DE3919007A1 - Thermodrucker - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Thermodrucker gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Thermodruckern mit einem zeilenbreiten
Thermodruckkopf ist das Druckwiderlager in der Regel
eine angetriebene Walze. Fig. 10 zeigt eine übliche
Ausführung im Querschnitt. Sie besteht aus einer Achse
56 mit Lagerzapfen 57 und einem die Achse 56 umgebenden
gummiartigen Belag 58. Bei einer Spannweite über die
Breite eines DIN-A4-Blattes muß die Achse 56 relativ
dick sein, um ein Durchbiegen zu verhindern, wenn die
Walze 55 in Pfeilrichtung A über die Lagerzapfen 57
gegen die in Zeilenform angeordneten Heizelemente 3 des
Thermodruckkopfes 1 gedrückt wird. Die Andruckkraft muß
relativ hoch sein, um Oberflächenunebenheiten der Walze
55, des Thermodruckkopfes 1 und des im Betriebszustand
zwischen den beiden befindlichen Aufzeichnungsträgers
bzw. des Thermofarbbandes auszugleichen. Dieses führt in
Verbindung mit dem relativ großen Krümmungsradius der
Walze 55 statt zu einer anzustrebenden linienförmigen
Berührung von der Querschnittbreite b1 der Heizelemente
3 zu einer Flächenberührung von der Querschnittsbreite
b2. Die Folge ist, daß der (hier nicht dargestellte)
Aufzeichnungsträger bzw. das zeilenbreite Thermofarbband
über die Breite b2 am Thermodruckkopf 1 anliegt. Die
breitflächige Berührung bewirkt, daß das Farbband
relativ spät vom Aufzeichnungsträger getrennt werden
kann. Zu diesem Zeitpunkt ist die Farbschicht schon
soweit abgekühlt und hat sich dadurch schon wieder so
verfestigt, daß die durch Wärmeeinwirkung mit dem
Aufzeichnungsträger verschmolzenen Farbschichtbereiche
sich nicht mehr glattkantig aus der verbleibenden
Farbschicht lösen. Außerdem wird die Andruckwalze unter
dem relativ hohen Anpreßdruck so stark verformt und
gewalkt, daß dies beim Mehrfarbendruck, bei dem der
Aufzeichnungsträger mehrfach hin- und herbewegt wird, zu
Verschiebungen zwischen den einzelnen Farbdrucken führt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen
Thermodrucker zu schaffen, der eine konturenscharfe
Aufzeichnung, auch bei mehrfarbigem Übereinanderdrucken,
gewährleistet.
Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Die Unteransprüche zeigen vorteilhafte
Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes auf.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß durch die Unterteilung des
Druckwiderlagers in heizelementbreite, gefederte
Abschnitte die Andruckkraft auf einen Bruchteil der
bisherigen Größe reduziert werden kann und daß der zu
beschriftende Aufzeichnungsträger bzw. das
Thermofarbband durch die sich im wesentlichen nicht
verformende, sehr kleine Anlagefläche der Abschnitte
über die Querschnittsbreite b1 der Heizelemente 3 an
letzteren anliegt. Hierdurch kann beim indirekten
Thermodruck das Farbband unmittelbar nach dem Druck vom
Aufzeichnungsträger gelöst werden, so daß sich die mit
dem Aufzeichnungsträger verschmolzenen, noch warmen
Farbschichtbereiche kantenscharf aus der verbleibenden
Farbschicht des Thermofarbbandes lösen. Außerdem wird
durch den geringen Anpreßdruck der Schlupf in den
Transportrollen so gering, daß der Aufzeichnungsträger
auch bei mehrfachem Durchlauf sich genau positionieren
läßt.
Anhand von sechs Ausführungsbeispielen wird die
Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen nachfolgend
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers gemäß der Erfindung in
Perspektive; schematische Darstellung.
Fig. 2 die Fig. 1 im Schnitt II-II in Teildarstellung.
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers gemäß der Erfindung in
Perspektive; schematische Darstellung.
Fig. 4 ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers gemäß der Erfindung in
Perspektive; schematische Darstellung.
Fig. 5 die Fig. 4 im Schnitt V-V in Teildarstellung.
Fig. 6 ein viertes Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers gemäß der Erfindung im
Querschnitt; schematische Darstellung.
Fig. 7 ein fünftes Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers gemäß der Erfindung im
Querschnitt; schematische Darstellung.
Fig. 8 ein sechstes Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers gemäß der Erfindung im Schnitt
I-I der Fig. 7 in schematischer Darstellung.
Fig. 9 den Thermodrucker gemäß Fig. 8 im Schnitt II-II
der Fig. 8 in schematischer Darstellung.
Fig. 10 eine Andruckwalze gemäß dem Stand der Technik
im Querschnitt in Anlage an einem
Thermodruckkopf.
Bei allen sechs Ausführungsbeispielen handelt es sich um
unmaßstäbliche, schematische Darstellungen, die nur das
Prinzip verkörpern sollen. In allen sechs Fällen ist ein
Thermodruckkopf 1 vorgesehen, bei dem die Heizelemente 3
auf einer zum Druckwiderlager weisenden Stirnseite des
zeilenbreiten Thermodruckkopfes 1 eng benachbart in
einer Reihe angeordnet sind. Ein derartiger
Thermodruckkopf ist durch die EP-A-00 85 177 bekannt.
Zwischen dem Thermodruckkopf 1 und einem zeilenbreiten
Druckwiderlager ist ein Aufzeichnungsträger 4 und ein
entsprechend breites Thermofarbband 6 angeordnet. Wird
ein wärmeempfindlicher Aufzeichnungsträger verwendet,
kann auf das Thermofarbband 6 verzichtet werden. Der
Vorschub des Aufzeichungsträgers 4 erfolgt im
wesentlichen durch Transportrollen 5. Synchron zum
Aufzeichnungsträger 4 wird auch das Farbband 6 in an
sich bekannter Weise durch nicht dargestellte Mittel
fortbewegt.
Fig. 1 und Fig. 2 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel
eines Thermodruckers, bei dem das Druckwiderlager eine
Zylinderfeder 11 ist. Die Drahtstärke der Feder 11 ist
vorzugsweise gleich dem Teilungsabstand der Heizelemente
3 des Thermodruckkopfes 1. Die notwendige Elastizität
der Zylinderfeder 11 ist gegeben, wenn ihr
Außendruckmesser etwa gleich der zwanzigfachen
Drahtstärke ist. Die Feder 11 ist in einem Käfigblech 13
genau über dem Thermodruckkopf 1 geführt. Ein Steg 14
greift längs durch die Feder 11. Er hält die Feder 11
beim Abheben vom Thermodruckkopf 1, z.B. wenn ein neues
Farbband oder ein neuer Aufzeichnugsträger eingelegt
wird. In Ausrichtung auf die Zeile der Heizelemente 3
ist oberhalb der Zylinderfeder 11 eine Andruckwalze 9
angeordnet, die in Schwinghebeln 7 drehbar gelagert ist.
Die Walze 9 hat einen elastischen Belag 10. Die
Schwinghebel 7 sind in Pfeilrichtung A gefedert und
drücken über die einzelnen Windungen 12 der Feder 11 den
Aufzeichnungsträger 4 bzw. das Farbband 6 gegen die
Heizelemente 3 des Thermodruckkopfes 1. Während eines
Druckvorganges wird die Andruckwalze 9 über einen aus
Schrittmotor und Riemen bestehenden Drehantrieb 8 so
angetrieben, daß die dadurch mit in Drehung versetzte
Zylinderfeder 11 eine der Vorschubbewegung des
Aufzeichnungsträgers 4 entsprechende
Umfangsgeschwindigkeit hat. Dadurch sind die
Transportrollen 5 entlastet und eine Versatzgefahr durch
Schlupf verringert.
Fig. 2 zeigt die Fig. 1 im Schnitt II-II in vergrößerter
Teildarstellung. Die Schnittdarstellung läßt gut
erkennen, wie die einzelnen Federwindungen 12
Unebenheiten 20 der Aufzeichnungsträgeroberfläche oder
andere Unebenheiten wie z.B. Staubpartikeln 21
individuell ausgleichen. Der geringe Radius der
Zylinderfeder 11 und die unelastische Oberfläche der
Federwindungen 12 bewirken, daß der Aufzeichnungsträger
4 bzw. das Thermofarbband 6 in einem im wesentlichen auf
die Breite der Heizelemente 3 beschränkten Bereich am
Thermodruckkopf 1 anliegt. Dadurch braucht die über den
elastischen Belag 10 der Andruckwalze 9 auf die
Windungen 12 der Zylinderfeder 11 einwirkende Kraft nur
noch ein Bruchteil der Kraft zu sein, die bei einer
Walze gemäß Fig. 8 erforderlich ist.
Fig. 3 zeigt als zweites Ausführungsbeispiel eine
Variante der Ausführung gemäß Fig. 1. Statt eines
Käfigblechs 13 wird die Zylinderfeder 11 hier zwischen
zwei Andruckwalzen 9 geführt, die ähnlich wie beim
Gegenstand der Fig. 1 in Schwinghebeln 15 so parallel
zueinander dreh- und antreibbar angeordnet sind, daß die
Zylinderfeder 11 die erforderliche Führung zwischen
ihnen hat. Um ein Herausfallen der Zylinderfeder 11 beim
Abheben vom Thermodruckkopf 1 zu verhindern, ist in
nicht dargestellter Weise durch das Innere der Feder 11
z.B. ein Faden geführt, dessen beide Enden an den
Schwinghebeln 15 befestigt sind.
Fig. 4 und Fig. 5 zeigen das dritte Ausführungsbeispiel
eines Thermodruckers, bei dem eine Scheibenwalze 16 in
gefederten Schwinghebeln 7 drehbar gelagert ist. Über
einen Drehantrieb 8 wird die Walze 16 so angetrieben,
daß ihre Umfangsgeschwindigkeit dem Vorschub des
Aufzeichnungsträgers 4 durch die Transportrollen 5
entspricht. Die Scheibenwalze 16 hat einen Aufbau, der
insbesondere aus der Fig. 5, als vergrößerte
Teildarstellung der Fig. 4 im Schnitt V-V, gut zu
erkennen ist. Eine Achse 17, die gleichzeitig die
Drehachse ist, hat einen elastischen Belag 18. Auf
diesem sind eng aneinander anliegend ringförmige
Scheiben 19 aufgereiht. Aus Übersichtlichkeitsgründen
sind in Fig. 5 die Schnittflächen der Scheiben 19 nicht
schraffiert. Die Scheiben 19 haben vorzugsweise eine
Dicke, die gleich dem Teilungsabstand der Heizelemente 3
ist. Sie sind vorzugsweise innen und außen
halbkreisförmig abgerundet. Die aneinanderliegenden
Flächen der Scheiben 19 sind gleitmittelbeschichtet. Die
Scheiben 19 geben aufgrund des elastischen Belages 18 in
radialer Richtung einzeln nach. Es wird dadurch der
gleiche Effekt erzielt wie mit der Zylinderfeder 11
gemäß Fig. 1. Unebenheiten 25 in der Oberfläche des
Aufzeichnungsträgers 4 und/oder z.B. durch Staubpartikeln
26 hervorgerufene Unebenheiten werden durch die einzeln
in radialer Richtung nachgebenden Scheiben 19
ausgeglichen. Auch in diesem Fall ist die in
Pfeilrichtung A über die Schwinghebel 7 auf die
Scheibenwalze 16 einwirkende Kraft nur noch ein
Bruchteil der Kraft, die bei einer Walze gemäß Fig. 6
erforderlich ist. Gegenüber den Ausführungen gemäß Fig.
1 und 3 benötigt das letztbeschriebene Druckwiderlager
keine gesonderten Andruckwalzen. Der Außendruckmesser
der Scheiben 19 ist gleich oder annähernd gleich dem
doppelten Durchmesser der Achse 17. Er wird daher in
jedem Fall größer sein als der der Zylinderfeder 11
gemäß Fig. 1. Entscheidend ist jedoch, daß die dort
genannten Eigenschaften auch bei dieser Ausführung voll
zur Auswirkung kommen.
Bei den drei nachfolgenden Ausführungsbeispielen ist das
jeweilige zeilenbreite Druckwiderlager statt einem
drehenden einem quer und senkrecht zur Bewegungsrichtung
des Aufzeichnungsträgers 4 schwingenden Antrieb
unterworfen.
Die Ausführungsbeispiele der Fig. 6 und Fig. 7 basieren
auf der Anordnung gemäß Fig. 1 im Schnitt VI-VI. Statt
der in Schwinghebeln 7 gelagerten Andruckwalze 9 mit
Antrieb 8 tritt bei der Ausführung gemäß Fig. 6 ein
zeilenbreites elektrodynamisches Magnetsystem 24 und bei
der Ausführung gemäß Fig. 7 ein zeilenbreiter
Ultraschallgeber 30.
Bei dem in Fig. 6 schematisch dargestellten vierten
Ausführungsbeispiel eines Thermodruckers wirkt das
Magnetsystem 24 über eine elastische Zwischenlage 23 auf
die Zylinderfeder 11 in ihrer gesamten Länge ein. Das
Magnetsystem 24 hat ein Joch 25 als magnetischen
Rückschluß für zwei sich gegenüberstehende
flächenpolarisierte Dauermagnete 26, zwischen denen ein
Schwinganker 27 aus einem elektrisch leitenden Material
geführt ist. Letzterer ist im Betriebszustand in
Längsrichtung von einem hochfrequenten Wechselstrom
durchflossen, der den Anker 27 im Feld der Dauermagnete
26 mit der Frequenz der angelegten Wechselspannung
schwingen läßt. Am Schwinganker 27 ist unten eine
Stoßschiene 28 aus einem harten Isolationsmaterial
befestigt. Diese wirkt über die elastische Zwischenlage
23 auf die Zylinderfeder 11 ein. Die Zwischenlage 23 hat
die gleiche Funktion wie der elastische Walzenbelag 10
der Ausführung gemäß Fig. 2. Eine von oben auf den
Schwinganker 27 einwirkende Feder 29 bestimmt durch ihre
Spannung den Druck, mit dem der Aufzeichnungsträger 4
bzw. das Thermofarbband 6 über die Windungen 12 der
Zylinderfeder 11 an den Heizelementen 3 des
Thermodruckkopfes 1 anliegt. Im Betriebszustand werden
die durch das Magnetsystem 24 erzeugten Schwingungen
über die elastische Zwischenlage 23 in gedämpfter Form
auf die Zylinderfeder 11 übertragen. Die Haftreibung
zwischen der in Schwingung versetzten Zylinderfeder 11
und dem Aufzeichnungsträger 4 verringert sich dabei
derart, daß durch die Restreibung ein
rasterliniengenauer Transport des Aufzeichnungsträgers 4
nicht beeinträchtigt wird.
Fig. 7 zeigt das fünfte Ausführungsbeispiel eines
Thermodruckers in schematischer Darstellung. Wie bereits
erwähnt, ist hier als Antrieb ein Ultraschallgeber 30
vorgesehen. Dieser besteht aus einem zeilenbreiten
Dickenschwinger 31, z.B. einem Piezokristall, einem
gleich breiten Massekörper 33 und einem ebenso breiten
Resonanzkörper 34. Letzterer drückt über eine elastische
Zwischenlage 23 auf die Zylinderfeder 11. Über nicht
dargestellte Einstellmittel wird der statische Druck auf
die Zylinderfeder 11 eingestellt. Im Betriebszustand
wird der Dickenschwinger 31 über Anschlußleitungen 32
durch eine hochfrequente Wechselspannung angeregt. Da
die Amplitude des Dickenschwingers 31 relativ gering
ist, erfolgt in an sich bekannter Weise eine Verstärkung
durch Erregen des Resonanzkörpers 34 mit der
Eigenfrequenz. Durch die hochfrequente Längenänderung
des so erregten Resonanzkörpers 34 wird die
Zylinderfeder 11 über die elastische Zwischenlage in
entsprechende Schwingung versetzt. Dadurch wird - wie zu
Fig. 6 beschrieben - die Haftreibung zwischen der
Zylinderfeder 11 und dem Aufzeichnungsträger 4 auf ein
zulässiges Maß reduziert.
Fig. 8 und Fig. 9 zeigen das sechste Ausführungsbeispiel
eines Thermodruckers. Im Gegensatz zu den vorher
beschriebenen Ausführungen besteht hier das zeilenbreite
Druckwiderlager gemäß Fig. 9 aus einer Vielzahl eng
aneinander anliegender Schieber 37. Letztere sind in
einem Träger 38 in Richtung auf den Thermodruckkopf 1
verschiebbar geführt. Die Schieber 37 bestehen aus einem
im wesentlichen unelastischen Material, z.B. aus Metall
oder Keramik. Die Dicke der Schieber 37 ist vorzugsweise
gleich dem Teilungsabstand der Heizelemente 3. Die
Führung 40 der Schieber 37 ist gemäß Fig. 8 so
ausgebildet, daß eine begrenzte Bewegung der Schieber 37
möglich ist, sie aber gegen ein Herausfallen gesichert
sind. Parallel zur Führung 40 hat der Träger 38 eine
Längsbohrung 39. Sie überschneidet sich mit der Führung
40. Die Breite der Überschneidung ist gleich der Breite
der Schieber 37. Die Bohrung 39 wird von einem Schlauch
41 ausgefüllt, der mit einer nicht komprimierbaren
Flüssigkeit 48, z.B. Bremsflüssigkeit, gefüllt ist. Bis
auf den Überschneidungsbereich mit der Führung 40 stützt
sich der Schlauch 41 an der Wand der Bohrung 39 ab. Die
rückwärtige Schmalseite der Schieber 37 ist an die
Wölbung des Schlauches 41 angepaßt. Im Betriebszustand,
d.h., wenn der Aufzeichnungsträger 4 durch die Schieber
37 gegen die Heizelemente 3 des Thermodruckers 1
gedrückt wird, liegen alle Schieber 37 entsprechend Fig.
8 spielfrei an der Außenseite des Schlauchs 41 an. Das
zum Thermodruckkopf 1 weisende Ende der Schieber 37 ist
keilförmig. Die Spitze des Keils hat einen Radius der im
Zentelmillimeter-Bereich liegt. Letzteres bewirkt, daß
die Anlage des Thermofarbbandes 6 bzw. eines
wärmeempfindlichen Aufzeichnungsträgers am
Thermodruckkopf 1 nur auf die Breite der Heizelemente 3
begrenzt ist. Die Keilform der Schieber 37 gestattet
außerdem, das Thermofarbband 6 und den
Aufzeichnungsträger 4 unmittelbar nach dem Druck zu
trennen, was - wie eingangs bereits angegeben - eine
kantenscharfe Aufzeichnung gewährleistet.
Der Träger 38 ist an zwei Winkelblechen 49 befestigt,
die um Drehpunkte 50 schwenkbar sind. Die Drehpunkte 50
liegen auf einer zum Thermodruckkopf 1 parallelen Achse.
Der Abstand s zwischen dieser Achse und der Senkrechten
über die Spitzen der Schieber 37 soll im Betriebszustand
gemäß Fig. 8 möglichst klein sein, damit der über die
Schieber 37 auf die Heizelemente 3 ausgeübte Druck
senkrecht erfolgt. Der Andruck rührt von Zugfedern 51
her, die am freien Ende der Hebel 49 angreifen, und über
den Träger 38 auf die Schieber 37 einwirken. Durch die
Unterteilung des Druckwiderlagers in eine Vielzahl von
Schiebern 37 (Fig. 9) werden Unebenheiten im
Aufzeichnungsträger 4 und/oder im Thermofarbband 6 oder
z.B. durch Staubpartikeln hervorgerufene Unebenheiten
individuell über den elastischen Schlauch 41
ausgeglichen.
Durch Schwenken der Hebel 49 in Pfeilrichtung C läßt
sich die Einheit 37 bis 48 vom Thermodruckkopf 1
abheben, so daß das Thermofarbband 6 und/oder der
Aufzeichnungsträger 4 frei bewegt werden kann. Durch
Aushängen der Federn 51 kann die Einheit 37 bis 49 auch
abgeklappt werden. In diesem Zustand ist der
Thermodruckkopf 1 frei zugänglich.
Wie aus der Schnittdarstellung Fig. 9 ersichtlich ist,
ist der Schlauch 41 an den Enden durch Klemmplatten 42
und 45 verschlossen, die ihrerseits mit dem Träger 38
verschraubt sind. Die Klemmplatte 42 ist mit einer
Membrane 43 versehen, die mit einem Ultraschallgeber 44
verbunden ist. Die Klemmplatte 45 hat zwei Öffnungen 46,
die durch Schraubverschlüsse 47 verschlossen sind. Die
Öffnungen 46 dienen zum Einfüllen der Flüssigkeit 48,
wobei eine der beiden Öffnungen 46 dazu dient, daß beim
Einfüllen die durch die Flüssigkeit 48 verdrängte Luft
entweichen kann. Die Flüssigkeit steht im Schlauch unter
atmosphärischem Druck. Bei luftfreiem Füllstand werden
die Öffnungen 46 durch die Schrauben 47 verschlossen.
Während einer Aufzeichnung ist der Ultraschallgeber 44
eingeschaltet. Seine Vibration wird über die Membrane 43
auf die Flüssigkeit 48 und über diese auf die einzelnen
Schieber 37 übertragen. Die hochfrequenten Schwingungen
bewirken, daß das Reibungsmoment zwischen den ortsfesten
Schiebern 37 und dem durch die Transportrollen 5
bewegten Aufzeichnungsträger 4 auf einen Bruchteil
verringert wird. Die Restreibung ist so gering, daß
eine hohe Positionswiederholgenauigkeit bei
Mehrfach-Wechsel-Transport des Aufzeichnungsträgers
gegeben ist.
Claims (12)
1. Thermodrucker mit einem zeilenbreiten
Thermodruckkopf, der in Längsrichtung eine Vielzahl eng
benachbarter Heizelemente hat, und einem zeilenbreiten
Druckwiderlager, wobei der Thermodruckkopf und das
Druckwiderlager federnd aneinander anliegen und zwischen
ihnen ein zeilenbreiter Aufzeichnungsträger alleine oder
zusammen mit einem Thermofarbband hindurchläuft,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorschub des Aufzeichnungsträgers (4) durch
separate Transportmittel (Transportrollen 5) erfolgt,
daß das Druckwiderlager quer zur Längsrichtung in
Abschnitte unterteilt ist, deren Dicke gleich oder
annähernd gleich dem Teilungsabstand der Heizelemente
(3) ist, daß die Abschnitte einzeln federnd gelagert
sind, daß das Material, aus dem die Abschnitte bestehen,
im wesentlichen unelastisch ist und daß die Abschnitte
einen gesonderten Antrieb zum Verringern der Reibung
gegenüber dem Aufzeichnungsträger (4) haben.
2. Thermodrucker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschnitte eng aneinander
anliegende Windungen (12) einer Zylinderfeder (11) sind,
deren Drahtdurchmesser im wesentlichen gleich dem
Teilungsabstand der Heizelemente (3) des
Thermodruckkopfes (1) ist und daß rotationssymmetrische
Andruckmittel (Andruckwalze 9) mit elastischer
Oberfläche vorgesehen sind, die die Zylinderfeder (11)
gegen die Heizelemente (3) des Thermodruckkopfes (1)
drücken und daß die Andruckmittel (Andruckwalze 9)
gesondert angetrieben sind (Antrieb 8).
3. Thermodrucker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschnitte eng aneinander
anliegende Windungen (12) einer Zylinderfeder (11) sind,
deren Drahtdurchmesser im wesentlichen gleich dem
Teilungsabstand der Heizelemente (3) des
Thermodruckkopfes (1) ist und daß auf die Zylinderfeder
(11) ein senkrecht zur Bewegungsrichtung des
Aufzeichnungsträgers (4) schwingender Antrieb einwirkt.
4. Thermodrucker nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zylinderfeder (11) einen
Außendurchmesser hat, der in der Größenordnung des
zwanzigfachen Drahtdurchmessers liegt.
5. Thermodrucker nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schwingungserzeuger ein
elektrodynamisches Magnetsystem (24) ist, das über eine
elastische Zwischenlage (23) auf die Zylinderfeder (11)
einwirkt.
6. Thermodrucker nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schwingungserzeuger ein
Ultraschallgeber (30) ist, der über eine elastische
Zwischenlage (23) auf die Zylinderfeder (11) einwirkt.
7. Thermodrucker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschnitte dünne ringförmige
Scheiben (19) sind, die aneinander anliegend auf einer
mit einem elastischen Belag (18) versehenen Achse (17)
befestigt sind und daß Andruckmittel (gefederte
Schwinghebel 7) vorgesehen sind, die auf die Enden der
Achse (17) einwirken, über die die Scheiben (19) gegen
die Heizelemente (3) des Thermodruckkopfes (1) gedrängt
werden, und daß die Achse (17) gesondert angetrieben ist
(Antrieb 8).
8. Thermodrucker nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Scheiben
(19) gleich oder annähernd gleich dem doppelten
Durchmesser der Achse (17) ist.
9. Thermodrucker nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens der innere Rand der
ringförmigen Scheiben (19) abgerundet ist.
10. Thermodrucker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschnitte eng aneinander
anliegende Schieber (37) sind, die in Richtung auf den
Thermodruckkopf (1) in einem federnd gelagerten Träger
(38) verschiebbar gelagert sind und daß die Schieber
(37) über die innere Stirnfläche direkt oder indirekt
mit einem Schwingungserzeuger (Ultraschallgeber 44) in
Verbindung stehen.
11. Thermodrucker nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das zum Thermodruckkopf (1) weisende
Ende der Schieber (37) keilförmig ausgebildet ist und
daß die Spitze des Keils einen Radius im
Zehntelmillimeter-Bereich hat.
12. Thermodrucker nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schieber (37) mit ihrer inneren
Stirnfläche im Betriebszustand spielfrei an einem mit
einer Flüssigkeit (48) gefüllten Schlauch (41) anliegen,
daß der Schlauch (41) sich bis auf den Anlagebereich der
Schieber (37) an der Wandung einer Längsbohrung (39) im
Träger (38) abstützt und daß der Schlauch (41) auf der
einen Seite durch eine Membrane (43) verschlossen ist,
die mit dem Schwingungserzeuger (Ultraschallgeber 44)
verbunden ist und auf der anderen Seite durch eine
Platte (45) verschlossen ist, die mindestens zwei
verschließbare (Schraubverschlüsse 47) Öffnungen (46)
hat.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893919007 DE3919007A1 (de) | 1989-06-10 | 1989-06-10 | Thermodrucker |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893919007 DE3919007A1 (de) | 1989-06-10 | 1989-06-10 | Thermodrucker |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3919007A1 true DE3919007A1 (de) | 1990-12-13 |
Family
ID=6382501
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19893919007 Withdrawn DE3919007A1 (de) | 1989-06-10 | 1989-06-10 | Thermodrucker |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3919007A1 (de) |
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---|---|---|---|---|
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-
1989
- 1989-06-10 DE DE19893919007 patent/DE3919007A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |