DE3930829A1 - Vorrichtung zum fuellen von gefalteten folienbeuteln - Google Patents
Vorrichtung zum fuellen von gefalteten folienbeutelnInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Füllen von gefalteten Folienbeuteln und insbesondere
eine Vorrichtung zum Füllen von gefalteten
Folienbeuteln, die mit einer Einfülltülle versehen sind
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff, die allerdings nicht
zum Verarbeiten von Folienbeuteln mit einer Einfülltülle
vorgesehen ist, ist mit der DE-OS 34 41 947 bekannt
geworden. Diese bekannte Vorrichtung dient zum Öffnen
des Folienbeutels vor dem Füllvorgang und weist ein
Zangenpaar auf, das den Beutel an seinen beiden
Seitennähten hält. Parallel zur oberen Kante des Beutels
sind zwei aufeinander zu bewegbare Backen, bestehend aus
einer starren Leiste und einer darauf befestigten dicken
nachgiebigen Auflage aus Weichgummi, vorgesehen. Jede
Backe weist einen Rohrstutzen auf, mit dem er an eine
Vakuumpumpe angeschlossen werden kann. Die Backen haben
einen die Leiste und die Auflage durchdringenden
Durchbruch, der mit dem Rohrstutzen verbunden ist und
eine Saugöffnung bildet. Zum Öffnen des Beutels werden
die Backen zunächst aufeinander zu gefahren und klemmen
den Beutel fest. Anschließend werden die Beutelseiten
mit Unterdruck an den Backen festgehalten und die Backen
fahren auseinander, wodurch der Beutel geöffnet wird.
Eine Gaseinstoßdüse wird in den Beutel eingeführt,
wonach sich die Backen wieder schließen und den Beutel
abdichten. Mit einem Gasstoß wird der Beutel ausgewölbt
und in einem anschließenden Füllvorgang mit einer
Flüssigkeit gefüllt und verschlossen.
Bei zahlreichen Anwendungen, z. B. beim Verpacken von
flüssigen Waschmitteln oder Spülmitteln (sogenannten
Nachfüllpackungen), aber auch beim Verpacken von
Getränken hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
Folienbeutel zu verwenden, die eine Einfülltülle
aufweisen. Beim Füllen derartiger Beutel treten jedoch
erhebliche Schwierigkeiten auf, da die zum Öffnen des
Beutels erforderliche Kraft relativ hoch ist und
deshalb, bei Verwendung einer herkömmlichen Anlage,
zahlreiche Beutel die Anlage passieren, ohne geöffnet zu
werden. Des weiteren ergeben sich auch Probleme beim
Abdichten des Beutels.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, die ein betriebssicheres Öffnen und Befüllen
von gefalteten Folienbeuteln erlaubt, und bei der
während des Füllvorganges eine zuverlässige Abdichtung
des Beutels gegenüber der Umgebung erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand
des Anspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendet ein gegenüber
dem Stand der Technik völlig neues Prinzip zum Öffnen
und Befüllen von Folienbeuteln. Während beim zitierten
Stand der Technik Weichgummi-Dichtleisten verwendet
werden, in die Bohrungen eingearbeitet sind, die mit
Unterdruck beaufschlagt werden, werden gemäß der
vorliegenden Erfindung zwei getrennt bewegliche
Saugeinrichtungen verwendet, bei denen sich hohe
Saugkräfte mit verhältnismäßig geringen Andruckkräften
erzielen lassen.
Es hat sich nämlich gezeigt, daß ein großes Problem beim
Öffnen der Beutel darin besteht, daß eine gewisse
Anpreßkraft der Saugeinrichtungen auf die
Beuteloberfläche erforderlich ist, um eine Dichtwirkung
zu erzielen, die den Aufbau eines ausreichenden
Unterdrucks zwischen Saugeinrichtung und Beutel
ermöglicht, mit dem der Beutel festgehalten wird. Ist
die Anpreßkraft zur Erzeugung des Unterdruckes zu hoch,
so wird das Öffnen des Beutels und das Einströmen von
Luft in die Einfüllöffnung erschwert. Wenn aber das
Einströmen von Luft in den Beutel wesentlich erschwert
oder verhindert wird, nehmen die zum Auseinanderziehen
der Folienabschnitte erforderlichen Kräfte stark zu, so
daß es sehr schwierig wird, den Beutel zuverlässig zu
öffnen.
Die getrennt beweglichen Saugeinrichtungen können, da
sie nicht gleichzeitig auch als Dichtungen des
Zuführrohres dienen, mit weitaus größerem Freiraum
gestaltet werden als beim Stand der Technik und können
somit die Kraft konzentriert auf den entsprechenden
Bereich des Beutels aufbringen.
Durch die Ausbildung der Öffnungseinrichtungen als
Saugglocken wird erreicht, daß sich ein hoher Unterdruck
zwischen Saugglocke und Beutelfolie auch bei niedriger
Anpreßkraft erreichen läßt. Dadurch ist die Kraft, um
den Beutel gegenüber dem Umgebungsdruck zu öffnen,
relativ gering, da die Luft ohne eine zu hohe
Behinderung während des Einfüllvorganges in die
Einfüllöffnung strömen kann.
Wie im Stand der Technik wird nach dem Öffnen des
Beutels ein Zuführrohr in die Einfülltülle eingeführt,
das dann durch die Dichteinrichtungen abgedichtet wird.
Da gemäß der vorliegenden Erfindung die Funktion des
Öffnens des Beutels und die Funktion des Abdichtens des
Beutels bezüglich des Zuführrohres von getrennten
Bauteilen wahrgenommen wird, können die
Dichteinrichtungen besser gestaltet werden, so daß eine
absolut zuverlässige Dichtung zwischen Zuführrohr und
Beutel erzielt wird. Dabei erweist es sich für den
Betrieb der Vorrichtung als besonders vorteilhaft, daß
die Dichteinrichtungen ihrerseits Ausnehmunen aufweisen,
die die Öffnungseinrichtungen aufnehmen. Die
Öffnungseinrichtungen brauchen deshalb nicht vom Beutel
entfernt zu werden, wenn die Dichteinrichtungen in diese
Stellung gebracht sind. Dies erleichtert nicht nur die
Handhabung des Beutels innerhalb der Vorrichtung, es
beschleunigt auch wesentlich den Abfüllvorgang, da sich
die Zeitspanne zwischen Öffnen des Beutels und Schließen
der Dichteinrichtungen auf diese Weise auf ein Minimum
verringern läßt.
Des weiteren erlaubt es die mit der getrennten
Dichteinrichtung erzielbare hohe Dichtwirkung, den
Folienbeutel unmittelbar zu befüllen, ohne ihn vorher
mit einem Gasstoß aufzuwölben. Bei einem Auswölben des
Beutels mit einem Gasstoß sind die Anforderungen an die
Dichtung zwischen Zuführrohr und Beutel relativ gering,
da ein Austreten des Gases, das z. B. Luft oder
Stickstoff sein kann, im allgemeinen nicht zur Störung
der Betriebssicherheit der Anlage führt. Ein gewisser
Verlust der zugeführten Luft- oder Stickstoffmenge ist
für die Umgebung völlig neutral. Beim Einfüllen von
Flüssigkeiten, z. B. Waschmitteln oder dgl., sind an die
Dichtung sehr viel höhere Anforderungen zu stellen, die
durch die erfindungsgemäße Gestaltung zuverlässig zu
erfüllen sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind
die Saugglocken als sphärisch geformte Gummielemente,
z. B. als Kugelabschnitte, ausgebildet. Das Wort
Gummielement bedeutet in diesem Fall, daß außer
Naturgummi natürlich auch entsprechend andere elastische
Materialien für die Herstellung dieser Saugglocken
eingesetzt werden können. Der Vorteil der derart
gestalteten Saugglocken ist, daß eine hohe Abdichtung
bei der Erzeugung des Unterdruckes innerhalb der
Saugglocke bei nur geringer Anpreßkraft erzielt wird.
Dadurch wird das Einströmen der Luft beim Öffnen des
Folienbeutels weiter erleichtert.
Die Gummielemente werden vorzugsweise von
Saugköpfen gehalten, die vorzugsweise an einem
beweglich gelagerten Rohr befestigt sind, mit dem die
Saugköpfe auf den Folienbeutel zu und von diesem weg
bewegt werden können. Das Rohr dient vorzugsweise
gleichzeitig dazu, die Saugglocken und den Saugkopf mit
einer Unterdruckquelle zu verbinden.
Das Rohr, an dem die Saugköpfe befestigt sind, wird
vorzugsweise durch eine Öffnung in den
Dichteinrichtungen geführt. Dadurch können
Dichteinrichtungen und Saugeinrichtungen auf einfache
Weise gegeneinander bewegt werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weisen die Dichteinrichtungen eine Dichtkante
auf, die oberhalb der Saugeinrichtung angeordnet ist.
Diese Dichtkante bewirkt die Abdichtung gegenüber dem
Zuführrohr und kann, bei dieser Gestaltung, ohne
Rücksicht auf die Anordnung der Saugglocken gestaltet
werden.
Die Dichteinrichtungen und damit auch die Dichtkante
bestehen vorzugsweise aus Metall, z. B. aus Aluminium
oder Messing. Auf dieses Metall wird, falls dies
erforderlich ist, nur eine dünne Dichtauflage aus
elastischem Material aufgelegt. Durch die Verwendung der
Dichtkante einerseits und die Verwendung einer nur
dünnen elastischen Schicht ist es möglich, auf einer
kleinen Fläche eine relativ hohe Anpreßkraft der
Dichteinrichtungen zu verwirklichen. Dadurch wird ein
hoher Dichtdruck erzeugt, durch den ein vollständiges
Anliegen der Folie am Zuführrohr bewirkt wird. Damit
wird eine sichere Dichtung um den gesamten Umfang des
Zuführrohres, also auch an der Trennebene zwischen den
beiden Dichteinrichtungen, bewirkt.
Gemäß einer zu bevorzugenden Ausführungsform der
Erfindung ist die Vorrichtung mit einer
Sensoreinrichtung versehen, die anzeigt, ob ein
Folienbeutel ordnungsgemäß von der Vorrichtung
aufgenommen ist.
Diese Sensoreinrichtung kann z. B. als Drucksensor
ausgebildet sein, der den Druck im Zuführrohr der
Saugglocken mißt und feststellt, ob das Vakuum zum
Auseinanderziehen der Beutel ausreichend hoch war.
Befindet sich kein Beutel in der Vorrichtung, wird der
nächste Einfüllvorgang erst gestartet, wenn ein neuer
Beutel ordnungsgemäß zugeführt ist.
Das gleiche geschieht, wenn der Beutel während des
Ansaugens oder während des Auseinanderziehens reißt.
Gemäß einer anderen zu bevorzugenden Alternative ist
eine Kontaktfeder an jeder Dichteinrichtung vorgesehen,
die aus Metall besteht und die an dem, in diesem Fall
ebenfalls aus Metall gestalteten, Zuführrohr anliegt,
wenn sich kein Beutel in der Vorrichtung befindet. Durch
die Berührung von Kontaktfeder und metallischem
Zuführungsrohr wird ein elektrischer Stromkreis
geschlossen, und die Fehlfunktion der Anlage wird
egalisiert. Befindet sich ein Folienbeutel in der
Vorrichtung, wirkt die Kunststoffolie als Isolierung
zwischen Kontaktfeder und metallischem Zuführrohr, so
daß der elektrische Stromkreis nicht geschlossen ist und
kein Alarm ausgegeben wird.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang mit der
Zeichnung. Darin zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Füll
station gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene schematische
Seitenansicht der Füllvorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 die Füllvorrichtung in einer Darstellung ent
sprechend der Fig. 2 während des Öffnungsvor
ganges;
Fig. 4 eine Aufsicht auf die Darstellung gemäß
Fig. 3;
Fig. 5 die Füllvorrichtung nach dem Einführen und
Abdichten des Zuführrohres;
Fig. 6 eine geschnittene Aufsicht auf einen Saugkopf
des Ausführungsbeispieles gemäß den Fig. 1
bis 5; und
Fig. 7 eine Aufsicht auf die geöffnete Einfülltülle.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer
Füllvorrichtung entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, wobei aus Gründen der
besseren zeichnerischen Darstellung im wesentlichen nur
eine Hälfte der Füllvorrichtung gezeigt ist.
Die gezeigte Füllvorrichtung dient zum Füllen eines
Folienbeutels 1, wie er schematisch in der Zeichnung
angedeutet ist, der mit einer Einfülltülle 2 versehen
ist. Die Einfülltülle 2 befindet sich an einem
Einfüllabschnitt 3 des Beutels, der gegenüber der
übrigen Beutelfläche abgesetzt ist.
Der Beutel wird in gefaltetem Zustand, d. h. mit
geschlossener Einfülltülle, in die Vorrichtung
eingebracht und dort, z. B. von (nicht dargestellten)
Zangenpaaren an seinen Seitenkanten gehalten.
Die Vorrichtungen zum Fördern des Folienbeutels zur
Einfüllvorrichtung und zum Wegfördern sind im Stand der
Technik bekannt und brauchen deshalb hier nicht
erläutert zu werden.
Die Vorrichtung zum Befüllen des Folienbeutels weist
eine Öffnungseinrichtung 10 auf, die aus zwei
Saugköpfen, nämlich einem linken (in Fig. 1) Saugkopf 11
und einem rechten Saugkopf 11′ besteht. Die Saugköpfe
sind mit einem Rohr 12 bzw. 12′ verbunden und werden von
diesem gehalten. Die Rohre 12, 12′ sind mit einer (nicht
dargestellten) Vakuumquelle verbunden. Die Saugköpfe 11,
11′ weisen (vergl. auch Fig. 6) an ihrer vorderen, dem
Folienbeutel zugewandten Seite einen Ausschnitt 13 auf,
der parallel zur Achse der Einfülltülle des Beutels
angeordnet ist und einen im wesentlichen trapezförmigen
Querschnitt aufweist, wobei die längere Seitenkante des
Trapezes an dem dem Beutel benachbarten Ende des
Saugkopfes liegt. In diesem Ausschnitt ist eine aus
einem elastischen Stoff, z. B. Gummi, Weichplastik oder
dgl. bestehende Saugglocke 14 angeordnet. Die Saugglocke
14 weist, im unverformten Zustand, im wesentlichen die
Form eines Kugelabschnittes auf, ist aber durch
elastische Verformung an die Form des trapezförmigen
Ausschnittes 13 des Saugkopfes angepaßt, wie dies in
Fig. 6 deutlich zu erkennen ist.
Die Saugglocke 14 weist eine zentrale Öffnung 15 auf,
die über eine (nicht dargestellte) Bohrung im Saugkopf
mit dem Rohr 12 in Verbindung steht.
Zu beiden Seiten des Folienbeutels 1 befinden sich
weiterhin die Dichtleisten 20, 20′, die wie die
Saugköpfe 11, 11′ aus Metall, z. B. Aluminium oder
Messing, bestehen. In ihrem oberen Bereich weisen die
Dichtleisten einen im wesentlichen rechteckförmigen
Querschnitt 24 auf, an den sich nach unten, d.h. in
Bewegungsrichtung des später erläuterten
Zuführungsrohres, ein dreieckförmiger Querschnitt 23
anschließt. Unterhalb des rechteckförmigen Querschnittes
24 befindet sich eine Ausnehmung 21, in der die
Saugköpfe 11, 11′ aufgenommen werden können.
Der rechteckförmige Querschnittsbereich der Dichtleisten
weist zwei Ausnehmungen auf, nämlich eine erste, obere
und längere Ausnehmung 25 und eine untere,
halbzylindrische Ausnehmung 26.
Die letztgenannte halbzylindrische Ausnehmung 26 weist
einen Radius auf, der geringfügig größer ist als der
Radius des Zuführrohres 40. Durch die halbzylindrische
Ausnehmung 26 und die durch die Ausnehmung 25 und den
rechteckförmigen Querschnittsbereich 24 gebildeten Kante
27, zu beiden Seiten der halbzylindrischen Ausnehmung
26, wird die Dichtkante gebildet, die das Zuführrohr
während des Einfüllens abdichtet. Diese Dichtkante, die
in ihrer Gesamtheit mit 28 bezeichnet ist, und aus der
Kante 27, zu beiden Seiten der halbzylindrischen
Ausnehmung 26 und der Umfangsfläche der
halbzylindrischen Ausnehmung 26 besteht, bewirkt die
Dichtung zwischen den Dichtleisten und dem Zuführrohr
40. Zur Verbesserung der Dichtwirkung kann die
Dichtkante 28 mit einer (in der Zeichnung nicht
dargestellten) dünnen elastischen Auflage versehen
werden, deren Funktion später noch erläutert wird.
Zum Füllen des Beutels dient ein Zuführrohr oder
Einfüllrohr 40, das mittig zwischen den verfahrbaren
Dichtleisten angeordnet und so positioniert ist, daß es
zum Befüllen nach unten in die Einfülltülle 2 des
Folienbeutels 1 eingeschoben wird. Das Zuführrohr weist
an seiner dem Beutel zugewandten Öffnung einen
Kegelansatz 41 zum Erleichtern des Einführens in die
Einfülltülle auf. Dieser Kegelansatz 41 ist, wie dies im
Stand der Technik grundsätzlich bekannt ist, über einen
Zapfen 42 relativ zum Einfüllrohr beweglich. Der Kegel
41 bildet somit mit dem Zuführrohr 40 eine Art Ventil,
durch das der Einfüllvorgang gesteuert werden kann.
Wie insbesondere in den Fig. 1 und 4 zu erkennen ist,
befindet sich in den Dichtleisten im Bereich der oberen
Ausnehmung 25 eine Kontaktfeder 50, die im wesentlichen
hakenförmig gebogen ist, wobei das kurze Hakenende 51 an
der dem Folienbeutel abgewandten Seite der Ausnehmung 25
liegt und das andere Hakenende so angeordnet ist, daß es
über die halbzylindrische Ausnehmung 26 hinweg
vorspringt und auf der anderen Seite der
halbzylindrischen Ausnehmung mit einem geraden Stück 52
wiederum zu der dem Folienbeutel abgewandten Seite der
Dichtleiste 21 geführt ist. Die Kontaktfeder ist, wie in
Fig. 1 zu erkennen ist, über einen Kabelschuh 55 und
eine Befestigungsschraube 56 über ein (nicht
dargestelltes) Kabel mit einer (ebenfalls nicht
dargestellten) Steuereinrichtung verbunden.
Die Funktion der Füllvorrichtung wird nun in bezug auf
die Fig. 2 bis 5 und 7 beschrieben.
Wie in Fig. 3 dargestellt ist, befindet sich zu Beginn
des Einfüllvorganges der geschlossene Foliensack mit
geschlossener Einfülltülle 2 zwischen den Dichtleisten
21 und den Saugköpfen 11 und unter dem Zuführrohr 40.
Der Folienbeutel ist dort z. B. durch eine Zange
gehalten. Der Füllvorgang beginnt damit, daß die
Saugköpfe 11, 11′, wie in Fig. 3 ersichtlich, auf den
Folienbeutel 1 zubewegt werden. Die Dichtleisten 21, 21′
ändern dabei nicht ihre Lage. Sobald die Saugköpfe mit
dem Folienbeutel in Verbindung gekommen sind, legen sich
die aus elastischem Material bestehenden Saugglocken 14
an den Folienbeutel an. Zwischen den Saugglocken 11, 11′
und dem Folienbeutel wird dann ein Unterdruck erzeugt
und die Saugköpfe werden wieder geringfügig
auseinandergefahren. Dabei springt, wie Versuche gezeigt
haben, die Einfülltülle des Folienbeutels regelrecht
auf. Da die Anpreßkraft der Saugglocken, die mit ihrer
umlaufenden Kante auf dem Folienbeutel aufliegen,
relativ gering ist, wird die Zuführung von Luft in die
Einfülltülle, die zum Entfernen der beiden Folienseiten
der Einfülltülle voneinander unbedingt erforderlich ist,
nicht behindert.
Fig. 4 zeigt in einer Aufsicht die Saugköpfe mit der
dazwischen befindlichen Einfülltülle des Folienbeutels.
Fig. 7 zeigt den Querschnitt der Einfülltülle selbst.
Der Querschnitt ist, infolge der wirkenden Kräfte, nicht
genau kreisförmig, sondern kann eher als aus zwei halben
Ellipsen bestehend bezeichnet werden, wobei sich an den
Seitenkanten eine asymptotische Annäherung der Folie an
die Mittelebene des Folienbeutels ergibt.
Nach dem Öffnen wird, wie in Fig. 5 dargestellt, das
Zuführrohr 40 in die Einfülltülle geschoben. Das
Einschieben der Einfülltülle wird dabei durch die
besondere Gestaltung der Saugköpfe, deren trapezförmige
Ausnehmung 13 dem Zylinderumfang des Einführrohres 40
angepaßt ist, erleichtert.
Sobald das Einfüllrohr in die Einfülltülle eingeschoben
ist, wie dies in Fig. 5 zu sehen ist, fahren die
Dichtleisten aufeinander zu und pressen den Folienbeutel
gegen das Einführrohr. Dabei wird für eine vollständige
Abdichtung ein relativ hoher Anpreßdruck benötigt, um
eine einwandfreie Abdichtung der Folie im Bereich der
asymptotischen Annäherung der Tüllenhälften an die
Mittelebene der Folie zu erhalten. Anders ausgedrückt,
muß die Einfülltülle, die dazu neigt, einen angenäherten
elliptischen Querschnitt anzunehmen, in einen genauen
kreiszylindrischen Querschnitt gebracht werden, da
andererseits eine vollständige Abdichtung nicht möglich
ist. Um dieses zu erreichen, ist die Dichtkante 28
vorgesehen, die aufgrund der geringen Fläche trotz
relativ geringer Anpreßkraft einen hohen Anpreßdruck auf
die Folie erzeugt, und somit eine absolut sichere
Dichtung zwischen Zuführrohr und Folie bewirkt. Die
Dichtwirkung kann noch durch eine dünne elastische
Auflage, die z. B. aus Kunststoff besteht, erhöht werden.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß relativ hohe
Dichtkräfte aufgebracht werden müssen, so daß die
Verwendung z. B. einer dicken Weichgummiauflage hier
nicht möglich ist.
Nach dem Abdichten beginnt der Füllvorgang, wobei die
einzufüllende Flüssigkeit durch das Einfüllrohr
zugeführt wird. Der Foliensack wölbt sich dann durch die
eingebrachte Flüssigkeit von selbst auf. Da die
Dichtleisten nach unten hin durch den dreieckförmigen
Querschnitt 23 vom Folienbeutel weg versetzt sind, wird
die Aufwölbung des Beutels durch die Dichtleisten nicht
behindert.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß es auch möglich
ist, mit dem Zuführrohr zunächst nur Gas zuzuführen und
dann die Füllung in einem weiteren Verfahrensschritt
vorzunehmen.
Wenn die Dichtleisten geschlossen sind, liegen die
Kontaktfedern 50 am metallischen Einfüllrohr 40 an. Ein
elektrischer Kontakt zwischen Kontaktfedern und
Einfüllrohr wird aber durch die dazwischen befindliche
Folie des Folienbeutels verhindert. Sofern sich in der
Vorrichtung infolge einer Fehlfunktion jedoch kein
Folienbeutel befindet, oder falls der Folienbeutel beim
Öffnen gerissen ist, wird ein unmittelbarer elektrischer
Kontakt zwischen der Kontaktfeder 50 und dem Einfüllrohr
40 bewirkt. Dadurch wird ein elektrischer Stromkreis
geschlossen, der der Steuereinrichtung anzeigt, daß sich
kein Folienbeutel in der Vorrichtung befindet. Der
Füllvorgang wird deshalb unterbrochen, ein eventuell
vorhandener, defekter Folienbeutel ausgestoßen, und ein
neuer Folienbeutel zugeführt.
Eine alternative oder zusätzliche Überprüfung der
Funktion der Anlage ist durch das Messen des Druckes in
den Zuführrohren 12, 12′ der Saugköpfe möglich. Befindet
sich kein Folienbeutel in der Vorrichtung bzw. ist der
Folienbeutel während des Öffnungsvorganges gerissen,
weicht der Druck in den Zuführrohren vom üblicherweise
vorhandenen Unterdruck ab und die Steuereinrichtung kann
somit wiederum die Fehlfunktion feststellen.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Öffnen und Füllen von gefalteten
Folienbeuteln und insbesondere von Folienbeuteln, welche
eine Einfülltülle aufweisen, mit zwei mit Unterdruck
arbeitenden Öffnungseinrichtungen, welche auf den Beutel
zu und von diesem weg bewegbar sind, einem Zuführrohr,
welches in den Beutel einführbar ist und zwei
Dichteinrichtungen, welche den Beutel gegenüber dem
eingeführten Zuführrohr abdichten, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungseinrichtungen
Saugglocken (14) aufweisen, welche relativ zu den
Dichteinrichtungen (20) bewegbar sind und daß die
Dichteinrichtungen eine Ausnehmung (21) aufweisen,
welche die Öffnungseinrichtungen aufnehmen, wenn die
Dichteinrichtungen an dem Zuführrohr (40) anliegen.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugglocken als sphärisch geformte Gummielemente
ausgebildet sind, welche von Saugköpfen (11, 11′)
gehalten sind.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugköpfe (11) von einem Rohr (12) gehalten
sind, über das gleichzeitig die Saugglocken (14) mit
einer Vakuumquelle verbunden sind.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugköpfe (11) eine Ausnehmung aufweisen, die
die Aufnahme des Zuführungsrohres zwischen den
Saugglocken (14) ermöglicht.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtungen eine Öffnung
aufweisen, durch welche das Rohr (12) der Saugköpfe
geführt ist.
6. Vorrichtung gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichteinrichtungen eine Dichtkante (28) aufweisen,
welche oberhalb der Saugeinrichtung angeordnet ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteinrichtungen und die Dichtkante aus einem
Metall, vorzugsweise aus Aluminium oder Messing,
bestehen.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 6 oder Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtkante eine Dichtauflage aus
einem elastischen Material aufweist, wobei die
Dichtauflage nur eine geringe Wandstärke aufweist.
9. Vorrichtung gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Sensoreinrichtung vorgesehen ist, welche feststellt, ob
ein Folienbeutel ordnungsgemäß von der Vorrichtung
aufgenommen ist.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtleiste und das Zuführrohr
aus Metall bestehen, und daß jede Dichtleiste eine
Kontaktfeder aufweist, welche an dem Folienbeutel
anliegt, wenn ein Folienbeutel ordnungsgemäß in der
Vorrichtung aufgenommen ist, welche aber an dem
metallischen Zuführrohr anliegt, wenn sich kein
Folienbeutel in der Vorrichtung befindet.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Saugeinrichtung mit einem
Vakuumschalter verbunden ist, welcher ein Signal
ausgibt, wenn kein ausreichendes Vakuum in den
Saugglocken erzeugt wurde.
12. Verwendung einer Vorrichtung gemäß mindestens einem
der Ansprüche 1 bis 11 zum Öffnen und/oder Befüllen
eines gefalteten Folienbeutels.
13. Verwendung einer Vorrichtung gemäß mindestens einem
der Ansprüche 1 bis 11 zum Öffnen und/oder Befüllen
eines Folienbeutels, der eine Einfülltülle aufweist.
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