DE3916740C2 - Textilmaschine mit verstellbarer Glättwalzenanordnung - Google Patents
Textilmaschine mit verstellbarer GlättwalzenanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Textilmaschine, insbesondere
einen Zettler, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein derartiger Zettler bzw. eine solche Zettelmaschine ist in
der nicht vorveröffentlichten älteren DE 37 33 918 A1 be
schrieben, gemäß welcher die Glättwalzenanordnung zwei sepa
rate, kurze, axial verstellbare Glättwalzen umfaßt, die
sich, ausgehend von zwei seitlichen flanschartigen Kettbaum
scheiben bzw. Außenflanschen, in entgegengesetzte Richtungen
erstrecken und sich in einem mittleren Teil der Glättwalzen
anordnung mehr oder weniger weit überlappen.
Weiterhin ist aus der DE-AS 11 97 396 eine Glättwalzenanord
nung bekannt, die eine einzige geteilte Glättwalze umfaßt,
deren Teile zur Anpassung an die Wickellänge aufeinander zu
und voneinander weg bewegbar sind, wobei sich zwischen den
abgeschrägten Enden der Walzenteile ein mehr oder weniger
breiter Spalt ergibt, in dessen Bereich die Kettfäden nicht
kontinuierlich an den Kettbaum angepreßt werden.
Bei Zettlern bzw. Zettelmaschinen ist es ferner vielfach üb
lich, daß Zettelbäume unterschiedlicher Länge verwendet wer
den können, d. h. Zettelbäume mit in unterschiedlichem Abstand
voneinander angeordneten End-Flanschen.
Bei einige Zettlern ist zwischen den Flanschen eine Anpreß-
oder Glättwalze angeordnet, die sich um eine parallel zur
Achse des Zettelbaums verlaufende Achse dreht. Dabei drückt
die Glättwalze gegen die textilen Stränge bzw. die Kettfäden,
während diese auf den Zettelbaum aufgewickelt werden, und un
terstützt dadurch die Bildung eines Wickels gleichmäßiger
Dichte auf dem Zettelbaum bzw. dem Wickeldorn desselben.
Bei diesen vorbekannten Zettlern ist die Glättwalze drehbar
in einer wiegen- bzw. gabelförmigen Lagerung gelagert. Daher
ist es jedesmal, wenn ein Zettelbaum einer anderen Länge ver
wendet werden soll, erforderlich, auch die Glättwalze zu ent
fernen und eine längere oder kürzere Glättwalze zu installie
ren. Dies ist einerseits zeitraubend und setzt andererseits
voraus, daß mehrere Glättwalzen unterschiedlicher Länge zur
Verwendung in dem Zettler bereitgehalten werden.
Ausgehend vom Stande der Technik liegt der Erfindung die Auf
gabe zugrunde, eine verbesserte Textilmaschine anzugeben, bei
der die Notwendigkeit entfällt, die mindestens eine Anpreß
bzw. Glättwalze auszuwechseln, wenn die Länge des Baumes bzw.
des Wickeldorns geändert wird, und bei der ein kontinuierli
ches Anpressen aller Fäden der textilen Fadenschar gegen den Baum ge
währleistet ist.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Textilmaschine
gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Glättwalzenanord
nung parallel zur Drehachse des Baums verlaufende Glättwalzen
aufweist, von denen mindestens eine längs ihrer Achse ent
sprechend dem axialen Abstand zwischen den Flanschen an den
Enden des Wickeldorns verstellbar ist und ein längeres Teil
stück sowie ein in axialem Abstand davon angeordnetes, kürze
res Teilstück aufweist, daß die axial verstellbare Glättwalze
mittels zweier Lager gelagert ist, von denen das eine zwi
schen den einander benachbarten Enden des längeren und des
kürzeren Teilstücks angeordnet ist, um beide Teilstücke dreh
bar zu lagern, und von denen das zweite Lager, angrenzend an
das gegenüberliegende Ende des längeren Teilstücks angeordnet
ist, um dieses drehbar zu lagern, während das zweite Ende des
kürzeren Teilstücks als freies, nicht-gelagertes Ende ausge
bildet ist, daß die Lager bezüglich der Mantelflächen der
Glättwalzenteilstücke radial nach innen zurückgesetzt sind
und daß die Glättwalzen einander in allen eingestellten Posi
tionen derart überlappen, daß das Anpressen aller Fäden der
Fadenschar über die gesamte Länge des Wickeldorns gewährlei
stet ist.
Es ist ein besonderer Vorteil der Erfindung, daß minde
stens eine der Anpreß- bzw. Glättwalzen hinsichtlich ihrer
wirksamen Länge so verstellt werden kann, daß gewähr
leistet ist, daß jeder textile Faden auf dem Baum
unabhängig von der Länge desselben von einer Preß- bzw.
Glättwalze berührt wird.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung hat es sich
dabei als günstig erwiesen, wenn zwei Glättwalzen vor
gesehen sind, die derart verstellbar sind, daß sie sich
zur Anpassung an die jeweils wirksame Länge des Baums in
unterschiedlichem Male axial überlappen.
Ein wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Textilmaschine
besteht ferner darin, daß die Lager für die Teilstücke der
Glättwalzen so angeordnet werden können, daß eine stabile
Lagerung derselben gewährleistet ist, während gleichzeitig
das Heranführen der Glättwalzenenden in die unmittelbare
Nähe der Flansche ermöglicht wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden
nachstehend anhand von Zeichnungen noch näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer
Textilmaschine mit einer verbesserten
Glättwalzenanordnung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine vergrößerte Teildraufsicht auf die
Maschine gemäß Fig. 1, gesehen von der Linie
2-2 in dieser Figur;
Fig. 3 und Fig. 4 vergrößerte Teilquerschnitte längs der Linien
3-3 bzw. 4-4 in Fig. 2;
Fig. 5 einen Querschnitt längs der Linie 5-5 in
Fig. 3; und
Fig. 6 bis Fig. 8 schematische Darstellungen der Glättwalzen der
Glättwalzenanordnung einer erfindungsgemäßen
Textilmaschine für unterschiedliche Baumlängen
und - Fig. 8 - symmetrisch zur Mitte des Baums
bzw. des davon getragenen Wickeldorns.
Im einzelnen wird die Erfindung nachstehend an einer
Textilmaschine, insbesondere einem Zettler 10 erläutert,
der dazu dient, eine textile Fadenschar (textile Stränge) wie Kettfäden 11 oder
dergleichen von einem Vorrat, wie z. B. einem Aufsteck
gatter 12, abzuziehen und sie straff auf eine große Walze
bzw. einen Zettelbaum aufzuwickeln, der einen Bestandteil
der Zettelmaschine bzw. des Zettlers 10 bildet.
Wie in Fig. 1 schematisch gezeigt, ist der Zettelbaum 14
des Zettlers 10 derartig gelagert, daß er um eine horizon
tale Achse drehbar ist und wird in konventioneller Weise
mittels eines Antriebsmotors (nicht gezeigt) zu einer
Drehbewegung im Gegenuhrzeigersinn - in Fig. 1 - ange
trieben. Während der Drehung des Zettelbaums werden
mehrere Kettfäden 11 von dem Aufsteckgatter 12 oder
dergleichen abgezogen, wobei sie durch einen Kamm 15
gezogen und dann dicht auf den Zettelbaum 14 aufgewickelt
werden. Zwischen dem Aufsteckgatter 12 und dem Zettelbaum
14 sind eine angetriebene Lieferwalze 16 und zwei Andruck
walzen 17 vorgesehen, welche dazu dienen, die am Zettel
baum 14 in den Kettfäden 11 erzeugte Spannung von dem
Aufsteckgatter 12 fernzuhalten.
Der Zettelbaum 14 ist in Fig. 2 besonders deutlich
dargestellt und besitzt einen zentralen Dorn 20, auf den
die Kettfäden 11 aufgewickelt werden. An den Enden des
Dorns 20 sind Flansche 21, 22 vorgesehen, die radial nach
außen von dem Dorn abstehen und die aufgewickelten
Kettfäden 11 in axialer Richtung auf dem Dorn 20 sichern.
Lagerzapfen 23 geringeren Durchmessers stehen von den
Enden des Dorns 20 ab und tragen Riemenscheiben 24, 25,
die nach Art von Klemmhülsen auf die Lagerzapfen 23
aufgesetzt sind und in axialer Richtung von diesen
abgezogen werden können, um einen voll bewickelten
Zettelbaum 14 gegen einen leeren Zettelbaum 14
auszuwechseln. Dabei können an der erfindungsgemäßen
Zettelmaschine 10 Zettelbäume 14 unterschiedlicher Länge
angebracht werden, wobei die Länge der Zettelbäume 14
beispielsweise zwischen etwa 125 und 185 cm betragen kann.
Angrenzend an die Rückseite des Zettelbaums 14 ist eine
Glättwalzenanordnung vorgesehen, welche dazu dient, die
Kettfäden zu glätten, während diese auf den Zettelbaum
aufgewickelt werden. Die Glättwalzenanordnung wird von
einem rohrförmigen Querträger 26 - Fig. 2 bis 4 -
getragen, an dessen Enden Führungsbuchsen 27 vorgesehen
sind. Die Führungsbuchsen 27 sind gleitverschieblich auf
Gleitstangen 28 angeordnet, die am Rahmen des Zettlers 10
befestigt sind und im wesentlichen senkrecht zur Drehachse
des Zettelbaums 14 verlaufen. Am vorderen Ende jeder der
Gleitstangen 28 ist jeweils eine um eine horizontale Achse
drehbare Seilscheibe 29 vorgesehen. Jeder der Seilscheiben
29 ist jeweils eine Seilscheibe 30 zugeordnet, deren
Drehachse senkrecht verläuft und die im Bereich des
hinteren Endes der betreffenden Gleitstange 28 angeordnet
ist.
Über jedes Paar von Seilscheiben 29, 30 an jeder der
Gleitstangen 28 läuft ein flexibles Kabel 31, dessen eines
Ende an einem Bügel 32 befestigt ist, welcher an der
betreffenden Führungsbuchse 27 angebracht ist. Das andere
Ende jedes der Kabel 31 ist mit einer pneumatischen
Zylinderanordnung 35 verbunden, mit deren Hilfe eine
Zugkraft auf die Kabel 31 ausgeübt werden kann. Wie
speziell aus Fig. 2 deutlich wird, wirkt die
Zylinderanordnung 35 über die Kabel 31, die Bügel 32, die
Buchsen 27 und den Querträger 26 und drückt die Glätt
walzenanordnung in Richtung auf den Zettelbaum 14 - in
Fig. 2 nach unten -, um sie unter Druck an die Kettfäden
11 auf dem Dorn 20 anzulegen. Wenn der Durchmesser des
Wickels auf dem Dorn 20 zunimmt, weicht die Glättwalzen
anordnung aus, wobei sich ihre beiden Glättwalzen 38 und
39 bezüglich des Zettelbaums 14 radial nach außen bewegen.
Gemäß der Erfindung umfaßt die Glättwalzenanordnung zwei
parallel zueinander verlaufende Glättwalzen 38 und 39,
welche starr gehaltert sind und welche zur Anpassung an
Zettelbäume 14 unterschiedlicher Länge in ihrer wirksamen
Länge leicht so eingestellt werden können, daß sie in
allen Fällen unter Druck auf den Kettfäden 11 auf dem
Zettelbaum 14 anliegen. Aufgrund der Verwendung einstell
barer Glättwalzen 38 und 39 besteht kein Bedürfnis, bei
einer Änderung der Länge des Zettelbaums 14 eine andere
Glättwalze bzw. einen anderen Glättwalzensatz zu verwenden.
Beim Ausführungsbeispiel sind die Glättwalzen 38 und 39
senkrecht im Abstand voneinander an der Rückseite des
Zettelbaums 14 und tangential zu den Kettfäden 11 auf dem
Zettelbaum 14 angeordnet. Die Glättwalzen 38 und 39 werden
von kragarmförmigen, rohrförmigen Trägern 40 und 41
getragen - Fig. 3. Mit der Unterseite des Trägers 40 und
der Oberseite des Trägers 41 sind Platten 42 bzw. 43
verschweißt, die längs Platten 44 gleitverschieblich sind,
die mit der Oberseite bzw. der Unterseite eines
rohrförmigen Querträgers 45 verschweißt sind, wobei der
Querträger 45 mit dem Querträger 26 über Streben 46
verbunden ist, wie dies Fig. 2 zeigt. Gemäß Fig. 3 werden
die Platten 42 und 43 mit Hilfe von Keilen 47 geführt, die
nach dem Lösen von Klammern 48 eine longitudinale, gleit
verschiebliche Bewegung zwischen den Platten 44 einerseits
und den Platten 42, 43 andererseits in axialer Richtung
des Zettelbaums 14 gestatten. Wenn die Klammern 48 mit
Hilfe der zugehörigen Schrauben 49 angezogen werden, sind
die Platten 42 und 43 gegen eine Verschiebung bezüglich
der Platten 44 gesichert.
Wie Fig. 5 zeigt, umfalt die obere Glättwalze 38
erfindungsgemäß ein längeres, linkes Teilstück 50 und ein
kürzeres, rechtes Teilstück 51, während die untere Glätt
walze 29 ein kürzeres, linkes Teilstück 52 und ein
längeres, rechtes Teilstück 53 aufweist. Wie besonders aus
Fig. 5 deutlich wird, besitzt das linke Ende des längeren
Teilstücks 50 der oberen Glättwalze 38 einen Lagerzapfen
55 verringerten Durchmessers, welcher drehbar in einem
Kugellager 56 gelagert ist. Letzteres ist in einem
Lagergehäuse 57 gelagert, welches seinerseits von einem
Bügel 58 (Fig. 3) gehaltert wird, der an dem Träger 40
angeschweißt ist und kragarmförmig von diesem gehaltert
wird. Das rechte Ende des linken, längeren Teilstücks 50
der oberen Glättwalze 38 besitzt einen Lagerzapfen 59
verringerten Durchmessers, welcher gemäß Fig. 5 in einem
Kugellager 60 gelagert ist, welches in einem Gehäuse 61
angeordnet ist. Ein Bügel 62 (Fig. 4) ist mit Schrauben 63
an einem Befestigungsarm 64 befestigt und trägt das
Lagergehäuse 61, wobei der Befestigungsarm 64 an dem
rohrförmigen Träger 40 angeschweißt ist und kragarmförmig
von diesem absteht.
Die untere Glättwalze 39 ist im wesentlichen ebenso
ausgebildet wie die obere Glättwalze 38 und gegenüber
dieser lediglich um 180° verdreht. Die untere Glättwalze
39 besitzt somit ein kürzeres, linkes Teilstück 52 mit
einem freien, nicht-gelagerten linken Ende, welches
kragarmförmig von einem Lagerzapfen 70 am linken Ende des
längeren, rechten Teilstücks 53 der unteren Glättwalze 39
absteht. Eine Nabe 71 im Bereich des rechten Endes des
linken Teilstücks 52 ist an dem Lagerzapfen 70 mittels
einer Klemmplatte 72 befestigt.
Ein Kugellager 73 dient gemäß Fig. 5 der drehbaren
Lagerung des Lagerzapfens 70 des rechten, längeren
Teilstücks 53 und wird von einem Gehäuse 74 gehaltert,
welches an einem Bügel 75 befestigt ist (Fig. 3), welcher
seinerseits an einem Befestigungsarm 76 mittels Schrauben
77 befestigt ist. Der Befestigungsarm 76 ist mit der
Unterseite des rohrförmigen Trägers 41 verschweißt und
steht kragarmförmig nach vorn von diesem ab.
Das rechte Ende des rechten Teilstücks 53 der unteren
Glättwalze 39 besitzt einen Lagerzapfen 80, der drehbar in
einem von einem Gehäuse 82 aufgenommenen Lager 81 gelagert
ist. Das Lagergehäuse 82 wird von einem Bügel 83 getragen,
der mit dem unteren Träger 41 verschweißt ist.
Aus Fig. 5 wird deutlich, daß die Lagergehäuse 57, 59, 61
und 74 bezüglich der Mantelflächen der Teilstücke 50, 51,
52 und 53 der Glättwalzen 38, 39 radial nach innen
zurückgesetzt sind und folglich die Fähigkeit der
Glättwalzenteilstücke zum Anliegen an den Kettfäden 11 auf
dem Zettelbaum 14 nicht beeinträchtigen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung können die
Glättwalzen 38 und 39 so eingestellt werden, wie dies in
Fig. 5 und 6 gezeigt ist, wenn in dem Zettler 10 ein
Zettelbaum 14 minimaler Länge eingebaut ist. Wie aus Fig.
6 deutlich wird, überlappen sich dabei der linke
Lagerzapfen 55 des Teilstücks 50 der Glättwalze 38 und das
linke Teilstück 52 der unteren Glättwalze 39, wobei das
äußerste linke Ende des Zapfens 55 in derselben radialen
Ebene liegt wie das linke Ende des linken Teilstücks 52.
Außerdem überlappen sich der Lagerzapfen 80 des rechten
Teilstücks 53 der unteren Glättwalze 39 und das rechte
Teilstück 51 der oberen Glättwalze 38, wobei das äußerste
rechte Ende des Zapfens 80 in derselben radialen Ebene
liegt wie das äußerste rechte Ende des rechten Teilstücks
51.
Wenn die beiden Glättwalzen 38 und 39 die in Fig. 6
gezeigte Lage einnehmen, dann ist der Abstand A zwischen
dem äußersten linken Ende des linken Teilstücks 52 der
unteren Glättwalze 39 und dem äußersten rechten Ende des
rechten Teilstücks 51 der oberen Glättwalze 38 gerade ein
wenig größer als die Länge jeder einzelnen Glättwalze und
gerade ein wenig kleiner als der axiale Abstand zwischen
den Flanschen 22 des kürzesten, bei dem betrachteten
Zettler 10 verwendbaren Zettelbaums 14. Wie Fig. 6 ferner
zeigt, wird in diesem Fall jeder Kettfaden 11 auf der
Länge A von mindestens einer der Glättwalzen 38 und 39
gegen den Zettelbaum 14 gepreßt, wobei die meisten
Kettfäden jedoch von beiden Glättwalzen angepreßt werden.
Die einzigen Kettfäden 11, die nicht von beiden Walzen
angepreßt werden, sind diejenigen an den äußersten linken
und rechten Enden des Walzensatzes sowie diejenigen im
Bereich der Lücke 90 zwischen den Teilstücken 50 und 51
sowie im Bereich der Lücke 91 zwischen den Teilstücken 52
und 53. Die Lücken 90 und 91 sind dabei in axialer
Richtung gegeneinander versetzt und dienen der Aufnahme
der Lagergehäuse 61 bzw. 74.
Da am rechten Ende des rechten Teilstücks 51 der oberen
Glättwalze 38 und am linken Ende des linken Teilstücks 52
der unteren Glättwalze 39 keine Lager vorgesehen sind,
können die rechten und linken Enden der Glättwalzen 38
bzw. 39 auch diejenigen Kettfäden 11 erfassen, die sich in
unmittelbarer Nähe der Flansche 22 des Zettelbaums 14
befinden. Gleichzeitig wird jedoch das längere Teilstück
15 durch die Lager 56 und 60 an seinen beiden Enden stabil
gelagert, während das längere Teilstück 53 durch die Lager
73 und 81 an seinen beiden Enden ebenfalls stabil gelagert
wird. Außerdem werden die beiden kürzeren Teilstücke 51
und 52 an ihrem einen (inneren) Ende jeweils durch ein
Lager 60 bzw. 73 gelagert. Obwohl die gegenüberliegenden
Enden der kürzeren Teilstücke 51 und 52 nicht direkt
gelagert sind, ist dies wegen der verhältnismäßig geringen
Länge dieser Teilstücke 51 und 52 von vernachlässigbarem
Einfluß.
Mit der in Fig. 7 gezeigten Anordnung der Glättwalzen 38,
39 wird dann gearbeitet, wenn der Zettler 10 mit einem
Zettelbaum 14 mit der maximalen Länge B arbeitet, dessen
rechter Flansch 22 dieselbe Position einnimmt wie der
rechte Flansch des kürzeren Zettelbaums gemäß dem zuvor
betrachteten Fall. Um die in Fig. 7 gezeigte Anordnung zu
erreichen, werden die unteren Klammern 48 gelöst,
woraufhin die Platte 43 längs der Platte 44 nach links
verschoben wird, bis die Teilstücke 52 und 53 die in Fig.
7 gezeigte, gewünschte Position bezüglich der Teilstücke
50 und 51 der oberen Walze 38 einnehmen. Bei dieser
Einstellung überspannt das Teilstück 53 die Lücke 90
zwischen den Teilstücken 50 und 51, während das Teilstück
50 die Lücke 91 zwischen den Teilstücken 52 und 53
überspannt. Folglich wird jeder Kettfaden 11 von
mindestens einer Glättwalzenfläche angepreßt, während
andererseits die zuvor beschriebene, steife Lagerung der
Glättwalzen 38, 39 durch das Verstellen der unteren
Glättwalze 39 nicht beeinträchtigt wird.
Bei der vorausgehenden Erläuterung wurde davon ausge
gangen, daß der rechte Flansch 22 unabhängig von der Länge
des Zettelbaums 14 stets in dieselbe Position gebracht
wird. In diesem Fall besteht keine Notwendigkeit für eine
Einstellung der Position der oberen Glättwalze 38. Wenn
jedoch die Riemenscheiben 24, 25 in allen Fällen so
angebracht werden, daß der axiale Mittelpunkt des Zettel
baums 14 stets dieselbe Position einnimmt, dann kann auch
die obere Glättwalze 38 um dieselbe Strecke, jedoch in der
entgegengesetzten Richtung, verstellt werden wie die
untere Glättwalze 39. Das Ergebnis einer solchen
Verstellung ist in Fig. 8 gezeigt.
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß
erfindungsgemäß eine neue Zettelmaschine geschaffen wurde,
bei der die Glättwalzen 38 und 39 bequem verstellt werden
können, um eine Anpassung an Zettelbäume 14 unterschied
licher Länge zu erreichen. Erfindungsgemäß entfällt also
die Notwendigkeit, die Glättwalze jedesmal auszuwechseln,
wenn mit einem Zettelbaum einer anderen Länge gearbeitet
werden soll. Wegen der kürzeren und längeren
Glättwalzenabschnitte sind dabei die Glättwalzen stabil
gelagert, obwohl die äußeren Enden der kürzeren Teilstücke
nicht gelagert sind, um sie sehr dicht an die Flansche 22
des Zettelbaums 14 heranführen zu können.
Claims (4)
1. Textilmaschine, insbesondere Zettler, mit einem in
Lagereinrichtungen drehbar gelagerten Baum- zum Auf
wickeln einer Fadenschar, wobei der Baum einen Wickel
dorn und zwei im Abstand voneinander angeordnete,
von den Enden des Wickeldorns radial nach außen abste
hende Flansche aufweist, wobei die Lagereinrichtungen
zur Aufnahme von Bäumen unterschiedlicher Länge mit in
unterschiedlichem axialem Abstand angeordneten Flan
schen geeignet sind, mit einer Glättwalzenanordnung zum
Anpressen der aufgewickelten textilen Fadenschar gegen
den Wickeldorn und mit Halterungseinrichtungen zur ein
stellbaren Halterung der Glättwalzenanordnung, derart,
daß ihre Länge und Lage dem Abstand zwischen den Flan
schen und deren Position entspricht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Glättwalzenanordnung zwei parallel zur Drehachse des Baums (14) verlaufende Glättwalzen (38, 39) auf weist, von denen mindestens eine längs ihrer Achse ent sprechend dem axialen Abstand (A, B) zwischen den Flan schen (21, 22) an den Enden des Wickeldorns (20) ver stellbar ist und ein längeres Teilstück (50, 53) sowie ein in axialem Abstand (Lücke 90, 91) davon angeordne tes, kürzeres Teilstück (51, 52) aufweist,
daß die axial verstellbare Glättwalze (38, 39) mittels zweier Lager (56, 60, 73, 81) gelagert ist, von denen das eine (60, 73) zwischen den einander benachbarten En den des längeren und des kürzeren Teilstücks (50, 51, 52, 53) angeordnet ist, um beide Teilstücke drehbar zu lagern, und von denen das zweite Lager (56, 81) angren zend an das gegenüberliegende Ende des längeren Teil stücks (50, 53) angeordnet ist, um dieses drehbar zu la gern, während das zweite Ende des kürzeren Teilstücks (51, 52) als freies, nicht-gelagertes Ende ausgebildet ist,
daß die Lager (56, 60, 73, 81) bezüglich der Mantelflä chen der Glättwalzenteilstücke (50, 51, 52, 53) radial nach innen zurückgesetzt sind, und
daß die Glättwalzen (38, 39) einander in allen einge stellten Positionen derart überlappen, daß das Anpressen aller Fäden der Fadenschar (11) über die gesamte Länge des Wickeldorns (20) gewährleistet ist.
daß die Glättwalzenanordnung zwei parallel zur Drehachse des Baums (14) verlaufende Glättwalzen (38, 39) auf weist, von denen mindestens eine längs ihrer Achse ent sprechend dem axialen Abstand (A, B) zwischen den Flan schen (21, 22) an den Enden des Wickeldorns (20) ver stellbar ist und ein längeres Teilstück (50, 53) sowie ein in axialem Abstand (Lücke 90, 91) davon angeordne tes, kürzeres Teilstück (51, 52) aufweist,
daß die axial verstellbare Glättwalze (38, 39) mittels zweier Lager (56, 60, 73, 81) gelagert ist, von denen das eine (60, 73) zwischen den einander benachbarten En den des längeren und des kürzeren Teilstücks (50, 51, 52, 53) angeordnet ist, um beide Teilstücke drehbar zu lagern, und von denen das zweite Lager (56, 81) angren zend an das gegenüberliegende Ende des längeren Teil stücks (50, 53) angeordnet ist, um dieses drehbar zu la gern, während das zweite Ende des kürzeren Teilstücks (51, 52) als freies, nicht-gelagertes Ende ausgebildet ist,
daß die Lager (56, 60, 73, 81) bezüglich der Mantelflä chen der Glättwalzenteilstücke (50, 51, 52, 53) radial nach innen zurückgesetzt sind, und
daß die Glättwalzen (38, 39) einander in allen einge stellten Positionen derart überlappen, daß das Anpressen aller Fäden der Fadenschar (11) über die gesamte Länge des Wickeldorns (20) gewährleistet ist.
2. Textilmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß beide Glättwalzen (38, 39) unabhängig
voneinander in axialer Richtung verstellbar sind.
3. Textilmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß beide Glättwalzen (38, 39) jeweils aus
einem längeren und einem kürzeren Teilstück bestehen,
wobei das längere Teilstück (50, 53) jeweils an
beiden Enden mittels zugeordneter Lager (56, 60, 73,
81) gelagert ist.
4. Textilmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Lager (56, 60) der einen Glättwalze
(38) gegenüber den Lagern (73, 81) der anderen
Glättwalze in axialer Richtung versetzt sind.
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