DE3836337A1 - Verfahren und vorrichtung zum erfassen von intrakorporal erzeugten laserinduzierten stosswellen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum erfassen von intrakorporal erzeugten laserinduzierten stosswellenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Erfassen von
intrakorporal als Folge eines laserinduzierten Durchbruches
einer geeigneten Materie in einem Spülmedium erzeugten
Stoßwellen zum Zwecke der Zertrümmerung von Gegenständen in
Organen, Gefäßen oder dergleichen mit von einem
Lichtleiter übertragenen Laserstrahlen, wobei der Lichtleiter
und das Spülmedium mittels einer rohrförmigen, mehrlumigen
Sonde in den Körper eingeführt wird.
Des weiteren befaßt sich die Erfindung mit einer Vorrichtung
zum Erfassen von intrakorporal erzeugten laserinduzierten
Stoßwellen mit einem einen Laserstrahl erzeugenden Laser, einen
den Laserstrahl übertragenden Lichtleiter, der von einer
rohrförmigen mehrlumigen ein Spülmedium leitenden Sonde umgeben
ist und eine Zuleitung für das Spülmedium in die Sonde
aufweist, wobei im Bereich des distalen Sondenendes und des
Lichtleiterkopfes für die Erzeugung des Plasma geeignete
Materie für den laserinduzierten Durchbruch vorgesehen ist.
Die intrakorporale Steinzertrümmerung durch laserinduzierte
Stoßwellen stellt eine seit einer Reihe von Jahren
wirkungsvolle in der Medizin unter dem Begriff "laserinduzierte
Stoßwellenlithotripsie (LISL) bekannte Therapieform dar, wozu
beispielsweise auf die Zeitschrift "Laser in Medicine and
Surgery" by MZV-EBM Verlag, 3f:177-181 (1987) "Physikalische
Vorgänge bei der laserinduzierten Stoßwellenlithotripsie" von
E. Reichel, H. Schmidt-Kloiber, H. Schöffmann, G. Dohr, R.
Hofmann, R. Hartung, verwiesen wird. Kurze intensive Laserpulse
werden über Lichtleiter an den Operationsort herangeführt und
lösen dort als Folge des laserinduzierten Durchbruches auf
sichere Weise die Stoßwellen aus. Damit ist es möglich, Steine
in engbegrenzten Hohlräumen, wie beispielsweise Harnleiter oder
Gallengang, zu zerstören. Zur Durchführung der
Steinzertrümmerung unter visueller Kontrolle wird ein Endoskop
eingesetzt, durch das die Lichtleitfaser verschiebbar geführt
wird und das zugleich einen Kanal zum Absaugen der entstehenden
Konkremente aufweist. Für den Fall, daß keine visuelle
Kontrolle vorgesehen ist, wird der Lichtleiter, der den
Laserstrahl überträgt, nur in einer rohrförmigen Sonde geführt,
durch die auch das Spülmedium geleitet wird.
Im Falle laserinduzierter Stoßwellen wird ein mit
Überschallgeschwindigkeit expandierendes Plasma durch eine
geeignete Materie, Festkörper, Flüssigkeit, Gas erzeugt, das
auf das Spülmedium einwirkt und dadurch die Stoßwellenemission
auslöst. Beispielsweise können die Stoßwellen am Ende des
Lichtleiters, d.h. vor dem Lichtleiterkopf, durch einen
sogenannten Koppler erzeugt werden, beispielsweise einen am
distalen Sondenende angeordneten Wolfram-Steg. Es ist auch
möglich, mit dem Spülmedium geeignete Materie zu
transportieren, beispielsweise Eisen-3-Lösung. Bei dem
laserinduzierten Durchbruch wird die optische Energie in
mechanische und thermische Energie umgesetzt. Diese Energien
wirken jedoch auch auf den Koppler bzw. den Lichtleiterkopf
zurück, so daß diese nach einer bestimmten Betriebsdauer
verschlissen sind und keine Stoßwellen mehr erzeugt werden
können. Die Wahrscheinlichkeit, daß plötzlich der Koppler
intraoperativ, d.h. während einer Operation durch Verschleiß
ausfällt, kann auf ca. 50% geschätzt werden. Intraoperativ
gibt es keine Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit des Kopplers,
des Lichtleiters bzw. der Stoßwellenerzeugung zu kontrollieren.
Da die Zertrümmerung eines Gegenstandes, wie Nierensteines,
erst nach mehrminütiger Applikation von laserinduzierten
Stoßwellen, erfahrungsgemäß etwa zwischen 300 bis 6000
Laserimpulsen, eintritt, kann ein defekter Koppler bzw.
Lichtleiterkopf zu dem falschen Eindruck führen, daß der
Gegenstand nicht zertrümmerungsfähig ist und die Behandlung
wird durch Entfernen der Sonde abgebrochen. Erst nach dem
Herausziehen der Sonde kann deren Funktion überprüft werden und
man stellt fest, daß der Koppler oder Lichtleiterkopf
funktionsuntüchtig geworden war. Dann muß die Operation von
vorne begonnen werden. Das ist ein unzuträglicher Zustand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu
finden, die Funktionsfähigkeit des Lichtleiters intraoperativ
zu kontrollieren. Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, anstelle der visuellen Kontrolle durch Einsatz eines
Endoskopes bei der laserinduzierten Stoßwellentherapie eine
andere Kontrollmöglichkeit zu finden.
Diese Aufgaben werden für die intrakorporale laserinduzierte
Stoßwellentherapie mit Lichtleiter und Spülmedium dadurch
gelöst, daß die in dem Spülmedium zum proximalen Ende der den
Lichtleiter und das Spülmedium enthaltenden Sonde rücklaufende
reflektierte Stoßwelle durch eine Druckmessung erfaßt wird.
Erfindungsgemäß soll die erzeugte laserinduzierte Stoßwelle
durch eine Druckmessung dargestellt werden. Für die
Druckmessung können beispielsweise spezielle Sensoren,
beispielsweise piezoelektrische Sensoren, die den Druck in
elektrische Impulse umwandeln, eingesetzt werden. Die Anzeige
des Impulses kann dann durch ein nachgeschaltetes Oszilloskop
erfolgen. Die einfachste denkbare Lösung wäre, die
laserinduzierte Stoßwelle durch einen extrakorporal angelegten
Drucksensor aufzunehmen. Wegen der großen Entfernung zwischen
der intraoperativ eingeführten Sonde mit Lichtleiter und der
extrakorporal angelegten Druckmesseinrichtung sind aber keine
verläßlichen Meßergebnisse erhältlich, höchstens kann
festgestellt werden, ob Stoßwellen erzeugt werden oder nicht.
Die Erfindung beruht auf der Überlegung, daß die
laserinduzierte Stoßwelle nicht nur auf den zu zertrümmernden
Gegenstand übertragen wird, sondern von dem Spülmedium in der
entgegengesetzten Richtung übertragen wird, d.h. durch das
Spülmedium durch die Sonde zum proximalen Ende derselben und
weiter zurückläuft. In Weiterführung des Erfindungsgedankens
ist durch Einbringen eines Drucksensors in das Spülmedium, das
den Drucksensor beaufschlagt, die Stoßwelle erfaßbar. Der von
der Stoßwelle erzeugte Druck wird gemessen bzw. in elektrische
Pulse umgewandelt und wird für die Kontrolle der Funktion des
Lichtleiters, der intrakorporalen Lage des Lichtleiters und der
Kontrolle der Zertrümmerung des Gegenstandes benutzt. Für den
Fall, daß bei Aussenden eines Laserstrahles keine Stoßwelle
registriert wird, ist davon auszugehen, daß kein
laserinduzierter Durchbruch stattgefunden hat, d.h. der Koppler
verschlissen ist oder der Kopf des Lichtleiters zerstört ist.
Für den Fall, daß vor dem Lichtleiterkopf kein "harter"
Gegenstand sich befindet, sondern ausschließlich Gewebe und
Flüssigkeit, wird bei Aussenden von Laserimpulsen nur die am
Durchbruch erzeugte und reflektierte Stoßwelle zurücklaufen und
kann gemessen werden. Für den Fall, daß vor dem Lichtleiterkopf
ein harter Gegenstand sich zusätzlich zu dem Spülmedium und
Gewebe befindet, wird außer der am Durchbruch reflektierten
Stoßwelle auch eine zeitlich verzögerte am harten Gegenstand
reflektierte zweite rücklaufende Stoßwelle erzeugt. Diese
beiden unterschiedlich reflektierten Stoßwellen, die auch
unterschiedliche Intensität aufweisen, können durch
Druckmessung in dem Spülmedium erfaßt werden und aus den
Druckdifferenzen und/oder der zeitlichen Verzögerung auf den
Abstand zwischen Durchbruchort und hartem Gegenstand
geschlossen werden. Damit ist es mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren möglich, durch Druckmessung der reflektierten
Stoßwellen praktisch eine visuelle Kontrolle der intrakorporal
geführten Lichtleiter in bezug auf den zu zertrümmernden
Gegenstand zu erhalten.
Wenn nach Durchführung der Funktionsprüfung und der Einführung
der Sonde mit Lichtleiter bis zu dem harten zu zertrümmernden
Gegenstand nach weiterer Applikation von Laserimpulsen die
Zertrümmerung des harten Gegenstandes durchgeführt wird, so
können die erzeugten rücklaufenden Stoßwellen und die dadurch
erzeugten Drucke fortlaufend gemessen werden und der Zeitpunkt
der Steinzertrümmerung durch eine entsprechende
Druckveränderung festgestellt werden, da nach dem Verschwinden
des harten Gegenstandes auch keine Stoßwelle mehr an diesem
reflektiert und damit auch nicht mehr gemessen werden kann.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erzeugen von
laserinduzierten Stoßwellen, intrakorporal, mit einem Laser und
einer rohrförmigen Sonde, in der der den Laserstrahl
übertragende Lichtleiter und das Spülmedium geführt ist,
zeichnet sich dadurch aus, daß sie mindestens einen von dem
Spülmedium beaufschlagbaren Drucksensor aufweist, der an eine
Auswerteinrichtung angeschlossen ist. Nach bevorzugter
Ausführung ist der Drucksensor im Bereich des proximalen Endes
der Sonde extrakorporal angeordnet. Als Drucksensor können
piezoelektrisch arbeitende Druckaufnehmer eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht, daß alle zur
Überwachung und Kontrolle der Stoßwellen und der Lage des
Lichtleiters im Körper benötigten Vorrichtungen extrakorporal,
z.B. am Lasergehäuse, eingebaut werden können. Dies bedeutet
leicht Bedienbarkeit, wenig Aufwand im OP-Raum und keine
Vergrößerung des Sondendurchmessers. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung gestattet also kleinere Durchmesser der Sonden als
es beispielsweise mit Endoskopen zur visuellen Kontrolle
möglich ist. Andererseits kann sie auch in Verbindung mit
Endoskopen eingesetzt werden.
Durch die Messung der Stoßwellen, die im Spülmedium übertragen
werden, und zwar zurück zum proximalen Ende der Sonde und damit
Ex Corpus, erhält man einen direkten Hinweis auf das am
Durchbruchsort bzw. Koppler und an der Glasfaserspitze, d.h. am
Lichtleiterkopf auftretende Geschehen. Darüber hinaus
ermöglicht die Erfindung, die vom harten Gegenstand, wie z.B.
Gallenstein, reflektierte Stoßwelle zu untersuchen. Damit kann
der Kontakt zu dem harten Gegenstand bzw. der Abstand des
Durchbruchsortes überprüft werden, da eine reflektierte
Stoßwelle nur dann gemessen werden kann, wenn der harte
Gegenstand unmittelbar vor dem laserinduzierten Durchbruchsort,
z.B. dem Koppler, steht.
Je näher die Druckmessung zum Entstehungsort der Stoßwelle,
d.h. zum Durchbruchsort, vorgenommen wird, desto bessere
Druckwerte können gemessen werden. Deshalb könnte es zweckmäßig
sein, die Drucksensoren im Bereich des proximalen Endes der
Sonde, in dem der Lichtleiter geführt ist, unterzubringen,
wobei dieses proximale Ende verdickt, d.h. mit vergrößertem
Durchmesser, ausgebildet sein könnte. Dieses proximale Ende ist
jedoch extrakorporal, so daß es bei der Einführung des
Lichtleiters in den Körper nicht stört. Auch der Aufprallwinkel
der Stoßwelle auf den Drucksensor sollte optimal gewählt
werden. Es ist auch möglich, den Drucksensor im
Zuleitungsbereich des Spülmediums zu der den Lichtleiter
führenden Sonde vorzunehmen.
Die Erfindung kann nicht nur bei der Zertrümmerung von
Gallensteinen, Nierensteinen, Harnsteinen oder dergleichen
angewendet werden, sondern eignet sich auch für den Einsatz in
der Gefäßchirurgie bei Verkalkungen, Verstopfungen und in der
Herzchirurgie. Auch hier sind durch Zertrümmerung von die
Gefäße verengenden oder absperrenden Gegenständen, auch
Blutgerinseln, durch Stoßwellentherapie, laserinduziert, die
Funktionen des Lichtleiters während der Therapie zu überprüfen.
Die Erfindung wird in der Zeichnung beispielhaft erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Funktion eines
Lichtleiters für laserinduzierte Stoßwellen
Fig. 2 schematisch eine Vorrichtung zum Erzeugen
laserinduzierter Stoßwellen.
Darüber hinaus ist es erfindungsgemäß auch möglich, zwei
Drucksensoren gleichzeitig und in gleichem Abstand vom
Durchbruchsort einzusetzen, um das Rauschen auszufiltern und
die Meßgenauigkeit zu erhöhen.
In der Fig. 2 ist schematisch die gesamte Vorrichtung zum
Erzeugen von Stoßwellen mittels Laserstrahlen für die
intrakorporale Therapie dargestellt. Der Laser 1 ist mit dem
flexiblen Lichtleiter 2 ausgestattet, dessen vorderes Ende von
der rohrförmigen Sonde 5 zum Einführen in die Körperhöhlen
umgeben ist. Zur Erzeugung des laserinduzierten Durchbruches
ist am distalen Sondenende vor dem Lichtleiterkopf 21 eine
geeignete Materie 61 angeordnet. Am proximalen Ende 51 der
Sonde ist der Anschlußstutzen 8 für das Spülmedium 4
vorgesehen. Das Spülmedium 4 wird aus dem Vorratsbehälter 83
mittels der Pumpe 82 über die Zuleitung 81 gesteuert und
dosiert eingebracht. Der Drucksensor 9 zum Messen der in dem
Spülmedium 4 vom distalen Sondenende 52 zurücklaufenden
reflektierten Stoßwellen, die zum proximalen Ende der Sonde 5
wandern, ist beispielhaft im Bereich des Anschlußstutzens 8 an
einer Auslaßöffnung 84 angebracht. Es ist auch möglich, den
Drucksensor 9 direkt in der Sonde 5 im Bereich des proximalen
Sondenendes 51 anzuordnen, wobei die Stoßwellen möglichst
frontal auf den Drucksensor auflaufen sollten.
Der Drucksensor 9 ist an die Auswerteinrichtung 12
angeschlossen, beispielsweises ein Oszilloskop. Die gemessenen
Drücke werden in elektrische Impulse umgewandelt und einer
Anzeigevorrichtung zugeführt.
Die von dem Laser 1 erzeugten Laserimpulse werden gemäß Fig. 1
durch den Lichtleiter 2, z.B. eine Quarzglasfaser,
weitergeleitet und treten am Lichtleiterkopf 21 aus. Die
Quarzglasfaser 2 ist beispielsweise von einer Isolierhülle 3,
beispielsweise aus Polytetrafluorethylen, umgeben. Der
Lichtleiter 2 ist in der rohrförmigen Sonde 5 geführt, die
flexibel ist, so daß sie auch gekrümmt in entsprechende
Körperhöhlen eingeführt werden kann. Der Lichtleiterkopf 21
befindet sich im Bereich des distalen Endes 52 der Sonde 5. Zur
Erzeugung des laserinduzierten Durchbruches, d.h. des Plasma,
ist am distalen Ende 52 der Sonde 5 vor dem Lichtleiterkopf 21
das Plasma liefernde Material in Gestalt des Wolfram-Steges 61,
insgesamt als Koppler 6 bezeichnet, angebracht. Der
Wolfram-Steg 61 bildet die Durchbruchsstelle oder den
Durchbruchsort 10 für die laserinduzierte Stoßwelle 2. Die von
dem Lichtleiter übertragenen Laserimpulse treffen direkt auf
den Wolfram-Steg 61 auf und erzeugen die Stoßwelle 11 V, die in
der Strahlrichtung weiter auf den harten Gegenstand,
beispielsweise Stein 7, läuft. Gleichzeitig reflektiert die am
Durchbruchsort 10, erzeugte Stoßwelle und läuft rückwärts als
Stoßwelle 11 R zum proximalen Ende 51 der Sonde. Durch die Sonde
5 wird das Spülmedium 4, eine Flüssigkeit, eingeführt, die am
distalen Sondenende 51 austritt und den Raum in der Körperhöhle
und um den zu zertrümmernden Gegenstand 7 füllt. Diese
Spülflüssigkeit stellt das Übertragungsmedium für die am
Wolfram-Steg, d.h. dem Durchbruchsort, induzierte Stoßwelle
dar. Als Spülmedium kann Wasser oder auch eine andere geeignete
körperverträgliche Flüssigkeit eingesetzt werden.
Außer der vom Durchbruch 10 zurücklaufenden Stoßwelle wird auch
die auf den Stein 7 auftreffende Stoßwelle 11 V an diesem
reflektiert und läuft mit Zeitverzögerung hinter der ersten
Stoßwelle 11 R als zweite Stoßwelle 11VR hinterher. Beide
Stoßwellen werden von dem Spülmedium weitergeleitet.
Für den Fall, daß der Wolfram-Steg 61 verschlissen ist, werden
bei Aussenden von Laserimpulsen keine Stoßwellen mehr erzeugt,
damit können auch keine reflektierten Stoßwellen an dem
Drucksensor 9 registriert werden. Damit ist eine eindeutige
Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sonde zum Erzeugen
laserinduzierter Stoßwellen auch intraoperativ möglich. Des
weiteren kann mit der Vorrichtung überprüft werden, ob die
Sonde mit dem distalen Ende ausreichend nahe an dem zu
zertrümmernden Gegenstand 7 herangeführt ist. Erst wenn die
Sonde sich dicht vor dem Stein 7 befindet, können die erzeugten
Stoßwellen reflektiert werden und eine entsprechende Erfassung
durch den Drucksensor 9 und Registrierung ist möglich. Dies
bedeuet, daß die Sonde unter Aussenden von Laserimpulsen, ohne
daß ein Endoskop eingesetzt werden muß, in eine Körperhöhle bis
zu dem gewünschten Ort eingeführt werden kann. Sobald das
distale Ende der Sonde sich dem zu zertrümmernden Gegenstand
nähert, ändern sich die Druckanzeigen im Oszilloskop 12 und die
gewünschte Plazierung kann vorgenommen werden. Nach der
Zertrümmerung des Gegenstandes 7 werden keine Stoßwellen mehr
an diesem reflektiert, so daß sich wiederum die Druckanzeige in
dem Oszilloskop 12 ändert, so daß der Operateur weiß, daß er
sein Ziel erreicht hat. Wenn der Druck ganz ausfällt, ist dies
ein Anzeichen dafür, daß keine Stoßwellen mehr erzeugt werden
und die Vorrichtung funktionsuntüchtig geworden ist. Das kann
durch Ausfall des Kopplers oder durch Zerstörung des
Lichtleiterkopfes geschehen.
Als Drucksensoren können hochempfindliche handelsüblich
erhältliche Druckaufnehmer eingesetzt werden. Bei
piezoelektrischen Druckaufnehmern wird das vom Druckaufnehmer
abgegebene Ladungssignal üblicherweise durch einen
Ladungsverstärker in eine proportionale Ausgangsspannung
umgewandelt, die dann einer geeigneten Auswerteinrichtung, wie
Oszilloskop, zugeführt wird.
Claims (10)
1. Verfahren zum Erfassen von intrakorporal als Folge eines
laserinduzierten Durchbruches einer geeigneten Materie in
einem Spülmedium erzeugten Stoßwellen zum Zwecke der
Zertrümmerung von Gegenständen in Organen, Gefäßen oder
dergleichen mit von einem Lichtleiter übertragenen
Laserstrahlen, wobei der Lichtleiter und das Spülmedium
mittels einer rohrförmigen mehrlumigen Sonde in den Körper
eingeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die in dem
Spülmedium zum proximalen Ende der Sonde rücklaufende
reflektierte Stoßwelle durch eine Druckmessung erfaßt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die reflektierte Stoßwelle
durch Beaufschlagung eines Drucksensors durch das
Spülmedium erfaßt wird und der erzeugte Druck gemessen und
für die Kontrolle der Funktion des Lichtleiters der
intrakorporalen Lage des Lichtleiters, im Verhältnis zum zu
zertrümmernden Gegenstand und zur Kontrolle der
Zertrümmerung des Gegenstandes benutzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die am laserinduzierten
Durchbruch reflektierte Stoßwelle erfaßt und der erzeugte
Druck gemessen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die am zu zertrümmernden
Gegenstand reflektierte Stoßwelle erfaßt und der erzeugte
Druck gemessen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die von den verschiedenen
reflektierten Stoßwellen erzeugten gemessenen Drucke
miteinander verglichen werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß eine piezoelektrische
Druckmessung vorgenommen wird.
7. Vorrichtung zum Erfassen von intrakorporal erzeugten
laserinduzierten Stoßwellen mit einem einen Laserstrahl
erzeugenden Laser, einen den Laserstrahl übertragenden
Lichtleiter, der von einer rohrförmigen mehrlumigen ein
Spülmedium leitenden Sonde umgeben ist und eine Zuleitung
für das Spülmedium in die Sonde aufweist, wobei im Bereich
des distalen Sondenendes und des Lichtleiterkopfes für die
Erzeugung des Plasma geeignete Materie für den
laserinduzierten Durchbruch vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen von dem Spülmedium
beaufschlagbaren Drucksensor aufweist, der mit einer
Auswerteinrichtung für die erfaßten Drucke verbunden ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Drucksensor im Bereich des
proximalen Endes der Sonde extrakorporal angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Drucksensoren vorgesehen
sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das proximale Ende der Sonde
gegenüber dem übrigen Sondenteil vergrößert zur Aufnahme
der Drucksonde ausgebildet ist.
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ID=6365885
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