DE3933692A1 - Gruendung fuer einen fussschuss eines schachtausbaus - Google Patents
Gruendung fuer einen fussschuss eines schachtausbausInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gründung für
einen Fußschuß eines Schachtausbaus mit einem
Stützzylinder, der mit einem im Fußschuß
angeordneten Stahldichtmantel verbunden ist.
Eine bekannte Gründung dieser Art nach der
DE-PS 35 24 553 ist trotz der darin geschilderten
Vorteile mit dem Nachteil eines erheblichen
Aufwandes für die Erstellung des
Erweiterungsbohrloches verbunden, in welchem der
Fußschuß einbetoniert wird.
Diese Erweiterungsbohrung wird zwar bei zwei
nicht veröffentlichten älteren Vorschlägen der
Anmelderin gemäß den deutschen Patentanmeldungen
P 39 13 927.1-24 (s. deren Fig. 5) und
P 39 16 475.6-24 (s. deren Fig. 10) vermieden,
jedoch ist das untere Ende des jeweiligen
Fußschusses mit einer Hinterfüllung versehen.
Unter Abbaueinwirkungen können sich
Gebirgsschichten in diesem hinterfüllten Bereich
relativ zueinander verschieben. Den hierdurch
verursachten Kräften kann kein Ausbau standhalten.
Der Ausbau schert ab und der Stahldichtmantel wird
zerstört. Bei einem Versatzriß im unteren Ende
eines Fuschusses und der ihn umgreifenden
Fundamentierung aus Hinterfüllbeton ist eine
erneute Dichtung gegen Flüssigkeitseinbruch nicht
nur sehr schwierig, sondern nahezu unmöglich.
Bei den vorgenannten Patentanmeldungen liegt
eine geneigte Auflagerfläche auf dem Gebirge vor.
In der Regel muß ein Gleitschachtausbau für einen
geforderten minimalen Krümmungsradius ausgelegt
werden, der als Ersatzbeanspruchung für
Abbaueinwirkung zu verstehen ist. Aufgrund der
geneigten Auflagerfläche entsteht beim Ansatz
eines Krümmungsradius an der Unterkante des
Fußschusses eine große resultierende
Horizontalkraft. Berechnungen haben gezeigt, daß
die hierdurch verursachten Horizontalverschiebungen
ebenfalls einen nachteiligen größeren Versatz in
der Sachtröhre verursachen können.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter
Beibehaltung der Vorteile einer Gründung gemäß dem
Gattungsbegriff diese dahingehend zu verbessern,
däß es auf einer Gebirgsschulter ohne eine
Erweiterungsbohrung gründen kann und die maximal
in Betracht zu ziehenden Verschiebungen von
angreifenden Gebirgsschichten bis zur Unterkante
des Fußschusses nicht auf diesen einwirken können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in
Verbindung mit den Merkmalen des eingangs
genannten Oberbegriffes dadurch gelöst, daß der
Stützzylinder an seinem die Unterkante des
Fußschusses untergreifenden Bereich mit einem
massiven, dessen Aufstandsfläche bildenden
Stahlring flüssigkeitsdicht verbunden ist und der
Stahldichtmantel des Fußschusses mit der
Innenwandung des Schachtausbruches einen mit einem
nachgiebigen Material, wie Bitumen, Sandasphalt
oder dgl., ausgefüllten Ringraum als Gleitfuge
bildet, deren Dicke größer als die maximal in
Betracht zu ziehende Verschiebung von
Gebirgsschichten in die Gleitfuge infolge von
Abbaueinwirkungen ist. Somit wirkt der Stahlring
bis zu seiner Unterkante selbst als "Gleitausbau".
Die mit einem nachgiebigen Material ausgefüllte
Gleitfuge kann horizontale Verschiebungen von
Gebirgsschichten aufnehmen, ohne daß der Ausbau
beansprucht wird. Die Dicke der Gleitfuge hängt
neben herstellungstechnischen Gesichtspunkten
somit auch von der Größe der auftretenden
Horizontalverschiebungen von Gebirgsschichten ab.
Um die auftretenden Flächenpressungen im
Stahlring und im Gebirge möglichst gering zu
halten, ist die Aufstandsfläche für den Fußschuß
auf dem Stahlring größer als die Auflagerfläche
des Stahlringes ausgebildet. Zudem vergrößert der
größere vertikale Asphaltdruck den Einfluß einer
gleichförmigen Axialspannungsverteilung gegenüber
einer ungleichförmigen bei einer Krümmung der
Schachtausbauröhre.
Nach einer ersten Ausführungsalternative
werden der Stahlring und der Stützzylinder
einteilig ausgeführt, was zwar
herstellungstechnisch mit einem größeren Aufwand
aber auch mit dem Vorteil einer stabilen, nämlich
stoffschlüssigen Verbindung von Stahlring und
Stützzylinder verknüpft ist.
Nach einer zweiten Ausführungsalternative
sind der Stahlring und der Stützzylinder
mehrteilig ausgebildet. Dabei können der Stahlring
und der Stützzylinder miteinander verschweißt oder
bei formschlüssiger Verbindung biegesteif und/oder
schubfest miteinander verbunden werden. Denn der
Stahlring und der Stützzylinder müssen bis zur
Auflagerfläche des Stahlringes unter allen
Umständen druckwasserdicht ausgebildet sein.
Um ein Ausfüllen der Gleitfuge mit einem
nachgiebigen Material zwischen Fußschuß und
Innenwandung des Schachtausbruches einerseits und
der Außenumfangsfläche des Stahlringes und der
Innenwandung des Schachtausbruches andererseits zu
gewährleisten, weist der Stahlring an seiner
Außenumfangsfläche eine Vorrichtung zum Freispülen
von Beton in seiner und der Gleitfuge des
Fußschusses auf.
Zur Herstellung einer funktionssicheren
Gründung muß sichergestellt werden, daß sämtliche
vom Schachtausbau ausgehenden Lasten über den
Stahlring als Fundament auf die Gebirgsschulter
übertragen werden. Zu diesem Zweck darf der
Stützzylinder keine Vertikallasten aufnehmen
können. Aus diesem Grunde wird er vorteilhaft an
seinem Außenmantel mit einer Gleitschicht, z. B.
mit einem Bitumenanstrich, versehen. Dadurch kann
er nach Hinterfüllung seiner Außenumfangsfläche
mit Beton sich nicht mit diesem verbinden, sondern
bei Setzungen in vertikaler Richtung an diesem
entlanggleiten. Denn dem Stützzylinder kommt die
Funktion einer Auffangsicherung von
Horizontalkräften aus dem Gebirge zu, damit in
seinem Schutz im standfesten Gebirge weitergeteuft
werden kann.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der
Erfindung ist zwischen der Unterseite des
Stahlringes und seiner Aufstandsfläche auf einer
Gebirgsschulter ein Gleitlager angeordnet, wobei
das Gleitlager entweder direkt auf der
Gebirgsschulter auflagert oder zwischen Lager und
Gebirgsschulter eine Ausgleichsschicht eingebracht
ist. Durch diese aus dem älteren Vorschlag gemäß
der deutschen Anmeldung P 39 13 927.1-24
entnehmbare Maßnahme wird sichergestellt, daß
sämtliche vom Stahlring aufgenommenen Kräfte
senkrecht auf die Fläche der Gebirgsschulter an
das umgebende Gebirge übertragen werden. Dabei
kann das aus einem Gleitring bestehende
Gleitlager, das gemeinsam mit dem Fußschuß der
Schachtausbausäule und dem daran befestigten
Stahlring mit Stützzylinder einbringbar ist,
entweder direkt auf der Gebirgsschulter auflagern
oder in der zu hinterfüllenden Ausgleichsschicht
eingebettet werden. Der Gleitring besteht
vorteilhaft aus einem druckfesten Kunststoff, wie
PTFE, einem Elastomer oder einem Metall, wie
Bronze oder Blei.
Nach einer ersten vorteilhaften
Ausführungsform beträgt der Winkel zwischen dem
Außenmantel des Stützzylinders und der Unterseite
des Stahlringes etwa 90°. Diese Ausbildung eignet
sich besonders für einen Schachtausbau, der
mittels des bekannten, allerdings sehr
kostspieligen Gefrierverfahrens hergestellt wird.
Nach einer zweiten, besonders im Bohrschacht
vorteilhaften Ausführungsform ist der Winkel
zwischen dem Außenmantel des Stützzylinders und
der Unterseite des Stahlringes größer als 90°
ausgebildet und liegt vorteilhaft zwischen 105°
und 120°.
Um eine Trennung zwischen dem Gleitausbau und
der Gründungskonstruktion zu erzielen, ist
zwischen den Kontaktflächen des Fußschusses und
des Stahlringes bis auf die druckwasserdichte
Verschweißung zwischen Stahldichtmantel und
Stahlring ein trennender Anstrich oder eine
Zwischenschicht angeordnet. Dieses vermindert
Beanspruchungen aus der statisch unbestimmten
Lagerung der Schachtausbauröhre auf der neuen
Gründung. Querkräfte und Krempelmomente aus einer
unterschiedlichen Verformung von Stahlkonstruktion
und Fußschuß werden dadurch abgebaut.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 Den Querschnitt durch eine erste
Ausführungsform der Gründung mit
einer Ausgleichsschicht unterhalb des
Gleitlagers,
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine zweite
Ausführungsform der Gründung mit
direkter Auflage der Unterseite des
Stahlringes über ein Gleitlager auf
der Gebirgsschulter,
Fig. 3 die Ausschnittsvergrößerung III von
Fig. 2,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht einer
dritten Ausführungsform der Gründung,
bei welcher der Winkel zwischen dem
Außenmantel des Stützzylinders und
der Unterseite des Stahlringes etwa
90° beträgt und
Fig. 5 die Ausschnittsvergrößerung V von
Fig. 4.
Die erfindungsgemäße Gründung (1) für den
Fußschuß (2) eines Schachtausbaus (3) besteht nach
der Ausführungsform der Fig. 1 bis 3 aus einem
Stützzylinder (4), einem Stahlring (5), einem
Gleitlager (6) und einer Gleitschicht (7) am
Außenmantel (8) des Stützzylinders (4).
Der Stützzylinder (4) ist an seinem die
Unterkante (9) des Fußschusses (2) untergreifenden
Bereich über einen massiven, dessen
Aufstandsfläche (10) bildenden Stahlring (5) mit
dem Fußschuß (2) flüssigkeitsdicht verbunden. Die
flüssigkeitsdichte Verbindung erfolgt durch eine
Verschweißung eines den Außenumfang des
Fuschusses (2) umgreifenden Stahldichtmantel (11)
über die Schweißnaht (12) mit der
Aufstandsfläche (10) des Stahlringes (5).
Der Ringraum (15) zwischen dem den
Außenmantel des Fußschusses (2) bildenden
Stahldichtmantels (11) und der Innenwandung (13)
des Schachtausbruchs (14) dient als Gleitfuge und
ist mit einem nachgiebigen Material, wie Bitumen,
Sandasphalt (16) oder dgl., ausgefüllt. Die
Dicke (D) der Gleitfuge (15) ist größer als die
maximal in Betracht zu ziehende Verschiebung von
Gebirgsschichten in die Gleitfuge (15) infolge von
Abbaueinwirkungen bemessen. Demzufolge kann die
Dicke (D) je nach Durchmesser des
Schachtausbruches (14) 15 cm bis 25 cm und mehr
betragen. Als maximal in Betracht zu ziehende
Verschiebung wird als Ersatzbelastung der Fall in
Betracht gezogen, bei welchem die Längsachse (17)
des Schachtausbaus (3) vom unteren Ende des
Fußschusses (2) über eine Strecke von 100 m einer
Kreiskrümmung, z. B. mit einem Radius von 3000 m,
unterworfen wird. Bei einer derartigen Belastung
werden erhebliche Biegespannungen auf den
Fußschuß (2) ausgeübt. Bei fester Einspannung
dieses Fußschusses bei den beschriebenen
Gründungen nach dem Stand der Technik kann der
Lastfall eintreten, daß der Fußschuß (2) quer zur
Längsachse (17) abschert. In diesem Lastfall kann
bei der erfindungsgemäßen Gründung (1) der
Fußschuß (2) in sämtliche Richtungen seines
Kreisquerschnittes innerhalb der Gleitfuge (15)
ausweichen, da der Ringraum (15) mit einem
nachgiebigen Material, wie Sandasphalt (16),
ausgefüllt ist. Der übrige Ringraum zwischen dem
Außenmantel (19) des Schachtausbaus (3) und der
Innenwandung (13) des Schachtausbruches (14) ist
ohnehin mit Bitumen (20) ausgefüllt, welches
gleichfalls ein nachgiebiges Material ist.
Vorteilhaft bildet auch die
Außenumfangsfläche (22) des Stahlringes (5) mit
der Innenwandung (13) des Schachtausbruches (14)
eine Gleitfuge (23), die gleichfalls mit einem
nachgiebigen Material, wie Bitumen,
Sandasphalt (16) oder dgl., verfüllt ist.
In sämtlichen Ausführungsformen ist stets der
Stahlring (5) und der Stützzylinder (4) einteilig
ausgeführt. Es ist jedoch auch möglich, den
Stahlring (5) und den Stützzlinder (4) mehrteilig
herzustellen und diese beiden Teile biegesteif
und/oder schubfest miteinander zu verbinden.
Zwischen der Unterseite (24) des
Stahlringes (5) und seiner Aufstandsfläche (25)
auf der Gebirgsschulter (26) befindet sich das
Gleitlager (6), welches entweder direkt auf der
Gebirgsschulter (26) auflagert oder in einer
zwischen ihm (6) und der Gebirgsschulter (26)
hinterfüllten Ausgleichsschicht (27) eingebettet
ist.
In Fig. 2 ruht das Gleitlager (6) direkt auf
der Gebirgsschulter (26).
In der Ausschnittsvergrößerung gemäß Fig. 3
befindet sich an der Außenumfangsfläche (22) des
Stahlringes (5) eine Vorrichtung (28) zum
Freispülen von Beton in der Gleitfuge (15) des
Fußschusses (2) und in seiner Gleitfuge (23).
Dieses ist bei der Herstellung der
Ausgleichsschicht (27) unter Spülung zum
Einstellen des Betonspiegel? erforderlich. Diese
Vorrichtung (28) zum Freispülen besteht aus einer
bis zum nicht dargestellten Bohrlochmund führenden
Rohrleitung, die mit Wasser beaufschlagbar ist,
welches sodann vorteilhaft in tangentialer
Richtung aus der Außenumfangsfläche (22) des
Stahlringes (5) austritt.
In der Ausführungsform der Fig. 1 bis 3
ist der Winkel (α) zwischen dem Außenmantel (8)
des Stützzylinders (4) und der Unterseite (24) des
Stahlringes (5) größer als 90° ausgebildet und
liegt vorzugsweise zwischen 105° und 120°. Diese
Ausführungsform ist besonders für einen
Gleitausbau in einem Bohrschacht geeignet.
In der Ausführungsform der Fig. 4 und 5
beträgt der Winkel (β) zwischen dem
Außenmantel (8) des Stützzylinders (4) und der
Unterseite (24) des Stahlringes (5) 90°. Diese
Ausführungsform ist besonders für einen
Schachtausbau geeignet, der in einem nach dem
Gefrierverfahren erstellten Schachtausbruch (14)
anzuordnen ist. Da in diesem Fall der Winkel (β)
zwischen dem Außenmantel (8) des
Stützzylinders (4) und der Unterseite (24) des
Stahlringes (5) 90° beträgt und daher eine
senkrechte Kraftübertragung vom Stahlring (5) auf
die entsprechend ausgebildete Gebirgsschulter (26)
sichergestellt ist, wird kein Gleitlager (6) gemäß
den Ausführungsformen der Fig. 1 bis 3
erforderlich. Bei allen beschriebenen
Ausführungsformen ist der Zwischenraum zwischen
der Gleitschicht (7) am Außenmantel (8) des
Stützzylinders (4) und der Innenwandung (28) des
kleineren Schachtausbruches (29) unterhalb des
Stahlringes (5) mit Beton (30) hinterfüllt. Dieser
ist bei geeigneten geologischen Gegebenheiten
nicht erforderlich, da dann der kleinere
Schachtausbruch (29) unterhalb des Stahlringes (5)
durch Fließen des Gebirges infolge Auflast
verfüllt wird. Hierbei treten allerdings größere
Setzungen auf. Außerdem ist zwischen der
Aufstandsfläche (10) für den Fußschuß (2) und
seiner Auflagerfläche (21) ein trennender
Anstrich (31) oder eine Zwischenschicht
angeordnet.
Bezugszeichenliste
1 Gründung
2 Fußschuß
3 Schachtausbau
4 Stützzylinder
5 Stahlring
6 Gleitlager
7 Gleitschicht
8 Außenmantel des Stützzylinders 4
9 Unterkante des Fußschusses 2
10 Aufstandsfläche
11 Stahldichtmantel
12 Schweißnaht
13 Innenwandung des Schachtausbruches 14
14 Schachtausbruch
15, 23 Gleitfuge
16 Sandasphalt
17 Längsachse des Schachtausbaus 3
18 unteres Ende des Fußschusses 2
19 Außenmantel des Schachtausbaus 3 20 Bitumen
21 Auflagerfläche des Fußschusses 2
22 Außenumfangsfläche des Stahlringes 5
24 Unterseite des Stahlringes 5
25 Aufstandsfläche des Stahlringes 5 auf der Gebirgsschulter 26
26 Gebirgsschulter
27 Ausgleichsschicht
28 Vorrichtung zum Freispülen der Gleitfugen 23 und 15
29 Schachtausbruch unterhalb des Stahlringes 5
α; β Winkel zwischen Außenmantel 8 und Unterseite 24
D Dicke der Gleitfuge 15
2 Fußschuß
3 Schachtausbau
4 Stützzylinder
5 Stahlring
6 Gleitlager
7 Gleitschicht
8 Außenmantel des Stützzylinders 4
9 Unterkante des Fußschusses 2
10 Aufstandsfläche
11 Stahldichtmantel
12 Schweißnaht
13 Innenwandung des Schachtausbruches 14
14 Schachtausbruch
15, 23 Gleitfuge
16 Sandasphalt
17 Längsachse des Schachtausbaus 3
18 unteres Ende des Fußschusses 2
19 Außenmantel des Schachtausbaus 3 20 Bitumen
21 Auflagerfläche des Fußschusses 2
22 Außenumfangsfläche des Stahlringes 5
24 Unterseite des Stahlringes 5
25 Aufstandsfläche des Stahlringes 5 auf der Gebirgsschulter 26
26 Gebirgsschulter
27 Ausgleichsschicht
28 Vorrichtung zum Freispülen der Gleitfugen 23 und 15
29 Schachtausbruch unterhalb des Stahlringes 5
α; β Winkel zwischen Außenmantel 8 und Unterseite 24
D Dicke der Gleitfuge 15
Claims (15)
1. Gründung für einen Fußschuß eines
Schachtausbaus mit einem Stützzylinder, der mit
einem im Fußschuß angeordneten Stahldichtmantel
verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Stützzylinder (4) an seinem die Unterkante des
Fußschusses (2) untergreifenden Bereich mit einem
massiven, dessen Aufstandsfläche (10) bildenden
Stahlring (5) flüssigkeitsdicht verbunden ist und
der Stahldichtmantel (11) des Fußschusses (2) mit
der Innenwandung (13) des Schachtausbruches (14)
einen mit einem nachgiebigen Material, wie
Bitumen, Sandasphalt (16) oder dgl., ausgefüllten
Ringraum als Gleitfuge (15) bildet, deren
Dicke (D) größer als die maximal in Betracht zu
ziehende Verschiebung von Gebirgsschichten in der
Gleitfuge (15) infolge von Abbaueinwirkungen ist.
2. Gründung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufstandsfläche (10) für den Fußschuß (2)
auf dem Stahlring (5) größer als die
Auflagerfläche (21) des Fußschusses (2) ist.
3. Gründung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch die Außenumfangsfläche (22) des
Stahlringes (5) mit der Innenwandung (13) des
Schachtausbruches (14) eine Gleitfuge (23) bildet,
die mit einem nachgiebigen Material, wie Bitumen,
Sandasphalt (16) oder dgl., verfüllt ist.
4. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stahlring (5) und der Stützzylinder (4)
einteilig ausgeführt sind.
5. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stahlring (5) und der Stützzylinder (4)
mehrteilig hergestellt sind.
6. Gründung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stahlring (5) und der Stützzylinder (4)
biegesteif und/oder schubfest miteinander
verbunden sind.
7. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stahlring (5) an seiner
Außenumfangsfläche (22) eine Vorrichtung (28) zum
Freispülen seiner und/oder der Gleitfuge (23, 15)
des Fußschusses (2) aufweist.
8. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Stützzylinder (4) an seinem Außenmantel (8)
mit einer Gleitschicht (7), z. B. mit einem
Bitumenanstrich, versehen ist.
9. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Unterseite (24) des Stahlringes (5)
und seiner Aufstandsfläche (25) auf einer
Gebirgsschulter (26) ein Gleitlager (6) angeordnet
ist, wobei das Gleitlager (6) entweder direkt auf
der Gebirgsschulter (26) auflagert oder zwischen
Gleitlager (6) und Gebirgsschulter (26) eine
Ausgleichsschicht (27) eingebracht ist.
10. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (β) zwischen dem Außenmantel (8)
des Stützzylinders (4) und der Unterseite (24) des
Stahlringes (5) etwa 90° beträgt.
11. Gründung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (α) zwischen dem Außenmantel (8)
des Stützzylinders (4) und der Unterseite (24) des
Stahlringes (5) größer als 90° ausgebildet ist.
12. Gründung nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Gleitlager (6) aus einem Gleitring besteht, der
gemeinsam mit dem Fußschuß (2) der
Schachtausbausäule (3) und dem daran befestigten
Stahlring (5) mit Stützzylinder (4) einbringbar
ist.
13. Gründung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gleitring (6) aus einem druckfesten
Kunststoff, wie PTFE, einem Elastomer oder einem
Metall, wie Bronze oder Blei, besteht.
14. Gründung nach einem der Ansprüche 1
bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der
Aufstandsfläche (10) für den Fußschuß (2) und
seiner Auflagerfläche (21) ein trennender
Anstrich (31) oder eine Zwischenschicht angeordnet
ist.
15. Gründung nach einem der Ansprüche 1
bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ende des
Stahldichtmantels (11) mit der
Aufstandsfläche (10) des Fußschusses (2) auf dem
Stahlring (5) druckflüssigkeitsdicht verschweißt
ist.
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