DE4003844A1 - Neue cyclosporin enthaltende galenische formulierungen - Google Patents
Neue cyclosporin enthaltende galenische formulierungenInfo
- Publication number
- DE4003844A1 DE4003844A1 DE4003844A DE4003844A DE4003844A1 DE 4003844 A1 DE4003844 A1 DE 4003844A1 DE 4003844 A DE4003844 A DE 4003844A DE 4003844 A DE4003844 A DE 4003844A DE 4003844 A1 DE4003844 A1 DE 4003844A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- component
- components
- composition
- composition according
- weight
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Granted
Links
Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/48—Preparations in capsules, e.g. of gelatin, of chocolate
- A61K9/4841—Filling excipients; Inactive ingredients
- A61K9/4866—Organic macromolecular compounds
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K38/00—Medicinal preparations containing peptides
- A61K38/04—Peptides having up to 20 amino acids in a fully defined sequence; Derivatives thereof
- A61K38/12—Cyclic peptides, e.g. bacitracins; Polymyxins; Gramicidins S, C; Tyrocidins A, B or C
- A61K38/13—Cyclosporins
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K47/00—Medicinal preparations characterised by the non-active ingredients used, e.g. carriers or inert additives; Targeting or modifying agents chemically bound to the active ingredient
- A61K47/06—Organic compounds, e.g. natural or synthetic hydrocarbons, polyolefins, mineral oil, petrolatum or ozokerite
- A61K47/26—Carbohydrates, e.g. sugar alcohols, amino sugars, nucleic acids, mono-, di- or oligo-saccharides; Derivatives thereof, e.g. polysorbates, sorbitan fatty acid esters or glycyrrhizin
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/20—Pills, tablets, discs, rods
- A61K9/2004—Excipients; Inactive ingredients
- A61K9/2013—Organic compounds, e.g. phospholipids, fats
- A61K9/2018—Sugars, or sugar alcohols, e.g. lactose, mannitol; Derivatives thereof, e.g. polysorbates
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/48—Preparations in capsules, e.g. of gelatin, of chocolate
- A61K9/4841—Filling excipients; Inactive ingredients
- A61K9/485—Inorganic compounds
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/48—Preparations in capsules, e.g. of gelatin, of chocolate
- A61K9/4841—Filling excipients; Inactive ingredients
- A61K9/4858—Organic compounds
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P17/00—Drugs for dermatological disorders
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P19/00—Drugs for skeletal disorders
- A61P19/02—Drugs for skeletal disorders for joint disorders, e.g. arthritis, arthrosis
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P21/00—Drugs for disorders of the muscular or neuromuscular system
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P29/00—Non-central analgesic, antipyretic or antiinflammatory agents, e.g. antirheumatic agents; Non-steroidal antiinflammatory drugs [NSAID]
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P33/00—Antiparasitic agents
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P37/00—Drugs for immunological or allergic disorders
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P37/00—Drugs for immunological or allergic disorders
- A61P37/02—Immunomodulators
- A61P37/06—Immunosuppressants, e.g. drugs for graft rejection
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61P—SPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
- A61P7/00—Drugs for disorders of the blood or the extracellular fluid
- A61P7/06—Antianaemics
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/20—Pills, tablets, discs, rods
- A61K9/2004—Excipients; Inactive ingredients
- A61K9/2013—Organic compounds, e.g. phospholipids, fats
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/20—Pills, tablets, discs, rods
- A61K9/2004—Excipients; Inactive ingredients
- A61K9/2022—Organic macromolecular compounds
- A61K9/2027—Organic macromolecular compounds obtained by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds, e.g. polyvinyl pyrrolidone, poly(meth)acrylates
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K9/00—Medicinal preparations characterised by special physical form
- A61K9/20—Pills, tablets, discs, rods
- A61K9/2004—Excipients; Inactive ingredients
- A61K9/2022—Organic macromolecular compounds
- A61K9/205—Polysaccharides, e.g. alginate, gums; Cyclodextrin
- A61K9/2054—Cellulose; Cellulose derivatives, e.g. hydroxypropyl methylcellulose
Landscapes
- Health & Medical Sciences (AREA)
- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
- Chemical & Material Sciences (AREA)
- Veterinary Medicine (AREA)
- Animal Behavior & Ethology (AREA)
- Medicinal Chemistry (AREA)
- Pharmacology & Pharmacy (AREA)
- General Health & Medical Sciences (AREA)
- Public Health (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
- General Chemical & Material Sciences (AREA)
- Bioinformatics & Cheminformatics (AREA)
- Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
- Organic Chemistry (AREA)
- Immunology (AREA)
- Epidemiology (AREA)
- Molecular Biology (AREA)
- Proteomics, Peptides & Aminoacids (AREA)
- Physical Education & Sports Medicine (AREA)
- Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
- Rheumatology (AREA)
- Gastroenterology & Hepatology (AREA)
- Oil, Petroleum & Natural Gas (AREA)
- Pain & Pain Management (AREA)
- Dermatology (AREA)
- Biochemistry (AREA)
- Tropical Medicine & Parasitology (AREA)
- Diabetes (AREA)
- Inorganic Chemistry (AREA)
- Transplantation (AREA)
- Hematology (AREA)
- Neurology (AREA)
- Biophysics (AREA)
- Medicinal Preparation (AREA)
- Medicines That Contain Protein Lipid Enzymes And Other Medicines (AREA)
- Peptides Or Proteins (AREA)
- Nitrogen And Oxygen Or Sulfur-Condensed Heterocyclic Ring Systems (AREA)
- Acyclic And Carbocyclic Compounds In Medicinal Compositions (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft neue galenische Formulierungen mit
einem Gehalt an Cyclosporin als Wirkstoff.
Die Cyclosporine umfassen eine Klasse von strukturmäßig charakteristischen,
cyclischen, poly-N-methylierten Endecapeptiden,
die üblicherweise eine pharmakologische, insbesondere
eine immunosuppressive entzündungshemmende und/oder antiparasitäre
Wirkung besitzen. Von den Cyclosporinen wurde als
erstes der natürlich vorkommende Pilzmetabolit Ciclosporin
oder Cyclosporin isoliert, das auch als Cyclosporin A bekannt
und unter der Warenbezeichnung SANDIMMUN® oder SANDIMMUNE® im
Handel erhältlich ist. Bei Ciclosporin handelt es sich um das
Cyclosporin der Formel A
in der -MeBmt- den N-Methyl-(4R)-4-but-2E-en-1-yl-4-methyl-
(L)-threonyl-Rest der Formel B bedeutet
in der -x-y- die Bedeutung -CH=CH- (trans) hat.
Als Stammverbindung der Klasse hat Ciclosporin bisher die
meiste Beachtung gefunden. Die primären klinischen Untersuchungen
an Ciclosporin befaßten sich mit der immunosuppressiven
Wirkung, insbesondere in bezug zu seiner Anwendung bei
Empfängern von Organtransplantaten, z. B. von Herz-, Lungen-,
kombinierten Herz-Lungen-, Leber-, Nieren-, Pankreas-, Knochenmark-,
Haut- und Hornhaut-Transplantaten und insbesondere
von allogenen Organtransplantaten. Auf diesem Gebiet hat
Ciclosporin beträchtlichen Erfolg und Anerkennung erreicht.
Gleichzeitig erfolgte eine intensive Anwendung von Ciclosporin
auf verschiedene Autoimmunerkrankungen und entzündliche Zustände,
insbesondere entzündliche Zustände mit einer Ätiologie
unter Einschluß einer autoimmunen Komponente, wie Arthritis,
(wie z. B. rheumatoide Arthritis, progressive Arthritis chronica
und Arthritis deformans) und rheumatische Erkrankungen.
In der Literatur finden sich zahlreiche Berichte und Ergebnisse
über in vitro-Versuche, Tierversuchsmodelle und klinische
Untersuchungen. Zu den speziellen Autoimmunerkrankungen,
für die eine Therapie mit Cyclosporin vorgeschlagen oder angewandt
worden ist, gehören autoimmune hämatologische Störungen
(einschließlich beispielsweise hämolytische Anaemie, aplastische
Anaemie, reine Erythrozytenanaemie und idiopathische
Thrombozytopenie), systemischer Lupus erythrematosus, Polychondritis,
Sklerodoma, Wegener-Granulamtose, Dermatomyositis,
chronische aktive Hepatitis, schwere Myasthenie, Psoriasis,
Steven-Johnson-Syndrom, idiopathische Sprue, autoimmune entzündliche
Darmerkrankungen (einschließlich beispielsweise ulzerative
Kolitis und Crohn-Krankheit), endokrine Ophthalmopathie,
Graves-Krankheit, Sarkoidose, multiple Sklerose, primäre
Gallenzirrhose, juveniler Diabetes (Diabetes mellitus Typ I),
Uveitis (anterior und posterior), Keratokonjunktivitis sicca
und Frühlingskeratokunjunktivitis, interstitielle Lungenfibrose,
psoriatische Arthritis und Glomerulonephritis (mit und
ohne nephrotisches Syndrom, einschließlich beispielsweise
idiopathisches nephrotisches Syndrom oder Nephropathie mit
minimaler Veränderung).
Weitere Untersuchungsbereiche mit potentieller Anwendbarkeit
sind als antiparasitäres, insbesondere antiprotozoelles Mittel,
wobei als mögliche Anwendungsgebiete die Behandlung von
Malaria, Kokzidiomykose und Schistosomiasis vorgeschlagen wurden
und neuerdings auch die Verwendung bei der Krebstherapie,
z. B. als Mittel zur Reversion oder Aufhebung der Resistenz gegen
anderweitige antineoplastische oder zytostatische Therapien.
Seit der ursprünglichen Entdeckung von Ciclosporin wurde eine
Vielzahl von natürlich auftretenden Cyclosporinen isoliert und
identifiziert, und zahlreiche weitere nicht-natürliche
Cyclosporine wurden durch total- oder halbsynthetische Verfahren
oder durch Anwendung von modifizierten Züchtungstechniken
hergestellt. Die Klasse der Cyclosporine ist nunmehr sehr umfangreich
und umfaßt beispielsweise die natürlich auftretenden
Cyclosporine A bis Z (vgl. Traber et al. 1, Helv. Chim. Acta.
Bd. 60 [1977], Seiten 1247 bis 1255; Traber et al. 2, Helv.
Chim. Acta, Bd. 65, Nr. 162 [1982], Seiten 1655 bis 1667;
Kobel et al., Europ. J. Applied Microbiology and Biotechnology,
Bd. 14 [1982], Seiten 273-240 [1982]; und von Wartburg
et al., Progress in Allergy, Bd. 38 [1986], Seiten 28-45, sowie
verschiedene nicht-natürliche Cyclosporin-Derivate und
künstliche oder synthetische Cyclosporine unter Einschluß der
sogenannten Dihydro-cyclosporine [bei denen der Rest -x-y- des
-MeBmt-Restes (vorstehende Formel B) unter Bildung von -x-y =
-CH₂-CH₂- gesättigt ist]; derivatisierte Cyclosporine, bei
denen beispielsweise ein weiterer Substituent am α-Kohlenstoffatom
des Sarcosylrestes in der 3-Stellung des Cyclosporinmoleküls
eingeführt ist); Cyclosporine, bei denen der
-MeBmt-Rest in isomerer Form vorhanden ist (bei denen beispielsweise
die Konfiguration an den Positionen 6′ und 7′ des
MeBmt-Restes cis anstelle von trans ist); und Cyclosporine,
bei denen abweichende Aminosäuren an speziellen Positionen innerhalb
der Peptidsequenz eingeführt sind, wobei beispielsweise
das von R. Wenger entwickelte Totalsyntheseverfahren zur
Herstellung von Cyclosporinen angewandt wird (vgl. z. B. Traber
1, Traber 2 und Kobel a.a.O.; US-PSen 41 08 985, 42 10 581
und 42 20 641, Europäische Patentveröffentlichungen 00 34 567,
00 56 782 und 02 96 122; Internationale Patentveröffentlichung
WO 86/02 080; Wenger 1, Transp. Proc. Bd. 15; Suppl. 1
[1983], Seite 2230; Wenger 2, Angew. Chem. Int. Ed., Bd. 24
[1985], S. 77 und Wenger 3, Progress in the Chemistry of Organic
Natural Products, Bd. 50 [1986], S. 123).
Die Klasse der Cyclosporine umfaßt nunmehr beispielsweise
[Thr]²-, [Val]²-, [Nva]²- und [Nva]²-[Nva]⁵-Ciclosporin (auch
bekannt als Cyclosporine C, D, G bzw. M), [3′-O-Acyl-MeBmt]¹-
Ciclosporin (auch bekannt als Cyclosporin A-acetat), [Dihydro-
MeBmt]¹-[Val]²-Ciclosporin (auch bekannt als Dihydro-cyclosporin
D), [3′-Desoxy-3′-oxo-MeBmt]¹-[Val]²- und -[Nva]²-
Ciclosporin, [(D)Fluormethyl-Sar]³-Ciclosporin, [(D)Ser]⁸-
Ciclosporin, [MeIle]¹¹-Ciclosporin, [(D)MeVal]¹¹-Ciclosporin
(auch bekannt als Cyclosporin H), [MeAla]⁶-Ciclosporin,
[(D)Pro]³-Ciclosporin und dgl.
(In Übereinstimmung mit der nunmehr vereinbarten Nomenklatur
für Cyclosporine erfolgt die Bezeichnung unter Bezugnahme auf
die Struktur von Ciclosporin (d. h. Cyclosporin A). Dies wird
durchgeführt, indem man zunächst die vorhandenen Aminosäurereste,
die sich von denen in Ciclosporin unterscheiden, bezeichnet
(z. B. "[(D)Pro]³", um anzugeben, daß das in Frage
stehende Cyclosporin einen -(D)Pro-Rest anstelle des -Sar-
Restes in der 3-Stellung aufweist und dann den Ausdruck
"Ciclosporin" anwendet, um zum Ausdruck zu bringen, daß die
übrigen Reste mit denen von Ciclosporin identisch sind. Die
einzelnen Reste werden numeriert, wobei man mit dem Rest -
MeBmt-, -Dihydro-MeBmt- oder dem Äquivalent davon in Position
1 beginnt.)
Sehr viele dieser zusätzlichen Cyclosporine weisen eine mit
Ciclosporin vergleichbare phamazeutische Verwertbarkeit oder
eine spezifischere Verwertbarkeit auf, beispielsweise eine besondere
Aktivität bei der Reversion von Tumorresistenzen gegen
eine cytostatische Therapie. In der Literatur finden sich
zahlreiche Vorschläge für die Anwendung dieser Verbindungen
als therapeutische Mittel.
Trotz des sehr wichtigen Beitrags, den Ciclosporin insbesondere
auf dem Gebiet der Organtransplantation und der Therapie
von Autoimmunerkrankungen geleistet hat, treten Schwierigkeiten
bei der Bereitstellung wirksamerer und zweckmäßigerer Mittel
zur Verabreichung auf. Ferner stellen die Berichte über
das Auftreten von unerwünschten Nebenreaktionen, insbesondere
von nephrotoxischen Reaktionen, ein ernsthaftes Hindernis bei
der erweiterten Anwendung dieser Verbindungen dar. Charakteristisch
für die Cyclosporine ist ihre stark hydrophobe Beschaffenheit.
Vorgeschlagene flüssige Formulierungen, z. B. zur oralen
Verabreichung von Cyclosporinen, basieren bisher vorwiegend
auf der Verwendung von Ethanol und Ölen oder ähnlichen
Vehikeln als Trägermedien. Somit setzt die handelsübliche
Ciclosporin-Trinklösung Methanol und Olivenöl als Trägermedium
in Verbindung mit Labrafil als oberflächenaktivem Mittel ein;
vgl. z. B. US-PS 43 88 307. Die Verwendung der Trinklösung und
ähnlicher Zusammensetzungen, wie sie im Stand der Technik vorgeschlagen
sind, ist jedoch von zahlreichen Schwierigkeiten
begleitet.
Zunächst kann die Notwendigkeit der Verwendung von Ölen oder
von Trägerstoffen auf Ölbasis zu Präparationen von unangenehmem
Geschmack führen oder anderweitige Geschmacksbeeinträchtigungen
herbeiführen, insbesondere bei der Langzeittherapie. Diese
Wirkungen lassen sich durch eine Präsentation in Form von Gelatinekapseln
maskieren. Um jedoch das Cyclosporin in Lösung
zu halten, muß der Ethanolgehalt hoch sein. Die Verdampfung
des Ethanols, z. B. aus Kapseln oder aus anderen Darreichungsformen,
wenn diese beispielsweise geöffnet sind, führt zur
Entwicklung eines Cyclosporin-Niederschlags. Werden derartige
Zusammensetzungen in Form von sogenannten Weichgelatinekapseln
präsentiert, macht diese spezielle Schwierigkeit die Verpackung
des verkapselten Produkts in einem luftdichten Behälter,
z. B. einer luftdichten Blister-Packung oder einer Aluminiumfolien-
Blister-Packung, erforderlich. Dies führt wiederum
zu einer voluminösen Beschaffenheit des Produkts und zu einer
Verteuerung der Herstellung. Die Lagereigenschaften der vorerwähnten
Formulierungen sind somit bei weitem nicht ideal.
Die mit existierenden oralen Cyclosporin-Dosierungssystemen
erreichten Bioverfügbarkeitsspiegel sind ebenfalls gering und
weisen zwischen einzelnen Personen, einzelnen Patiententypen
und auch bei gleichen Einzelpersonen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten im Therapieverlauf starke Schwankungen auf. So
zeigen Berichte in der Literatur, daß die derzeit zur Verfügung
stehende Therapie unter Verwendung der handelsüblichen
Ciclosporin-Trinklösung eine durchschnittliche absolute Bioverfügbarkeit
von nur 30% ergibt, wobei erhebliche Schwankungen
zwischen einzelnen Gruppen bestehen, z. B. zwischen Empfängern
von Lebertransplantaten (relativ geringe Bioverfügbarkeit)
und von Knochenmarktransplantaten (relativ hohe Bioverfügbarkeit).
Die berichteten Schwankungen der Bioverfügbarkeit
zwischen Patienten variieren von 1 oder einigen % für bestimmte
Patienten bis zu 90% oder mehr für andere Patienten.
Wie bereits erwähnt, wird häufig bei Einzelpersonen eine ausgeprägte
Veränderung der Bioverfügbarkeit in Abhängigkeit von
der Zeit beobachtet.
Um eine wirksame immunosuppresive Therapie zu erreichen, müssen
im Blut oder im Serum Cyclosporinspiegel in einem speziellen
Bereich aufrechterhalten werden. Der erforderliche Bereich
kann seinerseits je nach dem speziellen zu behandelnden Zustand,
beispielsweise in Abhängigkeit davon, ob die Therapie
zur Verhinderung der Abstoßungsreaktion von Transplantaten
oder zur Bekämpfung einer Autoimmunerkrankung dient, und je
nachdem, ob gleichzeitig mit der Cyclosporintherapie eine andere
immunosuppressive Therapie angewandt wird, oder nicht,
variieren. Aufgrund der starken Schwankungen in den mit herkömmlichen
Dosierungsformen erzielten Bioverfügbarkeitsspiegeln,
variieren auch die zur Erzielung der erforderlichen
Blutserumspiegel notwendigen Tagesdosen von einer Person zur
anderen und auch bei ein- und derselben Person erheblich. Aus
diesem Grund ist es erforderlich, die Blut/Blutserum-Spiegel
der einer Cyclosporintherapie unterworfenen Patienten in regelmäßigen
und häufigen Abständen zu überwachen. Die Überwachung
der Blut/Blutserum-Spiegel, die im allgemeinen durch RIA
oder eine gleichwertige Immunoassay-Technik, z. B. unter Anwendung
der Technik auf der Basis monoklonaler Antikörper, durchgeführt
wird, muß regelmäßig ausgeführt werden. Dies ist notwendigerweise
zeitaufwendig und lästig und trägt zusätzlich zu
den Gesamtkosten der Therapie bei. Zu all diesen deutlich erkennbaren
praktischen Schwierigkeiten kommt das Auftreten der
bereits erwähnten unerwünschten Nebenreaktionen, die bei allen
verfügbaren oralen Dosierungsformen beobachtet werden.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Vorschläge zur
Überwindung dieser Schwierigkeiten bekannt, unter Einschluß
von sowohl festen als auch flüssigen oralen Dosierungsformen.
So schlägt JP-A-71 682/1985 (Takada et al.) die Anwendung von
Mitteln vor, die die lymphatische Bereitstellung von Cyclosporinen,
insbesondere durch Verabreichung in Verbindungen mit
oberflächenaktiven Mitteln, erhöhen. Unter einer allgemeinen
Aufzählung von oberflächenaktiven Mitteln, die verwendet werden
können, befinden sich Saccharose-fettsäureester, wie
Saccharose-oleat, -palmitat oder -stearat, sowie andere Fettsäureester,
insbesondere Sorbitanfettsäureester, wie Sorbitanoleat,
-palmitat oder -stearat. Obgleich die Verwendung von
Mono- als auch von Polyestern angegeben ist, geht der Vorschlag
in Richtung einer allgemeinen Bevorzugung von Mono-
oder Diestern. Andere aufgeführte oberflächenaktive Mittel
sind polyoxyethylierte, hydrierte pflanzliche Öle sowie unter
den Handelsbezeichnungen Cremophore RH und Nikkol HCO 60 bekannte
und handelsübliche Produkte. Für diese Produkte ist
eindeutig angegeben, daß sie beispielsweise gegenüber den genannten
oberflächenaktiven Mitteln auf Saccharoseesterbasis
bevorzugt sind.
Beispiel 3 der genannten japanischen Patentanmeldung beschreibt
die Bereitstellung eines wäßrigen Präparats mit einem
Gehalt an einem Saccharose-fettsäureester mit der Bezeichnung
F160 als oberflächenaktiver Komponente. Das Präparat enthält
3,5 mg Ciclosporin und 2 mg Saccharoseester in 1 ml H₂O. Um
eine Dispersion des Ciclosporins zu erreichen, ist eine 5
minütige Ultraschallbehandlung mit 100 W erforderlich. Das als
"durchsichtige Lösung" beschriebene Präparat wird direkt in
Tierversuchen eingesetzt, um die relative lymphatische Resorption
zu untersuchen. Aufgrund der sehr geringen Löslichkeit
von Ciclosporin in H₂O und der untergeordneten Menge an eingesetztem
oberflächenaktiven Mittel ist es klar, daß die behauptete
Lösung ein künstliches Ergebnis der Ultraschallbehandlung
darstellt. Es ist nicht nur die erzielte Ciclosporin-
Konzentration beispielsweise für eine orale Dosierungsform unzureichend
gering, sondern das Präparat ist auch von Natur aus
instabil, so daß aus diesem Grunde de facto die Verwendung als
beliebige praktische oder handelsübliche galenische Form ausgeschlossen
ist. Es stellt im wesentlichen lediglich ein experimentelles
System dar, das Laboratoriumsuntersuchungen ermöglicht
und darüber hinaus nicht anwendbar ist. Es gibt keinen
Vorschlag zur Verwendung von oberflächenaktiven Mitteln in irgendeinem
anderen Zusammenhang als in bezug mit der lymphatischen
Bereitstellung.
Die japanische Patentanmeldung Nr. 1 93 129/1987 (Veröffentlichungs-
Nr. 0 38 029/1989) (ebenfalls Takada et al.) offenbart
pulverförmige Präparate mit einem Gehalt an Ciclosporin, das
in einer festen, nicht-oberflächenaktiven Trägerphase, z. B.
mit einem Gehalt an Saccharose, Sorbit, Weinsäure, Harnstoff,
Celluloseacetophthalat, Methacrylsäure/Methylmethacrylat oder
Hydroxypropylmethylcellulosephthalat, zusammen mit untergeordneten
Mengen an einem oberflächenaktiven Mittel dispergiert
ist. Wiederum wird das oberflächenaktive Mittel mit dem Ziel
zugesetzt, die lymphatische Bereitstellung zu erhöhen. In diesem
Zusammenhang ist die Anmeldung klar darauf abgestellt,
praktische Mittel zur Anwendung der Lehre der vorerwähnten japanischen
Anmeldung Nr. 71 682/1985 bereitzustellen. Ein Hinweis
auf Saccharoseester als mögliche oberflächenaktive Komponenten
fehlt in diesem Fall. Der Hinweis auf Sorbitanester bei
der Aufzählung von möglichen oberflächenaktiven Komponenten
ist beibehalten. Jedoch werden wiederum Produkte des Nikkol
HCO 60-Typs als bevorzugte oberflächenaktive Mittel angegeben.
Nikkol HCO 60 wird in den Beispielen als einziges oberflächenaktives
Mittel eingesetzt. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß
die geltend gemachte Steigerung der lymphatischen Bereitstellung
einen praktischen Nutzen mit sich bringt oder zur Lösung
einer der vorstehend erörterten Schwierigkeiten, die bisher
bei der Cyclosporintherapie aufgetreten sind, beiträgt.
Erfindungsgemäß werden neue galenische Cyclosporin-Formulierungen
bereitgestellt, die Fettsäuresaccharidmonoester als
primäre Trägerkomponenten enthalten. Mit diesen Formulierungen
werden die bisher im Stand der Technik auftretenden Schwierigkeiten
bei der Therapie mit Cyclosporin, z. B. mit Ciclosporin,
überwunden oder wesentlich verringert. Insbesondere wurde
festgestellt, daß die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen die
Herstellung von festen, halbfesten und flüssigen Zusammensetzungen
mit einem Gehalt an Cyclosporin in ausreichend hoher
Konzentration gestatten, so daß beispielsweise eine bequeme
orale Verabreichung möglich ist und gleichzeitig eine verbesserte
Wirksamkeit, z. B. in bezug auf die Bioverfügbarkeitseigenschaften,
erreicht wird.
Insbesondere wurde festgestellt, daß die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
eine wirksame Cyclosporin-Dosierung bei
gleichzeitiger Erhöhung der Resorptions/Bioverfügbarkeits-
Spiegel sowie eine verringerte Schwankung der Resorption/
Bioverfügbarkeits-Spiegel sowohl bei Einzelpersonen, die
eine Cyclosporin-Therapie erhalten, als auch zwischen verschiedenen
Einzelpersonen vermindern. Durch Anwendung der
Lehre der vorliegenden Erfindung sind Cyclosporin-Dosierungsformen
erhältlich, die eine verringerte Schwankung der erzielten
Cyclosporin/Blut/Blutserum-Spiegel bei Dosierungen für
einzelne Patienten sowie bei Einzelpatienten/
Einzelpatientengruppen im Vergleich untereinander gewährleisten.
Die Erfindung ermöglicht somit die Verringerung der
zur Erzielung einer wirksamen Therapie erforderlichen
Cyclosporin-Dosierungsspiegel. Ferner ermöglicht sie eine engere
Standardisierung sowie eine Optimierung der Erfordernisse
für eine fortlaufende tägliche Dosierung für einzelne Patienten,
die eine Cyclosporin-Therapie erhalten, sowie für Gruppen
von Patienten, die einer entsprechenden Therapie unterzogen
werden.
Durch die engere Standardisierung der Dosierungsmengen für
einzelne Patienten und der Blut/Blutserum-Spiegel-Reaktion sowie
der Dosierungs- und Reaktionsparameter für Patientengruppen
können die Überwachungserfordernisse vermindert werden,
was die Kosten der Therapie erheblich senkt.
Durch eine Verminderung der erforderlichen Cyclosporin-Dosierungs-
Standardisierung von erzielten Bioverfügbarkeitseigenschaften
bietet die vorliegende Erfindung auch eine Möglichkeit,
das Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen, insbesondere
von nephrotoxischen Reaktionen, bei Patienten, die
eine Cyclosporin-Therapie erhalten, zu vermindern.
Ferner ermöglicht die vorliegende Erfindung die Herstellung
von Zusammensetzungen auf Nichtalkanolbasis, d. h. die frei
oder im wesentlichen frei von Ethanol sind. Bei derartigen Zusammensetzungen
werden die vorstehend erörterten Stabilitätsprobleme
und die damit einhergehenden Verarbeitungsschwierigkeiten,
die bei bekannten alkanolischen Zusammensetzungen von
Natur aus gegeben sind, vermieden. Somit stellt die Erfindung
unter anderem Zusammensetzungen bereit, die besser zur Darreichung
in Form von Kapseln, d. h. harten oder weichen Gelatinekapseln
geeignet sind und bei denen die Verpackungsschwierigkeiten,
beispielsweise die vorstehend für Weichgelatinekapseln
geschilderten Probleme, beseitigt oder wesentlich vermindert
sind.
Insbesondere wird erfindungsgemäß eine pharmazeutische Zusammensetzung
bereitgestellt, die folgende Bestandteile enthält:
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff,
- b) einen Fettsäuresaccharidmonoester und
- c) ein Verdünnungsmittel oder Trägerstoff,
wobei
- i) es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel für die beiden Komponenten (a) und (b) handelt, wobei die Komponenten (a) und (b) jeweils unabhängig voneinander eine Löslichkeit in der Komponente (c) von mindestens 10% bei Umgebungstemperatur besitzen; oder
- ii) es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel für die beiden Komponenten (a) und (b) handelt und die Komponenten (a) und (c) in der Zusammensetzung in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50 Gew.-Teile [(a) : (c)] vorhanden sind; oder
- iii) es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel für die beiden Komponenten (a) und (b) handelt und die Zusammensetzung in einer festen Einheitsdosisform, die sich für die orale Verabreichung eignet, formuliert ist; oder
- iv) die Komponente (c) ein Poly-(C2-4-alkylen)-glykol mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von höchstens 7000 oder einer Viskosität bei 50°C von höchstens 15 000 mPa · s oder einen C3-5-Alkylenpolyolether oder -ester enthält; oder
- v) die Zusammensetzung nicht-wäßrig oder im wesentlichen nicht-wäßrig ist; oder
- vi) die Zusammensetzung (c) einen festen polymeren Träger, ein Organosiliciumoxid-Polymer oder Paraffinum per- oder sub-liquidum enthält und die Komponente (a) in der Zusammensetzung in fester Lösung (b) vorliegt.
Die so definierten Zusammensetzungen stellen neue und besonders
vorteilhafte Varianten der allgemein in der französischen
Patentanmeldung Nr. 88 11 953 und den entsprechenden Patentanmeldungen
in anderen Ländern (einschließlich USSN 07/2 43 577,
DE-OS 38 304 945, japanische Patentanmeldung 2 31 396/88 und
GB-Anmeldung 88 21 443.9 [erste Veröffentlichung in Frankreich,
17.3.1989 unter der Nummer 26 20 336]) allgemein beanspruchten
Produkte dar.
Die vorstehenden Definitionen (i) bis (vi) sind so zu verstehen,
daß sie sich gegenseitig nicht ausschließen. Die Zusammensetzungen
der Erfindung umfassen somit Zusammensetzungen,
die so definiert sind, daß sie einer oder mehrerer der unter
(i) bis (vi) definierten Bedingungen entsprechen. Bevorzugte
Zusammensetzungen der Erfindung sind solche, die beispielsweise
beliebigen zwei oder mehr der Bedingungen (i) bis (v)
entsprechen.
Der hier und in den Patentansprüchen verwendete
Ausdruck "pharmazeutische Zusammensetzung" ist so zu verstehen,
daß er Zusammensetzungen definiert, deren einzelne Komponenten
oder Bestandteile selbst pharmazeutisch verträglich
sind, die beispielsweise bei beabsichtigter oraler Verabreichung
für die orale Anwendung oder bei beabsichtigter topischer
Verabreichung für die topische Anwendung verträglich
sind.
Das bevorzugte Cyclosporin im Rahmen der Komponente (a) ist
Ciclosporin. Eine weitere bevorzugte Komponente (a) ist
[Nva]²-Ciclosporin, das auch als Cyclosporin G bekannt ist.
Bevorzugte Komponenten (b) zur Verwendung in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen sind wasserlösliche Fettsäuresaccharidmonoester,
z. B. Fettsäuremonoester von Sacchariden mit einer
Löslichkeit in Wasser von mindestens 3,3% bei Umgebungstemperatur,
d. h. die in Wasser bei Umgebungstemperatur in einer
Menge von mindestens 1 g Monoester pro 30 ml Wasser auflösbar
sind.
Der Fettsäurerest der Komponenten (b) kann gesättigte oder ungesättigte
Fettsäuren oder Gemische davon enthalten. Besonders
geeignete Komponenten (c) sind C6-18-Fettsäuresaccharidmonoester,
insbesondere wasserlösliche C6-18-Fettsäuresaccharidmonoester.
Besonders geeignete Komponenten (c) sind Capronsäure
(C₆)-, Caprylsäure (C₈)-, Caprinsäure (C₁₀)-, Laurinsäure
(C₁₂)-, Myristinsäure (C₁₄)-, Palmitinsäure (C₁₆)-, Ölsäure
(C₁₈)-, Ricinolsäure (C₁₈)- und 12-Hydroxystearinsäure (C₁₈)-
Saccharidmonoester, insbesondere Laurinsäuresaccharidmonoester.
Der Saccharidrest der Komponente (b) kann beliebige geeignete
Zuckerreste umfassen, z. B. Mono-, Di- oder Trisaccharidreste.
Vorzugsweise umfaßt der Saccharidrest Di- oder Trisaccharidreste.
Bevorzugte Komponenten (b) umfassen C6-14-Fettsäuredisaccharidmonoester
und C8-18-Fettsäuretrisaccharidmonoester.
Besonders geeignete Saccharidreste sind Saccharose- und Raffinosereste.
Besonders geeignete Komponenten (b) sind somit
Saccharosemonocaproat, Saccharosemonolaurat, Saccharosemonomyristat,
Saccharosemonooleat, Saccharosemonoricinoleat, Raffinosemonocaproat,
Raffinosemonolaurat, Raffinosemonomyristat,
Raffinosemonopalmitat und Raffinosemonooleat. Besonders bevorzugte
Komponenten (b) sind Raffinosemonolaurat und insbesondere
Saccharosemonolaurat.
Die Komponenten (b) weisen vorzugsweise ein Hydrophil-Lipophil-
Gleichgewicht (HLB) von mindestens 10 auf.
Die Komponenten (b) weisen vorzugsweise eine Reinheit des
Esterrestes von mindestens 80%, insbesondere von mindestens
90% und ganz besonders von mindestens 95% auf. Die Komponenten
(b) weisen vorzugsweise einen Schmelzpunkt von etwa 15 bis
etwa 60°C und insbesondere von etwa 25 bis etwa 50°C auf.
Gemäß den vorstehenden Definitionen für die Zusammensetzungen
der Erfindung (ii) und (iii) sind die Komponenten (c) als Materialien
definiert, bei denen beide Komponenten (a) und (b)
bei Umgebungstemperatur, z. B. bei Temperaturen von etwa 20°C,
eine wesentliche Löslichkeit aufweisen. Bevorzugte Komponenten
(c) sind Materialien, in denen (a) und (b) unabhängig voneinander
eine Löslichkeit von mindestens 10% (gemäß dem Erfordernis
der Definition (i)), vorzugsweise von mindestens 25%
und insbesondere von mindestens 50% (in denen beispielsweise
die Komponenten (a) oder (b) unabhängig voneinander eine Löslichkeit
in der Größenordnung von mindestens 100 mg, vorzugsweise
250 mg und insbesondere mindestens 500 mg/ml besitzen)
bei Raumtemperatur aufweisen. Besonders bevorzugt sind Materialien,
bei denen die Komponente (a) eine Löslichkeit von
mindestens 10%, vorzugsweise mindestens 25% und insbesondere
mindestens 50% aufweist, und/oder in denen die Komponente (b)
eine Löslichkeit von mindestens 100%, vorzugsweise mindestens
200% und insbesondere mindestens 300% aufweist (in denen
beispielsweise die Komponente (b) eine Löslichkeit in der
Größenordnung von mindestens 1000, vorzugsweise 2000 und insbesondere
mindestens 3000 mg/ml besitzt).
Zu den Komponenten (c), die zur Verwendung in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen geeignet sind, gehören
c¹) Ethanol;
c²) C2-4-Alkylenglykole;
c³) C3-5-Alkylenpolyole;
c⁴) Poly-(C2-4-alkylen)-glykole; und
c⁵) C3-5-Alkylenpolyether oder -ester,
sowie beliebige Gemische davon.
c¹) Ethanol;
c²) C2-4-Alkylenglykole;
c³) C3-5-Alkylenpolyole;
c⁴) Poly-(C2-4-alkylen)-glykole; und
c⁵) C3-5-Alkylenpolyether oder -ester,
sowie beliebige Gemische davon.
Gemäß den allgemeinen Zielen der Erfindung ist die Verwendung
von Ethanol entweder allein oder im Gemisch mit beliebigen anderen
Komponenten (c) jedoch im allgemeinen weniger bevorzugt.
Wenn die Komponente (c) ein C2-4-Alkylenglykol (c²) enthält,
handelt es sich dabei vorzugsweise um ein Propylenglykol, insbesondere
um 1,2-Propylenglykol. Wenn die Komponente (c) ein
C3-5-Alkylenpolyol (c³) umfaßt, handelt es sich dabei vorzugsweise
um ein C3-5-Alkylentriol, insbesondere um Glycerin.
Wenn die Komponente (c) ein Poly-(C2-4-alkylen)-glykol (c⁴)
umfaßt, handelt es sich geeigneterweise um ein Polyethylenglykol.
Zur Verwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
weisen diese Komponenten vorzugsweise ein durchschnittliches
Molekulargewicht von nicht mehr als etwa 7000 (vgl. die Definition
(iv)), z. B. bis zu 6600, insbesondere nicht mehr als
etwa 2000, z. B. bis zu 1600 und ganz besonders nicht mehr als
etwa 500 auf. Vorzugsweise besitzen derartige Komponenten eine
Viskosität von höchstens etwa 15 000 mPa · s, insbesondere von
mindestens etwa 1000 mPa · s und ganz besonders von mindestens
etwa 200 mPa · s bei 50°C oder insbesondere bei Umgebungstemperaturen
(vgl. die Definition (iv)). Geeignete Polyethylenglykole
zur Verwendung als Komponenten (c) sind beispielsweise in
Fiedler, Lexikon der Hilfsstoffe, 2. revidierte und erweiterte
Auflage (1981), Bd. 2, Seiten 726 bis 731 beschrieben, insbesondere
die Produkte PEG (Polyethylenglykol) 200, 300, 400 und
600, sowie PEG 1000, 2000, 4000 oder 6000, und insbesondere
200, 300 und 400, die beispielsweise in etwa folgende physikalische
Eigenschaften aufweisen:
Wenn die Komponente (c) einen C3-5-Alkylenpololyether oder
-ester (c⁵) umfaßt, handelt es sich geeigneterweise um einen
C3-5-Alkylentriol-, insbesondere Glycerin-, -ether oder
-ester. Geeignete Komponenten (c⁵) umfassen gemischte Ether
oder Ester, d. h. Komponenten unter Einschluß anderer Ether-
oder Esterbestandteile, beispielsweise die Umesterungsprodukte
von C3-5-Alkylentriolestern mit anderen Mono-, Di- oder Polyolen.
Besonders geeignete Komponenten (c⁵) sind gemischte C3-5-Alkylentriol/
Poly-(C2-4-alkylen)-glykolfettsäureester, insbesondere
gemischte Glycerin/Polyethylen- oder Polypropylenglykolfettsäureester.
Zu den besonders geeigneten Komponenten (c⁵) für die erfindungsgemäße
Verwendung gehören Produkte, die durch Umesterung
von Glyceriden, z. B. Triglyceriden, mit Poly-(C2-4-alkylen)-
glykolen, z. B. Polyethylenglykolen, und gegebenenfalls Glycerin
erhältlich sind. Derartige Umesterungsprodukte werden im
allgemeinen durch Alkoholyse von Glyceriden, z. B. Triglyceriden,
in Gegenwart eines Poly-(C2-4-alkylen)-glykols, z. B. Polyethylenglykol,
und gegebenenfalls von Glycerin erhalten
(d. h. um die Umesterung von der Glycerid- in die Polyalkylenglykol/
Glycerin-Komponente durchzuführen, d. h. über eine Polyalkylen-
Glykolyse/Glycerolyse). Im allgemeinen wird eine derartige
Reaktion durch Umsetzung der angegebenen Komponenten
(Glycerid, Polyalkylenglykol und gegebenenfalls Glycerin) bei
erhöhten Temperaturen unter einer inerten Atmosphäre unter
ständigem Bewegen durchgeführt.
Bevorzugte Glyceride sind Fettsäuretriglyceride, z. B. (C10-22-
Fettsäure)-triglyceride, unter Einschluß von natürlichen und
hydrierten Ölen, insbesondere pflanzlichen Ölen. Zu geeigneten
pflanzlichen Ölen gehören beispielsweise Olivenöl, Mandelöl,
Erdnußöl, Kokosöl, Palmöl, Sojaöl und Weizenkeimöl und insbesondere
natürliche oder hydrierte Öle, die reich an (C12-16-
Fettsäure)-esterresten sind.
Bevorzugte Polyalkylenglykolmaterialien sind Polyethylenglykole,
insbesondere Polyethylenglykole mit einem Molekulargewicht
von etwa 500 bis etwa 4000, z. B. von etwa 1000 bis etwa
2000.
Geeignete Komponenten (c⁵) umfassen somit Gemische von C3-5-
Alkylentriolestern, z. B. Mono-, Di- und Triester in variablen
relativen Mengen; und Poly-(C2-4-alkylen)-glykol-mono- und
-diester, zusammen mit untergeordneten Mengen an freiem C3-5-
Alkylentriol und freiem Poly-(C2-5-alkylen)-glykol. Wie vorstehend
erwähnt, handelt es sich beim bevorzugten Alkylentriolrest
um Glyceryl. Bevorzugte Polyalkylenglykolreste sind
Polyethylenglycylreste, insbesondere mit einem Molekulargewicht
von etwa 500 bis etwa 4000. Bevorzugte Fettsäurereste
sind C10-22-Fettsäureesterreste, insbesondere gesättigte
C10-22-Fettsäureesterreste.
Besonders geeignete Komponenten (c⁵) können somit alternativ
folgendermaßen definiert werden: Umesterungsprodukte eines natürlichen
oder hydrierten pflanzlichen Öls und eines Polyethylenglykols
und gegebenenfalls von Glycerin; oder Zusammensetzungen,
die folgende Bestandteile enthalten oder aus ihnen bestehen:
Glyceryl-mono-, -di- und -tri-C10-22-fettsäureester
und Polyethylenglycyl-mono- und -di-C10-22-fettsäureester (gegebenenfalls
zusammen mit beispielsweise untergeordneten Anteilen
an freiem Glycerin und freiem Polyethylenglykol).
In bezug auf die vorstehenden Definitionen gelten für die bevorzugten
pflanzlichen Öle, Polyethylenglykole oder Polyethylenglykolreste
die vorstehenden Ausführungen. Besonders geeignete
Komponenten (c⁵), wie sie vorstehend für die erfindungsgemäße
Verwendung beschrieben worden sind, sind bekannt
und im Handel unter der Handelsbezeichnung Gelucir erhältlich,
insbesondere die folgenden Produkte:
- i) Gelucir 33/01, F: = etwa 33-38°C, Verseifungszahl = etwa 240/260;
- ii) Gelucir 35/10, F. = etwa 29-34°C; Verseifungszahl = etwa 120-140;
- iii) Gelucir 37/02, F. = etwa 34-40°C, Verseifungsgrad = etwa 200-220;
- iv) Gelucir 42/12, F. = etwa 41-46°C, Verseifungszahl = 95-115;
- v) Gelucir 44/14, F. = etwa 42-46°C, Verseifungszahl = 75-95;
- vi) Gelucir 46/07, F. = etwa 47-52°C, Verseifungszahl = etwa 125-145°C;
- vii) Gelucir 48/09, F. = etwa 47-52°C, Verseifungszahl = etwa 105-125;
- viii) Gelucir 50/02, F. = etwa 48-52°C, Verseifungszahl = etwa 180-200;
- ix) Gelucir 50/13; F. = etwa 46-41°C, Verseifungszahl = etwa 65-85;
- x) Gelucir 53/10, F. = 48-53°C, Verseifungszahl = etwa 95-115;
- xi) Gelucir 62/05, F: = etwa 60-65°C, Verseifungszahl = etwa 70-90.
Die vorstehenden Produkte (i) bis (x) weisen alle eine Säurezahl
von <2 auf. Das Produkt (xi) weist eine Säurezahl von <5
auf. Die Produkte (ii), (iii) und (vi) bis (x) weisen eine
Jodzahl von <3 auf. Das Produkt (i) weist eine Jodzahl von 8
auf. Die Produkte (iv) und (v) weisen eine Jodzahl von <5 auf.
Das Produkt (xi) weist eine Jodzahl von <10 auf. Komponenten
(c⁵) mit einer Jodzahl von <1 werden im allgemeinen bevorzugt.
Es ist darauf hinzuweisen, daß Gemische der Komponenten (c⁵)
gemäß der vorstehenden Definition ebenfalls in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen verwendet werden können.
Wenn eine Komponente (c) gemäß der vorstehenden speziellen Beschreibung
(d. h. eine Komponente, die beliebigen der vorstehenden
Definitionen (i) bis (iv) genügt oder beliebige Komponenten
gemäß der Definition (c¹) bis (c⁵)) verwendet wird,
enthalten die Zusammensetzungen der Erfindung im allgemeinen
die Komponente (a) in einem Trägermedium mit einem Gehalt an
den Komponenten (b) und (c). Üblicherweise sind die Komponenten
(a) und (b) jeweils in den Zusammensetzungen der Erfindung
in Dispersion oder Lösung vorhanden, z. B. als molekulare oder
miszellare Dispersion oder Lösung (gegebenenfalls unter Einschluß
einer festen Lösung). Somit ist die Komponente (a) im
allgemeinen in Dispersion oder Lösung in den beiden Komponenten
(b) und (c) vorhanden und die Komponente (b) liegt wiederum
in Lösung in (c) vor. Die Komponente (b) dient in den
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen im allgemeinen als Träger
oder Lösungsvermittler (vor und/oder nach der Verabreichung)
für die Komponente (a), und die Komponente (c) dient als
Träger oder Fluidisierungsmittel (die vorliegende Erfindung
ist selbstverständlich in keiner Weise auf eine spezielle
funktionelle Beziehung zwischen den Komponenten (a), (b) und
(c) beschränkt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
angegeben ist).
Ferner ist es bevorzugt, daß bei Verwendung einer Komponente
(c) gemäß den vorstehenden Ausführungen die Zusammensetzungen
der Erfindung in festen Einheitsdosisformen für die orale Verabreichung
formuliert werden, d. h. daß sie beispielsweise in
eingekapselter Form in Hart- oder Weichgelatine dargereicht
werden, die sich für die orale Verabreichung eignen (vgl. die
Definition (iii)). Diese Einheitsdosisformen enthalten, wie
nachstehend näher erläutert, vorzugsweise z. B. 2 bis 200 mg
der Komponente (a) pro Einheitsdosis.
Bei Verwendung einer Komponente (c) gemäß den vorstehenden
Ausführungen liegen die Komponenten (a) und (c) in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen vorzugsweise in einem Verhältnis
von 1 : 0,5 bis 50 Gew.-Teile [(a) : (c)] (vgl. die Definition
(ii)) vor. Die Komponenten (a) und (b) liegen vorzugsweise in
einem Verhältnis von 1 : 3 bis 200 Gewichtsteile [(a) : (b)] vor.
Wird eine Komponente (c) gemäß den vorstehenden Ausführungen
verwendet, ist es ferner bevorzugt, daß die erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen nicht-wäßrig oder im wesentlichen nicht-wäßrig
sind (vgl. die Definition (v)), d. h. sie weisen beispielsweise
einen Wassergehalt von weniger als 20%, insbesondere
von weniger als 10% und ganz besonders von weniger als 5, 2
oder 1%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
auf.
In Übereinstimmung mit den vorstehenden Ausführungen werden
erfindungsgemäß auch eine Reihe von speziellen Ausführungsformen
bereitgestellt:
- - eine pharmazeutische Zusammensetzung mit einem Gehalt an einer Komponente (a) und einer Komponente (b) gemäß den vorstehenden Definitionen, und einem Verdünnungsmittel, das unter beliebigen Komponenten (c¹) bis (c⁴) gemäß den vorstehenden Definitionen oder unter beliebigen Gemischen davon ausgewählt ist, wobei beliebige der vorstehenden Definitionen (ii) bis (v) erfüllt sind;
- - eine pharmazeutische Zusammensetzung mit einem Gehalt an einer Komponente (a), (b) und (c²) gemäß den vorstehenden Definitionen, wobei die vorstehenden Definitionen (ii), (iii) oder (v) erfüllt sind; und eine pharmazeutische Zusammensetzung mit einem Gehalt an einer Komponente (a), (b) und (c⁵) gemäß den vorstehenden Definitionen.
Wird eine Komponente (c) gemäß den vorstehenden speziellen
Ausführungen (d. h. eine Komponente, die beliebigen der Definitionen
(i) bis (iv) entspricht, oder beliebige Komponenten
(c¹) bis (c⁵)) in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen verwendet,
liegen die Komponenten (a) und (c) geeigneterweise in
den Zusammensetzungen in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50
Gew.-Teile vor. Vorzugsweise liegen die Komponenten (a) und
(c) in einem Verhältnis von etwa 1 : 1 bis 10, insbesondere von
1 : 1 bis 5 und ganz besonders von etwa 1 : 1,5 bis 2,5 vor, d. h.
etwa im Verhältnis von 1 : 1,6 oder 1 : 2 Gew.-Teile [(a) : (c)].
Die Komponenten (a) und (b) liegen vorzugsweise in den Zusammensetzungen
in einem Verhältnis von etwa 1 : 3 bis 200, vorzugsweise
von etwa 1 : 3 bis 100 und insbesondere von etwa 1 : 3
bis 50 Gew.-Teile vor. Insbesondere liegen die Komponenten (a)
und (b) in einem Verhältnis von etwa 1 : 5 bis 20, vorzugsweise
von etwa 1 : 5 bis 10 und insbesondere von etwa 1 : 6,0 bis 6,5
vor, beispielsweise in einem Verhältnis von 1 : 6,25 Gew.-Teile
[(a) : (b)].
Wenn die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Saccharose-Monolaurat
als Komponente (b) und 1,2-Propylenglykol als Komponente
(c) enthalten, liegen die Komponenten (a) und (b) vorzugsweise
in einem Verhältnis von etwa 1 : 6 bis 7 Gew.-Teile
[(a) : (b)] und die Komponenten (a) und (c) vorzugsweise in
einem Verhältnis von etwa 1 : 1,5 bis 2,5 vor, z. B. von etwa 1 : 2
Gew.-Teile [(a) : (c)].
Erfindungsgemäße Zusammensetzungen mit einem Gehalt an einer
Komponente (c) gemäß den vorstehenden Ausführungen können in
beliebigen geeigneten Dosisformen hergestellt werden, z. B. für
die orale, parenterale oder topische Anwendung, wie für eine
dermale oder ophthalmische Anwendung, z. B. zur Anwendung auf
die Augenoberfläche, beispielsweise zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen
des Auges, wie vorstehend dargelegt, oder für
intraläsionale Injektionen, z. B. bei der Behandlung von Psoriasis.
Vorzugsweise werden derartige Zusammensetzungen in Einheitsdosisformen
sowohl für die orale Verabreichung als auch für andere
Verabreichungswege bereitgestellt.
Die Menge der in einer derartigen Einheitsdosisform vorliegenden
Komponente (a) kann selbstverständlich je nach dem zu
behandelnden Zustand, dem beabsichtigten Verabreichungsweg und
der gewünschten Wirkung variieren. Im allgemeinen enthalten
jedoch derartige Einheitsdosisformen etwa 2 bis etwa 200 mg
der Komponente (a), z. B. Ciclosporin, pro Einheitsdosis.
Zu geeigneten Dosisformen für die orale Verabreichung gehören
beispielsweise Flüssigkeiten, Granulate und dgl. Bevorzugt
sind aber feste Einheitsdosisformen, z. B. Tabletten oder Kapseln,
insbesondere Hart- oder Weichgelatinekapseln. Derartige
orale Einheitsdosisformen enthalten vorzugsweise etwa 5 bis
etwa 200 mg, insbesondere etwa 10 oder 20 bis etwa 100 mg,
z. B. 15, 20, 25, 50, 75 oder 100 mg, der Komponente (a), z. B.
Ciclosporin, pro Einheitsdosis.
Erfindungsgemäße Zusammensetzungen, die eine Komponente (c)
gemäß den vorstehenden Ausführungen enthalten, besitzen den
weiteren Vorteil, daß sie die Grundlage für Zusammensetzungen
mit modifizierten Freisetzungseigenschaften darstellen können,
z. B. für eine verzögerte Freisetzung der Komponente (a) oder
eine Freisetzung der Komponente (a) über längere Zeiträume
hinweg, beispielsweise im Anschluß an eine orale Verabreichung.
Derartige Zusammensetzungen enthalten zusätzlich eine
Komponente (d), die in der Lage ist, die Freisetzungseigenschaften
der Zusammensetzung in bezug auf die Komponente (a)
zu modifizieren. Zu derartigen Komponenten (d) gehören beispielsweise
polymere Vehikel, insbesondere Verdickungsmittel,
z. B. polymere oder kolloidale Verdickungsmittel, sowie Mittel,
die in Wasser quellen können, z. B. in Wasser quellbare Polymere
oder Kolloide.
Geeignete Komponenten (d) sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Hierzu gehören:
- d¹) Polyacrylat- und Polyacrylat-Copolymer-Harze, z. B. Polyacrylsäure- und Polyacrylsäure-Methacrylsäure-Harze, wie die bekannten und im Handel erhältlichen Produkte mit der Bezeichnung Carbopol (vgl. Fiedler, a.a.O., Bd. 1, S. 206 bis 207), insbesondere die Produkte Carbopol 934, 940 und 941, und Eudragit (Fiedler, a.a.O., Bd. 1, S. 372-373), insbesondere die Produkte Eudragit E, L, S, RL und RS und insbesondere die Produkte Eudragit E, L und S;
- d²) Cellulosen und Cellulosederivate unter Einschluß von: Alkylcellulosen, wie Methyl-, Ethyl- und Propylcellulosen; Hydroxyalkylcellulosen, wie Hydroxypropylcellulosen und Hydroxypropylalkylcellulosen, z. B. Hydroxypropylmethylcellulosen; acylierte Cellulosen, wie Celluloseacetate, Celluloseacetophthalate, Celluloseacetosuccinate und Hydroxypropylmethylcellulosephthalate; und Salze davon, wie Natriumcarboxymethylcellulosen. Beispiele für derartige Produkte, die erfindungsgemäß geeignet sind, sind bekannt und im Handel erhältlich, z. B. unter den Bezeichnungen Klucel und Methocel (vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 1, S. 521 und Bd. 2, S. 601), insbesondere die Produkte Klucel LF, MF, GF und HF sowie Methocel K 100, K 15M, K 100M, E 5M, E 15, E 15M und E 100M.
- d³) Polyvinylpyrrolidone, einschließlich beispielsweise Poly- N-vinylpyrrolidone und Vinylpyrrolidon-Copolymere, wie Vinylpyrrolidon- Vinylacetat-Copolymere. Beispiele für derartige Verbindungen, die erfindungsgemäß geeignet sind, sind bekannt und im Handel erhältlich, z. B. unter der Bezeichnung Kollidon (vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 1, S. 526 und 527), insbesondere die Produkte Kollidon 30 und 90.
- d⁴) Polyvinylharze, beispielsweise unter Einschluß von Polyvinylacetaten und Polyvinylalkoholen, sowie andere polymere Materialien unter Einschluß von Tragacanthgummi, Gummi arabicum, Alginate, z. B. Alginsäure und Salze davon, z. B. Natriumalginate.
- d⁵) Siliciumdioxid, unter Einschluß von hydrophilen Siliciumoxidprodukten, wie alkylierte (z. B. methylierte) Kieselgele, insbesondere kolloidale Siliciumdioxidprodukte, wie sie bekannt und im Handel erhältlich sind, z. B. Aerosil (vergl. Handbook of Pharmaceutical Excipients, veröffentlicht durch Pharmaceutical Society of Great Britain, S. 253 bis 256) insbesondere die Produkte Aerosil 130, 200, 300, 380, O, OX 50, TT 600, MOX 80, MOX 170, LK 84 und das methylierte Aerosil R 972.
Wenn eine Komponente (d) vorhanden ist, liegt sie vorzugsweise
in einer Menge von etwa 0,5 bis 50%, insbesondere von etwa 1
bis 20% und ganz besonders von etwa 2 bis 10 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a) + (b) + (c) + (d)
vor.
Wenn die Komponente (c) in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
als Komponente (c⁶) einen festen polymeren Träger gemäß
der vorstehenden Definition (vi) enthält, handelt es sich
hierbei vorzugsweise um einen in Wasser unlöslichen oder in
Wasser im wesentlichen unlöslichen polymeren Träger.
Als Komponenten (c⁶) besonders bevorzugt sind Polyvinylpyrrolidone
(vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 2, S. 748 bis 750), darunter
insbesondere vernetzte Polyvinylpyrrolidone. Beispiele für
derartige Materialien, die erfindungsgemäß geeignet sind,
sind bekannt und im Handel erhältlich, beispielsweise unter
der Bezeichnung Kollidon (vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 1, S.
527), Kollisept (vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 2, S. 719 bis
720), Povidone und Crospovidone (vergl. Fiedler, a.a.O., Bd.
2, S. 751).
Besonders geeignete Komponenten (c⁶) sind Polyvinylpyrrolidone
mit einem Molekulargewicht von mindestens etwa 10 000 und ganz
besonders von mindestens etwa 20 000 oder etwa 25 000, also
beispielsweise Produkte mit einem Molekulargewicht von etwa
40 000 oder mehr.
Vernetzte Polyvinylpyrrolidone sind von besonderem Interesse.
Beispiele für spezielle Produkte, die erfindungsgemäß als Komponente
(c⁶) geeignet sind, sind Plasdone XL, Plasdone XL 10
und Cropovidone.
Wenn die Zusammensetzungen der Erfindung eine Komponente (c⁶)
enthalten, enthalten sie vorzugsweise auch (d) eine in Wasser
quellbare oder in Wasser lösliche Komponente, z. B. Cellulose
oder Cellulosederivate gemäß der vorstehenden Definition (d²).
Weitere Beispiele für derartige Materialien von besonderem Interesse
für die Zusammensetzungen der Erfindung mit einem Gehalt
an der Komponente (c⁶) sind bekannte und im Handel erhältliche
Produkte, z. B. unter der Bezeichnung Avicel (vergl.
Fiedler, a.a.O., Bd. 1, S. 160 bis 161), Elcema (vergl. Fiedler,
a.a.O., Bd. 1, S. 326) und Pharmacoat (vergl. Fiedler,
a.a.O., Bd. 2, S. 707), z. B. die Produkte Avicel PH 101 und PH
102, Elcema und Pharmacoat 603.
Im Fall von erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit einem Gehalt
an der Komponente (c⁶) liegt die Komponente (a) in der
Komponente (b) in fester Lösung unter Einschluß einer festen,
miszellaren Lösung vor, d. h. vollständig oder im wesentlichen
vollständig in molekularer oder miszellarer Dispersion. (In
der Praxis weisen die Komponenten (b) häufig zumindest eine
gewisse Fluidität, z. B. bei Umgebungstemperatur oder leicht
erhöhten Temperaturen, auf und sind daher strenggenommen nicht
"fest". Der Ausdruck "feste Lösung", wie er in der vorliegenden
Beschreibung und den Ansprüchen verwendet wird, ist demgemäß
zu interpretieren, z. B. unter Einschluß von viskosen oder
stark viskosen Systemen.) Die feste Lösung mit einem Gehalt an
(a) und (b) wird in geeigneter Weise dispergiert, beispielsweise
in Teilchenform, z. B. in Form von feinen Teilchen innerhalb
der gesamten Komponente (c⁶). Die Komponenten (c⁶) dienen
somit im allgemeinen in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
als dem Zerfall zugängliche Matrix für [(a) + (b)]. Die Komponente
(d) dient üblicherweise als Mittel, das den Zerfall
unterstützt, z. B. beim Kontakt mit dem Inhalt des Magen-Darm-
Trakts.
Zusammensetzungen der Erfindung mit einem Gehalt an einer Komponente
(c⁶) enthalten ferner geeigneterweise als Komponente
(e) ein Bindemittel und/oder Gleitmittel. Materialien, die
sich zur Verwendung als Bindemittel/Gleitmittel eignen, sind
insbesondere Fettsäuren und Alkylsulfonatsalze, wie Metallsalze,
z. B. solche mit 10 oder mehr Kohlenstoffatomen im Fettsäure/
Alkyl-Rest, wie C10-22-Fettsäure- und C10-22-Alkylsulfonat-
alkalimetall- oder -erdalkalimetallsalze, wie Natrium-,
Calcium- oder Magnesiumsalze. Beispiele für derartige Materialien,
die sich zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung
eignen, sind Natriumlaurylsulfat und Magnesiumstearat (vergl.
Fiedler, a.a.O., Bd. 2, S. 584).
Wenn die Zusammensetzungen der Erfindung eine Komponente (c⁶)
enthalten, liegen die Komponenten (a) und (b) in geeigneter
Weise in einem Verhältnis von etwa 1 : 2 bis 20, vorzugsweise
von etwa 1 : 2,5 bis 10 und insbesondere von 1 : 3 bis 8 vor,
[(a) : (b)].
Die Komponenten (c⁶) sind geeigneterweise in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen in einer Menge von mindestens 10%,
vorzugsweise mindestens 15% und insbesondere mindestens 20%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
Geeignete Komponenten (c⁶) sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
in einer Menge von 10 bis 60%, vorzugsweise
von 15 bis 50 Gew.-%, z. B. von etwa 20 bis 40 Gew.-%, wie etwa
25, 30 oder 35 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
vorhanden.
Wenn eine Komponente (d) vorhanden ist, liegen die Komponenten
(d) und (c⁶) geeigneterweise in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis
4, vorzugsweise von etwa 1 : 1 bis 3 und insbesondere von etwa
1 : 1,5 bis 2,5, z. B. etwa 1 : 2 oder etwa 1 : 2,5 Gewichtsteile
vor, [(d) : (c⁶)].
Ist eine Komponente (e) vorhanden, so liegen die Komponenten
(e) und (c⁶) geeigneterweise in einem Verhältnis von etwa 1 : 5
bis 25, vorzugsweise von etwa 1 : 5 bis 20 und insbesondere von
1 : 7 bis 15 Gewichtsteile vor, [(e) : (c⁶)].
Enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sämtliche
drei Komponenten (c⁶), (d) und (e), so sind diese geeigneterweise
zusammen in einer Menge von etwa 25 bis 75%, vorzugsweise
etwa 30 bis 65% und insbesondere 40 bis 65%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung vorhanden. Das Verhältnis
der Komponenten [(a) + (b)] : [(c) + (d) + (e)] liegt geeigneterweise
in der Größenordnung von 1 : 0,25 bis 7,5 und vorzugsweise
von 1 : 0,5 bis 5 und insbesondere von 1 : 0,5 bis 2, z. B.
etwa 1 : 0,8, 1 : 1,2 oder 1 : 1,3 Gewichtsteile.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit einem Gehalt an
einer Komponente (c⁶) können in beliebiger geeigneter Dosisform,
z. B. für die orale, parenterale oder topische Anwendung,
bereitgestellt werden. Geeigneterweise werden derartige erfindungsgemäße
Zusammensetzungen in Einheitsdosisform bereitgestellt,
entweder für die orale oder für eine anderweitige Verabreichung.
Die Menge der in derartigen Einheitsdosisformen vorhandenen
Komponenten (a) schwankt natürlich beispielsweise je nach dem
Zustand des zu behandelnden Patienten, dem beabsichtigten Verabreichungsweg
und der gewünschten Wirkung. Im allgemeinen
liegt diese Menge geeigneterweise im Bereich von etwa 2 bis
etwa 200 mg der Komponente (a), z. B. Ciclosporin, pro Einheitsdosis.
Zu geeigneten Dosierungsformen für die orale Verabreichung
gehören Granulate und dergl. Bevorzugt sind jedoch feste Einheitsdosisformen,
z. B. tablettierte oder verkapselte Formen.
Derartige orale Einheitsdosisformen enthalten geeigneterweise
etwa 5 bis etwa 200 mg, vorzugsweise 10 oder 20 bis etwa 100 mg,
z. B. 15, 20, 25, 50, 75 oder 100 mg, der Komponente (a),
z. B. Ciclosporin, pro Einheitsdosis.
Wenn die Komponente (c) in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
als Komponente (c⁷) ein Organosiliciumoxid-Polymer oder
Paraffinum per- oder subliquidum gemäß der vorstehenden Definition
(vi) enthält, ist die Komponente (c⁷) vorzugsweise bei
Temperaturen bis zu 150°C, vorzugsweise bei 100°C und insbesondere
bis zu 50°C leicht fließfähig. Geeignete Komponenten
(c⁷) besitzen eine maximale Viskosität von 15 000 mPa · s und
vorzugsweise von 1000 mPa · s bei den angegebenen Temperaturen.
Zur Verwendung als Komponente (c⁷) geeignete Paraffinkohlenwasserstoffe
sind flüssige und halbfeste Paraffine und Gemische
davon, z. B. Paraffinum subliquidum und Paraffinum perliquidum
(vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 2, S. 690 bis 691). Um
eine leichte Formulierung zu gewährleisten, besteht die Komponente
(c⁷) geeigneterweise ganz oder im wesentlichen aus
fluiden oder halbfesten Paraffinen, d. h. Paraffinum perliquidum
oder Paraffinum subliquidum oder Gemischen davon. Ist es
jedoch erwünscht, Zusammensetzungen mit einer beispielsweise
langsameren Wirkstofffreisetzung herzustellen, so kann dies
erreicht werden, indem man zusätzlich ein festes Paraffin,
d. h. Paraffinum durum, zusetzt.
Wenn die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen nur flüssige oder
halbfeste Paraffine als Komponente (c⁷) enthalten, liegen
diese vorzugsweise in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,5 bis 1,0
[flüssig : halbfest] vor. In diesem Fall sind die Komponenten
(a) und (c⁷) geeigneterweise in einem Verhältnis von etwa 1 : 6
bis 200, vorzugsweise von etwa 1 : 6 bis 100 und insbesondere
von 1 : 6 bis 20, z. B. 1 : 8 Gewichtsteile, vorhanden, [(a) : (c)].
Wenn die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen zusätzlich ein
festes Paraffin als Komponente (c⁷) enthalten, beträgt das
Verhältnis von flüssigen/halbfesten Paraffinkomponenten : festen
Paraffinkomponenten geeigneterweise etwa 1 : 0,06 bis 0,1
Gewichtsteile. In diesem Fall liegen die Komponenten (a) und
(c⁷) geeigneterweise in einem Verhältnis von 1 : 6 bis 200, vorzugsweise
von 1 : 6 bis 100 und insbesondere von 1 : 8 bis 20, z. B.
etwa 1 : 10 Gewichtsteile, vor, [(a) : (c⁷)].
Zu den Organosiliciumoxid-Polymeren, die als Komponente (c⁷)
geeignet sind, gehören insbesondere fluide, d. h. flüssige und
halbfeste, Polymermaterialien mit Struktureinheiten der Formel
(-R)₂Si-O, worin jeder der Reste R einen einwertigen organischen Rest, wie
C1-4-Alkyl, insbesondere Methyl, oder Phenyl bedeutet. Besonders
bevorzugt sind Organosiloxanpolymere mit einer Viskosität
von etwa 0,65 bis 10⁵ cP und insbesondere von 10 oder 50 bis
500 oder 1000 cP.
Um eine leichte Formulierung zu ermöglichen, enthält die Komponente
(c⁷) geeigneterweise flüssige Organosiloxan-Polymere,
z. B. Polymethylsiloxan-Polymere, wie beliebige der verschiedenen
bekannten Siliconöle, wie Siliconöl 550, DC 200, SF-1066
und SF-1091 (vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 2, S. 826). Wenn die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen nur flüssige Organosiloxan-
Polymere enthalten, liegen die Komponenten (a) und (c⁷)
geeigneterweise in einem Verhältnis von etwa 1 : 6 bis 200, vorzugsweise
von 1 : 6 bis 100 und insbesondere von 1 : 6 bis 20,
z. B. von etwa 1 : 8 Gewichtsteile vor, [(a) : (c⁷)].
Zusammensetzungen, bei denen beispielsweise eine langsamere
Wirkstofffreisetzung gegeben ist, können unter Verwendung von
halbfesten Organosiloxan-Polymeren, z. B. von beliebigen der
verschiedenen bekannten Siliconpasten, wie Siliconpaste A
(vergl. Fiedler, a.a.O., Bd. 2, S. 826), als Komponente (c⁷)
oder durch Zugabe dieser Bestandteile, z. B. zu anderen Organosiliciumoxid-
Polymeren gemäß den vorstehenden Ausführungen,
erhalten werden. Im letztgenannten Fall liegt das Verhältnis
von flüssigen : halbfesten Organosilicon-Polymeren in der erfindungsgemäßen
Zusammensetzung geeigneterweise in der Größenordnung
von etwa 1 : 0,5 bis 1. In diesem Fall liegt das Verhältnis
der Komponenten (a) : (c⁷) geeigneterweise in der Größenordnung
von etwa 1 : 6 bis 100 und vorzugsweise von 1 : 6 bis 20 Gewichtsteile
[(a) : (c⁷)].
Es ist darauf hinzuweisen, daß Gemische der Komponenten (c⁷)
gemäß der gegebenen Definition ebenfalls in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen eingesetzt werden können.
Wenn die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen eine Komponente
(c⁷) enthalten, liegen die Komponenten (a) und (b) geeigneterweise
in einem Verhältnis von etwa 1 : 6 bis 20 und vorzugsweise
von etwa 1 : 6 bis 10 und insbesondere von etwa 1 : 6,0 bis 6,5,
z. B. etwa 1 : 6,25 Gewichtsteile vor, [(a) : (b)].
Im Fall der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit einem Gehalt
an einer Komponente (c⁷) liegt die Komponente (a) in der
Komponente (b) vollständig oder im wesentlichen vollständig in
molekularer oder miszellarer Dispersion vor, z. B. in Form
einer festen Lösung oder einer festen miszellaren Lösung (wobei
der Ausdruck "feste Lösung" im breiten Sinn wie bei den
Zusammensetzungen mit einer Komponente (c⁶) verwendet wird).
Die feste Lösung mit einem Gehalt an (a) und (b) wird geeigneterweise
in Form von Teilchen, z. B. von feinen Teilchen, mit
der Komponente (c⁷), z. B. in der gesamten Komponente (c⁷),
dispergiert.
Erfindungsgemäße Zusammensetzungen mit einem Gehalt an einer
Komponente (c⁷) können in beliebiger geeigneter Dosierungsform,
z. B. für die orale, parenterale oder topische Anwendung,
beispielsweise für die dermale oder ophthalmische Anwendung,
z. B. zur Anwendung auf die Oberfläche des Auges, z. B. zur Behandlung
von Autoimmunzuständen des Auges, wie vorstehend
dargelegt, oder für intraläsionale Injektionen, z. B. zur Behandlung
von Psoriasis, bereitgestellt werden. Geeigneterweise
werden sie in Einheitsdosisformen entweder für die orale Verabreichung
oder für andere Verabreichungswege bereitgestellt.
Die Menge der in derartigen Einheitsdosisformen vorhandenen
Komponente (a) hängt selbstverständlich beispielsweise vom zu
behandelnden Zustand, dem beabsichtigten Verabreichungsweg und
der gewünschten Wirkung ab. Im allgemeinen liegen diese Mengen
geeigneterweise im Bereich von etwa 2 bis etwa 200 mg der
Komponenten (a), z. B. Ciclosporin, pro Einheitsdosis.
Zu den geeigneten Dosierungsformen für die orale Verabreichung
gehören Flüssigkeiten, Granulate und dergl. Bevorzugt sind jedoch
feste Einheitsdosisformen, z. B. tablettierte oder verkapselte
Formen, insbesondere in Form von Hart- oder Weichgelatinekapseln.
Derartige orale Einheitsdosierungsformen enthalten
geeigneterweise etwa 5 bis etwa 200 mg, vorzugsweise etwa 10
oder 20 bis etwa 100 mg, z. B. 15, 20, 25, 50, 75 oder 100 mg,
der Komponente (a), z. B. Ciclosporin, pro Einheitsdosis.
Erfindungsgemäße Zusammensetzungen mit einem Gehalt an einer
Komponente (c⁷) haben ferner den Vorteil, daß sie als Basis
für Zusammensetzungen mit modifizierten Freisetzungseigenschaften
verwendet werden können, beispielsweise zur verzögerten
Freisetzung der Komponente (a) oder zur Freisetzung der
Komponente (a) über verlängerte Zeiträume hinweg, z. B. im Anschluß
an eine orale Verabreichung. Derartige Zusammensetzungen
können auf die vorstehend beschriebene Weise erhalten werden,
indem man feste oder halbfeste Komponenten (c⁷) in geeigneten
Mengen einverleibt. Eine andere Möglichkeit zur Herstellung
dieser Zusammensetzungen besteht darin, als zusätzliche
Komponente (d) eine Komponente einzuverleiben, die dazu in
der Lage ist, die Freisetzungseigenschaften der Zusammensetzungen
in bezug auf die Komponente (a) zu modifizieren. Zu
derartigen Komponenten (d) gehören beispielsweise polymere
Vehikel, insbesondere Verdickungsmittel, z. B. polymere oder
kolloidale Verdickungsmittel, sowie Mittel, die in Wasser
quellbar sind, z. B. in Wasser quellbare Polymere oder
Kolloide, z. B. die vorstehend unter (d¹) bis (d⁵) definierten
Materialien.
Ist eine Komponente (d) vorhanden, so liegt sie geeigneterweise
in einer Menge von etwa 0,5 bis 30%, vorzugsweise von 1
bis 20% und insbesondere von etwa 1 bis 10%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Komponenten (a) + (b) + (c⁷) + (d) vor.
Die Komponenten (d⁵) sind besonders angezeigt zur Verwendung
in erfindungsgemäßen Verbindungen mit einem Gehalt an einem
Organosiliciumoxid-Polymeren als Komponente (c⁷).
Erfindungsgemäße Zusammensetzungen mit einem Gehalt an einer
Komponente (c⁶) oder (c⁷) sind vorzugsweise nicht-wäßrig oder
im wesentlichen nicht-wäßrig beschaffen, d. h. es gelten die
vorstehenden Ausführungen in bezug auf die Zusammensetzungen
mit einem Gehalt an anderen Komponenten (c).
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können unabhängig von
der gewählten Komponente (c) (beispielsweise unabhängig davon,
ob die Komponente (c) ein der Komponenten (c¹) bis (c⁷) gemäß
den vorstehenden Ausführungen oder ein beliebiges Gemisch davon
enthält) beliebige zusätzliche Additive enthalten, wie sie
aus dem Stand der Technik bekannt sind und herkömmlicherweise
verwendet werden, z. B. Antioxidantien (z. B. Ascorbyl-palmitat,
Tocopherole, Butylhydroxyanisol (BHA) oder Butylhydroxytoluol
(BHT)), Aromastoffe und dergl.
Insbesondere enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
geeigneterweise auch einen oder mehrere Stabilisatoren oder
Puffersubstanzen, insbesondere um die Hydrolyse der Komponente
(b) oder einen Abbau der Komponente (a) während der Verarbeitung
oder bei der Lagerung zu verhindern. Zu derartigen
Stabilisatoren können saure Stabilisatoren gehören, wie Citronensäure,
Essigsäure, Weinsäure oder Fumarsäure, sowie basische
Stabilisatoren, wie Kaliumhydrogenphosphat, Glycin, Lysin,
Arginin oder Tris-(hydroxymethyl)-aminomethan.
Geeignete Stabilisatoren oder Puffermittel werden zweckmäßigerweise
in einer Menge zugesetzt, die ausreicht, einen pH-
Wert im Bereich von etwa 3-8, vorzugsweise von etwa 5-7, z. B.
zwischen 6 und 7, zu erreichen oder aufrecht zu erhalten. Derartige
Stabilisatoren liegen im allgemeinen in einer Menge bis
zu 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
vor oder bis zu 10 Gew.-%, beispielsweise bei Verwendung
von Citronensäure oder Essigsäure. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen,
insbesondere Zusammensetzungen, bei denen die
Komponente (a) Ciclosporin ist, mit einem pH-Wert innerhalb
der vorstehend angegebenen Bereiche werden bevorzugt.
Erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten geeigneterweise
auch ein Polyoxyalkylen-freies Tensid, z. B. Dioctylsuccinat,
Dioctylsulfosuccinat, Di-[2-ethylhexyl]-succinat, Natriumlaurylsulfat
oder Phospholipide, wie Lecithine. Liegt ein Tensid
gemäß den vorstehenden Ausführungen vor, ist dieses geeigneterweise
in einer Menge von 50, vorzugsweise von 5-50, z. B.
von 10-25%, bezogen auf das Gewicht der Komponente (b) vorhanden.
Im Fall von erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit einem Gehalt
an einer Komponente (a) in fester Lösung in der Komponente
(b), z. B. wenn es sich bei der Komponente (c) um eine
Komponente (c⁶) oder (c⁷) gemäß den vorstehenden Ausführungen
handelt, können beliebige der vorerwähnten Stabilisatoren,
Puffer und/oder Tenside geeigneterweise der festen
Lösungsphase einverleibt werden. Derartige Materialien können
auch der Komponente (c) und dergl. einverleibt werden.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind wiederum unabhängig
von der gewählten Komponente (c) frei oder im wesentlichen
frei von Ethanol und enthalten beispielsweise weniger als 5,0%,
vorzugsweise weniger als 2,5%, z. B. 0-1,0% Ethanol, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
Zusätzlich zu den vorstehenden Ausführungen wird erfindungsgemäß
auch ein Verfahren zur Herstellung einer pharmazeutischen
Zusammensetzung gemäß der vorstehenden Definition bereitgestellt,
wobei das Verfahren das innige Vermischen oder Kompoundieren
der Komponenten (a), (b) und (c) gemäß der vorstehenden
Definition ggf. zusammen mit einer Komponente (d)
und/oder anderen Komponenten, z. B. Stabilisatoren, Puffern und
Tensiden gemäß den vorstehenden Ausführungen, umfaßt, wobei
ggf. die erhaltene Zusammensetzung in Einheitsdosisform, z. B.
in eine Einheitsdosisform für die orale Verabreichung, z. B.
durch Tablettieren, Einfüllen in Gelatinekapseln oder andere
geeignete Maßnahmen, gebracht wird.
Handelt es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel
für die Komponenten (a) und (b) oder enthält sie eine Komponente
(c¹), (c²), (c³), (c⁴) oder (c⁵) gemäß der vorstehenden
Definition, so werden die Komponenten (a), (b) und (c) geeigneterweise
im vorstehenden Verfahren zusammengebracht, indem
man die Komponenten (a) und (b) zusammen in der Komponente
(c) löst, z. B. unter Erwärmen auf Temperaturen bis zu 50 oder
150°C, vorzugsweise nicht über 70 oder 75°C. Das auf diese
Weise erhaltene Gemisch kann sodann weiter mit den Komponenten
(d) und dergl. kompoundiert werden, indem man ein inniges Gemisch
gemäß bekannten Techniken herstellt. Das Einfüllen, beispielsweise
in Hart- oder Weichgelatinekapseln, wird in geeigneter
Weise bei erhöhten Temperaturen durchgeführt, z. B.
bei Temperaturen bis zu 50°C, um eine Fluidität der Zusammensetzung,
z. B. in der Wärme zu erreichen.
Im Fall von erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit einem Gehalt
an einer Komponente (a) in fester Lösung in der Komponente
(b), z. B. im Fall von Zusammensetzungen mit einem Gehalt
an einer Komponente (c⁶) oder (c⁷) gemäß den vorstehenden Definitionen,
umfaßt dieses Verfahren geeigneterweise zunächst
die Herstellung einer festen Lösung von (a) in (b), gefolgt
von einem innigen Vermischen oder Kompoundieren der erhaltenen
festen Lösung mit den restlichen Komponenten (c) und ggf. (d)
und dergl. Feste Lösungen mit einem Gehalt an den Komponenten
(a) in (b) lassen sich nach bekannten Techniken herstellen,
beispielsweise durch Erstarren einer Schmelze mit einem Gehalt
an (a) in Lösung in (b) oder durch Entfernen des
Lösungsmittels aus einer Lösung der Komponenten (a) und (b).
Für die Zwecke der Erfindung wird die letztgenannte
Alternative im allgemeinen bevorzugt.
Beispiele für geeignete Lösungsmittel für die Komponenten (a)
und (b) sind niedere Alkanole, z. B. Ethanol. Stabilisatoren,
Puffer und/oder Tenside können in der Lösungsstufe geeigneterweise
zugesetzt werden.
Die auf diese Weise erhaltene feste Lösung wird sodann geeigneterweise
mit der Komponente (c) und ggf. mit den Komponenten
(d) und (e) und dergl. kompoundiert, z. B. in Form von
feinen Teilchen, beispielsweise durch Verteilung in der Komponente
(c).
Obgleich Ethanol zur Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
verwendet werden kann, wie es beispielsweise bei
der Herstellung der festen Lösungen vorstehend ausgeführt ist,
wird dieses Ethanol vor der Fertigstellung der endgültigen Dosierungsform
entfernt, beispielsweise durch Verdampfen, wodurch
man ein ethanolfreies oder im wesentlichen ethanolfreies
Produkt erhält, wie vorstehend dargelegt.
Die folgenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung.
Bei dem in den Beispielen verwendeten Produkt Saccharosemonolaurat
L-1969 handelt es sich um das Handelsprodukt der
Fa. Mitsubishi-Kasei Food Corp., Tokyo 104, Japan: HLB-Wert =
mindestens 12,3; Reinheit des Laurylesterrestes = mindestens
95%; F. ca. 35°C; Zersetzung bei etwa 235°C; Oberflächenspannung
in 0,1 Gew.-%; wäßriger Lösung = 72,0 dyn/cm bei 25°C.
Die Zusammensetzung von Beispiel 1 wird hergestellt, indem man
die Komponenten (a) und (b) unter Rühren und Erwärmen in einem
Ölbad auf 100°C in der Komponente (c) löst. Die Zusammensetzungen
der Beispiele 2-10 werden auf analoge Weise hergestellt.
Im Fall der Beispiele 5 und 8 wird die Komponente (d)
im ursprünglich erhaltenen Gemisch der Komponenten (a) bis (c)
gelöst. Im Fall der Beispiele 6, 7 und 10 wird die Komponente
(d) in (a) bis (c) suspendiert.
Die erhaltenen Zusammensetzungen werden unter Erwärmen in
Hartgelatinekapseln der Größe 1 (Beispiele 1-4 und 9) oder der
Größe 0 (Beispiele 5-7 und 10) gefüllt. Man erhält verkapselte
Endprodukte, wobei die Kapseln jeweils 50 mg Cyclosporin (z. B.
Ciclosporin) enthalten und für die Verabreichung zur Verhinderung
von Transplantat-Abstoßungen oder bei der Behandlung von
Autoimmunerkrankungen geeignet sind, wobei beispielsweise eine
Verabreichung von 1 bis 5 Kapseln täglich erfolgt.
Die vorstehenden Zusammensetzungen 11-13 enthalten jeweils zusätzlich
25 mg (f) Weinsäure und/oder 50 mg (g)
Dioctylsuccinat und vorzugsweise beide Bestandteile, wobei
sich ein Endgewicht von 1000 mg für die Zusammensetzung 11,
von 1055 mg für die Zusammensetzung 12 und von 680 mg für die
Zusammensetzung 13 ergibt.
Die Zusammensetzungen 11-13 werden auf folgende Weise hergestellt:
Die Komponenten (a) und (b) werden in absolutem Ethanol
gelöst und das Ethanol wird bei 50°C unter vermindertem
Druck gründlich abgedampft. Die Komponenten (c) bis (e) werden
gründlich vermischt (unter Zugabe von (f) und (g), sofern verwendet),
wobei herkömmliche Mischtechniken angewandt werden.
Die feste Lösung mit einem Gehalt an [(a) + (b)] wird zu einem
feinen Pulver vermahlen und gleichmäßig in [(c) bis (g)] eingemischt.
Die erhaltene gleichmäßige Masse wird zu Tabletten
verpreßt, die jeweils 100, 50 oder 25 mg (a) enthalten und
sich zur Verabreichung zur Verhinderung von Transplantatabstoßungen
oder bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen
eignen, wobei beispielsweise 1-5 Tabletten täglich verabreicht
werden.
Die Komponenten (a) und (b) werden in absolutem Ethanol gelöst
und das Ethanol wird sodann unter vermindertem Druck bei 50°C
gründlich abgedampft. Die erhaltene feste Lösung wird zu einem
feinen Pulver zermahlen und gleichmäßig in der Komponente (c)
suspendiert. Die erhaltene flüssige Suspension wird in Hartgelatinekapseln
der Größe 0 gefüllt. Man erhält ein verkapseltes
Endprodukt, wobei jede Kapsel 50 mg Cyclosporin (z. B.
Ciclosporin) enthält und sich zur Verabreichung zur Verhinderung
von Transplantatabstoßungen oder bei der Behandlung von
Autoimmunerkrankungen eignet, wobei beispielsweise 1-5 Kapseln
täglich verabreicht werden.
Die Zusammensetzungen 16 und 17 werden in analoger Weise wie
die vorstehenden Zusammensetzungen 14 und 15 hergestellt. Im
Fall der Zusammensetzung 16 werden (c) und (d) zuerst durch
Schmelzen und inniges Verrühren vereinigt. Die feste Lösung
mit einem Gehalt an [(a) + (b)] wird sodann in [(c) + (d)] suspendiert.
Im Fall der Zusammensetzungen 17 wird (d) zusammen mit
[(a) + (b)] in (c) suspendiert.
Gleichwertige Zusammensetzungen wie die der Beispiele 1-17
lassen sich herstellen, indem man anstelle von Ciclosporin als
Komponente (a) beliebige andere Cyclosporine, z. B. [Nva]²-
Ciclosporin, verwendet, oder indem man beliebige andere Fettsäuresaccharidmonoester,
wie sie vorstehend aufgeführt worden
sind, beispielsweise Raffinosemonolaurat, anstelle von Saccharosemonolaurat
als Komponente (b) verwendet, wobei in den jeweiligen
Fällen gleiche oder äquivalente Mengen oder relative
Mengenverhältnisse angewendet werden.
Nachstehend wird die Brauchbarkeit der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
durch Tierversuche oder klinische Untersuchungen
erläutert, die beispielsweise auf folgende Weise
durchgeführt werden.
Zusammensetzung I wie in Beispiel 1.
Zusammensetzung II wie in Beispiel 14.
Zusammensetzung II wie in Beispiel 14.
Gruppen von 8 Beagle-Hunden (männlich, etwa 11-13 kg) werden
verwendet. Die Tiere erhalten 18 Stunden vor der Verabreichung
der Testzusammensetzung kein Futter, haben jedoch bis zur
Verabreichung freien Zugang zu Wasser. Die Testzusammensetzungen
werden durch eine Sonde bei anschließender Verabreichung
von 20 ml 0,9 NaCl-Lösung verabfolgt. 3 Stunden nach der Verabreichung
der Testzusammensetzung haben die Tiere freien Zugang
zu Futter und Wasser.
Blutproben von 2 ml (bzw. 5 ml für den Leerwert) werden aus
der Vena saphena entnommen und in 5-ml-Kunststoffröhrchen mit
einem Gehalt an EDTA zum Zeitpunkt -15 min (Leerwert), 30 min
und 1, 1,5, 2, 3, 4, 6, 8, 12 und 24 Stunden nach der Verabreichung
gesammelt. Die Blutproben werden vor der Bestimmung
bei -18°C gelagert. Die Blutproben werden durch RIA analysiert.
Die Flächen unter den Kurven, bei denen die Blutarzneistoffkonzentration
gegen die Zeit aufgetragen ist, werden gemäß
der Trapezoidalregel berechnet. Die Varianzanalyse wird in
bezug auf AUC (Fläche unter der Kurve), Cmax (maximale Konzentration)
und Tmax (maximale Zeit) durchgeführt.
Die berechneten durchschnittlichen AUC-Werte (in ng · h/ml-1)
und Cmax-Werte (in ng/ml-1) von typischen Versuchsansätzen
sind in nachstehender Tabelle zusammen mit der berechneten
Variation (CV) in bezug auf die Reaktion zwischen Testtieren,
die die gleiche Zusammensetzung erhalten, angegeben.
Aus der vorstehenden Tabelle ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen eine hohe Bioverfügbarkeit (AUC
und Cmax) zusammen mit einer relativ geringen Schwankung der
Reaktion sowohl für AUC als auch für Cmax aufweisen.
Vergleichbare günstige Ergebnisse lassen sich bei Verwendung
der übrigen Zusammensetzungen gemäß den Beispielen 1-17 und
insbesondere gemäß den Beispielen 1-10 erhalten.
Die vorteilhaften Eigenschaften der Zusammensetzungen der Erfindung
bei oraler Verabreichung lassen sich auch in klinischen
Untersuchungen, die auf folgende Weise durchgeführt werden,
nachweisen.
Bei den Versuchspersonen handelt es sich um erwachsene Freiwillige,
beispielsweise um männliche Personen mit Hochschulbildung
von 30 bis 55 Jahren. Die Versuchsgruppen umfassen geeigneterweise
12 Probanden.
Folgende Erfassungs/Ausschließungs-Kriterien werden angewandt.
Erfassung: normales Screening-ECG; normaler Blutdruck und normale
Herzfrequenz; Körpergewicht = 50-95 kg.
Ausschließung: klinisch signifikanter, interkurrenter medizinischer
Zustand, der eine Störung der Resorption, der Verteilung,
des Stoffwechsels, der Ausscheidung oder der Sicherheit
des Arzneistoffs hervorrufen könnte; Symptome einer signifikanten
klinischen Erkrankung im Zeitraum von 2 Wochen vor der
Untersuchung; klinisch relevante abnormale Laborwerte oder
Elektrokardiogramme; Notwendigkeit für eine gleichzeitige Medikation
während der gesamten Versuchsdauer; Verabreichung von
irgendwelchen Arzneistoffen, die eine gut definierte potentielle
Toxizität gegenüber einem wichtigen Organsystem aufweisen,
innerhalb der vorhergehenden 3 Monate; Verabreichung von
irgendwelchen Untersuchungsarzneistoffen innerhalb von 6 Wochen
vor Beginn der Untersuchung; Krankengeschichte mit Arzneistoff-
oder Alkoholmißbrauch; Verlust von 500 ml oder mehr
Blut innerhalb der vergangenen 3 Monate; ungünstige Arzneistoffreaktionen
oder Überempfindlichkeit; allergische Krankengeschichte
mit Notwendigkeit einer Arzneistofftherapie; Hepatitis B/
HIV-positiv.
Eine vollständige physikalische Untersuchung und ein ECG werden
vor und nach der Erprobung vorgenommen. Die folgenden Parameter
werden jeweils 1 Monat vor und nach der Untersuchung
bewertet:
Blut: Anzahl der roten Blutkörperchen, Hämoglobin, Hämatokrit, Erythrozytensedimentation, Anzahl der weißen Blutkörperchen, Ausstrich, Anzahl der Thrombozyten und Glucose in nüchternem Zustand;
Serum/Plasma: Gesamtprotein und Elektrophorese; Cholesterin, Triglyceride, Na⁺, Ka⁺, Fe++, Ca++, Cl-, Creatinin, Harnstoff, Harnsäure, SGOT, SGPT, gamma-GT, alkalische Phosphatase, gesamtes Bilirubin, α-Amylase;
Urin: pH-Wert, Mikroalbumin, Glucose, Erythrozyten, Ketokörper, Sediment. Ferner wird die Creatinin-Clearance 1 Monat vor Versuchsbeginn bestimmt.
Blut: Anzahl der roten Blutkörperchen, Hämoglobin, Hämatokrit, Erythrozytensedimentation, Anzahl der weißen Blutkörperchen, Ausstrich, Anzahl der Thrombozyten und Glucose in nüchternem Zustand;
Serum/Plasma: Gesamtprotein und Elektrophorese; Cholesterin, Triglyceride, Na⁺, Ka⁺, Fe++, Ca++, Cl-, Creatinin, Harnstoff, Harnsäure, SGOT, SGPT, gamma-GT, alkalische Phosphatase, gesamtes Bilirubin, α-Amylase;
Urin: pH-Wert, Mikroalbumin, Glucose, Erythrozyten, Ketokörper, Sediment. Ferner wird die Creatinin-Clearance 1 Monat vor Versuchsbeginn bestimmt.
Die Probanden erhalten jeweils Versuchszusammensetzungen in
willkürlicher Abfolge. Die Zusammensetzungen werden auf einmal
in einer Gesamtdosis von 150 mg Cyclosporin, z. B. Ciclosporin,
verabreicht, wobei mindestens 14 Tage zwischen den einzelnen
Verabreichungen liegen.
Die Verabreichung wird am Morgen nach einer Nüchternheitsperiode
von 10 Stunden, während der nur die Wasseraufnahme erlaubt
ist, durchgeführt. Nur koffeinfreie Getränke sind innerhalb
einer Dauer von 24 Stunden nach der Verabreichung erlaubt.
Die Probanden dürfen innerhalb von 12 Stunden nach der
Verabreichung nicht rauchen. Die Probanden erhalten 4 Stunden
nach der Verabreichung eine standardisierte Mittagsmahlzeit.
Blutproben (2 ml) werden 1 Stunde vor der Verabreichung sowie
nach der Verabreichung zu den Zeitpunkten 0,25, 0,5, 1, 1,5,
2, 2,5, 3, 3,5, 4, 4,5, 5, 6, 9, 12, 14, 24, 28 und 32 Stunden
entnommen. Zur Bestimmung von Creatinin werden Blutproben von
2 ml unmittelbar vor der Verabreichung und 12, 24 und 48 Stunden
nach der Verabreichung entnommen. Die Proben für die Cyclosporin-
Bestimmung werden in 2 mit EDTA-beschichteten Polystyrolröhrchen
(jeweils 1 ml) zu den jeweiligen Zeitpunkten
gewonnen und nach mäßigem Bewegen bei -20°C tiefgefroren. Cyclosporin
wird im Gesamtblut durch RIA mit einem spezifischen
und/oder nicht-spezifischen MAB-Test ermittelt, wobei die
Nachweisgrenze in beiden Fällen etwa 10 ng/ml beträgt.
Bei den gemäß der vorstehenden Verfahrensweise durchgeführten
Untersuchungen werden beispielsweise bei einem Vergleich der
Zusammensetzung von Beispiel 1 in Form einer Hartgelatinekapsel
mit der derzeitigen Ciclosporin-Trinklösung (Ciclosporin =
50 mg, Labrafil = 150 mg, Ethanol = 50 mg), Maisöl = 213 mg,
in Form von Weichgelatinekapseln mit einem Endgewicht von 463 mg/
Dosis) als Standard wesentlich erhöhte Bioverfügbarkeits-
Konzentrationen für die Zusammensetzung von Beispiel 1 im Vergleich
mit dem Standard sowohl in bezug auf AUC-Werte (0-32 h)
als auch auf Cmax-Werte festgestellt. Ferner zeigt ein
Vergleich der zeitlichen Veränderung der Ciclosporin-Konzentrationen
im Vollblut (bestimmt durch spezifischen monoklonalen
RIA) im Anschluß an eine einzelne Verabreichung der Testzusammensetzungen
mit einer Ciclosporin-Dosis von 150 mg eine
ausgeprägte Verringerung der Variabilität der Reaktion unter
sämtlichen Probanden, die die Zusammensetzung von Beispiel 1
erhalten haben, im Vergleich zu sämtlichen Probanden, die die
Standard-Zusammensetzung erhalten haben.
Ähnliche oder gleichwertige Ergebnisse lassen sich im Anschluß
an eine orale Verabreichung von anderen Zusammensetzungen
der Erfindung, wie sie in den vorliegenden Beispielen
beschrieben sind, erzielen.
Claims (38)
1. Pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff,
- b) einen Fettsäuresaccharidmonoester und
- c) ein Verdünnungsmittel oder Trägerstoff,
wobei
- i) es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel für die beiden Komponenten (a) und (b) handelt, wobei die Komponenten (a) und (b) jeweils unabhängig voneinander eine Löslichkeit in der Komponente (c) von mindestens 10% bei Umgebungstemperatur besitzen; oder
- ii) es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel für die beiden Komponenten (a) und (b) handelt und die Komponenten (a) und (c) in der Zusammensetzung in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50 Gew.-Teile [(a) : (c)] vorhanden sind; oder
- iii) es sich bei der Komponente (c) um ein Lösungsmittel für die beiden Komponenten (a) und (b) handelt und die Zusammensetzung in einer festen Einheitsdosisform, die sich für die orale Verabreichung eignet, formuliert ist; oder
- iv) die Komponente (c) ein Poly-(C2-4-alkylen)-glykol mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von höchstens 7000 oder einer Viskosität bei 50°C von höchstens 15 000 mPa · s oder einen C3-5-Alkylenpolyolether oder -ester enthält; oder
- v) die Zusammensetzung nicht-wäßrig oder im wesentlichen nicht-wäßrig ist; oder
- vi) die Zusammensetzung (c) einen festen polymeren Träger, ein Organosiliciumoxid-Polymer oder Paraffinum per- oder subliquidum enthält und die Komponente (a) in der Zusammensetzung in fester Lösung (b) vorliegt.
2. Pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff,
- b) einen Fettsäuresaccharidmonoester und
- c) ein Verdünnungsmittel, das aus folgender Gruppe ausgewählt
ist:
- c¹) Ethanol;
- c²) C2-4-Alkylenglykole;
- c³) C3-5-Alkylenpolyole;
- c⁴) Poly-(C2-4-alkylen)-glykole; und Gemische davon,
wobei
- ii) die Komponenten (a) und (c) in der Zusammensetzung in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50 Gewichtsteile [(a) : (c)] vorliegen; oder
- iii) die Zusammensetzung in einer festen Einheitsdosisform, die sich für die orale Verabreichung eignet, formuliert ist; oder
- iv) die Komponente (c) eine Komponente (c⁴) mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von höchstens 7000 oder einer Viskosität bei 50°C von höchstens 15 000 mPa · s enthält; oder
- v) diese Zusammensetzung nicht-wäßrig oder im wesentlichen nicht-wäßrig ist.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (c) aus folgender Gruppe
ausgewählt ist:
- c²) 1,2-Propylenglykol,
- c³) Glycerin und
- c⁴) Polyethylenglykole mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von höchstens 7000 oder einer Viskosität bei 50°C von höchstens 15 000 mPa · s.
4. Pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff,
- b) einen Fettsäuresaccharidmonoester und
- c²) 1,2-Propylenglykol
wobei
- ii) die Komponenten (a) und (c²) in der Zusammensetzung in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50 Gewichtsteile [(a) : (c²)] vorliegen; oder
- iii) die Zusammensetzung in fester Einheitsdosisform, die sich für die orale Verabreichung eignet, formuliert ist; oder
- v) die Zusammensetzung nicht-wäßrig oder im wesentlichen nicht-wäßrig ist.
5. Pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff,
- b) einen Fettsäuresaccharidmonoester und
- c⁵) einen C3-5-Alkylenpolyolether oder -ester.
6. Zusammensetzung anch Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (c⁵) ein Umesterungsprodukt
eines natürlichen oder hydrierten pflanzlichen Öls und eines
Polyethylenglykols enthält.
7. Zusammensetzung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (c⁵) ein Umesterungsprodukt
eines natürlichen oder hydrierten pflanzlichen Öls und eines
Polyethylenglykols mit einem Molekulargewicht von 500-4000
enthält.
8. Zusammensetzung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (c⁵) ein Umesterungsprodukt
eines natürlichen oder hydrierten pflanzlichen Öls, eines
Polyethylenglykols und von Glycerin enthält.
9. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 5-8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Komponenten (a) und (c⁵) in
einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50 Gewichtsteile vorliegen.
10. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Komponenten (a) und (c) oder
im Fall von Anspruch 4 die Komponente (c²) oder im Fall der
Ansprüche 5-9 die Komponente (c⁵) in einem Verhältnis von 1 : 1
bis 10 Gewichtsteile [(a) : (c)/(c²)/(c⁵)] vorliegen.
11. Zusammensetzung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis 1 : 1,5 bis 2,5 Gewichtsteile
beträgt.
12. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Komponenten (a) und (b) in
einem Verhältnis von 1 : 3 bis 200 Gewichtsteile [(a) : (b)]
vorliegen.
13. Zusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis 1 : 5 bis 20 Gewichtsteile
beträgt.
14. Zusammensetzung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis 1 : 6 bis 6,5 Gewichtsteile
beträgt.
15. Pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff in fester Lösung in,
- b) einem Fettsäuresaccharidmonoester und
- c⁶) einem festen polymeren Träger.
16. Zusammensetzung nach Anspruch 15 dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (c⁶) Polyvinylpyrrolidon
enthält.
17. Zusammensetzung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponenten (a) und (b) in einem
Verhältnis von 1 : 2 bis 20 Gewichtsteile [(a) : (b)] vorliegen.
18. Zusammensetzung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis 1 : 3 bis 8 Gewichtsteile
beträgt.
19. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 15-18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Komponente (c⁶) in einer Menge
von mindestens 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung, vorliegt.
20. Zusammensetzung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (c⁶) in einer Menge von 15
bis 50 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung, vorliegt.
21. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 15-20,
dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich (d) eine in Wasser
quellbare Komponente enthält.
22. Zusammensetzung nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (d) und (c⁶) in einem
Verhältnis von 1 : 0,5 bis 4 Gewichtsteile [(d) : (c⁶)] vorliegen.
23. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-23,
dadurch gekennzeichnet, daß sie in Einheitsdosisform mit einem
Gehalt an 2 bis 200 mg der Komponente (a) pro
Einheitsdosierung vorliegt.
24. Zusammensetzung nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß sie etwa 10 oder 20 bis 100 mg Komponente
(a) pro Einheitsdosierung enthält.
25. Pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend
- a) ein Cyclosporin als Wirkstoff,
- b) einen Fettsäuresaccharidmonoester und
- c²) 1,2-Propylenglykol,
wobei die Zusammensetzung in Einheitsdosisform vorliegt und
etwa 20 bis etwa 100 mg Komponente (a) pro Einheitsdosierung
enthält, die Komponenten (a) und (b) in der Zusammensetzung in
einem Verhältnis von 1 : 3 bis 200 Gewichtsteile [(a) : (b)]
vorliegen und die Komponenten (a) und (c) in der
Zusammensetzung in einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 50
Gewichtsteile vorliegen.
26. Zusammensetzung nach Anspruch 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponenten (a) und (b) in einem
Verhältnis von 1 : 5 bis 10 Gewichtsteile vorliegen und die
Komponenten (a) und (c) in einem Verhältnis von 1 : 1,5 bis 2,5
Gewichtsteile vorliegen.
27. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-26,
dadurch gekennzeichnet, daß sie in einer oralen Dosierungsform
eingekapselt in Weich- oder Hartgelatine vorliegt.
28. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-27,
dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich einen Stabilisator
oder ein Pufferungsmittel enthält.
29. Zusammensetzung nach Anspruch 28, dadurch
gekennzeichnet, daß sie auf einen pH-Wert von 3 bis 8
gepuffert ist.
30. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-29,
dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Komponente (a) um
Ciclosporin oder [Nva]²-Ciclosporin handelt.
31. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Komponente (b) einen
wasserlöslichen Fettsäuresaccharidmonoester enthält.
32. Zusammensetzung nach Anspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (b) einen C6-18-Fettsäure-
di- oder -tri-saccharidmonoester enthält.
33. Zusammensetzung nach Anspruch 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Komponente (b) Raffinose- oder
Saccharose-monolaurat enthält.
34. Zusammensetzung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, im wesentlichen gemäß der vorstehenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf beliebige der beigefügten Beispiele.
Applications Claiming Priority (8)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
GB02901/89 | 1989-02-09 | ||
GB898902898A GB8902898D0 (en) | 1989-02-09 | 1989-02-09 | Improvements in or relating to organic compounds |
GB898902901A GB8902901D0 (en) | 1989-02-09 | 1989-02-09 | Improvements in or relating to organic compounds |
GB02898/89 | 1989-02-09 | ||
GB03147/89 | 1989-02-13 | ||
GB898903147A GB8903147D0 (en) | 1989-02-13 | 1989-02-13 | Improvements in or relating to organic compounds |
GB898903663A GB8903663D0 (en) | 1989-02-17 | 1989-02-17 | Improvements in or relating to organic compounds |
GB03663/89 | 1989-02-17 |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4003844A1 true DE4003844A1 (de) | 1990-08-16 |
DE4003844B4 DE4003844B4 (de) | 2007-09-20 |
Family
ID=27450262
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE4003844A Expired - Lifetime DE4003844B4 (de) | 1989-02-09 | 1990-02-08 | Neue Cyclosporin enthaltende galenische Formulierungen |
Country Status (25)
Country | Link |
---|---|
JP (3) | JP3484190B2 (de) |
KR (1) | KR0170769B1 (de) |
AT (1) | AT404552B (de) |
AU (1) | AU630413B2 (de) |
BE (1) | BE1003009A5 (de) |
CA (1) | CA2009533C (de) |
CH (1) | CH679277A5 (de) |
CY (1) | CY1903A (de) |
DE (1) | DE4003844B4 (de) |
DK (1) | DK176209B1 (de) |
ES (1) | ES2021942A6 (de) |
FI (1) | FI97524C (de) |
FR (1) | FR2642650B1 (de) |
GB (1) | GB2230440B (de) |
HK (1) | HK37296A (de) |
HU (1) | HU213394B (de) |
IT (1) | IT1240758B (de) |
LU (1) | LU87675A1 (de) |
MY (1) | MY107377A (de) |
NL (1) | NL195028C (de) |
NO (1) | NO301576B1 (de) |
NZ (1) | NZ232401A (de) |
PH (1) | PH30917A (de) |
PT (1) | PT93079B (de) |
SE (1) | SE511398C2 (de) |
Cited By (7)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO1992009299A1 (en) * | 1990-11-27 | 1992-06-11 | BIOGAL Gyógyszergyár Rt. | Oral pharmaceutical composition containing cyclosporin and process for preparing same |
DE4219526A1 (de) * | 1991-06-27 | 1993-03-18 | Sandoz Ag | Pharmazeutisches mittel |
DE4412201A1 (de) * | 1993-04-20 | 1994-11-10 | Rentschler Arzneimittel | Neue pharmazeutische Zubereitungen zur oralen Verabreichung enthaltend Cyclosporin |
WO1999013900A1 (en) * | 1997-09-16 | 1999-03-25 | Bernard Charles Sherman | Solid pharmaceutical compositions comprising a cyclosporin and an anionic surfactant |
US6475519B1 (en) | 1997-01-30 | 2002-11-05 | Novartis Ag | Oil-free pharmaceutical compositions containing cyclosporin A |
US6979672B2 (en) | 2002-12-20 | 2005-12-27 | Polichem, S.A. | Cyclosporin-based pharmaceutical compositions |
DE102008059201A1 (de) * | 2008-11-27 | 2010-06-02 | GÖPFERICH, Achim, Prof. Dr. | In situ präzipitierende Arzneistofflösungen |
Families Citing this family (26)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
KR0148748B1 (ko) * | 1988-09-16 | 1998-08-17 | 장 크라메르, 한스 루돌프 하우스 | 사이클로스포린을 함유하는 약학조성물 |
MX9201782A (es) † | 1991-04-19 | 1992-10-01 | Sandoz Ag | Particulas de sustancias biologicamente activas, sustancialmente insolubles en agua, proceso para su produccion y composicion farmaceutica que las contiene. |
US6262022B1 (en) | 1992-06-25 | 2001-07-17 | Novartis Ag | Pharmaceutical compositions containing cyclosporin as the active agent |
EP0642332B1 (de) | 1992-05-13 | 1997-01-15 | Sandoz Ltd. | Opthalmische zusammensetzungen enthaltend ein cyclosporin |
US5759566A (en) * | 1992-07-28 | 1998-06-02 | Poli Industria Chimica Spa | Microemulsion pharmaceutical compositions for the delivery of pharmaceutically active agents |
EP1142568A1 (de) | 1992-09-25 | 2001-10-10 | Novartis AG | Pharmazeutische Zusammensetzungen mit Cyclosporine |
SK283442B6 (sk) † | 1993-04-20 | 2003-07-01 | Novartis Ag | Farmaceutický prípravok na orálne podanie |
DE4340781C3 (de) * | 1993-11-30 | 2000-01-27 | Novartis Ag | Cyclosporin enthaltende flüssige Zubereitungen und Verfahren zu ihrer Herstellung |
KR0146671B1 (ko) * | 1994-02-25 | 1998-08-17 | 김충환 | 사이클로스포린-함유 분말 조성물 |
RU2158601C2 (ru) | 1994-11-03 | 2000-11-10 | Новартис Аг | Новые лекарственные формы циклоспорина для орального применения с простым составом и высокой биодоступностью и способ их получения |
US5679566A (en) * | 1995-01-20 | 1997-10-21 | University Of Massachusetts Medical Center | Yeast NMD2 gene |
US5766629A (en) * | 1995-08-25 | 1998-06-16 | Sangstat Medical Corporation | Oral cyclosporin formulations |
US5827822A (en) * | 1996-03-25 | 1998-10-27 | Sangstat Medical Corporation | Cyclosporin a formulations as nanoparticles |
US5962019A (en) * | 1995-08-25 | 1999-10-05 | Sangstat Medical Corporation | Oral cyclosporin formulations |
US5834017A (en) * | 1995-08-25 | 1998-11-10 | Sangstat Medical Corporation | Oral cyclopsporin formulations |
DE19549852B4 (de) | 1995-11-29 | 2009-06-04 | Novartis Ag | Cyclosporin enthaltende Präparate |
US5798333A (en) * | 1996-09-17 | 1998-08-25 | Sherman; Bernard C. | Water-soluble concentrates containing cyclosporins |
AU762247B2 (en) * | 1997-01-30 | 2003-06-19 | Novartis Ag | Oil-free pharmaceutical compositions containing cyclosporin A |
SI0969856T1 (en) * | 1997-03-12 | 2005-06-30 | Abbott Laboratories | Hydrophilic binary systems for the administration of cyclosporine |
US6447806B1 (en) | 1999-02-25 | 2002-09-10 | Novartis Ag | Pharmaceutical compositions comprised of stabilized peptide particles |
JP4521554B2 (ja) * | 2004-03-31 | 2010-08-11 | マイラン製薬株式会社 | シクロスポリン製剤 |
CN101360485B (zh) * | 2005-10-26 | 2013-04-17 | 班纳制药公司 | 作为胶囊填充物的基于亲水性载体的双重控释基质系统 |
EP2004203A4 (de) * | 2006-03-28 | 2010-03-31 | Javelin Pharmaceuticals Inc | Formulierungen aus niedrigdosiertem diclofenac und beta-cyclodextrin |
US7495024B2 (en) | 2006-08-07 | 2009-02-24 | Via Pharmaceuticals, Inc. | Phenylalkyl N-hydroxyureas for combating atherosclerotic plaque |
KR102146704B1 (ko) | 2018-04-13 | 2020-08-21 | 가천대학교 산학협력단 | 사이클로스포린 A (CsA) 경피 및 피내 약물전달용 마이크로구조체 |
WO2023063376A1 (ja) * | 2021-10-13 | 2023-04-20 | 中外製薬株式会社 | ペプチド化合物及び界面活性剤を含む組成物 |
Citations (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US4388307A (en) * | 1978-03-07 | 1983-06-14 | Sandoz Ltd. | Galenical compositions |
EP0296122A2 (de) * | 1987-06-17 | 1988-12-21 | Sandoz Ag | Cyclosporine und deren Benutzung als Arzneimittel |
FR2620336A1 (fr) * | 1987-09-15 | 1989-03-17 | Sandoz Sa | Utilisation de monoesters solubles dans l'eau d'acides gras comme solubilisants de medicaments |
Family Cites Families (12)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
JPS61280435A (ja) * | 1985-04-04 | 1986-12-11 | Kanji Takada | サイクロスポリン類のリンパ指向性製剤 |
NL8600050A (nl) * | 1986-01-13 | 1987-08-03 | Sanico Nv | Farmaceutisch preparaat met vertraagde afgifte van het werkzame bestanddeel en werkwijze voor de bereiding er van. |
GB8602372D0 (en) * | 1986-01-31 | 1986-03-05 | Sandoz Ltd | Organic compounds |
CA1290249C (en) * | 1986-04-09 | 1991-10-08 | Cetus Corporation | COMBINATION THERAPY USING INTERLEUKIN-2 AND/OR INTERFERON-.beta. AND TUMOR NECROSIS FACTOR |
AU617295B2 (en) * | 1986-11-13 | 1991-11-28 | Sloan-Kettering Institute For Cancer Research | Compositions and method for treatment of cancer using monoclonal antibody against gd3 ganglioside together with il-2 |
JP2536876B2 (ja) * | 1987-07-31 | 1996-09-25 | 寛治 高田 | シクロスポリンの溶解性粉末状製剤 |
US5756450A (en) * | 1987-09-15 | 1998-05-26 | Novartis Corporation | Water soluble monoesters as solubilisers for pharmacologically active compounds and pharmaceutical excipients and novel cyclosporin galenic forms |
DE3830494B4 (de) * | 1987-09-15 | 2006-05-18 | Novartis Ag | Wasserlösliche Monoester als Solubilisatoren für pharmakologische Wirkstoffe und pharmazeutische Hilfsstoffe |
JP2792862B2 (ja) * | 1988-07-30 | 1998-09-03 | 寛治 高田 | 経口腸溶製剤 |
KR0148748B1 (ko) * | 1988-09-16 | 1998-08-17 | 장 크라메르, 한스 루돌프 하우스 | 사이클로스포린을 함유하는 약학조성물 |
JPH1038029A (ja) * | 1996-07-26 | 1998-02-13 | Ebara Corp | 制振機能付き円板状構造物 |
JPH10280435A (ja) * | 1997-04-03 | 1998-10-20 | Sekisui Chem Co Ltd | 地下室の構築方法 |
-
1990
- 1990-02-05 BE BE9000133A patent/BE1003009A5/fr not_active IP Right Cessation
- 1990-02-05 CH CH359/90A patent/CH679277A5/de not_active IP Right Cessation
- 1990-02-05 FR FR9001389A patent/FR2642650B1/fr not_active Expired - Lifetime
- 1990-02-05 GB GB9002504A patent/GB2230440B/en not_active Expired - Lifetime
- 1990-02-07 LU LU87675A patent/LU87675A1/fr unknown
- 1990-02-07 FI FI900604A patent/FI97524C/fi active IP Right Grant
- 1990-02-07 NO NO900577A patent/NO301576B1/no not_active IP Right Cessation
- 1990-02-07 SE SE9000441A patent/SE511398C2/sv not_active Application Discontinuation
- 1990-02-07 NZ NZ232401A patent/NZ232401A/en unknown
- 1990-02-07 HU HU90701A patent/HU213394B/hu unknown
- 1990-02-07 MY MYPI90000191A patent/MY107377A/en unknown
- 1990-02-07 PT PT93079A patent/PT93079B/pt not_active IP Right Cessation
- 1990-02-07 PH PH40014A patent/PH30917A/en unknown
- 1990-02-07 CA CA002009533A patent/CA2009533C/en not_active Expired - Lifetime
- 1990-02-07 DK DK199000327A patent/DK176209B1/da not_active IP Right Cessation
- 1990-02-08 AT AT0027290A patent/AT404552B/de not_active IP Right Cessation
- 1990-02-08 KR KR1019900001492A patent/KR0170769B1/ko not_active IP Right Cessation
- 1990-02-08 IT IT47609A patent/IT1240758B/it active IP Right Grant
- 1990-02-08 NL NL9000299A patent/NL195028C/nl not_active IP Right Cessation
- 1990-02-08 AU AU49252/90A patent/AU630413B2/en not_active Expired
- 1990-02-08 DE DE4003844A patent/DE4003844B4/de not_active Expired - Lifetime
- 1990-02-08 JP JP03134890A patent/JP3484190B2/ja not_active Expired - Lifetime
- 1990-02-09 ES ES9000397A patent/ES2021942A6/es not_active Expired - Lifetime
-
1996
- 1996-03-07 HK HK37296A patent/HK37296A/xx not_active IP Right Cessation
- 1996-11-22 CY CY190396A patent/CY1903A/xx unknown
-
2001
- 2001-04-25 JP JP2001127538A patent/JP4073641B2/ja not_active Expired - Lifetime
-
2005
- 2005-09-13 JP JP2005265724A patent/JP2006001947A/ja active Pending
Patent Citations (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US4388307A (en) * | 1978-03-07 | 1983-06-14 | Sandoz Ltd. | Galenical compositions |
EP0296122A2 (de) * | 1987-06-17 | 1988-12-21 | Sandoz Ag | Cyclosporine und deren Benutzung als Arzneimittel |
FR2620336A1 (fr) * | 1987-09-15 | 1989-03-17 | Sandoz Sa | Utilisation de monoesters solubles dans l'eau d'acides gras comme solubilisants de medicaments |
Cited By (10)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO1992009299A1 (en) * | 1990-11-27 | 1992-06-11 | BIOGAL Gyógyszergyár Rt. | Oral pharmaceutical composition containing cyclosporin and process for preparing same |
DE4219526A1 (de) * | 1991-06-27 | 1993-03-18 | Sandoz Ag | Pharmazeutisches mittel |
DE4219526C2 (de) * | 1991-06-27 | 1999-04-22 | Novartis Ag | Pharmazeutisches Mittel |
DE4412201A1 (de) * | 1993-04-20 | 1994-11-10 | Rentschler Arzneimittel | Neue pharmazeutische Zubereitungen zur oralen Verabreichung enthaltend Cyclosporin |
US6475519B1 (en) | 1997-01-30 | 2002-11-05 | Novartis Ag | Oil-free pharmaceutical compositions containing cyclosporin A |
US6723339B2 (en) | 1997-01-30 | 2004-04-20 | Novartis Ag | Oil-free pharmaceutical compositions containing cyclosporin A |
WO1999013900A1 (en) * | 1997-09-16 | 1999-03-25 | Bernard Charles Sherman | Solid pharmaceutical compositions comprising a cyclosporin and an anionic surfactant |
US6979672B2 (en) | 2002-12-20 | 2005-12-27 | Polichem, S.A. | Cyclosporin-based pharmaceutical compositions |
DE102008059201A1 (de) * | 2008-11-27 | 2010-06-02 | GÖPFERICH, Achim, Prof. Dr. | In situ präzipitierende Arzneistofflösungen |
US9700509B2 (en) | 2008-11-27 | 2017-07-11 | Universität Regensburg | Solutions of lipophilic substances, especially medicinal solutions |
Also Published As
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
AT404552B (de) | Neue cyclosporin enthaltende galenische formulierungen | |
DE3930928C2 (de) | Cyclosporin enthaltende pharmazeutische Formulierungen | |
DE69631601T2 (de) | Pharmazeutische zusammensetzungen von cyclosporine mit einer polyethoxylierten hydroxy-fettsaäure | |
DE4005190A1 (de) | Neue cyclosporinhaltige galenische formen | |
AT397914B (de) | Pharmazeutisches präparat für die intravenöse wirkstoffapplikation mit hydrosolen im nanometerbereich | |
US5756450A (en) | Water soluble monoesters as solubilisers for pharmacologically active compounds and pharmaceutical excipients and novel cyclosporin galenic forms | |
DE69816335T2 (de) | Cyclosporin-enthaltende mikroemulsion-vorkonzentratzusammensetzung | |
DE60031184T2 (de) | Pharmazeutische Zusammensetzung enthaltend Fenofibrat und Verfahren zu deren Herstellung | |
AT403163B (de) | Neue kristallform von ciclosporin, verfahren zu ihrer herstellung, diese kristallform enthaltende pharmazeutische zusammensetzung und verwendung dieser kristallform | |
AT395819B (de) | Wasserloesliche monoester als solubilisatoren fuer pharmakologische wirkstoffe und pharmazeutische hilfsstoffe | |
CH685764A5 (de) | Umesterungsprodukt von Maisöl und Glyzerin. | |
DE69511539T2 (de) | Eine cyclosporin enthaltende zubereitung und ein verfahren für ihre herstellung | |
DE69632125T2 (de) | Orale cyclosporinformulierungen | |
DE69921409T2 (de) | Cyclosporin enthaltende Zusammensetzungen | |
DE60018715T2 (de) | Pharmazeutische Zusammensetzung enthaltend Cyclosprin als aktiven Bestandteil | |
DE3830494B4 (de) | Wasserlösliche Monoester als Solubilisatoren für pharmakologische Wirkstoffe und pharmazeutische Hilfsstoffe | |
DD283404A5 (de) | Verfahren zur herstellung von ciclosporin in nichtsolvatisiertr orthonombischer kristallform |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8125 | Change of the main classification |
Ipc: A61K 38/13 |
|
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: NOVARTIS AG, BASEL, CH |
|
8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: SPOTT WEINMILLER & PARTNER, 80336 MUENCHEN |
|
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: KROHER, STROBEL RECHTS- UND PATENTANWAELTE, 80336 |
|
R082 | Change of representative |
Representative=s name: DR. SCHOEN & PARTNER, 80336 MUENCHEN, DE Representative=s name: DR. SCHOEN & PARTNER, DE Representative=s name: DR. SCHOEN, NEYMEYR & PARTNER MBB, DE |