DE3904983A1 - Haushaltsgeraet mit einem angetriebenen werkzeug - Google Patents
Haushaltsgeraet mit einem angetriebenen werkzeugInfo
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- A47J19/02—Citrus fruit squeezers; Other fruit juice extracting devices
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- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
- F16P—SAFETY DEVICES IN GENERAL; SAFETY DEVICES FOR PRESSES
- F16P3/00—Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body
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Description
Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät gemäß dem Oberbegriff des
ersten Anspruchs.
Bei einem bekannten Haushaltsgerät dieser Art (EP-01 29 222 A2) ist auf
ein Gerätegehäuse ein lösbarer Gehäuseteil aufgesetzt, der ein von einem
Elektromotor angetriebenes Werkzeug zur Verarbeitung von
Nahrungsmitteln gegen manuellen Zugriff während des Betriebs abdeckt.
Zur Halterung des Gehäuseteils am Gerätegehäuse ist wenigstens ein
Haltebügel vorgesehen, der mit einem hakenförmigen Ende in eine
angepaßte Gegenaufnahme des Gehäuseteils eingreift und im Bereich des
anderen Endes nach Art eines Kniehebels am Gerätegehäuse gelagert ist.
Im Gerätegehäuse befindet sich ein manuell betätigbarer Steuerschalter,
der in den Stromkreis des Motors gelegt ist. Um dabei zu erreichen, daß
der Steuerschalter nur dann manuell eingeschaltet werden kann, wenn sich
der Haltebügel in seiner Arbeitsstellung befindet, ist eine
Zusatzsteuereinrichtung vorgesehen, die einen am Haltebügel vorgesehenen
Steuerstift aufweist, der in der Arbeitsstellung des Haltebügels eine
Öffnung im Gerätegehäuse durchgreift und auf einen dort angeordneten
schwenkbaren Hebel einwirkt, der nur in der Arbeitsstellung des
Haltebügels eine Kupplung zwischen dem manuell betätigbaren
Steuerschieber und dem Schaltstift des Steuerschalters bewirkt.
Bei diesem Aufbau besteht die Gefahr, daß bei einer Abschaltung des
Motors durch Ziehen des Netzsteckers bei eingeschaltetem Steuerschalter
nach dem Abnehmen des lösbaren Gehäuseteils die Kupplung zwischen dem
Steuerknopf und dem Steuerschalter aufgrund von Reibungskräften nicht
gelöst wird und nach einem erneuten Einstecken des Netzsteckers die
Arbeitswerkzeuge ungeschützt in Bewegung gesetzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Haushaltsgerät gemäß
dem Oberbegriff des ersten Anspruchs Maßnahmen zu treffen, durch welche
ein Inbetriebsetzen des Motors bei vom Gerätegehäuse abgenommenem
Gehäuseteil nicht möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die
kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruchs.
Bei einem Aufbau eines Haushaltsgeräts gemäß der Erfindung ist ein
allein vom abnehmbaren Gehäuseteil gesteuertes Sicherheitselement
eingefügt, das nach einem Wegschwenken des Haltebügels aus seiner
Arbeitsstellung und dem Lösen des Gehäuseteils eine sichere
Unterbrechung des Stromkreises für den Motor erzwingt und verhindert,
daß der Haltebügel bzw. das daran angeordnete Steuerelement in seine
Arbeitsstellung gebracht werden kann. Hierfür ist insbesondere am
Gerätegehäuse ein gegen die Kraft einer Feder verstellbarer Schieber
gelagert, der sich bei gelöstem Gehäuseteil verschiebt und das
Sicherheitselement abschirmt. Das Sicherheitselement ist dabei
vorzugsweise ein Sicherheitsschalter, der elektrisch in Serie in den
Motorstromkreis geschaltet ist und im Bereich einer Öffnung des Gehäuses
liegt, durch die das als Steuerstift ausgebildete Steuerelement des
Haltebügels zur Betätigung eines Sicherheitsschalters nur
hindurchgreifen kann, wenn ein Durchbruch im Schieber in einer Flucht
mit der Öffnung des Gerätegehäuses liegt. Der Sicherheitsschalter kann
dabei zusätzlich zum Steuerschalter in den Stromkreis des Motors
geschaltet sein. Der Sicherheitsschalter kann jedoch auch ein magnetisch
betätigbarer Schalter sein, der durch einen zumindest teilweise aus
einem weichmagnetischen Material bestehenden Schieber gegenüber einem am
Haltebügel vorgesehenen Dauermagneten abgeschirmt ist, solange der
lösbare Gehäuseteil vom Gerätegehäuse getrennt ist. Eine Öffnung im
Gerätegehäuse ist dann für die Sicherheitseinrichtung nicht
erforderlich. Es kann jedoch auch eine mechanisch steuerbare Kupplung
vorgesehen werden, die zwischen den Steuerschalter und seinen manuell
betätigbaren Steuerknopf gelegt ist sowie nur über das Steuerelement
schließbar ist, wenn der Steuerschalter des Motors in seiner
Ausschaltstellung steht und das Gehäuseteil geschlossen ist. Hierbei ist
es vorteilhaft, das Steuerelement bei geschlossenem Gehäuseteil und
geschlossenem Haltebügel über einen vom Gehäuseteil steuerbaren Schieber
zu verriegeln, der die Kupplung betätigt. Bei verriegeltem Steuerelement
kann demnach nur dann der Haltebügel aus seiner Arbeitsstellung
geschwenkt werden, wenn der Steuerknopf und damit der Steuerschalter in
seine Ausschaltstellung gebracht wurde. Bei der Abschaltung durch Ziehen
des Netzsteckers kann daher nur dann der lösbare Gehäuseteil abgenommen
werden, wenn der Steuerschalter für den Motor in seine Ausschaltstellung
gebracht wird. Insgesamt ergibt sich somit eine Sicherheitseinrichtung
für gattungsgemäße Haushaltsgeräte, die Fehleinschaltungen bei
abgenommenem Gehäuseteil sicher vermeidet.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen eines lediglich im
Bereich einer Sicherheitseinrichtung im Schnitt dargestellten
Haushaltsgerätes näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ein teilweise dargestellte Haushaltsgerät mit aufgesetztem
Deckel und einem Haltebügel in Arbeitsstellung,
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Fig. 1 in einer Schnittdarstellung in der
Ebene eines Sicherheitsschalters und
Fig. 3 eine Darstellung gemäß Fig. 1 mit aus der Arbeitsstellung
geschwenktem Haltebügel und teilweise angehobenem oberen Gehäuseteil.
In einem Gerätegehäuse 1 befindet sich ein manuell betätigbarer
Steuerschalter, der in den Stromkreis eines elektrischen Motors gelegt
ist, welcher ein Arbeitswerkzeug, insbesondere einen Siebkorb mit
Raspelscheibe einer Entsafterzentrifuge, antreibt. Der Steuerschalter,
der Antriebsmotor und die Werkzeuge sind in den Fig. 1 bis 3 nicht
dargestellt. Auf das Gerätegehäuse 1 ist ein davon lösbares Gehäuseteil
2 nach Art eines Deckels aufgesetzt, der das oder die Arbeitswerkzeuge
zumindest während des Betriebs gegen manuellen Zugriff überdeckt und
beispielsweise bei einem Entsafter die Zufuhr von Obst oder dergleichen
zuläßt. Am abnehmbaren, bzw. öffenbaren Gehäuseteil 2 befindet sich ein
Gegenhalter 3, der von einem hakenförmig ausgebildeten Ende 4 eines
Haltebügels 5 hintergriffen wird, der nach Art eines
Kniehebelverschlusses wirkt. Der Haltebügel 5 ist über eine federndes
Stützglied 6 an einem mit dem Gerätegehäuse 1 verbundenen Gelenk 7
schwenkbar gehalten. In der in Fig. 1 dargestellten Arbeitsstellung
befindet sich der Gehäuseteil 2 in seiner Betriebsstellung. Um hierbei
jeglichen Zugriff zum verdeckten, nicht dargestellten Arbeitswerkzeug
auszuschließen, ist eine Zusatzsteuereinrichtung vorgesehen, die als
Sicherheitselement einen im Gerätegehäuse 1 festgesetzten
Sicherheitsschalter und als Steuerelement einen am Haltebügel 5
vorgesehenen Steuerstift 9 sowie einen im Gerätegehäuse 1 gegen die
Kraft einer Feder 10 verstellbar gelagerten Schieber 11 aufweist. Der
Schieber 11 ist gemäß Fig. 1 aus seiner bei A gestrichelt angedeuteten
Ruhestellung, in der er sich gemäß Fig. 3 bei geöffnetem bzw.
angehobenem Gehäuseteil 2 durch die Kraftwirkung der Feder 10 befindet,
durch die Spannkraft des Haltebügels 5 und über den zum Gerätegehäuse 1
hin gezogenen unteren Rand des Gehäuseteils 2 in seine Arbeitsstellung
gemäß Fig. 1 gedrückt. Nur in dieser Arbeitsstellung kommt ein im
Schieber 11 vorgesehener Durchbruch 12 mit einer im Gerätegehäuse 1
vorgesehenen Öffnung 13 in eine Flucht, wobei der Steuerstift 9 die
Öffnung 13 bzw. den Durchbruch 12 durchgreift und ein Betätigungselement
14 des Sicherheitsschalters 8 soweit verstellt, daß ein Arbeitskontakt
des Sicherheitsschalters 8 geschlossen wird. Wird oder ist auch der als
Hauptschalter dienende Steuerschalter in eine Einschaltstellung
gebracht, dann erst kann der nicht dargestellte Motor das ebenfalls
nicht dargestellte Arbeitswerkzeug antreiben.
Soll der Gehäuseteil 2 vom Gerätegehäuse 1 abgehoben bzw. gelöst werden,
wie es Fig. 3 darstellt, dann wird der Haltebügel 5 über eine daran
angeordnete, dem Steuerstift 9 benachbarte und dem hakenförmigen Ende 4
abgewandten Handhabe 15 aus seiner Arbeitsstellung nach Fig. 1 in seine
Auslösestellung gemäß Fig. 3 geschwenkt. Durch das dem federnden
Stützglied 6 zugeordnete Doppelgelenk mit den Gelenken 7 und 16 kann der
Haltebügel 5 bei dem seitlichen Ausschwenken gleichzeitig nach oben zum
Gehäuseteil 2 hin auslenken, wobei die vorgespannte Druckfeder 10 das
Gehäuseteil 2 über den Schieber 11 nach oben vom sonst üblichen
Auflagerand abdrückt. Durch das seitliche Abschwenken des Haltebügels 5
entfernt sich der Steuerstift 7 von dem Betätigungselement 14 des
Sicherheitsschalters 8 und tritt aus dem Durchbruch 12 des Schiebers 11
aus. Dadurch wird der Schieber 11 freigegeben und soweit zum Gehäuseteil
2 hin verschoben, daß der Durchbruch 12 neben die Öffnung 13 im
Gerätegehäuse 1 gestellt wird und ein geschlossener Abschnitt des
Schiebers 11 vor die Öffnung 13 tritt. Hierdurch ist der Steuerstift 9
gegenüber dem Steuerschalter 8 abgeschirmt, so daß selbst bei
versehentlichem Andrücken des Haltebügels 5 eine Einwirkung auf den
Sicherheitsschalter 8 ausgeschlossen ist, weil der Zugang versperrt ist.
Erst wenn der Schieber 11 durch ordnungsgemäßes Aufsetzen und
Festspannen des Gehäuseteils 2 wieder aus dem Wirkungsbereich dieses
Gehäuseteils 2 gedrückt ist (Fig. 1), wird die Abschirmung durch
Fluchten der Öffnung 13 mit dem Durchbruch 12 aufgehoben und eine
erneute Betätigung zugelassen. Wird dabei das hakenförmige Ende 4 nicht
in den Gegenhalter 3 eingehängt, dann drückt die Druckfeder 10 den
Schieber 11 selbsttätig nach oben, so daß bei der zum Schließen
erforderlichen Schwenkbewegung des Haltebügels 5 der Steuerstift 9 gegen
den verschlossenen Abschnitt des Schiebers 11 stößt.
Wird der Sicherheitsschalter als magnetisch betätigbarer Schalter
ausgebildet, beispielsweise als Reedkontakt, dann kann der Steuerstift
durch einen Dauermagneten ersetzt sowie der den Schalter abschirmende
Abschnitt aus weichmagnetischem Material bestehen, das bei angelegtem
Dauermagnet den Magnetfluß kurzschließt, d. h. vom magnetisch
betätigbaren Schalter fernhält. Wird dieser magnetisch abschirmende
Abschnitt bei aufgesetztem Gehäuseteil verschoben, dann kann der
Magnetfluß unmittelbar auf den magnetischen Schalter wirken und dessen
Kontakt schließen, ohne das aus Kunststoff gefertigte Gerätegehäuse mit
einer Öffnung versehen zu müssen, da der magnetische Zugang über den
Kunststoff gegeben ist.
Dieser Sicherheitseinrichtung ist auch für Küchenmaschinen,
Kaffeemühlen, Mixer und dergl. motorbetriebene Haushaltsgeräte geeignet.
Claims (8)
1. Haushaltsgerät mit einem Werkzeug, insbesondere Entsafter, das mit
einem elektrischen Motor in Antriebsverbindung steht und von einem
Gehäuseteil abgedeckt ist, das lösbar an einem Gerätegehäuse mittels
wenigstens einem schwenkbar daran angelenkten Haltebügel festzusetzen
ist, mit einem in den Stromkreis des Motors gelegten Steuerschalter und
mit einer Zusatzsteuereinrichtung, die im Wirkungsbereich eines am
Haltebügel angeordneten Steuerelements liegt und nur dann ein Schließen
des Motorstromkreises zuläßt, wenn der Haltebügel in seiner
Arbeitsstellung mit dem Steuerelement durch einen Zugang im
Gerätegehäuse auf die Zusatzsteuereinrichtung einwirkt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusatzsteuereinrichtung ein Sicherheitselement
(8) aufweist, das bei gelöstem Gehäuseteil (2) gegen das Steuerelement
(9) abgeschirmt ist.
2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am
Gerätegehäuse (1) ein gegen die Kraft einer Feder (10) verstellbarer
Schieber (11) gelagert ist, der bei gelöstem Gehäuseteil (2) in den
Wirkungsbereich dieses Gehäuseteils (2) steht und den Zugang (13) zum
Sicherheitselement (8) abgeschirmt sowie bei geschlossenem Gehäuseteil
(2) gegen die Kraft der Feder (10) verstellt ist und den Zugang (13)
freigibt.
3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Sicherheitselement ein Sicherheitsschalter (8) ist, der elektrisch
in Serie in den Motorstromkreis geschaltet sowie einer Öffnung (13)
eines Gerätegehäuses (1) zugeordnet ist, durch die das als Steuerstift
(9) ausgebildete Steuerelement nur bei festgesetztem Gehäuseteil (2) auf
den Sicherheitsschalter (8) einwirkt.
4. Haushaltsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schieber (11) einen Durchbruch (12) aufweist, der nur bei geschlossenem
Gehäuseteil (2) in einer Flucht mit der Öffnung (13) im Gerätegehäuse
(1) liegt.
5. Haushaltsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steuerstift (9) unmittelbar auf ein Betätigungselement (14) des
Sicherheitsschalters (8) einwirkt.
6. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zusatzsteuereinrichtung einen magnetisch betätigbaren Schalter
aufweist, daß das Steuerelement ein Dauermagnet ist und daß nur bei
geöffnetem Gehäuseteil ein magnetisches Abschirmelement in den
Wirkungsbereich zwischen dem magnetisch betätigbaren Teil des Schalters
und den Dauermagneten gestellt ist.
7. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zusatzsteuereinrichtung eine mechanische steuerbare Kupplung
aufweist, die zwischen den Steuerschalter und seinen manuell
betätigbaren Steuerknopf gelegt ist und die nur über das Steuerelement
schließbar ist, wenn der Steuerschalter in seiner Ausschaltstellung
steht und das Gehäuseteil geschlossen ist.
8. Haushaltsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Steuerelement bei geschlossenem Haltebügel über einen vom Gehäuseteil
steuerbaren Schieber verriegelt ist und daß der Schieber die Kupplung
betätigt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893904983 DE3904983C2 (de) | 1989-02-18 | 1989-02-18 | Haushaltsgerät mit einem angetriebenen Werkzeug |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893904983 DE3904983C2 (de) | 1989-02-18 | 1989-02-18 | Haushaltsgerät mit einem angetriebenen Werkzeug |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3904983A1 true DE3904983A1 (de) | 1990-08-23 |
DE3904983C2 DE3904983C2 (de) | 1995-06-22 |
Family
ID=6374396
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19893904983 Expired - Fee Related DE3904983C2 (de) | 1989-02-18 | 1989-02-18 | Haushaltsgerät mit einem angetriebenen Werkzeug |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3904983C2 (de) |
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Also Published As
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---|---|
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