DE3907136A1 - Vorrichtung zum verbinden von materialbahnen - Google Patents
Vorrichtung zum verbinden von materialbahnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden des Endes
einer von einer ersten Wickelrolle ablaufenden Materialbahn mit
dem Bahnanfang einer gegen die erste Wickelrolle eingewechselten
neuen Wickelrolle gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei Abwickelmaschinen für Wickelrollen aus Materialbahnen, z.B.
Papier- oder Kartonbahnen, sind Splice-Einrichtungen bekannt,
die das Ende der zu einer Verarbeitungsmaschine ablaufenden
Materialbahn mit dem Bahnanfang einer neuen Rolle verbinden.
Enthält die Maschine feststehende Haltevorrichtungen für die
Wickelrollen, so wird bei stillstehender Verarbeitungsmaschine
die Restrolle abgetrennt, das abgetrennte Ende der ablaufenden
Bahn festgehalten und, nachdem die abgetrennte Restrolle
entfernt und eine neue Wickelrolle eingesetzt wurde, an der
neuen Rolle befestigt, z.B. angeklebt. Um den Splice-Vorgang zu
automatisieren, ist aus der DE-PS 34 40 107 eine gattungsgemäße
Vorrichtung bekannt, die eine Speichereinrichtung zum Speichern
eines Vorrates an Bahnmaterial der ablaufenden Materialbahn,
eine Schneideinrichtung zum Durchtrennen der ablaufenden
Materialbahn und zwischen der Schneideinrichtung und der
Speichereinrichtung eine angetriebene Saugwalze aufweist, die
einen Teil des gespeicherten Vorrates an Bahnmaterial aufnimmt
und mit dem Außenumfang einer neuen Rolle in Druckkontakt
bringt, um mit dem Anfang der neuen Rolle, der mit einem
Klebestreifen versehen ist, eine Klebeverbindung herzustellen.
Die Saugwalze ist an einem Schwenkarm angeordnet, der einen
Anlenkpunkt oberhalb des maximalen Außendurchmessers der neuen
Wickelrolle aufweist und sich in Ruhestellung im wesentlichen
horizontal erstreckt. Die dort gezeigte Vorrichtung ist
konstruktiv aufwendig, da sie für das Festklemmen der
ablaufenden Bahn, die Bewegung der Speichereinrichtung, die
Dreh- und Schwenkbewebung der Saugwalze, die Schneideinrichtung
und zum Einschalten der Saugluft jeweils eigene Antriebe
benötigt. Zusätzlich muß das Trennmesser gesondert aus seiner
Schneidstellung wegbewegt werden, da sich diese im Bereich der
ablaufenden Bahn während des Abwickelns befindet. Diese
notwendigen Antriebe verlangen eine aufwendige
Steuereinrichtung. Darüber hinaus ist diese Vorrichtung aufgrund
ihres Platzbedarfs zum Einsatz an Tambour-Abrollmaschinen, die
unmittelbar vor einer nachfolgenden Rollenschneid- und
-wickelmaschine angeordnet sind, weniger geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Vorrichtung zu schaffen, die mit möglichst geringem
konstruktivem und steuerungstechnischem Aufwand auch unter
beengten Platzverhältnissen eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
gelöst.
Nach der Erfindung sind die Elemente zum Durchtrennen der
ablaufenden Bahn, zum Halten des so geschaffenen Bahnendes und
zum Andrücken an den Außenumfang der eingewechselten neuen
Wickelrolle in einem einzigen Splice-Element realisiert, wodurch
der konstruktive Aufwand, z.B. die Zahl der Antriebe, vermindert
wird.
Als weiterer Vorteil tritt hinzu, daß sich die erfindungsgemäße
Vorrichtung bei Abwickelmaschinen mit unterschiedlicher
Abzugsrichtung der Papierbahn, sogar mit wechselnder
Abzugsrichtung, einsetzen läßt.
Die Unteransprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung, wobei die einzelnen Merkmale für eine möglichst
vielseitige Einsetzbarkeit miteinander nach Art eines
Baukastensystems kombinierbar sind.
Um die Spannung der ablaufenden, abgetrennten Bahn bei der
Bewegung des Splice-Elements aufrechtzuerhalten, enthält dieses
nach Anspruch 3 einen Drehantrieb, dessen Drehmoment einstellbar
ist.
Die für den Splice-Vorgang erforderliche Bewegung des
Splice-Elements erfolgt vorteilhaft mittels Schwenkhebeln
(Patentanspruch 4), um den Bahnanfang von vollen Rollen mit
großen Durchmesser-Unterschieden an die ablaufende Bahn ankleben
zu können. Nach Anspruch 5 ist das Splice-Element in seitlichen
Führungen linear verfahrbar. Eine ausschließlich lineare
Bewegung ist möglich, beschränkt jedoch den Durchmesser der
anzuklebenden neuen Rollen auf einen bestimmten Bereich.
Bevorzugt ist die Kombination einer Linear- mit einer
Schwenkbewegung durch an Schwenkhebeln angebrachte lineare
Führungen, da sie den Anliege- und Andrückpunkt des
Splice-Elements an der vollen Rolle innerhalb eines großen
Bereichs variabel wählbar macht. Dies ist besonders vorteilhaft,
wenn sowohl Wickelrollen mit Bahnabzug von oben als auch von
unten abgewickelt werden. Die Ausführungsform mit den beidseitig
neben dem Trennelement angeordneten Saugzonen nach Anspruch 6
ist in der Lage, sowohl beim Abzug der Bahn von oben als auch
bei Bahnabzug von unten die Verbindung herzustellen.
Durch das Klemmelement nach Anspruch 7 wird ein automatisierter
Wechsel von einem Bahnabzug von oben zu einem Bahnabzug von
unten und umgekehrt ermöglicht. Patentanspruch 8 enthält eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Klemmelements.
Die elastische Außenfläche des Splice-Elements nach Anspruch 9
gewährleistet einen gleichmäßigen Anpreßdruck über die gesamte
Bahnbreite. Alternativ kann das Splice-Element über die
Arbeitsbreite unterteilt aufgebaut sein, um sich einem nicht
geradlinigen Verlauf der Oberfläche einer vollen Rolle
anzupassen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen, die in den Zeichnungen schematisch
dargestellt sind, näher erläutert:
Es zeigen
die Fig. 1-3 in Seitenansicht den Aufbau und die Arbeitsweise einer
Vorrichtung nach der Erfindung zum Verbinden der ablaufenden
Bahn mit einer neuen Rolle bei Bahnabzug von oben nach unten,
Fig. 4 die Seitenansicht einer Ausführungsform bei nur schwach
geneigtem Bahnverlauf der abgezogenen Bahn,
Fig. 5 und 6 eine Seitenansicht einer Ausführungsform, die zum Einsatz beim
Bahnabzug von oben und von unten geeignet ist. Dabei zeigt
Fig. 5 die Arbeitsweise bei Bahnabzug von oben und Fig. 6 beim
Bahnabzug von unten,
die Fig. 7-10 grob schematisch den Schnitt durch ein Splice-Element mit einem
Klemmelement für das Ende der ablaufenden Bahn, mit dem die
Verbindung bei einem Wechsel der Abrollrichtung von einer Rolle
zur nächsten hergestellt werden kann.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Ausführungsform der
Erfindung dient zum Verbinden des Endes einer ablaufenden Bahn
mit dem Anfang der Bahn einer neuen Mutterrolle, wobei die
Rollen so eingehängt sind, daß die Bahn von oben abgezogen wird.
Die Rollen drehen sich daher beim Abwickeln im Uhrzeigersinn,
wenn die Bahn nach rechts unten - wie in den Fig. 1-3
dargestellt - abgezogen wird.
Die gezeigte Vorrichtung dient zum Abwickeln von Papierrollen,
die auf durchgehende Metallachsen, die als Tamboure bezeichnet
werden, aufgewickelt sind und bei einer Bahnbreite von 8 m und
mehr ein Gewicht von über 50 t aufweisen können. In Fig. 1 ist
eine Seitenansicht nach Beginn des Abwickelvorgangs dargestellt.
Die noch volle Mutterrolle 1 ist mit ihrem Tambour 2 in einem
Abwickelgestell mit zwei seitlichen Ständern 3 eingehängt. Ein
vorhandener seitlicher Bremsgenerator, der sowohl die
Wickelrolle 1 im generatorischen Betrieb abbremsen als auch im
motorischen Betrieb antreiben kann, ist in den vereinfachten
Zeichnungen nicht dargestellt. Die Papierbahn 4 wird von oben
abgezogen und von einer Leitwalze 5 leicht umgelenkt zu einer
nachfolgenden Rollenschneid- und -wickelmaschine geführt, wo sie
in Einzelbahnen längsgeteilt und zu kleineren Wickelrollen
aufgewickelt wird.
Die erfindungsgemäße Einrichtung zum Verbinden des Endes einer
ablaufenden Bahn mit dem Bahnanfang einer neuen Mutterrolle
enthält als wesentliche Merkmale ein Halteelement für die
ablaufende Bahn, ein in Richtung zum Bahnende dahinter
angeordnetes Trennelement und ein Andrückelement, das den
gehaltenen Bahnteil der ablaufenden Bahn in Kontakt mit der
äußersten Lage der neuen Mutterrolle bringt und daher im Bereich
des Halteelements oder in Richtung zum Bahnende davor angeordnet
ist. Nach der Erfindung sind diese drei Elemente vorteilhaft als
bauliche Einheit in einem Splice-Element 6 realisiert, das
nachfolgend näher beschrieben wird:.
Ein sich über die gesamte Arbeitsbreite erstreckendes Rohr 7 mit
elastischer, z.B. gummierter Oberfläche 8 ist jeweils im freien
Ende von zwei seitlichen Hebeln 9 mittels eines nicht
dargestellten Antriebs mit einstellbarem Drehmoment drehbar
gelagert. Die Hebel 9 sind mit ihrem anderen Ende an auf dem
Boden befestigten Lagerböcken 10 um die Schwenkachse 11
schwenkbar angelenkt, so daß das Rohr 7 von der in Fig. 1
dargestellten Position außerhalb des Bahnverlaufs der
Papierbahn 4 in Richtung des Pfeils 12 bis in die Nähe der
Lagerung des Tambours 2 mittels eines Schwenkantriebs 13
geschwenkt werden kann.
Das Rohr 7 weist an seiner Außenfläche eine sich axial über die
Arbeitsbreite erstreckende Nut 14 auf, in der als Trennelement
ein mit einem Schneidantrieb versehenes, zum Schneiden radial
aus der Nut bewegbares Schneidmesser 15 angeordnet ist.
Alternativ kann auf dem Rohr 7 ein traversierendes, also quer
über die Arbeitsbreite bewegbares Messer angeordnet werden.
Gegen den Uhrzeigersinn schließt sich an die Nut 14 eine sich
ebenfalls über die Arbeitsbreite erstreckende Saugzone 16 an,
die von einer Vielzahl von Saugöffnungen gebildet wird. Zum
Erzeugen eines Unterdrucks im Innern des Rohres 7 dient ein
nicht dargestelltes Sauggebläse.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Wenn beim Abwickeln die Mutterrolle 1 bis auf einen vorbestimmten Rest abgewickelt ist, wird der Abwickelvorgang abgebremst. Die Restgröße ist so gewählt, daß sich auf dem Tambour 2 bei Stillstand noch mindestens drei bis vier Papierlagen befinden. Kurz vor Stillstand der Restrolle 17 wird die Splice-Einrichtung 6 von außen in Richtung des Pfeiles 12 gegen die straffe Papierbahn 4 geschwenkt, so daß beim Stillstand die Saugzone 16 flächig an der Bahn 4 anliegt und die Saugöffnungen ausreichend überdeckt sind. In der in Fig. 2 dargestellten eingeschwenkten Position ist auch die Nut 14 mit dem Schneidmesser 15 von der Bahn 4 überdeckt. Das Rohr 7 liegt dabei an der Restrolle 17 an oder hält im kurzen Abstand davon. Anschließend wird mit dem Sauggebläse ein Unterdruck im Rohr 7 erzeugt, so daß die Bahn 4 entlang der Saugzone 16 haftet. Danach wird mit dem Messer 14 die Bahn quer durchgetrennt, die Restrolle 17 aus dem Ständer 3 ausgehängt und das Splice-Element 6 soweit zurückgeschwenkt, daß es möglich ist, eine neue Rolle 1 einzuhängen. Beim Zurückschwenken wird das Rohr 7 im Uhrzeigersinn gedreht, so daß aufgrund der Bewegung der Saugzone 16 gegen die Bahnlaufrichtung die Bahn 4 straff gehalten wird. Die Bahnspannung wird dabei über das Drehmoment des Drehantriebs des Rohres 7 eingestellt und im wesentlichen konstant gehalten.
Wenn beim Abwickeln die Mutterrolle 1 bis auf einen vorbestimmten Rest abgewickelt ist, wird der Abwickelvorgang abgebremst. Die Restgröße ist so gewählt, daß sich auf dem Tambour 2 bei Stillstand noch mindestens drei bis vier Papierlagen befinden. Kurz vor Stillstand der Restrolle 17 wird die Splice-Einrichtung 6 von außen in Richtung des Pfeiles 12 gegen die straffe Papierbahn 4 geschwenkt, so daß beim Stillstand die Saugzone 16 flächig an der Bahn 4 anliegt und die Saugöffnungen ausreichend überdeckt sind. In der in Fig. 2 dargestellten eingeschwenkten Position ist auch die Nut 14 mit dem Schneidmesser 15 von der Bahn 4 überdeckt. Das Rohr 7 liegt dabei an der Restrolle 17 an oder hält im kurzen Abstand davon. Anschließend wird mit dem Sauggebläse ein Unterdruck im Rohr 7 erzeugt, so daß die Bahn 4 entlang der Saugzone 16 haftet. Danach wird mit dem Messer 14 die Bahn quer durchgetrennt, die Restrolle 17 aus dem Ständer 3 ausgehängt und das Splice-Element 6 soweit zurückgeschwenkt, daß es möglich ist, eine neue Rolle 1 einzuhängen. Beim Zurückschwenken wird das Rohr 7 im Uhrzeigersinn gedreht, so daß aufgrund der Bewegung der Saugzone 16 gegen die Bahnlaufrichtung die Bahn 4 straff gehalten wird. Die Bahnspannung wird dabei über das Drehmoment des Drehantriebs des Rohres 7 eingestellt und im wesentlichen konstant gehalten.
Am Bahnanfang der neuen Rolle 1 wurde vor dem Einhängen eine
Klebenaht 18 angebracht, z.B. ein doppelseitiger Klebestreifen
oder eine Leimspur. Die neue Rolle 1 wurde so eingehängt bzw.
gedreht, daß sich die Klebenaht 18 gegen die Drehrichtung der
Rolle 1 in einem Abstand von der Andrückstelle 19 des Rohrs 7
befindet, der kürzer ist, als der auf dem Rohr 7 hinter der
Andrückstelle 19 gehaltene Bahnrest. Zum Verbinden des Endes der
ablaufenden Bahn 4 mit dem Bahnanfang der Rolle 1 wird
anschließend das Rohr 7 gegen die volle Rolle 1 geschwenkt und
liegt unter Druck an (Fig. 3). Durch Einschalten der
Vorzugseinrichtungen für die Bahn 4, z.B. der nachfolgenden
Aufwickelmaschine, wird sowohl das Rohr 7 als auch aufgrund des
Kontaktes unter Reibung die Rolle 1 in Drehbewegung versetzt.
Dadurch bewegt sich die Klebenaht 18 durch den unter Druck
stehenden Walzenspalt am Andrückpunkt 19, und so wird eine
haltbare Klebeverbindung zwischen dem Rest der Bahn 4 und dem
Bahnanfang der Rolle 1 hergestellt.
Die Beschleunigung der Rolle 1 aus dem Stillstand kann,
insbesondere bei sehr hohen Rollengewichten, von dem
Tambourantrieb unterstützt oder allein ausgelöst werden. Es ist
vorteilhaft, wenn die Rolle 1 - wie vorhin beschrieben -
zumindest teilweise von der ablaufenden Bahn 4 bewegt wird, da
so diese jederzeit straffgehalten wird. Zweckmäßigerweise ist
eine Steuerung vorgesehen, die bei einem Überschreiten einer
zulässigen Bahnspannung der ablaufenden Bahn 4 den
Tambourantrieb zur Unterstützung zuschaltet.
Nachdem die beiden Bahnen verbunden sind, wird das
Splice-Element 6 von der Bahn 4 weiter zurückgeschwenkt, bis die
in Fig. 1 gezeigte Warteposition erreicht ist. Das Wegschwenken
von der vollen Rolle 1 erfolgt dabei zu Beginn ebenfalls unter
Anliegen der nun verbundenen Bahn 4, um diese jederzeit straff
zu halten. Anschließend kann die neu eingelegte Rolle 1 auf
Arbeitsgeschwindigkeit beschleunigt werden.
In Fig. 4 wird eine Ausführungform der Erfindung bei sehr
beengten Platzverhältnissen und einer etwa in Höhe der
abgezogenen Bahn 4 befindlichen Leitwalze 5 gezeigt. Die Bahn 4
wird daher in eine nur wenig nach unten geneigte Richtung von
der vollen Rolle 1 abgezogen. Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind die Schwenkhebel 9 nicht im Bodenbereich, sondern in einer
von der erforderlichen Länge der Hebel 9 abhängigen Höhe in
einem Rahmen 3.1 angelenkt. Bis auf diesen Unterschied
entspricht die Vorrichtung nach Fig. 4 der in den Fig. 1 bis 3
gezeigten Vorrichtung, da dort ebenfalls die Bahn 4 von oben
abgezogen wird, sich die Rolle 1 beim Abwickeln somit auch im
Uhrzeigersinn dreht.
In den Fig. 5 und 6 ist eine Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, die vorteilhafterweise sowohl bei Abrollungen mit
Bahnabzug von oben (Fig. 5) als auch mit Bahnabzug von unten
(Fig. 6) eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist diese
Ausführungsform besonders zum Einbau bei beengten
Platzverhältnissen geeignet.
Der Aufbau der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 entspricht der
vorstehend beschriebenen Vorrichtung nach Fig. 1 bis 3, wobei
als zusätzliches Merkmal das Splice-Element 6 in den
Schwenkhebeln 9 in deren Längsrichtung verstellbar angeordnet
ist. Die Länge der Schwenkhebel 9 und der Verstellweg des
Splice-Elementes 6 ist dabei so gewählt, daß bei einer
Schwenkposition außerhalb des Bereiches einer vollen Rolle 1 das
Splice-Element 6 sowohl bis oberhalb des Bahnverlaufes 4.1 bei
Bahnabzug von oben (Position A in Fig. 5) als auch bis unterhalb
des Bahnverlaufes 4.2 bei Bahnabzug von unten (Position A′ in
Fig. 6) gefahren werden kann. Dazu ist das Rohr 7 an beiden
Enden jeweils in einem Schlitten gelagert, der in sich über die
Länge der Schwenkhebel 9 erstreckenden Führungen mittels eines
Motors verfahrbar ist. Im vorliegenden Beispiel ist an jedem
Schlitten ein Motor mit einem Antriebsritzel befestigt, die
jeweils mit an den Schwenkhebeln 9 befestigten Zahnstangen
kämmen. Das Rohr 7 weist beidseits der Nut 14 jeweils eine
Saugzone 16.1, 16.2 auf.
Die Arbeitsweise bei Abzug der Bahn 4.1 von oben ist schematisch
in Fig. 5 dargestellt:
Das Splice-Element 6 befindet sich nach Beginn des Abwickelvorganges in der Ruheposition A oberhalb des Verlaufes der Bahn 4.1. Mit abnehmendem Durchmesser der Mutterrolle 1 wandert der Bahnverlauf nach unten bis bei einem vorbestimmten Durchmesser der Restrolle 17 der Abwickelvorgang abgebremst wird. Anschließend wird das Splice-Element 6 in den Schwenkhebeln 9 nach unten bewegt, bis das Rohr 7 in die Bahn 4.1 eintaucht (gestrichelte Linie in Fig. 5, Pos. B). Das Rohr 7 ist dabei in die Schneidposition gedreht, in der sowohl die Nut 14 als auch die Saugzone 16.1 flächig von der Bahn 4.1 abgedeckt sind. Anschließend wird zum Halten der Bahn 4.1 das Sauggebläse in Betrieb genommen und die Bahn 4.1 mit dem Messer 15 durchgetrennt. Nach dem Trennen wird die Restrolle aus den Ständern 3 entfernt und das Splice-Element 6 in den Schwenkhebeln 9 nach oben bewegt. Während der Aufwärtsbewegung wird das Rohr 7 im Uhrzeigersinn gedreht, um die Bahn 4.1 straff zu halten. Das Splice-Element 6 erreicht so die Position C, wobei ggfs. die Schwenkarme 9 weiter in Richtung der Leitrolle 5 geschwenkt wurden, um Platz für eine neue volle Rolle 1 zu schaffen. Nachdem diese mit einer vorbereiteten Klebenaht 18 in die Ständer 3 eingehängt wurde, wird das Rohr 7 gegen ihre Außenfläche geschwenkt, und die Klebeverbindung zwischen dem Ende der ablaufenden Bahn 4.1 und dem Anfang der neuen Bahn wird auf die vorhin beschriebene Art und Weise hergestellt. Beim Neuanlauf der Maschine wird das Splice-Element 6 in die Ruheposition A, und damit in die Anfangsstellung zurückbewegt.
Das Splice-Element 6 befindet sich nach Beginn des Abwickelvorganges in der Ruheposition A oberhalb des Verlaufes der Bahn 4.1. Mit abnehmendem Durchmesser der Mutterrolle 1 wandert der Bahnverlauf nach unten bis bei einem vorbestimmten Durchmesser der Restrolle 17 der Abwickelvorgang abgebremst wird. Anschließend wird das Splice-Element 6 in den Schwenkhebeln 9 nach unten bewegt, bis das Rohr 7 in die Bahn 4.1 eintaucht (gestrichelte Linie in Fig. 5, Pos. B). Das Rohr 7 ist dabei in die Schneidposition gedreht, in der sowohl die Nut 14 als auch die Saugzone 16.1 flächig von der Bahn 4.1 abgedeckt sind. Anschließend wird zum Halten der Bahn 4.1 das Sauggebläse in Betrieb genommen und die Bahn 4.1 mit dem Messer 15 durchgetrennt. Nach dem Trennen wird die Restrolle aus den Ständern 3 entfernt und das Splice-Element 6 in den Schwenkhebeln 9 nach oben bewegt. Während der Aufwärtsbewegung wird das Rohr 7 im Uhrzeigersinn gedreht, um die Bahn 4.1 straff zu halten. Das Splice-Element 6 erreicht so die Position C, wobei ggfs. die Schwenkarme 9 weiter in Richtung der Leitrolle 5 geschwenkt wurden, um Platz für eine neue volle Rolle 1 zu schaffen. Nachdem diese mit einer vorbereiteten Klebenaht 18 in die Ständer 3 eingehängt wurde, wird das Rohr 7 gegen ihre Außenfläche geschwenkt, und die Klebeverbindung zwischen dem Ende der ablaufenden Bahn 4.1 und dem Anfang der neuen Bahn wird auf die vorhin beschriebene Art und Weise hergestellt. Beim Neuanlauf der Maschine wird das Splice-Element 6 in die Ruheposition A, und damit in die Anfangsstellung zurückbewegt.
In Fig. 6 wird grob schematisch die Arbeitsweise der Vorrichtung
bei einer Vorratsrolle 1 mit Bahnabzug von unten gezeigt. Das
Splice-Element 6 befindet sich in Ruheposition unterhalb der
Bahn 4.2 (Position A′). Diese Position entspricht der Position B
in Fig. 5. Bei einer derart eingehängten Rolle 1 wandert der
Bahnverlauf mit abnehmendem Durchmesser nach oben. Beim
Erreichen des Restdurchmessers 17 wird das Abwickeln abgestoppt,
und das Rohr 7 wird von unten gegen die Bahn 4.2 gefahren. Das
Rohr 7 wird bis zur Position B′ bewegt, bei der die Bahn 4.2
die Saugzone 16.2 und die Nut 14 mit dem Messer 15 flächig
abdeckt. In Position B′ erfolgt das Durchtrennen der Bahn 4.2 in
der beschriebenen Weise. Anschließend wird die Restrolle 17
entfernt und eine neue Rolle 1 mit vorpositionierter Klebenaht
18 eingehängt. Die Position der Klebenaht 18 befindet sich nach
dem Einhängen der Rolle 1 im Bereich unterhalb des
Andrückpunktes 19. Das Splice-Element 6 wird anschließend gegen
den Umfang der Rolle 1 bewegt, indem es in den Schwenkhebeln 9
nach unten bewegt und zusätzlich diese gegen die Rolle 1
geschwenkt werden. Gleichzeitig wird das Rohr 7 gegen den
Uhrzeigersinn gedreht, um die Bahn 4.2 straff zu halten und
einen Bahnrest bestimmter Länge unterhalb des Andrückpunktes 19
an der Rolle 1 bereitzustellen (Position C′). Bei der in Fig. 6
gezeigten Betriebsweise wird die Klebeverbindung hergestellt,
indem die volle Rolle 1 gegen den Uhrzeigersinn und das Rohr 7
im Uhrzeigersinn gedreht wird. Dadurch wird die Klebenaht 18
durch den Walzenspalt an der Andrückstelle 19 bewegt und so die
Verbindung zwischen den beiden Bahnen hergestellt.
Prinzipiell wäre es auch möglich, eine Verbindung mit einer
ausschließlich geradlinigen Bewegung des Splice-Elementes 6 zu
erzeugen, z. B. durch feststehende seitliche Führungen für das
Splice-Element 6. Die im Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 und 6
gezeigte zusätzliche Schwenkmöglichkeit um die Achse 11 hat
jedoch mehrere erhebliche Vorteile:
Zum einen ermöglicht die zusätzliche Schwenkmöglichkeit den Betrieb mit vollen Rollen, die große Durchmesserunterschiede aufweisen. Weiterhin kann durch die kombinierte Linear- und Schwenkbewegung die Andrückstelle 19 bei wechselndem Durchmesser der vollen Rolle 1 gleichbleibend festgelegt werden. Dies ermöglicht das Anbringen der Klebenaht 18 außerhalb der Ständer 3 innerhalb eines gleichbleibenden Bereichs. Zusätzlich kann das Splice-Element 6 komplett aus seinem Arbeitsbereich gefahren werden (Position D in Fig. 5), um den Bereich zwischen der ablaufenden Rolle 1 und der Leitwalze 5 für andere Zwecke zugänglich zu machen.
Zum einen ermöglicht die zusätzliche Schwenkmöglichkeit den Betrieb mit vollen Rollen, die große Durchmesserunterschiede aufweisen. Weiterhin kann durch die kombinierte Linear- und Schwenkbewegung die Andrückstelle 19 bei wechselndem Durchmesser der vollen Rolle 1 gleichbleibend festgelegt werden. Dies ermöglicht das Anbringen der Klebenaht 18 außerhalb der Ständer 3 innerhalb eines gleichbleibenden Bereichs. Zusätzlich kann das Splice-Element 6 komplett aus seinem Arbeitsbereich gefahren werden (Position D in Fig. 5), um den Bereich zwischen der ablaufenden Rolle 1 und der Leitwalze 5 für andere Zwecke zugänglich zu machen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist bei einem
Wechsel der Abrollrichtung beim ersten Splicevorgang ein
manuelles Umlegen des neuen Bahnanfanges um das Spliceelement 6
erforderlich. Die in den Fig. 7 bis 10 in ihrem Aufbau und ihrer
Funktion gezeigte besondere Ausgestaltung des Spliceelementes 6
ermöglicht eine automatische Verbindung mit dem Bahnanfang einer
neuen Vorratsrolle, die mit anderer Drehrichtung abgewickelt
wird als die vorherige Rolle, also den automatischen Wechsel von
einer Rolle mit Bahnabzug von oben nach Fig. 5 zu einer Rolle
mit Bahnabzug von unten nach Fig. 6 und umgekehrt.
Das in den Fig. 7-10 im Querschnitt gezeigte Führungsrohr 7
weist eine sich nach außen verbreiternde Nut 14 auf, in der
zentral das Messer 15 angeordnet ist. Beidseitig der Nut 14
erstreckt sich jeweils eine Saugzone 16.1, 16.2. Zusätzlich
befindet sich im Inneren des Rohres 7 ein Klemmelement 20, das
in der Lage ist, das durch Schnitt mit dem Messer 15 erzeugte
Bahnende der ablaufenden Bahn 4 in der Nut 14 festzuklemmen. Das
Klemmelement 20 baut sich aus zwei an beiden Enden des Rohres 7
außerhalb des Bahnbereichs in der Nut 14 schwenkbar gelagerten
Hebeln 20.1 auf, zwischen deren freien Enden ein Drahtseil 20.2
gespannt ist. Mittels eines Schwenkantriebs ist das Drahtseil an
beide Nutinnenwände anschwenkbar und so in der Lage, aus beiden
Richtungen kommende Bahnenden festzuklemmen. Um bei größeren
Nutlängen eine gleichmäßige Klemmwirkung zu erzielen, kann der
Klemmbereich in der Nut 14 so ausgestaltet sein, daß das
Drahtseil 20.2 auf einer bogenförmigen Linie zur Anlage kommt.
In den Fig. 7-10 wird die Arbeitsweise des Splice-Elementes 6
beim Wechsel des Bahnabzuges von unten zu einem Bahnabzug von
oben gezeigt. Bei einem Bahnabzug von unten (s. Fig. 6) dreht
das Rohr 7 zum Spannen der ablaufenden Bahn 4 gegen den
Uhrzeigersinn, und die aktive Saugzone 16.2 schließt sich im
Uhrzeigersinn direkt an die Nut 14 an. Nachdem die ablaufende
Bahn 4 vom Messer 15 durchgetrennt wurde, wird das Bahnende von
der Saugzone 16.2 gehalten (Fig. 7). Anschließend schwenkt das
Klemmelement 20, greift das Bahnende im Bereich der Nut 14 und
klemmt es an der sich verbreiternden Nutwand fest (Fig. 8). Nach
dem Klemmen wird das Sauggebläse abgeschaltet. Beim
nachfolgenden Drehen des Rohres 7 im Uhrzeigersinn löst sich die
vom Klemmelement 20 gehaltene Bahn 4 von der Saugzone 16.2 und
wird auf die Saugzone 16.1 auf der anderen Seite der Nut
aufgelegt (Fig. 9). Nach dem erneuten Einschalten des
Sauggebläses wird das Klemmelement 20 gelöst, und die ablaufende
Bahn 4 wird ausschließlich von der Saugzone 16.1 gehalten (Fig.
10). In dieser Position ist das Splice-Element 6 bereit, eine
Klebeverbindung mit einem von oben abgezogenen Bahnanfang
durchzuführen. Insoweit entspricht Fig. 10 der Position C in
Fig. 5.
Bei einem Wechsel der Abrollrichtung von Bahnabzug oben nach
Bahnabzug unten wird das Bahnende entsprechend von der Saugzone
16.1 der Saugzone 16.2 übergeben, wobei die Drehung in die
andere Richtung - also ebenfalls in Papierlaufrichtung -
erfolgt, und das Klemmelement 20 den Bahnanfang an der
gegenüberliegenden Innenwand der Nut 14 festklemmt.
Vorteilhafterweise sind die in den Fig. 1 bis 10 beschriebenen
Ausführungsformen der Erfindung nach Art eines Baukastensystems
aufgebaut. Ausgehend von der Vorrichtung nach Fig. 1 bis 3 kann
diese entsprechend den Fig. 5 und 6 mit einem linear
verfahrbaren Spliceelement 6 aus- oder nachgerüstet werden, um
volle Rollen mit Bahnabzug von oben oder unten automatisch mit
der ablaufenden Bahn zu verbinden. Durch Aus- oder Nachrüstung
mit dem in den Fig. 7-10 gezeigten Klemmelement 20 wird die
Vorrichtung nach Fig. 5 und 6 in die Lage versetzt, eine
vollautomatische Bahnverbindung auch bei einem gleichzeitigen
Wechsel der Abrollrichtung der vollen Rolle 1 durchzuführen.
Es ist ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, daß die Klebenaht 18 nicht exakt, sondern nur
innerhalb eines bestimmten Bereiches positioniert werden muß.
Dies ermöglicht eine sehr einfache Rollenvorbereitung der neuen
Rolle für den Splicevorgang und es erübrigen sich aufwendige
Steuereinrichtungen, die die Klebenaht 18 zum Herstellen der
Klebeverbindung, z. B. durch Drehen der vollen Rolle,
positionieren.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Verbinden des Endes einer von einer ersten
Wickelrolle ablaufenden Materialbahn mit dem Bahnanfang einer
gegen die erste Wickelrolle eingewechselten neuen Wickelrolle an
einer Abwickelmaschine
- - mit Einrichtungen zum Durchtrennen der ablaufenden Bahn, zum Halten des erzeugten Bahnendes und zum Andrücken des Bahnendes an den Außenumfang der eingewechselten neuen Wickelrolle, um eine Klebeverbindung zu erzeugen, gekennzeichnet durch ein an die ablaufende Bahn (4) anlegbares, außerhalb des Bereichs einer vollen Wickelrolle (1) bewegbares, und an deren Außenumfang andrückbares Splice-Element (6), das ein Bahntrennelement (15) und ein Halteelement (16) enthält, das sich beim Anliegen an der ablaufenden Bahn (4) in Bahnlaufrichtung hinter dem Bahntrennelement (15) befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch ein Splice-Element (6), bestehend aus einem
drehbaren, sich über die Arbeitsbreite erstreckenden
Saugrohr (7) mit einer axialen Nut (14), in der als Trennelement
(15) ein Schneidmesser angeordnet ist, wobei sich eine Saugzone
(16) mit Saugöffnungen gegen die Drehrichtung einer vollen Rolle
(1) an die Nut (14) anschließt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet
durch einen Drehantrieb mit einstellbarem Drehmoment für das
Splice-Element (6) zum Aufrechterhalten der Spannung der
ablaufenden Bahn (4) bei einer Bewegung des Splice-Elements (6).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch
gekennzeichnet, daß das Splice-Element (6) am freien
Ende von zwei seitlichen Schwenkhebeln (9) gelagert ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Splice-Element (6) in
seitlichen Führungen linear verfahrbar ist, die vorzugsweise an
seitlichen Schwenkhebeln (9) angebracht sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß beidseits des Trennelementes (15)
Saugzonen angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet
durch ein zwischen den beiden Saugzonen (16.1, 16.2)
angeordnetes Klemmelement (20) zum Festklemmen des neu
geschaffenen Bahnendes.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Klemmelement (20) aus einem in der
Nut (14) schwenkbar gelagerten Drahtseil (20.2) besteht, das an
die Nutinnenwände anschwenkbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Splice-Element (6) eine
elastische Oberfläche (8) aufweist.
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