DE3941894C2 - Verfahren zum Abscheiden organischer Schadstoffe aus einem Abgas - Google Patents
Verfahren zum Abscheiden organischer Schadstoffe aus einem AbgasInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abscheiden
organischer Schadstoffe, insbesondere polyhalogenierter
aromatischer Verbindungen, aus einem Rauchgas, insbesondere
einer Müllerverbrennungsanlage, mittels eines
Adsorptionsmittels, bei dem zunächst anorganische
Schadstoffe unter sauren Bedingungen ausgewaschen und dann
Schwefeldioxid unter Zugabe eines sulfatbildenden Additivs
unter neutralen Bedingungen ausgewaschen wird.
Aus der DE 34 26 059 A1 ist es bekannt, organische
Schadstoffe durch Adsorption mittels Aktivkoks oder
Aktivkohle aus Rauchgasen zu entfernen, die bei der
Verbrennung von Industrie- und Hausmüll in
Müllverbrennungsanlagen entstehen. Hierzu wird das mit den
organischen Schadstoffen beladene Rauchgas durch einen
Adsorber geführt, der mit einem geeigneten
Adsorptionsmittel wie Aktivkoks beschickt ist. Mit
derartigen Aktivkoks-Adsorbern werden für die Gruppe der
chlorierten Dibenzodioxine (PCDD) und -furane (PCDF)
Abscheidegrade von über 95% erzielt. Der Betrieb von
Aktivkokswanderbettadsorbern ist jedoch vergleichsweise
teuer und führt zu Staubproblemen in dem den Adsorber
verlassenden Rauchgas. Zur Entfernung anorganischer
Schadstoffe, wie z. B. HCl wird das Abgas üblicherweise
unter sauren Bedingungen gewaschen, während zum Entfernen
von Schwefeldioxid dieses unter Zugabe eines
sulfatbildenden Additivs unter neutralen Bedingungen
ausgewaschen wird.
Aus der DE-OS 23 42 861 ist ein Verfahren zum
Naßentschwefeln von Rauchgasen bekannt, bei dem die
Rauchgase mit einer aus einer wäßrigen Waschlösung und
Aktivkohleteilchen bestehenden Aktivkohlesuspension
kontaktiert werden und dadurch in der Suspension
absorbiertes Schwefeldioxid Sulfationen bildet. Es wird die
oxidationskatalytische Wirkung der Aktivkohleteilchen
ausgenutzt. Dabei wird das in der Aktivkohlesuspension
absorbierte Schwefeldioxid kontinuierlich zu Schwefelsäure
umgewandelt. Das absorbierte Schwefeldioxid wird zunächst
zu Schwefeltrioxid oxidiert und dieses dann zu
Schwefelsäure hydratisiert. Dabei kann die
Aktivkohlesuspension so viel weiteres Schwefeldioxid
absorbieren, wie sich der Schwefeldioxidgehalt in; der
Aktivkohlesuspension durch die Umwandlung zu Schwefelsäure
verringert.
Bei der DE 35 36 950 C1 ist zur Steigerung der Wirksamkeit
von Abgaswäschern hinter Verbrennungsmotoren vorgesehen,
der Wasserfüllung ein Additiv zuzusetzen, das aus Tensid
bzw. Tensid-Hydrogencarbonat besteht.
Weiterhin ist aus der DE-Z. Chem.-Ing.-Tech. 60 (1988) Nr.
4, S. 286-297 ein Verfahren zur Entfernung organischer
Schadstoffe aus Abluft bekannt, bei dem die Schadstoffe
diskontinuierlich oder kontinuierlich an Aktivkohle oder
Molekularsieb absorbiert werden. Das Abgas ist nicht mit
weiteren anorganischen Schadstoffen oder Schwefeldioxid
belastet. Als Waschmittel, in das Aktivkohle eingebracht
wird, wird Glykolether bevorzugt.
Weiterhin ist aus dem DE-Buch "Ullmanns Encyklopädie der
technischen Chemie" (1972), Band 2, S. 616-618, insbes. 617
re. Sp. ein Verfahren zur Abwasserreinigung mit Aktivkohle
bekannt. Dabei wird die Aktivkohle nicht in den zu
reinigenden und organische Verbindungen enthaltenden
Industrieabwässern suspendiert, sondern in einen von dem zu
reinigenden Abwasser durchströmten Behälter in Schichtform
eingebracht.
Aus der DE 32 27 375 A1 ist ein Verfahren zur Reinigung von
biologisch abbaubare Verunreinigungen enthaltender Abluft
bekannt, bei dem die Abluft mit einer Belebtschlamm
enthaltender Waschflüssigkeit gewaschen wird, die
zusätzlich pulverisierte Aktivkohle enthält. Die Aktivkohle
wird zugegeben, damit das Abluftreinigungssystem eine
Pufferkapazität für den biologischen Abbau erhält, mit der
innerhalb einer gewissen Standzeit Spitzenemissionen
absorbiert werden können. Die zu entfernenden organischen
Verbindungen sind beispielsweise Äthyl-Methylbenzol und
Trimethylbenzol, die in Rauchgasen aus
Verbrennungsvorgängen nicht vorhanden sind.
Mit der Patentanmeldung P 38 30 803.7 ist weiterhin ein
Verfahren zur Reinigung von Abgasen durch Wäsche mit einer
Adsorptionsmittel-Suspension vorgeschlagen worden, bei der
als Waschmittel eine Aktivkohle-Suspension eingesetzt wird.
Die adsorptionsmittelhaltige Waschflüssigkeit wird in einen
von der Gaswaschvorrichtung getrennt angeordneten Reaktor
geleitet, in den die biologisch abbaubaren Verunreinigungen
mit Hilfe von aeroben Bakterien umgesetzt werden. Die
biologisch abbaubaren organischen Verunreinigungen sind
aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ester, Ketone,
Aldehyde oder organische Lösungsmittel, die ebenfalls in
Rauchgasen einer Verbrennung nicht vorkommen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
gattungsgemäßes Verfahren anzugeben, bei dem die
Abscheidung organischer Schadstoffe aus Rauchgasen mittels
eines Adsorptionsmittels auf möglichst einfache Weise
erfolgt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das
Adsorptionsmittel zur Adsorption der organischen
Schadstoffe der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit für
mindestens einen der Wäscher zugesetzt wird und daß aus der
im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit mit den organischen
Schadstoffen beladenes Adsorptionsmittel ausgeschleust und
durch frisches Adsorptionsmittel ersetzt wird.
Durch die Waschflüssigkeit wird die Temperatur des Abgas
auf eine Temperatur von z. B. 50-65°C abgesenkt. Bei der
Temperatur von z. B. 65°C liegen die Sättigungsdampfdrücke
der einzelnen Vertreter der Dioxin-Familie im Bereich von
100-100 000 ng/m³. Durch die mit der Temperaturabsenkung
verbundene Kondensation alleine läßt sich also noch keine
ausreichende Dioxinminderung erreichen. Die Löslichkeit der
Dioxine in üblicher Weise als Waschflüssigkeit verwendetem
Wasser liegt lediglich im ng/l-Bereich. Durch den Einsatz
von oberflächenreichen, wasserunlöslichen und lipophilen
Stoffen wird eine ausreichende Adsorption der organischen
Schadstoffe erreicht. Da das Adsorptionsmittel in dem
Waschkreislauf des sauren Wäschers und/oder des
Neutralwäschers eingesetzt wird, ist keine gesonderte
Behandlungsstufe erforderlich.
Es wird bevorzugt, daß das Adsorptionsmittel der im
Kreislauf geführten Waschflüssigkeit für den Neutralwäscher
zugesetzt wird. Hierbei werden aus dem Kreislauf Sulfat und
beladenes Adsorptionsmittel, insbesondere Aktivkoks,
zusammen abgezogen. In diesem Fall muß das beladene
Adsorptionsmittel in geeigneter Weise von den anderen
unlöslichen Bestandteilen der Kreislaufflüssigkeit, in der
Hauptsache Gips bei Einsatz eines calciumhaltigen Additivs,
abgetrennt werden. Die Abtrennung kann auf Grundlage der
unterschiedlichen Dichten oder unterschiedlichen
Benetzbarkeiten der Oberflächen erfolgen.
Als Adsorptionsmittel sind kohlenstoffhaltige
Adsorptionsmittel wie Aktivkoks, Aktivkohle, Herdofenkoks
und Silikate wie Bleicherde, Kieselgur geeignet. Der
Verteilungskoeffizient der PCDD/PCDF zwischen Aktivkohle
und der wäßrigen Phase (Koc = CKohle/CWasser) liegt zwischen 10⁵
und 10⁸.
Vorzugsweise wird das Adsorptionsmittel in feinteiliger
Form in der Waschflüssigkeit dispergiert. Es wird eine
besonders große und für die Schadstoffe leicht zugängliche
Oberfläche erreicht. Hierbei erweisen sich
Suspensionsdichten von 5-10 Massen-% bei einem
Partikeldurchmesser der Aktivkohle von ca. 50 µ als
geeignet.
Falls es erforderlich ist, kann der Waschflüssigkeit für
die Entfernung organischer Schadstoffe ein Tensid zur
Erhöhung der Benetzung zugesetzt werden.
Das erfindungsgemäß zur PCDD/PCDF-Adsorption genutzte und
aus dem Waschkreislauf ausgeschleuste beladene
Adsorptionsmittel muß umweltneutral entsorgt werden. Im
Falle der Verwendung von einem kohlenstoffhaltigen
Adsorptionsmittel kann das beladene Adsorptionsmittel der
das Abgas erzeugenden Feuerungsanlage zugeführt werden.
Ggf. ist die PCDD/PCDF-Belastung der Aktivkohle zunächst
durch thermische Behandlung unter Luftmangelbedingungen zu
zerstören.
Das erfindungsgemäße Verfahren soll in einer
Ausführungsform anhand der beigefügten Figur näher
erläutert werden, die das Fließbild einer
Müllverbrennungsanlage mit nachgeschalteter 2-stufiger
Rauchgaswäsche zeigt.
Einer Müllverbrennungsanlage 1 mit Rostfeuerung 2 wird Müll
M zugeführt. Aus der Müllverbrennungsanlage werden bei 3
und 4 Schlacke bzw. Staub abgezogen. Das die
Müllverbrennungsanlage beispielsweise mit 300°C verlassende
Rauchgas R wird in einer Quenche 5 durch Zugabe von Wasser
weiter abgekühlt und der in ihm enthaltene Flugstaub in
einem Staubabscheider 6 abgeschieden. In einem sauren
Wäscher 7 (z. B. pH = 1) wird eine Waschlösung in einem
Waschkreislauf 8 gefahren, um HCl und HF abzuscheiden. Nach
Tropfenabscheidung 9 wird das Rauchgas in einen
Neutralwäscher 10 (z. B. pH = 6,5) eingeführt, in dem
mittels einer in einem Waschkreislauf 11 gefahrenen
Waschflüssigkeit das im Rauchgas enthaltene Schwefeldioxid,
sowie verbleibende Reste von HCl und HF abgeschieden
werden.
Aus den Kreisläufen 8 und 11 werden Waschflüssigkeiten über
Leitungen 12 bzw. 13 abgezogen und einer an sich bekannten
und nur als Block 14 dargestellter Einrichtung zur
Wasseraufbereitung und Eindampfung/Destillation zugeführt.
Da dem Waschkreislauf 11 bei 15 ein Additiv zur Einbindung
des Schwefels zugeführt wird, wie z. B. NaOH/Ca(OH)₂, wird
in dem Neutralwäscher ein Sulfat gebildet, insbesondere
Gips. Bei Durchlauf durch die beiden Wäscher wird das
Rauchgas von z. B. 140°C auf 65°C am Ausgang eines dem
Wäscher 10 nachgeschalteten Tropfenabscheiders 16
abgekühlt.
Zur Entfernung der organischen Schadstoffe wird das
Adsorptionsmittel, z. B. Aktivkokspulver dem
Waschflüssigkeitskreislauf 11 zusammen mit dem
schwefelbindenden Additiv bei 15 und/oder dem
Waschflüssigkeitskreislauf 8 des sauren Wäschers 7 bei 15′
zugegeben.
Aus der Wasseraufbereitung 14 kann ein Gemisch von Gips und
Aktivkoks abgezogen und der Zementindustrie zugeführt
werden. Es ist jedoch auch möglich, den Aktivkoks in
geeigneter Weise von den anderen unlöslichen Bestandteilen,
die der Wasseraufbereitung 14 zugeführt werden,
abzutrennen. Die Abtrennung vom Gips kann z. B. durch
Flotation 17 erfolgen. Das mit Dioxin beladene
Aktivkokspulver kann über Leitung 32 dem Müll 5 zugesetzt
und damit in der Müllverbrennungsanlage 1 entsorgt werden.
Das, den Tröpfchenabscheider 16 verlassende Rauchgas strömt
durch einen Wärmetauscher 34, der einem Saugzug 35
vorgeschaltet ist, um - falls dies für erforderlich gehalten
wird - die Temperatur vor Kamin auf 120°C zu erhöhen. Der
Wärmetauscher 34 wird vorzugsweise mit Heizdampf
beaufschlagt. Dabei kann es weiterhin zweckmäßig sein, dem
Wärmetauscher 34 ein Gebläse 36 in der aus der Figur
ersichtlichen Weise parallel zu schalten.
Schließlich soll angemerkt werden, daß evtl. zur
Entstickung in der Feuerungsanlage 1 das sogenannte SNCR-
Verfahren unter Zugabe von Ammoniak oder ähnlichen
Verbindungen eingesetzt werden kann oder nach Durchführung
der Wäsche zur Entfernung der organischen Schadstoffe das
sogenannte SCR-Verfahren eingesetzt werden kann.
Claims (6)
1. Verfahren zum Abscheiden organischer Schadstoffe,
insbesondere polyhalogenierter aromatischer
Verbindungen, aus einem Rauchgas, insbesondere Rauchgas
einer Müllverbrennungsanlage, mittels eines
Adsorptionsmittels, bei dem zunächst anorganische
Schadstoffe unter sauren Bedingungen ausgewaschen und
dann Schwefeldioxid unter Zugabe eines sulfatbildenden
Additivs unter neutralen Bedingungen ausgewaschen wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Adsorptionsmittel zur Adsorption der organischen Schadstoffe der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit für mindestens einen der Wäscher zugesetzt wird und
daß aus der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit mit den organischen Schadstoffen beladenes Adsorptionsmittel ausgeschleust und durch frisches Adsorptionsmittel ersetzt wird.
daß das Adsorptionsmittel zur Adsorption der organischen Schadstoffe der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit für mindestens einen der Wäscher zugesetzt wird und
daß aus der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit mit den organischen Schadstoffen beladenes Adsorptionsmittel ausgeschleust und durch frisches Adsorptionsmittel ersetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Adsorptionsmittel der im Kreislauf geführten
Waschflüssigkeit für den Neutralwäscher zugesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Adsorptionsmittel Aktivkoks, Aktivkohle,
Herdofenkoks und Silikate eingesetzt werden.
4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Adsorptionsmittel in feinteiliger Form in der
Waschflüssigkeit dispergiert wird.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Waschflüssigkeit für die Entfernung organischer
Schadstoffe ein Tensid zur Erhöhung der Benetzung
zugesetzt wird.
6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das aus dem Waschkreislauf ausgeschleuste beladene
kohlenstoffhaltige Adsorptionsmittel einer das Abgas
erzeugenden Feuerungsanlage zugeführt wird.
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