DE3910438A1 - Verfahren und vorrichtung zur polymerisation eines koerpers aus dentalkunststoff - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur polymerisation eines koerpers aus dentalkunststoffInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Polymerisation eines Körpers aus
Dentalkunststoff durch Bestrahlung dieses Körpers mit Strahlung eines
selektiven Wellenlängenbereiches, insbesondere mit Strahlung im
Wellenlängenbereich von 350 nm bis 550 nm, die von mindestens einer
Strahlenquelle ausgesandt wird, wobei für einen gewünschten
Polymerisationsgrad des Dentalkunststoffes eine bestimmte Strahlungsmenge dem
Körper appliziert wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens mit einer Probenaufnahme für den zu
polymerisierenden Körper, einer oder mehreren der Probenaufnahme zugeordneten
Strahlenquellen, die Strahlung eines selektiven Wellenbereiches, insbesondere
im Wellenlängenbereich von 350 nm bis 550 nm, emittieren, und mit einer
elektrischen und/oder elektronischen Steuereinheit.
Ein solches Verfahren sowie eine entsprechende Vorrichtung sind in der
DE-OS 34 05 049 beschrieben. Aus dieser DE-OS ist ein Gerät zum Bestrahlen von
Zahnersatzteilen und Dentalwerkstoffen bekannt, bei dem im Bereich der
Probenaufnahme eine Lichtschranke angeordnet ist, die ein Zeitglied, das die
Stahlenquellen steuert, einschaltet, wenn ein Gegenstand in den Strahlengang
der Lichtschranke gebracht wird. Das Zeitglied hält die Lampe über eine
vorgegebene Mindestdauer eingeschaltet. Wird der auszuhärtende Gegenstand
während dieser Mindestdauer aus dem Bereich der Probenaufnahme entnommen, so
wird ein Signalgeber aktiviert, der bei Wiedereintritt des Gegenstandes in den
Behandlungsbereich wieder abgeschaltet wird; mit dem Abschalten des
Signalgebers werden die Lampen wieder eingeschaltet, so daß die Bestrahlung
des Gegenstandes fortgesetzt wird. Durch diese Maßnahmen soll die Gefahr einer
unzureichenden Aushärtung des zu bestrahlenden Zahnersatzteiles oder
Dentalwerkstoffes unterbunden werden.
Aus dem DE-GM 83 20 883 ist ein Polymerisationsgerät für die Dentaltechnik
bekannt, bei dem das zu polymerisierende Gut auf eine Probenaufnahme
aufgesetzt wird, die von mehreren Bestrahlungslampen umgeben ist. Auch bei
diesem Gerät kann eine erforderliche Bestrahlungszeit vorgegeben werden, nach
deren Ablauf das Gerät abschaltet.
Es hat sich gezeigt, daß eine reproduzierbare Bestrahlung gleicher
auszuhärtender Gegenstände durch Schwankungen in der Netzspannung, durch
Alterung der Lampen, durch Ausfälle einzelner oder mehrerer Lampen, durch
Verschieben der Lichtwellenlängen, durch Auswechseln defekter oder alter
Lampen, durch Verschmutzung der Lampen- und Reflektorflächen und/oder durch
Änderungen der Betriebstemperaturen im Bestrahlungsbereich nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens anzugeben, demgemäß bzw. mit
dem eine reproduzierbare Bestrahlung möglich ist, wobei die vorstehend
angegebenen Umstände, die zu einer Änderung der Bestrahlungsbedingungen
führen, berücksichtigt werden.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß mittels einer
Photozelle mit Beginn der Bestrahlung des Körpers ein prozentualer Anteil der
Strahlung des selektiven Wellenlängenbereiches jeder Strahlenquelle
integrierend erfaßt, ein elektrisches Signal gebildet und das elektrische
Signal während der Bestrahlung aufsummiert und nach Erreichen eines
vorgegebenen, dem gewünschten Polymerisationsgrad entsprechenden Wertes die
Bestrahlung unterbrochen wird.
Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Photozelle im Bereich der Strahlenquelle(n) derart angeordnet ist, daß ein
prozentualer Anteil der selektiven Strahlung jeder Strahlenquelle auf sie
auftrifft, daß die Photozelle in Bezug auf den Körper so positioniert ist, daß
aus dem Bereich des Körpers kein Strahlungsanteil auf die Photozelle fällt,
und daß die Steuereinheit eingangsseitig mit der Photozelle und ausgangsseitig
mit den Strahlenquellen verbunden ist.
Mit dem Verfahren wird die Strahlungsmenge jeder Strahlenquelle, zumindest in
einem prozentualen Anteil, ständig über eine Photozelle erfaßt und das dieser
Strahlungsmenge entsprechende Signal aufintegriert. Dies bedeutet, daß
beispielsweise mit einem Nachlassen der Strahlungsleistung einer Lampe das aus
der Strahlungsmenge abgeleitete Signal pro Zeiteinheit geringer wird und daß
daraus resultierend die Gesamtbestrahlungszeit verlängert werden muß. Die
Bestrahlungszeit wird jeweils in Abhängigkeit der von den Bestrahlungslampen
ausgehenden Strahlungsmenge festgelegt und der Bestrahlungsvorgang erst
unterbrochen bzw. beendet, wenn dem zu bestrahlenden Körper eine vorgegebene
Strahlungsmenge appliziert wurde. Mit diesem Verfahren ist eine
reproduzierbare Bestrahlung beispielsweise gleicher zu bestrahlender Körper
von Bestrahlung zu Bestrahlung möglich. Bei der Durchführung des Verfahrens
ist darauf zu achten, daß nur Strahlung, die von den Strahlenquellen ausgeht,
in einem prozentualen Anteil erfaßt wird, während die von dem zu bestrahlenden
Körper oder von irgendwelchen im Bereich des Körpers angeordneten Reflektoren
reflektierte Stahlung in diese Erfassung der Strahlungsmenge nicht eingeht, da
ansonsten ein falsches Bild der von den Strahlungsquellen abgegebenen
Strahlungsmenge entstehen würde.
In einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens wird aus dem aufsummierten
Wert der Strahlungsmenge, der dem gewünschten Polymerisationsgrad entspricht,
ein elektrisches Signal abgeleitet, das als Signal für die Unterbrechung der
Stromversorgung der Strahlenquelle oder der Strahlenquellen dient.
Da die Polymerisation von Dentalkunststoffen nur durch Strahlung eines
selektiven Wellenlängenbereiches bewirkt wird, der zwischen 350 nm und 550 nm
liegen muß, wird die auf die Photozelle auftreffende Strahlung derart
gefiltert, daß nur Strahlung dieses Wellenlängenbereiches von der Photozelle
wahrgenommen wird.
Für die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens wird die Photozelle so
positioniert, daß sie nur Strahlungsanteile der einzelnen Strahlenquellen,
allerdings jeder Strahlenquelle, erfassen kann. Strahlungsanteile, die als
reflektierende Strahlung aus dem Bereich des zu bestrahlenden Körpers
ausgehen, dürfen hierbei nicht auf die Photozelle auftreffen. Je nach
Anordnung der Strahlungsquellen ist in der Nähe der Photozelle eine
Sichtblende anzuordnen, die den Körper gegen die Photozelle abschirmt.
Es besteht die Möglichkeit, in einer Bestrahlungsanordnung, die mehrere
Strahlenquellen aufweist, jeder Strahlenquelle eine Photozelle zuzuordnen, die
jeweils die Strahlungsmenge dieser einzelnen Strahlenquellen erfassen. In
einer besonders einfachen Ausführungsform wird nur eine Photozelle vorgesehen,
die nach Möglichkeit im gleichen Abstand zu jeder Strahlenquelle zentral
angeordnet sein muß. Um einen prozentualen Strahlungsanteil jeder
Strahlenquelle auf die Photozelle zu werfen, wird der Photozelle, und zwar
zwischen der Photozelle und der Sichtblende, ein Reflektor zugeordnet, dessen
Reflexionsfläche der Photozelle zugewandt ist.
Weiterhin wird bzw. werden, um den zur Polymerisation erforderlichen
Wellenlängenbereich auszublenden, zwischen der Photozelle und der Sichtblende
ein oder mehrere für diesen Wellenlängenbereich durchlässige Filter
angeordnet. Um in einer einfachen Anordnung die Photozelle, die Sichtblende
und/oder den Reflektor einander zuzuordnen, wird die Photozelle am einen Ende
eines Strahlungsleitkörpers und die Sichtblende und/oder der Reflektor am
entgegengesetzten Ende dieses Strahlungsleitkörpers angeordnet. Bei diesem
Strahlungsleitkörper kann es sich beispielsweise um ein Lichtleitfaserbündel
handeln; bevorzugt wird jedoch ein Strahlungsleitkörper in Form eines
Vollzylinders oder Hohlzylinders eingesetzt. Sowohl Vollzylinder als auch
Hohlzylinder können aus glasigem Werkstoff, bevorzugt Quarzglas, bestehen. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, einen Hohlzylinder aus nicht transparentem
Werkstoff einzusetzen, der allerdings dann in Umfangsrichtung gesehen Fenster
oder Schlitze, die den einzelnen Strahlenquellen zugeordnet sind, aufweisen
muß, durch die die Strahlung in den Zylinder eintritt. Die Innenflächen des
Zylinders müssen verspiegelt sein, so daß die durch die Fenster oder Schlitze
eintretende Strahlung zu der Photozelle hin reflektiert wird. Bevorzugt wird
eine Anordnung der Bestrahlungsvorrichtung gewählt, in der die Photozelle
mittig über der Probenaufnahme angeordnet ist und die Strahlenquellen in
gleichem Abstand zu der zwischen der Mitte der Probenaufnahme und der
Photozelle gebildeten Achse positioniert sind.
Bevorzugt bildet die Reflexionsfläche des Reflektors einen Kegelmantel, wobei
die Spitze des Kegels zur Mitte der Photozelle ausgerichtet wird. In
Verbindung mit einem Strahlungsleitkörper in Form eines Vollzylinders wird
eine solche Reflexionsfläche durch eine kegelförmige Eindrehung in der einen
Stirnfläche des Zylinders, die mit reflektierendem Material beschichtet ist,
gebildet. In Verbindung mit einem Hohlzylinder als Strahlungsleitkörper wird
ein kegelförmiger Reflektor in das Ende des Hohlzylinders eingefügt. Die
Basisfläche eines solchen kegelförmigen Reflektors kann gleichzeitig derart
vergrößert werden, daß sie als Sichtblende zur Abschattung der Photozelle
gegenüber dem zu bestrahlenden Körper dient.
Die der Photozelle nachgeschaltete Steuereinheit, die das Bindeglied zwischen
der Photozelle und den Strahlenquellen bildet und mit der die zur Aushärtung
erforderliche Strahlungsmenge erfaßt und ausgewertet wird, weist einen
Verstärker auf, dessen Ausgang an dem Eingang eines
Spannungs-Frequenz-Umsetzers angeschlossen ist, der seinerseits einen
digitalen Istwert-Zähler ansteuert, wobei der Zähler mit einem digitalen
Sollwert-Speicher verbunden ist und ausgangsseitig mit den Strahlenquellen in
Verbindung steht. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Istwert-Zähler
über eine Start/Stop-Einheit mit der oder den Strahlenquelle(n) verbunden.
Die Strahlung wird mittels der Photozelle, durch die Filter gefiltert, in den
Spektralbereichen gemessen, die für die Aushärtung erforderlich sind. In der
Photozelle wird ein der Lichtmenge proportionales Signal erzeugt, das als
Spannungssignal in dem nachgeschalteten Verstärker verstärkt wird. In dem
folgenden Spannungs-Frequenz-Konverter wird diese Spannung in eine
intensitätsabhängige Frequenz umgeformt. Diese Frequenz kann beliebig in einen
weiterverarbeitbaren Wert geteilt werden, der dann mit einer Sollwertvorgabe
in einem digitalen Sollwertspeicher verglichen wird. Bei Erreichen dieses
Sollwertes wird die Energieversorgung der Strahlenquellen unterbrochen.
Weicht die Lichtmenge, die von der Photozelle erfaßt wird, positiv oder
negativ von dem vorgegebenen Sollwert ab, beispielsweise durch die Alterung
der Bestrahlungslampen, so werden die frequenzabhängigen Impulse pro
Zeiteinheit geringer, so daß die Bestrahlungszeit zum Erreichen der vorgebenen
Impulszahl verlängert wird. Das heißt beispielweise bei einer vorgegebenen
Normzeit von 400 sec. zur vollständigen Auspolymerisierung eines auszuhärtenden
Körpers, daß bei einer Verminderung der effektiven Intensität um z.B. 10%,
die Bestrahlungszeit um 10% verlängert wird; die Strahlungsmenge, die dem
Körper je Bestrahlungsvorgang appliziert wird, wird folglich immer auf einem
gleichen Wert gehalten.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsführungsbeispieles anhand der
Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen Vertikalschnitt entlang der Achse eines Bestrahlungsgerätes,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung der Lichtmengen-Erfassung des
Bestrahlungsgerätes nach den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 und Fig. 5 zwei verschiedene Ausführungsformen der in dem Bestrahlungsgerät nach
Fig. 1 und 2 einsetzbaren Photozellen-Anordnung im Schnitt.
Das Bestrahlungsgerät weist, wie die Fig. 1 und 2 zeigen, eine
Probenaufnahme 1 auf, die von mehreren, einzeln gesockelten Strahlenquellen
bzw. Bestrahlungslampen 2 umgeben sind. Die einzelnen Sockel 3 jeder
Bestrahlungslampe 2 sind auf einer Bodenplatte 4 des Gehäuses 5 befestigt,
wobei die Probenaufnahme 1 mit ihrer Auflagefläche 6 oberhalb der Sockel 3
ausgerichtet ist. Das Gehäuse 5 besteht aus zwei aufklappbaren Halbschalen.
Die Probenaufnahme 1 ist auswechselbar auf einem Zapfen 7 aufgesetzt, an dem
sie beispielsweise mittels einer Stellschraube 8 befestigt ist. Sie kann auch
als Drehteller ausgebildet sein. Oberhalb der Probenaufnahme 1 in Verlängerung
der Achse 9 des Zapfens 7, die durch die Mitte 10 der tellerförmigen
Probenaufnahme 1 führt, ist an der Decke 11 eine Photozelle 12 befestigt. Jede
der acht Bestrahlungslampen 2 weist einen gleichen Abstand von der Achse 9 und
damit einen gleichen Abstand von der Photozelle 12 auf, mit der ein
prozentualer Anteil der selektiven Strahlung jeder Strahlenquelle, die
Strahlung im Wellenlängenbereich von 350 nm und 550 nm abgeben, erfaßt wird.
Damit die Photozelle 12 nur Strahlung der Betrahlungslampen 2 erfaßt, die in
dem schematischen Beleuchtungsaufbau nach Fig. 3 beidseitig der
Probenaufnahme 1 angeordnet sind und ebenfalls entsprechend den
Bestrahlungslampen 2 nach den Fig. 1 und 2 mit der Bezugsziffer 2
bezeichnet sind, ist sie gegenüber der Probenaufnahme 1 durch eine
Sichtblende 13 abgeschirmt, wobei in der gezeigten Anordnung die
Sichtblende 13 als flaches Bauteil parallel zur Probenaufnahme 1 verläuft. Die
Photozelle 12 ist an dem einen Ende eines Strahlungsleitkörpers, in der
Ausführung nach Fig. 3 in Form eines Hohlzylinders 14 aus Quarzglas,
angeordnet, während die Sichtblende 13 am gegenüberliegenden, der
Probenaufnahme 1 zugewandten Ende befestigt ist. Hierzu ist an die
Sichtblende 13 ein Zylinderteil 15 angesetzt,
das in den Innenraum des Hohlzylinders 14 eingeschoben ist. Auf der Innenseite
der Sichtblende 13 bzw. auf dem Ende des Hohlzylinders 14 ist ein Reflektor 16
angeordnet, dessen Reflexionsfläche 17 einen Kegelmantel bildet, wobei die
Spitze dieses Kegelmantels mit der Achse 9 zusammenfällt. Durch diesen
Strahlungsleitkörper in Form des Hohlzylinders 14 in Verbindung mit dem
Reflektor 16 und der Sichtblende 13 wird auf die Photozelle nur Strahlung
geworfen, die von den Bestrahlungslampen 2 ausgehen, während die Photozelle 12
von Strahlung, die im Bereich der Probenaufnahme 1 bzw. des darauf aufgelegten
zu bestrahlenden Körpers 18 (siehe Fig. 2) zur Photozelle 12 hin reflektiert
wird, durch die Sichtblende 13 abgeschirmt wird.
Wie die Fig. 1 zeigt, ist der Reflektor 16 in einer Höhe oberhalb der
Probenaufnahme 1 angeordnet derart, daß er, von der Probenaufnahme 1 aus
gesehen, unterhalb der Enden der Bestrahlunglampen 2 liegt. Hierdurch ist
sichergestellt, daß der Reflektor 16 Strahlung jeder Bestrahlungslampe 2
erfaßt und diese Strahlung auf die Photozelle 12 reflektiert. Um die auf die
Photozelle 12 auftreffende Strahlung auf denjenigen Wellenlängenbereich zu
beschränken, der die Polymerisation des auszuhärtenden Körpers bewirkt, sind
ein oder mehrere Filter 19 unmittelbar vor der Photozelle 12, in der
Ausführungsform des Strahlungsleitkörpers nach Fig. 3 in den Hohlzylinder 14,
in den sich die Photozelle 12 geringfügig hineinerstreckt, eingesetzt.
Die Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch eine gegenüber der Fig. 3 abgewandelte
Ausführungsform eines Strahlungsleitkörpers, bei dem es sich in dieser
Ausführung um einen langgestreckten Vollzylinder 20 handelt, auf dessen einem
Ende die Filter 19 und die Photozelle 12 aufgesetzt sind, während das andere
Ende eine kegelförmige Eindrehung 21 aufweist, die mit reflektierendem
Material den Reflektor 16 bildend beschichtet ist.
Fig. 5 zeigt ebenso einen Vollzylinder 20 aus Quarzglas, der etwas kürzer
gewählt ist als der Vollzylinder 20 nach Fig. 4; in dieser Ausführung ist der
Reflektor 16 als gesondertes Bauteil an das Ende des Vollzylinders 20
angesetzt. In den Fig. 4 und 5 ist die Sichtblende 13, wie sie die Fig. 3
zeigt, nicht dargestellt.
Der Photozelle 12 ist eine Steuereinheit 22 nachgeordnet, die, wie Fig. 6
zeigt, einen Verstärker 23 aufweist, dessen Ausgang 24 mit einem
Spannungs-Frequenz-Umsetzer 25 verbunden ist. In dem Verstärker 23 wird das
Spannungssignal der Photozelle 12 verstärkt und in dem nachgeschalteten
Spannung-Frequenz-Umsetzer 25 in eine intensitätsabhängige Frequenz umgeformt.
Diese Frequenz wird, gegebenenfalls geteilt auf eine Impulslänge von etwa
1 Impuls/sec. einem digitalen Istwert-Zähler 26, der vor Bestrahlungsbeginn
über eine Set-Taste 27 auf Null gestellt wurde, erfaßt und mit einem
vorgebenen Sollwert in einem Sollwert-Speicher 28 verglichen. Sollwert und
Istwert werden über einen Anzeige-Decoder 29 in einer Istwert-Anzeige 30 und
einer Sollwert-Anzeige 31 ständig angezeigt. Nachdem die in dem
Sollwert-Speicher 28 vorgegebene Strahlungsmenge in Form der normierten
Impulse erreicht ist, wird von dem Istwert-Zähler 26 in Verbindung mit dem
Sollwert-Speicher 28 über die Steuerleitung 32 ein Steuerimpuls erzeugt und
einer Start/Stop-Einheit 33 zugeführt, die die Stromversorgung der
Bestrahlungslampen 2, gegebenenfalls über ein nicht darstelltes Relais,
unterbricht. Der Bestrahlungsvorgang kann über eine der Start/Stop-Einheit 33
zugeordnete Start-Taste 34 gestartet werden. Falls die Strahlungsintensität
der Bestrahlungslampen 2 und damit die über die Filter 19 gefilterte Strahlung
nachläßt, wird die in dem Spannungs-Frequenz-Umsetzer 25 erzeugte Frequenz
herabgesetzt, wodurch die Gesamtbestrahlungs- bzw. Polymerisationszeit bis zur
Erreichung des Sollwertes heraufgesetzt wird. Die Bestrahlungszeit wird von
Bestrahlungsvorgang zu Bestrahlungsvorgang in Abhängigkeit des vorgegebenen
Sollwertes korrigiert, so daß reproduzierbare Bestrahlungsvorgänge erhalten
werden. Die Güte der Bestrahlung und damit die Güte der Aushärtung ist
unabhängig von Schwankungen in der Netzspannung, von der Alterung der
Bestrahlungslampen 2, von einer Verschiebung der
Lichtwellenlängen durch Auswechseln von ausgefallenen oder überalterten
Bestrahlungslampen, von einer Verschmutzung der Bestrahlungslampen 2 oder der
ihnen zugeordneten Reflektorflächen. Es wird mit Sicherheit eine vollständige
Polymerisation des zu polymerisierenden Körpers gewährleistet.
Claims (19)
1. Verfahren zur Polymerisation eines Körpers aus Dentalkunststoff durch
Bestrahlung dieses Körpers mit Strahlung eines selektiven
Wellenlängenbereiches, insbesondere mit Strahlung im Wellenlängenbereich
von 350 nm bis 550 nm, die von mindestens einer Strahlenquelle ausgesandt
wird, wobei für einen gewünschten Polymerisationsgrad des
Dentalkunststoffes eine bestimmte Strahlungsmenge dem Körper appliziert
wird, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer Photozelle mit Beginn der
Bestrahlung des Körpers ein prozentualer Anteil der Strahlung des
selektiven Wellenlängenbereiches jeder Strahlenquelle integrierend erfaßt,
ein elektrisches Signal gebildet und das elektrische Signal während der
Bestrahlung aufsummiert und nach Erreichen eines vorgegebenen, dem
gewünschten Polymerisationsgrad entsprechenden Wertes die Bestrahlung
unterbrochen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach Erreichen des
vorgegebenen aufsummierten Wertes des elektrischen Signales die
Stromversorgung der Strahlenquelle unterbrochen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auf die
Photozelle auftreffende Strahlung gefiltert wird.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
3 mit einer Probenaufnahme für den zu polymerisierenden Körper, einer oder
mehreren der Probenaufnahme zugeordneten Strahlenquellen, die Strahlung
eines selektiven Wellenlängenbereiches, insbesondere im
Wellenlängenbereich von 350 nm bis 550 nm, emittieren, und mit einer
elektrischen und/oder elektronischen Steuereinheit, dadurch
gekennzeichnet, daß die Photozelle (12) im Bereich der
Strahlenquelle(n) (2) derart angeordnet ist, daß ein prozentualer Anteil
der selektiven Strahlung jeder Strahlenquelle (2) auf sie auftrifft, daß
die Photozelle (12) in Bezug auf den Körper (18) so positioniert ist, daß
aus dem Bereich des Körpers (18) kein Strahlungsanteil auf die
Photozelle (12) fällt, und daß die Steuereinheit (22) eingangsseitig mit
der Photozelle (12) und ausgangsseitig mit den Strahlenquellen (2)
verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
Photozelle (12) und dem Körper (18) in der Nähe der Photozelle (12) eine
Sichtblende (13) angeordnet ist, die den Körper (18) gegen die
Photozelle (12) abschirmt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
der Photozelle (12) und der Sichtblende (13) ein Reflektor (16) angeordnet
ist, dessen Reflexionsfläche (17) der Photozelle (12) zugewandt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Photozelle (12) und der Sichtblende (13) ein oder mehrere im
selektiven Wellenlängenbereich durchlässige Filter (19) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Photozelle (12) am einen Ende eines Strahlungsleitkörpers (14, 20) und
die Sichtblende (13) und/oder der Reflektor (16) am entgegengesetzten Ende
des Strahlungsleitkörpers (14, 20) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Strahlungsleitkörper ein Vollzylinder (20) aus glasigem Werkstoff ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Strahlungsleitkörper ein Hohlzylinder (14) ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hohlzylinder (14) aus glasigem Werkstoff besteht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Strahlungsleitkörper (14, 20) aus Quarzglas besteht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Photozelle (12) mittig ausgerichtet oberhalb der Probenaufnahme (1)
angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Strahlenquellen (2) gleichmäßig verteilt um die zwischen der Mitte (10)
der Probenaufnahme (1) und der Photozelle (12) gebildeten Achse (9)
angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Reflexionsfläche (17) des Reflektors (16) einen Kegelmantel bildet.
16. Vorrichtung nach Anspruch 9 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reflexionsfläche (17) durch eine kegelförmige Eindrehung (21) in der einen
Stirnfläche des Vollzylinders (20) gebildet ist, wobei die Flächen der
Eindrehung (21) mit reflektierendem Material beschichtet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reflexionsfläche (17) durch einen in das Ende des Hohlzylinders (14)
eingesetzten kegelförmigen Reflektor (18) gebildet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die der Photozelle (12) nachgeschaltete Steuereinheit (22) einen
Verstärker (23) aufweist, dessen Ausgang (24) an den Eingang eines
Spannungs-Frequenz-Umsetzers (25) angeschlossen ist, der einen digitalen
Istwert-Zähler (26) ansteuert, wobei der digitale Istwert-Zähler (26) mit
einem digitalen Sollwert-Speicher (28) verbunden ist und ausgangsseitig
mit der oder den Strahlenquelle(n) (2) in Verbindung steht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Istwert-Zähler (26) über eine Start/Stop-Einheit (33) mit der oder den
Strahlenquelle(n) (2) verbunden ist.
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Owner name: HERAEUS KULZER GMBH & CO. KG, 63450 HANAU, DE |
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