DE3836471A1 - Verfahren und vorrichtung zur regelung der antriebskraft eines kraftfahrzeugs - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur regelung der antriebskraft eines kraftfahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Regelung der Antriebskraft eines Kraftfahrzeugs. Insbesondere
befaßt sich die Erfindung mit einem kombinierten
Regelsystem, das einerseits eine Regelung der Fahrgeschwindigkeit
auf eine vorgegebene Reisegeschwindigkeit gestattet
und andererseits die Durchführung einer Antriebsschlupfregelung
zur Verbesserung der Traktion des Fahrzeugs
insbesondere auf glatter Fahrbahn ermöglicht.
Für Kraftfahrzeuge sind in letzter Zeit Regeleinrichtungen
vorgeschlagen worden, die beide Regelfunktionen aufweisen,
die also einerseits die Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch
auf eine vom Fahrer gewünschte und eingestellte Reisegeschwindigkeit
einregeln, so daß beispielsweise bei Autobahnfahrten
das Gaspedal nicht betätigt zu werden braucht, und die
andererseits auf glatter, beispielsweise schneebedeckter
oder vereister Fahrbahn den Schlupf der Antriebsräder
regeln. Beispiele einzelner Regelsysteme werden in den
japanischen Patentanmeldungen (erste Veröffentlichung)
Nr. 60-4428, veröffentlicht am 10. Januar 1985, und
Nr. 61-1 35 945, veröffentlicht am 23. Juni 1986, beschrieben.
Bei einem Fahrzeug, das mit einem herkömmlichen Fahrgeschwindigkeitsregelsystem
ausgestattet ist, wird auch bei
völlig unbetätigtem Gaspedal der Öffnungswinkel einer
ersten Drosselklappe, die einen Antriebskraft-Steuermechanismus
des Fahrzeugmotors bildet, mit Hilfe eines
ersten Drosselklappenstellgliedes entsprechend einer
Regelvariablen derart eingestellt, daß die Fahrzeuggeschindigkeit
auf die voreingestellte Reisegeschwindigkeit
eingeregelt wird.
Ein Fahrgeschwindigkeitsregeler nimmt ein Radgeschwindigkeitssignal
von einem an einem Rad (einem Antriebsrad)
des Fahrzeugs angeordneten Radgeschwindigkeitssensor
auf und liefert Beschleunigungs/Verzögerungs-Befehle
an das erste Drosselklappenstellglied, so daß die tatsächliche
Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs mit der vom Fahrer
eingestellten Reisegeschwindigkeit in Übereinstimmung
gehalten wird. Wenn beispielsweise die tatsächliche
Geschwindigkeit unter den Sollwert (die Reisegeschwindigkeit)
absinkt, so wird der Öffnungswinkel der ersten Drosselklappe
vergrößert, so daß die Antriebskraft des Fahrzeugmotors
zunimmt und das Fahrzeug wieder auf die gewünschte
Geschwindigkeit beschleunigt wird.
Der Fahrgeschwindigkeitsregler wird aktiviert durch Betätigen
eines im Fahrzeuginnenraum angebrachten Geschwindigkeitswählschalters.
Wenn der Wählschalter ausgeschaltet und/oder
die Bremse oder das Kupplungspedal betätigt werden, so
wird der Fahrgeschwindigkeitsregler augenblicklich außer
Kraft gesetzt und abgeschaltet.
Stromabwärts der ersten Drosselklappe ist eine zweite
Drosselklappe angeordnet, die normalerweise in der vollständig
geöffneten Stellung gehalten wird. Diese zweite
Drosselklappe wird mit Hilfe eines zweiten Drosselklappenstellglieds
betätigt.
Ein Antriebsschlupfregler nimmt ein Signal von einem Sensor
auf, der die Fahrzeuggeschwindigkeit, d. h., die Geschwindigkeit
des Fahrzeugaufbaus erfaßt (die annähernd mit der
Geschwindigkeit eines Antriebsrades übereinstimmt). Weiterhin
nimmt der Antriebsschlupfregler ein Signal von dem
Radgeschwindigkeitssensor und ein Signal eines Drosselklappensensors
auf, der den Öffnungswinkel der ersten
Drosselklappe abtastet. Der Antriebsschlupfregler überprüft,
ob die Differenz zwischen der Radgeschwindigkeit
des Antriebsrades und der Geschwindigkeit des Fahrzeugaufbaus
oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes liegt
und stellt anhand dieser Überprüfung fest, ob ein unzulässiger
Schlupf vorliegt. Im Fall eines unzulässigen
Schlupfes liefert der Antriebsschlupfregler ein Schlupfregelsignal
an das zweite Drosselklappenstellglied, so
daß die zweite Drosselklappe in Schließrichtung verstellt
und die Antriebskraft des Motors entsprechend verringert
wird. Da der Antriebsschlupf nur auftritt, wenn das
Drehmoment des Antriebsrades größer ist als die Reibungskraft
zwischen Reifen und Fahrbahn, wird durch die Verringerung
der Antriebskraft des Motors eine Anpassung
des Drehmoments des Antriebsrades an die Reibungskraft
erreicht.
Wenn jedoch die beiden oben beschriebenen Regelsysteme
in demselben Fahrzeug installiert sind, so arbeiten die
beiden Regelsysteme unabhängig voneinander, und unter
bestimmten Fahrbedingungen kann es zu unerwünschten
gegenseitigen Beeinflussungen (Interferenzen) zwischen
den beiden Regelsystemen kommen.
In Fig. 5(A) bis 5(C), auf die zur Erläuterung der
Problemstellung der Erfindung bereits hier Bezug genommen
werden soll, sind Kurven für verschiedene Fahrzeugparameter
dargestellt, wie sie sich bei einer Kombination der bisher
vorgeschlagenen Regelsysteme in dem Fall ergeben, daß das
Fahrzeug auf einer Fahrbahn, die eine leichte Steigung
von beispielsweise 3% aufweist, plötzlich einen Fahrbahnabschnitt
mit sehr niedrigem Reibungskoeffizienten (beispielsweise
μ = 0,1) erreicht, so daß die Antriebsschlupfregelung
einsetzt. Wie in Fig. 5(A) bis 5(C) gezeigt
ist, weichen die Radgeschwindigkeit V w des Antriebsrades
und die Fahrzeuggeschwindigkeit V CAR voneinander ab,
da während des Intervalls von 10 Sekunden bis etwa 30 Sekunden
auf der Zeitachse ein Schlupf der Antriebsräder auf
der oben beschriebenen Fahrbahn auftritt. Aufgrund der
Abweichung zwischen der Radgeschwindigkeit und der Fahrzeuggeschwindigkeit
wird der Antriebsschlupfregler aktiv,
so daß er die zweite Drosselklappe weitgehend schließt,
damit das Antriebsdrehmoment die Reibungskraft zwischen
Fahrbahn und Reifen nicht übersteigt.
Da andererseits jedoch die Radgeschwindigkeit infolge der
verringerten Antriebskraft unter den eingestellten Sollwert
(die gewünschte Reisegeschwindigkeit) absinkt,
bewirkt der Fahrgeschwindigkeitsregler ein Öffnen der
ersten Drosselklappe, so daß die Radgeschwindigkeit
der Antriebsräder wieder auf den Sollwert erhöht wird.
In der oben beschriebenen Weise kommt es durch das Öffnen
der einen Drosselklappe und das Schließen der anderen
Drosselklappe zu einer Interferenz zwischen den beiden
Regelsystemen. Der Schlupf kann durch geringfügiges
Schließen der zweiten Drosselklappe unterdrückt werden,
wenn die erste Drosselklappe im wesentlichen geschlossen
ist. Wenn jedoch die erste Drosselklappe weit geöffnet
ist, muß die zweite Drosselklappe sehr weit geschlossen
werden, damit eine vergleichbare Verringerung der Antriebskraft
des Motors erreicht wird. Da sich außerdem das Fahrzeug
unmittelbar nach dem Eintreten in den Fahrbahnbereich
mit glatter Oberfläche in einem Übergangszustand befindet,
ist es unter Berücksichtigung der Regelgeschwindigkeit
des Antriebsschlupfreglers schwierig, einen Öffnungswinkel
genau zu bestimmen, um den die Drosselklappe
zur Erzielung eines guten Ansprechverhaltens geschlossen
werden muß. Die Wirkung der Antriebsschlupfunterdrückung
kann daher beeinträchtigt werden.
Die Antriebsschlupfregelung sollte deshalb eine höhere
Priorität als die Fahrgeschwindigkeitsregelung haben,
wenn das Fahrzeug auf glatter Fahrbahn fährt, auf der
die Gefahr besteht, daß die Lenkkraft bei Betätigen des
Lenkrades zu klein wird oder die Kurvenführungskraft
während einer Lenkoperation verloren geht. Außerdem
ist es wünschenswert, den Betrieb des Fahrgeschwindigkeitsreglers
vorübergehend zu unterbrechen, wenn das Fahrzeug
auf einer solchen glatten Fahrbahn fährt, damit die
Wirkung der Antriebsschlupfregelung nicht beeinträchtigt
wird.
Da in dem Fall, daß die beiden Drosselklappen in Reihe
hintereinander angeordnet sind, die Ansaugluftmenge durch
den wirksamen Öffnungsquerschnitt des Ansaugluftkanals
an der Stelle bestimmt wird, an der dieser Öffnungsquerschnitt
aufgrund einer der beiden Drosselklappen minimal
ist, wird die Regelung durch den Antriebsschlupfregler
nach dem zweiten Schließen der zweiten Drosselklappe dominiert.
Obgleich die Regelung des Fahrgeschwindigkeitsreglers
vernachlässigt werden kann, ist die unnötige
Verstellbewegung der ersten Drosselklappe eine Ursache
für erhöhten Verschleiß an den gleitenden Teilen der
ersten Drosselklappe.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit
und zur Antriebsschlupfregelung bei einem Kraftfahrzeug
anzugeben, bei dem eine gegenseitige Störung der beiden
Regelfunktionen vermieden wird.
Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgabe sind in den
Patentansprüchen 1 und 2 angegeben.
Erfindungsgemäß erfolgt zwar im Normalbetrieb eine automatische
Regelung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf den
vom Fahrer eingestellten Sollwert, wenn jedoch ein Schlupf
an einem der Antriebsräder festgestellt wird, so wird
das Fahrgeschwindigkeitsregelsystem außer Kraft gesetzt,
und es erfolgt lediglich im Rahmen der Antriebsschlupfregelung
eine Verringerung der Antriebskraft des Motors.
Auf diese Weise wird vermieden, daß die Wirkung des Fahrgeschwindigkeitsregelsystems
die Wirkung des Antriebsschlupfregelsystems
beeinträchtigt, und es wird eine
einwandfreie Antriebsschlupfregelung gewährleistet, so
daß das Fahrzeug auch auf glatter Fahrbahn sicher beherrschbar
bleibt. Darüber hinaus wird durch die erfindungsgemäßen
Maßnahmen ein unnötiger Verschleiß an der Drosselklappe
vermieden, die für die Fahrgeschwindigkeitsregelung
benutzt wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen
kombinierten Regelsystems
zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit
und zur Schlupfbegrenzung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm des Fahrgeschwindigkeits-
Regelverfahrens in dem
Regelsystem nach Fig. 1;
Fig. 3 ein Flußdiagramm des Schlupfbegrenzungs-
Regelverfahrens in
dem Regelsystem nach Fig. 1;
Fig. 4(A) bis 4(C) verschiedene Wellenformen zur
Illustration der Arbeitsweise
des Regelsystems und
Fig. 5(A) bis 5(C) verschiedene Wellenformen zur
Illustration der Arbeitsweise
eines herkömmlichen Regelsystems.
In Fig. 1 ist ein kombiniertes Regelsystem dargestellt, das
einerseits dazu dient, die Fahrzeuggeschwindigkeit auf eine
gewünschte Reisegeschwindigkeit einzuregeln, und das außerdem
eine Antriebsschlupfregelung zur Verbesserung der Traktion
des Fahrzeugs ausführt.
Ein Fahrgeschwindigkeitsregler 6 nimmt ein Radgeschwindigkeitssignal
V w von einem Radgeschwindigkeitssensor 5 auf
(der an einem Antriebsrad des Fahrzeugs angeordnet ist).
Ein Drosselklappenstellglied 4 erhält ein Fahrgeschwindigkeits-
Befehlssignal von dem Fahrgeschwindigkeitsregler 6
und stellt den Öffnungswinkel einer ersten Drosselklappe 2
ein, die in einem Ansaugkanal 1 des Fahrzeugmotors angeordnet
ist. Der Fahrgeschwindigkeitsregler 6 wird durch
einen Mikrocomputer gebildet, der auf einen Befehl zum
Regeln der Fahrzeuggeschwindigkeit auf einen vom Fahrer
über einen nicht gezeigten Wählschalter eingegebenen Sollwert
die Radgeschwindigkeit V w aufnimmt, die vom Fahrer gewünschte
Fahrgeschwindigkeit V s als Sollwert für die Radgesschwindigkeit
speichert und ein Steuersignal an das Drosselklappenstellglied
4 liefert, so daß der Öffnungswinkel R₁
der Drosselklappe 2 derart verstellt wird, daß der Istwert
der Radgeschwindigkeit V w auf den gespeicherten Sollwert
V s eingeregelt wird. Das Drosselklappenstellglied 4 enthält
pneumatische Steuerventile und eine Membran, die
unabhängig von dem Gaspedal 3 mit der ersten Drosselklappe
2 verbunden ist. Die Steuerventile des Drosselklappenstellgliedes
4 steuern den Luftdruck (Überdruck) in einer
durch die Membran begrenzten Kammer in Abhängigkeit von
dem von dem Mikrocomputer übermittelten Steuersignal, und
die durch die Membran erzeugte Betätigungskraft wird auf
die Drosselklappe 2 übertragen, so daß deren Öffnungswinkel
verändert und die Fahrzeuggeschwindigkeit an den gespeicherten
Sollwert angeglichen wird.
Ein Antriebsschlupfregler 11 erhält ein für die Geschwindigkeit
des Fahrzeugaufbaus repräsentatives Fahrzeuggeschwindigkeitssignal
V CAR von einem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 9,
das Radgeschwindigkeitssignal V w von dem Radgeschwindigkeitssensor
5 und ein für den Öffnungswinkel R₁ der ersten
Drosselklappe 2 repräsentatives Signal von einem ersten
Drosselklappensensor 10. Der Antriebsschlupfregler 11 erzeugt
ein Befehlssignal für ein zweites Stellglied 8, das zur
Einstellung des Öffnungswinkels einer zweiten Drosselklappe
7 dient, die stromabwärts der ersten Drosselklappe 2 in dem
Ansaugkanal angeordnet ist. Das zweite Stellglied 8 weist
beispielsweise einen Schrittmotor oder Gleichstrommotor
auf. Der Aufbau des zweiten Drosselklappenstellglieds 8
ist beispielsweise in der japanischen Patentanmeldung
(erste Veröffentlichung) Nr. 61-60331, veröffentlicht am
28. März 1986, beschrieben, auf deren Inhalt hiermit Bezug
genommen wird. Der Antriebsschlupfregler 11 liefert außerdem
ein Sperrsignal an den Fahrgeschwindigkeitsregler 6, wie
nachfolgend näher erläutert wird.
Fig. 2 und 3 veranschaulichen die in den Reglern 6 und
11 ausgeführten Regelprozesse.
Die Regelprozesse gemäß Fig. 2 und 3 werden in geeigneten
Regelintervallen wiederholt, beispielsweise alle 10 ms
im Fall der Fahrgeschwindigkeitsregelung und alle 5 ms im
Fall der Antriebsschlupfregelung.
Die Fahrgeschwindigkeitsregelung wird derart ausgeführt,
daß die Radgeschwindigkeit V w mit einem Sollwert V s für
die Reisegeschwindigkeit des Fahrzeugs in Übereinstimmung
gebracht wird. Wenn die Radgeschwindigkeit V w nicht mit
dem Sollwert V s übereinstimmt, wird der Öffnungswinkel
R₁ der ersten Drosselklappe 2 in den Schritten SP 1 bis SP 4
in Fig. 2 verändert.
Wenn der Antriebsschlupfregler 11 die Signale V CAR,Vw und
R₁ von den Sensoren 5, 9 und 10 erhält, so wird in
den Schritten ST 1 bis ST 3 gemäß Fig. 3 die Differenz
Δ v ( Δ v = V w - V CAR) zwischen der Radgeschwindigkeit
und der Fahrzeuggeschwindigkeit mit einem vorgegebenen
Wert V TH (beispielsweise 5 km/h) verglichen, um den Schlupfzustand
des Rades festzustellen. Das den Öffnungswinkel R₁
der ersten Drosselklappe 2 angebende Signal dient dazu,
den Beschleunigungszustand des Fahrzeugs für die Ausführung
der Antriebsschlupfregelung zu ermitteln.
Unter der Bedingung
(a) Δ V ≧ V TH
liegt ein Radschlupf vor. In diesem Fall wird die zweite
Drosselklappe 7 geschlossen, damit das Drehmoment des
Antriebsrades verringert und an die zwischen Reifen und
Fahrbahn wirkende Reibungskraft angepaßt wird. Gemäß
Fig. 3 wird in Schritt ST 7 eine Rückkopplungsgröße ε nach
einem Proportional-Differential-Regelgesetz gemäß
Gleichung (1) berechnet.
ε = G p · Δ V + G D · Δ²V (1),
wobei G p und G D (konstante) Proportional- bzw. Differential-
Verstärkungskoeffizienten sind. Die Größe Δ²V gibt die
Änderung von Δ V pro Einheitsintervall an und wird in
Schritt ST 6 gemäß der nachfolgenden Gleichung (2) berechnet.
Δ²V = Δ V - Δ V OLD (2).
Δ V OLD ist der in der vorangehenden Regelperiode ermittelte
Wert der Größe Δ V. In Schritt ST 13 wird der aktuelle Wert
von Δ V als neuer Wert für Δ V OLD für die nachfolgende
Regelperiode gespeichert.
Die Größe ε wird negativ zurückgekoppelt, und der Öffnungswinkel
R₂ der zweiten Drosselklappe 7 wird in Schritt ST 8
gemäß der Gleichung (3) bestimmt.
R₂ = 90° - ε (3).
Je größer der Schlupf ist, desto größer wird ε ( Δ V nimmt
einen hohen Wert an oder Δ²V nimmt einen hohen Wert an).
Folglich wird die zweite Drosselklappe 7 aus der vollständig
geöffneten Stellung ( R₂ = 90°) in die vollständig geschlossene
Stellung ( R₂ = 0°) getrieben, so daß die Antriebskraft
verringert wird.
Unter der Bedingung
(b) Δ V < V TH
liegt kein Schlupf vor, und das Fahrzeug fährt auf einer
griffigen Fahrbahnoberfläche. Folglich besteht keine Notwendigkeit,
die zweite Drosselklappe 7 zu schließen. ε hat
den Wert 0, und die zweite Drosselklappe 7 wird in den
Schritten ST 3 und ST 12 in der vollständig geöffneten Stellung
gehalten ( R₂ = 90°).
Bei der Steuerung der Umschaltungen mit dem Wert V TH als
Bezugswert, kann in der Praxis ein Schaltprellen (Umschaltvorgänge
in schneller Folge) auftreten. Wenn einmal ein
Flag INH gesetzt ist, so ist eine vorgegebene Haltezeit
(10 Sekunden) vorgesehen, so daß das Flag auch unter der
Bedingung V < V TH nicht abfällt (Schritte ST 4, ST 9 und
ST 10). Auf diese Weise wird das Schaltprellen verhindert.
Die Antriebsschlupfregelung wird ausgeführt unter der Bedingung
Δ V ≧ V TH. Wenn gleichzeitig die Fahrgeschwindigkeitsregelung
ausgeführt wird, so überlagern sich die beiden Regelvorgänge,
und es kann zu Interferenzen kommen. Zur
Beherrschung solcher Interferenzen sind gemäß Fig. 2
und 3 die Schritte SP 3, SP 5, ST 5 und ST 11 eingefügt.
Gemäß Fig. 3 wird den Schritten ST 3 und ST 5 das als
Sperrsignal dienende Flag INH gesetzt, wenn Δ V größer oder
gleich V TH ist, und bei der Fahrgeschwindigkeitsregelung
gemäß Fig. 2 wird in Schritt SP 3 das Flag INH überprüft.
Wenn das Flag INH gesetzt ist, übermittelt der Fahrgeschwindigkeitsregler
6 kein Befehlssignal an das erste Drosselklappenstellglied
4, so daß keine Betätigungskraft auf
die erste Drosselklappe 2 ausgeübt wird. Wenn beispielsweise
der Wählschalter eingeschaltet ist, so werden die
Fahrgeschwindigkeitsregelung und der Wählschalter sofort
abgeschaltet bzw. zurückgesetzt. Dies bedeutet, daß eine
Bedingung vorliegt, in der die Fahrgeschwindigkeitsregelung
nicht ausgeführt werden kann.
Das Setzen des Flags INH bedeutet, daß ein den Zustand des
Flags angebendes Signal einen hohen Wert H annimmt, und
das Zurücksetzen des Flags bedeutet, daß dieses Signal
einen niedrigen Wert L annimmt.
Nachfolgend soll die Wirkungsweise des Fahrgeschwindigkeitsreglers
und des Antriebsschlupfreglers in dem Fall beschrieben
werden, daß das Fahrzeug einen Fahrbahnabschnitt mit
glatter Fahrbahnoberfläche erreicht, während der Fahrgeschwindigkeitsregler
6 in Betrieb ist.
In diesem Fall wird der Fahrgeschwindigkeitsregler 6 automatisch
abgeschaltet, sobald der Antriebsschlupfregler 11 aktiv
wird. Auch wenn die Radgeschwindigkeit V w kleiner ist als
der Sollwert V s, bleibt daher der Öffnungswinkel der ersten
Drosselklappe 2 unverändert, sofern nicht der Fahrer das
Gaspedal 3 betätigt.
Wenn in diesem Fall die erste Drosselklappe 2 ungeachtet
des Zustands der zweiten Drosselklappe 7 frei geöffnet
wird, so ändert sich die Ansaugluftmenge, die an der
zweiten Drosselklappe 2 vorbeiströmt. Damit ändert sich
auch die durch Verringerung des Öffnungswinkels der
zweiten Drosselklappe 7 bewirkte Verringerung der Ansaugluftmenge,
die zu der Verminderung der Antriebskraft
beiträgt. Aus diesem Grund ist es schwierig, ein gutes
Ansprechverhalten der Proportional-Differential-Regelung
aufrechtzuerhalten, und eine präzise Antischlupfregelung
ist nicht möglich.
Wenn andererseits das Gaspedal 3 nicht durch den Fahrer
betätigt wird und der Öffnungswinkel der Drosselklappe
2 konstant bleibt, so behält der Ansaugluftdurchsatz an
der ersten Drosselklappe 2 einen festen Wert. Wenn unter
dieser Bedingung die Proportional-Differential-Regelung
nach dem Wert Δ V ausgeführt wird, so wird eine stabile
Regelung und eine wirksame Schlupfunterdrückung erreicht.
Durch das Zusammenspiel des Fahrgeschwindigkeitsreglers
6 und des Antriebsschlupfreglers 11 in dem Sinne, daß bei
Auftreten eines Schlupfes auf glatter Fahrbahn die Fahrgeschwindigkeitsregelung
unterbleibt, wird somit eine
einwandfreie Antriebsschlupfregelung und eine gute Traktion
des Fahrzeugs gewährleistet.
Fig. 4(A) bis 4(C) zeigen die Wellenformen verschiedener
Kenngrößen für eine Fahrsituation, die der eingangs unter
Bezugnahme auf Fig. 5(A) bis 5(C) erörterten Fahrsituation
entspricht.
Im Gegensatz zu den in Fig. 5(A) bis 5(C) gezeigten
Ergebnissen wird gemäß Fig. 4(A) bis 4(C) der Öffnungswinkel
R₂ der zweiten Drosselklappe (7) nicht durch die
erste Drosselklappe (2) beeinflußt, und die Verstellung
des Öffnungswinkels R₂ im Rahmen der Antriebsschlupfregelung
erfolgt mit gleicher Amplitude.
Da außerdem während dieser Zeit der Fahrgeschwindigkeitsregler
6 nicht unnötigerweise den Öffnungswinkel der
ersten Drosselklappe 2 verändert, wird der Verschleiß
der Lager und Dichtungsteile der Drosselklappe 2 vermindert.
Die Regler 6 und 11 sind vorzugsweise in einen Mikrocomputer
integriert, mit dem auch das Zusammenspiel der Regelprozesse
auf einfache Weise gesteuert werden kann.
Claims (12)
1. Verfahren zur Regelung der Antriebskraft eines Kraftfahrzeugs,
bei dem
- - der Schlupfzustand wenigstens eines Antriebsrades überwacht wird,
- - die Antriebskraft des Fahrzeugmotors verringert wird, wenn ein Schlupf festgestellt wird, und
- - eine Regelung der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs auf einen vorgegebenen Sollwert durch Verändern der Antriebskraft des Fahrzeugs in Abhängigkeit von der abgetasteten Ist-Fahrzeuggeschwindigkeit nur unter der Bedingung erfolgt, daß kein Schlupf vorliegt.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1, mit
- - wenigstens einem Geschwindigkeitssensor (5) zum Erfassen der Geschwindigkeit (V w) des Fahrzeugs,
- - einer Fahrgeschwindigkeits-Vorgabeeinrichtung zum Einstellen eines Sollwertes (V s) für die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs,
- - einem Fahrgeschwindigkeitsregler (6) zum Erzeugen eines Geschwindigkeitsregelsignals zum Einregeln der Fahrzeuggeschwindigkeit auf den Sollwert,
- - einer ersten Stelleinrichtung (2, 4) zum Verändern der Antriebskraft des Fahrzeugmotors in Abhängigkeit von dem Geschwindigkeitsregelsignal,
- - einer Schlupfmeldeeinrichtung (9) zum Erfassen eines Schlupfes an wenigstens einem Antriebsrad des Fahrzeugs,
- - einem Antriebsschlupfregler (11) zum Erzeugen eines Schlupfregelsignals zur Verringerung der Antriebskraft des Fahrzeugs, wenn die Schlupfmeldeeinrichtung einen Schlupf feststellt,
- - einer zweiten Einstelleinrichtung (7, 8) zum Verringern der Antriebskraft des Fahrzeugs entsprechend dem Schlupfregelsignal und
- - einer Sperreinrichtung, die die Ausgabe des Geschwindigkeitsregelsignals durch den Fahrgeschwindigkeitsregler (6) verhindert, wenn die Schlupfmeldeeinrichtung einen Schlupf feststellt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Einstelleinrichtung ein
Stellglied (4) und einen durch das Stellglied betätigten,
auf den Motor des Fahrzeugs einwirkenden Steuermechanismus
(2) aufweist und daß der Antriebsschlupfregler (11) ein den
Zustand des Steuermechanismus (2) repräsentierendes Signal
( R₁) aufnimmt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlupfmeldeeinrichtung einen
Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (9) zur Erfassung der
Geschwindigkeit des Fahrzeugaufbaus aufweist und daß
der Antriebsschlupfregler (11) das Schlupfregelsignal
erzeugt, wenn die Differenz ( Δ V) zwischen der durch den
Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (9) abgetasteten Geschwindigkeit
(V CAR) des Fahrzeugaufbaus und der durch einen Radgeschwindigkeitssensor
(5) abgetasteten Radgeschwindigkeit
(V w) eines Antriebsrades größer ist als ein vorgegebener
Schwellenwert (V TH).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsschlupfregler (11) periodisch
die Differenz ( Δ V) zwischen der Geschwindigkeit (V CAR) des
Fahrzeugaufbaus und der Radgeschwindigkeit (V w) berechnet
und anhand dieser Differenz ( Δ V) und der Änderung( Δ²V)
dieser Differenz gegenüber dem vorausgegangenen Regelzyklus
eine Variable ( R₂) berechnet, die die Verringerung der
Antriebskraft des Fahrzeugmotors bestimmt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Variable ( R₂) nach der folgenden
Gleichung berechnet wird:
R₂ = 90° - (G P · Δ V + G D · Δ²V),wobei G P und G D Proportional- bzw. Differential-Verstärkungskoeffizienten
sind, R V die Differenz zwischen der Geschwindigkeit
des Fahrzeugaufbaus und der Radgeschwindigkeit ist
und Δ²V die Differenz zwischen dem aktuellen Wert von Δ V
und dem vorherigen Wert (Δ V OLD) von Δ V ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsschlupfregler (11) die
Variable ( R₂) auf den Wert 90° einstellt, wenn durch den
Schlupfmelder kein Schlupf festgestellt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der zu der ersten Einstelleinrichtung
gehörende Steuermechanismus eine Drosselklappe (2) ist
und daß das den Zustand dieser Drosselklappe repräsentierende,
von dem Antriebsschlupfregler (11) aufgenommene
Signal ( R₁) der Öffnungswinkel dieser Drosselklappe ist
und daß die zweite Einstelleinrichtung (7, 8) eine weitere
Drosselklappe (7) aufweist und daß die von dem Antriebsschlupfregler
(11) errechnete Variable ( R₂) der Öffnungswinkel
dieser Drosselklappe ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der vorgegebene
Schwellenwert für die Geschwindigkeitsdifferenz 5 km/h
beträgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fahrgeschwindigkeitsregler (5)
das Geschwindigkeitsregelsignal mit einer vorgegebenen
Zeitverzögerung nach der Überprüfung der Differenz zwischen
der Geschwindigkeit des Fahrzeugaufbaus und der Radgeschwindigkeit
erfolgt, nachdem der Antriebsschlupfregler (11)
das Schlupfregelsignal erzeugt hat.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zeitverzögerung 10 Sekunden beträgt.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fahrgeschwindigkeitsregler
(6) und der Antriebsschlupfregeler (11)
durch einen einzigen Mikrocomputer gebildet werden.
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