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DE4001835A1 - Verfahren und anlage zur herstellung von sandwich-elementen - Google Patents

Verfahren und anlage zur herstellung von sandwich-elementen

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Publication number
DE4001835A1
DE4001835A1 DE19904001835 DE4001835A DE4001835A1 DE 4001835 A1 DE4001835 A1 DE 4001835A1 DE 19904001835 DE19904001835 DE 19904001835 DE 4001835 A DE4001835 A DE 4001835A DE 4001835 A1 DE4001835 A1 DE 4001835A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor
flexible web
adhesive
web
stack
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19904001835
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Schmidlin
Christoph Ing Rohrer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SCHMIDLIN ANDREA
SCHMIDLIN GEB SCHIFFERLE
Original Assignee
SCHMIDLIN ANDREA
SCHMIDLIN GEB SCHIFFERLE
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Publication date
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Publication of DE4001835A1 publication Critical patent/DE4001835A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B37/00Methods or apparatus for laminating, e.g. by curing or by ultrasonic bonding
    • B32B37/02Methods or apparatus for laminating, e.g. by curing or by ultrasonic bonding characterised by a sequence of laminating steps, e.g. by adding new layers at consecutive laminating stations
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B32B37/10Methods or apparatus for laminating, e.g. by curing or by ultrasonic bonding characterised by the pressing technique, e.g. using action of vacuum or fluid pressure
    • B32B37/1045Intermittent pressing, e.g. by oscillating or reciprocating motion of the pressing means

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Fluid Mechanics (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Sand­ wich-Elementen, jeweils bestehend aus einer Kernschicht, die zu­ mindest einseitig von einer Deckschicht abgedeckt ist.
Die Erfindung betrifft ferner eine Anlage zur Herstellung derar­ tiger Sandwich-Elemente.
Bekannt ist die Herstellung von sogenannten Normal-Sandwich- Elementen, bei denen die Kernschicht beidseitig von identischen Deckschichten abgedeckt ist, die z. B. aus einem Glasfasergewebe bestehen können. Bei dem bekannten Verfahren werden die Deck­ schichten mit Klebstoff versehen, mit der Kernschicht verklebt und in Heizpressen, z. B. Etagenpressen ausgehärtet. Nachteilig ist hierbei der hohe Energieaufwand, der hohe Klebstoffverbrauch und die allein mögliche Einzelfertigung.
Bei einer bekanntgewordenen Endlosfertigung werden in einer Li­ nienfertigung die Deckschichten von zwei Coils abgezogen, impräg­ niert und von unten und oben auf eine Kernschicht kaschiert. An­ schließend durchläuft das endlose Sandwichband eine beheizbare Aushärtestrecke mit Preßvorrichtungen und wird anschließend in gewünschte Längen bzw. Formate aufgeteilt und abgestapelt. Auch dieses Verfahren erfordert einen hohen Energieaufwand, vor allem aber hohe Maschinenkosten und einen großen Platzbedarf. Durch die Verarbeitung von zwei Coils läßt sich eine identische Ausbildung der beiden Deckschichten nicht absolut sicherstellen. Diesbezüg­ lich ist ein hoher Kontrollaufwand erforderlich, da z. B. zwei Beschichtungsstationen erforderlich sind, die überdies einen ho­ hen Reinigungsaufwand verlangen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Anlage für eine vereinfachte Herstellung von Sandwich-Elementen zu entwickeln.
Hinsichtlich des Verfahrens wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch eine Endlosfabrikation im Faltverfahren, wobei eine mit Klebstoff beaufschlagte flexible Bahn auf einer horizontal taktweise hin- und herbewegten Unterlage schleifenbildend derart abgelegt wird, daß nach Beendigung der ersten und dann zumindest der jeweils übernächsten Schleifenlage die flexible Bahn jeweils mit einer Kernschicht belegt wird, worauf dann der fertiggestell­ te Stapel zum Aushärten befördert und nach dem Aushärten zumin­ dest in jeder zweiten Falte durchtrennt wird.
Hinsichtlich der Anlage wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe gelöst durch folgende Merkmale:
  • a) Ein horizontaler Förderer zur Aufnahme einer Palette o. dergl. und mit einem zwangsgesteuerten reversierbaren An­ trieb zum taktweisen Hin- und Herverfahren des Förderers;
  • b) oberhalb des Förderers sind zwei angetriebene, horizontal parallel nebeneinander gelagerte und zwischen sich ein Kleb­ stoffbad begrenzenden Kalanderwalzen angeordnet;
  • c) durch das Klebstoffbad und den Spalt zwischen den beiden Kalanderwalzen hindurch ist eine von einem Coil o. dergl. abgezogene flexible Bahn geführt;
  • d) unterhalb von den Kalanderwalzen ist eine Bahnumlenkung an­ geordnet;
  • e) eine Verstellvorrichtung ist vorgesehen für eine lotrechte Abstandsveränderung zwischen Förderer und Bahnumlenkung;
  • f) auf der einen Seite der Kalanderwalzen ist oberhalb des Förderers ein Beschickungsmagazin für die Kernschichten angeordnet;
Dem Förderer können eine Aushärtestation für den fertiggestellten Stapel nachgeordnet und der Aushärtestation eine Durchtrennein­ richtung für Stapelfalten zugeordnet sein.
Erfindungsgemäß ergibt sich somit eine Endlosfabrikation von Sandwich-Elementen, wobei die Beschichtung der Kernschicht von nur einem Coil erfolgen kann. Dabei gibt das erfindungsgemäße Verfahren ebenso wie die Anlage die Möglichkeit zur Herstellung von Sandwich-Elementen unterschiedlichen Aufbaus. So ist es z. B. möglich, daß die mit Klebstoff getränkte bzw. beidseitig mit Klebstoff beaufschlagte flexible Bahn zusammen mit einer sie ein­ seitig abdeckenden Folie abgelegt wird, wobei zu Beginn der Ab­ lage die Folie der Unterlage zugewandt ist. Diese Folie kann eine Kunststoffolie, eine Metallfolie oder eine Kombination hiervon sein. Hierdurch ergibt sich einerseits bei der Fabrikation eine Trennschicht zwischen den übereinander gebildeten Elementen, andererseits aber eine gute Haftvermittlung für Belegungen/Ver­ kleidungen mit Dünnplatten in Naturstein, Keramik o. dergl. und zwar insbesondere dann, wenn Folien in beidseitig geprimerter Ausführung verwendet werden. Außerdem wird durch die zusätzlichen Folienschichten eine wesentliche Festigkeitserhöhung der Elemente erzielt und zwar mit geringem Kostenaufwand. Die Folie bzw. Fo­ lien können auch zur ästhetischen Verbesserung sowie zur Erzie­ lung eines hohen Reflektionsgrades eingesetzt werden.
Die flexible Bahn kann ein Vlies aus z. B. Glasfasern, Kunststoff­ fasern o. dergl., oder aber ein Gewebe, eine Folie, ein Gelege o. dergl. sein. Die Kernschicht kann aus einem wabenförmigen oder aber aus Isolationsmaterial, Röhrenplatten, wellenförmigem Mate­ rial, einer Leichtbauschicht aus aneinandergereihten Röhrchen oder Wellpappen o. dergl. bestehen.
Die Kernschicht kann auch beidseitig von der flexiblen Bahn abge­ deckt werden. Ferner ist die Möglichkeit gegeben, nach Beendigung der zweiten und dann der jeweils übernächsten Schleifenlage je­ weils eine Zwischenlage einzulegen, die bei glattflächiger Aus­ bildung eine entsprechend glatte Sandwich-Oberfläche erzeugt. Vorrichtungsmäßig ist es dann vorteilhaft, wenn auf der anderen Seite der Kalanderwalzen oberhalb des Förderers ein Beschickungs­ magazin für Zwischenlagen angeordnet ist. Werden diese Zwischen­ lagen auch noch beheizbar ausgebildet, kann bei der Endlosferti­ gung der einzelnen Sandwich-Elemente eine Heißverleimung erfol­ gen.
Während in den vorstehend genannten Beispielen die Zwischenlagen nach Fertigstellung des Stapels aus diesem wieder herausgezogen werden, besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Zwischen­ lagen als äußere Deckschichten der Sandwich-Elemente auszubilden und bei der Herstellung mit diesen zu verbinden. Bei einteiliger Ausbildung der Zwischenlage kann diese beim Durchtrennen der Sta­ pelfalten jeweils mittig durch einen Horizontalschnitt durch­ trennt werden. Besteht die Zwischenlage z. B. aus Stein, läßt sich ein kompletter Stapel mit Hilfe einer Gattersäge in einem Ar­ beitsgang auftrennen.
Die erfindungsgemäß hergestellten Sandwich-Elemente haben bei entsprechender Ausbildung der Kernschicht auch bei leichtem Ge­ wicht eine hohe Eigenstabilität und sind daher statisch hoch belastbar. Sie eignen sich somit als Trägerplatten zur Aufnahme verschiedenartiger Verkleidungen in Steinwerken, Möbelfabriken, Fahrzeugwerken u. dergl.
Insbesondere dann, wenn als flexible Bahn z. B. ein Vliesgewebe verwendet wird, läßt sich durch dessen einseitige Abdeckung mit einer Folie eine starke Stabilisierung erreichen, was bei den Faltenoperationen beim links- und rechtsgängigen Belegungsvor­ gang zu Vorteilen führt.
Für die Endlosfabrikation im Faltverfahren kommt es im Prinzip auf eine entsprechende Relativbewegung zwischen der zugeführten flexiblen Bahn einerseits und der den Stapel aufnehmenden Palet­ te andererseits an. In konstruktiv einfacher Weise wird diese Relativverschiebbarkeit erzielt durch horizontale Hin- und Her­ verschiebung des die Palette tragenden Förderers. Vorrichtungs­ mäßig besteht aber auch die Möglichkeit, sowohl die Bahnumlen­ kung als auch den Förderer relativ gegeneinander horizontal zu verschieben, um die jeweilige Umsteuerung "weicher" durchführen und/oder die Produktionsgeschwindigkeit erhöhen zu können, ohne daß dabei die Massenbeschleunigung bzw. -verzögerung zu sehr an­ steigt.
Die flexible Bahn kann einseitig oder auch beidseitig mit Kleb­ stoff beaufschlagt werden, wobei auch eine unterschiedlich starke Beaufschlagung auf beiden Seiten möglich ist. Vorzugsweise durch­ läuft die flexible Bahn vor ihrer schleifenförmigen Ablage ein Klebstoffbad, das vorrichtungsmäßig durch zwei Kalanderwalzen be­ grenzt wird, die vorzugsweise gleiche Umfangsgeschwindigkeit auf­ weisen und ggf. durch unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit eine ungleiche Klebstoffbeaufschlagung hervorrufen können. Die flexible Bahn kann auch zusammen mit einer sie einseitig ab­ deckenden Folie das Klebstoffbad durchlaufen, wobei die Kalander­ walzen dann Transport-, Dosier- und Kaschierfunktion übernehmen.
Der bereits mit Klebstoff beaufschlagten flexiblen Bahn kann vor ihrer schleifenförmigen Ablage noch zumindest eine weitere fle­ xible Bahn aufkaschiert werden beispielsweise mittels Preßwalzen.
Die Abwicklungen der flexiblen Bänder sind vorzugsweise mit Bremsvorrichtungen ausgerüstet. Die Zuführung der flexiblen Bah­ nen in den Walzenspalt kann über Breitstreckwalzen erfolgen und zwar je nach Verhalten der Rohmaterialien.
Das Klebstoffbad kann auch durch eine oder auch mehrere zugeführ­ te Bahnen unterteilt werden, wobei dann vorzugsweise jeder Teil­ bereich über eine separate Klebstoffzuleitung gespeist wird. Die Spaltbreite zwischen den beiden Kalanderwalzen ist vorzugsweise verstellbar.
Die den Kalanderwalzen nachgeschaltete Bahnumlenkung kann unter­ schiedlich ausgebildet sein: Es können zwei Umlenkrollen bzw. -walzen fest mit der Klebstoffbeschichtungsstation verbunden sein. Dann muß der die Palette tragende Förderer mit wachsender Stapelhöhe nach unten takten. Ist der Förderer jedoch unveränder­ lich in einer bestimmten Horizontalebene gelagert, muß die Bahn­ umlenkung gegenüber der Klebstoffbeschichtungsstation mit wachsender Stapelhöhe nach oben takten. Es können aber auch so viel Umlenkrollenpaare vorgesehen werden, wie der zu bildende Stapel Lagen aufweist. Diese Umlenkrollenpaare, die entweder auf Fixerhöhe oder aber auf nach oben taktender Höhe als sich drehen­ de Umlenkwalzen angeordnet sind, werden im linken und rechten Totpunkt der Relativbewegung zwischen Stapel und Beschichtungsan­ lage jeweils mit dem Stapel verbunden (und sind dann vorzugsweise nicht mehr drehend gelagert) und bewirken so einen definierten Faltenwurf und einen definierten Bahnzug hinsichtlich der in Schleifenlagen abzulegenden flexiblen Bahn. In diesem Fall ver­ bleiben dann die Umlenkwalzen bis zum Entstapeln der ausgehärte­ ten Elemente im Stapel, werden durch das Auftrennen der Falten freigelegt und können aufgrund ihrer Antihaftbeschichtung an­ schließend wieder verwendet werden.
Je nach dem gewünschten Sandwich-Aufbau ist es möglich, Trenn­ schichten über ein Beschickungsmagazin einzulegen und/oder als Trennfolienbahn bei der Klebstoffbeschichtung aufzukaschieren und/oder als Trennfolienbahn nach der Klebstoffbeschichtung auf die flexible Bahn zu kaschieren und/oder zumindest einseitig auf die mit Klebstoff beaufschlagte flexible Bahn aufgespritzt wer­ den.
Da die für die Sandwich-Elemente verwendeten Materialien meist elektrisch nicht leitend sind, ist es vorteilhaft, für etwaige Zwischenlagen, Trennschichten o. dergl. elektrisch leitendes Material zu verwenden, so daß diese Schichten zur Vermeidung hoher statischer Aufladungen geerdet werden können.
Ist die Palette mit einem ausreichend hohen, sich aus übereinan­ derliegenden Sandwich-Elementen zusammensetzenden Stapel beladen, erfolgt eine kurzfristige Unterbrechung des Produktionsprozesses, um die beladene Palette in eine Aushärtestation zu verfahren und den Förderer mit einer leeren Palette zu belegen. Anschließend kann eine neue Charge begonnen werden.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprü­ che und werden in Verbindung mit weiteren Vorteilen der Erfin­ dung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In der Zeichnung sind einige als Beispiele dienende Ausführungs­ formen der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zur Herstellung von Sandwich- Elementen in Seitenansicht;
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in Stirnansicht;
Fig. 3 in vergrößertem Maßstab die Bildung eines Sand­ wich-Stapels;
Fig. 4 in einer Darstellung gemäß Fig. 3 die Bildung eines Sandwich-Stapels unter Verwendung von Zwi­ schenlagen;
Fig. 5 in einer Darstellung gemäß Fig. 3 einen Sand­ wich-Stapel mit beheizten Zwischenlagen;
Fig. 6 eine beheizte Zwischenlage in Draufsicht;
Fig. 7 in einer Darstellung gemäß Fig. 3 einen Sand­ wich-Stapel mit verlorenen, jeweils mit einseiti­ ger Antihaftbeschichtung versehenen Zwischenlagen und
Fig. 8 in perspektivischer Darstellung die Aufteilung eines Sandwich-Stapels mit verlorenen Zwischen­ lagen, die beim Durchtrennen der Stapelfalten jeweils mittig durch einen Horizontalschnitt hal­ biert werden.
Die Vorrichtung gemäß Fig. 1 weist einen horizontalen Förderer 1 auf, der zur Aufnahme einer Palette 2 o. dergl. dient und durch Transportriemen gebildet sein kann, die um Walzen 3 geführt sind. Der Förderer 1 weist einen reversierbaren Antrieb 4 auf, dessen Umsteuerung durch Beaufschlagung von Endauflaufböcken 5 erfolgt. Der Förderer 1 ist somit in Richtung der eingezeichneten Pfeile 6 taktweise hin- und herverfahrbar derart, daß sich in seiner rech­ ten, in Fig. 1 dargestellten Endstellung die Palette 2 in ihrer rechten Endstellung befindet.
Auf einem etwa mittig zum Förderer 1 angeordneten Kalanderstän­ der 7 sind Konsolen 8 angebracht, die zur Aufnahme eines Vlies- Coils 9, eines Kunststoffolien-Coils 10 sowie eines Metallfolien- Coils 11 dienen. In dem Kalanderständer 7 sind zwei angetriebene, horizontal und parallel zueinander liegende Kalanderwalzen 12 ge­ lagert, die zwischen sich ein Klebstoffbad 13 begrenzen.
Unterhalb von den Kalanderwalzen 12 ist eine höhenverstellbare Vliesbahn/Folien-Führung 14 angeordnet, die an ihrem unteren freien Ende zwei zwischen sich einen Durchlaufspalt bildende Wel­ len 15 aufweist, von denen zumindest eine durch zahlreiche, je­ weils im lichten Abstand voneinander angeordnete Dünnscheiben 16 gebildet ist.
Fig. 1 zeigt rechts von dem Kalanderständer 7 oberhalb des För­ derers 1 ein Beschickungsmagazin 17 für wabenförmige Kernschich­ ten 18. Links von dem Kalanderständer 7 ist oberhalb des För­ derers 1 ein Beschickungsmagazin 19 für Zwischenlagen 20 angeord­ net.
Der in der Zeichnung nicht näher dargestellte Antrieb für die Kalanderwalzen 12 ist mit dem Förderer 1 synchron gesteuert.
Von dem Coil 9 wird eine Vliesbahn 21 abgezogen, die auf ihrer in Fig. 1 links liegenden Seite abgedeckt ist durch eine von dem Coil 10 abgezogene Kunststoffolienbahn 22, die ihrerseits auf der außenliegenden Seite noch von einer vom Coil 11 abgezogenen Me­ tallfolie 23 abgedeckt sein kann. Vliesbahn 21, Kunststoffolien­ bahn 22 und Metallfolie 23 werden gemeinsam lotrecht durch das Klebstoffbad 13 und dann zwischen den beiden Kalanderwalzen 12 hindurch nach unten durch die Vliesbahn/Folien-Führung 14 hin­ durch geführt. Die Bildung eines Stapels aus Sandwich-Elementen im Endlos-Faltverfahren erfolgt gemäß nachfolgender Erläuterung:
Auf die von ihrer linken Endposition in die rechte Endposition transportierte Palette 2 wird die erste Vliesbahn/Folien-Schlei­ fenlage 24 aufgelegt (siehe Fig. 3) und zwar derart, daß die Folie bzw. Folien 22, 23 unten, also unmittelbar auf der Palet­ te 2 aufliegen. Da die Folie bzw. Folien 22, 23 unmittelbar um die in Fig. 1 links liegende Kalanderwalze 12 herumgeführt werden, wird die von der Vliesbahn 21 jeweils abgewandte Oberfläche der Folien nicht mit Klebstoff benetzt; sie ist also trocken, so daß die erste Vliesbahn/Folien-Schleifenlage 24 auch nicht mit der Palette 2 verkleben kann. Hat die Palette 2 in Fig. 1 ihre rech­ te Endstellung erreicht, um dann wieder nach links gefördert zu werden, wird auf die klebstoffbeaufschlagte, oben liegende Seite der Vliesbahn 21 aus dem Beschickungsmagazin 17 eine wabenförmige Kernschicht 18 abgelegt. Während der Verschiebung der Palette 2 in die linke Endstellung wird die zuvor abgelegte Kernschicht 18 von einer zweiten Vliesbahn/Folien-Schleifenlage 25 abgedeckt.
Fig. 3 zeigt die Bildung eines Sandwich-Stapels, bei dem die einzelnen Kernschichten 18 jeweils beidseitig von der ggf. mehr­ lagig ausgebildeten flexiblen Bahn 21, 22, 23 abgedeckt sind. Grundsätzlich wäre es möglich, die Kernschicht 18 mehrschichtig auszubilden. In diesem Fall könnte dann beim Auftrennen des Sand­ wich-Stapels jede Stapelfalte durchtrennt und damit die Kern­ schicht halbiert werden, so daß sich Platten mit nur einseitig abgedeckter Kernschicht ergeben.
Wird eine völlig glatte Sandwich-Oberfläche verlangt, kann die zweite Vliesbahn/Folien-Schleifenlage 25 aus dem Beschickungs­ magazin 19 mit einer Zwischenlage 20 belegt werden, wie es in Fig. 4 schematisch angedeutet ist. Dabei kann es sich z. B. um ein glattflächiges Blech handeln, das beidseitig mit einer Anti­ haftbeschichtung versehen ist. Durch weiteres taktweises Hin- und Herfahren des Förderers 1 bzw. der auf ihm liegenden Palette 2 wird dann das aus einzelnen Sandwich-Elementen bestehende Paket durch Wiederholung der vorstehend beschriebenen Verfahrensschrit­ te aufgebaut. Die genannten Zwischenlagen werden später wieder entfernt und können erneut verwendet werden. Dabei können auch beheizte Zwischenlagen 20a Verwendung finden, wie es in den Fig. 5 und 6 angedeutet ist. Die hier dargestellten Zwischen­ lagen 20a werden nach Fertigstellung des Sandwich-Stapels an einen Heißwasser- bzw. Heißdampf-Kreislauf angeschlossen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit sogenannten verlorenen Zwischenlagen 20b, 20c zu arbeiten. Bei dem in Fig. 7 dargestell­ ten Ausführungsbeispiel findet eine Zwischenlage 20b mit einsei­ tiger Antihaftbeschichtung Verwendung. Derartige Zwischenlagen 20b können z. B. aus Stein, Metall, Keramik o. dergl. bestehen und bilden auf der Sandwich-Platte nur eine einseitige Sichtseite.
Bei dem in Fig. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die verlorene Zwischenplatte 20c beidseitig verklebt und wird beim Durchtrennen der Stapelfalten jeweils mittig durch den mit den Sägen angedeuteten Horizontalschnitt halbiert.

Claims (21)

1. Verfahren zur Herstellung von Sandwich-Elementen, jeweils bestehend aus einer Kernschicht, die zumindest einseitig von einer Deckschicht abgedeckt ist, gekennzeichnet durch eine Endlosfabrikation im Faltverfahren, wobei eine mit Klebstoff beaufschlagte flexible Bahn auf einer horizontal taktweise hin- und herbewegten Unterlage schleifenbildend derart abge­ legt wird, daß nach Beendigung der ersten und dann zumindest der jeweils übernächsten Schleifenlage die flexible Bahn je­ weils mit einer Kernschicht belegt wird, worauf dann der fertiggestellte Stapel zum Aushärten befördert und nach dem Aushärten zumindest in jeder zweiten Falte durchtrennt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Klebstoff getränkte bzw. beidseitig mit Klebstoff be­ aufschlagte flexible Bahn zusammen mit einer sie einseitig abdeckenden Folie abgelegt wird, wobei zu Beginn der Ablage die Folie der Unterlage zugewandt ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bereits mit Klebstoff beaufschlagten flexiblen Bahn vor ihrer schleifenförmigen Ablage noch zumindest eine weitere flexible Bahn aufkaschiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernschicht beidseitig von der flexiblen, ggf. mehr­ lagigen Bahn abgedeckt wird. (Fig. 3)
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch die Verwendung einer mehrschichtigen Kern­ schicht.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach Beendigung der zweiten und dann der jeweils übernächsten Schleifenlage jeweils eine Zwischenlage eingelegt wird. (Fig. 4)
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlagen aus dem fertiggestellten Stapel wieder ent­ fernt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Zwi­ schenlagen mit beidseitiger Antihaftbeschichtung verwendet werden.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlagen beheizbar sind. (Fig. 5+6)
10. Verfahren nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch die Verwen­ dung verlorener, im Stapel verbleibender Zwischenlagen.
11. Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die Verwen­ dung von Zwischenlagen mit einseitiger Antihaftbeschichtung. (Fig. 7)
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlagen beim Durchtrennen der Stapelfalten jeweils mittig durch einen Horizontalschnitt halbiert werden. (Fig. 8)
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Bahn vor ihrer schleifen­ förmigen Ablage ein Klebstoffbad durchläuft.
14. Verfahren nach Anspruch 2 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Bahn zusammen mit der sie einseitig ab­ deckenden Folie das Klebstoffbad durchläuft.
15. Anlage zur Herstellung von Sandwich-Elementen, jeweils be­ stehend aus einer Kernschicht, die zumindest einseitig von einer Deckschicht abgedeckt ist, insbesondere zur Durchfüh­ rung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) Ein horizontaler Förderer (1) zur Aufnahme einer Palet­ te (2) o. dergl. und mit einem zwangsgesteuerten rever­ sierbaren Antrieb (4) zum taktweisen Hin- und Herver­ fahren des Förderers (1);
  • b) oberhalb des Förderers (1) sind zwei angetriebene, ho­ rizontal parallel nebeneinander gelagerte und zwischen sich ein Klebstoffbad (13) begrenzenden Kalanderwalzen (12) angeordnet;
  • c) durch das Klebstoffbad (13) und den Spalt zwischen den beiden Kalanderwalzen (12) hindurch ist eine von einem Coil (9) o. dergl. abgezogene flexible Bahn (21) ge­ führt;
  • d) unterhalb von den Kalanderwalzen (12) ist eine Bahnum­ lenkung (14, 15) angeordnet;
  • e) eine Verstellvorrichtung (14) ist vorgesehen für eine lotrechte Abstandsveränderung zwischen Förderer (1) und Bahnumlenkung (14, 15);
  • f) auf der einen Seite der Kalanderwalzen (12) ist ober­ halb des Förderers (1) ein Beschickungsmagazin (17) für die Kernschichten (18) angeordnet;
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf der anderen Seite der Kalanderwalzen (12) oberhalb des Förderers (1) ein Beschickungsmagazin (19) für Zwischen­ lagen (20) angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Kalanderwalzen (12) mit dem Förderer (1) syn­ chron gesteuert sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Umsteuerung des Förderers (1) durch Be­ aufschlagung von Endauflaufböcken (5) erfolgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bahnumlenkung (14, 15) jeweils auf der der mit Klebstoff beaufschlagten Oberfläche der flexiblen Bahn (2) zugewandten Seite Erhöhungen in Form von Scheiben (16) o. dergl. aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß dem Förderer (1) eine Aushärtestation für den fertiggestellten Stapel nachgeordnet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Aushärtestation eine Durchtrenneinrichtung für Stapel­ falten zugeordnet ist.
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