, den unteren Rand 17 und die der in der angegebenen Weise miteinander befestigten Schichten 1 und 2 entstehen sich längs erstreckende Seiten­ lappen 4, 5 in der Binde 30.
Zwischen der Oberschicht 1 und der Rückschicht 2 befinden sich elastische Elemente 6, 6′ in den Längslappen 4, 5 der Binde 30. Diese elastischen Elemente befinden sich in einem gedehnten, aber elastisch zusammenziehbaren Zustand, wenn die Binde 30, wie in Fig. 1a, flach ausgebreitet ist. Wenn sich die elastischen Elemente aus ihrem gedehnten Zustand heraus zusammenziehen, nimmt die Binde eine "bootähnliche" Form gemäß Fig. 2a ein. Die elastischen Elemente können ein oder mehrere Gummi-Monofilamente sein, die beispielsweise mittels eines Heißschmelzklebers zwischen der Oberschicht und der Rückschicht gemäß Fig. 1b befestigt sind. Vorzugs­ weise wird jedoch ein Streifen eines thermoplastischen Films, der sich zusammenzieht und nach Hitzebehandlung ela­ stisch wird, als elastisches Element verwendet. Verschie­ dene durch Hitze schrumpfbare thermoplastische Filme, die nach der Hitzeschrumpfung elastische Eigenschaften haben, sind bekannt. Erfindungsgemäß werden vorzugsweise Streifen eines durch Hitze schrumpfbaren Ethylen- und Vinylazetat- Copolymers mit einem Grundgewicht von etwa 35 g/cm2, einer Länge von etwa 13 cm, einer Breite von etwa 1 cm und einer Dicke von etwa 30µm verwendet.
Die elastischen Elemente haben vorzugsweise eine Länge, die etwa 60% der Binde 30 beträgt, und sind von einem Ende zum anderen der Binde zentriert. Die angegebenen Streifen aus hitzeschrumpfbarem Copolymer werden in ihrem entspannten Zustand zwischen den Ober- und Rückschichten unter Verwen­ dung einer Anordnung zum Heißsiegeln befestigt, wodurch eine Reihe von im Abstand angeordneten, quer orientierten Befestigungslinien 7 entsteht (Fig. 1a). Die Befestigungs­ linien 7 sind voneinander durch Bereiche 8 getrennt, in denen keine Versiegelung vorhanden ist. Werden die durch Hitze schrumpfbaren elastischen Elemente 6 zwischen der Oberschicht und der Rückschicht durch das oben angegebene Heißsiegeln befestigt, so ziehen sich die Elemente 6, 6′ unter der Einwirkung der angewandten Hitze zusammen und erhalten dadurch ihre elastischen Eigenschaften. Werden die durch Hitze schrumpfbaren elastischen Elemente 6, 6′ beispielsweise mit einem Klebstoff befestigt, so müssen die Elemente anschließend mit Hitze behandelt werden, z.B. Heißluft, damit sie sich zusammenziehen und ihre elasti­ schen Eigenschaften erhalten. Befinden sich die elastischen Elemente 6, 6′ im zusammmengezogenen Zustand, nimmt die Binde 30 die anatomische, muschelförmige Konfiguration gemäß Fig. 2a und 2b an. Die Seitenlappen 4, 5 und deren benachbarte Bereiche der Binde werden nach oben angehoben, wie Fig. 2b zeigt, so daß die Lappen einen Winkel von etwa 30° mit der horizontalen Ebene 36 der Binde 30 im ausge­ breiteten Zustand gemäß Fig. 1b bilden.
Vorzugsweise besteht die flüssigkeitsdurchlässige Ober­ schicht 1 aus einem nichtgewebten Stoff aus heißversiegel­ baren Polyesterfasern mit einem Grundgewicht von 22 g/m mit 144 Perforationen pro 6,45 cm2 (square inch). Die flüssig­ keitsundurchlässige Schicht 2 besteht vorzugsweise aus einer Polyethylenfolie mit einem Grundgewicht von 19 g/cm2 und einer Dicke von etwa 0,020 mm. Besteht die Oberschicht 1 aus heißversiegelbaren Polyesterfasern und die Rück­ schicht 2 aus Polyethylen, so können die Oberschicht und die Rückschicht an ihren Randteilen durch Hitze versiegelt werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht das absorbierende Element 3 aus einer Schicht aus 100% Zell­ wollflausch mit einem Gewicht von etwa 7 g. Bei einer typi­ schen Hygienebinde ist das absorbierende Element 3 etwa 20 cm lang und etwa 6 cm breit. Das absorbierende Element 3 befindet sich in bekannter Weise zwischen der flüssigkeits­ durchlässigen Oberschicht 1 und der flüssigkeitsundurchläs­ sigen Rückschicht 2.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist die Hygiene­ binde 30 ein erstes Paar von Verdichtungslinien 10, 11 auf, die parallel zu den sich längs erstreckenden Seitenrändern 9, 9′ des absorbierenden Elements 3 verlaufen. Für eine Hygienebinde 30 mit einer Länge von 22 cm sind Verdich­ tungslinien 10, 11 etwa 6 cm lang (zwischen den Punkten A und B sowie A′ und B′ in Fig. 1a) und etwas nach innen im Abstand (etwa 0,8 cm) von den Längsseitenrändern 9, 9′ des absorbierenden Elements 3 angeordnet. Die Verdichtungsli­ nien 10, 11 sind im wesentlichen in der Mitte zwischen den oberen und unteren Rändern der Binde angeordnet.
Bei einer zweiten und bevorzugteren Ausführungsform der Erfindung weist die Hygienebinde 30 noch vier weitere Ver­ dichtungslinien auf. Wie Fig. 1a zeigt, verläuft ein Paar von Verdichtungslinien in einem Winkel von den Enden jeder Verdichtungslinie 10, 11 zu Punkten (C und C′ in Fig. 1a), die auf der Längsmittellinie 33 der Hygienebinde 30 liegen. So verläuft am oberen Ende der Binde 30 eine dritte Ver­ dichtungslinie 12 a vom oberen Ende A′ der ersten Verdich­ tungslinie 10 zu einem ersten Punkt C auf der Mittellinie 33 zwischen dem Ende A und dem oberen Rand 16 der Binde.
Entsprechend erstreckt sich eine vierte Verdichtungslinie 12 b vom oberen Ende A der zweiten Verdichtungslinie 11 zum ersten Punkt C. Ein zweites Paar von im Winkel angeordneten Verdichtungslinien 12 c und 12 d befindet sich in der Nähe des unteren Teils der Hygienebinde. Eine fünfte Verdich­ tungslinie 12 c verläuft vom unteren Ende B′ der ersten Ver­ dichtungslinie 10 zu einem zweiten Punkt C′ auf der Mittel­ linie 33 zwischen dem Ende B′ und dem unteren Rand 17 der Binde 30. Eine sechste Verdichtungslinie 12 d verläuft vom unteren Ende B der zweiten Verdichtungslinie 11 zum zweiten Punkt C′ auf der Mittellinie 33.
Sind die Verdichtungslinien 10, 11, 12 a, 12 b, 12 c und 12 d in der gerade beschriebenen Weise angeordnet, so bilden sie eine längliche hexagonale Konfiguration, wie Fig. 1a zeigt.
Aus Fig. la ist auch ersichtlich, daß die erste Verdich­ tungslinie 10 und die zweite Verdichtungslinie 11 parallel zueinander und zu den Seitenrändern 9, 9′ des absorbieren­ den Elements 3 verlaufen. Bei einer typischen Hygienebinde 30 mit einer Länge von etwa 22 cm und einer Breite von etwa 8 cm, die ein absorbierendes Element 3 mit einer Länge von etwa 20 cm und einer Breite von etwa 6 cm aufweist, haben die Verdichtungslinien 10 und 11 eine Länge von etwa 6 cm und eine Breite von etwa 0,15 cm. Zweckmäßigerweise haben die Verdichtungslinien 10 und 11 einen Abstand von etwa 4 cm.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die Hygienebinde ein weiteres Paar Verdichtungslinien entlang der Längsmittellinie 33 auf. Aus Fig. 1a ist ersichtlich, daß eine siebte Verdichtungslinie 13 a vom Punkt C zum Punkt D auf der Längsmittellinie 33 in Richtung des oberen Endes der Hygienebinde verläuft. Entsprechend verläuft eine achte Verdichtungslinie 13 d vom Punkt C′ zum Punkt D′ auf der Längsmittellinie 33 in Richtung des unteren Endes der Hygienebinde. Haben die Binde 30 und die Verdichtungslinien 10, 11, 12 a, 12 b, 12 c und 12 d die typischen angegebenen Längen, so sind die Verdichtungslinien 13 a und 13 b zweck­ mäßigerweise 1,5 cm lang. Für den Fachmann ist ersichtlich, daß die verschiedenen, hier angegebenen Abmessungen für die Binde 30, das absorbierende Element 3 und die verschiedenen Verdichtungslinien nur Beispiele sind und daß diese Abmes­ sungen verändert werden können.
Zur Bildung der Verdichtungslinien kann eine Stahlplatte mit Rippen, die dem gewünschten Verdichtungslinienmuster entsprechen, verwendet werden. So kann beispielsweise das absorbierende Element auf einer feststehenden Fläche pla­ ziert und dann mit der Stahlplatte bedeckt werden, so daß ihre Rippen mit der Oberseite des absorbierenden Elements in Berührung kommen. Die Stahlplatte wird dann gegen das absorbierende Element gedrückt, wobei eine hydraulische Presse (Norgren) mit einem Druck von 630 mbar (9 psi) zur Bildung der Verdichtungslinien verwendet wird.
Fig. 3 zeigt die Binde der Fig. 2 bei der Benutzung, ein­ gebracht in den Perinealbereich 40 der Benutzerin. Unter dem Druck der Oberschenkel 12 und 13 der Benutzerin bildet sich die Ausstülpung 14 zwischen den Verdichtungslinien 10 und 11. Die Lappen 4 und 5 liegen an den Oberschenkeln der Benutzerin an und verhindern so wirkungsvoll eine seitliche Leckage.
Fig. 4 zeigt drei Beispiele von erfindungsgemäß angeordne­ ten Verdichtungslinien. In Fig. 4a treffen sich die Ver­ dichtungslinien nicht; in Fig. 4b treffen sich die Verdich­ tungslinien und laufen radial zu den äußersten Bereichen der Binde auseinander; in Fig. 4c sind zwei Verdichtungsli­ nien entlang jedes Längsrandes angeordnet.
Die erfindungsgemäße Hygienebinde gemäß Fig. 2 wurde in einer Gruppe von 17 Frauen untersucht.
Jede Frau erhielt 7 erfindungsgemäße Binden, d. h. mit Ver­ dichtungslinien (im folgenden mit Gruppe A-Binden bezeich­ net) sowie 7 weitere, diesen Binden entsprechende Binden, jedoch ohne die Verdichtunglinien (im folgenden mit Gruppe B-Binden bezeichnet).
Jede Frau trug die Binden während der Menstruation, wobei sie die Binden der Gruppe A und B abwechselnd benutzte. Jede Binde wurde durchschnittlich vier Stunden benutzt.
Nach Benutzung wurde jede Binde auf die Bildung der Aus­ stülpung in der Mitte und das Auftreten von Undichtheit an den Seiten untersucht. Dabei wurden folgende Ergebnisse erhalten:
  • - 40% mehr Binden der Gruppe A als der Gruppe B wiesen die Bildung der Ausstülpung in der Mitte auf, wodurch bewiesen ist, daß die Verwendung von Verdichtungslinien zu der Bil­ dung dieser Ausstülpung führt.
  • - 5% weniger Binden der Gruppe A als der Gruppe B zeigten Zeichen von Undichtheit an den Seiten, woraus ersichtlich ist, daß die Ausstülpung gemäß der Erfindung in der Nähe der Ausflußstelle eine Undichtheit verhindern hilft.

Claims (12)

1. Wegwerfbare Hygienebinde, mit
  • - einem absorbierenden Element (3),
  • - einer flüssigkeitsdurchlässigen Schicht (1) an der dem Körper zugewandten Oberseite,
  • - einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (2) an der dem Körper abgewandten Rückseite,
  • - elastischen Elementen (6, 6′) und
  • - sich längserstreckenden Seitenrändern (4, 5), gekennzeichnet durch mindestens eine durch Verdichtung erhaltene Linie (10, 11, 12 a, 12 b, 12 c, 12 d, 13 a, 13 b) entlang und in der Nähe jedes Längsrandes (9, 9′) des absorbierenden Elements (3).
2. Hygienebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie 1 bis 12 cm lang ist.
3. Hygienebinde nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie 2 bis 8 cm lang ist.
4. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie 1,5 bis 5 mm breit ist.
5. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie parallel zu den Längsrändern (9, 9′) des absorbierenden Elements (3) verläuft.
6. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mehrer Verdichtungslinien zueinan­ der parallel sind.
7. Hygienebinde nach einem der Ansprüche bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie(n) in das absorbierende Element (3) eingepreßt ist (sind).
8. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie(n) in das absorbierende Element (3) und die durchlässige Ober­ schicht eingepreßt ist (sind).
9. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinie(n) in die die Binde bildende Struktur eingepreßt ist (sind).
10. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtungslinien (A B, A′ B′) sich unter gegenseitiger Annäherung in den Men­ struationsfluß nicht direkt aufnehmende Bereiche erstrecken bis sie sich treffen (C, C′) und sich danach etwas weiter in beide Richtungen (D, D′) erstrecken.
11. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Verdichtungslinie und dem nächstliegenden Längsrand (9, 9′) 5 bis 30% der Breite des absorbierenden Ele­ ments (3) beträgt.
12. Hygienebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Verdichtungslinie und dem nächstliegenden Längsrand 5 bis 20% der Breite des absorbierten Elements (3) beträgt.
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