DE3931141C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Späneauffangvorichtung für eine
Tischfräsmaschine für geschweifte Werkstücke aus Holz, bei der
die das Fräswerkzeug aufnehmende drehangetriebene Spindel aus
der waagerechten zur Auflage der Werkstücke bestimmten
Tischplatte vertikal nach oben herausragt, und mit einem in
Nähe der Spindel bzw. des von ihr aufgenommenen Fräswerkzeugs
angeordneten und als Kasten ausgebildeten Spänefanggehäuse,
dessen eine offene Seite eine im wesentlichen senkrecht
stehende Spänefangöffnung bildet, und ferner mit einer an das
Spänefanggehäuse angeschlossenen und mit Unterdruck
beaufschlagten Späneabsaugleitung.
Eine derartige Späneauffangvorrichtung - mit Ausnahme der
Tatsache, daß sie für die Bearbeitung geschweifter Werkstücke
nicht geeignet ist - ist aus dem Prospekt der Schweizerischen
Unfallversicherungsanstalt, Februar 1966 (vgl. dort Abschnitt
und Figur 1: SUVA-Kehlschutzapparat) bekannt. Dabei verläuft
die Späneabsaugleitung waagerecht in seitlicher Fortsetzung
des Spänefanggehäuses, so daß bei Bearbeitung geschweifter
Werkstücke - zu welchem Zweck man den Anschlag abbauen müßte,
zu wenig Platz auf der Arbeitsfläche zum Verschieben der
Werkstücke zur Verfügung stünde. Außerdem wäre dann die
Staubabsaugung insbesondere des Feinstaubes, nicht mehr
gewährleistet, und zwar infolge der großen Spänefangöffnung,
die dann - nach Abbau des Anschlages - nicht weiter
abgeschlossen wäre. Bei dem gezeigten Kehlschutzapparat
handelt es sich um ein Zusatzgerät, das auf eine Tischfräse
nur für den speziellen Zweck der Bearbeitung gerader
Werkstücke angebracht werden kann, wobei eine seitlich
vorgesehene Abdeckung beim Andruck des Werkstückes an das
Werkzeug hilft und an dem Ausleger, der auf die Tischfläche
der Tischfräse zu montieren ist, außerdem ein Druckschuh
angebracht ist.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 33 17 409 ist bei einer
Maschine, bei der mehrere Werkzeuge übereinander auf derselben
Welle montiert sind und zeitlich nacheinander eingesetzt
wurden, eine Vorrichtung zum Absaugen der Späne bekannt
geworden, bei der die sich an das Spänefanggehäuse
anschließende Späneabsaugleitung eine Krümmung nach oben
aufweist. Besondere Maßnahmen, um auf der Vorderseite der
Werkzeuge, auf der die Bearbeitung der Werkstücke erfolgt,
Späne und Staub abzusaugen, sind nicht getroffen.
Es sind auch sog. "Frässchutzglocken" bekannt, die an einem
Auslegearm aufgehängt sind, der an einem Ständer an einer
Seite der Tischplatte befestigt ist. Nachteilig daran ist, daß
der offene Bereich entlang des Umfangs noch so groß ist,
daß zuviel Feinstaub in die Umgebung gelangt. Außerdem ist die
Sicht auf das zu bearbeitende Werkstück schlecht. Die
Aufhängung der Frässchutzglocke am Auslegearm macht es dabei
erforderlich, die Späneabsaugleitung seitlich an die
Frässchutzglocke heranzuführen, so daß auch wiederum die
Bearbeitung geschweifter Werkstücke nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Späneauffangvorrichtung der eingangs genannten Art derart
weiterzubilden, daß eine verbesserte Absaugung der Späne, des
Staubs, und insbesondere des Feinstaubs gewährleistet ist und
gleichzeitig der Aufbau vereinfacht wird. Dabei soll die
Führung der Werkstücke
- insbesondere geschweifter Werkstücke - unbehindert und bei
guter Einsicht an die Stelle der Bearbeitung möglich sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
obere Ende der Spindel durch die Abdeckhaube abgedeckt ist,
die an der oberen Wand des Späneauffanggehäuses verschiebbar
angeordnet ist, daß an der Abdeckhaube ein transparenter
Berührungsschutz vertikal verschiebbar und verstellbar
angeordnet ist, daß Abdeckhaube und Berührungsschutz die
Spänefangöffnung einschließlich der davor angeordneten Spindel
und des nicht zur Bearbeitung freizugebenden Teiles des
Fräswerkzeuges umfassen, und daß das Spänefanggehäuse eine
gekrümmte Luftleitfläche zur Umleitung der tangential vom
Umfang des sich drehenden Fräswerkzeuges weggeschleuderten
Späne in Richtung des oben am Spänefanggehäuse angebrachten
Anschlusses für die Späneabsaugleitung aufweist.
Es entsteht somit ein abgeschlossenes Gehäuse, das praktisch
nur noch so weit offen ist, als diese Öffnung zur Heranführung
des Werkstücks an das Werkzeug erforderlich ist. Durch die
verstellbare Abdeckhaube und den verstellbaren
Berührungsschutz kann diese Haube auf die verschiedensten
Bearbeitungssituation eingestellt werden. Die gekrümmte
Luftleitfläche sichert eine verwirbelungsfreie und
strömungsgünstige Absaugung der Späne und des Feinstaubes. Die
Transparenz des Berührungsschutzes macht dennoch die Stelle
der Bearbeitung für die bearbeitende Person einsehbar.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen definiert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird im folgenden unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 das auf der Tischplatte montierte
Spänefanggehäuse (1) hinter der Spindel (10),
jedoch Abdeckplatte und Berührungsschutz;
Fig. 2 wie Fig. 1, jedoch mit einer an den
Seitenwänden (13, 14) des Spänefanggehäuses (1) und in
deren vertikal verlaufenden Klemmleisten
(15, 16) befestigten Justierplatte (21) zur
Positionierung des Spänefanggehäuses (1) auf
der Tischplatte (2);
Fig. 3 wie Fig. 1, jedoch - nach der korrekten
Positionierung - ohne Justierplatte (21), aber mit
einem in den vertikal verlaufenden
Klemmleisten (15, 16) des Spänefanggehäuses
(1) befestigtem Anlaufring (20);
Fig. 4 wie Fig. 3, jedoch mit Fräswerkzeug (11);
Fig. 5 wie Fig. 4, jedoch außerdem mit Abdeckhaube
(31) und transparentem Berührungsschutz (36);
Fig. 6 wie Fig. 5 bei Bearbeitung eines Werkstücks
(8);
Fig. 7 einen Querschnitt durch das Spänefanggehäuse
(1) zur Verdeutlichung der gekrümmten
Luftleitfläche (43) ;
Fig. 8 wie Fig. 4, jedoch ohne Anlaufring (20),
jedoch mit Ring (46), Bogenfräsanschlag (45)
und Strömungsabschlußelement (44).
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sitzt das im wesentlichen als
quaderförmiger Kasten ausgebildete Spänefanggehäuse 1 auf der
Tischplatte 2 einer Tischfräsmaschine. Durch eine Öffnung 3 in
der Tischplatte 2 ragt die drehangetriebene Spindel 10 nach
oben, die zur Aufnahme eines Fräswerkzeuges 11 dient, das in
den Fig. 4, 5, 6 gezeigt ist. Das Spänefanggehäuse 1 ist
seitlich mit zwei Laschen 4, 5 versehen, die je ein Langloch
aufweisen, durch das hindurch sich Schrauben 6 erstrecken, mit
denen das Spänefanggehäuse 1 in Gewindelöchern der Tischplatte 2
fest verschraubt werden kann. Eine Positionierung erfolgt bei
gelockerten Schrauben 6.
Das Spänefanggehäuse 1 weist der Spindel 10 zugewandt eine
offene Seite auf, die die Spänefangöffnung 7 bildet. Die
Fläche, in der die Spänefangöffnung 7 liegt, steht senkrecht,
so daß die Spänefangöffnung 7, die von einem Fräswerkzeug 11
von einem Werkstück 8 abgearbeiteten Späne, einschließlich des
dabei entstehenden Feinstaubs, auffangen kann. Wenn das
Fräswerkzeug 11 so montiert ist, wie dies in den Fig. 4 bis 6
dargestellt ist und das Werkstück 8 in der aus der Fig. 6
ersichtlichen Weise geführt wird, und ferner sich das
Fräswerkzeug 11 in Richtung des in Fig. 4 eingezeichneten Pfeiles
9 dreht, dann fliegen die Späne im wesentlichen in Fig. 1 in
Richtung und an der Stelle des eingezeichneten Pfeiles 12,
also direkt in den Bereich, der etwa das auf der rechten Seite
befindlichen Drittel der Spänefangöffnung 7 bildet.
Die Seitenwände 13 und 14 des Spänefanggehäuses 1 weisen an
ihrem vorderen der Spindel zugewandten Ende Klemmleisten 15
und 16 auf, die zur Befestigung von Zusatzeinrichtungen
dienen.
Eine Zusatzeinrichtung ist bereits in Fig. 1 gezeigt
und wird durch das an der Seitenwand 13 mittels Langlöchern
vor- und zurückverschiebbar angeschraubte Spänefang- und
Leitelement 24 gebildet, das entlang seiner vorderen Kante 25
mit einer Bürstenleiste 26 versehen ist. Diese liegt
nachgiebig an dem Werkstück 8 an, wenn dieses am Fräswerkzeug
11 vorbeigeführt wird, um so von dieser Seite ein
Herausschleudern von Spänen und Staub über den Bereich hinaus,
der schon von der Spänefangöffnung 7 erfaßt wird, zu
verhindern und gleichzeitig am Werkstück 8 ggf. anhaftende
Späne und Stäube oder irgendwelche Dreckpartikel abzustreifen.
Fig. 2 zeigt, wie an den Klemmleisten 15 mittels zweier
Winkelstücke eine Justierplatte 21 befestigt ist,
und aus Fig. 3 ist ersichtlich, wie an den Winkelklemmstücken
der Anlaufring 20 befestigt ist.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, wie auf der Spindel 10 ein
Fräswerkzeug 11 aufgesetzt und mittels zweier Zwischenringe
28, 29 mit einer Mutter 30 gesichert ist.
Danach wird, wie aus Fig. 5 zu ersehen, auf die Anordnung eine
Abdeckhaube 31 aufgesetzt. Sie weist ebenfalls Langlöcher auf,
durch die hindurch sich Schrauben 32 erstrecken, mittels denen
die Abdeckhaube 31 auf der oberen Wand 33 des
Spänefanggehäuses 1 verschiebbar befestigt ist. Die
Abdeckhaube 31 weist auf ihrer Oberseite auch eine Kappe 34
auf, in die sich das Ende der Spindel 10 hineinerstreckt.
Diese Kappe 34 dient gleichsam dazu, die Abdeckung des
Spindelendes auch dann zu gewährleisten, wenn das aus der
Tischplatte 2 nach oben herausragende Ende der Spindel 10 länger
als die obere Wand 33 gegenüber der Tischplatte 2 hoch ist.
Aus Fig. 5 ist ebenfalls ersichtlich, wie an der Vorderkante
der oberen Wand 33 mittels Schrauben 35 verschiebbar der
Berührungsschutz 36 angeordnet ist. Die Verschiebbarkeit ist
dadurch gewährleistet, daß die Schrauben 35 sich durch
Langlöcher in Berührungsschutz 36 hindurcherstrecken. Der
Berührungsschutz 36 ist aus transparentem Material ausgebildet,
so daß man hindurchsehen kann. Mit Hilfe der Schrauben 35
erfolgt eine Höhenverstellung, die der Höhe des zu
bearbeitenden Werkstückes 8 Rechnung tragen kann, so daß man
also für schmale Werkstücke den Berührungsschutz 36 weiter unten
und für höhere Werkstücke weiter oben feststellt. Die Form
dieses Berührungsschutzes 36 ist im wesentlichen durch einen
halbkreisförmigen Bereich 37 und zwei sich daran anschließende
ebene Laschen 38 gekennzeichnet, wobei der gekrümmte Bereich
37 räumlich soweit ausholend ausgebildet sein muß, daß er auch
größere in Frage kommende Durchmesser des Fräswerkzeugs 11
umfassen kann. Im übrigen ist das eine Frage der Abstimmung
der Abmessungen der verschiedenen Einzelteile aufeinander.
Wie aus den Fig. 1 bis 5 ersichtlich, befindet sich an der
oberen Wand 33 des Spänefanggehäuses 1 eine Öffnung, an die
ein stutzenförmiger Anschluß 39 für eine Späneabsaugleitung 40
angeformt ist. Die Späneabsaugleitung 40 ist mit einer
geeigneten Unterdruckquelle (Sauggebläse) verbunden.
Aus Fig. 6 ist ersichtlich, wie ein Werkstück 8 am
Fräswerkzeug 11 in Richtung des Pfeils 41 entlanggeführt wird,
wobei es an dem Anlaufring 20 anliegt. Bei Drehung des
Fräswerkzeuges 11 in Richtung des Pfeiles 9 fallen die Späne
im Bereich zwischen Fräswerkzeug 11 und Spänefang- und
-Leitelement 24 an. Bei entsprechendem Unterdruck an der
Späneabsaugleitung 40 werden sie sicher abgesaugt.
Fig. 7 zeigt einen Querschnitt durch das Spänefanggehäuse 1,
jedoch ohne Späneabsaugleitung 40, Abdeckhaube 31 und die
weiteren im vorstehenden erörterten Zusatzeinrichtungen. Fig.
7 soll darstellen, daß im Spänefanggehäuse 1 eine gekrümmte
Luftleitfläche 43 vorgesehen ist, die zunächst in Richtung des
Pfeils 12 durch die Spänefangöffnung 7 strömt, in Richtung des
Pfeils 42 in die Späneabsaugleitung 40 umlenkt. Die
Luftleitfläche 43 ist im Ausführungsbeispiel im Querschnitt in
Form eines Viertelkreises ausgebildet und erstreckt sich im
übrigen senkrecht zur Ebene der Fig. 7 geradlinig, d. h. als
Viertelkreiszylinder. Es ist aber auch möglich, diese Form
noch an den anderen Ecken und Kanten zu runden, um eine
verbesserte Luftführung zu erreichen.
Das Fräswerkzeug 11 ist in Fig. 7 strichpunktiert angedeutet.
Bei seiner Drehung erzeugt es durch Mitnahme der Umgebungsluft
und die gleichzeitige Erzeugung einer Zentrifugalkraft eine
tangentiale Strömung, die auch in Richtung des Pfeils 12 geht.
Die Fräsmesser am Fräswerkzeug 11 haben gleichzeitig
andeutungsweise die Wirkung von Luftschaufeln, die einen
gewissen Luftstrom in die Spänefangöffnung 7 hinein
erzeugen, der zusätzlich zu dem Unterdruck in der
Späneabsaugleitung 40 wirksam wird, um den Feinstaub
abzusaugen.
Um diese Pumpwirkung zu erhöhen, kann man noch, wie in Fig. 8
gezeigt, auf der Seite, an der sich der Umfang des
Fräswerkzeugs 11 praktisch wieder aus dem Bereich der
Spänefangöffnung 7 herausdreht, ein Strömungsabschlußelement
44 vorsehen, das mit Hilfe von Winkelstücken an der
Klemmleiste 15 befestigt ist. Damit wird praktisch die linke
Seite zwischen Seitenwand 14 und Fräswerkzeug 11 geschlossen,
so daß dort die Strömung entlang des Umfangs des
Fräswerkzeuges 11 gestoppt wird. Das Strömungsabschlußelement
44 wirkt also druckerhöhend an der Spänefangöffnung 7.
Eventuell muß man jedoch durch Schlitze im Berührungsschutz 36
sicherstellen, daß die Drosselwirkung der Öffnung zwischen
Berührungsschutz 36, Fräswerkzeug 11, Tischplatte 2 und
Spänefang- und Leitelement 24 nicht zu stark wird und der
Luftstrom genügend Masse hat, um Späne und Staub
transportieren zu können.
Fig. 8 ist im übrigen insoweit eine Modifikation des Aufbaus
nach Fig. 1 bis 6, als kein Anlaufring 20, sondern ein sog.
Bogenfräsanschlag 45 gezeigt ist, der dazu dient, ein Werkstück an
den Ring 46 heranzuführen, der auf die Spindel 10 aufgesetzt
ist.
Zu ergänzen ist, daß bei der Darstellung nach Fig.
8 die Abdeckhaube 31 und der Berührungsschutz 36 noch fehlen.
Sie sind zum Betrieb in der aus Fig. 6 ersichtlichen Weise
noch zu montieren.
Claims (4)
1. Späneauffangvorrichtung für eine Tischfräsmaschine für
geschweifte Werkstücke (8) aus Holz, bei der die das
Fräswerkzeug (11) aufnehmende drehangetriebene Spindel
(10) aus der waagerechten zur Auflage der Werkstücke (8)
bestimmten Tischplatte (2) vertikal nach oben herausragt,
und mit einem in Nähe der Spindel (10) bzw. des von ihr
aufgenommenen Fräswerkzeugs (11) angeordneten und als
Kasten ausgebildete Spänefanggehäuse (1), dessen eine
offene Seite eine im wesentlichen senkrecht stehende
Spänefangöffnung (7) bildet, und ferner mit einer an das
Spänefanggehäuse (1) angeschlossenen und mit Unterdruck
beaufschlagten Späneabsaugleitung (40), dadurch
gekennzeichnet, daß das obere Ende der Spindel (10) durch
eine Abdeckhaube (31) abgedeckt ist, die an der oberen
Wand (33) des Spänefanggehäuses (1) verschiebbar
angeordnet ist, daß an der Abdeckhaube (31) ein
transparenter Berührungsschutz (36) vertikal verschiebbar
und verstellbar angeordnet ist, daß Abdeckhaube (31) und
Berührungsschutz (36) die Spänefangöffnung (7)
einschließlich der davor angeordneten Spindel (10) und des
nicht zur Bearbeitung freizugebenden Teiles des
Fräswerkzeuges (11) umfassen, und daß das Spänefanggehäuse
(1) eine gekrümmte Luftleitfläche (42) zur Umleitung der
tangential vom Umfang des sich drehenden Fräswerkzeuges
(11) weggeschleuderten Späne in Richtung des oben am
Späneauffanggehäuse (1) angebrachten Anschluß (39) für die
Späneabsaugleitung (40) aufweist.
2. Späneauffangvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der einen Seite der
Spänefangöffnung (7) zwischen Fräswerkzeug (11) und
Seitenwand (14) des Spänefanggehäuses (1) bis nahe an den
Umfang des Fräswerkzeuges (11) heranragend ein
Strömungsabschlußelement (44) vorgesehen ist.
3. Späneauffangvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Seitenwand (13) des
Spänefanggehäuses (1) horizontal verschiebbar ein mit
einer Bürstenleiste (26) versehenes Spänefangelement (24)
angeordnet ist.
4. Späneauffangvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenwände (13, 14)
an ihren der Spindel zugewandten Enden mit parallel zur
Welle (10) verlaufenden Klemmleisten (15, 16) zur
Befestigung von Hilfseinrichtungen wie Justierplatte (21),
Bogenfräsanschlag (45) oder Anlaufring (20) versehen sind.
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