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DE3923307C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3923307C2
DE3923307C2 DE3923307A DE3923307A DE3923307C2 DE 3923307 C2 DE3923307 C2 DE 3923307C2 DE 3923307 A DE3923307 A DE 3923307A DE 3923307 A DE3923307 A DE 3923307A DE 3923307 C2 DE3923307 C2 DE 3923307C2
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DE
Germany
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fresh air
air duct
filter
air
opening
Prior art date
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DE3923307A
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DE3923307A1 (de
Inventor
Hannes Ing.(Grad.) 7000 Stuttgart De Schneider
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Mercedes Benz Group AG
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Daimler Benz AG
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Publication date
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Priority to IT48135A priority patent/IT1241480B/it
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Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
    • B60H1/24Devices purely for ventilating or where the heating or cooling is irrelevant
    • B60H1/26Ventilating openings in vehicle exterior; Ducts for conveying ventilating air
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H3/00Other air-treating devices
    • B60H3/06Filtering
    • B60H3/0608Filter arrangements in the air stream
    • B60H3/0616Filter arrangements in the air stream with provisions for replacing the filter element

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)
  • Sorption Type Refrigeration Machines (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Frischluftzufuhr zum Fahrgastraum eines Fahrzeuges, das einen dem Fahrgastraum in Fahrtrichtung vorgelagerten Karosserieaufbau aufweist, der einen über eine Motorhaube zugänglichen Motorraum umschließt und mit einem Frischluftkanal, dem über einen im Karosserievorbau angeordneten Frischlufteinlaß Frischluft zugeführt wird, welche einen im Frischluftkanal plazierten Filter, insbesondere Schadstoffilter, durchströmt.
Eine derart angeordnete und mit einem Filter versehene Frischluftzufuhreinrichtung ist durch die DE 29 28 297 A1 bekannt. Einer durch eine Hutze überdeckten, oberseitig in der Motorhaube eingelassenen Frischluftöffnung ist motorraumseitig der als Chemiesorptionsfilter ausgebildete Filter nachgeschaltet, der während Stillstandzeiten des Fahrzeuges, aufgrund der von der Brennkraftmaschine abgegebenen Wärme getrocknet und dadurch wieder regeneriert wird. Der motorhaubenseitig aufgesetzte Frischluftzutritt erhöht die Verletzungsgefahr bei einer Fußgängerkollision und beeinträchtigt die Anströmverhältnisse der Windschutzscheibe. Außerdem schränkt die Plazierung des Frischluftkanals die Einbaumöglichkeiten für Aggregate im Motorraum stark ein und bei geöffneter Motorhaube ist der dann freiliegende Luftfilter bei Wartungsarbeiten im Motorraum einer Verschmutzung ausgesetzt und kann leicht beschädigt werden.
Durch die DE-PS 8 55 275 ist es bei Schienentriebfahrzeugen bekannt, im Anschluß an den dachseitigen Frischluftzutritt einen senkrecht nach unten geführten Kanal vorzusehen und darin einen schräggestellten Luftfilter anzuordnen, der der Wasserabscheidung und dem Zurückhalten körniger Verunreinigungen dient. Der Filter stützt sich dabei nicht ringsum an den Kanalwänden ab, so daß ein Frischluftanteil am Luftfilter vorbei wieder nach außen gelangt und dadurch für Belüftungszwecke verlorengeht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine fußgängerfreundliche und strömungsgünstige Frischluftzuführeinrichtung mit geschützter Unterbringung eines eine große Filterfläche aufweisenden Filters zu schaffen, der bei weggeschwenkter Haube den Zugang zum Motorraum nicht behindert und diesen möglichst wenig reduziert, wobei der Filter im Bedarfsfall trotzdem leicht zugänglich und austauschbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zur Frischluftzufuhr gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Belüftungsvorrichtung hat den Vorteil, daß durch die strömungsgünstige und dabei fußgängerfreundliche Lage der Lufteintrittsöffnung der Luftdurchsatz vom Fahrtwind unterstützt wird, so daß verbunden mit der großen Filterfläche und des damit einhergehenden geringen Luftwiderstandes große Luftmengen den Filter passieren. Zugleich leitet der Luftfilter einen wesentlichen Beitrag zur Geräuschdämmung des Motorraumes durch Reduzierung der Schallabstrahlung nach oben, was insbesondere der bei Dieselfahrzeugen angestrebten Motorraumkapselung zugute kommt.
Auf eine gesonderte Lufteintrittsöffnung kann verzichtet werden, wenn diese in den Bereich des an der Stirnseite des Karosserievorbaus angeordneten Ziergitters des Kühlergrills gelegt wird.
Nach dem Öffnen der Motorhaube ist die mit einer quer zur Luftströmungsrichtung im Luftführungskanal ausgerichteten Schwenkachse an der unteren Begrenzungswand des Frischluftkanals schwenkbar gehaltene Abdeckklappe zum Filterwechsel leicht erreichbar. Der Luftfilter kann dabei ein- oder mehrteilig ausgebildet sein, wobei die Trennebenen zwischen den einzelnen Luftfilterteilen sich in Luftströmungsrichtung erstrecken.
Zum Ansaugen der Frischluft ist zusätzlich ein Gebläse vorgesehen, das in einem Luftführungskasten integriert ist, der zwischen dem Lufteinlaß des Fahrgastraums und dem diesen zugekehrten Ende des Frischluftkanals angeordnet ist. Der Luftführungskasten ist eingangsseitig so ausgebildet, daß er eine endseitige Anschlußöffnung des Frischluftkanals bei geschlossener Motorhaube formschlüssig überdeckt. Zusätzlich kann der Luftführungskasten noch eine wahlweise verschließbare Bypaßöffnung zur zusätzlichen Luftansaugung aufweisen. Vorteilhaft ist diese Bypaßöffnung mit einem Staubfilter bewehrt. Zwischen Luftführungskasten und Lufteinlaß des Fahrgastraums kann ebenso eine komplette Klimaanlage mit Verdampfer, Wärmetauscher und Luftverteilerkasten angeordnet sein.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen in schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der Frontansicht eines Kraftfahrzeugs,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Belüftungsvorrichtung im Kraftfahrzeug in Fig. 1, dessen Motorhaube einmal im geschlossenen und einmal im geöffneten Zustand dargestellt ist.
Von dem in Fig. 1 perspektivisch und ausschnittweise dargestellten Kraftfahrzeug ist der vordere Teil des Fahrgastraums 10 mit Windschutzscheibe 11 und der dem Fahrgastraum 10 in Fahrtrichtung vorgelagerte Karosserievorbau 12 zu sehen, der einen über eine Motorhaube 14 zugänglichen Motorraum 13 umschließt. Die Motorhaube 14 ist dabei in die Frontpartie des Karosserievorbaus 12 hineingezogen und reicht bis unmittelbar zum Kühlergrill 15.
Im Motorraum 13 ist eine Belüftungsvorrichtung für die Frischluftzufuhr zum Fahrgastraum 10 vorgesehen, die einen Frischluftkanal 16 und einen daran sich bis hin zum Fahrgastraum 10 anschließenden Luftführungskasten 17 mit integriertem Gebläse 18 umfaßt. Die Frischluft tritt stirnseitig in den Frischluftkanal 16 durch eine Eintrittsöffnung 19 ein, die bei geschlossener Motorhaube 14 auf einer horizontalen Öffnung 31 eines Krümmers 32 aufsitzt, der seinerseits mit einer vertikalen Lufteintrittsöffnung 33 hinter dem Kühlergrill 15 liegt. Die endseitige Austrittsöffnung 20 des Frischluftkanals 16 korrespondiert mit der Anschlußöffnung 21 des Luftführungskastens 17, der am anderen Ende einen Lufteinlaß 22 im Fahrgastraum 10 überdeckt. Im Luftführungskasten 17 ist in der oberen Begrenzungswand nahe der Anschlußöffnung 21 eine Bypaßöffnung 23 vorgesehen, die mittels einer strichliniert angedeuteten Luftklappe 24 wahlweise freigebbar oder verschließbar ist.
Der Frischluftkanal 16 ist an der Unterseite der Motorhaube 14 breitflächig mit geringer vertikaler Höhe ausgebildet. Im Frischluftkanal 16 ist ein Luftfilter 25 angeordnet, der ein Staubfilter oder ein Absorptionsfilter für Schadstoffe sein kann. Der Luftfilter 25 ist großflächig ausgebildet und erstreckt sich diagonal über eine wesentliche Länge des Frischluftkanals 16, wobei er im vorderen Bereich des Frischluftkanals 16 an der oberen Begrenzungswand 161 und im hinteren Bereich des Frischluftkanals 16, nahe der Austrittsöffnung 20, an der unteren Begrenzungswand 162 des Frischluftkanals 16 anliegt. Wie in Fig. 1 strichliniert angedeutet ist, kann der Luftfilter 25 auch mehrteilig ausgebildet sein. Die Trennebenen 26, 27 zwischen den Luftfilterteilen 25a und 25b erstrecken sich dabei in Luftströmungsrichtung.
Zum Ein- und Ausbau des Luftfilters 25 und zum servicefreundlichen Filterwechsel ist in der unteren Begrenzungswand 162 des Frischluftkanals 16 eine über den gesamten Filterbereich sich erstreckende Öffnung 28 vorgesehen, die mit einer Abdeckklappe 29 verschließbar ist. Wie in dem oberen, die geöffnete Motorhaube 14 darstellenden Zeichnungsteil der Fig. 2 zu sehen ist, ist die Abdeckklappe 29 mit einer quer zur Luftströmungsrichtung im Frischluftkanal 16 ausgerichteten, hintenliegenden Schwenkachse 30 schwenkbar an der unteren Begrenzungswand 162 des Frischluftkanals 16 gehalten und kann bei geöffneter Motorhaube 14 etwa um 90° von dieser weggeschwenkt werden. Danach ist der Luftfilter 25 frei zugänglich und kann aus seiner diagonalen Raststellung von Hand ausgeklipst werden. Nach Einsetzen eines neuen Luftfilters 25 und Schließen der Abdeckklappe 29 kann die Motorhaube 14 wieder geschlossen werden, wobei automatisch die Lufteintrittsöffnung 19 des Frischluftkanals 16 auf den Krümmer 32 aufsetzt und die Austrittsöffnung 20 des Frischluftkanals 16 formschlüssig die Anschlußöffnung 21 des Luftführungskastens 17 überdeckt.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann der Belüftungsvorrichtung noch eine Heizungs- und/oder Klimaanlage zugeordnet werden, die dann zwischen dem Luftführungskasten 17 und dem Lufteinlaß 22 im Fahrgastraum 10 eingeschaltet wird.

Claims (6)

1. Vorrichtung zur Frischluftzufuhr zum Fahrgastraum eines Fahrzeugs, das einen dem Fahrgastraum in Fahrtrichtung vorgelagerten Karosserievorbau aufweist, der einen über eine Motorhaube zugänglichen Motorraum umschließt und mit einem Frischluftkanal, dem über einen im Karosserievorbau angeordneten Frischlufteinlaß Frischluft zugeführt wird, welche einen im Frischluftkanal plazierten Filter, insbesondere Schadstoffilter, durchströmt, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteintrittsöffnung (33) in einem etwa vertikal verlaufenden Bereich der vorderen Stirnfläche des Karosserievorbaues (12) vorgesehen und einem Krümmer (32) vorgelagert ist, der bei geschlossener Motorhaube (14) in den Frischluftkanal (16) übergeht, der breitflächig bei geringer vertikaler Höhe unterseitig der Motorhaube (14) ausgebildet ist und der den über die gesamte Kanalbreite und über einen wesentlichen Teil der Kanallänge reichenden Luftfilter (25) sich diagonal erstreckend aufnimmt, indem sein der Lufteintrittsöffnung (33) nahes Ende an der oberen Begrenzungswand (161) und sein anderes Ende an der unteren Begrenzungswand (162) des Luftkanals (16) anliegt, und daß in der unteren Begrenzungswand (162) eine über den Filterbereich sich erstreckende Öffnung (28) vorgesehen ist, die mittels einer Abdeckklappe (29) verschließbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteintrittsöffnung (33) im Bereich des an der Stirnseite des Karosserievorbaus (12) angeordneten Ziergitters (Kühlergrill 15) liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckklappe (29) mit einer quer zur Luftströmungsrichtung im Luftführungskanal (16) ausgerichteten Schwenkachse (30) an der unteren Begrenzungswand (162) des Frischluftkanals (16) schwenkbar gehalten ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftfilter (25) mehr­ teilig ausgebildet ist, wobei sich die Trennebenen (26, 27) der Filterteile (25a, 25b) in Luftströmungsrichtung erstrecken.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Lufteinlaß (22) des Fahrgastraums (10) ein Luftführungskasten (17) mit integriertem Gebläse (18) und einer Anschlußöffnung (21) für den Frischluftkanal (16) vorgeordnet ist und daß der Frischluftkanal (16) endseitig so ausgebildet ist, daß sein hinteres offenes Stirnende (20) bei geschlossener Motorhaube (14) die Anschlußöffnung (21) des Luftführungskastens (17) formschlüssig überdeckt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Luftführungskasten (17) nahe der Anschlußöffnung (21) für den Frischluftkanal (16) eine Bypaßöffnung (23) vorgesehen ist, die wahlweise verschließbar ist.
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