DE3905608C2 - - Google Patents
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Description
Ein solches Dentalimplantat wird dazu verwendet, einen natür
lichen Zahn, der durch Zahnkrankheit, Unfall oder in sonstiger
Weise verloren worden ist, zu ersetzen.
Bis zur Gegenwart sind Metalle, wie beispielsweise Titan, und
Keramiken, wie beispielsweise Aluminiumoxid oder Hydroxylapa
tit, als die Materialien für Dentalimplantate verwendet wor
den. Jedoch beinhalten Dentalimplantate, die aus Metallen her
gestellt worden sind, Probleme hinsichtlich ihrer Biokompati
bilität, da sie die Tendenz haben, in lebenden Geweben ange
griffen und aufgelöst zu werden, wobei sie eine größere Härte
und einen höheren Elastizitätsmodul als das Knochengewebe ha
ben. Dentalimplantate, die aus Keramik hergestellt sind, bein
halten ebenfalls Probleme, und zwar im Hinblick auf Brüchig
keit, Sprödigkeit, Härte und Bearbeitbarkeit.
Weiter sind auch Dentalimplantate, die einen Metallkern und
eine auf den Metallkern aufgebrachte keramische Beschichtung
aufweisen, hergestellt und allgemein vertrieben worden. Jedoch
sind diese Dentalimplantate wegen der ziemlich schwachen Ver
bindung zwischen dem Metall und der Keramik nicht in umfang
reicher Weise verwendet worden.
Zum Überwinden der obigen Nachteile ist kürzlich durch die
JP 1 52 449/1987 ein Dentalimplantat entwickelt worden, das
einen äußeren Kontaktierungsteil aufweist, welcher aus einem
Verbundmaterial ausgebildet ist, das Biokompatibilität auf
weist, und welcher in Kontakt mit dem Alveolarknochen angeord
net wird, weiter weist dieses Dentalimplantat ein Metallteil
auf, das auf der Innenseite des Kontaktierungsteils angeord
net ist und eine Öffnung hat, sowie einen Metallstempel, der
in die Öffnung eingeführt ist, und ein elastisches Pufferteil,
das dazu geeignet ist, einen Spalt zwischen dem Metallstem
pel und dem Metallteil zu füllen. Dieses Dentalimplantat hat
insbesondere den Nachteil, daß es nicht notwendigerweise eine
genügende Pufferwirkung erzeugt, derart, daß das Ausmaß der
möglichen Bewegung des Metallstempels unter dem Zahndruck, der
auf den Metallstempel ausgeübt wird, geringer als desjenige
in einem natürlichen Zahn ist, wobei dieses Dentalimplantat
nicht in einer Konfiguration hergestellt werden kann, welche
ausreichende Festigkeit und ein ausreichendes Maß an Bewegung
des Metallstempels aufweist.
Weiterhin ist aus der DE 35 32 125 A1 ein Dentalimplantat
der eingangs genannten gattungsgemäßen Art bekannt. Dieses
Dentalimplantat ist insbesondere insofern problematisch, als
bei der Implantation das als Montagekopf für die Suprastruktur
dienende obere Ende des Metallstempels aus dem Alveolarknochen
herausragen muß, damit die Suprastruktur in angemessener Weise
befestigt werden kann, nachdem der Alveolarknochen fest mit dem
Kontaktierungsteils "verwachsen" ist. Um das zu erreichen,
gibt es die folgenden Implantationsweisen:
Die eine Möglichkeit der Implantation besteht darin, daß der
obere Teil des Dentalimplantats generell über das obere Niveau
des Alveolarknochens hinausragen gelassen wird. Dieser vor
stehende Teil wird dann äußeren Kräften ausgesetzt, so daß
entsprechende Kräfte über das Kontaktierungsteil auf den
Alveolarknochen ausgeübt werden und dadurch ein gutes Ein
heilen des Dentalimplantats in den Alveolarknochen verhindert
wird, wobei gleichzeitig die Gefahr von bakterieller Infek
tion und trichterförmigem Abbau des Alveolarknochens um das
Dentalimplantat herum besteht.
Die andere in der DE 35 32 125 A1 beschriebene Möglichkeit
der Implantation vermeidet es, daß der obere Teil des Dental
implantats zunächst über das obere Niveau des Alveolarkno
chens hinausragt, indem im Bereich dieses oberen Endes eine
Bohrung ausgebildet wird, deren Durchmesser größer als der
Durchmesser der daran anschließenden Bohrung für die Aufnahme
des Kontaktierungsteils ist. Dadurch wird zwar das Einwirken
von äußeren Kräften auf das obere Ende des Dentalimplantats
während dessen Einheilung in den Alveolarknochen weitgehend
verhindert. Jedoch ist für das Aufbringen der Suprastruktur
in einem zweiten Operationsschritt eine "provozierte Kno
chenatrophie" notwendig, damit eine trichterförmige Mulde er
halten wird. Eine solche trichterförmige Mulde ist aber vom
Gesichtspunkt einer eventuell später notwendig werdenden er
neuten Implantation äußerst nachteilig, da die Implantations
möglichkeiten dadurch herabgesetzt werden, wenn der Alveolar
knochen immer weiter abgebaut wird. Auch kann eine solche
trichterförmige Mulde gegebenenfalls Implantationen in der
unmittelbaren Nachbarschaft behindern.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Dentalimplantat zur Ver
fügung zu stellen, welches implantierbar ist, ohne daß es zu
einem trichterförmigen Abbau des Alveolarknochens um das ein
gebettete Dentalimplantat herum kommt und gleichzeitig ohne
daß eine Belastung des Dentalimplantats durch äußere Kräfte
beim Einheilen stattfindet und ohne daß eine wesentliche
Gefahr von bakterieller Infektion besteht.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einem Dentalimplantat der
eingangs genannten gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1
eingegebenen Merkmale
gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Dentalimplantat kann in einem Zwei
Schritt-Verfahren ohne die obigen Nachteile implantiert wer
den, nämlich in der Weise, daß in einem ersten Schritt das
Kontaktierungsteil und der untere Abschnitt des Metallbasis
teils vollständig in dem Alveolarknochen eingebettet werden,
so daß das Kontaktierungsteil und der untere Abschnitt des
Metallbasisteils mit Zahnfleischschleimhaut bedeckt werden,
und es ermöglicht wird, sie vollständig mit dem Alveolarkno
chen zu vereinigen; und dann wird in einem zweiten Schritt
eine Dentaloperation ausgeführt, in welcher der obere Ab
schnitt des Metallbasisteils und der Metallstempel lösbar
an dem unteren Abschnitt befestigt werden, was beispielsweise
durch eine Schraubverbindung geschehen kann. Durch ein solches
Zwei-Schritt-Verfahren kann eine bakterielle Infektion und
eine trichterförmige Absorption des Alveolarknochens um das
eingebettete Dentalimplantat herum verhindert werden, und die
Teile können leicht ausgetauscht werden, wann immer es notwen
dig ist, sie aufgrund einer Beschädigung oder einer langen
Benutzung des Dentalimplantats auszutauschen.
Zwar ist aus der DE 35 33 395 A1 ein im wesentlichen zwei
teiliges Dentalimplantat bekannt, dessen beiden Teile durch
zwei im Axialabstand voneinander angeordnete Pufferteile
verbunden sind, um eine Beweglichkeit des als Suprastruktur
darauf angebrachten künstlichen Zahns sicherzustellen, und
weiter kann das eine dieser Teile in einem ersten Schritt
implantiert werden, ohne daß es aus dem Kieferknochen heraus
ragt, während in einem zweiten Schritt nach dem Einheilen
das andere Teil zusammen mit der Suprastruktur eingesetzt
wird. Jedoch muß bei dem Dentalimplantat gemäß der DE 35 33 395 A1
das Zahnfleisch in einer Rille des die Suprastruktur tragen
den oberen Teils des Dentalimplantats eingelagert werden. Da
dieses Teil aber durch Pufferteile in der Form von O-Ringen
beweglich gelagert ist, wird die Verbindung zwischen dem
Zahnfleisch und dem die Suprastruktur tragenden Teil durch
die Bewegung des künstlichen Zahns beansprucht, wodurch das
Zahnfleisch um das implantierte Dentalimplantat herum lau
fend beansprucht wird, so daß es leicht zu Zahnfleischent
zündungen etc. kommen kann. Im Gegensatz hierzu wird das
Zahnfleisch und die Zahnfleischschleimhaut bei dem Dental
implantat gemäß der Erfindung von dem oberen Abschnitt des
Metallbasisteils kontaktiert, der fest mit dem Kontaktierungs
teil verbunden und infolgedessen unbeweglich gelagert ist,
so daß eine dauernde Beanspruchung des Zahnfleischs und der
Zahnfleischschleimhaut durch Suprastrukturbewegungen ausge
schlossen wird, obwohl die Suprastruktur auch bei der Erfin
dung in dem Dentalimplantat beweglich gelagert ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Insgesamt hat das Dentalimplantat nach der Erfindung insbe
sondere die folgenden Vorteile:
Das Dentalimplantat hat eine überragende Kompatibilität mit
lebenden Geweben und weist eine hohe Festigkeit und einen
Elastizitätsmodul auf, die mit der Festigkeit und dem Ela
stizitätsmodul des Knochengewebes des lebenden Körpers ver
gleichbar sind. Weiter hat es ein ausreichendes Maß an Be
wegung und besitzt Eigenschaften, die nahe an denjenigen eines
natürlichen Zahns liegen. Außerdem ist es leicht herstellbar
und während langer Zeitdauern durch Substitution von beschä
digten oder verbrauchten Bestandteilen verwendbar. Darüber
hinaus ermöglicht es dieses Dentalimplantat, eine Operation
durchzuführen, welche nur selten eine Entzündung im Zahn
fleisch verursacht und bei der die Gefahr einer Entzündung im
Zahnfleisch sehr gering ist. Schließlich ermöglicht es das
Dentalimplantat, die Zahnfleischschleimhaut oder das Epithel
gewebe wieder damit zu vereinigen, wenn die Haftung dazwischen
verlorengegangen oder beeinträchtigt worden ist.
Die Erfindung sei nachstehend anhand einer bevorzugten Aus
führungsform eines erfindungsgemäßen Dentalimplantats, das
in der einzigen Figur der Zeichnung in einer schematischen
Schnittansicht veranschaulicht ist, näher erläutert.
Das dargestellte Dentalimplantat weist ein Kontaktierungs
teil 11 aus, das aus einem Verbundmaterial hergestellt ist,
welches Kompatibilität oder Verträglichkeit mit lebenden
Geweben besitzt und einen äußeren Teil des Dentalimplantats
10 derart bildet, daß es von dem Alveolarknochen 18 kontak
tiert wird. Weiter weist das Dentalimplantat 10 ein Metall
basisteil 13 auf, in dem eine Öffnung 12 vorhanden ist und
das innerhalb des Kontaktierungsteils 11 angeordnet sowie
an dem Kontaktierungsteil 11 angebracht ist. Außerdem hat
das Dentalimplantat 11 einen Metallstempel 14, der in die
Öffnung 12 des Metallbasisteils 13 eingefügt ist, und wenig
stens zwei elastische Pufferteile 16, 17, die beide im Ab
stand voneinander angeordnet und in einem Raum 15 zwischen
dem Matallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14 positioniert
sind.
Insoweit, als das Kompatibilität mit lebenden Geweben be
sitzende Kontaktierungsteil 11 den Alveolarknochen 18 direkt
kontaktiert, wird ein Verbundmaterial, welches 40 bis 95 Gew.-%
einer Calziumphosphatverbindung, die Kompatibilität mit le
benden Geweben hat, und 60 bis 5 Gew.-% eines organischen
Polymers enthält, als das Verbundmaterial verwendet, welches
das Kontaktierungsteil 11 bildet. Wenn der Gehalt an Calzium
phosphatverbindung weniger als 40 Gew.-% beträgt, wird das
Wachstum von neuem Knochen verzögert, und es nimmt viel Zeit
in Anspruch, bis das Verbundmaterial mit dem Alveolarknochen
vereinigt ist. Wenn der Gehalt an Calziumphosphatverbindung
mehr als 95 Gew.-% beträgt, ergeben sich Schwierigkeiten beim
Bearbeiten und infolgedessen bei der industriellen Massenpro
duktion von Dentalimplantaten dieser Art. Es ist zu beachten,
daß innerhalb des Gehaltsbereichs von 40 bis 95 Gew.-% an
Calziumphosphatverbindung eine größere Menge an neuem Kno
chen um das Dentalimplantat herum gebildet wird und physika
lische Eigenschaften des Dentalimplantats erhalten werden,
die enger an denjenigen von natürlichem Knochen liegen. Außer
dem weist das Dentalimplantat einen Elastizitätsmodul auf,
der dicht an demjenigen eines natürlichen Zahns liegt, sowie
eine ausgezeichnete Bearbeitbarkeit, so daß ein Dentalimplan
tat dieser Art und von einer vorbestimmten Größe in Massen
produktion hergestellt werden kann und demgemäß die Zahnopera
tion oder ein Zahnersatz erleichtert und vereinfacht wird.
Beispiele der vorerwähnten Calziumphosphatverbindungen um
fassen Tricalziumphosphat, Hydroxylapatit, Tetracalzium
phosphat, Oxyapatit, Calziumpyrophosphat, Fluorapatit, eine
Verbindung, in welcher Hydroxylgruppen von Hydroxylapatit
teilweise durch Fluorionen substituiert sind, Bruschit
(CaHPO4·2H2O) und eine Mischung derselben. Unter diesen
Calziumphosphatverbindungen werden vorzugsweise eine oder
eine Mischung von zwei oder mehreren von denjenigen, die
eine schnellere Bildungsrate von neuem Knochen haben, das
sind Tricalziumphosphat, Hydoxylapatit, Fluorapatit und/oder
Tetracalziumphosphat, verwendet. Von allen hat Hydroxylapatit
die schnellste Bildungsrate von neuem Knochen und wird daher
unter diesen Verbindungen besonders bevorzugt. Am meisten wird
hierbei ein Hydroxylapatit bevorzugt, der aufgrund einer Wärme
handlung bei einer Temperatur von nicht niedriger als 500°C,
wunschenswerterweise nicht niedriger als 700°C, erhalten
wird, da er eine hervorragende Bildungsrate von neuem
Knochen hat. Obwohl keine obere Grenze der Temperatur für die
Wärmebehandlung vorliegt, beginnt Hydroxylapatit bei einer zu
hohen Temperatur zersetzt zu werden, so daß die Wärmebe
handlung bei einer niedrigeren Temperatur ausgeführt werden
sollte als es die Zersetzungstemperatur von Hydroxylapatitist.
Die Calziumphosphatverbindungen, die bei dem hier vorgeschlagenen Dental
implantat verwendet werden können, können entweder künstlich
synthetisierte Verbindungen sein, die durch bekannte Ver
fahren synthetisiert worden sind, wie es beispielsweise
das nasse, trockne oder hydrothermische Verfahren ist, oder
es können Verbindungen von natürlichem Ursprung sein, die
von menschlichem oder tierischem Knochen erhalten worden sind.
Die Calziumphosphatverbindungen, die bei dem hier vorgeschlagenen Dental
implantat verwendet werden, können pulverisiert, granuliert
oder körnig oder in der Form eines porösen Körpers vor
liegen, und zwar unter der Bedingung, daß die Verbindungen
mit Monomeren der organischen Polymere mischbar sind.
Es besteht keine spezielle Beschränkung bezüglich der orga
nischen Polymere unter der Bedingung, daß die Polymere nicht
toxisch für den lebenden Körper sind und eine Affinität zu
den Calziumphosphatverbindungen aufweisen. So können zum
Beispiel folgende organische Polymere verwendet werden:
Polymere vom Carboxylsäuretyp, wie beispielsweise Polymilch
säure oder Polyglycolsäure, Polymere vom Carboxylattyp, wie
beispielsweise Polymethylmethacrylat, das hier auch abge
kürzt als PMMA bezeichnet wird oder Poly(trifluorethyl meth
acrylat), das hier abgekürzt auch als PTFEMA bezeichnet wird,
oder olefinische Polymere, wie beispielsweise Polyethylen
oder Polypropylen. Unter diesen Polymeren weisen PMMA und
PTFEMA eine höhere Affinität zu Calziumphosphatverbindungen
und eine höhere Festigkeit auf und werden infolgedessen besonders be
vorzugt. Unter allen weist PTFEMA die höchste Affinität zu
Calziumphosphatverbindungen auf und wird daher am meisten
bevorzugt.
Das Verbundmaterial kann durch Mischen und Rühren einer Paste
erzeugt werden, welche das Polymer und das Monomer des orga
nischen Polymers mit der Calziumphosphatverbindung enthält,
und durch Polymerisieren der Mischung durch Erwärmen oder Er
hitzen.
Das bei dem hier vorgeschlagenen Dentalimplantat 10 verwendete
Verbundmaterial ist mit Eigenschaften ausgestatten, die da
für unerläßlich sind, das ist Kompatibilität mit lebenden Ge
weben, Elastizität und Bearbeitbarkeit des Dentalimplantat
materials. Obwohl das Kontaktierungsteil 11 eine glatte äuße
re Oberfläche haben kann, weist eine besonders bevorzugte
Oberfläche miteinander abwechselnde Vorsprünge 11a und Aus
nehmungen 11b auf, wie in der Zeichnung gezeigt ist, und eine
solche Oberfläche wird insbesondere deswegen bevorzugt, weil
dadurch die Beanspruchung, die während des Kauens erzeugt
wird, aufgrund des erhöhten Bindebereichs zwischen dem Ver
bundmaterial und dem neuen Knochen in vorteilhafter Weise
verteilt und freigesetzt wird, während die auf die Knochen
gewebe angewandte Belastung vermindert wird. Die spiralför
mige Konfiguration der Vorsprünge 11a und der Ausnehmungen
11b ist am wünschenswertesten, da das Dentalimplantat 10 da
durch zwangsweise befestigt werden kann, sobald es im Alveo
larknochen 18 versenkt ist bzw. kann das Dentalimplantat 10
dadurch in den Alveolarknochen 18 "eingeschraubt" werden. Ob
wohl der Bodenabschnitt 11c des Kontaktierungsteils 11 als
eine flache Oberfläche ausgebildet sein kann, ist eine Halb
kugelform des Bodenabschnitts 11c, wie sie in der Zeichnung
gezeigt ist, am meisten zu bevorzugen, da sie die Verteilung
der Beanspruchung während des Kauens in vorteilhafter Weise
fördert.
Das Dentalimplantat 10 ist mit dem Metallbasisteil 13 ver
sehen, das innerhalb des Kontaktierungsteils 11 angeordnet
ist und die Öffnung 12 aufweist, und der Metallstempel 14
ist in die Öffnung 12 eingesetzt. Das Metallbasisteil 13 und
der Metallstempel 14 können aus bekannten biokompatiblen
Metallmaterialien ausgebildet sein, wie beispielsweise aus
Titan, Kobalt-Chrom-Legierung oder rostfreiem Stahl (insbe
sondere Typ 316L), solange die Metalle die Bedingungen der
Festigkeit und Härte erfüllen, die von dem Dentalimplantat
10 gefordert werden. Das Metallbasisteil 13 ist vom geteilten
Typ, und zwar ist es aus einem oberen Abschnitt 13a und einem
unteren Abschnitt 13b ausgebildet, wie in der Zeichnung dar
gestellt ist, und diese beiden Abschnitte, nämlich der obere
Abschnitt 13a und der untere Abschnitt 13b, sind durch irgend
welche auf dem Fachgebiet bekannte Methoden lösbar miteinan
der verbunden.
Aufgrund der Tatsache, daß das Metallbasisteil 13 vom geteil
ten Typ ist, wird die Operation des Einbettens des Dentalim
plantats 10 als eine Operation vom Zwei-Schritt-Typ ausgeführt,
nämlich in der Weise, daß in einem ersten Schritt das Kontak
tierungsteil 11 und der untere Abschnitt 13b vollständig in
dem Alveolarknochen 18 eingebettet und das Kontaktierungsteil
11 und der untere Abschnitt 13b mit Zahnfleischschleimhaut
19 bedeckt werden und es ihnen ermöglicht wird, vollständig
mit dem Knochen vereinigt zu werden. Und dann wird in einem
zweiten Schritt eine Dentaloperation ausgeführt, in welcher
der obere Abschnitt 13a und der Metallstempel 14 lösbar mit
dem unteren Abschnitt 13b verbunden und an dem unteren Ab
schnitt 13b befestigt werden, was beispielsweise durch eine
Schraubverbindung geschehen kann. Das Metallbasisteil 13 vom
geteilten Typ ist daher außerordentlich vorteilhaft, da eine
bakterielle Infektion und eine trichterförmige Absorption
des Alveolarknochens um das eingebettete Dentalimplantat
10 herum durch eine solche Operation verhindert werden kann
und die Teile leicht ausgetauscht werden können, wann immer
es notwendig ist, sie aufgrund einer Beschädigung oder einer
langen Benutzung des Dentalimplantats auszutauschen. Es ist
zu bevorzugen, daß der Teil des Metallbasisteils 13, der
die Zahnfleischschleimhaut 19 kontaktiert, so glatt wie mög
lich ist. Ein hochpolymeres biokompatibles Material 20, wie
beispielsweise Kollagen oder Fibronektin, das in oder an
dem Teil des Metallbasisteils 13 plaziert wird, der die Zahn
fleischschleimhaut 19 kontaktiert, ist in hohem Maße dahin
gehend wirksam, daß es Zahnfleischentzündung verhindert.
Das biokompatible Material 20 wird vorzugsweise an dem unte
ren Bereich des Kontakts zwischen dem Metallbasisteil 13 und
der Zahnfleischschleimhaut 19 befestigt, und zwar bevorzugt
durch Plasmapolymerisation. Das Metallbasisteil 13 und der
Metallstempel 14 können mittels irgendwelcher bekannter Ver
fahren fabriziert werden, wie beispielsweise Drehen oder Ver-
oder Bearbeitung durch elektrische Entladung.
Vorliegend sind zwei oder mehr Pufferteile 16, 17 in einem
Raum 15 zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstem
pel 14 im Abstand voneinander angeordnet, und zwar in einer
solchen Art und Weise, daß der Metallstempel 14, der dazu
geeignet ist, den Zahndruck, welcher während des Kauens auf
das Dentalimplantat 10 ausgeübt wird, zu übertragen, durch
die Pufferteile 16, 17 bewegbar gehaltert bzw. abgestützt
ist. Mit anderen Worten heißt das, daß das Dentalimplantat
10 die Eigenschaften aufweist, die denjenigen eines natür
lichen Zahns, ein genügendes
Ausmaß an Bewegung zu erzeugen, sehr nahe sind, indem ein
genügendes Ausmaß an Bewegung des Metallstempels 14 erzeug
bar ist. Obwohl die Anordnung und die Anzahl der elastischen
Pufferteile 16, 17 in Abhängigkeit von der Position des
unter Behandlung befindlichen Zahns und des Satzes an Zähnen
fakultativ ausgewählt werden kann, sei darauf hingewiesen,
daß die Pufferteile in irgendwelchen Positionen in dem Spalt
oder Leerraum zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metall
stempel 14 plaziert werden können, solange eine genügende
Pufferwirkung mit Bezug auf den Zahndruck erzielt werden kann.
Jedoch ist es zum Erzeugen eines genügenden Ausmaßes an Be
wegung des Metallstempels 14 notwendig, die elastischen Puf
ferteile 16, 17 im Abstand voneinander so zu positionieren,
daß ein Spalt oder Leerraum in dem Raum 15
aufrechterhalten wird. Wenn die elastischen
Pufferteile 16, 17 in dieser Art und Weise angeordnet werden,
können ein ausreichendes Ausmaß an Bewegung des Metallstempels
14 und eine genügende Pufferwirkung erzielt werden. Obwohl
keine spezielle Beschränkung hinsichtlich der Form des
elastischen Pufferteils 17 besteht, kann dieses so geformt
sein, daß es innerhalb einer Ausnehmung 14a aufgenommen wird,
die in dem vordersten Teil des Metallstempels 14 ausgebildet
ist, und im untersten Teil 12a der Öffnung 12 des Metall
basisteils 13, wie in der Zeichnung ge
zeigt ist. Außerdem kann eine Ausnehmung 14b in einem oberen
Teil des Metallstempels 14 ausgebildet sein, wobei weiterhin
eine gleichartige oder ähnliche Ausnehmung 13c in dem oberen
Abschnitt 13a des Metallbasisteils 13 ausgebildet sein kann,
und wobei das in diesem Falle bevorzugt ringförmig ausge
bildete elastische Pufferteil 16 in diesen Ausnehmungen
13c, 14b, wie in der Zeichnung gezeigt
ist, in einer solchen Weise angebracht sein kann, daß das
Pufferteil 16 nicht nur die erwünschte Pufferwirkung be
wirkt, sondern außerdem die Funktion des Miteinanderverbindens des Me
tallbasisteils 13 und des Metallstempels 14 übernimmt. Bei
der Verwendung der elastischen Pufferteile 16, 17, die
außerdem für das Miteinanderverbinden der Bestandteile des
Dentalimplantats geeignet sind, kann die dimensionale Tole
ranz, die für das Metallbasisteil 13 und den Metallstempel
14 zu fordern ist, weniger eng sein als in einem konventio
nellen Dentalimplantat, so daß die Auslegung, der Aufbau
und die Herstellung vereinfacht sein können. Es besteht
keine spezielle Beschränkung hinsichtlich des Ortes der
elastischen Pufferteile 16, 17, soweit diese dazu geeignet
sind, die Bestandteile des Dentalimplantats miteinander zu
verbinden, und es besteht auch keine spezielle Beschränkung
hinsichtlich der Art und Weise des Verbindens dieser Be
standteile durch die elastischen Pufferteile 16, 17.
Als elastische Materialien für die Pufferteile, die in dem
hier vorgeschlagenen Dentalimplantat verwendbar sind, wer
den bevorzugt synthetische Gummis bzw. Kautschuke verwen
det, wie beispielsweise Polyurethangummi bzw. -kautschuk,
Polyfluorethylengummi bzw. -kautschuk oder Gummi bzw.
Kautschuk vom Fluortyp oder Silikongummi bzw. -kautschuk,
die einen Elastizitätsmodul von 1,962 bis 245,25 bar und
wünschenswerterweise 39,24 bis 176,58 bar, haben. Praktisch
kann jedoch jedes elastische Material, das Dauerhaftigkeit
und hohe Festigkeit hat, verwendet werden. Es können Puffer
materialien, die verschiedene Werte des Elastizitätsmoduls
haben, in Abhängigkeit von den Stellen verwendet werden,
an denen die Pufferteile 16, 17 innerhalb des Raums 15 an
geordnet sind, um so die gewünschte feinfühlige Pufferwir
kung in Bezug auf den Zahndruck in besonders vorteilhafter
Weise zu realisieren.
Das Kontaktierungsteil 11 und das Metallbasisteil 13 können
mittels eines kommerziellen Dentalklebstoffs aneinander befestigt
werden, wie beispielsweise mittels Klebstoffen vom
Methylmethacrylattyp.
Die elastischen Pufferteile 16, 17
zwischen dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14
können direkt auf die Oberflächen des Metallbasisteils 13
und/oder des Metallstempels 14 durch Beschichtung aufgebracht
werden, oder die können, wie oben beschrieben, für
einen Formschluß und eine Anbringung an dem Metallbasisteil
13 und dem Metallstempel 14 speziell konturiert werden.
Unter Verwendung des vorstehend erwähnten Klebstoffs kann
eine Krone 21 an dem Metallstempel 13 befestigt werden.
Das hier vorgeschlagene Dentalimplantat ist in seiner Kompatibilität
mit lebenden Geweben überragend und hat eine hohe
Festigkeit und ein ausreichendes Ausmaß an Bewegung, so daß
es Eigenschaften aufweist, welche denjenigen des natürlichen
Zahns sehr nahe sind, insbesondere sind seine wichtigsten
Eigenschaften sehr angenähert denjenigen von natürlichen
Zähnen. Außerdem ist dieses Dentalimplantat leicht herstellbar,
und es kann während ausgedehnter Zeitdauern verwendet
werden, wobei ein Austausch von beschädigten oder durch Benutzung
verbrauchten Teilen erfolgen kann. Schließlich
führt dieses Dentalimplantat selbst zu vereinfachten und erleichterten
Dentaloperationen, während es gleichzeitig dahingehend
wirksam ist, daß es Zahnfleischentzündung verhindert.
Die Erfindung sei nun in noch weiteren Einzelheiten unter
Bezugnahme auf ein Beispiel und ein Vergleichsbeispiel erläutert.
Jedoch ist die Erfindung in keiner Weise auf diese
Beispiele beschränkt.
Wie in der Zeichnung gezeigt ist, wurden ein Kontaktierungs
teil 11, das aus einem Verbundmaterial hergestellt war, wel
ches 78 Gew.-% Hydroxylapathit und 22 Gew.-% PTFEMA ent
hielt, und ein unterer Abschnitt 13b des Metallbasisteils 13,
der aus Titan ausgebildet war, aneinander befestigt. Der er
haltene Zusammenbau wurde bei einem Hund in eine Höhlung,
die von einem Premolarzahn gelassen worden war, eingesetzt,
und zwar unter direkter Kontaktierung des Alveolarknochens
18, und dieser Zusammenbau wurde darin so untergebracht, daß
der obere Rand des Zusammenbaus bündig mit dem oberen Rand des
Alveolarknochens 18 war. Der Zusammenbau, der auf diese Weise
eingesetzt war, wurde dann vollständig mit einer Zahnfleisch
schleimhaut 19 bedeckt. Nachdem das Kontaktierungsteil 11 und
der Alveolarknochen 18 miteinander vereinigt waren, wurde
die Zahnfleischschleimhaut 19 geöffnet, und ein oberer Ab
schnitt 13a des Metallbasisteils 13 wurde mit dem unteren
Abschnitt 13b des Metallbasisteils 13 durch Verschrauben ver
bunden. Ein Stück Kollagen als biokompatibles Material 20
war vorher durch Plasmapolymerisierung an dem oberen Ab
schnitt 13a so befestigt worden, daß das Stück Kollagen als
hochmolekulares Biomaterial zwischen dem oberen Abschnitt
13a und der Zahnfleischschleimhaut 19 plaziert und in inni
gen Kontakt mit der Zahnfleischschleimhaut 19 gebracht wur
de.
Ein elastisches Pufferteil 17 wurde in der Ausnehmung 14a
des Metallstempels 14 angebracht, und der Metallstempel 14
wurde dann zusammen mit dem elastischen Pufferteil 17 in
diesem Zustand in die Öffnung 12 des Metallbasisteils 13
eingesetzt. Nachdem der eine der beiden Vorsprünge auf dem
ringförmigen elastischen Pufferteil 16 in einer ringförmigen
Ausnehmung 14b in dem Metallstempel 14 und der andere in ei
ner ringförmigen
Ausnehmung 13c des oberen Abschnitts 13a angebracht worden
waren, waren der obere Abschnitt 13a und der Metallstempel
14 durch das ringförmige elastische Pufferteil 16 miteinan
der verbunden. Eine Krone 21 wurde schließlich auf den Me
tallstempel 14 aufgebracht.
Wie in der Zeichnung gezeigt ist, wurde ein Raum 15 zwischen
dem Metallbasisteil 13 und dem Metallstempel 14 ausgebildet.
Als Ergebnis hiervon wurde ein zufriedenstellender Biß und
ein Gefühl, das demjenigen eines natürlichen Zahns ähnlich
war, erhalten. Eine Röntgenstrahleninspektion zeigte, daß
der Alveolarknochen 18 und das Dentalimplantat 10 miteinan
der vereinigt waren, und daß keine trichterförmige Absorp
tion aufgetreten war.
Um ein Dentalimplantat auszubilden, wurde ein elastisches
Teil in einem Raum zwischen einem einstückigen Metallbasis
teil (kein geteilter Typ wie im Beispiel 1) und einem Metall
stempel angeordnet und so in diesen Raum eingefüllt, daß
kein freier Raum zwischen beiden vorhanden war. Das Dental
implantat wurde durch eine Ein-Schritt-Operation anstelle
einer Zwei-Schritt-Operation, wie sie im Beispiel 1 angewandt
wurde, eingesetzt, da vorliegend die Zwei-Schritt-Operation
nicht ausgeführt werden konnte. Es konnte kein genügender
Druckfreigabeeffekt erhalten werden, derart, daß bei einer
Röntgenstrahlenuntersuchung zu sehen war, daß eine trichter
förmige Absorption in dem Alveolarknochen stattgefunden hatte.
Schließlich fiel das Dentalimplantat heraus.
Hinsichtlich des hier vorgeschlagenen Dentalimplantats sei
noch bemerkt, daß das Pufferteil 16, wie die Zeichnung
zeigt, insbesondere ringförmig derart ausgebildet sein kann,
daß es einen am unteren Ringende befindlichen innen umlaufen
den Vorsprung und einen am oberen Ringende innen umlaufen
den Vorsprung hat, von denen erster der Ausnehmung 13c und
letzter der Ausnehmung 14b entspricht, und daß ein im mittle
ren Ringbereich befindlicher innerer umlaufender Vorsprung
vorhanden ist, der ein elastisches Abstandsteil zwischen dem
Kopf des Metallstempels 14 und dem oberen Ende des Metall
basisteils 13 bildet.
Claims (9)
1. Dentalimplantat (10), umfassend
ein Kontaktierungsteil (11), das aus einem Verbundmaterial mit einer Calziumphosphatverbindung ausgebildet ist, welches Kompatibilität mit lebenden Geweben hat, das die Oberfläche des Dentalimplantats (10) bildet, und das mit dem Alveolar knochen (18) kontaktiert wird,
ein Metallbasisteil (13), das teilweise innerhalb des Kontak tierungsteils (11) angeordnet und mit dem Kontaktierungsteil (11) verbunden ist, wobei das Metallbasisteil (13) eine Öff nung (12) zum Einfügen des Schaftes (14c) eines Metallstem pels (14) hat, dessen Stempelfläche (14d) in okklusale Rich tung zeigt,
ein elastisches Pufferteil für den darin aufgenommenen Metall stempel (14), durch den der auf das Dentalimplantat (10) aus geübte Druck übertragen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß ein oberer Teil des Metallbasisteils (13) über die Zahn fleischschleimhaut (19) hinaus vorsteht und das Metallbasis teil (13) von einem oberen Abschnitt (13a) und einem unteren Abschnitt (13b) gebildet ist, die lösbar miteinander verbun den sind,
daß zwei elastische Pufferteile (16,17) in einem Raum (15) zwischen dem Metallbasisteil (13) und Metallstempel (14) ent lang einer Länge des Metallstempels (14) im Abstand vonein ander zum Aufnehmen des Metallstempels (14) angeordnet sind, und
daß das Verbundmaterial 40 bis 95 Gew.-% der Calziumphosphat verbindung und 60 bis 5 Gew.-% eines organischen Polymers enthält.
ein Kontaktierungsteil (11), das aus einem Verbundmaterial mit einer Calziumphosphatverbindung ausgebildet ist, welches Kompatibilität mit lebenden Geweben hat, das die Oberfläche des Dentalimplantats (10) bildet, und das mit dem Alveolar knochen (18) kontaktiert wird,
ein Metallbasisteil (13), das teilweise innerhalb des Kontak tierungsteils (11) angeordnet und mit dem Kontaktierungsteil (11) verbunden ist, wobei das Metallbasisteil (13) eine Öff nung (12) zum Einfügen des Schaftes (14c) eines Metallstem pels (14) hat, dessen Stempelfläche (14d) in okklusale Rich tung zeigt,
ein elastisches Pufferteil für den darin aufgenommenen Metall stempel (14), durch den der auf das Dentalimplantat (10) aus geübte Druck übertragen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß ein oberer Teil des Metallbasisteils (13) über die Zahn fleischschleimhaut (19) hinaus vorsteht und das Metallbasis teil (13) von einem oberen Abschnitt (13a) und einem unteren Abschnitt (13b) gebildet ist, die lösbar miteinander verbun den sind,
daß zwei elastische Pufferteile (16,17) in einem Raum (15) zwischen dem Metallbasisteil (13) und Metallstempel (14) ent lang einer Länge des Metallstempels (14) im Abstand vonein ander zum Aufnehmen des Metallstempels (14) angeordnet sind, und
daß das Verbundmaterial 40 bis 95 Gew.-% der Calziumphosphat verbindung und 60 bis 5 Gew.-% eines organischen Polymers enthält.
2. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Calziumphosphatver
bindung Hydroxylapatit ist.
3. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das organische
Polymer aus der Gruppe ausgewählt ist, sie aus Polymilch
säure, Polyglycolsäure, Polymethylmethacrylat, Polytrifluor
ethylmethacrylat, Polyethylen und Polypropylen besteht.
4. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß eine äußere Late
ralseite des Kontaktierungsteils (11) durch alternierende
Vorsprünge und Ausnehmungen (11a, 11b) gebildet ist.
5. Dentalimplantat (10) nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die alternierenden Vor
sprünge und Ausnehmungen (11a, 11b) in einer Spiralform ange
ordnet sind.
6. Dentalimplantat (10) nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kon
taktierungsteil (11) einen halbkugeligen Bodenabschnitt (11c)
hat.
7. Dentalimplantat (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
obere Abschnitt (13a) und der untere Abschnitt (13b) durch
Gewindeeingriff miteinander verbunden sind.
8. Dentalimplantat (10) nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein hoch-
polymeres biokompatibles Material (20) an einem Bereich des
Metallbasisteils (13) befestigt ist, der die Zahnfleisch
schleimhaut (19) kontaktiert.
9. Dentalimplantat (10) nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Krone
(21) auf dem Metallstempel (14) angebracht ist.
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