DE3922974A1 - Verfahren und vorrichtung zum aufwickeln oder abwickeln von draht und dergleichen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum aufwickeln oder abwickeln von draht und dergleichenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum
Aufwickeln oder Abwickeln von strangförmigem Gut gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 und eine Vorrichtung, die
insbesondere zur Durchführung dieses Verfahrens geeignet
ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 13.
Das Verfahren und die Vorrichtung zum Auf- und Abwickeln
von strangförmigem Gut eignet sich z.B. für Draht, Draht
bündel, Litzen mit und ohne Isolierung, Glasfasern usw.
Vorzugsweise werden sie für die Verarbeitung von metalli
schem oder Metall enthaltendem Wickelgut verwendet und
nachfolgend aus Gründen der Vereinfachung am Beispiel der
Verarbeitung von Draht erläutert.
Die Notwendigkeit zur Produktivitätssteigerung in der
drahterzeugenden und drahtverarbeitenden Industrie hat dazu
geführt, daß versucht wird, möglichst viele Drähte gleich
zeitig herzustellen und zu verarbeiten. So sind heute z.B.
Drahtziehmaschinen im Einsatz, bei denen zehn, zwanzig und
mehr Drähte gleichzeitig gezogen werden können.
Die gezogenen Drähte werden als Gesamtmenge, oder unter
teilt in Teilmengen, einer oder mehreren Wickeleinrichtun
gen zugeführt, auf denen jeweils eine Vielzahl von Drähten
gemeinsam oder als Einzeldrähte aufgewickelt werden. Die
Wickeleinrichtung besteht aus einer durch einen Elektromo
tor angetriebenen Spuleinrichtung, an der eine Spule an
geordnet ist. Derartige Spulen sind z.B. in der DIN 46 397
genormt. Die gemeinsam
aufgewickelten Drähte werden dann üblicherweise gemeinsam,
z.B. zu Litzen, verarbeitet.
Diese Verfahrensweise hat sich bei einer Vielzahl von
möglichen Anwendungsfällen in der drahterzeugenden bzw.
drahtverarbeitenden Industrie als nachteilig erwiesen.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das
Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so
auszugestalten, daß das Auf- und Abwickeln effizienter und
mit besserer Anpassung an die jeweiligen Einsatzbedingungen
durchgeführt werden kann. Weiterhin ist es Aufgabe der
Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, welche sich ins
besondere für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des
Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der Ansprüche
2 bis 12.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens ist Gegenstand des Anspruchs 13. Vorteilhafte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
Gegenstand der Unteransprüche 14 bis 21.
Die bevorzugte Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist Gegenstand der
Ansprüche 22 und 23.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird die Mehrdraht-
Verarbeitungstechnik entscheidend verbessert. Bisher war es
nötig, wie ausgeführt, für jeden Draht, der einzeln
verarbeitet werden sollte, eine separate Wickeleinrichtung
zur Verfügung zu stellen. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren ist es nun möglich, eine Vielzahl von Drähten
gleichzeitig auf- oder abzuwickeln, wobei nur eine Spulein
richtung verwendet werden muß. Dadurch wird der apparative
Aufwand erheblich vermindert.
Durch die breiten Anwendungsmöglichkeiten des erfindungs
gemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ergeben sich verschiedene vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung, die nachfolgend in bezug auf mögliche
Anwendungsbereiche erläutert werden sollen. Dabei ist
darauf hinzuweisen, daß diese Anwendungsbereiche selbstver
ständlich nur beispielhaft sind:
Ein typischer Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung ist das Aufwickeln von einer Vielzahl von Drähten, die aus einer Mehrdraht-Ziehanlage kommen. Werden in der Ziehanlage z.B. zehn Drähte gleichzeitig gezogen, so kann man den Spulenkörper mit insgesamt zehn Spulenkammern versehen, auf die jeweils ein Draht aufgewickelt wird. Es ergibt sich dann ein Spulenkörper, der zehn gleiche Drahtwicklungen aufweist.
Ein typischer Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung ist das Aufwickeln von einer Vielzahl von Drähten, die aus einer Mehrdraht-Ziehanlage kommen. Werden in der Ziehanlage z.B. zehn Drähte gleichzeitig gezogen, so kann man den Spulenkörper mit insgesamt zehn Spulenkammern versehen, auf die jeweils ein Draht aufgewickelt wird. Es ergibt sich dann ein Spulenkörper, der zehn gleiche Drahtwicklungen aufweist.
Beim Abwickeln dieser Drahtwicklungen kann man auf un
terschiedliche Weise vorgehen. So ist es zunächst möglich,
die Drähte in der gleichen Weise abzuwickeln, wie sie
aufgewickelt worden sind. Dadurch kann man dann die Drähte
gemeinsam einer Weiterverarbeitung, z.B. einer Lackierein
richtung zuführen.
Es ist weiterhin möglich, die Drähte so weiterzuverar
beiten, daß nur jeweils ein einzelner Draht abgewickelt
wird, der dann der Verarbeitungsstation zugeführt wird.
Dazu wird vorteilhafterweise das Ende des Drahtes der
ersten Spulenkammer, aus welcher der Draht entnommen wird,
mit dem Anfang des Drahtes der nächsten, benachbarten
Spulenkammer verbunden usw. Dadurch ist es möglich, den
aufgewickelten Draht kontinuierlich zu entnehmen. Diese
Verfahrensweise ist dann angezeigt, wenn man zur Herstel
lung der Drähte das Mehrdraht-Ziehverfahren nutzen will,
die Weiterverarbeitung aus technischen Gründen jedoch nur
für jeweils einen einzelnen Draht erfolgen kann.
Ein besonders vorteilhaftes Verfahren ergibt sich, wenn der
Spulenkörper gemäß einer zu bevorzugenden Weiterbildung des
Verfahrens aus einzelnen Spulenkammern besteht, die lösbar
miteinander verbunden sind. In diesem Fall können, wie im
vorstehenden Beispiel beschrieben, alle z.B. zehn Drähte
auf einen gemeinsamen Spulensatz aufgewickelt werden. Nach
dem Aufwickeln werden die einzelnen Spulen voneinander
getrennt, und es ergeben sich dann in diesem Fall zehn
einzelne Drahtspulen, die getrennt voneinander weiter
behandelt werden können.
Das Verfahren ist nicht darauf beschränkt, daß jeweils eine
Einheit des auf- bzw. abzuwickelnden strangförmigen Gutes
von jeweils einer Spulenkammer aufgenommen wird. Es ist
auch möglich, in jede Spulenkammer eine Mehrzahl von
einzelnen Drähten aufzunehmen. So kann beispielsweise bei
einer Ziehanlage, die insgesamt achtzehn Drähte fertigt,
ein Spulenkörper vorgesehen werden, der drei Spulenkammern
aufweist. Auf jede dieser Spulenkammern werden dann sechs
Drähte gleichzeitig gewickelt. Beim Abwickeln werden dann
die sechs Drähte gemeinsam abgewickelt und gemeinsam z.B.
zu einer Litze verarbeitet. Dabei ist es wiederum möglich,
die in den einzelnen Spulenkammern aufgenommenen Teilmengen
gleichzeitig abzuwickeln, so daß, im vorstehenden Beispiel,
drei Litzen gleichzeitig hergestellt werden. Falls nur eine
Verlitzmaschine vorhanden ist, ist es jedoch auch möglich,
die einzelnen Teilmengen nacheinander zu entnehmen und zu
verarbeiten.
Gemäß einer weiteren zu bevorzugenden Ausführungsform des
Verfahrens können in die einzelnen Spulenkammern auch
unterschiedliche Teilmengen von Drähten aufgenommen werden.
So ist es z.B. bei der erwähnten Achtzehn-Draht-Ziehma
schine möglich, in einer ersten Spulenkammer acht Drähte,
in einer zweiten Spulenkammer sechs Drähte und in einer
dritten Spulenkammer vier Drähte aufzunehmen. Man wird dann
gemäß einer zu bevorzugenden Ausführungsform der Vorrich
tung die einzelnen Spulenkammern so gestalten, daß ihr Auf
nahmevolumen der jeweiligen Drahtmenge angepaßt ist, d.h.
vorzugsweise derart, daß durch die Wahl verschiedener
Spulenlängen der Durchmesserzuwachs in allen Spulenkammern
gleichbleibt. Im vorstehenden Fall bedeutet dies z.B., daß
das Aufnahmevolumen der Spulenkammer für die Acht-Draht
teilmenge doppelt so groß ist als das Aufnahmevolumen der
Kammer für die Vier-Drahtteilmenge.
Bei Verwendung eines Spulenkörpers mit drei oder mehr
Spulenkammern, von denen der Draht gleichzeitig, d.h.
parallel entnommen wird, wird das Abwickeln des Drahtes in
der Weise erfolgen, daß der Spulenkörper beim Abwickeln um
seine Längsachse rotiert. Insbesondere bei einer Doppelkam
merspule kann jedoch, gemäß einer zu bevorzugenden Ausfüh
rungsform des Verfahrens, die Entnahme des Drahtes auch
mittels eines Überkopf-Abzuges erfolgen. In diesem Fall
muß, falls die Entnahme gleichzeitig aus beiden Spulenkam
mern erfolgen soll, dafür Sorge getragen werden, daß der
Spulenkörper in der Mitte gehalten werden kann. Es ist
deshalb zu bevorzugen, daß der Spulenkörper in der Mitte
dann mit einer Trennscheibe größeren Durchmessers versehen
ist, mit der die Doppelkammerspule dann in einer geeigneten
Abzugsvorrichtung gehalten werden kann, so daß der Draht
dann zur linken und zur rechten Seite abgezogen werden
kann. Selbstverständlich kann dies sowohl mit einem Draht
pro Spulenkammer durchgeführt werden, als auch mit mehreren
Drähten. Es ist also z.B. möglich, bei einer Zwölf-Draht-
Ziehmaschine jeweils sechs Drähte auf die beiden Spulenkam
mern aufzuwickeln, dann die jeweils sechs Drähte über Kopf
abzuziehen und jeweils gleichzeitig zwei oder nacheinander
einer Verlitzmaschine(n) zuzuführen.
Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens ist es, daß,
abgesehen von einzelnen speziellen Gestaltungen, der
Spulenkörper mit den gleichen Außenabmessungen gestaltet
werden kann, wie die herkömmlichen (genormten) Einzelspu
len. Dadurch können die vorhandenen Spuleinrichtungen ohne
Änderungen verwendet werden.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit
der Zeichnung. Darin zeigen in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 als erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
einen Spulenkörper mit drei Spulenkammern und
einer schematisch angedeuteten Verlegeeinrich
tung;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung
mit ebenfalls drei Spulenkammern;
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
mit voneinander trennbaren Spulenkammern;
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
mit Spulenkammern von unterschiedlicher Größe;
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
mit voneinander trennbaren Spulenkammern;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Ausführung gemäß Fig.
5;
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit zwei
Spulenkammern;
Fig. 8 eine Abzugsvorrichtung für die Ausführung
gemäß Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt durch die Darstellung gemäß Fig.
8 entlang der Linie I-I und
Fig. 10 eine Anordnung zur kontinuierlichen Entnahme
mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8;
Fig. 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 13 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
in der ein Spulenkörper 1 dargestellt ist, der drei
einzelne Spulenkammern 2, 3 und 4 aufweist. Jede Spulenkam
mer ist durch zwei Flansche, bei der Spulenkammer 4 sind
dies die Flansche 5 und 6, von der benachbarten Spulenkam
mer getrennt. Eine Verlegeeinrichtung 7 ist schematisch
angedeutet und besteht aus einer Welle 8, die sich beim
Aufwickeln gleichmäßig parallel zur Achse 9 des Spulenkör
pers bewegt und die Verlegerollen 10, 11, 12 trägt, über
die der einlaufende Draht dem Spulenkörper zugeführt wird.
Der Spulenkörper wird bei diesem Ausführungsbeispiel
während des Aufwickelns und auch später bei der Weiter
verarbeitung während des Abwickelns durch die motorisch
betriebene Spuleinrichtung, die hier nicht dargestellt ist,
gedreht.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Spulenkörpers, bei dem ein Zentralkörper 20 vor
gesehen ist, der eine konzentrisch zu seiner Achse 21
verlaufende Bohrung 22 aufweist, die die Achse der nicht
dargestellten Spuleinrichtung aufnimmt. Der Zentralkörper
20 ist an seinem einen Ende mit einem Flansch 23 ab
geschlossen. Auf den Zentralkörper lassen sich einzelne
Spulenabschnitte 24 aufschieben, die jeweils aus zwei
Flanschen 25, 26 bestehen, die durch einen rohrförmigen
Körper 27 miteinander verbunden sind.
Drei derartige Spulenabschnitte 24, 28 und 29 bilden drei
Spulenkammern zum Aufnehmen des angelieferten strangförmi
gen Gutes. An seinem, von dem Flansch 23 abgewandten Ende
weist der Zentralkörper 20 ein Gewinde 30 auf, auf das eine
Spannmutter 31 aufgeschraubt ist. Durch diese Spannmutter
werden die einzelnen Spulen auf dem Zentralkörper 20
gehalten.
Der Vorteil dieser Ausführungsform gegenüber der in Fig. 1
gezeigten Darstellung besteht darin, daß die einzelnen
Spulen vom Zentralkörper nach dem Aufwickelvorgang entnom
men werden können, und entweder einzeln oder in beliebiger
Anzahl von einer Spuleinrichtung aufgenommen werden können,
die zur Weiterverarbeitung der Drähte dient. Auf diese Art
und Weise ist es z.B. möglich, eine Vielzahl von Drähten
auf einen gemeinsamen Spulenkörper aufzuwickeln, die
nachfolgend einzeln weiterverwendet werden. Es soll darauf
hingewiesen werden, daß bei den dann vereinzelten Spulen
auch ein Überkopf-Abzug möglich ist.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
Spulenkörpers, bei dem jedoch im Gegensatz zur Ausführung
gemäß Fig. 2 kein Zentralkörper vorhanden ist. Der Spulen
körper 39 besteht hier aus den einzelnen Spulen 40, 41 und
42. Die Abmessungen der Spulen sind so gestaltet, daß die
einzelnen Spulen unmittelbar von der Welle einer nicht
dargestellten Spuleinrichtung aufgenommen werden können.
Die einzelnen Spulen haben z.B. zwei oder drei (es können
aber auch mehr sein) parallel zur Achse 43 verlaufende
Bohrungen 44, durch die Spannschrauben 45 und 46 geführt
sind. Die Spannschrauben weisen am einen Ende einen
Schraubenkopf 47 auf, am anderen Ende ist eine Mutter 48
vorgesehen. Selbstverständlich sind auch alternative
Ausführungen einer solchen Spanneinrichtung denkbar.
Diese Ausführungsform hat, wie die Ausführungsform gemäß
Fig. 2, den Vorteil, daß die Spulen nach dem Aufwickeln
voneinander getrennt werden können. Weiterhin ist es hier
möglich, durch Verwendung von unterschiedlich langen
Spanneinrichtungen eine unterschiedliche Anzahl von Spulen
zusammenzusetzen, wodurch eine flexible Anpassung des
Spulenkörpers an die jeweiligen Einsatzbedingungen möglich
ist.
Eine solche Anpassung ist auch bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 2 möglich, hier müssen dann jedoch unter
Umständen Zentralkörper unterschiedlicher Länge vorgehalten
werden.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung zeigt Fig.
4. Hier ist ein Spulenkörper 60 dargestellt, der aus drei
Spulenkammern 61, 62 und 63 besteht. Wie aus der Darstel
lung zu entnehmen ist, haben die einzelnen Spulenkammern
eine unterschiedliche Breite. Mit diesem Spulenkörper ist
es nun z.B. möglich, daß bei einer Achtzehn-Draht-Ziehan
lage auf die breite Spulenkammer 63 acht Drähte gleich
zeitig aufgewickelt werden, auf die zweite Spulenkammer 62
sechs Drähte und auf die dritte Spulenkammer 61 vier
Drähte. Durch das unterschiedliche Aufnahmevolumen der
einzelnen Spulenkammern, das jeweils an die einlaufende
Drahtmenge angepaßt ist, ist sichergestellt, daß alle drei
Spulenkammern gleichmäßig gefüllt werden.
Spulenkörper mit Spulenkammern unterschiedlichen Kammer
volumens können z.B integral aufgebaut werden, wie dies im
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 gezeigt ist. Besonders
vorteilhaft erweist sich hier jedoch ein Aufbau mit
auswechselbaren Spulenkammern, wie er in Fig. 2, Fig. 3 und
in der nachfolgenden Fig. 5 gezeigt ist. Durch die Verwen
dung von Spulenkammern, die erst zu einem Spulenkörper
zusammengesetzt werden, kann flexibel auf sich ändernde
Produktanforderungen reagiert werden. Sollen, z.B. bei der
erwähnten Achtzehn-Draht-Ziehmaschine, die Drähte in
unterschiedlichen Bündeln aufgewickelt werden, wird man
einen Spulenkörper aus Spulen mit unterschiedlichem
Kammervolumen zusammensetzen, wie dies in Fig. 4 darge
stellt ist, wobei man je nach konstruktiver Gestaltung das
Ausführungsbeispiel nach Fig. 2, Fig. 3 oder Fig. 5 wählen
kann.
Sollen in einem nachfolgenden Produktionsprozeß, dann z.B.
mit der gleichen Achtzehn-Draht-Ziehanlage, drei Drahtbün
del a jeweils sechs Drähten hergestellt werden, wird man
einen Spulenkörper zusammensetzen, der aus drei Spulen mit
gleichem Kammervolumen besteht. Auf diese Art und Weise
kann also für jede Aufteilung von Teilmengen einer Mehr
draht-Ziehanlage ein Spulenkörper mit dazu passenden
Kammervolumen-Aufteilungen zusammengestellt werden.
Fig. 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei
dem ebenfalls ein Spulenkörper verwendet wird, der aus
zusammengesetzten Spulen besteht. In diesem Fall werden
Einzelspulen 70, 71 verwendet, die einen Zentrieransatz 72
und eine entsprechend gestaltete Zentrierbohrung 73
aufweisen. Wie insbesondere in Fig. 6 zu erkennen ist,
weist jeder Spulenkörper drei Durchgangsbohrungen 75, 76,
77 auf, die parallel zur Achse 74 angeordnet sind. Die
Bohrungen 75, 76 und 77 sind jeweils um 120 Grad zueinander
versetzt.
Entsprechend weist jeder Spulenkörper drei Sacklöcher 78,
79, 80 auf, die mit einem Gewinde versehen sind. Die
Bohrungen 75, 76, 77 weisen eine Erweiterung 81, wie in
Fig. 5 zu sehen ist, auf, die einen Schraubenkopf 82 einer
Schraube 83 aufnehmen kann.
Die einzelnen Spulen werden beim Zusammensetzen so zueinan
der angeordnet, daß die Durchgangsbohrungen 75, 76 und 77
jeweils mit den Sacklöchern 78, 79, 80 fluchten. Dadurch
können aus einzelnen Spulen Spulenkörper beliebiger Länge
zusammengesetzt werden, ohne daß ein Zentralkörper oder
Spannelemente bestimmter Länge benötigt werden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Spulenkörpers zeigt die Fig. 7. Der Spulenkörper 90 weist
zwei Spulenkammern 91 und 92 auf, die nach außen hin durch
einen Endflansch 93, 94 und innen durch einen Mittelflansch
95 begrenzt werden. Da es sich hier um zwei Spulenkammern
handelt, kann man auch von einer Doppelkammerspule spre
chen. Der mittlere Flansch 95 kann den gleichen, oder wie
in Fig. 7 gezeigt, auch einen wesentlich größeren Durchmes
ser als die Endflansche 93 und 94 aufweisen.
Fig. 8 zeigt, wie eine derartige Doppelkammerspule in einer
Abzugseinrichtung gehalten werden kann. Die Abzugsvorrich
tung besteht aus einem verschiebbaren Wagen 100, der vier
Räder 101 aufweist, und mit einem Tragkörper 102 versehen
ist. Der Tragkörper 102 hat im gezeigten Beispiel, wie
insbesondere in Fig. 9 zu erkennen ist, eine Breite, die
etwas größer ist als der Durchmesser des Flansches 95.
Der Tragkörper 102 weist an der kreisbogenförmigen Ober
seite 103 eine nutartige Ausnehmung 104 auf. Die Breite
dieser Nut ist geringfügig größer als die Breite des
Flansches 95, die Tiefe der Nut ist etwas kleiner als die
Differenz der Radien des Flansches 95 und des Flansches 94.
Die nutartige Ausnehmung 104 nimmt, wie in Fig. 8 zu sehen
ist, den Flansch 95 auf, so daß die Doppelkammerspule 90
fest auf dem Wagen 100 angeordnet ist.
In dieser Position kann nun der auf der Doppelkammerspule
befindliche Draht über Kopf abgezogen werden. Dabei kann
der Überkopf-Abzug gleichzeitig erfolgen, d.h. es kann von
beiden Spulenkammern gleichzeitig der Draht oder das
Drahtbündel entnommen werden. Es ist aber auch möglich, die
Drähte hintereinander zu entnehmen.
Fig. 10 zeigt die Drahtzufuhr mit einer Doppelkammerspule
gemäß den Fig. 8 und 9 zu zwei Verlitzmaschinen VM1 und
VM2. Auf jeder Spulenkammer 91, 92 befinden sich sieben
gemeinsam aufgewickelte Drähte, d.h. jeweils ein Drahtbün
del 110, 111. Der Abzug erfolgt über Kopf, bei stillstehender
Spule, über die Endflanschen 93, 94 und die Ösen 112, 113.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Spulen
körpers zeigt die Fig. 11. Diese Ausführungsform kann z.B.
dann verwendet werden, wenn in einer Drahtzieh-Vorrichtung
aus Drähten mit gleichem Einlaufdurchmesser Drähte mit
unterschiedlichem Auslaufdurchmesser, d.h. also Drähte, die
von verschiedenen Ziehscheiben und der Ziehmaschine kommen,
hergestellt werden. In diesem Fall haben die pro Zeit
einheit die Maschine verlassenden Drähte zwar das gleiche
Volumen, die Geschwindigkeit, mit der sie die Maschine
verlassen, ist jedoch unterschiedlich, d.h. der dünnere
Draht muß schneller aufgewickelt werden als der dickere
Draht. Dieses ist bei einem Spulenkörper möglich, wie er in
Fig. 11 gezeigt ist. Bei diesem Spulenkörper 140 weist die
erste Spulenkammer 141 einen Wickelzylinder 142 auf, der
einen größeren Durchmesser hat als der Wickelzylinder 143
der Spulenkammer 144. Da beide Spulenkammern in der
Spuleinrichtung mit gleicher Drehgeschwindigkeit rotieren,
ist die Umfangsgeschwindigkeit des Wickelzylinders 142
wesentlich größer als die Umfangsgeschwindigkeit des
Wickelzylinders 143. Auf diese Art und Weise können also
Drähte, die mit unterschiedlicher Geschwindigkeit aus der
Ziehanlage kommen, trotzdem unter Verwendung eines Spulen
körpers gemäß der vorliegenden Erfindung aufgewickelt
werden.
Die Möglichkeit, unterschiedliche Geschwindigkeiten
auszugleichen, ergibt sich auch durch die Gestaltung gemäß
Fig. 12. Bei dieser Ausführungsform wird ein Zentralkörper
160 verwendet, wie er in ähnlicher Weise auch im Spulen
körper gemäß der Fig. 2 verwendet wird. Zwischen dem
Zentralkörper 160 und der Spule 162 befinden sich jedoch
Kupplungselemente 165, 166, die die Drehbewegung vom
Zentralkörper 160 auf die Spulen 161, 162 übertragen. Die
Kupplungselemente 165, 166 sind so ausgelegt, daß sie bei
einem bestimmten Drehmoment durchrutschen. Die Spulen 161
und 162 sind weiterhin so voneinander getrennt, daß sie
unterschiedliche Drehgeschwindigkeiten annehmen können.
Dies kann z.B. durch Zwischenschaltung eines entsprechenden
Lagerringes 167 geschehen, selbstverständlich sind hier
jedoch viele alternative Ausführungsformen denkbar.
Durch diese Gestaltung können sich die beiden Spulen 161
und 162 mit unterschiedlichen Drehgeschwindigkeiten in
bezug zum Zentralkörper 160 drehen. Dies bedeutet, daß z.B.
beim Aufwickeln von Drähten mit unterschiedlichem Durchmes
ser eine Anpassung der Spulendrehgeschwindigkeit an die
jeweilige Einlaufgeschwindigkeit des Drahtes erfolgt. Wenn
der Draht langsamer in die Wickeleinrichtung einläuft, als
dies der jeweiligen Umfangsgeschwindigkeit der Spule in der
jeweiligen Lage entspricht, rutscht die Spule durch den
sich dann erhöhten Drahtzug durch, so daß wieder die
richtigen Geschwindigkeitsverhältnisse hergestellt werden.
Es entsteht also bei Bedarf ein Schlupf zwischen der Spule
und dem Zentralkörper, der Geschwindigkeitsunterschiede
ausgleichen kann.
Fig. 13 zeigt eine weitere Ausführungsform und Anwen
dungsmöglichkeit einer Doppelkammerspule wie sie in bezug
auf die Fig. 8 bis 10 beschrieben wurde. Bei dieser
Ausführungsform weist die Doppelkammerspule 170 eine
kleinere Spulenkammer 171 und eine größere Spulenkammer 172
auf. Die größere Spulenkammer 172 ist so bemessen, daß sie
ein Drahtbündel mit sechs gemeinsam aufgewickelten Ein
zeldrähten aufweist. Die kleinere Spulenkammer ist so
bemessen, daß sie einen Einzeldraht aufnimmt.
Der Abzug erfolgt bei stillstehender, am Mittelflansch 173
gehaltener Spule, wobei das Drahtbündel 180 direkt über den
Endflansch 174, der Einzeldraht 181 jedoch über den
Endflansch 175 und durch die Längsbohrung 176 abgezogen
wird. Durch diese Maßnahme können das Drahtbündel 180 und
der Einzeldraht 181 direkt einer Verlitzmaschine zugeführt
werden. Dabei bildet der Einzeldraht die Seele der Litze.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß damit auf
einfacher Weise die unterschiedlichen Drahtlängen beim
Verlitzen ausgeglichen werden können. Die Länge des
Einzeldrahtes muß nämlich kürzer sein, als die Länge der
um den Einzeldraht verlaufenden Drähte des Drahtbündels.
Bisher wurden entweder alle Drähte von Einzelspulen
zugeführt oder sie wurden, wenn sie gemeinsam auf einer
Spule aufgewickelt waren, in gleicher Länge zugeführt und
die Außendrähte der Litze gereckt, um sie auf die notwendig
Länge zu bringen. Dadurch wird aber die Festigkeit der
Drähte und damit der Litze insgesamt beeinträchtigt, was
durch die vorstehend beschriebene Anordnung verhindert
wird.
Obwohl die Ausführungsbeispiele alle in bezug auf die
Verarbeitung von Draht und Drahtbündeln erläutert wurden,
ist es selbstverständlich, daß diese Ausführungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen
Vorrichtung nicht nur für Drähte, sondern auch für Litzen
(isoliert und nicht isoliert), Glasfasern und dergleichen
geeignet sind.
Claims (23)
1. Verfahren zum Aufwickeln oder Abwickeln von Draht,
Drahtbündeln, Litzen mit und ohne Isolierung, Glas
fasern und dergleichen auf einen oder von einem
Spulenkörper,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spulenkörper mindestens zwei Spulenkammern
aufweist, die jeweils eine Teilmenge des auf- oder
abzuwickelnden strangförmigen Gutes aufnehmen.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Spulenkammer jeweils eine Einheit des auf- oder
abzuwickelnden Gutes, also z.B. einen einzelnen Draht,
aufnimmt.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Spulenkammern mehr als eine Einheit
des auf- oder abzuwickelnden Gutes, also z.B. zwei oder
mehr Drähte, aufnimmt.
4. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß das Auf- bzw. Abwickeln
des strangförmigen Gutes in den einzelnen Spulenkammern
im wesentlichen parallel erfolgt, d.h. daß das Wickel
gut gleichzeitig allen Spulenkammern zugeführt wird,
bzw. allen Spulenkammern entnommen wird.
5. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Aufwickeln des strangförmigen Gutes jeder
Spulenkammer eine Verlegerolle oder dergleichen
zugeordnet ist.
6. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß das Auf- bzw. Abwickeln
des strangförmigen Gutes in den einzelnen Spulenkammern
seriell erfolgt, d.h., daß das Wickelgut nacheinander
den einzelnen Spulenkammern zugeführt wird, bzw.
nacheinander allen Spulenkammern entnommen wird.
7. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils das Ende und der Anfang des Wickelgutes in
benachbarten Spulenkammern miteinander verbunden sind.
8. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aufwickeln und/oder das
Abwickeln mit rotierendem Spulenkörper erfolgt.
9. Verfahren gemäß Anspruche 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Spulenkammern mit unterschiedlichen
Drehzahlen umlaufen können.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die unterschiedlichen Drehzahlen durch eine
drehmomentabhängige Lagerung der Spulenkammern erreicht
werden.
11. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aufwickeln mittels
einer Flyer-Einrichtung bei stillstehendem Spulenkörper
erfolgt.
12. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abwickeln, vorzugsweise
durch Über-Kopf-Abzug, bei stillstehendem Spulenkörper
erfolgt.
13. Spulenkörper zum Aufwickeln oder Abwickeln von Draht,
Drahtbündeln, Litzen mit und ohne Isolierung, Glas
fasern und dergleichen, und insbesondere zur Durch
führung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Spulenkörper mindestens zwei Spulen
kammern aufweist.
14. Spulenkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spulenkörper drei oder mehr Spulenkammern
aufweist.
15. Spulenkörper nach einem der Ansprüche 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkörper einen im
wesentlichen zylindrischen, hohlen oder massiven
Zentralkörper aufweist, auf dem konzentrisch scheiben
förmige Flansche (5, 6) angeordnet sind, die die jewei
ligen Spulenkammern (2, 3, 4) begrenzen.
16. Spulenkörper gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die einzelnen Spulenkammern als Ein
zelspulen ausgebildet sind, die lösbar miteinander
verbunden sind.
17. Spulenkörper gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Zentralkörper (20) vorgesehen ist, auf den
Spulenkammern, die aus Flanschen (25, 26) und einem
diese verbindenden rohrförmigen Körper (27) bestehen,
aufgeschoben sind.
18. Spulenkörper gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß er aus fluchtend zueinander angeordneten Ein
zelspulen (40, 41, 42), die lösbar miteinander verbunden
sind, zusammengesetzt ist.
19. Spulenkörper gemäß mindestens einem der Ansprüche 16-18,
dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Spulen
kammern (61, 62, 63) des Spulenköpers bei gleichem
Flanschdurchmesser unterschiedliche Breiten aufweisen.
20. Spulenkörper gemäß Anspruch 13 oder einem der Ansprüche
15-18, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkörper
zwei Spulenkammern aufweist und daß der Flansch, der
zwischen diesen Spulenkammern angeordnet ist, einen
größeren Durchmesser aufweist, als die Flansche an den
Außenseiten der Spulenkammern.
21. Spulenkörper gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Tragkörper (102) vorgesehen ist, der den
Spulenkörper an dem mittleren Flansch abstützt.
22. Verwendung des Verfahrens gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1-12 und/oder der Vorrichtung nach
mindestens einem der Ansprüche 13-21 zur
Verarbeitung von strangförmigem Gut, das zumindest
teilweise aus Metall besteht.
23. Verwendung des Verfahrens gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1-12 und/oder der Vorrichtung gemäß
mindestens einem der Ansprüche 13-21 zum Aufwickeln
von aus einer Drahtziehmaschine auslaufendem Draht.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3922974A DE3922974A1 (de) | 1989-07-12 | 1989-07-12 | Verfahren und vorrichtung zum aufwickeln oder abwickeln von draht und dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
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DE3922974A DE3922974A1 (de) | 1989-07-12 | 1989-07-12 | Verfahren und vorrichtung zum aufwickeln oder abwickeln von draht und dergleichen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE3922974A1 true DE3922974A1 (de) | 1991-01-17 |
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ID=6384851
Family Applications (1)
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