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DE3936157A1 - Verfahren und vorrichtung zum bedrucken von objekten - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum bedrucken von objekten

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DE3936157A1
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Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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Werner Kammann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
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    • B41F15/14Details
    • B41F15/16Printing tables
    • B41F15/18Supports for workpieces
    • B41F15/30Supports for workpieces for articles with curved surfaces

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bedrucken von Objekten mit von der Kreisform abwei­ chender Querschnittsform gemäß dem Oberbegriff des Anspru­ ches 1.
Bei einem derartigen, aus der DE-OS 25 30 360 bekannten Siebdruckverfahren, wird die Halterung von einer Kette getragen, die in einer parallel zur Bewegungsrichtung des Objektes während des Bedruckungsvorganges und senkrecht zur Siebdruckschablone verlaufenden Ebene flexibel ist. Der Kette ist im Bereich der Siebdruckschablone ein Führungs­ stück in Form einer Kurve zugeordnet, deren mit der Kette zusammenwirkende Fläche dem Verlauf der Fläche des zu bedruckenden Objektes angepaßt ist. Die von der Kette getragene Halterung wird zwischen zwei Endpositionen hin- und herbewegt, wobei in der einen Endposition das zu bedruckende Objekt von der Halterung aufgenommen und alsdann von der Halterung durch die Druckstation hindurch­ geführt wird, worauf in der anderen Endposition das bedruckte Objekt aus der Halterung herausgenommen und danach letztere wieder in die erste Endposition zur Aufnahme des folgenden Objektes zurückbewegt wird. Dies bedeutet, daß die Position, in welcher das bedruckte Objekt aus der Halterung herausgenommen wird, nicht zusammenfällt mit der Position, in welcher das zu bedruckende Objekt in die Halterung eingegeben wird. Vielmehr befindet sich zwischen beiden Positionen ein Abstand, der dem Transport­ schritt entspricht, welchen die Halterung zwischen Aufnah­ meposition und Abgabeposition zurückzulegen hat.
Siebdruckvorrichtungen, die beispielsweise für das Be­ drucken von hohlen Objekten, insbesondere Flaschen und anderen Behältern verwendet werden, sind im allgemeinen mit einer Transporteinrichtung für die Objekte versehen oder mit einer solchen kombiniert. Dabei werden die Objekte schrittweise von einer Zuführposition, in die sie bei­ spielsweise durch eine vorgeschaltete Fördereinrichtung gebracht worden sind, in die Aufnahmeposition gebracht, in der sie von der Halterung aufgenommen werden, die das Objekt durch die Behandlungsstation, also beispielsweise eine Druckstation, bewegt und in der Abgabeposition das bedruckte Objekt freigibt, das dort ggf. von einem ab­ fördernden Fördermittel übernommen wird. Es ist auch möglich und durchweg üblich, daß in der Siebdruckvor­ richtung mehrere Behandlungsstationen vorgesehen sind, durch die das Objekt schrittweise hindurchgeführt wird, um aufeinanderfolgenden Behandlungen unterzogen zu werden. Es kann sich dabei beispielsweise um eine Station zum Ent­ stauben, eine weitere Station zum Beflammen, eine oder mehrere Stationen, in denen das Objekt bedruckt wird und um Stationen handeln, in denen die Druckfarbe auf dem bedruck­ ten Objekt getrocknet wird.
Die Länge des Transportschrittes zwischen den einzelnen Stationen wird normalerweise bemessen sein in Abhängigkeit von der größten Länge des Druckbildes und damit ggf. auch von der maximalen Größe des Objektes, das auf der jewei­ liegen Vorrichtung bedruckt werden soll. Dies hat zur Folge, daß der Transportschritt nur in den Fällen für den Druck­ vorgang vollständig ausgenutzt werden kann, in denen Objekte mit einem Druckbild versehen werden, dessen Erstreckung während des Druckens eine Bewegung erfordert, die der Distanz des Transportschrittes entspricht. In allen anderen Fällen, in denen das Objekt mit einem Druckbild versehen wird, welches eine kürzere Erstreckung in Druck­ richtung aufweist, wird das Objekt um eine Distanz trans­ portiert, die größer als für den Druckvorgang technisch erforderlich ist mit Folge, daß die Durchsatzleistung der Vorrichtung, also deren Produktivität, kleiner ist als drucktechnisch möglich wäre. Dieser Nachteil haftet auch anderen bekannten Siebdruckvorrichtungen an, die zum Bedrucken von im Querschnitt nicht kreisrunden Objekten, insbesondere etwa elliptischen Objekten, verwendet werden. Hinzu kommt, daß die Länge des Transportschrittes beim Bewegen des Objektes ohne gleichzeitiges Behandeln eben­ falls durch die für den Druckvorgang beim Bedrucken des für die Siebdruckvorrichtung größtmöglichen Objektes erforder­ lichen Transportschrittes festgelegt ist, der normalerweise größer ist als für den eigentlichen Transportvorgang erforderlich. Dies ist auch dadurch bedingt, daß der schrittweise Transport der Objekte von Station zu Station bei den üblichen Transporteinrichtungen, die eine hin- und hergehende Bewegung ausführen, gleiche Abstände zwischen den einzelnen Stationen im Bereich derselben Transportein­ richtung voraussetzt.
Der Erfindung liegt demzufolge die Aufgabe zugrunde, Verfahren und Vorrichtung der einleitend beschriebenen Art so abzuwandeln, daß diese Nachteile vermieden werden. Insbesondere wird angestrebt, die für die Durchführung des Druckvorganges in der Druckstation jeweils erforderlichen Bewegungen des Objektes unabhängig von den Transportbewe­ gungen durchführen zu können. Auf diese Weise soll unter anderem erreicht werden, daß dieLänge des Transport­ schrittes gewählt werden kann, ohne daß dabei Rücksicht auf das Ausmaß der Bewegung genommen zu werden braucht, die das Objekt während des Bedruckens in der Druckstation ausführen muß. Ferner soll es möglich sein, die Länge des jeweiligen Transportschrittes bei einem Wechsel der zu bedruckenden Objekte auch dann konstant zu halten, wenn die Bewegung, die das Objekt während des Bedruckens ausführt, bei einem Wechsel von einer Objektart zu einer anderen Objektart eine Änderung erfährt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen im Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der Verfahrensweise gemäß der Erfindung wird das Objekt von der Transporteinrichtung in eine bestimmte Position gebracht, die der Aufnahmeposition der Halterung ent­ spricht, und in dieser Position von der Halterung aufge­ nommen und nach Durchführung des Bedruckungsvorganges in derselben Position von der Halterung an die Transportein­ richtung übergeben. Dies hat einmal den Vorteil, daß die von der Transporteinrichtung durchzuführenden Hubbewegun­ gen, die den einzelnen Transportschritten der Objekte entsprechen, ausschließlich nach transporttechnischen Gesichtspunkten bestimmt werden können. Es ist nicht notwendig, den Transporthub der Transporteinrichtung so auszulegen, daß dabei vom Objekt während des Bedruckungs­ vorganges auszuführende Bewegungen zu berücksichtigen sind. Andererseits kann die Halterung, die das Objekt in der Behandlungsstation, beispielsweise der Druckstation, trägt, im Hinblick ausschließlich auf drucktechnische Erfordernis­ se bewegt werden, da diese Halterung keine Transportfunk­ tion hat. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß Trans­ port des Objektes einerseits und Anstellen desselben für den Druckvorgang andererseits ebenfalls voneinander unabhän­ gig durchgeführt werden. Beim Bedrucken von im Querschnitt unrunden, insbesondere elliptischen Objekten ist es erforderlich, diese zu Beginn des Druckvorganges in eine Position zu bringen, in welcher im allgemeinen die längere Querschnittsachse der Ellipse unter einem spitzen Winkel zur Ebene des Siebes verläuft. Entsprechendes gilt für die Position, die das Objekt am Ende des Bedruckungsvorganges einnimmt. Das Anstellen des Objektes vor Beginn des Druckvorganges wird beim Verfahren gemäß der Erfindung dadurch bewirkt, daß die Halterung aus der Aufnahmeposition in die Anfangsposition für die Bewegung verschwenkt wird, in deren Verlauf das Bedrucken des Objektes erfolgt. Bei mittiger Anordnung der Aufnahmeposition der Halterung zwischen Anfangsposition und Endposition des Druckhubes bedeutet dies, daß die Halterung zum Anstellen des Objektes etwa um die Hälfte des Weges verschwenkt wird, um die es während der Bewegung verschwenkt wird, in deren Verlauf das Bedrucken erfolgt. Entsprechend gilt, daß nach Beendigung des Bedruckungsvorganges die Halterung aus der Endposition wiederum etwa um die Hälfte des vorgenannten Weges in die Zwischenposition verschwenkt wird, in welcher das bedruckte Objekt abgegeben wird. In dieser Zwischenposition, die der ersten Position entspricht, die Halterung und Objekt jeweils am Beginn und am Ende des im Kennzeichen des Anspruches 1 beschriebenen Bewegungsablaufes einnehmen, verläuft die Sehne im Querschnitt des zu bedruckenden Bereichs des Objekts im wesentlichen parallel zur Sieb­ druckschablone. Bei einem Objekt, dessen zu bedruckender Abschnitt im Querschnitt etwa elliptisch ausgebildet ist, wird es sich dabei im allgemeinen um die längere Achse der Ellipse handeln, wenngleich dies nicht in allen Fällen unbedingt erforderlich ist.
Wenn, wie in der Praxis überwiegend üblich, das Objekt während der Behandlung an zwei einen Abstand voneinander aufweisenden Bereichen gehalten wird, kann die Halterung zweiteilig ausgebildet sein z. B. derart, daß ein Hal­ terungsteil das Objekt an seinem Boden und das andere Halterungsteil am entgegengesetzten Ende, beispielsweise am Hals einer Flasche, diese abstützt.
Die Halterung für das Objekt ist schwenkbar am Maschinen­ gestell angebracht derart, daß die Ebene, in welcher die Schwenkbewegung erfolgt, im wesentlichen senkrecht zur Siebdruckschablone und in der Richtung verläuft, in welcher letztere während des Druckvorganges bewegt wird. Da kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Bewegung des Objektes während des Bedruckens einerseits und dem Trans­ porthub besteht, kann die Druckgeschwindigkeit ausschließ­ lich unter drucktechnischen Gesichtspunkten gewählt werden kann.
Weitere Merkmale der Erfindung sowie die Vorteile dersel­ ben ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen und der folgenden Beschreibung.
In der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel der Erfindung eine derzeit bevorzugte Ausführungsform einer Siebdruckma­ schine im Schema dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 die perspektivische Ansicht der Siebdruckma­ schine,
Fig. 2 die dazugehörige Seitenansicht nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 die dazugehörige Draufsicht, jedoch mit einer gegenüber der Fig. 1 veränderten Position der Halterungsteile für die Objekte,
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, bei der jedoch die Transporthalterungen für die Ob­ jekte eine andere Position als in Fig. 2 ein­ nehmen,
Fig. 5 die der Fig. 4 entsprechende Draufsicht,
Fig. 6 die Seitenansicht eines in der Druckstation an­ geordneten Halterungsteiles für die Objekte ein­ schließlich der zu seiner Bewegung erforder­ lichen Antriebselemente,
Fig. 7 die dazugehörige Vorderansicht in Richtung der Pfeile VII-VII der Fig. 6,
Fig. 8 die dazugehörige Draufsicht,
Fig. 9A-D eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung des Halterungsteiles einschließlich zugehöriger Antriebselemente in stärker schematisierter Darstellung in vier aufeinanderfolgenden Posi­ tionen.
Die in der Zeichnung dargestellte Siebdruckvorrichtung ist mit sechs Stationen I, II, III, IV, V und VI, in denen die Objekte jeweils von einem Objektträger 10 getragen werden, und einer Transporteinrichtung 12 versehen. Die Station II ist als Druckstation ausgebildet und somit mit einer Siebdruckschablone 14 und einer Rakel 16 versehen. Beide Teile wirken in der beim Siebdruckverfahren allgemein bekannten Weise zusammen. Der Objektträger 10 weist zwei horizontale und zueinander parallele Schienen 18, 20 auf, die in einem horizontalen Abstand voneinander angeordnet sind. Von diesen beiden Schienen 18, 20, die in Richtung der Pfeile 22, 23 gegeneinander verschiebbar sind, werden die zu bedruckenden Objekte gehalten, wenn letztere sich jeweils in einer der Stationen I bis VI befinden. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Objekten um Flaschen, deren Körper einen symmetrischen elliptischen Querschnitt aufweisen. Aller­ dings braucht der Querschnitt nicht unbedingt symmetrisch zu sein. Es reicht aus, daß die zu bedruckende Fläche des jeweiligen Objektes so geformt ist, daß sie an der Sieb­ druckschablone abgewälzt werden kann.
An den beiden Schienen 18, 20 des Objektträgers 10 sind in in den Stationen I bis VI Halterungsteile 24, 25; 26, 27; 28, 29; 30, 31; 32, 33; 34, 35; paarweise derart ange­ bracht, daß jeweils die Halterungsteile jedes Paares einander gegenüberliegen. Diese Halterungsteile sind dabei in der üblichen Weise an die Gestalt des Objektes angepaßt. Das heißt, daß die Halterungsteile 24, 26, 28, 30, 32, 34, die das bodenseitige Ende des als Flasche ausgebildeten Objektes aufnehmen, jeweils mit einer als Sitz ausgebilde­ ten Ausnehmung 38 versehen sind, in die der Bodenbereich des Objektes hineinpaßt. Die Halterungsteile 25, 27, 29, 31, 33, 35 sind dornartig ausgebildet, so daß sie in Halsöffnung des als Flasche ausgebildeten Objektes eingrei­ fen können. In den Stationen I sowie III bis VI sind die Halterungsteile unter Zwischenschaltung von Konsolen 19 an den Schienen 18, 20 angebracht. Die Anbringung der Halte­ rungsteile 26, 27 in der Druckstation II wird noch zu beschreiben sein. Die Transporteinrichtung 12, die im wesentlichen unterhalb des die beiden Schienen 18, 20 aufweisenden Objektträgers 10 angeordnet ist, dient dazu, die Objekte von der Station I zur Druckstation II und von letzterer zu den Stationen III und IV schrittweise zu transportieren. Zu diesem Zweck ist die Transporteinrich­ tung 12 in Richtung der Pfeile 40 und entgegengesetzt dazu 34 hin- und herverschwenkbar am Maschinengestell über Schwenkarme 21 angebracht. Sie besteht im wesentlichen aus einem Träger 42, an welchem drei Transporthalterungen 44a, 44b, 44c lösbar angebracht sind. Die lösbare Anbringung erfolgt bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungs­ beispiel über rohrförmige Zwischenglieder 46a, 46b, 46c, die am Träger 42 befestigt sind. In die rohrförmigen Zwischenglieder 46a, 46b, 46c ist jeweils ein Fortsatz 48a, 48b, 48c der jeweiligen Transporthalterungen 44a, 44b, 44c einsteckbar. Jede der drei Transporthalterungen 44a, 44b, 44c ist bezüglich ihrer oberseitigen Begrenzungsfläche an die Gestalt des Objektes angepaßt. Um zu gewährleisten, daß während der Transportbewegung das Objekt seine richtige Lage auf der jeweiligen Transporthalterung beibehält, ist letztere an ihrer oberen Begrenzungsfläche, auf welcher das Objekt aufliegt, mit Öffnungen versehen, die an eine Unterdruckquelle anschließbar sind, so daß ein Unterdruck wirksam wird mit der Folge, daß das Objekt gegen die Transporthalterung gedrückt und somit in seiner Lage gehalten wird. Die Verbindung zu einer Unterdruckquelle erfolgt über eine Anschlußleitung 50, den Träger 42, die rohrförmigen Zwischenglieder 46a-c und die Fortsätze 48a- 48 c, die hohl ausgebildet sind und somit Saugleitungen bilden.
Die Halterungsteile 26, 27, die das jeweils in der Druck­ station II befindliche Objekt halten, sind im allgemeinen in gleicher Weise ausgebildete wie die entsprechenden Halterungsteile in den anderen Stationen.
Sie sind jedoch in einer Weise angebracht, die eine Bewegung der Halterungsteile 26, 27 und damit des zu bedruckenden Objektes während des Druckvorganges erlaubt. Diese Bewegung ist an die Ausbildung der jeweils zu bedruckenden Fläche, nämlich deren Krümmung, angepaßt. Die Anbringung der Halterungsteile 26, 27 und deren Ausgestal­ tung sowie das Zusammenwirken der die Bewegung der Halte­ rungsteile bewirkenden Elemente sind im Detail in den Fig. 6-9 dargestellt. Der Einfachheit halber wird im folgenden anhand dieser Figuren die Anordnung im Zusammen­ hang mit dem Halterungsteil 26 beschrieben, welches den Bodenabschnitt der zu bedruckenden Flasche aufnimmt. Jedoch ist das Halterungsteil 27, welches in den Hals der Flasche eingreift und daher anders ausgebildet ist, in gleicher Weise angeordnet und mit gleichen Antriebsmitteln versehen.
Das Halterungsteil 26 ist, da es zum Bedrucken einer Flasche 15 mit im Querschnitt elliptischem Körper benutzt wird, mit dem bereits erwähnten Sitz 38 für den Bodenab­ schnitt der Flasche versehen, der eine entsprechende, elliptische Kontur aufweist. Zur Erzielung einer über­ sichtlicheren Darstellung ist in Fig. 6-9 der Zeichnung überwiegend lediglich die elliptische Kontur des Sitzes 38 im Halterungsteil 26 darstellt, die mit der Kontur des zu bedruckenden Abschnittes des Körpers übereinstimmt.
Das Halterungsteil 26 wird von einem Zahnsegment 52 getragen, welches über eine Achse 54 drehbar an einer Halterung 56 angebracht ist. Die Halterung 56 ist höhenver­ stellbar an einer vertikalen Schiene 58 angebracht. Im einzelnen ist die Anordnung so getroffen, daß die Schiene 58 mit einer parallel zu ihrer Längserstreckung verlaufen­ den Durchbrechung in Form eines Langloches versehen ist, durch welches eine Klemmschraube 60 greift, die in eine Gewindebohrung in der Halterung 56 einschraubbar ist.
Der Radius des Zahnsegmentes 52 stimmt überein mit dem Radius der Oberfläche 62 des Objektes, die mit dem Druck­ bild zu versehen sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Konturen des Sitzes 38 des Halterungsteiles 26 in dem Bereich, der dem mit dem Druckbild zu versehenen Bereich der Flasche entspricht, mit dem Wälzkreis des Zahnsegmentes 52 fluchtet. Dies wird durch die bereits erwähnte Tatsache ermöglicht, daß der Radius der Zahnung oder, genauer gesagt, des Wälzkreises des Segmentes 52 einerseits und der Radius der zu bedruckenden Oberfläche 62 des Flaschenkörpers andererseits übereinstimmen.
Das Zahnsegment 52 kämmt mit enem Zahnrad 64, das mit einer Welle 65 fest verbunden ist, auf deren anderem Ende ein Ritzel 66 fest angebracht ist. Das Ritzel 66 wird unter Zwischenschaltung eines weiteren Zahnrades 67 von einem Ritzel 68 angetrieben, welches fest mit einer Welle 70 verbunden ist, an deren anderem Ende ein Ritzel 71 fest angebracht ist. Letzteres kämmt mit einer Zahnstange 72, die von einem horizontale Hin- und Herbewegungen ausfüh­ renden Zahnstangenschlitten 74 getragen wird. Die Zahn­ stange 72 weist einen Fortsatz 73 auf, der mit Langlöchern 76 versehen ist (Fig. 6). Auch hier sind Klemmschrauben 77 vorgesehen, die in Gewindebohrungen des Zahnstangen­ schlittens 74 eingreifen, so daß der Fortsatz 73 und somit die Zahnstange 72 in unterschiedlichen Höhenlagen am Schlitten 74 angebracht werden können.
Die Welle 70 wird von einem an der Schiene 20 angebrachten Lagerblock 95 getragen (Fig. 7). An letzterem ist auch ein um die Welle 70 schwenkbar und in seiner jeweiligen Position feststellbarer Arm 96 angebracht, der das Zahnrad 67 und die Welle 65 mit den Zahnrädern 64 und 66 trägt. Die jeweilige Position des Armes 96 ergibt sich aus Durchmesser und Position des Segmentes 52 sowie dem Durchmesser des mit diesem Segment kämmenden Zahnrades 64. Diese werden wiederum von der Form und den Dimensionen des zu bedrucken­ den Objektes bestimmt.
Ein am Zahnstangenschlitten 74 fest angebrachter Arm 78 ist an seinem freien Ende mit einer Kurvenrolle 79 versehen, die in eine Kurve 82 eingreift, die an einer rotierbar gelagerten Kurvenscheibe 80 angebracht ist. Letztere wird von einer Welle 83 getragen, auf der ein Zahnrad 84 ebenfalls fest angebracht ist. Die Welle 83 wird von einem Lagerblock 85 getragen, der an der Schiene 20 fest ange­ bracht ist. Der Antrieb des Zahnrades 84 und damit der Kurvenscheibe 80 erfolgt über eine Zahnstange 86, die von einem horizontal hin- und herbewegbaren Antriebsschlitten 88 getragen ist. Letzterer, von dem auch die Hin- und Herbewegung für die Siebdruckschablone 14 abgeleitet ist, wird vom Hauptantrieb der Siebdruckvorrichtung angetrieben. Der Antriebsschlitten 88 ist an einer an der Schiene 20 angebrachten Führung 89 geführt. Er übergreift die Schiene 20, so daß die Zahnstange 86 von einem Fortsatz 87 des Schlittens 88 an dessen der Führung 89 abgekehrten Seite getragen wird. An der Schiene 20 ist eine Rolle 93 ange­ bracht, die die Zahnstange 86 führt.
Anordnung und Verlauf der Kurve 82 in der Kurvenscheibe 80 und die Größe der miteinander zusammenwirkenden Ritzel bzw. Zahnräder 71, 68, 67, 66 und 64 bzw. die sich daraus ergebende Übersetzung sind so gewählt, daß während einer vollständigen Umdrehung der Kurvenscheibe 80 das Zahnseg­ ment 52 und damit das Halterungsteil 26, ausgehend von der in Fig. 9A dargestellten ersten Position, die sich in der Mitte zwischen den beiden Extrempositionen der Halterung 26 befindet, das Zahnsegment zunächst um die Hälfte des zwischen den beiden Extrempositionen befindlichen Gesamt­ weges in die Anfangsposition für die während des Druckvor­ ganges erforderliche Bewegung des Zahnsegmentes 52 und damit des Halterungsteiles 48 gedreht wird. Diese Position ist in Fig. 9B dargestellt. Die Bewegung aus der mittleren Position in die Anfangsposition für die während des Druckvorganges erforderliche Bewegung entspricht etwas weniger als 90° einer vollständigen Umdrehung der Kurven­ scheibe 80. Die darauffolgende Bewegung von Zahnsegment 52 mit Halterungsteil 26 von der der Anfangsposition entspre­ chenden ersten Extremlage in die zweite Extremlage, die in Fig. 9C dargestellt ist, entspricht einer Drehbewegung der Kurvenscheibe 80 von etwa 180°. In der letzten Phase wird dann das Zahnsegment 52 mit dem von ihm getragenen Hal­ terungsteil 26 während der etwa letzten 90° der Drehbewe­ gung der Kurvenscheibe 80 wieder in die mittlere Position gemäß Fig. 9D zurückschwenkt. In Fig. 6 ist die mittlere Position des Halterungsteiles 26 ausgezogen dargestellt. Die beiden Extrempositionen sind strichpunktiert ange­ deutet.
Während der vorbeschriebenen Bewegungen des Zahnsegmentes 52 mit Halterungsteil 48 führt die Siebdruckschablone 14 einen Hub aus, in dessen Verlauf das Bedrucken des Objektes erfolgt, welches zumindest während eines Teils seiner Bewegung von der ersten in die zweite Extremlage mit der Siebdruckschablone in Berührung ist. Die Hubbewegung der Siebdruckschablone und die Schwenkbewegung des Objekts erfolgen synchron.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, daß das zu bedruckende Objekt in der mittleren, in den Fig. 9A und 9D dargestellten Position der Halterungsteile 48, 50 von diesen durch entsprechende Verschiebung der beiden Schienen 18, 20 in Richtung der Pfeile 23 bzw. 22 aufgenom­ men wird. In gleicher Weise wird nach Beendigung des Druckvorganges das nunmehr bedruckte Objekt in dieser mittleren Position durch entsprechendes Auseinanderfahren der beiden Schienen 18, 20 in Richtung der Pfeile 22 bzw. 23 wieder freigegeben, so daß somit Aufnahmeposition und Abgabeposition bei dem Verfahren und der Vorrichtung gemäß der Erfindung zusammenfallen.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung arbeitet in der Weise, daß ein vom Förderband 90 in Richtung des Pfeiles 91 bis an die Station I vortransportierte Flasche dort von den Halterungsteilen 24, 25 aufgenommen wird. Dies geschieht in der bereits beschriebenen Weise durch Aufein­ anderzubewegen der beiden Schienen 18, 20 in Richtung der Pfeile 23 bzw. 22. Im Zuge dieser Bewegung wird der Abstand zwischen den beiden Halterungsteilen 26, 28 soweit verrin­ gert, daß das in der Station I befindliche Objekt 15 von den beiden Halterungsteilen 26, 28 erfaßt wird. Entspre­ chendes gilt in bezug auf die anderen Halterungsteile 48, 50 und 27, 29, die in den Stationen II bis VI jeweils befindliche Objekte in gleicher Weise erfassen. Zur Übergabe der Flasche vom Förderband 90 an die Halterung 24, 25 können noch zusätzliche, in der Zeichnung nicht darge­ stellte Mittel verwendet werden, die bekannt und nicht Gegenstand der Erfindung sind.
In der Station II erfolgt das Bedrucken des dort befindli­ chen Objektes. Gleichzeitig können auch in den anderen Stationen Behandlungen durchgeführt werden. So ist es beispielsweise möglich, im Bedarfsfall in der Station I die Flasche 15, wenn diese aus einem thermoplastischen Material besteht, zu beflammen, um eine ausreichende Haftung der Druckfarbe an der Oberfläche der Flasche zu bewirken. Die Stationen IV bis VI werden dazu benutzt, die zuvor in der Station II aufgebrachte Druckfarbe zu trocknen, wobei dies überwiegend in der Station V geschieht, in welcher ein UV-Strahler 98 angeordnet ist, der, wenn auch in geringerem Umfang, auf die beiden benachbarten Stationen IV und VI abstrahlt.
Den Stationen IV, V und VI ist eine besondere Transportein­ richtung 100 zugeordnet, die mit zwei Transporthalterungen 102a, 102b versehen ist und im übrigen in der Weise hin- und herschwenkbar angeordnet ist, wie die Fördereinrichtung 12. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Förderein­ richtungen besteht lediglich darin, daß die beiden Trans­ porthalterungen 102a, 102b in geringeren Abständen vonein­ ander angeordnet sind als die Transporthalterungen der Transporteinrichtung 12. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Stationen IV, V und VI einen geringeren Abstand voneinander aufweisen als die Stationen I bis III. Dieser geringere Abstand ist deshalb möglich, weil diesen Sta­ tionen keinerlei Einrichtungen zugeordnet sind, die einen bestimmten Mindestabstand erfordern. Letzteres ist bei­ spielsweise bei den Einrichtungen der Druckstation II der Fall, in welcher jedenfalls die Siebdruckschablone einen Mindestabstand zur Durchführung ihrer Hubbewegungen erfordert. Zudem hat der geringere Abstand der Stationen IV bis VI den bereits erwähnten Vorteil zur Folge, daß in allen drei Stationen eine Trocknung der Druckfarbe auf den bedruckten Flaschen erfolgt.
Der Station VI ist eine Leitbahn 104 nachgeschaltet, auf die die in der Station VI befindliche Flasche fällt, nachdem sie durch Auseinanderfahren der beiden Schienen 18, 20 in Richtung der Pfeile 22, 23 (Fig. 5) von den Halte­ rungsteilen 34, 35 freigegeben worden ist.
In der Station III findet bei dem in der Zeichnung darge­ stellten Ausführungsbeispiel keine Behandlung statt. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Ohnehin können abweichend von der Darstellung in der Zeichnung zusätz­ liche Stationen vorgesehen sein. So ist es möglich, zwei oder mehr Druckstationen vorzusehen, wenn die Flasche mit einem mehrfarbigen Druckbild versehen werden soll, und ggf. zwischen den Druckstationen zusätzliche Trocknungssta­ tionen vorzusehen.
Nach Beendigung der Behandlungen in den einzelnen Stationen werden die dort jeweils befindlichen Flaschen durch Auseinanderbewegen der beiden Schienen 18, 20 freigegeben, nachdem zuvor die Transporteinrichtungen 12 und 100 in eine Lage gemäß den Fig. 1-3 verschwenkt worden waren. Dabei befinden sich die Transporthalterung 44a in der Station I unmittelbar unterhalb der dort befindlichen Flasche an deren Körper anliegend, die Transporthalterung 44b in entsprechender Position unterhalb der in der Druckstation II befindlichen Flasche und die Transporthal­ terung 44a in entsprechender Position in der Station III. Nach der Freigabe der in der Stationen I, II und III jeweils befindlichen Flaschen, durch Auseinanderfahren der beiden Schienen 18, 20 werden die Flaschen durch die jeweiligen Transporthalterungen 44a, 44b und 44c gehalten, wobei durch das erwähnte Einwirken des Unterdrucks die Position der Flasche auf ihrer jeweiligen Transporthalte­ rung gesichert wird. Darüber hinaus können im Bedarfsfall zusätzliche Halterungselemente an den Transporthalterungen vorgesehen sein, um die Flaschen während des Transport­ schrittes in ihrer Lage zu sichern. Entsprechendes gilt für die in den Stationen IV-VI befindlichen Flaschen und die Transporteinrichtung 100.
Nach dem Auseinanderfahren der beiden Schienen 18, 20 werden die Transporteinrichtungen 12 und 100 in Richtung des Pfeiles 40 verschwenkt. Die mittlere Position während dieser Schwenkbewegung ist in den Fig. 4 und 5 dargestellt.
Am Ende dieser Schwenkbewegung, also in der zweiten Endlage der Transporteinrichtungen, befindet sich die Transporthal­ terung 44a in der Station II, und zwar wiederum in einer Position, bei welcher die von der Transporthalterung 44a getragene Flasche mit den beiden Halterungsteilen 26, 27 der Druckstation II, die dabei mittlerweile die Position gemäß Fig. 1 einnehmen, mit der Flasche fluchten.
In entsprechender Weise gelangt die in der Transporthalte­ rung 44b befindliche Flasche, die zuvor in der Drucksta­ tion II bedruckt worden war, in die Station III, wo sie im Zuge der folgenden Schließbewegung in Richtung der Pfeile 22, 23 der Schienen 18, 20 von den Halterungsteilen 28, 29 aufgenommen wird. Die zuvor in der Station III positioniert gewesene Flasche wird im Zuge der Schwenkbewegung der Transporteinrichtung 12 in die Station IV gebracht und während des Rückhubes der Siebdruckschablone 14 in die Anfangsstellung für den Druckhub laufen die in der Druck­ station befindlichen Halterungsteile 26, 27 leer mit, da die sie tragenden Segmente 52 fest mit dem zentralen Antrieb verbunden bleiben, der auch den Schlitten 88 antreibt. Es wird im allgemeinen vorteilhaft sein, in der Druckstation bei Vorhandensein von zwei Halterungsteilen 26, 27, die gemeinsam die Halterung für das Objekt bilden, jedem Halterungsteil eine Kurvenscheibe 80 und einen Schlitten zuzuordnen, wobei beide Schlitten 88 durch eine Traverse verbunden sind, die den Antrieb von dem einen Schlitten auf den anderen überträgt. Verfahren und Vorrichtung gemäß der Erfindung weisen den Vorteil auf, daß bei einer bestimmten Querschnittsform der Objekte deren Mittelpunkt bzw. Mittelachsen in sämtlichen Stationen derselben Ebene liegen, wobei dies für solche Stationen, in denen die Halterungsteile schwenkbar angeordnet sind, für die Position gilt, in welcher die Objekte von der Halterung aufgenommen bzw. aus dieser herausgenommen werden.
Die Anpassung an Objekte mit unterschiedlichen Dimensionen geschieht durch entsprechende Einstellung der Höhenlage des Segmentes 52, des Segmentdurchmessers, des Durchmessers des Zahnrades 64 und ggf. auch der diesem vorgeschalteten Zahnräder, wobei die durch sich ändernde Durchmesser von Segment 52 und Zahnrad 64 sich ergebenden Positionsänderun­ gen durch entsprechende Verschwenkung des Armes 96 (Fig. 6) bewirkt werden können.
Beim Übergang von einer Objektart zu einer anderen Objekt­ art mit unterschiedlichen Dimensionen sind jeweils folgende Einstellmaßnahmen erforderlich:
  • 1. Bei gleichem Radius der zu bedruckenden Fläche des Objektes, jedoch unterschiedlicher Abmessung des Objektes quer zur längeren Achse des Querschnittes, ist die Sieb­ druckschablone bezüglich ihrer Höhenlage entsprechend einzustellen.
  • 2. Bei gleicher Abmessung quer zur längeren Achse des elliptischen Querschnittes, jedoch anderem Radius der Krümmung der zu bedruckenden Fläche ist ein daran angepaß­ tes Zahnsegment oder Zahnrad 52 zu verwenden, das ggf. hinsichtlich seiner Höhe durch entsprechende Positionierung an der Schiene 56 eingestellt werden muß.
  • 3. Bei Änderungen der Abmessung quer zur längeren Achse der Querschnittsfläche und gleichzeitiger Änderung der Krümmung der zu bedruckenden Fläche sind beide vorstehend unter 1. und 2. angeführte Maßnahmen zu treffen.
Außerdem ist es bei Änderung der Abmessung des Objektes senkrecht zur längeren Achse von dessen Querschnitt erforderlich, die Position der Transporthalterungen 44a, 44b, 44c und 102a, 102b durch Verwendung entsprechend bemessener rohrförmiger Zwischenglieder 46a, 46b, 46c an die jeweiligen Erfordernisse anzupassen. Dies gilt bezüg­ lich der Querschnittsform, insbesondere in bezug auf den Radius der auf den Transporthalterungen aufliegenden Fläche des jeweiligen Objektes 15 auch für die Transporthalterun­ gen 44a, 44b, 44c, 102a, 102b, deren jeweilige die Objekte aufnehmenden Oberfläche an die Querschnittsform der Objekte angepaßt sein muß.
Abweichend von der in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rung ist es auch möglich, die Halterung einteilig auszu­ bilden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Objekte mit einer großen Öffnung, beispielsweise Eimer, bedruckt werden, bei denen die ggf. einzige Halterung als Kern ausge­ bildet ist, der in den Eimer eingeführt wird und diesen während des Druckvorganges hält.
Der die Siebdruckschablone tragende Rahmen ist ebenfalls höhenverstellbar angebracht, um die Position der Siebdruck­ schablone an Objekte mit unterschiedlichen Querschnittsab­ messungen abmessen zu können. Eine Höhenverstellung des Schablonenrahmens während eines Arbeitszyklus' ist im allgemeinen nicht erforderlich, da die elastische Verform­ barkeit der Schablone ausreicht, um diese durch den Druck der Rakel 16 in Berührung mit dem zu bedruckenden Objekt zu bringen. Bei Abheben der Rakel 16 beispielsweise in die in Fig. 2 dargestellte Position hebt sich dann auch die Schablone vom Artikel ab.

Claims (20)

1. Siebdruckverfahren zum Bedrucken von Objekten mit wenigstens einem Abschnitt, der eine nicht kreisrunde Querschnittsform aufweist, unter Verwendung einer Vorrich­ tung mit wenigstens einer Halterung (26, 27) für das Objekt, die um eine nicht im Objektmittelpunkt liegende Achse schwenkbar angeordnet ist, einer Siebdruckschablone (14) und einer dieser gegenüber relativ verschiebbaren Rakel (16), dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (26, 27) für das Objekt in eine erste Position gebracht wird und das zu bedruckende Objekt ebenfalls in eine der Position der Halterung (26, 27) entsprechende Position gebracht wird derart, daß die längere Querschnittsachse des zu bedruckenden Abschnitts des Objektes im wesentlichen horizontal verläuft, und das Objekt in dieser Position von der Halterung (26, 27) aufgenommen wird, worauf Halterung (26, 27) und Objekt eine erste Schwenkbewegung ausführen, wodurch Halterung (26, 27) und Objekt in eine Anfangsposi­ tion gebracht werden, in welcher eine zweite Schwenkbe­ wegung beginnt, die der ersten Schwenkbewegung entgegenge­ richtet ist, wobei zumindest während eines Teilabschnittes dieser zweiten Schwenkbewegung das Bedrucken des Objektes erfolgt und Halterung (26, 27) und Objekt nach Erreichen ihrer Endposition am Ende der zweiten Schwenkbewegung eine dritte Schwenkbewegung in Richtung der ersten Schwenkbewe­ gung ausführen derart, daß sich am Ende der dritten Schwenkbewegung Halterung (26, 27) und Objekt wieder in der ersten Position befinden, in welcher dann das bedruckte Objekt von der Halterung (26, 27) entfernt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Position, in der sich Halterung (26, 27) und Objekt am Beginn und am Ende eines Arbeitszyklus' befinden, im Scheitelpunkt der zweiten Schwenkbewegung liegt, während welcher Halterung und Objekt von der Ausgangsposition in die Endposition verschwenkt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Siebdruckschablone (14) im Verlauf der nacheinander ablaufenden Schwenkbewegungen von Halterung (26, 27) und Objekt aus der Aufnahmeposition in die Ausgangsposition und von dieser in die Endposition und von letzterer in die der Aufnahmeposition entsprechende Abgabeposition einen Hub in Druckrichtung ausführt, der dem halben Arbeitszyklus der Siebdruckmaschine entspricht.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß erste Schwenkbewegung, zweite dazu entgegengerichtete Schwenkbewegung und dritte in Richtung mit der ersten Schwenkbewegung erfolgende Schwenkbewegung unmittelbar aufeinanderfolgend durchgeführt werden.
5. Siebdruckvorrichtung zum Bedrucken eines Objektes mit nicht kreisrunder Querschnittsform, wobei eine um eine nicht im Objektmittelpunkt liegende Achse hin- und her­ schwenkbar angeordnete Halterung (26, 27) für das Objekt und eine Siebdruckschablone (14) und eine dieser gegenüber relativ verschiebbare Rakel (16) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (26, 27) zur Aufnahme des zu bedruckenden Objektes sich in einer ersten Position zwischen den beiden Extrempositionen des Schwenkbereiches befindet und die längere Querschnittsachse des von der Halterung getragenen Objektes in dieser ersten Position der Halterung im wesentlichen horiontal verläuft, wobei die Halterung (26, 27) nach Aufnahme des Objektes durch eine erste Schwenkbewegung in eine der ersten Extremposition entsprechende Ausgangsposition verschwenkt wird, von welcher einer zweite Schwenkbewegung beginnt, die der ersten Schwenkbewegung entgegengerichtet ist, und zumindest während eines Teilabschnittes dieser zweiten Schwenkbewe­ gung das Bedrucken des Objektes erfolgt und die Halte­ rung (26, 27) nach Beendigung der zweiten Schwenkbewegung eine dritte Schwenkbewegung in Richtung der ersten Schwenk­ bewegung ausführt und im Verlauf dieser dritten Schwenkbe­ wegung in die zwischen den beiden Extrempositionen befind­ liche erste Position verschwenkt wird, in welcher das bedruckte Objekt von der Halterung (26, 27) entfernt wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die erste Position der Halterung (26, 27), in welcher das zu bedruckende Objekt aufgenommen und das bedruckte Objekt abgegeben wird, in der Mitte zwischen den beiden Extrempositionen befindet, zwischen denen die Halterung (26, 27) hin- und herschwenkbar angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse, um welche die Halterung (26, 27) verschwenkt wird, zur Anpassung an unterschiedlich ausgebildete Objekte vertikal verstellbar angebracht ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (26, 27) von einem Zahnrad oder einem Zahnsegment (52) derart getragen wird, daß die zu be­ druckende gekrümmte Oberfläche des Objektes, deren Radius dem Radius des Wälzkreises des Zahnrades oder Zahnsegmen­ tes (52) entspricht, mit einem Abschnitt der Wälzkreises fluchtet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (26, 27) durch ein Kurvenelement (80) angetrieben wird, welches über eine Kurvenrolle (79) eine hin- und hergehende Bewegung auf das Zahnrad oder Zahnseg­ ment (52) überträgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurvenelement als Kurvenscheibe (80) ausgebildet ist, die mit einer umlaufenden Kurve (79) versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurvenelement eine Zahnstange (72) antreibt, die unter Zwischenschaltung geeigneter Getriebeelemente (71, 68, 67, 66, 64) ein Zahnrad (64) antreibt, das mit dem die Halterung (26, 27) tragenden Zahnrad oder Zahnsegment (52) kämmt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß Zahnrad oder Zahnsegment (52) und wenigstens das damit kämmende Zahnrad (64) zur Anpassung an unterschiedliche Objekte (15) austauschbar angebracht sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das mit dem die Halterung (26, 27) tragenden Zahnrad oder Zahnsegment (52) kämmende Zahnrad (64) von einem einstellbaren Tragelement (96) getragen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurvenelement (80) über eine Zahnstange (86) angetrieben wird, deren Antrieb vom zentralen Maschinenan­ trieb abgeleitet ist.
15. Siebdruckvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprü­ che 5-12, dadurch gekennzeichnet, daß zum beidseitigen Halten der Objekte die Halterung zwei in einem Abstand einander gegenüberliegende Halterungsteile (26, 27) aufweist, die synchron verschwenkbar und zur Vergrößerung bzw. Verkleinerung des zwischen ihnen befindlichen Abstan­ des hin- und herbewegbar angeordnet sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer hin- und herbewegbaren Transporteinrich­ tung versehen ist, die im wesentlichen unterhalb der Stationen (I-IV), in welchen die Objekte von Halterungs­ teilen gehalten werden, angeordnet ist und Halterungsteile für die Objekte aufweist, die in den Abständen zwischen den Stationen entsprechenden Abständen an der Transporteinrich­ tung angebracht sind, die die Objekte von Stationen (I-IV) zu Station (I-IV) schrittweise transportiert.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsteile (44a, 44b, 44c) über Zwischenglie­ der (46a, 46b, 46c) von einem Tragbalken (42) getragen sind und die Zwischenglieder (46a, 46b, 46c) die Halterungsteile (44a, 44b, 44c) tragen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsteile (44a, 44b, 44c) auswechselbar angebracht sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsteile (44a, 44b, 44c) an ihrer die Objekte aufnehmenden Oberfläche mit Durchbrechungen versehen sind, die an eine Unterdruckquelle anschließbar sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporthalterungen (44a, 44b, 44c) hinsichtlich ihrer Höhe einstellbar sind.
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