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DE3922974A1 - Verfahren und vorrichtung zum aufwickeln oder abwickeln von draht und dergleichen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum aufwickeln oder abwickeln von draht und dergleichen

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Publication number
DE3922974A1
DE3922974A1 DE3922974A DE3922974A DE3922974A1 DE 3922974 A1 DE3922974 A1 DE 3922974A1 DE 3922974 A DE3922974 A DE 3922974A DE 3922974 A DE3922974 A DE 3922974A DE 3922974 A1 DE3922974 A1 DE 3922974A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
coil
chambers
bobbin
wire
winding
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE3922974A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Ing Grad Hagen
Werner Ing Grad Lepach
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maschinenfabrik Niehoff GmbH and Co KG
Original Assignee
Maschinenfabrik Niehoff GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Maschinenfabrik Niehoff GmbH and Co KG filed Critical Maschinenfabrik Niehoff GmbH and Co KG
Priority to DE3922974A priority Critical patent/DE3922974A1/de
Publication of DE3922974A1 publication Critical patent/DE3922974A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65H75/04Kinds or types
    • B65H75/08Kinds or types of circular or polygonal cross-section
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufwickeln oder Abwickeln von strangförmigem Gut gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 und eine Vorrichtung, die insbesondere zur Durchführung dieses Verfahrens geeignet ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 13.
Das Verfahren und die Vorrichtung zum Auf- und Abwickeln von strangförmigem Gut eignet sich z.B. für Draht, Draht­ bündel, Litzen mit und ohne Isolierung, Glasfasern usw. Vorzugsweise werden sie für die Verarbeitung von metalli­ schem oder Metall enthaltendem Wickelgut verwendet und nachfolgend aus Gründen der Vereinfachung am Beispiel der Verarbeitung von Draht erläutert.
Die Notwendigkeit zur Produktivitätssteigerung in der drahterzeugenden und drahtverarbeitenden Industrie hat dazu geführt, daß versucht wird, möglichst viele Drähte gleich­ zeitig herzustellen und zu verarbeiten. So sind heute z.B. Drahtziehmaschinen im Einsatz, bei denen zehn, zwanzig und mehr Drähte gleichzeitig gezogen werden können.
Die gezogenen Drähte werden als Gesamtmenge, oder unter­ teilt in Teilmengen, einer oder mehreren Wickeleinrichtun­ gen zugeführt, auf denen jeweils eine Vielzahl von Drähten gemeinsam oder als Einzeldrähte aufgewickelt werden. Die Wickeleinrichtung besteht aus einer durch einen Elektromo­ tor angetriebenen Spuleinrichtung, an der eine Spule an­ geordnet ist. Derartige Spulen sind z.B. in der DIN 46 397 genormt. Die gemeinsam aufgewickelten Drähte werden dann üblicherweise gemeinsam, z.B. zu Litzen, verarbeitet.
Diese Verfahrensweise hat sich bei einer Vielzahl von möglichen Anwendungsfällen in der drahterzeugenden bzw. drahtverarbeitenden Industrie als nachteilig erwiesen.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so auszugestalten, daß das Auf- und Abwickeln effizienter und mit besserer Anpassung an die jeweiligen Einsatzbedingungen durchgeführt werden kann. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, welche sich ins­ besondere für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 12.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist Gegenstand des Anspruchs 13. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche 14 bis 21.
Die bevorzugte Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist Gegenstand der Ansprüche 22 und 23.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird die Mehrdraht- Verarbeitungstechnik entscheidend verbessert. Bisher war es nötig, wie ausgeführt, für jeden Draht, der einzeln verarbeitet werden sollte, eine separate Wickeleinrichtung zur Verfügung zu stellen. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es nun möglich, eine Vielzahl von Drähten gleichzeitig auf- oder abzuwickeln, wobei nur eine Spulein­ richtung verwendet werden muß. Dadurch wird der apparative Aufwand erheblich vermindert.
Durch die breiten Anwendungsmöglichkeiten des erfindungs­ gemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich verschiedene vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung, die nachfolgend in bezug auf mögliche Anwendungsbereiche erläutert werden sollen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß diese Anwendungsbereiche selbstver­ ständlich nur beispielhaft sind:
Ein typischer Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung ist das Aufwickeln von einer Vielzahl von Drähten, die aus einer Mehrdraht-Ziehanlage kommen. Werden in der Ziehanlage z.B. zehn Drähte gleichzeitig gezogen, so kann man den Spulenkörper mit insgesamt zehn Spulenkammern versehen, auf die jeweils ein Draht aufgewickelt wird. Es ergibt sich dann ein Spulenkörper, der zehn gleiche Drahtwicklungen aufweist.
Beim Abwickeln dieser Drahtwicklungen kann man auf un­ terschiedliche Weise vorgehen. So ist es zunächst möglich, die Drähte in der gleichen Weise abzuwickeln, wie sie aufgewickelt worden sind. Dadurch kann man dann die Drähte gemeinsam einer Weiterverarbeitung, z.B. einer Lackierein­ richtung zuführen.
Es ist weiterhin möglich, die Drähte so weiterzuverar­ beiten, daß nur jeweils ein einzelner Draht abgewickelt wird, der dann der Verarbeitungsstation zugeführt wird. Dazu wird vorteilhafterweise das Ende des Drahtes der ersten Spulenkammer, aus welcher der Draht entnommen wird, mit dem Anfang des Drahtes der nächsten, benachbarten Spulenkammer verbunden usw. Dadurch ist es möglich, den aufgewickelten Draht kontinuierlich zu entnehmen. Diese Verfahrensweise ist dann angezeigt, wenn man zur Herstel­ lung der Drähte das Mehrdraht-Ziehverfahren nutzen will, die Weiterverarbeitung aus technischen Gründen jedoch nur für jeweils einen einzelnen Draht erfolgen kann.
Ein besonders vorteilhaftes Verfahren ergibt sich, wenn der Spulenkörper gemäß einer zu bevorzugenden Weiterbildung des Verfahrens aus einzelnen Spulenkammern besteht, die lösbar miteinander verbunden sind. In diesem Fall können, wie im vorstehenden Beispiel beschrieben, alle z.B. zehn Drähte auf einen gemeinsamen Spulensatz aufgewickelt werden. Nach dem Aufwickeln werden die einzelnen Spulen voneinander getrennt, und es ergeben sich dann in diesem Fall zehn einzelne Drahtspulen, die getrennt voneinander weiter­ behandelt werden können.
Das Verfahren ist nicht darauf beschränkt, daß jeweils eine Einheit des auf- bzw. abzuwickelnden strangförmigen Gutes von jeweils einer Spulenkammer aufgenommen wird. Es ist auch möglich, in jede Spulenkammer eine Mehrzahl von einzelnen Drähten aufzunehmen. So kann beispielsweise bei einer Ziehanlage, die insgesamt achtzehn Drähte fertigt, ein Spulenkörper vorgesehen werden, der drei Spulenkammern aufweist. Auf jede dieser Spulenkammern werden dann sechs Drähte gleichzeitig gewickelt. Beim Abwickeln werden dann die sechs Drähte gemeinsam abgewickelt und gemeinsam z.B. zu einer Litze verarbeitet. Dabei ist es wiederum möglich, die in den einzelnen Spulenkammern aufgenommenen Teilmengen gleichzeitig abzuwickeln, so daß, im vorstehenden Beispiel, drei Litzen gleichzeitig hergestellt werden. Falls nur eine Verlitzmaschine vorhanden ist, ist es jedoch auch möglich, die einzelnen Teilmengen nacheinander zu entnehmen und zu verarbeiten.
Gemäß einer weiteren zu bevorzugenden Ausführungsform des Verfahrens können in die einzelnen Spulenkammern auch unterschiedliche Teilmengen von Drähten aufgenommen werden. So ist es z.B. bei der erwähnten Achtzehn-Draht-Ziehma­ schine möglich, in einer ersten Spulenkammer acht Drähte, in einer zweiten Spulenkammer sechs Drähte und in einer dritten Spulenkammer vier Drähte aufzunehmen. Man wird dann gemäß einer zu bevorzugenden Ausführungsform der Vorrich­ tung die einzelnen Spulenkammern so gestalten, daß ihr Auf­ nahmevolumen der jeweiligen Drahtmenge angepaßt ist, d.h. vorzugsweise derart, daß durch die Wahl verschiedener Spulenlängen der Durchmesserzuwachs in allen Spulenkammern gleichbleibt. Im vorstehenden Fall bedeutet dies z.B., daß das Aufnahmevolumen der Spulenkammer für die Acht-Draht­ teilmenge doppelt so groß ist als das Aufnahmevolumen der Kammer für die Vier-Drahtteilmenge.
Bei Verwendung eines Spulenkörpers mit drei oder mehr Spulenkammern, von denen der Draht gleichzeitig, d.h. parallel entnommen wird, wird das Abwickeln des Drahtes in der Weise erfolgen, daß der Spulenkörper beim Abwickeln um seine Längsachse rotiert. Insbesondere bei einer Doppelkam­ merspule kann jedoch, gemäß einer zu bevorzugenden Ausfüh­ rungsform des Verfahrens, die Entnahme des Drahtes auch mittels eines Überkopf-Abzuges erfolgen. In diesem Fall muß, falls die Entnahme gleichzeitig aus beiden Spulenkam­ mern erfolgen soll, dafür Sorge getragen werden, daß der Spulenkörper in der Mitte gehalten werden kann. Es ist deshalb zu bevorzugen, daß der Spulenkörper in der Mitte dann mit einer Trennscheibe größeren Durchmessers versehen ist, mit der die Doppelkammerspule dann in einer geeigneten Abzugsvorrichtung gehalten werden kann, so daß der Draht dann zur linken und zur rechten Seite abgezogen werden kann. Selbstverständlich kann dies sowohl mit einem Draht pro Spulenkammer durchgeführt werden, als auch mit mehreren Drähten. Es ist also z.B. möglich, bei einer Zwölf-Draht- Ziehmaschine jeweils sechs Drähte auf die beiden Spulenkam­ mern aufzuwickeln, dann die jeweils sechs Drähte über Kopf abzuziehen und jeweils gleichzeitig zwei oder nacheinander einer Verlitzmaschine(n) zuzuführen.
Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens ist es, daß, abgesehen von einzelnen speziellen Gestaltungen, der Spulenkörper mit den gleichen Außenabmessungen gestaltet werden kann, wie die herkömmlichen (genormten) Einzelspu­ len. Dadurch können die vorhandenen Spuleinrichtungen ohne Änderungen verwendet werden.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit der Zeichnung. Darin zeigen in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 als erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung einen Spulenkörper mit drei Spulenkammern und einer schematisch angedeuteten Verlegeeinrich­ tung;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung mit ebenfalls drei Spulenkammern;
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit voneinander trennbaren Spulenkammern;
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit Spulenkammern von unterschiedlicher Größe;
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit voneinander trennbaren Spulenkammern;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Ausführung gemäß Fig. 5;
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit zwei Spulenkammern;
Fig. 8 eine Abzugsvorrichtung für die Ausführung gemäß Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt durch die Darstellung gemäß Fig. 8 entlang der Linie I-I und
Fig. 10 eine Anordnung zur kontinuierlichen Entnahme mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8;
Fig. 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 13 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung, in der ein Spulenkörper 1 dargestellt ist, der drei einzelne Spulenkammern 2, 3 und 4 aufweist. Jede Spulenkam­ mer ist durch zwei Flansche, bei der Spulenkammer 4 sind dies die Flansche 5 und 6, von der benachbarten Spulenkam­ mer getrennt. Eine Verlegeeinrichtung 7 ist schematisch angedeutet und besteht aus einer Welle 8, die sich beim Aufwickeln gleichmäßig parallel zur Achse 9 des Spulenkör­ pers bewegt und die Verlegerollen 10, 11, 12 trägt, über die der einlaufende Draht dem Spulenkörper zugeführt wird. Der Spulenkörper wird bei diesem Ausführungsbeispiel während des Aufwickelns und auch später bei der Weiter­ verarbeitung während des Abwickelns durch die motorisch betriebene Spuleinrichtung, die hier nicht dargestellt ist, gedreht.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform des erfindungsge­ mäßen Spulenkörpers, bei dem ein Zentralkörper 20 vor­ gesehen ist, der eine konzentrisch zu seiner Achse 21 verlaufende Bohrung 22 aufweist, die die Achse der nicht dargestellten Spuleinrichtung aufnimmt. Der Zentralkörper 20 ist an seinem einen Ende mit einem Flansch 23 ab­ geschlossen. Auf den Zentralkörper lassen sich einzelne Spulenabschnitte 24 aufschieben, die jeweils aus zwei Flanschen 25, 26 bestehen, die durch einen rohrförmigen Körper 27 miteinander verbunden sind.
Drei derartige Spulenabschnitte 24, 28 und 29 bilden drei Spulenkammern zum Aufnehmen des angelieferten strangförmi­ gen Gutes. An seinem, von dem Flansch 23 abgewandten Ende weist der Zentralkörper 20 ein Gewinde 30 auf, auf das eine Spannmutter 31 aufgeschraubt ist. Durch diese Spannmutter werden die einzelnen Spulen auf dem Zentralkörper 20 gehalten.
Der Vorteil dieser Ausführungsform gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Darstellung besteht darin, daß die einzelnen Spulen vom Zentralkörper nach dem Aufwickelvorgang entnom­ men werden können, und entweder einzeln oder in beliebiger Anzahl von einer Spuleinrichtung aufgenommen werden können, die zur Weiterverarbeitung der Drähte dient. Auf diese Art und Weise ist es z.B. möglich, eine Vielzahl von Drähten auf einen gemeinsamen Spulenkörper aufzuwickeln, die nachfolgend einzeln weiterverwendet werden. Es soll darauf hingewiesen werden, daß bei den dann vereinzelten Spulen auch ein Überkopf-Abzug möglich ist.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Spulenkörpers, bei dem jedoch im Gegensatz zur Ausführung gemäß Fig. 2 kein Zentralkörper vorhanden ist. Der Spulen­ körper 39 besteht hier aus den einzelnen Spulen 40, 41 und 42. Die Abmessungen der Spulen sind so gestaltet, daß die einzelnen Spulen unmittelbar von der Welle einer nicht dargestellten Spuleinrichtung aufgenommen werden können.
Die einzelnen Spulen haben z.B. zwei oder drei (es können aber auch mehr sein) parallel zur Achse 43 verlaufende Bohrungen 44, durch die Spannschrauben 45 und 46 geführt sind. Die Spannschrauben weisen am einen Ende einen Schraubenkopf 47 auf, am anderen Ende ist eine Mutter 48 vorgesehen. Selbstverständlich sind auch alternative Ausführungen einer solchen Spanneinrichtung denkbar.
Diese Ausführungsform hat, wie die Ausführungsform gemäß Fig. 2, den Vorteil, daß die Spulen nach dem Aufwickeln voneinander getrennt werden können. Weiterhin ist es hier möglich, durch Verwendung von unterschiedlich langen Spanneinrichtungen eine unterschiedliche Anzahl von Spulen zusammenzusetzen, wodurch eine flexible Anpassung des Spulenkörpers an die jeweiligen Einsatzbedingungen möglich ist.
Eine solche Anpassung ist auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 möglich, hier müssen dann jedoch unter Umständen Zentralkörper unterschiedlicher Länge vorgehalten werden.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung zeigt Fig. 4. Hier ist ein Spulenkörper 60 dargestellt, der aus drei Spulenkammern 61, 62 und 63 besteht. Wie aus der Darstel­ lung zu entnehmen ist, haben die einzelnen Spulenkammern eine unterschiedliche Breite. Mit diesem Spulenkörper ist es nun z.B. möglich, daß bei einer Achtzehn-Draht-Ziehan­ lage auf die breite Spulenkammer 63 acht Drähte gleich­ zeitig aufgewickelt werden, auf die zweite Spulenkammer 62 sechs Drähte und auf die dritte Spulenkammer 61 vier Drähte. Durch das unterschiedliche Aufnahmevolumen der einzelnen Spulenkammern, das jeweils an die einlaufende Drahtmenge angepaßt ist, ist sichergestellt, daß alle drei Spulenkammern gleichmäßig gefüllt werden.
Spulenkörper mit Spulenkammern unterschiedlichen Kammer­ volumens können z.B integral aufgebaut werden, wie dies im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 gezeigt ist. Besonders vorteilhaft erweist sich hier jedoch ein Aufbau mit auswechselbaren Spulenkammern, wie er in Fig. 2, Fig. 3 und in der nachfolgenden Fig. 5 gezeigt ist. Durch die Verwen­ dung von Spulenkammern, die erst zu einem Spulenkörper zusammengesetzt werden, kann flexibel auf sich ändernde Produktanforderungen reagiert werden. Sollen, z.B. bei der erwähnten Achtzehn-Draht-Ziehmaschine, die Drähte in unterschiedlichen Bündeln aufgewickelt werden, wird man einen Spulenkörper aus Spulen mit unterschiedlichem Kammervolumen zusammensetzen, wie dies in Fig. 4 darge­ stellt ist, wobei man je nach konstruktiver Gestaltung das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2, Fig. 3 oder Fig. 5 wählen kann.
Sollen in einem nachfolgenden Produktionsprozeß, dann z.B. mit der gleichen Achtzehn-Draht-Ziehanlage, drei Drahtbün­ del a jeweils sechs Drähten hergestellt werden, wird man einen Spulenkörper zusammensetzen, der aus drei Spulen mit gleichem Kammervolumen besteht. Auf diese Art und Weise kann also für jede Aufteilung von Teilmengen einer Mehr­ draht-Ziehanlage ein Spulenkörper mit dazu passenden Kammervolumen-Aufteilungen zusammengestellt werden.
Fig. 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem ebenfalls ein Spulenkörper verwendet wird, der aus zusammengesetzten Spulen besteht. In diesem Fall werden Einzelspulen 70, 71 verwendet, die einen Zentrieransatz 72 und eine entsprechend gestaltete Zentrierbohrung 73 aufweisen. Wie insbesondere in Fig. 6 zu erkennen ist, weist jeder Spulenkörper drei Durchgangsbohrungen 75, 76, 77 auf, die parallel zur Achse 74 angeordnet sind. Die Bohrungen 75, 76 und 77 sind jeweils um 120 Grad zueinander versetzt.
Entsprechend weist jeder Spulenkörper drei Sacklöcher 78, 79, 80 auf, die mit einem Gewinde versehen sind. Die Bohrungen 75, 76, 77 weisen eine Erweiterung 81, wie in Fig. 5 zu sehen ist, auf, die einen Schraubenkopf 82 einer Schraube 83 aufnehmen kann.
Die einzelnen Spulen werden beim Zusammensetzen so zueinan­ der angeordnet, daß die Durchgangsbohrungen 75, 76 und 77 jeweils mit den Sacklöchern 78, 79, 80 fluchten. Dadurch können aus einzelnen Spulen Spulenkörper beliebiger Länge zusammengesetzt werden, ohne daß ein Zentralkörper oder Spannelemente bestimmter Länge benötigt werden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Spulenkörpers zeigt die Fig. 7. Der Spulenkörper 90 weist zwei Spulenkammern 91 und 92 auf, die nach außen hin durch einen Endflansch 93, 94 und innen durch einen Mittelflansch 95 begrenzt werden. Da es sich hier um zwei Spulenkammern handelt, kann man auch von einer Doppelkammerspule spre­ chen. Der mittlere Flansch 95 kann den gleichen, oder wie in Fig. 7 gezeigt, auch einen wesentlich größeren Durchmes­ ser als die Endflansche 93 und 94 aufweisen.
Fig. 8 zeigt, wie eine derartige Doppelkammerspule in einer Abzugseinrichtung gehalten werden kann. Die Abzugsvorrich­ tung besteht aus einem verschiebbaren Wagen 100, der vier Räder 101 aufweist, und mit einem Tragkörper 102 versehen ist. Der Tragkörper 102 hat im gezeigten Beispiel, wie insbesondere in Fig. 9 zu erkennen ist, eine Breite, die etwas größer ist als der Durchmesser des Flansches 95.
Der Tragkörper 102 weist an der kreisbogenförmigen Ober­ seite 103 eine nutartige Ausnehmung 104 auf. Die Breite dieser Nut ist geringfügig größer als die Breite des Flansches 95, die Tiefe der Nut ist etwas kleiner als die Differenz der Radien des Flansches 95 und des Flansches 94.
Die nutartige Ausnehmung 104 nimmt, wie in Fig. 8 zu sehen ist, den Flansch 95 auf, so daß die Doppelkammerspule 90 fest auf dem Wagen 100 angeordnet ist.
In dieser Position kann nun der auf der Doppelkammerspule befindliche Draht über Kopf abgezogen werden. Dabei kann der Überkopf-Abzug gleichzeitig erfolgen, d.h. es kann von beiden Spulenkammern gleichzeitig der Draht oder das Drahtbündel entnommen werden. Es ist aber auch möglich, die Drähte hintereinander zu entnehmen.
Fig. 10 zeigt die Drahtzufuhr mit einer Doppelkammerspule gemäß den Fig. 8 und 9 zu zwei Verlitzmaschinen VM1 und VM2. Auf jeder Spulenkammer 91, 92 befinden sich sieben gemeinsam aufgewickelte Drähte, d.h. jeweils ein Drahtbün­ del 110, 111. Der Abzug erfolgt über Kopf, bei stillstehender Spule, über die Endflanschen 93, 94 und die Ösen 112, 113.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Spulen­ körpers zeigt die Fig. 11. Diese Ausführungsform kann z.B. dann verwendet werden, wenn in einer Drahtzieh-Vorrichtung aus Drähten mit gleichem Einlaufdurchmesser Drähte mit unterschiedlichem Auslaufdurchmesser, d.h. also Drähte, die von verschiedenen Ziehscheiben und der Ziehmaschine kommen, hergestellt werden. In diesem Fall haben die pro Zeit­ einheit die Maschine verlassenden Drähte zwar das gleiche Volumen, die Geschwindigkeit, mit der sie die Maschine verlassen, ist jedoch unterschiedlich, d.h. der dünnere Draht muß schneller aufgewickelt werden als der dickere Draht. Dieses ist bei einem Spulenkörper möglich, wie er in Fig. 11 gezeigt ist. Bei diesem Spulenkörper 140 weist die erste Spulenkammer 141 einen Wickelzylinder 142 auf, der einen größeren Durchmesser hat als der Wickelzylinder 143 der Spulenkammer 144. Da beide Spulenkammern in der Spuleinrichtung mit gleicher Drehgeschwindigkeit rotieren, ist die Umfangsgeschwindigkeit des Wickelzylinders 142 wesentlich größer als die Umfangsgeschwindigkeit des Wickelzylinders 143. Auf diese Art und Weise können also Drähte, die mit unterschiedlicher Geschwindigkeit aus der Ziehanlage kommen, trotzdem unter Verwendung eines Spulen­ körpers gemäß der vorliegenden Erfindung aufgewickelt werden.
Die Möglichkeit, unterschiedliche Geschwindigkeiten auszugleichen, ergibt sich auch durch die Gestaltung gemäß Fig. 12. Bei dieser Ausführungsform wird ein Zentralkörper 160 verwendet, wie er in ähnlicher Weise auch im Spulen­ körper gemäß der Fig. 2 verwendet wird. Zwischen dem Zentralkörper 160 und der Spule 162 befinden sich jedoch Kupplungselemente 165, 166, die die Drehbewegung vom Zentralkörper 160 auf die Spulen 161, 162 übertragen. Die Kupplungselemente 165, 166 sind so ausgelegt, daß sie bei einem bestimmten Drehmoment durchrutschen. Die Spulen 161 und 162 sind weiterhin so voneinander getrennt, daß sie unterschiedliche Drehgeschwindigkeiten annehmen können. Dies kann z.B. durch Zwischenschaltung eines entsprechenden Lagerringes 167 geschehen, selbstverständlich sind hier jedoch viele alternative Ausführungsformen denkbar.
Durch diese Gestaltung können sich die beiden Spulen 161 und 162 mit unterschiedlichen Drehgeschwindigkeiten in bezug zum Zentralkörper 160 drehen. Dies bedeutet, daß z.B. beim Aufwickeln von Drähten mit unterschiedlichem Durchmes­ ser eine Anpassung der Spulendrehgeschwindigkeit an die jeweilige Einlaufgeschwindigkeit des Drahtes erfolgt. Wenn der Draht langsamer in die Wickeleinrichtung einläuft, als dies der jeweiligen Umfangsgeschwindigkeit der Spule in der jeweiligen Lage entspricht, rutscht die Spule durch den sich dann erhöhten Drahtzug durch, so daß wieder die richtigen Geschwindigkeitsverhältnisse hergestellt werden. Es entsteht also bei Bedarf ein Schlupf zwischen der Spule und dem Zentralkörper, der Geschwindigkeitsunterschiede ausgleichen kann.
Fig. 13 zeigt eine weitere Ausführungsform und Anwen­ dungsmöglichkeit einer Doppelkammerspule wie sie in bezug auf die Fig. 8 bis 10 beschrieben wurde. Bei dieser Ausführungsform weist die Doppelkammerspule 170 eine kleinere Spulenkammer 171 und eine größere Spulenkammer 172 auf. Die größere Spulenkammer 172 ist so bemessen, daß sie ein Drahtbündel mit sechs gemeinsam aufgewickelten Ein­ zeldrähten aufweist. Die kleinere Spulenkammer ist so bemessen, daß sie einen Einzeldraht aufnimmt.
Der Abzug erfolgt bei stillstehender, am Mittelflansch 173 gehaltener Spule, wobei das Drahtbündel 180 direkt über den Endflansch 174, der Einzeldraht 181 jedoch über den Endflansch 175 und durch die Längsbohrung 176 abgezogen wird. Durch diese Maßnahme können das Drahtbündel 180 und der Einzeldraht 181 direkt einer Verlitzmaschine zugeführt werden. Dabei bildet der Einzeldraht die Seele der Litze.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß damit auf einfacher Weise die unterschiedlichen Drahtlängen beim Verlitzen ausgeglichen werden können. Die Länge des Einzeldrahtes muß nämlich kürzer sein, als die Länge der um den Einzeldraht verlaufenden Drähte des Drahtbündels. Bisher wurden entweder alle Drähte von Einzelspulen zugeführt oder sie wurden, wenn sie gemeinsam auf einer Spule aufgewickelt waren, in gleicher Länge zugeführt und die Außendrähte der Litze gereckt, um sie auf die notwendig Länge zu bringen. Dadurch wird aber die Festigkeit der Drähte und damit der Litze insgesamt beeinträchtigt, was durch die vorstehend beschriebene Anordnung verhindert wird.
Obwohl die Ausführungsbeispiele alle in bezug auf die Verarbeitung von Draht und Drahtbündeln erläutert wurden, ist es selbstverständlich, daß diese Ausführungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht nur für Drähte, sondern auch für Litzen (isoliert und nicht isoliert), Glasfasern und dergleichen geeignet sind.

Claims (23)

1. Verfahren zum Aufwickeln oder Abwickeln von Draht, Drahtbündeln, Litzen mit und ohne Isolierung, Glas­ fasern und dergleichen auf einen oder von einem Spulenkörper, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkörper mindestens zwei Spulenkammern aufweist, die jeweils eine Teilmenge des auf- oder abzuwickelnden strangförmigen Gutes aufnehmen.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Spulenkammer jeweils eine Einheit des auf- oder abzuwickelnden Gutes, also z.B. einen einzelnen Draht, aufnimmt.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Spulenkammern mehr als eine Einheit des auf- oder abzuwickelnden Gutes, also z.B. zwei oder mehr Drähte, aufnimmt.
4. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Auf- bzw. Abwickeln des strangförmigen Gutes in den einzelnen Spulenkammern im wesentlichen parallel erfolgt, d.h. daß das Wickel­ gut gleichzeitig allen Spulenkammern zugeführt wird, bzw. allen Spulenkammern entnommen wird.
5. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufwickeln des strangförmigen Gutes jeder Spulenkammer eine Verlegerolle oder dergleichen zugeordnet ist.
6. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Auf- bzw. Abwickeln des strangförmigen Gutes in den einzelnen Spulenkammern seriell erfolgt, d.h., daß das Wickelgut nacheinander den einzelnen Spulenkammern zugeführt wird, bzw. nacheinander allen Spulenkammern entnommen wird.
7. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils das Ende und der Anfang des Wickelgutes in benachbarten Spulenkammern miteinander verbunden sind.
8. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufwickeln und/oder das Abwickeln mit rotierendem Spulenkörper erfolgt.
9. Verfahren gemäß Anspruche 8, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Spulenkammern mit unterschiedlichen Drehzahlen umlaufen können.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedlichen Drehzahlen durch eine drehmomentabhängige Lagerung der Spulenkammern erreicht werden.
11. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufwickeln mittels einer Flyer-Einrichtung bei stillstehendem Spulenkörper erfolgt.
12. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abwickeln, vorzugsweise durch Über-Kopf-Abzug, bei stillstehendem Spulenkörper erfolgt.
13. Spulenkörper zum Aufwickeln oder Abwickeln von Draht, Drahtbündeln, Litzen mit und ohne Isolierung, Glas­ fasern und dergleichen, und insbesondere zur Durch­ führung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Spulenkörper mindestens zwei Spulen­ kammern aufweist.
14. Spulenkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkörper drei oder mehr Spulenkammern aufweist.
15. Spulenkörper nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkörper einen im wesentlichen zylindrischen, hohlen oder massiven Zentralkörper aufweist, auf dem konzentrisch scheiben­ förmige Flansche (5, 6) angeordnet sind, die die jewei­ ligen Spulenkammern (2, 3, 4) begrenzen.
16. Spulenkörper gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die einzelnen Spulenkammern als Ein­ zelspulen ausgebildet sind, die lösbar miteinander verbunden sind.
17. Spulenkörper gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zentralkörper (20) vorgesehen ist, auf den Spulenkammern, die aus Flanschen (25, 26) und einem diese verbindenden rohrförmigen Körper (27) bestehen, aufgeschoben sind.
18. Spulenkörper gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß er aus fluchtend zueinander angeordneten Ein­ zelspulen (40, 41, 42), die lösbar miteinander verbunden sind, zusammengesetzt ist.
19. Spulenkörper gemäß mindestens einem der Ansprüche 16-18, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Spulen­ kammern (61, 62, 63) des Spulenköpers bei gleichem Flanschdurchmesser unterschiedliche Breiten aufweisen.
20. Spulenkörper gemäß Anspruch 13 oder einem der Ansprüche 15-18, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkörper zwei Spulenkammern aufweist und daß der Flansch, der zwischen diesen Spulenkammern angeordnet ist, einen größeren Durchmesser aufweist, als die Flansche an den Außenseiten der Spulenkammern.
21. Spulenkörper gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Tragkörper (102) vorgesehen ist, der den Spulenkörper an dem mittleren Flansch abstützt.
22. Verwendung des Verfahrens gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-12 und/oder der Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 13-21 zur Verarbeitung von strangförmigem Gut, das zumindest teilweise aus Metall besteht.
23. Verwendung des Verfahrens gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-12 und/oder der Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 13-21 zum Aufwickeln von aus einer Drahtziehmaschine auslaufendem Draht.
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