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DE3905608C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3905608C2
DE3905608C2 DE3905608A DE3905608A DE3905608C2 DE 3905608 C2 DE3905608 C2 DE 3905608C2 DE 3905608 A DE3905608 A DE 3905608A DE 3905608 A DE3905608 A DE 3905608A DE 3905608 C2 DE3905608 C2 DE 3905608C2
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DE
Germany
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dental implant
metal
metal base
base part
stamp
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DE3905608A
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DE3905608A1 (de
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Kaizo Yokosuka Kanagawa Jp Shimura
Hiroyasu Tokorozawa Saitama Jp Takeuchi
Masahiro Saitama Jp Hirano
Yohji Chiba Jp Imai
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mitsubishi Mining and Cement Co Ltd
Original Assignee
Mitsubishi Mining and Cement Co Ltd
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Application filed by Mitsubishi Mining and Cement Co Ltd filed Critical Mitsubishi Mining and Cement Co Ltd
Publication of DE3905608A1 publication Critical patent/DE3905608A1/de
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Publication of DE3905608C2 publication Critical patent/DE3905608C2/de
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Description

Ein solches Dentalimplantat wird dazu verwendet, einen natür­ lichen Zahn, der durch Zahnkrankheit, Unfall oder in sonstiger Weise verloren worden ist, zu ersetzen.
Bis zur Gegenwart sind Metalle, wie beispielsweise Titan, und Keramiken, wie beispielsweise Aluminiumoxid oder Hydroxylapa­ tit, als die Materialien für Dentalimplantate verwendet wor­ den. Jedoch beinhalten Dentalimplantate, die aus Metallen her­ gestellt worden sind, Probleme hinsichtlich ihrer Biokompati­ bilität, da sie die Tendenz haben, in lebenden Geweben ange­ griffen und aufgelöst zu werden, wobei sie eine größere Härte und einen höheren Elastizitätsmodul als das Knochengewebe ha­ ben. Dentalimplantate, die aus Keramik hergestellt sind, bein­ halten ebenfalls Probleme, und zwar im Hinblick auf Brüchig­ keit, Sprödigkeit, Härte und Bearbeitbarkeit.
Weiter sind auch Dentalimplantate, die einen Metallkern und eine auf den Metallkern aufgebrachte keramische Beschichtung aufweisen, hergestellt und allgemein vertrieben worden. Jedoch sind diese Dentalimplantate wegen der ziemlich schwachen Ver­ bindung zwischen dem Metall und der Keramik nicht in umfang­ reicher Weise verwendet worden.
Zum Überwinden der obigen Nachteile ist kürzlich durch die JP 1 52 449/1987 ein Dentalimplantat entwickelt worden, das einen äußeren Kontaktierungsteil aufweist, welcher aus einem Verbundmaterial ausgebildet ist, das Biokompatibilität auf­ weist, und welcher in Kontakt mit dem Alveolarknochen angeord­ net wird, weiter weist dieses Dentalimplantat ein Metallteil auf, das auf der Innenseite des Kontaktierungsteils angeord­ net ist und eine Öffnung hat, sowie einen Metallstempel, der in die Öffnung eingeführt ist, und ein elastisches Pufferteil, das dazu geeignet ist, einen Spalt zwischen dem Metallstem­ pel und dem Metallteil zu füllen. Dieses Dentalimplantat hat insbesondere den Nachteil, daß es nicht notwendigerweise eine genügende Pufferwirkung erzeugt, derart, daß das Ausmaß der möglichen Bewegung des Metallstempels unter dem Zahndruck, der auf den Metallstempel ausgeübt wird, geringer als desjenige in einem natürlichen Zahn ist, wobei dieses Dentalimplantat nicht in einer Konfiguration hergestellt werden kann, welche ausreichende Festigkeit und ein ausreichendes Maß an Bewegung des Metallstempels aufweist.
Weiterhin ist aus der DE 35 32 125 A1 ein Dentalimplantat der eingangs genannten gattungsgemäßen Art bekannt. Dieses Dentalimplantat ist insbesondere insofern problematisch, als bei der Implantation das als Montagekopf für die Suprastruktur dienende obere Ende des Metallstempels aus dem Alveolarknochen herausragen muß, damit die Suprastruktur in angemessener Weise befestigt werden kann, nachdem der Alveolarknochen fest mit dem Kontaktierungsteils "verwachsen" ist. Um das zu erreichen, gibt es die folgenden Implantationsweisen:
Die eine Möglichkeit der Implantation besteht darin, daß der obere Teil des Dentalimplantats generell über das obere Niveau des Alveolarknochens hinausragen gelassen wird. Dieser vor­ stehende Teil wird dann äußeren Kräften ausgesetzt, so daß entsprechende Kräfte über das Kontaktierungsteil auf den Alveolarknochen ausgeübt werden und dadurch ein gutes Ein­ heilen des Dentalimplantats in den Alveolarknochen verhindert wird, wobei gleichzeitig die Gefahr von bakterieller Infek­ tion und trichterförmigem Abbau des Alveolarknochens um das Dentalimplantat herum besteht.
Die andere in der DE 35 32 125 A1 beschriebene Möglichkeit der Implantation vermeidet es, daß der obere Teil des Dental­ implantats zunächst über das obere Niveau des Alveolarkno­ chens hinausragt, indem im Bereich dieses oberen Endes eine Bohrung ausgebildet wird, deren Durchmesser größer als der Durchmesser der daran anschließenden Bohrung für die Aufnahme des Kontaktierungsteils ist. Dadurch wird zwar das Einwirken von äußeren Kräften auf das obere Ende des Dentalimplantats während dessen Einheilung in den Alveolarknochen weitgehend verhindert. Jedoch ist für das Aufbringen der Suprastruktur in einem zweiten Operationsschritt eine "provozierte Kno­ chenatrophie" notwendig, damit eine trichterförmige Mulde er­ halten wird. Eine solche trichterförmige Mulde ist aber vom Gesichtspunkt einer eventuell später notwendig werdenden er­ neuten Implantation äußerst nachteilig, da die Implantations­ möglichkeiten dadurch herabgesetzt werden, wenn der Alveolar­ knochen immer weiter abgebaut wird. Auch kann eine solche trichterförmige Mulde gegebenenfalls Implantationen in der unmittelbaren Nachbarschaft behindern.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Dentalimplantat zur Ver­ fügung zu stellen, welches implantierbar ist, ohne daß es zu einem trichterförmigen Abbau des Alveolarknochens um das ein­ gebettete Dentalimplantat herum kommt und gleichzeitig ohne daß eine Belastung des Dentalimplantats durch äußere Kräfte beim Einheilen stattfindet und ohne daß eine wesentliche Gefahr von bakterieller Infektion besteht.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einem Dentalimplantat der eingangs genannten gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 eingegebenen Merkmale gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Dentalimplantat kann in einem Zwei­ Schritt-Verfahren ohne die obigen Nachteile implantiert wer­ den, nämlich in der Weise, daß in einem ersten Schritt das Kontaktierungsteil und der untere Abschnitt des Metallbasis­ teils vollständig in dem Alveolarknochen eingebettet werden, so daß das Kontaktierungsteil und der untere Abschnitt des Metallbasisteils mit Zahnfleischschleimhaut bedeckt werden, und es ermöglicht wird, sie vollständig mit dem Alveolarkno­ chen zu vereinigen; und dann wird in einem zweiten Schritt eine Dentaloperation ausgeführt, in welcher der obere Ab­ schnitt des Metallbasisteils und der Metallstempel lösbar an dem unteren Abschnitt befestigt werden, was beispielsweise durch eine Schraubverbindung geschehen kann. Durch ein solches Zwei-Schritt-Verfahren kann eine bakterielle Infektion und eine trichterförmige Absorption des Alveolarknochens um das eingebettete Dentalimplantat herum verhindert werden, und die Teile können leicht ausgetauscht werden, wann immer es notwen­ dig ist, sie aufgrund einer Beschädigung oder einer langen Benutzung des Dentalimplantats auszutauschen.
Zwar ist aus der DE 35 33 395 A1 ein im wesentlichen zwei­ teiliges Dentalimplantat bekannt, dessen beiden Teile durch zwei im Axialabstand voneinander angeordnete Pufferteile verbunden sind, um eine Beweglichkeit des als Suprastruktur darauf angebrachten künstlichen Zahns sicherzustellen, und weiter kann das eine dieser Teile in einem ersten Schritt implantiert werden, ohne daß es aus dem Kieferknochen heraus­ ragt, während in einem zweiten Schritt nach dem Einheilen das andere Teil zusammen mit der Suprastruktur eingesetzt wird. Jedoch muß bei dem Dentalimplantat gemäß der DE 35 33 395 A1 das Zahnfleisch in einer Rille des die Suprastruktur tragen­ den oberen Teils des Dentalimplantats eingelagert werden. Da dieses Teil aber durch Pufferteile in der Form von O-Ringen beweglich gelagert ist, wird die Verbindung zwischen dem Zahnfleisch und dem die Suprastruktur tragenden Teil durch die Bewegung des künstlichen Zahns beansprucht, wodurch das Zahnfleisch um das implantierte Dentalimplantat herum lau­ fend beansprucht wird, so daß es leicht zu Zahnfleischent­ zündungen etc. kommen kann. Im Gegensatz hierzu wird das Zahnfleisch und die Zahnfleischschleimhaut bei dem Dental­ implantat gemäß der Erfindung von dem oberen Abschnitt des Metallbasisteils kontaktiert, der fest mit dem Kontaktierungs­ teil verbunden und infolgedessen unbeweglich gelagert ist, so daß eine dauernde Beanspruchung des Zahnfleischs und der Zahnfleischschleimhaut durch Suprastrukturbewegungen ausge­ schlossen wird, obwohl die Suprastruktur auch bei der Erfin­ dung in dem Dentalimplantat beweglich gelagert ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Insgesamt hat das Dentalimplantat nach der Erfindung insbe­ sondere die folgenden Vorteile:
Das Dentalimplantat hat eine überragende Kompatibilität mit lebenden Geweben und weist eine hohe Festigkeit und einen Elastizitätsmodul auf, die mit der Festigkeit und dem Ela­ stizitätsmodul des Knochengewebes des lebenden Körpers ver­ gleichbar sind. Weiter hat es ein ausreichendes Maß an Be­ wegung und besitzt Eigenschaften, die nahe an denjenigen eines natürlichen Zahns liegen. Außerdem ist es leicht herstellbar und während langer Zeitdauern durch Substitution von beschä­ digten oder verbrauchten Bestandteilen verwendbar. Darüber­ hinaus ermöglicht es dieses Dentalimplantat, eine Operation durchzuführen, welche nur selten eine Entzündung im Zahn­ fleisch verursacht und bei der die Gefahr einer Entzündung im Zahnfleisch sehr gering ist. Schließlich ermöglicht es das Dentalimplantat, die Zahnfleischschleimhaut oder das Epithel­ gewebe wieder damit zu vereinigen, wenn die Haftung dazwischen verlorengegangen oder beeinträchtigt worden ist.
Die Erfindung sei nachstehend anhand einer bevorzugten Aus­ führungsform eines erfindungsgemäßen Dentalimplantats, das in der einzigen Figur der Zeichnung in einer schematischen Schnittansicht veranschaulicht ist, näher erläutert.
Das dargestellte Dentalimplantat weist ein Kontaktierungs­ teil 11 aus, das aus einem Verbundmaterial hergestellt ist, welches Kompatibilität oder Verträglichkeit mit lebenden Geweben besitzt und einen äußeren Teil des Dentalimplantats 10 derart bildet, daß es von dem Alveolarknochen 18 kontak­ tiert wird. Weiter weist das Dentalimplantat 10 ein Metall­ basisteil 13 auf, in dem eine Öffnung 12 vorhanden ist und das innerhalb des Kontaktierungsteils 11 angeordnet sowie an dem Kontaktierungsteil 11 angebracht ist. Außerdem hat das Dentalimplantat 11 einen Metallstempel 14, der in die Öffnung 12 des Metallbasisteils 13 eingefügt ist, und wenig­ stens zwei elastische Pufferteile 16, 17, die beide im Ab­ stand voneinander angeordnet und in einem Raum 15 zwischen dem Matallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14 positioniert sind.
Insoweit, als das Kompatibilität mit lebenden Geweben be­ sitzende Kontaktierungsteil 11 den Alveolarknochen 18 direkt kontaktiert, wird ein Verbundmaterial, welches 40 bis 95 Gew.-% einer Calziumphosphatverbindung, die Kompatibilität mit le­ benden Geweben hat, und 60 bis 5 Gew.-% eines organischen Polymers enthält, als das Verbundmaterial verwendet, welches das Kontaktierungsteil 11 bildet. Wenn der Gehalt an Calzium­ phosphatverbindung weniger als 40 Gew.-% beträgt, wird das Wachstum von neuem Knochen verzögert, und es nimmt viel Zeit in Anspruch, bis das Verbundmaterial mit dem Alveolarknochen vereinigt ist. Wenn der Gehalt an Calziumphosphatverbindung mehr als 95 Gew.-% beträgt, ergeben sich Schwierigkeiten beim Bearbeiten und infolgedessen bei der industriellen Massenpro­ duktion von Dentalimplantaten dieser Art. Es ist zu beachten, daß innerhalb des Gehaltsbereichs von 40 bis 95 Gew.-% an Calziumphosphatverbindung eine größere Menge an neuem Kno­ chen um das Dentalimplantat herum gebildet wird und physika­ lische Eigenschaften des Dentalimplantats erhalten werden, die enger an denjenigen von natürlichem Knochen liegen. Außer­ dem weist das Dentalimplantat einen Elastizitätsmodul auf, der dicht an demjenigen eines natürlichen Zahns liegt, sowie eine ausgezeichnete Bearbeitbarkeit, so daß ein Dentalimplan­ tat dieser Art und von einer vorbestimmten Größe in Massen­ produktion hergestellt werden kann und demgemäß die Zahnopera­ tion oder ein Zahnersatz erleichtert und vereinfacht wird.
Beispiele der vorerwähnten Calziumphosphatverbindungen um­ fassen Tricalziumphosphat, Hydroxylapatit, Tetracalzium­ phosphat, Oxyapatit, Calziumpyrophosphat, Fluorapatit, eine Verbindung, in welcher Hydroxylgruppen von Hydroxylapatit teilweise durch Fluorionen substituiert sind, Bruschit (CaHPO4·2H2O) und eine Mischung derselben. Unter diesen Calziumphosphatverbindungen werden vorzugsweise eine oder eine Mischung von zwei oder mehreren von denjenigen, die eine schnellere Bildungsrate von neuem Knochen haben, das sind Tricalziumphosphat, Hydoxylapatit, Fluorapatit und/oder Tetracalziumphosphat, verwendet. Von allen hat Hydroxylapatit die schnellste Bildungsrate von neuem Knochen und wird daher unter diesen Verbindungen besonders bevorzugt. Am meisten wird hierbei ein Hydroxylapatit bevorzugt, der aufgrund einer Wärme­ handlung bei einer Temperatur von nicht niedriger als 500°C, wunschenswerterweise nicht niedriger als 700°C, erhalten wird, da er eine hervorragende Bildungsrate von neuem Knochen hat. Obwohl keine obere Grenze der Temperatur für die Wärmebehandlung vorliegt, beginnt Hydroxylapatit bei einer zu hohen Temperatur zersetzt zu werden, so daß die Wärmebe­ handlung bei einer niedrigeren Temperatur ausgeführt werden sollte als es die Zersetzungstemperatur von Hydroxylapatitist. Die Calziumphosphatverbindungen, die bei dem hier vorgeschlagenen Dental­ implantat verwendet werden können, können entweder künstlich synthetisierte Verbindungen sein, die durch bekannte Ver­ fahren synthetisiert worden sind, wie es beispielsweise das nasse, trockne oder hydrothermische Verfahren ist, oder es können Verbindungen von natürlichem Ursprung sein, die von menschlichem oder tierischem Knochen erhalten worden sind. Die Calziumphosphatverbindungen, die bei dem hier vorgeschlagenen Dental­ implantat verwendet werden, können pulverisiert, granuliert oder körnig oder in der Form eines porösen Körpers vor­ liegen, und zwar unter der Bedingung, daß die Verbindungen mit Monomeren der organischen Polymere mischbar sind.
Es besteht keine spezielle Beschränkung bezüglich der orga­ nischen Polymere unter der Bedingung, daß die Polymere nicht toxisch für den lebenden Körper sind und eine Affinität zu den Calziumphosphatverbindungen aufweisen. So können zum Beispiel folgende organische Polymere verwendet werden: Polymere vom Carboxylsäuretyp, wie beispielsweise Polymilch­ säure oder Polyglycolsäure, Polymere vom Carboxylattyp, wie beispielsweise Polymethylmethacrylat, das hier auch abge­ kürzt als PMMA bezeichnet wird oder Poly(trifluorethyl meth­ acrylat), das hier abgekürzt auch als PTFEMA bezeichnet wird, oder olefinische Polymere, wie beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen. Unter diesen Polymeren weisen PMMA und PTFEMA eine höhere Affinität zu Calziumphosphatverbindungen und eine höhere Festigkeit auf und werden infolgedessen besonders be­ vorzugt. Unter allen weist PTFEMA die höchste Affinität zu Calziumphosphatverbindungen auf und wird daher am meisten bevorzugt.
Das Verbundmaterial kann durch Mischen und Rühren einer Paste erzeugt werden, welche das Polymer und das Monomer des orga­ nischen Polymers mit der Calziumphosphatverbindung enthält, und durch Polymerisieren der Mischung durch Erwärmen oder Er­ hitzen.
Das bei dem hier vorgeschlagenen Dentalimplantat 10 verwendete Verbundmaterial ist mit Eigenschaften ausgestatten, die da­ für unerläßlich sind, das ist Kompatibilität mit lebenden Ge­ weben, Elastizität und Bearbeitbarkeit des Dentalimplantat­ materials. Obwohl das Kontaktierungsteil 11 eine glatte äuße­ re Oberfläche haben kann, weist eine besonders bevorzugte Oberfläche miteinander abwechselnde Vorsprünge 11a und Aus­ nehmungen 11b auf, wie in der Zeichnung gezeigt ist, und eine solche Oberfläche wird insbesondere deswegen bevorzugt, weil dadurch die Beanspruchung, die während des Kauens erzeugt wird, aufgrund des erhöhten Bindebereichs zwischen dem Ver­ bundmaterial und dem neuen Knochen in vorteilhafter Weise verteilt und freigesetzt wird, während die auf die Knochen­ gewebe angewandte Belastung vermindert wird. Die spiralför­ mige Konfiguration der Vorsprünge 11a und der Ausnehmungen 11b ist am wünschenswertesten, da das Dentalimplantat 10 da­ durch zwangsweise befestigt werden kann, sobald es im Alveo­ larknochen 18 versenkt ist bzw. kann das Dentalimplantat 10 dadurch in den Alveolarknochen 18 "eingeschraubt" werden. Ob­ wohl der Bodenabschnitt 11c des Kontaktierungsteils 11 als eine flache Oberfläche ausgebildet sein kann, ist eine Halb­ kugelform des Bodenabschnitts 11c, wie sie in der Zeichnung gezeigt ist, am meisten zu bevorzugen, da sie die Verteilung der Beanspruchung während des Kauens in vorteilhafter Weise fördert.
Das Dentalimplantat 10 ist mit dem Metallbasisteil 13 ver­ sehen, das innerhalb des Kontaktierungsteils 11 angeordnet ist und die Öffnung 12 aufweist, und der Metallstempel 14 ist in die Öffnung 12 eingesetzt. Das Metallbasisteil 13 und der Metallstempel 14 können aus bekannten biokompatiblen Metallmaterialien ausgebildet sein, wie beispielsweise aus Titan, Kobalt-Chrom-Legierung oder rostfreiem Stahl (insbe­ sondere Typ 316L), solange die Metalle die Bedingungen der Festigkeit und Härte erfüllen, die von dem Dentalimplantat 10 gefordert werden. Das Metallbasisteil 13 ist vom geteilten Typ, und zwar ist es aus einem oberen Abschnitt 13a und einem unteren Abschnitt 13b ausgebildet, wie in der Zeichnung dar­ gestellt ist, und diese beiden Abschnitte, nämlich der obere Abschnitt 13a und der untere Abschnitt 13b, sind durch irgend­ welche auf dem Fachgebiet bekannte Methoden lösbar miteinan­ der verbunden.
Aufgrund der Tatsache, daß das Metallbasisteil 13 vom geteil­ ten Typ ist, wird die Operation des Einbettens des Dentalim­ plantats 10 als eine Operation vom Zwei-Schritt-Typ ausgeführt, nämlich in der Weise, daß in einem ersten Schritt das Kontak­ tierungsteil 11 und der untere Abschnitt 13b vollständig in dem Alveolarknochen 18 eingebettet und das Kontaktierungsteil 11 und der untere Abschnitt 13b mit Zahnfleischschleimhaut 19 bedeckt werden und es ihnen ermöglicht wird, vollständig mit dem Knochen vereinigt zu werden. Und dann wird in einem zweiten Schritt eine Dentaloperation ausgeführt, in welcher der obere Abschnitt 13a und der Metallstempel 14 lösbar mit dem unteren Abschnitt 13b verbunden und an dem unteren Ab­ schnitt 13b befestigt werden, was beispielsweise durch eine Schraubverbindung geschehen kann. Das Metallbasisteil 13 vom geteilten Typ ist daher außerordentlich vorteilhaft, da eine bakterielle Infektion und eine trichterförmige Absorption des Alveolarknochens um das eingebettete Dentalimplantat 10 herum durch eine solche Operation verhindert werden kann und die Teile leicht ausgetauscht werden können, wann immer es notwendig ist, sie aufgrund einer Beschädigung oder einer langen Benutzung des Dentalimplantats auszutauschen. Es ist zu bevorzugen, daß der Teil des Metallbasisteils 13, der die Zahnfleischschleimhaut 19 kontaktiert, so glatt wie mög­ lich ist. Ein hochpolymeres biokompatibles Material 20, wie beispielsweise Kollagen oder Fibronektin, das in oder an dem Teil des Metallbasisteils 13 plaziert wird, der die Zahn­ fleischschleimhaut 19 kontaktiert, ist in hohem Maße dahin­ gehend wirksam, daß es Zahnfleischentzündung verhindert. Das biokompatible Material 20 wird vorzugsweise an dem unte­ ren Bereich des Kontakts zwischen dem Metallbasisteil 13 und der Zahnfleischschleimhaut 19 befestigt, und zwar bevorzugt durch Plasmapolymerisation. Das Metallbasisteil 13 und der Metallstempel 14 können mittels irgendwelcher bekannter Ver­ fahren fabriziert werden, wie beispielsweise Drehen oder Ver- oder Bearbeitung durch elektrische Entladung.
Vorliegend sind zwei oder mehr Pufferteile 16, 17 in einem Raum 15 zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstem­ pel 14 im Abstand voneinander angeordnet, und zwar in einer solchen Art und Weise, daß der Metallstempel 14, der dazu geeignet ist, den Zahndruck, welcher während des Kauens auf das Dentalimplantat 10 ausgeübt wird, zu übertragen, durch die Pufferteile 16, 17 bewegbar gehaltert bzw. abgestützt ist. Mit anderen Worten heißt das, daß das Dentalimplantat 10 die Eigenschaften aufweist, die denjenigen eines natür­ lichen Zahns, ein genügendes Ausmaß an Bewegung zu erzeugen, sehr nahe sind, indem ein genügendes Ausmaß an Bewegung des Metallstempels 14 erzeug­ bar ist. Obwohl die Anordnung und die Anzahl der elastischen Pufferteile 16, 17 in Abhängigkeit von der Position des unter Behandlung befindlichen Zahns und des Satzes an Zähnen fakultativ ausgewählt werden kann, sei darauf hingewiesen, daß die Pufferteile in irgendwelchen Positionen in dem Spalt oder Leerraum zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metall­ stempel 14 plaziert werden können, solange eine genügende Pufferwirkung mit Bezug auf den Zahndruck erzielt werden kann. Jedoch ist es zum Erzeugen eines genügenden Ausmaßes an Be­ wegung des Metallstempels 14 notwendig, die elastischen Puf­ ferteile 16, 17 im Abstand voneinander so zu positionieren, daß ein Spalt oder Leerraum in dem Raum 15 aufrechterhalten wird. Wenn die elastischen Pufferteile 16, 17 in dieser Art und Weise angeordnet werden, können ein ausreichendes Ausmaß an Bewegung des Metallstempels 14 und eine genügende Pufferwirkung erzielt werden. Obwohl keine spezielle Beschränkung hinsichtlich der Form des elastischen Pufferteils 17 besteht, kann dieses so geformt sein, daß es innerhalb einer Ausnehmung 14a aufgenommen wird, die in dem vordersten Teil des Metallstempels 14 ausgebildet ist, und im untersten Teil 12a der Öffnung 12 des Metall­ basisteils 13, wie in der Zeichnung ge­ zeigt ist. Außerdem kann eine Ausnehmung 14b in einem oberen Teil des Metallstempels 14 ausgebildet sein, wobei weiterhin eine gleichartige oder ähnliche Ausnehmung 13c in dem oberen Abschnitt 13a des Metallbasisteils 13 ausgebildet sein kann, und wobei das in diesem Falle bevorzugt ringförmig ausge­ bildete elastische Pufferteil 16 in diesen Ausnehmungen 13c, 14b, wie in der Zeichnung gezeigt ist, in einer solchen Weise angebracht sein kann, daß das Pufferteil 16 nicht nur die erwünschte Pufferwirkung be­ wirkt, sondern außerdem die Funktion des Miteinanderverbindens des Me­ tallbasisteils 13 und des Metallstempels 14 übernimmt. Bei der Verwendung der elastischen Pufferteile 16, 17, die außerdem für das Miteinanderverbinden der Bestandteile des Dentalimplantats geeignet sind, kann die dimensionale Tole­ ranz, die für das Metallbasisteil 13 und den Metallstempel 14 zu fordern ist, weniger eng sein als in einem konventio­ nellen Dentalimplantat, so daß die Auslegung, der Aufbau und die Herstellung vereinfacht sein können. Es besteht keine spezielle Beschränkung hinsichtlich des Ortes der elastischen Pufferteile 16, 17, soweit diese dazu geeignet sind, die Bestandteile des Dentalimplantats miteinander zu verbinden, und es besteht auch keine spezielle Beschränkung hinsichtlich der Art und Weise des Verbindens dieser Be­ standteile durch die elastischen Pufferteile 16, 17.
Als elastische Materialien für die Pufferteile, die in dem hier vorgeschlagenen Dentalimplantat verwendbar sind, wer­ den bevorzugt synthetische Gummis bzw. Kautschuke verwen­ det, wie beispielsweise Polyurethangummi bzw. -kautschuk, Polyfluorethylengummi bzw. -kautschuk oder Gummi bzw. Kautschuk vom Fluortyp oder Silikongummi bzw. -kautschuk, die einen Elastizitätsmodul von 1,962 bis 245,25 bar und wünschenswerterweise 39,24 bis 176,58 bar, haben. Praktisch kann jedoch jedes elastische Material, das Dauerhaftigkeit und hohe Festigkeit hat, verwendet werden. Es können Puffer­ materialien, die verschiedene Werte des Elastizitätsmoduls haben, in Abhängigkeit von den Stellen verwendet werden, an denen die Pufferteile 16, 17 innerhalb des Raums 15 an­ geordnet sind, um so die gewünschte feinfühlige Pufferwir­ kung in Bezug auf den Zahndruck in besonders vorteilhafter Weise zu realisieren.
Das Kontaktierungsteil 11 und das Metallbasisteil 13 können mittels eines kommerziellen Dentalklebstoffs aneinander befestigt werden, wie beispielsweise mittels Klebstoffen vom Methylmethacrylattyp. Die elastischen Pufferteile 16, 17 zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14 können direkt auf die Oberflächen des Metallbasisteils 13 und/oder des Metallstempels 14 durch Beschichtung aufgebracht werden, oder die können, wie oben beschrieben, für einen Formschluß und eine Anbringung an dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14 speziell konturiert werden. Unter Verwendung des vorstehend erwähnten Klebstoffs kann eine Krone 21 an dem Metallstempel 13 befestigt werden.
Das hier vorgeschlagene Dentalimplantat ist in seiner Kompatibilität mit lebenden Geweben überragend und hat eine hohe Festigkeit und ein ausreichendes Ausmaß an Bewegung, so daß es Eigenschaften aufweist, welche denjenigen des natürlichen Zahns sehr nahe sind, insbesondere sind seine wichtigsten Eigenschaften sehr angenähert denjenigen von natürlichen Zähnen. Außerdem ist dieses Dentalimplantat leicht herstellbar, und es kann während ausgedehnter Zeitdauern verwendet werden, wobei ein Austausch von beschädigten oder durch Benutzung verbrauchten Teilen erfolgen kann. Schließlich führt dieses Dentalimplantat selbst zu vereinfachten und erleichterten Dentaloperationen, während es gleichzeitig dahingehend wirksam ist, daß es Zahnfleischentzündung verhindert.
Die Erfindung sei nun in noch weiteren Einzelheiten unter Bezugnahme auf ein Beispiel und ein Vergleichsbeispiel erläutert. Jedoch ist die Erfindung in keiner Weise auf diese Beispiele beschränkt.
Beispiel 1
Wie in der Zeichnung gezeigt ist, wurden ein Kontaktierungs­ teil 11, das aus einem Verbundmaterial hergestellt war, wel­ ches 78 Gew.-% Hydroxylapathit und 22 Gew.-% PTFEMA ent­ hielt, und ein unterer Abschnitt 13b des Metallbasisteils 13, der aus Titan ausgebildet war, aneinander befestigt. Der er­ haltene Zusammenbau wurde bei einem Hund in eine Höhlung, die von einem Premolarzahn gelassen worden war, eingesetzt, und zwar unter direkter Kontaktierung des Alveolarknochens 18, und dieser Zusammenbau wurde darin so untergebracht, daß der obere Rand des Zusammenbaus bündig mit dem oberen Rand des Alveolarknochens 18 war. Der Zusammenbau, der auf diese Weise eingesetzt war, wurde dann vollständig mit einer Zahnfleisch­ schleimhaut 19 bedeckt. Nachdem das Kontaktierungsteil 11 und der Alveolarknochen 18 miteinander vereinigt waren, wurde die Zahnfleischschleimhaut 19 geöffnet, und ein oberer Ab­ schnitt 13a des Metallbasisteils 13 wurde mit dem unteren Abschnitt 13b des Metallbasisteils 13 durch Verschrauben ver­ bunden. Ein Stück Kollagen als biokompatibles Material 20 war vorher durch Plasmapolymerisierung an dem oberen Ab­ schnitt 13a so befestigt worden, daß das Stück Kollagen als hochmolekulares Biomaterial zwischen dem oberen Abschnitt 13a und der Zahnfleischschleimhaut 19 plaziert und in inni­ gen Kontakt mit der Zahnfleischschleimhaut 19 gebracht wur­ de.
Ein elastisches Pufferteil 17 wurde in der Ausnehmung 14a des Metallstempels 14 angebracht, und der Metallstempel 14 wurde dann zusammen mit dem elastischen Pufferteil 17 in diesem Zustand in die Öffnung 12 des Metallbasisteils 13 eingesetzt. Nachdem der eine der beiden Vorsprünge auf dem ringförmigen elastischen Pufferteil 16 in einer ringförmigen Ausnehmung 14b in dem Metallstempel 14 und der andere in ei­ ner ringförmigen Ausnehmung 13c des oberen Abschnitts 13a angebracht worden waren, waren der obere Abschnitt 13a und der Metallstempel 14 durch das ringförmige elastische Pufferteil 16 miteinan­ der verbunden. Eine Krone 21 wurde schließlich auf den Me­ tallstempel 14 aufgebracht.
Wie in der Zeichnung gezeigt ist, wurde ein Raum 15 zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14 ausgebildet. Als Ergebnis hiervon wurde ein zufriedenstellender Biß und ein Gefühl, das demjenigen eines natürlichen Zahns ähnlich war, erhalten. Eine Röntgenstrahleninspektion zeigte, daß der Alveolarknochen 18 und das Dentalimplantat 10 miteinan­ der vereinigt waren, und daß keine trichterförmige Absorp­ tion aufgetreten war.
Vergleichsbeispiel 1
Um ein Dentalimplantat auszubilden, wurde ein elastisches Teil in einem Raum zwischen einem einstückigen Metallbasis­ teil (kein geteilter Typ wie im Beispiel 1) und einem Metall­ stempel angeordnet und so in diesen Raum eingefüllt, daß kein freier Raum zwischen beiden vorhanden war. Das Dental­ implantat wurde durch eine Ein-Schritt-Operation anstelle einer Zwei-Schritt-Operation, wie sie im Beispiel 1 angewandt wurde, eingesetzt, da vorliegend die Zwei-Schritt-Operation nicht ausgeführt werden konnte. Es konnte kein genügender Druckfreigabeeffekt erhalten werden, derart, daß bei einer Röntgenstrahlenuntersuchung zu sehen war, daß eine trichter­ förmige Absorption in dem Alveolarknochen stattgefunden hatte. Schließlich fiel das Dentalimplantat heraus.
Hinsichtlich des hier vorgeschlagenen Dentalimplantats sei noch bemerkt, daß das Pufferteil 16, wie die Zeichnung zeigt, insbesondere ringförmig derart ausgebildet sein kann, daß es einen am unteren Ringende befindlichen innen umlaufen­ den Vorsprung und einen am oberen Ringende innen umlaufen­ den Vorsprung hat, von denen erster der Ausnehmung 13c und letzter der Ausnehmung 14b entspricht, und daß ein im mittle­ ren Ringbereich befindlicher innerer umlaufender Vorsprung vorhanden ist, der ein elastisches Abstandsteil zwischen dem Kopf des Metallstempels 14 und dem oberen Ende des Metall­ basisteils 13 bildet.

Claims (9)

1. Dentalimplantat (10), umfassend
ein Kontaktierungsteil (11), das aus einem Verbundmaterial mit einer Calziumphosphatverbindung ausgebildet ist, welches Kompatibilität mit lebenden Geweben hat, das die Oberfläche des Dentalimplantats (10) bildet, und das mit dem Alveolar­ knochen (18) kontaktiert wird,
ein Metallbasisteil (13), das teilweise innerhalb des Kontak­ tierungsteils (11) angeordnet und mit dem Kontaktierungsteil (11) verbunden ist, wobei das Metallbasisteil (13) eine Öff­ nung (12) zum Einfügen des Schaftes (14c) eines Metallstem­ pels (14) hat, dessen Stempelfläche (14d) in okklusale Rich­ tung zeigt,
ein elastisches Pufferteil für den darin aufgenommenen Metall­ stempel (14), durch den der auf das Dentalimplantat (10) aus­ geübte Druck übertragen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß ein oberer Teil des Metallbasisteils (13) über die Zahn­ fleischschleimhaut (19) hinaus vorsteht und das Metallbasis­ teil (13) von einem oberen Abschnitt (13a) und einem unteren Abschnitt (13b) gebildet ist, die lösbar miteinander verbun­ den sind,
daß zwei elastische Pufferteile (16,17) in einem Raum (15) zwischen dem Metallbasisteil (13) und Metallstempel (14) ent­ lang einer Länge des Metallstempels (14) im Abstand vonein­ ander zum Aufnehmen des Metallstempels (14) angeordnet sind, und
daß das Verbundmaterial 40 bis 95 Gew.-% der Calziumphosphat­ verbindung und 60 bis 5 Gew.-% eines organischen Polymers enthält.
2. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Calziumphosphatver­ bindung Hydroxylapatit ist.
3. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das organische Polymer aus der Gruppe ausgewählt ist, sie aus Polymilch­ säure, Polyglycolsäure, Polymethylmethacrylat, Polytrifluor­ ethylmethacrylat, Polyethylen und Polypropylen besteht.
4. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine äußere Late­ ralseite des Kontaktierungsteils (11) durch alternierende Vorsprünge und Ausnehmungen (11a, 11b) gebildet ist.
5. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die alternierenden Vor­ sprünge und Ausnehmungen (11a, 11b) in einer Spiralform ange­ ordnet sind.
6. Dentalimplantat (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kon­ taktierungsteil (11) einen halbkugeligen Bodenabschnitt (11c) hat.
7. Dentalimplantat (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abschnitt (13a) und der untere Abschnitt (13b) durch Gewindeeingriff miteinander verbunden sind.
8. Dentalimplantat (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein hoch- polymeres biokompatibles Material (20) an einem Bereich des Metallbasisteils (13) befestigt ist, der die Zahnfleisch­ schleimhaut (19) kontaktiert.
9. Dentalimplantat (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Krone (21) auf dem Metallstempel (14) angebracht ist.
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