DE3908378C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65C—LABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Etikettierstation für
Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren längs einer
Bahn hintereinander angeordneten Stationen, und zwar einer
Leimwalze, einem Etikettenkasten und einem
Etikettenübertragungszylinder sowie mit mindestens einen
auf einem sich drehenden Träger auf einer drehbaren Antriebswelle gelagerten und bei
jeder Umdrehung des Trägers an den Stationen mit
unterschiedlicher Winkelgeschwindigkeit vorbeibewegten
Entnahmeelement für die Etiketten, das jeweils eine nach
außen gewölbte, sich an den Stationen abwälzende
Aufnahmefläche für das Etikett aufweist, wobei als Antrieb
für jedes Entnahmeelement ein Kurvengetriebe vorgesehen ist,
das aus einer für alle Entnahmeelemente gemeinsamen,
ortsfesten Doppelkurvenscheibe mit in zwei Ebenen
übereinander angeordneten einseitigen Außenkurven und aus
zwei Sätzen von je zwei Eingriffsgliedern besteht, die
zueinander winklig versetzt auf der Antriebswelle oder einer
mit ihr gekuppelten Lagerwelle mittels eines Trägerelementes
gelagert sind und durch Formschluß mit den beiden Kurven bei
Drehen des Trägers den Zwangslauf eines jeden
Entnahmeelementes über seine volle Umdrehung sichern, wobei
die Achsen sämtlicher Eingriffsglieder innerhalb der
Gangpolkurve des Kurvengetriebes liegen und mindestens ein
Eingriffsglied, insbesondere sämtliche Eingriffsglieder,
teilweise außerhalb der Gangpolkurve liegt bzw. liegen.
Um bei Etikettiermaschinen die Entnahmeelemente an den
verschiedenen Stationen auf ihren gesamten Umlauf
gleichsinnig mit unterschiedlicher Winkelgeschwindigkeit
drehen zu können, sind verschiedene kurvengesteuerte
Antriebe bekannt.
Bei einem ersten Antrieb (DE 24 36 003 C3) werden die
Entnahmeelemente jeweils von einem Paar Hebelarme
angetrieben, die jeweils mit einem Eingriffsglied in einer
geschlossenen Nutkurve geführt sind. Die sich teilweise
überschneidenden Nutkurven liegen zum Zwecke der eindeutigen
Führung der Hebelarme in verschiedenen Ebenen. Aufgrund der
Führung eines jeden Eingriffsgliedes an zwei Flanken der ihm
zugeordneten Nutkurve ist jedes Eingriffsglied eindeutig
geführt. Die Nutkurven sind so gestaltet, daß das eine
Eingriffsglied drehmomentwirksam ist, wenn sich das andere
Eingriffsglied in einer Totlage befindet. Ein solcher
Antrieb hat sich jedoch in der Praxis nicht durchsetzen
können.
Auch ein anderer Antrieb bei einer Etikettiermaschine der
eingangs genannten Art (DE 27 09 521 A1) hat sich in der
Praxis nicht durchsetzen können. Bei diesem Antrieb sind in
zwei übereinander angeordneten Ebenen zwei Kurvenscheiben
mit Außenkurven vorgesehen, denen jeweils ein Satz aus
jeweils zwei Eingriffsgliedern zugeordnet ist. Die vier
Eingriffsglieder sind auf dem Trägerelement um jeweils 90°
gegeneinander versetzt und mit gleichem radialem Abstand
(gleiche Hebelarmlänge) von der Lagerwelle
des Trägerelementes angeordnet. Ob besondere Vorkehrungen
für einen kompakten Aufbau des Antriebes mit einer möglichst
günstigen Belastung des Antriebes an den verschieden
gestalteten Stationen getroffen sind, läßt sich dem Stand
der Technik nicht entnehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Etikettierstation der eingangs genannten Art mit einem
einfach gestalteten, kompakten Antrieb zu schaffen, bei dem
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Winkelgeschwindigkeiten an den einzelnen Stationen die
Belastung des Antriebes möglichst günstig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
zumindest einige Eingriffsglieder gegeneinander um einen
Winkel α ungleich 90° versetzt sind und unterschiedlich
lange Hebelarme haben.
Bei dieser Lösung ist es für eine
günstige Verteilung der Belastung auf die einzelnen
Eingriffsglieder unter Berücksichtigung ihrer
unterschiedlich langen Hebelarme von Vorteil, wenn sich
folgende Eingriffsalternativen ergeben:
Entweder sind zwei Eingriffsglieder mit großen Hebelarmen oder zwei Eingriffsglieder mit kleinen Hebelarmen und ein Eingriffsglied mit großem Hebelarm im Eingriff mit den Kurven.
Entweder sind zwei Eingriffsglieder mit großen Hebelarmen oder zwei Eingriffsglieder mit kleinen Hebelarmen und ein Eingriffsglied mit großem Hebelarm im Eingriff mit den Kurven.
Unter Berücksichtigung der an den einzelnen Stationen
unterschiedlichen Anforderungen sollten die geometrischen
Verhältnisse für die Eingriffsglieder insbesondere so
gewählt werden, daß sich folgende Eingriffsalternativen
ergeben:
- a) An der Leimwalze sind zwei Eingriffsglieder mit keinem Hebelarm drehmomentübertragend und ein Eingriffsglied mit großem Hebelarm gegenhaltend wirksam.
- b) An dem Etikettenkasten ist ein Eingriffsglied mit großem Hebelarm drehmomentübertragend und ein Eingriffsglied mit großem Hebelarm gegenhaltend wirksam.
- c) An dem Etikettenübertragungszylinder ist ein Eingriffsglied mit großem Hebelarm drehmomentübertragend und zwei Eingriffsglieder mit kleinem Hebelarm gegenhaltend wirksam.
Durch diese Lösung ist gewährleistet, daß bei kompaktem
Aufbau der Etikettierstation das Entnahmeelement nicht nur
an jeder Stelle definiert geführt wird, sondern vor allem
die Belastung der am Antrieb beteiligten Elemente möglichst
günstig ist. Wenn nur ein Eingriffsglied drehmomentwirksam
ist, ist es das mit dem großen Hebelarm, während bei zwei
drehmomentwirksamen Eingriffsgliedern es die
Eingriffsglieder mit den kleinen Hebelarmen sind. So ist
von besonderem Vorteil, daß an der Leimwalze, wo infolge der
geforderten hohen Beschleunigung in der Eigenrotation der
Entnahmeelemente das größte Drehmoment aufgebracht werden
muß, zwei Eingriffsglieder mit kleinem Hebelarm
drehmomentwirksam sind.
Hinsichtlich einer Minimierung der wirksamen Kräfte ist
ferner von Vorteil, wenn das am Etikettenkasten
drehmomentwirksame Eingriffsglied mit großem Hebelarm der
der Antriebs- oder Lagerwelle näherliegenden Kurve
zugeordnet ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung sollte jeder Satz
Eingriffsglieder ein Eingriffsglied mit einem langen
Hebelarm und ein gegenüberliegendes Eingriffsglied mit einem
kurzen Hebelarm umfassen.
Weitere geometrische Besonderheiten der Erfindung bestehen
darin, daß der Laufkreisradius der Lagerwelle größer ist als
der Laufkreisradius der Antriebswelle des Entnahmeelementes
und daß die Achsen der Antriebsglieder innerhalb der
Gangpolbahn des Kurvengetriebes liegen.
Die mit der Erfindung erzielte Kompaktbauweise läßt sich bei
einem zwischen der Antriebswelle und der Lagerwelle
liegenden Zahnradübersetzungsverhältnis zusammen mit einem
robusten Aufbau des Antriebes nach einer Ausgestaltung der
Erfindung dadurch verwirklichen, daß zumindest ein
Eingriffsglied mit langem Hebelarm mit seiner Peripherie den
Teilkreis des auf der Lagerwelle angeordneten Zahnrades
tangiert oder überragt. Sofern, wie an sich bekannt, die
Eingriffsglieder aus auf Lagerzapfen gelagerten Rollen
bestehen, sollten die der Lager- beziehungsweise
Antriebswelle nächstgelegenen Lagerzapfen einstückig mit dem
Trägerelement verbunden sein, das auf einem radial
zurückversetzten Absatz das Zahnrad trägt. Selbst für die
Eingriffsglieder mit großem Hebelarm ergibt sich bei dieser
Ausgestaltung eine robuste Verbindung mit dem
Trägerelement.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Im einzelnen zeigt
Fig. 1 eine Etikettierstation in schematischer
Darstellung in Draufsicht,
Fig. 2 ein Kurvengetriebe der Etikettierstation
gemäß Fig. 1 im Axialschnitt nach der Linie
I-I der Fig. 1,
Fig. 3 die Etikettierstation gemäß Fig. 1 in
Draufsicht und reduzierter Darstellung mit
herausgehoben dargestellten Außenkurven,
Fig. 4 und Fig. 5 die Etikettierstation gemäß Fig. 1 im
Ausschnitt in zwei Abwälzphasen eines Entnahmeelementes
an einer Leimwalze in Draufsicht,
Fig. 6 und Fig. 7 die Etikettierstation gemäß Fig. 1 im
Ausschnitt in zwei Phasen des Abwälzvorganges eines
Entnahmeelementes an einem Etikettenkasten
und
Fig. 8 und Fig. 9 die Etikettiermaschine gemäß Fig. 1 im
Ausschnitt in zwei Phasen des Abwälzvorganges eines
Entnahmeelementes am Greiferzylinder.
Die in der Figur maßstäblich dargestellte Etikettierstation
besteht aus einem tellerförmigen Träger 1, auf dem unter
gleichen Winkeln vier Entnahmeelemente 2, 3, 4, 5 angeordnet
sind. Jedes Entnahmeelement 2, 3, 4, 5 weist eine zylindrisch
gekrümmte Aufnahmefläche 2′, 3′, 4′, 5′ für ein Etikett auf und
ist zwischen dieser und deren Krümmungsmittelpunkt mit einer
Antriebswelle 6, 7, 8, 9 im Träger 1 gelagert. Bei Drehung des
Trägers 1 in Richtung des Pfeils 10 drehen sich zwangsläufig
durch einen noch zu beschreibenden Antrieb die
Entnahmeelemente 2, 3, 4, 5 gleichsinnig in Richtung der Pfeile
11, 12, 13, 14, also gegensinnig zum Träger 1.
Bei dieser Drehung des Trägers 1 werden die Entnahmeelemente
2, 3, 4, 5 an verschiedenen Stationen, und zwar einer in
Richtung des Pfeils 10 rotierenden Leimwalze 15, einem
feststehenden Etikettenkasten 16 mit einem sich darin
befindlichen Stapel von Etiketten und einem in Richtung des
Pfeils 17 rotierenden Etikettenübertragungszylinder
(Greiferzylinder) 18 unter Ausführung einer Abwälzbewegung
an den einzelnen Stationen vorbeibewegt. Dabei wird zunächst
die Aufnahmefläche 2′, 3′, 4′, 5′ eines jeden Entnahmeelementes
2, 3, 4, 5 durch die Leimwalze 15 beleimt. Beim Abwälzen an dem
vorderen Etikett des im Etikettenkasten 16 befindlichen
Etikettenstapels wird das vordere Etikett infolge der
Haftwirkung des Leims an der Aufnahmefläche 2′, 3′, 4′, 5′ dem
Etikettenstapel entnommen und bei weiterer Drehung des
Trägers 1 dem Greiferzylinder 18 zugeführt, der es von der
Aufnahmefläche 2′, 3′, 4′, 5′ abnimmt und auf hier nicht
dargestellte, an ihm vorbeibewegte Gegenstände, wie
Flaschen, überträgt.
Damit an den verschieden gestalteten Stationen 15, 16, 17 die
Aufnahmefläche 2′, 3′, 4′, 5′ sich abwälzen kann, ist es
erforderlich, daß die Eigenrotation eines jeden
Entnahmeelementes 2, 3, 4, 5 in Richtung des Pfeils 11, 12, 13, 14
beschleunigt und verzögert wird. Für diesen Zweck ist jedes
Entnahmeelement 2, 3, 4, 5 über ein auf seiner Antriebswelle
6, 7, 8, 9 sitzendes Ritzel 19, 20, 21, 22 mit einem größeren
Zahnrad 23, 24, 25, 26 verbunden, das in Drehrichtung hinter
dem zugehörigen Entnahmeelement 2, 3, 4, 5 mittels einer in
Fig. 1 nicht dargestellten Lagerwelle im Träger 1 gelagert
ist.
Das größere Zahnrad 23, 24, 25, 26 ist Teil eines
Kurvengetriebes. Jedes dieser Kurvengetriebe hat den
gleichen Aufbau, so daß im folgenden die Beschreibung auf
das dem Entnahmeelement 2 zugeordnete, in Fig. 2 im Detail
dargestellte Kurvengetriebe beschränkt werden kann.
Auf dem unteren Ende der im Träger 1 gelagerten Lagerwelle
223 sitzt drehfest ein Trägerelement 224. Das Trägerelement
224 besteht aus einem äußeren Körper 24a und einem inneren
Körper 24b. Der äußere Körper 24a weist nach innen
gerichtete Klauen und der innere Körper 24b nach außen
gerichtete, zwischen den nach innen gerichteten Klauen
liegende Klauen auf. Zwischen den beiden Körpern und damit
auch zwischen den ineinandergreifenden Klauen ist eine
Einlage 24c aus gummielastischem Material angeordnet. Ein
derartiges Trägerelement ist Gegenstand der älteren
deutschen Patentanmeldung P 38 11 868.8-27.
Der äußere Körper 24a trägt auf einem radial
zurückversetzten oberen Absatz das größere Zahnrad 23, das
aus zwei zum Zwecke der Spielbeseitigung gegeneinander
verdrehbaren und am äußeren Körper 24a mittels nicht
dargestellter Schraubenbolzen feststellbaren Zahnrädern
23a, 23b besteht.
An der Unterseite des hier nicht zurückversetzten
Trägerelementes 224 sind zwei gegenüberliegende
Eingriffsglieder 226, 227 aus einem Lagerzapfen 26a, 27a und
einer darauf drehbar gelagerten Rolle 26b, 27b befestigt. Die
Lagerzapfen 26a, 27a sind mit dem nicht zurückversetzten
unteren Teil des Trägerelementes 224 einstückig verbunden.
Wie sich der Fig. 2, aber auch der Fig. 1 entnehmen läßt,
überragt die Rolle 26b mit ihrer äußeren Peripherie den
Teilkreis des Zahnrades 23. Bei dieser Geometrie wäre eine
robuste Ausführung in zweiteiliger Bauweise, bei der der
zugehörige Lagerzapfen 26a in einer Bohrung im Trägerelement
unterzubringen wäre, nicht zu erreichen.
Die Lagerzapfen 26a, 27a tragen an ihrer Unterseite ein
Brückenglied 30 in Form eines Ringes, an dessen unterer
Seite zwei gegenüberliegende und zu den Eingriffsgliedern
26, 27 versetzte Eingriffsglieder 228, 229, die ebenfalls aus
einem Lagerzapfen 28a und einer darauf angeordneten Rolle
28b bestehen, befestigt sind. Die Eingriffsglieder 226 bis 229
sind, wie Fig. 1 zeigt, um einen Winkel α gegeneinander
versetzt, der zwischen 70° und 110° liegt und ungleich 90°
ist. Darüber hinaus haben die Eingriffsglieder 226 bis 229 einen
unterschiedlichen radialen Abstand von der Achse der
Lagerwelle 223, greifen also mit unterschiedlicher
Hebelarmlänge an. In jeder Ebene ist ein Eingriffsglied mit
langem und ein Eingriffsglied mit kurzem Hebelarm
angeordnet. Den beiden Sätzen von Eingriffsgliedern 226 bis 229
ist eine Doppelkurvenscheibe 31 mit zwei äußeren Kurven
32, 33 zugeordnet. Diese Doppelkurvenscheibe 31 ist über eine
Trägerbrücke 34 mit dem Maschinengestell 35 der
Etikettierstation starr verbunden. Die Außenkurven 32, 33
haben die Grundform von an beiden Längsseiten eingebuchteten
Ovalen und sind zueinander kreuzweise angeordnet.
Wie in Fig. 1 dargestellt und in Fig. 2 strichpunktiert
angedeutet ist, liegen die Außenkurven 32, 33 in
Teilabschnitten im Bereich der Achse der Lagerwelle 25. Da
aber durch die Konstruktion mit dem zwischen den Außenkurven
32, 33 liegenden Brückenglied 30 ein wellenfreier Raum im
Bereich der Außenkurve 32 mitten zwischen den
Eingriffsgliedern 226, 227 geschaffen worden ist und im
Bereich der unteren Außenkurve 33 die Antriebs- oder
Lagerwelle 223 ohnehin nicht durchgezogen werden brauchte,
können die Außenkurven 32, 33 über ihre gesamte Länge optimal
gestaltet und der gesamte Antrieb mit geringem Aufwand an
Bauelementen kompakt gestaltet werden. An jeder Stelle der
Außenkurven 32, 33 sind mindestens ein Eingriffsglied
drehmomentübertragend wirksam und mindestens ein
Eingriffsglied abstützend wirksam, so daß sich immer eine
definierte Drehstellung für das Entnahmeelement 2 ergibt.
In Fig. 3 sind beispielhaft für ein Kurvengetriebe die
stationäre Rastpolkurve 36 und die dazugehörige bewegliche
Gangpolkurve 37 dargestellt. Rastpolkurve 36 und
Gangpolkurve 37 repräsentieren Kurven, die punktförmig
aufeinander abwälzen und dem gleichen Bewegungsgesetz folgen,
wie das mit den beiden Außenkurven 32, 33 und den
dazugehörigen Eingriffsgliedern 226 bis 229 verwirklichte
Kurvengetriebe. An dieser Darstellung ist zu erkennen, daß
die Achsen aller Eingriffsglieder 226 bis 229 innerhalb und ihre
Peripherie außerhalb der beweglichen Gangpolkurve 37 liegen.
Aus Fig. 3 ist ferner zu entnehmen, daß der Laufkreis RL der
Lagerwelle 223 innerhalb des Laufkreises RA der
Antriebswelle 6 des Entnahmeelementes liegt. Auch diese
Geometrie trägt zur kompakten Bauweise bei.
Die Fig. 4 und 5 zeigen den Eingriff der Eingriffsglieder
226 bis 229 an der Leimwalze. Zu Beginn des Abwälzvorganges sind
die beiden Eingriffsglieder 227, 228 drehmomentwirksam und
das Eingriffsglied 226 mit langem Hebelarm gegenhaltend
wirksam im Eingriff. In dieser für die Beleimung besonders
wichtigen Anfangsphase ergibt sich also durch den doppelten
Eingriff der beiden Eingriffsglieder 227, 228 mit kurzem
Hebelarm und dem gegenhaltenden Eingriffsglied 226 mit
langem Hebelarm eine optimale Führung. Im weiteren Verlauf
des Abwälzvorganges, wenn die Anforderungen an die Führung
des Entnahmeelementes nicht mehr so hoch sind, geht dann
allerdings der Eingriff eines Eingriffsgliedes 227 mit
kurzem Hebelarm verloren. Dieser Augenblick ist in Fig. 5
dargestellt.
Im Bereich des Etikettenkastens 16 sind gemäß Fig. 6 und 7
die beiden Eingriffsglieder 226, 229 mit großem Hebelarm im
Eingriff. Dabei ist von Beginn des Abwälzvorganges bis
mindestens zur Mitte das der Lagerwelle nächste
Eingriffsglied 226 drehmomentwirksam, während das
Eingriffsglied 229 gegenhaltend ist. Durch die Nähe des
Eingriffsgliedes 226 mit langem Hebelarm zur Lagerstelle
ergibt sich ebenfalls eine sehr exakte Führung.
Da von allen Stationen 15, 16, 17 am Greiferzylinder 18 die
Führung des Entnahmeelementes 2 am unkritischsten ist, ist
hier zu Beginn des Abwälzvorganges das Eingriffsglied 229
mit langem Hebelarm drehmomentwirksam, das von der
Lagerwelle 223 den größten Abstand hat. Diese im Vergleich
zu den drehmomentwirksamen Eingriffsgliedern an den anderen
Stationen nicht so optimale Führung reicht aber völlig aus.
Gegenhaltend wirken in diesem Fall die beiden
Eingriffsglieder 227, 228 mit kurzem Hebelarm.
Claims (8)
1. Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere
Flaschen, mit mehreren längs einer Bahn hintereinander
angeordneten Stationen, und zwar einer Leimwalze
(15), einem Etikettenkasten (16) und einem
Etikettenübertragungszylinder (18) sowie mit mindestens
einem auf einem sich drehenden Träger (1)
auf einer drehbaren Antriebswelle (6, 7, 8, 9)
gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers (1) an
den Stationen (15, 16, 18) mit unterschiedlicher
Winkelgeschwindigkeit vorbeibewegten Entnahmeelement
(2, 3, 4, 5) für die Etiketten, das jeweils eine nach außen
gewölbte, sich an den Stationen (15, 16, 18) abwälzende
Aufnahmefläche (2′, 3′, 4′, 5′) für das Etikett aufweist,
wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement (2, 3, 4, 5)
ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus einer für
alle Entnahmeelemente (2, 3, 4, 5) gemeinsamen, ortsfesten
Doppelkurvenscheibe (31) mit in zwei Ebenen übereinander
angeordneten einseitigen Außenkurven (32, 33) und aus zwei
Sätzen von je zwei Eingriffsgliedern (226, 227, 228, 229)
besteht, die zueinander winklig versetzt auf der
Antriebswelle (6, 7, 8, 9) oder einer mit ihr gekuppelten
Lagewelle (223) mittels eines Trägerelementes (224)
gelagert sind und durch Formschluß mit den beiden Kurven
(32, 33) bei Drehung des Trägers (1) den Zwangslauf eines
jeden Entnahmeelementes (2, 3, 4, 5) über seine volle
Umdrehung sichern, wobei die Achsen sämtlicher
Eingriffsglieder (226, 227, 228, 229) innerhalb der
Gangpolkurve (37) des Kurvengetriebes liegen und
mindestens ein Eingriffsglied (226, 229), insbesondere
sämtliche Eingriffsglieder (226, 227, 228, 229) teilweise
außerhalb der Gangpolkurve (37) liegt bzw. liegen,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest einige Eingriffsglieder (226, 227, 228, 229)
gegeneinander um einen Winkel (α) ungleich 90° versetzt
sind und unterschiedlich lange Hebelarme haben.
2. Etikettierstation nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch folgende
Eingriffsalternativen der Eingriffsglieder
(226, 227, 228, 229):
Entweder sind zwei Eingriffsglieder (226, 229) mit großen Hebelarmen oder zwei Eingriffsglieder (227, 228) mit kleinen Hebelarmen und ein Eingriffsglied (226, 229) mit großem Hebelarm im Eingriff mit den Kurven (32, 33).
Entweder sind zwei Eingriffsglieder (226, 229) mit großen Hebelarmen oder zwei Eingriffsglieder (227, 228) mit kleinen Hebelarmen und ein Eingriffsglied (226, 229) mit großem Hebelarm im Eingriff mit den Kurven (32, 33).
3. Etikettierstation nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch folgende
Eingriffsalternativen:
- a) An der Leimwalze (15) sind zwei Eingriffsglieder (227, 228) mit kleinen Hebelarmen drehmomentübertragend und ein Eingriffsglied (226) mit großem Hebelarm gegenhaltend wirksam.
- b) An dem Etikettenkasten (16) sind ein Eingriffsglied (226) mit großem Hebelarm drehmomentübertragend und ein Eingriffsglied (229) mit großem Hebelarm gegenhaltend wirksam.
- c) An dem Etikettenübertragungszylinder (18) sind ein Eingriffsglied (229) mit großem Hebelarm drehmomentübertragend und zwei Eingriffsglieder (227, 228) mit kleinen Hebelarmen gegenhaltend wirksam.
4. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das am
Etikettenkasten (16) drehmomentwirksame Eingriffsglied
(226) der der Antriebs- oder Lagerwelle (224)
näherliegenden Kurve (32) zugeordnet ist.
5. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Satz Eingriffsglieder (226 bis 229) ein Eingriffsglied
(226, 229) mit langem Hebelarm und ein gegenüberliegendes
Eingriffsglied (227, 228) mit kurzem Hebelarm umfaßt.
6. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Laufkreis (RA) der Antriebswelle (6) des
Entnahmeelementes (2) größer ist als der Laufkreis (RL)
der Lagerwelle (223) des Entnahmeelementes (2).
7. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß bei
einem zwischen der Antriebswelle (6) und der Lagerwelle
(223) liegenden Zahnradübersetzungsgetriebe (19, 23a, 23b)
zumindest ein Eingriffsglied (226) mit langem Hebelarm
den Teilkreis des auf der Lagerwelle (223) angeordneten
Zahnrades (23a, 23b) tangiert oder überragt.
8. Etikettierstation nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Eingriffsglieder (226, 227) aus auf Lagerzapfen
(26a, 27a, 28a) gelagerten Rollen (26b, 27b, 28b) bestehen,
wobei die der Lagerwelle (223) nächstgelegenen
Lagerzapfen (26a, 27a) einstückig mit dem Trägerelement
(224) verbunden sind, das auf einem radial
zurückversetzten Absatz das Zahnrad (23a, 23b) trägt.
Priority Applications (8)
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---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE19893908378 DE3908378A1 (de) | 1989-03-15 | 1989-03-15 | Etikettierstation fuer gegenstaende, insbesondere flaschen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3908378A1 DE3908378A1 (de) | 1990-09-27 |
DE3908378C2 true DE3908378C2 (de) | 1991-08-01 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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Families Citing this family (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19735086C2 (de) * | 1997-08-13 | 2002-11-21 | Fribosa Ag Werkzeug Und Maschb | Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, in einer Etikettiermaschine mit geräusch- und verschleißarmen Antrieb |
ATE236048T1 (de) | 1997-08-13 | 2003-04-15 | Fribosa Ag Werkzeug Und Maschb | Etikettierstation für gegenstände, insbesondere flaschen, in einer etikettiermaschine mit geräusch- und verschleissarmem doppelkurvenantrieb |
Family Cites Families (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE2436003C3 (de) * | 1974-07-26 | 1982-02-25 | Jagenberg-Werke AG, 4000 Düsseldorf | Etikettiermaschine |
FR2344763A1 (fr) * | 1976-03-16 | 1977-10-14 | Baele Gangloff Ste Nouvelle | Mecanisme pour l'entrainement a vitesse variable d'organes rotatifs et, notamment, des organes de prelevement d'une machine d'etiquetage |
DE2935433C2 (de) * | 1979-09-01 | 1984-09-20 | Jagenberg-Werke AG, 4000 Düsseldorf | Etikettierstation einer Etikettiermaschine für Gegenstände, insbesondere Flaschen |
-
1989
- 1989-03-15 DE DE19893908378 patent/DE3908378A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
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